Die Staatsanwaltschaft von Mannheim wollte von der UBS über 80 Millionen Euro. Die Grossbank habe „ein System entwickelt“, mit dem deutsche UBS-Kunden „Geld auf einem Schweizer Nummernkonto am Finanzamt vorbei“ anlegen konnten.
Das schreibt jener Journalist der Lokalzeitung Mannheimer Morgen, der den Prozess seit einem Jahr verfolgt. Laut dessen jüngstem Artikel von gestern soll die UBS nun mit einem blauen Auge davon kommen.
Die Bank werde „am Ende des Verfahrens keine 83 Millionen Euro zahlen müssen, sondern nur einen niedrigen einstelligen Millionen-Betrag als Gewinnabschöpfung“, so der Journalist.
Die UBS und ihre deutschen Star-Anwälte hätten sich beim Gericht mit ihrem rechtlichen Standpunkt durchgesetzt. „Ohne Haupttäter keine Haupttat“, gibt der Mannheimer Morgen-Redaktor diesen wider.
Es geht um Beweise, und die fehlten. Die Staatsanwaltschaft habe „zwar schlüssig“ dargelegt, dass die UBS „ein System entwickelt“ habe, das Geldverlagerungen in die Schweiz ermöglicht habe.
Nur: „Die Staatsanwaltschaft konnte aber weder Steuerhinterziehung noch die Beihilfe der UBS dazu belegen.“
Damit geht die UBS als Siegerin vom Platz. Allerdings hatte sie 2014 in einem Deal mit den Bochumer Behörden 300 Millionen Euro bezahlt.
In Italien einigte sich die UBS kürzlich ebenfalls, und auch da wurde es teuer. Gut 110 Millionen Euro Ablass musste die Bank für Steuersünden aus der Vergangenheit zahlen.
In Frankreich gehts ums Ganze. Der Milliardenprozess steht vor der zweiten Runde. Wann dieser stattfindet, ist wegen Corona offen. Es könnte noch lange gehen.
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Die beliebtesten Kommentare
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Obwohl folgende Meldung nicht direkt diesen Fall betrifft, finde ich, ist sie sehr wohl eine Mitteilung wert. In den Mainstream-Medien sucht man wiedermal vergeblich danach:
Die Bank Hapoalim Schweiz – Niederlassung der grössten Israelischen Bank in der Schweiz – wurde vom US Dept. of Justice für Schuldig befunden, Assets und Einkommen von taxpflichtigen US-Anleger im Wert von über 7.6 mia US$ unter aktiver Beihilfe auf ca. 5’000 Offshore-Konten an der US-Steuerbehörde vorbei angelegt zu haben. Die Bank habe sich mit dem Dept. of Justice auf eine Strafzahlung an die US-Treasury in der Höhe von 875 mio US$ geeinigt!
Ist doch ein nettes Sümmchen…
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Visionär: „In den Mainstream-Medien sucht man wiedermal vergeblich danach“
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Angesichts der Tatsache, dass sich allein in Deutschland bis heute über 135.000 Personen mittels einer Selbstanzeige und Nachdeklaration ihres ausländischen Kapitalvermögens steuerehrlich gemacht haben, ein Armutszeugnis für die Staatsanwaltschaft. Wer mit Steueroptimierern spricht erfährt relativ schnell, wie und mit welchen Versprechen die Kontaktanbahnung und die Beratung vor Ort stattgefunden hat. Aber wenn man nicht einmal diesen relativ simplen Vorwurf beweisen kann, wird man sich erst recht beim Thema Geldwäsche schwer tun. Der UBS Klassiker war der Transfer auf das Konto einer FL-Stiftung. Der Kunde mandatiert einen FL-Domizilhalter mit der Verwaltung der Stiftung. Dazu kommt noch die UBS-Corpboard Ltd. als zusätzlicher Stiftungsrat in’s Boot. Im Stiftungs-Reglement werden als Nachbegünstigte gemeinnützige Institutionen definiert, die unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss des Stiftungsvermögens kommen sollen; allerdings anonymisiert und ohne Anspruch zu erfahren von wem der Mittelzufluss stammt. Würde mich wundern, wenn man diese Konstruktion nur für den normalen Steuerhinterzieher zur Anonymisierung seines Kapitalvermögens beansprucht hätte. Heute ist in der Regel die UBS Optimus Foundation Empfänger der anonymen Spenden. Der einzige, der bei diesem Gebastel stören könnte, wäre der Kunde/wirtschaftlich Berechtigte, oder die ausländische Finanzverwaltung. Aber dort fehlt es, wie mir scheint, an Expertise und Kreativität.
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Weshalb soll die UBS einen „einstelligen Millionenbetrag“ zahlen wenn die Mannheimer Staatsanwaltschaft keine Beweise vorlegen konnte, dass die UBS Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet hat ? Auch wenn die Bank das aus der Portokasse zahlt, leuchtet das nicht ein.
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Bald profitiert die Swiss Re vom Wissen der Motte, der eigentlich die Verantwortung tragen müsste, dem aber noch Millionen reingeschoben werden.
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Wer übernimmt die Star-Honorare der deutschen Star-Anwälte?
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Und wer wundert sich noch, dass die Schweiz im direkten Ausland einen schlechten Ruf hat? Und belächeln, dass sich die Schweizer noch immer stets als Opfer des Auslandes sehen?
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Vielleicht war die Strategie von Ermotti, die Anschuldigungen vor Gericht klären zu lassen, anstatt sofort einen teuren Vergleich abzuschliessen, doch nicht so falsch.
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Der „Meister Proper“ wäre in der Schweiz ein viel beschäftigter Mann. Sein Tagewerk wäre alleine schon bei den Banken ausgefüllt.
© Stefan Wittlin (*1961), Schweizer „Medicus-Canis“, Kynologe-Hundetherapeut, Tierpsychologe, Buchautor und Kolumnist
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Dr. Thomas Middelhoff hätte vergleichbar treudoof Saläre, Prämien und Boni nach Versteuerung in MDAX- oder Nasdaq-ETF anlegen können wenn der Index steigt (GD 200).
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In Deutschland waren bei bis Ende 2008 erworbenen Wertpapieren die Kursgewinne nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei.
Andererseits bestanden durch die gezielte Nutzung der Haussezeiten 2003 bis 2007 und 2009 bis 2019 mannigfaltige Möglichkeiten, ein Kapital gewinnbringend anzulegen – ob mit oder ohne Steuerzahlung auf die Gewinne:
https://www.boerse.de/etf/ISHARES-MDAX-DE/DE0005933923
https://www.boerse.de/etf/ISHARES-NASDAQ-100-DE/DE000A0F5UF5
Natürlich ist die Motivation der UBS die Guthaben der deutschen Kunden in der Schweiz anzulegen recht durchsichtig, da auf diese Weise – anders bei weiterer Anlage i Deutschland – die höchsten Gebühren zu verdienen waren.
Nur ist dies gemessen an den zeitgleich bestehenden Möglichkeiten, ein Kapital gewinnbringend anzulegen wohl ziemlich die schlechteste Auswahl.
Das ist vergleichbar wie ab 1992 anläßlich der bevorstehenden Zinsabschlagsteuer unter Finanzminister Theo Waigel viele deutsche Banken ihre Kunden veranlaßten, deren Guthaben in Tochtergesellschaften in Luxemburg oder dem Kleinwalsertal anzulegen, derweil sich alle großen internationalen Börsenindizes sich bis zum Jahr 2000 verfünffachten, der amerikanische Nasdaq – Index sogar verzehnfachte und der US-Dollar infolge der bevorstehenden Euroeinführung aufwertete:
https://www.focus.de/magazin/archiv/zinsabschlagsteuer-waigel-schroepft-die-rentner_aid_142176.html
https://www.boerse.de/historische-kurse/Nasdaq-100/US6311011026
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Ein Bericht, der aus abgeschriebenen Zitaten eines Lokaljournalisten besteht. Null Mehrwert durch IP, null Recherche, null Aussage.
Dafür einmal mehr ein Corona-Verschwörungs-Bericht eines „Publizisten“ und das übliche Bashing einer Frau im Aufwind.
Well done Lukas
Vielleicht war die Strategie von Ermotti, die Anschuldigungen vor Gericht klären zu lassen, anstatt sofort einen teuren Vergleich abzuschliessen, doch…
Bald profitiert die Swiss Re vom Wissen der Motte, der eigentlich die Verantwortung tragen müsste, dem aber noch Millionen reingeschoben…
Weshalb soll die UBS einen "einstelligen Millionenbetrag" zahlen wenn die Mannheimer Staatsanwaltschaft keine Beweise vorlegen konnte, dass die UBS Beihilfe…