Der Ankläger ist der gleiche wie im berühmten Vincenz-Drama. Marc Jean-Richard.
Er hat auf 83 Seiten Vorwürfe gegen einen Zürcher Unternehmer, dessen Vater und einen Helfer zusammengetragen, die viele Ordner füllen.
Und ab morgen zwei Tage lang das Bezirksgericht Zürich beschäftigen. Jean-Richard fordert für den Haupt-Beschuldigten 3 Jahre Gefängnis, davon anderthalb unbedingt.
Die Story führt in honorige Gesellschaftskreise des bürgerlichen Zürich. Der Unternehmer, der sich jetzt vor den Gerichtsschranken verteidigen muss, war lange Zunftmeister.
Sein ebenfalls angeklagter Vater – auch er war einst der oberste Mann der honorigen Stadtzunft – hatte eine vermögende Frau geheiratet.
Sie lebten an der reichen Goldküste.
Für alle gilt die Unschuldsvermutung.
Der Fall reicht zurück in die 1990er Jahre. Die Telekom-Firma hatte Grosses vor. Sie sah Chancen als KMU und Zulieferin grosser Kunden.
Lang gings aufwärts. Doch in den Nullerjahren drehte der Wind. Das Geld in der Kasse wurde knapp, die Zahlungsbefehle häuften sich. Fast 500 in der Zeit von 2008 bis 2016.
Zu wenig Cash, und gleichzeitig eine „dauernde Überschuldung“ spätestens ab 2011, befindet Ankläger Jean-Richard.
Haben der Unternehmer und sein Vater, der einst die Unternehmung gegründet hatte, die Bilanz deponiert? Den Konkurs ordentlich eingeleitet.
Nein. Vielmehr holten sie frisches Geld, wo sie konnten. Die Pensionskasse der Firma, wo die ehemaligen Mitarbeiter versichert sind, rennen ihrem Geld hinter.
Gleiches musste Dave Blumer tun, ein bekannter Finanz-Manager. Er hatte dem Geschäftsmann über 3 Millionen gegeben. Bei der CS hatte sich der Angeklagte knapp doppelt so viel geholt.
Am stärksten exponiert war die UBS. Diese hatte dem Telekom-Unternehmer in mehreren Schritten einen sogenannten „Rahmenkreditvertrag“ in zweistelliger Millionenhöhe gewährt.
Als Sicherheit dienten Debitoren, also Forderungen des Telekom-Unternehmens gegenüber Kunden. Die UBS fühlte sich dank einer entsprechenden „Globalzession“ sicher.
Doch die Unternehmer scheinen die Bank dann ausgetrickst zu haben. Sie liessen sich die Zahlungen von Kunden auf Konten bei anderen Geldhäusern überweisen – bei der Commerzbank und der Postfinance.
Als die UBS das herausfand, war es schon zu spät. Das KMU war klamm. Jetzt will die UBS 1,6 Millionen von den Verantwortlichen.
Die sollen die Bücher gefälscht haben und betrügerisch gehandelt haben.
Der einstige Zunftmeister hatte sich noch rechtzeitig ein Haus in einer Uetliberg-Gemeinde gekauft – zu einem Zeitpunkt, als er längst hätte Schulden begleichen sollen.
Die Hälfte des Kaufpreises war ihm von einem deutschen Unternehmer als Einstieg in seine Firma überwiesen worden. Mit dem Geld hätte das Unternehmen flottgemacht werden sollen.
Bei ihrer Razzia beschlagnahmte die Polizei ein schönes Bösch-Bötli des KMUlers auf dem Zürichsee. Der Hauptbeschuldigte verbrachte auch zwei Tage in Haft.

Nach dem Konkurs machte er mit einer fast gleich tönenden neuen Firma weiter. Dabei soll er beschlagnahmte Geräte vom alten Unternehmen unterpreisig fürs neue KMU erstanden haben.
Einen Konkurrenten, der für teure Touchscreens deutlich mehr geboten hatte, schwärzte der Beschuldigte bei einem thailändischen Kaufinteressenten an.
„Be careful, this case is under investigation“, schickte er diesem per SMS. Gemeint war nicht die „Investigation“ gegen ihn, sondern die 25 Bildschirme, die sein Konkurrent erwerben wollte.
Für den Vater fordert die Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte eine bedingte Gefängnisstrafe von anderthalb Jahren, wegen Veruntreuung und Gäubigerschädigung.
Dessen Villa in Zollikon kam 2019 unter den Hammer.
Ein dritter Angeklagter, der beim Neustart des KMUlers behilflich war, würde zu einer Geldstrafe verurteilt, falls die Ankläger die Richter morgen und übermorgen von ihrer Sichtweise überzeugen können.
Als dieses Medium 2017 den Fall des Patrons mit hohen Schulden und Nacht im Gefängnis brachte, nachdem der wenige Monate vorher die Zunftmeister-Übergabe gross feierte, rannte der Kritisierte schnurstracks zum Handelsgericht.
Der zuständige Einzelrichter befahl eine sofortige Löschung der Story und verbot, die Vorwürfe weiter zu erheben – und damit niemanden vor dem Unternehmer zu warnen.
Als sich das Medien-Verfahren in die Länge zog, verlor der Unternehmer seine Anwälte. Vermutlich konnten diese keine Honorare mehr in Rechnung stellen.
Vor dem Zürcher Bezirksgericht lässt sich der Hauptbeschuldigte und sein Vater morgen von „amtlichen“ Rechtsanwälten verteidigen. Deren Honorierung geht auf die Staatskasse.
Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Ich habe es gerade heraus gefunden. Das war Peter Schmid mit der Firma Schmid Telekom.
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SB230113-O/U/cwo Fall Vincenz und andere:
über 7.4 Millionen einzelne textbasierte Dateien. Wenn diese zuhanden der Akten physisch produziert worden wären, hätte dies im Minimum 30’000 BundesordnerHier werden auch nur zwei Namen genannt. Alle anderen inklusive Anwälte wurden anonymsiert. Vermutlich ist auch hier die Anonymiserung vom Bezirksgericht angeordnet.
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Pensionskassen wurden uns Ausbezahlt vor gut einem Jahr also erstmals eine Fehlinformation. Ausserdem hatte er nie Geld abgeschöpft und hatte nichtmal doppelt so viel wie der meist verdienende Ingenieur verdient. Also lasst den Neid
LG-
Eine rührende Märchengeschichte.
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Angeblich nichts verbrochen und trotzdem angeklagt!
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Die Zürcher Zünfte sind auch nicht mehr das was sie einmal waren. Im Wallis wäre ihm das nicht passiert und in Basel schon gar nicht. Der letzte Basler der aus dem Daigg rausflog war Marcel Ospelt, aber den haben sie in Zürich „versiecht“.
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Viel Glück, UBS!
Normalerweise gint es da nichts mehr zu holen. Die Häuser sind bestimmt schon auf Frau und Kind umgeschrieben.
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Und wieso erfahren wir hier den Namen nicht? Wieso ist dieser Fall nicht öffentlich wie bei Vincenz? Dort waren ja sämtliche Details und Namen öffentlich. Seltsam..
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Was nun nützt da Knast? Arbeit und das kräftig und soviel wie möglich, das hilft!! Nach einem arbeitsreichen & erfüllten Tag muss man des Abends müde in’s Bett fallen. Dann war es richtig.
Wie wäre es mit alt hergebrachten Straf- und Erziehungsmethoden wie öffentlicher Pranger, körperliche Schwerstarbeit im Steinbruch, Rudern auf einer Galeere, Sozialarbeit in Alters- und Pflegeheimen ?
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Ohne Bösch Boot muss er nun ja rudern.
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Wie soll man innert 2 Tagen „auf 83 Seiten zusammengetragene Vorwürfe“ beurteilen? – genau deshalb ist das J-System krank und bankrott.
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Niemand muss die Vorwürfe innert 2 Tagen beurteilen. Erstes Semester Jus-Studium…sämtliche Beteiligten haben die Anklageschrift Monate im Voraus.
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Und wieso erfahren wir hier den Namen nicht? Wieso ist dieser Fall nicht öffentlich wie bei Vincenz? Dort waren ja…
Viel Glück, UBS! Normalerweise gint es da nichts mehr zu holen. Die Häuser sind bestimmt schon auf Frau und Kind…
Was nun nützt da Knast? Arbeit und das kräftig und soviel wie möglich, das hilft!! Nach einem arbeitsreichen & erfüllten…