Pierin Vincenz gehört vor den Richter. Das zumindest sehen die Zürcher Krimi-Ermittler so. Eigentlich hätte der Ex-Raiffeisen- und -Helvetia-Bigboss in diesen Wochen angeklagt werden sollen. Dann hätte ein Gerichtsprozess innert Monaten stattgefunden.
Der Plan scheint nicht aufzugehen. Jedenfalls nicht, was den zeitlichen Ablauf angeht. Noch sind nämlich wesentliche Akten für die Strafbehörden unzugänglich.
Gesperrt. Respektive versiegelt, wie das in der Juristensprache heisst.
Das bedeutet: Das zuständige Gericht muss Akte für Akte, Dokument für Dokument, Mail für Mail durchgehen – und freigeben oder gesperrt lassen.
Ein Sprecher der zuständigen Zürcher Justizbehörden bestätigte eine entsprechende Anfrage vor einigen Wochen. An diesem Zustand soll sich bisher nichts Wesentliches geändert haben, ist zu vernehmen.
Das heisst: Vincenz respektive sein Anwalt, der bekannte Zürcher Strafverteidiger Lorenz Erni, spielen auf Zeit. Sie halten unter Verschluss, was immer sie nicht per Richterdekret hergeben müssen.
Für die Ermittler bedeutet das, dass sie länger brauchen, bis sie ihre Anklage gegen Vincenz&Co. fertigstellen können. Dass eine solche Anklageerhebung passieren wird, daran bestehen allerdings kaum Zweifel. Selbst dann gilt die Unschuldsvermutung.
Für Verteidiger Lorenz Erni gehört das Spiel mit der Versiegelung zum Standardrepertoire. Als versierter Strafanwalt kennt Erni die Finessen der Rechtsabläufe aus dem Effeff.
Die gilt es für seine bekannten Mandanten aus der grossen Wirtschaftswelt zu nutzen – mögen sie Vincenz, Bruggisser, Blatter oder Vekselberg heissen.
Den russischen Oligarchen verteidigte Erni vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona; es kam schlussendlich zu einer Geldstrafe von 10 Millionen für Vekselberg und Mitangeklagte. Für den Russen-Tycoon Taschengeld.
Ernis Zeitspiel ist aus Sicht des beschuldigten Vincenz zentral. Zumindest in einem der Fälle, die von den Behörden in der laufenden ersten Phase des grossen Strafverfahrens genau unter die Lupe genommen werden, rückt eine Verjährung näher.
Es geht um Commtrain, eine kleine Firma, die Zahlgeräte für das bargeldlose Zahlen an den Ladenkassen herstellte.
Die Aduno, an der die Raiffeisen einen grossen Anteil besitzt und bei der Pierin Vincenz von 2000 bis 2017 das oberste Kommando führte, kaufte die Commtrain im 2007 für einige Millionen Franken.
Vincenz hatte sich mit Hilfe seines eigenen Vertrauensanwalts sowie seines langjährigen Partners Beat Stocker zuvor an der Commtrain beteiligt. Versteckt. Seinen Einsatz von rund einer halben Million konnte Vincenz in rund 2 Jahren verdreifachen.
Der Fall Commtrain und die Vorwürfe daraus sind im 2022 definitiv Geschichte. Dann tritt die absolute Verjährung ein. Diese liegt bei maximal 15 Jahren.
Bei den ebenfalls untersuchten Fällen um die Firmen mit Namen EuroKaution und Investnet haben die Zürcher Strafbehörden mehr Zeit. Bei ihnen ist eine Verjährung erst gegen 2030 anzunehmen.
Die rigorose Versiegelungsaktion der Anwälte im Fall Vincenz&Co. könnte abgesehen von möglicher Verjährung einen anderen Effekt haben. Die Verteidigung verstärkt das eigene „Blatt“ im Poker gegen die Staatsanwaltschaft.
Diese könnte Vincenz einen Deal offerieren. Weniger Strafantrag, dafür im Gegenzug raschere Freigabe gewisser Dokumente als Beweisstücke. Respektive ein Teilgeständnis des Beschuldigten.
So oder so zeigt die umfassende Versiegelungsaktion durch Erni und sein Mandant Vincenz, wie stark geübte Beschuldigte mit dem nötigen Kleingeld im Kampf gegen die Strafjustiz mögliche harte Beweise unter Verschluss halten können. Im Fall rund um Ex-Nationalbankpräsident Philipp Hildebrand und die Strafermittlungen gegen Christoph Blocher hat sich das eindrücklich gezeigt.
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Die beliebtesten Kommentare
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die Vertreter der Universitäten St. Gallen und Luzern stehen sich „persönlich“ nahe, – so lehrt der „liberale“ Prof. Christoph A. Schaltegger sowohl in St. Gallen an der HSG als auch als ordentlicher Professor an der Universität Luzern, dort lädt er gerne Dr. Hilmar Gernet in seine Vorlesung ein, der sich dort als für die Raiffeisen tätiger PR Guru präsentiert, – Raiffeisen als einflussreichste PR Macht im Bundeshaus – (das wichtigste sei der Bier-Zapfhahn im den Parlamentarierern gerne zur Verfügung gestellten Raiffeisen Treffpunkt in Bundesbern) auch schreibe man gerne gratis Reden für Parlamentarier… Prof. Franco Taisch, gefallener Uni-LU Rechtprofessor und EX VR der Raiffeisen darf jetzt an der Universität St. Gallen unterrichten….
https://www.unilu.ch/fakultaeten/wf/professuren/christoph-schaltegger/
https://www.unisg.ch/de/personenverzeichnis/2ce1b0f7-4b37-4454-9134-dcf0506ee36b
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Auf Verjährung zu spielen ist eine bekannte Advokatentaktik. Dagegen würde eine Verlängerung der zum Teil befremdlich kurzen Fristen helfen. Daran hat offensichtlich niemand ein Interesse. Wenigstens dürfte der Herr L. Erni den Herrn Vinzenz eine Stange Geld kosten. Das Beispiel könnte einmal mehr zeigen, dass es eben doch 2 Gerechtigkeiten gibt: Die für die Normalos und die für diejenigen, die sich kaufen was sie wollen: die Einstellung des Verfahrens mittels Geld und Staranwalt.
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Ja was wäre unser Rechtstaat ohne „don quichotte“ Lukas Hässig, niemand mehr würde für Recht und Ordnung sorgen im Lande. Nur schade das er kein Oesterreicher ist und über
„bsoffene G’schichten“ berichten kann.. -
Das Erni die Unterlagen seines Klienten versiegen liess sollte die Staatanwaltschaft im Grunde nicht weiter grämen ausser sie hat gar keinen Fall ohne die Unterlagen. Das wäre aber ganz schlecht, denn Beweise für eine Straftat sind wohl kaum nur in den Unterlagen des Angeklagten zu finden und falls doch, hat die Staatsanwaltschaft offensichtlich gar keinen Fall.
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Bravo, dies ist der Kommentar des Tages. Der Staatsanwalt müsste belastendes Material ohne Ende haben, sonst frage ich mich, was die lange Untersuchungshaft gerechtfertigt hat.
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Die Schweizer Gesetzgebung ist ineffizient und greift bei Wirtschaftselikten kaum. Wenn sie ein wenig komplex sind, überfordert das alle Staatsanwaltschaften fachlich, personell und zeitlich. Erni macht das richtig, er nutzt die gesetzlichen Möglichkeiten aus. Es geht immer wieder vergessen, dass jemand, der einer Straftat beschuldigt wird weder was sagen noch kooperieren muss, wenn er nicht will und nichts davon hat.
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Sofort Bank wechseln. Es wird jetzt mit den Angestellten gespart.
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Die Raiffeisenbanken fordern den Saustall in St. Gallen auszumisten. Dort wo fett angesammelt wurde, muss geschaut werden. Das ist ein Grund für mich von UBS zu Raiffeisen zu wechseln!!! Die handeln wenigstens, nicht wie alle anderen Banken…
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Sorry aber die “Uni” Luzern ist ja mal ein Witz. Dass sich sowas Universität nennen darf ist eine Schande. “Professoren” an dieser Institution ebenso..
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„Die Kunst Recht zu behalten“ von Arthur Schopenhauer nicht vergessen…
Vor allem der „letzte Kunstgriff“ wird sicherlich beachtet werden.
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Es ist doch immer das Gleiche, unsere Elite darf sich alles leisten. Oh Verzeihung, Elite hört der Herr Schwab vom WEF nicht gerne. Aber die Herren sich vergnügen auf Firmenspesen. Sauerei
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Schon der oberste aller Protagonisten weiss, dass es nichts Schöneres gibt als die Loyalität eines Menschen mit barer Münze kaufen zu können!
Lorenz Erni ist kein Star Anwalt, das sei mal festgehalten. Er nützt die Lücken des Gesetzbuches raffiniert aus- und, in dem hier vorliegenden Fall Pierin Vincenz, zu Gunsten seiner Klientschaft. Die Siegelung ist nun mal so ein Akt, das lässt sich nicht ausräumen. Pierin Vincenz ist ein möglicher Betrüger bzw. Wirtschaftskrimineller der wie andere schon die Leute über Jahre an der Nase herum geführt haben könnte!Manchmal, geht alles ganz schnell- und keiner wundert sich ob der Geschehnisse.
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Sehr geehrter Herr Hässig
Was für Blocher i.S. Versiegelung galt, gilt auch für Vincenz.
Es geht hier um rechtsgleiche Behandlung.
Und dieses Grundrecht gilt für alle.
Es scheint ohnehin, dass der Staatsanwalt in der causa Vincenz mit der Verhältnismässigkeit (z.B. Dauer der U-Haft) Mühe bekundet.
Der Zürcher Steuerzahler kann sich auf Einiges gefasst machen!
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„Dieses Grundrecht gilt für alle“ gilt eben nicht für alle, sondern speziell für diejenigen, die sich teure Anwälte leisten können und auch einen langen Atem haben um all die möglichen Figinen durchspielen zu können. Aber wenn jemand derartige Praktiken à gogo durchspielen muss, hat wohl Einiges zu verbergen. Selbstverständlich gilt blablablabla.
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Recht ist nicht immer Recht. Kommt ganz darauf an aus welcher Kaste man entstammt. Sie offenbar aus ähnlicher.
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Vielleicht ist dieses „Grundrecht“ so gewollt, damit es die Anklage schwächt und die Verteidigung stärkt und so den Angeklagten schützt. Vielleicht sollte das geändert werden.
Ein „Grundrecht“ war und ist für Schweizer „im Binnenverkehr“ immer noch das Bank(kunden)geheimnis. Ob das angesichts von AIA noch zeitgemäss und gerecht ist? -
@ Beobachter
Orientieren Sie sich, bevor Sie einen solchen Blödsinn daherschreiben.
Es ist in unserem Rechtssystem Sache des Beschuldigten, seine Rechte einzufordern. Dass dabei ein Anwalt bemüht wird ist üblich. Dies ist legitim und hat nichts mit „Kaste“ zu tun. Dies machen alle Beschuldigten so und hat nichts mit Kaste (Ihre Worte) zu tun.
Denn die Staatsanwaltschaft will in erster Linie eine Klage konstruieren und ermisst die Rechte des Beklagten nach ihrer Auslegung. Daher muss der „Beschuldigte“ zwingend seine Rechte einfordern. Dazu gehört beispielsweise auch das rechtliche Gehör.
Falls Ihnen das nicht passt ist das Ihr Problem. Den Rest überlasse ich Ihnen.
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@ Paul Müller
@ BeobachterJeder Asylant kann bei uns Rechte einfordern via GRATIS-Anwalt.
Warum soll dies den andern nicht erlaubt sein, die zudem den Anwalt selbst bezahlen?Sie haben ein komisches Rechtsverständnis!
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Was für ein primitives Schmieretheater von diesem „Rechtsanwalt“! Dem Erni sollte die Anwaltslizenz entzogen werden. Genauso schwach von der Staatsanwaltschaft hier nicht eisern durchzugreifen. Wäre Vinzenz kein Prominenter Beliebter Schweizer sondern ein Normalbürger dann ginge das nicht!
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„UNI Luzern“ – die hatten ja auch ihren „Professor“ im VR-RBCH.
Und werden Punkto Primitives G…
nur noch von der HSG übertrumpft.
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blablablabla… wir werden es am schluss sehen was rauskommt.
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Wir danken unserem Ehrendoktor Lorenz Erni für seinen unermüdlichen und beeindruckenden Einsatz für das Strafrecht und unseren Rechtsstaat und gratulieren ihm sehr herzlich!
(Schlusswort der Laudatio gehalten vom Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät am Dies Academicus der Universität Luzern vom 2. November 2017)
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Wie ist das Vorgehen von Raiffeisen Schweiz – arbeitet diese auf der Seite der Staatsanwaltschaft (Volkes) oder der Erni (Vincenz)?
Ich würde mich nicht wundern, wenn Erni sogar von Raiffeisen Schweiz oder einer Versicherung von Raiffeisen Schweiz „gesponsert“ würde. Schliesslich ist auch die Verantwortung des Ex-Verwaltungsrates (offiziell der Ruf von Raiffeisen) betroffen.
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Ich wette, dass der Verteidiger vor Gericht geltend machen wird, dass
(1) die Anklage wegen Verletzung des Beschleunigungsgebotes abzuweisen sei und dass
(2) Pierin Vinzenz unter der langen Dauer des Verfahrens so gelitten habe, dass die Strafe zu reduzieren sei.
Es gibt noch weitere Tricks:
– den Fluss der Einvernahmen stören, indem immer wieder die die Fragen und/oder die Protokollierung gerügt wird (dabei wird das Protokoll am Schluss ausgedruckt und muss durchgelesen werden und kann der Einvernommene dann alles korrigieren oder ergänzen, wie es ihm passt); auch der dümmste Beschuldigte wird diese Signale seines Anwalts verstehen;
– alles anfechten – nicht nur alle Entscheide des Staatsanwaltes, sondern überhaupt alles was er tut und nicht tut;
– die Atmosphäre vergiften;
– den Staatsanwalt überall anschwärzen, zum Beispiel bei Vorgesetzten mit Blindkopien von Reklamationen;
– am Schluss vor Gericht beklagen, dass es den Eindruck gemacht habe (Eindruck genügt!) dass der Staatsanwalt dem Beschuldigten gegenüber feindlich eingestellt sei. Der Staatsanwalt muss dann beweisen, dass der Eindruck (!) nicht bestanden habe. Die Gerichte gehen darauf ein, obwohl solche Rügen verspätet sind.
Im Handbuch für die Verteidigung, Abschnitt Wirtschaftsstrafsachen (!), wird auch empfohlen:
– nicht selbst Medienarbeit gegen den Staatsanwalt zu machen, weil das auf den Beschuldigten oder seinen Anwalt zurückfallen könne; stattdessen seien Medienspezialisten zu engagieren, die gute Kontakte zu den Journalisten haben;
– die Verteidiger sollen keine Lügengeschichten vereinbaren, denn die könnten vielleicht widerlegt werden; viel besser sei es, wenn jeder Beschuldigte und jede Auskunftsperson eine eigene Geschichte erzähle und bei jeder Befragung ändere und Neues hinzufüge, denn dann gebe es immer mehr Stoff, den der Staatsanwalt abklären müsse, und werde das Ganze am Schluss völlig unübersichtlich.
Das Traurige: Viele Kriminelle haben die grössten Schwierigkeiten mit ihrem Leben und begehen ihre Verbrechen deshalb. Zum Beispiel Drogensüchtige dealen, um den nächsten Schuss zu finanzieren etc. etc. Andere sind sozial gestört oder haben sonst Probleme. Irgendwie versteht man sie, auch wenn man für ihre Taten kein Verständnis hat.
Bei den meisten Wirtschaftskriminellen ist es anders: sie sind voll auf der Höhe, und es geht ihnen blendend. Aber das ist nicht genug, und so begehen sie noch ihre Straftaten. Strafverfahren sind selten. Und dann wehren sie sich wie die Löwen – völlig anders als die anderen Kriminellen. Sollten sie verurteilt werden, so gibt es lächerliche Strafen. Kürzlich lasen wir von einem Insider-Kriminellen, der 2 Millionen Profit machte und ein paar Tausend Franken Geldstrafe bekam.
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Wer nichts zu verbergen hat kann auch offenlegen – sollte man meinen.
Habe nicht gewusst dass, wenn ich jemand umbringe, die Leiche nicht exhumiert werden darf!
Ich verstehe immer mehr wieso die Schweiz vom Europäischen Gerichtshof hat! -
wieso kann etwas verjähen wenn absichtlich auf Zeit gespielt wird während eine Untersucheng läuft?
sollte dies nicht wie z.B. bei einer Kündigung und Krankheit einfach um die vermeintliche Abwesenheit verlängert werden können? Kostet zwar auch aber ist immerhin im Sinne der Allgemeinheit -
es heisst „Siegelung“ nicht „Versiegelung“ Art. 248 StPO
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Es heisst: „Es heisst „Siegelung“ nicht „Versiegelung“ Art. 248 StPO.“.
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Warum soll den ein Vincenz dümmer sein als andere? Die haben solange durchgehalten, bis weite Teile verjährt waren, manch einer ist sogar darüber verstorben. Solange dieses System also rechtskonform ist, kann aber brauche ich mich nicht aufregen.
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Diese Taktik sich in die Verjährung flüchten zu wollen, wird von Reichen und Berühmten immer wieder angewandt. Warum hat das Gesetz keine Klausel, dass bei einer Anklage die Jährungsfrist stillt steht bis das Verfahren abgeschlossen ist? Wäre fair gegenüber Normalbürgern.
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Den Erni haben die Richter wohl nicht so gerni. Erni zeigt den Richtern und Staatsanwälten, wie man Recht richtig anwendet. Köstlich, wie der Mann unsere Gerichte reihenweise in die Knie zwingt. Haben wir etwa doch extrem schlechte Staatsanwälte und Richter? Ich denke …. ja, das haben wir tatsächlich.
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Nein, daran liegt es nicht, sonder dass das Gesetz diese Möglichkeiten bietet. Das Parlament lässt grüssen.
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Was hat das noch mit Rechtssprechung zu tun! Und da wundert sich noch jemand, warum überall gezinkt und getürkt wird. „Disgusting“ sagt der gentlemen,f… der Normalo.
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Also, immerhin scheint der Pierin Vincenz wieder etwas Boden unter den Füssen zu haben: In St. Gallen ist aus sehr gut informierter Quelle zu hören, dass der Pierin letzthin beim Kultbeizer Köbi äusserst romantisch diniert habe…
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Soll er sich zuhause verbarrikadieren und nichts mehr essen?
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Ja Herr Reich, er soll sich schämen
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Wer seine Privatsphäre und die seiner Familie schützen will, muss unbedingt auf eine Versiegelung beharren! Unabhängig davon, was einem vorgeworfen wird, packen die Ermittler Mal alles ein was sie im Haus und Büro finden. Das wenigste ist jedoch für eine Untersuchung relevant und darf deshalb ganz legitim vor den Augen Dritter geschützt werden.
Dass Erni und Vincenz auf Zeit spielen ist nicht verboten und hat auch nichts mit nötigem Kleingeld zu tun. Das darf und kann grundsätzlich jeder.-
Aber auch nur grundsätzlich. Im Speziellen siehts ganz anders aus, lieber Landmann.
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unser rechtssystem ist ein witz.
noch nichts gehört von der digitalen welt.
immer noch sehr viel papier und ordner.
vielzuviele instanzen und spielchen.
eine welt, wie aus dem mittelalter. -
Einmal mehr zeigt sich, dass das Schweizer Justizsystem unglaubliche Lücken aufweist, die von finanzstarken Angeschuldigten genützt werden können. Man muss sich wirklich fragen, ob das vom System her gewollt ist, um kapitalkräftige Personen/Institutionen die Möglichkeit zu schaffen, sich elegant aus der Affaire zu ziehen. Die ist zweifelsohne nicht im Interesse der Bürger. Sicher ist, dass dies den Grundsätzen eines Rechtsstaates widerspricht, aber wer behauptet wirklich, dass die Schweiz im Bereich der Finanzwelt ein Rechtsstaat ist?
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Da haben Sie recht: so ein System und solche Typen, wie auch der gefallene Systemprofiteur und nicht-ehrenwerter-Whistleblower Rudi, sind zweifelsohne nicht im Interesse der Bürger.
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Unser Parlament will ein selektiv löchriges Rechtssystem. Die „Richtigen“ sollen straffrei davonkommen. Die Richter, die die entsprechenden Bestimmungen anwenden müssen, sind die Dummen.
Schliesslich werden Parlamentarier für genehmes Abstimmen im Parlament von CEO’s und Verwaltungsräten in den Wahlen finanziell unterstützt und auch mit mit gut dotierten Verwaltungsratssitzen belohnt.
Damit das ganze nicht zu offensichtlich wird, müssen Parlamentarier finanzielle Zuwendungen an die entsprechenden Parteien auch nicht offenlegen. So haben sie es selbst beschlossen.Unser Rechtssystem ist gewollt in einem desolaten Zustand.
Prozesse sind auch bewusst vom Parlament finanziell so teuer gemacht worden (Vorschuss der Prozesskosten, usw.), dass sich Normalverdiener nicht gegen illegale Vorgänge wehren können.
Das Ganze ist ein reines 2-Klassen-System geworden. Recht beanspruchen können nur Reiche. Dieselben können auch sehr häufig mit rechtlichen Tricks straffrei davonkommen.
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Mit rücksichtsloser Absicht wurde dieses Rechtsmittel geschaffen; unsere Nomenklatura lacht sich ins Fäustchen. Wie heißt es so schön: „Die Kleinen hängt man – die Grossen ……….!“
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Die Vincenz – Strategie von Erni zielt darauf ab zu enden wie das Hornberger Schiessen. Die ganze Schweiz und darüber hinaus weiss um die Mauscheleien, die schrägen Touren und süffisanten Leistungen en Masse. Der Persil-Schein macht nichts, aber auch gar nichts, umkehrbar.
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Wer bezahlt diese teuren Rechtsvertreter wohl? Eine Versicherung oder sogar die Raiffeisen bank? Oder hat der liebe Vincent genug aus all seinen Tätigkeiten erhalten, dass er sich dies auch mal selber leisten kann. Ja dafür haben wir die Parlamentarier von links nach rechts damit gewissen Herrschaften nichts passiert
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Erni weiss was PV Geheimes hat, darum die Taschenspielertricks! Vom Rechtsanwalt zum Verteidiger – des Rechts?
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…. nichts Neues das wusste schon die australische Band AC / DC…. law for the rich and a law for the poor …. men in blue it’s up to you …
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Jawohl! Endlich mal wieder Vinzenz News! Bleiben Sie dran Herr Hässig, weiter so!
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Bananenrepublik eben, das ist bekannt.
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Wer Geld hat kann Champagner kaufen,
wer keins hat muss halt Wasser saufen.In der Schweiz regiert nur und ausschließlich das Geld.
Jeder hat von sich selber Wertvorstellungen, stimmt der Preis, dann wird heiß.
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Das bedeutet hat jemand genug Geld, so kann er machen was er will und wird nicht zur Rechenschaft gezogen, wofür ein armer Schlucker
für viel weniger drankommt? Und am Schluss holt sein Anwalt vermutlich noch eine Entschädigung und Anwaltskosten heraus
alles zu lasten des Steuerzahlers! Echt das kann es ja nicht sein!-
System Svizzera (-:)) Ein Parlament getragen und manipuliert von Lobbyisten. Ein Parteien-Konglomerat (von links bis ultra rechts) zwecks maximalem Eigennutz und Richter welche diesem System zum Ueberleben ihren Beistand leisten. Zusammenfassung: Degoutant!
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Ahoi, hier ist Bananien!
Diese Taktik sich in die Verjährung flüchten zu wollen, wird von Reichen und Berühmten immer wieder angewandt. Warum hat das…
Einmal mehr zeigt sich, dass das Schweizer Justizsystem unglaubliche Lücken aufweist, die von finanzstarken Angeschuldigten genützt werden können. Man muss…
Was hat das noch mit Rechtssprechung zu tun! Und da wundert sich noch jemand, warum überall gezinkt und getürkt wird.…