15. Januar 2015: Ein Donnerschlag auf allen internationalen Märkten. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) steigt überraschend aus dem Kurs-Gewinn-Wachstums-Verhältnis, kurz KGV (oder Price-Earning P/E auf Englisch) aus und gibt damit den Mindestkurs Euro-Franken auf, der über lange Jahre auf 1,20 Franken pro Euro festgemacht war. Der Kapitalverlust mit Blick auf verlorene Finanzinvestitionen erreichte das gigantische Ausmass von über 75 Milliarden Franken.
Das Schweizer Volk weiss wahrscheinlich nicht, dass dieses unangenehme Abenteuer der SNB die Gesamtheit ihres Eigenkapitals gekostet hat. Das Eigenkapital der SNB betrug offiziell Ende November 2014 73 Milliarden Franken. Das Eigenkapital der SNB ist aus dieser Sicht kleiner als die vermutlichen Verluste von 75 Milliarden Franken.
Die Realität könnte aber noch viel schlimmer sein, denn wir kennen das Eigenkapital per 15 Januar 2015 nicht, dem Tag, an dem die SNB sich endlich entschieden hatte, etwas zu tun.
Die SNB ist also praktisch in Konkurs gelaufen. Was für ein Privatunternehmen von Herr und Frau Schweizer richtig ist, gilt nicht für die SNB, die zwar ein Privatunternehmen ist, jedoch von öffentlichen Geldern und Erbsteuer (Ersparnisse, Zahlungsverkehr, Lebensversicherungen, BVG) unterstützt wird.
Diese Gegebenheiten werfen Fragen auf. Wäre die SNB in der Lage, Distanz zur Eurozone und deren Schicksal zu halten? Die Antwort lautet Nein. Selbst wenn sie es wollte, sie könnte es nicht.
Warum? Weil ihre Bilanz diesen Weg einfach nicht zulässt.
Die Entwicklung der Eurozone ist ein systemischer Prozess. Durch ihre intensive Mitarbeit mit – und zugunsten der Eurozone – hat sich die SNB an diesem Prozess bereits klar beteiligt. Die Unterstützung der Eurozone durch die SNB wäre nicht ohne die Hilfe des Bundes möglich gewesen, der ohne Unterbruch politische Macht an die EU abgab. Die Geld- und Währungspolitik ist lediglich ein Teil des Puzzles, zum Weg Richtung Europa beiträgt.
Mindestwechselkurs hin oder her, die Bilanz der SNB bindet die Notenbank nachhaltig, und zwar in problematischer Art und Weise, an den Euro und die Eurozone. Die SNB kann ihre Währungspolitik nicht mehr frei ausführen. Die SNB ist eigentlich gar nicht mehr am Steuerrad; sie hat es schon lange anderen übergeben wie zum Beispiel der EZB oder der internationalen Bankenlobby und deren Zulieferanten wie die SIX Group und die Swiss Interbank Clearing (SIC), die ihr Darlehen zur Verfügung stellen von mehr als 300 Milliarden Franken.
Die Strategie der SNB und weiteren hat in der Schweiz seit dem Jahr 1992 ein regelrechtes Psychodrama ausgelöst, in dem sich zwei Protagonisten gegenüberstehen: ein Volk, das die Adhäsion an die EU verweigert, und eine Regierung, die das mit allen Mitteln will. Ein wahrhaft gordischer Knoten.
Man kann das auch in den Worten des einflussreichen amerikanischen Politikers Ron Paul ausdrücken: „Wie die Vereinigten Staaten und die EU ist auch die Schweiz von einer Elite geleitet, welche mehr besorgt ist um ihre Position, ihren Wohlstand und ihren internationalen Ruhm, als das Wohlergehen ihres Landes.“
Die Schweiz ist zwar klein, trotzdem spielt sie in der EU-Konstruktion eine wichtige, wenn nicht sogar entscheidende Rolle. Sie wird oft als Musterschülerin der Wettbewerbsfähigkeit betrachtet und erreicht in Gebieten wie der Ökonomie und der Technologie Spitzenleistungen.
Auch besitzt sie, begründet in ihrem starken Verkehrsnetz (Strassen, Autobahn, Bahn, Flüsse), eine strategisch wichtige Position im europäischen Raum. Nicht ausser acht zu lassen in dieser kurzen Zusammenstellung schweizerischer Vorteile ist auch die Tatsache, dass 8% der gesamten Trinkwasserreserve des europäischen Kontinents in der Schweiz liegen. Schliesslich gab es in den Jahren 2000 eine starke, zentrale Bank, ausgerüstet mit einer Münze von internationalem Ruf und einer Goldreserve von ungefähr 2500 Tonnen.
Doch seit der EWR-Abstimmung von 1992 schlich sich immer mehr ein Trend ein, der EU beizutreten. Die politischen Verantwortlichen haben in der Zwischenzeit mehr als hundert Vereinbarungen mit Brüssel unterzeichnet, die eine Überführung von Souveränität an die EU bewirkten.
Auf praktisch allen Gebieten, festgehalten in wichtigen bilateralen Abkommen mit der EU, gaben die eidgenössischen Behörden systematisch dem europäischen Gemeinschaftsrecht den Vorzug gegenüber dem Schweizer Recht.
Es fehlt nur noch an der Zustimmung des Schweizer Volkes, um das Ganze zu „legalisieren“. Je mehr man nun das Volk unter finanziellen und ökonomischen Druck setzt, desto eher wird dieses gewillt sein, eine Blankovollmacht auszustellen.
Die Problematik der SNB und die Frage um die Zukunft des Schweizer Franken müssen von diesen Überlegungen aus untersucht werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die EU eine Zollunion mit gemeinsamen Marktregeln ist. Das ultimative Ziel der EU besteht also darin, alle einzelnen Mitgliedsstaaten zu einem einzigen grossen Markt, den sogenannten Binnenmarkt, zu verschmelzen.
Dieser wird nach besonderen Regionen, den NUTS, systematisiert. NUTS, auf Französisch „Nomenclature des unités territoriaes statistiques“, wird definiert als eine hierarchische Systematik zur eindeutigen Identifizierung und Klassifizierung der räumlichen Bezugseinheiten der amtlichen Statistik in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
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Dieser Binnenmarkt kennt 4 Grundfreiheiten: freier Warenverkehr, freier Kapital- und Zahlungsverkehr, Dienstleistungsfreiheit, Personenfreizügigkeit; letztere bezieht sich ebenso auf Unternehmen wie auf Arbeitnehmer. Schliesslich wurde dieser Binnenmarkt mit einer Europäischen Zentralbank (EZB) und einer gemeinsamen Währung (Euro) ausgestattet.
In dieser Tabelle sind die drei nach Jacques Delors konzeptionierten Entwicklungsstufen gut zu erkennen, die zur Entstehung der Eurozone (amtlich auch Euro-Währungsgebiet oder Euroraum) geführt haben. Die Eurozone nannte man 1989 noch (Europäische) Wirtschaft und Währungsunion (WWU oder EWWU).
Die Bedingungen für einen Beitritt zur Eurozone hängen von den drei oben genannten Stufen ab. Untersuchen wir einmal, wie die SNB auf dieses Ziel hin arbeitet, und stellen wir einmal unser Land und dessen Demokratie mit dem Rücken zur Wand dar.
Die erste Stufe ist hauptsächlich durch den freien Kapitalverkehr geprägt. Die freie Ein- und Ausfuhr von Kapital ist kein grosses Thema mehr für die Schweiz. Finanzprodukte hingegen, welche in der Schweiz verkehren, haben öfters ihren Ursprung in Luxemburg; sogar die Finanzprodukte des UBS, die bekanntermassen zur Schweiz gehört. Das Umgekehrte ist übrigens weniger der Fall.
Hinzuzufügen wäre, dass eine ganze Reihe Schweizer Banken, die in Luxemburg sesshaft sind, Richtlinien befolgen, die in Wahrheit Richtlinien der EZB sind. Kleinere private Verwaltungsunternehmen sterben einfach langsam, aber sicher unter dem Schweizer Himmel ab.
Generell muss man feststellen, dass die 1. Stufe mehr als erreicht ist, denn der Schweizer Finanzplatz hat schon lange seine Führungsrolle an andere wie Frankfurt, London und Luxemburg abgegeben.
Die zweite Stufe führte hauptsächlich zu einer Loslösung der verschieden Zentralbanken von der Autorität (Souveränität) ihrer jeweiligen Staaten und in Folge davon zu einer Annäherung an die EZB. Die Staatsregierungen wurden damit gezwungen, direkt mit den Geschäftsbanken zu verhandeln.
Die Bundesverfassung legt seit 2003 fest, ähnlich wie für die Banque de France seit 1973, dass die SNB keine öffentlichen Kredite an den Bund vergeben darf. Letztere muss sich also bei Bedarf an die Privatmärkte wenden. Die SNB hat das Recht, wenn nicht sogar die Pflicht, Schulden benachbarter Staaten zurückzukaufen.
Frankreich, das sich sehr um Frage des Ersatzes der Staatsschulden sorgt, finanziert die Staatsschulden ihrer Nachbarländer just durch das Organ der Banque de France. Das System gemeinsamer Bestimmungen, das damit entsteht, bewirkt den gegenseitigen Austausch von Reichtum von einem Land zum anderen.
Die zweite Stufe zwingt die verschiedenen Zentralbanken des Europaraums zu einer engen Zusammenarbeit mit der EZB und der Lobby der globalisierten Privatbanken. Mit Hilfe der SNB erreichte diese Koordinationsarbeit gewissermassen einen neuen Flughöhe, denn seit der Krise von 2007 läuft die SNB voll auf Kurs mit (oder für?) die EZB.
Die Problematik der dritten Stufe kann auch ohne den berüchtigten Mindestkurs untersucht werden, indem man zum Beispiel die Investitionspolitik der SNB ins Visier nimmt. Denn: Die Entstehung des Mindestwechselkurses ist ein politischer Akt, der in keiner Beziehung steht zum Mandat der SNB, wie es durch die Bundesverfassung oder das Gesetz über die SNB von 2003 bestimmt ist.
1. Am 6. September 2011 hat die Direktion der SNB die Grenze rechtlicher Befugnisse weit überschritten. Man kann sich denken, dass nur schon deshalb das Schweizer Volk eines Tages eine Untersuchung fordern wird. Ein Mindestkurs in diesem Ausmass müsste von Seiten der Regierung und nicht von der BNS bestimmt werden.
2. Damals 2011 informierte man uns, dass das Vermögen der SNB inklusive Vermögen der Schweiz und derer Bürger (die SNB gehört dem Bürger) auf den Finanzmärkten angeboten werde, mit der eindeutigen Absicht, den Euro und die öffentlichen europäischen Schulden zu decken. Der Kurs entwickelte sich damit positiv und die Märkte sahen sich mit Liquidität überflutet, die den grossen Finanzunternehmen ermöglichten, Gewinne wie noch nie zu generieren.
3. Der Mindestwechselkurs Euro-Franken von 1,20 wirkte bis zum 15. Januar 2015 und überschritt in dieser Periode nie die Grenze von 1,25 Franken. Mit anderen Worten: Die SNB war unfähig, ihre Aufgabe zu erfüllen.
Warum? Aufgrund eines ökonomischen Prinzips, das man „Inkompatibilitätsdreieck“ nennt.
Dieses Prinzip macht klar, warum eine nationale Wirtschaft sich nicht gleichzeitig mit den drei Gebieten – feste Wechselkurse, freier internationaler Kapitalverkehr, autonome Geldpolitik – beschäftigen kann. Jeder Ökonom kennt es. Es hilft zu verstehen, warum die SNB im Europaraum sich auf einen fixierten Wechselkurs stützte. Und es erklärt letztlich auch, warum die Abmachungen vor dreieinhalb Jahren zum vornherein zu 100 Prozent zum Scheitern verurteilt waren.
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Die beliebtesten Kommentare
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Lilian Held-Khawam
Ich habe noch selten einen derartigen „Stuss“ gelesen. Im Original-Blog auf französisch sieht’s ein wenig besser aus, also noch dazu schlecht auf deutsch übersetzt!
Was hat der Mindestkurs EUR/CHF von 1.20 der SNB mit dem KGV zu tun?
Und seit wann wird die SNB von der „Erbsteuer“ Lebensversicherungen, BVG usw. finanziert?
Und seit wann geben SWX und SIC der SNB Kredite?
Alles in allem ein totales „Chrüsimüsi“ und nicht wert gelesen zu werden! -
Wenn Schulbuch-Ökonomen in Nationalbanken beweisen wollen, dass ihr Gelerntes stimme und noch nicht begriffen haben, dass praktisch sämtliche Regeln durch das frei ohne Wertunterlegung Drucken von Geld ausser Kraft gesetzt wurden… dann hilft nur noch die Rückbesinnung auf den Tauschhandel.
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Verschiedene Faktoren ergeben ein Gesamtbild, wobei man in Betracht ziehen soll, dass nicht immer so ist wie aussieht.
Das alte Problem unserer Wertelehre tritt wieder voll zu Tage. Es mangelt nicht an Geld, sondern an den Sicherheiten, dieses Geld durch Kredite entstehen zu lassen.Es wird einen Rückfall in den massiven und existenzbedrohenden Protektionismus in der Welt kommen, weil man krampfhaft an der Wertelehre festhalten wird. Diese Vorgänge werden von nationalistischen Gruppen sogar noch vorangetrieben. Ganze Länder werden so böswillig in die Depression und Verelendung geschickt. Besonders der gebildete Mensch ist nicht bereit aus seinen Fehlern zu lernen. Es sucht krampfhaft nach immer neue Wegen, im gleichen Wertedenken, das System aufrecht zu erhalten. Daher nimmt die Elite immer grössere Kollateralschäden in der breiten Weltbevölkerung in Kauf. Ihre humane Kalkulation besteht lediglich darin, den breiten Lebensstandard auf dem niedrigsten Niveau einzupendeln und das hohe Niveau der Oberklasse nicht anzutasten – schliesslich leben wir in Rechtsstaaten.
Die Börse und der Forexhandel hat sich zum Abenteuerspielplatz entwickelt und ist kriminell.
Gewinne privatisieren und Schulden verstaatlichen.
Nun können Sie wiede „zocken“ dank der Aufhebung.
Die Auhebung des EUR/CHF kurses hat Anleger/Zocker innerhalb von Sekunden hunderte von Milliarden in die Kassen der Banken gespühlt. -
Frage an „den Wolf“ und an „Rob“: Wolf schreibt von Schwachsinn und Geschwafel; Rob spricht von Grundfalsch und Besserwisserei.
Wo sind die Begründungen? Beschimpft ist ja schnell. Also?
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Hochinteressante ausführliche Analyse wie man sie nur hier liest.
Es wurde wirklich Zeit, daß der Franken wieder frei wird:
http://schweizblog.ch/allgemeines/5350/Allerdings stimmt es, daß die Folgen – nach so langer Zeit der Eurostützungskäufe und so großer Summe – nicht leicht abzuschätzen sind.
Trotzdem: Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
Die Schweiz hätte es niemals geschafft auf Dauer die Eurowährung zu stützen. Besonders nicht, wenn die EU – wie jetzt es wieder geschieht – wild die Geldschleusen zum Gelddrucken öffnet, um so Schulden zu bezahlen. -
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@Dick Druten
If assets of a central bank fall below it’s liabilities, a central bank cannot pay back it’s depts.
The central bank therefore is insolvent.
Comment of BIS is wrong.
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Die SNB unterliegt dem Nationalbankgesetz und kann daher auch mit negativem Eigenkapital weiter wirtschaften.
In der Geschichte anderer Nationalbanken ist dies auch schon vorgekommen und hat nicht zum Weltuntergang geführt.
Auskunft darüber gibt z.B. das Paper der BIS „Preliminaries: understanding central bank finances“.
„For one thing, although set up as banks, central banks are not usually subject to standard bankruptcy proceedings, and do not normally face minimum capital
requirements. Even though they are structured as banks, central banks are not normally set up under company law, or subject to legislation on the licencing and prudential regulation of financial institutions. […] Thus a central bank can have
balance sheet liabilities that exceed balance sheet assets – that is, it can be “balance sheet insolvent”, according to the accounting conventions used – and yet remain
immune to creditor proceedings, or regulatory intervention based on breaching minimum capital ratios, which could otherwise stop it from continuing operations.“
etc. etc.-
A freshly published ZerhoHedge article that tackles the exact issue you’ve been raising:
„Make no mistake, a central bank can go bankrupt. This may seem tricky to understand, as the law makes its liability legal tender for all debts public and private. A central bank is also allowed to commit acts of accounting (and leverage) that would not be tolerated in a private company. Regardless, it can present misleading financial statements, but even if the law lets it get away with that, reality will have its revenge in the end. The emperor may claim to be wearing magnificent royal robes, but he’s still naked.
If liabilities exceed assets, then a bank—even a central bank—is insolvent and the consequences will come soon enough. The cash flow from the assets will sooner or later become insufficient to pay the interest on the liabilities. No central bank wants to be in a position where it is obliged to borrow, not to purchase asset but to service a negative cash flow. That is a rapid death spiral. It must somehow push down the interest rate on its liabilities (which are typically short term) to keep the cost of financing its portfolio below the revenue generated on the assets.“
Source: „The Swiss Franc Will Collapse“, ZeroHedge – http://www.zerohedge.com/news/2015-01-28/swiss-franc-will-collapse
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das sind alles schöne Überlegungen, aber eigentlich alle wurscht. die eu hat rund um die schweiz ganz neue Rahmenbedingungen geschaffen, weil sie alle Nachbarländer vereinheitlicht und auf einen Standard bringt. die schweiz ist nie dazu „gezwungen“ irgendwie und irgendwas mitzumachen, wenn sie sich aus den wirtschaftlichen Verstrickungen lösen kann. da aber am ende auch in der schweiz sehr viel am Geld hängt, hat auch diese Freiheit grenzen…. das ist sicher keine angenehme einsicht. aber man könnte sich so manche luftnummer sparen. aber ich finde es trotzdem gut, dass sich die schweiz als gallisches Dorf im Imperium Europas sieht:)
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„Nach dem Krieg ist jeder General“. Solche Kritiken und Behauptungen schiessen von vielen Besserwissern wie Pilze nach dem Regen aus dem Boden…Niemand kann SNB nachträglich kritisieren – vielleicht hr Ospol war seit dem Anfang dagegen, aber für die Wirtschaft war es dazumal nötig…
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Ach was für ein Schwachsinn… wirklich einfach nur Geschwafel, pseudo-intellektuelle Turnübungen.
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ja, kann Ihnen nur beistimmen, Besserwisserei im Nachhinein…und sooo Grundfalsch.
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„…. der über lange Jahre auf 1,20 Franken pro Euro festgemacht war“. Was heisst schon „lange“? Die Anbindung dauerte ein wenig mehr als 3 Jahre. . . und seit wann ist die SNB ein „privates“ Unternehmen. Die SNB ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft und im Besitz des Bundes und der Kantone.
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Würde Sie auf die folgenden 3 Fakten aufmerksam machen:
1. Die SNB ist eine auf der Börse kotierten Gesellschaft:
„Die Aktie der SNB ist im Domestic Standard der SIX Swiss Exchange kotiert. (Symbol/ISIN: SNBN / CH0001319265) Die SNB-Aktie gleicht bezüglich Kursentwicklung (wegen der gesetzlichen Dividendenbeschränkung auf 6%) eher risikolosen langfristigen Obligationen als sonstigen Aktien.“
Quelle: http://www.snb.ch/de/ifor/shares
2. Der Bankrat dieser AG „übt die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung der SNB aus.“
Quelle: http://www.snb.ch/de/iabout/snb/bodies/id/snb_bodies_council
3. Ende 2013 waren nur etwa 52.5% der SNB-Aktien (statt 2/3!) von Kantonen, Kantonalbanken und „öffentlich-rechtliche Körperschaften/Anstalten“ gehalten…
„Die übrigen Aktien befanden sich im Besitz von natürlichen und juristischen Personen aus der Schweiz und dem Ausland. “
http://www.snb.ch/de/ifor/public/qas/id/qas_unternehmen#t7
Der Bund besitzt also keine SNB-Aktien!
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Lieber Winnie,
RICHTIG! Nahezu ALLE ZB sind im Privatbesitz! Wenn man sich die Mühe machen würde präzise in Bilanzen und Geschäftsberichten zu recherchieren, – und nicht einfach der Lügenpresse nachzuplappern, – könnten wir einen Läuterungsprozess für jeden von uns anstossen.
Gestatten Sie mir, eine kleine Anmerkung zur ZB-Bilanz.
Die ZB-Bilanz ist deshalb schon per se gefälscht, weil sie nach verbindlichem Bilanzierungsrecht, das für sämtliche Unternehmen einschließlich ZB gilt, etwas aktiv verbucht, das sie aktiv überhaupt nicht verbuchen darf. Denn was hätte die ZB zum Bilanzstichtag, sofern physisch Inventur gemacht würde? Sie hätte einen Haufen Pfänder (packenweise von den GBen ihr anvertraute Pfänder) und sonst nichts. Ein Pfand darf aber beim Pfandhalter nicht aktiv verbucht werden. BESITZ WIRD NICHT VERBUCHT! Sonst könnte auch jede Firma, die im gemieteten (!) Bürogebäude haust, dieses aktivieren.
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Es sind 40 Monate !!
Die Zahl 40 zeigt eine hohe Symbolkraft
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Eine solche vermeintliche Verrechnung ist nicht statthaft (Zitat:- „Das Eigenkapital der SNB betrug offiziell Ende November 2014 73 Milliarden Franken. Das Eigenkapital der SNB ist aus dieser Sicht kleiner als die vermutlichen Verluste von 75 Milliarden Franken.“ )
Verschiedene Faktoren ergeben ein Gesamtbild, wobei man in Betracht ziehen soll, dass nicht immer so ist wie aussieht. Das alte…
Hochinteressante ausführliche Analyse wie man sie nur hier liest. Es wurde wirklich Zeit, daß der Franken wieder frei wird: http://schweizblog.ch/allgemeines/5350/…
Wenn Schulbuch-Ökonomen in Nationalbanken beweisen wollen, dass ihr Gelerntes stimme und noch nicht begriffen haben, dass praktisch sämtliche Regeln durch…