Nebelspalter.ch-Gründer und Buchautor Markus Somm, bekannt aufgrund seiner journalistischen Arbeit und auch als Sohn von Ex-BBC-Schweiz Chef Edwin Somm, muss 500 Franken Busse leisten – „bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 5 Tagen“.
Dies schreibt die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt in ihrem „Strafbefehl“ vom 10. Juni im Verfahren VT.2018.25089. Vorgeworfene Tat: „Nichtverhinderung einer strafbaren Veröffentlichung“.
Im Herbst 2018 publizierte die Basler Zeitung, die damals Somm teilweise gehörte, zusammen mit Christoph Blocher und einem Dritten, die Story „Rudolf Elmer siegt vor Bundesgericht“.
Darauf erschienen online Kommentare unter verschiedenen Namen, mit Ausdrücken wie „Bombenleger“, „Nötigung“, „Diebstahl“. Diese seien „geeignet, Rudolf Elmer in der Ehre zu verletzen“, urteilt die Staatsanwaltschaft BS in ihrem Strafbefehl gegen Somm.
Das Problem laut Behörde: „Die jeweiligen Autoren konnten in der Folge nicht eruiert werden“.
Damit blieb Markus Somm in der Schusslinie, der es als „damaliger Chefredaktor der Basler Zeitung (…) durch sein sorgfaltswidriges Verhalten in organisatorischer Hinsicht versäumt (habe), eine funktionstüchtige Kontrolle der Online-Kommentare durch entsprechend qualifiziertes Personal zu etablieren“.
Es handle sich um eine „zumutbare Vorsicht“, finden die Ermittler. Weil diese gefehlt habe, sei es zur Veröffentlichung gekommen, „durch die eine strafbare Handlung begangen wurde (Ehrverletzung zum Nachteil von Rudolf Elmer)“.
Somm meinte gestern im Gespräch, er würde das Urteil weiterziehen. Der ursprüngliche Artikel stamme von einem Journalisten aus dem Hause Tamedia, welcher im Rahmen der Kooperation namens „Newsnet“ auch bei seiner Basler Zeitung (BaZ) erschienen sei.
„Ich bin davon ausgegangen, dass die Newsnet-Leute die Kommentare prüfen würden“, so Somm. Zudem sei der Artikel in seinem letzten Monat als Chef der BaZ erschienen. Somm und die zwei weiteren Aktionäre verkauften die BaZ an die Tamedia, heute Tx Group. Diese gibt unter anderem den Tages-Anzeiger heraus.
Elmer betonte per Email, es sei entscheidend, dass jedes Medium seine Kommentare „im Griff“ habe. „Die Argumentation der Staatsanwältin scheint mir wasserdicht“, so Elmer gestern.
Die meisten Medienanwälte sind der Ansicht, dass das jeweilige Online-Medium für den Inhalt der Kommentare verantwortlich sei. Ein höchstrichterliches Leiturteil dazu fehlt bisher.
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Die beliebtesten Kommentare
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ohoh, da muss unser Luki das freche IP-Kommentariat künftig wohl auch etwas enger an die Leine nehmen… 🙂
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Da wird sich Markus Somm nicht rausreden können, auch mit einer Beschwerde nicht. Grundsätzlich ist der Autor für allfällige ehrverletzenden Aussagen haftbar. Ist ein Artikel nicht namentlich gekennzeichnet, MUSS der Chefredaktor auch die strafrechtliche Verantwortung übernehmen. Und ist der zufälligerweise an diesem Tag gerade ausser Haus oder im Urlaub, dann wäre für eine funktionstüchtige Kontrolle sogar der Verleger als letze Instanz verantwortlich.
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Wenn ich mir den Youtube-Channel anschaue, habe ich Mitleid. Das ist ja schon erbärmlich: Jeder Kantischüler, der ein Trickli mit seinem Skateboard reinstellt, hat mehr Zuseher!
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Herr Somm sollte sich jetzt vermehrt um seinen Nebelspalter kümmern, damit dort die Abos etwas zunehmen.Nebenschauplätze wie dieser sind Sommerloch-Füller und dienen nur der Ablenkung.
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@John
@JuristDamit agiert die Staatsanwaltschaft, im Land der Glückseligen, als Untersuchungs- und Strafbehörde zugleich. Dies widerspricht dem im Strafprozess geltenden Grundsatz, wonach Anklage und Urteilsfindung nicht durch dasselbe Organ und dieselbe Person wahrgenommen werden dürfen (sog: Akkusationsprinzip). In allen anderen Strafverfahren gibt es eine klare personelle Trennung zwischen dem Ankläger oder der Anklägerin und dem Gericht. Begründet wird diese Ausnahme damit, dass es sich bei einem Strafbefehl lediglich um einen Vorschlag handle, welcher schliesslich im Rahmen eines ordentlichen Gerichtsverfahrens weitergezogen werden könne. Diese Praxis des Strafbefehlverfahrens in der Schweiz ist rechtsstaatlich fragwürdig und in naher Zukunft werden europäische Instanzen die wiederholte Ohrfeige austeilen. Insbesondere wirft die Praxis dringende Fragen hinsichtlich des rechtlichen Gehörs, der Waffengleichheit und des Grundsatzes der Öffentlichkeit von Verfahren auf. Eine Bananenrepublik massgeschneidert auf die Bedürfnissen wohlhabenden und nicht selten krimineller Menschen.
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Kann wirklich ein Jurist einen solchen Unsinn erzählen. Das formelle Strafrecht, auch Strafprozessrecht genannt, ist in der Schweiz seit Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) am 1. Januar 2011 einheitlich geregelt. Zuvor existierten 26 kantonale Strafprozessordnungen sowie eine Bundesstrafprozessordnung für bestimmte der Bundesjustiz unterstehende Delikte. Eine rechtsstaatliche Bedenklichkeit ist bei einem Strafbefehl sicher nicht auszumachen. Ja, der Staatsanwalt ist für gewisse Delikte sowohl Untersuchung- wie auch Strafbehörde. Wenn man weiss, dass fast 90% der Delikte im Strafbefehlsverfahren erledigt werden, dann erleichtert das die Arbeit der Justiz enorm. In den Anfängen war es tatsächlich so, dass unerfahrene Staatsanwälte mangels Praxis mit der Rechtsprerchung und dem „Richterlis“ spielen oft überfordert waren. Heute hat sich auch das massiv verbessert. Und die Kompetenz des Staatsanwaltes ist denn auch klar eingegrenzt: Als mögliche Strafen kommen Bussen, Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen, bis zu 720 Stunden gemeinnützige Arbeit, bis 6 Monate Freiheitsstrafe sowie Kombinationen, welche nicht mehr als 6 Monaten Freiheitsstrafe entsprechen, in Frage. Der Strafbefehl an sich ist ja ein Urteilsvorschlag, gegen den man immer innert 10 Tagen Einsprache erheben kann. Findet keine Einsprache statt, gilt der Strafbefehl als rechtskräftiges Urteil. Bei einer Einsprache entscheidet die Staatsanwaltschaft über Einstellung des Verfahrens oder übergibt den Strafbefehl als Anklageschrift dem Gericht zur Hauptverhandlung.
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@Valentin Vieli
kann wirklich ein unabhängiger Berater diesen Müll verbreiten. Laut der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektionen erledigen die Strafverfolgungsbehörden über 97% aller Fälle per Strafbefehl – die meisten ohne staatsanwaltschaftliche Einvernahme. Ist die Wahrheitsfindung zweitrangig? Um das geht es. So wirkt der Strafbefehl à la Suisse wie ein Angebot und die scheinbare Akzeptanz dieses akzeptanzbedürfigen, „staatlichen Strafantrages“ wird leichtfertig als Anerkennung von Tatsachen und Schuld interpretiert. Diese Praxis des Strafbefehlverfahrens in der Schweiz ist eben rechtsstaatlich fragwürdig und steht derzeit auf dem Prüfstand in Europa.
Wenn der Beschuldigte nicht schuldig wäre, hätte er den freundlich
zugeschickten Antrag ja mittels Einsprache ablehnen können. Oder mit anderen Worten im Land der Glückseligen:„Der Staatsanwalt fällt gerade kein Urteil, sondern er
macht einen Urteilsvorschlag. Das Besondere ist, dass
der Beschuldigte diesen Vorschlag anerkennen kann. Dann ist die Sache erledigt.“ – Votum Bundesrat Blocher Christoph, AS SR 2006 1050.„Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK gibt einen Anspruch darauf von einem unabhängigen, unparteiischen und auf Gesetz beruhenden Gericht, in einer mündlichen, öffentlichen Verhandlung, beurteilt zu werden.10 Ergänzt wird diese Bestimmung durch Art. 14 Abs. 1 UNO-Pakt II. Strafbefehle kommen in einem schriftlichen, nichtöffentlichen Verfahren zustande und werden von einer Nichtrichterlichen Behörde verfügt.“
Klingelt es? Nein?
Wir leben in einem Land, wo die Staatsanwaltschaft die Untersuchung
führt und gleichzeitig für den Erlass des Strafbefehls zuständig ist. Die Gewaltentrennung wird also durchbrochen und das Strafbefehlsverfahren weitgehend der öffentlichen Kontrolle entzogen. Wenn das keine Bananenrepublik ist…..es wird teuer für die Schweiz…
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Weiterzug dieses „Urteils“ kann nur unterstützt werden.
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Irgendwie erinnert mich das an Erdogan. Der rennt doch auch allen missbeliebigen Kommentatoren hinterher.
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Hoffentlich bekommt er eine saftige Busse.
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Somm schiesst aggressiv auf jeden, der einen Fehler macht. Ich vermute, die Verteidigung in seinem eigenen Fall wird folgendermassen lauten: Das ist ein ganz anderer Fall.
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Da hat Somm nochmal Glück gehabt: In den USA hat das FBI gerade mal die Web-Domänen presstv.com und alalamtv.net übernommen und still gelegt. Die Schweizer Strafermittler sind da weit weniger brachial und lassen sowohl BAZ als auch Nebelspalter online..
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Somm bestätigt die Begründung des Strafbefehls gleich selbst. Mit dem „er sei davon ausgangen“, bestätigt er sein „sorgfaltswidriges Verhalten in organisatorischer Hinsicht“ und das Fehlen von „zumutbarer Vorsicht“.
Einfach bezahlen und die Lehren daraus ziehen, Herr Somm. -
Blödsinn….
Elmer soll man nicht ewig mit seinen Taten verfolgen, das ist in der Schweiz so.
Aber Elmer in der Ehre verletzen….. kann man das ?
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Der Herr Somm ist in den letzten Jahren dermassen unsympatisch, arrogant und rechthaberisch geworden. Die Nebelsplater-Gründer würden sich im Grab umdrehen…
Einer der das mit der Weltwoche praktiziert, reicht wohl nicht; es müssen zwei ehemals beliebte Publikationen an die Wand gefahren werden.
Natürlich soll er belangt werden; Ausreden hin oder her.-
Somm ist in der Tat dermassen arrogant und rechthaberisch. Am besten ihn nicht auch noch hier zu erwähnen. Ich hoffe, dass der Vertrag bei der SonntasZeitung bald ausläuft sonst kündige ich das Abonnement. Weltwoche und Nebelspalter sind eh nur fürs Altpapier.
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Ja, wir wissen es. Es schmerzt euch Linken ungemein, dass ihr nicht alle Redaktionen im Lande auf Euren Kurs sozialistischen Kurs trimmen könnt. Und dann schaffen es Köppel und Somm sogar noch mitzuhelfen, dass Eure Kommunistischen Polit-Vorlagen versenkt werden an der Urbe. Ich fühle mit Euch, ihr armen, unterdrückten Eliten.
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Genau. Unabhängig davon ob Markus Somm sich hier schuldig gemacht hat, soll er verurteilt werden. Denn er ist unsympathisch etc.. Es lebe die Rechtsprechung des Mittelalters und die Hexenverfolgung. Wer vorstehend Ironie findet kann sie behalten.
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Ich höre heute zum ersten Mal von dieser Geschichte. Dank dem Strafverfahren wird es nun aufgewärmt, so dass auch jeder die angebliche Ehrverletzung noch einmal (oder zum ersten mal) nachlesen kann. Von dem her dient es weder Herrn Somm noch Herrn Elmer, dass die Geschichte nun veröffentlicht wurde. Da muss sich die Person, die den Strafbefehl gepetzt hat überlegen, ob das wirklich den Interessen der Beteiligten dient. Ich denke, so Ehrverletzungsdelikte sind völlig überflüssig und die Hürden für einen Strafantrag sollten deutlich erhöht werden.
… und natürlich gilt die Unschuldsvermutung und es liegt in der Natur der Sache, dass beide Parteien ihre eigenen Standpunkte haben.
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Was heisst gepetzt ??
Du bist auch kaum ein jurist und sonst aber ein ganz mieser….
Gerichtsurteile sind öffentlich, mein Freund der Jurist….und Strafbefehle sind Urteilen gleichgestellt….
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Die Kommentare und Auftritte von Somm sind dermassen unsympathisch und verderben den Tag, der sollte gepiesackt werden für den Schrott, den er rauslässt.
Schade für den Nebelspalter.-
Der Kommentar von @Verleger nennt er sich und ©Somm is over; Das ist zu 100% meine Meinung. Wenn ich den Namen Markus Somm nur schon lese ist bei mir Feierabend und wenn ich ihm am TV sehe muss ich weiterzappen. Ich wünsche Rudolf Elmer viel Glück!
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@ Verleger, Roger und andere…..
So wenn sie den Namen Somm nur schon lesen….
Sie gehören also zur seltenen Gattung der linken Dummköpfe die lesen, erstaunlich.
Nun ja, lesen tun sie offenbar hie und da mal, aber beim „verstehen“….. ja, genau da liegt der Hase im Pfeffer. -
Ja, wer nur linken Lügen vertraut tut sich schwer mit Somm.
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Walter Roth – Wieso sind es ihre Leserbriefe, die die Zeitungen/Verlage schon von Anfang an ablehnen? Von wegen dumm, stupid und am äussersten rechten Rand gefährlich.
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@Walter Roth:
„Linke Dummköpfe“… solche Versimplifizierungen sind Merkmale der wahren Dummköpfe. -
Walter, wie fest schmerzt es dich eigentlich jeden Morgen, wenn du in den Spiegel blickst und erkennst, dass dein Nachname Rot(h) ist?
Wir wissen ja alle, dass die Lieblingsfarbe der Rechtsradikalen eine andere ist…
Du solltest weniger von dir auf andere projizieren: bei deinen Beiträgen war jedenfalls noch nie etwas von „Verständnis“ zu spühren. Sie sind die ewig gleiche Leier eines frustrierten alten Sacks.
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Somm erlaubt sich alles in der heutigen Zeit. Seine Auftritte und Kolumnen sind dermassen aufgeblasen und daneben, ich war glücklich als ich die BZ wieder lesen konnte. Nur die Kolumne in der SZ von ihm verdirbt mir den Sonntag und die Lust an der SZ. Der Nebelspalter und Somm passt niemals zusammen. Die Zeitung machte früher Spass und war witzig…….
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Die Kolumne von Somm in der SoZ und der garantierte Sitz in Sonntagszeitung Standpunkte sind eine Art Sozialhilfe von Tamedia damit er nicht ganz in der Versenkung verschwindet. Die BAZ an die Wand gefahren, Nebelspalter noch ca 3 Jahre, Somm ist eine Fata Morgana, von Weitem beeindruckend, in der Nähe nicht mehr wirklich existent.
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Ei wie penibel! Sour grapes – es spritzt ja nur so. Hat wohl noch trolls angestellt für die likes …
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Rudolf Elmer hat nicht verstanden, dass der Nebelspalter, Blick und Bank Bilanzen Satire Zeitschriften sind!
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Nebelspalter als Satireblatt/Portal bezeichnen ist die eigentliche Satire!
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Ich wette 10 Julius Bär werbe Kugelschreiber, dass Rudolf Elmer hier kommentiert.
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@ loomit….
Das tut der öfers, sogar unter seinem Namen.
Wenn nicht ……ist ja auch klar das er Somm nicht ausstehen kann.
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ja mei Walti Roth: bisch Du es uufmerggsanms Bürschli.
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Nebelspalter „Gründer“?
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Wenn wir in IP kommentieren,
darf IP dies auch redigieren. -
Guter Entscheid, wenn Verleger oder Portale anonyme Kommentare zulassen sollen sie auch dafür gerade stehen. Anonyme Kommentare sind wie anonyme Briefe, feige. Meisten stehen Dumpfbacken dahinter denen es an allem fehlt, Anstand, Charakter, Courage!
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Sie meinen so wie Ihre Komnentare Brunner?
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Schämen Sie sich eigentlich nicht, Ihre sinnentleerten Kommentare noch mit Ihrem Namen zu versehen? Schon mal daran gedacht, dass es Menschen gibt, die es einen feuchten Dreck interessiert, wer Sie sind oder gerne wären.
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Gott weiss alles,
Rudolf Elmer weiss alles besser. -
„Zudem sei der Artikel in seinem letzten Monat als Chef der BaZ erschienen.“
Aber klar doch! Herr Somm hat während der ganzen Zeit bei der BZ es nicht fertiggebracht, eine funktionstüchtige Kontrolle zu installieren. Weshalb soll man ihm nun vorwerfen, dass er auch in seinem letzten Arbeitsmonat seiner Pflicht nicht nachgekommen ist? Und weil der letzte Monat so unwesentlich ist, hat er bestimmt auch auf sein letztes Gehalt verzichtet.-
Somm wird niemals auf etwas verzichten. Schon seine Kommentare zum von ihm verehrten Donald Trump brachte mich zum Erbrechen aber vom Typ sind sie ja ähnlich, sprich unmöglich.
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Somm hat bei der BAZ nichts fertig gebracht. Kläglich gescheitert!
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Elmer?
Wie sagte der Vorsitzende des Zürcher Obergerichts am 23.8.2016 bei seiner Urteilsverkündung zu Herrn Elmer so schön:
„Sie sind gar kein Whistle-Blower, sondern ein ganz gewöhnlicher Krimineller“.
Dem ist bis heute nichts hinzuzufügen.
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@W Churchill
Die Geschichte von Rudolf Elmer ist die eines Whistleblowers, eines Mannes, der –aus welchen Motiven auch immer – Alarm geschlagen hat, sich mit seinen Kenntnissen an die Öffentlichkeit wandte und dafür die geballte Kraft des Finanzplatzes und seiner Gehilfen innerhalb des medialen,-justitialen und politischen Komplex der Schweiz zu spüren bekam. Alt-Oberrichter Peter Marti (SVP) landete klammheimlich im Vorruhestand als Medien aus dem Ausland begannen, sich für die Strukturen (Justiztransparenz und Rolle der Medien in Verbindung mit dem Finanzplatz/Klassenjustiz) in der Schweiz zu interessieren.
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Aber die FINMA setzte der Bank Bär einen Aufpasser
in die Bude gegen Geldwäscherei, Steuerhinterziehung,
Steuerbetrug, illegale Machenschaften. -
@W Churchill: wie kommen Sie auf dieses Pseudonym?? Churchill hat nie Fake News verbreitet.
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Ruedi Elmer ist alles andere als ein Krimineller- sehr pflichtbewusster, gerechtigkeitsliebender und herzlicher Mensch, der versuchte ehrliche Werte zu verteidigen. Andere geben früher auf – er halt nicht
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„bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 5 Tagen“
Herr Hässig geniesst es anscheinend, dass er diese scheinbare Freiheitsstrafe für seinen Kollegen Markus Somm hier publizieren kann. Auch wenn nur ersatzweise und nur 5 Tage. Als ob dies bei einer „Busse“, die man „leisten“ muss, sensationell wäre. Es hat zwar sehr wenig mit der Finanzwelt des Paradeplatzes zu tun. Was uns hier vordemonstriert wird, ist der Charakter des Autors. Und vielleicht auch seine leider schon unter 60 Altersjahren rascher als bei andern Menschen abnehmende Leistungsfähigkeit. Er müsste nicht Busse leisten, sondern interessante Beiträge aus der Finanzwelt.-
Hoffentlich geht Somm die 5 Tage in den Knast.
Anders kann man diesen richterlichen Unsinn nicht blossstellen.
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Und damit wird die freie Meinungsäusserung desavouiert. Wenn jeder Journi damit rechnen muss für Aussagen dritter belangt zu werden, dann wird im Zweifel halt eben nicht publiziert bzw Zensiert zum Selbstschutz.
Gerade in der digitalen Welt völlig unnötig, ohne weiteres könnten die Tatsächlich Verantwortlichen erruiert werden, aber in unserem Land geht es schon lange nicht mehr um Rechtstaatlichkeit oder Gerechtigkeit, die oberste Prämisse ist Prozessökonomie, dem hat sich alles zu unterwerfen.
Und es ist halt einfacher einfach den Journi zu belangen als die tatsächlich Vernatwortlichen zu ermitteln, also Verurteilen wir den Journi…
Wo leben wir eigentlich heute ?
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Ich vermute die Mehrheit lebt gemütlich und zufrieden in der Schweiz ;-).
Es wird nicht der „Journi“ belangt, sondern der Verantwortliche für die Plattform, welcher zufälligerweise ein Journalist ist.
Somm predigt doch ständig von der Eigenverantwortung. JETZT muss ER sie übernehmen. Stattdessen versucht er die Schuld jemand anderem oder den Umständen in die Schuhe zu schieben. Kläglich, aber herrlich! Solche Leute finden immer Follower, die deren Bullshit weiter quirlen.
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Ja weil die Mehrheit zu dumm ist, aber irgendwann werden die auch in deine Freiheit eingreifen, du merkst es dann schon noch.
Der Verursacher ist also die Plattform.
Klar wenn ich also jemanden Arschloch auf Papier aufschreibe, dann sollten wir zukünftig auch die Papierfabrik zur Vernatwortung ziehen…also dümmer gehts ja wirklich kaum noch…über den Tellerand kannst du noch schauen ???
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Und täglich grüsst das Murmeltier.
Ja, wer nur linken Lügen vertraut tut sich schwer mit Somm.
Elmer? Wie sagte der Vorsitzende des Zürcher Obergerichts am 23.8.2016 bei seiner Urteilsverkündung zu Herrn Elmer so schön: "Sie sind…
Und damit wird die freie Meinungsäusserung desavouiert. Wenn jeder Journi damit rechnen muss für Aussagen dritter belangt zu werden, dann…