2018 schrieb ich in der Basler Zeitung unter Markus Somm einen Artikel über Thomas Nick, den Vierfachmörder von Rupperswil.
2015, kurz vor Weihnachten, verschafft sich Nick mittels einer Täuschung Zugang zum Haus einer Familie aus seiner Nachbarschaft.
Er fesselt und knebelt die Mutter, ihre beiden Söhne und die Freundin des älteren Sohnes.
Den jüngsten Sohn missbraucht er schwer, die Tat nimmt er mit seinem Handy auf. Später schneidet er allen vier die Kehlen durch und steckt das Haus in Brand.
Nach der Tat sucht der pädophile und homosexuelle Nick im Internet nach weiteren Buben im Alter von 11 bis 15 Jahren, legt sich eine Liste mit potenziellen Opfern an.
Insgesamt 11 Namen sind dort hinterlegt, mit Foto und Informationen. Nick späht die Familien aus und plant erneut Vergewaltigung und Mord.
2016 wird er in Aarau gefasst, nachdem er Tags zuvor bereits vor der Türe der Familie in Solothurn gestanden hatte, an der er sich vergehen wollte.
Auf den Schultern ein schwarzer Rucksack, gepackt mit Seilen, Anzündwürfeln und allem, was er für die Umsetzung seines teuflischen Plans benötigt hätte.
In meinem Artikel kritisiere ich die damaligen Gerichtsgutachter Josef Sachs und Elmar Habermeyer und thematisiere die morbide Fixierung auf die Täter
Denn das wohlige Schauern, das der hiesigen Presse über den Rücken läuft, wenn sie sich an mordenden Psychopaten wie N. abarbeiten können, scheint der aufrichtigen Auseinandersetzung mit dem Schmerz der Hinterbliebenen immer noch den Rang abzulaufen.
Ich verweise ausserdem auf verschiedene Fälle von Wiederholungstätern, deren Hafterleichterungen zu bestialischen Morden führten. Darunter: Werner Ferrari (Opfer: vier Kinder, alle zwischen 7 und 10 Jahre alt), Erich Hauert (Opfer: Pasquale Brumann), Daniel H. (Opfer: Lucie T., 16 Jahre), Fabrice A. (Opfer: A.), H. S. (Opfer: I.), Claude D. (Opfer: M.) oder Tobias K. (Opfer: M. S.).
Mein Fazit: Mörder und Kinderschänder gehören weder in Therapie, noch sollten sie Zugang zu Weiterbildung haben, und schon gar nicht sollten sie in den Genuss von Freigang oder Hafturlaub kommen.
Nun hat mit M. erneut ein psychisch schwerst gestörter zweifacher Mörder auf unbegleitetem Freigang die 75-jährige L. umgebracht.
Im gleichen Haus in Basel, wo er vor 10 Jahren bereits eine Frau ermordete.
Damals tötete M. auf der Flucht eine weitere Frau und verletzte einen 88-jährigen Rentner schwer.
Mein BaZ-Artikel scheuchte die Crème de la Crème der Schweizer Gerichtsgutachter-Szene auf, die ihr lukratives Geschäftsmodell der hochbezahlten Gutachten in Gefahr sahen.
Für Gerichtsgutachten werden bis zu 40’000 Franken bezahlt. Teilweise stellen Gutachter nicht weniger als 50 Gutachten jährlich aus.
Hinter vorgehaltener Hand werden die wirkmächtigen „Spezialisten“ als „Richter in Weiss“ bezeichnet.
Dies, obwohl es mitunter unverantwortliche Diskrepanzen in der Einschätzung eines Straftäters durch sogenannte Gutachter gibt.
Ein tragisches Paradebeispiel ist der Mord an einem 25-jährigen Taxifahrer in Wetzikon aus dem Jahre 2007, getötet von einem gerichtsbekannten, hochgefährlichen und schwer persönlichkeitsgestörten Täter.
Die NZZ schreibt: „Zwei zeitlich nicht weit auseinanderliegende psychiatrische Gutachten über dieselbe Person“ seien „zu völlig gegensätzlichen Ergebnissen“ gekommen.
„Die vom Obergericht in Auftrag gegebene, am 13. Juli abgelieferte Expertise stufte den Exploranden als gemeingefährlichen, dissozialen, schwer persönlichkeitsgestörten Polytoxikomanen mit sehr hoher Rückfallgefahr ein.“
Am 7. September, gut eine Woche vor der Tat in Wetzikon, „wurde der 53-jährige Schweizer auf Entscheid eines Einzelrichters des Bezirksgerichts Meilen“ jedoch „aus dem fünf Tage zuvor wegen Randalierens angeordneten fürsorgerischen Freiheitsentzug entlassen“.
Der Richter habe sich dabei „auf ein psychiatrisches Gutachten“ gestützt, „das beim in eine Klinik Eingewiesenen keine Fremdgefährdung erkannte“.
Kurzum: Der Rechtsstaat leistet durch die Bestellung und Bezahlung von Gutachten, die durch ihre Fehlprognosen Menschenleben kosten, in letzter Konsequenz Beihilfe zum Mord.
Die Forensik-Koryphäen Jérôme Endrass und Thomas Noll sahen sich anlässlich meines Artikels zu einer wütenden Gegenrede genötigt („Unqualifizierter Rübe-ab-Zwischenruf“).
Am heftigsten aber reagierte der forensische Psychiater und Buchautor („Auf der Spur des Bösen“) Prof. Dr. med. Marc Graf.
Pikant: Graf war damals Chefarzt und Direktor der Forensischen Klinik der UPK Basel-Stadt und als solcher seit 2014 bis Juni dieses Jahres, als er seine „klinische Karriere“ beendete und sich mit 62 Jahren in die Frühpensionierung verabschiedete, direkt für die Therapie des Wiederholungstäters und Dreifachmörders M. verantwortlich.
Anlässlich meiner Replik auf die Star-Forensiker Endrass und Noll („Getroffene Hunde bellen“) meldete sich Graf mit einer unflätigen Schimpftirade zu Wort („Menschenrechte gelten auch für Straftäter„), in der er mich „hämischer Polemiken“ und „unqualifizierter Diffamierung und Fehlinformation“ bezichtigt und mich als journalistischen „Fussballhooligan“ abqualifiziert.
Marc Grafs Herz schlägt offenbar für diejenigen, die er als „Schwächere“ wahrnimmt: die Täter.
Ihnen liess ich seiner Ansicht nach „aus einer wohlfeilen Position der Stärke heraus“ in meinen Artikeln nicht genügend Zuwendung zuteil werden.
Graf ist privilegiert genug, seine Täter-Empathie – man ist versucht von einem regelrechten Stockholm-Syndrom zu sprechen – auf einem dicken finanziellen Polster auszuleben.
Denn Graf, der uns zwar weismachen will, es sei „abstrus, dass mit Gefängnispsychiatrie in der Schweiz etwas verdient werden kann“, bewegt sich als Chefarzt und Klinikleiter in einer Einkommensklasse, von der ein normaler Sterblicher nur träumen kann.
Auf einer Ebene seines Unterbewusstseins, die ihm trotz akademischer Bildung offensichtlich nicht zugänglich ist, liegt Graf jedoch instinktiv richtig.
Denn die „Stärke“ liegt tatsächlich nicht bei den Tätern, die sich mit ihren unaussprechlichen Verbrechen zwar eine untilgbare Schuld aufladen, diese jedoch problemlos schultern, wie die selbstmitleidigen Ausführungen von Nick und vielen anderen Menschenschlächtern beweisen.
Das gesamte Ausmass der von den Tätern verursachten menschlichen Tragödien lastet auf den Hinterbliebenen, von denen die meisten an der mörderischen Gewalt zerbrechen, welche die Mörder, Vergewaltiger und Gewaltverbrecher ihren Kindern, Eltern, Brüdern und Schwestern angetan haben.
Nur die Stärksten unter den Opfer-Angehörigen sind fähig, nach einer derart katastrophalen Zäsur eine Existenz zu fristen, die auch nur ansatzweise als lebenswert betrachtet werden kann.
Man wünscht sich die gleiche Aufmerksamkeit, die man den Tätern widmet, für die Opfer und ihre Hinterbliebenen, aber ohne die Sensationsgeilheit, die – wie auch heuer im Fall des Basler Mörders M. – die Täterberichterstattung bestimmt.
„Wie können wir auch in Zukunft genügend gut qualifizierte Gutachter ausbilden.“, sinniert Graf und sorgt sich, „dass diese in Anbetracht des gesellschaftlichen und medialen Drucks einbrechen und sich in Verkennung ihrer Rolle als Sachverständige für ‹in dubio pro securitate› entscheiden und somit die richterliche Würdigung vorwegnehmen statt auf sicherem wissenschaftlichem Fundament zu verbleiben.“
„In dubio pro securitate“ – Im Zweifel für die Sicherheit? Pfui, was für ein unakademischer Gedanke, nicht wahr, Herr Graf?
Meint Professor Graf mit „sicherem wissenschaftlichem Fundament“ womöglich die Grundlage, auf der die Hafterleichterungen fussten, die zu den Morden von Werner Ferrari, Erich Hauert und weiteren führten?
Unmenschen: Sie dürfen sich der vollen Anteilnahme von Marc Graf versichert sein.
Die Ersttaten der Mörder, trotz derer sie von Gutachtern als für die Gesellschaft ungefährlich eingestuft und in teils unbegleiteten Hafturlaub entlassen wurden: Sechs Tötungen und 13 schwere Vergewaltigungen.
„Kriminalprognosen haben eine Trefferquote zwischen 55 und 90 Prozent. Sie sind in gewissen Fällen also nur wenig präziser als ein Münzwurf“, so Graf in einem Interview mit der Aargauer Zeitung, in dem er sich „für seine Zunft wehrt“.
Sind derartige Quoten in der Einschätzung von extrem gefährlichen Gewaltverbrechern gemeint, wenn Graf behauptet, „Psychiater oder Psychologen“ würden „Verantwortung übernehmen“?
Wenn unsere akademischen Institutionen Professoren wie Graf hervorbringen, der die „Unsicherheiten bezüglich der Vorhersage von Risiken“ von Schwerstverbrechern gleichsetzt mit denen, die „jeder Pfadfinderführer bei Aktivitäten in der Natur abwägen muss“, sind berechtigte Zweifel an der hiesigen universitären Ausbildung angebracht.
An der Pressekonferenz des Basler Justiz- und Sicherheitsdepartements vom 12. August sitzen die „Verantwortlichen“ mit langen Gesichtern da.
Lukas Engelberger (Regierungsrat, Vorsteher Gesundheitsdepartement Basel-Stadt), Stephanie Eymann (Vorsteherin Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt), Sabine Uhlmann (Leiterin Strafvollzug Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt), Michael Rolaz (CEO Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel-Stadt/UPK) und Henning Hachtel (Direktor der Klinik für Forensik UPK, Nachfolger von Mac Graf) haben keine Antworten.
Stattdessen ergeht man sich in ausufernden Erklärungen, Rechtfertigungen und Mutmassungen – abgelesen vom Blatt – und zermürbt die anwesenden Pressevertreter mit minutiösen Schilderungen von Abläufen, Vorgaben und Zuständigkeiten im Straf- und Massnahmenvollzug. Was bleibt, ist Ratlosigkeit.
Dazu gesellen sich die beschämend austauschbaren Worthülsen („erschüttert“, „in Gedanken beim Opfer und den Angehörigen“, „Hinterbliebenen Mitgefühl aussprechen“ etc.), die bei jedem Behördenversagen wie verweste Kadaver vom trüben Grund des Morasts aus Ignoranz, Verdrängung und ritualisierter Betroffenheit an die Oberfläche gespült werden.
Man fragt sich, warum sich die Medien dergleichen Heuchelei immer wieder gefallen lassen.
Die Behörden haben versagt. Das ist an sich nicht weltbewegend, das tun sie meistens. Das Ausmass der geballten Inkompetenz verheimlichen sie, auch das ist Courant Normal. Ändern wird sich nichts.
Für Gutachter, die sich mit Positivprognosen zur Therapiefähigkeit von Ersttätern aus der Verantwortung einer Verwahrung stehlen, sich aber anmassen, bereits straffällig gewordene Schwerstkriminelle beurteilen zu können und ihnen damit Hafterleichterungen ermöglichen, die zu Tötungsdelikten führen, hat ein BLICK-Kommentator einen probaten Vorschlag:
Der vom Gutachter positiv beurteilte Täter wohnt nach seiner Entlassung für eine bestimmte Zeit bei seinem Gutachter. Dasselbe gilt für Freigang oder Hafturlaub. Begeht der Täter während dieser Zeit einen Missbrauch oder Mord, werden Täter und Gutachter lebenslang verwahrt.
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Die beliebtesten Kommentare
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Fixten Tarif einführen, wie bei Geschindigkeitsbussen.
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Wer begutachtet die Gutachter?
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AUCH «DANK» SVP: Deshalb dürfen Verwahrte weiterhin unbegleitet auf Freigang.
Letzte Woche wurde in Basel eine Frau mutmasslich von einem Mann ermordet, der sich auf unbegleitetem Hafturlaub befand. Jetzt zeigt sich: Ausgerechnet die SVP – zusammen mit SP und Grünen – verhinderte erst vor wenigen Monaten im Parlament Verbote von Freigängen für Verwahrte.
Am Donnerstagnachmittag tötet R.M. (32) mutmasslich eine Rentnerin in Basel. Der Mann hat vor zehn Jahren in Basel schon zwei Frauen getötet. Schuldfähig ist er für die ersten Taten allerdings nicht – bei ihm wird eine Schizophrenie diagnostiziert. Er wird zu einer stationären Massnahme in der Psychiatrie verurteilt – diese ist auch als «kleine Verwahrung» bekannt. Die Tat von letzter Woche verübt er auf einem unbegleiteten Freigang.
Politik wollte Hafturlaub verschärfen – doch unheilige Allianz blockte ab
Hafturlaube sind gesetzlich vorgeschrieben – wenn sich ein Gefangener gut verhält und das Risiko für die Allgemeinheit von Fachleuten als vertretbar angesehen wird. Der Urlaub wird erst von Sicherheitspersonal begleitet. Verhält sich der Gefangene gut, sind auch unbegleitete Urlaube möglich.Quelle ganz lesen: https://www.20min.ch/story/auch-dank-svp-deshalb-duerfen-verwahrte-weiterhin-unbegleitet-auf-freigang-103168923
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Müsste nicht noch die Nationalität der Täter genannt werden – es sind Schweizer. Unser SVP will ja immer die Nationalität wissen (wir haben darüber abgestimmt) damit sich die Bürger über die Schweizer eine Meinung bilden können.
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Aber was ist mit dem ehemaligen SVP-Nationalrat, der einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hatte und trotzdem wieder vom SVP nominiert wurde und gewählt wurde und wo der SVP alles unternommen hat, die Sache unter die Teppich gekehrt wurde ?
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Wie Sie schreiben: Unfall nicht Mord. Aber da es SVP ist, spielt der Unterschied keine Rolle.
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Ich verstehe nicht, warum sich niemand traut eine massive Klage gegen den Staat, die entsprechende Institution oder gegen die Verantwortlichen anzustrengen! Ein solches – meist „Millionenversagen“ – der Staatsbehörden ist unentschuldbar. Dieselbe Geschichte hatten bzw. haben wir im Fall „Carlos“ & Co! Dieser Mensch kostet(e) den Staat seit Jahren an die Fr. 60’000.- pro Monat – und dies, dank massenhaften Fehlbeurteilungen der sogenannten „verantwortlichen Fachleute“! Eine Verantwortlichkeitsklage, korrekt angesetzt, hätte zumindest zur Folge, dass sich endlich auch PolitikerInnen, Juristen, Richter, „Sozialberufene“ und andere Entscheider (…) an die immer noch geltenden „Spielregeln“: Vernunft, gesunder Menschenverstand, Anstand gegenüber den Steuerzahlenden und Opfer VOR Täterschutz“ erinnern müssten…
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Das wurde im Fall Brumann gemacht. Ergebnis: Der politisch Verantwortliche Leuenberger wurde Bundesrat, schuldig war niemand und die Familie war fertig.
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Psychiatrie abschaffen und deren hochgepushte, überbezahlte „Gutachter“ entlassen. Geht fischen! Ihr seid in den entscheidenden Fällen Versager und Gefährder der Gemeinschaft!
Antwort auf die kreuzfalschen Gutachten: Nein, alles richtig und „nach den Regeln der Kunst“ gemacht. Der Kunst? Arrogante Versager. -
Psychiatrie ist eben noch lange keine Wissenschaft. Es ist, mit wenigen Ausnahmen, eine Mischung aus Scharlatanismus, Soziopathie und Geldtreiberei.
Während sogenannte Psychiater nach belieben Fehldiagnosen erstellen und Patienten in ihren Kliniken unter richterlichem Beifall einsperren und Zwangsbehandeln lassen und dabei bei den Krankenkassen die Milliarden abrechnen.
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Wahrlich klare Sprache,und wahre Worte!Gott sei Dank, gibt es noch Journalisten wie Sie Herr Klein ( ganz gross )
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Zu all dem habe ich nur eine Frage: Wie würden diese Verantwortlichen reagiert haben, wenn es sich beim Opfer um deren Mutter gehandelt hätte?
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Markus Somm würde auch in diesen Club passen, der schreibt auch nur Stuss.
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Was für ein populistischer Müll
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@Müllsack
An 4 Likes kennst DU den Wert deines populistischen Mülls.
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Ein so träfer Beitrag, Herr Klein. Ich habe als Jurist Psychiatriegutachter erlebt. Die Gutachten waren eine reine Katastrophe. Jeder schrieb seinen Vorgängern ab. Die Gutachten strotzten vor offensichtlich falschen Sachverhaltsbehauptungen (z.B. wurden fortgesetzt falsche Staatszugehörigkeiten behauptet, obschon in formellen Eingaben mehrfach auf die Falschbehauptungen hingewiesen worden war – und das waren noch die ganz harmlosen Falschbehauptungen; aber eigentlich waren das schon strafrechtlich relevanten Falschbeurkundungen…). Und widersprach man einem Gutachter, dann wurde dieser umgehend persönlich und startete eine regelrechte Verleumdungskampagne. Aber nicht einmal RichterInnen waren sich zu schade, offensichtliche Verleumdungen und aktenwidrige Falschbehauptungen in ihre Begründungen aufzunehmen.
Es gabe für alle diese „nicht korrigierbaren“, total psychopathischen Täter eine Lösung, die viel Geld und weitere Opfer sparen würde. Aber das ist natürlich in der heuchlerischen Schweiz, im dekadenten Europa undenkbar… und somit wird es weitere Opfer geben und weitere eigentlich kriminelle Behörden, Gutachter und RichterInnen werden weiterhin Tote verschulden und ungeschoren davonkommen. -
In Europa läuft generell etwas falsch mit dem bis zur weissglutmenschlichem Humanismus. Die Justiz straft nicht mehr – sie re-integiert in die Gesellschaft. Aber der Preis zahlt diese Gesellschaft: die Justiz schützt die Opfer nicht – die Toten ohnehin nicht – und ist nicht für die Sicherheit zuständig. Mörder und Irre wird’s immer geben – aber sie sollten nicht frei herumlaufen dürfen.
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Bei uns muss halt per Gesetz und per unterschriebener Menschenrechtsdeklaration resozialisiert werden um jeden Preis, selbst um den Preis von weiteren Morden. Dass es Täter gibt, die nicht resozialisiert werden können, darf (fast) nicht sein. Früher hiess es noch unter linkem Einfluss, dass die Gesellschaft Schuld an Verbrechen trägt, mindestens so viel wie der Täter. Und so entstand die sog. Kuscheljustiz.
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Ich hätte noch einen Gutschein für ein bisschen Staatskundeunterricht abzugeben.
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Von Dir? Nein danke. Für imkompetentes Gelafer habe ich keine Zeit.
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Hervorragender Artikel, Herr Klein. Mein Kompliment zu Ihrer vollen Transparenz und der Nennung von Namen der Versager; das braucht Mut. Wenn es nur mehr Journalisten gäbe, die ebenso an „der Sache „ bleiben und emotionslos alle Tatsachen stets offen, sachlich und ehrlich – und ohne sich wegen Verlustängsten zu verbiegen – auf den Tisch legen würden. Die Gesellschaft würde an einer solchen Berichterstattung gesunden.
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Das Strafrecht ist völlig aus den Fugen geraten:
Da werden unzählige wenig problematische Delikte gnadenlos verfolgt (Drogendelikte, Strassenverkehr, Antirassismus-Delikte, Ehrverletzungen usw.) – in den meisten Fällen bräuchte es hier gar keine Strafverfolgung.
Diese Fälle lasten die Gerichte und Staatsanwaltschaften völlig aus.Darum bleiben kaum mehr Ressourcen für jene Delikte, welche wirklich dramatische Folgen haben für die Gesellschaft: Gewaltdelikte, Raub, Einbruch usw.: Hier sind die Strafen völlig lächerlich niedrig.
Mein Reformvorschlag: Das Strafgesetzbuch völlig entrümpeln und dafür die Strafen für Gewaltdelikte, Raub, Einbruch usw. drastisch erhöhen.
Hier braucht es auch keinen Jugendschutz mehr: Wer alt genug ist, jemanden umzubringen, der ist auch alt genug, für 30 Jahre in den Knast zu wandern (finde ich immer noch z.B. für einen Mord eine sehr bescheidene Strafe).
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Geldmaschine auf dem Rücken der Opfer.
Vielen Dank Herr Klein. Ein wenig sehr ausführlich aber genau auf den Punkt gebracht.
Unfassbar ist, dass ein untaugliches „System“, pervertiert zur Geld- und Interessenmaschinerie auf dem Rücken wehrloser Opfer ausgetragen wird. Unglaublich, dass ein Mensch unvermittelt aus dem Leben gerissen wird, umgebracht von einem Mörder, der dann ein paar Jahre später wieder auf die Bevölkerung losgelassen wird. Es reiben sich dann allenthalben Politiker, Gutachter und Richter die Äuglein „Wieso, warum“? Was läuft denn hier bei uns alles völlig falsch? Wieso wird da nicht radikal durchgegriffen?-
Notwehr ist behördlich ungewollt. „Notwehrexzess“ stellte zudem alle diese Bussenverteiler und StPO-Apologeten zur Disposition…
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Was für ein Schüleraufsatz.
„Hinter vorgehaltener Hand werden die wirkmächtigen „Spezialisten“ als „Richter in Weiss“ bezeichnet.Dies, obwohl es mitunter unverantwortliche Diskrepanzen in der Einschätzung eines Straftäters durch sogenannte Gutachter gibt.“
Wie werden sie denn vor vorgehaltener Hand bezeichnet? Und warum sollte man sie denn nicht so bezeichnen, auch wenn es Diskrepanzen in ihren Einschätzungen gibt? Abweichende Richtermeinungen sind üblich.
Und inwiefern können diese Diskrepanzen unverantwortlich sein? Unverantwortlich ist, dass man sich nicht auf eine gemeinsame Einschätzung abstützt, aber nicht die in erster Näherung unterschiedliche Einschätzung.-
Was ist denn dass für ein gestörtes Gelabber? Was wollten Sie genau sagen?
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Du solltest zuerst lesen, und dann bewerten, Maturarbeitbewerter.
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Sehr guter Bericht. Tragisch ist insbesondere die Lage in Deutschland. Dort kriegen Vergewaltiger Freigang, während Ärzte, die in der Corona-Zeit Masken-Atteste ausgestellt haben, keinen Freigang kriegen (die gemäss geleakten RKI-Files in allem Recht hatten, keine Gefahr für Mitmenschen darstellen, aber trotzdem noch von der linksunterwanderten Justiz und Gesinnungs-Politik verfolgt werden). Auch ein Komplettversagen der Medien.
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Das Erstellen von Gutachten ist eine lohnende Sache. Wer beim Justizwesen da zum Zug kommt, kann sich auf die Schulter klopfen. Dumm nur, dass die Psychologie keine exakte Wissenschaft ist und es immer wieder gerissene Schwerkriminelle gibt, denen es gelingt, die Psycho-Gilde zu täuschen. Die tragen für ihr Versagen keine Verantwortung. Das schlimmste was passieren kann, ist, dass man keine Gutachten mehr schreiben darf. Andere bezahlen mit ihrem Leben.
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Ziemlich widersprüchliche Aussagen und ziemlich wirres Fazit. Die Psycho-Gilde hat in aller Regel selber eine Schraube locker. Deshalb haben sie das studiert, zur Selbsttherapie. Und in aller Regel können sie nichts. Natürlich tragen sie für ihr Versagen die Verantwortung und sollten dafür auch haften, persönlich. Gutachten sind in aller Regel zweckgerichtet und käuflich. Auf 100 Gutachter taugt einer etwas, fachlich, intelligenz- und bildungsmässig und vorallem charakterlich. Die andern sind Schwätzer, die einfach Geld machen wollen.
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St. G.: Besten Dank für die volle Bestätigung meiner vorherigen Aussagen.
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Vorstrafen reichen augenscheinlich nicht aus, um zum Strafrechtsexperten zu mutieren.
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Der Schlusssatz ziehlt in die richtige Richtung. Ebenso müssten die Gutachter und verantwortlichen Politiker den Opferangehörigen, für mehrere Jahre die Hälfte des Jahreseinkommen, steuerfrei zukommen lassen. Konsequenz: weniger Opfer und die Täter werden nicht mehr durch den Steuerzahler geschützt sondern bestraft. Der jeweilige pol. Verantwortliche sofort zurücktreten und keine Ämter mehr bewirtschaften.
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Eine Psychologin (= Praktikerin) erzählte mir, dass vor Allem Psychiater (= Akademiker) sich von den Tätern manipulieren lassen Ihnen ging wohl beim Studieren der Theorie die Intuition verloren.Eva007
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@Eva007
Ja Ihre Psychologin? hat CHF 200 pro Stunde verlangt und Löwenzahl Trunk angeboten.
In die Köpfe der Menschen können weder Psychologen noch Akademiker also Ärzte, Psychologen schauen. Aber der Lohn macht das Quäntchen Glück und mit welcher Kasse man abrechnet. Bei Putin haben Psychologen einen ganz andere Funktion 😉 frag den Russ?
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Danke Herr Klein. Präziese und umfassend auf den Punkt gebracht.
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Beim Staat ist kein Richter, kein Politiker, kein Gutachter, kurz niemand für irgendetwas verantwortlich. Ein staatlicher Hohheitsakt vernichtet jede Verantwortung, was auch immer dort angeordnet wird. Sogar jeder Velofahrer, das kommt auch kaum vor, haftet um Lichtjahre strenger als alle Politiker, Richter, Staatsanwälte und Gutachter zusammen.
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Es sieht nach Kuscheljustiz aus. Könnte aber möglicherweise ganz einfach ein Geschäftsmodell sein an dem akademische Grössen sehr viel Geld verdienen.
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@Ist es vielleicht ein Geschäftsmodell für Psychologen ?
Von wegen Kuscheljustiz: Wenn sich Bevölkerung und Richter einig sind.
Der politische und mediale Diskurs in der Schweiz legt nahe, dass die Bevölkerung die Urteile von Strafrichtern als zu milde empfindet. Eine Studie zeigt nun: Das Gegenteil ist der Fall.
Es waren Morde, die die Öffentlichkeit erschütterten: Lucie, Adeline und Marie wurden von Wiederholungstätern getötet – und zu Synonymen für die Kritik am Schweizer Strafrechtssystem. Auch schon früher wurde der Vorwurf laut, die Strafjustiz zeige sich gegenüber Kriminellen zu verständnisvoll. Ein Unmut, der sich auf politischer Ebene in der Annahme verschiedener Volksinitiativen zur Verschärfung des Strafrechts äusserte – zum Beispiel die Verwahrungs- und die Unverjährbarkeitsinitiative.
Das vermittelt den Eindruck, das Schweizer Stimmvolk sei mit dem Zustand der Strafgerichtsbarkeit in der Schweiz nicht einverstanden. Tatsächlich stimmt die Bevölkerung zu, wenn sie allgemein gefragt wird, ob die Gerichte zu milde urteilen. Wird diese Frage jedoch auf ein konkreteres Niveau heruntergebrochen, sind die Antworten weit weniger klar. Zu diesem Schluss kommt André Kuhn, Professor für Kriminologie und Strafrecht an der Universität Neuenburg.
Dreimal hat Kuhn seit dem Jahr 2000 jeweils eine Stichprobe aus Bevölkerung und Richtern befragt, wie sie einen Raser, einen Einbrecher, einen kriminellen Banker und einen Vergewaltiger bestrafen würden (siehe
„Die Lust, zu strafen“
). Die Resultate waren für den Forscher überraschend: Eine Mehrheit der Bevölkerung urteilte in den ersten drei Fällen sogar weniger streng als die Richter. Einzig für denVergewaltiger forderte sie härtere Strafen. Zwar gab es in allen drei Befragungsrunden Personen aus der Bevölkerung, die sehr repressiv urteilten und damit den Durchschnitt des verhängten Strafmasses nach oben zogen. Eine Mehrheit zeigte sich in ihren Urteilen aber milder als erwartet. Diese Ergebnisse legen nahe, dass sich das Strafrechtssystem weitgehend in Einklang mit dem Willen der Bevölkerung befindet.Quelle lesen, ganzer Artikel: https://www.snf.ch/de/ovGPvXursll872Xc/news/news-170915-horizonte-von-wegen-kuscheljustiz-wenn-sich-bevoelkerung-und-richter-einig-sind
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Die heutigen Forensiker handeln dem Zeitgeist entsprechend, Straftäter und sonstige auffällige Personen sollen heute nur unter extremsten Bedingungen weggesperrt werden, d.h., wenn es nicht anders geht. Es gab schon eine andere Zeit. So wurde der Kindesmörder Jürgen Bartsch in die Psychiatrie In Neustadt / Holstein eingeliefert, durch Psychopharmaka ruhiggestellt und denn dazu gebracht, einer Kastration zuzustimmen, die ihn das Leben gekostet hat. Das war der damalige gnadenlose Zeitgeist. Gleichzeitig wurden an den entmündigten Patienten großflächige Experimente mit Psychopharmaka durchgeführt (https://www.imgwf.uni-luebeck.de/forschung/psychiatrie/unrecht-in-psychiatrie-und-behindertenhilfe/medikamentenversuche.html), und zwar bis weit in die 70 ger Jahre. Die Verantwortlichen wurden mehrheitlich während des Nationalsozialismus sozialisiert. Wie sagte Bürger-Prinz so schön: „Wir unterscheiden uns von unseren Patienten nur durch den Schlüssel“. Bürger-Prinz, Ordinarius am UKE Hamburg machte von 1933 an ordentlich Karriere. Klein scheint alle Antworten zu haben, hat er aber nicht. das Problem ist komplexer und er wenig qualifiziert, die Probleme zu thematisieren. Er sollte bei seiner Musik bleiben und sich eine neue Schiebermütze kaufen, vielleicht wird er denn irgendwann mal erfolgreich.
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Vielen Dank für Ihre treffende Ausführung. Ich stimme Ihnen 100% zu.Jeder weiss genau um seine Mitschuld, doch Mitverantwortung kann bewusst nicht übernommen werden, weil sonst angreiffbar. Wie oft der versicherungstechnische Aspekt eben genau, die immer propagierte Verantwortungsübernahme ein grosser Gaktor dabei mitspielt müsste auch noch beleutet werden. Solange die Andern beweisen müssen, sind alle immer fein säuberlich zu Leider der Geschädigten reingewaschen. Dies ist vielen Unbetroffenen leider immer noch zu wenig bewusst.
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Forensiker Prof. MC hat auch den Dauerstraftäter Carlos begutachtet. Er musste damals ein milderes Gutachten ausstellen, weil es die politische Führung von ihm verlangte.
Seine Aussage über Carlos aber war, unter vier Augen: Höchst gefährlich und sollte nie in die Öffentlichkeit entlassen werden. Er haben einen so unterdurchschnittlichen IQ, sowas habe er noch nicht erlebt in seiner Karriere.
Nach dieser Aussage war mir erneut klar:
Das wahre Problem, warum bei uns schwere Gewalttäter frei rumlaufen, ist einzig und alleine die Politik.
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Ich stimme ihnen absolut zu, mit einer kleinen Präzisierung: Das wahre Problem ist nicht die Politik allgemein , sondern hauptsächlich die linke Politik…
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Nach der Lektüre frage ich mich, ob Autor David Klein auch der Meinung ist, dass die vergewaltigenden IDF Soldaten in Israel nicht strafverfolgt werden sollten?
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Das Wohl von vielen, es wiegt schwerer als das Wohl von wenigen oder eines Einzelnen!
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… und gewiss, dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen…
Die Diskussion, was Strafrecht soll und wie wir mit solchen Straftätern umgehen sollen, darf gerne geführt werden. Aber bitte nicht auf dem Niveau eines Science Fiction-Romans.
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SIND HOCHBEZAHLTE GUTACHTER MITSCHULDIG ??
Dieser gute, offene Beitrag von David Klein zeigt doch viele Schwachstellen auf.
Aber was sich die Basler-Verantwortlichen an der Presse-Konferenz leisteten ist doch der Gipfel von „NICHTS-KÖNNEN“ und nichts Wissen über diesen Vorfall!
Ja sie sind nur subalterne „LOHNBEZÜGER“ und sonst nichts,gemäss ihren Aussagen wie die drei Typen. -
Ein bestimmtes Risiko müssen wir als Gesellschaft eingehen. Eine „Null-Risiko-Gesellschaft“ ist eine sehr grausame, traurige Gesellschaft (siehe z.B. die Lockdowns während der Corona-Zeit, wo man die Sicherheit über Grundrechte / Freiheit gestellt hat und unter deren Folgen v.a. Kinder heute noch leiden über Entwicklungsstörungen und psychische Probleme).
Das heisst aber nicht, dass nicht vieles im Argen liegt im Gutachterdschungel.
Auch dünken mich viele Strafen erschreckend niedrig für die Folgen bei den Opfern.
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Ich wohnte damals mit meiner Familie in Gattikon (Thalwil) als WF nur rund 200m neben unserer Wohnung in einem idyllischen Wäldchen einer seiner bestialischen Morde beging. Diesen schönen Waldweg konnten/wollten wir danach nie mehr betreten! Ich war schon damals für eine unabdingbare sprich lebenslange Verwahrung, denn welche ursprünglichen persönlichen Geschichten diese Täter auch immer haben mögen; es ist in KEINEM Fall akzeptierbar, dass solche unsäglichen perfiden Morde, hinterher in irgend einer Form quasi psychiatrisch zu hinterfragen sind, sondern zum Schutz der Bevölkerung (sprich insbesondere Kinder) müssen diese Menschen (!) schlicht und einfach – und zwar eben für immer – verwahrt werden!
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Vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich stimme Ihnen vollumfänglich zu.
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Libero, darf man bei dieser Verve denn noch erfahren, wer denn das Opfer war, das Werner Ferrari in Gattikon auf dem Gewissen hat?
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Danke für diesen super Bericht. Es ist schockierend, wie immer noch die Täter geschont werden, zulasten der Opfer. Und wenn die SVP einmal strengere Verwahrung fordert, wird das in Bern in Bausch und Bogen abgelehnt, siehe Nebelspalter.
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Das wirkliche Problem sind nicht die Gutachter, sondern ist unser Gesetz! Dieses ermöglicht es, ja teilweise sogar erfordert, dass solche Straftäter auf deren Rückfallgefahr beurteilt werden sollen und bei positivem Befund langsam wieder an deren Freiheit herangeführt werden sollen. Die Gutachter beurteilen nach bestem Willen und Gewissen und liegen manchmal falsch, was leider zu verheerenden Folgen führt.
Mörder und Kinderschänder gehören wie in vielen anderen Ländern für immer verwahrt, die Gutachter können bei „leichteren“ Vergehen beigezogen werden.
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Ja, diese Kuscheljustiz. Wartet nur, bis sie mal euch betrifft. Dann einfach nicht nach dem EGMR rufen, gälled si.
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Teile die Meinung des Autors.
Zu viel Täterschutz; zu wenig Opferschutz.
Konträre Gutachten sind der Alltag… -
ein ignoranter und arroganter Journalist der von der Gesellschaft blossgestellt wird, wird schon mal gerne ganz schnell zu einem hochgefährlichen Psycho- und Soziopathen. Das hat man ja die letzten vier Jahre an der Zensur sehr deutlich gesehen!
Troubleshooters are not really welcome in the world anymore.-
in dieser welt herrscht korruption und perversion und es gibt viele komplizen des bösen, die leute die die dinge richtig stellen, wie in diesem hervorragenden artikel mit ihrem eigenen schmutz bewerfen.
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was verstehen sie denn unter „dinge richtig stellen“, j.k.?
gehört da auch sich mal um seine eigenen Schatten kümmern dazu? -
Herr Pscho… äh Psychiater? Geht’s gut?
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Danke für diese wahren Worte! Wie in den meisten Bereichen fehlt es an Verantwortung! Es muss im Zweifel gegen den Täter entschieden werden, und sonst die Entscheidenden in Verantwortung nehmen! Kostspielige Therapien um Schwerstverbrecher zu resozialisieren sind der komplett falsche Ansatz und ein Hohn an aufrichtige Bürger, welche des öftern an den Existenzgrenzen kämpfen. Die genannten Vorschläge am Schluss des Berichtes haben wirkliches Potenzial.
Schwerstverbrecher und Mehrfachmörder müssen verwahrt werden, haben Hafturlaub etc. auf Lebzeiten verwirkt, bis ihre Strafe vollständig abgegolten ist. -
Es ist mir ein Rätsel, warum man solchen Quacksalbern überhaupt Gehör schenkt. Täter wie der im Artikel beschriebene Nick, gehören für immer und ewig weggesperrt!! Die haben einfach ihr irdisches Dasein verwirkt. Wir kennen die Todesstrafe zwar nicht mehr, aber lebenslange Verwahrung muss in einem solchen Fall möglich sein. Es ist auch egal, ob so ein Täter vielleicht später mal wieder integriert werden könnte (die Betonung liegt auf „könnte“). Nach so einer Tat darf man eine mögliche Integration nicht einmal mehr gedanklich erwägen.
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Die langen Gesichter signalisieren die grassierende Inkompetenz der im Vorfeld Verantwortlichen und die abgegebenen Betroffenheitsfloskeln sind in solchen Fällen einfach nur oberpeinlich. Wer steht hin und erklärt was jetzt geschehen muss und wird? Wieder lange Gesichter?
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…tut der Staat doch unentwegt. Nur dass Diskriminierungen durch die Schweizer Behörden kaum wahrgenommen werden. Es gibt Tonnen von Beispielen Stipendienvergabe: jung männlich (Schweizer und Nichtschweizer haben die besten Aussichten, danach erst kommen junge Frauen in den Genuss, Schwangere könnens gleich vergessen. Diese Schema gilt ebenso für die Jobsuche, mit dem Zusatz, dass Schweizerinnen und Schweizer ab 40 praktisch chancenlos sind (über die Folgeerscheinungen die dadurch verursacht werden, ist sich die Bundesmafia nicht gewahr). Anzeichen sind genügend vorhanden…
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Es geht um viel Geld für ein paar Gutachten.
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Mich würde mal interessieren, wo denn jetzt der Anwalt von B.K. ist, welcher im TeleZüri genau erklärt hat, dass wir die Gefährlichkeit von B.K. komlett falsch einschätzen und er nach seiner Freilassung kiene weiteren Straftaten begehen wird.
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@Peter Hunziker
Der Anwalt von B.K. ist bei Rechnung stellen und seiner Bank, die Zahlungseingänge prüfen.
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Man kann Herrn Klein nur vollumfänglich recht geben. Wird sich etwas ändern? Nein. Unsere Gesellschaft, quer von Bildungssystem bis zum Justizsystem ist allzu sehr verfault von einer Denkweise die das Verhältnis Opfer-Täter umkehrt und das Prinzip Verantwortung pervertiert. Wie im Artikel erwähnt gibt es (zu) viele Akteure, v.a. Behörden und Politiker, die an diesem Zustand profitieren. Derweil greift man fast schon standardmässig zur „Externenbegutachtung“. Damit gewinnt man Zeit, lässt alles „versanden“ und kann weiterhin mit dem üblichen Unfug ungehindert weitermachen.
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Ich kapier das nicht ganz – inwieweit profitieren die davon? Wenn ein auf Grund eines zu gefälligen Gutachtens Entlassener straffällig wird, sollte das doch – so sollte man vermuten – für die weiteren Karriereaussichten des Gutachters wenig einträglich sein.
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@hemingway:
Das stimmt leider nicht. Das beste Beispiel ist der Psychiater und Gutachter Thomas Knecht, der aktuell vom BLICK bis Tagesanzeiger zum Basler Mord befragt wird.
Dies, obwohl seine Gutachten in der Vergangenheit hart kritisiert wurden.
Mehr zu Knecht hier: https://www.shaz.ch/2023/08/15/dr-seltsam/
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Und wie immer nach solchen katastrophalen Fehlleistungen kann natürlich niemand etwas dafür, alle Verantwortlichen bleiben selbstverständlich im Amt, werden allenfalls noch befördert und erhalten Ende Jahr mindestens den Teuerungsausgleich und zählen die Monate bis zur Frühpensionierung. Erinnern wir uns an die damalige Verwahrungsinitiative. Was für ein Krampf gegen irgendwelche Völkerrechtler und die besonders Hochoberkluggescheiten, die längst fällige und notwendige Bestimmung umzusetzen – ja liebe Schläulinge, die Kiste steht im Gegensatz zur persönlichen Freiheit, deshalb heisst sie ja so. Fröhliche offene Psychiatrie Schweiz, wo die Psychiatriefälle zu horrenden Preisen ausserhalb der Anstalten leben…
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… und in Basel-Stadt mit Erich Weber sogar noch im Parlament sitzen.
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Sehr gut geschrieben, danke.
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Danke für die klaren Worte. Offenbar kann können die Psychobeamten grenzenlos auf Kosten von beklagenswerten Opfern Geld machen.
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@Man bekommt den Eindruck es geht vor allem um sehr viel Geld für Gutachten.
Ehrenämter 😉 Ehre wem Ehre gebührt. Aber egal.
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Ohne Jurist zu sein, schlicht dem „gesunden“ Menschenverstand folgend wäre es eigentlich ganz einfach. Kinderschänder, Vergewaltiger und Mörder (hier könnte man allenfalls noch differenzieren, so z.B. wenn ei Angehöriger Selbstjustiz verübt) gehören weggesperrt. Keine Freigänge und unbegleitet schon gleich gar nicht (wer kommt überhaupt auf solch eine irrsinnige Idee einem Gewalttäter Freigang zu geben…?). Solche Täter haben für mich Ihre Chance auf einen Platz in der Gesellschaft verwirkt. Ja, auch diese Täter haben Menschenrechte. Diese sollen ihnen im Rahmen des Strafvollzugs gewährleistet werden. Mehr aber auch nicht. Potentielle Täter sollen wissen, dass wenn sie gefasst werden, sie den Rest Ihres Lebens hinter Gitter verbringen werden. In meinen Augen gehören Kinderschänder, Vergewaltiger und Mörder lebenslänglich (und damit meine ich lebenslänglich) weggesperrt ohne Aussicht auf Entlassung. Es reicht!!! Wie viele solche Fälle müssen noch passieren, dass diese Kuscheljustiz gegenüber Gewaltstraftätern endlich beendet wird. Im Verhältnis dazu werden harmlose Vergehen (zu schnelles fahren etc.) und wohl bald sogananntes Hate-Crime im Internet viel zu hart geahndet. Sie fragen in ihrem Artikel: „Man fragt sich, warum sich die Medien dergleichen Heuchelei immer wieder gefallen lassen.“ Die Antwort darauf ist simpel, die meisten Journalisten (insbesondere bei klassischen Medienbetrieben) sind heute keine echten Journalisten mehr. Die Frage die sich stellt ist höchstens warum das so ist. Weil sie nicht wollen, oder weil sie nicht dürfen. Welcher Journalist recherchiert heute noch eigenständig und ist auch bereit andere Ansichten zu publizieren? Man sieht dies exemplarisch bei den Themen Klima, Covid, Trump, aber auch bei vielem anderen… Es wird Zeit, die Täter zu bestrafen und die Opfer zu schützen…!!! Es reicht!!
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Bravo für den Bericht! Mich erschüttern diese Morde zutiefst! Und Niemand ist verantwortlich!
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Ich finde die zum Schluss genannten Vorschläge genau richtig, sofort einführen. Gutachter sind voll mitverantwortlich. Wenn diese dabei nicht mitmachen wollen verraten sich diese selbst.
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Genial!
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Schwerstverbrecher und Mehrfachmörder brauchen keine kostspieligen Therapien mehr. Sie müssen schlicht und einfach verwahrt werden-basta. Die linke Kuscheljustiz und der linke Resozialisierungswahn auf Kosten der Bevölkerung müssen aufhören. Der widerliche Täterschutz dieser Psychiater und Psychologen ist anscheinend pathologisch. Die Linken wehren sich sogar gegen die Abschaffung der Verjährungsfrist für Morde- der Teufel weiss warum. Unsere Sozialisten und Kommunisten sind nicht mehr in den Staatsdienst und in die Politik zu wählen!
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In der Schweiz herrscht Täter-Opfer-Umkehr sowie eine Stigmatisierung der Opfer und deren Schutz – Täterinteressen werden vom Staat und seinen Exponenten systematisch und konsequent höher gewichtet als die der Opfer – es ist ein institutionalisierter Skandal, der sich perpetuiert – allein es gibt kaum Konsequenzen schon gar nicht personeller Natur.
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Es ist immer das Gleiche, wenn der Staat etwas in die Hände nimmt. Dir schlimmsten Gewalttäter will man auf den „rechten Weg“ bringen, unabhängig davon, was es kostet und an weiteren Opfern zu beklagen ist. Am Schluss ist das Opfer ja selber Schuld, weil es zur falschen zeit am falschen Ort ist. Ich denke da auch an Brian Keller mit seinem Sondersetting für CHF 30’000 pro Monat. Es darf nicht genug kosten, um einen kleinen Erfolg aufzeigen zu können.
In anderen Ländern, auch in Demokratien, werden solche Leute lebenslang weggesperrt. Nur bei uns sind Gutmenschen am Werk, die in einer Psycho-Blase leben, jeden therapieren wollen, obwohl diese Täter es gar nicht verdient haben. Unsere Rechtssprechung schützt und hätschelt die Täter. Das Volk zahlt über die Steuern solche unnötigen Therapien, die in keinem Verhältnis zu „Erfolgen“ stehen.
Besonders schlimm finde ich es, dass die Verantwortlichen in Basel noch behaupten, dass das System funktioniere. Es funktioniert eben nicht, wir haben einfach nur Glück gehabt. Wir wissen ja auch nicht, wieviele der Täter nicht oder nicht rechtzeitig aus dem „Ausgang“ zurück sind. Man erfährt es ja immer nu dann, wein ein unschuldiges Opfer zu beklagen ist.
Auch regt es mich masslos auf, wie die verantwortlichen eine besorgte Miene aufsetzen und so tun, als wären sie die Opfer. Die Verantwortlichen haben Blut an ihren Händen und ich hoffe im Gedenken an die Opfer, dass diese Leute ihr Leben lang jedesmal beim Händewaschen das Blut an ihren Händen sehen und an die Opfer denken müssen. Es soll sie bis zu deren Lebensende tagtäglich verfolgen.
Gerade heute habe ich gelesen, dass im Konto Solothurn ein Gewaltverbrecher, der an der Aare einen Mann getötet hat, bis zum Prozess auf „freiem Fuss“ ist. Wo ist das Abschreckungspotential?
Es wird uns alles noch auf die Füsse fallen.
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Es fällt leider schon lange auf unsere Füsse,der Beamtenwahn der Gutmenschen muss beendet werden ! Alles geht zulasten der geistig gesunden Bürger. Es muss ein Verantwortlichkeit mit Haftung geschaffen werden. Jeder der sich fähig fühlt ,soll einen Posten bekleiden! Der Rest schadet uns in der Arbeitslosigkeit weniger.
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Da in der Schweiz sowieso fast jeder früher oder später aus der Kiste kommt, ist doch auch die Prognose des Gutachters klar… (jeder ist sich selbst am nächsten und wünscht keine persönlichen Besuche des Probanden). Zum Schutz aller Beteiligten bietet sich auch hier eine rein KI-generierte Prognose an. Aus wissenschaftlicher Sicht dürfte dagegen ohnehin nichts einzuwenden sein, denn Gutachter wollen sich nicht ernsthaft auf ihr Bauchgefühl berufen – alles andere – nämlich die wissenschaftliche Auswertung der Fragen/Antworten mit weltweiten Datensätzen – kann eine KI ohnehin besser und zu deutlichst tieferen Kostenansätzen.
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Hervorragend!
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Ein Klein-Geist spielt sich als Alles-Besserwisser auf. Das ist nur peinlich. Zurück an den Stammtisch.
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Meinen Sie sich selber?
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@Petersen
Fakten zusammengetragen inkl. Schilderung eigener Erfahrungen durch Klein. Sauber gelistet. Was ist daran peinlich? Ich kenne den Stammtischlevel nicht. Denke aber, dass dieser Artikel die Teilnehmer allenfalls überfordern würde. Könnte mir jedoch vorstellen, dass IHR Kommentar dort konform wäre…. -
Typischer Kommentar eines Möchtegern-Gutmenschen. Einfach mal reinhauen – ohne auf die ganzen Fakten. Der einzig Peinliche hier ist Petersen selber. Entweder stellen sie ihre Medikamente wieder richtig ein oder gehen zurück in den Kindergarten….
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Die Fakten sprechen doch hier für sich, besser wissen müssten es alle die, die sich als Gutachter und Experten ausgeben!
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Das haben wir unserer Kuschel Justiz zu verdanken. Die Täter werden gehätschelt und nochmals gehätschelt, während die Opfer mit den Folgen alleine gelassen werden. Die Gutachter gehören abgeschafft, denn sie haben mehrfach bewiesen, dass sie es nicht können.
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„Die Behörden haben versagt. Das ist an sich nicht weltbewegend, das tun sie meistens.“
Halt nichts anderes als dummes Geschwätz.
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Top geschrieben. Fairerweise sollten sich Psychopathen als nächstes Opfer einen Angehörigen „ihres“ Psychiaters aussuchen.
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Diesem Artikel würde man etwas mehr Tief-, und weniger Freigang wünschen.
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Die Kulmination der Ignoranz der Tatsachen war dann an der Pressekonferenz (kann im SRF nachgeschaut werden). Da bezeichnete Rolanz oder Hachtel den Täter als „Patienten“.
Einen Mörder als Patienten zu bezeichnen bedarf äussersten Ignoranz der Tatsachen seitens der Behörde!-
Richtig! Krankheit und Kriminalität muss getrennt behandelt werden.
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Das sehe ich genau so!Ein Mörder als Patient zu bezeichnen zeigt die Einstellung dieser behandelnden Truppe ,die Ihr bezogenes Gehalt über Jahre zurückzahlen müssten.
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Was Sie ansprechen ist etwas ganz anderes im Endeffekt, es ist der Wunsch der Bürger nach Vollkasko, ich könnte nicht mehr kotzen.
Niemand will mehr die Lebensrisikem tragen, die Bürger und gerade solche hohlen Texte wollen vor allem geschützt sein, genau diese Haltung führt dazu das der Staat bei Sachen wie Corona komplett den Massstab verliert, weil er sich ja somst vorwerfen lassen muss wieder mal einige nicht vor dem Tode geschützt zu haben, dümmer geht es kaum.
Ja das Leben hat Risiken, und es führt unweigerlich früher oder später zum Tod.
Strafrecht hat die Aufgabe zu Sühnen, Sühnen kann ich nur was bereits erfolgt ist, Strafrecht hat nicht die Aufgabe irgendjemamden zu schütem, aber Strafrecht wird heute zum Prävemtionsrecht missbraucht
Und hier bewegen wir uns halt in einen nicht mit den Menschrechten vereinbaren Bereich, denn massgabend ist nicht mehr was jemand tat, massgeben wird was jemand noch tun könnte, ob jemand in Freiheit ist oder nicht hängt also ab von der Meinung von einzelnen.
Warum bekommen diese Leute Freigang ? Weil man verwahrt hat und man halt niemanden ewig verwahren kann man muss schauen ob er noch Gefährlich ist.
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Nehmen wir es doch endlich zur Kenntnis: Der sog. „Rechtsstaat Schweiz“ ist längst bankrott – alles nur noch Geld-geile Profiteure, wo man hinschaut! 🤒
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Die Verantwortlichen: Nach Pattaya zu Loomit ausweisen!
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„…Man fragt sich, warum sich die Medien dergleichen Heuchelei immer wieder gefallen lassen….“
Die Presse muss sich ja auf die Aussagen der Leute berufen, sie hat keine andere Funktion.
Unliebsame Fragen werden ja sowieso nicht beantwortet.
Dass unser staatliches „System“ nicht funktioniert fängt halt damit an, dass zu hohe Löhne (Entgelte) bezahlt werden, und man eine sozusagen unkündbare Stelle erhält mit allen finanziellen Vorzügen. Man muss auch keine Verantwortung tragen. Denn geht etwas schief, dann muss man auch weder gerichtlich noch finanzielle Folgen befürchten.
Ich nenne es geschützte Werkstatt mit finanziellen Vorteilen.
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@k.ritiker
Corona hat die einzige Funktion der Presse deutlich gezeigt, oder?
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Schwerstverbrecher und Mehrfachmörder brauchen keine kostspieligen Therapien mehr. Sie müssen schlicht und einfach verwahrt werden-basta. Die linke Kuscheljustiz und der…
Ich finde die zum Schluss genannten Vorschläge genau richtig, sofort einführen. Gutachter sind voll mitverantwortlich. Wenn diese dabei nicht mitmachen…
Danke für die klaren Worte. Offenbar kann können die Psychobeamten grenzenlos auf Kosten von beklagenswerten Opfern Geld machen.