Der Showdown ist heute um Viertel vor Zwei. Dann treffen Hans Ringger, „König“ des Zürcher Ablegers der Basler Kantonalbank (BKB), und einer seiner früheren Teammitglieder vor dem Richter aufeinander. Ringger klagt auf Ehrverletzung, Nötigung und unlauterer Wettbewerb.
Ringgers Privatklage gegen einen seiner Ex-Kaderleute erfolgt parallel zu einem strafrechtlichen Vorstoss seiner Bank.
Die BKB-Chefs in der Zentrale in Basel richten dabei die grosse Kanone gegen ihren früheren Mitarbeiter. Der Aargauer hatte die Bank vor rund 10 Jahren verlassen.
In ihrer Strafanzeige erheben die BKB-Chefs ähnliche Vorwürfe gegen den Familienvater wie ihr langjähriger Zürich-Chef Ringger. Öffentlich Stellung nehmen wollen sie nicht.
Über einen Beauftragten richten sie aus, dass die Aargauer Justizbehörden bereits Ermittlungen aufgenommen hätten. Ob und wann es zu einem Prozess kommt, ist offen.
Wie ernst es die BKB-Chefs meinen, zeigt deren Antrag auf eine superprovisorische Verfügung. Diese wurde vom zuständigen Badener Gericht Ende Februar gutgeheissen.
Die Auflagen des Gerichts reichen weit. Sie untersagen dem beklagten Ex-Mitarbeiter der Basler KB, gewisse Vorwürfe gegenüber Dritten zu erheben. Sonst drohe ihm eine Busse.
Auslöser der superprovisorischen Verfügung war eine Passage in einem Artikel über die Geschäftsmethoden der Zürcher BKB-Mannschaft. Darin sprach der einstige Mitarbeiter, ohne namentlich genannt zu werden, von hohen Gebühren.
Die umgehende und harte Reaktion der BKB ist ein Hinweis darauf, dass die Bankenchefs ihren Ex-Manager als unberechenbar einschätzen.
Im Vorfeld des heutigen Prozesses kam es zu einem regen E-Mail-Austausch zwischen den BKB-Chefs, den Anwälten der Bank und ihrem Ex-Mitarbeiter.
Der BKB-Beauftragte deutet an, dass es dem Ex-Mitarbeiter darum gehen könnte, seine frühere Trennung neu aufzurollen.
Der einstige BKB-Banker führt hingegen den Fall einer von ihm vertretenen früheren Kundin der BKB ins Feld. Er verweist auf deren schriftliche Vollmacht, die ihn zum legitimen Vertreter mache.
Die Kundin habe Anfang der 2000er Jahre einen massiven Verlust auf ihr Portefeuille bei der BKB in Zürich erlitten. Das hätte in den Augen des Ex-BKB-Mannes nicht passieren dürfen.
Die Kundin habe eine konservative Anlagestrategie gewünscht. Statt sich daran zu halten, hätten die BKB-Chefs in Zürich zahlreiche Transaktionen ausgelöst. Diese seien nicht abgesprochen gewesen.
Anfang März betrieb der Mann die BKB mit Verweis auf offene Forderungen der Kundin über knapp 150’000 Franken. Darin bezeichnet er sich als Gläubiger-Vertreter der Deutschen.
Laut dem BKB-Vertreter sei die Sache längst erledigt.
Für BKB-Chef Hans Rudolf Matter kommt die Strafsache zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Matters Bank steht zusammen mit 10 weiteren Schweizer Instituten im US-Steuerstreit am Pranger.
Letzten Dezember kündigte die BKB an, ihren langjährigen Zürich-Chef Ringger ins zweite Glied zu versetzen. Seither wird der Ableger an der Limmat interimistisch von einem Mitglied des früheren Ringger-Teams geleitet.
Die Zürcher BKB gilt als Kompetenzzentrum für das Private Banking der Basler KB. Dort landeten ab 2008 viele US-Kunden mit unversteuerten Vermögen, die bei der UBS in Ungnade gefallen waren.
Der Ex-BKB-Mitarbeiter will sich heute laut eigener Aussage vor dem Richter zur Wehr setzen. Er dürfte dabei versuchen, statt der möglichen Ehrverletzung Fragen rund um die Forderungen der deutschen Kundin zu thematisieren.
Der BKB-Vertraute betont, dass die Vorwürfe des Beklagten nicht Gegenstand der heutigen Verhandlung sei. Beschuldigt sei nicht die Bank, sondern der Aargauer Ex-Mitarbeiter.
Dieser habe sich wegen seinen Vorwürfen gegen den früheren Zürich-Chef der BKB strafrechtlich zu verantworten.
Fakt ist, dass der ehemalige „König“ Hans Ringger, an dem von ihm selber vom Zaun gerissenen Prozess, durch Abwesenheit glänzte.
Hätte er nur etwas Stil, so würde er und seine Bank sich bei der mutwillig geschädigten, ehemaligen Kundin entschuldigen und ihr – den aus seiner Sicht relativ lapidaren Schaden – ersetzen. So wie dies bei Firmen, welche das Label „Private Banking“ tragen, courent normal ist.
„Jäää soooo…“ – kann ich da nur zustimmend sagen. Das geschieht hatl, wenn die Baaasler Bebbbi nach Züri kommen. Alternativ könnten sie auch wieder in der Heimat den „Deigg“ bedienen – doch der geht ja schon lange nicht mehr zu dieser Bank sondern hat spannende Alternativen – z.B. aus Brasilien. Dort treffen sich übrigens noch viele „abgewanderte“. 🙂