Der Fight um die gelöschten AT1-Wandelbonds und die dadurch gestrichenen Boni der Ex-CS-Manager wird immer intensiver.
Nun zeigen sich die zuständigen Richter gnädig mit der UBS. Die Bank erhält eine Sonderfrist für ihre Stellungnahme im Prozess gegen die Ex-CS-Mitarbeiter.
Sie haben Teile ihres Bonus verloren, als die Finanzmarkt-Aufsicht 17 Milliarden Dollar AT1s im Zuge des CS-Notverkaufs an die UBS gestrichen hatte.
„In our administrative appeal against FINMA, the Court has granted UBS an extension of 60 days to submit a response“, schreibt der Anwalt den betroffenen Ex-CS-Leuten.
„The new deadline for UBS is 13 October 2023.“
Die Schlacht um die 17 Milliarden sorgt weltweit für Aufregung. Gestern publizierte die Financial Times den Meinungsbeitrag eines hohen Ex-Elliott-Managers.
Elliott Management ist ein grosses Investmenthaus, der Artikel ihres früheren Portfolio-Manager Dynamit.
Er wirft die Frage auf, ob die Schweiz auf der globalen Bühne noch ein verlässlicher Platz für Finanz-Investionen ist oder ob sich das Alpenparadies mit der AT1-Aktion in eine Bananenrepublik verwandelt hat.
Jay Newman, wie der Hedgefund-Manager heisst, sieht gute Chancen für die vielen Kläger. Zur Kasse kämen am Ende wohl die Bürger Helvetiens.
„A successful damages claim, based on FINMA having violated the Swiss constitution by imposing a regulatory action that deprived people of their property, would, presumably, be borne by Swiss taxpayers.“
Es sei denn, die UBS würde die 17 Milliarden Dollar Extragewinn von sich aus zurückgeben.
Die vielen Klagen mit unzähligen Anwälten und reichen Investoren rund um den Globus erachtet der Schreiber des FT-Standpunktes als brandgefährlich für die Schweiz.
Wegducken und Dokumente 50 Jahre lang unter Verschluss halten würden kaum helfen.
Vielmehr stünden die Chancen für Landesregierung und die übrigen Schweizer Beteiligten schlecht.
„Given the scale of the losses, the lack of transparency, and the arrogance and audacity of the cover-up, it seems inevitable that litigation will proliferate, spilling over into common law jurisdictions (the US the UK) where disclosure and discovery can force the Swiss authorities to open their files.“
Der Streit werde ab dann wohl wüst:
„When that happens, the gloves will be off. (…) We’ll see full blown lawsuits directed at FINMA, the Swiss National Bank, and UBS.“
Der Autor der Story habe „no financial position in the CS AT1s“, prangt über dessen Kommentar.
Die Sache sei alles andere als ausgestanden – ja, sie würde zum Stresstest für das bisherige felsenfeste Fundament der Schweiz.
„From the look of it, unless the Swiss government starts writing some big checks, the various lawsuits and investigations already under way (…) will offer a window into precisely how the Swiss government works, and whether Switzerland is a banana republic or a paragon of probity and a safe place to invest.“
Vorbild für Redlichkeit, sicherer Hort fürs Geld-Anlegen – oder Bananen-Republik:
Die Last des Urteils trägt als Erstinstanz das Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen. Die dortigen Richter müssen zunächst Formelles beschliessen.
„Bereits die Frage der Beschwerdeberechtigung (Frage des Eintretens auf die gegen die Abschreibungsverfügung der FINMA gerichteten Beschwerden) ist hochumstritten“, meinte gestern ein involvierter Anwalt.
AT1-Wipeout bringt die stolze Eidgenossenschaft und ihre politische und wirtschaftliche Führung ans Limit.
Was macht diese? Sie verflüchtigt sich in die Sommerfrische.
Vom Bundesrat ist einzig Präsident Alain Berset zurück auf der Brücke. Frisch rasiert eröffnete er das Filmfestival Locarno.
Die UBS verschanzt sich seit Wochen, ebenso ist von der Banken-Lobby nichts zu vernehmen. Marcel Rohner, Ex-UBS-Chef und Präsident der Bankiervereinigung, glänzt durch eisernes Schweigen.
Dies, nachdem er sich im Ukraine-Konflikt mit der Horrorzahl von 200 Milliarden Russen-Vermögen in der Schweiz in die Nesseln gesetzt hatte.
Kein General auf Schweizer Seite in Sicht. Alle abgetaucht.
Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Gerichtsverfahren sind nicht erforderlich. Die meisten Leute, die ich in der Finanzwelt kenne, können bestätigen, dass internationale Konzerne ihre Anleihen bei Schweizer Unternehmen nicht erneuern. Unser Land ist zu einem Hochrisikostandort geworden, und wenn die Konkurrenz eine FED ist, die alle Konten abdeckt, gibt es wenig Grund, in der Schweiz zu bleiben. Eine Diversifizierung auf ein Nullwertkonto ist sinnlos.
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Einfach mal schiessen. Nach Publikation des Quartalsergebnisses werden auch die bislang uninformierten Bürger sehen, um wie viel das CET1-Ratio der CS zu hoch rapportiert wurde. Die UBS wird Wertberichtigungen und Abschreibungen auf CS-Positionen von rund 25 Mrd. verbuchen, womit das korrigierte CET1 Ratio eher bei 4% gelegen wäre als 14%. Bei angemessener finanzieller Berichterstattung hätte die CS also selbst den Prozess ausgelöst.
Die Information ist schwer verdaubar aber publik, wurde von der UBS bereits Mitte Mai bei der SEC eingereicht (Form F-4) -
aus dem Neureichen-Privinzghetto dazu
Ich bin zum Glück da fein raus.
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In unserem Land sind die Richter am Gängelband der Parteien, obwohl dies schon die Parteilichkeit bei allgemeinen Themen einschränkt und zudem man noch der Partei den monatlichen Obolus zahlen muss…
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Früher hätte der hässige Abschreiber uns immerhin noch mit seinen Ûbersetzungsversuchen belustigt, aber nicht einmal die Mühe iat ihm sein Schundblog noch wert. Die Kommentare bei 20min sind inzwischen gehaltvoller als das ehemals lesbare IP
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Die CS™ ist gescheitert. Meistens geht es einer Bank vorher schon schlecht, aber sobald der Bankensturm kommt, ist eine Bank spätestens gescheitert. Möge bewiesen werden, dass ich falsch liege!
Fristverlängerungen sind normal. Es könnte z.B. sein, dass Dokumente beschafft werden müssen und es dafür zusätzliche Zeit braucht.
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Jeder Investor (Profis, wie die Migros PK) müssen die Risiken von CoCo’s (inkl. den BR Entscheid vom März; klein Gedruckte) bekannt gewesen sein. 100% Verlust! -> Keine Entschädigung.
Hat er Retail Investor ohne grosse Kenntnisse mehr als 10% AuM verloren (wenig Diversifikation), muss die Bank grade stehen und zurückzahlen. -> Flasche Beratung!
CQFD -
Da müsste die UBS/CS das System unmstellen, bis jetzt waren die Millionenbussen auch Bonus berechtigt.
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Aber in den AT-1 Verträgen steht doch auch, dass diese abgeschrieben werden können, wenn die Bank staatliche Hilfe bekommt, was ja mit den Liquiditätshilfen der Fall war?
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Karin Keller-Suter sagte wörtlich an der Pressekonferenz: « it is not a bail-out, it is a commercial transaction…. »… diese ihre Aussage ist ein klares Statement zugunsten der Kläger (und KKS kann – als Übersetzerin – nicht anführen, sie beherrsche die Englische Sprache nicht…).
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@AT-1 Kleingedrucktes?: Aber nur, wenn sie staatliche Hilfe bekommt, weil sie eigentlich pleite ist (die Passiven die Aktiven übersteigen), nicht wenn sie staatliche Hilfe bekommt, weil sie vorübergehend illiquid ist.
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In der Tat wissen mittlerweile sehr viele, dass Karin Keller-Suter bei genauer Betrachtung durch Inkompetenz glänzt- und nur durch Inkompetenz!
Global betrachtet, wird diese ganze Enteignung ungeahnte Höhen an Forderungen auf- letztlich dem Steuerzahler zukommen….
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@commercial transaction.. »
Man muss sich das vorstellen: Da bringt ein chinesischer Unternehmer sein Geld in die Schweiz, weil er zu Hause die KP Chinas im Rücken hat, und plötzlich realisiert er, dass es auch hier ein Enteignungsrisiko gibt. Der Untergang der Credit Suisse bedeutet, dass das Geschäftsmodell-Schweiz an sein Ende gelangt ist.
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Die 17 Milliarden wurden Anlegern rund um den Erdball geklaut.
Bananenrepublik pur. Die UBS sollte das Geld zurückgeben. Von
der Finanzministerin Keller – Sutter kann man eine solche
Weitsicht nicht erwarten.-
Und was wäre bei einem Konkurs gewesen? Da wäre der Schaden noch einiges grösser geworden
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@Gonzo
Sie dürfen nicht vergessen, dass wir bereits in wenigen Jahren wiederum die UBS werden retten müssen. Moral hazard on steroids. Es hört nie auf, wenn der Teufelskreis nicht durchbrochen wird.
Das lässt sich ohne veritablen crash nicht beenden. Entweder halbwegs kontrolliert und willentlich, oder aber unkontrolliert und chaotisch mit einem enorm viel grösserem ökonomischen und politischen Schaden.
Es wird Zeit, dass das Risiko wieder eingeführt wird.
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Komisch, bei Boni kassieren verschanzte sich niemand, sie bedienten sich hemmungslos und jetzt plötzlich, wenn’s ungemütlich wird, verkriechen sich diese nimmersatten Memmen und sind sprachlos, aber nicht im Ernst?
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Die Justiz hat die Finanzindustrie seit jeher geschont, Rechtsstaat hin oder her.
Bezahlen werden’s am Schluss ohnehin wieder jene, die volwirtschaftlich sinnvolle, produktive Arbeit leisten. Also Nichtbanker. Immerhin hacken sich die Krähen bis dahin gegenseitig die Augen aus. Gut so!
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Die Leute fragen mich oft, was ich den Angestellten bei der CS und UBS rate. Zieht euch warm an. Reist ins Eskimo Land. Kauft euch im Eskimo-Migros eine warme Jacke, warme Schuhe und warme Hanschuhe. Vielleicht findet ihr auch Wal-Fett um das Gesicht vor Kälte zu schützen. Geht in ein Eskimo-Iglu. Härtet euch für das was jetzt kommen wird ab! Wenn ihr zurück in der Schweiz seit, kauft euch eine Memberkarte in der Lokalen Bibliothek. Dort könnt ihr gratis Bücher ausleihen um die Zeit totzuschlagen, welche ihr in Zukunft ohne Arbeiten verbringen werdet. Sitz auf ein Bänkli auf dem Üetliberg (nicht auf ein Banker-Bänkli beim Paradeplatz). Hört in euch hinein. Ist Konsum, Geld und Karriere wirklich der richtige Lebensinhalt oder geht es im Leben nich um ganz andere Dinge? Sucht euch ein zeitintensives Hobby. Zum Beispiel die ganzen unnötigen Luxus Artikel für einen einigermassen vernünftigen Preis verkaufen (dauert lange und der ganze Plunder ist sowieso unnötig) und holt euch einen Hund im Tierheim. Mit dem könnt ihr glücklich, unbekümmert und sorgenfrei euer Leben in der sozialen Hängematte geniessen.
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Eskimo sagt heute kein ansatzweise intelligenter Mensch mehr…
Aber wer sich selber Thömeli nennt, von dem kann man kaum etwas erwarten
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Super Kommentar – very helpful, falls man in einer Depression landen möchte.
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Ihr werdet nichts besitzen, und Klaus wird glücklich sein…
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Na ja, schlussendlich wird dann klammheimlich, auf ganz ganz heimtückische Art, auf geschickt, unauffällige Weise dem Kläger das gestrichene Geld wieder gutgeschrieben. Das schweizer Volk darf ja nichts erfahren, sonst müsste die ach, so tolle Elite, ja plötzlich noch Fehler zugestehen. In Bundesbern ist es ja üblich, gebaute Scheisse unter den Teppich zu wischen und den Souverän mit Märli abzuspeisen, herrlich. Tja, liebe Elite, jetzt gilts ernst, die Kläger lassen sich nicht so billig abservieren, da beisst ihr auf Granit, so geil!
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Richter helfen UBS: 2 Monate Extrafrist in AT1-Klage? Also, zeigt was ihr draufhabt, Boni einstreichen kann jeder Voll…..!
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Eine solche Fristerstreckung ist das normalste auf der Welt und bekommt jede Partei vor Gericht, man müsste eher einen Bericht schreiben, wenn es keine gibt. Das wäre nämlich absolut aussergewöhnlich…
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Bekomme ich jetzt auch bei Ordnungsbussen wegen zu schnellen Fahrens eine Fristerstreckung? Oder hängt man weiterhin die Kleinen und lässt die Grossen laufen
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Immer diese Faktenheinis…das interessiert doch hier Keinen…wir wollen hetzen!
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@ Peter L.: Frist um eine x-hundert-seitige Klageantwort einzureichen und Frist eine Rechnung zu bezahlen ist nicht dasselbe.
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Das Privateigentum ist nicht nur durch die Bundesverfassung, sondern auch durch die Europäische Konvention der Menschenrechte geschützt (die übrigens nichts mit der EU zu tun hat). Den Anlegerschutzverein kümmert das nicht, dieser will maximal bis zum Bundesgericht ziehen. Körner befindet sich übrigens wieder in leitender, gut bezahlter Position bei der UBS. Honni soit qui mal y pense. Wo ist der übrigens Unterschied zwischen einer Diktatur und „Notrecht“ ohne Parlament durch eine nicht vom Volk gewählte Regierung?
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Wyt vom Gschütz git alti Krieger…
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Zur Kasse kämen am Ende wohl die Bürger Helvetiens? So so, solange die Verursacher nicht zur Kasse gebeten, respektive nicht zur Rechenschaft gezogen werden und zuletzt nicht mit ihrem Privatvermögen haften müssen, bezahle ich diese Zeche nicht, gehts noch?! PS: Ursli, jahrelang, jahrelang hörten wir den gleichen Dünnpfiff, wir tragen Verantwortung!? Jahrelang rechtfertigt ihr eure exorbitanten Boni mit eurer grossen Verantwortung… Also, wenn noch ein Funken Anstand vorhanden ist, tragt jetzt, genau jetzt Verantwortung!
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Diese CS Versager Manager sollen einfach die Klappe halten und verzichten. Verzicht müssen sie lernen wenn es aufs RAV geht besser heute als morgen. Gents the Party is over
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Die Schleimschleuder CS dreht noch lange im Leerlauf und es möttelet weiter.
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„Mitarbeiter helfen Lukas Hässig: Kommentare werden zwei Stunden früher freigeschaltet.“
Das wäre mal eine Schlagzeile!
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Die Richter helfen nicht. Sie halten sich an das Gesetz. Fristverlängerung ist ein legitimes Instrument. Eine Partei kann davon profitieren.
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Die Dynamitladung geht noch garantiert hoch was sich da alles anbahnt!
…Der Artikel ihres Ex-Portfolio-Manager ist pures Dynamit…
Man macht schon Witze darüber. Hat Schweizer Politik ein gewaltiges Problem,
…oder ob sich das Alpenparadies mit der AT1-Aktion in eine
Bananenrepublik verwandelt hat…macht man ohne Direktdemokratie ein neues Sonntagsgesetz um das Problem schnell zu umgehen! Schweizer Politiker sind dann schnell wenn erst der Hintern in Flammen steht.
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Fristverlängerungen sind ein „beliebter Trick“ wenn es vor Gericht gegen den Staat geht. Das Ziel ist klar: Der Kläger soll „mürbe“ gemacht werden. Hier konkret vom Bundesverwaltungsgericht.
Aber das BVGer hat noch andere Tricks auf Lager:
1. Einschränkung der Akteneinsicht – trotz Öffentlichkeitsgesetz. Da „Höhere Interessen“ auf dem Spiel stehen. Zum Beispiel Staatsräson.2. Keine „Beweislastumkehr“. Grundsätzlich müsste der Staat „beweisen“. Dafür hat er auch Zwangsmittel zur Verfügung: u.a. Befragungen, Durchsuchung, Beschlagnahme. Ein „privater Kläger“ hat daher grösste Mühe, die notwendigen Beweise beizubringen. Beispielsweise Protokolle. Da intern.
3. Aber der weitaus beliebteste Trick ist – wenn immer möglich und die Beweise vorliegen: Einschränkung Kognition. Ist der Private auf Gedeih und Verderben ausgeliefert; kommt nicht dagegen an.
4. Nicht final entscheiden. Zurück an die Vor- resp. Erstinstanz. Dauert wieder Monate/Jahre wegen Fristverlängerungen. Und bei anwaltlicher Vertretung steigen die Kosten ins Unermässliche.
Und noch etwas zum BVGer und zur Gewaltenteilung. Das BVGer ist näher am Staat, an der Regierung als dass die Gewaltenteilung dies eigentlich erfordert. Bedeutet: Das BVGer greift wenn immer möglich nicht in die Staatstätigkeit ein.
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….bin mal gespannt wenn die inkompetenten Verantwortlichen (Bunsdrat und FINMA) in den USA vor Gericht stehen …dort gelten dann andere Spielregeln und da hilft auch die Inzucht zwischen der Legislative und Judikative nicht viel !
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Welcher Richter ist nicht käuflich?
Lassen Sie uns einen Vergleich machen, wie oft sich die beiden Grossbanken schon freikaufen konnten, um nicht verurteilt zu werden, in unserer korrupten Corporatecy!!!
Die Leute fragen mich oft, was ich den Angestellten bei der CS und UBS rate. Zieht euch warm an. Reist…
"Mitarbeiter helfen Lukas Hässig: Kommentare werden zwei Stunden früher freigeschaltet." Das wäre mal eine Schlagzeile!
Karin Keller-Suter sagte wörtlich an der Pressekonferenz: « it is not a bail-out, it is a commercial transaction…. »… diese ihre Aussage…