Nach fast zehn Jahren hat das Obergericht Zürich das Strafverfahren gegen Sie wegen Verletzung des Bankgeheimnisses eingestellt. Ende gut, alles gut?
Schaun wir mal. Die Staatsanwaltschaft ist mit der Entscheidung nicht zufrieden.
Das ganze Verfahren gegen Sie dürfte den Schweizer Steuerzahler mehrere Millionen Franken gekostet haben. Wie hoch waren Ihre Ausgaben?
Ein hoher sechsstelliger Frankenbetrag.
Sie haben Schweizer Behörden Korruption vorgeworfen. Können Sie das konkreter erklären?
Ich erweitere diesen Vorwurf. Die Staatsanwaltschaft Zürich hat mehrere schwere Delikte vertuscht. Geldwäsche in Höhe von 48’704’292,12 Euro, Erpressung der Bank Sarasin in Höhe von 1 Milllion Euro, Schmiergeldzahlung von mehr als 4 Millionen Euro an einen Sarasin-Spitzenmann im Private Banking in Zürich durch den Haupttäter, schwerer Betrug, Übergabe geheimer Bankdokumente durch Eric Sarasin an die deutsche Staatsanwaltschaft – alles unter der Maxime, unsere Verfolgung nicht zu beeinträchtigen.
Die Staatsanwaltschaft arbeitete mit Sarasin kollegial zusammen – im Wissen um die aus der Bank begangenen schweren Straftaten. Vermutlich, um höhere Werte, nämlich den Schutz auch illegal operierender Schweizer Banken, zu verteidigen.
Sie wollen mit der Verwendung von internen Unterlagen der Bank und deren Weiterleitung an deutsche Behörden die Rechtsordnung wiederhergestellt haben. Für die Zürcher Staatsanwaltschaft ist das aber das Gegenteil, nämlich ein mehrfacher Gesetzesverstoss.
Der Prozess war eine Standortbestimmung der Schweizer Zivilgesellschaft und auch der Schweizer Justiz. Die Warnung der deutschen Behörden vor einer Schädigung in der Höhe von einer halben Milliarde Euro ist keine Straftat.
Das hätte das Obergericht so auch festgestellt, wenn das Verfahren fortgeführt worden wäre. Daran hat der Gerichtspräsident in der Verhandlung keinen Zweifel gelassen. Ginge das Verfahren weiter, dann fiele das Schweizer Bankgeheimnis.
Sie sagen, dass die Bank Safra Sarasin ein Bestandteil der organisierten Kriminalität sei. Wie begründen Sie das?
Es gibt rechtskräftige Beschlüsse, die den Tatverdacht des bandenmässig begangenen Betruges durch leitende Mitarbeiter der Bank Safra Sarasin bestätigen. Der erwähnte hohe Sarasin-Manager ist in Deutschland wegen Betruges angeklagt. Anders als ich stellt er sich dem Verfahren aber nicht.
Die Rechtsprechung zu den von Sarasin vertriebenen Modell ist eindeutig: schwerer Steuerbetrug. Dr. Hanno Berger, der Komplize der Bank, wurde bereits zweimal zu je acht Jahren Haft verurteilt, weitere Verfahren folgen.
Gegen die Bank selbst läuft in Deutschland ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfes des bandenmässigen Betruges und der gewerbsmässigen Steuerhinterziehung. Das sind Fakten.
Ihr Vorwurf gegen die Staatsanwaltschaft, die habe Ihnen Ihre Verteidigungsrechte zielgerichtet vorenthalten, wurde vom Obergericht bestätigt. Wie qualifizieren Sie als Anwalt das?
Da der Staatsanwalt in der Schweiz Beweise bindend feststellt, ist das ein überaus schwerwiegender Verstoss. Er bestätigte Voreingenommenheit.
Aus deutscher Sicht sind Sie mitbeteiligt, dass diese Cum/Ex-Konstrukte auf Kosten der Steuerzahler abgestellt wurden. Für die Schweiz sind Sie ein Anwalt, der einen reichen deutschen Klienten gegen eine Schweizer Bank verteidigt hat.
Ich mache das nicht an unterschiedlichen Befindlichkeiten fest. Wir haben in weiten Teilen ein gleiches Rechtsverständnis.
Richtig ist, dass aufgrund meiner Informationen weltweit Ermittlungen wegen Cum/Ex eingeleitet wurden. Alleine hier wurde bereits über eine Milliarde Euro zu Unrecht vereinnahmter Steuern wieder eingezogen. Es geht also nicht nur um die Abwehr von Forderungen, sondern auch um Geld, das tatsächlich eingezogen wurde.
Ist die gesamte Dauer des Verfahrens Ausdruck einer Unsicherheit, wie man mit Ihnen umgehen soll, oder mahlen die Mühlen der Justiz halt so langsam?
Das Verfahren dauerte solange, weil ich mich gegen die Voreingenommenheit der Staatsanwaltschaft zur Wehr gesetzt habe und dies auch konnte, weil ich dafür Handwerkszeug und Mittel hatte. Die Staatsanwaltschaft hat nicht lockergelassen, und hat natürlich auch verschleppt.
Rechnen Sie damit, dass die Staatsanwaltschaft, die hier eine weitere Klatsche eingefangen hat, den Fall zum zweiten Mal ans Bundesgericht weiterziehen wird?
Das werden wir sehen. Sicher ist aber, dass das Schweizer Bankgeheimnis fallen wird, wenn inhaltlich über die Anklage der Staatsanwaltschaft entschieden werden muss.
Die Schweizer Justiz kommt um die klaren Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Informationsfreiheit des Art. 6 EMRK nicht herum, auch wenn damit eine bis dato heilige Kuh geschlachtet wird.
Prof. Dr. Eckart Seith ist Partner bei der Wirtschaftskanzlei Seith Miller Steinlein in Stuttgart. Er vertrat unter anderen den deutschen Unternehmer Erwin Müller und erstritt für ihn eine Rückzahlung von 45 Millionen Euro gegen die Bank J. Safra Sarasin.
Durch seine Weiterleitung von Dokumenten an deutsche Behörden trug er wesentlich dazu bei, dass die sogenannten Cum/Ex-Fonds implodierten, die zuvor Milliardenschäden beim deutschen Fiskus angerichtet hatten.
Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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wer schon mal Kontakt hatte mit einer SA, kann Voreingenommenheit bestätigen. Und ist schon zu hinterfragen, wie sich ein SA finanziert.
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War da nicht was, als er Bürgermeister von Hamburg war? Warburg.
Ach nein, er kann sich nicht mehr erinnern.
Dann ist ja alles gut. Aus den Augen aus dem Sinn.
So gefällt’s uns weissen Westen.
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Ach ja die Schweizer Justiz..
was nicht passt wird passend gemacht, so war es und so wird es immer sein. Bis sie mal an den falschen kommen, wie hier offenkundig geschehen. Passt!
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Ja heisst der Herr nun Seith oder Sie oder Wie oder Was? Schwach!!
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Wie immer in der Schweiz: Eine überforderte Staatsanwaltschaft, die jahrelang Nichts bringt ubd den Steuerzahler Millionen kostet! Eine zunehmende Verluderung der Justiz, die nicht Recht sprechen kann!
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Bestes Beispiel einer unfähigen SA, der Fall Vincenz. Überlange Verfahrensdauer, „umfangreiche aber inhaltslose Klageschrift“, geplatzt wie ein Luftballen und immense Kosten für die SteuerzahlerInnen.
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Die wahren Schuldigen sind die, welche einen Cum/EX Skandal ermöglichen. Und nicht die, welche das Schlupfloch erkennen und ausnützen.
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Wer einen einmalig bezahlten Steuerbetrag mehrmals zurückfordert ist ein Dieb der die Zivilgesellschaft – das sind wir – bestiehlt.
…und der Deutsche Gesetzgeber, der dieses Schlupfloch jahrelang nicht schliessen konnte ist schlicht und einfach dumm.
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@Ueli: leider völlig unqualifiziert dein Kommentar. Fakt ist, dass alle deutschen staatlichen Landesbanken selber Cum Ex trades gemacht haben. Cum Ex war lediglich eine Ausnutzung einer legalen Gesetzeslücke, das Gejammere jetzt ist völliger Quatsch- Kindergarten-Ueli.
link: https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/steuerskandal-schaeden-in-milliardenhoehe-landesbanken-versinken-in-cum-ex-affaere/28521106.html
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Sorry
Bitte diesen inhaltlich wichtigen und interesanten Artikel formell überarbeiten.
Man spürt die Verzweiflung des Autors über Zustände (auch) in der Schweiz zu stark. -
Spannende und exklusive Einblicke hinter die Kulissen. Kontext: Erwin Müller ist Drogerie-Müller, der 2011 50 Million in einen CumEx-Fonds von Sarasin investierte. Als diese Fonds wenige Monate später implodierten, verlor Müller 90% der Einlage und verklagte die Bank, die ihm 12% risikolose Rendite versprach, wegen ungenügender Informationen. Mehrere Schweizer Banken haben beim CumEx mitgespielt.
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Wer an eine 12% risikolose Rendite glaubt ist ein Dummkopf!
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Hast Zeyer sich hier selber interviewt? Oder einfach die Stimmen in seinem Kopf aufgeschrieben?
Primarschüler liefern bessere Qualität als die Möchtegernjournis auf diesem Portal…
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Kritiker kritisieren ist die beste Verteidugung, he 😂
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Die wahren Schuldigen sind die, welche einen Cum/EX Skandal ermöglichen. Und nicht die, welche das Schlupfloch erkennen und ausnützen.
Wie immer in der Schweiz: Eine überforderte Staatsanwaltschaft, die jahrelang Nichts bringt ubd den Steuerzahler Millionen kostet! Eine zunehmende Verluderung…
Hast Zeyer sich hier selber interviewt? Oder einfach die Stimmen in seinem Kopf aufgeschrieben? Primarschüler liefern bessere Qualität als die…