Statt dem befürchteten Alibi-Gutachten habe der Alt-Professor Brisantes rund um Pierin Vincenz zusammengetragen, sagt Hans Geiger. Gehrig lasse explizit offen, ob noch mehr Strafrechtliches vorliege.
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Vinzens wie Gehrig sind beide Mitglieder einer Stiftung des Klosters von Disentis. Es hat noch andere suspekte Mitglieder. Gemeinsamer Nenner der Mitglieder ist pecunia!
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Herr Prof. Geiger, Ihre Aussage, „wer lügt beim Staatsanwalt kommt ins Gefängnis“ ist total realitätsfremd. Tatsache ist, wenn ein Spitzenmann einer Bank for dem Staatsanwalt lügt, dann wird dieser auch von den Schweizer Bundesrichtern geschützt. Meine Position ist nachgewiesen, neben dem dass ein solcher gelogen hatte, hatte er auch noch wichtige Dokumente (z.B. meinen Cayman Arbeitsvertrag, der den Freispruch Bankgeheimnisverletzung bewirkte) gegenüber der Staatsanwaltschaft unterschlagen. Erst als Prof Dr. iur. Thomas Geiser und Prof. Dr. iur. Mark Pieth mir je ein Gutachten erstellten, wurde die Verurteilung 11 Jahre nach der Verfahrenseröffung und zwei Verurteilungen aufgehoben. Die Bank bzw. deren Zuständiger wurde von der Justiz nicht zur Verantwortung gezogen. Damit ist Ihre Aussage zu korrigieren: „Lügen ist erlaubt und erwünscht bei der Justiz, wenn dies im Interesse der Strafverfolgungsbehörden ist“. https://www.rudolfelmer.com/lies-by-general-counsel-of-jb-group-ltd-lawyer-ch-hiestand/
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Was für ein laues Gefälligkeitsgutachten; dass die Balken knarren Quo vadis CH ? und dann der Altprof. und SVP-Veteran findet das noch hervorragend. Was raucht dieses Männlein?
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Komischerweise gehören beide dieser „ehrenwerten“ Stiftung von Disentis an. Mehr als suspekt sind die Mitglieder dieser Stiftung.
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Also zumindest möchte ich nicht in der Haut desjenigen Staatsanwaltes stecken, der 3 Monate U-Haft verfügt hat. Diese Länge als verhältnismässig zu begründen, bzw. gesetzlich zu belegen, dürfte – auch unter dem sog. „Vertuschungsgesichtspunkt“- keine einfache Aufgabe sein.
Dabei liegt es mir fern, hier jemanden in Diskredit zu ziehen oder zu rechtfertigen. Ich bin einfach ein mündiger Zürcher Steuerzahler, der sich über dieses Verfahren (im Vergleich zu den Pensionskassenskandalen, z.B. ZH-Beamten-PK und dortige Verfahrensabläufe) seine Beobachtungen und Gedanken macht.
Es gilt natürlich wie immer auf beide Seiten die Unschuldsvermutung.
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PV hat viel Gutes getan! Ich wette, alle Strafklagen verlaufen im Sand. Bin kein Freund von solchen Machenschaften, aber muss alles sehen, um sich ein Bild zu machen. Der Rauch wird sich rasch legen. 300 Mio. Forderung ist lächerlich…
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Alles was hervorragt wird vom Staatsanwalt gnadenlos abrasiert. Der Tüten-Pierin (hat nichts mit Drogenrauchen zu tun) wird schon noch werden.
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Herzlichen Dank für diese Stellungnahme.
Dass sie beide ihre Meinung zu Hrn.Gehrig revidieren können, finde ich inhaltlich und journalistisch absolut toll!! -
Meine Vorhersage: 5 Jahre 1-2x duschen pro Woche für PV und tagsüber Tüten kleben.
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Die Wette würde ich sogar annehmen. Min. 250k Entschädigung. Swissair Prozess lässt grüssen.
Zur Gesichtswahrung der Staatsanwaltschaft und um die Geschichte beendenden zu können. Strafbefehl mit bedingter Geldstrafe.
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Wow, ist das ein positiver Bericht? Chapeau Herr Hässig!
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Der Bericht von Gehrig ist nichts weiter als ein Gefälligkeitsgutachten um die Geschäftsleitung und den VR vom Vorwurf der Korruption zu entlasten. Die NZZ hat auch wie abgemacht den Ball aufgenommen und suggeriert, dass es dich ja nur um nicht Strafbares „schlechtes Management“ geht.
Die Strategie Gehrig/Raiffaisen ist sehr durchsichtig.
Schade dass Herr Geiger das auch so sieht. Zu lange als Bänker kommt einem der moralische Kompass schon mal abhanden. -
Hans ist gut in reden und selbst darstellen. Schon.bei Vontobel stets enthusiastisch, aber wenn’s brannte, schlug er sich schnell auf die andere Seite, “ich hab’s ja gesagt, das kommt nicht gut“!
Er gehört zum SVP-Filz, und Politiker erzählen stets nette Geschichten, sowie die Nutten ihren GL-Kunden jeweils versichern, sie seien noch Jungfrau- also wer glaubt heute noch einem Fahnen-Windbeutel aus Politik, oder Banking-VR? -
jetzt muss dann aber die staatsanwaltschaft zürich endlich liefern. die zeit von exempel statuieren scheint nun vorbei zu sein.
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Einerseits hat Raiffeisen gemäss Gehrig Unternehmen weit über dem Wert gekauft und anderseits soll es keine Hinweise für strafrechtlich relevantes Verhalten geben. Gehrig hat offenbar nicht geprüft, ob eine absichtliche oder zumindest grobfahrlässige Vermögensschädigung der Bank durch Vincenz und Co., was strafbar wäre, vorliegt. Wer hat von diesen überrissenen Preisen profitiert?
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Wer kann den Wert eines Unternehmens wirklich bestimmen? Warum werden täglich Unternehmen zum „falschen“ Preis gehandelt?
Weil es nicht DEN Preis gibt, das ist ganz einfach. Verhandlungssache!!
In etwa derselbe Mechanismus wie am Immobilienmarkt. -
An Vreni-Sg.: Bei Unternehmensbewertungen ist es möglich, dass man die Preisbestimmung auf z.B. fünf Jahre abmacht d.h. heute (Verkaufszeitpunkt) hat das Unternehmen einen Wert von CHF 10 Mio, also wird z.B. ein Betrag von CHF 6 Mio heute bezahlt und abgemacht, dass in fünf Jahren der Unternehmenswert rückwirkend nochmals überprüft wird. Nach fünf Jahren wissen die Parteien mit grosser Wahrscheinlichkeit, ob das Unternehmen damals bei der ersten Schätzung CHF 10 Mio Wert hatte. Wenn dem so ist, dann werden die CHF 4 Mio noch nachgezahlt, wenn nicht dann wird nur die Differenz zu damaligen tatsächlichen Wert noch nachbezahlt. Das Konzept ist eigentlich einfach und ist nicht unbedingt mit dem Immobilienhandel zu vergleichen! Unternehmen schwanken mehr und der Ertragswert ist tatsächlich der wahre Wert eines Unternehmens. Nur hier in diesem Fall bezweckten die Parteien mit grosser Wahrscheinlichkeit das Unternehmen nicht zu einem ihrer Strategie genehmen Wert zu verhökern!!!
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@Vreni-SG: Bisch so blöd odär tuäsch nur so?
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@Vreni-Sg: Es gibt aber diverse Bewertungsmethoden. Aber da die Raiffeisen ja Unternehmen indirekt von Vincenz und Stocker gekauft hat, war natürlich ein hoher Preis für Vincenz und Stocker vorteilhaft für sie selber.
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Hans ist gut in reden und selbst darstellen. Schon.bei Vontobel stets enthusiastisch, aber wenn's brannte, schlug er sich schnell auf…
Einerseits hat Raiffeisen gemäss Gehrig Unternehmen weit über dem Wert gekauft und anderseits soll es keine Hinweise für strafrechtlich relevantes…
jetzt muss dann aber die staatsanwaltschaft zürich endlich liefern. die zeit von exempel statuieren scheint nun vorbei zu sein.