Lassen wir doch mal Parteipolitik und Stimmengetöse zur Seite. Herr Golban (siehe Standpunkt vom 18. April 2012, die Red.) bemüht fleissig unseren Johann Wolfgang. Warum allerdings hat er nicht dessen Einsicht gewählt „Vom Rechte, das mit uns geboren ist, Von dem ist leider! nie die Frage“? Worthülsen wie „fiskalischer Unfehlbarkeitsanspruch“, „pseudo-moralische Dimension“, „Fiskalische Sittenwächter“, „Raubrittermanier“ zeigen nicht Sprachgewalt an, sondern einen schmerzenden Argumentationsnotstand.
Um es vorweg zu sagen: Der Entwurf des Abgeltungsabkommens konnte nicht befriedigen. Der Entwurf in Form des Zusatzprotokolls ändert wenig. In Deutschland sind beide Papiere bestritten, in der Schweiz auch. Aus unterschiedlichen Gründen. Aber bestritten.
Zentral dabei ist aus deutscher Sicht neben all den bekannten anderen Gesichtspunkten: Wo in der Welt gibt es das, dass die Erhebung von Steuern im Wege des schlichten „Glaubens“ anonym und gleich amnestierend vor sich geht? Ein Staat überlässt es privaten Einrichtungen eines anderen Staates, anonym, das heisst ohne dass er eine Kontrollmöglichkeit hätte, Konten heranzuziehen und daraus Prozent-Beträge zu errechnen. Dadurch, dass der Vorgang dann auch noch amnestierend wirkt und dass gleichzeitig auf weitere Kontrollmöglichkeiten verzichtet wird – z.B. dass CD-Ankauf ausgeschlossen wird – „rundet“ sich der Rubik. (Die Finma-stichprobenhafte Kontrolle mag – ohne der Finma nahetreten zu wollen – schon wegen des Massenarbeitsaufwandes getrost aussen vor bleiben).
Herr Golban hat vielleicht die Abkommen-Papiere nicht gelesen. Hätte er sie gelesen, hätte er sicher in intellektueller Redlichkeit seine „Mehrwert-These“ nicht herausgestellt. Denn der Abkommensentwurf erfasst eben nicht beziehungsweise nur unvollkommen die der Besteuerung widerrechtlich entzogenen ursprünglichen Beträge, sondern führt zu ihnen gegenüber nur bescheidenen Abführungs-Beträgen.
Damit verstanden werde, was gemeint ist: Hat jemand unversteuert eine Million Euro in das Ausland geschafft, so hat er circa 30 Prozent Einkommenssteuer nicht gezahlt, also 300’000 Euro „gespart“. Diese 300’000 Euro werden aber beim Vollzug dieses Abkommensentwurfs unter Umständen faktisch gar nicht erreicht. Nachprüfbar für Deutschland ist es nicht. Erfasste Beträge werden ja unter Umständen auch nur in bescheidenem Mass besteuert (in 80 Prozent der Fälle nach den bislang unbestrittenen Untersuchungen eines Berliner Finanzwissenschaftlers nur in Höhe von 21 Prozent).
Nur so ist zu erklären, dass von den allein beispielsweise in der Schweiz vermuteten rund 180 Milliarden Euro Schwarzgeld nicht Abführungsbeträge zur Rede stehen, die in der Grössenordnung von 30 Prozent hinterzogener Einkommenssteuer (unbeschadet der Erträgnisbesteuerung) liegen müssten, also 54 Milliarden, sondern Grössenordnungen von zwei Millliarden Franken, so Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf in der NZZ vom 17. April 2012. Und sie muss es ja am ehesten einschätzen können. Und wenn Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel von 10 Milliarden Euro sprechen: Woher haben sie diese Gewissheit?
Wohlgemerkt: Es ist hier die Rede von Grössenordnungen und es geht zuvörderst um die Gänze der hinterzogenen Einkommenssteuern auf die hinterzogenen Vermögen, die die Abkommensentwürfe ganz offensichtlich überhaupt nicht voll erfassen und die diese Ausgestaltung einer Abgeltungssteuer bei weitem nicht ausgleicht. Aufschlussreich sind die Ausführungen Herrn Golbans vor allem aber, weil er sich mokiert über Kriterien der „Gerechtigkeit“ und der „Moral“. Vielleicht nehmen aber all die verächtlich über die „Gerechtigkeitsfanatiker“ und „Moralapostel“ sich ereifernden Kritiker deutscher Befindlichkeit zur Kenntnis: Die erdrückende Mehrheit der deutschen Steuerbürger sieht nur den Netto-Verdienst, weil eben die Steuern vorneweg abgezogen worden sind. Die Steuerbürger haben damit ihren gesetzmässigen Anteil an den allgemeinen Lasten getragen.
Diese Mehrheit der Bürger will nicht und sieht nicht ein, dass sie darüber hinaus noch die grossen Finanzierungslücken schliessen soll, die die Steuerhinterzieher schäbig zurückgelassen haben. Sie wollen nichts mehr, als dass diese Lücken von denen geschlossen werden, die sie verursacht haben. Und der einzige, der ihnen dazu verhelfen kann, ist ihr Staat. Dem wollen sie vertrauen können. Wenn Herr Golban und die ins gleiche Horn blasenden Kritikaster das als „Pseudo-Moral“ und als „fiskalischen Unfehlbarkeitswahn“ „fiskalischer Sittenwächter“ bezeichnen wollen, mögen sie das mit sich ausmachen.
Damit sind wir zwanglos bei Goethe, dem Naturrecht und dem Recht in uns: „Vom Rechte, das mit uns geboren ist, Von dem ist leider! nie die Frage.“
Herr Golban hat sicher nicht gelesen, was Clemens Studer am 2. April 2012 im Blick schrieb: „… denn sie zeigen klar, allen schönen Worten zur Weissgeldstrategie zum Trotz, auf welcher Seite die aktuelle Schweizer Gesetzgebung steht, auf jener der ausländischen Steuerbetrüger. Tresor zu sein für möglichst alle, die ihren eigenen Staat betrügen, war lange Zeit ein Geschäftsmodell. Jetzt ist es keines mehr.“
Ohne dieses Abkommen, vor dessen Rechtswirksamkeit möglicherweise noch der Spruch des Bundesverfassungsgerichtes stünde, das der Steuergerechtigkeit einen eminenten, da zu Recht staatstragenden Stellenwert beimisst, behält Deutschland freie Hand, gibt keine Rechtspositionen auf, und es fliessen ihm hinterzogene Gelder zu Hunderten Millionen Euro zu Gunsten seiner ehrlichen Bürger zurück.
Warum sollte Deutschland also an diesem Abkommen hängen?
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Sehr geehrter Herr Meister,ich darf auf Ihre Meldung vom 9.Mai eingehen: Übereinstimmung total: Ein besseres Klima würde freuen. Es könnte sein ,daß das durch ein Abkommen bewirkt werden könnte.Weil ich mir aber sicher bin, daß der vorliegende Abkommensentwurf keine allseitige Bereinigung bringen wird ,halte ich diesen Vereinbarungsentwurf – mit seinem derzeitigen Inhalt- für nicht geeignet , sogar kontraproduktiv. Die Gründe habe ich dargelegt.Die Bundesregierung hat zwar das Recht, ihr Verhandlungsergebnis als gut darzustellen.Solange sie sich aber nicht mit den eklatanten Nachteilen sachlich auseinandergesetzt hat, ist das kein Beweis.Die Árgumentation mit vermuteten,u.a.den Ländern zufließenden Beträgen,für die es dazuhin keinen Anhalt gibt(und die sogar von der Verhandlungsgegnerin negiert werden),mit dem Hinweis auf die Freundschaft mit dem Nachbarland (unter Außerachtlassen der DeGaulle’schen Erkenntnis : Staaten haben keine Freunde, Staaten haben Interessen),mit dem Hinweis, man müsse das Schweizer Bankgeheimnis achten usw., das ist keine Argumentation in der Sache.Jeder in Verhandlungen Erfahrene weiß, daß man bei dieser Argumentationsschwäche die Dinge mal ruhenläßt bis zu einem geeigneteren Zeitfenster.
Zur Höhe der hinterzogenen Steuern-anfänglichen EKSt. und späteren Steuern auf die Erträge:Hier sind wir wohl alle, mit Ausnahme höchstens der FINMA, auf Schätzungen angewiesen.Wenn es 600 Milliarden EURO aus D wären ,überraschte mich das nicht.Ich weiß es aber nicht.Wenn aber allein die CS in ihren Internen Papieren mal von 88 % Schwarzgeld spricht,aus der sich die deutschen Anlagen zusammensetzen,und wenn man vom Gesamtbestand der in der CH lagernden Fremdgelder ausgeht u. alles „zurückschätzt“, dann sind 180 Milliarden EURO deutsche,hinterzogene Schwarzgelder auf CH-Banken nicht so weltfremd.-Jetzt schaun’mer mal.Vielleicht macht das Bundesverfassungsgericht ,vielleicht macht gar ein CH-Referendum, vielleicht macht die EURO-Krise mit elementarer Auswirkung auch auf die Schweiz und den Schweizer Franken, vielleicht macht die NRW-Wahl oder eine in Deutschland sich anbahnende Entwicklung alles wieder anders.- Eines ist sicher:Kein europäisches Land, ob EU oder nicht,wird allein (weiter) geschirren können.Nur wer sich in den Schutz eines potenten Geleitzuges einklinkt , wird sich und seinen Bürgern das Überleben sichern.Es war schon weise:Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. -
Sehr geehrter Herr Meister,
„weniger auseinandergesetzt“: als wer?Totschlagargument, wird nur gebraucht, wenn benötigt.
1.)“Die Überprüfung wird von Privatfirmen durchgeführt“:Was die CH selbst von diesen „Privaten Prüffirmen“hält, hat sie soeben z.B. im Fall SNB/Prüfungsgesellschaft PWC vorgeführt.-Die FINMA macht- das wird in zwei Absätzen im Abkommen beschrieben- Stichproben,die deutschen Finanzämter haben keine den deutschen Regelungen auch nur ansatzweise adäquaten Prüfmöglichkeiten.(Den CH-Aufschrei wegen „Beschädigung der Souveränität“ hätte man ja gehört, ist er doch schon riesig bei der „Mit“Kontrolle deutscher Stellen ,wenn CH-Institute in der Schweiz an Deutsche künftighin Produkte verkaufen wollen,selbst wenn es da um eine Erleichterung für Schweizer Institute geht.)2.)“Es wird lediglich der Ankauf neuer CDs ausgeschlossen“:Sagt Herr Tuor, sagt Frau BRin Widmer-Schlumpf. Das BFinMIn dagegen erklärt offiziell, das sei weiterhin erlaubt. No comment.Schon weil allein aus diesem Dissens (?) auf keine „fördernde“ Haltung der CH bei künftigem „Einsatz“ entwendeter Daten geschlossen werden braucht,ist ein Drohpotential gegenüber Steuerhinterziehern nicht mehr vorhanden.
3.)Daß die CH-Banker sich nie auf was anderes einließen als auf eine „Vorauszahlung“der 2 Mrd.sfrs., muß doch nicht betont werden.Das zu wissen, braucht es keinen geschärften Intellekt.Gerade weil die „Privatunternehmer“ genau wissen,auf welchen Schwarzgeld-Fremdgeld- Beträgen sie sitzen, bedarf es keines Quäntchens des von Ihnen apostrophierten „Mutes“.( Wenn die Banken ein Problem haben,ist es das,daß jede mit Argusaugen darüber wacht,daß sie nicht gegenüber anderen Mitbewerbern in Nachteil gerät und bei dem ganzen Procedere zuviel von ihren Internas offenlegt.)Und dann,sehr geehrter Herr Meister: Was „realistisch“ ist und was nicht, das ist aus allerhöchstem Schweizer Mund am 13.April 2012 von Frau BPräsidentin u.Verhandlungspartnerin Widmer-Schlumpf in der NZZ festgestellt worden: „Ich kann überhaupt nicht sagen, was realistisch ist.“ Darum sind Meinungen,die 10 Mrd.für „nicht unrealistisch“halten, gegenüber dieser schlechthin kompetentesten Äußerung doch mehr als vermessen.Vorsichtig gesagt.
4.)Vielleicht tun Sie es sich nochmal an, meine Bemerkungen zu lesen,dann erledigt sich Ihr Einwand :Wenn 180 Mrd € vor dem deutschen Fiskus hinterzogen worden waren,dann sind das,bei 30%EKsT in D , 54 Mrd.€ hinterzogene Einkommenssteuern.Diese Größenordnung ist dem deutschen Gemeinwesen zum Schaden der ehrlichen Steuerzahler entzogen worden.Völlig unabhängig von Verjährung einerseits,von zusätzlichen, nicht abgeführten Ertragssteuern aus späteren Zinsen udgl. andererseits. Darum ist das Steuerbeispiel nicht verfehlt , sondern gibt genau den Sachverhalt und den Schaden in seinen Größenordnungen wieder, um den es hier geht.
5.)Wenn Sie einem „Regularisierungsbetrag in der Schweiz“ eine „ordentliche Veranlagung in D“ und hier die Selbstanzeige gegenüberstellen, verquickt das wiederum, daß in der Selbstanzeigeregelung etliche,den Anzeigenden gegenüber dem ehrlichen Steuerzahler begünstigende Elemente enthalten sind (abgesehen von den faktischen Vorteilen, die der Steuerhinterzieher aus seinem bislangigen gesetzeswidrigen Handeln gezogen hat).
Wenn ein Geschädigter sich nun auf Verhandeln einläßt,wird er das Verhandeln primär an dem erlittenen Schaden festmachen.Wie weit er dann nachgibt, wird davon abhängen, was er meint, dadurch mehr zu erhalten, als wenn er das Verhandlungsergebnis nicht in der Hand hätte.
Und da scheiden sich die Geister.
Die Krux dieses (!)Steuerabkommenskonstrukts – neben solchen irritierenden Erklärungen wie z.B. der zum CD-Ankauf- ist die Anonymität im Verbund mit der Amnestie.Dieses Unbehagen sieht sich bestätigt durch die Schweizer Begleitmusik, die – speziell von der Schweizer PrivatBank-Seite- mit Wortgewalt ein Zustandekommen dieses Konstrukts „Rubik“ herbeitönen will ( vgl.Herr Odier in der Sonntagszeitung v.06.Mai2012).Wie sagt unser lebenskluger Goethe:“So fühlt man Absicht und man ist verstimmt.“
Daß „Herr Schäuble..sehr gut für D verhandelt“ habe ist ein Werturteil, das durch das bald krampfhafte Festhalten des Verhandlungspartners Schweiz am Abkommensentwurf konterkariert wird (auch wenn im Augenblick SVP und SP sich anders verlauten lassen, ohne dabei Gefahr zu laufen ,daß das in der Abstimmung der Schweizer Gremien Folgen haben müßte).
Zum weiteren : Sollten Sie tatsächlich nicht wissen , warum der automatische Datenaustausch in Liechtenstein , Österreich und Luxemburg nicht funktioniert? Daß es nicht an ihm ,dem Aut.Dat.A.,liegt, das wissen Sie doch. Und daß er sonst gut funktioniert,das bestreiten nur,aus vordergründigen Gründen ,die Gegner und das, ohne dafür einen Beleg zu haben.
Und was die guten Beziehungen zur Schweiz anlangt? Es ist doch nicht das Geld der Schweiz ,um das es bei diesen Fragen der Steuerhinterziehung geht.
Es ist doch der Schaden ,den deutsche Steuerhinterzieher angerichtet haben und den es wieder optimal hereinzuholen gilt.Das doch ist die fürnehmste Aufgabe eines deutschen Staates.Und nicht die Wahrung des sogenannten Schweizerischen Bankgeheimnisses.Darum kümmert sich die Schweiz schon selbst. Und wer hat denn diese hilflose Bemerkung in den Raum gesetzt ,es sei der Neid darüber,daß die CDU-Regierung ein Ergebnis erzielt habe ,was die SPD Regierung nicht erzielt habe? Die SPD/Grüne sagen, hätten sie nicht dagegen gehalten, wäre es nicht zu weitergehenden Zugeständnissen der Schweiz im Zusatzprotokoll gekommen.Und setzt das Ergebnis gegenüber,das die USA z.B. im Fall UBS erreicht haben.Warum erwähnen Sie das nicht? Was soll’s. Das sind doch leere Hülsen, Nebelkerzen.Fassade. Fassade vor was? –
Sehr geehrter Herr Meister,Diskussion ist spannend.Sie wird obsolet, wenn sie die Aussagen anderer abtun will als „Moral“, „Moral“ als in den Augen des Kritisierenden naives, so gar nicht in die heutige Zeit u. schon gar nicht zu einem pragmatischen Menschen passendes realitätsfernes Gedusel.Darum: Lassen wir das außen vor. Es bleibt dabei: Diskussion tut gut daran ,sich an dem ,mit den Fakten argumentierenden gesunden Menschenverstand des anderen zu orientieren.-
Hallo Herr Mehrle,
ich finde Ihre Ausführungen interessant. Jetzt kann man sich mit den Argumenten beschäftigen und Ihren Annahmen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass dieses Abkommen für beide Seiten gut ist. Schade, finde ich die zunehmende Vergiftung des Klimas. Ein paar Dinge (Annahme zum hinterzogenen Vermögen, angebliche Verbesserung durch Änderungsprotokoll, Druckpotential D durch DBA Art. 27 etc.) werte ich anders als Sie. Ich denke, dass sehr viele Kunden eine Selbstanzeige machen werden und damit sehr viel Steuersubstrat nach D fliessen wird. Denke auch, dass bereits signifkante Beträge nach D geflossen sind. Ganz regulär per Überweisung. Zwar nicht regularisiert, aber wenigstens zukünftig durch D besteuert. Ich glaube auch, dass sich viele kleinere Banken in der Schweiz mittelfristig komplett von Kunden aus Deutschland verabschieden werne und sich auf einge wenige Domizile konzentrieren werden.
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Lieber Herr Mehrle,
die Frage nach der Bedeutung des Abkommens für Deutschland ist richtig gestellt. Und in Ihrer Tendenz wohl auch richtig beantwortet. In der Schweiz nimmt man das Thema aufgrund der Bedeutung für den Finanzplatz sicher gewichtiger wahr, als in Deutschland. Man überschätzt die Bedeutung eines Themas tendenziell, wenn man selber betroffen ist.
Was mich stört ist Ihre moralische Argumentation. Die ist nicht hilfreich das Problem zu lösen. Sie haben sich leider zu wenig mit dem Abkommen auseinander gesetzt und argumentieren einseitig. Hier ein paar Punkte als Erwiderung:
1) Die Berechnung wird nicht einfach Privatfirmen überlassen. Das Vorgehen ist durch das IQG – ein CH Gesetz – sanktioniert. Und die Überprüfung erfolgt durch die Prüfungsgesellschaften der Banken, durch die FINMA und – was wohl noch schärfer ist – durch die Deutschen Finanzämter und Steuerfandung. Ein „Persilschein“ aus der Schweiz schützt den deutschen Steuerzahler nicht vor Auskünften. Denke, dass dieses ein ausgewogenes Verhandlungsergebnis ist
2) Es wird lediglich der „aktive Ankauf neuer CDs“ ausgeschlossen. Nicht jedoch die Auswertung bereits erworbener CDs. Diese wird von der Steuerfahndung gerade vorangetrieben. Das Drohpotential ist also weiterhin vorhanden
3)Das Zitat mit den 2 Mrd haben Sie falsch verstanden. Es sind „mindestens“ 2 Mrd, weil dieses die Vorauszahlung der CH Banken ist. Und diese sind erst dann amortisiert, wenn von den Steuerpflichtigen mindestens 4 Mrd abgeliefert werden. 10 Mrd erscheinen mir nicht unrealistisch zu sein. Und es haften Privatunternehmen für die Vorauszahlung(soviel zur Motivation der Privatunternehmen „richtig“ zu berechnen)
4) Ihr Steuerbeispiel ist natürlich verfehlt. Wieso sollten 150 Mrd CHF Vermögen in der Schweiz 30% Einkommenssteuer schuldig sein? Sonst kämen sie ja nicht auf die 50 Mrd CHF Steuern für Deutschland. Einkommen und Erträge sind unterschiedlich besteuert. Auch in Deutschland. Und Verjährungsfristen gibt es auch.
5) Völlig vefehlt ist Ihr Vergleich zwischen Regularisierungsbetrag in der Schweiz und der ordentlichen Verlangung in Deutschland. Der korrekte Vergleich ist der mit der Selbstanzeige in Deutschland (vom Verfassungsgericht abgesegnet). Etwas was auch mehr und mehr Deutsche machen. Und warum? Weil es in den allemeisten Fällen günstiger ist. Normalkunden bezahlen zwischen 8% und 14%, wenn sie die Selbstanzeige wählen. Die 80% die angeblich „nur“ die 21% bezahlen, bezahlen für die Anonymität einen Aufpreis von mindestens 50%. Das Abkommen bringt dem deutschen Staat – verglichen mit der Selbstanzeige – also für 80% aller Kunden 50% mehr Steuersubstrat. Und notabene ebenso 40% mehr, als bei der letzten Steueramnestie. Herr Schäuble hat somit sehr gut für Deutschland verhandelt.
Mehr Fakten, weniger Moral. Das wünsche ich mir in der Diskussion.
Und zu Ihrer Frage. Warum Deutschland an dem Abkommen „hängen“ sollte:
1) Weil es den Bundesländern viel Geld bringt, und das ohne administrativen Aufwand.
2) Weil das Agieren mit angekauften, geklauten Daten unwürdig für Deutschland ist und auf Dauer den guten Beziehungen zwischen der Schweiz und Deutschland abträglich ist.
3) Weil der automatischen Datenaustausch als Alternative noch nicht einmal in der EU funktioniert (Lux, Österreich, Liechtenstein)
4) Weil die Verjährung der Steuerschulden einfach weiterläuft. Und die „neuen“ Jahre sind für den Fiskus weniger ertragreich als die früheren JahreAlso ein paar Mrd Steuern kassieren, Verhandlungserfolg realisieren, Bürokratie im Griff behalten, Beziehungen verbessern vs. „Steuergerechtigkeit“ und „Moral“.
Oder es geht einfach nur um Poliitk: „Es kann nicht sein, dass die CDU Regierung ein Verhandlungsergebnis erzielt, dass die SPD nicht hinbekommen hat“. Die nach der Kavallerie schreien, müsste eingestehen, dass sie selber nichts zustande gebracht haben. Darum geht es. Alles andere ist nur Fassade.
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Ich hätte mir fast deken können, dass es höherere Weihen bedarf, stets die „guten Absichten“ zu erkennen.
Viel Text um wenig Argumente….
(Nur der Weg zur Hölle ist noch mit guten Absichten gepflaster -
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Wohltuend, diese klare, diese anständige Positionierung aus Schweizer Munde. Daran sollten sich auch „unser“ Schäuble und alle seine Beihelfer für die Legalisierung der Steuerhinterziehung ein Beispiel nehmen.
Danke!-
Ich find das auch so witzig. Da sollen wir die 10 Milliarden als Geschenk und gute Geste und ich weiß nicht was noch alles begreifen.
Beim Urheberrecht redet man hier ständig davon, dass man ja auch nicht in einen Laden gehen würde, sich eine CD nehmen und dann wieder hinausgehen ohne zu bezahlen, und schließlich meinen würde, dass sei rechtens und kein Diebstahl.
Hier reden wir gerade über 54 Milliarden Euro – das ist 1/6 bis 1/7 des ganzen deutschen Staatshaushaltes – die da geklaut wurden und wenn die Diebe da dann freiwillig und „mit besten Wissen und Gewiissen“ ein paar Kröten zurück geben (sozusagen 1/5 der geklauten Musik-CD), dann sollen wir denen noch schön in den Hintern kriechen und uns freuen oder was? Ich glaube, es hackt!
Wegen einer dummen Stulle Brot oder einem Klops wird einem ein seit 20 JAhren geltender Arbeitsvertrag aufgelöst, wenn man 80 Millionen Menschen um 54 Milliarden Dublonen bescheisst, dann wird man zum Retter des Landes gekührt und kriegt noch ein Schulterklopfen dafür, dass man so großzügig war. Ich fass es einfach nicht. Was für ein korrupter, egoistischer, selbstsüchtiger und selbstgerechter Haufen in Europa die Macht an sich genommen hat…es ist einfach nicht mehr ertäglich!!!
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[...] Warum sollte Deutschland an diesem (Steuer-)Abkommen hängen? Zentral dabei ist aus deutscher Sicht neben all den bekannten anderen Gesichtspunkten:…
Wohltuend, diese klare, diese anständige Positionierung aus Schweizer Munde. Daran sollten sich auch "unser" Schäuble und alle seine Beihelfer für…
Ich find das auch so witzig. Da sollen wir die 10 Milliarden als Geschenk und gute Geste und ich weiß…