Andrea Bettiga sitzt seit einer Ewigkeit von 17 Jahren in der Exekutive des Kantons Glarus. „Statt Worte lasse ich Taten sprechen“, meint der Freisinnige auf seiner Homepage.
Das scheint der oberste Zuständige für Sicherheit und Justiz im kleinen Bergkanton wörtlich zu meinen.
Nach einer üppigen Vorweihnachts-Feier im Restaurant Bergli, direkt ob dem Kantons-Hauptort, stieg der honorige Regierungsrat in seinen schnellen Mercedes.
Hoch getunt von AMG.
Los gings. Nach vorn, nach hinten, bumm-bumm. Bettiga rammte zwei parkierte Autos. Offenbar laut und klar.
Ein Lehrling, dem eines der betroffenen Fahrzeuge gehörte, soll gerade draussen vor dem Bergli geweilt haben, als Bettigas Ausfahrmanöver geschah, sagt eine Quelle.
Der junge Mann habe dann den hohen Würdenträger zur Rede gestellt. Bettiga, ganz Macher, soll ihm 100 Franken als Entschädigung offeriert haben.
Bettiga machte sich auf den Weg, runter um die Kurven, heim an sein Privatdomizil.
Bald tauchten dort auch Polizisten auf. Alarmiert hatte sie der zweite Geschädigte, ein Glarner Geschäftsmann.
Jetzt sahen sich die Beamten in der herausfordernden Situation, ihren obersten „Boss“ in ein Röhrchen blasen zu lassen.
Die Auswertung soll für den Magistraten ohne Folgen geblieben sein, sagt Markus Denzler, der Glarner Polizeikommandant.
„Es ist wohl beim Ausparkieren beim Restaurant Bergli, verursacht durch Landesstatthalter Andrea Bettiga, zu Parkschaden gekommen“, so der oberste Polizist im Kanton.
„Jedoch hat die anschliessend von der Polizei bei ihm durchgeführte Alkoholkontrolle keinen strafrechtlich relevanten Alkoholpegel ergeben.“
Bei der Staatsanwaltschaft heisst es denn auch, man habe kein Strafverfahren gegen den Freisinnigen eröffnet.
Das Davonfahren im schnellen Mercedes, ohne zu den angerichteten Park-Schäden zu stehen, sei auch kein Delikt, heisst es von Seiten des Polizei-Kommandanten.
Also kein Verfahren „wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort“, wie dieser per Email meint.
Bettiga selbst reagierte nicht auf Fragen.
Auf seiner Webseite meint er: „Als Regierungsrat rede ich nicht nur mit, sondern bringe unseren Kanton einen entscheidenden Schritt vorwärts.“ Sich selbst mit Wucht.
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Die beliebtesten Kommentare
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Wäre es ein Regierungsrat der SVP wäre er schon lange seinen Ausweis los…leider eine riesen Vetterliwirtschaft
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fährt Ueli nicht ein Traktor…🤣
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Wenns zuhause nichts zu rammen gibt, rammt man halt parkierte Autos.
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Und so etwas Sitz in der Regierung 👎und man sollte noch Achtung haben sowas sollte austreten
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Ich sehe den Bezug zum Paradeplatz nicht, denn RR Bettiga sitzt nicht im Verwaltungsrat der Kantonalbank.
Er muss übrigens aus Altersgründen auf die Landsgemeinde dieses Jahres zurücktreten. Die Ersatzwahl ist am 9. Februar. Die FDP will den Sitz mit einem erfahrenen Landrat (Kantonsparlamentarier) verteidigen. Es gibt einen Gegenkandidaten, der aber bisher in der kantonalen Politik kein Amt gehabt hat und auch von keiner Partei unterstützt wird und dem man keine Chancen gibt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
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Alle Tiere sind gleich, manche sind gleicher.
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Ich finde das noch interessant, denn ein Entfernen vom Unfallort nach einem Parkschaden gilt als Fahrerflucht … aber offensichtlich sind in diesem Kanton nicht alle Menschen gleich.
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Vor dem Gesetz sind alle gleich, nur manche sind gleicher…
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Email <– E-Mail
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Siehe Animal Farm.
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Das ist mir aber jetzt ganz neu, dass wenn man „mann“ einen Parkschaden verursacht, kein Delikt begeht. Neulich erlebt ich es genau auch an meinem Auto, es gehört zur Tagesordnung,auch Nchts, dass man einfach davon fährt.
Schlimm wenn ein Lehrling auf den Kosten bleibt, mit 100.00 repariert man keinen Schaden.
Eine Schande für so reiche „Politiker“ !!!
Keine doppeltes Schreiben
Lesen Sie den Erfahrungsbericht v.22.Januar 10.08 -
Das ist mir aber jetzt ganz neu, dass wenn man „mann“ einen Parkschaden verursacht, kein Delikt begeht. Neulich erlebt ich es genau auch an meinem Auto, es gehört zur Tagesordnung,auch Nchts, dass man einfach davon fährt.
Schlimm wenn ein Lehrling auf den Kosten bleibt, mit 100.00 repariert man keinen Schaden.
Eine Schande für so reiche „Politiker“ !!! -
Dr Filz hebed wenigschtens zämä !!! Wartet nur ab was erst beim ESAF 2025 abgehen wird…….Die 10mln die der Kanton von der SNB erhält, werden wahrscheinlich für das ESAF verwendet werden müssen……
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Das ist mir aber jetzt ganz neu, dass wenn man „mann“ einen Parkschaden verursacht, kein Delikt begeht. Neulich erlebt ich es genau auch an meinem Auto, es gehört zur Tagesordnung,auch Nchts, dass man einfach davon fährt.
Schlimm wenn ein Lehrling auf den Kosten bleibt, mit 100.00 repariert man keinen Schaden.
Eine Schande für so reiche „Politiker“ !!! -
Wenn ich das lese, stösst mir gleichzeitig der Bündner Filz querbeet durch die 3 Gewalten samt Polizei-Kdo sauer auf:
http://www.land-der-gauner.ch -
„Die Kleinen sperrt man ein, die Grossen lässt man laufen!“ Dieses Zitat passt genau auf diesen Vorfall. Einem normaler Bürger hätte man den Ausweis abgenommen und gehörig gebüsst. Es scheint, dass die Glarner Behörden Angst vor ihrem Regierungsrat haben. Aber auch dort gilt: Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich!!!
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Im Kanton GR wird seit geraumer Zeit auf ausserkantonale Experten der Polizei, Staatsanwälte und Richter zurückgegriffen, da die Bündner das nicht im Griff haben. Es scheint, als ob mein Heimatkanton dazu auch nicht in der Lage ist. Peinlich und schade. Ich schäme mich fast ein bisschen.
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Sie müssen sich nicht schämen, Thomas Landolt!
Der Herr Regierungsrat tut es auch nicht –
wo käme er denn da hin?! -
Wenn ich das lese, stösst mir gleichzeitig der Bündner Filz querbeet durch die 3 Gewalten samt Polizei-Kdo sauer auf:
http://www.land-der-gauner.ch
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Korrektur zur Geografie: Das ‚Bergli’gehört zum und befindet sich oberhalb dem Hauptort Glarus und nicht, wie im Bericht erwähnt, ganz ‚am Ende des langen Glarnertals‘.
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Bravo Lukas finde es irrsinnig spannend, was sie alles auf IP erzählen, um den Lesern Hühnerhaut zu verpassen.
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Zur Rechtslage findet man u.a. bei der Zurich-Versicherer folgende Aussagen:
„Wer nach einem Parkschaden einfach weiterfährt, begeht Fahrerflucht. Denn ein Parkrempler gilt laut Strafrecht als Unfall. Die Unfallverursacherin oder der Unfallverursacher ist demnach dazu verpflichtet, eine angemessene Zeit am Unfallort auf die Geschädigte oder den Geschädigten zu warten. Diese Zeitspanne umfasst in etwa eine halbe Stunde.Taucht der Halter oder die Halterin des geschädigten Fahrzeugs innerhalb dieser Zeit nicht auf, rufen Sie die Polizei, die den Fahrzeugbesitzer oder die Fahrzeugbesitzerin ermittelt.
Im Falle einer Fahrerflucht müssen Sie mit folgenden Strafen rechnen:
Laut Paragraph 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) kann auf eine begangene Fahrerflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren folgen. Letzteres ist im Falle eines Parkremplers allerdings sehr unwahrscheinlich.
Zudem können Sie bis zu drei Punkten in Flensburg bekommen.
Behauptet ein Unfallverursacher oder eine Unfallverursacherin, er bzw. sie habe den Parkrempler nicht bemerkt, kann ein Gutachten erstellt werden. Stellt sich heraus, dass der Parkschaden gespürt oder gehört hätte werden müssen, kann der Tatbestand der Fahrerflucht erfüllt sein.“Da aber unser Rechtssystem oft ein Täterschutzsystem ist, gibt es für den Täter wenig Probleme. Besonders, wenn es ein hohes „Tier“ ist, welches trotz Gewaltentrennung über dem Gesetz steht. Die Rechtsgleichheit ist das Papier nicht Wert, auf dem sie geschrieben ist. Mit den richtigen Beziehungen kann alles locker ausgehebelt werden.
Das ist überall so.Ich erlebte im Kanton Zürich persönlich den Fall, wo es um regelmässige Verstösse gegen die aktuelle Polizeiverordnung ging. Am Tisch waren der Verursacher, der Gemeindepräsident – ein Freund des Täters – und der Polizeikommandant des Bezirks. Der Gemeindepräsident bezeichnete die Verordnung als veraltet und deshalb nicht durchsetzungswürdig. Der Polizeikommandant unterstützte das kommentarlos. Da kommt man sich als Bürger sehr hilflos vor. So ein Verhalten hätte ich vorher nur in einer Bananenrepublik erwartet. Seither halte ich alle komischen Aussagen, die man hört, für sehr plausibel.
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In der Schweiz gilt nicht deutsches Recht und Flensburg liegt in Deutschland. Lernen Sie googlen.
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In Glarus gilt zudem kein Schweizer Recht.
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tja, wenn er in Flensburg drei Punkte erhält,
wurmt das ihn kräftig… -
@Marc O Polo
Dann nimmst du halt das Strassverkehrsgesetz Art. 92. Es ist einerlei.
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…nicht gemacht?
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Dieser Glarner Regierungsrat hat sich wahrscheinlich vor lauter Aerger über die Ueberwinder des Kapitalismus und Armeeabschaffer zu tief ins Glas geschaut. Sein Aerger ist verständlich- bei den Asylanten wird alles zugelassen und verniedlicht. Wenn ein CH aber ein unkorrekte Verhalten an den Tag legt, wird Zeter und Mordio geschrien.
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Genau es wird mit zwei Ellen gemessen .Und das Restaurant ist in Glarus Mitte wenn schon schreiben dann richtig.Es ist entfernen vom Unfallort pasta
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Schön wäre es, wenn auch Linke einmal einen Satz fehlerfrei schreiben könnten, Koradi. Man muss ja nicht jedermann zeigen, dass man in der Schule oft gefehlt hat.
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.. pasta barilla, wenn schon! und damit basta
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Sind wir in Sumasikan wo in der Hauptstadt
Usiakasiki alle untereinander verschwägert sind?-
Wenn das nicht Fahrerflucht ist, was dann??
Scheint der Glarner Trump zu sein…
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unsere oberen landeier machen was sie wollen
und zeigen immer nur auf die städter,
die, die heile welt von denen finanzieren… -
Für alle Besserwisser;
Bettiga ist bereits zurückgetreten. Dies weil er pensioniert wird. Am 9.2. Findet die Ersatzwahl statt. -
Etwas anderes bleibt ihm keinesfalls übrig!
Wer als Regierungsrat andere Bürger schädigt und flüchtet kann unmöglich in einer Regierung bleiben.
Vertrauen kann man solchen Leuten nicht. Er muss sofort zurücktreten! -Fertig! -
Gut recherchiert !?!, das Rest. Bergli ist in Glarus und nicht hoch über Linthal. Einmal mehr was sol man den Zeitungen noch glauben. Beschämend!!
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Richtig ist: Linthboden im Tal liegt auf 472 m (Niveau der Linth); Rest. Bergli auf 574 m., auf einem Hügel, der durch einen Bergsturz des Glärnisch entstanden ist. Wunderbare Aussicht auf Glarus und die Linth. Somit ist die Aussage von LH zutreffend.
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LH scheint die Ortschaft Linthal (am Ende des Grosstals, zu Glarus Süd gehörend; https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/000770/2020-11-19/) und das Tal des Flusses Linth (der den Kanton Glarus von Linthal bis zum Walensee durchfliesst; https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008770/2008-01-24/) zu verwechseln.
Das Restaurant Bergli mag hoch über dem Tal der Linth liegen, aber nicht „hich über Linthal“.
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Völlig irrelevant, was für Restis es in diesem verarmten Kanton gibt. Mich würde viel mehr interessieren wieviel der Kanton Zürich in den Finanzausgleich zahlt.
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Gut recherchiert !?!, das Rest. Bergli ist in Glarus und nicht hoch über Linthal. Einmal mehr was sol man den Zeitungen noch glauben. Beschämend!!
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Das Schadenausmass wäre interessant. 2 Fz.
Und: „anschliessend von der Polizei bei ihm durchgeführte Alkoholkontrolle“ – wie viele Stunden sind „anschliessend“ ??-
Wer hat da wohl geblasen ?
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Also nur für mich zum mitschreiben. Im Kanton Glarus darf ich also einfach mal ein Auto anfahren und anschliessend, still und leise wegfahren? Das ist sehr gut zu wissen 🙂
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Hat die lokale Presse bislang geschwiegen?
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Das verstehe ich jetzt überhaupt nicht und es ist für die Kapo GL und die Zuständigen eine absolute Sauerei. Das sich Entfernen vom Schadenplatz ist doch ein Offizialdelikt. Oder gelten im KT. TG andere Gesetze? Mein Bekannter hat sich da in etwa gleich verhalten und wurde mit einer Busse von fast Fr. 1000.– beglückt. Was in etwa seinem Monatslohn als Lehrling entsprach. Der Geschädigte wollte nach Rücksprache die Anzeige zurückziehen, aber gem. Polizei war das eben ein Offizialdelikt. Und in GL ist es das nicht? Aber eben, einen Lehrling zu bestrafen der nachweislich kein Tropfen Alkohol getrunken hatte, ist eben nicht das gleiche wie einen (alkoholisierten?) Regierungsrat.
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So wie beschrieben handelt es sich wohl „nur“ um eine Verletzung der Meldepflicht nach SVG Art. 92, Abs. 1. Es ist zwar ein öffentlich zugängliches Privatgelände, jedoch keine öffentliche Strasse. Und es gab keinen Personenschaden.
Man sollte jedoch zwischen Grösse und Länge unterscheiden können. Das erste bleibt vielen Personen verwehrt, egal wie lange sie gewachsen sind.
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„Statt Worte lasse ich Taten sprechen“, Bettiga hat Wort gehalten. Anstatt vor Ort zu regeln wie es anständige Leute machen hat er sich vom Acker gemacht im Wissen das die Polizei im Zigerschlitz grossen Respekt vor Amtspersonen haben!
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Kein Wunder, geniessen massenhaft Politiker landauf, landab punkto persönlicher Integrität einen miserablen Ruf. Befeuert wird dieser miese Ruf noch dadurch, dass solche „Vögel“ noch glauben, sie hätten jede Menge Vorrechte…
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In jedem anderen Kanton wird das unerlaubte Entfernen vom Unfallort bestraft. Glarus ist wirklich ein Bananenkanton.
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Schnelle AMG-Fahrer können im Kanton Glarus also nicht wegen Fahrerflucht belangt werden.
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Das liegt halt an AMG, so etwas fahren doch Poser aus Nordafrika , der Türkei und dem Balkan. Also vor allem Inhaber von Barber-Shops, bzw. Leute die ihren Status mit den drei Buchstaben AMG definieren müssen. Auto fahren können ist da zweitrangig, Gas geben primär, schon ohne Alkohol ist das so. Muss man nur beobachten.
Ob der FDPler nun räuschig war ist das relevantere Thema, scheinbar nicht laut Artikel. Dann bleibt halt das Können und Verhalten im Strassenverkehr übrig, sorry, das passt.
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AMG heisst Albaner mit Held.
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@Otto
mein lieber Otto aus dem Kosovo, der Spruch endet mit „Geld“, nicht Held, Sie Held.
AMG ist zur reinsten Schnäbiverlängerung verkommen. Da sind wir uns bestimmt einig.
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FDP steht doch für „Fahr Doch Porsche“, warum AMG.
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@FDP
steht für „Freunde Des Portemonnaie“.
Bei der FDP hat man den richtigen groove raus seit dem sie so viele von den AMG-Fahrern ins Land geholt haben.
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Ja dann kann er ja mit dem Gobbi vom Tessin ein Bierchen trinken
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Besten Dank für den Gastro-Tipp.
Zwischen Paradeplatz und Bergli liegen satte 70km. Null Bezug zum Finanzplatz. Aber UBS wie FDP scheinens LH angetan zu haben. -
Irgendetwas im Kanton Glarus stimmt nicht. In diesem Kanton werden regelmässig Strafverfahren über x-Jahre verhängt, dann folgen unhaltbare Urteile (redigiert von offenkundig fachlich überforderten Gerichtsschreiber), die vom Bundesgericht kassiert werden. Oder es passiert einfach gar nichts, weil sich die Damen und Herren Glarner gegenseitig gerne protegieren. Der Kommandant Markus Denzler sollte man auch einmal näher durchleuchten. Der ehemalige Verhörrichter, bekannt für rüde Hausdurchsuchungen, dessen Untersuchungen dann häufig im Nichts endeten, ist auch eine schillernde Persönlichkeit mit fragwürdigen Zügen.
Andreas Bettiga wettert gerne gegen beschuldigte Personen, wenn diese ihre Verfahrensrechte wahrnehmen. Nun „wäre“ er selbst im Fokus der Strafverfolgungsbehörden – aber eben „wäre“, da wird nichts passieren im heilen Glarner Land. Prosit Andreas Bettiga! -
Wer das Recht derart mit Füssen tritt, der soll gehen, aber subito!
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Ja, hiermit dürfte das rasch folgende politische „Ende“ von Andrea Bettiga unzweifelhaft eingeläutet worden sein. Solche Figuren sind nicht tragbar und müssen subito entfernt werden!
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Typisch Filz. Die Obersten unter sich decken sich gegenseitig. Das ist im Kanton Glarus üblich und auch in anderen Kantonen wie Zürich, St. Gallen etc. Keine Krähe hackt der anderen ins Bein.
Typisch Filz. Die Obersten unter sich decken sich gegenseitig. Das ist im Kanton Glarus üblich und auch in anderen Kantonen…
Wer das Recht derart mit Füssen tritt, der soll gehen, aber subito!
Irgendetwas im Kanton Glarus stimmt nicht. In diesem Kanton werden regelmässig Strafverfahren über x-Jahre verhängt, dann folgen unhaltbare Urteile (redigiert…