Ein Knall, der nachhallt. Die heutige Rückweisung des einzigartigen Betrugs-Strafprozesses gegen Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz, seinen Kompagnon Beat Stocker und weitere ist historisch.
Die drei zuständigen Zürcher Oberrichter erachten die gut 350-seitige Anklageschrift sowie fehlende Übersetzungen von Teilen der Vorwürfe als derart mangelhaft, dass sie den Fall zurück an die Staatsanwaltschaft schicken.
Neustart auf Feld 1, so das Verdikt der Rekursbehörde.
Ein Eklat, der seinesgleichen sucht, eine Pleite der Kingsize-Klasse für die Ermittlungsbehörde.
Im Regen steht damit die hochgelobte Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte, kurz STAIII.
Unter ihrem neuen Vorzeige-Ermittler Marc Jean-Richard-dit-Bressel hatte sie im April 2022 triumphiert: mehrjährige unbedingte Gefängnisstrafen für Pierin Vincenz und Beat Stocker.
Auch die übrigen Beschuldigten kamen nicht ungeschoren davon, ihnen drückte das Zürcher Bezirksgericht bedingte Haftstrafen aufs Auge.
Ein Einziger, der Ex-Kommunikationsberater der Raiffeisen, kam frei.
Der Fall ging rasch von der Erstinstanz unter dem Leiter der 9. Abteilung, Richter Sebastian Aeppli, ans nächst höhere Gericht.
Das Obergericht des Kantons Zürich. Dieses musste sich wegen der Einsprachen aller Beteiligter über das Urteil beugen – mit 1’200 Seiten als Begründung als Basis.
Der Berufungsprozess am Zürcher Hirschengraben war für diesen Juli vorgesehen. Dazu kommt es nun nicht.
Mit Beschluss vom 25. Januar 2024 verfügten die drei zuständigen Oberrichter: „Das Urteil vom 11. April 2022 sowie das Nachtragsurteil vom 22. August 2022 des Bezirksgerichts Zürich, 9. Abteilung, werden aufgehoben“.
Das Ganze geht „im Sinne der Erwägungen an die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich“ zurück. Die Betroffenen erhalten Entschädigungen für ihre Ausgaben im jetzt abgebrochenen Berufungsverfahren:
Vincenz 35’000 Franken, Stocker 65’000, gleich viel der Genfer Immobilienmagnat, für den Investnet-Hauptbetroffenen gibts 54’000.
Die drei Oberrichter unter der Leitung von Christian Prinz, dem Präsidenten der 1. Strafkammer, der von der GLP portiert worden war, schreiben in ihrem Beschluss, dass eine Rückweisung an die Ermittlungsbehörde
„nur bei derart schwerwiegenden, nicht heilbaren Mängeln des erstinstanzlichen Verfahrens“ in Frage komme, „in denen die Rückweisung zur Wahrung der Parteirechte (…) unumgänglich“ sei.
Im vorliegenden Verfahren sei dies der Fall. Vor allem wegen zwei schwerer Fehler, die das Kernteam von Jean-Richard, zu dem zwei talentierte Strafjuristen der STAIII gehörten, begangen hätte:
Einer komplett überladenen Anklageschrift mit total 356 Seiten und fehlende Übersetzungen jener Anklagekomplexe, welche den Genfer Immobilien-Magnaten beträfen, so die Oberrichter.
Das Problem ist laut dem Rückweisungsbeschluss, dass Jean-Richard und seine Truppe beispielsweise im „Sachverhalt Investnet auf fast 60 Seiten in einer Art Plädoyer eine Geschichte“ dargelegt hätten, „ohne dass dem Leser klar werde, welcher Teil davon ein strafbares Verhalten darstellen solle“.
Die Anklageschrift sei das zentrale Dokument in einem Strafprozess. So „muss die beschuldigte Person unter dem Gesichtspunkt der Informationsfunktion aus der Anklage ersehen können, wessen sie angeklagt“ sei.
„Dies kann nicht nur eine zu knapp gehaltene, sondern auch eine ausschweifende Anklageschrift verunmöglichen“, so die Oberrichter.
Dass später dann das Gericht die wesentlichen Punkte benennen würde, ändere nichts daran, dass „die dem Beschuldigten zur Last gelegten Delikte genügend konkretisiert werden, damit er sich effektiv dagegen zur Wehr setzen kann“.
Jean-Richard und seine Helfer hatten in den Augen der Oberrichter zu viel Irrelevantes hineingepackt, sodass „die Anklageschrift mit ihrem Detaillierungsgrad den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen augenscheinlich bei weitem“ sprenge.
„(E)ine möglichst kurze, aber genaue Umschreibung der den Beschuldigten vorgeworfenen Taten (…) liegt nicht vor“, so die Richter, die dann zum entscheidenden Vorwurf ausholen:
„Diese Umstände rücken die Anklageschrift in die Nähe einer unzulässigen Begründung und verleihen ihr den Charakter einer in der (Strafprozessordnung) so nicht vorgesehenen Rechtsschrift.“
„Zudem ist sie stellenweise unnötig ausschweifend.“
Moniert wird sodann der Aufbau der Anklageschrift. Die STAIII führte jedem Teil mit den Fakten zu den jeweiligen Vorfällen noch eine sogenannte „rechtliche Zuordnung“ hinzu.
Das allein würde gehen. Doch: „Der konkrete Umfang der rechtlichen Zuordnung geht weit über den (…) angestrebten Informationszweck hinaus“, weil:
„Rechtliche Erörterungen gehören wie gesagt nicht in die Anklage“. Als Verdikt hält das Dreierkollegium des Obergerichts folgerichtig fest:
„Die Anklageschrift vom 26. Oktober 2020 genügt aus den oben genannten Gründen den Anforderungen (…) nicht.“
Als wäre das nicht schlimm genug, hat die STAIII den Verdächtigten aus der Romandie nicht korrekt behandelt. Es geht um einen vermögenden Immobilien-Unternehmer, der via seinen Anwalt stets seinen Namen unter Verschluss zu halten versucht.
Wer sich nicht daran hält, wird vor den Richter gezerrt.
Vor dem Obergericht konnte der Schwerreiche glaubhaft machen, dass ihm die STAIII einen fairen Prozess verwehrt habe.
Die Anklage der Ermittlungsbehörde müsse so abgefasst sein, dass „die beschuldigte Person genau weiss, was ihr angelastet wird, damit sie ihre Verteidigungsrechte angemessen ausüben“ könne, so die Oberrichter.
Das sei hier nicht der Fall. „Die Anklage vom 26. Oktober 2020 wurde weder als Ganzes noch teilweise jemals übersetzt“, was den „Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt“ habe.
Das aber wiege schwer; faktisch ginge dem Beschuldigten „eine Instanz“ verloren.
Ob Pierin Vincenz, Beat Stocker und die übrigen Beschuldigten dereinst verurteilt oder freigesprochen werden, steht in den Sternen. In der Sache hat sich mit dem jetzt offengelegten Beschluss des Obergerichts, basierend auf Formellen, nichts geändert.
Und doch bedeutet das Verdikt eine ungemeine Schlappe für die bis dahin hochgelobten Strafermittler. Sie werden vom Obergericht als Pfuscher hingestellt, in dem es festhält:
„Die Staatsanwaltschaft wird die verbesserte Anklageschrift zur ordentlichen Durchführung der Hauptverhandlung und zur Fällung eines neuen Urteils an das erstinstanzliche Gericht einzureichen haben.“
Sprich: Die Anklageschrift, dieses zentralste aller wichtigen Dokumente eines Strafprozesses, ist mangelhaft. Und zwar so sehr, dass sich die Ermittler nochmals von Grund auf darüber beugen müssen.
Dies, nachdem die STAIII nie mehr seit 2001 einen derart umfangreichen Aufwand rund um ein Verfahren geleistet hatte. Damals gings um den Konkurs der Swissair.
Dort hatte die Zürcher Wirtschafts-Staatsanwaltschaft ihr Waterloo erlitten: Freisprüche für Mario Corti & Co. auf ganzer Linie im 2007.
Nie mehr wieder, so die Losung an der Zürcher Weststrasse, wo die STAIII bis zum kürzlichen Umzug in den neuen Justizpalast ihre Einvernahmen durchgeführt hatte.
Mit den erkämpften Strafen vom April vor 2 Jahren schien dies gelungen. Der heutige Tag ändert diese Einschätzung: Marc Jean-Richard-dit-Bressel und dessen STAIII-Truppe haben sträfliche Fehler begangen.
Kommentare
Kommentieren
Die beliebtesten Kommentare
-
Was sind 100 Juristen auf dem Meeresgrund? Richtig, ein guter Anfang!….
-
wie kritisierte der König nach der Aufführung von Mozart neuer Oper: „zu viele Noten!“
-
Wahrscheinlich verläuft in der Anklageschrift die Grenze zwischen rechtsrelevanten Anklagepunkten und deskriptivem storytelling fliessend.
Daher wurde sie wohl als „ausschweifend“ qualifiziert.
War allenfalls der Staatsanwalt in charge etwas gar stark durch die mediale Berichterstattung beeinflusst?
Es gilt selbstverständlich wie immer die Unschuldsvermutung.
-
Fall 1: einer führt ein Bank zum Erfolg und hat nachher juristische Probleme.
Fall 2: einer führt eine Bank in den Untergang, keine Probleme.
Da ist mir PV wesentlich sympathischer. Wo ist eigentlich der Schaden für Raiffeisen?-
Raiffeisen trägt durch die Investnet-Transaktion den grössten finanziellen Schaden davon. Er dürfte inklusive Zinsen bei 50 Millionen Franken liegen. Auch hier stellt das Gericht im Grundsatz eine Schadenersatzpflicht fest.
-
Fall 3 Benko bringt die Bank zu Fall und die Boni bänker lachen sich krumm, genau so blöd die Truppe wie die STAIII in ihrem überteuerten Justizpalast… Aus Frauenfeld . War da nicht Fruithof im VR bis vor kurzem…
Und der Züricher ist unendlich…
-
-
Nicht aufregen, liebe StA III. Es gibt noch das Bundesgericht, das dem OG ZH auf Beschwerde hin wegen überspitzten Formalismus auf die Finger klopfen wird (wie schon so oft in der Vergangenheit; zuletzt im soeben veröffentlichten BGer 4A_694/2015 vom 04.05.2016). Liebes OG ZH: deutsch im Kt ZH ist eine CH-Amtssprache gemäss BV. Ein Anspruch auf Übersetzungen in eine andere CH-Amtssprache (z.B. französisch) besteht nicht. Kein Genfer Gericht käme auf die Idee, ein Urteil gegen einen Deutschschweizer ins Deutsche zu übersetzen – eben weil im Kt GE französisch die CH-Amtssprache ist. Kapiert? Ausufernde Anklageschrift, zu kurz gehalten… Die Oberrichter finden, wenn sie wollen, immer einen Grund zum Meckern und zum Rumschrauben. Schliesslich müssen sie ihre Existenzberechtigung als kantonalen „Supervisor über das Recht“ unter Beweis stellen. Auch hier drückt sich das OG ZH vor einem materiellen Entscheid in der Sache. Mit Verlaub: warum können Verteidiger stunden- und tageweise zur Sache plädieren, um dann vor OG zu behaupten, der Sachverhalt in der Anklageschrift sei nicht prozesskonform umschrieben? Warum schweigen sie nicht einfach, wenn sie nicht wissen (wollen), was ihrem Klienten vorgeworfen wird? „Der Prozess“ von Franz Kafka lässt grüssen ….
-
-
Entweder ist das Obergericht mit juristischen Tieffliegern besetzt, oder die Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (STAIII). Wer allerdings bei einem derartigen Strafprozess das offenbar berechtigte Begehren eines Angeklagten für eine Übersetzung der Anklageschrift in seine Muttersprache missachtet, der sollte eher Steine klopfen gehen. Offenbar sassen bereits am Bezirksgericht „nur angehende juristische Lehrlinge“, ansonsten wären diese „eklatanten Verfahrensfehler“ bereits dort schon aufgepoppt! Man hätte dem Steuerzahler viel verprasstes Geld erspart! Lasst es sein und gebt es der AHV, damit ist allen besser geholfen!!!
-
Das Urteil ist keine Überraschung weil strafrechtlich wenig Fleisch am Knochen ist, während medial heisse Luft verpufft wurde, die Hunderte von Ballons zum Fliegen gebracht hätte. Schliesslich ist kaum jemand ernsthaft zu Schaden gekommen und Blut ist auch nicht geflossen. Es erinnert an den Fall von J.S.Blatter, wo sich auch fast alle Vorwürfe in Luft auflösten und der Steuerzahler die Ignoranz der Kläger zu berappen hatte. Beide sind von Journalisten vorverurteilt und zu Verbrechern gestempelt und als Persönlichkeiten brutal abgeschlachtet worden. Auch diese finanzielle Genugtuung geht zulasten des Staates. Übereifriger Ehrgeiz von Jägern und Klägern!
-
Auf den Punkt gebracht.
-
Also bitte. Der P. V. hat sich selber abgeschlachtet.
-
-
Der Fehler der Staatsanwaltschaft, war eindeutig das sie PV nicht fragten wofür Er angeklagt werden möchte, Bsp. zu wenig Trinkgeld gab oder er zu lange Parkierte, dann sollte die Staatsanwaltschaft auch die
Urteile nicht nur in x sprachen übersetzen sondern auch noch auf Rätoromanisch und Bündner Dialekt. Heute wird an jedem Elternabend in der Schule für jeden noch ein Übersetzer eingeladen, selbst wenn der entsprechende Eltern Teil gar nicht kommt. Und wenn dann PV das Urteil nicht versteht dann ist mit Strafe natürlich nichts. Ob der Bürger versteht das er Gebüsst wird auf der Almend für 10min Überzug obwohl es noch hundert freie Parkplätze hat, das ist natürlich was ganz anderes! -
In jedem privat gemanagtem Betrieb waer der Staatsanwalt den Job los. Im Mistockbetrieb Eidgenossenschaft kann man nun nochmal ohne Verantwortung zu uebernehmen, den Fall auf Kosten Steuern wieder aufnehmen und nochmal durch spielen. Und so ist es in jedem Staatsbetrieb der CH. So sind halt kommunistisch orientierte Unternehmen – Man verliert ohne Druck die Sicht auf das wesentliche und ..schweift.. ab.
-
Sie bringen es auf den Punkt. Swissair war auch schon das Werk von Jean Richard dit Bressel. Er sollte langsam in Pension gehen!!! und Pellegrini auch. Adé
-
-
Man sollte mal die beruflichen Qualifikationen dieser Juristen unter die Lupe nehmen!
Nicht ausgeschlossen, dass da ganz mediokre Ergebnisse ans Licht kommen . . . -
Unvergessen, der Ferienbargeldbezug am australischen Bankomaten, der flugs zu einer Retailbanking-Analyse uminterpretiert wurde.
Schon sagenhaft, was sich das Gericht anhören musste. Unglaublich! -
Banken finanzieren Staat, Regierende und Justiz, die Staatsbürger sind die versklavten Steuerzahler, die für das kaputte System haften.
Finanzverbrecher werden geschont, Staatsbürger und Steuerzahler bestraft, wenn sie keine Steuererklärungen einreichen, oder die Steuer-Schutzgebühren nicht bezahlen.Das gesamte System ist verbrecherisch.
-
komisch, das kommt mir irgendwie bekannt vor …!
-
-
Könnte es sein, dass bei der Staatsanwaltschaft die heikelsten Fälle den grössten Pumpen zugewiesen werden? Oder werden vorsätzlich nur Pumpen eingestellt? Ich denke da an den Fall Swissair….
-
Es werden willfährige Pumpen und opportunistische Vollpfeifen eingestellt!….
-
-
weshalb wendet die STA nicht die KI an. 🙂 alles easy und elektronisch und niemand muss studieren. die maschine wird’s richten. 🙂
-
Die Schweizer Juristen würden besser als Frischebeauftragte bei Aldi arbeiten. Allerdings auch hier nicht erst tätig werden, wenn die Würmer aus den Himbeeren ausbrechen.
-
Wir nehmen nur „Fachkräfte“!
-
Nicht einmal dafür würde ich die einsetzen wollen. Am besten aufs RAV.
-
-
Die Angeschuldigten und die Privatkläger haben allein für das Verfahren vor dem Obergericht eine Entschädigung von 400’000 Franken bekommen. Das ist Geld von den Steuerzahlern, das nun an die Anwälte von Vincenz und den anderen geht. Das war aber nur für die Aufhebung. Nun werden die Staatsanwaltschaft und das Gericht wieder monatelang an dem Fall arbeiten und sehr viel Arbeitszeit investieren. Das Verfahren kostet den Kanton Zürich deshalb nochmals mehrere Millionen Franken.
-
Meine Überraschung hält sich in Grenzen. Das Urteil hätte ein Präjudiz geschaffen und dabei viele andere Top-Manager gefährdet. PV hat mehr oder weniger das getan, was andere in ähnlichen Positionen auch tun. Die Justiz steckt im Dilemma und viele Topmanager können vorläufig aufatmen.
Am Ende wird es eine kleine Strafe auf Bewährung geben. Wetten Wir? -
Kapitales und wiederholtes Fehler der Staatsanwaltschaft.
Konsequenzen für Verantwortlichen: ab sofort zu Hause, diese unfähige Justiz sollten kein öffentliches Amt spielen.
-
Und wenn Du denkst, dümmer geht nicht mehr – kommt noch einer mit dem Regenbogenbashing daher.
-
Den Beklagten sind seit der Anklage die Vermögenswerte gesperrt, der Kläger darf aber unbeschränkt seine Raiffeisen – Millionen einsetzen: so geht Bananenrepublik. Der Kläger, also die Raiffeisenbank resp. der VR – Präsident und teilweise auch der Verwaltungsrat, stimmten den Geschäften zu, aber die Raiffeisen ist raus aus der Verantwortung. Ich möchte mal wissen, was der eigentliche Schaden war, was die Raiffeisen rausgeschmissen hat für den Prozess (alles inkl. ‚Marketing‘) plus das gesamte Verfahren. Es ist und bleibt ein Schauprozess. Vincenz und Co. MÜSSEN schuldig sein, koste es, was es wolle.
-
ChatGPT kann das sicherlich sehr schnell auf 1 A4-Seite einfach und verständlich zusammenfassen 😉😅
-
…und das in allen Sprachen inkl. Französisch 🤣!
-
Und auf der Rückseite noch einen Kuhfladen.
-
-
STA hat momentan ihre neuen Büros nicht fertig eingerichtet. Muss deshalb die Anklage verschieben bis zur Pensionierung von Herrn ProfessorDoktorJeanRichardditBressel. Und: wie soll man sich bei einem derartigen Namen kurz fassen?
-
Inkompetenter Terrier, vielleicht? 🤔
-
-
Zu ausschweifend! So eine faule Ausrede kann sich nur ein staatliches Gericht leisten. Das ist für mich schlicht Arbeitsverweigerung! Insbesondere da die Herren und Damen der Prudentia alle Auslegungsarten von Geschrieben kennen.
-
Diese „Oberrichter“ in der Bananenrepublik Schweiz sitzen halt mit dem Groskapital im gleichen Boot. Rechtssprechung in der Bananenrepublik Schweiz ist ein trübes Kapitel!
-
-
Anklage entlarvt Ex-Raiffeisen-Boss Pierin Vincenz als Spesenritter? Und jetzt, Berner Regierungsräte haben eine Banane und Brötli als Spesen abgerechnet und haben bis jetzt nur heisse Luft produziert im Gegensatz zu Pierin, absolut lächerlich!
-
Eine Anklage soll „möglichst kurz“ sein und trotzdem genau. Beides sind unklare Begriffe, d.h. sie müssen ausgelegt werden. Jeder Jurist sagt, dass es auf die Umstände ankomme. Nach ständiger Rechtsprechung ist übrigens das Gebot der Kürze eine Ordnungsvorschrift, d.h. die Anklage wird nicht ungültig, wenn sie zu lang ist.
Das Gericht behauptet zweierlei: einerseits, dass die Anklage ausschweifend sei, so dass die Angeklagten nicht herausfinden könnten, was ihnen vorgeworfen werde. Im Widespruch dazu behauptet das Gericht, diese „Umstände rücken die Anklageschrift in die Nähe einer unzulässigen Begründung.“
Ja, was jetzt: die armen Angeklagten erfahren aus der Anklageschrift nicht, was ihnen vorgeworfen wird – und dieselben armen Angeklagten bekommen sogar noch eine Begründung der Vorwürfe. Fällt irgendjemandem auf, dass das ein Widerspruch ist?
-
„Diese Umstände rücken die Anklageschrift in die Nähe einer unzulässigen Begründung.“: Das sind so Floskeln, die in irgend einem Strafrechts- oder Strafprozesskommentar gefunden werden. Hauptsache, für die Oberrichter sind die Ostern gerettet. Mit ein Bisschen gutem Willen und dem nötigen Zeitaufwand wären die Anklageschrift und das Urteil der Vorinstanz auch für das Obergericht verständlich gewesen. Hätten die Staatsanwälte keine rechtlichen Erörterungen gemacht, wäre das wahrscheinlich auch wieder nicht recht gewesen. Man hätte dann formulieren können: „Die Bedeutung des Sachverhaltes wird in komplexen Fällen erst ersichtlich, wenn in der Anklageschrift aufgezeigt wird, inwiefern der Sachverhalt rechtlich relevant ist. Bei einer solchen Vielzahl von Vorwürfen ist es üblich, dass immer auch die Rechtslage mit einbezogen wird. Die Kannvorschrift, dass eine Anklageschrift keine rechtlichen Erörterungen enthalten soll, weil das Gericht das Gesetz schliesslich kennt, bezieht sich auf einfache klare Fälle, würde aber in Fällen wie dem vorliegenden geradezu ad absurdum führen. Indem die Staatsanwalt entgegen üblicher Gepflogenheiten ganz auf rechtliche Erörterungen verzichtete, hat sie die Arbeit des Obergerichts mutwillig erschwert.“ Das neue Bundespatentgericht in St. Gallen hat in einem seiner ersten Urteile entschieden, dass die Patenteingaben und -Ansprüche seitens des Patentamtes und des Gerichts respektvoll, mit der Einstellung des verstehen wollens behandelt werden müssen.
-
-
Wird IP durch die SVP finanziert?
-
Nein IP ist ein privat Betrieb, ungleich der erwaehnten Bauernpartei deren Haupt-Mitglieder mit 4 Mia pro Jahr subventioniert werden … also dito STA System …
-
-
Kommt zu uns in die EU ihr Schweizer mit euren Richter. Ihr müsst euch dann nicht mehr schämen oder euch verstecken, denn es gibt hier so viele inkompetente Richter.
-
Typish zurich Pfeiffen ..grosse klappe aber absolut Versageer …Swiss, CS und jetzt causa Vincenzs. Am besten den kanton aufloesen abwickeln und in Aarau integrieren.
-
Wie ich den Kulturkanton Aargau liebe! Dann könnte ich sogar Polizist werden.
-
-
Schon der Name des Anklägers ist überladen, da weiss man gleich Bescheid.
-
Interessant, dass der Vorsitzende der ersten Instanz, der einen jungen Anwalt einer Nebenklägerin, der hoffnungslos vom Hundertsten ins
Tausendste geraten war, genervt abkanzelte, im Rahmen der schriftlichen Urteilsbegründung selber in den Perfektionismushammer lief und ein tausendzweihundertseitiges Urteil schrieb. Und das, obwohl er anders als der bedauernswerte Anwalt nicht unter Fristendruck war. -
Ich kann ja meinen Kommentar nochmals wiederholen da er es aus unbekannten Gründen nicht zur Freischaltung geschafft hat: Wenn die „Staatsanwaltschaft“ mir als Richter eine 356 Seiten Anklageschrift vorlegt und auch noch mit größtenteils nicht relevanten Inhalten, die hätte ich auch abgelehnt.
Zumal eine so dicke Anklageschrift eher den Eindruck macht, das man wenig greifbares besitzt und man mal alles mit rein nimmt was eventuell relevant werden könnte.
-
Sie hatten keine Zeit, sich kürzer zu fassen.
-
Das war jetzt aber ganz wichtig, dass Du das nochmals gepostet hast. Ich weiss nicht, was ich ohne diese Info gemacht hätte.
Btw bist Du denn Richter? Hast Du irgend eine Ahnung, wie umfassend eine Klageschrift sonst so ist?
Nein? Reden ist Silber….
-
@Aha: Was werfen Sie mir eigentlich vor? Die Anklageschrift ist ja wohl mangelhaft, sonst wäre sie ja zugelassen worden. Und sofern Sie Anwalt sind, dann klären Sie uns doch bitte auf.
-
-
Das ist ein Skandal. Im Wirtschaftszentrum der Schweiz (Zürich) ist es nicht möglich, einen Fall von Wirtschaftskriminalität innert vernünftiger Zeit zu einem Abschluss zu bringen:
Juni 2018 Verhaftung von Pierin Vincenz
Oktober 2020 Anklageschrift
April 2022 Verurteilung in erster Instanz
Januar 2024 Aufhebung des Urteils in zweiter Instanz. Rund 6 Jahre nach der Verhaftung.
Zum Vergleich: Bernard Madoff, der grösste Finanzbetrüger aller Zeiten wird Ende 2008 verhaftet, im Juni 2009 rechtskräftige Verurteilung (150 Jahre Haft). Das im Wirtschaftszentrum der USA, New York.
Für potenzielle Verbrecher heisst die Lehre: Wenn schon kriminell, dann wirtschaftskriminell.-
Ein wahrlich schwarzer Tag für Züri!
-
@Markus
Die Zürcher hängen lieber Regenbogenfetzen an ihre Fassaden wie wirklich etwas leisten
-
Herr Geiger,
Dies ist kein Fall für Wirtschaftskriminalität. Der Fall hat höchstens zivilrechtliche Folgen.
Die echten Wirtschaftskriminalfälle endeten hierzulande meist mit Einstellung der Verfahren. Vielleicht wissen Sie warum.
Im Übrigen wird der Kanton ZH vorliegend wohl nochmals zur Kasse gebeten wegen unverhältnismässiger Dauer der U-Haft.
-
Danke Professor Geiger, die grossen Linien des Skandals mit sicherer Hand gezeichnet.
-
-
Neue Laufkundschaft mit 35000.- CHF..
-
Vorteil für die Ankläger! Die in der Zwischenzeit erfolgten Informationen können zur Präzisierung genutzt werden.
-
Zu diesem Befund hätte ein Kanzlei-Lehrling am 1. Arbeitstag kommen können; konkreter Auftrag – Anzahl Seiten zählen.
und… Tausende von Franken hätten gespart werden können. -
Marc Jean-Richard-dit-Bressel könnte ja Berset für ein paar Dolmetscheinsätze engagieren, wäre doch was für Alain!
-
Muss jetzt die Staatsanwaltschaft, bevor es weitergeht, noch einen Französisch Kurs für Anfänger/innen bei der Klubschule Migros besuchen, ich meine ja nur?😂
-
Du Schelm 🙂
-
-
Also üblicherweise emphööört man sich in dieser Bubble hier ja eher über ach so ungerechte, woke und kuschelige Gerichtsurteile.
Aber das ist das soziologisch Faszinierende hier: Man werfe etwas aus dem Bullshitbingo-Kasten in den Raum, und schon kommen sie angehechelt. -
Jetzt wo die Taschen von P.V. wieder prall mit 35 000.- CHF gefüllt sind stehen unsere Türen selbstverständlich wieder offen..🔓
-
Die Schweiz outet sich erneut als Pseudorechtsstaat. Die Schande ist meines Erachtens weniger bei der Staatsanwaltschaft, als vielmehr beim Bezirksgericht. Wie ist es möglich, dass bei so einem wichtigen Prozess offenbar derart grobe Verfahrensfehler begangen wurden ? Ja haben wir selbst bei kapitalen Prozessen totale Dilletanten auf den Richterstühlen? Die Schweiz schafft sich in letzter Zeit rasant ab. Wenn es so weitergeht, sollten wir bald beginnen hierzulande Bananen zu pflanzen.
-
Willkuer Staat. Aber warum? Wo ist der Bock im System? Liegt es an zu viel Foederlismus? In einigen Sparten?
-
-
Video schauen genügt – aber Vorsicht sehr langatmiges Akademiker – Sleep well.
Antrittsvorlesung von Prof. Dr. iur. Marc Théodore Jean-Richard- dit-Bressel, LL.M. –
-
Es wäre besser, dieser Theoretiker würde als Staatsanwalt zurücktreten und sich auf seine Lehrtätigkeit beschränken!
-
Genau. Das ist das erste um sich ein Bild zu machen. Erschreckend und beangstigend in einem solchen System ein Pass zu haben, wenn solchen diese Macht gegeben wird …
-
@ Antrittsvorlesung:
ich habe mir dieses abgelesene Elaborat angehört, bis mir vor lauter „äh“, „ehm“ u.dgl. nach einer Viertelstunde der Geduldsfaden riss. wahrlich keine Meisterleistung!
(Evtl gut genug für eine „Abtrittsvorlesung“)
-
-
Das wird erstmal heute Abend gefeiert – im Park Hyatt Zürich. Ich freue mich sehr.
-
Bin selbstverständlich auch dabei..
-
-
Für den dummen Steuerzahler, der diese Veranstaltung zahlt, ist nur zu hoffen, dass alle Beteiligten davon ausgehen, dass eine Rückweisung „ein erstinstanzliches Urteil“ nach Art. 97 Abs. 3 StGB ist. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de#art_97
-
Bananenrepublik Schweiz
-
@🍌🍌🍌
Nicht so ganz, schau Video: Was ist eine Bananenrepublik?
https://www.youtube.com/watch?v=1vxnM4Fr3ug
-
-
Der Bürgerort vom hochgelobten Prof. Dr. iur. Marc Jean-Richard-dit-Bressel ist in La Sagne Neuenburg. Und dieser Titularprofessor bringt es nicht fertig, die Anklageschrift als Ganzes auf Französisch übersetzt zu liefern, weil es einen französischsprachigen Beschuldigten gab? Wie dem auch sei, jedenfalls dümmer als Zürich erlaubt!
-
Ein Bürgerort in der West-CH ist noch längst kein Garant, dass der Inhaber auch Französisch beherrscht. Im Fall Jean-Richard dürfte dies wohl zutreffen . . .
-
-
Die Anklageschrift sei grottenschlecht gewesen (Prof. Kunz). Jagt diesen Dilettanten Marc Jean-Richard-dit-Bressel (verantwortlicher Staatsanwalt) zum Teufel! Fristlos und sofort!
-
Verurteilen und Entlassung fordern aufgrund von Hörensagen und Spekulation auf einem Discount Blog – wow!
-
Ja, dann muss man aber minimum 80% der Staatsdiener schicken …
-
-
Dieses „Versagen“ scheint kein Zufall zu sein
-
War doch von Beginn weg klar, dass Vinzenz & Co. da vielleicht nicht moralisch, aber juristisch fein raus kommen. Viele haben das trotz vermeintlicher Verurteilung in erster Instanz gesehen.
Die Verzögerung des Verfahrens, das gerissene Vorgehen und die Liga der Anwälte wogen für die Staatsanwalt schwer. Sie haben einfach aufgeschrieben, was sie herausgefunden haben. In der Summe eine unappetitliche Sache, aber im einzelnen juristisch schwierig „catchable“.
Schlussendlich muss man einfach froh sein, das der Sumpf ausgehoben wurde, auch wenn in der Sache keine nennenswerten Strafen folgen.
-
Ein prächtiger junger und hungriger Stier verirrt sich auf die Autobahn und wird von einer Radarfalle geblitzt und aufgehalten. Jetzt stellt sich heraus, dass diese Falle nicht für den Stier gedacht war und der Geschwindigkeitsmesser unkorrekt eingestellt war. Wer trägt nun die Schuld?
Unser System versagt auf der ganzen Linie!-
In der Landwirtschaft wäre die Antwort einfach: Ein Stier hat auf der Autobahn nichts verloren und wird „entsorgt“. PV ist auch noch im Stier geboren und wird „stier“ enden?
-
@Wutbürger
Wut ist ein schlechter Berater – Beispiel Stier häää? Was rauchst DU?
-
-
Ich mag es Hr. Pierin Vincenz gönnen. Die mediale Vorverurteilung und die Häme über seine Person waren grotesk. Die Leistungsbilanz seines tuns blieben immer unerwähnt.
-
Die Justiz-Aufsichtsbehörde (so es eine hierzulande überhaupt gibt) sollte auflisten, was dieser Leerlauf den Steuerzahler im Kanton ZH gekostet hat, und zwar auch so detailliert wie in der Anklageschrift. Und dies veröffentlichen.
Die Staatsanwaltschaft wollte sich hier wohl durch akribische Arbeit profilieren und ein Exempel statuieren. Hat sich aber mangels Beweisen wohl in irrelevante Details verstiegen. Ganz zu schweigen von der medialen Schlammschlacht und Vorverurteilung, die dadurch im Vorfeld initiiert wurde.
Im übrigen war die Länge der Untersuchungshaft für Vergehen unter Zivilrecht völlig unverhältnismässig.
Aber sie wäre für jene verhältnismässig, die hier nach wie vor Oligarchengelder und andere zwielichtige Gelder verstecken; dies unter dem Titel Anwaltsgeheimnis.Die causa Vinzenz ist mit einigen zivilrechtlich zu klärenden Vermögenstransaktionen ad acta zu legen.
Mehr kommt da nicht mehr raus.-
Genau punktiert
-
-
Eine 356 Seiten lange Anklageschrift hätte ich auch abgelehnt! Erstens wie bemängelt wurde, ist diese nicht auf Fakten beschränkt, und zweitens macht es eher den Eindruck dass die Staatsanwaltschaft irgendwie versucht hat alles möglich belastende zusammen zu tragen, weil man sonst nichts vorweisen kann.
Da können aber auch die Angeklagten nichts dafür wenn die Staatsanwaltschaft versagt.
-
Es ist immer wieder dasselbe: In der Privatwirtschaft (hier der Verteidiger Vincenz) finden sich die qualifizierteren Personen als beim Staat (hier der Staatsanwalt). Jetzt beginnt der Prozess wieder von vorne.
-
Es fehlt im Artikel der Hinweis, dass die Verjährungsfristen unterbrochen werden. Wink mit dem Zaunpfahl, dass eine verbesserte Anklageschrift zu einer Verurteilung führen dürfte. Denn – was leider auch LH nicht erwähnt – bei den Rückweisungsgründen handelt es sich durchwegs um formale, das Prozessrecht betreffende. Und nicht um materiell-tatbeständliche.
-
Abwarten, das OGZ ist offenbar noch nicht zu einer materiellen Beurteilung gekommen. Weicht Die STA auf Spesen aus, ist der Boden der übrigen Vorwürfe evtl. etwas dünn.
-
LH und IP liefern keine Fakten, nur Boulevard Journalismus auf unterstem Niveau.
Dass Luki seinerzeit nur Mittel zum Zweck war, um Vincenz zu Fall zu bringen, dürfte mittlerweile selbst den IP Jüngern klar geworden sein.
-
@Aldi-Journalismus
Hol dir heute das Bügelbrett aus unserer ALDI Werbung.
-
-
Lieber Herr Hässig,
kein Grund zum Jubeln! Im Gegenteil. In einem Land, wo die Staatsanwaltschaft die Untersuchung führt und gleichzeitig für den Erlass des Strafbefehls zuständig ist, kann es gelegentlich zu solchen Dissonazen innerhalb der Apparate kommen.
Die Gewaltentrennung wird i.d.R. also durchbrochen und das Strafbefehlsverfahren weitgehend der öffentlichen Kontrolle entzogen. Wenn das keine Bananenrepublik ist…Und dieser Fall? Die absolute Ausnahme.
Laut der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektionen erledigen die Strafverfolgungsbehörden über 97% aller Fälle per Strafbefehl – die meisten ohne staatsanwaltschaftliche Einvernahme.
Man fragt sich: Ist die Wahrheitsfindung zweitrangig?. So wirkt der Strafbefehl wie es sich die Bürgerlichen gebastelt haben, wie ein Angebot und die scheinbare Akzeptanz dieses akzeptanzbedürfigen, „staatlichen Strafantrages“ – und wird leichtfertig als Anerkennung von Tatsachen und Schuld interpretiert. Nach dem Motto: Wenn der Beschuldigte nicht schuldig wäre, hätte er den freundlich
zugeschickten Antrag ja mittels Einsprache ablehnen können. Kein Wunder:„Der Staatsanwalt fällt gerade kein Urteil, sondern er
macht einen Urteilsvorschlag. Das Besondere ist, dass
der Beschuldigte diesen Vorschlag anerkennen kann. Dann ist die Sache erledigt.“ – Votum alt Bundesrat Dr.jur. Blocher Christoph, AS SR 2006 1050.Neben bei bemerkt: Diese Praxis des Strafbefehlverfahrens in der Schweiz ist rechtsstaatlich fragwürdig und steht derzeit auf dem Prüfstand in Europa.
„Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK gibt einen Anspruch darauf von einem unabhängigen, unparteiischen und auf Gesetz beruhenden Gericht, in einer mündlichen, öffentlichen Verhandlung, beurteilt zu werden.10 Ergänzt wird diese Bestimmung durch Art. 14 Abs. 1 UNO-Pakt II. Strafbefehle kommen in einem schriftlichen, nichtöffentlichen Verfahren zustande und werden von einer Nichtrichterlichen Behörde verfügt.“
-
wie definieren Sie eigentlich „gelegentlich“ Herr Nichts Neues?
-
@Lauter Altes hinterm Mond
Die Schweizer Strafjustiz repräsentiert nicht den Rechtsstaat, sondern repräsentiert einen Massnahmestaat zum Wohle der Machtstrukturen im Lande. Gelegentlich „vereinzelt“ wenn die Angelegenheit unter medialem Rampenlicht steht, insbesondere International, und die Sache im Rahmen des Ermessenspielraums (sehr gross) der Strukturen unüberwindbar ist, kommt es zu Ausnahmen, wie in der „Causa Vincenz“……wenn Sie so wollen, plakativ ausgedrückt: Ein Missgeschick auf dem Weg.
Es ist eine Folge unserer „Selbstgefälligkeit und Selbstgerechtigkeit“ uns sich dabei pausenlos gegenseitig auf die Schulter zu klopfen.
Wussten Sie?; die FINMA praktiziert sogenannte geheime Verwaltungsverfahren. Geheime Verwaltungsverfahren sind Verfahren, die keine Parteirechte erlauben d.h. Akteneinsicht, Beisein bei der Befragung der Beschuldigten und informiert werden, wenn jemand oder eine Organisation bestraft wird! Die Liste ist endlos und führt überall hin….
-
-
Unser System ist absurd. Der Vincent weiss genau was er getan hat.
Alle wissen es nur wird er praktisch ungeschoren davon kommen, weil der Prozess viel zu lange geht und einiges verjähren wird.
Nicht nur dieser Prozess zeigt das Verbrecher bei uns längere Spiesse haben, sondern wenn man die Asylprozesse ansieht wie lange es dort geht und die teilweise auch Verbrecher im Lande bleiben können und durchgefüttert werden von uns Steuerzahler.
Wie gesagt unser System ist ein System ohne Zähne gegen Verbrecher.-
Ja aber wehe man fährt mitten in der Nacht von Frauenfeld nach Kreuzlingen auf der Autobahn >200km/h. Dann geht man für mindestens 2 Jahre in den Bau, obwohl kein Mensch auf der Strasse und sehr geringes Risiko. Das absolut Absurde daran: fährt man etwas weiter von Konstanz Richtung Stuttgart, also ca. 20km außerhalb der Schweiz, könnte man theoretisch 400km/h fahren und es wäre absolut straffrei. Das ist unser Rechtsstaat. Autofahrer = extrem böse, Wirtschaftskriminelle halb so tragisch und Einbrecher aus dem Ausland sind ganz arme Menschen und man muss ihnen doch helfen.
-
Kurt am besten nochmals 30562 neue Gesetze schaffen, das wird ganz sicher die Lösung sein. Wril Vebrecher ja zu billig weg kommen. Oder am besten die Justiz Personell versiebenfachen. Du zahlst sicher gern doppelt soviele Steuern damit wir endlich alle bestrafen können oder?
Eventuell mal alle selbstschädigung aus dem Strafrecht nehmen, wo zur hölle muss der Staat einen bestrafen der keine Helm trägt oder nicht angegurtet ist oder einen Joint raucht, aber nein nein wir sind ja die Moral Apostel -
Ja abstrakte Gefährdungsdelikte gehören auch nicht ins strafrecht, es ist ein Straf und kein Präventivrecht, man sollte mal wieder zurückkommen zu wirklich die zu bestrafen die etwas getan haben und wo es einen Geschädigten gibt und nicht schon den wo es theoretisch einen geschädigten hätten geben können aber wir sind eine Bannanerepublik. Und ja bevor die 7 mal schlauen aus dem Busch springen kürzt den nicht angeschnallten die Leustungen der Gesundheisversorung das ist ok das sollte die Strafe sein. Aber der Staat und die öffentlichkeit hat doch kein interesse an einer Strafe wieso auch? Die Strafe bekomme ich selbst wenn dann was passiert und ich mehr verletzt bin als angeschnallt, aber selbstbestimmtes leben ist ein Traum
-
-
Es ist an lächerlichkeit kaum zu überbieten speziell wenn man weiss was sonst in Strafrechtsverfahren abgeht, wer die Kohle hat, der kann gewinnen alle anderen haben sowieso verloren, und hier redet man vom fairen Verfahren. Was für ein Treppenwitz, die Folgen sind enorm, Rückweisung and die Sta, was eigentlich nie passiert führt nun zur Verjährung, in Normalfall wird an die erste Instanz zurückgewiesen welche seinerseits dann die Sta anweisen kann die Anklage zu verbessern, damit hätte die Verjährung nicht mehr eintreten können, mit diesem Verdikt wird sie jedoch, es ist davon auszugehen das fie Sta den Entscheid der Rückweisung ans BGE ziehen wird, abhängig von der Begründung, bis dahin wird der Prozess nun ruhen das kann Jahre gehen, wenn das BGE nicht seinerseits das Urteil des Overgerichtes aufhebt werden die Beschuldigten dank Verjährunh komplett straffrei davonkommen, die Entschädigung von 35k ist ein witz für das Mehrtägige erstinstanzliche Verfahren und den Verfahrensumfang. Hier zeigt sich gleich nochmals das ist was der Staat als angemessene Verteidigung sieht. Wieviel Geld hat die Anklage den Staat gekostet um 100 Bundesordner zu füllen ? In einem fairen Verfahren müsste ja für die Verteidigung das gleiche zur Verfügung stehen beim obsiegen, aber denkste, Recht kann man sich somit eben nur kaufen wenn man die mittel hat uns sonst ist man sowieso schuldig. Das nennen wir Rechststaat. Shame on you Switzerland
-
Das stimmt alles. Trotzdem ist der PV am Rumpf. Habe ihn letzthin im Regen auf einem Parkplatz im Thurgau stehen sehen. Wie eine vergilbte Ständerlampe aus den Fünfzigern.
-
-
Das war ja vorauszusehen! Die Kleinen hängt man auf, die GROSSEN lässt man laufen… Oder es werden Schmierendeals gemacht… Nebst den Politikern sind unsere Staatsanwälte und Richter auch alles Pfeiffen! Angefangen bei der Polizei! Die sind auch zu faul eine Anzeige aufzunehmen, weil es ja noch ARBEIT geben könnte! Oder es wird alles unter den Teppich gekehrt! Und jeden Tag sinkt dieses Land tiefer… Man muss sich schämen Schweizer zu sein!
-
Werden auch materiell scheitern, weil weder Arglistigkeit noch ein kausaler Irrtum bezüglich der Übernahmen vorliegt. Zudem ist zweifelhaft, ob überhaupt ein Schaden für die Bank entstanden ist!!
-
Wünsche dir guten Appetit bei deiner Bratwurst vom Kult-Beizer in St. Gallen! Und sag Jessica und Thomas an der Raiffeisen-Reception einen Gruss von Walti. Ich hoffe, du wirst jetzt dann auch endlich mal befördert. Ist ja kein Leben als „Junior Praktikant Kommunikation“.
-
Wohl richtig. Vielleicht bleibt von den Spesen was hängen.
-
-
Die Oberrichter – dies kann man positiv vermerken – haben Standfestigkeit gezeigt, um die prozessualen Rechte der Beschuldigten zu wahren.
-
Ja, eine Ausnahme. Prinz scheint mit Mut aus der Reihe zu tanzen.
-
-
Hollaaaa, knallen die Korken jetzt schon in Helvetiens Cabarets!
Auf die Frage des Gerichts, wieso denn diese Häufung von Cabarets, und zur Nachtstunde?!
Die treuherzige Antwort, sinngemäss: Wir mussten solange arbeiten – und dann hatte einfach keine normale Beiz mehr offen für die Verpflegung.
💃👩❤️💋👨🍆🥂🔞 -
Bei derartigen Mängeln der Vorinstanz müssten Kündigungen ausgesprochen werden und Verantwortungsklagen möglich sein. Aber nein, der Steuerzahler muss für die Mängel haften wie so oft. Da müsste eine Gesetzesänderung in Betracht gezogen werden.
-
Private Anwälte sind viel schlauer als Staatsanwälte. Das ist schon lange bewiesen.
-
Wegen dem lässt sich ein guter Anwalt nie vom Staat anstellen!
-
Das ist ökonomische Logik.
-
seit wann sind Mietmäuler als schlau zu betrachten?
Wenn man sie mit Geld lockt, hat man sie an den Eiern. Ist das schlau?
-
-
Da erhält ein chronischer Tunichtgut (die ganze Nation findet seine Vergehen eine Frechheit) eine Entschädugung (statt einer Berstrafung), weil ein (vermutlich höchstbezahlter) Anwalt ultimativ dümmliche Formfehler macht.
Es ist schon so: 10 km zu schnell fahren ist in der Schweiz schlimmer als ein (reicher) Verbrecher zu sein.
-
Keine Pleite… Unlautere Banker wissen nun, dass man sich nicht alles erlauben kann…
Selbst wenn der Staat was zahlt… ist dies OK…@Staatsanwaltschaft… schaut doch in die Kundenbeziehungen russischer Kunden bei der ehemaligen CS rein… Könnte sich lohnen…
-
Wenn das was Vinzenz getan hat nicht Strafbar nach Schweizer Recht nicht Strafbar ist, dann müssen wir rasch eine Justiz Reform in Angriff nehmen. Wir müssen für alle in der Schweiz und in der Welt als Rechtsstaat wahrgenommen werden. Besonders in einer Periode in der (zu)viele unseren Staat als Selbstbedienungstheke betrachten. Es steht nicht weniger als die Glaubwürdigkeit und das Selbstveratändis unserer Schweiz auf dem Spiel.
-
Was hat er denn strafrechtlich falsch gemacht? Und wen hat er geschädigt?
-
-
Die NZZ titelt noch immer „Ex-Banker“. ViPi ist in meinen Augen nie ein Banker gewesen, sondern ein Halodri. Villa im Tessin und Appenzell, Rotlicht nicht nur beim Raiffeisen-Schriftzug und am Bodensee mit seinem Böötli einen auf Don Johnson machen.
Solche Figuren sind keine Banker, genau darum werde ich nie mehr Kunde bei Raffeisen weil man keinen Showman an die Spitze einer anständigen Unternehmung hievt.
-
Warum wurde denn eigentlich die Anklageschrift nicht übersetzt? War man zu geizig den Übersetzer zu bezahlen die 1000 Stutz?
Ausserdem war doch absehbar, dass Vinzenz verschont wird, Spitzen Banker und CEOs werden nie verurteilt, egal welche Straftat sie begehen, Betrug/ Insidertraiding/ Frontrunning sind Kavaliersdelikte- immer werden Bankchefs mit Samthandschuhen angefasst und bekommen immer Vorschusslorbeeren vom Gericht.-
@Dr. Laura Hauser
Sie behaupten: Spitzen Banker und CEOs werden nie verurteilt.
Donald Trump meldet sich in den nächsten Tagen ;-))).Aber Ihre Werbung ist kostenlos: Team Coaching Zone.
-
-
Die Zürcher Justiz. Einmal mehr die Lachnummer der Schweiz, und was das den Steuerzahler für immense Summen Geld kostet. Schade existiert das Cabaret Rotstift nicht mehr.
-
Hornbergerschiessen. What else. Nicht nur die Staatsanwälte sind schuld, sondern auch die Richter aller Instanzen und letztlich die Bildungsreformen der letzten Jahrzehnte, gemäss denen jeder studiert, der auf zwei zählen kann. Das senkte das Niveau der Juristen auf allen Stufen. Die Juristen, die Richter und Staatsanwälte werden wollen, aber auch die Anwälte, sehen vor lauter Bäumen zu oft den Wald nicht mehr. Ellenlange, schlechte Urteile sind heute praktisch der Normalfall. 360 Seiten Anklageschrift in einem solchen Fall geht eigentlich noch. 1200 Seiten Urteil ist schon fast eine Zumutung. Die Vorinstanz wurde ja allgemein damals gelobt. Doch das heisst nichts. Jetzt war das Bezirksgericht dran und merkt reichlich spät, dass offenbar vieles schief lief und verdonnert Vorinstanz und Staatsanwalt dazu, den Fall so aufzubereiten, dass es dem Obergericht genügt. Aber vielleicht entscheidet dass Bundesgericht, dass das Obergericht einen Bock geschossen hat und such an die Arbeit machen muss. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird dann in ein paar Jahren entscheiden, dass die überlange Verfahrensdauer dem Armen Pierin Vinzenz so schwer zusetzte, dass er eine Millionenentschädigung zugut hat.
-
Das Zürcher Obergericht hat die Anklage gegen Ex-Raiffeisen-Chef Vincenz und Konsorten als „zu ausschweifend“ für den Gerichtssaal befunden – scheinbar braucht es eine präzisere Form der Literaturkritik, um Gerechtigkeit zu walten. In einem Justizsystem, wo die Seitenzahl der Anklageschrift mehr wiegt als der Inhalt, könnte man fast meinen, Kafka wäre der neue Praktikant der Staatsanwaltschaft.
-
Sind die Richter nicht fähig nach Studium einer 350-Seiten Anklageschrift zu urteilen? Brauchen die studierten und erfahrene Richter denn eine komprimierte Kurzfassung? Können sie dem Geschriebenen denn nicht folgen?
Die Pisa-Studie bestätigt seit Jahren bei den Schweizern eine verminderte Leseleistung. Jetzt sehen wir wohin diese Leseschwäche führt.
-
dös isch wie beim IP!
Warum soll ich mich denn als Jurist mit ellenlangen Artikeln und Kommentaren vom niederen Volk abmachen. Ich hab‘ schliesslich etwas anders zu tun. So bin ich lieber am Golfplatz. -
und IP kann’s auch nicht lassen, die Kommentare zu manipulieren!
-
@Dr. rer. nat. jur. h.c. Peter Möslechner-Graf
Es kommt drauf an, werter Kollege.
-
-
In der Zukunft kann dies ja mit ChatGPT gelöst werden. Einfach eingeben „kürzen“. Dann müssen wir nicht so viel unnütze Stundenloehne bezahlen und können uns eine 13. AHV-Rente leisten….
-
Die Schweiz und der Finanzplatz Schweiz schaffen sich selber ab.
Inkompetenz und Dekadenz regieren.
-
Der Rechtsstaat Schweiz macht sich einmal mehr zur Lachnummer. Die kleinen Bürger werden drangsaliert und bevormundet wo es nur geht, die dicken Fische können machen was sie wollen. Wenigstens haben wir noch eine demokratische Fassade, trotzdem: es lebe die Bananenrepublik.
-
Dies wird am Urteil genau nichts ändern, aber dauert nun halt wieder…
-
war ja zu erwarten…!
-
Unfähige Justiz und Strafverfolgung, Bananenrepublick
-
nein, sehr schlaue, mit den abläufen und befindlichkeiten der (anderen) staatlich bediensteten bestens vertraute gschpänli. man trifft sich im kaffeeschtibli und bespricht das vorgehen. damit sichert mann & frau sich auf jahre den tschob und kann sich den gewünschten „nachwuchs“ sichern……. auf jahre hinaus, aka deep state
-
Bananenrepublik trifft es am ehesten. Strafverfolgung ist eben eine Prio Sache: Drogen Nr. 1, dann kommen die Parksünder und Raser und danach die Finänzler (Staat und Banken verdienen kräftig mit).
Gruss und Kuss vom Julius
-
-
Na ja, mich sollen die mit „unseren“ Steuergeldern bezahlten Entschädigungen nicht reuen. So können die 3 armen Teufel doch wieder mal für einige Zeit warm essen (und wenn bei Lidl eingekauft wird, liegt allenfalls sogar wieder einmal ein Cabaret-Besuch drin).
-
Unsere Justiz will den Pirmin nicht in der Kiste sehen !
War ja auch ein BERATER einer Bundesrätin. -
Die Staatsanwaltschaft hat den Fokus total aus den Augen verloren. Schon die Anklageschrift über 364 Seiten zeigt das. Da war der Show-Effekt wichtiger als die Vorwürfe. Man darf sich jetzt nochmals versuchen. In 2-3 Jahren wird man soweit sein. Bis es durch alle Instanzen durch sein wird, dauert es sicher noch 10 Jahre. Eine grössere Ineffizienz ist kaum vorstellbar.
-
Marc Jean-Richard-dit-Bressel-avec-le-grand-Rüssel wurde wohl pro Seite entschädigt?
-
Eine Entschlackung der Anklageschrift und eine entsprechend zeitnahe Entscheidung und reduzierte Urteilsbegründung der 1. Instanz dürfte relativ rasch über die Bühne. Es kommt ja nichts Neues hinzu, sodass nicht mehr viel Raum für obstruktive Verzögerungen bleibt.
-
-
Toll für Inside Paradeplatz! Da wird jetzt wieder endlos Stoff für Lukas Hässig produziert. Die tollen Rotlicht-Exkapaden-Stories von Rotlicht-Pierin fehlten vielen Lesern bereits ausgesprochen.
-
Auch die CH-Justiz: Ein Fass ohne Boden.
Peinlich.
Realitätsfremd.
Staats-& Steuerbelastend.-
völlig veraltet und voller Sesselfurzer. Eine Schande für die CH!!! Da sollte es auch mehr Rochade geben und vorallem müsste man pragmatischer werden.
-
Nun ja, immerhin hat das OGZ den linken Übereifrigen vom Bezirksgericht nun einen mächtigen Tritt verpasst, der schmerzen wird. Aber leider tragen wir die Kosten für dieses Affentheater.
-
-
Bis sie das ganze Strafverfahren wieder aufgerollt haben, ist es verjährt!
-
Nein. Mit dem erstinstanzlichen Urteil ist die Verjährung gestoppt.
-
Sie sind noch dümmer als der andere. Art 97 StGB. Fall ist jetzt unverjährbar.
-
@Wenig Er dumm als Sie
Fall ist jetzt unverjährbar? Glauben sie ja selber nicht, weil:
Unterliegt nach dem Recht der Schweiz Mord der Verjährung; die Verjährungsfrist beträgt nach Art. 97 StGB 30 Jahre! So so, und ein kleiner Betrugs-Strafprozess, wie jetzt bei Vincenz Pierin der Fall ist, soll unverjährbar sein, aber Mord verjährt nach 30 Jahren? Wenn das wirklich so ist, dann haben wir ganz kuriose und lustige Gesetze in der Schweiz, definitiv nicht nachvollziehbar. -
Hauptsache Vincenz ist von der Bankenwelt weg…
-
-
bravo, vincenz.
was für dummies in unserer justiz.
vincenz hat uns immer gut unterhalten. -
Trotz dieser Megapleite der Staatsanwaltschaft bleibt der Ruf von Pierin V. bleibend ruiniert. In Erinnerung geblieben in der breiten Öffentlichkeit sind die zahllosen, hochpeinlichen Rotlicht-Eskapaden vom Bergler Pierin V. Diesen Ruf wird er mit seinen bald 68 Jahren nicht mehr los… (!)
-
… darum ist klar, was man(n) oder Frau am 5. März 2024 abstimmen muss!! Der dumme Steuerzahler zahlt leider immer die Rechnung!
-
Wer reitet da durch Nacht und Wind, es ist der JRDB mit seinem Kind…er dichtet alles zusamm, bis dass der Richter in zusamm…
-
Ist immer gut einen Ruf zu haben bei den Rotlicht Frauen.
Das zieht die schönen an mass en mass.
Wer älter ist gönnt sich das.
Geld wird immer irgendwo gebunkert sein.
-
-
Nun ja, jetzt gibts Platz für Ursli…😅 😂 🤣
-
hahah…alles was der Staat in die Hände nimmt kostet nur den Steuerzahler ! Wie war das in den 80er „Mehr Freiheit weniger Staat“ !…
-
Da war doch noch etwas mit Gurkensalat?
-
Was haben unsere Richter und Anwälte für ein Rechtsempfinden. P. Vincenz freigesprochen. Hausbesetzer freigesprochen. Umweltaktivisten trotz Behinderung des öffentlichen Verkehrs, freigesprochen. Gefährliche Gewalttäter mittels hohen Steuerbeträgen, endlos und erfolglos in die Gesellschaft integriert.
Hat schon einmal jemand einen Vergleich mit dem Strafmass für Verkehrsübertretungen gemacht? Wo bleiben unsere Politiker, die sich für Gerechtigkeit einsetzen sollten? Es ist einfach unfassbar was da abläuft. -
Auch staatliche Anwälte verdienen immer, ob sie arbeiten oder zurückweisen. Entlassen wird eh niemand.
-
hahah...alles was der Staat in die Hände nimmt kostet nur den Steuerzahler ! Wie war das in den 80er "Mehr…
Unfähige Justiz und Strafverfolgung, Bananenrepublick
Bis sie das ganze Strafverfahren wieder aufgerollt haben, ist es verjährt!