Nach dem emotionalen Wirbel rund um die „Abzocker“-Initiative besteht nun Klarheit: An einer Börse kotierte Schweizer Unternehmen müssen ihren Aktionären inskünftig eine einfache Möglichkeit bieten, ihre Stimmrechte für die an der Generalversammlung zu behandelnden Traktanden auch auf elektronischem Weg ausüben zu können.