Die Voluntary Disclosure Italiana ist eine Selbstanzeige mit Offenlegung nicht deklarierter Werte an den italienischen Fiskus. Das Gesetz wird am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Es wurde am 17. Dezember in der Gazzetta Ufficiale della Repubblica Italiana publiziert. Es ist keine Steueramnestie, denn es sind alle Steuern mit Verzugszins zu entrichten. Es gibt keinen Discount wie früher beim „Scudo Fiscale“, sondern Italien will alle entgangenen Steuern einkassieren – bis zum letzten Cent.
Italien will damit den Staatshaushalt sanieren. Im Gegensatz zum Scudo gibt es jetzt keine Anonymität mehr. Für eine Teilnahme sprechen die zugesicherte Straffreiheit für Geldwäschereidelikte mit den Tatbeständen aus dem Geldwäscherei-Vortatenkatalog und die stark reduzierten finanziellen Sanktionen.
Wer hier mitmacht, kommt finanziell gesehen viel besser weg, als wenn er in der Folge als Steuerhinterzieher ertappt wird. Die finanziellen Folgen für unverbesserliche Steuerhinterzieher, die es hier verpassen mitzumachen, sind mehr als konfiskatorisch. Die Schwarzgelder alleine werden die scharfen Sanktionen nicht abdecken können.
Vielmehr muss der aufgeflogene Steuerzahler seine deklarierten Mittel anzapfen, um für die Sanktionen aufzukommen. Es gibt keinen Discount. Es muss alles bis zum letzten Cent zurückbezahlt werden. Der italienische Staat offeriert diese Selbstanzeige als allerletzte Chance, um nicht im Gefängnis zu landen. Renzi braucht dringend neue Geldflüsse, um seine Pläne umzusetzen.
Die Italiener haben die Amerikaner kopiert. Sie haben das „Offshore Voluntary Disclosure Program“ des IRS abgeschaut und daraus die „Voluntary Disclosure Italiana“ ins Leben gerufen. Für italienische Verhältnisse passierte das Regelwerk die Legislative im Rekordtempo. Als aufmerksame Schüler haben die Italiener vom IRS schnell gelernt, wie man effizient Geld aus dem Ausland einsammeln kann und Steuerhinterzieher zur Zusammenarbeit und Offenlegung zwingt.
Im Oktober dieses Jahres haben die Italiener den Tatbestand des „auto-riciclaggio“ erschaffen, eine neue Kreation von Geldwäscherei für eigene Gelder. Wer seine eigenen hinterzogenen Gelder verwendet, begeht den neuen Tatbestand namens „auto-riciclaggio“. Wie für Amerikaner wird es nun auch für Italiener dermassen eng, dass nur der Weg der Selbstanzeige offen bleibt. Andernfalls sind die Strafen sowohl in Italien wie auch in den USA drakonisch.
Die Italiener haben auch die in den USA erfolgreiche Figur des Whistleblowers übernommen. In den USA gibt es Anwaltskollegen, die sich ausschliesslich auf solche Whistleblower-Fälle spezialisiert haben. Deshalb ist davon auszugehen, dass auch in Italien das Denunziantentum vom Staat belohnt wird.
Als Ausweg sollten Bankunterlagen nur in anonymisierter Form nach Italien, auf den Tisch der „Commercialisti“, zur Ausfertigung der Selbstanzeige übermittelt werden. Erst am letzten Tag, jenem des Einreichens der Selbstanzeige, werden die Personalien eines Klienten mitgeteilt. Mehrere Fälle in den USA haben gezeigt, das man sonst schnell Opfer frustrierter Mitarbeiter von Anwaltsbüros werden kann.
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Die Initianten der Selbstanzeige vermuten ein enormes Potential und versprechen sich Rekordeinnahmen. So erwartet beispielsweise die Banca d’Italia, dass nicht deklarierte Werte im Umfang von 300 Milliarden Euro versteckt sind. Die Selbstanzeige umfasst nicht nur Bankkonten in der Schweiz, sondern Werte in allen Ländern der Welt, inklusive solche, die in Italien selbst lagern.
Sie ist nicht nur auf Bankkonten beschränkt, sondern erstreckt sich auf alle Wertgegenstände, Rechte oder Beteiligungen. Böse Zungen in Italien behaupten, dass dieses Gesetz alle Wertgegenstände lokalisieren und ausfindig machen wird. Der Staat soll für den Fall einer staatlich angeordneten Konfiskation wissen, wo sich die zu konfiszierenden Mittel befinden, damit er dereinst schneller zulangen kann.
Wieso sollte der italienische Kontoinhaber mit Schwarzgeld in der Schweiz sich selber anzeigen?
Die Welt hat sich in den letzten vier Jahren dramatisch verändert und ist transparenter geworden. Die Staaten bekämpfen Steuerhinterziehung, Korruption und Geldwäscherei mit allen Mitteln. Der Staat braucht Geld. Der Bankkunde hat keine andere Wahl. Aufgrund der strengeren Geldwäschereinormen mit sehr lang gewordenem Geldwäscherei-Vortatenkatalog sind genaue Hintergrundabklärungen vorgeschrieben und entsprechend zu dokumentieren.
Bankkunde und Banker werden kriminalisiert, manchmal ohne es selber zu merken. Der Vortatenkatalog hat bereits heute viele exorbitante Tatbestände, die nicht im normalen StGB zu finden sind, sondern nur in Spezialgesetzen. Mit normalem Rechtsempfinden haben sie nichts zu tun. Heute kann kein Banker mehr sagen, er hätte nicht gewusst, dass es sich um nicht deklarierte Gelder handelte.
Viele Banker, die sich vom Kunden schriftlich zusichern lassen, die Gelder seien deklariert und meinen, sich damit abgesichert zu haben, werden staunen, wenn sie in Zukunft wegen Anstiftung zu einer Falschdeklaration angeklagt werden. Die strengen Geldwäschereivorschriften verunmöglichen einen Exkulpationsbeweis des Bankers. Die Erfahrungen mit den USA haben gezeigt, dass man sich in der juristischen Auslegung schnell irren kann.
Selbst die Schweiz, die in steuerlicher Hinsicht in Italien als „black listed“ gilt, hat sich zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen verpflichtet. Dieser automatische Informationsaustausch von Daten wird im Jahre 2017 erwartet.
Das heisst für den italienischen Bankkunden, dass er spätestens im Jahr 2018 auffliegen wird. Wenn er von dieser Selbstanzeige Gebrauch macht, ist das ein weiser Entscheid, denn er bekommt Straffreiheit, er muss nicht ins Gefängnis und kann – je nach Fall – in den Genuss von relativ milden Sanktionen kommen. Nachsteuern muss er aber umfassend zahlen. Die Voluntary Disclosure Italiana gibt keinen Discount.
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Folgender Fall: die Ersparnisse eines Lebens in der Schweiz mit C-Bewilligung, die Pensionierung und die Rückkehr nach Italien. Geld bleibt in der Schweiz auf dem Konto liegen, die Pension wird von der Schweiz nach Italien, jeden Monat, ausgezahlt.
Jetzt muss die voluntary disclosure noch gemacht werden??? Das Geld in der Schweiz wurde hier hart verdient und hat das Land nie verlassen, so wie auch NIE Geld von Italien in die Schweiz „geschaufelt“ wurde!!! Ist das gerecht? Evtl. fehlen mir noch weitere Infos/Details, um es nicht anders als „ungerecht“ anzusehen.Danke und Gruss,
F.-
Nein, das ist nicht gerecht. Das italienische Recht sieht leider vor, dass auch diese Gelder deklariert werden müssen. Ich würde diese Gelder deklarieren und in der Schweiz belassen. Wenn diese Gelder in Italien mit der Voluntary Disclosure deklariert werden, dann müssen nur die Steuern zu Zinsen, Dividenden und der Kapitalgewinn der letzten 5 Jahre bezahlt werden. Wichtig ist, dass keine Einkommenssteuer bezahlt werden muss, da diese bereits in der Schweiz bezahlt wurde, als das Geld hart verdient wurde. Mir geht es auch so mit vielen Verwandten von mir, die vor 10 Jahren von Zürich nach Italien zurückgezogen sind. Für Pensionsgelder müssen keine Steuern bezahlt werden. Das steht klar im italienischen Gesetz, aber für die letzen 5 Jahre muss Zins, Dividende und Capital Gain taxiert und bezahlt werden. Die Capital Gain Tax in Italien ist zur zeit auf 26% (!) angesetzt. Völlig wahnsinnig. Leider konnte ich nicht die Gesetze machen, denn ich hätte diese Besteuerung mit einer Flat Tax eingeführt. Leider ist das Gesetz Voluntary Disclosure dermassen kompliziert legiferiert worden, dass nicht einmal die meisten Commercialisti draus kommen. Ich habe ein Pool mit Commercialisti, die zu mir nach Zürich kommen, meine Fälle zu deklarieren. Wer Fragen hat, kann bei mir den fall direkt mit Commercialisti aus Italien in Zürich besprechen. Enzo Caputo
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Leider ist das genau so: die Voluntary Disclosure muss gemacht werden. Einkommensteuern müssen allerdings nicht bezahlt werden, da diese bereits in der Schweiz entrichtet wurden. Zudem werden Pensionsgelder nicht besteuert. Was besteuert wird sind die letzten 5 Jahren ab 2009-2014 und zwar Steuern auf Zinsen, Dividenden und Kapitalgewinnsteuer oder Capitalk Gain Tax. Bei mir kommen regelmässig Commercialisti aus Italien, um meine Fälle zu machen. Wenn Sie mir ein Email senden, dann machen wir ab, wenn meine Commercialsiti hier sind und wir schauen das an. Vielen, die die Schweiz verlassen haben und nun in Italien leben, geht es so wie in Ihrem Fall beschreiben. Sie sind nicht alleine. Das Gesetz ist dermassen komplex und schwierig, dass man sich damit lange beschäftigen muss, bevor man da draus kommt. Aber eben – typisch Italien.
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Enzo Caputo – was für ein klangvoller Name. Padre Padrone, Don Corleone – e La Guardia di Finanza…
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Tolle Kommissionen, 30%! In welchem anderen Geschäft kann man solche Kommissionen verdienen? Vielleicht noch in der Formel 1 oder in der Film- und Musikindustrie? – Normalerweise kriegen die Banken bei solchen Kommissionssätzen das grosse Compliance-Knieschlottern. – Verkehrte Welt!
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Renzi braucht Geld. Die Italiener haben Ihr Regelwerk zur Selbstanzeige für Schwarzgeldkontoinhaber weitgehend den Amerikanern abgeschaut.
Das Movimento 5 Stelle vom Ex-Komiker Peppe Grillo will das Institut des Whistleblowers einführen. Sogar Italien will das Denunziantentum fördern. Der Denunziant soll mit 30% der einkassierten Steuergelder und Sanktionen belohnt werden, di gleiche Summe wie in USA. Ganz schlimm finde ich das Denunziantentum, aber es wird immer mehr ersichtlich, dass Italien die US kopiert. Ich frage mich, wann wir von den ersten Verhaftungen von Schweizer Banker in Italien lesen werden. Die Italienerhaben schnell gelernt wie man das Geld in der Schweiz abholen kann und zwar von den Amerikanern. -
Renzi braucht Geld. Die Italiener haben Ihr Regelwerk zur Selbstanzeige für Schwarzgeldkontoinhaber weitgehend den Amerikanern abgeschaut. Das Movimento 5 Stelle…
Tolle Kommissionen, 30%! In welchem anderen Geschäft kann man solche Kommissionen verdienen? Vielleicht noch in der Formel 1 oder in…
Enzo Caputo - was für ein klangvoller Name. Padre Padrone, Don Corleone - e La Guardia di Finanza...