Der Skandal um den Prüfungs-„Betrug“ von angehenden Schweizer Revisoren weitet sich aus.
Jetzt hat auch die PWC Prüflinge herausgeschmissen, die einen illegalen Link angeklickt haben.
Zuvor kannte die KPMG keine Gnade.
Laut einer Quelle könnten bis 200 Kandidaten wegen des Vorfalls vor dem Aus ihrer Karriere stehen.
Die Betroffenen sehen sich als Opfer. Sie haben Anwälte mandatiert, um ihre Firmen wegen ungerechtfertigter fristloser Kündigung zu verklagen.
Die Chancen scheinen intakt. Die ExpertSuisse als zuständige Ausbildungsstätte für zukünftige Buchprüfer hatte ihr System bei einer wichtigen Prüfung im August nicht im Griff.
So war es den Kandidaten nach Ablegung der Prüfung möglich, auf einen offen im ExpertSuisse-System aufleuchtenden Link zu klicken.
Via diesen gelangten sie zu ihren detaillierten Prüfungsergebnissen.
Für die ExpertSuisse der GAU. Nie wollte die Schule den Prüflingen im Detail verraten, welche einzelne Frage sie richtig und welche falsch beantwortet hatten.
Denn nun bestand die Gefahr, dass die Aufgaben breit die Runde machten – und damit für die kommenden Tests wertlos würden.
Offensichtlich hat die ExpertSuisse immer wieder die gleichen Fragen vorgelegt. Das ist jetzt nicht länger möglich.

Am Anfang des „Betrugs“ steht ein Fehler der Schule. Sie hatte eine neue Software eingeführt und diese offenbar zu wenig getestet.
Doch von eigenem Versagen will die Bildungsstätte nichts wissen. Viel mehr hat sie alle, die den Link aufgerufen hatten, für 3 Jahre von jeder Prüfung ausgeschlossen.
Für die Betroffenen ist das mit einem Karriere-Aus gleichzusetzen. Heute 25-jährige könnten erst mit 28 wieder den Weg zum eidgenössischen Revisor fortsetzen.
Die harsche Massnahme könnte viel mehr Leute treffen als bisher vermutet. Laut einem Insider soll ExpertSuisse rund 200 von 400 Prüflingen des Sommer-Tests sanktioniert haben.
Die Arbeitgeber zeigten sich darauf von ihrer ungnädigen Seite. Die KPMG hat zwei Dutzend Assistentinnen über Nacht vor die Tür gesetzt.
Per sofort. Ohne auch nur einen weiteren Franken.
Jetzt wird eine weitere Fristlos-Entlassung bekannt. Eine junge Frau erhielt die fristlose Kündigung von der PWC. Sie musste am Hauptsitz in Zürich-Oerlikon antraben, wo man ihr den Blauen Brief in die Hand drückte.
Sie steht nun auf die Hinterbeine. Ihr Anwalt hat von der ExpertSuisse eine präzise Begründung für das 3-jährige Prüfungs-Verbot verlangt.
Der zuständige „Ausschuss“ habe beschlossen, „dass Personen, die unberechtigt auf die E-Leistungsnachweise zugegriffen haben, während 3 Jahren von der Ausbildung und Prüfung ausgeschlossen“ würden, so die Schule im aktuellen Brief.
Es handle sich um eine „grobe Verletzung der Prüfungsdisziplin“.
Im August, als die Kandidaten erstmals von ihrem Schicksal erfuhren, war letzteres der einzige Hinweis auf eine begangene Tat.
„Der Ausschluss basiert auf einer groben Verletzung der Prüfungsdisziplin der E-Leistungsnachweise“, hiess es damals noch lapidar.
Die scharfe Sanktionierung, die in der Folge zu den Rausschmissen durch KMPG, PWC und Co. führten, basiert auf einem Versagen der ExpertSuisse. Das zeigt deren Untersuchung des Vorfalls.
Sie hatte dafür zunächst ihre Software-Lieferantin Vivis mit ersten Abklärungen beauftragt. Diese ist verantwortlich für die „Webapplikation Viversa“ der ExpertSuisse.
Laut dem Brief der ExpertSuisse an eine Betroffene von gestern handelt es sich um ein „Learning Management System“ der Vivis.
Die Viwis-Experten hätten nach dem Vorfall im Sommer „festgestellt, dass die ‚PrintTestRendering‘-Funktion, welche für die Visualisierung und den Ausdruck von Prüfungen der EXPERTsuisse AG verwendet wird, durch manuell manipulierte URLs oder andere technische Anomalien missbräuchlich genutzt“ worden seien.
Dieser Befund sei jetzt zusätzlich von der „scip AG aufgrund der Log-Informationen und der CSV-Dateien verifiziert“ worden, führt die ExpertSuisse in ihrem Schreiben an eine Bestrafte respektive ihren rechtlichen Vertreter aus.
Angehängt ist ein 32-seitiger „Draft“ namens „Log-Analyse Viversa“. Das Dokument verfasst hat die genannte Firma Scip, die sich laut Eigenwerbung um „Cyber Threat Intelligence“ kümmert.
Aufgrund der von der Softwarefirma Vivis bereitgestellten Daten „konnten (…) Benutzeraccounts ausgemacht werden, welche Anfragen auf reale Prüfungen abgesetzt“ hätten.
Der Rechtsbeistand einer Betroffenen sagt, seine Mandantin habe vom offen auf der ExpertSuisse-Seite daliegenden Link von einer Kollegin erfahren.
„Dann hat sie diesen angeklickt und ist auf ihren eigenen Prüfungsantworten von der August-Zwischenprüfung gelandet. Sie hat also einzig und allein ihre eigenen Daten gesehen. Manipuliert hat sie schon gar nichts.“
Senden Sie Ihren Hinweis hier oder an +41 79 605 39 52. Lieber per Post?
Kommentare
Die beliebtesten Kommentare
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This explains the „high quality“ job done by the big4 of consulting in the last years
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Hier soll die Revisionsaufsichtsbehörde sofort ein Machtwort zu Gunsten der angehenden Revisoren, sprich Revisionsexperten sprechen. Die ganze
unglückliche Situation wurde durch Software Viversa verursacht. Eine gewisse Neugier steckt in jedem Menschen. Das Vorgehen der Experte-Suisse ist mehr als grenzwertig und die Bestrafung ist völlig unverhältnismässig. Eine schriftliche Abmahnung wäre angebracht. Das die Arbeitgeber KPMG und PwC auch noch fristlose Kündigungen aussprechen, lässt sehr tief blicken.Kommentar melden -
Die Prüflinge sollten den Test wiederholen müssen (um zu zeigen, dass sie es auch ohne Link können). Die Kosten, inkl. Spesen, sollte die ExpertSuisse übernehmen.
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Die ExpertSuisse ist eine private Organisation, die ein Monopol im Wirtschaftsprüfungsbereich hat, was die Verteilung des Titels angeht, und dieses schamlos ausnützt. Warum greift hier nicht das Kartellrecht?
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Obwohl diese Informationen allgemein verfügbar waren, sollen wir also glauben, dass die Mitarbeiter von Deloitte und EY keinen Zugriff darauf hatten? Heißt das wirklich, dass Deloitte/EY das Problem vertuschen, während PwC und KPMG das Richtige getan haben?
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Also:
– Bei der Expertsuisse wird ein Link angezeigt über den man zu den Resultaten kommt
– Die Prüflinge klicken darauf und sehen die ResultateIhre Vorstellung von der richtigen Antwort auf dieses „Verbrechen“ wäre jetzt also was genau? Das einzige was hier angebracht wäre ist ein geschlossener Rücktritt der Verantwortlichen bei der ES sowie eine komplette Reform dieser Institution. Die Big-4 haben z.B. viel zu grossen Einfluss.
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Bin selber WP, die ExpertSuisse ist ein Saftladen, kann sich aufgrund ihrer Monopolstellung aber alles erlauben. Überrascht mich überhaupt nicht, dass die ihre IT überhaupt nicht im Griff haben.
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EXPERTsuisse ist eben nicht TREUHAND|SUISSE !!!
Vielleicht schaffen die „noblen“ Experten als Junior-Partner eine Fusion mit TREUHAND|SUISSE.
Ein kompetenter Berufsverband mit Ausbildungsqualitäten wäre mehr.
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Eine Fusion? Damit wir nachher 2 schlechte Organisationen haben?
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Mir tut das für alle leid die fair mitgemacht haben, gelernt haben und durchgefallen sind weil die Ergebnisse letztlich verzerrt dargestellt wurden. Als bewertet wurde wusste man joch nicht wer alles gemoggelt hat und schon Ergebnisse kannte oder sich durch die Lösungen aus den E-Nachweisen verbessern konnte. Nicht fair
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Bis eine Frau einen Fehler eingesteht, fällt Schnee im Sommer.
Da hat jemand an einer Eidg. Dipl. Prüfungsbeschiss durchgeführt und meint nach wie vor, sie sein unschuldig. Schräger geht kaum noch.Kommentar melden -
Und schon wieder sogenannte Informatiker, die ihre Sache nicht im Griff hatten. Auch denen sollte der blaue Brief in die Hand gedrückt werden.
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Woher weisst du das es nicht eigentlich die Standardfunktion von dem Lerntool ist seine Prüfungen sehen zu dürfen. Nur keiner bei ExpertSuisse klar gefordert hat das es für Sie nicht der Fall ist? Also das ist natürlich nur relevant sollte es sich nur um einen semi öffentlichen Link handeln.
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Haben diese Vorkommnisse einen Einfluss auf die Stundensätze?
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Ja wir rechnen mit einer Steigerung von 5% exkl. Inflationsanpassung.
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Wenn es wirklich nur ein Link mit den Ergebnissen der eigenen Prüfungen war. Und wenn diese Links sogar direkt einsehbar waren. Wird die fristlose Kündigung hoffentlich richterlich abgewiesen.
Und die Prüfung für gültig Erklärt.Das muss vor Gericht alleine aus dem Grund um die Frage der Folgekosten zwischen ExpertSuisse, Vivis, PWC und KPMG zu klären. Also Kosten für nicht valide Kündigungen kosten, weitere Gehälter etc. Das kann teuer werden.
Sollte der Artikel faktisch korrekt sein sind auffällig hier folgende Praktiken:
– Wiederverwenden von Prüfungen.
– Keine Detaillierte Einsicht als Prüfling in vergangene Prüfungsergebnisse (kein Manipulationsschutz).
– keine technische Expertise bei Expert Suisse.Dies weist auf sehr mangelhafte Prozesse hin
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ExpertSuisse – the clue is in the name.
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Überall wo Swiss oder so drauf steht weiss man doch dass das Produkt nichts ist, sonst bräuchte man die Bezeichnung nicht. Und Expert, das ich nicht lache, der Kunsthändler Bollag in Zürich (wenn ich irre) nannte sich auch expert, wir haben immer darüber gelacht und den nur noch Exbär genannt.
Die Leute waren etwas zu gwundrig, bei der Revision geht es um das drei Affen Prinzip, und Leute die was herausfinden wollen sind fehl am Platz, das vertreibt die Klientel, daher hat man sich von denen getrennt. Diese Personen haben gegen das Grundprinzip verstossen, das ist nicht Integrität oder Kompetenz es sind die drei Affen. Bei Jurnos ist das wes brot ich ess des Lied ich sing. Leute die den Hauptlehrsatz ihres Berufes nicht einhalten melden sich besser beim RAV.Kommentar melden -
„Jung-Stars! – ich kann nicht mehr. Als wenn das eine Auszeichnung wäre. Das sind oft Berufsanfänger, die noch grün hinter den Ohren sind.
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die Revisionsstelle ist ein Organe von Aktiengesellschaften, etc.. Völlig überflüssig, aus dem Gesetz zu streichen. die machen dort paraakademische Selbstbefriedigung. Nutzen null. Kosten hoch. Weg mit dieser unnützen Einrichtung.
Aber es passiert das Gegenteil: hat man -auch „freiwillig“ – eine solche eingesetzt, wird man diese fast nicht mehr los.Kommentar melden-
Gesetze werden in der Schweiz durch die Legislative erlassen und etwas Freiwilliges, dass man nicht los wird spannende These.
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stars?
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Uncodierte Parameter in der URL mitzuschicken, ist seit 20 Jahren pfui. Warum? Weil jeder Häfelischüler nur ein bisschen herumpröbeln muss, um seine eigenen Daten oder gar die Daten von Dritten zu sehen. QED bei ‚Expert‘ Suisse.
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Also reden wir hier jetzt über Zugriff auf die Ergebnisse der E-Leistungsnachweise (bevor der E-Nachweis stattgefunden hat) oder über den absolvierten Branchenabschluss vor Ort.
Wird hier ein wenig vermischt.Kommentar melden -
Links sind da um angeklickt zu werden.
Wurde ein Link auf der Webseite platziert so ist dessen Anklicken keine Straftat, nicht mal ein Vergehen ist das – denn der Link wurde vom Anbieter der Webseite dort platziert.
Eine sachgemässe Verwendung eines Produktes zu bestrafen hält vor keinem Gericht Stand. Nicht mal in der Schweiz, die ihre Richter nach Parteiseilschaften und Vitamine „B“ ernennt.
Die Lehrlinge die rausgeschmissen wurden haben Ihre Prozesse bereits gewonnen bevor sie begonnen haben.
Es sei denn die Seilschaften hin bis zum Bundesbern setzen sich durch.
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Nach Aussen hin wird Integrität markiert, aber ich bin mir recht sicher, dass es bereits einen neuen „Link“ zu klicken gibt. Sorry Folks, Finanzberatungen wie KPMG, PWC und Co sind alles Firmen, die anderen Firme helfen ihr Geld zu veredeln und vor dem Fiskus zu verstecken, während die Kleinen das dann bezahlen dürfen (einfache Wortwahl, muss nicht mit dem Hrsg der Plattform überein stimmen)
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In Analogie zur geschilderten Geschichte stell sich mir die Frage, ob ich nun einfach eine Wohnung betreten, rumschnüffeln und evt. das eine oder andere mitlaufen lassen darf, weil ein Fenster oder eine Türe nicht abgeschlossen wurde. Wenn ich den Artikel lese, ist das offensichtlich neuerdings erlaubt.
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Nein. Die Analogie ist: von der Strasse ist ein Fenster unverdeckt ohne Vorhänge etc.
Darf ich reinschauen?Ja.
Nichts Verwerfliches dabei.
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ExpertSuisse, ein viel zu grosser Name für eine sichtlich höchst inkompetente und überforderte Organisation.
Ich würde klagen- die Aussichten auf Erfolg sind gross!Kommentar melden -
Charakter zeigen
Das ist ja eine absolute Ungerechtigkeit gegenüber den Studierenden. Es ist doch völlig normal, dass man das Prüfungsergebnis möglichst rasch erfahren möchte, wenn man sich seriös vorbereitet hat. Mit Charakterschwäche hat das aber gar nichts zu tun. ExpertSuisse sollte das eigene Fehlverhalten eingestehen und die Sanktionen rückgängig machen. Dann können die Revisionsgesellschaften die Kündigungen zurückziehen und den Schaden für die betroffenen Talente in Grenzen halten. Aus Fehlern lernen und Charakter zeigen… jetzt ist ExpertSuisse am Zug!Kommentar melden -
Hier handelt sich es sich wohl eher um eine grobe Verletzung der Prüfungsverantwortung – dafür ist dann aber niemand zuständig.
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“
So war es den Kandidaten nach Ablegung der Prüfung möglich, auf einen offen im ExpertSuisse-System aufleuchtenden Link zu klicken.Via diesen gelangten sie zu ihren detaillierten Prüfungsergebnissen.
“———
Also, wenn ich diesen Satz richtig interpretiere, konnten die Prüflinge ihre EIGENEN Resultate sehen, NACHDEM sie die Prüfung abgeschlossen hatten, richtig? Also, mussten sie, um den Link benützen zu können, ins System eingeloggt sein. So einen Klick macht man somit also nicht aus Versehen.
Bei solchen Prüfungen wird oft mit multiple-choice gearbeitet. Angenommen, auf Frage X kann mit A,B,C oder D geantwortet werden. Ich wählte A und die Antwort war falsch. Nun weiss ich aber immer noch nicht, ob ich mit B, C oder D hätte antworten sollen, es sei denn es sei eine „Lehrerfassung“, die angibt, dass z.B. Antwort C richtig wäre.
Hier besteht also noch einiges an Unklarheit.
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Bemerkenswert, wenn hohe Standards Anwendung finden. Unterirdisch, wenn die für die eigene Tätigkeit dann aber keine Gültigkeit haben.
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Noch verwirrender geht´s nicht mehr? Zuerst sollte vielleicht mal die Frage geklärt werden um was es jetzt eigentlich geht: Darum das man auf den Link geklickt hat, oder darum was man nach dem klicken dort gesehen (oder nicht gesehen) hat?
Und wenn der Fehler bei der ExpertSuisse liegt, dann sollte man auch dort die Verantwortlichen suchen.
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Verantwortlich können nie verantwortlich sein, weil dies ihrer Verantwortung widerspricht.
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was für eine trottel branche!
wer braucht denn sowas?
die behörden sollen die bücher
selber prüfen, wie beim steueramt.
doch nicht von revisoren, die
von ihren kunden bezahlt werden.
völliger witz.Kommentar melden-
aber echt, ey!
wer hat nur solche Volltrottel zugelassen?ich war ja schon immer für ein Königreich mit nur einem König!
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Die ExpertSuisse arbeitet sowieso nach einem versteckten Numerus Clausus und lässt so bei jeder Prüfung einen grossen Teil der Prüflinge bewusst durchfallen, obwohl die Meisten das geforderte Wissen haben und zeigen können. So können sie mehr Schul- und Prüfgebühren verlangen und die Arbeitgeber profitieren einige Jahre mehr von günstigen Arbeitnehmern.
Ein verabscheuungswürdiges System, welches nicht mehr zeitgemäss ist. So etwas kann man nur machen, wenn man keine Konkurrenz hat. Um es klar zu sagen: Die ExpertSuisse ist ein Günstlings- und Inzuchtsverein. Um daran etwas zu ändern, müsste es eine Konkurrenz geben. Die Politik schläft diesbezüglich total.
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Hinlänglich bekannt – man muss nur besser als 40% der Antretenden sein – bei jeder der 3 Teilprüfungen.
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die beim nächsten CS Debakel rechtzeitig die Alarmglocken läuten lassen werden?
Werden das die mutigen Stars sein, die es wagen werden in der Revisionsbude ihren Vorgesetzten zu melden sie hätten (nur als Beispiel) in Ermottis UBS Ungereimtheiten gefunden?
Da werden sich die Revisionsbudenchefs, möglicherweise Kumpels von Ermotti, aber freuen diese Stars rauszuspedieren.
Alles Unsinn und Verschwörungstheorien?
Was war genau mit dem Mann passiert der vor dem Swissairdebakel gewarnt hat?
Genau das, auf der Strasse gelandet.
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Konnte man seine Prüfungsantworten im Nachgang manipulieren?
Wenn ja, könnte es ein Strafbestand sein?Wenn das System dies allerding zulässt, müsste nicht die Prüfungsstelle oder deren Verantwortlicher auch entlassen werden?
Bin sehr gespannt auf den Fortgang dieser Causa!
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Nein man sah lediglich die erreichte Punktzahl NACH der Prüfung wenn man auf den Link geklickt hat.
Was daran „Hack“ oder „Manipuliert“ sein soll versteht niemand.
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Muss definitiv vor Gericht um es unabhängig aufzuklären.
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Haben die Prüflinge jetzt wirklich ihren Job verloren, bei welchem sie überstunden machen ohne Ende und wurden in ihrer Ausbildung ausgeschlossen, nur weil sie NACH dem Ablegen einer Prüfung ihre Resultate vorzeitig eingesehen haben, weil die Expertsuisse dies öffentlich zugänglich machte?
Liebe Expertsuisse, sie müssen nicht die Prüflinge für die eigenen Fehler verantwortlich machen… Sie hätten einfach den Fehler eingestehen & sich entschuldigen können.
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Also wenn mir jemand in dem Alter einen öffentlichen Link geschickt hätte mit alten Prüfungsergebnissen, dann schaue ich mir diese sicher an.
Woher soll ich wissen, dass die zu faul sind, ein paar neue Fragen auszutüfteln?
Ich sehe keinerlei Versagen bei den Kandidaten.
Das Problem ist die ExpertSuisse. Und natürlich bei den Arbeitgebern, welche völlig überreagiert haben (vermutlich geht das Geschäft dort schlecht und man wollte so eine günstige Kostensenkung machen).Kommentar melden -
Langsam kommt die Wahrheit ans Licht. ExpertSuisse hat für ihre Peinlichkeiten Sündenböcke gesucht und bestrafft junge Leute aufgrund ihrem Ego. BIG4 schaut nur auf Profit und sich selber anstatt menschlich zu sein.
Gerechtigkeit wird siegen! Das hat ein Nachspiel
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Der Artikel ist verwirrend, weshalb ich ihn zunächst missverstanden habe.
Wenn die Fragen seit Jahren unverändert gestellt werden und somit zum großen Teil zwischenzeitlich bekannt waren, dann mit die ExpertSuisse ohnehin die Klausuren wiederholen. Allerdings nicht nur für das letzte Jahr.
Der Fehler liegt in diesem Fall nicht bei den Prüflingen.
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Die wurden sicher nicht entlassen, weil sie ihre eigene Prüfungen nach Beendigung dieser gesehen haben. Die alten Prüfungen wurden im alten System immer publiziert.
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doch! Das ist ja der Skandal
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Das ist die Frage, die geklärt werden muss. Firmen ist das schon zuzutrauen. Aber wirklich aufklären sollte einer Staatliche Stelle übernehmen oder veranlassen. Jeder der involvierten Firmen hat hier zu viele Finanzielle Interressen. Von möglichen Image-Schäden ganz zu schweigen.
Expert Suisse gegen Vivis, Expert Suisse gegen KPMG und PWC und vielleicht Vergangenheit. Gekündigte gegen KPMG und PWC.
Aber wenn wahr für die Firmen dürfte es ein riesiger Imageschaden werden. Vorallem für Vivis und Expert Suisse.
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Das ist fast so als wenn der Bankangestellte den Goldbarren mitnimmt weil die Tresortüre der Bank offen stand und anschließend klagt, weil er wegen dieser Handlung gekündigt wurde.
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Nein das ist eher wie wenn er den Goldbarren beim Vorbeigehen anschaut
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Ich verstehe nicht ganz.
Konnte man über diesen Link
– die Prüfungen vor dem Test anschauen?
– die ausgefüllten Prüfungen nach dem Test anschauen (und somit einsehen, was man selber (oder was andere?) falsch oder richtig haben?
– die Prüfungen nachträglich noch anpassen/manipulieren?Der Text ist verwirrend … aber wenn es „nur“ den mittleren Bullet-Point betrifft, wieso werden die Prüflinge dann entlassen? Entlassen gehört der Prüfungsleiter der Schule (der offenbar zu faul ist, neue Fragen einfliessen zu lassen) sowie der IT-Verantwortliche der Schule (der offenbar seine Systeme nicht im Griff hat).
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Korrekt – man konnte nur anschauen.
Hier werden die falschen bestraft.
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Die Revisoren Experten überzeugen immer mehr…
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Easy, jetzt ist der Weg frei für die Rekrutierung von billigen Arbeitern aus Portugal oder Spanien. Die haben ja alle einen Masters.
Die lokalen Jungstars müssen jetzt halt eine Umschulung machen.
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Es ist wie in der Politik. Schuld sind immer die Anderen. Gerade diese Branchen sprechen dich immer von „offener Fehler Kultur“.
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Die ExpertSuisse hat versagt. Wer hätte nicht auf diesen ÖFFENTLICHEN link geklickt?
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Öffentlich heisst nicht zwingend gewollt öffentlich gemacht. Die ExpertSuisse hat offensichtlich die Sorge um ihre Prüfungsdaten vernachlässigt.
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Man stelle sich vor. Man bekommt einen Link der offensichtlich nicht unseriös ist von einem Freund. Klickt drauf und verliert darum seine Stelle?????
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IT Security Schulung 101: niemals mysteriöse Links anklicken!
Entweder Vorsatz oder masslose Dummheit. So oder so für den Revisorenjob nicht geeignet.
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@Max
das Kommentar ist ziemlich naivKommentar melden
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Die „Möchtegern-Revioren“ bedienen sich offensichtlich vorsätzlich Maßnahmen und mandatieren nun Anwälte, um den hoch vertrauenswürdigen Beruf als Revisor bei renommierten Gesellschaften gegen hohe Vergütungen „ehrenvoll“ auszuüben.
Geht es noch dreister?
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„bei renommierten Gesellschaften gegen hohe Vergütung“ – Sie sind offenbar bestens informiert, bravo!
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Lieber Herr Hässig. Das Unwahre wird nicht wahrer, wenn es niedergeschrieben wird.
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Aber es hilft der Transparenz.
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Das sieht sehr nach Kollektivstrafe aus
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Jetzt hat auch die PWC Prüflinge, die einen illegalen Link angeklickt haben, herausgeschmissen……richtig heisst es „hinausgeschmissen“.
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Nein, richtig wäre „usigschmissa“
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Oh wow.
Mimimi…..Kommentar melden
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Mit ein wenig Weitsicht hätte die ExpertSuisse kompetente Beratung durch Mitglieder der ISACA hinzugezogen. IT-Probleme, no problem.
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Offensichtlich hat die ExpertSuisse immer wieder die gleichen Fragen vorgesetzt. Das war jetzt nicht länger möglich.
Bitte den Artikel überarbeiten – die Rechtschreibfehler sind ja peinlich.
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Jeder hat freiwillig beschissen. Scheint einfacher zu sein als den Stoff zu pauken.
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Haben Sie den Artikel gelesen? Es geht um die Einsicht der Prüfungsresultate NACH Ablegen der Prüfung.
Verstehe hier die ExpertSuisse nicht ganz: es war ihr Fehler, ein Link ist schnell mal angeklickt. Jetzt müssen halt in Zukunft neue Prüffragen entwickelt werden; das und die Möglichkeit, die eigenen Prüfresultate detailliert einsehen zu können, sollte eigentlich selbstverständlich sein.
Hier wird wohl die eigene Faulheit und Inkompetenz auf dem Rücken der angehenden Wirtschaftsprüfer ausgetragen. Ist ja egal, wenn deren Karriere ruiniert ist, Hauptsache die eigene Bequemlichkeit bleibt gewahrt?Kommentar melden -
Haben Sie den Text überhaupt gelesen? Es geht um das einsehen der Prüfungsergebnisse, nach Abschluss der Prüfung. Bin absolut kein Fan dieser „jung Talente“ aber einen Artikel lesen zu können, bzw. verstehen zu können, würden diese zukünftigen Revisoren sicherlich noch hinbekommen.
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„Jung-Stars“. Echt? Come on …
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Was ist denn das für ein Niveau? Stets die gleichen Fragen im Examen zu stellen?
Diese niveaulose Vorgehensweise stellt die Examensqualität der vergangenen Jahre massiv in Frage! Wer die Fragen kannte konnte wohl locker das Examen bestehen.
Die ExpertSuisse muss nun sämtliche Prüfungen wiederholen, um die Qualifikation der Revisioren neutral zu überprüfen und ggf. bei Nichtbestehen die „Glücks-Revisoren“ aus dem Verkehr ziehen.
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Aha. Kurz, knapp, und unklar.
Journalismus auf dem Tiefstniveau.
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Die ExpertSuisse hat versagt. Wer hätte nicht auf diesen ÖFFENTLICHEN link geklickt?
Man stelle sich vor. Man bekommt einen Link der offensichtlich nicht unseriös ist von einem Freund. Klickt drauf und verliert…
Ich verstehe nicht ganz. Konnte man über diesen Link - die Prüfungen vor dem Test anschauen? - die ausgefüllten Prüfungen…