„Die Devisenreserve der SNB sind keine Zeitbombe, die uns einmal um die Ohren fliegt, sondern eine Art Volksvermögen“. Das behauptet die SNB-freundliche NZZ am Sonntag. Das Blatt bedient ein SNB-Klischee nach dem anderen und hat den Ernst der Lage unserer Schweizerischen Nationalbank (SNB) offensichtlich nicht begriffen.
Die SNB habe „Geld aus dem Nichts geschaffen“ – einen „gigantischen Geldtopf“. Es handle sich dabei um eine „wundersame Entstehung von Vermögen.“ „Auch innerhalb der SNB ist unbestritten, dass die grosse Bilanz kein Problem darstellt. Es gibt überhaupt keine Notwendigkeit, diese rasch wieder zu schrumpfen.“
Die „Erträge aus diesem Vermögen könne die Schweiz eigentlich ausgeben“, sage sogar ein Doyen der Geldpolitik, Wirtschaftswissenschafter Peter Bernholz. „Die Erträge benötige die SNB nämlich nicht…“.
Im Gegenteil: Die SNB solle „den Hauptteil dieser Devisenreserven risikoreich anlegen: in Aktien“ – so der Doyen.
„Wenn die Schweiz schon die grossen Nachteile eines starken Frankens und der Negativzinsen hat, wären wir dumm, wenn wir die Erträge der Devisenreserven nicht für etwas Gutes nutzen würden.“ Dies behauptet der frühere Nationalrat und emeritierte HSG-Professor Franz Jaeger.
Bei einem Vermögen von 800 Milliarden ergäben sich bei einer angenommenen Rendite von 2 Prozent pro Jahr 16 Milliarden, rechnet ein UBS-Chef-Ökonom vor. Diese Milliarden könne die SNB ausschütten. Das sei wenig angesichts der Strafzinsen von 2 Milliarden pro Jahr, welche die SNB ihrerseits von den Pensionskassen erhebe.
„Überflüssige Eigenmittel der SNB“ könnten der AHV zufliessen, meint ein SVP-Parlamentarier, während ein ehemaliger Preisüberwacher die Idee eines Staatsfonds favorisiert. Von einer „einmaligen Chance“ ist die Rede. Man müsse diese „ergreifen und das Kapital sinnvoll anlegen“.
Naiver könnte ein Artikel bezüglich der immensen SNB-Bilanz nicht daherkommen.
Erstens: Der NZZ-Artikel behauptet einmal mehr, die SNB schaffe „Geld aus dem Nichts“. Dieses Geld stelle Volksvermögen dar. Könnte die SNB tatsächlich Vermögen aus dem Nichts schaffen, also Vermögen schaffen ohne entsprechende Verbindlichkeit, so entstünde durch die Geldschöpfung Eigenkapital der SNB.
Es ist dies der fundamentale Irrtum, den unser SNB-Chef Thomas Jordan aufgrund einer irrigen Geldtheorie kolportiert. Das Resultat sehen wir in diesem NZZ-Artikel. Kreti und Pleti in Politik und Wissenschaft plappern den Jordan-Irrtum nach, ohne selber zu reflektieren.
Nein. Bei der Geldschöpfung entsteht nicht Eigenkapital der SNB, wie aus dem NZZ-Artikel hervorginge, sondern es entstehen Schulden der SNB. Das hat das Blatt immer noch nicht begriffen. Kann denn auch eine NZZ keine Bilanz lesen?
Zweitens: Durch den ganzen NZZ-Artikel hindurch ist von „Devisenreserven“ der SNB die Rede. „Reserven“ stellen per Definition Eigenkapital dar. Die SNB besitzt aber nicht 800 Milliarden Eigenkapital, wie suggeriert, sondern 800 Milliarden Devisenanlagen. Diese wurden mit fast 700 Milliarden Schulden der SNB gegenüber den Banken finanziert.
Drittens: Wenn innerhalb der SNB unbestritten ist, dass die Grösse der SNB-Bilanz kein Problem darstellt, so zeigt das lediglich, dass die SNB ein undemokratisches Moloch ist. Hinter verschlossenen Mauern ist eine offene Diskussion offensichtlich nicht möglich. Kritiker werden mundtot gemacht.
Die Grösse der SNB-Bilanz stellt im Gegenteil ein gewaltiges Problem für die Schweizer Wirtschaft dar. Warum? Über 99 Prozent des SNB-Vermögens sind in Devisen angelegt – und zwar in ausländischen Aktien und Obligationen.
Die SNB besitzt somit nicht nur ein Währungsrisiko, sondern zusätzlich ein Schuldnerrisiko und ein Zinsrisiko. Testen Dollar und Euro Tiefststände, so sind gut und gerne 20 Prozent des Vermögens weg. Die SNB hat dann kein Eigenkapital mehr.
Sollten dann auch noch die Aktien korrigieren und die Zinsen steigen, so kann das nochmals einen dreistelligen Milliardenbetrag kosten.
Fiele das Eigenkapital der SNB beispielsweise auf minus 100 Milliarden Franken, so müssten die kreditgebenden Banken (UBS, CS, Kantonalbanken, PostFinance und weitere) ihre Guthaben bei der SNB um 100 Milliarden wertberichtigen.
Das kann eine ernsthafte Krise der einen oder anderen Bank bedeuten, je nachdem, wieviel Kredit sie der SNB zur Finanzierung ihrer Devisen gegeben hat.
Viertens: Die Banken sind mit ihren Krediten von insgesamt fast 700 Milliarden Franken an die SNB ein gewaltiges Risiko eingegangen. Vor diesem Hintergrund propagieren sie nun, die Devisenanlagen der SNB seien in einen Staatsfonds auszulagern (siehe UBS-Chefökonom).
Klar: In diesem Fall könnten sie das SNB-Risiko direkt auf die Schweizer Steuerzahler abwälzen. Die Banken wären dann „aus dem Schneider“. Ich hoffe, die Politiker und das Schweizer Volk sind nicht so dumm und stimmen dem zu.
Fünftens: Bei allem Respekt für „Doyen“ Bernholz, er hat immerhin mein Lizentiat signiert, muss doch ganz klar festgehalten werden, dass es nie und nimmer Aufgabe der SNB sein kann, in der Schweiz sich zu verschulden und das so aufgenommene Kapital ins Ausland zu exportieren, um ihren Gewinn zu maximieren. Das widerspricht dem Auftrag an die SNB gemäss Bundesverfassung.
Sechstens: Noch nie konnte die SNB erklären, wie sie mit dem Kauf von beispielsweise Facebook-Aktien den Tourismus in der Schweiz oder die Schweizer Exportindustrie ankurbelt. Dass die SNB die Schweizer Wirtschaft nur mit Inlandinvestitionen ankurbeln kann, versuche ich der SNB seit 1993 klarzumachen. Die Ideen der Schweizer Politiker kommen da reichlich spät.
Siebtens: Die SNB besitzt nicht überschüssige Eigenmittel, wie behauptet. Im Gegenteil: Angesichts des grossen Verlustrisikos ist die Eigenmitteldecke der SNB eher dünn. Eine Korrektur an den Finanzmärkten kann schnell und heftig sein. Das Eigenkapital der SNB kann dann in Kürze weg sein und sogar ins Minus drehen.
Konklusion: Es ist sinnlos, mit der NZZ darüber zu schwelgen, wie die SNB ihr überschüssiges Eigenkapital „aus dem Nichts“ sinnvoll ausgeben könnte. Viel sinnvoller wäre es, eine Diskussion darüber zu führen, ob und wie allenfalls negatives Eigenkapital der SNB noch abgewendet werden kann.
Was tun wir, wenn Banken und Pensionskassen hohe Verluste erleiden oder gar Konkurs gehen, weil die SNB sich mit Devisen verspekuliert hat? Die Schulden der SNB sind nota bene fast viermal höher als jene von Bund, Kantonen und Gemeinden – zusammen.
Können wir Steuerzahler solche Beträge überhaupt noch bewältigen? Oder werden wir dann den Euro zu einem miserablen Wechselkurs einführen müssen? In diese Richtung muss die Diskussion gehen, denn die SNB-Zeitbombe tickt.
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Die beliebtesten Kommentare
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Vergleicht man die Ausführungen von Hr. Meyer mit denen von Dr. Markus Krall, kommt man zum Schluss, dass die SNB im selben unsicheren Fahrwasser läuft wie die EZB.
Fällt der Euro, zerlegt es die SNB und der Steuerzahler darf die Suppe auslöffeln. -
Lieber Herr Mayer.
Funktioniert die Gelschoepfund in der schweiz nicht gleich wie z.B. in den USA, wo das treasury (finanzdepartement) staatsfonds herausgibt die durch die mittelsmaenner (kommerzielle banken) an die zentralbank verkauft werden, welche diese mit checks kauft die von einem konto ausgestellt werden, das immer 0.- drauf hat? Und auch durch das fractual reserve lending der kommerziellen banken, die durch die kreation von bank credits aus 100.- 1000.- machen koennen? -
Aufgrund der grossen Nachfrage hier noch einmal gepostet:
Und immer wieder grüsst…
30. Juli 2018 / 14:04
Man reibt sich nur noch peinlich berührt die Augen hier. Lieber Herr Hässig, bitte schützen Sie den Dr. vor sich selbst und lassen Sie seine eigene fachliche wie v.a. auch menschliche Demontage nicht weiter zu.
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@“Urs Abderhalden“, „Walt Rother“, „The real (MMDr!)“, „Nick Norman“, „stiller Beobachter“ (gestohlenes Pseudonym im Gegensatz zu „stiller Beobachter (das „Original“)) alias alias alias“
Es ist offensichtlich, dass Sie ein Betrüger sind.
Sie sind ein Troll – der einzige, welcher die Irrlehre von SNB-Chef Thomas Jordan hier noch vertritt.
Unter ständig wechselnden und zum Teil gestohlenen / abgeänderten Pseudonymen versuchen Sie hier, auf höchst polemische Art und Weise die Diskussion um die Geldtheorie und Geldpolitik unserer Schweizerischen Nationalbank zu torpedieren.
Es gelingt Ihnen aber nicht.
Es ist bereits beschämend für unsere Schweizerische Nationalbank, dass die Diskussion über ihre Geldpolitik in unserem Lande anonym erfolgen muss.
Unserer Demokratie unwürdig ist nun vor allem, dass die Irrlehre der SNB hier von einem betrügerischen Troll vertreten wird.
Steht niemand mehr offen mit seinem Namen für die Irrlehre der SNB und ihres Chefs ein?
Das ist höchst bedenklich.
Marc Meyer
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Aufgrund der grossen Nachfrage hier noch einmal gepostet:
Und immer wieder grüsst…
30. Juli 2018 / 14:04
Man reibt sich nur noch peinlich berührt die Augen hier. Lieber Herr Hässig, bitte schützen Sie den Dr. vor sich selbst und lassen Sie seine eigene fachliche wie v.a. auch menschliche Demontage nicht weiter zu.
ZITAT VOM 14. JULI 2018
„Sehr geehrter Herr Günter
Gehen wir die Artikel, die sie hier aufführen durch:
ERSTENS:
Or Artikel 84
„Geldschulden sind in gesetzlichen Zahlungsmitteln der geschuldeten Währung zu bezahlen“Frage: Was möchten Sie aus diesem Artikel für die Schulden der SNB ableiten?
Angenommen, eine Bank besitze Geldschulden gegenüber einer anderen Bank.
Aus Artikel 84 geht somit hervor, dass diese Geschäftsbank ihr Geld bei der SNB, angelegt in Giroguthaben, als Zahlungsmittel verwenden darf. D.h. die Bank darf der SNB den Zahlungsauftrag geben, ihr Guthaben oder einen Teil davon an jene Bank zu überweisen, an welche die Zahlung gehen soll. Die SNB muss den Auftrag ausführen, da es sich bei den Giroguthaben um gesetzliche Zahlungsmittel handelt. Die SNB muss die entsprechende Reduzierung ihrer Bilanz akzeptieren.
Konkretes Beispiel:
Angenommen, eine Geschäftsbank (GB) mit Giroguthaben bei der SNB möchte gerne für einen Kunden Franken verkaufen und Euro kaufen. Die GB kann nun aufgrund dieses Gesetzesartikels der SNB den Zahlungsauftrag geben, mit ihrem Guthaben bei der SNB die Euros zu bezahlen. Die SNB ihrerseits muss demzufolge beispielsweise der Deutschen Bank den Auftrag geben, einen entsprechenden Teil ihres Euro-Guthabens von ihrem Konto auf das Konto der empfangenden Bank zu überweisen. Dadurch wird das Giroguthaben der GB bei der SNB verringert. Zudem wird auch das Euro-Guthaben der SNB bei der Deutschen Bank verringert.Konklusion: Die GB hat die gekauften Euros mit Franken bezahlt. Die GB konnte ihrw gesetzliche Zahlungsmittel bei der SNB dazu verwenden, Euros zu bezahlen und die SNB musste Euros liefern.
OR Artikel 84 bestimmt somit, dass die SNB Vermögen bzw. Aktiven liefern muss, wenn eine Geschäftsbank das will. Denn die Giroguthaben der Banken bei der SNB sind gesetzliches Zahlungsmittel.
OR Artikel 84 belegt somit, dass die Behauptung von SNB-Chef Jordan falsch ist, wonach die SNB gegen Giroguthaben nur Franken-Banknoten gäbe und umgekehrt.
ZWEITENS:
Bundesgesetz über die Währung und Zahlungsmittel (WGZ) Art. 1
„Die schweizerische Währungseinheit ist der Franken. Er ist in 100 Rappen eingeteilt.“
Habe ich irgendwo behauptet, die schweizerische Währungseinheit sei nicht der Franken?
DRITTENS:
WGZ, Art.2
„Gesetzliche Zahlungsmittel sind: „
Lit. c: „die von der Schweizerischen Nationalbank ausgegebenen Banknoten;“
Richtig. Banknoten sind gesetzliche Zahlungsmittel. Daraus folgt. Ein privater Haushalt darf jederzeit eine Banknote an seine Geschäftsbank zurückgeben und erhält den Betrag gutgeschrieben auf seinem Konto. Damit kann er etwas bezahlen.
Die Geschäftsbank ihrerseits darf die Banknote jederzeit an die SNB zurückgeben. Der Betrag wird der GB gutgeschrieben auf ihrem Konto bei der SNB. Damit darf die Bank jederzeit etwas bezahlen. (bitte lesen Sie dazu obige Ausführungen zu OR Artikel 84.) Die SNB muss die Zahlung ausführen. Sie darf das nicht verweigern, wie aus der Argumentation von SNB-Chef Jordan hervorginge.
VIERTENS:
WGZ, Art. 2
Gesetzliche Zahlungsmittel sind:…
Lit c. „auf Franken lautende Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank.
Richtig. Auch dieser Artikel belegt auf eindrückliche Weise, dass die Banken mit ihren Sichtguthaben bei der SNB auf Sicht – also sofort – etwas bezahlen dürfen. Die SNB darf das nicht verweigern, wie das aus der Argumentation von SNB-Chef Jordan hervorgeht.
Ein GB darf also Euros irgendwo kaufen und mit ihren Guthaben bei der SNB bezahlen.
Bitte beachten Sie, dass laut Gesetz „Giroguthaben“ gesetzliche Zahlungsmittel sind. Die SNB ihrerseits besitzt keine Giroguthaben, sondern „Sichtverbindlichkeiten“ (laut Geschäftsbericht). Sichtverbindlichkeiten können ex definitione keine Zahlungsmittel sein. Auf solch einen absurden Gedanken, wie ihn die SNB verbreitet, kommt das Gesetz glücklicherweise nicht einmal.
Bitte beachten Sie auch, dass nur aktive Banknoten Zahlungsmittel sein können. Nur ein Aktivum kann ex definitione Zahlungsmittel sein. Ein Zahlungsmittel wird dazu benützt, eine Schuld auf der Passivseite zu bezahlen. Ergo muss ein Zahlungsmittel ein Aktivum sein. Die SNB besitzt jedoch passive Banknoten. Diese können ex definitione nicht Zahlungsmittel sein.
FUENFTENS:
WGZ Art. 3. Annahmepflicht
„Schweizerische Banknoten müssen von jeder Person unbeschränkt an Zahlung genommen werden.“
Richtig. Banknoten müssen von jeder Person unbeschränkt an Zahlung genommen werden. Das Gesetz geht hier davon aus, dass der Verkäufer einer Ware (Anbieter) vom Käufer der Ware (Nachfrager) als Gegenleistung für die Ware Banknoten als Zahlungsmittel für die Geldschuld annehmen muss.
Eine Person kann also zur Bank gehen und mit seiner Banknote beispielsweise ein Goldvreneli kaufen oder er kann das Geld auf sein Girokonto gutschreiben lassen, um später damit eine Zahlung mit Buchgeld ausführen zu lassen.
Die Geschäftsbank ihrerseits kann die Banknote an die SNB zurückgeben und sich den Betrag auf ihrem Konto gutsschreiben lassen, um später damit eine Zahlung zu tätigen.
Meine Argumentation ist somit gesetzeskonform.
Nicht gesetzeskonform ist dagegen die Behauptung der SNB, sie könne ihre eigenen Schulden, bestehend aus ihren Sichtverbindlichkeiten gegenüber den Banken, bezahlen durch Übergabe von Banknoten.
Erstens: Durch Übergabe von Banknoten würde die SNB ihre Schulden gegenüber den Banken nicht abbauen, sondern lediglich von einer elektronischen Buchform in eine Papierform bringen. Rechtlich bliebe die Schuld der SNB bestehen. Das wäre lediglich ein Passivtausch.
Zweitens. Die Bilanz der SNB würde durch die Übergabe von Banknoten anstelle von Giroverbindlichkeiten nicht verkürzt. Eine Bezahlung von Schulden durch gesetzliche Zahlungsmittel müsste aber zwingendermassen zu einem Rückgang der Bilanz führen (bei unverändertem Eigenkapital).
Auch dieser Artikel untermauert somit meine Argumentation und nicht die der SNB und insbesondere jene von SNB-Chef Jordan.
Drittens: WGZ Art. 7, Abs. 2 Besagt: „Sie (die SNB) nimmt die nicht benötigten Noten unbeschränkt gegen Vergütung des Nennwerts zurück.“
Wenn also die SNB nicht benötigte Banknoten unbeschränkt zurücknehmen muss, so folgt daraus, dass die Banken keine Banknoten gegen ihren Willen von der SNB annehmen müssen. Die SNB kann also auch aus rechtlicher Sicht ihre Schulden gegenüber den Banken nicht mit der Übergabe von Banknoten begleichen.
Viertens: Banknoten müssen als Zahlung angenommen werden. Unterstellt wird ein gegenseitiges Rechtsgeschäft. Ware gegen gesetzliches Zahlungsmittel. Keine Person kann jedoch gegen ihren Willen dazu gezwungen werden, Banknoten anzunehmen.
Die SNB kann keine Leserin und keinen Leser dazu zwingen, einen Gegenstand zu verkaufen, nur um eine Banknote zu übernehmen. Die Banken können nicht dazu gezwungen werden, gegen ihren Willen Banknoten der SNB anstelle ihrer Guthaben bei der SNB anzunehmen. Das ist Illusion der SNB.
Bei hunderten Milliarden Giroverbindlichkeiten der SNB müsste die SNB pro Person bis zu 100‘000 Franken in Banknoten zuteilen. D.h. Familienväter müssten ihre Häuser gegen Bargeld verkaufen und diese Banknoten im Safe aufbewahren. Die Argumentation, die SNB könne ihre Giroverbindlichkeiten abbauen durch Übergabe von Banknoten ist fern der Realität. Die Schulden der SNB wären dann anstatt in Giroguthaben einfach in Banknoten verbrieft.
Fünftens: Der Zahlungsverkehr in unserem Lande würde vollkommen zum Erliegen kommen, weil sämtliche Zahlungen nur noch mit Bargeld abgewickelt werden könnten. SNB-Chef Jordans Behauptung ergibt keinen Sinn.
Die SNB würde damit gegen Artikel 5 des Bundesgesetzes über die Nationalbank verstossen, wonach die SNB den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu erleichtern hat. Die SNB würde den bargeldlosen Zahlungsverkehr im Gegenteil verunmöglichen.
SECHSTENS:
Artikel 3 Absatz 3 WGZ
„Auf Franken lautende Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank müssen von jeder Person, die dort über ein Konto verfügt, unbeschränkt an Zahlung genommen werden.“
Korrekt: GUTHABEN müssen als Zahlungsmittel angenommen werden. VERBINDLICHKEITEN müssen nicht als Zahlungsmittel angenommen werden und können ex definitione auch gar nicht Zahlungsmittel sein.
Die SNB besitzt nicht Giroguthaben, sondern Sichtverbindlichkeiten.
Die SNB und insbesondere SNB Chef Jordan sollen nun doch endlich mit ihrem Unsinn aufhören.
Ich bitte den Bundesrat, dafür besorgt zu sein, dass die SNB mit ihrer dämlichen Argumentation aufhört, die jedes Kind widerlegen kann. Wie sollen Schulden mit zusätzlichen Schulden abgebaut werden? Einfach nur noch lächerlich!
SIEBTENS:
WGZ Art 10 besagt:
„Die Nationalbank legt die Bedingungen, unter denen Träger des Zahlungsverkehrs bei ihr auf Franken lautende Sichtguthaben unterhalten können, gestützt auf das Nationalbankgesetz vom 23. Dezember 19531 fest.“
Korrekt. Ich habe nie etwas anderes behauptet. Die SNB legt beispielsweise den Minuszins fest.
Bezeichnend ist jedoch auch hier, dass von den Trägern der GUTHABEN die Rede ist. Damit werden Zahlungen getätigt.
ACHTENS:
Das Bundesgesetz über die Nationalbank (NBG) Art.2 legt fest:
Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, gelten die aktienrechtlichen Vorschriften des Obligationenrechts (OR)3.
Korrekt. Ich habe nie etwas anderes behauptet. Aus diesem Artikel geht auch hervor, dass die SNB ihre Aktiven marktgerecht bewerten müsste. Das tut sie nicht, sondern bewertet ihre Devisenanlagen zu den manipulierten Kursen. Dadurch weist sie höhere Gewinnen und ein höheren Aktienkapital aus.
Die SNB verstösst gegen dieses Gesetz.
Auch geht aus diesem Gesetz hervor, dass die SNB ihre Bilanz bei negativem Eigenkapital der SNB deponieren muss.
Zudem dürfen Devisenanlagen nicht als Devisenreserven und damit als Eigenkapital der SNB bezeichnet werden, wie das die SNB tut.
Auch dieser Artikel widerspricht abermals den irrigen Behauptungen von SNB-Chef Jordan.
NEUNTENS:
Artikel 9 des NBG besagt:
„Die Nationalbank hat das ausschliessliche Recht zur Ausgabe der schweizerischen Banknoten.“
Richtig. Habe ich irgendwo etwas anderes behauptet? Bitte zeigen Sie mir wo.
Sie werfen hier mit Gesetzesartikel um sich, die meine Argumentation widerlegen sollen, aber das Gegenteil tun. Diese Artikel haben Sie offenbar vorher nicht einmal selber gelesen. Von einem Angestellten der SNB sollte man eine bessere Sorgfaltspflicht erwarten.
Aber mich erstaunt bei der SNB überhaupt nichts mehr. Liederlichkeit scheint bei der SNB alltäglich zu sein. Und dabei fängt es ganz oben an…
ZEHNTENS:
NBG Art. 9
…Die SNB kann für Banken Konten führen…
Dito. Auch diesbezüglich habe ich nie etwas anderes behauptet.
Konten führen bedeutet, dass die Banken die Entscheidungsträger sind. Sie können ihre Kontenbestände bei der SNB vergrössern und verkleinern – nicht nur vergrössern. Auch dieser Gesetzesartikel widerspricht der Behauptung von SNB-Jordan, wonach nur die SNB entscheidet und die Konten nur vergrössert und nicht mehr verringert werden dürfen.
ELFTENS:
NBG Art. 13: „Die Nationalbank ist befugt, ausser den mit ihren gesetzlichen Aufgaben verbundenen Geschäften auch Geschäfte für ihren eigenen Betrieb sowie Bankgeschäfte für ihr Personal und ihre Vorsorgeeinrichtungen zu tätigen.“
..und offenbar nehmen sich zudem die SNB-Angestellten und ihre Angehörigen auch das Recht heraus, Frontrunning zu betreiben. SNB-Chef Hildebrand hat’s ja vorgemacht.
Und was soll dieser Artikel hier? Habe ich irgendwo etwas anderes behauptet?
Herr „Roman Günter“. Es ist offensichtlich, dass Sie auf der Lohnliste der SNB stehen. Und ich sage Ihnen: Eine liederliche Arbeit geben Sie hier ab auf Kosten der Steuerzahler. Es geht Ihnen offenbar einfach darum, mir irgendwelche Artikel an den Kopf zu schmeissen, die ich dann beurteilen soll.
Wollen Sie mich beschäftigen? Meinen Sie ich habe nichts Gescheiteres zu tun, als die liederliche Arbeit von hochbezahlten SNB-Angestellten hier zu korrigieren?
ZWOELFTENS:
NBG Art. 17:
„Um das reibungslose Funktionieren des Geldmarktes zu erleichtern, müssen die Banken Mindestreserven unterhalten.“
Korrekt. Habe ich irgendwo einmal etwas anderes behauptet? Wollen Sie hier eigentlich Gesetzesartikel aufzählen, die mir widersprechen oder die mir Recht geben?
Sie schiessen ein Eigentor nach dem anderen zulasten der SNB.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich Sie und Ihren Chef Thomas Jordan aber gleich auf Artikel 18 des Nationalbankgesetzes aufmerksam machen, den Sie grosszügig „übersehen“.
Art. 18 Abs. 2 besagt: „Der Mindestreservesatz darf 4 Prozent der kurzfristigen, auf Schweizerfranken lautenden Verbindlichkeiten der Banken nicht überschreiten.“
Dieser Artikel ist entscheidend: Daraus geht hervor, dass die SNB eben nicht das Recht hat, von den Banken unbeschränkt Mindestreserven einzufordern. Das ist gleichbedeutend mit dem Satz, die SNB hat keine rechtliche Handhabe, ihre Geldmenge per Gesetz unbeschränkt aufzustocken.
Halten die Banken nämlich Mindestreserven im Betrag von 4 Prozent, so darf die SNB nicht noch mehr Giroguthaben von den Banken fordern.
Daraus folgt zwingend: Ist das Mindestmass von 4 Prozent überschritten, so haben die Banken das Recht, ihre Guthaben bei der SNB abzubauen.
Ich wiederhole. Die Banken haben das Recht, ihre Guthaben bei der SNB abzubauen.
Diese Guthaben der Banken bzw. Verbindlichkeiten der SNB-Bilanz kann die SNB nur abbauen, wenn sie entsprechendes Vermögen auf der Aktivseite verkauft.
Daraus folgt ZWINGEND, dass die SNB entgegen den Behauptungen ihres Chefs Jordan Vermögen verkaufen muss – MUSS – wenn die Banken das fordern. Es gibt keine andere Möglichkeit.
Die Behauptung von SNB-Chef Jordan, wonach die SNB gegen Giroguthaben nur Banknoten hergäbe und umgekehrt ist damit ein und für allemal widerlegt.
Es ist einfach Unfug, was uns SNB-Chef Jordan weismachen will – auch wenn die Volkswirtschaftliche Gesellschaft Zürich mit ihrem Doyen artig klatscht, wenn er solche Irrlehren verbreitet.
DREIZEHNTENS:
Art. 32
Hier geht es um die Liquidation der SNB.
Diesen Artikel haben Sie einfach auch noch hingeknallt – um den Eindruck bei der Leserschaft zu erwecken, viele Artikel widersprächen meiner Argumentation.
Nochmals Bitte lesen Sie Ihre Artikel durch, bevor Sie diese mir schicken. Allesamt belegen das Gegenteil von dem, was Sie wollen. Alle geben mir Recht und der SNB mit Herrn Jordan falsch.
Und was Sie mit Ihren AGB der SNB hier widerlegen wollen, ist mir vollkommen schleierhaft. Ich erspare mir diese vor dem Hintergrund ihrer oberflächlichen Arbeit.
Ich komme zum Schluss:
Herr „Roman Günter“ (wie ist eigentlich Ihr korrekter Name?), Sie haben hier eine ganz liederliche Arbeit geleistet: Sie haben eine Menge Artikel aufgelistet, die meinen Argumentationen widersprechen soll.
Herablassend haben Sie geschrieben, nach dem Studium derselben würde ich einiges besser verstehen. Dabei haben Sie sich selber nicht einmal die Mühe gemacht, diese Artikel selber zu lesen.
Sämtliche Ihrer Artikel untermauern meine Argumentation und widersprechen jener von SNB-Chef Jordan.
Es ist beschämend für eine Zentralbank, solch liederliche Arbeit abzugeben. Sie haben damit SNB-Chef Jordan einen Bärendienst erwiesen.
Es ist befremdend, dass nirgends in den Schweizer Medien eine Diskussion über die Irrlehren der Schweizer Nationalbank stattfinden kann – dabei es geht mittlerweile um 800 Milliarden.
Befremdend ist auch, dass die SNB es nicht für nötig erachtet oder nicht den Mut hat, selber an der Diskussion hier über sie teilzunehmen.
Befremdend ist auch, dass die Argumentation der SNB und insbesondere jene von Herrn Jordan hier unter Pseudonymen und anonym erfolgt.
Die SNB und ihr Verhalten passen nicht in unsere Demokratie.
Ich bitte den Bundesrat nun endlich bei der SNB zum Rechten zu schauen.
Danke
Marc Meyer
P.S. Zum Schluss möchte ich noch auf die Bundesverfassung aufmerksam machen: Dort ist in Art. 99 festgehalten, dass die SNB im Gesamtinteresse des Landes handeln muss.
Ist es im Gesamtinteresse der Schweiz, wenn die SNB ihr gesamtes Vermögen von fast 800 Milliarden im Ausland investiert und damit unter hohem Risiko die dortigen Volkswirtschaften ankurbelt, während sie in der Schweiz nicht einmal ein halbes Prozent davon investiert?“
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Guten Tag Herr Dr. Marc Meyer,
https://blog.derbund.ch/nevermindthemarkets/index.php/44386/der-snb-sind-die-haende-gebunden/
Lehren die Geschichte und der gesunde Menschenverstand denn nicht das genaue Gegenteil? Erstaunlicherweise scheint diese Schizophrenie den meisten Zeitgenossen gar nicht aufzufallen. Und in den gleichgeschaltet wirkenden Massenmedien wird tatsächlich so getan, als sei das alles das Normalste der Welt.
Ihre Prognose konkretisiert sich: EU und EURO-Beitritt.
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@Platon:
Soso, die Tragik und die Problematik werden implodieren. Na, das wird unser lieber Herr Meyer aber gar nicht mögen. Sollten alle seine Untergangsphantasien schon in 24 Monaten Makulatur sein? Nein, natürlich nicht erst in 2 Jahren, sie sind es ja bereits 😂.
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@Urs Abderhalden,
Sorgen Sie dafür – dass IHR Leben Spass macht – DANN freuen SIE sich auch auf die Zukunft . . .
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Lieber Platon
Vorerst sorgen Sie ja für Spass in meinen Leben – vielen Dank dafür!
Falls Sie einmal nicht (mehr) zur Verfügung stehen sollten, mache ich mir auch keine Sorgen, ich habe immer Spass 😂👏👍💪! -
Lieber @Urs Abderhalden,
Gerne. Einen TROLL zu zwingen – sich SELBST zu outen – DAS war mein Ziel! Danke.
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@“Urs Abderhalden“, alias „Walt Rother“, alias „The Real (MMDr!), Alias „Nick Norman“ alias alias alias…
Sie sind ein echter Spassvogel. Der einzige noch, der die abstrusen Behauptungen von SNB-Chef Jordan hier vertritt und diese auch noch „versichert“.
Merken Sie nicht, dass Sie verloren haben? Stellen Sie sich doch der Realität.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
P.S. Den Tor erkennt man an seinem Lachen.
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Guten Tag Herr Meyer,
Mancher hat eben noch Schwierigkeiten der Wahrheit ins Auge zu sehen. Da hilft auch stundenlanges Argumentieren nichts.
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Guten Tag, Herr Dr. Meyer
Die Ausführungen von Herrn Dr. Thomas Jordan sind für Sachverständige durchaus nachvollziehbar. Die Kontroverse sehe ich eher in Ihren Thesen zu Risiken und Funktionen der Nationalbank, welche vom common sense des Bankgeschäfts und den entsprechend rechtlichen Grundlagen zuweilen doch sehr stark abweicht.
Beste Grüsse
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@Platon
Sie sind mir ja ein ganz ausgekochter Fuchs😂😂. Und ein Troll auf Trollsuche dazu 😉! IP ist aber kein Troll-Tinder, sollten Sie wissen. Obwohl, vielleicht doch. Obertroll Meyer hat ja mit Ihnen einen perfekten „match“ gelandet. Glückwunsch!
Jetzt wollen wir doch mal sehen, wie lange es bis zum ersten (?) Nachtrag dauert, den dann auch wieder niemand liest 😂😂😂.
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Lieber Urs Abderhalden,
So heuchlerisch – wie Sie lieber Urs den neuen “Gast” spielen – werden Sie nur weitere „Smiley“ zu Ihrem schnellen outing als neuester TROLL ernten…Sie Spielen auf “blöd” und überschütten das Forum mit offensichtlich geheuchelten Fragen, die nichts anderes sind als die reine Provokation! So schnell wie Sie – hat sich noch keiner vor Ihnen – selbst ad absurdum geführt!
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@Platon
Vielen Dank für das Posten des Textes an Dr. Pregetter.
Ich bin sehr froh, dass Sie diesen wieder gefundrn haben.
Für mich war er verloren. Jetzt weiss ich warum: Es war ein Kommentar zu Dr. Jürgen Ott Herrliberg.
Bin froh, dass er nun hier steht.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Abend Herr Dr. Marc Meyer,
Gerne. Innerhalb der nächsten 24 Monaten wird die Problematik und Tragik implodieren. Bleiben Sie dran es geht nicht mehr lange…..
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„Selbstgespräche?“
“ Marc Meyer Dr.
13. September 2018 / 12:20@M. Meyer
Danke für das Posten eines alten Kommentars zu meinem vorgängigen Beitrag.“
Lassen Sie, Herr Dr. Marc Meyer, die werte Leserschaft jetzt auch an Ihren Selbstgesprächen teilnemen?
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Guten Tag Herr Rudolf Müller,
Leider wird Geld immer über seine Funktionen statt über sein Wesen definiert. Das verursacht die wirrsten Theorien. Geld ist eine Schuld einer Bank: Bargeld ist die Schuld einer Zentralbank; Buchgeld ist eine Bargeldschuld einer Zentral- oder Geschäftsbank. Mit dieser Definition meine ich natürlich das bestehende Schuld- und nicht Warengeld wie Herr Roman Günter immer wieder unterstellt. Weder die SNB noch die Geschäftsbanken stellen reales Vermögen her; sie sind daher nichts weiter als Dienstleister, die das Geld, welches diverse Funktionen erfüllt, zur Verfügung stellen sollen.
Und übrigens bevor Sie weitermachen Herr Marc Meyer als einen destabilisierten (Paranoia und Selbstgespräche) Wissenschaftler dastehen zu lassen: Hier eine Antwort von Herr Dr. Marc Meyer an Herr Dr. Otmar Pregetter.
ZITAT ANFANG:
„Marc Meyer, Dr.
31. Mai 2015 / 18:29
@Dr. Otmar PregetterSehr geehrter Herr Doktor Pregetter
Sie hatten sich doch schon einmal definitiv von hier verabschiedet. Nun sind Sie wieder da. Warum? Sie sind doch der mit der „Frisur auf Vorrat“? Nichtwahr?
Ihre Voten hier weisen alle dasselbe Muster auf: Zuerst lautes polemisches „Röhren“, dann vage Argumente und dann die Flucht, bevor man überhaupt ein Gegenargument vortragen konnte. So auch jetzt wieder.
Doch bitte nicht so: Wenn Sie ein Gegenargument erhalten, sollten Sie zumindest aus Anstand darauf eingehen und antworten.
Was sich Ihnen zugute halte ist, dass Sie wenigstens mit Ihrem Namen hier zu dem stehen, was sie schreiben und nicht anonym persönlich beleidigend werden, wie das leider diverse Kommentatoren tun. Diese wechseln sogar andauernd ihr Pseudonym aus Angst, sie könnten „auffliegen“. Schwach – nicht wahr? Und das sind Vollgeld-Initianten und „anonyme Freunde“ der Nationalbank.
Diese tun das, weil Sie fachlich offenbar stark überfordert sind und deshalb versuchen, die Diskussion auf eine persönlich beleidigende Ebene zu herunterzuzerren. In den persönlichen Beleidigungen sehen sie ihre vermeintliche Stärke – damit wollen sie punkten und ihre Defizite im Faschwissen überdecken.
Ich denke nicht, dass das die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger „goutieren“.
Da Sie hingegen fachliche Argumente vortragen, kann und will ich darauf eingehen. Ich versuche das nochmals, obwohl ich das hier auf Inside Paradeplatz in zwei Dutzend Beiträgen vielmals getan habe.
Es würde mich freuen, wenn Sie versuchten, das nachzuvollziehen, was ich hier schreibe:
Der fachliche Kern Ihres Kommentars ist ihre Argumentation, wonach ein Geldemittent z.B. ein Hochhaus oder ein Auto kaufen könne und dieses dann mit „Geld aus dem Nichts“ bezahle.
Ihre Argumentation ist identisch mit jener von SNB-Chef Prof. Dr. Jordan. Er argumentiert auch, die Schweizerische Nationalbank könne „Geld aus dem Nichts“ schaffen, indem sie beispielsweise ihr Haus am Bürkliplatz durch einen Maler streichen lassen würde und mit „Geld aus dem Nichts bezahle“.
Es scheint, dass solche Beispiele der letzte Halm sind, an welchen sich die Zentralbanker dieser Welt mit ihrer Irrlehre vom „Geld aus dem Nichts“ klammern.
Ich will Ihnen Ihren Überlegungsfehler und den der Zentralbanker hier nochmals erklären:
Erstens:
Zuerst einmal muss gesagt werden, dass es nicht das typische Beispiel einer Geldemission ist. Typischerweise – und von der Bundesverfassung vorgegeben – muss eine Zentralbank zum Nutzen der gesamten Volkswirtschaft investieren. D.h. eine Zentralbank kauft entweder Gold, dessen Wert rel. sicher ist und emittiert dagegen Notenbankgeld.
Oder eine Zentralbank kauft Wertschriften und emittiert dagegen Notenbankgeld. Oder sie kauft Devisen und emittiert dagegen Notenbankgeld.
Natürlich ist es auch denkbar, dass eine Notenbank ein Immobilienportefeuille aufbaut und dagegen Notenbankgeld emittiert.
Würden Sie aber Ihr Geld bei einer Bank anlegen, welche ausschliesslich in eigene Autos für ihre Mitarbeiter investiert. Jeder Mitarbeiter bekommt dann eins, zwei oder drei Autos zu herumfahren.
Was wären diese Autos nach zehn Jahren wert? Und wieviel wäre dann ihr Geld bei dieser Bank noch wert, wenn diese Konkurs gegangen ist, weil sie nur in Fahrzeuge zum herumfahren investiert hätte?
Ihr Geld wäre nichts mehr wert.
Genauso wäre das Notenbankgeld einer Zentralbank nach einigen Jahren nichts mehr wert, wenn diese nur in Autos investierte.
Ähnlich wäre auch der Fall, wenn die Zentralbank nur in eigene Hochhäuser investiert und darin nichts gearbeitet wird. Der Landpreis wäre zumindest erhalten. Aber es ist nicht die Aufgabe einer Zentralbank in eigene Immobilien zu investieren und darin nichts zu arbeiten.
Eine Zentralbank hat die Aufgabe, ein allseits anerkanntes Zahlungsmittel bereitzustellen.
Sie tut das typischerweise, indem sie Wertschriften kauft und dagegen Notenbankgeld emittiert. Dabei muss sie einen positiven Zinsensaldo erwirtschaften. Selbstverständlich hat sie auch Kosten: Zinsaufwand, Löhne, Immobilenaufwand, Fahrzeugaufwand usw.
Die Kosten für die Autos der Zentralbank und der Immobilienaufwand der Zentralbank werden mit dem Zinsertrag erwirtschaftet. Was dann noch übrig bleibt ist der Gewinn der Nationalbank bzw. deren „Seigniorage“.
Das Geld, das emittiert wird bei einem Immobilienaufwand oder bei einem Fahrzeugaufwand (Ihr Beispiel) hat nur deshalb einen Wert, weil die Zentralbank insgesamt eine „Seigniorage“ erwirtschaftet, die dafür garantiert, dass der Wert des Vermögens der Zentralbank insgesamt nicht unter den Wert ihrer Schulden – der ausstehenden Notenbankgeldmenge – fällt.
Würde eine Notenbank aber nur in Malerarbeiten und Benzin für Autos investieren, ohne zu arbeiten, so wäre das Notenbankgeld dieser Zentralbank bald nichts mehr wert.
Zweitens:
„Geld aus dem Nichts“ wäre genauso nichtig, wie einen Geburtsschein auszustellen ohne Geburt eines Kindes.
Drittens:
Würde die Notenbank „Geld aus dem Nichts“ emittieren, so wären diesbezüglich zwei Buchungen möglich:
„Liquide Mittel an Nichts“
Oder
„Nichts an Notenbankgeld“.
Die Zentralbanken begehen in ihrer Argumentation zwei Fehler: Erstens behaupten sie, Notenbankgeld sei „Liquidität“. Damit könnten sie alle Schulden der Zentralbank bezahlen. Das ist falsch:
Das wäre der Buchungssatz
Liquide Mittel an Nichts.
Das ist falsch. Unmöglich.
Da muss die Buchhaltung keineswegs neu erfunden werden. Im Gegenteil: Die Doppelte Buchhaltung offenbart den Fehler der Zentralbanken.
Der zweite Fehler liegt darin, dass die Zentralbanken übersehen, dass beide Seiten der Bilanz bei einer Geldemission gleichviel zunehmen. D.h. es gibt nicht „Geld aus dem Nichts“. Das wäre auf der einen Seite ein positiver Betrag und auf der anderen eine Null. Unmöglich.
Die Bilanz würde „hinken“.
Viertens:
Wenn eine Notenbank ein Auto für den eigenen Fahrzeugpark kaufen muss und dieses mit eigenem Notenbankgeld „bezahlt“, so ist die Schuld der Zentralbank damit nicht beglichen. Sie ist immer noch offen.
Ein Vergleich:
Wenn Sie ein Auto für sich kaufen und bar bezahlen, so stellt das in Ihrer persönlichen Bilanz ein Aktivtausch dar:
Fahrzeug an Kasse
Ihre eigene Bilanz bleibt unverändert gleich lang.
Wenn Sie hingegen ein Auto auf Kredit kaufen, so lautet der Buchungssatz:
Fahrzeug an Fremdkapital
In diesem Fall wird ihre persönliche Bilanz verlängert.
Diese beiden Fälle sind grundverschieden voneinander:
Im ersten Fall kaufen und bezahlen sie das Auto mit Ihrem Vermögen.
Im zweiten Fall kaufen Sie das Auto und gehen eine entsprechende Schuld ein.
Genauso ist das im Fall der Zentralbank: Sie kauft ein Auto und geht eine Schuld ein.
Da sie die beste Schuldnerin im Lande ist oder sein sollte, kann diese Schuld der Zentralbank als Geld verwendet werden. D.h. der Autoverkäufer kann sein Guthaben bei der Zentralbank einem anderen Marktteilnehmer übereignen, von dem er etwas kauft.
Der andere Marktteilnehmer ist jetzt Gläubiger der Zentralbank. Diese hat jetzt eine offene Schuld bei ihm.
Das funktioniert aber nur, solange die ZB die beste Schuldnerin im Lande ist. Fällt der Wert des Vermögens der Zentralbank unter den Wert ihrer Schulden, so sind diese nicht mehr zu 100 Prozent gedeckt. Das von ihr emittierte Geld verliert deshalb an Wert.
Fünftens:
Wenn also SNB-Chef Prof. Jordan argumentiert, die Nationalbank könne ihre eigenen Schulden bezahlen indem Sie Notenbankgeld drucke, so belegt das, dass er Notenbankgeld fälschlicherweise zu den Liquiden Mitteln der SNB zählt. Er betrachtet damit Notenbankgeld als Zahlungsmittel der Zentralbank. Das ist falsch.
Nur ein Aktivum kann ein Zahlungsmittel sein. Notenbankgeld ist aber ein Passivum des Geldemittenten. Er betrachtet Notenbankgeld also als Vermögen der Zentralbank anstatt als Schuld derselben.
Er ist nicht der einzige Notenbankpräsident, der diesen Fehler begeht. Dr. Weidmann von der Bundesbank begeht offensichtlich denselben Irrtum.
Bedenklich, wenn man an die Tragweite des Euros denkt.
Sie selber Herr Doktor Pregetter haben ja den Artikel der Bank of England hier hervorgehoben. Diese hat das übernommen, was ich bereits seit 20 Jahren sage:
Notenbankgeld ist eben nicht Vermögen des Geldemittenten, sondern eine Schuld.
Unter dem Titel: „Money creation in a modern economy“ schreibt jetzt auch die BoE:
„So they are a liability of the bank, not an asset that could be lent out.“
Eine Schuld kann nur bezahlt werden mit einem „Asset“, d.h. mit Vermögen – nicht mit einer zusätzlichen Schuld.
Konklusion:
Es gibt kein Geld aus dem Nichts.
Geld benötigt immer eine Gegenbuchung in Form eines realen Wertes.
Am besten merken Sie sich das mit dem Beispiel:
Ein Geburtsschein hat nur eine Bedeutung, wenn ein Kind geboren wurde.
Ein Geburtsschein ohne Kind wäre wertlos – genauso wie Geld aus dem Nichts wertlos wäre.
Und auf die Vollgeld-Initiative bedeutet diese Schlussfolgerung zweierlei:
a) Geldschöpfung per se führt nicht zu einem Gewinn des Geldemittenten, da das emittierte Notenbankgeld nicht Vermögen des Geldemittenten darstellt, sondern eine Schuld.
b) Der Geldemittent muss bei einer Geldemission einen Vermögenswert in seiner Bilanz aufnehmen. D.h. die Bank, welche Geld emittiert, muss auch den Kredit sprechen und auf ihr Buch nehmen. Daraus folgt: Bei Annahme der Vollgeld-Initiative dürfte nur noch die SNB Hypothekarkredite gewähren. Das wäre Kommunismus pur.
Ich habe diese Zusammenhänge in meinen beiden Beiträgen
„Die SNB und das Märchen von der Geldschöpfung“
Und
„Vollgeld-Initiative – Lachnummer mit Emil“
aufgezeigt.
Und zum Schluss noch eine Frage: Es haben sich hier Professoren aus Deutschland und Oestereich zum Worte gemeldet. Sie wollen Vollgeld in der Schweiz. Warum starten Sie diesen Versuch nicht zuerst in Deutschland und in Oesterreich?
Da würde mich eine Antwort sehr interessieren.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer“
ZITAT ENDE
Quelle: https://insideparadeplatz.ch/2015/05/12/vollgeld-vollidiotie/#comment-93190 -
Guten Tag, Platon
Die Wiedereinstellung des alten Beitrags beweist lediglich, dass Sie und Herr Meyer immer noch nicht zur Kenntnis nehmen wollen, dass die Giroguthaben (eine Gutschrift auf das Girokonto bei der Nationalbank) gesetzliche Zahlungsmittel sind.
Man kann durchaus Einstein zitieren, sollte dabei aber nicht vergessen, zwischendurch auch mal selbst in den Spiegel zu kucken.
Beste Grüsse
-
-
Hier mein Fallbeispiel, um auf einfache Weise dieses hoch komplexe System der Geldschöpfung aus meiner Sichtweise zu erklären:
(Angenommener Devisenkurs im Fallbeispiel in Bezug zur Geldschöpfung der SNB: Euro/CHF 1 : 1.2)
Legende:
– Der Hausbesitzer ist die SNB,
– die Bank ist die Geschäftsbank z.B UBS,
– als Banksicherheit dienen die Wertpapiere “1.2 Mio CHF”
– der Kredit = 1 Mio Euros.
– das zweite Haus steht für europäische StaatsanleihenEin Hausbesitzer will von seiner Bank einen Kredit von 1 Mio.Euros um ein zweites Haus als Kapitalanlage kaufen zu können. Um den Kredit zu bekommen, muss der Hausbesitzer sein Haus (Wert CHF 1.2 Mio.) als Banksicherheit der Bank überschreiben. Der Hausbesitzer bekommt den Kredit (1 Mio. Euros)und kauft sich mit dem Kredit ein zweites Haus.
Also die SNB (Geldemittent) muss 1.2 Mio Schweizer Franken der UBS zahlen und bekommt dafür 1 Mio Euros.
In der Buchhaltung der SNB müssen die Wertpapiere “1.2 Mio CHF” unter den Passiven aufgelistet werden. Und die von der UBS bekommene 1 Mio Euros müssen in den Aktiven als Vermögen verbucht werden. Also es stehen bei all den gekauften Milliarden Euros der SNB immer auch eine gleich grosse Schuld von Schweizer Franken gegenüber. Steigt der Wert des Schweizer Franken gegenüber dem Euro, wachsen auch proportional die Verluste der SNB. Bei 800 Miliarden CHF können bei einem sehr wohl möglichen Währungszerfall des Euros gewaltige Schulden fürdie SNB entstehen.
Was meinen Sie, Marc Meyer? -
@“Walt Rother“
Guten Morgen
Danke für Ihre vielen wertvollen Beiträge, die uns einen guten Einblick in das Innenleben der Schweizerischen Nationalbank vermitteln. Wenn man sich diese Beiträge durch den Kopf gehen lässt, so fällt auf, dass diese gar keine fachlichen Argumente beinhalten, sondern ausschliesslich Angriffe auf meine Person. Stimmt doch. Nicht wahr?
Es geht Ihnen also gar nicht um das Fachliche, sondern um meine Person.
Weiter unten haben Sie die Meinung von SNB-Chef Prof. Dr. Thomas Jordan „versichert“. Das sind ihre eigenen Worte. „Versichern“, was ein anderer sagt, kann nur, wer mit dieser Person direkt gesprochen hat. Nicht wahr? Also haben Sie mit Herrn Jordan persönlich gesprochen.
Sie vertreten hier also die Meinung von SNB-Chef Jordan unter einem Decknamen. Beauftragt oder vorauseilender Gehorsam ist gar nicht mehr wichtig. Wichtig ist, dass Sie hier die Meinung von SNB-Chef Jordan vertreten.
Ist das die neue Kommunikationspolitik der SNB? Ich denke nicht, dass das vertrauensbildend ist.
Ihre permanenten persönlichen Angriffe gegen meine Person verdeutlichen, wie gesagt, dass es der SNB gar nicht mehr um die Sache geht, sondern um meine Person.
Auf meine fachliche Argumentation, dass im Falle von negativem Eigenkapital die SNB nicht einfach Banknoten drucken kann, wie SNB-Jordan behauptet, sondern dass die Steuerzahler die SNB rekapitalisieren müssen sind Sie, bzw. ist die SNB noch nicht mit einem einzigen Wort eingegangen.
Oder dass wir schlimmstenfalls den Euro einführen müssen auch nicht.
Ihre repetitiven Voten drehen sich einzig und allein um meine Person. Da liegt Ihr Problem. Hat man bei der SNB Angst, dass die herrschende SNB-Hackordnung mit den Herren Jordan und Studer zuoberst „über den Haufen geworfen“ werden könnte? Oder woher kommen ihre fast panischen Attacken gegen mich?
Sie haben ja grosse Angst, dass Herr Bundesrat Ueli Maurer hier mitliest. Sie haben das nun schon diverse Male durchblicken lassen. Ja richtig. Ihre Angst verstehe ich. Hoffentlich liest er mit. Und dann fällt ihm mit Sicherheit auch auf, dass sich bei der SNB alles nur noch um Personen dreht – genau genommen um die „Einmannshow“ Thomas Jordan – nicht mehr um das fachliche.
Dass gestern die SNB mehrere Milliarden Franken an einem einzigen Tag verloren hat erwähnen Sie gar nicht -im Gegenteil – sie wollen ja genau davon ablenken. Wird Ihnen nicht gelingen.
Da sich bei der SNB alles nur noch um Personen dreht und das fachliche verdrängt wird, komme ich zum Schluss, dass bei der SNB dringend persönliche Konsequenzen zu erfolgen haben – wollen wir nicht plötzlich den Euro als Währung haben und sogar einen Betritt der Schweiz zur EU leichtfertig riskieren.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
-
@M. Meyer
Danke für das Posten eines alten Kommentars zu meinem vorgängigen Beitrag.
Sehen Sie:
Der Beleidiger Walt Rother ist verschwunden genauso wie seine anderen Pseudonyme „Urs Abderhalden“, „The real MM (Dr.!!) usw.
So hatte ich es ihm ja prophezeit.
MfG
Marc Meyer
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Roman Günter
13. September 2018 / 13:44
Guten Tag, TomDazu noch eine kleine Denkaufgabe:
Was ist der Marktwert von 100 Schweizer Franken in CHF?Roman Günter
13. September 2018 / 15:32
Wenn Sie den kleinen Denkanstoss durchgegangen sind, Tom, lade ich Sie gerne dazu ein, auch noch den folgenden Beitrag von Herrn Dr. Marc Meyer zu lesen.https://insideparadeplatz.ch/2018/09/03/die-snb-zeitbombe-tickt-die-nzz-nickt/#comment-226225
Vielleicht können Sie damit meine kritische Sichtweise zu den Ausführungen von Herrn Dr. Meyer etwas besser nachvollziehen.
-
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Es freut mich sehr und vielen Dank Roman, dass Sie sich mit so klaren Worten über den Hauptzweck der SNB geäussert haben. Ich sehe Sie sind ein Monetary-Experte der die “Materie Schweizer Franken” versteht.
Sie schreiben auch, mit Ihren Worten ausgedrückt, “Die Nationalbank entscheidet über die Menge des zu verteilenden Produkts.”
Das ist etwas was mich interessiert und ich wenig darüber weiss. Sie meinen ja damit, dass die Nationalbank entscheidet wann und wieviel die Geldmenge erhöht werden sollte.
Darum meine Frage an Sie und alle Leser:
Kann man mit monetärer Seigniorage (zuwachs des nominalen Bestandes des Zentralbank Geldes) die Geldmenge (M1) so erhöhen, dass der Schweizer Franken gegenüber dem Euro 10% schwächer wird und falls ja, wie wird das von der SNB abgewickelt?-
Guten Tag, Tom
Möglicherweise haben Sie mich falsch verstanden. Ich sprach nicht von einem Hauptzweck der Nationalbank, sondern des Geldes. Ich wollte eigentlich darauf hinweisen, dass die Nationalbank in erster Linie gesetzliche Zahlungsmittel (M0) herstellt und nicht ein Darlehen von Geschäftsbanken im Vordergrund steht.
Eine der zentralen Behauptungen von Marc Meyer ist, dass die Geschäftsbanken auf den Girokonten Abschreibungen vornehmen müssen, sollten das EK der SNB negativ werden, was ich nicht nachvollziehen kann.
Ihre Frage steht etwas ausserhalb dieser Diskussion, da aber weder die Geldmenge M1 noch der Devisenmarkt als solches direkt gesteuert werden können, würde ich Ihre Frage doch klar verneinen. Aber auch das wäre eine interessante Diskussion.
Beste Grüsse
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Guten Tag, Tom
Dazu noch eine kleine Denkaufgabe:
Was ist der Marktwert von 100 Schweizer Franken in CHF? -
Wenn Sie den kleinen Denkanstoss durchgegangen sind, Tom, lade ich Sie gerne dazu ein, auch noch den folgenden Beitrag von Herrn Dr. Marc Meyer zu lesen.
https://insideparadeplatz.ch/2018/09/03/die-snb-zeitbombe-tickt-die-nzz-nickt/#comment-226225
Vielleicht können Sie damit meine kritische Sichtweise zu den Ausführungen von Herrn Dr. Meyer etwas besser nachvollziehen.
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Also wie ich aus all den Erläuterungen und Erklärungen aus diesem interessanten Bericht “Die SNB-Zeitbombe tickt, die NZZ nickt”von Dr. Marc Meyer und den vielen professionellen Kommentatoren herauslesen konnte, hat die so angeblich hoch angesehene Schweizer Wirtschaftszeitung NZZ mit Ihrem Artikel “Schweizer Nationalbank hat 800 000 000 000 aus dem Nichts geschaffen” eine komplett falsche Meinung in die Welt heraus posaunt und niemand ausser der Nationalökonom und Publizist Dr. Marc Meyer hat sich die Mühe gemacht die wahre Tatsache, wie es um die SNB wirklich steht, zu erklären. Hiermit möchte ich mich für diese wertvollen Informationen bedanken.
Auch habe ich endlich verstanden, wie die Geldschöpfung einer Zentralbank funktioniert.
Nochmals grosse Hochachtung zu diesen mutigen Aeusserungen. Danke Tom Hoover-
@Tom
Schade, dass kein einziges fachliches Argument in Ihrem Kommentar vorkommt, auf das ich eingehen könnte.
mfg
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Hier mein Fallbeispiel, um auf einfache Weise dieses hoch komplexe System der Geldschöpfung aus meiner Sichtweise zu erklären:
(Angenommener Devisenkurs im Fallbeispiel in Bezug zur Geldschöpfung der SNB: Euro/CHF 1 : 1.2)
Legende:
– Der Hausbesitzer ist die SNB,
– die Bank ist die Geschäftsbank z.B UBS,
– als Banksicherheit dienen die Wertpapiere “1.2 Mio CHF”
– der Kredit = 1 Mio Euros.
– das zweite Haus steht für europäische StaatsanleihenEin Hausbesitzer will von seiner Bank einen Kredit von 1 Mio.Euros um ein zweites Haus als Kapitalanlage kaufen zu können. Um den Kredit zu bekommen, muss der Hausbesitzer sein Haus (Wert CHF 1.2 Mio.) als Banksicherheit der Bank überschreiben. Der Hausbesitzer bekommt den Kredit (1 Mio. Euros)und kauft sich mit dem Kredit ein zweites Haus.
Also die SNB (Geldemittent) muss 1.2 Mio Schweizer Franken der UBS zahlen und bekommt dafür 1 Mio Euros.
In der Buchhaltung der SNB müssen die Wertpapiere “1.2 Mio CHF” unter den Passiven aufgelistet werden. Und die von der UBS bekommene 1 Mio Euros müssen in den Aktiven als Vermögen verbucht werden. Also es stehen bei all den gekauften Milliarden Euros der SNB immer auch eine gleich grosse Schuld von Schweizer Franken gegenüber. Steigt der Wert des Schweizer Franken gegenüber dem Euro, wachsen auch proportional die Verluste der SNB. Bei 800 Miliarden CHF können bei einem sehr wohl möglichen Währungszerfall des Euros gewaltige Schulden fürdie SNB entstehen.
Was meinen Sie Marc? -
@Tom
Sorry ich kenne Sie nicht und bin mit Ihnen nicht „per Du“.
MfG
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Guten Tag, Tom
Ich würde es vereinfacht eher so betrachten. Die Nationalbank wurde von der Bundesversammlung der Schweizerische Eidgenossenschaft damit beauftragt, Schweizer Franken in Form von Banknoten und Girokonten herauszugeben. Der Schweizer Franken ist das herzustellende Produkt.
Die Nationalbank entscheidet über die Menge des zu verteilenden Produkts. Das Produkt kann von den Girokontoinhabern erworben werden, indem sie entsprechende Wertschriften oder Devisen der Nationalbank veräussern.
Über das Gironkonto können die Geschäftsbanken wiederum Banknoten beziehen, welche diese wiederum ihren Kunden zur Verfügung stellen können. Die Girokonti können aber auch direkt für den Zahlungsverkehr mittels Kontotransfer zwischen den einzelnen Girokontoinhabern genutzt werden.
Das Produkt, der Schweizer Franken, ist das gesetzlich definierte Medium, um im entsprechenden Währungsraum Dienstleistungen und Waren auszutauschen. Das ist der Hauptzweck der Währung. Die Wertaufbewahrung betrachte ich eher als Nebenprodukt, aber da sind nicht alle der gleichen Meinung.
Die Nationalbank kann diese Geldmenge wieder reduzieren, indem sie Werte aus ihren Aktiven den Girokontoinhabern veräussert.
Dies wäre für mich eine gute Basis, um über Risiken und Nebenwirkungen zu diskutieren.
Beste Grüsse
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@Platon
Die Idee wäre eigentlich, einen Sachverhalt durch entsprechende Gesetzesartikel zu stützen. Die Aneinanderreihung willkürlicher Aussagen zum jeweiligen, nicht im Zusammenhang betrachteten Gesetzesartikel, ist eher etwas…eigenwillig.
Beste Grüsse
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Guten Morgen Roman Günter,
Der Autor hat diesen Anspruch geliefert. Juristisch (wissenschaftlich) gesehen muss alles definiert sein und von „willkürlicher“ Aussagen kann nicht die Rede sein, vielmehr haben Sie ohne die Fakten zu entkräften von „Herr Meyer macht es sich zu einfach“ gesprochen.
„Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom.“ (Einstein).
-
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Guten Tag Herr Marc Meyer,
Herr Roman Günter schreibt Zitat:
„Obwohl, da hier zentral immer noch am Warengeld und Tauschhandel festgehalten und die rechtliche Situation konsequent ausgeblendet wird, gilt für diese Diskussion wohl doch – anything goes.“
Zitat Ende.Sehen Sie Herr Meyer? Obschon Sie ausführlich bis in das letzte Detail sowohl die rechtliche als auch die buchhalterische Sichtweise lückenlos und korrekt dargelegt haben, kommt immer wieder der Vorwurf man würde die Rechtskonstruktion des gesetzlichen Zahlungsmittel ausblenden und auf einem Relikt vergangener Tage herumreiten. Und es spielt keine Rolle, ob die Bilanz bei 1200 und der EK negativ sei, schliesslich gebe es Gesetze und Verordnungen die das alles juristisch absichern.
Sie schreiben an Herr Roman Günter:
ZITAT VOM 14. JULI 2018
„Sehr geehrter Herr Günter
Gehen wir die Artikel, die sie hier aufführen durch:
ERSTENS:
Or Artikel 84
„Geldschulden sind in gesetzlichen Zahlungsmitteln der geschuldeten Währung zu bezahlen“Frage: Was möchten Sie aus diesem Artikel für die Schulden der SNB ableiten?
Angenommen, eine Bank besitze Geldschulden gegenüber einer anderen Bank.
Aus Artikel 84 geht somit hervor, dass diese Geschäftsbank ihr Geld bei der SNB, angelegt in Giroguthaben, als Zahlungsmittel verwenden darf. D.h. die Bank darf der SNB den Zahlungsauftrag geben, ihr Guthaben oder einen Teil davon an jene Bank zu überweisen, an welche die Zahlung gehen soll. Die SNB muss den Auftrag ausführen, da es sich bei den Giroguthaben um gesetzliche Zahlungsmittel handelt. Die SNB muss die entsprechende Reduzierung ihrer Bilanz akzeptieren.
Konkretes Beispiel:
Angenommen, eine Geschäftsbank (GB) mit Giroguthaben bei der SNB möchte gerne für einen Kunden Franken verkaufen und Euro kaufen. Die GB kann nun aufgrund dieses Gesetzesartikels der SNB den Zahlungsauftrag geben, mit ihrem Guthaben bei der SNB die Euros zu bezahlen. Die SNB ihrerseits muss demzufolge beispielsweise der Deutschen Bank den Auftrag geben, einen entsprechenden Teil ihres Euro-Guthabens von ihrem Konto auf das Konto der empfangenden Bank zu überweisen. Dadurch wird das Giroguthaben der GB bei der SNB verringert. Zudem wird auch das Euro-Guthaben der SNB bei der Deutschen Bank verringert.Konklusion: Die GB hat die gekauften Euros mit Franken bezahlt. Die GB konnte ihrw gesetzliche Zahlungsmittel bei der SNB dazu verwenden, Euros zu bezahlen und die SNB musste Euros liefern.
OR Artikel 84 bestimmt somit, dass die SNB Vermögen bzw. Aktiven liefern muss, wenn eine Geschäftsbank das will. Denn die Giroguthaben der Banken bei der SNB sind gesetzliches Zahlungsmittel.
OR Artikel 84 belegt somit, dass die Behauptung von SNB-Chef Jordan falsch ist, wonach die SNB gegen Giroguthaben nur Franken-Banknoten gäbe und umgekehrt.
ZWEITENS:
Bundesgesetz über die Währung und Zahlungsmittel (WGZ) Art. 1
„Die schweizerische Währungseinheit ist der Franken. Er ist in 100 Rappen eingeteilt.“
Habe ich irgendwo behauptet, die schweizerische Währungseinheit sei nicht der Franken?
DRITTENS:
WGZ, Art.2
„Gesetzliche Zahlungsmittel sind: „
Lit. c: „die von der Schweizerischen Nationalbank ausgegebenen Banknoten;“
Richtig. Banknoten sind gesetzliche Zahlungsmittel. Daraus folgt. Ein privater Haushalt darf jederzeit eine Banknote an seine Geschäftsbank zurückgeben und erhält den Betrag gutgeschrieben auf seinem Konto. Damit kann er etwas bezahlen.
Die Geschäftsbank ihrerseits darf die Banknote jederzeit an die SNB zurückgeben. Der Betrag wird der GB gutgeschrieben auf ihrem Konto bei der SNB. Damit darf die Bank jederzeit etwas bezahlen. (bitte lesen Sie dazu obige Ausführungen zu OR Artikel 84.) Die SNB muss die Zahlung ausführen. Sie darf das nicht verweigern, wie aus der Argumentation von SNB-Chef Jordan hervorginge.
VIERTENS:
WGZ, Art. 2
Gesetzliche Zahlungsmittel sind:…
Lit c. „auf Franken lautende Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank.
Richtig. Auch dieser Artikel belegt auf eindrückliche Weise, dass die Banken mit ihren Sichtguthaben bei der SNB auf Sicht – also sofort – etwas bezahlen dürfen. Die SNB darf das nicht verweigern, wie das aus der Argumentation von SNB-Chef Jordan hervorgeht.
Ein GB darf also Euros irgendwo kaufen und mit ihren Guthaben bei der SNB bezahlen.
Bitte beachten Sie, dass laut Gesetz „Giroguthaben“ gesetzliche Zahlungsmittel sind. Die SNB ihrerseits besitzt keine Giroguthaben, sondern „Sichtverbindlichkeiten“ (laut Geschäftsbericht). Sichtverbindlichkeiten können ex definitione keine Zahlungsmittel sein. Auf solch einen absurden Gedanken, wie ihn die SNB verbreitet, kommt das Gesetz glücklicherweise nicht einmal.
Bitte beachten Sie auch, dass nur aktive Banknoten Zahlungsmittel sein können. Nur ein Aktivum kann ex definitione Zahlungsmittel sein. Ein Zahlungsmittel wird dazu benützt, eine Schuld auf der Passivseite zu bezahlen. Ergo muss ein Zahlungsmittel ein Aktivum sein. Die SNB besitzt jedoch passive Banknoten. Diese können ex definitione nicht Zahlungsmittel sein.
FUENFTENS:
WGZ Art. 3. Annahmepflicht
„Schweizerische Banknoten müssen von jeder Person unbeschränkt an Zahlung genommen werden.“
Richtig. Banknoten müssen von jeder Person unbeschränkt an Zahlung genommen werden. Das Gesetz geht hier davon aus, dass der Verkäufer einer Ware (Anbieter) vom Käufer der Ware (Nachfrager) als Gegenleistung für die Ware Banknoten als Zahlungsmittel für die Geldschuld annehmen muss.
Eine Person kann also zur Bank gehen und mit seiner Banknote beispielsweise ein Goldvreneli kaufen oder er kann das Geld auf sein Girokonto gutschreiben lassen, um später damit eine Zahlung mit Buchgeld ausführen zu lassen.
Die Geschäftsbank ihrerseits kann die Banknote an die SNB zurückgeben und sich den Betrag auf ihrem Konto gutsschreiben lassen, um später damit eine Zahlung zu tätigen.
Meine Argumentation ist somit gesetzeskonform.
Nicht gesetzeskonform ist dagegen die Behauptung der SNB, sie könne ihre eigenen Schulden, bestehend aus ihren Sichtverbindlichkeiten gegenüber den Banken, bezahlen durch Übergabe von Banknoten.
Erstens: Durch Übergabe von Banknoten würde die SNB ihre Schulden gegenüber den Banken nicht abbauen, sondern lediglich von einer elektronischen Buchform in eine Papierform bringen. Rechtlich bliebe die Schuld der SNB bestehen. Das wäre lediglich ein Passivtausch.
Zweitens. Die Bilanz der SNB würde durch die Übergabe von Banknoten anstelle von Giroverbindlichkeiten nicht verkürzt. Eine Bezahlung von Schulden durch gesetzliche Zahlungsmittel müsste aber zwingendermassen zu einem Rückgang der Bilanz führen (bei unverändertem Eigenkapital).
Auch dieser Artikel untermauert somit meine Argumentation und nicht die der SNB und insbesondere jene von SNB-Chef Jordan.
Drittens: WGZ Art. 7, Abs. 2 Besagt: „Sie (die SNB) nimmt die nicht benötigten Noten unbeschränkt gegen Vergütung des Nennwerts zurück.“
Wenn also die SNB nicht benötigte Banknoten unbeschränkt zurücknehmen muss, so folgt daraus, dass die Banken keine Banknoten gegen ihren Willen von der SNB annehmen müssen. Die SNB kann also auch aus rechtlicher Sicht ihre Schulden gegenüber den Banken nicht mit der Übergabe von Banknoten begleichen.
Viertens: Banknoten müssen als Zahlung angenommen werden. Unterstellt wird ein gegenseitiges Rechtsgeschäft. Ware gegen gesetzliches Zahlungsmittel. Keine Person kann jedoch gegen ihren Willen dazu gezwungen werden, Banknoten anzunehmen.
Die SNB kann keine Leserin und keinen Leser dazu zwingen, einen Gegenstand zu verkaufen, nur um eine Banknote zu übernehmen. Die Banken können nicht dazu gezwungen werden, gegen ihren Willen Banknoten der SNB anstelle ihrer Guthaben bei der SNB anzunehmen. Das ist Illusion der SNB.
Bei hunderten Milliarden Giroverbindlichkeiten der SNB müsste die SNB pro Person bis zu 100‘000 Franken in Banknoten zuteilen. D.h. Familienväter müssten ihre Häuser gegen Bargeld verkaufen und diese Banknoten im Safe aufbewahren. Die Argumentation, die SNB könne ihre Giroverbindlichkeiten abbauen durch Übergabe von Banknoten ist fern der Realität. Die Schulden der SNB wären dann anstatt in Giroguthaben einfach in Banknoten verbrieft.
Fünftens: Der Zahlungsverkehr in unserem Lande würde vollkommen zum Erliegen kommen, weil sämtliche Zahlungen nur noch mit Bargeld abgewickelt werden könnten. SNB-Chef Jordans Behauptung ergibt keinen Sinn.
Die SNB würde damit gegen Artikel 5 des Bundesgesetzes über die Nationalbank verstossen, wonach die SNB den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu erleichtern hat. Die SNB würde den bargeldlosen Zahlungsverkehr im Gegenteil verunmöglichen.
SECHSTENS:
Artikel 3 Absatz 3 WGZ
„Auf Franken lautende Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank müssen von jeder Person, die dort über ein Konto verfügt, unbeschränkt an Zahlung genommen werden.“
Korrekt: GUTHABEN müssen als Zahlungsmittel angenommen werden. VERBINDLICHKEITEN müssen nicht als Zahlungsmittel angenommen werden und können ex definitione auch gar nicht Zahlungsmittel sein.
Die SNB besitzt nicht Giroguthaben, sondern Sichtverbindlichkeiten.
Die SNB und insbesondere SNB Chef Jordan sollen nun doch endlich mit ihrem Unsinn aufhören.
Ich bitte den Bundesrat, dafür besorgt zu sein, dass die SNB mit ihrer dämlichen Argumentation aufhört, die jedes Kind widerlegen kann. Wie sollen Schulden mit zusätzlichen Schulden abgebaut werden? Einfach nur noch lächerlich!
SIEBTENS:
WGZ Art 10 besagt:
„Die Nationalbank legt die Bedingungen, unter denen Träger des Zahlungsverkehrs bei ihr auf Franken lautende Sichtguthaben unterhalten können, gestützt auf das Nationalbankgesetz vom 23. Dezember 19531 fest.“
Korrekt. Ich habe nie etwas anderes behauptet. Die SNB legt beispielsweise den Minuszins fest.
Bezeichnend ist jedoch auch hier, dass von den Trägern der GUTHABEN die Rede ist. Damit werden Zahlungen getätigt.
ACHTENS:
Das Bundesgesetz über die Nationalbank (NBG) Art.2 legt fest:
Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, gelten die aktienrechtlichen Vorschriften des Obligationenrechts (OR)3.
Korrekt. Ich habe nie etwas anderes behauptet. Aus diesem Artikel geht auch hervor, dass die SNB ihre Aktiven marktgerecht bewerten müsste. Das tut sie nicht, sondern bewertet ihre Devisenanlagen zu den manipulierten Kursen. Dadurch weist sie höhere Gewinnen und ein höheren Aktienkapital aus.
Die SNB verstösst gegen dieses Gesetz.
Auch geht aus diesem Gesetz hervor, dass die SNB ihre Bilanz bei negativem Eigenkapital der SNB deponieren muss.
Zudem dürfen Devisenanlagen nicht als Devisenreserven und damit als Eigenkapital der SNB bezeichnet werden, wie das die SNB tut.
Auch dieser Artikel widerspricht abermals den irrigen Behauptungen von SNB-Chef Jordan.
NEUNTENS:
Artikel 9 des NBG besagt:
„Die Nationalbank hat das ausschliessliche Recht zur Ausgabe der schweizerischen Banknoten.“
Richtig. Habe ich irgendwo etwas anderes behauptet? Bitte zeigen Sie mir wo.
Sie werfen hier mit Gesetzesartikel um sich, die meine Argumentation widerlegen sollen, aber das Gegenteil tun. Diese Artikel haben Sie offenbar vorher nicht einmal selber gelesen. Von einem Angestellten der SNB sollte man eine bessere Sorgfaltspflicht erwarten.
Aber mich erstaunt bei der SNB überhaupt nichts mehr. Liederlichkeit scheint bei der SNB alltäglich zu sein. Und dabei fängt es ganz oben an…
ZEHNTENS:
NBG Art. 9
…Die SNB kann für Banken Konten führen…
Dito. Auch diesbezüglich habe ich nie etwas anderes behauptet.
Konten führen bedeutet, dass die Banken die Entscheidungsträger sind. Sie können ihre Kontenbestände bei der SNB vergrössern und verkleinern – nicht nur vergrössern. Auch dieser Gesetzesartikel widerspricht der Behauptung von SNB-Jordan, wonach nur die SNB entscheidet und die Konten nur vergrössert und nicht mehr verringert werden dürfen.
ELFTENS:
NBG Art. 13: „Die Nationalbank ist befugt, ausser den mit ihren gesetzlichen Aufgaben verbundenen Geschäften auch Geschäfte für ihren eigenen Betrieb sowie Bankgeschäfte für ihr Personal und ihre Vorsorgeeinrichtungen zu tätigen.“
..und offenbar nehmen sich zudem die SNB-Angestellten und ihre Angehörigen auch das Recht heraus, Frontrunning zu betreiben. SNB-Chef Hildebrand hat’s ja vorgemacht.
Und was soll dieser Artikel hier? Habe ich irgendwo etwas anderes behauptet?
Herr „Roman Günter“. Es ist offensichtlich, dass Sie auf der Lohnliste der SNB stehen. Und ich sage Ihnen: Eine liederliche Arbeit geben Sie hier ab auf Kosten der Steuerzahler. Es geht Ihnen offenbar einfach darum, mir irgendwelche Artikel an den Kopf zu schmeissen, die ich dann beurteilen soll.
Wollen Sie mich beschäftigen? Meinen Sie ich habe nichts Gescheiteres zu tun, als die liederliche Arbeit von hochbezahlten SNB-Angestellten hier zu korrigieren?
ZWOELFTENS:
NBG Art. 17:
„Um das reibungslose Funktionieren des Geldmarktes zu erleichtern, müssen die Banken Mindestreserven unterhalten.“
Korrekt. Habe ich irgendwo einmal etwas anderes behauptet? Wollen Sie hier eigentlich Gesetzesartikel aufzählen, die mir widersprechen oder die mir Recht geben?
Sie schiessen ein Eigentor nach dem anderen zulasten der SNB.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich Sie und Ihren Chef Thomas Jordan aber gleich auf Artikel 18 des Nationalbankgesetzes aufmerksam machen, den Sie grosszügig „übersehen“.
Art. 18 Abs. 2 besagt: „Der Mindestreservesatz darf 4 Prozent der kurzfristigen, auf Schweizerfranken lautenden Verbindlichkeiten der Banken nicht überschreiten.“
Dieser Artikel ist entscheidend: Daraus geht hervor, dass die SNB eben nicht das Recht hat, von den Banken unbeschränkt Mindestreserven einzufordern. Das ist gleichbedeutend mit dem Satz, die SNB hat keine rechtliche Handhabe, ihre Geldmenge per Gesetz unbeschränkt aufzustocken.
Halten die Banken nämlich Mindestreserven im Betrag von 4 Prozent, so darf die SNB nicht noch mehr Giroguthaben von den Banken fordern.
Daraus folgt zwingend: Ist das Mindestmass von 4 Prozent überschritten, so haben die Banken das Recht, ihre Guthaben bei der SNB abzubauen.
Ich wiederhole. Die Banken haben das Recht, ihre Guthaben bei der SNB abzubauen.
Diese Guthaben der Banken bzw. Verbindlichkeiten der SNB-Bilanz kann die SNB nur abbauen, wenn sie entsprechendes Vermögen auf der Aktivseite verkauft.
Daraus folgt ZWINGEND, dass die SNB entgegen den Behauptungen ihres Chefs Jordan Vermögen verkaufen muss – MUSS – wenn die Banken das fordern. Es gibt keine andere Möglichkeit.
Die Behauptung von SNB-Chef Jordan, wonach die SNB gegen Giroguthaben nur Banknoten hergäbe und umgekehrt ist damit ein und für allemal widerlegt.
Es ist einfach Unfug, was uns SNB-Chef Jordan weismachen will – auch wenn die Volkswirtschaftliche Gesellschaft Zürich mit ihrem Doyen artig klatscht, wenn er solche Irrlehren verbreitet.
DREIZEHNTENS:
Art. 32
Hier geht es um die Liquidation der SNB.
Diesen Artikel haben Sie einfach auch noch hingeknallt – um den Eindruck bei der Leserschaft zu erwecken, viele Artikel widersprächen meiner Argumentation.
Nochmals Bitte lesen Sie Ihre Artikel durch, bevor Sie diese mir schicken. Allesamt belegen das Gegenteil von dem, was Sie wollen. Alle geben mir Recht und der SNB mit Herrn Jordan falsch.
Und was Sie mit Ihren AGB der SNB hier widerlegen wollen, ist mir vollkommen schleierhaft. Ich erspare mir diese vor dem Hintergrund ihrer oberflächlichen Arbeit.
Ich komme zum Schluss:
Herr „Roman Günter“ (wie ist eigentlich Ihr korrekter Name?), Sie haben hier eine ganz liederliche Arbeit geleistet: Sie haben eine Menge Artikel aufgelistet, die meinen Argumentationen widersprechen soll.
Herablassend haben Sie geschrieben, nach dem Studium derselben würde ich einiges besser verstehen. Dabei haben Sie sich selber nicht einmal die Mühe gemacht, diese Artikel selber zu lesen.
Sämtliche Ihrer Artikel untermauern meine Argumentation und widersprechen jener von SNB-Chef Jordan.
Es ist beschämend für eine Zentralbank, solch liederliche Arbeit abzugeben. Sie haben damit SNB-Chef Jordan einen Bärendienst erwiesen.
Es ist befremdend, dass nirgends in den Schweizer Medien eine Diskussion über die Irrlehren der Schweizer Nationalbank stattfinden kann – dabei es geht mittlerweile um 800 Milliarden.
Befremdend ist auch, dass die SNB es nicht für nötig erachtet oder nicht den Mut hat, selber an der Diskussion hier über sie teilzunehmen.
Befremdend ist auch, dass die Argumentation der SNB und insbesondere jene von Herrn Jordan hier unter Pseudonymen und anonym erfolgt.
Die SNB und ihr Verhalten passen nicht in unsere Demokratie.
Ich bitte den Bundesrat nun endlich bei der SNB zum Rechten zu schauen.
Danke
Marc Meyer
P.S. Zum Schluss möchte ich noch auf die Bundesverfassung aufmerksam machen: Dort ist in Art. 99 festgehalten, dass die SNB im Gesamtinteresse des Landes handeln muss.
Ist es im Gesamtinteresse der Schweiz, wenn die SNB ihr gesamtes Vermögen von fast 800 Milliarden im Ausland investiert und damit unter hohem Risiko die dortigen Volkswirtschaften ankurbelt, während sie in der Schweiz nicht einmal ein halbes Prozent davon investiert?“
ZITAT ENDE
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Guten Morgen Tom,
Geldpolitik ist Buchhaltung! Leider ist das so. Die Buchhaltung ist die Verschmelzung zwischen einen Kaufmann und einen Mathematiker. Buchhaltungskenntnisse sind aber niemals hinreichend um die Hintergründe und Folgen des „Rüttli-Desaster“ zu verstehen. Das ist eine politische Dimension aus der ich mich heraushalte.
Das Geldsystem geht dem Ende entgegen, weil die Staaten sich immer schneller verschulden müssen, da das System sonst sofort zusammenbricht (Zinseszinsproblematik) – auch versucht man die Problematik zu entschärfen mit nie dagewesenen Negativzinsen. Versuchen Sie sich vorzustellen, was mit dem CH-Immo-Markt und 2. Säule passieren wird sobald die Zinsen steigen werden? Die Staaten können (und dürfen!) ihre Schulden nie zurückzahlen. Die (Zentralbanken verlangen – ausser bei Kleinbeträgen – immer Sicherheiten.
Vorgeschmack:
https://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/5493861/Pulverfass-Schweizer-Immobilienmarkt-Kommt-die-ExplosionIch habe bewusst die verherrenden Auswirkungen der Finanzwirtschaft auf die Realwirtschaft nicht berücksichtigt, da es nicht zum Artikel passt. Ein System bezeichnet ein aus verschiedenen Teilen zusammengesetztes Ganzes. Wenn nun also „eine Währung im weiten Sinne die Verfassung und Ordnung des gesamten Geldwesens eines Staates“ begreift, so ist eine Währung bereits ein System, welches die sogenannte Geld“schöpfung“ beinhaltet, wie das das Geldsystem ebenso tut. Geldsystem und Währung sind insofern Synonyme. Nur schon das Wort Geldschöpfung ist irreführend! Nicht eine Bank oder eine Zentralbank schöpft das Geld, diese drucken oder schreiben gut – aber die Schöpfung, der Wert, basiert einzig auf Arbeit. Das heisst, dass der Arbeiter das Geld schöpft, aber nie eine Bank, denn die Bank kann noch so lange Geld drucken, das auf nichts basiert, das Geld wird dann ebenfalls nichts sein! Mit dem Geldsystem geht die Währung unter und umgekehrt; die Geldvermögensbesitzer werden dabei enteignet und die Schuldner oft begünstigt i.d.R.
Den Exporteure waren die Währungsrisiken einen Dorn im Auge….daraus folgte was es folgte…..verfolgen Sie die Laufbahn von Hildebrandt/Jordan und deren Hintermänner. Ich versichere Ihnen das sich das lohnt.
Dazu schreibt nebenan Herr Klaus Sthölker Zitat:
„Thomas Jordan und das Direktorium der Nationalbank können unmöglich zugestehen, sie hätten Schulden in dieser Höhe gemacht. Wer ihnen aufmerksam zuhört, kann aber die Sorge erkennen, die sie treibt. Sie wollen die heutigen hohen Gewinne nicht an die oft nahezu bankrotten Kantone ausschütten, die sich darob freuen würden, sondern wollen das Eigenkapital (nur noch 15%) stärken.
Warum wohl? Weil sie die Risiken genau so sehen, wie dies Marc Meyer tut. Thomas Jordan zählt zu jenen Spitzenbeamten der Schweiz, die das Land in der Balance halten müssen. Gilles Marchand, der Generaldirektor der SRG, hat die gleiche undankbare Aufgabe. Er muss den Glauben an die Funktionsfähigkeit der politischen Schweiz, vor allem in Bern, aufrechterhalten. Brechen diese Brückenpfeiler eines Tages, wird die reiche Schweiz der beiden letzten Jahrhunderte der Vergangenheit angehören. Wer daran zweifelt, lese Schularick.“
Zitat Ende.
Quelle:
Das Thema „Ungleichland Schweiz“ wird sehr bald auch in der Schweiz Einzug halten. Medien, SNB, HSG, Avenir Suisse, Economiesuisse usw. werden sich nicht lange halten können. Der Staat sollte die Grossbanken zersplittern und das EK der daraus enstehenden Unternehmen massiv erhöhen. Sie sollte das BVG der AHV zuführen und den Eigenmietwert „wirklich“ baschaffen und keine Kosmetik betreiben. Der Staat sollte den Schuldenabbau der Privatenhaushalte steuerlich begünstigen. Ein BGE von 1000.- Einführen und das Bodenrecht reformieren usw. Aber das alles hat nichts mit diesem Artikel zu tun.
Die Welt lebt von Illusionen und will betrogen werden, wie man immer wieder klar vor Augen gehalten bekommt. Und diese Illusionen werden dann auch noch durch alle Böden verteidigt.
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@Platon
Vielen Dank.
Ja ich habe es Roman Günter genau erklärt. Er will nicht verstehen – genauso wie die SNB auch nicht verstehen will.
Sir Galahad schrieb es pointiert: „Jetzt wird wieder auf dumm und primitv umgeschaltet.“
Die SNB ist am Ende ihres Lateins angekommen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Huch, gibt es die Schweiz noch oder habe ich etwas verpasst? Die SNB handlungsunfähig bei negativem Eigenkapital? Es muss irgendwo noch eine andere Schweiz geben als die südlich von D :-).
IP ist eine echte Humorgranate!
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@Easy Raider
Danke.
Sie machen es sich „easy“ – genauso wie die SNB (Thomas Jordan).
Richtig. Bei negativem Eigenkapital verfügt die SNB nicht mehr über genügend Vermögen, um ihre Schulden zurück zu zahlen.
Dann haften die Steuerzahler. Sie und ich.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Achtung Herr Dr. Meyer
Jetzt wird wieder auf „Dumm“ und „Primitv“ umgeschaltet, wenn man Ihnen nicht mit fachlichen Argumenten beikommen kann.
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@SsirGalahad
Danke
Ja genau so ist es.
Der SNB sind die Argumente ausgegangen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Tag Platon
Ich kann Ihnen bei allem was sie schreiben sicher nur recht geben. Sie sind ein Top-Buchhalter und verstehen den Mechanismus von Einnahmen und Ausgaben im Banken- und Geldwesen.
Danke Ihnen für Ihre ausführlichen Schilderungen. Ich lese immer wieder alle Argumentationen über diesen interessanten und professionellen Artikel von Marc Meyer und es macht mir wirklich schlaflose Nächte.
Es stimmt sicher was Sie sagen, dass 1 + 1 = 2 gibt. Doch ich kann Ihnen vielleicht auch beweisen, dass 1 + 1 = 4 gibt. Und dann wird es buchhalterisch schon schwieriger das Resultat richtig zu verbuchen! Doch ich bin mir sicher Sie wissen wie.Mit Ueberakkumulation meinen Sie damit die Währung Schweizer Franken, welche sich soweit ausdehnt und sich so vermehrt, dass eine Ueberkapazität entsteht und die Nachfrage nach Schweizer Franken zusammenbricht? Sprich dass eine Hyperinflation entsteht wie 1923 in der Weimarer Republik. Wird das nicht eher mit dem Euro passieren? Wo ja die EZB Milliarden und Billionen von Euros in europäische Staatsanleihen, welche kurz vor der Pleite stehen rein pumpt und Zombie-Unternehmen mit zinslosen Unternehmenskrediten am Leben erhält! Das ist übrigens die Idee von Marc Meyer, dass die SNB in Schweizer Unternehmen investieren sollte und nicht im Ausland investieren.
Marc Meyer erwähnte auch in einer Antwort, dass die SNB drei Risiken hat:
a) Währungsrisko
b) Schuldenrisiko
c) Zinsrisiko
Meine Frage an Sie und auch an andere Leser:
Können Sie mir diese Risiken besser umschreiben und welche Gefahr dahinter besteht. Danke-
@Tom
Risiko: Vermögen der SNB fällt unter Wert ihrer Schulden und ist damit zahlungsunfähig. Konkurs.
mfG
P.S. und bitte kommen Sie jetzt nicht mit der SNB-Jordan-Behauptung, die SNB könne in diesem Fall einfach Geld drucken und all ihre Schulden begleichen.
Ist längstens widerlegt.
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@ Dr. Marc Meyer
In diesem spezifischen Punkt kann ich ihnen einfach nicht zustimmen. Wie hier alle begriffen haben dürften, ist „Geld“ ein Passivum genauer eine Verbindlichkeit, ein Kredit. Wie man aber am Wort „Kredit“ erkennen kann, geht es um Glauben – und damit auch um Vertrauen.
Da die SNB als einziger Akteur die Kontrolle über die Notenbankgeldmenge hat, und damit dem was Milton Friedman als „High Powered Money“ bezeichnet, kann sie ihre Verbindlichkeit so lange ausweiten, wie die Öffentlichkeit bereit ist ihre Schuldverschreibungen zu akzeptieren. Mit anderen Worten – solange die Öffentlichkeit der SNB bereit dazu ist, Aktiva und Leistungen gegen deren Schulden zu veräussern, ist die SNB in der Tat nicht „Zahlungsunfähig“. Solange das Vertrauen da ist, stimmt die Aussage Jordans grundsätzlich – nur mit der Präzisierung, dass die SNB dann nicht Geld druck um die Schulden zu bezahlen – effektiv kann sie sich einfach weiter verschulden. Von der Zahlungsunfähigkeit muss man die Überschuldung begrifflich trennen. Das eine bedeutet über zu wenige liquide Mittel zur Begleichung von Verbindlichkeiten zu verfügen – während das andere den Mangel an Kapital ausdrückt (bzw. mehr Schulden als Vermögen vorhanden sind). Die beiden Phänomene können, müssen aber nicht, zusammen auftreten. Eine überschuldete Firma kann durchaus zahlungsfähig bleiben, wenn sie über genügend Gläubiger verfügt, die sie weiterhin über Wasser halten (das kommt bei Aktiengesellschaften bzw. KMUs oft vor, indem der Eigentümer weitere Mittel einschiesst). Die Fortführungsfähigkeit wird so gewahrt, auch wenn eine Überschuldung vorliegt. In diesem Sinne tritt eine Illiquidität der SNB erst ein, wenn die Öffentlichkeit als Kreditgeber nicht mehr länger gewillt ist, die Schuldverschreibungen der SNB zu akzeptieren (was dann der Fall ist, wenn die Währung ihren Gebrauch verliert).
Im Obligationenrecht geregelt ist dann auch nur die Überschuldung (OR 725 Abs.2) und (noch) nicht die Illiquidität. Jordans Argument bezüglich der Liquidität läuft also formaljuristisch ins Leere. Damit man die anhaltende Liquidität als Argument gegen einen Konkurs anführt, bedürfte es, wie an anderer Stelle angemerkt, sicherlich einen parlamentarischen Hosenlupf. Wie gut sich das dann auf das Vertrauen in die SNB auswirken würde – das würde sich zeigen (die Menschen brauchen lange, sich in Geldfragen umzugewöhnen).
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@Liberabaci
Danke
Bei negativem Eigenkapital der SNB müssen die kreditgebenden Banken ihre Guthaben bei der SNB wertberichtigen.
Wenn die SNB beispielsweise über Vermögen im Wert von 600 Milliarden Franken verfügt, aber die Giroguthaben der Banken bei der SNB 700 Milliarden betragen und das EK der SNB weg ist, so kann die SNB ihre Sichtverbindlichkeiten nicht mehr begleichen.
Das wissen die Banken und müssen ihre Guthaben auf 600 Milliarden wertberichtigen.
Die Banken können dann Konkurs gehen.
Es geht hier nicht um das Vertrauen der Bevölkerung, sondern um die Bilanz der Banken.
Man wird dies zu vertuschen versuchen. Aber die Börse ist ja nicht dumm.
Als erse werden deshalb die Aktionäre der Banken bluten. Deshalb Hände weg von den Bankaktien. Deshalb wollen Banken einen Staatsfonds.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Tom
Studieren sie die Geldpolitik der Weimarer Rebuplik bitte etwas genauer. Mit einem kurzen Wikipedia Artikel ist dem nicht genüge getan.
Die Hyperinflation hatte einen viel einfacheren Hintergrund.Das Geld war schlicht und einfach nicht 100% durch Aktiven gedeckt!
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Guten Tag Tom,
Besten Dank für Ihre Frage. Ich verweise auf meinen Schlagabtausch mit Herrn Roman Günter und füge hinzu: Um das Geldsystem zu verstehen, braucht es keine Modelle, sondern höchstens einfache mathematisch-buchhalterische Kenntnisse. 1 + 1 = 2 und fertig.
Ob wir von Währung oder Geldsystem sprechen, spielt m.E. keine allzu grosse Rolle, denn eine Währung ist:
Zitat:
„im weiten Sinne die Verfassung und Ordnung des gesamten Geldwesens eines Staates, die insbesondere die Festlegung des Münz- und Notensystems innerhalb des Währungsraums betrifft.“ (Wikipedia).Das Problem ist die Überakkumulation von Geldvermögen, welche eine Staatsverschuldung erzwingt (sofern die nicht ohnehin von selbst stattfindet), weil andernfalls die Kredite nicht mehr bedient werden können und das System dadurch zusammenbricht (die Banken müssen ihre Forderungen abschreiben, was sie selbst in Schwierigkeiten bringt und was eine Kettenreaktion auslösen kann). Daher bricht eine Währung zusammen, sobald die Staatsanleihen am offenen Markt nicht mehr gekauft werden. Daraus ersieht man, dass Geld für die SNB sehr wohl eine Schuld ist!
Sie können ihre Staatsanleihen nur dann ver- und die Währung zurückkaufen und so die Währung auch stabilisieren, wenn die Aktiven den Wert behalten, sie also nicht überschuldet ist. Daher ist die Politik der SNB unverantwortlich, denn wenn der Wert ihrer Währungs“reserven“ zusammenbricht, haben wir (Schweiz B) ein Problem, daher sind auch die Annahmen und Argumente eines Herrn Roman Günter, negatives Eigenkapital sei überhaupt kein Problem usw., ein fataler Irrtum.
Der Wert des Geldes entsteht durch die Güterproduktion und niemals durch Geld“schöpfung“. Geld ohne Wert ist wertlos. Jede Einheit Währung, die mit keiner Deckung produziert wird, reduziert den Wert der übrigen Währungseinheiten. Das heisst: Geld basiert immer auf Wert, wenn dieser Wert enteignet (vulgo: gestohlen) wurde, ändert das nichts an dieser Tatsache. Folglich sind die Argumente der SNB und ihrer Vertreter zu verwerfen.
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@Platon
Danke
Richtig: Bei negativem Eigenkapital der SNB ist diese handlungsunfähig.
Sie kann ihre Schulden gar nicht mehr zurückzahlen – selbst wenn soe wollte.
Die gegenteiligen Behauptungen vo Roman Günter und SNB Chef Thomas Jordan sind tatsächlich verantwortungslos.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Morgen Herr Dr. Marc Meyer,
die Fakten und Ereignisse der letzten Jahren lassen keinen Spielraum zu. Ihre Ausführungen sind korrekt und schlüssig. Zum Beispiel ist Geldumlauf nicht real, weil das Geld, sobald es auf einem Sollkonto landet, vernichtet wird. Also kann niemand sagen, das Geld laufe um. Aber es handelt sich im Schuldgeld grössten Teils nicht um materielles Geld, sondern um Schuldgeld (von den Banknoten mal abgesehen – aber auch die verschwinden aus der Geldmenge, sobald sie bei der Bank eintreffen). Die Welt lebt von Illusionen und will betrogen werden, wie man immer wieder klar vor Augen gehalten bekommt. Und diese Illusionen werden dann auch noch durch alle Böden verteidigt.
Schreiben Sie weiter. Die nächsten 12-18 Monate werden turbulent.
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Guten Tag Herr Meyer,
es geht los…..
das ist der Beginn einer subtilen Berichterstattung; die soll die Bevölkerung auf den Ernstfall vorbereiten. Da ist alles dabei. Pensionskassen, Zinsen, Kredite, Abschreibung usw. Unglaublich das die Menschen nicht wahrhaben wollen das es sich bei Immobilien um keine Investition handelt, sondern um Verbindlichkeiten! Wie ein Damokleschwert wirkt auch die Tatsache, dass der Grossteil der Vorsorge (PK) der Schweizer Bevölkerung in diesem Monopoly verwickelt ist.
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@Platon
Vielen Dank
Soeben dachte ich, ich habe alles gesagt und möchte meine Prioritäten anders setzen.
Das Leben ist interessanter als die Irrlehren der Ökonomen.
Aber die Volkswirtschaftslehre ist renorm wichtig in der heutigen Zeit. Und ich möchte meiner Berufung nachkommen.
Nach jedem Beitrag denke und hoffe ich, es sei dies der letzte. Aber dann ist plötzlich wieder ein Thema da.
Mal schauen, wie es weitergeht.
Nochmals vielen DankMarc Meyer
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Guten Tag Platon
Was Sie beschreiben, ist die Situation für Argentinien, Venezuela und Co. und ist deshalb nicht wirklich zielführend für unsere Diskussion hier. Obwohl, da hier zentral immer noch am Warengeld und Tauschhandel festgehalten und die rechtliche Situation konsequent ausgeblendet wird, gilt für diese Diskussion wohl doch – anything goes.
Beste Grüsse
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Guten Tag Herr Roman Günter,
Das nenne ich mal einen schlechten Scherz…
Wie kein anderer hat Herr Marc Meyer die rechtliche Situation analysiert und dargelegt. Die Erwähnung von Venezuela, Argentinien und Türkei soll nicht von der Tatsache hinwegtäuschen, dass die SNB noch nie – ich wiederhole – noch nie so schwach war wie heute. Ich tue mich nicht schwer damit, wie Sie meinen, sondern ich erkenne die Problematik sehr genau, deshalb irrt die SNB. Sie übersehen ganz offensichtlich: Sämtliches Vermögen, das in einer Volkswirtschaft vorhanden ist, wird von den Bürgern erschaffen. Um dann an Bar- oder Buchgeld zu kommen, müssen Sie dieses Vermögen verpfänden! Weder die SNB noch die Geschäftsbanken stellen reales Vermögen her; sie sind daher nichts weiter als Dienstleister, die das Geld, welches diverse Funktionen erfüllt, zur Verfügung stellen sollen. Jedes Guthaben hat auf der anderen Seite eine Schuld – so können Sie nicht etwas zugut haben, wenn nicht jemand Ihnen etwas schuldet. Bei Geld ist es eben so, dass die Bank etwas schuldet – und der Bürger hat etwas zugut. Dieser Tatsache muss man sich bewusst werden. Bargeld ist ja eine Schuld der SNB (Fremdkapital in den Passiven). Und Bargeld entsteht grundsätzlich dadurch, dass die Zentralbank Wertpapiere, Fremdwährung, Anleihen, Aktien oder Gold oder sonst einen Vermögenswert (evtl. vorübergehend) ankauft (siehe notenbankfähige Wertpapiere). Die Buchung der Bargeldentstehung lautet somit üblicherweise also allgemein Aktiven/Fremdkapital bzw. rudimentär Vermögenswert/Bargeld oder Vermögenswert/Giralgeld und danach Giralgeld/Bargeld oder einfach beispielsweise $/€. Es sind somit auch nicht verpfändete Sicherheiten, die ich als Aktiven anführe – die können ja gar keine Aktiven sein, da sie im Eigentum des Sicherheitsgebers verbleiben, sondern sind, wie das Wort ja sagt, nur Sicherheiten -, sondern Kredite – die SNB hat den Geschäftsbanken keinen einzigen Franken Kredit gewährt!) oder eben (meist vorübergehende) Ankäufe mit Rückzahlungsverpflichtung (Repos). Denkbar ist auch der Ankauf am Offenmarkt, wodurch natürlich wiederum das Geld als Schuld der Zentralbank bei den Banken ankommt, da ja nebst dem Staat grundsätzlich nur diese ein Girokonto bei der ZB eröffnen können.
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@Roman Günter
Die rechtliche Situation ist klar:
Giroguthaben sind gesetzliche Zahlungsmittel – Sichtverbindlichkeiten nicht.
Die SNB besitzt keine Giroguthaben in Franken, sondern Sichtverbindlicheiten in Franken.
In diesen sauren Apfel müssen Sie und SNB Chef Thomas Jordan früher oder später reinbeissen.
Tut mir Leid.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@ Dr. Marc Meyer: bitte hören Sie auf gar keinen Fall auf! Wir brauchen Sie, mehr denn je!
@ Platon: bitte weiter so, als Ergänzung zu Dr. Marc Meyer.
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@Roman Günter
Rechtlich ist der Sachverhalt glasklar:
Girogutheben sind Zahlungsmittel – Sichtverbindlichkeiten nicht.
Die SNB besitzt letzteres.
Freundliche Grüsse
Maec Meyer
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@Stiller Beobachter (Original)
Vielen Dank für Ihre Ermutigung. Ich gebe mein Bestes.
Danke von meiner Seite auch an Platon.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Lieber vorsichtshalber für 100 Mrd. Euro Goldreserven zurückkaufen die seiner Zeit zu einem Spottpreis verramscht worden sind. Das sogenannte barbarische Relikt wird ein Revival haben, Lehmann war eine 10 Megatonnenbome im Finanzbereich, die nächste wird eine Zar Bombe von 50 Megatonnen und dann rette sich wer kann ! Die Alchemisten sind immer noch am wüten aber der Krug geht zum Brunnen bis er bricht; sic.
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@René Brechbühl
Danke
Ja. Lehmann hat die internationale Finanzkrise verursacht.
Welche Krise wird wohl ein möglicher Konkurs der Schweizerischen Nationalbank (SNB) auslösen?
„Swissair“ galt ja auch einmal als „unantastbar“.
übrigens:
Ich denke, das Portefeuille einer Zentralbank sollte beispielhaft diversifiziert sein mit Fokus auf die inländische Wirtschaft.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Rene Brechbühl……………
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Ich frage mich seit Jahren ob die SNB für diese Euro-Staatsanleihen überhaupt Gold kaufen könnte ?
Allein, eine Antwort bekam ich nie.
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Nur ein Dummkopf verkauft jetzt Gold für Krisenwährungen.
Zudem ist nicht so viel Gold da, um inert kürzerer Zeit so viel zu kaufen. Ja 100 Milliarden Gold kaufen würde etliche Jahre dauern ( siehe Russland ) und den Preis stark treiben.
–
Ein grosser Goldankauf würde zudem ein Signal an die Märkte senden, …….nämlich das die SNB nun auf Gold setzt…. was im Umkehrschluss sagt, dass sie dem Euro nicht mehr traut.
Das würde den Euro unter Druck setzen und die Devisen der SNB schwächen…. = Verluste.
Wenn aber der Kreislauf der Schwächung mal in gang kommt, ist die Panik nicht weit …..und diese Panik könnte einen Crash nach sich ziehen.
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Unsere SNB ist also bei allem was sie tut stark begrenzt, muss immer in kleinen Schritten und vorsichtig agieren, denn sie könnte die Weltwirtschaft in den Abgrund …….
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Hinweis zur irreführenden und populistischen Verdrehung im NZZ-Artikel:
Sehr geehrter Herr Städeli (NZZ)
Ihre Überschrift, die 800 Mrd seien „aus dem Nichts“ geschaffen worden, ist geeignet, den kleinen Mann grob zu irritieren, der da glaubt, andere kämen leichter zu Geld als er.
Es ist doch ganz einfach so, dass die SNB massenweise EUR und andere Devisen gekauft hat – jedem Franken, den sie „geschaffen“, also herausgegeben hat, steht daher ein Aktivum, also ebendiese EUR, gegenüber, kein „Nichts“?
Hat sich kein einziger Volkswirtschaftler bei Ihnen gemeldet?
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@Kritische Grösse
Effektiv steht hinter jedem Franken kein Aktivum, sondern jemand, der gegen diesen Franken Waren oder Dienstleistungen tauschen wollen soll.
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Kritische Grösse
Unterschreibe ich voll und ganz.
Es scheint, dass die NZZ-Leserinnen und Leser nur noch Konsumenten von Meinungen sind und nicht mehr fähig, sich eine eigene Meinung zu bilden.
Schade
Völlig unkritisch.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer
Die Einführung des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel scheint noch nicht wirklich angekommen zu sein. Als gesetzliche Zahlungsmittel zählen nun nicht nur die vom Bund ausgegebenen Münzen und die von der Nationalbank ausgegebenen Banknoten, sondern nun auch die auf Franken lautenden Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank.
Natürlich kenne ich mittlerweile Ihren Einwand, dass Sichtverbindlichkeiten keine Sichtguthaben sind. Ist das aber wirklich in diesem Zusammenhang relevant?
Was machen Sie bei der Bilanzierung? Sie erstellen eine Liste Ihrer Forderungen und Verpflichtungen. Die Liste (die Bilanz) selbst begründet keine Forderungen. Für jede einzelne Position müssen Sie die rechtlichen Grundlagen für eine solche Forderung (oder Verpflichtung) belegen können, sei dies durch Verträge, durch physische Präsenz (festgehalten im Inventar) u.v.m.
Unterhält eine beliebige Geschäftsbank ein Kontokorrent-Konto (Nostro) mit der UBS und weist ein Guthaben bei dieser aus, kann diese Bank von der UBS basierend auf den vertraglichen Vereinbarungen (Kontovertrag, o.ä.) verlangen, auf Sicht die Geldforderung mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel zu erfüllen. Die UBS kann entweder Banknoten (nicht üblich) senden oder einen Übertrag auf das Girokonti der fordernden Bank auslösen. Die Geldschuld der UBS gilt als erfüllt. Zentral ist dabei, die fordernde Geschäftsbank darf diese Zahlung nicht verweigern und dafür etwa andere Werte verlangen.
Was macht jetzt diese Geschäftsbank mit dem Girokontoguthaben bei der Nationalbank? Fordert sie andere gesetzlichen Zahlungsmittel? Sie kann in Banknoten tauschen, aber selbst das nur in beschränktem Rahmen, und bleibt dennoch im Schweizer Franken hängen.
Will sie die Schweizer Franken effektiv loswerden, muss sie damit etwas kaufen. Kaufen kann man aber in der Regel nur, wenn ein Angebot besteht. Da gehen Sie sicher mit mir einig. Bietet die Nationalbank also keine Fremdwährungen zum Verkauf an, muss die Geschäftsbank auf andere Marktteilnehmer ausweichen und das ist schlussendlich immer nur ein anderer Girokontoinhaber.
Möchten sehr viele Marktteilnehmer ihre Schweizer Franken verkaufen wollen, dann passiert genau das, was die Nationalbank wohl beabsichtigt, die Nachfrage sinkt und sie kann dosiert damit beginnen, ihrerseits die nun relativ gesehen attraktiveren Fremdwährungen abzustossen, Schweizer Franken zurückzunehmen, und damit ihre Bilanz zu reduzieren.
Natürlich gibt es Risiken in den Aktiven, aber der USD und der EUR basieren auf dem grössten Waren- und Dienstleistungsumschlagsplatz, den die Welt je gesehen hat. Es liegt eigentlich auf der Hand, dass nur der vom Bund bestimmte Repräsentant die Geldmenge für gesetzliche Zahlungsmittel bestimmen kann und darum bleiben die Geschäftsbanken auf dem Girokontoguthaben auch hängen, bis die Nationalbank von sich aus aktiv wird, egal wie lange das dauert.
Beste Grüsse
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@Roman Günter
Erstens:
Mein Einwand, dass die Sichtverbindlichkeiten der SNB gegenüber den Banken nicht gesetzliche Zahlungsmittel sind und gar nicht sein können, ist nicht nur relevant, sondern entscheidend. Mit ihren Sichtverbindlichkeiten kann die SNB unmöglich eigene Schulden abbauen, da diese selber Schulden sind.Zweitens:
Sichtverbindlichkeiten werden definiert als Schuld, welche „auf Sicht“, also sofort, zurückbezahlt werden müssen, wenn der Gläubiger das verlangt. Gilt auch für die SNB.Drittens:
Eine Forderung erfüllen heisst, ein Aktivum abtreten.Die UBS kann mit Banknoten bezahlen, da Banknoten nicht Wertpapiere der UBS sind (es handelt sich um Schulden der SNB gegenüber der UBS, die auf der Aktivseite der UBS-Bilanz verbucht sind). Deshalb kann die UBS Schulden bezahlen mit SNB-Banknoten.
Die SNB hingegen kann ihre Schulden nicht begleichen mit SNB-Banknoten, da diese nicht Aktivum, sondern Passivum der SNB darstellen.
Wenn die SNB also ihren Sichtverbindlichkeiten nachkommen will, so kann sie dazu nicht mit Banknoten bezahlen, sondern muss einen liquiden Vermögensteil aus ihrer Aktivseite wie beispielsweise Euros verkaufen.
Ihre Behauptung und diejenige von SNB-Chef Thomas Jordan, wonach die SNB ihre Sichtverbindlichkeiten bedienen kann durch Emission von noch mehr Sichtverbindlichkeiten ergibt keinen Sinn.
Viertens:
Ihre ganzen Überlegungen basieren auf der Annahme, dass es sich bei Banknoten um Eigenkapital der SNB handelt (dieser Irrtum zieht sich wie ein roter Faden durch die Argumentation der SNB hindurch). Nur bei Eigenkapital wäre die SNB nicht dazu verpflichtet, ihre Schulden zurückzuzahlen. Die SNB finanziert ihre Eurokäufe aber mit kurzfristigem Fremdkapital. D.h. die SNB muss auf Sicht die Forderungen der Banken erfüllen, wenn diese das verlangen.
Fünftens:
Will die SNB von sich aus ihre Schulden reduzieren (Geldmenge verringern), so ist das bei negativem Eigenkapital der SNB gar nicht mehr möglich. Die SNB ist handlungsunfähig und Konkurs.Sechstens:
Beginnt die SNB mit dem Verkauf von Euros, so wird sie diese zu einem tieferen Kurs verkaufen müssen und hohe Verluste erleiden. Der Markt verdrängt immer die schwächsten Marktteilnehmer zu erst. Die SNB ist mit 15 Prozent Eigenkapital sehr schwach. Wenn sie ihre Euros verkauft hat zu Tiefstpreisen wird der Euro voraussichtlich wieder steigen – leider erst nachher.Siebtens:
Nein. Ein Kreditvertrag ist ein gegenseitiges Rechtsgeschäft. Deshalb muss die SNB ihre Sichtverbindlichkeiten bedienen. Das bestreitet nicht einmal SNB-Chef Jordan. Sein Irrtum ist, dass er meint, mit zusätzlichen Sichtverbindlichkeiten die gesamten Sichtverbindlichkeiten der SNB abbauen zu können. Ein unglaublicher Irrtum.Achtens:
Hätten Sie und SNB-Chef Thomas Jordan Recht, so könnte die SNB wohl Gewinne erwirtschaften. Verluste der SNB würden auch zu Buche schlagen, solange die SNB Eigenkapital aufweist. Unterhalb von negativem Eigenkapital würden sich die Verluste der SNB aber plötzlich in Luft auflösen.Herr Günter und Herr Jordan: Das ist doch nicht realistisch. Eine solche Bilanzführung wäre betrügerisch. Sie würde nicht die korrekten Werte ausweisen.
Neuntens:
Kommt hinzu: Gemäss Nationalbankgesetz darf die SNB nur Mindestreserven in der Höhe von 4 Prozent der kurzfristigen Verbindlichkeiten der Banken betragen (Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank, Art. 18). Es steht nirgends im Gesetz, dass höhere Mindestreserven von den Banken nie mehr von sich aus reduziert können. Das würde aber aus ihrer Argumentation hervorgehen.Zehntens:
Im Falle von negativem Eigenkapital der SNB kann keine Bank gezwungen werden, Notenbankgeld zu 100 Prozent als Zahlung anzunehmen und zu bewerten. Gemäss Nationalbankgesetz (Artikel 2) gelten die Vorschriften des Obligationenrechts. D.h. die Bilanz – auch der SNB – muss ausgeglichen und korrekt bewertet sein. Wird dieser Gesetzesartikel nicht eingehalten, so kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Banken nicht gedecktes Notenbankgeld als Zahlungsmittel anzunehmen haben.Verbucht die SNB Passiven, die nicht durch Aktiven gedeckt sind, so verstösst das gegen die Gepflogenheiten des OR. Die SNB kann nicht erwarten, dass sie einen Passivtausch zugunsten eines anderen Gläubigers vornehmen kann, wenn das entsprechende Passivum wertlos ist.
Elftens:
Die Notenbankgeldmenge wird in einer Marktwirtschaft durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Dabei stellt die SNB nur eine Seite des Marktes dar. Sie kann nur Euros kaufen, solange die Banken ihr entsprechend Kredit gewähren und sie den Franken immer billiger verschleudert, um die Banken zu ködern. Aber auch das dürfte bei negativem Eigenkapital der SNB zusehends schwerer werden.Und eben – bei negativem Eigenkapital ist die SNB handlungsunfähig, weil sie gar nicht mehr über genügend Mittel verfügt, um ihre Schulden zu bedienen. Deshalb kauft sie immer weiter Euros und noch mehr Euros – in der Hoffnung der Euros steige plötzlich. Und in dieser Illusion verschuldet sich die SNB täglich weiter.
Zwölftens:
Nein. Die Banken bleiben nicht auf ihren Euros hängen. Das würde den internationalen Zahlungsverkehr blockieren. Das kann sich die Schweiz nicht leisten. Auch die SNB kann ja ihre Euros, die sie bei der EZB hält, zurück in Franken wechseln. Also geht es auch umgekehrt.Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Tag Marc Meyer
Sie haben einen ganz guten Artikel geschrieben und ihre Fakten stimmen. Ich gratuliere Ihnen. Nur leider haben Sie was sehr wichtiges bei all Ihren Erklärungen vergessen, denn die Schweiz ist nicht alleine auf dieser Welt. Die Schweiz ist mitten in Europa und gehört nicht zur EU! Die Schweiz muss sich den Gegebenheiten auch im Finanz- und Monetarysystem anpassen, damit sie auch wirtschaftlich konkurrenzfähig bleibt und überleben kann. Darum waren die 800 Milliarden CHF Stützungskäufe, um den Währungslevel etwa mit den anderen FIAT Währungen halten zu können und nicht durch die Decke zu steigen absolut richtig.
Ich moechte hier nochmals kurz in die Vergangenheit gehen, denn wenn man sich nicht die Vergangenheit bewusst ist, macht man zwangsläufig Fehler für die Zukunft! Und es geht hier nicht darum Thomas Jordan den Schwarzen Peter in die Schuhe zu schieben, sondern dass Spitzenleute wie Sie, Ideen vorschlagen wie nicht eine Finanzkatastrophe mit schlimmsten Folgen passieren wird! Denn eines sollte hier allen Lesern bewusst sein. Der Schweizer Franken gehört zu den wichtigsten Weltwährungen und die SNB ist die wichtigste Zentralbank. Darum ist auch der Sitz der BIZ in der Schweiz. Die Schweizer Zentralbank SNB ist vergleichbar mit der Unruhe in einer Uhr! Wenn die Unruhe still steht, steht die Uhr still. Was das für die Wirtschafts- und Finanzwelt bedeuten würde sollte allen klar sein.
Zeiteinblendung:
August 2011 – Franken – Euro Parität 1: 1
Grund: Staatsschuldenkrise in Europa – Investoren parkieren ihr Geld im sicheren Hafen Schweiz
Intervention von SNB (Dir. Hildebrand) – Einführung Wechselkursuntergrenze 1.20 CHF zu 1 Euro.
Wirkung: Kapitalfluss in die Schweiz nimmt ab.2014 EZB gibt Staatsschuldenkaufprogramm (QE) bekannt und beginnt 2 Billionen Euros in Etappen bis heute zu drucken!
Panik in der SNB! Der Wechselkurs von CHF 1.20 konnte nicht mehr gehalten werden. Die Geldmenge von Schweizer Franken hat sich drastisch erhöht. Die SNB (Dir. Jordan) zog ohne Vorwarnung die Notbremse und gab die Stützungskäufe auf. Der Schweizer Franken ist sofort wieder an Wert gestiegen. Durch die Senkung der Zinsen und Einführung von Negativzinsen sollte der Anreiz auf Schweizer Franken gelindert werden. Doch durch diese dramatischen Vermehrung von Billionen von Euros unter der Leitung von Draghi musste die SNB weiter Stützungskäufe tätigen und zwar leider noch mehr als vor der Ziehung der Notbremse.
Also ich kann da nur sagen, bis heute hat die SNB richtig gehandelt. Nur was kommt nun in der Zukunft? Was passiert wenn der Euro ins bodenlose fällt und kollabiert, was mehr als wahrscheinlich sein wird? Wie soll sich da die SNB verhalten? Wie ist da Ihre Meinung dazu? Würde mich sehr interessieren was Sie und andere Leser für Vorschläge hätten.
Danke zum Voraus.
Tom Hoover-
Sehr geehrter Herr Hoover,
sollte der Euro kollabieren (z.B im Bereich von 20% gegenüber dem Dollar), und die SNB entscheiden, keine Devisenkäufe mehr durchzuführen, wird der Schweizer Franken zweifellos steigen, und zwar gegenüber allen Währungen.
Dies schwächt die Schweiz als Exportnation.
Im weiteren Verlauf gibt es aber den interessanten Effekt, daß das Portfolio der SNB dramatisch im Wert sinkt.
Die SNB müsste bis zu 100 Mrd. Schweizer Franken abschreiben, bei ungünstiger US-Aktienentwicklung eventuell noch mehr.
Kann Sie das, ohne den Schweizer Franken damit in Mitleidenschaft zu ziehen ?
Immer wieder hat Herr Dr. Meyer darauf beharrt, daß auch die SNB insolvent werden kann, wenn der Quartalsverlust über die Eigenkapitaldecke steigt.
Was macht die Schweiz bei insolventer SNB ?
Wie besorgen sich die Geschäftsbanken ihre Liquidität, die die SNB zum Spekulieren verschwendet hat ?
Kann die SNB durch Gelddrucken die Krise aufhalten oder eindämmen ?
Was passiert dann mit dem Wechselkurswert des CHF, wenn die SNB massiv die Geldmenge ausweitet ?
Meine Prognose wäre, daß die Devisenmärkte den Schweizer Franken im Falle einer existentiellen Eurokrise aufwerten lassen, später sich aber die Bilanzsituation der SNB materialisiert und der Franken aufgrund der SNB-Verluste dann die Gegenrichtung einschlägt.
Ich schätze mit Strand vom 7.9.2018 den bevorstehenden Quartalsverlust bezüglich der Euro-Bestände auf 24 Mrd., in Bezug auf Dollarbestände 7 Milliarden, in Bezug auf FANG-Aktien 2,5 Mrd., in Bezug auf ital. Staatsanleihen 2,0 Mrd., also insgesamt 35,5 Mrd. Schweizer Franken.
Sollten Derivate zum Einsatz gekommen sein, sind wir bei noch höheren Verlusten, denn US-Tech und Schwellenländer waren ein phänomenales Kursdesaster in den letzten 10 Tagen, selbst bei Anleihen. -
@Tom
Danke
Wenn die SNB die Schweizer Wirtschaft ankurbeln will, so muss sie in der Schweiz investieren und nicht im Ausland.
Wie der Kauf von Facebook Aktien die Schweier Exportindustrie und den Tourismus ankurbeln soll, konnte uns die SNB (Thomas Jordan) bislang noch nie erklären.
Mit dem Kauf von ausländischen Staatsanleihen kurbelt die SNB auslänfische Volkswirtschaften an – nicht die Schweizerische.
Wenn Sie ein Haus besitzen und dessen Preis steigt, wo liegt das Problem?
Und wenn Sie eine Aktie haben und deren Preis steigt weil alle sie haben wollen, wo ist das Problem?
Und wenn der Franken steigt, weil alle ihn haben wollen, wo liegt das Ptoblem?
Ein starker Franken isr das Resultat einer starken Wirtschaft.
Wollen wir die Schweizer Wirtschsft schwächen, dsmit der Franken fällt?
Das ist die Webstübler Geldoolitik unserer Nationalbank.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Hallo Tom,
– Die SNB ist im weltweiten Spiel nicht so wichtig wie Sie meinen. Für die CHF-Gläubiger und -Schuldner jedoch schon.
– Die BIZ ist zwar geographisch in der Schweiz, juristisch aber extraterritorial
– Wenn man in der Vergangenheit geht, sollte man es richtig tun. Vor 30 Jahren stand der Dollar zum Franken zwischenzeitlich bei über 2.50. Anfangs 2000er klar über 1.50
Der EUR stand 2004-2008 bei über 1.50
Trotz dieser massiven Wertverluste von USD und EUR ging unsere Wirtschaft nicht kaputt.
Und wir lassen uns dann mit so billiger Angstmache und Prognosen unseren Wohlstand gefährden?Die Stützkäufe waren für das Schweizer Volk alles andere als notwendig! Aber notwendig für die Leute hinter dem BIZ-System!
Sie fragen was passiert wenn der EUR kollabiert?
Dann gibt es eine neue Währung und der CHF wird ebenso in Mitleidenschaft gezogen.
warum? wegen den Stützkäufen.Man zwang die Schweiz in den IWF & UNO etc.
Der IWF verbietet die Goldanbindung und die SNB verscherbelte das Gold.Anstatt mit Gold Substanz hat sie nun mit EUR und USD letztlich ungedeckte Forderungen.
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@Kurt
Danke.
Ihre Fragen sind absolut berechtigt. Insbesondere diese:
„Was macht die Schweiz bei insolventer SNB?
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Tag Herr Roman Günter,
Geld ist das in einem Geldschein verbriefte Recht, also der auf einem farbigen Zettel beurkundete Anspruch auf einen Wert, der diese Urkunde erst wertvoll macht. Der Geldschein an sich ist zwar ein Ding, aber ohne das innewohnende Forderungsrecht wertlos. Würde Geld keinen Wert (oder ein Recht auf einen solchen) beinhalten, wäre es, wie das Wort ja schon sagt, wert-los, also ohne Wert! Dann wäre es auch kein Geld mehr… Andersherum kann man auch sagen: ein Geldschein ist ein Schuldschein einer Zentralbank. Ein Schuldschein, der eine Schuld von genau Fr. 0.– verbrieft, ist ebenso viel Wert: Fr. 0.–. Daher ist es wichtig zu unterscheiden zwischen Geld und Geldschein. Ein Geldschein, der keine (wertvolle) Forderung beinhaltet, ist so viel Wert wie Papier. Erst die darin verbriefte Forderung auf einen Wert macht den Geldschein zu einem Wertpapier und damit wert-voll. Ich kann Ihre Sichtweise und die der SNB sehr gut nachvollziehen und deshalb festhalten, es handele sich um ein fataler Irrtum ist der uns teuer zu stehen kommen wird.
Der Wind beginnt zu drehen!:
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Sehr geehrter Platon
Eine 100-Franken-Banknote hat in sich keinen Wert. Erst wenn jemand öffentlich Waren oder Dienstleistungen im Wert von 100 Franken anbietet, können Sie darauf bestehen, dass dieser Jemand Ihnen die Waren oder Dienstleistungen im Austausch gegen diese 100-Franken-Banknote aushändigt. Es ist ein Recht, keine Forderung. Darum kann auch die Banknote nicht als Schuldschein angesehen werden.
Beste Grüsse
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@Platon
Vielen Dank für die Links.
Ja. Der Wind beginnt zu drehen. Der gesunde Menschenverstand entfaltet sich.
Leider etwas spät: Euro / Franken ist heute unter 1.12 gefallen.
Die ersten Stützungskäufe der SNB begannen aber bei 1.45.
Welche gigantischen Verlusten zulasten der Steuerzahler!
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Roman Günter
Die SNB geschäftet nicht mit einem Privatmann.
Dieser Privatmann kann aber seine 100er Note jederzeit an seine Bank zurückgeben und diese kann sie jederzeit an die SNB zurückgeben.
Dafür erhält die Bank eine Gutschrift auf ihrem Konto bei der SNB gutgeschrieben. Diese Gutschrift ist umgekehrt eine Sichtverbindlichkeit der SNB (siehe SNB-Geschäftsbericht).
Eine Sichtverbindlichkeit wird definiert als Schuld, die gegenüber dem Gläubiger sofort auf Sicht zu begleichen ist.
Die SNB kann eine Schuld nur begleichen durch Verkauf von Vermögen.
Selbst Thomas Jordan gibt zu, dass die SNB ihre Schulden begleicht (zwar behauptet er einmal dies und dann wieder das Gegenteil).
Ist das Eigenkapital der SNB negativ, so kann die SNB ihre Schulden gar nicht mehr zurückzahlen und ist handlungsfähig bzw. Konkurs.
Es ist naiv, 700 Milliarden Schulden zu machen allein aufgrund der Behauptung, die SNB habe keine Einlösungspflicht für Banknoten. Sie hat eine indirekte Einlösungspflicht über die Banken.
Und zudem: Wäre Ihre Argumentation korrekt, so könnte die SNB nur Gewinne verbuchen. Verluste unterhalb von null Eigenkapital würden sich aber in Luft auflösen.
Das ist doch unrealistisch Roman Günter – müssen Sie doch selber zugeben.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Der VIELEN, LANGEN und teilweise akademisch ANGEHAUCHTEN Kommentare (nach gesundem Menschenverstand) KURZER Sinn: Was die «Doktoren» der SNB mit unserem Volksvermögen anstellen, ist nicht nur eine TORHEIT, sondern regelrecht ein KRIMINELLER AKT! Um das zu erkennen, braucht man keineswegs studiert zu haben! J. P Morgan erkannte schon FRÜH, dass nur Gold und Silber, GELD sei und alles Andere nur Kredit! Das ist so, seit es die Menschheit gibt! Wären die «Doktoren» gute Verwalter gewesen, hätten diese die Druckmaschine (UNSERER) SNB zum GOLDESEL umfunktioniert und hätten das eingetauschte, aber (auch) WERTLOSE Papier – sodann SOFORT UND SUBITO in (physische) Gold- und Silberbarren eingelöst. Gegenwärtig kann das kg Silber für unter 500 CHF gekauft werden, wird aber – nach dem Kollaps des US$ – teurer als Gold (CHF 40’000/kg) gehandelt werden! Siehe:
https://www.youtube.com/watch?v=5JT0Kq01CFg
Aber statt in GELD zu investieren, betätigten und betätigen sich «unsere Doktoren» als Hedge-Fonds Spekulanten. Siehe Position 10:51 von Link:
https://www.youtube.com/watch?v=knP46vFilOY
Ebenfalls wäre zu bedenken, dass eine einzige Unze Silber in Venezuela gegenwärtig die Nahrung für 6 Monate sicherstellen würde, hätte man den Bolivar noch rechtzeitig in Geld (Silber) gewechselt! Siehe:
https://www.youtube.com/watch?v=idC-dJMRgms
Den IQ dieser «Doktoren» zu UNTERSCHÄTZEN, wäre vermutlich aber KEINESWEGS angebracht und es darf daher vermutet werden, dass diese – hinter unserem Rücken – VERSICHERUNGSWERTE – (Gold und Silberbarren), welche wir NICHT zu zählen imstande sind – heimlich aber UNHEIMLICH – anschaffen und sich schlussendlich – bei Gelegenheit – mit UNSEREN Barren aus dem Staub machen werden – und uns nur wertloses Papier hinterlassen.-
Guten Tag, Herr Blaser
Man könnte sich aber auch fragen, warum man bereit ist, für so viel an liquiden Mitteln jährlich 2 Mrd. an Strafzinsen zu bezahlen. Was passiert mit diesen liquiden Mitteln? Was ist der ökonomische Zweck?
Sollten die Marktwerte (Immobilien, Effekten, etc) einmal zusammenbrechen, ist derjenige gut bedient, der die liquiden Mittel dazu hat, auf tiefem Niveau wieder einzusteigen – eine marktgesteuerte Umverteilung. Momentan findet also eher ein Risikotransformationsprozess hin zur Nationalbank statt.
Für diese Überlegungen würde ich generell Fiat-Geld nicht als Sachwert, sondern eher als zivilisiertes Medium für unser sozio-ökonomisches System betrachten.
Beste Grüsse
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@Roman Günter
Danke
Sie schreiben von „Fiat-Geld“.
Fiat Geld wäre Papiergeld, das auf der Aktivseite der Geldemittentin verbucht wird. Auf der Passivseite entstünde somit Eigenkapital der Geldemittentin.
Solches Fiat-Geld gibt es nicht – ausser durch Geldfälschung.
Aber wir wollen je keine Nationalbank, die Geld fälscht.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Tag Herr Meyer
Ich weiss Sie haben viel zu tun alle Kommentare zu beantworten. Dennoch würde mich noch Ihre Meinung zum Einwand von Roman Günter bzgl. Auslandstransfers interessieren. Ich erlaube mir, den Text hier oben nochmals einzustellen.
„Möchte die UBS Zahlungen in EUR veranlassen wollen, so macht sie erst ein Devisen-Kassa-Geschäft mit einer beliebigen Gegenpartei.
Ist diese Gegenpartei eine andere Bank, werden die beiden Währungen über das jeweilige Korrespondenzkonto transferiert. Es finden sowohl bei der SNB wie auch der EUR-ZB nur ein Passivtausch statt. Die UBS kann dann EUR von ihrem Korrespondenzkonto überweisen.
Ist diese Gegenpartei direkt die Nationalbank, dann findet effektiv die Bilanzverkürzung bei der SNB statt, wie Sie in Ihrem Beispiel erklären.
Die Entscheidung liegt aber bei der SNB, ob sie mit der UBS ein Devisen Spot Geschäft machen will. Im jetzigen Umfeld tritt die SNB vermutlich wohl eher weniger als Verkäuferin von EUR auf.“
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.
A.Gewünscht-
@Antwort Gwünscht
Vielen Dank.
Erstens:
Angenommen, die SNB kaufe von der SNB 100 Milliarden Euro zum Kurs von 1.20. Dann werden der UBS auf ihrem Konto bei der SNB 120 Milliarden Franken gutgeschrieben. Angenommen, der Euro falle nun auf eins zu eins.
Wollte nun die SNB ihre Devisenbestände wieder reduzieren und an die UBS zurückverkaufen, so muss sie der UBS 120 Milliarden Euros für die 120 Milliarden Franken liefern. Das kann die SNB nicht. Sie besitzt nur 100 Milliarden Euro. Es fehlen der SNB 20 Milliarden. Die SNB ist nicht mehr handlungsfähig und damit Konkurs.
Aus diesem Grund kauft die SNB nun endlos Devisen, weil sie diesem Fall ausweichen möchte.
Zweitens:
Angenommen, die UBS verkaufe der SNB 100 Milliarden Euro. Damit werden ihr 120 Milliarden Franken gutgeschrieben. Fällt nun der Euro auf eins zu eins und die UBS will ihre Franken verkaufen und zurück in Euro wechseln, so kann sie das auf dem Devisenmarkt tun (direkt über die SNB oder über eine Korrespondenzbank).
Tut sie es über die SNB, so besitzt die SNB nicht genügend Euro, um die Transaktion auszuführen. Die SNB ist handlungsunfähig und damit Konkurs. Der berechtigte Druck von Bundesrat Ueli Maurer kommt deshalb der SNB gar nicht gelegen.
Wechselt die UBS das Geschäft über eine Korrespondenzbank ab, so kosten die 100 Milliarden Euros die UBS 100 Milliarden Franken. Die SNB nimmt einen Passivtausch vor und schreibt nun die 100 Milliarden Franken der Korrespondenzbank gut. Diese 100 Milliarden Franken sind gedeckt durch die 100 Milliarden Euro zum Kurs von eins zu eins.
Nach dieser Transaktion besitzt die UBS nun weiterhin 20 Milliarden Franken Guthaben auf ihrem Konto bei der SNB. Diese sind aber nicht mehr gedeckt. Die SNB kann nun diese 20 Milliarden Franken nicht an eine andere Bank überweisen in der Meinung, diese würde ungedecktes Geld als Zahlung nehmen.
Links und rechts der Bilanz der SNB sind gleich lang. Keine Bank wird Minusvermögen als Zahlungsmittel akzeptieren.
Auch rein logisch macht Roman Günters Argumentation keinen Sinn: Sie würde bedeuten, dass die SNB wohl Gewinne erwirtschaften kann aber keine Verluste. Sobald das Eigenkapital der SNB aufgebraucht wäre, so würden sich die Verluste der SNB – gemäss – Thomas Jordan und Roman Günter – in Luft auflösen.
Das ist naiv.
Und man kann nicht 700 Milliarden Schulden zulasten des Schweizervolkes auftürmen in der naiven Meinung, die Verluste würden sich in Luft auflösen.
Marc Meyer
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Guten Tag, Herr Dr. Meyer
Meine Logik ist nicht so kompliziert und eigentlich leicht nachvollziehbar. Wenn Sie Ihre EUR verkaufen und CHF dafür erhalten, können Sie nicht mehr über die EUR verfügen. Sie können neue EUR kaufen und falls dies zu einem günstigen Kurs, haben Sie sogar Gewinn gemacht. Zug um Zug, wie es der Gesetzgeber vorsieht.
Freundliche Grüsse
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@Roman Günter
Danke
Sie argumentieren. als ob die SNB ihre Euros mit Eigenkapital finanziert hätte.
Die SNB hat aber ihre Euros mit Sichtverbindlichkeiten finanziert.
Sehen Sie den Unterschied?
Sichtverbindlichkeiten sind auf Sicht fällig.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@ Marc Meyer
Besten Dank für Ihre Erläuterung.
A.Gewünscht
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@A. Gsünschjt
Gerne geschehen. Ich danke ihnen für ihre klaren zentralen Fragen.
Marc Meyer
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Sehr geehrte Herren Günter / Rother / Kalkofe,
könnte einer von Ihnen schildern, wie die SNB etwa um
100 Milliarden US$ Aktien aus den USA gekauft hat, insbesondere auf welchem Wege Sie die dazu erforderlichen US$ besorgt bzw. wie sie diese bezahlt hat ?
Danke
Eduard Muegschl -
Vielleicht ist es an der Zeit eine der wichtigsten, wenn nicht die wichtigste Frage des Geldsystems zu behandeln.
Wer schuldet eigentlich wem was?
Hier wurde ja rausgearbeitet, dass man als Inhaber einer Banknote etwas von der entsprechenden Zentralbank zu gute hat.
Die Aktiven jeder ZB sind letztlich in den üblichen Währungen. Anleihen werden nach Fälligkeit mit Giralgeld ausgeglichen.
Wir haben Zentralbanken welche unfassbare Geldmengen praktisch zu ausgesuchten Organisationen zuweisen und es werden Lieferungen und Leistungen für diese abstrakten Forderungen geleistet.
Man sagt ja, dass der Emittent schuldet.
Bei der SNB kann man sagen, dass wir dann im Ernstfall primär EUR und USD erhalten. Bei der EZB erhalten wir dann USD. Und was von der FED? BOE? IWF? BIZ?
Kein Wunder ist Goldanbindung der Währungen verboten…
Wer steht denn hinter den Zentralbanken weltweit?
Es sind ja fast ausschliesslich private Firmen unter einer sehr oberflächlichen „staatlichen“ Aufsicht.
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@Peter Keller
Sehr geehrter Herr Keller
Danke
Jawohl. Es ist entscheidend, festzuhalten, wer schuldet wem.
In der Geldtheorie wurde nun Jahrzehnte lang behauptet, eine Zentralbank gewähre bei einer Geldemission einer Geschäftsbank einen Kredit. Die Geschäftsbank müsse dann davon einen gewissen Mindestreservesatz zurückbehalten. Den Rest könne sie weiter ausleihen. Bei einem Reservesatz von 10 Prozent führte das gemäss herrschender Lehre zu einem Geldmultiplikator von 10 Mal. (100 plus 90 plus 81 usw. = 1‘000).
Gemäss herrschender Lehre ist also die Geldemittentin Gläubigerin und die Geldhalter Schuldner.
Das ist falsch. Bei Geldemission entsteht eine Schuld der Geldemittenten auf der Passivseite und umgekehrt ein Guthaben auf der Aktivseite. Seit Jahren versuche ich, der SNB klarzumachen, dass ihre Geldtheorie falsch ist.
Bei jeder Geldemission entsteht Geld durch einen gegenseitigen Kredit (siehe dazu „Die SNB und das Märchen von der Geldschöpfung, inkl. Nachträge).
Erst nachdem die Bank of England meine Theorie übernommen hatte, bewegte sich auch die SNB dazu, die Geldtheorie auf ihrer Homepage anzupassen.
Die SNB behauptet jetzt aber, Geld sei eine Schuld der SNB, die keine Schuld sei (siehe Argumentation Roman Günter).
Wahrscheinlich gibt das die SNB auch erst dann zu, wenn die Bank of England das nachvollzogen hat.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Zumindest bilanztechnisch brennt im dritten Quartal 2018 der Baum bei der SNB.
Wir kommen beim EUR/CHF von 1,1972 auf 1,1274 runter, das macht bei 440 Mrd. an Eurobeständen rund 25 Mrd. Verlust.
Bei den USD Beständen ist es nicht ganz so dramatisch, hier ist die SNB mit 6 Mrd. Verlust dabei.
Im US-Aktienportfolio werden Einzelverluste womöglich komplett über die Rekordstände bei Amazon und apple ausgeglichen.
Resultierend stehen also gut 30 Mrd. Schweizer Franken Verlust zu Buche, bei einem so geringen Eigenkapital, und das nur in einem Quartal.Sollte sich die Krise in den Emerging Markets weiter ausweiten, und eine Kapitalflucht einsetzen, sehe ich nicht, wie die SNB aus immensen Verlusten herauskommen kann, denn neben den Kapitalströmen in den Schweizer Franken hätte sie dann auch noch mit sinkenden Aktienwerten und gefährlichen Neubewertungen europäischer Peripherie-Anleihen zu tun. Bei der Größe dieser Märkte wäre sie den allfälligen Neubewertungen hilflos ausgeliefert.
Im ungünstigsten Fall sind in einem Aktienkrisenmodus, wie wir ihn ja im September/Oktober schon häufig erlebt haben, 10%-12% des Gesamtportfolios weg, das wären bis zu 100 Mrd. Schweizer Franken.
Man fragt sich, ob diese Handlungsweise staatsrechtlich überhaupt gedeckt ist, denn wer begibt sich in eine solche Gefahr ohne Not ?
Man kann doch nicht wegen eines erwünschten Wechselkurses, der die Exportindustrie der Schweiz zweifellos begünstigt, eine ganze Volkswirtschaft ruinieren ?
Das ist in hohem Maße verantwortungslos, und schädigt den Souverän dieses Staates, das Volk. Sollte der Schweizer Franken aufgrund einer SNB-Megakrise untergehen, dann hätten die Schweizer Bürger ihre stahlharte Währung gegen irgendeine Krisenwährung eingetauscht, so wie es die Deutschen schon vorgemacht haben.
Damals wurde den Deutschen vorgegaukelt, sie hätten Vorteile bei Auslandsreisen, weil sie ihre Deutsche Mark nicht mehr wechseln müssten, und heute kostet der Capuccino auf der Piaza Novara glatte umgerechnete 13 Mark, während man ihn am selben Ort zu Lire-Zeiten noch für 1.200 Lira erhielt, was damals nicht mal 1 Mark waren.
Das Märchen vom Hans im Glück, der seinen Goldklumpen so lang eintauscht, bis er einen Wackerstein in Händen hält, den er im nächsten Brunnen versenkt, ist gar nicht so weit hergeholt.
Für das bei Euro-Einführung besoffene und unzurechnungsfähige deutsche Volk ist „Hans im Glück“ sogar 1:1 übertragbar, so unglaublich das Märchen auch auf den ersten Blick erscheint.
Quo vadis, Helvetia ?
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@Jurisprudenz
Danke
Soeben sind wir im Währungspaar Euro/Franken auf unter 1.12 abgeglitten. Innerhalb von nicht einmal 5 Monaten hat der Euro gegenüber dem Franken also fast um 10 Rappen eingebüsst. Solche Entwicklungen können noch viel schneller gehen.
Es müsste also ein Krisenszenario bestehen, was in diesem Fall geschieht.
Die SNB begnügt sich bisher mit der Behauptung, sie könne dann einfach Geld drucken und die Gegenparteien müssten dies immer zu 100 Prozent annehmen und bewerten.
Ich denke, wir sollten dieses SNB-Jordan-Märchen nun einfach vergessen und den Tatsachen ins Auge schauen.
Ich denke, staatsrechtlich ist diese Misswirtschaft der SNB (sie kurbelt zudem ausländische Volkswirtschaften auf Kosten der Schweiz an), nicht gedeckt. Die SNB hat im Gesamtinteresse der Schweiz zu handeln.
Wie sie mit Investitionen in US-Aktien oder Euro-Staatsanleihen die Schweizer Exportindustrie und den Tourismus ankurbeln kann, konnte uns die SNB bisher noch nicht erklären.
Es ist zu befürchten, dass bei hohen Verlusten der SNB die Einführung des Euro droht.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Tag Roman Günter, Platon und Marc Meyer
Ich habe da zwei Fragen an euch drei, vielleicht könnt Ihr mir sie beantworten.
Meiner Meinung nach druckt die SNB mit der Notenpresse Milliarden von SFR und kauft mit Schweizer Franken Milliarden von Euros, um den Frankenkurs auf einem wirtschaftlichen Level von ca. SFR 1.15 – 1.20 zu 1 Euro halten zu können. Die EZB druckt leider auch Milliarden von Euros um die Wirtschaft in der EU und die Pleitestaaten in der EU am Leben zu erhalten. Also wenn Draghi mehr Euros mit der Notenpresse druckt muss zwangsläufig auch die SNB mehr Schweizer Franken drucken um den gleichen Devisen-Level zu halten.
So sind bis jetzt über SFR 800 Milliarden gerduckt worden und der Devisenlevel konnte mehr oder weniger von der SNB gehalten werden. Das sollte lobend für Thomas Jordan erwähnt werden.
Nun zu meiner Frage: Die SNB hat jetzt 800 Milliarden Euros gekauft und muss ja dieses Geld irgendwie anlegen. Als kauft die SNB über eine Schweizer Geschäftsbank Wertpapiere ein wie Aktien, Staatsanleihen usw.
Nun zu meiner Frage:
Wer entscheidet was eingekauft wird? Ist es die SNB oder ist es die Geschäftsbank, wie z.B die UBS oder CS und wer haftet dafür?-
Das Dumme ist, dass mit dem Kauf von in Euro denominierten Wertpapieren gegen Euros (Aktivtausch in der SNB-Bilanz), dem Markt wieder Euro zugeführt werden, also der Eurokurs tendenziell geschwächt wird…
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Guten Tag Tom
Hier ein möglicherweise erhellender Link:
https://www.snb.ch/de/mmr/reference/snb_legal_richtlinien/source/snb_legal_richtlinien.de.pdfWas meinen Sie mit Haftung?
Beste Grüsse -
@Roman Günter
Selbst in den Richtlinien der Schweizerischen Nationalbank (SNB) verwechselt die SNB Devisenanlagen und Devisenreserven.
mfG
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@Boppeler
Ups
Da haben Sie offenbar etwas verwechselt…
Um europäische Wertpapiere zu kaufen, muss die SNB Euros kaufen und dann die Wertpapiere. Eurokurs steigt.
mfG
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@Tom
Danke
Ihr Text ist etwas schwierig zu lesen. Sie schreiben von zwei Fragen. Stellen dann aber doch nur eine und die ist eher unklar.
Da Ihr Text aber zudem diverse Falschaussagen beinhalten, möchte ich dazu wie folgt Stellung nehmen:
Erstens:
Sie schreiben, die SNB drucke Schweizerfranken und würde damit Euros kaufen. Das ist genau der Irrtum, den die SNB (Thomas Jordan) verbreitet. Auf dieser Argumentation würde hervorgehen, dass die SNB Banknoten druckt, die sie dann auf der Aktivseite (Vermögensseite) ihrer Bilanz einbucht. Auf der rechten Seite der SNB-Bilanz entstünde damit Eigenkapital der SNB.Vergleich: Ein Betrüger, der in einem Hinterhof Banknoten druckt (Blüten), der würde so verbuchen.
Es ist ein mulmiges Gefühl, dass offenbar unsere SNB und auch der Bundesrat nicht fähig sind, eine Geldemission korrekt zu interpretieren und meinen, beim Geld drucken stelle die SNB „eigene Liquidität“ her, womit sie dann Euros bezahle.
Letzteres wäre dann ein Aktivtausch zwischen Schweizerfranken und Euros. Per Saldo bliebe der SNB das Eigenkapital auf der Passivseite erhalten.
Bei der Geldemission entsteht aber Fremdkapital der SNB.
Das ist der Fehler der SNB, den auch Sie hier begehen.
Zweitens:
Es ist korrekt; Was die SNB tut, kann die EZB auch – noch viel besser, da viel grösser.
Wenn also die SNB meint, sie könne den Franken drücken, so könnte die EZB auch den Euro drücken. Welche von beiden ist wohl die stärkere Zentralbank? Die Behauptung der SNB, sie könne „unbeschränkt“ Geld drucken und damit unbeschränkt Euros kaufen und den Kurs bestimmen, ist also ein Illusion.
Die Aufhebung des Mindestkurses hat das deutlich bestätigt.
Drittens:
Die SNB (mit Thomas Jordan) hat schon bei 1.45 zum Euro für 200 Milliarden Euros gekauft. Thomas Jordan zu loben, er habe den Kurs gehalten uns sei dafür zu loben ist etwas gar wohlwollend.
Viertens:
Die SNB entscheidet, was eingekauft wird. Sie kauft z.B. Facebook Aktien hat aber noch nie erklären können, wie sie damit den Schweizer Tourismus und die Schweizer Exportindustrie ankurbeln kann.
Fünftens:
Die Schweizer Steuerzahler haften für Verluste der SNB.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Vielen Dank Roman Günter für Ihren Hinweis
Betreffend der Richtlinien der Schweizerischen Nationalbank (SNB) für die Anlagepolitik
Hier einen kleinen Auszug daraus ….“Die Nationalbank hält Währungsreserven, um jederzeit über geld- und währungspolitischen Handlungsspielraum zu verfügen. Bei ihrer Anlagepolitik orientiert sich die Nationalbank an den Kriterien Liquidität, Sicherheit und Ertrag. Die Gewichtung der einzelnen Anlagekriterien leitet sich aus den Funktionen der Währungsreserven ab. Die Sicherstellung des geld- und währungspolitischen Handlungsspielraums erfordert insbesondere ein hohes Mass an Liquidität. Der Bedarf an hochliquiden Anlagen wird durch einen hohen Bestand an Staatspapieren in US Dollar und Euro sichergestellt. Dem Aspekt der Sicherheit wird Rechnung getragen, indem die Anlagen so strukturiert werden, dass langfristig mindestens der reale Werterhalt erwartet werden kann. Um das langfristige Rendite-Risiko-Verhältnis zu verbessern, werden die Staatsanleihen in den Devisenanlagen mit weiteren Anlageklassen ergänzt, wozu auch Aktien gehören……und weiter…Insbesondere wird sichergestellt, dass kein Insiderwissen der SNB in die Anlagetätigkeit einfliessen kann und dass keine unbeabsichtigten Signalwirkungen entstehen. Aus diesem Grund werden in der Regel keine Anlagen in Schweizer Aktien oder in Anleihen schweizerischer Unternehmen getätigt….
Weiter steht: ….Umsetzung der Anlagestrategie
Das interne Anlagekomitee ist für die Umsetzung der Strategie verantwortlich……Der grösste Teil der Anlagen wird durch das interne Asset Management bewirtschaftet…So bin ich also richtig in der Annahme Roman Günter, dass die Anlagestrategie vom Hause SNB bestimmt wird, sowie auch die Verantwortung der Geldanlagen voll in den Händen der SNB liegt. Damit meine ich die Haftung.
Liebe Grüsse Tom und schönes Wochende.
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Guten Tag, Tom
Im Prinzip sehe ich das auch so, ich würde in diesem Zusammenhang aber erst von Haftung sprechen, wenn gegen diese Anlagerichtlinien verstossen würde.
Beste Grüsse
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer
Es ist ein interessanter Satz, den Sie hier schreiben.
„Vergleich: Ein Betrüger, der in einem Hinterhof Banknoten druckt (Blüten), der würde so verbuchen.“Interessant deshalb, weil die kriminelle Handlung des Betrügers nicht in der Verbuchung, sondern in der illegalen Herstellung von Banknoten liegt. Die Nationalbank stellt aber offiziell, vom Bund beauftragt, Geld her. Sie sehen meinen Punkt?
Beste Grüsse
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@Roman Günter
Danke
Nein. Die SNB verbucht eben nicht wie ein Betrüger. Sie argumentiert aber so.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Tag Herr Roman Günter,
Sie sagen: „Es kommt immer etwas auf die Perspektive an.“
Ich sage: Präzision statt ein Wechselbad der Gefühle. Und das ist entscheidend in der Geldpolitik. Es steht sehr viel auf dem Spiel.
Natürlich kann ich Ihre Sichtweise und die der SNB nachvollziehen. Auf den ersten Blick haben Sie natürlich völlig recht, dass die SNB den Geschäftsbanken nichts schuldet.
Auf den zweiten Blick allerdings schuldet die SNB den Geschäftsbanken ihre Aktiven(!), denn diese bürgen für die Schuldverpflichtungen der Zentralbank. Wenn die Zentralbank ihrer Schuld nicht mehr nachkommen kann, müssen entweder die Bürger die Aktiven auffüllen – oder aber die Geschäftsbanken ihre Forderungen abschreiben. So oder so wird es deshalb entweder zu einem Kollaps der Währung oder der Banken führen. Geld (= Passiven) muss immer seinen Gegenwert in den Aktiven finden!
Ob die Kredite durch Pfänder besichert sind oder durch vorübergehenden Verkauf bestimmter Vermögenswerte der Geschäftsbanken an die Zentralbank spielt keine Rolle. Die Aktiven sind von den Geschäftsbanken, welche sie wiederum von der Wirtschaft haben. Die Kredite sind grösstenteils besichert – durch Arbeit und bestehende Vermögenswerte. Die Banken stellen keine Vermögenswerte her, sondern nehmen Vermögenswerte/Pfänder in ihre Aktiven auf und schreiben auf der Passivseite Guthaben an die Kreditoren gut. Die Guthabenbesitzer sind die Kreditgeber, die Kreditoren der Banken, ohne welche keine Bank leben könnte und auch keine Aktiven über den Umfang des Eigenkapitals hinaus hätte. Folglich müssen die restlichen Aktiven von den Kreditoren zur Verfügung gestellt werden. Banken sind keine anderen Wirtschaftssubjekte als andere Firmen, ausser dass sie halt eine spezielle Funktion in der Volkswirtschaft haben, eine bestimmte Branche bilden. Die Bilanzen funktionieren aber ganz genau gleich.
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@Platon
Rein technisch und rechtlich betrachtet, kann die Nationalbank auch bei einem Totalausfall der Aktiven die Girokonti weiterhin bedienen. Die Geschäftsbanken können über ihren Guthaben verfügen (an andere Girokontoinhaber transferieren), wie Sie das mit den Banknoten machen können. Für eine Forderung benötigen Sie eine rechtliche Grundlage, also eine Vereinbarung.
Ich möchte einfach an dieser Stelle noch einmal feststellen, dass der Schweizer Franken keinen intrinsischen Wert aufweist. Wenn Sie eine Banknote in den Händen halten, haben Sie erst die eine Hälfte des gesellschaftlichen Deals erfüllt. Können Sie das nachvollziehen?
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Guten Tag Herr Roman Günter,
Sie übersehen ganz offensichtlich: Sämtliches Vermögen, das in einer Volkswirtschaft vorhanden ist, wird von den Bürgern erschaffen. Um dann an Bar- oder Buchgeld zu kommen, müssen Sie dieses Vermögen verpfänden! Weder die SNB noch die Geschäftsbanken stellen reales Vermögen her; sie sind daher nichts weiter als Dienstleister, die das Geld, welches diverse Funktionen erfüllt, zur Verfügung stellen sollen. Jedes Guthaben hat auf der anderen Seite eine Schuld – so können Sie nicht etwas zugut haben, wenn nicht jemand Ihnen etwas schuldet. Bei Geld ist es eben so, dass die Bank etwas schuldet – und der Bürger hat etwas zugut. Dieser Tatsache muss man sich bewusst werden. Bargeld ist ja eine Schuld der SNB (Fremdkapital in den Passiven). Und Bargeld entsteht grundsätzlich dadurch, dass die Zentralbank Wertpapiere, Fremdwährung, Anleihen, Aktien oder Gold oder sonst einen Vermögenswert (evtl. vorübergehend) ankauft (siehe notenbankfähige Wertpapiere). Die Buchung der Bargeldentstehung lautet somit üblicherweise also allgemein Aktiven/Fremdkapital bzw. rudimentär Vermögenswert/Bargeld oder Vermögenswert/Giralgeld und danach Giralgeld/Bargeld oder einfach beispielsweise $/€. Es sind somit auch nicht verpfändete Sicherheiten, die ich als Aktiven anführe – die können ja gar keine Aktiven sein, da sie im Eigentum des Sicherheitsgebers verbleiben, sondern sind, wie das Wort ja sagt, nur Sicherheiten -, sondern Kredite – die SNB hat den Geschäftsbanken keinen einzigen Franken Kredit gewährt!) oder eben (meist vorübergehende) Ankäufe mit Rückzahlungsverpflichtung (Repos). Denkbar ist auch der Ankauf am Offenmarkt, wodurch natürlich wiederum das Geld als Schuld der Zentralbank bei den Banken ankommt, da ja nebst dem Staat grundsätzlich nur diese ein Girokonto bei der ZB eröffnen können.
Ich habe das u.v.m. auch der Andrea mitgeteilt und ihr angeboten Schwimmunterricht zu geben. Sie müsse es sich überlegen und komme auf jedem Fall auf mein Angebot zurück lautete ihre charmante Antwort. Vielleicht kommt der Studer auch mit:)). Ganz im Ernst, Herr Roman Günter, es ist offensichtlich das sich die Entourage um Hildebrandt und Jordan vergaloppiert hat. Die Äusserungen von Bundesrat Ueli Maurer ist das Startsignal der politischen Rückendeckung. Wie kann man von „Unhabängikeit“ der SNB reden nach „Rüttli“?
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@Roman Günter
Danke für Ihren Kommentar an Platon
Gerne möchte ich dazu auch folgendes bemerken:
Erstens:
Gemäss Geschäftsbericht der SNB handelt es sich bei den Giroguthaben der Banken bei der SNB aus Sicht der SNB um Verbindlichkeiten gegenüber den Banken. Diese Definition bedeutet, dass die SNB ihre Verbindlichkeiten gegenüber ihren Schuldnern jederzeit auf Sicht erfüllen muss.Zweitens:
Keine Gegenpartei wird bei einer Unterdeckung der SNB bereit sein, Notenbankgeld der SNB zu hundert Prozent an Zahlung zu nehmen.Drittens:
Sie sollten unterscheiden zwischen Schweizerfranken und Notenbankgeld. Der intrinsische Wert der Notenbankgeldes ergibt sich aus den Aktiven der SNB.Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Nachtrag I
Notenbankgeld ist gesetzliches Zahlungsmittel für die Banken – SNB darf nicht verweigern
Die SNB (SNB-Chef Jordan) behauptet ja, die SNB würde gegen Notenbankgeld nur Notenbankgeld geben (siehe diverse Vorträge vor Volkswirtschaftlichen Gesellschaften).
Hätte Jordan Recht, so wären die Konklusionen folgende:
a) Die SNB würde das gesetzliche Zahlungsmittel Notenbankgeld nicht akzeptieren. Die Banken dürften demzufolge mit ihren gesetzlichen Zahlungsmitteln, die sie bei der SNB halten, nichts bezahlen. Sie dürften damit nichts anderes kaufen als Notenbankgeld selber. Das kommt einer Verweigerung der Annahmepflicht durch die SNB gleich.
b) Genau genommen: Die Banken dürften mit ihren gesetzlichen Zahlungsmitteln nur Zahlungen tätigen an Gläubiger, welche ebenfalls über ein Konto bei der SNB verfügen, so dass in der Bilanz der SNB ein Passivtausch stattfindet.
c) Die Banken dürften mit ihrem Geld bei der SNB aber keine Zahlungen tätigen an internationale Gläubiger, die nicht über ein Konto bei der SNB verfügen. In diesem Fall würde das zu einer Bilanzverkürzung bei der SNB führen bzw. zu einem Verkauf von Aktiva. Das wäre gemäss SNB-Jordan nicht möglich (Notenbankgeld nur gegen Notenbankgeld).
Eine solche Einschränkung des gesetzlichen Zahlungsmittels ist nicht statthaft und müsste in den Bilanzen der Banken entsprechend deklariert werden (andernfalls Täuschung der Aktionäre; gesetzeswidrig)
d) Gemäss SNB könnten die Sichtverbindlichkeiten der SNB (Notenbankgeld, gesetzliche Zahlungsmittel) gar nie mehr abnehmen. Letzte Woche fielen aber die Sichtverbindlichkeiten der SNB um 0.6 Milliarden Franken. Damit ist bewiesen, dass Jordans Behauptung falsch zutrifft.
e) Die SNB behauptet zwar noch, sie allein könne bestimmen, wenn sie Aktiven verkaufe und wenn nicht. Die SNB hat uns aber noch keine Erklärung gegeben, welche Banken mit Konto bei der SNB international Zahlungen tätigen dürfen und welche nicht. Die SNB darf ihre Kunden aber nicht unterschiedlich behandeln.
f) Die Behauptung der SNB, sie verkaufe keine Aktiven widerspricht auch dem Nationalbankgesetz. Dort ist festgehalten, dass der Mindestreservesatz (gehalten in Giroguthaben der Banken bei der SNB) nicht mehr als 4 Prozent der kurzfristigen Verbindlichkeiten der Geschäftsbank betragen dürfe. Überschüssige Mindestreserven der Banken bei der SNB dürften somit nie mehr von den Banken abgebaut werden. Jordan widerspricht somit auch dem Nationalbankgesetz.
g) Last but not least dürften Grossbanken wie die UBS oder CS ihre teilweise über 100 Milliarden Guthaben bei der SNB nicht als Liquide Mittel verbuchen, da diese – gemäss SNB – nur beschränkt als Zahlungsmittel einsetzbar wären – nur an Kunden mit Konto bei der SNB oder nur, wenn die SNB das erlaubt.
Die ganze Argumentation der SNB (Jordan) ergibt somit keinen Sinn.
Folgendes Beispiel soll verdeutlichen, wie eine Bank mit Konto bei der SNB ihr gesetzliches Zahlungsmittel Notenbankgeld uneingeschränkt für Zahlungen einsetzen kann:
Erklärung einer Zahlung mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel
Angenommen, ein Leser besitze ein Guthaben auf seinem Girokonto bei der UBS. Mit diesem Geld darf er uneingeschränkt Zahlungen in Auftrag geben. Und wohlbemerkt: Er darf damit Zahlungen tätigen auch an einen Gläubiger von ihm, der nicht über ein Konto bei der UBS verfügt.
Gibt er eine Zahlung in Auftrag an einen Gläubiger, der ebenfalls ein Konto bei der UBS hat, so führt das per Saldo zu einem Passivtausch in der Bilanz der UBS. Die UBS überträgt dann einfach ein Guthaben Leser auf das Konto des Gläubigers, der das Geld bekommen soll.
So weit so gut.
Aber eben: „Uneingeschränkt“ heisst, dass er mit seinem Guthaben bei der UBS auch eine Überweisung (Zahlung) an einen Gläubiger mit einem Konto ausserhalb der UBS, beispielsweise bei der CS tätigen darf.
In diesem Fall gibt er der UBS den Auftrag, einen bestimmten Geldbetrag an den Kontoinhaber bei der CS zu überweisen. Die UBS ihrerseits gibt dann der SNB den Auftrag, einen Betrag von ihrem Guthaben bei der SNB auf das Konto der CS bei der SNB zu überweisen.
Das ist dann ein Passivtausch in der Bilanz der SNB aber eine Bilanzverkürzung bei der UBS. Ebenfalls so weit so gut.
Ich fasse zusammen: Mit seinem Geld auf seinem UBS Konto darf ein Leser auch eine Zahlung tätigen, die zu einer Bilanzverkürzung bei der UBS führt.
Genauso verhält es sich bei den gesetzlichen Zahlungsmitteln der Banken. Die Banken dürfen mit ihren Guthaben bei der SNB uneingeschränkt Zahlungen in Auftrag geben.
D.h. mit ihren rund 100 Milliarden Guthaben der UBS bei der SNB, d.h. mit ihren gesetzlichen Zahlungsmitteln bei der SNB im Wert von rund 100 Milliarden, darf die UBS uneingeschränkte Zahlungen tätigen.
Die gesetzlichen Zahlungsmittel der UBS sind nicht beschränkt auf Kunden mit einem Konto bei der SNB. Der Franken ist ja nicht überall auf der Welt das einzige Zahlungsmittel (nicht Weltwährung). Das wäre eine Einschränkung der liquiden Mittel der UBS. Die UBS darf auch Zahlungen tätigen an Kunden, die nicht über ein Konto bei der SNB verfügen (internationale Kunden).
Wenn also die UBS beispielsweise an eine Bank XY in Europa als Bezahlung für irgendeinen Kauf eine Milliarde Euros bezahlen muss, so kann sie diese Zahlung mit ihren gesetzlichen Zahlungsmittel bei der SNB tätigen. Dafür hat sie ja die liquiden Mittel (Geld) von rund 100 Milliarden bei der SNB.
Die UBS gibt dann der SNB den Auftrag, eine Milliarde Euros auf das Konto der betreffenden Bank zu überweisen. Die SNB ihrerseits gibt den Auftrag an die entsprechende europäische Zentralbank, von ihrem Guthaben eine Milliarde Euro umzubuchen auf das Konto der Bank YX.
Damit ist die Schuld der UBS in Euro gegenüber der betreffenden Bank XY beglichen.
Ist das Eigenkapital der SNB negativ, so verfügt die SNB nicht mehr über genügend Aktiva, um die Zahlungen der Banken ausführen zu können. Die SNB ist somit handlungsunfähig und Konkurs.
Wichtig ist als, dass das gesetzliche Zahlungsmittel ein uneingeschränktes Zahlungsmittel ist – auch für Devisenhandel, welcher gezwungenermassen verschiedene Zentralbanken involviert.
Es sind damit auch Zahlungen möglich, die nicht nur zu einem Passivtausch bei der SNB führen, sondern auch zu einer Bilanzverkürzung bei der SNB.
Die Behauptung von SNB-Chef Jordan, die SNB gäbe für Notenbankgeld nur Notenbankgeld ist damit wiederlegt. Die SNB muss auch Zahlungen ausführen, die zu einer Bilanzverkürzung und damit zu einem Verkauf von Aktiva führen.
Marc Meyer
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Guten Abend Herr Marc Meyer
Danke für Ihre Ausführungen.
Was raten Sie Personen in der Schweiz als Risikostrategie um die hart erarbeiteten Fränkli zuminest zu sichern?
Wenn die Währungshüter kein Risikoszenario haben, müssen es ja die Bürger.
Mfg Marina Berger-
@Marina Berger
Guten Morgen Frau Berger und danke für die interessante Frage.
Sie haben das Währungs-, Schuldner- und Zinsrisiko.
Wollen Sie das Währungsrisiko ausschalten, so sollten Sie in Franken investieren; vornehmlich in die Importbereiche, da von einem weiteren Anstieg des Frankens auszugehen ist.
Relativ gesehen zu anderen Währungen sollten die Franken-Zinsen fallen. Absolut gesehen aber steigen, da wir auf einem sehr tiefen Niveau sind.
Insofern also zinssensitive Titel eher meiden.
Falls Sie im Ausland investieren wollen nur in stark wachsende Produktivbetriebe.
Keinesfalls in ausländische Staatsanleihen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Kaufen sie auch etwas Gold….. und Silber…… diese Metalle waren in 5000 Jahren noch nie wertlos.
Aber bitte nicht auf der Bank ins Schliessfach, denn der Zugang zu dem ……werden sie an dem Zeitpunkt wo das nötig wird, nicht bekommen.
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Danke, Herr Günter, dass Sie hier beharrlich versuchen, der Vernunft die Ehre zu geben.
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@Ulf Kalkofe
Danke und guten Morgen
Die SNB betreibt ein gigantisches Kasino mit „Geld aus dem Nichts“.
Für jede Bürgerin und Bürger hat sie bereits fast 100’000 Franken Schulden gemacht.
Und das nennen Sie vernünftig?
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Morgen Ulf Kalkofe,
mir fehlt eine nachvollziehbare Begründung zu Ihrer Haltung.
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Vielen Dank, Herr Kalkofe
Es bleibt eine Herausforderung
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Guten Tag Herr Marc Meyer,
Besten Dank.
Guten Tag Herr Roman Günter,
Sie übersehen, dass die SNB selber praktisch keine Aktiven hat, diese hat sie nur im Umfang ihres Eigenkapitals. Der Rest ist Fremdkapital. Die Geschäftsbanken geben der SNB Kredit. Daher sind sie Kreditoren und im Fremdkapital der Zentralbank aufgeführt und daher füllt die SNB Schuldscheine aus. Schuldscheine, die durch die Aktiven gedeckt sind, die von den Geschäftsbanken zum Erhalt der Schuldscheine der Zentralbank vorübergehend geliehen werden.
Zentralbankgeld ist in der Geschäftsbank- oder Unternehmensbilanz oder für Private immer ein Guthaben und Buchgeld einer Geschäftsbank immer ein Guthaben von Unternehmen oder Privaten und ganz bestimmt nicht deren Schuld. Ich habe das versucht unten zu erklären mit Aktiven und Passiven, aber anscheinend schreibe ich für die Luft. Ein Schuldschein gibt selbstverständlich immer nur ein Kreditnehmer aus – und das ist eben bei Geld eine Bank. Daher wird Geld in der emittierenden Bank immer auf der Passivseite der Bilanz als Fremdkapital gebucht.
Zu Repos habe ich Stellung genommen:
Entweder die SNB kauft und verkauft Wertschriften, dann ist das ein Kaufvertrag und kein Darlehensvertrag, wie die SNB fälschlich schreibt. Korrekt ist ein Kauf und Verkauf:
„Ein Repo stellt aus Sicht des Wertpapierverkäufers (Seller) eine Finanztransaktion dar, die einen gleichzeitigen Verkauf und Rückkauf eines Gutes (in der Regel Wertpapiere) kombiniert. Dabei handelt es sich um echte Pensionsgeschäfte, bei denen während der Laufzeit das Eigentumsrecht des Verkäufers am Gut auf den Käufer übergeht.“
https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckkaufvereinbarungSomit ist es kein Darlehen, sondern ein Kaufvertrag unter gleichzeitiger Rückkaufsvereinbarung, woraus die SNB VERPFLICHTET ist, das Wertpapier der Bank zurück zu verkaufen. Wie Sie aus der Bilanz ersehen, hat die SNB nicht einen Franken Darlehen an die Banken vergeben:
https://www.snb.ch/de/iabout/snb/annacc/id/snb_annac_balanceÜber den langjährigen Irrtum der SNB siehe auch die korrekten Ausführungen von Herrn Dr. Meyer:
http://insideparadeplatz.ch/2013/09/25/die-snb-und-das-maerchen-von-der-geldschoepfung/Geld ist immer nur Schuldschein (Schuldanerkennung) einer Bank. Bringen Sie nicht Geld und Kredit durcheinander, denn das sind faule Konstruktionen und Begriffsverwirrungen! Geld ist immer ein Guthaben der Wirtschaftssubjekte, ausser eben der Banken, weil das so definiert ist. Niemand ausser den Banken führt Geld in den Passiven. Kredit von einer Bank bedeutet, dass jemand der Bank (dem Kreditgeber) etwas schuldet, Geld bedeutet, dass die emittierende Bank etwas schuldet.
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Sehr geehrter Platon
Es kommt immer etwas auf die Perspektive an. Die Nationalbank wurde vom Bund damit beauftragt, gesetzliche Zahlungsmittel in Form von Banknoten und Girokonti her- und bereitzustellen. Darüberhinaus muss die Nationalbank die Preisstabilität sicherstellen.
Durch die Herausgabe von Zahlungsmitteln erwirbt die Nationalbank im Gegenzug Aktiven, welche sie möglichst werthaltig und liquide verwaltet – das ist im Prinzip nur in grossen Märkten, ausserhalb der Schweiz, möglich.
Die Aktiven sind das Ergebnis der Tätigkeit der Nationalbank, nicht deren Zweck. Haben Sie das einmal berücksichtigt, werden Sie vielleicht meine Einwände etwas besser verstehen können.
Beste Grüsse
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Roman Günther……
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Wie wäre es, wenn sie sich ein Fleckchen Wiese suchen, einen Stall bauen, darin hausen und ansonsten jeden Tag lang Gras fressen….. ?
Sorgen haben sie dann keine und das kranke Geldsystem verteidigen müssen sie auch nicht mehr. -
Good evening, Mr. Hyde….almost missed you…is it the grass you‘re smoking you had mind?
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@Roman Günter
Danke. Gerne möchte ich zu Ihrem Kommentar auch noch kurz Stellung nehmen:
Ihre Behauptung, die Schweiz könne nur in grossen Märkten investieren und nicht im Inland teile ich nicht. Jede Zentralbank findet in ihrem eigenen Land genügend Investitionsmöglichkeiten.
Die Schweiz müsste also eine noch besser Entwickelte Volkswirtschaft finden mit noch mehr Investitionsmöglichkeiten. Und die Zentralbank jener Volkswirtschaft müsste dann zu ihren eigen Investitionen noch die der Schweiz schlucken usw.
Es können nicht alle Volkswirtschaften im Ausland mehr investieren als im Inland. Das geht nicht auf.
Doch – die Aktiven der Zentralbank sind ein Mittel, um ihren Zweck zu erfüllen.
Marc Meyer
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Haaaaa….. wusst ichs doch.
Günther, sie haben Erfahrung mit Gras, nicht nur grünem …..auch getrocknetem.
Moderne Ochsen kiffen ihr Gras…. Gäll….(((-: -
Guten Tag, Herr Roth
Nicht wirklich, eine Zigarre mit einem Glas Rum ist mir lieber. Ich hab’s auch nicht so mit der Landwirtschaft.
Beste Grüsse
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@Platon
Ihre Ausführungen an Roman Günter sind korrekt.
Sie gelten nicht nur für Repos, die es in der Praxis fast nicht mehr gibt bei der SNB.
Sie gelten auch für Drvisenanlagen.
Die SNB meint, sie habe diese mit Eigenkapital finanziert (dieser Irrtum zieht sich wie ein roter Faden durch die Argumentation der SNB.)
In Tat und Wahrheit finanziert die SNB ihre Devisenanlagen mit Sichtverbindlichkeiten.
Diese sind fällig, sobald die Baken das von der SNB fordern.
Die Giroguthaben bei der SNB sind in den Bilanzen der Banken (z.B. UBS, CS) demzufolge unter den liquiden Mitteln verbucht.
Die Banken dürfen ihr gesetzliches Zahlungsmittel jederzeit als Geld benützen.
Die SNB darf das nicht verweigern, wie SNB Jordan meint.
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer
Natürlich dürfen die Geschäftsbanken uneingeschränkt ihre Girokonten für den Zahlungsverkehr nutzen, dafür sind sie ja geschaffen. Auf die Bilanz der Nationalbank hat dies aber keinen Einfluss, da es sich hier nur um Kontoüberträge innerhalb der Passiven handelt. Erst die Veräusserung von Aktiven führt zu einer effektiven Reduzierung der Bilanz und das geschieht ausschliesslich im Ermessen der Nationalbank.
Beste Grüsse
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@Roman Günter
Sehr geehrter Herr Günter
Danke.
Sie schreiben selber: „uneingeschränkt“.
Angenommen, Sie besitzen ein Guthaben auf Ihrem Girokonto bei der UBS. Mit diesem Geld dürfen Sie uneingeschränkt Zahlungen in Auftrag geben. Und wohlbemerkt: Sie dürfen damit Zahlungen tätigen auch an Gläubiger von Ihnen, die nicht über ein Konto bei der UBS verfügen.
Geben Sie eine Zahlung in Auftrag an einen Gläubiger, der ebenfalls ein Konto bei der UBS hat, so führt das per Saldo zu einem Passivtausch in der Bilanz der UBS. Die UBS überträgt dann einfach ein Guthaben von Ihnen auf das Konto des Gläubiger, der das Geld bekommen soll.
So weit so gut.
Aber eben: „Uneingeschränkt“ heisst, dass Sie mit Ihrem Guthaben bei der UBS auch eine Überweisung (Zahlung) an einen Gläubiger mit einem Konto ausserhalb der UBS, beispielsweise bei der CS tätigen dürfen.
In diesem Fall geben Sie der UBS den Auftrag, einen bestimmten Geldbetrag an den Kontoinhaber bei der CS zu überweisen. Die UBS ihrerseits gibt dann der SNB den Auftrag, einen Betrag von ihrem Guthaben bei der SNB auf das Konto der CS bei der SNB zu überweisen.
Das ist dann ein Passivtausch in der Bilanz der SNB aber eine Bilanzverkürzung bei der UBS. Ebenfalls so weit so gut.
Ich fasse zusammen: Mit Ihrem Geld auf Ihrem UBS Konto dürfen Sie auch eine Zahlung tätigen, die zu einer Bilanzverkürzung bei der UBS führt.
Genauso verhält es sich bei den gesetzlichen Zahlungsmitteln der Banken. Die Banken dürfen mit ihren Guthaben bei der SNB uneingeschränkt – wie Sie selber festhalten – Zahlungen in Auftrag geben.
D.h. mit ihren rund 100 Milliarden Guthaben der UBS bei der SNB, d.h. mit ihren gesetzlichen Zahlungsmitteln bei der SNB im Wert von rund 100 Milliarden, darf die UBS uneingeschränkte Zahlungen tätigen.
Die gesetzlichen Zahlungsmittel der UBS sind nicht beschränkt auf Kunden mit einem Konto bei der SNB. Der Franken ist ja nicht überall auf der Welt das einzige Zahlungsmittel. Das wäre eine Einschränkung der liquiden Mittel der UBS. Die UBS darf auch Zahlungen tätigen an Kunden, die nicht über ein Konto bei der SNB verfügen (internationale Kunden).
Wenn also die UBS beispielsweise an eine Bank XY in Europa als Bezahlung für irgendeinen Kauf eine Milliarde Euros bezahlen muss, so kann sie diese Zahlung mit ihren gesetzlichen Zahlungsmittel bei der SNB tätigen. Dafür hat sie ja die liquiden Mittel (Geld) von rund 100 Milliarden bei der SNB.
Die UBS gibt dann der SNB den Auftrag, eine Milliarde Euros auf das Konto der betreffenden Bank zu überweisen. Die SNB ihrerseits gibt den Auftrag an die entsprechende europäische Zentralbank, von ihrem Guthaben eine Milliarde Euro umzubuchen auf das Konto der Bank YX.
Damit ist die Schuld der UBS in Euro gegenüber der betreffenden Bank XY beglichen.
Ist das Eigenkapital der SNB negativ, so verfügt die SNB nicht mehr über genügend Aktiva, um die Zahlungen der Banken ausführen zu können. Die SNB ist somit handlungsunfähig und Konkurs.
Wichtig ist also – wie Sie korrekt festhalten – dass das gesetzliche Zahlungsmittel ein uneingeschränktes Zahlungsmittel ist – auch für Devisenhandel, welcher gezwungenermassen verschiedene Zentralbanken involviert.
Es sind damit auch Zahlungen möglich, die nicht nur zu einem Passivtausch bei der SNB führen, sondern auch zu einer Bilanzverkürzung bei der SNB.
Die Behauptung von SNB-Chef Jordan, die SNB gäbe für Notenbankgeld nur Notenbankgeld ist damit wiederlegt. Die SNB muss auch Zahlungen ausführen, die zu einer Bilanzverkürzung und damit zu einem Verkauf von Aktiva führen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
P.S. Und wenn Sie schreiben, eine Bilanzverkürzung der SNB liege ausschliesslich im Ermessen der SNB, so müssten Sie (oder die SNB) erklären, welche Banken mit Konto bei der SNB mit ihren gesetzlichen Zahlungsmitteln internationale Transaktionen tätigen dürfen und welche nicht.
Und übrigens: Die Sichtverbindlichkeiten der SNB gegenüber den Banken haben in der letzten Woche um 0.6 Milliarden abgenommen. Damit ist obige Argumentation bewiesen.
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Guten Tag, Herr Dr. Meyer
Möchte die UBS Zahlungen in EUR veranlassen wollen, so macht sie erst ein Devisen-Kassa-Geschäft mit einer beliebigen Gegenpartei.
Ist diese Gegenpartei eine andere Bank, werden die beiden Währungen über das jeweilige Korrespondenzkonto transferiert. Es finden sowohl bei der SNB wie auch der EUR-ZB nur ein Passivtausch statt. Die UBS kann dann EUR von ihrem Korrespondenzkonto überweisen.
Ist diese Gegenpartei direkt die Nationalbank, dann findet effektiv die Bilanzverkürzung bei der SNB statt, wie Sie in Ihrem Beispiel erklären.
Die Entscheidung liegt aber bei der SNB, ob sie mit der UBS ein Devisen Spot Geschäft machen will. Im jetzigen Umfeld tritt die SNB vermutlich wohl eher weniger als Verkäuferin von EUR auf.
Beste Grüsse
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@Roman Günter
Danke
a) Warum schreibt die SNB nicht unter eigenem Namen?
b) Annahme:
Verkauft die UBS der SNB 1 Milliarde Euro zum Wechselkurs von E/CHF 1.20, so erhält sie auf ihren Franken Girokonto bei der SNB 1.2 Milliarden Franken gutgeschrieben. Angenommen der Kurs falle nun auf eins zu eins. Die 1.2 Milliarden Franken sind jetzt 1.2 Milliarden Euro wert. Die SNB besitzt aber nur 1 Milliarde Euro.
c) Fall 1:
Will die SNB nun ihre Eurobestände selber zurückfahren (gemäss Anweisungen vom Bundesrat), so kann sie das nicht, weil sie der UBS 1.2 Milliarden Franken geben muss. Sie hat aber nur 1 Milliarde. Die SNB kann ihren eigenen Willen und den des Bundesrates nicht mehr ausführen. Sie ist somit handlungsunfähig.
Fall 2:
Will die UBS ihrerseits ihre Euro nun in Franken zurückwechseln, so kann sie mit 1 Milliarde Franken 1 Milliarde Euro kaufen. Diese eine Milliarde werden nun auf das Konto der Korrespondenzbank umgebucht, was ein Passivtausch in der SNB-Bilanz bedeutet. Sie sind gedeckt durch die 1 Milliarde Euro auf der Aktivseite der SNB-Bilanz.
Nun besitzt die UBS aber immer noch ein Guthaben bei der SNB von 200 Millionen Franken.
Wollte die UBS nun mit diesem Geld beispielsweise 200 Millionen Dollar kaufen (Kurs eins zu eins), so erhielte sie dafür 200 Millionen Dollar. Das geht aber nicht: Die SNB kann die 1 Milliarde Franken, welche sie an die Korrespondenzbank durch Passivtausch umgebucht hat nicht noch einmal umbuchen auf eine andere Korrespondenzbank zwecks Dollarkauf. Der SNB fehlen 200 Millionen Franken. Die SNB ist handlungsunfähig und Konkurs.
Alles andere wäre Betrug durch die SNB. Es lägen SNB-Verstösse gegen die Bundesverfassung, gegen das Nationalbankgesetz sowie gegen das OR/ Aktienrecht vor.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer
Zu (a) kann ich Ihnen leider keine Antwort liefern. Schreibt die SNB überhaupt? Ich habe da meine Zweifel.
Zum Punkt (b) sieht es doch vereinfacht eher so aus, dass die SNB nach der Tranksaktion in den Aktiven EUR für umgerechnet CHF 1.2 Mrd. in den Aktiven und auf dem Girokonto in den Passiven von CHF 1.2 Mrd. führt. Der nun von Ihnen angenommene Kursverlust führt zu einer Neubewertung, d.h. es stehen EUR für umgerechnet CHF 1 Mrd. in den Aktiven gegenüber den CHF 1.2 Mio in den Passiven. Die Differenz von 0.2 Mrd. erscheint als Währungsverlust in der ER, in der Bilanz als Verlust(vortrag) von CHF 0.2 Mrd.
Zu Punkt (c) Fall 1) sehe ich keinen ökonomischen Grund für die SNB, die EUR wieder verkaufen zu wollen, der BR sollte da eigentlich keine Anweisungen geben können, und die UBS hat keine offene EUR Forderung. Sie wird die EUR idealerweise erst wieder veräussern, wenn auf dem CHF kein (Markt)druck mehr herrscht.
Zum Punkt (c) Fall 2) kann man einfach feststellen, dass die UBS keine EUR mehr hat (solche sind auch nicht in der UBS Bilanz aufgeführt), da sie diese der SNB verkauft hat. Sie kann natürlich bei einer anderen Geschäftsbank EUR kaufen und hat danach noch CHF 0.2 Mrd. auf dem Girokonti liegen, die entsprechende Gegenpartei hat nun CHF 1.0 Mrd. auf dem Girokonto. Da dies nur ein Passivtausch ist, ändert sich in den Passiven (Total CHF 1.2 Mrd.) auf SNB Seite nichts.
Die UBS kann darüberhinaus USD für umgerechnet 200 Millionen bei einer Gegenpartei kaufen. Damit hat die UBS keine Girokontoguthaben mehr bei der SNB (nur für Ihr Beispiel , da dies ja wegen der Mindestreservenvorschriften nicht geht) und die Korrepondenzbank der Gegenpartei hat nun ein Guthaben von CHF 200 Millionen. Wiederum gilt auch hier, da dies nur ein Passivtausch ist, ändert sich in den Passiven (Total CHF 1.2 Mrd.) auf SNB Seite nichts.
Ich kann in Ihren Beispielen keinen Verstoss gegen BV, OR oder das NBG feststellen.
Beste Grüsse
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@Roman Günter
Erstens:
Mit einem Verlustvortrag von 20 Prozent wird keine Bank Notenbankgeld der SNB mehr als Zahlungsmittel zu 100 Prozent annehmen.Zweitens:
Wollte die SNB ihre emittierte Geldmenge aus eigenem Willen reduzieren, so kann sie das nicht, weil sie nicht über genügend Aktiven verfügt. Die SNB ist in diesem Fall handlungsunfähig.Drittens:
Die SNB kann auf der rechten Seite ihrer Bilanz nicht Passivtausche im Umfang von 120 Prozent der Aktivseite vornehmen. Das würde sehr wohl gegen Bundesverfassung, OR und Nationalbankgesetz verstossen.Viertens:
Aus Ihrer Argumentation würde hervorgehen, dass die SNB wohl einen Gewinn erwirtschaften kann, dass sich aber Verluste unterhalb von Null Eigenkapital in Luft auflösen.
Herr Günter, Sie wissen ja so gut wie ich, dass das nicht stimmt.Fünftens:
Der Bundesrat kann sehr wohl Einfluss nehmen auf die SNB. Siehe Franken-Rütli. Siehe Bundesrat Ueli Maurer.Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Tag Herr Roman Günter,
meine ist keine Hartnäckigkeit, sondern Präzision und gesunder Menschenverstand.
Nochmals Beispiele aus verschidenen Blickwinkel:
Bei einem Rückkauf der SNB mittels Repo verkauften Wertpapiere verschwindet das Geld und der Geldschein wird wertlos (fällt aus der Geldmenge). Daher ist ein Geldschein eine Schuldanerkennung. Es handelt sich um eine Urkunde im Sinne eines Inhaberpapiers. Bei einem Inhaberpapier kann der Inhaber das im Papier verbriefte Recht geltend machen. Dieses Recht ist von einer Geschäftsbank aus gesehen die Forderung auszuüben, ihr das Wertpapier aus dem Repogeschäft wieder auszuhändigen gegen Rückgabe des Wertpapiers Geld. Von der SNB aus gesehen ist das ausgegebene Geld bzw. die Gutschrift auf dem Girokonto der Geschäftsbank eine Schuldanerkennung, das aus einem Repogeschäft erlangte Wertpapier wieder auszuhändigen bei Fälligkeit. Das Wertpapier bleibt im Eigentum der Geschäftsbank, also hat sie ein Forderungsrecht auf Herausgabe dieses Eigentums bei Fälligkeit.
Und natürlich ist Bargeld eine Forderung gegen die SNB und eine Schuld ebendieser. Diese Forderung ist gedeckt durch die Aktiven der SNB, ob Gold oder Wertpapiere, spielt keine Rolle. Passiven sind Fremd- oder Eigenkapital. Bargeld ist Fremdkapital, also ein Kredit an die SNB. Wenn eine Geschäftsbank Bargeld bezieht, verkauft sie ein Aktivum an die Zentralbank und erhält dafür Notenbankgeld. Zahlt sie dieses Notenbankgeld zurück, erhält sie das Aktivum zurück. Die Geschäftsbank ist also Kreditor der Zentralbank, indem sie die Wertpapiere liefert gegen die sie dann Bargeld erhält, wie ein Lieferant, der Waren liefert und danach als Kreditor in der Unternehmensbilanz geführt wird, bis seine Forderung erfüllt ist. Bargeld ist also ganz klar eine Forderung gegenüber der Zentralbank – und zwar eine Forderung auf ein Aktivum.
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Sehr geehrter Platon
Momentan sind keine Repos ausstehend, es gibt m.E. deshalb auch keine offenen Ansprüche gegenüber der Aktiven der Nationalbank.
Grundsätzlich sind aber Forderungen aus Repos über ein separates Agreement geregelt und wird auch entsprechend verbucht. Aus dem Girokonto allein entsteht kein Anspruch.
Der Schweizer Franken ist Fiat-Geld und hat keinen intrinsischen Wert, Sie können deshalb auch keine Forderung daraus ableiten. Theroetisch könnte die Nationalbank die Banknoten einseitig und ersatzlos für ungültig erklären (würde das nicht dem gesetzlichen Auftrag widersprechen). Der Schweizer Franken erhält seinen Wert allein dadurch, dass er unbeschränkt als Zahlungsmittel akzeptiert werden muss.
Sollte ich mich da irren, lasse ich mich gerne durch fundierte Anregungen diesbezüglich vom Gegenteil überzeugen.
Beste Grüsse
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@Leserinnen und Leser
Erstens
Vom Fakt, dass eine Privatperson bei der SNB keine Banknote gegen Gold eintauschen kann, kann nicht gefolgert werden, die SNB müsse ihre Schulden nicht zurückzahlen.
Zweitens
Die SNB behauptet,
a) die SNB müsse ihre Schulden nicht zurückzahlen und
und
b) die SNB könne ihre Schulden zurückzahlen mit sebst geschaffener Liquidität
Schon das ist ein Widerspruch
Die SNB irrt und irrt und irrt:
Die SNB muss ihre Schulden zurückzahlen. Die SNB kann nicht eigene Liquidität aus dem Nichts schaffen, weil Notenbankgeld nicht liquides Vermögen der SNB darstellt, sondern Schuld der SNB.
Und mit zusätzlichen Schulden können die Schulden nicht abgebaut werden.
Marc Meyer
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Guten Tag Herr Dr. Marc Meyer,
Es ist was in Bewegung vgl. Postfinance…..
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@Platon
Vielen Dank.
Hab den Artikel soeben auch gesehen und gelesen.
Das Thema wird noch viel zu reden geben. Vor allem falls Euro und Dollar weiter abgleiten, wovon auszugehen ist.
Es gibt noch überhaupt kein Krisenszenario. Es wird Zeit dafür.
Vielen Dank für Ihre sehr wertvolle Mithilfe.
Marc Meyer
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Guten Morgen @Heinz Kremser,
Die SNB erfüllt ihre Schuld nicht, indem sie der Geschäftsbank Banknoten liefert, denn die Banknoten sind Schuldscheine der SNB. So wie Sie einen Schuldschein ausstellen können, kann das selbstverständlich auch die Zentralbank. Und da es ein Schuldschein ist, kann er wieder eingelöst werden gegen die hinterlegten Aktiven (natürlich nur von den Banken, da nur sie Wertpapiere bei der Zentralbank hinterlegen um an die begehrten Schuldscheine = Bargeld zu kommen). Die Schuld wird also genau und erst dann erfüllt, wenn die Zentralbank die Aktiven wieder verkauft hat. Dann verfällt der Schuldschein – und die Geldmenge reduziert sich entsprechend; der Schuldschein (= Geldschein) wird getilgt, genau so, wie wenn Sie Ihre Schuld begleichen der Schuldschein verfällt… Die SNB kauft Vermögenswerte von den Banken (= Lieferanten = Kreditoren) und bucht z.B. Wertschrift/Zentralbankgeld. Eine Zahlung eines Kreditors wird gebucht Kreditor/Kasse oder Kreditor an Bank. Die SNB bucht bei Rückgabe der Wertschriften Zentralbankgeld/Wertschriften. Wo also soll da der Unterschied in der Bilanzierung sein, ausser dass eine Bank naturgemäss andere Bilanzpositionen ausweist als ein Fabrikationsbetrieb. Das Prinzip bleibt sich ganz genau gleich. Eine Zentralbank erschafft keine Aktiven; wenn sie Kredite erteilt, so verlangt sie dafür Sicherheiten, um die Währung bei Kreditausfall nicht zu gefährden.
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@Platon
Danke
Genau das ist der Punkt:
Die Schuld wird nicht getilgt durch Gutschrift, sondern durch löschen der Gutschrift.
Hier liegt der Kapitalfehler der SNB (Jordan).
Marc Meyer
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Guten Tag, Platon
Da bleiben Sie schon sehr hartnäckig. Die Banknote ist aber immer noch kein Schuldschein. Sie erwerben mit dem Besitz keine Forderung, sondern nur Rechte im Bereich der gesetzlichen Zahlungsmittel. Der Wert der Banknote kann sogar ersatzlos verfallen. Ähnlich verhält es sich mit den Girokonti (ohne Verfall natürlich).
Beste Grüsse
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Guten Morgen Herr Dr. Meyer,
aus aktuellem Anlass – ohne vom Kernthema Ihres Artikels – abweichen zu wollen; eine weitere tickende Wasserstoffbombe.
https://www.nzz.ch/wirtschaft/die-zahl-der-leerstehenden-mietwohnungen-steigt-rasant-ld.1417214
Das Ausmass des ganzen Dilemmas liegt vielleicht in dieses Zitat des Kommentators @Roman Günter:
„Warum Sie die Ausgabe von Banknoten über die ER gebucht haben möchten, kann ich nicht nachvollziehen.“
Ich habe die ER ins Spiel gebracht, um zu verdeutlichen das wie jede andere Firma auch zahlt die SNB selbstverständlich den Aufwand aus der Erfolgsrechnung. Daraus zu schliessen die SNB könne dadurch ihre Schulden abbauen, zeigt einmal mehr den desolaten Zustand der Geldpolitik.
Sehen Sie, Herr Meyer, diese Seilschaften (Rüttli&.Co.) argumentieren in etwa so:
Die SNB bleibt also bei einer Unterbilanz weiterhin handlungsunfähig, insolvent. Und das zerstört im Endeffekt die Währung. Darüber kein Wort! Das ist simpelste Buchhaltung. Man kann selbstverständlich Verordnungen machen und damit die Verfassung, die Eigentumsgarantie aushöhlen. Die Menschen werden weiterhin schlafen, es sei denn, die Immobilienblase platzt und das Thema Verschuldung der Privatenhaushalte und die Schieflage der Pensionskassen kommen an die Öfffentlichkeit.
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@Roman Günter
Sehr geehrter Herr Günter
Ein privater Haushalt darf jederzeit eine Banknote an seine Bank zurückgeben gegen eine Gutschrift. Aufgrund dieser Gutschrift kann er der Bank einen Zahlungsauftrag geben.
Die Bank darf jederzeit diese Banknote an die SNB zurückgeben gegen eine Gutschrift.
Diese Gutschrift stellt gesetzliches Zahlungsmittel für die Geschäftsbank dar. Damit kann die Bank jederzeit eine Zahlung tätigen. Die SNB darf das nicht verweigern.
Gäbe die SNB gegen Notenbankgeld nur Notenbankgeld, wie SNB Jordan behauptet, so wäre dies eine Verweigerung des gesetzlichen Zahlungsmittels durch die SNB.
Gäbe die SNB für Notenbankgeld nur Notenbankgeld, gemäss Jordan, so könnte die Notenbankgeldmenge gar nicht mehr reduziert werden.
Gerade letzte Woche fielen aber die Sichtverbindlichkeiten der SNB (das ist die Notenbankgeldmenge), um 0.6 Milliarden.
Sichtverbindlichkeiten auf Sicht müssen vom Schuldner auf Verlangen des Gläubigers auf Sicht – also sofort – bedient werden.
Die SNB Behauptung ergibt somit keinen Sinn.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Platon
Danke
Auch gesetzlich ist verankert, dass Notenbankgeld gesetzliches Zahlungsmittel ist.
Die Banken dürfen somit jederzeit mit ihrem Notenbankgeld bei der SNB eine Zahlung in Auftrag geben.
Die SNB darf das nicht verweigern, wie SNB Chef Jordan behauptet.
Jordan widerspricht dem Gesetz.
Marc Meyer
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Und dann war da noch die Firma, die einen dicken Buchungsfehler in ihren Bilanzen hatte, die war aus Karlsruhe und stellte Bohrsysteme her, und die waren weltweit sehr erfolgreich.
Der Chef und seine Buchhaltung verliehen Bohrsysteme nach Saudi-Arabien, in die USA und nach Malaysia, aber die meisten nur auf dem Papier.
Eines Tages beauftragte der Leiter des Finanzamts Rastatt seinen besten Buchprüfer, sich die Firma mal genau anzusehen, und der Buchprüfer kam ganz aufgeregt zurück und sagte:
„Chef, an Flowtex ist alles erstunken und erlogen, die haben nur 10% der Bohrsysteme, die in den Büchern stehen, und verwenden die immer weiter ansteigenden Auftragserlöse aus dem Ausland, die sie sich selbst überweisen, dazu, die Banken zu bewegen, immer höhere Kreditlinien einzuräumen.“
Da stutzte der Chef des Finanzamts.
Das hatte ihm gerade noch gefehlt.
Ein Schneeballsystem in seinem Revier !
Da rief er den Kreisparkassendirektor an und fragte ihn, was passieren würde, wenn Flowtex von heute auf morgen erledigt wäre.
Nicht auszudenken, sagte sein Freund bei der KSK, unsere Bilanz wäre für Jahre ruiniert !
Da rief er seinen Abteilungsleiter für Umsatzsteuern zu sich und fragte ihn, wieviel weniger in der Jahresbilanz seines Finanzamts hängenbleiben würde, wenn Flowtex mal nicht mehr sei.
HUNDERTVIERZIGMILLIONEN ! bekannte sein Untergebener mit Schweissperlen auf der Stirn.
Da rief er den Landrat an, den Wirtschaftsminister und den Kammerpräsidenten und alle beteuerten, was Flowtex für das Land Baden-Württemberg bedeuten würde und er sich sicher irren würde in seiner Einschätzung und daß er sich jetzt jeden Schritt genau überlegen müsse.
Für seine Karriere wäre es ganz schlecht, wenn er sich irren würde, das sagten sie alle. Und was er für ein Risiko eingehen würde, man müsste auch an die Zukunft denken und so weiter und so fort.
Und da beließ es der Herr Oberfinanzrat und Leiter des Finanzamts Rastatt mit weiteren Untersuchungen des Falls und ließ die Flowtex noch viereinhalb Jahre weiterwursteln.
Der Steuerprüfer, der das Unternehmen mittlerweile genau kannte, fragte aber schon nach 2 Jahren nachts im Bett seine Frau:
„Du Liesl, ich habs jetzt hundertmal geprüft, das ganze Unternehmen ist ein Riesenschwindel, und mein Chef weiß es auch und der tut nix.“
„Mein lieber Herbert, das musste noch lernen, was für dich deine Bibel ist, die Buchungssätze und des ganze Zahlenzeugs, des ist für deinen Chef und für die wichtige Leute ganz unwichtig, weils ja in erster Linie mal um ihre eigenen Vorteile geht.
Bei den kleinen Firmen gelten die Buchungssätze immer, bei den mittleren gelten sie von Fall zu Fall, und bei den großen, da hasch du als kloiner Prüfer nix zum sage. Jetzt spiel dich nicht so auf und komm ins Bett.“-
@Kurt
Danke
Genau so ist es.
Die Bilanz der SNB kann kein Politiker, kein Wirtschaftsprüfer, kein Wirtschaftsprofessor, kein SNB Bankrat lesen.
Bundesrat Ueli Maurer ist der erste Politiker, der Bedenken angemeldet hat.
Kurz vor der Pensionierung kann er sich das leisten.
Übrigens: Die Pensionäre der SNB geben das Problem auch zu.
Marc Meyer
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Wenn Luca Pacioli & Co. gewusst hätten, was ihre Innovation für Folgen hat. Unser gesamtes Geldwesen besteht im Grunde aus zwei Elementen: der doppelten Buchhaltung und dem Glauben an die Solidität der Währung. Die massive Bilanzausweitung der SNB bedroht vor allem letzteres – und zwar egal wie man es dreht oder wendet.
Die SNB ist eine Aktiengesellschaft, also müsste sie in einem Rechtsstaat auch wie eine normale AG behandelt werden. Will heissen, würde sie mit platzen der Blase derart viel Verluste erleiden, dass sie in die Überschuldung fällt, müsste ihr Verwaltungsrat oder ersatzweise ihre Revisionsstelle grundsätzlich OR 725 befolgen.
Allerdings wette ich darauf, dass man in einem solchen Fall – wohl unter Berufung auf den „Spezialgesetzlichen Charakter“ der SNB – mit einem gesetzlichen Hosenlupf die SNB vor einer Konkursanzeige bewahren würde (vermutlich mit Hinweis auf die Unmöglichkeit einer Illiquidität). Damit hätte man aber das Dilemma der Bilanzierung von Guthaben ggü. der SNB noch nicht gelöst (da man ja grundsätzlich bei vorliegen von Anzeichen einer Wertbeeinträchtigung entsprechende Werthaltigkeitstests durchzuführen hätte – dabei wäre natürlich eine Überschuldung des Schuldners gar kein gutes Indiz) – wetten es würde in dem Fall, da solange man in diesem Land mit Franken bezahlt die SNB schwer illiquide werden kann, die Bilanzierungsregeln der Geschäftsbanken von FINMA/Revisionsstellen & Co. so uminterpretieren, dass grundsätzlich alleine die Liquidität und nicht die Kapitalisierung des Schuldners für die Bilanzierung ausschlaggebend wäre (natürlich wäre das gegenüber „Normalos“ niemals so – aber wen interessiert das dann in dieser „Notsituation“ schon)? Es ist ja nicht ganz von der Hand zu weisen, das normalerweise niemand gegen eine überschuldete Firma vorgeht, solange diese noch über liquide Mittel zur Begleichung ihrer Verbindlichkeiten verfügt (und die SNB, solange sie Abnehmer findet – kann diese unbegrenzt selber herstellen und sich in einer ewigen Spirale weiterverschulden). OR 725 ist eben sozusagen nur eine „Selbstanzeigepflicht“. Da die Parlamentarier von Geldpolitik etwa so viel verstehen wie von transparenter Kampagnenfinanzierung, würden entsprechende Gesetzesänderungen flux mit dem Verweis auf die Notlage und das „grosse Ganze“ durch gewunken.
Im Prinzip würde man dann vielleicht erkennen, was der eigentliche intrinsische Wert des Franken (oder jeder Fiat-Währung) ist. Der „Verpflichtung“ Schweizer Franken stünde dann im wahrsten Sinne des Wortes nur „gähnende Leere“ entgegen (wobei heute ja nur andere Fiat-Währungen als Deckung dienen, denen das gleiche Schicksal droht). Wenn man es der nichts-ahnenden Bevölkerung geschickt verkauft, kommt man damit vielleicht sogar so gut durch wie mit der Behauptung, die riesige Bilanzausweitung sei gar kein Risiko – und der Franken bliebe weiterhin eine „starke Währung“.
Zugegeben, momentan mache ich mir eher Sorgen darüber, was passiert wenn die riesige Menge an Reservegeld, das bis dato teilweise ungenutzt in den Büchern schlummert, in den Kreditvergabeprozess gelangt (jetzt wo ja allenthalben die Rede davon ist, dass „der Motor wieder läuft“). Das Verhältnis zwischen Notenbank- und Geldmenge M1-3 ist gefallen wie ein Stein. Bereits der Teil, der es in den Kreditprozess geschafft hat, hat zu einer Blasenbildung auf dem Immobilienmarkt geführt. Wenn die Bilanzverkürzung nicht bald anläuft, gibt das wieder ein ganz anderes Problem.
Wie man es dreht oder wendet – diese massive Bilanzausweitung ist eine Gefahr und sicher kein Segen.
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@Liberabaci
Besten Dank für Ihren Beitrag
Darf ich Sie auf zwei Irrtümer aufmerksam machen?
Erstens:
Notenbankgeld stellt nicht Liquidität der SNB dar. Liquide Mittel der SNB wären Vermögen der SNB. Notenbankgeld ist aber Schuld der SNB.
Die SNB kann somit sehr wohl illiquide werden.
SNB und Bundesrat verwechseln links und rechts der SNB Bilanz.
Zweitens:
Das Vermögen der SNB ist bereits investiert. Zu über 99 Prozent im Ausland in Staatsanleihen und Aktien vornehmlich.MfG
Marc Meyer
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@Marc Meyer Dr.
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Vielleicht habe ich mich etwas ungeschickt ausgedrückt, die Irrtümer die sie mir aufzeigen sind mir aber durchaus bewusst.
Deshalb ja auch obiger Hinweis, dass die Notenbank insofern nicht Zahlungsunfähig werden kann, wie das Vertrauen in ihre Schuldverschreibung (also im übertragenen Sinne die Nötli) besteht. Solange dieses Vertrauen besteht, kann die SNB ihre Währung munter weiter unters Volk bringen. Solange man also als Zahlungsmittel Franken akzeptiert und bereitwillig reale Güter / finanzielle Güter gegen die Schuldverschreibung abzugeben (eine Gegenposition in den Aktiven braucht es ja) bereit ist, solange ist die SNB nicht illiquide. Wenn Sie die Optik umdrehen wollen – solange man Vertrauen vorgaukelt, wird der SNB weiter Kredit gewährt. Bei John Law funktionierte das ja auch wunderprächtig… bis dann halt mal das Vertrauen ins Papier flöten ging. Wie Milton Friedman ja aber mal festgehalten hat, dauert es ja erstaunlich lange bis das passiert. Hätten wir eine reale und konvertible Wertbasis für das Geld (vielleicht etwas archaisches wie Gold) – wäre klar das die Bank durchaus illiquide werden könnte – dann nämlich wenn ihre „echten“ Guthaben an Gold nicht mehr ausreichen um die präsentierten Verbindlichkeiten zu decken. Da der Franken aber nur gegen Franken konvertierbar ist, kann Jordan bzgl. der Liquidität ruhig schlafen.
Was das Vermögen der SNB angeht, so ist mir auch klar, dass dieses selber investiert ist (irgendwohin ging ja die Expansion der Bilanzsumme). Mir macht mehr die Kreditspirale über die Fraktionelle Reservehaltung Sorgen (also das, was die Geschäftsbanken aus ihren Guthaben machen könnten). Wenn Sie das Verhältnis der Notenbankgeldmenge ggü. der M1/2/3 als Indikator für die Geldschöpfung nehmen, sieht man dass die Ausweitung des Reservegelds nur zu kleinen Teilen in die Kreditexpansion ging. Ändert sich das, droht doch eine noch gewaltigere Blasenbildung und eine Teuerungsschraube. Gerade wenn die Wirtschaft wieder etwas besser läuft und die Stimmung optimistischer wird, wird die Möglichkeit akut.
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@Roman Günter
Erstens:
Die Passivseite zeigt, wie das Vermögen auf der Aktivseite finanziert wurde und wie es im Konkursfall aufgeteilt wird.Es kann auf der Passivseite nicht mehr Vermögen verteilt werden, als auf der Aktivseite vorhanden ist.
Finanziert die SNB 800 Mrd Devisen mit 700 Mrd Bankkrediten auf Sicht (in Form von Giroguthaben der Banken), und der Wert der gekauften Devisen fällt auf 600 Mrd., so können nur noch 600 Mrd auf die Banken verteilt werden.
Ergo müssen die Banken ihre Guthaben bei der SNB um 100 Mrd wertberichtigen, da sie nur noch 600 zurückerhalten können.
Zweitens
Nur Giroguthaben sind gesetzliches Zahlungsmittel. Die SNB besitzt keine Giroguthaben, sondern Sichtverbindlichkeiten. Diese sind per Gesetz keine Zahlungsmittel und können es ex Definition auch gar nicht sein.Drittens:
Die Giroguthaben der Banken bei der SNB sind gesetzliche Zahlungsmittel für die Banken.Sie sind nicht – ich wiederhole –
Sie sind nicht Zahlungsmittel für die SNB. Die SNB kann damit ihre eigenen Schulden nicht bezahlen, wiw SNB Jordan behauptet.Vergleich: Die UBS kann mit den Einlagen der Kunden auch nicht eigene Schulden begleichen.
Da es sich um gesetzliche Zahlungsmittel der Banken handelt, muss die SNB die Zahlungsaufträge ihrer Kunden jederzeit ausführen können.
Sie darf dies nicht verweigern, wie SNB Jordan behauptet (Notenbankgeld nur gegen Notenbankgeld).
SNB Jordan widerspricht dem Gesetz.
MfG
Marc Meyer
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Guten Tag, Herr Dr. Meyer
Die Geschäftsbanken investieren nicht in die Nationalbank, sondern kaufen liquide Mittel. Diese behalten ihren nominalen Wert – auch in Zeiten wenn die Aktiven der Nationalbank einen grossen Verlustvortrag aufweisen sollten. Für die Geschäftsbank ist einzig die technische Verfügbarkeit ausschlaggebend.
Die Nationalbank ist keine normale Firma, sie operiert in erster Linie auf der Basis eines eigenen Bundesgesetzes. Als Währungshüterin ist sie die Repräsentantin des Bundes.
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@Roman Günter
Sehr geehrter Herr Günter
Die Geschäftsbanken investieren in Fremdkapital der SNB.
Genauso wie ein Investor in Fremdkapital der UBS investiert, wenn er dort ein Giroghuthaben besitzt.
Die technische Verfügbarkeit des gesetzlichen Zahlungsmittel Geld ist nicht mehr gegeben, wenn das Eigenkapital der SNB negativ ist.
Die SNB muss aber die Zahlungsaufträge der Banken jederzeit ausführen können.
Bei negativem Eigenkapital ist die SNB somit handlungsunfähig.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
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Guten Abend Herr Roman Günter,
Wenn man der Realität ins Auge blickt, ist es eigentlich ganz einfach: Die Menschen verpfänden ihr erarbeitetes Eigentum in Form von Wertpapieren, Edelmetallen oder eines Pfandrechts (z.B. Hypothek) der Bank, damit diese ihnen Geld (Zahlungsmittel) zur Verfügung stellt, womit sie investieren, ihren Lebensunterhalt bestreiten und ihrer Arbeit nachgehen können. Der aufgrund dieses verpfändeten Eigentums gewährte Kredit erscheint dann als Forderung in den Aktiva der Bankbilanz, währenddem die Bank gleichzeitig den Anspruch auf Bargeld als Schuld in die Passiva bucht. Das zugrundeliegende Vermögen gehört also den Bürgern und die Bank bestätigt den Eingang des Vermögens mit ihrer Schuldanerkennung (= Buchgeld). Die Bank verpfändet dann das Vermögen teilweise der Zentralbank, damit diese ihrerseits der Bank Bargeld (= gesetzliches Zahlungsmittel) und Giroguthaben zur Verfügung stellt. Daher ist Bargeld für die SNB eine Schuld und keine Liquidität. Ergo kann sie auch illiquid und der Franken angegriffen werden, wenn das Eigenkapital negativ wird.
Natürlich haben die Geschäftsbanken nicht alles Buchgeld mit repofähigen Wertpapieren besichert, sondern mit Handfestem, wie Hypotheken usw.. Und nun ist die SNB plötzlich die grösste Gläubigerin der Banken; vorher war sie noch Schuldnerin, d.h., sie kaufte befristet ein Wertpapier und gab dafür Geld (ihre Schuld), das sie selber gedruckt hat. Jetzt hat sie plötzlich Geld und ist daher grösste Gläubigerin und ist reich aus dem Garnichts? Oder doch eher nur in der grenzenlosen Phantasie der SNB, NZZ und hochbezahlten Professoren?
Die Stunde der Wahrheit rückt näher…..und das ist nicht mehr lächerlich, sondern überaus tragisch.
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Eines kann man dem Hr Meyer zuschreiben: Er ist sehr hartnäckig darin seinen Unsinn xtausende male hier auf IP zu wiederholen wiederholen wiederholen wiederholen. Unsinn bleibt Unsinn. Aber gut zu sehen dass er von der Sache nichts versteht. Wie ich an anderer Stelle ihm mehrmals ausführlich bewiesen!!! und belehrt habe hier in Stichworten: Die NB ist keine normale Bank, sondern ein Spezialfall. NB kann nicht Konkurs gehen. NB schuldet niemandem was. NB ist Gläubiger und Schuldner in einer „Person“. Der Wert der Devisen ist irrelevant für die Geschäftsbanken. Währungsgeld der NB ist CHF und nicht die Devisenwährungen. Der Meyer und seine Anhänger haben die Geldschöpfung der NB bis heute nicht verstanden. Hier hab ichs erklärt https://insideparadeplatz.ch/2014/12/29/snb-wird-banknoten-abschaffen-muessen/#comment-55848
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@Platon
Richtig:
Die SNB ist hauptsächlich Schulderin gegenüber den Schweizerbanken und Gläubigerin gegenüber ausländischen Staaten.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Heinz Kremsner
Danke
Sie reihen leider nur Behauptung an Behauptung ohne Beweisführung.
Meine Argumente habe ich mit Buchhaltung, Rechtsartikeln und sprachlichen Richtigstellungen sowie korrekten Definitionen belegt.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Tag, Platon
Natürlich ist es jedem freigestellt, welche Gesichtspunkte ernst genommen werden wollen. Aus der Sicht der Geschäftsbank, welche ein Girokonto mit der Nationalbank unterhält, steht die Werthaltigkeit an zentraler Stelle. Ob hauptsächlich private und institutionelle Anleger liquide Mittel in Schweizer Franken halten möchten oder andere Gründe für den hohen Liquidationsbedarf bestehen, lasse ich mal für diese Diskussion offen.
Gerne wiederhole ich die Basis für die Risikoüberlegungen:
Geldschulden sind in gesetzlichen Zahlungsmitteln der geschuldeten Währung zu bezahlen (OR84). Die schweizerische Währungseinheit ist der Franken (WGZ1). Als gesetzliche Zahlungsmittel gelten auf Franken lautende Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank (WGZ2). Auf Franken lautende Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank müssen von jeder Person, die dort über ein Konto verfügt, unbeschränkt an Zahlung genommen werden(WGZ3/3).Die Geschäftsbank bilanziert die Forderung an die Nationalbank als gesetzliches Zahlungsmittel, welches nominal in der Bilanzwährung jederzeit verfügbar ist. Wie Sie aus dem Jahresbericht der Nationalbank entnehmen können, spielen Repos im aktuellen Umfeld keine Rolle. Die Geschäftsbanken veräussern also Aktiven, um liquide Mittel zu erhalten.
Die liquiden Mittel begründen in sich selbst keine Ansprüche. Der wirtschaftliche Zweck ist darin gegeben, dass diese uneingeschränkt dazu verwendet werden können, Angebote in Schweizer Franken anzunehmen oder andere Geldschulden in Schweizer Franken zu bezahlen. Der Anbieter oder Gläubiger muss das gesetzliche Zahlungsmittel akzeptieren. Es können für die Geschäftsbank keine Ausfallrisiken entstehen, da der nominale Werterhalt gesetzlich garantiert ist. Die Aktiven der Nationalbank spielen da keine Rolle. Eine Wertberichtigung ist nicht möglich.
Warum Sie die Ausgabe von Banknoten über die ER gebucht haben möchten, kann ich nicht nachvollziehen. Es liegt aber auf der Hand, dass unter den gegebenen Umständen die Nationalbank langfristig Bewertungsgewinne aus den Aktiven realisieren kann und diese entweder ausschütten oder als Devisenreserven halten wird (Kauf bei hohem Marktwert des Schweizer Frankens und Verkauf bei entsprechend niedrigem Marktwert). Die Bewirtschaftung der Aktiven und die Reduzierung der Bilanz sind aber eine andere Geschichte.
Beste Grüsse
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Danke an Dr. Meyer für den Hinweis !
Hier noch genau WIE die FED Geld „kreiert“.
Auf English aus Zeitgründen, Danke für Ihr Verständnis.1.
The FOMC first approves the purchase of US government bonds on the ‚open market‘. [When the government is short of funds, the Treasury issues bonds and delivers them to independent bond dealers, which auction them off.}
2.
When the FED wants to „expand the money supply'“i.e. create money the New York Fed bank buys these government bonds from the independent securities dealers (financial markets always have an equal number of buyers and sellers).
3.
The Fed pays for its purchases with electronic credits to the sellers‘ banks, which, in turn, credit the sellers‘ bank accounts. These credits are literally created out of nothing.
4.
The banks receiving the credits use them as reserves and loan out several times the amount of the money held in reserve due to the magic of fractional reserve banking. If their reserve requirement is 10% then 10 times the money put into reserve can be loaned out. The banks can create new loans because of these increased reserves. As the money is loaned the money supply in the U.S. increases.Und hier noch der genaue Beschrieb (ohne Namen) WER wirklich die FED besitzt – sicher nicht der US-Staat !:
https://www.globalresearch.ca/who-owns-the-federal-reserve/10489-
Fractional reserve banking is dead !!!
The volume of excess reserves in the system is what it is, and banks cannot reduce it by lending. They could reduce excess reserves by converting them to physical cash, but that would simply exchange one safe asset (reserves) for another (cash). It would make no difference whatsoever to their ability to lend.
https://www.bankofengland.co.uk/quarterly-bulletin/2014/q1/money-creation-in-the-modern-economy
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@Richard Oaten
Noch zwei Irrtümer
Erstens
Die FED emittiert Geld nicht aus dem Nichts, sondern als Gegenbuchung von Stastsanleihen.Zweitens
Die Banken können das Notenbankgeld nicht weiter ausleihen, da sie ja bereits Gläubiger der FED sind.Geld ist eben nicht ein Kredit der FED an die Banken, sondern ungekehrt der Banken an die FED.
Das habe ich vor 5 Jahren in meinem Beitrag „Die SNB und das Märchen von der Geldschöpfung“ sowie Nachträgen mit Buchungssätzen bewiesen.
Die Bank of England hat dann 5 Monate später abgeschrieben, dann die Deutsche Bundesbank, dann der IWF,dann die SNB.
Zur FED ist offenbar die neue Geldtheorie noch nicht durchgedrungen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Marc Meyer
Bisher war ich der Ansicht, dass die Nationalbank, wenn sie Geld aus dem „Nichts“ erschafft, Die Schulden gegenüber dem Volk erhöht, sprich einfach die Geldmenge ausweitet. Somit sind es keine Schulden gegenüber Banken sondern gegenüber dem Volk.
Wenn sie dann dieses neugeschaffene Geld dazu verwendet um andere Devisen zu kaufen, dann sind das nach wie vor die Schulden gegenüber dem Volk.-
@Roman
Danke
Gemäss SNB Bilanz handelt es sich um Giroguthaben der Banken – nicht des Staates.
Sie können die entsprechenden Guthaben auch in den Bilanzen der Banken finden.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Als Paragraphenzähler weiss ich nur, dass die wahren Schulden am Schluss dene anderen, d.h. die Steuerdeppen (Lohnabhängige, Mieter und Konsumenten) überwälzt werden. Wer denn sonst und war es in der Geschichte je einmal anders? Herr Andreas Popp benennt in diesem Zusammenhang den Staatsbürger auch folgerichtig als Staatsbürgen. Daher die ernsthafte Frage an Herrn Dr. Meyer: Welche praktische Relevanz bezogen auf die Schuldentilgung hat denn eigentlich die kritisierte Verbuchungspraxis?
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@Ruedi Hammer
Danke
SNB Chef Jordan behauptet, im Falle von negativem Eigenkapital könne die SNB einfach Geld drucken und so ihre Schulden begleichen. Die Steuerzahler hätten nichts zu befürchten. Die Gläubiger der SNB seien bei negativem Eigenkapital nicht schlechter gestellt als bei positivem Eigenkapital.
Dem halte ich entgegen, dass die Gläubiger sehr wohl schlechter gestellt sind bei neg. EK und dass die Steuerzahler die SNB rekspitalisieren müssen.
Die SNB macht sich haftbar mit ihrer Irrlehre.
Marc Meyer
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Das werden Sie hammermässig am eigenen Leib (sorry Portemonnaie) merken, sollte die SNB-Bilanz irgendwann tatsächlich aus dem Ruder laufen. Irgendjemand (und wer den sonst als schlussendlich der Steuerzahler) müsste denn schlussendlich einen allfälligen Bilanzfehlbetrag unserer Notenbank ausgleichen!
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@Supermario
Danke
Genau. Wer sonst, wenn nicht der Steuerzahler.
Das Jordan-Märchen vom Geld aus dem Nichts, womit die SNB negatives Eigenkapital aufstocken könne, sollten die Politiker endlich vergessen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Morgen Herr Günter,
Sie klammern sich an jeden Strohhalm, hoffend, auch wenn die Aussichten auf Besserung gering sind.
Zentralbanken können schon rein aus buchungstechnischen Gründen die Ausgabe von Banknoten nicht in der ER buchen:
Aktiven/Ertrag? Oder Aufwand/Passiven?
Wären Banknoten ein Aktivum, so wären sie ja folglich eine Schuldverpflichtung der Geschäftsbanken und damit auch eine Schuldverpflichtung der Bürger und Unternehmen! Anzunehmen, dass Unternehmen ihre wertvollen Waren hergeben, um dadurch eine Schuldverpflichtung einzugehen, ist absurd. Ebenso absurd ist es, zu glauben, dass jemand einen Monat dafür arbeitet, um dadurch eine Schuld als Lohn zu erwerben…
Im übrigen ist ja die Erfolgsrechnung nichts anderes als das detaillierte Eigenkapitalkonto, welche die unter dem Jahr stattfindenden Eigenkapital-Zu- und -Abgänge differenziert ausweist. Folglich ist sie nichts anderes als ein Unterkonto der Bilanz, weshalb sie ja folgerichtig auch Ende Jahr im Eigenkapital saldiert wird. Dass die Bilanz das Vermögen (Aktiven) den Schulden (Passiven) gegenüberstellt, erscheint mir unter dem Aspekt von Arithmetik und Logik durchaus sinnvoll. Diese Rechnung macht ja schliesslich auch ein Buchhaltungsunkundiger, indem er seine Verpflichtungen seinen Gütern gegenüberstellt. Die Differenz zwischen Vermögen und Schulden wiederum ist das Eigenkapital, das Reinvermögen. Klar, jetzt kann man wieder über die Bewertung streiten. Ein Vermögenszugang ist folglich immer gleichzeitig ein Kapitalzuwachs.
Die Zentralbanken haben selber kein riesiges Vermögen, sondern überhaupt nichts, denn sie verwalten einzig das Volksvermögen, das in der Volkswirtschaft erarbeitet wurde!, sondern sie sollten eigentlich die Treuhänder des Volkes und nicht die Vertreter der Hochfinanz sein. Dass dem nicht unbedingt nachgelebt wird, brauchen wir ja wohl kaum zu erwähnen, wie das „Rüttli“ Desaster und Anderes beweist, wobei die Wirtschaft natürlich bis zu einem gewissen Grad ebenfalls im Interesse des Volkes ist, was von einfacheren Gemütern gerne übersehen wird – aber da gleiten wir in die politische Diskussion, woraus ich mich gerne heraushalte.
Sehen Sie, Herr Roman Günter, es ist genau umgekehrt wie Sie die Dinge sehen. Die Geschäftsbanken gewähren der SNB einen Kredit, indem sie einen Vermögenswert bei derselben hinterlegen! Deshalb stellt die Zentralbank einen Schuldschein (auf diesen Vermögenswert) aus (= Bar- oder Buchgeld, also ein Guthaben der Geschäftsbanken bei der Zentralbank). Die Zentralbank hat vorerst nichts – ausser ein bisschen Eigenkapital, das von den Bürgern (resp. dem Staat = die Gesamtheit der Bürger) zur Verfügung gestellt wird.
Aus diesem Grund verstehen Sie die Zentralbankbilanz nicht, welche sich von jeder anderen Bilanz nicht unterscheidet: Auf der einen Seite, der Aktivseite, stehen die Vermögenswerte, auf der anderen Seite, der Passivseite, die Verpflichtungen. Und aus diesem Grund hüpfen Sie hin und her, und empfehlen einmal die Bilanzebene zu verlassen und ein anderes Mal darin zu bleiben. Dasselbe, tun Sie mit Herr Dr. Marc Meyer hinsichtlich der rechtlichen Gesetze OR. usw. Sie haben Herrn Meyer die Gesetze mehrfach hintereinander an den Kopf geworfen, in der Hoffnung diese Behauptungen würden in den Raum unbeantwortet bleiben. Da hat Sie der Autor eines besseren belehrt.
Jetzt kommen Sie erneut und schreiben gestern um 17.27:
„Geldschulden sind in gesetzlichen Zahlungsmitteln der geschuldeten Währung zu bezahlen (OR84). Die schweizerische Währungseinheit ist der Franken (WGZ1). Als gesetzliche Zahlungsmittel gelten auf Franken lautende Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank (WGZ2). Auf Franken lautende Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank müssen von jeder Person, die dort über ein Konto verfügt, unbeschränkt an Zahlung genommen werden(WGZ3/3).“
und um 16.34 schreiben Sie:
„Die Erklärungen zu den einzelnen Artikel ist nicht zielführend. Herr Meyer machte es sich da etwas zu einfach.
Grundsätzlich sollte es eher so verstanden werden:
Geldschulden sind in gesetzlichen Zahlungsmitteln der geschuldeten Währung zu bezahlen (OR84). Die schweizerische Währungseinheit ist der Franken (WGZ1). Als gesetzliche Zahlungsmittel gelten auf Franken lautende Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank (WGZ2). Auf Franken lautende Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank müssen von jeder Person, die dort über ein Konto verfügt, unbeschränkt an Zahlung genommen werden(WGZ3/3).“Und ich soll das noch ernst nehmen? Bei allem gebührendem Respekt Herr Roman Günter wir sind bei der Zahl 800 Mrd. angekommen. 1000 oder 1200 Mrd. kein Problem? Nun gut, Sie wissen es besser…..aber Sie sollten berücksichtigen, dass die Menschen langsam..langsam einige Fragen beginnen zu stellen….
Nur soviel abschliessend zu Ihren immer wiederkehrende Fragen und Problemstellungen:
Entweder die SNB kauft und verkauft Wertschriften, dann ist das ein Kaufvertrag und kein Darlehensvertrag, wie die SNB fälschlich schreibt. Korrekt ist ein Kauf und Verkauf:
„Ein Repo stellt aus Sicht des Wertpapierverkäufers (Seller) eine Finanztransaktion dar, die einen gleichzeitigen Verkauf und Rückkauf eines Gutes (in der Regel Wertpapiere) kombiniert. Dabei handelt es sich um echte Pensionsgeschäfte, bei denen während der Laufzeit das Eigentumsrecht des Verkäufers am Gut auf den Käufer übergeht.“
https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckkaufvereinbarungSomit ist es kein Darlehen, sondern ein Kaufvertrag unter gleichzeitiger Rückkaufsvereinbarung, woraus die SNB VERPFLICHTET ist, das Wertpapier der Bank zurück zu verkaufen. Wie Sie aus der Bilanz ersehen, hat die SNB nicht einen Franken Darlehen an die Banken vergeben:
https://www.snb.ch/de/iabout/snb/annacc/id/snb_annac_balanceObwohl „Das Repo-Geschäft ist das wichtigste geldpolitische Instrument“ (SNB) …
Sie dürfen Ihre Vorwürfe also gerne der SNB weiterleiten. Über den langjährigen Irrtum der SNB siehe auch die korrekten Ausführungen von Herrn Dr. Meyer:
http://insideparadeplatz.ch/2013/09/25/die-snb-und-das-maerchen-von-der-geldschoepfung/-
@Platon
Vielen Dank.
Super
Marc Meyer
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Marc Meyer und Platon haben zu 100% Recht.
Warum nun sagt die SNB und deren Exponenten was Anderes ?
Ganz einfach – aber der Normalo glaubt es einfach nicht;
Es ist ein weltweites politisch-finanzielles Konstrukt mit und nach Plan:
– der USD ist die EINZIGE Reservewährung der Welt
– darum kann der FED endlos „Pixeldollars“ auf Knopfdruck
generieren und dies den Memberbanks ( 21 ) zuschieben
– praktisch alle Zentralbanken der Welt sind zu 100% in
Privatbesitz der gleichen 13 Clan’s – wir kennen sie alle…..
– desshalb sind sie auch nicht ihren jeweiligen Staaten
verpflichtet, sondern einzig und alleine der „Agenda“
(ein anderes Mal mehr dazu)
– eines der Hauptziele ist die TOTALE Verschuldung der
politischen Einheiten (Staaten) und dies ist ihnen in den
letzten 10 Jahren perfekt gelungen, praktisch alle Staaten
der Welt sind pleite und sind nur noch durch FED-
Infusionen am „Leben“ – Walking Zombies
– ebenso die Mehrheit der Pensionssysteme, in den USA
ist deren Deckungsgrad im Schnitt noch 29%….
(Schweizer AHV ca.62%)
– die Mutter aller Zentralbanken ist der Illuminaten-Turm
in Basel, dort sitzt die BIS oder BIZ auf Deutsch
Dort können Sie alle 3 Wochen die Zentralbanker sehen
wenn sie alle zum obligatorischen „chat“ antraben
müssen. Da schlendern sie dann alle vom Hotel Euler
über den Bahnhofplatz, lediglich observiert von 2-3
gelangweilten Streifenwagen Beamten…….
– Daneben „schwebt“ noch der IMF oder IWF auf Deutsch
herum – immer bereit seine seit 64 Jahren existierende
Paralellwährung SDR einzusetzen, sobald irgendwo ein
Feuer zu löschen ist .
Der momentane Wechselkurs ist 1 CHF gleich 0.73 SDR.
(Jahrelang warens nur 0.666 – etwas ist im Tun…..)
Diese Währung können nur die Memberbanks erhalten,
sonst absolut niemand !!!!!!
Diese Währung wird die neue Weltwährung, nachdem man
alle Staaten in den Ruin getrieben hat und die „Merkelis“ dieser Welt von den enteigneten und wütigen Bürgern
aus ihren Amtsstuben getrieben wurden.
(Desshalb wird Ihnen Gold nur bedingt nützen, eher Silbermünzen für die ersten 3 Monate nach oder während
dem Reset )
So und nun sehen Sie auch, wesshalb sich die Zentralbanker – ich sage bewusst nicht Nationalbanker-einen feuchten Deut um die Nationalen Gesetze kümmern, so wie Dr.M.Meyer es unten perfekt und richtig dargelegt hat, denn sie sind unantastbar, so ist z.B. das gesammte
Personal des EMS (Europäischer Stabbilitäts Mechanismus) totaler Immunität unterstellt, sogar Park- oder was auch immer für welche „Bussen“ sind nicht möglich.
(der EMS ist ein Seitenarm der EZB, aber total unabhängig
und niemandem Rechenschaft schuldig – ausser natürlich
der EZB und dem FED)
Desshalb ist es unumgänglich ALLE Fed’s der Welt abzuschaffen, denn sie haben unerdenkliches Elend in der ganzen Welt geschaffen – man denke nur an die Manipulationen seit 2008, welche in vielen Ländern der Welt den Mittelstand zerstört haben und die Millionäre zu Milliardären und die Milliardäre zu Trillionären gemacht haben.
ABER:
Solange der Mensch vom Mystizismus befallen ist – solange können und werden die ihr Spiel weiterspielen.We have met the enemy – it’s us !
(Pogo vor ca, 6000 Jahren)-
@Richard Oaten
Guten Morgen. Danke für Ihren Beitrag
Darf ich folgende Anmerkungen beifügen?
Auch die FED kann nur Dollars emittieren als Gegenbuchung von Vermögen. Dieses Vermögen ist korrekt zu bewerten.
Im Gegensatt zur SNB investiert die FED ihr Vermögen im Inland.
Unsere SNB hingegen exportiert über 99 Prozent ihres Vermögens ins Ausland.
Die SNB verstösst damit gegen unsere Bundesverfasdung.
Wie haben als Schweizervolk immer noch das Recht, uns gegen diese Misswirtschaft der SNB zu wehren.
Nehmen wir unsere Rechte wahr, bevor wir sie verlieren.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Marc Meyer hat immer noch nicht begriffen, dass das Schweizerische Notenbüro SNB keinesfalls eine Bank ist, sondern ein Teil der Staatsgewalt, mit besonderen Aufgaben.
Der Staat braucht keine Rechtfertigung dafür, dass er seine Einwohner bestiehlt. Er nennt das Steuern, und wer nicht bezahlt geht letztlich in den Knast.
SNB ist eine Frage der Macht, nicht der Bilanz. Ob das MM mal noch kapiert?
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@Thomas E.
Danke
Die SNB ist nicht die Herrscherin über die Schweiz, sondern eine Dienerin der Schweiz.
Darüber sollten die SNB Direktion und vor allem der SNB Bankrat nachdenken.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Bist du von den Schmirinskis?
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Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Wer Recht hat, das wird erst die potentielle Krise zeigen und wie dann reagiert bzw „regiert“ wird.
Was aber zu erkennen ist; Herr Meyer analisiert systematisch und kritisch, während die SNB und viele andere auf die Macht des Staates vertrauen. Das ist absolut nicht „Swiss style“…. und erst recht nicht verantwortungsbewusst.
In den Wirtschaftswissenschaften sind wir leider erst da, wo in der Geografie die Erde eine Scheibe war und in der Medizin der Aderlass als Generaltherapie verordnet wurde.
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@Anton Wohlfahrt
Danke
Richtig: In der Wirtschaftswissenschaft sind wir erst da, wo in der Geografie die Erde eine Scheibe war.
In der Bilanzanalyse sind wir jedoch so weit, dass wir wissen:
Die rechte Seite kann nur verlängert werden, wenn auch die linke entsprechend verlängert wird.
Will heissen: Es gibt kein Geld aus dem Nichts.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@MM
Ich bewundere Ihre weltfremde Naivität. Ja, das SNB sollte eigentlich, wie übrigens der Bundesrat und die ganze Bundesverwaltung, im besten Interesse des Schweizer Wohnbevölkerung agieren.Fakt ist, dass es in diesen Kreisen immer und nur um Macht geht. Und da hier vor allem der US-Dark State (via Bilderberger und Atlantikbrücke) durch direkte Intervention unliebsame Entwicklungen verhindert, macht das SNB eben das, was es tut.
Hat mit Banking immer noch nichts zu tun.
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Platon:
Weil Sie immer recht haben und alle anderen in laufender Wertung eines Denkfehlers bezichtigen, könnten Sie sich eigentlich zurücklehnen und einfach warten bis denn Ihre Zusammenbruchs-Prognose eintrifft. Oder betrachten Sie sich als Retter von Welt?Und da Sie für sich in Anspruch nehmen die richtigen Fakten allein und abschliessend zu kennen, müssten Sie sich gar nicht mehr engagieren.
Warum tun Sie sich das denn Ihrem Alter noch an, dass Sie hier so laaaaaaaaaange Kommentare schreiben und laufend Wertungen austeilen, da doch alles für Sie zumindest so sonnenklar ist? Sind denn Ihre Leser so schwer von Begriff oder machen die – ausser Ihnen natürlich – nur Denkfehler?
(PS. mir ist bewusst, dass ich hier nur auf der Meta-Ebene kommentiere; also verschwenden Sie nicht Ihre kostbare Zeit damit, mir mit schulmeisterlichem Finger IHRE Wahrheit standardmässig herunter zu leiern und die Leviten zu lesen)
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@Beobachterli
Leider fehlt ein fachliches Argumentli.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Die Schweizer Eliten hatten schon immer den Hang zum Grössenwahn. Swissair, UBS, SNB.
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@Trip
Ja und Dummheit ist nicht strafbar. Hat man schon im Fall Swissair gesehen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Die Träumereien erinnern sehr verdächtig ans UBS-MBS-Desaster vor 10 Jahren (gigantische Summen, Klumpenrisiken, US-Exposure, Ausnützung der Gratis-Refinanzierung bis zur Realitätsfindung nach dem Crash).
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@Remember
Ja stimmt.
Marc Meyer
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Damit alles klar ist:
„Bundesrat Ueli Maurer zufolge duldet die EU laut aktuellem Stand keine Kantonalbanken mit Staatsgarantie.
„Man müsste diesen Punkt noch ausräumen, um einem Rahmenabkommen zustimmen zu können“, sagte der Schweizer Finanzminister in einem in der „Schweiz am Wochenende“ und NZZ-Regionalmedien publizierten Interview vom Samstag.
Staatliche Beihilfen seien demnach nicht möglich, also weder Kantonalbanken mit Staatsgarantie noch kantonale Gebäudeversicherungen. Für jeden einzelnen Fall wäre laut Maurer eine Sonderbewilligung der EU nötig.“Was hab ich verpasst ?
Schweiz schon in der EU ?
Kommen die Direktiven für Bern jetzt direkt aus Brüssel ?
SNB bereits jetzt schon in fremden Händen ?
Da erübrigt sich jede weitere Diskussion, oder was hat die EU mit der Staatsgarantie der Kantonalbanken zu tun ?
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@Guido
Ja hat mich auch verblüfft.
Werden jetzt die Kantonalbanken abgeschafft? Oder privatisiert?
Marc Meyer
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Irgendwann werden die Leute merken, dass die Geldmenge – weltweit! – völlig explodiert ist und in keinem gesunden Verhältnis zu den produzierten Waren und Dienstleistungen mehr steht.
Wenn die Leute dann auch noch merken, dass Giralgeld eine einfache Forderung ist (kein wirkliches Geld) und nur für einen winzigen Bruchteil Banknoten bestehen wird das Problem grösser.
Wenn es den Leuten dann langsam dämmert, dass die Währungen in den ZB-Bilanzen gegenseitig untereinander als „Deckung“ fungieren, erkennt man vielleicht, dass das Ganze nur eine primitive Luftnummer ist.
Der letzte macht dann das Licht aus…
Und nein, die SNB wird dann die Abgabe einer 100 Franken Banknote nicht mit substanziellen Werten ausgleichen!
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@Peter Keller
Danke
Ja. Bei negativem Eigenkapital der SNB kann diese ihre Schulden nicht mehr zurückzahlen und ist Konkurs.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Tag Herr Meyer,
Es geht ja nicht nur um negatives Eigenkapital.
Ganz Allgemein werden weltweit die Währungen ihren Wert verlieren sobald die Menschen das System verstehen.
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@Platon
Vielen Dank für das Posten der rechtlichen Abhandlung.
Sämtliche Artikel widerlegen die Behauptung der SNB, wonach Notenbankgeld gesetzliches Zahlungsmittel für die SNB sei.
Die Giroguthaben der Banken bei der SNB stellen im Gegenteil gesetzliche Zahlungsmittel für die Banken dar.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Dass der Artikel der NZZaS hanebüchen ist, damit hat MM recht. Dass die SNB wie der Journalist Fremdkapital und Eigenkapital verwechsle, ist garantiert nicht so, auch wenn man das in einzelne vulgarisierte Aeusserungen hineinlesen könnte. Ebenfalls falsch ist der Vorwurf, die SNB erachte die Grösser der Bilanz nicht als Problem. Der Verantwortungsträger Jordan sagt das zwar mit gutem Grund („notfalls können wir in beliebiger Höhe intervenieren). Die Taten sprechen aber eine andere Sprache: Es ist die SNB selber, die den Mindestkurs abgebrochen hat – wegen der Grösse der Bilanz nota bene. Und wenn BR Maurer sagt, die Bilanz sollte abgebaut werden, ist das kein Alleingang, Maurer ist ein Teamplayer.
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@Stefan Wiesendanger
Danke
Vermögen aus dem Nichts schaffen bedeutet Eigenkapital aus dem Nichts schaffen.
Das ist die Begründung für SNB Jordan, die Bilanz bei Erreichen von Null Eigenkapital nicht zu deponieren.
Im Artikel wird behauptet, es herrsche innerhalb der SNB Konsens, dass die Grösse der SNB Bilanz kein Problem darstelle.
Frrundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Platon
Soros ist durch den vergeblichen Versuch der britischen Währungshüter, eine schwache Währung mit beschränkten Währungsreserven stärken zu wollen, reich geworden. Mit dem Schweizer Franken haben wir die umgekehrte Situation. Sie und Herr Meyer ignorieren die ökonomischen Zusammenhänge und bauen ein irrwitziges Konstrukt, um die Risiken in der Nationalbankbilanz zu extrahieren und auszustellen.-
Guten Tag Herr Roman Günter,
Als Aktivum ist Geld selbstverständlich ein Vermögenswert => und wenn ein Aktivum in Geld bewertet wird, so bleibt selbstverständlich nicht bloss das Aktivum, sondern auch das bewertete Aktivum Vermögen. So ist Bargeld für die Geschäftsbanken Vermögen, wie das auch für die Bürger der Fall ist. Für die SNB allerdings ist es selbstverständlich ein Passivum. Analog gilt das für Buchgeld: Für die Zentralbank ist Buchgeld eine Bargeldschuld, für die Geschäftsbank ist ZB-Buchgeld ein Aktivum, ihr eigenes Buchgeld jedoch ein Passivum, also ebenfalls eine Bargeldschuld. Für den Bürger ist auch Buchgeld ein Aktivum. Ein Guthaben muss auf der anderen Seite immer eine Schuld haben, denn ein Guthaben heisst, dass man etwas zugut hat – und dies ist wiederum nur möglich, wenn einem jemand etwas schuldet. Das ist einfach Plattitüde, bei der sich höchstens weltfremde Hochstudierte, welche in ihrem Leben nichts anderes als Schulräume gesehen haben, manchmal schwer tun. Für einen normalen Arbeiter ist das einfach nur selbstverständlich.
Das sind weder Dogmen noch esoterische Exkurse. Entscheiden Sie sich was wir ignorieren? Sind es ökonomische oder juristische oder beide Zusammenhänge?
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@Roman Günter
Sie schreiben, ich würde ein irrwitziges Konstrukt präsentieren. Ich denke eher, die SNB und die NZZ präsentieren ein irrwitziges Konstrukt.
Versuchen Sie es doch einmal mit einem fachlichen Argument. Vielleicht erhalten Ihre Kommentare dadurch eine grössere Aufmerksamkeit.
mfG
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@Platon
Es ist so: Jedem Guthaben steht eine Schuld gegenüber und umgekehrt. Das ist Plattitüde.
Man kann die Schuld nicht wegdiskutieren.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Tag, Platon
Wer Waren oder Leistungen in der Schweiz gegen Schweizer Franken anbietet, muss Banknoten oder (falls ein Konto vorhanden) Gutschriften auf das Girokonto mit der Nationalbank entgegennehmen.
Geldschulden sind in gesetzlichen Zahlungsmitteln der geschuldeten Währung zu bezahlen (OR84). Die schweizerische Währungseinheit ist der Franken (WGZ1). Als gesetzliche Zahlungsmittel gelten auf Franken lautende Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank (WGZ2). Auf Franken lautende Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank müssen von jeder Person, die dort über ein Konto verfügt, unbeschränkt an Zahlung genommen werden(WGZ3/3).
Offensichtlich spielt es dabei keine Rolle, wie die Bilanz der Nationalbank dabei aussieht, der Geldaustausch bleibt unbeschränkt bestehen. Es wäre also interessant zu erfahren, wie Sie unter diesen Bedingungen Wertberichtigungen bilden wollen. Welche Bewertungen würden Sie vornehmen? Wie würden Sie dies dem Revisor und der Steuerverwaltung erklären?
Beste Grüsse
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@Roman Günter
Die Passivseite zeigt, wem das Vermögen auf der Aktivseite gehört.
Es kann nicht mehr Vermögen auf der Passivseite verteilt werden, als auf der Aktivseite vorhanden ist.
Fällt der Wert des Vermögens, müssen die Gläubiger ihre Forderungen wertberichtigen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Morgen Herr Roman Günter,
wie ich Ihnen schon mehrmals erklärt habe, befasse ich mich nicht mit Theorien, sondern ausschliesslich mit Fakten. Der Wert der Aktiven ist der aufgrund kaufmännischer Grundsätze ermittelte (gegenwärtige Markt-)Wert. Von jemand der behauptet, er würde sich nüchtern und vernetzt mit der Materie befassen, erwecken Sie den Eindruck nicht wenige zentrale Zusammenhänge auszublenden oder nicht verstehen zu wollen.
Verfällt der Wert der Aktivseite, verfällt der Wert der Zentralbankgeldmenge (= der Währung) – ansonsten wäre ja George Soros nie Milliardär geworden, denn er hätte ja auch nicht gegen das £ wetten können… Seine Wette ging auf, weil die Aktiven der Englischen Zentralbank massiv an Wert verloren und dadurch das Geld an Wert verlor. Geld ist also immer gedeckt durch die Aktiven, ja, muss gedeckt sein! Verlieren diese an Wert, muss die Zentralbank den Wertverlust abschreiben – wenn das Eigenkapital aufgebraucht ist, kann es sehr schnell gehen, dass die Währung in den Sturzflug übergeht (= Vertrauensverlust, Solvenzproblem).
So wie Sie und Andere Kommentatoren argumentieren (@Walt Rother und @Rudolf Müller) sind z.B. die Miliardenverluste nach der Aufgabe des Euro-Mindestkurses Schattenboxen… Nein, das sind reelle Verluste, die via die Erfolgsrechnung ausgebucht werden müssen und die auf dem Rücken der arbeitenden Bevölkerung getätigt werden.
Sie sollten sich vielleicht einmal überlegen, weshalb eine Zentralbank Bargeld in den Passiven verbucht, während Sie es in den Aktiven verbuchen. Vielleicht wird Ihnen dann einiges klarer.
Natürlich hat Bargeld genau den Wert, welcher der Gegenseite, der Aktivseite der Zentralbankbilanz entspricht. Das Bargeld ist durch die Aktiven gedeckt. Jede Bank kann durch Rückgabe des Bargelds an die Zentralbank ihre bei der Zentralbank hinterlegten Vermögenswerte zurückverlangen
Die SNB erfüllt ihre Schuld nicht, indem sie der Geschäftsbank Banknoten liefert, denn die Banknoten sind Schuldscheine der SNB. So wie Sie einen Schuldschein ausstellen können, kann das selbstverständlich auch die Zentralbank. Und da es ein Schuldschein ist, kann er wieder eingelöst werden gegen die hinterlegten Aktiven (natürlich nur von den Banken, da nur sie Wertpapiere bei der Zentralbank hinterlegen um an die begehrten Schuldscheine = Bargeld zu kommen). Die Schuld wird also genau und erst dann erfüllt, wenn die Zentralbank die Aktiven wieder verkauft hat. Dann verfällt der Schuldschein – und die Geldmenge reduziert sich entsprechend; der Schuldschein (= Geldschein) wird getilgt, genau so, wie wenn Sie Ihre Schuld begleichen der Schuldschein verfällt… Die SNB kauft Vermögenswerte von den Banken (= Lieferanten = Kreditoren) und bucht z.B. Wertschrift/Zentralbankgeld. Eine Zahlung eines Kreditors wird gebucht Kreditor/Kasse oder Kreditor an Bank. Die SNB bucht bei Rückgabe der Wertschriften Zentralbankgeld/Wertschriften. Wo also soll da der Unterschied in der Bilanzierung sein, ausser dass eine Bank naturgemäss andere Bilanzpositionen ausweist als ein Fabrikationsbetrieb. Das Prinzip bleibt sich ganz genau gleich. Eine Zentralbank erschafft keine Aktiven; wenn sie Kredite erteilt, so verlangt sie dafür Sicherheiten, um die Währung bei Kreditausfall nicht zu gefährden.
Die Zentralbank zahlt nicht, indem sie einen Passivtausch vornimmt, sondern durch Verlängerung oder im Gegenzug Verkürzung der Bilanz. Sie übersehen, dass die SNB selber praktisch keine Aktiven hat, diese hat sie nur im Umfang ihres Eigenkapitals. Der Rest ist Fremdkapital. Die SNB kann ihre Staatsanleihen nur dann ver- und die Währung zurückkaufen und so die Währung auch stabilisieren, wenn die Aktiven den Wert behalten, sie also nicht überschuldet ist. Daher ist die Politik der SNB unverantwortlich, denn wenn der Wert ihrer Währungs“reserven“ zusammenbricht, hat die Schweiz ein Problem… Und daher sind auch Ihre Annahmen ein fataler Irrtum.
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@Platon
Banknoten sind keine Schuldscheine, die Banken haben keine Wertschriftenrisiken zu tragen. In einem zentralen Bereich Ihrer Ausführungen liegen Sie falsch. Sie verwechseln Fakten mit Dogmen. -
Guten Tag Herr Roman Günter,
Genau da liegt Ihr Denkfehler!
Geld ist ein Schuldschein (resp. eine Schuldanerkennung) einer Bank. Die Bank erhält ein Aktivum (=Vermögenswert) und schuldet im Gegenzug das Passivum (= Geld).
So z.B. erhält die Zentralbank von einer Geschäftsbank einen Vermögenswert und gibt dafür einen Schuldschein aus (= Bargeld). Wenn die Geschäftsbank den Schuldschein (Bargeld) der Zentralbank zurückgibt, so erhält sie im Gegenzug den Vermögenswert (z.B. eine Staatsschuldverschreibung) zurück.
Dasselbe bei der Geschäftsbank: Hinterlege ich ein Hypothekenpapier bei der Geschäftsbank, so gibt sie mir im Gegenzug ein Guthaben (resp. zahlt es dem Hausverkäufer aus). Zahle ich das Guthaben zurück, so gibt mir die Geschäftsbank das Hypothekenpapier zurück.
Die SNB schuldet den Geschäftsbanken ihre Aktiven(!), denn diese bürgen für die Schuldverpflichtungen der Zentralbank. Wenn die Zentralbank ihrer Schuld nicht mehr nachkommen kann, müssen entweder die Bürger die Aktiven auffüllen – oder aber die Geschäftsbanken ihre Forderungen abschreiben. So oder so wird es deshalb entweder zu einem Kollaps der Währung oder der Banken führen. Geld (= Passiven) muss immer seinen Gegenwert in den Aktiven finden!
ÜBRIGENS: SIE UND ANDERE KOMMENTATOREN WEISEN IMMER WIEDER HERR MARC MEYER VOR ER WÜRDE DIE RECHTLICHEN KONSTRUKTIONEN UM DIE LIBERATORISCHE WIRKUNG DES GESETLICHEN ZAHLUNGSMITTEL AUSBLENDEN.
HERR MEYER HAT IHNEN AUSFÜHRLICH GEANTWORTET.
ZITAT VOM 14. JULI 2018
„Sehr geehrter Herr Günter
Gehen wir die Artikel, die sie hier aufführen durch:
ERSTENS:
Or Artikel 84
„Geldschulden sind in gesetzlichen Zahlungsmitteln der geschuldeten Währung zu bezahlen“Frage: Was möchten Sie aus diesem Artikel für die Schulden der SNB ableiten?
Angenommen, eine Bank besitze Geldschulden gegenüber einer anderen Bank.
Aus Artikel 84 geht somit hervor, dass diese Geschäftsbank ihr Geld bei der SNB, angelegt in Giroguthaben, als Zahlungsmittel verwenden darf. D.h. die Bank darf der SNB den Zahlungsauftrag geben, ihr Guthaben oder einen Teil davon an jene Bank zu überweisen, an welche die Zahlung gehen soll. Die SNB muss den Auftrag ausführen, da es sich bei den Giroguthaben um gesetzliche Zahlungsmittel handelt. Die SNB muss die entsprechende Reduzierung ihrer Bilanz akzeptieren.
Konkretes Beispiel:
Angenommen, eine Geschäftsbank (GB) mit Giroguthaben bei der SNB möchte gerne für einen Kunden Franken verkaufen und Euro kaufen. Die GB kann nun aufgrund dieses Gesetzesartikels der SNB den Zahlungsauftrag geben, mit ihrem Guthaben bei der SNB die Euros zu bezahlen. Die SNB ihrerseits muss demzufolge beispielsweise der Deutschen Bank den Auftrag geben, einen entsprechenden Teil ihres Euro-Guthabens von ihrem Konto auf das Konto der empfangenden Bank zu überweisen. Dadurch wird das Giroguthaben der GB bei der SNB verringert. Zudem wird auch das Euro-Guthaben der SNB bei der Deutschen Bank verringert.Konklusion: Die GB hat die gekauften Euros mit Franken bezahlt. Die GB konnte ihrw gesetzliche Zahlungsmittel bei der SNB dazu verwenden, Euros zu bezahlen und die SNB musste Euros liefern.
OR Artikel 84 bestimmt somit, dass die SNB Vermögen bzw. Aktiven liefern muss, wenn eine Geschäftsbank das will. Denn die Giroguthaben der Banken bei der SNB sind gesetzliches Zahlungsmittel.
OR Artikel 84 belegt somit, dass die Behauptung von SNB-Chef Jordan falsch ist, wonach die SNB gegen Giroguthaben nur Franken-Banknoten gäbe und umgekehrt.
ZWEITENS:
Bundesgesetz über die Währung und Zahlungsmittel (WGZ) Art. 1
„Die schweizerische Währungseinheit ist der Franken. Er ist in 100 Rappen eingeteilt.“
Habe ich irgendwo behauptet, die schweizerische Währungseinheit sei nicht der Franken?
DRITTENS:
WGZ, Art.2
„Gesetzliche Zahlungsmittel sind: „
Lit. c: „die von der Schweizerischen Nationalbank ausgegebenen Banknoten;“
Richtig. Banknoten sind gesetzliche Zahlungsmittel. Daraus folgt. Ein privater Haushalt darf jederzeit eine Banknote an seine Geschäftsbank zurückgeben und erhält den Betrag gutgeschrieben auf seinem Konto. Damit kann er etwas bezahlen.
Die Geschäftsbank ihrerseits darf die Banknote jederzeit an die SNB zurückgeben. Der Betrag wird der GB gutgeschrieben auf ihrem Konto bei der SNB. Damit darf die Bank jederzeit etwas bezahlen. (bitte lesen Sie dazu obige Ausführungen zu OR Artikel 84.) Die SNB muss die Zahlung ausführen. Sie darf das nicht verweigern, wie aus der Argumentation von SNB-Chef Jordan hervorginge.
VIERTENS:
WGZ, Art. 2
Gesetzliche Zahlungsmittel sind:…
Lit c. „auf Franken lautende Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank.
Richtig. Auch dieser Artikel belegt auf eindrückliche Weise, dass die Banken mit ihren Sichtguthaben bei der SNB auf Sicht – also sofort – etwas bezahlen dürfen. Die SNB darf das nicht verweigern, wie das aus der Argumentation von SNB-Chef Jordan hervorgeht.
Ein GB darf also Euros irgendwo kaufen und mit ihren Guthaben bei der SNB bezahlen.
Bitte beachten Sie, dass laut Gesetz „Giroguthaben“ gesetzliche Zahlungsmittel sind. Die SNB ihrerseits besitzt keine Giroguthaben, sondern „Sichtverbindlichkeiten“ (laut Geschäftsbericht). Sichtverbindlichkeiten können ex definitione keine Zahlungsmittel sein. Auf solch einen absurden Gedanken, wie ihn die SNB verbreitet, kommt das Gesetz glücklicherweise nicht einmal.
Bitte beachten Sie auch, dass nur aktive Banknoten Zahlungsmittel sein können. Nur ein Aktivum kann ex definitione Zahlungsmittel sein. Ein Zahlungsmittel wird dazu benützt, eine Schuld auf der Passivseite zu bezahlen. Ergo muss ein Zahlungsmittel ein Aktivum sein. Die SNB besitzt jedoch passive Banknoten. Diese können ex definitione nicht Zahlungsmittel sein.
FUENFTENS:
WGZ Art. 3. Annahmepflicht
„Schweizerische Banknoten müssen von jeder Person unbeschränkt an Zahlung genommen werden.“
Richtig. Banknoten müssen von jeder Person unbeschränkt an Zahlung genommen werden. Das Gesetz geht hier davon aus, dass der Verkäufer einer Ware (Anbieter) vom Käufer der Ware (Nachfrager) als Gegenleistung für die Ware Banknoten als Zahlungsmittel für die Geldschuld annehmen muss.
Eine Person kann also zur Bank gehen und mit seiner Banknote beispielsweise ein Goldvreneli kaufen oder er kann das Geld auf sein Girokonto gutschreiben lassen, um später damit eine Zahlung mit Buchgeld ausführen zu lassen.
Die Geschäftsbank ihrerseits kann die Banknote an die SNB zurückgeben und sich den Betrag auf ihrem Konto gutsschreiben lassen, um später damit eine Zahlung zu tätigen.
Meine Argumentation ist somit gesetzeskonform.
Nicht gesetzeskonform ist dagegen die Behauptung der SNB, sie könne ihre eigenen Schulden, bestehend aus ihren Sichtverbindlichkeiten gegenüber den Banken, bezahlen durch Übergabe von Banknoten.
Erstens: Durch Übergabe von Banknoten würde die SNB ihre Schulden gegenüber den Banken nicht abbauen, sondern lediglich von einer elektronischen Buchform in eine Papierform bringen. Rechtlich bliebe die Schuld der SNB bestehen. Das wäre lediglich ein Passivtausch.
Zweitens. Die Bilanz der SNB würde durch die Übergabe von Banknoten anstelle von Giroverbindlichkeiten nicht verkürzt. Eine Bezahlung von Schulden durch gesetzliche Zahlungsmittel müsste aber zwingendermassen zu einem Rückgang der Bilanz führen (bei unverändertem Eigenkapital).
Auch dieser Artikel untermauert somit meine Argumentation und nicht die der SNB und insbesondere jene von SNB-Chef Jordan.
Drittens: WGZ Art. 7, Abs. 2 Besagt: „Sie (die SNB) nimmt die nicht benötigten Noten unbeschränkt gegen Vergütung des Nennwerts zurück.“
Wenn also die SNB nicht benötigte Banknoten unbeschränkt zurücknehmen muss, so folgt daraus, dass die Banken keine Banknoten gegen ihren Willen von der SNB annehmen müssen. Die SNB kann also auch aus rechtlicher Sicht ihre Schulden gegenüber den Banken nicht mit der Übergabe von Banknoten begleichen.
Viertens: Banknoten müssen als Zahlung angenommen werden. Unterstellt wird ein gegenseitiges Rechtsgeschäft. Ware gegen gesetzliches Zahlungsmittel. Keine Person kann jedoch gegen ihren Willen dazu gezwungen werden, Banknoten anzunehmen.
Die SNB kann keine Leserin und keinen Leser dazu zwingen, einen Gegenstand zu verkaufen, nur um eine Banknote zu übernehmen. Die Banken können nicht dazu gezwungen werden, gegen ihren Willen Banknoten der SNB anstelle ihrer Guthaben bei der SNB anzunehmen. Das ist Illusion der SNB.
Bei hunderten Milliarden Giroverbindlichkeiten der SNB müsste die SNB pro Person bis zu 100‘000 Franken in Banknoten zuteilen. D.h. Familienväter müssten ihre Häuser gegen Bargeld verkaufen und diese Banknoten im Safe aufbewahren. Die Argumentation, die SNB könne ihre Giroverbindlichkeiten abbauen durch Übergabe von Banknoten ist fern der Realität. Die Schulden der SNB wären dann anstatt in Giroguthaben einfach in Banknoten verbrieft.
Fünftens: Der Zahlungsverkehr in unserem Lande würde vollkommen zum Erliegen kommen, weil sämtliche Zahlungen nur noch mit Bargeld abgewickelt werden könnten. SNB-Chef Jordans Behauptung ergibt keinen Sinn.
Die SNB würde damit gegen Artikel 5 des Bundesgesetzes über die Nationalbank verstossen, wonach die SNB den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu erleichtern hat. Die SNB würde den bargeldlosen Zahlungsverkehr im Gegenteil verunmöglichen.
SECHSTENS:
Artikel 3 Absatz 3 WGZ
„Auf Franken lautende Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank müssen von jeder Person, die dort über ein Konto verfügt, unbeschränkt an Zahlung genommen werden.“
Korrekt: GUTHABEN müssen als Zahlungsmittel angenommen werden. VERBINDLICHKEITEN müssen nicht als Zahlungsmittel angenommen werden und können ex definitione auch gar nicht Zahlungsmittel sein.
Die SNB besitzt nicht Giroguthaben, sondern Sichtverbindlichkeiten.
Die SNB und insbesondere SNB Chef Jordan sollen nun doch endlich mit ihrem Unsinn aufhören.
Ich bitte den Bundesrat, dafür besorgt zu sein, dass die SNB mit ihrer dämlichen Argumentation aufhört, die jedes Kind widerlegen kann. Wie sollen Schulden mit zusätzlichen Schulden abgebaut werden? Einfach nur noch lächerlich!
SIEBTENS:
WGZ Art 10 besagt:
„Die Nationalbank legt die Bedingungen, unter denen Träger des Zahlungsverkehrs bei ihr auf Franken lautende Sichtguthaben unterhalten können, gestützt auf das Nationalbankgesetz vom 23. Dezember 19531 fest.“
Korrekt. Ich habe nie etwas anderes behauptet. Die SNB legt beispielsweise den Minuszins fest.
Bezeichnend ist jedoch auch hier, dass von den Trägern der GUTHABEN die Rede ist. Damit werden Zahlungen getätigt.
ACHTENS:
Das Bundesgesetz über die Nationalbank (NBG) Art.2 legt fest:
Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, gelten die aktienrechtlichen Vorschriften des Obligationenrechts (OR)3.
Korrekt. Ich habe nie etwas anderes behauptet. Aus diesem Artikel geht auch hervor, dass die SNB ihre Aktiven marktgerecht bewerten müsste. Das tut sie nicht, sondern bewertet ihre Devisenanlagen zu den manipulierten Kursen. Dadurch weist sie höhere Gewinnen und ein höheren Aktienkapital aus.
Die SNB verstösst gegen dieses Gesetz.
Auch geht aus diesem Gesetz hervor, dass die SNB ihre Bilanz bei negativem Eigenkapital der SNB deponieren muss.
Zudem dürfen Devisenanlagen nicht als Devisenreserven und damit als Eigenkapital der SNB bezeichnet werden, wie das die SNB tut.
Auch dieser Artikel widerspricht abermals den irrigen Behauptungen von SNB-Chef Jordan.
NEUNTENS:
Artikel 9 des NBG besagt:
„Die Nationalbank hat das ausschliessliche Recht zur Ausgabe der schweizerischen Banknoten.“
Richtig. Habe ich irgendwo etwas anderes behauptet? Bitte zeigen Sie mir wo.
Sie werfen hier mit Gesetzesartikel um sich, die meine Argumentation widerlegen sollen, aber das Gegenteil tun. Diese Artikel haben Sie offenbar vorher nicht einmal selber gelesen. Von einem Angestellten der SNB sollte man eine bessere Sorgfaltspflicht erwarten.
Aber mich erstaunt bei der SNB überhaupt nichts mehr. Liederlichkeit scheint bei der SNB alltäglich zu sein. Und dabei fängt es ganz oben an…
ZEHNTENS:
NBG Art. 9
…Die SNB kann für Banken Konten führen…
Dito. Auch diesbezüglich habe ich nie etwas anderes behauptet.
Konten führen bedeutet, dass die Banken die Entscheidungsträger sind. Sie können ihre Kontenbestände bei der SNB vergrössern und verkleinern – nicht nur vergrössern. Auch dieser Gesetzesartikel widerspricht der Behauptung von SNB-Jordan, wonach nur die SNB entscheidet und die Konten nur vergrössert und nicht mehr verringert werden dürfen.
ELFTENS:
NBG Art. 13: „Die Nationalbank ist befugt, ausser den mit ihren gesetzlichen Aufgaben verbundenen Geschäften auch Geschäfte für ihren eigenen Betrieb sowie Bankgeschäfte für ihr Personal und ihre Vorsorgeeinrichtungen zu tätigen.“
..und offenbar nehmen sich zudem die SNB-Angestellten und ihre Angehörigen auch das Recht heraus, Frontrunning zu betreiben. SNB-Chef Hildebrand hat’s ja vorgemacht.
Und was soll dieser Artikel hier? Habe ich irgendwo etwas anderes behauptet?
Herr „Roman Günter“. Es ist offensichtlich, dass Sie auf der Lohnliste der SNB stehen. Und ich sage Ihnen: Eine liederliche Arbeit geben Sie hier ab auf Kosten der Steuerzahler. Es geht Ihnen offenbar einfach darum, mir irgendwelche Artikel an den Kopf zu schmeissen, die ich dann beurteilen soll.
Wollen Sie mich beschäftigen? Meinen Sie ich habe nichts Gescheiteres zu tun, als die liederliche Arbeit von hochbezahlten SNB-Angestellten hier zu korrigieren?
ZWOELFTENS:
NBG Art. 17:
„Um das reibungslose Funktionieren des Geldmarktes zu erleichtern, müssen die Banken Mindestreserven unterhalten.“
Korrekt. Habe ich irgendwo einmal etwas anderes behauptet? Wollen Sie hier eigentlich Gesetzesartikel aufzählen, die mir widersprechen oder die mir Recht geben?
Sie schiessen ein Eigentor nach dem anderen zulasten der SNB.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich Sie und Ihren Chef Thomas Jordan aber gleich auf Artikel 18 des Nationalbankgesetzes aufmerksam machen, den Sie grosszügig „übersehen“.
Art. 18 Abs. 2 besagt: „Der Mindestreservesatz darf 4 Prozent der kurzfristigen, auf Schweizerfranken lautenden Verbindlichkeiten der Banken nicht überschreiten.“
Dieser Artikel ist entscheidend: Daraus geht hervor, dass die SNB eben nicht das Recht hat, von den Banken unbeschränkt Mindestreserven einzufordern. Das ist gleichbedeutend mit dem Satz, die SNB hat keine rechtliche Handhabe, ihre Geldmenge per Gesetz unbeschränkt aufzustocken.
Halten die Banken nämlich Mindestreserven im Betrag von 4 Prozent, so darf die SNB nicht noch mehr Giroguthaben von den Banken fordern.
Daraus folgt zwingend: Ist das Mindestmass von 4 Prozent überschritten, so haben die Banken das Recht, ihre Guthaben bei der SNB abzubauen.
Ich wiederhole. Die Banken haben das Recht, ihre Guthaben bei der SNB abzubauen.
Diese Guthaben der Banken bzw. Verbindlichkeiten der SNB-Bilanz kann die SNB nur abbauen, wenn sie entsprechendes Vermögen auf der Aktivseite verkauft.
Daraus folgt ZWINGEND, dass die SNB entgegen den Behauptungen ihres Chefs Jordan Vermögen verkaufen muss – MUSS – wenn die Banken das fordern. Es gibt keine andere Möglichkeit.
Die Behauptung von SNB-Chef Jordan, wonach die SNB gegen Giroguthaben nur Banknoten hergäbe und umgekehrt ist damit ein und für allemal widerlegt.
Es ist einfach Unfug, was uns SNB-Chef Jordan weismachen will – auch wenn die Volkswirtschaftliche Gesellschaft Zürich mit ihrem Doyen artig klatscht, wenn er solche Irrlehren verbreitet.
DREIZEHNTENS:
Art. 32
Hier geht es um die Liquidation der SNB.
Diesen Artikel haben Sie einfach auch noch hingeknallt – um den Eindruck bei der Leserschaft zu erwecken, viele Artikel widersprächen meiner Argumentation.
Nochmals Bitte lesen Sie Ihre Artikel durch, bevor Sie diese mir schicken. Allesamt belegen das Gegenteil von dem, was Sie wollen. Alle geben mir Recht und der SNB mit Herrn Jordan falsch.
Und was Sie mit Ihren AGB der SNB hier widerlegen wollen, ist mir vollkommen schleierhaft. Ich erspare mir diese vor dem Hintergrund ihrer oberflächlichen Arbeit.
Ich komme zum Schluss:
Herr „Roman Günter“ (wie ist eigentlich Ihr korrekter Name?), Sie haben hier eine ganz liederliche Arbeit geleistet: Sie haben eine Menge Artikel aufgelistet, die meinen Argumentationen widersprechen soll.
Herablassend haben Sie geschrieben, nach dem Studium derselben würde ich einiges besser verstehen. Dabei haben Sie sich selber nicht einmal die Mühe gemacht, diese Artikel selber zu lesen.
Sämtliche Ihrer Artikel untermauern meine Argumentation und widersprechen jener von SNB-Chef Jordan.
Es ist beschämend für eine Zentralbank, solch liederliche Arbeit abzugeben. Sie haben damit SNB-Chef Jordan einen Bärendienst erwiesen.
Es ist befremdend, dass nirgends in den Schweizer Medien eine Diskussion über die Irrlehren der Schweizer Nationalbank stattfinden kann – dabei es geht mittlerweile um 800 Milliarden.
Befremdend ist auch, dass die SNB es nicht für nötig erachtet oder nicht den Mut hat, selber an der Diskussion hier über sie teilzunehmen.
Befremdend ist auch, dass die Argumentation der SNB und insbesondere jene von Herrn Jordan hier unter Pseudonymen und anonym erfolgt.
Die SNB und ihr Verhalten passen nicht in unsere Demokratie.
Ich bitte den Bundesrat nun endlich bei der SNB zum Rechten zu schauen.
Danke
Marc Meyer
P.S. Zum Schluss möchte ich noch auf die Bundesverfassung aufmerksam machen: Dort ist in Art. 99 festgehalten, dass die SNB im Gesamtinteresse des Landes handeln muss.
Ist es im Gesamtinteresse der Schweiz, wenn die SNB ihr gesamtes Vermögen von fast 800 Milliarden im Ausland investiert und damit unter hohem Risiko die dortigen Volkswirtschaften ankurbelt, während sie in der Schweiz nicht einmal ein halbes Prozent davon investiert?“
ZITAT ENDE
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@ Günter
„Banknoten sind keine Schuldscheine“
IOU – I owe you
steht zwar nicht auf den CHF Noten, stimmt aber trotzdem. Ohne dieses implizite Versprechen wären Noten nur das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind.
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@Roman Günter
Natürlich sind Banknoten Schuldscheine der SNB. Was sonst?
mfG
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@Platon
Danke
Sie haben Recht.
Geld – auf der Passivseite der Geldemittentin verbucht – hat nur einen Wert, wenn es durch entsprechendes Vermögen auf der Aktivseite der Geldemittentin gedeckt ist.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Roman Günter
Sie verwechseln Fakten mit Behauptungen. Bitte definieren Sie „Schuldschein“ und prüfen dann, ob eine 100 Frankennote die Kriterien eines Schuldscheines erfüllt. Ich bin gespannt und lass mich überraschen.Leider hat Herr Meyer mit der aktuellen buchhalterischen Analyse der SNB-Situation wohl recht. Es wünscht sich keiner, dass die denkbar und durchaus mögliche Situation der Überschuldung der SNB durch Verfall der Aktiva in Zukunft einmal eintritt.
In wie weit dann die von Herrn Meyer skizzierten Kettenreaktionen einer Atombombe gleich ablaufen – d.h. Banken schreiben zeitnah Forderungen ggü. der SNB ab und haben dann ihrerseits mit negativem Eigenkapital zu kämpfen – wird wohl nur der echte reale Test zeigen.
Dass eine unglückliche unschöne Bilanz zu einem Stichtag nicht zwingend gleich toxische Massnahmen nach sich zieht, kenne ich als Sanierer von überschuldeten Firmen. In solchen Situationen muss man miteinander reden und schauen, wie die Zukunftsaussichten sind. Nur wenn diese auch negativ sind, kommt es zum Exitus.
Gut ist, dass die Hoffnung immer zuletzt stirbt und dass die Bewertung der Zukunft subjektive Meinung bleibt. Hoffen wir also auch diesmal ….
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@Anton Wohlfahrt
Vielen Dank für ihren konstruktiven Beitrag.
Marc Meyer
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@Platon
Die Erklärungen zu den einzelnen Artikel ist nicht zielführend. Herr Meyer machte es sich da etwas zu einfach.Grundsätzlich sollte es eher so verstanden werden:
Geldschulden sind in gesetzlichen Zahlungsmitteln der geschuldeten Währung zu bezahlen (OR84). Die schweizerische Währungseinheit ist der Franken (WGZ1). Als gesetzliche Zahlungsmittel gelten auf Franken lautende Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank (WGZ2). Auf Franken lautende Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank müssen von jeder Person, die dort über ein Konto verfügt, unbeschränkt an Zahlung genommen werden(WGZ3/3).Für die Risikoüberlegungen der Geschäftsbank ist dabei unerheblich, wie die Bilanz der Nationalbank aussieht, die Sichtguthaben sind jederzeit frei übertragbar, selbst wenn keine Aktiven mehr vorhanden wären und ausschliesslich aufgelaufene Verluste dagegen stünden.
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@Anton Wohlfart
Was wollen Sie denn mit einer 100-Franken Banknote einfordern? Von wem? -
@Roman Günter
Sie verwechsrln einmsl mehr Guthaben mit Verbindlichkeiten.
MfG
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@Roman Günther
Den 100 Franken „Schuldschein“ kann ich
a) weiterreichen und mir Ware im Laden kaufen, solange andere an seine Werthaltigkeit glauben
b) gegen einen anderen Schuldschein Tauschen, z.B. EURO odrr Dollar
c) bei der SNB gegen ein Aktiva der SNB tauschen, wenn ich die entsorechende Banklizenz hätteSolange eine Währung stabil ist und die Bilanzen ok sind, hat keiner ein Problem. Nur wenn das Vertrauen weg ist, dann beginnen die Probleme. Schauen Sie in die Türkei und beobachten Sie, was mit den Schuldscheinen passiert, die keiner mehr haben will. In Ex-Jugoslawien war es ähnlich und Venezuela ist auch ein guter Showcase.
Es ist wie in der Medizin: Der gesunde junge kraftstrotzende Mensch versteht die Leiden des Kranken nicht, bis er selbst krank ist.
Dem Schweizer geht es zu lange zu gut. Er hat die Fähigkeit zur Empathie für die Probleme unserer Zeit verloren.
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@Anton Wohlfahrt
Danke
Unterschreibe ich voll und ganz.
Vom Fakt, dass eine Privatperson bei der SNB keine Banknote gegen Gold eintauschen kann, kann nicht abgeleitet werden, dass die SNB ihre Schulden nicht zurückzahlen muss.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
Marc Meyer
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Guten Tag, Herr Wohlfart
Was Sie aufzählen, sind keine Forderungen. Mit einer 100-Franken-Note können Sie keine Forderungen stellen. Sie ist kein Schuldschein.
Es muss Ihnen erst jemand etwas anbieten, etwas verkaufen wollen, damit Sie die Banknote gebrauchen können. Sie können die Banknote auch gegen eine gleichwertige Banknote austauschen, sollte eine neue Serie herausgegeben werden. Machen Sie das nicht, verfällt der Wert Ihrer Banknote nach einer gewissen Zeit ersatzlos.
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Richtig…….
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Zitat :
Wenn die Schweiz schon die grossen Nachteile eines starken Frankens und der Negativzinsen hat, wären wir dumm, wenn wir die Erträge der Devisenreserven nicht für etwas Gutes nutzen würden.“ Dies behauptet der frühere Nationalrat und emeritierte HSG-Professor Franz Jaeger.
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Als St. Galler ist mir Jäger natürlich ein Begriff.
Trotzdem erschütternd wie viel Unsinn so ein Mann rauslassen kann.
Aber eben, sogar in der SVP sind die meisten in der Sache völlig ungebildet.
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Also, Erträge ………auf was …..ist hier die Frage ?
Und warum sollen „Erträge“ verteilt werden, wenn jederzeit Schulden entstehen können, ja ein ungeheures Verlustrisiko droht ?
Wäre es da nicht angebracht zu ….“sparen in der Zeit, damit man hat in der Not“ ……ums mit dem leicht abgeänderten Sprichwort zu erklären ?
Sollte man mit den Gewinnen nicht das Verlustrisiko abdecken, so wie jeder der eine Firma führt das auch machen muss ? Eine Selbstverständlichkeit, ausser für Politiker und SNB, die meinen das sie ja nicht haften müssen.
Gewinne einsetzen um Bilanzen zu verkürzen, das wäre klug….. aber eben.
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Natürlich, wenn uns das in den EURO zwingt, sind die Linken mit dabei. Naja, bei deren Minder-Bildung bemerken die nicht mal was ihnen geschieht, Hauptsache man kann „Chemnitz“ bewirtschaften.
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Und ja richtig, als ich vor Jahren die Anfänge dieser unseligen Sache mit ansah, fragte ich mich, …..warum wird nur die Exportindustrie von der SNB derart geschützt ? Aber die anderen teile unserer Wirtschaft wehren sich nicht, sagen kaum was dazu, gehören alle irgendwie mit ins Kartell.
Wo bleiben die Handwerker, die Importeure und alle anderen die auch sehr wichtig für das Wohl unseres Landes sind ?
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Was hätte man mit einem Bruchteil des Geldes dieser Hochrisiko Investitionen durch die SNB alles machen können.
Zinslose Kredite an Kleinstbetriebe und KMU…….
Und was hätte es bewirkt wenn die SNB die heimischen Firmen mit Aktienkäufen gestützt hätte ?
Natürlich, auch das ist rein Marktwirtschaftlich nicht zu befürworten, aber in einem Umfeld in dem von den Staaten in alles und jedes eingegriffen wird, dürfen wir unsere Wirtschaft auch stützen.
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Das ganze erinnert an das gebaren in den USA wo der sogenannte „Deep-State“ alles und jedes benutzt und nur das geschieht was gewissen Kreisen satte Gewinne generiert.
Auch in der Schweiz erkennt man Züge des gleichen miesen Spiels, wenn auch noch auf kleinem Niveau.
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Und sogar hier in der Schweizer Presse wird ein Typ wie Mc Cain zum Helden stilisiert, nur weil er gegen Trump agierte. Dabei war der ein reiner Neocon der glaubte den Staat benutzen zu dürfen wie es ihm gerade gefällt.
Neocons sind keine Konservativen, es sind Opportunisten, darum findet man sie auch in mindestens gleicher Zahl bei den Dems der USA.
Die FED ist ein entscheidender Teil jenes Establishments.
Gewinne realisieren, Verluste der Masse aufbürden.
Wer da keine Parallelen zur Schweiz erkennt……..-
@Walter Roth
Jawohl. Wie viel Gutes hätte man in der Schweiz mit all diesem exportierten Kapital der SNB tun können?!
Die SNB investiert über 99 Prozent ihres Vermögens im Ausland. Damit ödie SNB ganz klar gegen die Schweizerische Bundesverfassung!
Marc Meyer
P.S. Und nochmals: Wie bitte soll der Kauf von Facebook Aktien den Schweizer Tourismus und die Schweizer Exportindustrie ankurbeln?
Herr Jordan beantworten Sie doch diese Frage.
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2 kurze Anmerkungen:
1. „Klar: In diesem Fall könnten sie das SNB-Risiko direkt auf die Schweizer Steuerzahler abwälzen. Die Banken wären dann „aus dem Schneider“. Ich hoffe, die Politiker und das Schweizer Volk sind nicht so dumm und stimmen dem zu.“
Sie sind definitiv so dumm. Das Volk wird hier gar nicht gefragt werden (s. Rettung UBS). Evtl. wird dann Jahre später über irgendein schwammiges Steuerpaket abgestimmt werden.2. „Dass die SNB die Schweizer Wirtschaft nur mit Inlandinvestitionen ankurbeln kann, versuche ich der SNB seit 1993 klarzumachen. “
Einverstanden ABER auch das ist nicht Aufgabe der SNB – sondern Aufgabe der Politik. Die ist in finanzpolitischen Fragen seit Jahren im Koma.-
@Mazetta
Danke.
Richtig. Dann ist es aber auch nicht die Aufgabe der SNB, die ausländischen Volkswirtschaften anzukurbeln, in der Hoffnung, dass diese dann mehr aus der Schweiz kaufen.
Einfach unsäglich, was die SNB tut.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Das Ganze ist ein Experiment mit ungewissem Ausgang.
Es steht Meinung gegen Meinung.
Wegen dieser Ungewissenheit und der Möglichkeit von Turbulenzen
an den Finanzmärkten sollte man die Bilanzsumme der Nationalbank
halbieren. Meiner Meinung nach wäre dies ein erster Schritt
zur Normalität.-
@Hänschen
Danke
Ob Geld eine Schuld der SNB darstellt oder ein Zahlungsmittel für die SNB ist, kann nicht zu einer sowohl als auch – Antwort führen. Es ist entweder oder.
Die SNB behauptet, Geld sei Zahlungsmittel der SNB – dem widerspreche ich. Geld ist Schuld der SNB und kann somit nicht Zahlungsmittel für die SNB sein.
Das einzige was wir nicht wissen ist, wie lange es dauert, bis Dollar und Euro fallen. Da der Dollar seit fast 50 Jahren fällt, ist die Erwartung relativ einfach.
Würde die SNB die Hälfte ihrer Devisenanlagen verkaufen, wie Sie vorschlagen, käme es zu massiven Verlusten bei den Devisenanlagen der SNB.
Die SNB sitzt im Käfig. Und wir mit ihr.
mfG
Marc Meyer
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Jeder, der schonmal Devisen gehandelt hat, ob physisch oder gar mit Hebel als CFD oder Option usw., der weiß, wie riskant Devisenhandel ist.
Nichts anderes betreibt die SNB mit ihren Devisenanlagen. Es ist Devisenhandel.
Politisch gewollter. Euros kaufen, um den Franken zu drücken.
Hustet der Euro, kriegt die SNB eine namhafte Grippe. Was passiert, sollte der Euro scheitern, daran darf man gar nicht denken.
Hinzu kommt in bezug auf die USD-Devisen: Es ist bekannt, daß viele Pensionskassen Verluste machen, seit die USD-Anlagen tätigen. Alt-Preisüberwacher Strahm wies darauf hin in einem Artikel: Auf den Zusammenhang, daß die USA seit dem 2. Weltkrieg die Politik verfolgen, Schulden zu bezahlen per langsamer, schleichender Geldentwertung. (leichte, ständige Inflation herbeiführen durch Geld-drucken)
Der EU mit ihren massiven Schulden bleibt gar keine andere Möglichkeit, als es ebenso zu machen. Anders ließen sich die Schulden gar nicht mehr bezahlen des Euro-Raumes bzw. seiner Länder, die alle in einer Schicksalsgemeinschaft, der Währung Euro mit drin sind, egal ob Deutschland oder Griechenland oder welches andere „gute“ oder „schlechtere“ Land.
Die Devisen, die hier gehandelt werden seitens der Nationalbank und als „sichere“ Anlage geführt werden, sogar als Eigenkapital (!) betitelt bzw. offenbar verbucht werden, sind alles andere als sicher.
Sondern hochriskant!
Hochinteressanter, sehr aufschlußreicher Artikel.
Und vor allen Dingen auch für Laien verständlich erläutert.
Hoffentlich lesen auch die Experten oder vermeintlichen Experten ihn.
Die Politiker, die die SNB-Politik verantworten müssen gegenüber dem Volk.
Und vielleicht lesen ihn auch die „Experten“ der NZZ-Journalisten und denken nach.
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@Mr. Aluhit
Danke
Ja. Die Gefahr ist gross, dass die Schweiz den Euro einführen wird zu einem miserablen Kurs, sollte das Eigenkapital der SNB negativ werden.
Ob das der SVP-Bundesrat Ueli Maurer auch erkennt?
mfg
Marc Meyer
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@Remo
Danke
Ja richtig. Riskanter als das, was die SNB tut, geht es kaum.
Als Praktiker wissen Sie, dass immer die schwächsten Marktteilnehmer bei einer Korrektur aus dem Markt gedrängt werden.
Mit einer Eigenkapitalquote von rund 15 Prozent ist die SNB sehr schwach. Die SNB ist vergleichbar mit einem Hausbauer, der sein Haus mit 15 Prozent Eigenkapital finanziert.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Der EU Beitritt und die Einführung des Euros werden der Bevölkerung als einzige Lösung präsentiert werden…
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@Mr. Aluhut
Da möge Gott davor sein …
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Wer dann noch beitritt ist völlig von Sinnen…aber davon gibt’s in Bern genügend.
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Die NZZ, das Blatt der Wirtschaft und der Wirtschaftsprofessoren, disqualifiziert sich abermals bis ins Lächerliche. Es ist absolut beschämend, diesen argumentativen Schwachsinn dieses Blattes zur Kenntnis nehmen zu müssen. Auch ohne Expertise in Buchhaltung und Vorkswirtschaftslehre sollte inzwischen jedem halbwegs Interessierten klar geworden sein, dass die SNB das Schweizer Volk mit dieser Taktik in ein Schuldendesaster gigantischen Ausmasses hineinmanöveriert. Es ist Herrn Dr. Meyers Verdienst, standhaft und unablässig auch gegen erbitterte Widerstände dieser Trolle bei der SNB, der NZZ und bezahlten Schreiberlingen uns Normalbürgern reinen Wein einzuschenken. Es macht mir Angst, miterleben zu müssen, wie die Schweiz verludert und das Schweizer Volk langsam aber sicher ins Elend geführt wird. Please keep going on and on Dr. Meyer!
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Richtig.
Ich lese die NZZ kaum noch, habe den Artikel zwar gesehen, das lesen nach wenigen Zeilen jedoch verärgert abgebrochen.
Seit 15 Jahren ist das mit der NZZ so…… leider.
Früher einmal war sie eine meiner Pflichtlektüren.
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Eines aber verspreche ich jenen Herren in Politikmund SNB seit Jahren.
Sollten die uns in einen Crash mit hineinziehen, werde ich mithelfen die bis auf die Unterhosen auszuziehen.
Da wird kein privates Pensiönchen mehr übrig bleiben, nichts, null, never……… -
@The Observer,
Auch wenn die Medienmacht das grösstenteils konzeptlose Geschwätz der Politschranzenschaft grotesk aufbläst, ändert dies nichts an der Tatsache, dass diese am Ende ihr Lateins ist. -
@The Observer
Danke
Ja es ist wirklich beängstigend, welchen Schwachsinn die NZZ bezüglich SNB behauptet.
Kann es ein, dass diese Journalisten einfach keine Ahnung haben von Bilanzanalyse oder dürfen Sie als Maulkorb-Journalisten einfach nicht die Wahrheit schreiben, ansonsten sie ihre Stelle verlieren?
Man kann nur einmal mehr Herrn Hässig danken, dass er den Mut hat für diesen Blog. Und man kann hoffen, dass er das noch länger durchhält.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Morgen Herr Meyer,
sehr gut. Der Artikel der NZZ trägt Kennzeichen von Kollektivhalluzinationen. Mit der Wirklichkeit hat dieses mediale Bild jedoch herzlich wenig zu tun wie aus Ihrem Artikel hervorgeht. Bemerkenswert an dem Fall NZZ &. Co. – SNB ist die Hysterie, die innerhalb kürzester Zeit in den verschiedenen Bereichen der Öffentlichkeit hervorgerufen werden. Sie zeigt das zunehmende Unvermögen, mit dem Fall „SNB“ sachlich umzugehen. Für demokratische offene Gesellschaften gibt es kaum eine grössere Gefahr als die, dass sich falsche Bilder in den Köpfen verfestigen.
Ich bin von der NZZ &. Co. nicht überrascht. Dieselbe Schiene wird i.S. Immobilien, AHV, PK und Steuern gefahren. Man muss sich vergegenwärtigen: Die SNB hat keine Guthaben, sondern nur Wertpapiere als Vermögen, die grundsätzlich einer Bank gehören und die sie dieser gegen Herausgabe von Schuldanerkennungen und Schuldscheinen während dieser Zeit schuldet. Eine Zentralbank kauft nicht selber am Markt, weil die Marktteilnehmer kein Girokonto bei ihr haben. Das in den Wertpapieren inhärente Risiko tragen die Banken.
In die gleiche falsche Richtung zielt auch das oft gebrauchte Wort „Reserven“. Reserve ist ein Passivposten, wird aber oft als Aktivum der SNB ausgelegt, wie z.B. i.S. „Währungsreserven“. Daher ist es wichtig, die Vorgänge erst einmal buchhalterisch zu analysieren, sonst kommt man immer zu falschen Ergebnissen und Definitionen, die schliesslich in die Irre führen müssen. Es ist daher nicht weiter verwunderlich wenn Gestalten wie @Roman Günter &. Co. ermutigen „die Bilanzebene zu verlassen“…..klar, oder?
Sie schreiben:
„Klar: In diesem Fall könnten sie das SNB-Risiko direkt auf die Schweizer Steuerzahler abwälzen. Die Banken wären dann „aus dem Schneider“. Ich hoffe, die Politiker und das Schweizer Volk sind nicht so dumm und stimmen dem zu.“
Das ist das Filetstück. Um das geht es am Ende des Tages. Eine Verschiebung der Schulden….Ich habe den Verdacht das wir innerhalb der nächsten 5 Jahren den Euro einführen werden müssen, es sei denn, die Menschen beginnen diese Sachverhalte kritisch zu hinterfragen…..
Schreiben Sie weiter Herr Meyer. Sie sind sehr wichtig für unser Land. Niemand wird sagen können: „wir haben davon nichts gewusst“. Lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen und fallen Sie nicht in Diskussionsmustern hinein die das Ziel haben das Thema zu torpedieren.
Einen schönen Tag.
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@Platon
Ihre Aussage ist grundsätzlich falsch:
„Man muss sich vergegenwärtigen: Die SNB hat keine Guthaben, sondern nur Wertpapiere als Vermögen, die grundsätzlich einer Bank gehören und die sie dieser gegen Herausgabe von Schuldanerkennungen und Schuldscheinen während dieser Zeit schuldet. Eine Zentralbank kauft nicht selber am Markt, weil die Marktteilnehmer kein Girokonto bei ihr haben. Das in den Wertpapieren inhärente Risiko tragen die Banken. “Die Banken haben tragen unter den gegebenen Umständen keine Wertpapierrisiken, sondern haben als Girokontoinhaber ein gesetzliches Zahlungmittel zur Verfügung, welches durch die Nationalbank als Stellvertreter des Bundes technisch bereitgestellt wird und als solches nicht wertberichtigt werden kann.
Sie müssen die Bilanzebene nicht verlassen, sondern einfach die Rechnungslegungsregeln kennen und Risiken richtig bewerten können, um sinnvolle Aussagen treffen zu können. Leute wie Sie und Herr Meyer tragen mit ihrem simplen Fokus auf die Bilanz und der Ausblendung der rechtlichen und ökonomischen Sachverhalte dazu bei, dass die Diskussionen um die Nationalbankbilanz immer wieder in den esoterischen Bereich abdriften.
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@Platon
Vielen Dank für Ihre Ermutigung.
Ja. „Kollektivhalluzination“ – welch zutreffende Beschreibung!
SNB-Chef Jordan ist der Oberprediger dieser Hallutination – und unsere Politiker fallen darauf hinein.
Das ist gefährlich. Muss korrigiert werden.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Roman Günter
Danke
Sie verwechseln die Sichtverbindlichkeiten der SNB gegenüber den Banken mit den Giroguthaben der Banken gegenüber der SNB.
Letztere sind gesetzliche Zahlungsmittel der Banken. Erstere sind nicht Zahlungsmittel für die SNB. Sie können es per Definition auch gar nicht sein.
Bitte lesen Sie das Gesetz korrekt.
Ihr Argument sät Verwirrung: Als Inhaber eines Girokontos verfügt dessen Inhaber nicht automatisch über ein gesetzliches Zahlungsmittel, wie Sie schreiben.
Nur ein Guthaben auf dem Konto ist gesetzliches Zahlungsmittel – eine Schuld auf dem Konto ist und kann kein gesetzliches Zahlungsmittel sein.
Stiften Sie hier absichtlich Verwirrung oder kennen Sie den Unterschied zwischen Guthaben und Verbindlichkeit tatsächlich nicht?
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@ Günter
„Sie müssen die Bilanzebene nicht verlassen“
Ok, zwei einfache Fragen:
1. wie gross ist das Eigenkapital der SNB? (Ende Juli knapp 140 Mia)
2. Für den hypothetischen Fall, dass die knapp 800 Mia Devisenanlagen zB 20% verlieren würden (wäre Reduktion des Eigenkapitals um ca. 160 Mia): wer kommt für die Unterdeckung des Eigenkapitals auf? -
@nachdenklicher Nachdenker
Ihre Frage ist absolut berechtigt.
Gemäss SNB-Jordan stellt eine Unterdeckung des SNB Kapitals keine Gefahr für die SNB Gläubiger dar, da die SNB das Geldmonopol halte und jederzeit
gesetzliche Zahlungsmittel aus dem Nichts schaffen könne.Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@ nachdenklicher Nachdenker
Die SNB wird die Ausschüttungen an die Kantone einstellen. Dort fehlen dann die Einnahmen. Um das zu kompensieren werden die Kantone die Steuern erhöhen. Ergo der Steuerzahler. Somit ist die Politik der SNB die Politik des Steuerzahlers. Der leider nie das Recht hatte seine Meinung dazu zu sagen geschweige denn abstimmen durfte.
Q.E.D.
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Werter Herr Meyer, ich bin zwar kein Währungsfachmann, aber was mich wundert, ist der Umstand, dass durch die einfache „Notenpresse“ Vermögenswerte – ohne Verbindlichkeiten – geschaffen werden können. Wenn das so einfach ist, weshalb wird es dann durch andere Notenbanken nicht auch praktiziert? Oder weshalb drucken andere Notenbanken nicht einfach Geld der eigenen Währung und kaufen damit ausländische Titel, wie unsere NB? Damit könnten sie doch dem Umstand der Inflationierung durch die Notenpresse – ein Stück weit wenigstens – entgegen?
Unsere NB hält ja – gemäss Aufstellung der Börse „nasdaq“ per 30.6.2018 etwas mehr als 92 Milliarden US-Aktien im Portfolio – eine interessante Aufstellung.
https://www.nasdaq.com/quotes/institutional-portfolio/swiss-national-bank-913041-
@Peter Meier
Danke
Das ist genau der Punkt.
Die SNB kann eben nicht Geld im Sinne von Vermögen drucken. Nur Notenfälscher können das.
SNB-Chef Jordan propagiert also Geldfälschung durch die SNB. Die NZZ kolportiert diesen Irrtum.
Und die Schweiz Politiker (sogar der Bundesrat) fallen auf die SNB herein.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Das Gegenteil ist der Fall: die SNB kann mit der Notenpresse keine Vermögenswerte schaffen. Das schreibt Herr Meyer ja auch so. Lesen Sie dazu auch den Text von Platon. Und wenn es dann doch so einfach wäre wie die NZZ schreibt, dann könnte sich die Türkei ja ihrer Schulden leicht entledigen….kann sie aber nicht. Das weiss hingegen sogar auch die NZZ.
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@Innerschweizer
Exakt.
So ist es.
Danke
Marc Meyer
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Eine Frage: Die Schulden der Nationalbank sind in Schweizer Franken. Die Nationalbank hat das Monopol, Schweizer Franken zu drucken. Wie können dann die Schulden der Nationalbank zum Problem werden?
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Ihre Frage hat Dr. Meyer an dieser Stelle bereits mehrfach beantwortet.
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Stern…..diese Frage ist unnötig.
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Das Resultat des Notendruckens ohne Deckung ist seit Jahrhunderten bekannt…….. es ist die INFLATION.
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Das wirklich bekannteste Beispiel ist das Geschehen im Deutschland der 20iger Jahre.
Lesen sie es nach, es ist wirklich ne interessante Geschichte. -
@stiller Beobachter
Genau das hat Herr Meyer noch nie getan. Es sind immer wieder die gleichen Behauptungen, die Meyer schon in seinem kleinen grünen Buch in die Welt setzte. Die Entwicklung auf Gesetzesstufe hat Meyer völlig verschlafen und viele der Behauptungen sind so grundsätzlich falsch. -
@Hermann Strern
Schauen Sie sich die aktuellen Beispiele der Handhabung einer Währungskrise und Wirtschaftskrise in Venezuela oder in der Türkei an; dort haben die Notenbanken auch ein „Monopol“, nämlich dasjenige, die Bevölkerung in die Armut zu treiben.
Für Deutschland lohnt es sich folgende Begriffe zu googeln:
Aufwertungsgesetz 1925
Hauszinssteuer während der Weimarer Republik
Lastenausgleichsgesetz 1952
Alle diese staatlichen Massnahmen dienten dazu, für das Versagen des Staates resp. von dessen Wirtschaftspolitik/Währungspolitik den einfachen Bürger „bezahlen“ zu lassen! -
@The Observer
Danke.
Genau. So oder so werden die Schweizer Steuerzahler für die SNB gerade stehen müssen. Falls das Eigenkapital der SNB stark negativ werden sollte, ist sogar mit der Einführung es Euro zu rechnen.
So weit hat die NZZ noch nicht einmal gedacht – die SNB auch nicht.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Roman Günter
Danke
Schade – schon wieder kein fachliches Argument, auf das ich eingehen könnte.
mfG
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@Hermann Stern
Danke
Die SNB muss unterscheiden lernen zwischen aktiven Franken und passiven Franken.
Nur aktive Franken können Zahlungsmittel sein. Die SNB besitzt aber passive Franken. Diese können ex definitione keine Zahlungsmittel sein, da sie selber eine Schuld darstellen.
Nur Guthaben können Zahlungsmittel sein. So steht es auch im Gesetz. Die SNB sollte sich einmal mit dem Gesetz auseinandersetzen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Walter Roth
Danke
Bei Banknoten ist das Resultat Inflation und bei den Giroguthaben der Banken bei der SNB muss eine Wertberichtigung erfolgen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@stiller Beobachter DAS ORIGINAL!!!
Vielen Dank.
Schön, dass Sie sich hier melden.
Ja das Ganze habe ich schon oft erklärt. Bei der NZZ scheint es den Journalisten verboten zu sein, Inside Paradeplatz zu lesen…
Es freut mich sehr, dass sie betonen „Stiller Beobachter, Das Orignial“.
Es war mir beim letzten Kommentator „stiller Beobachter“ zu meinem Beitrag „Ueli Maurer ist der Erste der einsieht, dass sich die SNB hoffnungslos verrant hat“, klar, dass Sie das nicht waren.
Es ist anzunehmen, dass der SNB-Troll diesen perfiden Kommentar gepostet hat. Also konkret denke ich, es war der Pseudo „Walt Rother“, der sich auch den Namen Walter Roth (das Original) in verwirrender Weise aneignet.
Früher nannte sich der SNB-Troll „Urs Abderhalden, „The Real MM (Dr.!) usw.
Es ist beschämend, dass die Irrlehre des SNB-Chefs nur noch durch Pseudos, die Ihre Pseudos perfide ändern, um zu verwirren, vertreten wird.
Welch Blamage für unsere Notenbank!
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Im zehnten Jahre nach der Finanz- und Wirtschaftskrise sind die Leitzinsen in Europa durchwegs noch niedriger als im Krisenjahr 2009 selbst.
Weil der Euro gescheitert ist, hat Europa klammheimlich den japanischen Weg eingeschlagen, um das Offensichtliche vorläufig zu verbergen und weil es den Politikern hilft, ihre Staatshaushalte schönzurechnen.
Vergleichbar Sisyphos versucht die kleine Schweiz den Euro zu stützen, während die Interessen von EZB und Politik auf Entwertung und Verwässerung ausgerichtet sind.
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Richtig……
……aber nicht nur das, die Schulden haben neue Höchststände erreicht, wo es doch gerade in die andere Richtung gehen sollte.
Nur eben, man deckt alles einfach mit EZB Geldern zu, beziehungsweise, die EZB erklärt die von maroden Staaten eingekauften Staatsanleihen zu guten Sicherheiten, spielt also quasi …..selber Rating-Agentur. Sie benutzt diese selber als „sicher“ erklärten Papiere wiederum als Deckung für neue Zukäufe. Hebeln sagen sie dem dann…… dem Betrugsspiel.
Ich lese dazu gerne den Blog von Stelter.
https://think-beyondtheobvious.com/ -
@Unsere Arbeit….
Vielen Dank.
Ja. SNB-Jordan gleicht exakt dem Sisyphos. Er versucht immer wider, den Euro wie die Kugel den Berg hinauf zu stossen, um dann zusehen zu müssen, wie dieser noch weiter nach unten rollt.
Armer Sisyphos – armer Thomas Jordan
Marc Meyer
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@Walter Roth
Ja richtig.
Anders formuliert:
Die SNB schiesst gutes Geld schlechtem nach.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Wer dann noch beitritt ist völlig von Sinnen...aber davon gibt's in Bern genügend.
Die NZZ, das Blatt der Wirtschaft und der Wirtschaftsprofessoren, disqualifiziert sich abermals bis ins Lächerliche. Es ist absolut beschämend, diesen…
Der EU Beitritt und die Einführung des Euros werden der Bevölkerung als einzige Lösung präsentiert werden...