In Stäfa an der Zürcher Goldküste wird ein unbewilligtes Jacuzzi schnell zum Bundesgerichtsfall. Schräg vis-à-vis, in Altendorf SZ am Obersee, geht’s gemächlicher zu und her.
Dort sind die Baubehörden seit Anfang 2022 mit einem Fall beschäftigt, der Präzendenzcharakter hat.
Es geht um eine Villa direkt am See, mit grosser Garage, Zufahrtswegen und Umschwung. Eine Prachtsanlage in einer Prachtsumgebung.
Nur: Eigentlich dürfte dort nicht viel mehr als ein Keller sowie eine kleine Garage stehen.
Zudem gilt laut Behörde ein kleiner Teil des Erdgeschosses als erlaubt für die „Wohnnutzung“.
Die Liegenschaft im lauschigen Gebiet mit einzigartigem Seeanstoss ist zum Zankapfel geworden, weil Besitzer der Nachbarschafts-Parzelle ungleich lange Spiesse erkennen wollen.
Wenn im naturverbundenen Seegebiet statt einem Gartenhäuschen eine Mansion erlaubt sein soll, ja dann muss das doch für alle gelten.
Ergo klagten sie im Verbund mit der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz.
Das Schwyzer Amt für Raumentwicklung hat nun am Dienstag nach langem Zaudern – zunächst ging es um die Zuständigkeit, danach kams zu unzähligen Eingaben– einen ersten Entscheid gefällt.
Der zuständige Beamte in der Kantonshauptstadt verlangt vom Besitzer der Altendorfer See-Liegenschaft innert Frist von 40 Tagen die „Ergänzung der Unterlagen“.
Damit dreht das Amt am Hitzeknopf. Der Eigentümer müsse die „heutige Nutzung der Wohnbaute in geeigneter Weise (mit Plänen und aussagekräftigen Fotos)“ dokumentieren.
Die Schwyzer Behörden hegen somit nach über anderthalb Jahren, seit der Fall in den Amtstuben liegt, erstmals den Verdacht irregulärer Ausbauten.
Dass solche passiert sind, davon sind die Anzeigeerstatter längstens überzeugt. Sie haben viel Material zusammengetragen: alte und neue Satellitenbilder, Karten von Land und Wegen, existierende Baugesuche.
Alles zusammen lässt an ihrer Sicht der Dinge wenig Zweifel zu. 1960 stand am See ein Bootshaus, dieses musste 1990 für Wohnzwecke aufgegeben werden.
Der damals bewilligte Ersatzbau etwas weg vom Obersee-Ufer sah die oben erwähnte beschränkte „Wohnnutzung“ mit minimalem Umschwung vor.
Von solcher Beschränkung ist auf einer Aufnahme von 2006 nicht mehr viel zu sehen. Vielmehr liegt eine eindrückliche „Hütte“ mit ausgebauten Zufahrtstrassen und Nebengebäuden vor.
Die unzufriedenen Nachbarn sehen sich im Recht, weil es „im Rahmen von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen stets einer Ausnahmebewilligung“ bedürfe, so in einer Eingabe von 2022.
Was sagt der betroffene Besitzer?
Er habe sich „nach bestem Wissen und Gewissen verhalten“ und sich „stets bemüht, die relevanten Bestimmungen einzuhalten“, antwortete er per E-Mail.
Dessen Anwalt, ein bekannter Schwyzer Kantonsrat und Präsident des kantonalen Die Mitte-Ablegers, hatte im Namen seines Mandanten erfolglos Nicht-Eintreten auf die Forderungen der Gegner verlangt.
Der Jurist setzte auf markige Wortwahl. „Die haltlosen Behauptungen des Einsprechers vermögen nicht zu überzeugen und zeugen von Trölerei, was nicht angeht.“
Nun hat sich das Blatt gewendet.
Einen „Fussweg“ hat der Unternehmer, der eine Lohn-Plattform für Kleinbetriebe betreibt, im Zuge des Verfahrens bereits zurückgebaut.
Das deutet darauf hin, dass er kalte Füsse bekommen hat. Beim Raumplanungs-Amt kommt das gut an.
„Dieser Anlageteil ist somit zurückgeführt und bildet nicht weiter einen Bestandteil dieses Baugesuchs“, so die Behörde in ihrem Schreiben von dieser Woche.
Doch bezüglich „Vorplatz“, „Steingarten“, „Holzdeck“, „Container“ und weiterer Fusswege sei „entweder eine Bewilligung vorzulegen (falls vorhanden) oder darzulegen, inwiefern die Anlagen ausserhalb der Bauzone nötig“ seien.
Das ist Peanuts im Vergleich zum „Pièce de résistance“ des ganzen Falls: dem Wohnhaus.
Um zu prüfen, ob dort „bewilligungspflichtige Umbauten stattgefunden haben“, muss der Unternehmer jetzt innert Kürze „die heutige Nutzung … mit Plänen und aussagekräftigen Fotos“ dokumentieren.
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Die beliebtesten Kommentare
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Payroll, derselbe Statist, wird auch als ‚Bauherr‘ bei einem riesigen
Neubau (ehemals Pneu Egger) in Pfäffikon geführt, um damit die wahren Geldgeber, Milliardäre aus dem Asuland, die im Kt. SZ Steuersitz nehmen, zu decken. Angesichts der Ausmasse dieser Baute nur noch lächerlich, denn Payroll ist ein kleiner Fisch, habe aber auch die Liegenschaft des Aussichts-Restaurants Luegeten gekauft. -
Schweizer Banken berücksichtigen leider viel zu wenig, Schweizer KMUs, trotz Finanzierung und Unterstützung von der CS, nutzt UBS amerikanische Lieferanten, obwohl in der Schweiz die Dienstleistung sicherer, zuverlässiger, und vertrauenswürdiger ausgeliefert wird.
Sind in der Schweizer Wirtschaft nicht die KMUs unser „Backbone“ und tragen einen grossen Teil zu unserem Wohlsein & -befinden dazu? In der UBS-Chefetage müssten diese Topmanager zuerst auch mal in einem KMU gearbeitet haben, um zu verstehen, was es heisst, wenn der Cashflow um 30% zurückgeht, weil ein Grosskunde den Dienst zu einem ausländischen Anbieter wechselt (grundlos(t))! -
Lohn-Plattform für Kleinbetriebe? Payroll+ sieht auch keinen Grund warum Schweizer Vorgaben wie ein Personalverleih-GAV im Kanton Schwyz gelten sollte…
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Es ist sowieso eine Schande, wie Altendorf und andere Gemeinden mit dem Land am See umgehen. Es gibt einige Leute in Altendorf, welche permanent in den Seehäuschen wohnen, obwohl diese nicht als solche Immobilien klassifiziert sind. Dieser Anwalt ist das Sinnbild dafür, dass ohne Raumplanung, Weitblick und Rücksicht auf die schöne Landschaft vorgegangen wird. Erbärmlich.
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Die Gemeinde Altendorf schnürt Vereinbarungen, in welchen langjährige Naturschutzgebiet (Seezone) und „kein“ Seeanstoss gegen knapp 100m2 Land am See abgetreten wird, damit private Hausbewohner plötzlich einen Seezugang (im vorherigen Naturschutzgebiet) besitzen. Ist das im Sinne der Gemeinschaft, oder siegen hier wieder die Mächte der Korruption und Privatinteresse sich sein Geldbeutel nebenbei noch zu füllen?
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Klar – Gesetz ist Gesetz und vielleicht in diesem oder anderen von Um- oder Erweiterungsbauten mehr als ausgereizt. Mich stört aber, dass man so tut als ob freier Zugang zu jedem Gewässer ein Menschenrecht ist. Vor 100 Jahren wollte niemand dieses Land kaufen und schon gar nicht bewirtschaften. Gerade im Kanton Schwyz waren es die Genossamen und Korporationen welche die grossen Sumpfgebiete um den See trockengelegt haben. Später haben sie darauf Mietshäuser gebaut, attraktiven Wohnraum geschaffen und das eine oder andere Stück Land am See verkauft. Alles legitime Vorgänge. Weshalb jetzt jeder das Recht bekommen sollte über deren Gärten zu Laufen kann ich nicht nachvollziehen.
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Ein klares Versäumnis der Gemeinde – gewollt. Bauten ausserhalb der Bauzone benötigen zwingend eine Ausnahmebewilligung. Das Amt für Raumentwicklung wäre dann gefordert. Das garantiert aber noch nicht, dass der Kanton das Gesetz auch so auslegt wie es sich gehört. Der Filz ist im Kanton Schwyz überall. Auch die Naturschutzverbände lassen sich gerne finanziell unterstützen und verzichten dann auf eine Einsprache. Bei der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz scheint dies noch nicht der Fall zu sein. Ähnliches geht beim Bauprojekt von Roger Federer ab: An sich sind Einzelstandplätze und Bootshäuser nicht mehr bewilligbar. Wer Recht und Geset durchsetzen will, muss m.E. bis vor Bundesgericht.
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Altendorf wie es leibt unbd lebt. Nicht die erste Verwaltungsposse.
Ich errinnere an die Überbauung Seepark wo Nebenräume als Wohnungen eingetragen wurden und der Schwindel dann Jahrzehnte später aufflog.
Die Bauabnahmeunterlagen sind interessanterweise nicht mehr vorhanden.Oder die Sache mit dem Ausbau der Hensa-Werft und dem fehlenden „Original, unterschriebenes Baureglement“ und dem fehlenden, genehmigten Zonenplan. Das Baugesuch wurde über alle Instanzen durchgewunken. Dem „Netzwerk“ sei dank.
Oder mit dem „Park am See“ der in der Nachbarschaft des Grundstückes aus diesem Artikel entsteht. Dort wurde gekämpft um die Zufahrtsstrasse ob diese nun für die Bautätigkeit verwendet werden darf oder nicht.
Andernorts im Kanton werden alten Scheunen auf dem Berg zu Ferienhäusern umgebaut, aber nur wenn die Besitzer genug Vitamin B haben.Also wen wunderts, einfach eine weitere Episode. Die einen nennen es Netzwerk oder „Hilfst Du mir – so helfe ich Dir“.
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Sie meinen wohl: Gibst du mir die Wurst,
So lösch‘ ich dir den Durst.
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von juristen halte ich gar nichts.
etwa so, wie vom inkasso büro.
nur drohen und fette rechnungen,
für gar nichts.
wenn ich von denen post bekomme,
geht das ungeöffnet in cheminee.
völlig unnütze… -
Das einzige Thema, bei dem sich der hässige Autor auskennt: Neid
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aha… es gibt tatsächlich Leute die sind nicht neidisch. Echt ehrlich, ist wirklich so und darum können die auch locker Argumentieren…
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Warum wohl haben sich die Seeanstösser in Horw gegen Drohnenaufnahmen der Gemeinde juristisch gewehrt 😎
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Ersatzbauten sind ja so ein dehnbarer Begriff.Versuchen Sie es mal. Keine Chance. Gesetz ist Gesetz.
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BEispiel Österreich durchaus vergleichbar mit der Schweiz wo sich wenige die grössten Anteile der Ufer gesichert haben und die restlichen Teile der BEvölkerung sich eine enge Badewiese teilen. Die GEmeinderäte halten die Bevölkerung fern vom freien Zutritt. Der Rest der Ufer wird aus Naturschutz für den Zugang gesperrt was irgendwie auch nicht richtig ist. Der Mondsee in Österreich etwa ist dank einer Erbschaft völlig in privatem BEsitz. Freier Zugang zu Gewässern und deren Ufer gehört somit in die Verfassung, aber das steht eigentlich schon geschrieben.
https://kontrast.at/freier-seezugang-oesterreich/
Viele der Seeufer in Österreich sind für die Allgemeinheit unzugänglich, denn: Es sind Privatgrundstücke der Reichen und Superreichen. Am Wörthersee gehören 82 Prozent des Ufers Privaten, am Ossiacher See und am Attersee 76 Prozent. Sich an heißen Sommertagen abzukühlen ist an vielerorts schwer möglich. Doch es geht auch anders. So macht die Stadt Wien 25.000 m² Grünfläche an der Donau zum Erholungsgebiet und Kärnten verankerte den Zugang der Allgemeinheit zu Bergen, See und Flüssen in der Landesverfassung.
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In anderen Ländern ist das geregelt: Der strand ist öffentlich. Punkt.
In der Schweiz gäbe es auch ein Gesetz welche die Ufer als Öffentlich erklärt. Aber einen Uferweg rings um die Seen wird wohl nie Realität weil das gesetz nicht angewendet wird, wiseo wohl, weil dann die Herren Politiker auch auf ihren Privatstran verzichten müssen.
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Die Ufer der Gewässer sind öffentliches Eigentum und werden gerne mal für private Wertvermehrung missbraucht die noch dazu von den Gemeinderäten durchaus heftig geschützt wird. Im eigentlichen Sinn leben wir hier in einer herrlich wunderbaren Feudalgesellschaft in der Gesetze für Reibach hinterlistig reinterpretiert werden.
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Der Villen-Anwalt soll mal ein paar Gänge runterschalten! Illegal ist illegal! Egal ob von Unternehmer oder CVP Anwalt! Das Recht wird in Schyz arg gebogen! Das geht nicht an! Das Haus muss abgebaut werden!
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Zum Kotzen, diese mit Falschgeld finanzierten Überwachungs.-, Spitzel.- und Erpresserstaaten, die diesen Planeten nie erschaffen haben, aber glauben sie könnten und müssten den Menschen bis ins letzte Detail alles vorschreiben und kontrollieren.
Kleinkarrierte, eckelhafte, hysterisch, kranke Überwachungsstaaten, die seit vielen Jahrzehnten nichts anderes machen, wie jährlich ihre Gesetzestexte und ihren Kontrollwahn auszuweiten.
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Kleiner Wutmensch.Es soll bald Plätze zum Mars geben Sie sollten sich anmelden.Kommentieren und nicht Pöbeln.
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Oooh jee – Ihnen scheint es gar nicht gut zu gehen. Das drückt sich nicht nur inhaltlich, sondern auch stilistisch und orthografisch aus.
Kommen Sie doch einfach zu mir in die Sprechstunde.
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Die Mitte-Mitglieder erhalten gerne mal eine Ausnahmebewilligung, damit Illegales legal wird. Die Kantone verfügen übet entsprechende Angestellte, die diese „Persilscheine“ ausstellen.
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Wer die aktuelle Nutzung noch etwas genauer beobachten möchte, sei auf Google Maps verwiesen. Die dortige 3D Abbildung lässt keinen Zweifel, dass dort seit einigen Jahren luxuriös gewohnt wird. Das Datenmaterial auf Google Maps ist datiert mit 18/05/2011. Ob dafür eine rechtsgültige Baubewilligung vorliegt, sei mal dahingestellt:
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Wir werden sehen ob sich in dieser Bananenrepublik alles mit Geld lösen lässt oder der Rechtsstaat sich durchsetzt.
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Der Rechtsstaat schützt Geld, Vermögen, Besitz, Investitionen aber nicht sich selber und nicht die Anliegen aus Bevölkerung.
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Die Schweiz ist kein Rechtsstaat.
„Ein Polizeistaat ist ein Staat, dessen Organe […] sich im Gegensatz zu rechts- und verfassungsstaatlichen Vorstellungen wegen einer mangelhaften Gewaltenteilung nicht effektiv gegenseitig kontrollieren. Charakteristisch sind eine starke Stellung der Polizei […] sowie eine repressive Reglementierung des politischen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens. Wegen fehlender Unabhängigkeit der Rechtsprechung sind die Staatsbürger gegen willkürliche und unrechtmäßige Maßnahmen nur unzureichend geschützt, ihre unverletzlichen Grundrechte sind nicht gewährleistet […]“
Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Polizeistaat
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Jetzt kommen wieder die pösen Landchaftsschützer. Wenn man segeln kann, gehört auch längst ein Windkraftwerk dahin, und ein Solarkraftwerk sowieso, dann kann man wenigstens nach dem Sünnelen in den Schatten liegen!
Aber nein, dieses enteignende, links-grüne Verbandsbeschwerderecht verhindert wieder mal jeden Fortschritt. -
Oh je, die kleinen CH Probleme und die eifersüchtigen Kleinbeamten…die sollen in die Wüsten gehen oder die wirklichen Probleme lösen wie z.B. Immigration aber dazu fehlt natürlich Grütze und Mut. Nur bei solchen Quatschproblemen brüsten sie sich…
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Das würde ja zu Chaos und Anarchie führen. Zudem, Migration ist nicht das Thema einer Gemeinde. Da müssen Sie auf Bern zeigen!
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Das Baurecht ist sehr wichtig. Richtig, dass man es durchsetzt. Wenn Sie das nicht wollen, fahren Sie ab nach Italien oder nach Somalia.
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wieder ein paar schlaue, die sich verzockt haben.
sorry, aber, wer sich nicht an die bauordnung hält,
dem müssen solche häuser abgerissen werden!
gilt auch für alle anderen schlaumeier, vorallem
auf dem land, die immer wieder was dazubauen und
gleichzeitig gegen die zersiederlung gestimmt haben. -
Im Kanton Zürich wäre eine solche unbewilligte Hütte schon längst aufgeflogen. Da werden regelmässig Drohnenflüge gemacht und alles akribisch verfolgt, ob auch eine Baubewilligung vorliege – vor allem im Landwirtschaftsgebiet und entlang des Zürichseeufers. Kann alles offiziell eingesehen werden im Gis-Browser des Kantons Zürich. Im Kanton Schwyz herrschen andere Sitten, dort wäscht die eine Hand die andere und die gesetzlichen Normen sind so biegbar wie das Schilf im Wind. Es wäre an der Zeit, dass der Kanton Zürich auch die biegbaren Normen des Kantons Schwyz übernimmt. Schliesslich gilt auch ausserkantonal die Gleichbehandlung aller Einwohner.
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Darum gibts nur eines: Weg aus dem Neid- und Bünzliland Helvetien. Mit solchen Nachbarn und Behörden gibt es keine Zukunft!
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… wäre das gebotene Mittel beim Verdacht solch unrechtmässiger Ausbauten. Und zwar asap, weil sonst die Gefahr besteht, dass der Bauherr Fotos einreicht, die ein völlig falsches Bild ergeben: „AI mach aus diesen Fotos die Innenansicht eines Stalls.“
Aber wenn die Baubehörde ein Jagdhund ist, den man zur Jagd tragen muss…
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Ja, das mit dem Augenschein zeigt die Realität.
Die Richter und Anwälte scheuen es aber wie der Teufel das Weihwasser.
Mann kann dann ja nicht mehr mit floskeln und „soweit darauf einzutreten ist“ antworten.
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Typisch Beamte, können nicht arbeiten u d wenns eng wird, dann drehen sie den Spiess um. Abwr schön Lohn kassieren auf Kosten des Steuerzahlers
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Wo ich wohne – im Ausland – da kommt das Gemeindebauamt selbst vorbei und prüft, ob die Bauten gemäss den Baubewilligungen erstellt wurden. Dabei werden die Pläne mit der Wirklichkeit verglichen. Wieso ist das hier nicht möglich?
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Typisch Beamte, können nicht arbeiten u d wenns eng wird, dann drehen sie den Spiess um. Abwr schön Lohn kassieren…
wieder ein paar schlaue, die sich verzockt haben. sorry, aber, wer sich nicht an die bauordnung hält, dem müssen solche…
Der Villen-Anwalt soll mal ein paar Gänge runterschalten! Illegal ist illegal! Egal ob von Unternehmer oder CVP Anwalt! Das Recht…