Für Joachim „Joe“ Strähle war gestern ein schlechter Tag. Ein Gericht im süddeutschen Ulm hat Strähles Ex-Bank Safra Sarasin zu Schadenersatz von 45 Millionen Euro plus Spesen verknurrt.
Strähle, ein Haudegen von Swiss Banking, ist heute zwar Chef der EFG Privatbank. Trotzdem könnte ihn der Gerichtsstreit im kleinen Städtchen im Nachbarland teuer zu stehen kommen.
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Denn Strähle war entscheidend bei der Initiative seiner einstigen Basler Sarasin, um mit einem Vehikel dick abzukassieren, das nun im Nachhinein zur Risikobombe par excellence wird.
Die Rede ist von Cum-Ex-Produkten. Was nach Party und Hangover klingt, war ein jahrelanges Ausnützen eines Steuerschlupflochs in Deutschland.
Einmal Verrechnungssteuer zahlen, mehrmals beim Fiskus Obolus zurückfordern, lautete der Trick. Dafür wurden Vehikel gebaut, an denen die Steuerexperten, die das Schlupfloch kannten, teilweise selbst beteiligt waren.
Strähle und Sarasin waren mitten drin. Unter dem Codenamen „Gipfelsturm“ zimmerten Strähle und seine Leute, darunter seine rechte Hand Christian Gmünder, Fonds unter dem Namen Sheridan.
Diese versprachen den Anlegern 12 Prozent Rendite – im Jahr. Den Verantwortlichen hat es kaum geschadet: Gmünder ist heute weit oben im Private Banking der Bank Vontobel, Strähle Chef der EFG, die mit der Akquisition der Tessiner BSI zu den Top-5 im Swiss Private Banking gehört.
Von der Grösse her.
Bei der Qualität tauchen Fragezeichen auf. Alles beginnt mit Strähle. Der ehemalige Bigshot der CS, der dann bei der Sarasin verwüstete Landschaften zurückliess, muss heute als toxisch bezeichnet werden.
Strähle ist Cum-Ex-verseucht. Er hatte den „Gipfelsturm“ als oberster Chef der Sarasin gutgeheissen, wie die Bilanz in einer grossen Story vor 3 Jahren beschrieben hatte.
„Am ‚Strategic Workshop Private Banking 2010‘ entschieden sie (die Sarasin-Projektleute, AdR) sich ‚mittels individueller Spezial-(steuer)strukturen ein ertragsstarkes Geschäft im Segment UHNWI aufzubauen’“, schrieb die Zeitschrift damals.
Und fuhr fort: „Gemeint waren superreiche Ultra High Net Worth Individuals. Ihre Operation nannten sie ‚Projekt Gipfelsturm‘. Am 24. August wurde es dem Executive Committee der Bank vorgestellt. CEO Strähle und Finanzchef Thomas Müller hiessen das Konzept im Grundsatz gut.“
„Das“, so die Bilanz, sei „der Startschuss“ für die Cum-Ex-Offensive gewesen. Strähle könnte heute behaupten, er sei weit weg gewesen und habe lediglich ein Konzept gutgeheissen.
Doch als oberster Chef trug er für alles die Verantwortung.
Im Ziel der Cum-Ex-Fonds der Sarasin waren unter anderem superreiche Deutsche wie Carsten Maschmeyer, bekannt von den im 2007 an die Swiss Life verkauften „Drückerkolonnen“ names AWD. Sowie Erwin Müller, seines Zeichens Deutscher Drogeriekönig.
Mit Maschmeyer konnten sich die Schweizer Banker später auf einen Deal einigen. Gerüchteweise soll die Bank 10 von knapp 20 Millionen Euro Schaden zurückerstattet haben.
Bei Müller blieben die Safras, das sind die brasilianischen Besitzer der Sarasin hart. Diese hatten die Basler Privatbank Ende 2011 für eine Milliardensumme erworben.
Die Familie Safra mit ihren Patrons wagten den Prozess. Sie wollten diesen unbedingt in die Schweiz auf ihren Hometurf verlegen, blieben mit ihrem Vorhaben aber im Vorfeld des Entscheids chancenlos.
Dieser erfolgte nun gestern. Und die Richterin des Landgerichtshofs in Ulm sprach eindeutig Recht – und zwar zu hundert Prozent zugunsten des Drogeriekönigs.
Die Safra Sarasin muss Erwin Müller 45 Millionen Euro plus Gerichts- und Anwaltskosten zurückerstatten.
Was werden die Safras nun unternehmen?
Sie könnten auf die früheren Besitzer der Basler Sarasin Rückgriff nehmen. Ihr habt uns eine toxische Bombe verkauft, ohne dies offengelegt zu haben, würde der Vorwurf lauten.
Ins Visier geraten würden zunächst die Alt-Besitzer der Sarasin. Das sind die Holländer der Rabobank, eine Genossenschaftsfirma. Sie verkauften vor fünfeinhalb Jahren die Sarasin an die Brasilianer.
Treiber des Verkaufs war aber Joe Strähle, damals operativer Chef der Sarasin. Strähle wollte mit dem Deal verhindern, unter die Fittiche seines Ex-Kollegen aus Zeiten der CS, Boris Collardi, zu geraten.
Der war inzwischen CEO der Julius Bär und wollte die Basler Sarasin unbedingt erwerben. Strähle aber wusste, dass er unter Collardi keine Zukunft haben würde.
So holte Strähle die Safras an Bord. Diese müssen nun Dutzende von Millionen an Müller, an Maschmeyer und eventuell an weitere Cum-Ex-Geschädigte zahlen.
Und Strähle? Kommt er ungeschoren davon?
Bei seiner EFG türmen sich die Probleme. Strähle sitzt auf 800 Millionen US-Lebensversicherungen, die vielleicht noch 400, eventuell gar nur 300 Millionen wert haben.
Er prozessiert in diesem Zusammenhang gegen US-Versicherungen – in den USA. Ein Uphill Battle wie jene der Safra Sarasin gegen den Drogerie-Müller auf deutschem Boden.
Zudem liegt sich Strähle mit anderen Brasilianern in den Haaren, nämlich jenen von BTG Pactual, die ihm vor Jahresfrist die Tessiner BSI Bank verkauft hatten. Strähle drückt ständig den Preis, die Brasilianer halten dagegen.
Strähle, der grosse Troublemaker. Die Vergangenheit holt ihn ein.
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@Arbeitgeber
Cum-Ex Geschäfte sind im Kern nur dazu da, aus einer einmaligen Steuerzahlung eine mehrmalige Steuerrückzahlung (jeweils in fast gleicher Höhe) zu generieren.
Vornehm ausgedrückt nutzt der „Anleger“ eine mangelnde Kontrollmöglichkeit des Staates zur unberechtigten und in der resultierenden Höhe falschen Steuerrückzahlung, indem er eine gewöhnliche (spekulative) Aktienanlage vortäuscht.
Hier könnte auf Erwin Müller einiges zukommen, er könnte sich staatlichen Ersatzforderungen stellen müssen, die Vorwürfe könnten von Steuerverkürzung bis zum vollendeten Steuerbetrug gehen.
Das war letztlich Sarasins Kalkül, denn welcher deutsche Anleger würde sich in einem deutschen Prozess gerichtstechnisch wasserdicht dazu bekennen, an einem vollendeten Steuerbetrug beteiligt gewesen zu sein ?
Die Schlacht ist also noch nicht geschlagen.
Nach dem Beweis, daß Sarasin stillschweigend Provisionen kassiert hat, muß noch der Beweis angetreten werden, daß Müller nichts von dem betrügerischen Cum-Ex -Mechanismus gewusst hat.
Der Prozeß in Ulm ist also ein zweischneidiges Schwert für Müller und könnte sich als Pyrrhus-Sieg entpuppen, denn der Prozess-Sieger ist nun aktenkundig an einem vollendeten Steuerbetrug beteiligt.
Es gibt Fälle, da hat das Finanzgericht die Staatsentschädigungen auf den fünffachen „Einsatz“ festgelegt, das wären hier 225 Millionen Steuernachzahlung.-
Grüezi@Bossi-München,
Besten Dank für Ihren informativen -und für mich- weiterbildendnen Beitrag.
„Das war letztlich Sarasins Kalkül, denn welcher deutsche Anleger würde sich in einem deutschen Prozess gerichtstechnisch wasserdicht dazu bekennen, an einem vollendeten Steuerbetrug beteiligt gewesen zu sein ?“
Also doch!
Eine letzte Frage sei mir erlaubt: Womit haben wir es hier eigentlich zu tun? Kriminelle Energie? Dummheit? Gier? Macht?
Weiter unten schreibt @Hans Günter
„Denn die Politik wusste über diese Praktiken bescheid, hat sie aber erst Jahre später verboten.“
Ein Skandal unter Vielen. Aber das wäre Stoff für einen anderen Beitrag.
Sie grüssend
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@Bossi-München: theoretisch könnten Sie recht haben, dass die „Schlacht für Erwin Müller noch nicht geschlagen ist“. Faktisch ist es aber so, dass der Stuttgarter Anwalt von Herrn Müller mit den deutschen Staatsanwaltschaften einen so genannten „Deal“ abgeschlossen hat, dass allen seinen strafrechtlich auffälligen Mandanten Straffreiheit zugesichert werden sollte. Im Gegenzug hat der Stuttgarter Anwalt Seith die ganzen Schweizer bankinternen Dokumente an deutsche Behörden und Presse, Stern, Süddeutsche etc. verteilt . Der eigentliche Fall in dem Fall ist Herr Seith. Auch deswegen wird er von der Schweiz hinterfragt.
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@bossi-zuerich
Vielen Dank für Ihren Beitrag.
Das würde auch erklären, warum ähnliche Fälle wie z.B. der von Herrn Maschmeyer ( diesselbe CUM-Ex Story wie Herr Müller) nicht weiter verfolgt werden und in der Versenkung verschwinden.
Es ist offensichtlich, daß Maschmeyer als ehemaliger Strukturvertriebler sehr wohl um die Vorteile eines Dividenden-stripping Mechanismus wusste.
Die sogenannten „Deals“ vor und während eines „Prozesses“ nehmen in Deutschland zahlenmässig beängstigend zu.
Allerdings sollte man schon mindestens Clanchef einer libanesischen Großfamilie oder regionaler Platzhirsch mit mindestens zweistelligem Millionenvermögen sein, um in den vollen Genuß der resultierenden Vorteile zu kommen.
Für uns kleine Fische verbleibt vielleicht die eine oder andere Hafterleichterung oder früherer Freigang. -
@Arbeitgeber
Wenn man ein wenig recherchiert, kommt man auf die unwahrscheinlichsten Ereignisse im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften:
– Carsten Maschmeyer soll die Bank Sarasin in Basel angezeigt haben, weil die von ihm getätigte Anlage nach Abschluß nicht mehr legal erschien.
Das ist ungefähr so, als wenn ich mit Ihnen in Nachbars Garten Äpfel klaue und mir mittendrin (quasi auf dem Baum) einfällt, daß mir das alles nicht koscher vorkommt und ich ohne sie zur Polizei gehe und gegen Sie eine Anzeige wegen Apfeldiebstahl erstatte, und lege als Beweisstück 20 Äpfel auf den Tisch.– Erwin Müller hat bei Spekulationen mit exotischen Derivaten offenbar die stolze Summe von CHF 241.00 Millionen verloren. In Bankenkreisen gilt er als „High-Roller“ mit Hang zu ausgefallenen + hochspekulativen Spezialprodukten. Man muß vom Wahnsinn umnachtet sein, einem solchen Megazocker abzunehmen, daß er den Kern des Dividenden-stripping nicht erfasst hat.
– die Anklage gegen den Chef der Bank Sarasin zu einer Geldstrafe von EUR 200k geführt hat, in einem Nebenverfahren sein Adjutant zu EUR 10k verurteilt worden ist. Beide stimmten zu ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Quelle: Magazin „STERN“
Artikel im Mai 2017Ihre Fragen möchte ich hier nochmal wiederholen.
Zitat
Eine letzte Frage sei mir erlaubt: Womit haben wir es hier eigentlich zu tun? Kriminelle Energie? Dummheit? Gier? Macht?Weiter unten schreibt @Hans Günter
„Denn die Politik wusste über diese Praktiken bescheid, hat sie aber erst Jahre später verboten.“
Ein Skandal unter Vielen. Aber das wäre Stoff für einen anderen Beitrag.
Zitat Ende
Dem habe ich nichts mehr hinzuzufügen.
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Grüezi@Bossi München,
Vielen herzlichen Dank. Ja, das recherchieren lohnt sich. Ich vermute das Finanzamt wird härter durchgreifen als die Staatsanwaltschaft. Das dies politisch keine höheren Wellen, (offensichtlich geht das bis zur Zeit des Herrn Steinbrück zurück), geschlagen hat, lässt sich m.M. nur dadurch plausibel erklären:
Die Banken haben ein Interesse medial den Ball flach zu halten.
Unglaublich und der Masse der arbeitenden Bevölkerung, Rentner, Kranke, Notleidende und heranwachsenden Generation gegenüber – einfach nur – menschenverachtend. Es ist auch gegenüber den ehrlichen und vermögenden Steuerzahler und Mitbürger alles andere als dienlich.
http://hellinger.eu/cum-ex-strafrecht/
Sie grüssend und nochmals Danke.
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Er war’s auch, der seinerzeit noch bei Bank Bär in New York sehr grosse Kunden betreute und diese dann zur CS rüber brachte und gleich CEO und GD wurde….später, als es dann Probleme mit US Kunden gab, rettete er seine Haut, und machte den Deal mit den USA, welche Tür und Tor für die US Behörden bei Schweizer Banken öffnete…. Bei Sarasin nichts als Spesen und Eröffnung neuer Offices in allerlei Destinationen, welche mittlerweile wieder geschlossen wurden – eben Konkurrenz zu seinen ex-Kollegen bei Bär und anderen bekannten Banken…. CS Banker haben nun mal die Cowboy Mentalität im Blut: früher, manchmals später, holt sie die Vergangenheit wieder ein….
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Erwin Müller war selber ein Trading- Vollprofi, der jahrelang Cum Ex für Hunderte von Millionen Euro gedreht hat und ganz genau wusste was er tat und ganz genau wusste woher die „garantierten 12% Rendite“ kamen. Genauso weiss sein deutscher Rechtsanwalt Seith, dass sein Mandant Müller wusste, worum es bei Cum Ex geht. Müller hatte ein eigenes Gutachten vorliegen. Eigentlich müssten Müller und Seith Geld zurückzahlen an den Fiskus und nicht Geld erhalten. Müller ist das schwarze Schaf, nicht die Bank Sarasin. Das Ganze ist eine verlogene Farce.
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Wenn Sie – wie offensichtlich dargelegt – keine Ahnung haben sollten Sie ganz einfach schweigen.
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@Müller Diebmann
Eben nicht.
Entscheidender Punkt bei der Urteilsbegründung:
Erwin Müller konnte nachweisen ( den Beweis erbringen ), daß Sarasin über Provisionsvereinbarungen an dem Cum-Ex-Deal beteiligt war, aber der jeweilige Anlageberater dies dem Kunden Müller verschwiegen hat.
Sollte aber Sarasin Provisionen einkassiert haben und dem Kunden Müller darüber nichts vorab mitgeteilt haben, so war die resultierende Anlage null und nichtig und wird nach deutschem Recht in den vorherigen Stand überführt.
Dabei spielt es keine Rolle, ob CUM-Ex zur Profitoptimierung verwendet wurde oder ob Müller über diese Strategie im Bilde war.
Entscheidend ist die Provisionszuwendung zugunsten der anlageausführenden Bank ohne Information des auftraggebenden Kunden.
Schwierig ist der lückenlose Nachweis (der hier wohl gelungen ist).
Ein Lausbubenstück, wenn der Anlageberater mit dem Müller in dieser Sache nach Lage der Dinge bereits vorab gemeinsame Sache gemacht hätte.
Die Eventausgänge führen dann alle zu einem Gewinn oder zumindest zu einem Kapitalerhalt bei Müller.
Also Spekulation ohne Risiko, mit 45 Millionen.
Chapeau ! -
Ganz genau! Müller ist aus einem einzigen Grund in der CH: Steueroptimierung. Mit Cum-Ex wollte er einfach weiter optimieren. Dass ihm nun ein Gericht Schadenersatz zuspricht, ist einfach nur lächerlich.
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Grüezi@Bossi-München,
Besten Dank für Ihren Kommentar. Als Laie im Spezifikum frage ich mich, wie hoch der Schaden für den Staat/Steuerzahler ist? Ich habe keine Akteneinsicht. Die Presse ist in meinen Augen widersprüchlich oder ich habe einfach eine lange Leitung. Es wird von Aktiengeschäfte, Steuertricks usw. usf. geschrieben. Mag sein, das dies alles zutrifft.
Frage: wurde der Staat durch diese Geschäfte direkt/indirekt betrogen? Können diese Machenschaften als Steuerhinterziehung,- Optimierung oder – steckt dahinter kriminelle Energie i.S. von Betrug zu Lasten der Allgemeinheit?
Sie grüssend -
Bisher ist ein Schaden von rd. 12 Mrd. für den deutschen Fiskus bekannt. Davon müssen allerdings die bisherigen Bussen gegen Banken und sonstige Beteiligte abgezogen, die eingehaltenen Steuererstattung wie z.B. beim Sheriden Fonds und die zurück gezahlten Erstattungen, z.B. der Fall Roth. Hinzu kommt, das der Fiskus bei den Rückzahlungen noch 6% Strafzinsen p.a. berechnet, also auch eine nicht gerade geringe Summe. Und vergessen sollte man nicht, dieser Schaden ist durch die Politik billigend in Kauf genommen worden. Denn die Politik wusste über diese Praktiken bescheid, hat sie aber erst Jahre später verboten.
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Grüezi@Hans-Gunther,
Besten Dank. Hervorragende Zusammenfassung.
„Denn die Politik wusste über diese Praktiken bescheid, hat sie aber erst Jahre später verboten.“
Der Staat untersteht keinen Gesetzen mehr, sondern macht sie selbst.
Sie grüssend
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Da würde ich sagen: „…selber schuld J. Safra Sarasin!“
Wer Finanzprodukte an Deutsche Kunden vertreibt, sollte mit der rechtlichen Situation des dortigen Marktes zumindest so vertraut sein, dass er die Kundenbeziehung regulatorisch sauber pflegt (MiFiD II last grüssen).
Frage bleibt, woher der Kunde letzten Endes wusste, dass zwischen Fonds und Bank Sarasin Provisionen/Retrozessionen geflossen sind. Ob da der – wohl zu recht – entlassene Kundenbetreuer etwas nachgeholfen hat…?
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Gehört es heute nicht mehr zur Sorgfaltsplicht eines Journalisten, mehr als Schlagzeilen zu präsentieren??? Die Urteilsbegründung, so man im deutschen Handelsblatt lesen kann, hat null mit der CumEx Strategie zu tun sondern mit der Tatsache, das man Retros verschwiegen hat und Herrn Müller das Produkt als eine Art Allianz Versicherung verkauft hat. Daher haftet Strähle wohl nur dann, wenn er persönlich Herrn Müller beraten hat. Oder anderst herum, dem Beraten von Herrn Müller geht es wohl seit gestern mehr als schlecht, denn er dürfte sich dem Zorn der Safras durch sein Fehlverhalten zugezogen haben. Sollte die Begründung tatsächlich stimmen, dann hat man gestern im Finanzministerium allen Grund zur Freude gehabt, denn für die Verurteilung ist nicht ausschlaggebend, ob erlaubt oder nicht, sondern die einfache Offenlegung nach Mifid. Und damit entfällt bei einem Weiterziehen die Beantwortung dieser nach wie vor extenzielle Frage
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Die Vergangenheit holt jeden ein! Da werden noch einige der bekannten krankhaften Egomanen, Narzissten und Raubritter höchst bedauernswerte Figuren abgeben.
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Siehe im deutschen http://www.unternehmensregister.de die inzwischen gelöschte („Auch gelöschte Firmen finden“ auswählen) Rafael Roth Financial Enterprises GmbH des 2013 verstorbenen Immobilienunternehmers. Hier insbesonders die Jahre 2006 bis 2008.
Es wurden Milliarden umgesetzt, um ein bis zwei Promille Gewinn daraus zu extrahieren.
Wobei verwundert, daß all´ jene angesichts von hoher öffentlicher Verschuldung und klammen Staatshaushalten damals schon trotzdem der Meinung waren, das so erlangte Geld mittelfristig behalten zu dürfen.
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Wir sind ein Finanzunternehmen, welches auf eigene Rechnung mit Aktien und Finanzinstrumenten handelt. Wir betreiben jedoch keine Bankgeschäfte und erbringen keine Finanzdienstleistungen im Sinne des Kreditwesengesetzes.
Im Geschäftsjahr haben wir mit Aktien börsennotierter deutscher Unternehmen gehandelt. Die Wertpapiere wurden vor den jeweiligen Jahreshauptversammlungen erworben und nach Erhalt der Dividendenausschüttung wieder veräußert. Die Verkaufskurse wurden durch Future-Kontrakte abgesichert, so dass die vereinnahmten Dividendenerträge jeweils über den planmäßigen Veräußerungsverlusten durch den Rückgang der Wertpapierkurse nach Beschluss und Durchführung der Gewinnausschüttungen lagen.
Für die technische Durchführung der Geschäfte bedienen wir uns der Mithilfe einer Großbank und benötigen daher kein Personal oder repräsentative Geschäftsräume.
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Für EUR 25,0 Mio. Gewinn nach Steuern der Jahre 2006 bis 2008 fordert das deutsche Finanzamt nun EUR 120,0 Mio. Kapitalertragsteuer zurück:
Die Berater haben einst Herrn Roth auch als Geschäftsführer der cum – ex Zweckgesellschaft „Rafael Roth Financial Enterprises GmbH“ eingesetzt, so daß eine Durchgriffshaftung auf sein privates Vermögen möglich ist.
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Da tricksen Joachim Strähle (& friends) den Fiskus mit oberfaulen Konstruktionen aus und bleiben im Business, während Andreas Waespi wegen ein paar kursgestützten Bank Coop-Aktien ein Berufsverbot erhält.
Wie wäre es eigentlich mit einem Berufsverbot für Mark Libor Branson & friends? Oder gilt die Gewährspflicht nicht bei der Finma (und deren Schürzenjägern)?
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ist zurückgetreten.
Wann geht Branson?
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@ cum ex
….dann wird es interessant herauszufinden wer Sie sind oder – im finanztechnischen Sinne – bald gewesen sind….
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Da tricksen Joachim Strähle (& friends) den Fiskus mit oberfaulen Konstruktionen aus und bleiben im Business, während Andreas Waespi wegen…
Die Vergangenheit holt jeden ein! Da werden noch einige der bekannten krankhaften Egomanen, Narzissten und Raubritter höchst bedauernswerte Figuren abgeben.
Wir sind ein Finanzunternehmen, welches auf eigene Rechnung mit Aktien und Finanzinstrumenten handelt. Wir betreiben jedoch keine Bankgeschäfte und erbringen…