Der Hauptangeklagte Pierin Vincenz kam gar nicht mehr ins Gericht. Entschuldigt, hiess es gestern und vorgestern.
Zu holen dürfte es sowieso nicht mehr viel geben für den Ex-Raiffeisen-Crack. Zu erdrückend scheint die Beweislage.
Die Anklage hatte gestern ihren grossen Tag. Sie machte klar, dass es bei Vincenz et al von früh bis spät fast nur um eines ging: Wie kann ich mir die Tasche füllen.
Die Anwälte der vermutlich Geschädigten komplettierten das Bild. Ein „Mosaik aus Hunderten von Beweismitteln“, meinte der Aduno-Anwalt.
Und zu den Redlight-Spesen des einstigen Genossenschafts-Zampano sagte der Vertreter der Raiffeisen, solche habe es bei anderen Geschäftsleitungs-Mitgliedern nicht gegeben.
Vincenz als Big Spender mit unendlichem Cash-Bedarf, sein Kompagnon Beat Stocker als Mastermind mit Verschleierungs-Konstrukten à gogo, Trittbrettfahrer, die in Bonanza-Manier mitkassierten:
Das die Überzeugung der Wirtschafts-Staatsanwaltschaft und der Privatkläger. Echte Darlehen, seriöse Geschäfte, ehrhafte Kaufleute? Blödsinn, das ist „Gerichts-Telenovela“, so ein Ankläger.
Effektiv könnte die Causa gelaufen sein. Vincenz und Stocker sackten mit geheimen Vorab-Beteiligungen zweistellige Millionensummen ein, zur Verschleierung nutzten sie intransparente Vehikel.
Kommen sie dafür ins Gefängnis? Das ist die Millionen-Franken-Frage, die vom Zürcher Bezirksgericht schon Ende März oder Anfang April beantwortet werden dürfte.
Die Wetten laufen heiss, viele glauben nicht daran. Die grosse Hürde im Strafrecht ist der Schaden. Nix passiert, alle profitiert – so die klassische Verteidigungslinie.
Die Zürcher Ermittler versuchen es deshalb mit einem Novum. Vincenz und Stocker hätten ihre illegalen Einnahmen der Aduno und der Raiffeisen herausgeben müssen.
Als Beauftragte in höchsten Rängen seien sie aufgrund ihrer Treuepflicht dazu verpflichtet gewesen. Ihr gemeinsamer Gewinn von rund 25 Millionen sei genau der Schaden, welcher den beiden Firmen entstanden sei.
Ein gleichsam innovatives wie atemberaubendes Konstrukt. Hält es? Die entscheidende Frage ist, ob ein Bundesgerichsurteil von 2018 zur Herausgabepflicht von Retrokommissionen auf den Fall Vincenz anwendbar ist.
Vincenz und Stocker wären in dem Fall die Banker, welche die Kommissionen wider besseres Wissen – arglistig – für sich behalten hätten, statt sie ihren „Kunden“ – hier Aduno und Raiffeisen – auszuhändigen.
Wer konnte im 2015 und vorher ahnen, was die weisen Richter zu Lausanne dereinst im 2018 entscheiden würden, so die Verteidiger.
Umgekehrt die Ankläger: Das 2018er Retro-Urteil sei lediglich die Fortsetzung einer zuvor inittierten Gerichtspraxis gewesen.
Tatsächlich erfolgte das erste wegweisende Urteil rund um die Herausgabepflicht von Retro-Kommissionen bereits 2012.
Unabhängig von dieser Kernfrage entpuppte sich die Verteidigung von Vincenz, Stocker und vier weiteren Beschuldigten als teuer, aber ineffektiv.
Der erfahrene Lorenz Erni zeigte sich auf der Höhe seiner Aufgabe. Er pickte ein paar entscheidende Punkte heraus und versuchte, dort Zweifel zu säen. Es hätte auch anders sein können, so Erni. Nichts ist bewiesen.
So läuft Strafrecht. Sich auf einen Kernvorwurf stürzen, diesen zerpflücken, einen Alternativ-Hergang skizzieren, die Richter verunsichern.
Erni ist Strafverteidiger, er hielt das Plädoyer seines Lebens für Kunde Vincenz. Dafür erhält der Jurist Hunderttausende von Franken.
Vincenz, Stocker kriegen Gefängnis?
Der zweite entscheidende Verteidiger, Andreas Blattmann als Rechtsvertreter von Beat Stocker, ist ein Wirtschaftsjurist. Er sprach stundenlang, ohne auch nur die geringste Wirkung.
Nichts blieb hängen, keine wirkliche Auseinandersetzung mit den vorgeworfenen Taten war zu hören. Einfach zu allem etwas gesagt, eine endlose Rede:
Fidel Castro im Zürcher Volkshaus.
Stocker hilft das null und nichts. Er, der Spindoctor, das Mastermind, hätte via seinen Anwalt ausführen müssen, warum er das Zuger Vehikel iFinance respektive ReImage für die Insiderdeals benutzt hatte.
Warum er die „Beute“, wie die Staatsanwaltschaft sagt, „fifty-fifty“ mit Vincenz verteilen wollte. Weshalb er eine der erworbenen Firmen ein „Piece of Shit“ nannte, nur um diese dann „seiner“ Aduno für Millionen anzudrehen.
Nichts davon. Nur reden um den heissen Brei herum. Strafrecht ist am Ende simpel menschlich; hier ein harter Vorwurf der Ankläger, da eine klare Gegen-Darstellung der Verteidigung.
Ausgerechnet im Wirtschaftsfall des Jahrhunderts versagten die hoch entlöhnten Anwälte der Angeklagten. Einzig Vincenz zeigte ein Händchen bei der Wahl seines Verteidigers. Bei den grossen Würfen war der Brocken aus den Alpen halt schon immer gut.
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Die beliebtesten Kommentare
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Vincenz möchte man unbedingt ins Gefängnis bringen, genau ihn, der Raiffeisen gross und sicher gemacht hat.
Die Chefs dieser Grossbanken mit Milliardenverlusten, Beschiess, Betrug, immer und immer wieder, Bussen rtc. werden nicht einmal angeklagt und erhalten Jahr für Jahr 2-stelluge Millionenbeträge. Was läuft hiet falsch?
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Hässigs Texte werden laufend noch pubertärer und infantiler, als sie es ohnehin schon immer waren. Keinen Satz kriegt er auf die Reihe…ohne irgendwelche höchstens ab einem gewissen (Greisen-)Alter vermeintlich noch coolen – und teilweise erst noch falsch verwendeten – Anglizismen und andere nicht existierende Fremdwörter.
Schreib doch Deutsch, Hässig! Mit deinem pubertären, boulevardesken und aus der Zeit gefallenen Kauderwelsch wirkst du wie ein Altersgenoss Stöhlkers. -
Es gab schon 2012 eine Präzisierung via BG-Urteil zu Retrozessionen, u. a. hier nachzulesen.
https://www.retrozession.ch/Und auch davor war schon die Rechtsprechung so, daß bei uns bei allen Verträgen die Formulierung reingenommen wurde, daß wir berechtigt sind, Retrozessionen für uns zu behalten. Und sogar die genaue Höhe offenlegten in den Verträgen. Denn wirksam waren diese nach geltender Rechtsprechung jedoch nur, wenn der Kunde über das Anfallen von Retrozessionen nicht nur grundsätzlich orientiert war, sondern er auch die mögliche Bandbreite dieser Retrozessionen kannte und mittels expliziter Unterschrift sein Einverständnis gegeben hat.
Das ist lange vor 2012 schon gewesen. Denn meine Wertpapierabrechnungsfirma ist schon seit 2009 nicht mehr aktiv.
Und siehe da, wer sucht, der findet:
Bereits im März 2006 hatte das BG entschieden, daß Vermögensverwalter in vielen Fällen Retrozessionen, die ihnen von Dritten zugeflossen waren, an ihre Kunden herausgeben müssen (BGE 132 III 460 vom 22. März 2006, bestätigt durch 137 III 393 vom 29. August 2011).
Grundlage bildete dabei Art. 400 I OR (Obligationenrecht), wonach ein Beauftragter verpflichtet ist, auf Verlangen jederzeit über seine Geschäftsführung Rechenschaft abzulegen und dem Auftraggeber alle Vermögenswerte herauszugeben, die mit dem Auftrag in einem inneren Zusammenhang stehen.
Retrozessionen konnten jedoch nur zurückgefordert werden, wenn der Anleger nicht auf diese Zahlungen verzichtet hat.
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Ich empfehle allen, die vor einigen Jahre mit P.V. ausgestrahlte TV-Sendung „Gredig Direkt“ (oder war es Schawinsky?) sich nochmals anzuschauen. Der Betrachter wird zum Schluss kommen, dass dieser eloquente, sympathische, überzeugende und charmante Man keiner Fliege etwas zu Leide tun kann Also Freispruch!!!!
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Sehr gut, heisst das dem Antrag der Staatsanwaltschaft wird stattgegeben? 6 Jahre Knast abzüglich U-Haft?
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Viele Anwälte gehen gar nicht erst auf den materiellen Teil einer Klage ein, sondern suchen nach formellen Mängeln einer Anklage (Fristenlauf, rechtliches Gehör, Lücken in der Beweisführung etc., etc.). Sodann werden dann Rückweisungsanträge, Ausstandsanträge, Fristenerstreckungen für kleinkarierte Nachreichungen etc. etc. gestellt, die das ganze Prozedere bewusst administrativ verlängern.
Leider wird auf den materiellen Kern, der eigentlichen Causa, oft nicht oder höchstens oberflächlich eingegangen, weil gegen Ende die Zeit drängt.In der hiesigen Rechtsprechung dominieren m.E. zu sehr Formalien die Prozesse. Damit können alle irgendwie das Gesicht wahren. Der Wahrheitssuche dient dieses Verhalten aber keineswegs. Das Ganze wird dann zeitlich solange verwedelt und durch Instanzenzüge hindurchgeschleust mit jeweils exponentiell zunehmender Papiermenge, die dann nur noch oberflächlich zur Kenntnis genommen wird.
Mit einem effizienten Rechtssystem und entsprechender Prozessökonomie hat das reichlich wenig mehr zu tun.
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Kleine wichtige Rechenaufgabe für Fortgeschrittene und für Sebastian Aeppli und die Staatsanwaltschaft
____________________________________________________________– Wie lebt man mit gerichtlich „festgestellten“ 2000.- netto pro Monat so, dass man den teuersten Anwalt der Schweiz alimentieren kann (der nicht in Pension gehen will und sich wichtig macht für Stripclubheinis) ?
– Kleine Hilfestellung: Bargeld in der Matratze und unter dem Boden in >3 Villen darf dabei nicht mal ansatzweise in Betracht ziehen (von S. Aeppli gerichtlich verfügter Denk-Maulkorb; der arme bündner Bueb braucht doch schliesslich noch ein paar Stützli für seinen weiterhin ausschweifenden Lebensstil mit neuer Freundin, Booten und Ballytaschen).
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… Vermögensverzehr offen und verdeckt. Gerichte fragen oft nur nach Einkommen.
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Pierin war schon als Junge bekannt als Filou = alles mit Tricks!
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Es gibt renomierte Rechts-professoren, die Zweifel an der Stichhaltigkeit der Anklageargumente äussern. Wo nimmt den Hässig seine nach Hässigkeit aussehenden An-schuldigungen her????
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„Sie machte klar, dass es bei Vincenz et al von früh bis spät fast nur um eines ging: Wie kann ich mir die Tasche füllen.“ – Welcher Naivling ist noch überrascht? Ist doch bei allen Banken und Versicherungen so. In der Allianz lässt der CFO seit 15 Jahren schwindelige bis halblegale Konstrukte bauen. Würde sogar subjektiv meinen, zu viele Male bis fast usus. Federführend ist dabei immer RC. Sein geplanter Nachfolger. Man bleibt gerne unter sich. Gerade eben ist RC wieder am Werk. Zum Ende wie immer zugunsten der Teppichetage. Und zulasten der Allianz, der Allianz Kunden und des restlichen Personals. Deshalb achtet der von der modernen Arbeitswelt schon seit Jahren komplett überrollte CFO seit 15 Jahren darauf, dass das Know-how im mittleren Kader i.d.R. durchschnittlich ist. In jedem Fall eh nur aus Befehlsempfänger besteht. Ist übrigens das Einzige was den CFO – und wohl auch seine „Kollegen“ – den ganzen Tag herumtreibt, dass zu machen was bei Raiffeisen offenbar auch Gang und Gäbe war.
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Wieder mal reine Stimmungsmache von Luki Hässig. Klare Fakten die strafrechtlich relevant sind? Fehlanzeige, da es keine gibt! Freispruch für alle Angeklagten. Das ganze war von Beginn ein aufgebautes Kartenhaus der Medien. Freispruch und Entschädigung für die Angeklagten, danke.
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Natürlich werden die meisten verurteilt. Und anschliessend hagelt es Zivilklagen. Am Ende stehen sie mit leeren Taschen da. Und so ist’s dann auch RECHT!
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Mal eine Frage an Erni, Vincenz, Stocker & Co:
Warum habt ihr alles so verdeckt und verschleiert durchgezogen, wenn doch alles legal war?
Wäre doch viel einfacher gewesen mit einer einfachen Überweisung 50:50 zu machen. Dann braucht man auch nicht Dutzende Bankkonten und muss sich auch keine Darlehen gewähren.
Warum einfach, wenn es kompliziert geht, gell?
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Interessante Frage.
Einfach, aber oft sich die einfachsten Fragen die besten.
Und am schwierigsten zu beantworten.
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Die öffentliche Vorverurteilung und Ächtung müsste eigentlich strafbar sein. Denn es ist eine absolute Sauerei, was sich die Medien in diesem Fall erlauben.
Die St. Galler Kantonalbank musste 50 Millionen!!! Strafe in die USA bezahlen und unterschreiben, dass sie ein kriminelles Institut sind, das war kaum eine Zeile Wert in den Medien, insbesondere im St. Galler Tagblatt.
Es war richtig, dass unsere Mainstream Medien nicht mit zusätzlichen Geldern unterstützt werden.
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@ Outsider: Ich persönlich finde es gut, dass Kriminelle Machenschaften aufgedeckt und nicht verschleiert werden, auch wenn es gewissen Raiffeisen-Jüngern nicht passt.
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@ Insider: Da haben Sie ja Glück, dass Dummheit nicht strafbar ist!
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wenigstens ist madame vincenz gut davon gekommen…
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Naja, das mit den Liegenschaften aus Masse ziehen vor Klage, das hat nicht geklappt. Aber sonst ist sie mit ihrer Flexibilität sicher gut bzw. sehr gut gefahren.
Top-Job bekommen.
Top-Geld bekommen.Und alles nur für ein bißchen Augen-schließen. Wobei: Vielleicht hat sie ja auch gar nix mitbekommen von den jahrelangen Rotlicht-Exzessen ihres Mannes. Und den Zahlen-Manipulationen. Und sie wußte von nix. Obwohl: Wurde sie nicht verurteilt wegen Weitergabe von Warnungen an ihren Mann?
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Wer braucht schon Anwälte. Meist nur viel Blabla ohne Substanz. Besonders Wirtschaftsanwälte meinen alles über wirtschaftliche Zusammenhänge zu wissem, ohne selber jemals in einer Unternehmung gearbeitet zu haben.
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Da der smilende Controllingprofessor Rüegg-Stürm nicht einmal angeklagt wurde, und ein stadtbekannter St. Galler Anwalt der nie mätzelt munter mitmachte und ebenfalls Protektion geniesst, ist das Ganze eine Farce sondergleichen, ob nun das famose Sexy-Duo Stocker und Vincenz hinter Gitter gehen oder nicht.
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Es fehlen auch noch andere Personen auf der Anklagebank.
Insbesondere eine Person, die bereits seit dem Studium eng mit P.V. befreundet war.
Natürlich weiss er jetzt von rein gar nichts. Ihm ist auch nie etwas aufgefallen (obwohl er immer brav mit unterschrieben hat).
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Alle stürzen sich seit Monaten auf die causa Vincenz und bezeichnen diese als „Jahrhundertprozess“. Völlig übertrieben. Das ganze wird durch die Flut an Papier und administrativ-formell durch weitere Instanzenzüge so lange verwedelt bis es langweilig wird.
Dabei gerät in den Hintergrund, dass hierzulande die grossen zweistelligen Millionendeals über Börsen-Insider-Transaktionen gemacht wurden und munter so weitergehen. So wurden im Vorfeld einem kleinen Kreis bekannter Fusionen oder einem kleinen Kreis bekannter Firmennews/Jahresabschlüsse grosse Aktienpakete persönlich vorgekauft bevor diese positiven gewinntreibenden Informationen im Markt bekannt waren.
Nachdem der Aktienkurs durch Publikumskäufe dann schön angestiegen war haben die Insider ihre Aktien, die sie vorab wesentlich tiefer gekauft haben, wieder verkauft. Mit einem erheblichen Gewinn.Die dadurch erzockten Börsengewinne durch Ausnützen des persönlichen Informationsvorteils z.B. als Verwaltungsrat, CEO oder Finanzchef der betreffenden AG wurden mangels Transparenz selten eigeklagt. Und falls Klage erhoben wurde musste das Verfahren mangels Beweiskraft meist eingestellt werden.
Auch heute noch laufen viele Insiderdeals munter weiter und sprudeln risikolos erkleckliche Summen in die privaten Schatullen der Insider.
Diese Insider-Gewinne werden so den andern Börsenteilnehmern, die diese Infos nicht haben, entzogen.
Über diese Deals, wo erkleckliche ungerechfertigte Bereicherungen stattfinden, spricht heute niemand mehr. Weil sie nur schwer fassbar sind.
Dagegen über die Causa Vincenz, wo es um ähnlich hohe mutmassliche Bereicherungen geht.
Damit wird der Focus/Bericherstattung nur noch auf die Causa
Vincenz umgelenkt und die Insiderdeals prominenter anderer Wirtschaftskapitäne werden ausgeblendet. Absichtlich??-
Sie haben natürlich völlig recht.
Fragen Sie sich mal, was das bedeutet, daß bei der Raiffeisen jemand am Ruder saß, der nichtmal zu „normalen“ Insiderkäufen fähig war? Obwohl er ja am Steuer saß und Zugriff hatte und alles. Und anstattdessen sein Geld u. a. in Spekulationen verheizte. Spricht ja fast für die Integrität von Raiffeisen. Oder auch bloß für die Dummheit und Unwissenheit von Vincenz?
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Als Wasserträger würde ich mich auch nicht mehr melden, wenn es nichts mehr zu holen gäbe, oder?
Bei all dem Gelafer die der Hauptangeklagte von sich gab- vom dümmlich gierigen Stocker reden wir schon garnicht, geht eines völlig unter:
– Vinzenz und Stocker war es über all die Jahre mit ihren Machenschaften völlig gleichgültig, welchen Schaden auf multiplen Ebenen die Bank davon trägt und insbesondere, dem Effekt und Schaden den all die guten und gestandenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen davon tragen- und auch lernen müssen, damit umgehen zu können! -
Am Schluss stehen V und St als Strahlemänner da und gelten als Gentlemen-Gauner. Sie zeigen auf, wie man einen ganzen Berufsstand in Verruf bringen kann und machen dabei noch alle ehrlichen Bankleute lächerlich. V kann dann ein Buch schreiben, wie bescheisse ich die ganze Welt mit Hilfe einiger Freunde und komme noch ungeschoren davon..
Für die Filmrechte kann er dann nochmals abkassieren. Vorsicht! Vielleicht spielt er Film dann sogar noch die Hauptrolle gleich selber..-
Wer ist Bonnie? Und wer ist Clyde?
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Handelte es sich um ein einziges zweifelhaftes Geschäft, müsste einem verurteilenden Erkenntnis die lückenlose Beweiskette zugrunde liegen, welche jeden anderen, strafrechtlich nicht relevanten Sachverhalt ausschliesst. Stehen wir aber, wie vorliegend, vor einer ganzen Anzahl Vorgängen mit (strategisch) identischem Strickmuster, ergibt sich ein kohärentes Bild. Die paar taktischen Variationen im Einzelfall sind diesbezüglich nicht von Belang. Ich hoffe, dass sich das Gericht von dieser Sicht der Dinge leiten lässt.
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Ihre Meinung, andere sind der Meinung, das die Straftaten auf ganz dünnem Eis sind und ein evtl. Schuldspruch weit hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft bleiben wird.
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Ich fand Erni nicht gut, und das sein Mandant nicht mehr erschien, ist doch eher negativ. Hätten die Herren ein reines Gewissen, diese Verschleierungstaktiken hätten nie angewandt werden müssen, aber eben, ohne diese wären die Deals nie zustande gekommen. Eigentlich könnte man das Urteil schon nach 30 Minuten verkünden. Wie P.V mit Frauen umgegangen ist ist einfach peinlich, aber seine Ex-Frau war ja auch nicht ein Kind von Traurigkeit. Aber einer Animierdame 1,5 Million zu bezahlen das alles Vorgefallene nicht publik wird, ist mehr als Aussergewöhnlich, und erst noch einen Kollegen um das Geld zu bitten, nach allem was schon an Geld bezogen und „erwirtschaftet“ wurde. Ein Trauerspiel. Aber auch die R.Bank muss sich an der Nase nehmen, keiner hatte die Eier dem Hirsch das Geweih zu stutzen, erinnert mich irgendwie an den Fall mit dem Baumeister welche seine Kollegen angezeigt hat. Mit Kollegen bei der Polizei wurden da Sachen veranstaltet welche eher nach Russland deuten als in die CH, shocking!!!!!
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Was bisch denn du für eina!?
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Nun, wenn auch kein Schuldspruch folgt:
Die gesellschaftliche Aechtung ist Ersatz.Da bleibt eigentlich nur Abtauchen oder Auswandern.
Sofern man Charakter hat.
Aber eben: sofern…-
Viele der Finanzgauner haben um ihre Anwesen hohe Mauern aufgezogen. Die haben drinnen eigentlich alles was es für ein Leben in Luxus braucht. Denen sind die kläffenden Mitmenschen sowas von egal.
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Wenn man nichts verbotenes gemacht hat, muss man auch nicht abtauen. Schämen müssten sich die Leute, die sich dermassen echauffieren über allenfalls wenig bis nichts!
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@Insider
„Wenn man nichts verbotenes gemacht hat, muss man auch nicht abtauen“?
Ich habe nie etwas Verbotenes gemacht. Aber den Kühlschrank muss ich dennoch hin und wieder abtauen …
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@insider
ja, wo du recht hast…
Aber eben:
auch dir scheint die Moral egal zu sein und
wie so oft:
Fressen kommt vor Moral.
Selbst wenn unanständig genug zum Fressen da ist!
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Es ist überhaupt kein Novum, dass ein zur Wahrung der Interessen der Arbeitgeberin verpflichteter Mensch, wenn er für die Arbeitgeberin etwas kauft, für sich keinen Zwischengewinn machen darf. Er ist treuepflichtig, das ist die uralte Rechtslage und gilt bei den Einkäufern für Büroklammern ebenso wie beim Obermotz, der für seine Arbeitgeberin eine Firma kauft.
Spannend ist noch etwas Anderes: Wenn Vincenz jetzt pleite ist, dann hat er kein eigenes Geld. Wovon bezahlt er dann aber den Superspezialisten Erni, wenn nicht aus der Beute?
Wenn Sie Drogen verkaufen und in ein Strafverfahren geraten, dürfen Sie dann mit dem Drogenerlös Ihren Anwalt bezahlen? Bzw. darf er dieses krumme Geld als Honorar annehmen? Natürlich nicht, Sie bekommen einen amtlichen Verteidiger, der höchstens ein Drittel von dem bekommt, was RA Erni kassiert. Warum soll es bei der Beute aus Wirtschaftsdelikten anders sein als bei der Beute aus Drogendelikten?
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„Er ist treuepflichtig, das ist die uralte Rechtslage und gilt bei den Einkäufern für Büroklammern ebenso wie beim Obermotz, der für seine Arbeitgeberin eine Firma kauft“: Sommaruga und Co. sind gemäss uralter Rechtslage gegenüber dem Schweizervolk auch treuepflichtig, und trotzdem wurde noch keine Strafuntersuchung gegen sie eingeleitet.
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Ich möchte ja Ihre Blase nicht platzen lassen ABER denken Sie wirklich das ViPi Pleite ist? Immer wieder befriedigend den frischen Duft ganzer 200er Bündel zu riechen 😉
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Sie sind wohl kein Ex-Staatsanwalt… Leute wie ein Vincenz haben auch als Pleitiers noch über ausreichend Finanzen für ein mehr als anständiges Leben!
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Kein Wunder sind Sie Ex-Staatsanwalt.
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Lorenz Erni wird sozusagen zum Geldwäscher. Gibt es hier keine Standesregeln, die zu beachten wären?
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Die Treuepflicht ergibt sich aus dem Zivilrecht. Ob ein Tatbestand einer nachgewiesenen Treuepflicht-Verletzung strafrechtlich relevant ist, ist Sache des Strafrechtes, Herr Ex-Staatswanwalt. Gerade Letzteres versucht die Staatsanwalt ja gerade zu beweisen.
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„Der erfahrene Lorenz Erni zeigte sich auf der Höhe seiner Aufgabe. Er pickte ein paar entscheidende Punkte heraus und versuchte, dort Zweifel zu säen. Es hätte auch anders sein können, so Erni. Nichts ist bewiesen.“
Erni, hör doch auf, Zweifel Chips zu säen! Die wachsen einfach nicht! Es nennt sich Kartoffel, mein lieber Stoffel …
Und Dein lieber Kollege Peter: Er mag zwar Nobel heissen, ist es aber nicht. Nicht einmal Fussballspielen kann er. Das konnte er auch nicht mit ca. 30, im Jahre 1975. Denn: Ballverliebtheit reicht einfach nicht. Sorry. Es war mir immer eine Freude, Dir das Bälleli wegzuschnappen. Und dabei Dein Gesicht zu sehen: Ein Gedicht! Wenn auch ein tragisches!
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ViPi und sein Tinder-Date als Vorstellungs-Gespräch, das bleibt immer an ihm hängen.
Das ist schon fast witzig diesen Nonsens vor Gericht zu verbreiten.
Hoffentlich liest er das nicht, sonst meint er weiter, er sei der coolste Bündner ever.
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Das ist ihm sicherlich so was von egal!
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Pierin Who?
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Lorenz Erni Who?
Beide.
Immer Geld verdienen als Hauptfokus.
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Wer ist dieser Vinzenz? Noch nie gehört! Muss eine Nullnummer sein!
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Wetten Vincenz kommt aus dem ganzen Schlamassel mit einem blauen Auge davon?
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Ich hoffe Vincenz entschwindet dann Richtung Pattaya wie die Mehrheit der gestrandeten Kreaturen und IV-Bezüger!
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Interessant, dass der letzte Satz plötzlich umgeschrieben ist. War wohl doch zu offensichtlich.
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Denke auch, dass VIPi und Mitangeklagte dem Kokainkonsum frönten. Dadurch entsteht über die Jahre auch ein gewaltiger Geldbedarf.
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Bei uns auf dem Balkan gibt es ein Sprichwort, … das Gesetzt ist wie ein Spinnennetz. Eine Hummel fliegt durch, aber eine Fliege verfängt sich. Schauen wir mal was der Vincenz bei Raiffeisen war, und jetzt ist. Wäre er bei CS oder UBS gewsen, wäre die Sache natülich klar.
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Die Morgenrunde ist sich punkto Strafmass für Vincenz & Konsorten ungewohnt uneinig. Unisono einig ist man sich jedoch, dass sich Vincenz im Raum St. Gallen besser nicht mehr zeigen würde.
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und wenn er es doch tut, wird er hoffiert wie eh und je..
Alles Heuchler und A.. -
@Morgen-Kafi-Schnaps
Ich habe mich im Raum Stank Güllen immer nur wenn absolut nötig gezeigt. Diese biedere Bünzligkeit kotzte mich seit jeher an!
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Wenn die nicht verurteilt werden, und Knast bekommen sowie der Gewinn und andere Vorteile zurückzahlen müssen, wäre es ja eine Einladung an alle CEO, VRP und andere ihre Position zum Betrügen zu nutzen.
Angestellte werde zum teil entlassen weil sie kleinste Sachen mitlaufen Liesen-
Nicht nur das. Ich verfolge ganz gespannt ob ich zukünftig endlich auch meine Puffbesuche als Spesen geltend machen kann. Nur da kann ich die süssen Deals einfädeln.
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Vincenz: Kein Victory Day:
Der Erni reüssierte no way!
Jetzt geht’s den 2 Strolchen :
An den Kragen, gemolchen.Anwälte machen den Reibach:
Das ist jetzt ganz einfach ,
Ihre Forderungen an 1.Stelle!
Dem Gesindel schwinden die Felle!ORF
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Lasst Vincenz frei!
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@Hausi Meyer
Geh nach Hausi, Meyer! Du hast offensichtlich keine Ahnung von Tuten und Blasen. Also zumindest vom Tuten!
Zum Mitschreiben (oder copy-paste-n):
VINZENZ IST FREI !!!
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Ja, den Pierin hat mehr in den letzten Wochen nie mehr öffentlich in St. Gallen gesehen. Offenbar haben auch die bösen Blicke von anderen Gästen beim Kultbeizer Köbi gewirkt. Auch dorthin traut er sich nicht mehr…
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Ach der Köbi
Auch so ein Trittbrettfahrer von Winni. Taugt auch nur unter Seinesgleichen. Er selber hat mal in einer Sendung verkündet: „Wenn die Gäste so viel bezahlen, dann sind sie halt selber schuld bzw. dumm.“
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Eigentlich ist es völlig egal, ob die beiden verurteilt werden oder nicht.
Diejenigen, welche das Ganze ermöglicht haben gehen eh straffrei aus und unser Justizsystem hat sich einmal mehr als zahnloser Tiger offenbart. Was so ja auch gewolt ist. Und zu glauben, dass auch nur ein Banker etwas lernen könnte…:-))-
Ach Observer, bist du wieder mit der Geschichte Gisel, Auer, Kurtz … die müssen such ins Gefängnis unterwegs?
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Das Urteil betr. Pierin Vincenz ist nur noch ein Nebenschauplatz. Sein Ruf, seine Ehre, sein Ansehen ist dermassen im Eimer, dass er sich nur noch via Auswanderung der ewigen öffentlichen Schmach entziehen kann…
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Ist der Ruf erst ruiniert lebt es sich ganz ungeniert.
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@Vincenz‘ gewaltiger Scherbenhaufen
In welchem Eimer sind denn Vinzenzenz Ruf, Ehre und Ansehen? Und wo befindet sich denn dieser Eimer? Ist er bereits im Landesmuseum? Ich will ihn sehen!
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das ganze justizsystem ist ein witz.
unendlich lange dauer und unentliche
möglichkeiten von instanzen zu instanzen
usw.
die anwälte sind brandbeschleuniger und
die richter sind oft nur frustrierte
staatsangestellte.
zeit, die nötigen anpassungen vorzunehmen.
aber, eben, in der schweiz schwierig was
richtig anzupacken!
ähnlich, wie landwirtschaft und bildung… -
Wenn die Angeklagten schon gar nicht mehr ins Gericht kommen wollen, dann wollen sie sich bereits feige zurückziehen und sich im Schneckenhaus verstecken.
Wir hoffen auf eine Verurteilung mit Gefängnis und zwar ohne bedingt.Allerdings müssen wir nochmals darauf hinweisen, daß das ganze System von Staat, Regierung, inklusiv Justiz mit Gerichten, Richtern komplett faul ist, weil alles mit dem aufgebuchten Falschgeld-Kreditschneebsllsystem der Notenbank und Banken finanziert wird.
Systeme, die sich nur über immer grössere Schuldenberge aufrecht erhalten sind betrügerisch.-
@Falschgeld der Banker und korrupte Regierungen sind das Problem!
Hoppla! Da schwurbelts grad mit Orkanstärke! Vielleicht sollten Sie mal einen Arzt aufsuchen! Gut, die stecken ja mit denen da oben auch unter einer Decke. Und die Erde ist eine Scheibe.
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Sich selber die Taschen zu füllen ist kein Straftatbestand, solange es nicht in betrügerischer Absicht zum Schaden anderer geschieht.
Ins Puff zu gehen ist meist auch nicht strafbar.
Man sieht in den Medien, wie kräftig die Moralkeule geschwungen und auf Empörung spekuliert wird, aber harte Fakten bezüglich strafbaren Handlungen gibt es kaum.
Kann man getrost alles ignorieren und auf das schriftliche Urteil warten.-
Advokat Schön; du scheinst mir ein ganz schlaues Bürschen zu sein. Du sagst also für 10’000 Stutz im Puff Champagner saufen, dann eine Prostituierte mit ins Hyatt mitnehmen und am Schluss zahlt Raiffeisen nicht nur den Champagner, sondern auch die Suite im Hotel inkl. der Rotlicht-Dame? und auf den Spesen stand: Essen und Getränke 🙂
Common, wenn das nicht Betrug ist was dann? -
@ ADVOKAT SCHÖN
Ab ins Gefängnis!
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@Advokat Schön
Sie sind mir ja ein schöner Anwalt! Aber egal. Von den intellektuellen Fähigkeiten der allermeisten Juristen war ich noch nie beeindruckt …
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Aber auf Kosten anderer, ohne dass diese es wissen und genehmigen, in viele Puffs der Schweiz zu gehen ist strafbar, Herr Advokat. Und ebenso sind es die Arbeitsbeschaffungsmassnahmen für Handwerker und Innendekorateure des Hyatts.
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Verstehe die Angriffe auf Vincenz nicht. Die Raiffeisen überwachte nie Mitarbeiter, keine Suizide von Detektiven, auch der CEO verdiente bis auf ein Jahr sters weniger als der Portugiese in seinen acht Monaten als CS VR. PV machte ein bisschen undurchsichtige Geschäfte, das machte der frühere ZKB CEO auch mit seinen Sulzer Optionen. Fazit, PV ist und war ein Bänkler durch und durch und ausser ein bisschen weniger Gewinn für die Raiffeisen kam niemand zu Schaden. Er machte aus der ehemaligen Bauernbank die Nummer 3 der Schweiz. Daher Freispruch für Pierin.
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tja, man kann es halt so sehen.
Aber es braucht einen bestimmten Charakter dazu.
Eben…
Ob strafrechtlich relevant oder nicht:
Er hat seine Bank betrogen.Im Unterschied zu Rohner.
Der hat seine Bank nicht betrogen.
Nur abgezockt und in den Sumpf geritten. -
Haben Sie einen Hang für Klepptomanie.Es ist unser Rechtssystem das diese Machenschaften nicht bestraft sowie das wegsehen der Kontrolleure.
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Klar da gibts 100 die das gleiche gemacht haben in den letzen 30 Jahren in der Schweiz. Pierin ist muss irgendwo den falschen angepinkelt haben, der pinkelt nun zurück, alles Marionetten, bestraft wird nur wer andere amgepinkelt hat
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Du hast es nicht begriffen: es geht hier um Recht. Ob schuldig oder nicht folgt nicht deinen Kriterien, sondern juristischen Erwägungen und Bewertungen.
Ich gege davon aus, dass PV freigesprochen wird (unbeweisbare Arglist). Aber er ist ein Schwindler, der keinen Deut besser ist, als die von ihm gescholtenen Grossbanker. Er wäre wahrscheinlich auch gerne so einer gewesen, aber dafür hatte er das Zeug nicht. Bei der naiven Raiffeisen war das anders.
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Sie sind neben Vincenz doch auch gleich noch Putinversteher? Stimmt, er hat die Ukraine ja gar nie angegriffen, wie heute zu lesen war von seiner kleinen Aussenministerhure.
Mein Gott, es gibt verwöhnte Rentner hier drin, denen sollte man echt mal auf den Kopf hauen. Nicht jeder nahm Insiderdeals so gelassen wie unsere Omis und Opis.
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@ch.Xenon
Klepptomanie?
Warum nur kommt mir jetzt Depptomanie in den Sinn? -
@Nagel: Naiver Einfaltspinsel? … und wenn mich der Ladendetektiv nicht daran gehindert hätte, die Schokolade, die ich mir nur kurz geliehen hatte, ins Gestell zurückzulegen, wäre nicht mal der Gewinn der Migros kleiner geworden!
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Free Vincenz!!!!!!!!!
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Wieso, hast Du einen guten Kunden verloren?
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@Bettina (natürlich SG)
Liebe Bettina. Kleiner Hinweis für SG-Spatzenhirne: Vinzenz *IST* frei!
Freundliche Grüsse
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Auch das Gerichtsverfahren zeigt klar: Pierin ist einfach ein geiler Siech!
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Wirklich?
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Seit Jahren gibt es Fachanwälte in diversen Rechtsgebieten, so auch ein Fachanwalt im Strafrecht. Es ist mir schleierhaft, weshalb für einen derart komplexen Straffall kein Fachanwalt für Strafrecht mandatiert wurde.
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Fachanwälte sind meist gescheiterte Existenzen. Darum.
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Ja gut ob das so sein wird wissen wir nicht, welcher Argumentation das Gericht folgt weiss niemand, aber wer Gerichtserfahren ist weiss in 99% aller Gerichtsverfahren ist das Urteil schon vor dem Prozess gefallen, der Prozess findet nur staat um den Eindruck von Rechtstaatlichkeit zu erhalten.
Juristen wissen das der Gerichtsschreiber am morgen die Prozesse Entscheidet, erstinstanzlich wird fast alles abgeurteilt, den Ankläger und Richter kennen sich halt gut, anschliessend gibts Instanzenrabatt, sagen die Juristen.
Das ist der Rechstaat Schweiz, mehr Schein als Sein….
Die Taktik der Anklage ist nicht ganz dumm, fast jedes Personalreglement legt für jeden Detailhandelsangestellten fest das er keine Geschenke annehmen darf, sich nichts veraprechen lassen darf etc. ja selbst Erfindungen während der Arbeitszeit gehören ja dem Arbeitgeber, und nicht dir, entsprechend finde ich das durchaus Schlüssig Vincenz hat ja selbst ausgegührt er wäre immer für die Bank am arbeiten gewesen, hat aber mit Nebenjöbli mehr verdient als im Haupterwerb
Es ist überhaupt kein Novum, dass ein zur Wahrung der Interessen der Arbeitgeberin verpflichteter Mensch, wenn er für die Arbeitgeberin…
ViPi und sein Tinder-Date als Vorstellungs-Gespräch, das bleibt immer an ihm hängen. Das ist schon fast witzig diesen Nonsens vor…
"Der erfahrene Lorenz Erni zeigte sich auf der Höhe seiner Aufgabe. Er pickte ein paar entscheidende Punkte heraus und versuchte,…