Die UBS-Chefs setzten bei ihrem Coup vom März 2023 auf zwei besondere Berater. Einerseits ein Team von Morgan Stanley, der Ex-Arbeitgeberin von UBS-Präsident Colm Kelleher.
Andererseits auf Bär & Karrer, die bekannte Zürcher Kanzlei unter Rolf Watter, einem bestvernetzten Übernahme-“Professoren“, bis vor kurzem bei der Börse im „Regulatory Board“.
Während Morgan Stanley im Moment, als die Kanonen donnerten, den VR der UBS unterstützte, wurde Bär & Karrer in den Monaten nach der „Zwangs“-Fusion zur Rettung der Finanzwelt wichtig.
Vorgestern Freitag flatterte der erste Wurf der Kanzlei in die Briefkästen von zig Anwaltskanzleien, welche CS-Aktionäre wegen der 3 Milliarden-Übernahme durch die UBS vertreten.
Diese hatten Klage am Zürcher Handelsgericht auf einen unfairen Übernahmepreis eingereicht. Nach Artikel 105 des Schweizerischen Fusionsgesetzes forderten sie eine deutlich höhere Entschädigung für ihre Klienten.
Unter „Geschäfts-Nr. HG230104-O“ reichte Bär & Karrer-Partner Andreas Länzlinger, der einst im Swissair-Prozess vor den Gerichtsschranken gestanden hatte, eine rund 150 Seiten starke „Klageantwort“ ein.
Datiert ist sie mit 22. Dezember 2023, also noch kurz vor den zurückliegenden Weihnachten. Die von der UBS mandatierte Kanzlei hatte das Gericht zuvor um zweimalige Fristerstreckung bitten müssen.
In ihren einleitenden Bemerkungen machte sie deutlich, dass sich ihre Kern-Argumentation auf sämtliche Klagen der vielen CS-Aktionäre bezögen.
Dies als Folge des Entscheids des Handelsgerichts vom letzten Juli, „dass eine Verfahrenskoordination betreffend die im Zusammenhang mit der Fusion zwischen der (CS Group) und der (UBS) anhängig gemachten Überprüfungsklagen unumgänglich“ würde.
Laut Bär & Karrer respektive ihrer Auftraggeberin, der eingeklagten UBS Group AG, gehe es „in rechtlicher Hinsicht im Wesentlichen um die gleichen Fragen“.
Da würde es der „Prozessökonomie“ widersprechen, „wenn jedes dieser Verfahren parallel weitergeführt“ würde. So sei es „sinnvoll, das Verfahren vorerst mit einzelnen vom Gericht ausgewählten Klagen weiterzuführen“.
Soviel zum Formellen. Auf die Monsterbank folgt also der Monsterprozess, bei dem es zur Premiere eines stark beachteten Sammelvorgehens kommen dürfte.
Was das Schweizer Recht im Unterschied zum amerikanischen gar nicht vorsieht. Letzteres operiert oft mit Sammelklagen – ein hierzulande unbekannter Terminus.
In der Sache fährt Bär & Karrer schweres Geschütz auf.
Die Kanzlei hat mit Thomas Vettiger einen Sachverständigen beauftragt, der den von Kundin UBS bezahlten Preis von 3 Milliarden für die CS-Eigentümer rechtfertigen soll.
Vettiger, der Mitglied der Schweizer Übernahmekommission („Swiss Takeover Board“) ist und somit als Koryphäe in Sachen Big Deals gilt, hat den Job in den Augen seiner Auftraggeber Bär & Karrer beziehungsweise deren Mandantin UBS perfekt erfüllt.
Vettigers Gutachten bestätige, „dass das vorliegend umstrittene Umtauschverhältnis ökonomisch angemessen“ sei, so Bär & Karrer in ihrer Klageantwort.
„Dr. Thomas Vettiger steht dem Gericht für eine Befragung als sachverständiger Zeuge zur Verfügung“, säuseln die Anwälte.
Ganz bestimmt brauche es keinen wie von vielen Klägern geforderten Gerichts-Gutachter, nicht zuletzt weil der ins Feld geführte „Fortführungswert“ der CS „irrelevant“ für die Aktionäre sei – „mangels eigenständiger Überlebensfähigkeit“.
Sämtliche für den Prozess „relevanten Tatsachen liegen vor und können durch das Handelsgericht als Fachgericht ohne Weiteres gewürdigt werden“.
Vettiger wird damit für die UBS zum grossen Kronzeugen. Das Gutachten des HSG-Ökonomen stammt vom 11. Dezember 2023, es ging bei Bär & Karrer lediglich 11 Tage vor deren Klageantwort ein.
Deshalb also die zweite Verlängerung, welche die Kanzlei beim Gericht kurz davor beantragt hatte. Man hatte offensichtlich sehnlichst auf die Ausführungen des vermeintlich Unabhängigen gewartet.
In Tat und Wahrheit verfasste der Jurist ein sogenanntes Partei-Gutachten. Dieses soll aufzeigen, dass die CS-Aktionäre ohne Rettung vom 19. März 2023 vermutlich komplett leer ausgegangen wären.
„Per Ende 2022 wies die (CS Group) konsolidiert mit ihren Tochtergesellschaften Aktiven von CHF 531.358 Milliarden, Verbindlichkeiten von CHF 486.027 Milliarden und Eigenkapital von rund CHF 45.331 Milliarden aus.“
So Bär & Karrer in ihrer Klageantwort für Klientin UBS mit Bezug auf das Vettiger-Gutachten. Und weiter:
„Die ungewichtete Eigenkapitalquote (Verhältnis Eigenkapital zur Bilanzsumme) betrug damit lediglich rund 8.5%. Bei der Liquidation der zum Teil schwer bewertbaren Aktiven hätte also bereits ein Abschlag von rund 8.5% gereicht, und die Aktionäre hätten nichts erhalten.“
Dass die CS-Gruppe (CSG) ohne die Hilfe von Bund und SNB sowie die davon abhängige Übernahme durch die UBS zum Totalpreis von 3 Milliarden Franken am Ende war, ist für die UBS-Kanzlei klar.
Und zwar nicht erst am Montag oder Dienstag nach dem High-Noon-Wochenende vom 19. März, wie dies Finanzministerium, Notenbank und Finma seit dem Knall letzten Frühling mantramässig vortragen.
Sondern bereits am Nachmittag des Freitags, 17. März 2023. Dazu die UBS-Anwälte in ihrer Klageantwort:
„Am 17. März 2023, dem letzten Tag vor dem Wochenende, reflektierten die Ereignisse das kollabierende Vertrauen in die Überlebensfähigkeit der CSG.“
„So musste die CSG zusehen, wie sich der enorme Kundengeldabfluss beinahe ungebremst fortsetzte und den Abfluss weiterer CHF 10.1 Milliarden hinnehmen.„
„Um einen Kollaps der CSG am Freitagnachmittag zu verhindern, musste die CSG am gleichen Tag erneut CHF 20 Milliarden Liquiditätshilfe von der SNB beantragen.“
„In diesem Zusammenhang bestätigte die CSG ein weiteres Mal, nicht mehr ausreichend Liquidität auf dem Geld- und Kapitalmarkt beschaffen zu können, um ihren Liquiditätsbedarf zu decken.“
Den 10.1 Milliarden, die Kunden am Freitag bei der CS wegtransferierten, waren am Vortag noch höhere Summen vorausgegangen.
Da hatten nämlich CS-Kunden bereits 17.1 Milliarden Franken abgezogen – „darunter vor allem auch von der Credit Suisse (Schweiz) AG“.
„Dass selbst Kunden der Credit Suisse (Schweiz) AG ihre Gelder in massiver Höhe abzogen, war ein besonders beunruhigendes Zeichen, ist sie doch die wesentliche Trägerin der systemrelevanten Funktionen i.S.v. Art. 8 BankG, die in einer Krise unter allen Umständen weitergeführt werden müssen.“
Für Bär & Karrer ist somit klar, wie es am Freitag, zwei Tage vor der offiziellen Rettung durch die Schweiz und den folgenschweren „Shotgun-Merger“ der zwei helvetischen Finanzgiganten, um die Credit Suisse gestanden war:
„Die SNB gewährte am selben Tag die beantragte zusätzliche Liquiditätshilfe von CHF 20 Milliarden in Form der notverordnungsbasierten Emergency Liquidity Assistance Plus.“
„Anderweitige Liquiditätsquellen bestanden keine mehr.“
„Ohne diese weitere Liquidität wäre die CSG mit grösster Wahrscheinlichkeit unmittelbar noch am Nachmittag des 17. März 2023 zahlungsunfähig geworden.“
„Die am Freitag gewährte ausserordentliche Liquiditätshilfe reichte bloss noch aus, um die CSG über den Tag und in das Wochenende vom 18./19. März 2023 zu retten.“
„Diese Rettung ins Wochenende sollte dazu dienen, ein kurzes Zeitfenster zu schaffen, um eine umfassende Lösung zu finden.“
Das sind nochmals neue Dimensionen, welche die bisher bekannten in den Schatten stellen.
Der CS ging demnach der Schnauf schon kurz vor der letzmöglichen „Ziellinie“ aus, dem Beginn des börsenfreien Wochenendes – jedenfalls, wenn man den UBS-Anwälten der mandatierten Bär & Karrer Glauben schenkt.
Die Paradeplatz-Bank wäre damit gleich marode gewesen wie die Silicon Valley Bank eine Woche zuvor, als die US-Rettungsbehörde am Freitagmittag, 10. März, beim Kalifornien-„Lender“ das Steuer wegen Illiquiditäts ergriff.
Aussenstehenden sei die Dramatik der Lage nicht bewusst gewesen, jedenfalls nicht in diesem Ausmass, so Bär & Karrer.
Entsprechend sei der Forderung einzelner Kläger gegenüber der UBS, im Minimum den Schlusskurs der CS-Aktie vom Freitagabend als fairen Übernahmepreis zu bieten, nicht zu folgen.
„Bei dieser Ausgangslage ist klar, dass der Aktienkurs vom 17. März 2023 nicht aussagekräftig ist für den tatsächlichen Wert der CSG per 19. März 2023.“
„Wäre den Marktteilnehmern bewusst gewesen, dass die CSG nicht mehr eigenständig überlebensfähig war, wäre der Aktienkurs gegen null eingebrochen.“
Die Klagenden könnten demnach mit jedem Preis über null mehr als zufrieden sein. Die UBS zahlte pro CS-Aktie 76 Rappen, dies gegenüber einem Schlusskurs von 1.86 Franken am Abend des Freitags, 17. März 2023.
Noch am Donnerstagmorgen, nachdem SNB und Finma der CS eine erste Rettungsleine zugeworfen hatten und die Bank sofort 48 Milliarden des Cashs nutzte, um den geforderten Kunden-Abzügen nachzukommen, betrug der Eröffnungskurs 2.38 Franken.
Einige Kläger argumentieren, dass es wegen der massiven Staats- und Notenbank-Hilfe im totalen Umfang über 250 Milliarden einen Zustand vor und einen anderen nach der Rettung gebe.
Vorher mag die CS kaum mehr viel Wert gehabt haben, danach aber umso mehr. Dem hält Bär & Karrer in einer entscheidenden Passage eine andere Ansicht entgegen.
„Ohne die staatlichen Unterstützungsmassnahmen und die Abschreibung der AT1-Instrumente hätte die CSG per 19. März 2023 nicht übernommen werden können und schon gar nicht zum vereinbarten Umtauschverhältnis.“
„Die CSG-Aktionäre haben damit wie dargelegt erheblich von den Rettungsmassnahmen profitiert, indem sie vor einem drohenden Totalverlust bewahrt wurden und sogar noch eine Erhöhung des Übernahmepreises von rund CHF 1 Milliarde auf rund CHF 3 Milliarden erreicht werden konnte.“
„Einen Anspruch auf diese Rettungsmassnahmen hatten die CSG-Aktionäre dabei nicht. Erst recht haben sie keinen Anspruch darauf, nachträglich gestützt auf Rettungsmassnahmen eine Ausgleichszahlung zu verlangen.“
„Ist ein Unternehmen nicht eigenständig überlebensfähig und eine Übernahme für einen Dritten nur mit staatlichen Rettungsmassnahmen tragbar, können die Aktionäre des nicht überlebensfähigen Unternehmens aus diesen staatlichen Massnahmen keinen Wert zu ihren Gunsten ableiten.“
Kurz: Die Eigentümer der Credit Suisse könnten sich bei Bund, Nationalbank und UBS bedanken dafür, dass sie überhaupt noch etwas für ihre „Stocks“ erhalten hätten.
Ohne den Steuerzahler wären diese nämlich in einem Konkursverfahren gelandet – wo sie wohl in wertlose Papierfetzen konvertiert hätten.
Nur am Rande, dafür umso klarer, äussern sich die UBS-Anwälte von Bär & Karrer zu den 16 Milliarden Franken AT1-Bonds, den berühmt-berüchtigten Wandelanleihen der Credit Suisse.
Diese wurden von der Finma auf Null abgeschrieben, was zu einem internationalen Aufschrei und zahllosen Klagen führte; nicht zuletzt, weil umgekehrt die Aktionäre als eigentliche Risiko-Kapitalgeber von einem Total-Wipeout ja verschont geblieben waren.
Nun schreibt Bär & Karrer in ihrer Klageantwort vom Dezember zum AT1-Ausfall-Entscheid der Finma: „Die vertraglich vorgesehenen Abschreibungsvoraussetzungen waren eingetreten.“ Die Kanzlei begründet ihre Einschätzung so:
„Die Anordnung der FINMA an die CSG, sämtliche AT1-Instrumente abzuschreiben, war nicht nur integraler, sondern unabdingbarer Bestandteil des Gesamtpakets zur Abwendung eines unkontrollierbaren Zusammenbruchs der CSG.“
„Ohne diese Abschreibung wäre die Rettung des Bankgeschäfts der CSG im Wege der Absorptionsfusion mit der UBS regulatorisch und ökonomisch nicht machbar gewesen, und die Behörden sowie die UBS hätten einer Rettungsfusion ohne Abschreibung der AT1-Instrumente nicht zustimmen können.“
„Insbesondere hätte die UBS ohne die Abschreibung der AT1-Instrumente mit Vollzug der Rettungsfusion auch das Niveau ihrer bisherigen Kapitalunterlegungsquote nicht halten können.„
„Diesfalls hätte ein erhöhtes Risiko bestanden, dass die Vertrauenskrise der CSG nicht gelöst werden kann und diese gar auf die UBS überschwappt. Nach Kenntnisstand der (UBS) entsprach dies auch der Einschätzung seitens der FINMA.„
Das ist umso spannender, als Dirk Schütz, Chefredaktor der „Bilanz“ und Autor des Buchs „Zu hart am Wind – Warum die Credit Suisse untergehen musste“ bereits letzten Sommer in seinem Werk betonte, die UBS habe nie die AT1-Ausradierung gefordert.
„Es war die Finma, die seit Ausbruch der Krise im Oktober die Abschreibung dieser Anleihen im Falle des CS-Untergangs stets als probates Instrument angezeigt hatte“, so Schütz.
Bär & Karrer tischen nun eine andere Variante auf. Ihre Mandantin, die UBS, hätte die Notübernahme ohne den „Wipeout“ der Wandel-Bonds der CS, die als Kernkapital zählten, gar nicht durchführen dürfen.
Zur Unterlegung ihrer Einschätzung führt Bär & Karrer die Berater der Verwaltungsräte der beiden Banken ins Feld. Sowohl Morgan Stanley auf Seiten der UBS als auch Rothschild fürs Board der CS hätten die AT1-Ausradierung für korrekt befunden.
So habe Morgan Stanley festgehalten: „Based on and subject to the foregoing as well as the extraordinary circumstances facing UBS and CSG described herein, we are of the opinion on the date hereof that the Consideration to be paid by UBS pursuant to the Merger Agreement taking account of the financial effects of the AT1 Write Off and the Support Package, is fair from a financial point of view to UBS.“
Rothschild ihrerseits sei damals im März 2023 für den VR der CS mit Folgendem hingestanden: „On the basis of and subject to the foregoing and such other matters that we consider relevant, including the context in which the contemplated Merger is considered, it is our opinion that, as of the date hereof, the Consideration, is fair, from a financial point of view, to Credit Suisse.“
Damit bereitet Bär & Karrer in ihrer Klageanwort den Argumentationsteppich vor für die Schlacht am Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen, das über die vielen AT1-Klagen entscheiden muss.
Dort herrscht auch Monate nach Einreichung der UBS-Position absolute Funktstille.
Für Bär und Karrer respektive Auftraggeberin UBS ist klar, dass die vielen geschenken AT1-Bonds, die dank der behördlich verordneten Ausradierung hartes Eigenkapital in gleicher Höhe schuf, unverzichtbarer Teil des ganzen Retttugsdeals waren.
„Wenn die Abschreibung der AT1-Instrumente nicht erfolgt wäre, hätte die UBS per 30. Juni 2023 nur noch eine harte Kernkapitalquote von 11.58% aufgewiesen (statt der von der UBS angestrebten und bis dahin gehaltenen rund 14%).“
„Anders gesagt bestätigen die Finanzzahlen im zweiten Quartal, dass der ausserordentliche Buchgewinn nicht nur notwendig war, um zukünftige Risiken und Verluste zu unterlegen, sondern auch um nach der Rettungsfusion ein angemessenes Polster für die Einhaltung der regulatorischen Kapitalvorschriften zu haben.“
„Andernfalls hätte ein grosser Vertrauensverlust resultiert, wenn die Fusion überhaupt hätte durchgeführt werden können.“
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Die beliebtesten Kommentare
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Wenn die UBS seit Herbst 2022 die CS medial und mit anderen Methoden gezielt in die Illiquidität getrieben haben sollte, und dies der Auslöser für den bedrohlichen Abzug von Kundengeldern war, ist es grob missbräuchlich seitens der UBS, sich auf die diesfalls von ihr selber verursachte Illiquidität der CS zu berufen und geltend zu machen, die CS sei im Zeitpunkt des Milliardengeschenkes an die UBS nicht mehr lebensfähig und deshalb nicht mehr als 3 Milliarden wert gewesen.
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Bin ich der Einzige, dem es am besagten Tag übelst aufstiess, wer an dieser PK zusammensass? Zwei Finanzlaien, der SNB-Chef auf der einen und die zwei UBS-Cracks auf der anderen Seite. Null Rückgrat seitens unserer Behörden. Und ich hatte den Anschein, dass diese 5 in dieser Zusammensetzung schon etliche Male zusammentrafen.
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Und was soll dieser ewig lange Juristentext jetzt aussagen? Die Klage wird meiner Meinung nach sowieso abgeschmettert, da der Staat und die SNB ihr Handeln mit der Finanzstabilität begründen werden, und somit nicht auf Aktionärsinteressen Rücksicht nehmen können.
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Warum geht die Klage eigentlich an die UBS, und nicht an den Staat der die Übernahme orchestriert hat?
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Weil die UBS Geschäftsleitung der größte Nutznießer und Profiteur in dieser unendlichen Geschichte ist.
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also eine Zentralbank macht immer nur das, was sie von der Legislative beauftragt bekommt. Wenn das gierige Volk nach viel billigem Geld schreit, dann liefert eben Helikopter-Ben oder der Italiano-what-ever-it-takes-Draghi, wie gewünscht.
Also bitte Vorsicht mit den Verurteilungen der SNB!
Auf den Bund und die Finma könnt ihr kräftig kloppen, sind ja eure Brüder und Schwestern.
btw: wann wollt ihr eure Schulden endlich mal zahlen?
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..die CS wahrscheinlich
„Schlechtachter“. -
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diese top leute fressen einen auf.
auf die würde ich verzichten.
da ist der bundesrat gefragt.
„emal d’finger use neh!“ -
Offenbar ist es für juristische Laien faszinierend, dass im Klageverfahren Fristerstreckungen gewährt werden. Dies ist jedoch völlig normal und nicht der Rede wert. Erst recht nicht bei Milliarden-Prozessen. Zudem ist per se jedes von einer Partei eingereichte Gutachten ein Partei-Gutachten, niemand würde diesen Gutachter als unabhängig anschauen…
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UBS holt für Monster-Prozess Top-Übernahme-Gutachter. Interessant, und die Rechnung bitte an Rohner’s Adresse, soll auch noch etwas davon haben!
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Erst alles an die Wand fahren und dann noch belohnt werden! Schweizer Doppelmoral, aber vom Allerfeinsten, weit haben wir es gebracht!
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Die UBS Aktionäre sollten klagen, dass überhaupt ein Betrag für die Aktien bezahlt werden mussten. Man hätte die CS Schweiz abspalten und den Rest abwickeln sollen, dann wäre klar, dass es nichts zu klagen gäbe. Aber das hat Washington (J. Yellen) verhindert mit Druck auf Bern, da sonst das USA-Schuldenkonstrukt mit den Finanzmärkten zusammengefallen wäre. Nun wird alles weiter verzögert und irgendwann gibt es den grossen Knall.
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@Fix Hartmann
Häh??? Die Verantwortung für eine nicht wirklich separierte / unabhängige CS Schweiz liegt einzig und alleine in der Verantwortung der CS. Die CS Schweiz war eine gute Cash-Cow für die restliche CS. Und klar … das „USA-SChuldenkonstrukt“ ist abhängig von der CS 😀 😀 😀 XD
Sie sollten nochmal schauen was für Medis Sie da einnehmen…
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@Eichlefääger
Warum? Karin Keller-Sutter hat gesagt, dass es nicht „Zeit für ein Experiment sei“ mit der Abspaltung der CS Schweiz und die restliche CS untergehen zu lassen. Doch genau dafür wurde das Too-Big-Too-Fail-Gesetz damals geschaffen. Ergo ist klar, dass hinter den Kulissen die Amerikaner druck gemacht haben, dass dieses Gesetz nicht angewendet wird, wg. den Auswirkungen auf die USA und globale Ökonomie. Sie sollten sich mit der Geldgeschichte und der US-Schuldensituation etwas mehr auseinandersetzen, bevor sie mir Medikament-Probleme vorwerfen.
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Die Moral von der Geschichte? Das einzige Land, wo solch eine schwach aufgestellte Teppichetage noch belohnt, ist natürlich die Schweiz. Jetzt wäre es höchste Zeit, Ursli und Co. zur Verantwortung zu ziehen, aber plötzlich!!!
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@Eine Schande
„Das einzige Land, wo solch eine schwach aufgestellte Teppichetage noch belohnt, ist natürlich die Schweiz.“
Sie leben vermutlich in einer Höhle 😀 😀
Im Bereich der angestellten internationalen „Top“-Manager sind die Regeln eines freien Marktes schon lange ausgehebelt. Man kennt sich und man hilft sich. Das hat nichts mit der Schweiz zu tun…
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dieses „Gutachten“ ist durch den Kursverlauf der UBS nach der Übernahme und die realisierten Gewinne widerlegt.
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Da muss man sich erst einmal die Augen reiben wenn man das liest ob man gerade träumt!
…In Tat und Wahrheit verfasste der Jurist ein sogenanntes Partei-Gutachten. Dieses soll aufzeigen, dass die CS-Aktionäre ohne Rettung vom 19. März 2023 vermutlich komplett leer ausgegangen wären…
Unglaublich was der da abliefert. Das was er erzählt glaubt man in der Börsenwelt nicht wirklich! Wäre man wie bei DB vorgegangen würde CS weiter bestehen.
Es wären auch Hungerjahre wie bei DB angebrochen, aber man würde dann die Zeit haben umzustrukturieren und das Vertrauen wieder auf zu bauen.
Die Anwälte in USA dürften sich über seine Aussagen freuen. Demnach wurden Lügenmärchen aufgetischt im Vorfeld der besonderen Art. Es wird abstruser die Geschichte!Das mit AT1 versenken verkauft er als voll OK, wurde nur die schnelle ein Gesetz Sonntags dafür gemacht. Naja, deswegen verklagen gerade Länder Schweiz! Verträge die man abschließt dafür, haben soviel Gültigkeit wie Putin Verträge, NICHTS!
Aber am lustigsten ist definitiv das mit dem Gutachten von dem Anwalt! Spart Zeit und Geld, Prozess braucht man ja dann nicht mehr machen. Das nenne ich perfektes Schweizer System, für was brauch man da noch Gerichte, der Anwalt macht alles im Vorfeld klar!
Bis Schweiz Gericht fertig ist hat USA Gericht schon längst Urteil gefällt. Diesmal könnte vielleicht Schweiz schneller sein, sie verhandeln erst gar nicht! Was Reputationsschaden Schweiz betrifft dürfte das eine neue weit aus höhere Stufe werden!
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@timeline07
„Aber am lustigsten ist definitiv das mit dem Gutachten von dem Anwalt! Spart Zeit und Geld, Prozess braucht man ja dann nicht mehr machen. Das nenne ich perfektes Schweizer System, für was brauch man da noch Gerichte, der Anwalt macht alles im Vorfeld klar! “
Das ist nur die Meinung der UBS-Seite (bzw. wenn das so richtig wiedergegeben wurde in IP). Das Gericht wird dem zu 100% n i c h t folgen. Also warten Sie noch was bevor Sie über das „Schweizer-System“ herziehen…
Und über das politisierte US System kann man auch so manches witzeln…Die 350 Mio Schadenersatz für das New Yorker Unternehmem von Trump kann es so auch nur in New York geben, wo man Schadenersatz zahlen muss für Dinge, die finanziell keinen Schaden verursacht haben. Lieber was gründlicher, dafür etwas langsamer…
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Mit Zinsen sind es 500 Mill. für Trump! Die anderen 34 Klagepunkte
@Eichlefäägerreichen dann für gut 130 Jahre Gefängnis noch!
Ich krieg mich nicht mehr! Schweiz und gründlich bei solchen
…Lieber was gründlicher, dafür etwas langsamer……Geschichten, dann kann man gerne an Tell glauben das er in Schweiz geboren worden ist! Oder den Mann im Mond ist ein Schweizer!
Genau die wollten damals Marc Rich für über 300 Jahre einbuchten. Rate mal wer im Unterschlupf gab und nicht auslieferte?
…US System…Es war das Land wo Heidi Käsescheiben den Berg runter rollt!
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Wer übernimmt als nächstes die UBS. Die deutsche Bank oder Lufthansa ?
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Ursli, er ist wieder auf Jobsuche…😅 😂 🤣
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@Katoi Tänzer vom Tiffany in Pattaya
Die Deutsche Bank steht doch auf tönernen Füssen. Sie hat zudem das Disaster der kompletten Einverleibung der Postbank selber angerichtet. Die Gerichtsklagen gegen die Deutsche Bank explodieren seit 2023 zahlenmässig. Die Finanzaufsicht hat 2023 einen Sonderbeauftragten ernannt, der sich ausschliesslich mit diesem Thema beschäftigt (inkl. seiner Mitarbeiter natürlich).
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Nö, der Schweizer selbst als Steuerzahler wenn es wieder gegen Eiger fliegt!
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Sag mal, was liest oder googlest du den? Wenn das Probleme sein sollen dann mach dir einmal Gedanken was dann UBS erst ist wenn Mega Crash kommt mit China?
@Eichlefääger…Die Deutsche Bank steht doch auf tönernen Füssen…
Dann kommen auf einmal wie bei Lehmann Crash komische Dinge aus der Versenkung! Tönernen Füße, unglaublich.
…Vor Steuern erzielte sie 2023 mit fast 5,7 Milliarden Euro sogar den höchsten Gewinn seit 16 Jahren.“Wir sind sehr zufrieden mit 2023….
DB steht weit aus besser da wie UBS und CO und macht Vorwärts. In einigen Bereichen ist sie Vorreiter und hat Rest der Banken hinter sich gelassen.
Also dumm googlen muss man auch können damit nichts gescheites rauskommt!….oder eher, ich bin zu faul dazu und schreibe gleich Senf für das Würstchen.
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Ein Kernfehler, meines Erachtens: mangelnde Liquidität ist nicht gleich Verschuldung!
Die CS konnte nicht rechtzeitig genügend Liquidität beschaffen, mit der Auflösung von Kunden-Hypotheken zum Beispiel. In der Summe wäre es (aber) aufgegangen.
Wohl sollte man den Wert der Firma so berechnen (was wäre übrig geblieben, hätte man ungeachtet von Fristen alles liquidiert).
Früher galt die heilige Regel, dass Kredite und Guthaben die gleiche Laufzeit haben. Das wurde in den Verblödungsjahren (Brady, etc.) vollends über den Haufen geschmissen. Die sinnlose (so sinnlose) FINMA schaut eh nur zu.
Nun gut. Swiss Banking. Im 2040 gibts nur noch Kantonalbanken.
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Ich freue mich schon wenn die Klagen betreffend den AT1 Bond vor US Gerichten behandelt werden!
Dort ist dann die Inzucht zwischen Legislative und Judikative wertlos …..und dort werden dann all die Verantwortlichen (FINMA / Bundesrat etc) ohne wenn und aber alle gewünschten Unterlagen zur Verfügung stellen!
Endlich wird dann mal die Inkompetenz zur Rechenschaft gezogen!-
So ein BS, das wurde ja gerade auf massiven Druck von den USA so gemacht.
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Ach was, die CS war schon vor dem Wochenende fertig. Die wurden ab Dienstag oder Mittwoch noch ins Wochenende gerettet. Sozusagen an der Herz-Lungenmaschine. Bis zum Montag Handelsstart musste alles klar sein.
Die hätten ihre Aktien halt verkaufen sollen, wo sie noch mehr Wert waren. Das passiert, wenn man das Risiko falsch einschätzt. Ich habe kein Mitleid, keine Schadenfreude sondern verlange nur, dass die ihren mentalen Abschreiber nun auch noch machen und fertig ist. Wir müssen vorwärts schauen.
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Statt der UBS würden dir Geschädigten besser die für das Debakel Verantwortlichen bei der CS verklagen.
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Die Grossaktionären vom Wüstenstaat haben diese ex-CS-Jongleure sicher eingeklagt, es kann sich nur noch um Jahre handeln…😂
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Aussenstehenden sei die Dramatik der Lage nicht bewusst gewesen, jedenfalls nicht in diesem Ausmass, so Bär & Karrer. Logisch, nirgends wird so vielsagend nichts gesagt wie in der Teppichetage! Und wenn sie dann mal etwas sagen, wie bei der gecrashten ex-CS der Fall war, waren es Märchen für Erwachsene, Axel Lehmann sei Dank! Mein Mitleid hält sich Grenzen, wie konnte man nur so einer desolaten Teppichetage, wie die CS war, noch die Décharge durchwinken? Mit der Übernahme kommen die leichtgläubigen Aktionäre noch mit einem blauen Auge davon. Und ich hoffe schwer, dass die Märlitante Axel Lehmann auch zur Kasse gebeten wird! Es kann nicht sein, dass solche Nulpen ungeschoren davonkommen, es gnüegelet langsam, verdammt nochmal!
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Was ist denn hier los?
Schon diverse Kommentare freigeschaltet und noch keiner von meinem Fake?
Lukas ich weiss ja dass Du da mit drin steckst. Schwaches Zeichen! Oder fängst Du etwa an, endlich wirklich Geld zu verdienen und folgst meinen Trading-Tipps??Panama Papers
Selbstdenkend, frei & unabhängig
Begriffserklärung:
Selbstdenkend heisst: das Denken nicht anderen zu überlassen
frei heisst: sich von keinem Chef Befehle erteilen zu lassen
unabhängig heisst: von keinem Arbeitgeber (aka Herrchen) abhängig sein-
kein Wasser mehr in der Schleuse?
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Schreiben Sie einen vernünftigen Kommentar und ersparen Sie uns Ihr Gelaber.
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Zürcher „Handelsgericht“ ist völlige Lachnummer, von den Banken gekaufte unausgebildtete Marionetten und Handlanger. Handelsgericht entscheidet immer zugunsten der Banken- sah man bereits 2015 beim Swissquote Frankenschock Skandal! als die Richter trotz völliger unlauterer Geschäftspraktiken der Banken (Negativsaldo bei unerfahreren Privatkunden) FÜR die Banken urteilten! Eine masslosse Farce war das- die Machenschaften und Verfilzungen zwischen Banken und Handelsgerichten gehören
amtlich untersucht und aufgebrochen! -
Um das Ganze zu verstehen, muss man wohl Fachmann sein. Andererseits ist es aber auch so, dass die Eigentümer der CS, nämlich die Aktionäre, über Nacht enteignet wurden, ohne dazu etwas sagen zu können und dies in dem sogenannten Rechtsstaat Schweiz. Gleichzeitig wurde der Steuerzahler, der angeblich keine 4 Milliarden für die 13. AHV aufbringen kann, zu einer vielfach höheren Risikoübernahme verdonnert, wiederum ohne dazu etwas sagen zu können. Trotzdem glauben hier nach wie vor viele an das Märchen, welches uns die Politiker weiterhin auftischen, nämlich dass wir nach wie vor eine direkte Demokratie haben. Zudem ist es doch auch so, dass der UBS gleichzeitig und für ein Butterbrot, Werte zugeschanzt wurden zu etwa 5% des tatsächlichen Wertes, welche nota bene am Vortag noch Eigentum der Aktionäre waren. In meinen Augen ein wahrliches Meisterwerk von Aneignung nach bester putinscher Manier und ja tatsächlich alles angeblich sogar legal; na ja, in dem rechtsstaatlichen Musterländle Schweiz offenbar schon. Die schweizer Gerichte werden natürlich kaum Willens und in der Lage sein das unabhängig zu klären und sich wagen den Bundesrat zu desavouieren. Die wahre Klärung wird dann hoffentlich vor der US-Gerichten erfolgen. Das Image des Bankenplatzes Schweiz, wenn man noch Baer dazurechnet, ist in meinen Augen jedenfalls definitiv zerstört. Dubai wird es freuen.
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Dann klagen Sie mal in Dubai gegen eine UAE Bank.
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Bist Du Quer-„denker“?
Ich glaube, das im Artikel zitierte gesammelte Fachwissen ist grösser als das oberflächliche Geraune in diesen Kommentaren.
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Such arrogance! What about the other offers CSG received that weekend? One offer was over CHF 3 per share, but the Swiss chose the worst possible solution for clients, employees and shareholders. The case isn’t about what UBS paid, it’s that shareholders and international regulators were lied to by CS, UBS, FINMA and the SNB.
What’s even more disturbing is that they actually think that by leaving the same geniuses in power who brought down CSG they will succeed. That is the literal definition of madness. -
Vor Handelsgericht haben die CS Kläger zum vornherein verloren: in der Regel haben dort die nebenamtlichen Richter ohnehin die Mehrheit. Nicht im Handelsregister eingetragenen Personen als Kläger hätten vor Bezirksgericht klagen können und wohl besser auch müssen sollen. Ebenso ist es bei Versicherungsstreitigkeiten. Für Nichtversicherungen, für Nichtbanken empfiehlt es sich, das Handelsgericht weiträumig zu umfahren. Die Konsumenten, die Bankkunden, die Versicherten sind dort nämlich nicht vertreten. Für Bankkunden ist der Prozoess aussichtslos, allein schon wegen der Zusammensetzung des Gerichts
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Genau das ist auch in BRD gewesen mit IX Senat Bundesgerichtshof der alle Urteile wo Kunden gegen Banken gewonnen haben der einkassiert hat!
Blöde an der Geschichte, wenn Richter so was macht sollte er keine Vorträge halten bei Banken über Gesetze und ein Schweine Geld für Vorträge kassieren!
Wutbürger standen auf und machten den dann beim EUGH samt BRD platt! BRD wurde in Haftung genommen wenn sie weiter so den Richter IX Senat urteilen lässt gegen Kunden! Franzosen und Italiener EU Politiker sei dank.
Heute hat man dafür neue Gesetze und Banker bekommen schnell Prügel bei solchen und andere Geschichten! Direktdemokratie Schweiz, was hat sie da zu bieten in den letzten Jahren bei dem Thema, nichts!Also wird weiter gejammert.
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Jeder, der heute noch meint, seine Aktien seien vor dem Rettungsschirm noch einen Rappen wert gewesen, hat einen Vogel…
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Chapeau an (R. Watter; Bär & Karrer)! Als einstmaliger CS Direktor, der den Niedergang rechtzeitig erkannt hat: Punkt genau beschrieben. Alle klagenden Aktionäre sollten sich selbst an der Nase nehmen. Wer Risiken nicht einschätzen kann, soll die Finger davon lassen.
Schlimmer ist, dass die letztlich dafür Verantwortlichen der CS heute in Saus und Braus leben.-
Ja
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Wow, das nenne ich Erkenntnis eines Vollidioten der keine Ahnung von Trading hat!
…Wer Risiken nicht einschätzen kann, soll die Finger davon lassen…
Also ich kann Risiken einschätzen und war Short bei CS nicht nur ein Monat, Jahre. Aber zu 90% anhand von dem Chart was er mir zeigte war meine Trading Entscheidung bestimmt am Anfang.
Der Rest kam dann hinter her was die dann versenkt haben nach und nach. Wenn eine AG oft Märchen erzählt sieht man es nicht oder sehr schwer. Bilanzen Trickserei sind schon so normal wie das Amen in der Kirche. Was Schweiz betrifft reden wir erst gar nicht was da alles passieren kann.
Im letzten Jahr kristallisierte es sich dann immer schneller heraus
wie in anderen Fällen gegen Eigernordwand fliegen!Dann gehört er mit auf die Anklagebank, mehr nicht. Als Direktor hat er eine Funktion gehabt, und in seinem Fall war sie bestimmt nicht ohne!
… Als einstmaliger CS Direktor, der den Niedergang rechtzeitig erkannt hat: …
USA Gerichte nehmen alles auf wer da mitgespielt hat für Absturz und Co. Denen interessiert nicht einmal ob er Präsident von USA war wie Trump! Soll jetzt vorerst 500 Mill. Dollar blechen. Das ist aber noch nicht das Ende, 130 Jahre Gefängnis wären auch noch mögliche.
https://www.morgenpost.de/politik/article241706058/Trump-in-Finanznot-Kann-er-eine-halbe-Milliarde-aufbringen.html00 Mill. Dollar blechen. Da sind wir noch nicht einmal am Ende!
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Schlagzeile: Vettiger ist nicht Jurist, sondern Ökonom.
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Auch die Top-Anwälte können den im Quartalsbericht der UBS ausgewiesenen Buchgewinn aus der CS-Übernahme von USD 28.9 Mia.(!) (=Differenz zwischen Eigenkapital und Kaufpreis) nicht wegargumentieren. Damit steht doch fest, dass die UBS die CS zu einem Preis weit unter Buchwert erwerben konnte. Absolut unverständlich ist vor diesem Hintergrund der Entscheid der FINMA, die Abschreibung von CHF 16 Mia. Anleihen anzuordnen, obwohl die CS weder rekapitalisiert werden musste noch rekapitalisiert wurde. Das war einfach ein weiteres Geschenk an die UBS.
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Es ist nicht strafbar, etwas unter dem Buchwert zu erwerben. Viele Aktien werden unter Buchwert gehandelt und niemand stört sich daran. Wenn der Verkäufer unter Zeitdruck steht, gibt es keine Möglichkeit, das Geschäft in die Länge zu ziehen. Wenn die Darstellung der mangelnden Liquidität stimmt, sprechen wir hier von einem Sturm im Wasserglas.
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Die Abschreibung der AT1-Anleihen wird die Finma resp. die Eidgenossenschaft noch beschäftigen. Die Abschreibung hat keinen (unmittelbaren) Cash generiert – der ja angeblich das Problem der CS war infolge des Bank-runs war. Dafür hat die Abschreibung 16 Mia. zusätzliches Eigenkapital, welches die CS gar nicht benötigt hätte, gebracht. Schlussendlich war es ein Geschenk an die UBS-Aktionäre. Die Klagen unter der Federführung von Th. Werlen (Quinn Emanuel) dürften ausgezeichnete Chancen haben, erfolgreich zu werden.
Betr. „UBS-Monstergewinn“ aus der Uebernahme: dieser dürfte in Tat und Wahrheit deutlich höher liegen, weil 1) die UBS beim Einbezug der CS-Bilanz in die UBS-Konzernrechnung wohl alles so negativ bewertet hat, wie es die externe Kontrollstelle gerade noch mitmachte, sowie 2) die CS tonnenweise steuerliche Verlustvorträge auf der Bilanz hatte, welche sie wertberichtigt hat. Die UBS wird diese (wertberichtigten) Verlustvorträge vermutlich „konsumieren“ können. -
ja, das stimmt! Die ubs hat durch die übernahme einen massiven, einmaligen gewinn erzielen können.
allerdings ist dies nicht der springende punkt. es gilt stattdessen zu unterscheiden, was der wert der aktiven / passiven zu einem bestimmten zeitpunkt war und nicht darum, was der eigentümer mit den erworbenen aktiven/passiven erreichen wird. ersteres ist für den preis der anteile massgebend, letzteres entscheidet über einen allfälligen goodwill (der versprochene wert liegt über dem bezahlten preis); letzterer beeinflusst den preis … ist aber immer abhängig davon, ob er sich denn auch wirklich so realisieren lässt (die stets angeführten synergien sind eben oftmals nur heisse luft). Angesichts der – meines wissens – unvollständigen datenlage (die cs-investments waren ja etwas speziell) und der hohen dringlichkeit (für das banking insgesamt) hat sich tatsächlich eher eine garantie des staates aufgedrängt als eine vergoldung der aktionäre (bei dieser aussage blutet mein liberales herz!).
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„Andernfalls hätte ein grosser Vertrauensverlust resultiert, wenn die Fusion überhaupt hätte durchgeführt werden können.“
Den „Vertrauensverlust“ in die UBS gibt es eh schon. Zum einen seit dem Swissair Skandal. Zum anderen eben seit diesem „Übenahmespielchen“ jetzt.
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Wow Benny…5 Kommentare mit Stuss Inhalt innert 10min…und neu bist Du nicht nur Experte für Alles und Jeden oder Freund der Wahrheit, sondern Freund der wahren Wahrheit – Potzblitz!
Leute wie Benny sind die typischen IP Kommentatoren. Absolute Verlierertypen, die ihrer Meinung nach vom Leben betrogen wurden.
Und diese Oberloser haben die Frechheit, bei jedem Andersdenkenden zu fordern, dass deren Geisteszustand überprüft werden solle.
Wenn es nicht so derart traurig wäre, wäre es zum totlachen. Mein herzliches Beileid
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na, da siehst mal, was eine ordentliche IP-Bot Programmierung ausmacht.
brav, Wauzi!
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„Einen Anspruch auf diese Rettungsmassnahmen hatten die CSG-Aktionäre dabei nicht. Erst recht haben sie keinen Anspruch darauf, nachträglich gestützt auf Rettungsmassnahmen eine Ausgleichszahlung zu verlangen.“
Die Aussagen dieses „unabhängigen Experten“ Vetter sind ein Hohn und ein Schlag ins Gesicht der Realität!
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„…Man wartete wohl sehnlichst auf die Ausführungen des vermeintlich Unabhängigen. Der zeige auf, dass die CS-Aktionäre ohne Rettung vom 19. März 2023 vermutlich komplett leer ausgegangen wären….“
Würde mich nicht wundern, wenn das „Gericht“ dieser abstrusen Behauptung „glauben“ würde. Ganz Schweiz; „das Recht“ ist auf der Seite des Stärkeren.
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„…Was das Schweizer Recht im Unterschied zum amerikanischen gar nicht vorsieht….“ Ach… Aber für die UBS gibt es diese Möglichkeit dennoch? Es zeigt sich doch alleine schon daran wie korrupt unsere Richterli sind!
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Ach du Schande, wie peinlich mal wieder. Für einen Prozess müssen „Teams von extern“ beigezogen werden. Zu was ist denn diese „Grossbank“ überhaupt fähig? UBS beschäftigt hunderte von Juristen. Offenbar taugen die zu nichts, ausser gross abzukassieren und die Kundschaft zu bedrohen!
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Achtung, der schlaue Fuchs kommt aus seinem Brei
und erzählt uns nun, wie Finanzen und Jura funktioniert!
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Diese Adlaten und Rechtsverdreher im Dienste der UBS sollen nun helfen, die Schnäppchen-Uebernahme zu legitimieren auf Kosten der CS Kleinaktionäre. – Die schuldigen CS-Banksters oben unter dem unsäglichen Ursli haben sicher spezielle Uebernahmekonditionen ausgehandelt und lachen sich schmutzig ins Fäustchen…!!
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Die Schweiz ist ein Bananenstaat mit ausgeprägten Täterschutzgesetzen, welche die dubiosen Winkeladvokaten gnadenlos ausnützen ohne Gerechtigkeitssinn – sondern nur für ihre eigene Zastervermehrung…!
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Genau so ist es. Die Schweiz ist eine Bananenrepublik. Der Filz aus Aufsicht und die Richterli schützen die Machenschaften der „Top Mänägerli“ welche sich die Taschen mit „Bonus“ füllen.
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ich würde mal sagen, dass Lukas Hässig alleinig die Schuld an dem massenhaften Kundengeldabfluss und dem darauffolgenden Desaster bei der CSG trägt. Wieder und immer wieder hat er seine Leserschaft in aggressiver Weise zum Bankrun aufgefordert! Daher ist es nur eine gerechte Strafe, wenn er zu einer Busse von 10.1 Mrd. CHF verurteilt wird.
LH daraufhin: „Dös zohle mir aus der Portokasse!“
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more likely a question of „Peanuts“, my Honky-Lady!
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Sie haben wohl keine Ahnung vom inflationären Schuldenschneeball-Finanzsystem des Bankenkartells.
Banken sind der schlechteste Ort, um Vermögen aufzubewahren!
Nur logisch, wenn die Menschen ihre Guthaben vom Bankensystem abziehen.
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ich habe mein geistiges Vermögen noch nie zur Bank getragen, ihr etwa?
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Es geht doch gar nicht darum, ob die CS mittelfristig überlebensfähig gewesen wäre. Es geht darum, ob CHF 3 Mia. ein angemessener Preis gewesen ist. Und das ist ziemlich offensichtlich nicht der Fall. Aus meiner Sicht hätte der Bund eingreifen und die CS in einem geordneten Verfahren abwickeln müssen. Das wäre für alle Beteiligten – ausser für die UBS – das Beste gewesen…
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Frederic und all die Abwickel-Fanaten. Nein, es wäre für Niemanden die beste Lösung gewesen, die CS „abzuwickeln“. Nicht für die 50’000 Mitarbeiter, nicht für die Schweiz als Finanzplatz, nicht für all die Gemeinden und Kantone mit den Millionen an Steuerausfällen, etcetc. Nur weil ihr Neider und Loser nur bis zu eurer Nasenspitze denken könnt, ist die Welt keineswegs so einfach wie ihr euch das ausmalt.
Fakt ist, dass die CS am Montag morgen Pleite gewesen wäre und man nicht einmal ansatzweise über einen „fairen Marktpreis“ diskutieren muss.
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@Hirn einschalten
Natürlich wäre es besser gewesen, die CS abzuwickeln. Noch mieser wäre der Ruf des CH-Finanzplatzes heute auch nicht. Und die Hälfte der Sesselfurzer, -kleber und Jasager hätte in der Gastronomie ruckzuck eine neue Stelle bekommen.
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Das wird der UBS auch nichts nützen. Materiell gesehen ist der Fall so etwas von klar. Leider kann sich die UBS jedoch auf unser Vetterliswirtschaftssysem verlassen. Bis hinauf zu unseren höchsten Gerichten. Wahrlich kein Wunder, dass sich die Cervelatprominenz gegen “fremde” Richter wehrt.
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„Materiell gesehen ist der Fall sowas von klar“ bist Du Clown von Beruf? Auf welchem Planeten ist dieser Fall materiell gesehen klar? Falls überhaupt, dann ist klar, dass die CS und all ihre Mitarbeiter am Montag morgen geschlossen geblieben wäre. Was für ein Preisschild klebt denn an diesem materiell so klaren Fakt?
Und was für eine Vetterliwirtschaft?
Egal was Du nimmst, nimm weniger davon…oder mehr
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@Pillen vergessen?
Jetzt hoffentlich verstanden
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Hatten die UBS ja schon bei der Übernahme vertreten.
Schwergewicht oder Hype?-
Hätten Bundesrat/SNB/Finma der CS am Sonntag die gleichen Konditionen gewährt wie der UBS , dann wäre der Ertragswert der CS am Sonntag wieder im Plus und der Substanzwert sehr stark im Plus gestanden. Ergo hätte man gemäss Praktikermethode (Prof. Max Boemle) von einem Wert der CS von ca. 15 Mia ausgehen müssen. Das ist für die Berechnung gemäss Artikel 105 entscheidend und nicht eine isolierte Betrachtung.
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Chapeau an (R. Watter; Bär & Karrer)! Als einstmaliger CS Direktor, der den Niedergang rechtzeitig erkannt hat: Punkt genau beschrieben.…
Statt der UBS würden dir Geschädigten besser die für das Debakel Verantwortlichen bei der CS verklagen.
Auch die Top-Anwälte können den im Quartalsbericht der UBS ausgewiesenen Buchgewinn aus der CS-Übernahme von USD 28.9 Mia.(!) (=Differenz zwischen…