Fast 3 Jahre, mit unzähligen Stunden und Tagen an Arbeit und Ärger, dauerte die Geschichte meines Kampfes um die Steuererklärung 2022.
Eine Schlacht egen eine uneinsichtige und unfähige Steuerbehörde des Kantons Zürich, die mich mit ihrer unerbittlichen Zermürbungstaktik weichklopfen wollte.
Seit über 60 Jahren reiche ich im Wirtschaftskanton eine Steuererklärung ein, so auch am 29. September 2023 für das Jahr 2022. Probleme hatte ich in dieser langen Zeit nie, ich bin ein ehrlicher Steuerzahler, und ein recht guter.
Ende Januar 2024 erhalte ich dazu einen Einschätzungsentscheid vom Kantonalzürcher Steuerkommissär Romano.
Neben kleineren Korrekturen enthält er zwei materielle Aufrechnungen zu meinen Ungunsten, eine davon ist offensichtlich falsch (Wertschriften), die zweite unverständlich.
Es gehe um eine „verdeckte Gewinnausschüttung“ von gut 21’000 Franken einer AG im Kanton Luzern, an der ich zu gut 20 Prozent beteiligt bin. Die restlichen Aktien halten meine Geschwister.
Am 14. Februar erkundige ich mich beim Steuerkommissär nach den Hintergründen für die Aufrechnung.
Tags darauf erhalte ich seine Antwort; er könne meine Frage auf Grund des Steuergeheimnisses nicht beantworten. Stattdessen verweist er mich via Verwaltungsrat der AG an die Luzerner Steuerbehörde.
Von der Steuerbehörde Luzern erhalte ich die Veranlagungsverfügung für die Familien AG für das Jahr 2022. Darin hat die Innerschweizer Behörde für den Aufwandüberschuss einer Liegenschaft in Graubünden, dem Ferienhaus der Familie, gut 21’000 Franken aufgerechnet.
Die AG hat diese Verfügung akzeptiert, wohlwissend, dass der indirekte Besitz des Ferienhauses der Familie steuerlich so nicht besonders günstig ist.
Der Zürcher Steuerkommissär hat mir als Minderheitsaktionär diesen Betrag unbesehen zu 100 Prozent als „verdeckte Gewinnausschüttung“ angelastet.
Am 19. Februar erhebe ich schriftlich Einsprache gegen den Einschätzungsentscheid.
Am 12. April schickt der Zürcher Steuerkommissär einen detaillierten und kommentierten Einschätzungsvorschlag. Zwei Fehler im ursprünglichen Einschätzungsentscheid werden korrigiert (Wertschriften und „100 Prozent der verdeckten Gewinnausschüttung“).
Die „verdeckte Gewinnausschüttung“ wird auf den Minderheitsanteil reduziert (gut 6’000 statt gut 21’000 Franken), da „die Immobilie von Inhabern genutzt“ werde. Nur habe ich das Ferienhaus im Jahr 2022 nie genutzt.
Trotzdem unterschreibe ich am 19. April die vom Steuerkommissär vorgelegten „Zustimmungserklärungen“, denn Steuerkommissär Romano hat die Zustimmungsformulare falsch ausgefüllt, mit „meinen“ statt „seinen“ Zahlen.
Soviel zur Sorgfalt beim Steueramt. Auf der Webseite des Zürcher Steueramtes steht „Unsere Mitarbeitenden sind unser Antrieb: gut ausgebildet, professionell und zuverlässig“.
Am 22. Mai erreicht mich ein neuer „Einschätzungsvorschlag Einsprache“ des Steuerkommissärs. Die gut 6’000 Franken für „verdeckte Gewinnausschüttung“ sind immer noch da. Es folgen mehrere Hinweise und Zitate von Gesetzesparagraphen, mit denen ein Laie nichts anfangen kann.
Am 17. Juni schicke ich meine begründeten Einwendungen gegen den neuen Vorschlag zurück, inklusive Beilagen zur Familien AG, und halte auch fest, dass ich die Liegenschaft im Jahr 2022 nie benutzt habe.
Am 6. August meldet sich Steuerkommissär Romano bei mir telefonisch, um vor einem weiteren Schriftwechsel mit mir zu sprechen.
Er erklärt mir, dass die Sache steuerrechtlich halt so sei, wie er sage. Ich erwidere, ich sei kein Steuerexperte, werde aber allenfalls einen solchen beiziehen.
Am 9. August folgt eine „Einforderung Aktenunterlagen Einsprache“ von Steuerkommissär Romano. Unter anderem verlangt er „belegmässige Nachweise, welche die Steuermeldung des Kantons Luzern widerlegt“.
Natürlich gibt es solche nicht. Eher skurril muten seine Ausführungen zu „allgemeinen Beweislastregel am Beispiel von selbstgetragenen Krankheitskosten“ an.
„Auf Grund der allgemeinen Beweislastregeln zu Ungunsten der für steuermindernde Tatsachen beweispflichtigen Steuerpflichtigen“ müsse angenommen werden, „die behaupteten Tatsachen hätten sich nicht verwirklicht“.
Diese Belehrungen sind mit dem Hinweis auf mehrere Bundesgerichtsurteile versehen.
Am 1. September 2024 berichte ich dem Kantonalen Steueramt Zürich, dass ich solche Nachweise nicht liefern könne. Statt des nun erwarteten definitiven Einschätzungsentscheides folgt seitens des Steueramtes eine 8-monatige Funkstille.
Vielleicht hätte ich die amtliche Einschätzung widerwillig akzeptiert, ging es doch finanziell lediglich um einen zusätzlichen Steuerbetrag von rund 2’300 Franken.
Nach acht Monaten nimmt Steuerkommissär Romano am 25. April 2025 den Ball wieder auf mit einer erneuten „Einforderung Aktenunterlagen Einsprache“, auch wieder mit diversen Belehrungen, auf deren Wiedergabe ich hier verzichte.
Am 24. Mai 2025 beantworte ich diese Einforderung mit Argumenten und weiteren Unterlagen über die Bündner Liegenschaft und deren Nutzung.
Am 17. Juni 2025 folgt der grosse Hammer des Zürcher Steueramtes in Form eines eingeschriebenen Briefes des Spezialdienstes aus der Abteilung „Recht und Gesetzgebung“. Dieser ist zuständig für Rechtsverfahren und Steuerstrafen.
Die Federführung liegt jetzt beim Juristischen Mitarbeiter Fernandez Gomez. Auf die Steuererklärung 2022 geht Herr Gomez überhaupt nicht ein, sondern eröffnet stattdessen ein Nachsteuerverfahren für die Jahre 2020 und 2021, die eigentlich definitiv eingeschätzt sind.
Begründet wird das Verfahren (analog zum Jahr 2022) mit der „verdeckten Gewinnausschüttung“ im Zusammenhang mit dem Bündner Ferienhaus.
Dem Brief liegen umfangreiche Excel-Tabellen mit Berechnungen zu Nachsteuern und Verzugszinsen bei. Allein die Verzugszinsen belaufen sich auf gut 1’100 Franken.
Nach einigem schriftlichen Hin und Her um Fristerstreckung und meinem begründeten Antrag auf Einstellung des Verfahrens erhalte ich am 1. Oktober von Gomez per eingeschriebenem, aber nicht unterschriebenem Brief die „Schlussverfügung inklusive Rechnung in eingangs erwähnter Angelegenheit“.
Das Paket umfasst 17 Seiten, davon 2 Einzahlungsscheine. Wichtig ist ihm auch der Hinweis, dass „das Ergreifen eines Rechtsmittels weder die Zahlungsfrist noch den Lauf der Verzugszinsen hemmt“.
Der Rest ist schnell erzählt. Ich übergab das Geschäft einem renommierten Rechtsanwalt und Steuerexperten, der Ende Oktober 2025 eine begründete Einsprache einreicht und beantragt, das Nachsteuerverfahren einzustellen.
Dann passiert 9 Monate lange wieder nichts. Am 7. August 2026 meldet das Steueramt, die Einsprache werde gutgeheissen, die Verfügung vom September 2025 sei aufzuheben, es sei keine Nachsteuer zu erheben.
Interessant ist die Begründung: „Auf die Ausführungen (der Einspracheschrift, Anm.d.Autors) wird nicht näher eingegangen, da ihnen vollumfänglich zu folgen ist.“
Speziell ist: Absender ist der gleiche juristische Mitarbeiter Fernandez Gomez, der die Verfügung erlassen hat. Vermutlich hat er von oben eine ordentliche Klatsche erhalten.
Nachtrag 1: Eigentlich wollte ich die Geschichte der Steuererklärung 2022 schreiben. Diese ist aber noch nicht zu Ende. Einen definitiven Einschätzungsentscheid habe ich bis heute nicht erhalten.
Dafür geschah im Dezember 2025, mitten im Nachsteuerverfahren, etwas Seltsames: Ich erhielt den Einschätzungsentscheid für das Steuerjahr 2023, verfasst von einer neuen Steuerkommissärin und ohne die Aufrechnung der „verdeckten Gewinnausschüttung“.
Vielleicht gilt das stillschweigend auch für 2022. Bei diesem Steueramt weiss man nie. Gemäss seinem YouTube-Video verbirgt sich hinter den Kulissen des Amts „eine Welt voller Innovation, Teamgeist und echtem Engagement“.
Nachtrag 2: Die Namen der Mitarbeiter des Steueramtes wurden zum Schutz derer Privatsphären geändert.
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ist der die Steuer zu bezahlende zu geizig, um alles korrekt über Fachleute abzuwickeln, ist das ein Fest(fr)essen für jede/n Steuerkomissae/ärin
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Mit KI hat jede/r in Sekundenschnelle einen Überblick über ausgezeichnete und weniger gute Steuerkanzleien – aussi en Français, Romantch e Italiono
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Ich kenne sowas zu Genüge. Vieles in Steuerentscheiden des Kt. Zürich ist reine Willkür und wer zu viel Cash Vermögen hält umso grösser die Willkür.
Mein PK schüttet nachträglich aus ihren Reserven einen fünfstelligen Betrag aus. Der Kanton St. Gallen und die Dbst. taxieren das bei einem Kollegen als Kapitalbezug zum reduzierten Rentensatz. Nicht so der Kanton Zürich bei mir. Es sei kein Kapitalbezug im eigentlichen Sinne das sei Einkommen und müsse ordentlich versteuert werden. Ich hatte in diesem
Jahr ein tieferes Einkommen infolge Investition in die Liegenschaft.
Merken sie was?
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You’ll own nothing, and be a Fremder im eigenen Land. Aber macht nur weiter so ihr EU-Genossen.
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„…verbirgt sich hinter den Kulissen des Amts „eine Welt voller Innovation, Teamgeist und echtem Engagement“…“
Es war aber schon ziemlich innovativ, wie der sozialistisch-kafkaeske Beamten-Apparat versucht hat, den Steuer-Zahler über den Tisch zu ziehen.
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Ein Ferienhaus der AG… was es nicht alles so gibt…
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nicht mehr lange
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Als ich noch in der Schweiz gelebt habe, habe ich nie eine Steuererklärung ausgefüllt. Ich habe immer wieder Einschätzungen vom Steueramt bekommen aber bei mir war nichts zu holen.
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Zum Glück für uns noch hier Gebliebene.
Der „verarmte“ Loomit ist endlich ausgewandert und kostet uns hier Gebliebene keine „Sozialleistungen“.
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Für so einen armen Schlucker bist du aber ziemlich stark an Finanzthemen interessiert! Ah, halt: IP ist ja heute mehr Boulevard, als Finanzblog…
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Ergänzungsleistungen sind eh steuerfrei, nehme an das du weiterhin im betreuten Wohnen unterwegs bin, aber träumen darf man ja ..
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Ja das ist nicht neu.
Geben „Die Grünen“ mit der „SP“ zusammen dauernd unsere Steuergelder so „üppig“ aus, müssen die Steuerkommissäre es dort eintreiben, wo es noch geht.
Ich bin sogar seit dem Steuerjahr 2021 noch in der „Diskussion“.
Zu beachten ist China. Hier sind die öffentlichen Kassen leer und so gab die Politik von China die Jagd auf die Reicheren frei.
Mal fordert sie grössere, mal kleinere Summen. Angeblich habe er gegen Vorschriften verstossen. Weigere er sich zu zahlen, drohen Beamte mit Strafen. Auch als „Korrekter“ hat er keine Chance, sich zu wehren, er wird zahlen.
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Die Behörden haben es nicht gerne, wenn man Geschäftliches mit Privatem vermischt, müsste wohl jedem klar sein. Er scheint jeden Rappen nötig zu haben, wenn er wegen solchen Lappalien eine Riesendiskussion mit dem Steueramt veranstaltet. Solches Administrativzeugs delegiert man normalerweise an den Treuhänder.
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Die fetten Jahre sind vorbei!
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Verstehe nicht, wieso diese Geschichte für den Leser hier relevant sein sollte. Wie der Schreibende selbst schön aufzeigt, hat man ja Einsprache- und Rechtsmittelmöglichkeiten in der Schweiz. Und wenn man privat genutzte Ferienhäuser über Gesellschaften laufen lässt, um Steuern zu ‚optimieren‘, dann muss man zuweilen mit Komplikationen rechnen. Dann sollte man aber auch nicht zu knausrig sein, direkt einen Experten beizuziehen, wenn der Steuerkommissär seine eigenen Schlüsse zieht…
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Der moralische Zeigefinger: Sich erst über „Steueroptimierung“ zu echauffieren und im nächsten Satz zu fordern, man solle halt einfach direkt ein fettes Honorar in die Steuerberatungs-Industrie einwerfen, ist an intellektuellem Spagat kaum zu überbieten.
Das Steueramt hat sich hier bis auf die Knochen blamiert, weil es ohne Substanz auf die Jagd ging. Dass Sie das als „normale Komplikation“ abtun, zeigt nur eines: Sie lassen sich offenbar gerne vom Amt schikanieren, solange die Formulare schön gestempelt sind.
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Vielen Dank für den sehr ausführlichen Artikel. Sie haben mich leider nach dem zweiten Absatz verloren. Und der Sinn des Artikels ist …..?
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Der Sinn des Artikels ist es Klicks zu generieren. Die Scampis in der Kronenhalle müssen schliesslich bezahlt werden.
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Der Sinn steht im Text. Aber keine Sorge, ich warte einfach, bis jemand die Verfilmung oder das TikTok-Video dazu macht!
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Wenn diese Wohlfühl-Zecken nur im Migrationsamt so „freundlich“ mit den Kunden wären. Sofort stünden auf Steuerzahlers Rechnung mindestens 2 Anwälte bei Fuss.
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Solche halbschlauen Steuerzahler (Ferienhaus in einer AG, GRRRR) sind es, welche unsere Verwaltung leider beschäftigen und hier einen Ort finden, diesen Blödsinn zu veröffentlichen
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„Wirtschaftsprüfer“ als Pseudonym , aber das steuerliche Grundwissen eines Erstklässlers. Wenn Sie das nächste Mal einen Neidanfall wegen einer AG bekommen, fragen Sie Ihren Chef nach einer Gehaltserhöhung dann klappt’s vielleicht auch irgendwann mit dem Ferienhaus.
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auch unten?
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Die für einem Todesfall notwendige StE UJ 2025 wurde von mir im Jan. 2026 eingereicht. Die benötigten Formulare sind mir im Jan. 2026 zugestellt worden da die elektronische Variante bereits deaktiviert war. Die Einreichefrist lief bis Ende Februar 2026. Als ich mich in diesen Tagen erkundigt habe wann mit der Erledigung zu rechnen ist erhielt ich die Auskunft dass es im 2027 erledigt wird…. Die eingereichten Unterlagen sind vollständig, können nur abpunktiert werden und die def. Rechnung für K/Gem-St. sowie Erbschaftssteuer ausgestellt werden.
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Die Funktionsstörungen bei den verschiedenen kantonalen Steuerbehörden sind sehr zahlreich. Von uns werden sogar bereits gezahlte Beträge eingefordert; und wenn man die Beweise hat, erhält man immer eine Entschuldigung, aber mit sehr großer Verspätung, da die Verwaltung ihre Fehler (fast) nie zugibt.
Im Kanton Waadt ist die Steuerbehörde der Stadt Nyon besonders bösartig. Zusätzlich sind sie sehr zögerlich, Entschuldigungen zu schreiben.
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Am interessantesten sind die Neidkommentare derjenigen welche sich kein Ferienhaus leisten können.
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Die Steuerbehörde, die sich mit jemandem beschäftigen muss, der festhält, dass er das Ferienhaus im Steuerjahr nicht benützt habe, sollte eigentlich ein Schmerzensgeld erhalten.
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Das Evangelium vom letzten Sonntag lautete:
„ Gibt dem Kaiser was des Kaisers ist und Gott was Gottes ist!“!
War die Antwort Jesus, als ihm die Pharisäer eine Falle stellten.
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Die Währungen entstehen durch Verschuldung/Kredit. Die Schuldzinsen wiederum können mathematisch nur dann erbracht werden, wenn die Währungsmenge durch immer neue Verschuldung ständig weiter ausgeweitet wird. Es muss somit ein Schuldenschneeball-
system betrieben werden, somit Betrügerei. Staaten funktionieren nur dank Betrügerei mit endloser Verschuldung. Staaten, samt Regierungen und Steuerverwaltung sind somit verbrecherische, illegale Einrichtungen.
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Der Weg der Linken durch die Institutionen begann beim Steueramt.