Die Liechtensteinische Landesbank ist für das Ländle eine Art ZKB und UBS in Firmenunion: Too big to fail und mit Staatsgarantie. Die LLB durfte unter keinen Umständen untergehen.
Dafür war Vaduz zu jeder Schandtat bereit. Vor Jahresfrist wurde in einer Nacht-und-Nebelaktion gar ein Notgesetz verabschiedet, mit dem rund 200 Amerika-Kunden am bis dahin geltenden Bankgeheimnis vorbei an die USA verraten werden konnten.
Diese Woche gabs im US-Steuerkonflikt den Lohn für die geleisteten Kapitulationsdienste. Die LLB wird von den New Yorker Strafbehörden milde angepackt und kommt mit einer günstigen 24-Millionen-Dollar-Zahlung davon.
Selbst wenn die LLB-Niederlassung in der Schweiz sowie die LLB-Vermögensverwalterin Swisspartners in Zürich weiter am US-Steuerhaken zappeln, weil hier der Zwist mit den USA andauert, so zeigt der Deal doch: Die Liechtensteiner machens clever.
Es ist wie an der Börse. Wer bereit ist, Verluste zu akzeptieren und für sein Versagen zu zahlen, der kann schneller wieder nach vorn schauen und sein Geld in neue Investments stecken.
Liechtenstein hat das offensichtlich geschafft. Uncle Sam dürfte den Alpen-Zwergstaat nicht länger hart drannehmen.
Der Unterschied zur Schweiz sticht ins Auge. Hier scheint man immer tiefer im Schlamassel zu versinken.
Nach dem Nein zur Lex USA im Juni schicken die hauptbetroffenen Bankhäuser derzeit tonnenweise Material über Abschleicher-Kunden nach Übersee. Sie müssen sich jetzt, wie Zeitungen treffend vermerkten, gegenseitig verraten.
Ein unwürdiges Schauspiel, das dem Finanzplatz schadet, das Land vergiftet und kein gutes Ende verspricht.
Die USA haben im ganzen Konflikt seit dem Fight gegen die UBS bewiesen, dass sie erst Ruhe geben, wenn sie die Namen aller grösseren Steuersünder erhalten haben.
Somit dürfte klar sein, dass auch die Schweiz am Ende ihres Wegs praktisch alle US-Kundennamen offenlegen muss.
Nur tut sie das dannzumal nicht mehr im Gegenzug zu einem Deal mit fairem Preis, sondern wie zu befürchten ist zum Nulltarif.
Bis es soweit ist und das Bankgeheimnis wie in Liechtenstein vollständig ausgehebelt wird, verrät die Schweiz ihre eigenen Bürger. Damit kann sie sagen, sie würde kein Recht beugen.
Der Preis ist hoch. Bern liefert den USA Hunderte oder Tausende von Namen von Bankern, Treuhändern, Anwälten und externen Vermögensverwaltern.
Vor die Wahl gestellt, die Kunden rückwirkend zu verraten oder die eigenen Bürger zu opfern, hat sich das Land für das Zweite entschieden. Das kleine Liechtenstein gab lieber die Kunden preis.
Die Analogie zum Kriegsende drängt sich auf. Dass der Verlierer die Kriegsgefangenen des Gegners aushändigen muss, ist selbstverständlich.
Dass er aber seine eigenen Soldaten in Kriegsgefangenschaft des siegreichen Widersachers übergibt, ist verheerend.
Die Ausführenden werden gehängt, die Strategen geschont.
Verantwortlich für das Offshore-Debakel sind nicht die Kundenberater, die herumreisten und reichen Amerikanern und Europäern beim Steuerhinterziehen halfen.
Der Plan, das spezielle Schweizer Bankgeheimnis als Magnet für Milliarden von Schwarzgeld zu nutzen und so den eigenen Bonus hochzutreiben, entstand vielmehr zuoberst, in den Chefetagen der Schweizer Bankhäuser.
Dort will man nichts von Verantwortung für die vergangenen Tagen wissen. Um nicht selbst belangt zu werden, sind die Bankenchefs zu jeder Offenlegung bereit.
Die Generäle verraten ihre eigenen Leute, um nicht selbst an die Kasse zu kommen.
Bleibt die Frage, warum sich die Schweiz so viel ungeschickter und fragwürdiger verhält als der einst belächelte Hinterhof des Finanzplatzes in Vaduz.
Hauptgrund ist, dass das kleine Fürstentum als eines der ersten Finanzparadiese massiv unter internationalen Druck geraten war.
Anfang 2008 platzte die Bombe mit dem damaligen Deutsche-Post-Chef Klaus Zumwinkel und dessen Liechtensteiner Schwarzgeldkonstrukt.
Erbprinz Alois von Liechtenstein griff zunächst zur Hellebarde. Man werde sich von ausländischen Mächten nicht in die Knie zwingen lassen.
Ein halbes Jahr später folgte die Liechtenstein-Erklärung. Fürstenhaus, Regierung und Finanzplatz schwörten dem alten Bankgeheimnis ab.
Eine kleine Gruppe von Leadern hatte den Schwenker vollzogen.
Von da an war Liechtenstein „Ahead of the curve“. Mit England wurde ein Schwarzgeld-Moratorium über 5 Jahre vereinbart, im Gegenzug sollte ab 2015 volle Offenlegung gelten.
Seither fliesst viel englisches Vermögen von Zürich nach Vaduz, das dort legalisiert wird. Die Gelackmeierten sind die Schweizer Banken. Die 500 Millionen Abgeltungs-Garantie an London müssen sie sich ans Bein streichen.
Dass Liechtenstein so viel besser durch den Sturm navigiert, hat auch mit der Grösse zu tun.
Das kleine Land wird wie eine Firma vom Fürstenhaus geführt. Es ist eine Art Singapur in Taschenformat.
Die Schweiz hats schwerer. Trotzdem sollte man von den Kleinen lernen, wenn sie Erfolg haben.
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@Yves Z.
Bitte bei den Tatsachen bleiben!!
Die LLB leistet eine Zahlung von USD 23.8 Mio. Diese Zahlung setzt sich wie folgt zusammen: rund USD 16.3 Mio. enfallen auf die zwischen 2001 und 2012 erzielten Bruttoerträge aus Geschäften mit steuerlich nicht deklarierten Vermögen US-amerikanischer Kunden. Weitere USD 7.5 Mio. entrichtet die LLB für entgangene Steuereinnahmen im Zeitraum 2001 bis 2012.
Die US-Behörden verzichten explizit auf eine Strafverfolgung und eine Strafzahlung (Busse)! Dies ist ein kleiner, aber feiner Unterschied zu den von Ihnen als Vergleich genannten Instituten!
Als eine der ersten Banken in der Schweiz und Liechtenstein überhaupt hat die LLB Vaduz eine abschliessende Lösung im US-Steuerstreit erzielt. Die LLB Vaduz ist dabei die erste Bank, die ein „Non-Prosecution-Agreement“ aushandeln konnte, also eine Vereinbarung über den Verzicht auf Strafverfolgung.
Während das US-Risiko bei vielen anderen Banken für Kunden und Aktionäre nach wie vor nciht abschätzbar ist, schafft die erzielte Lösung für die LLB Vaduz Rechtssicherheit.
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Auch die UBS wie auch die abgewickelte Wegelin haben kein US-Risiko mehr und kamen mit teilweise tieferen Bussen davon. Die LLB Vaduz hat Ihren Teil bezahlt, nur haftet diese gleichermassen für alle Geschäftsteile der LLB in der Schweiz, über welcher immer noch das Damoklesschwert der US-Regierung hängt!
Unter dem Strich wirds voraussichtlich sogar teurer als bei den erwähnten Instituten…
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Diese Busse ist in keiner Weise tiefer als diese von UBS oder Weglin und der Witz am Ganzen –> die Schweizer Tochtergesellschaften sind nicht einmal beinhaltet!
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Des Journis Lernkurve ist nicht die steilste. Immerhin hat lh mittlerweile verstanden, dass es hier um die Generäle geht. Die Verteuflung der Strukturen dient/e lediglich der Rettung der Generäle. Zuerst waren es ja die bösen, bösen 285 W-8BEN-Strukturen, dann die 4450 bösen, bösen Stiftungen/Millionäre, dann die bösen/bösen Mitarbeiter („einige wenige“). Nur die Herren Rohner & Co. wollten auch weiterhin bei Tina Turner zur Hochzeit eingeladen werden und hat deshalb so dramatische Gedächtnislücken wie einst Kurt Waldheim.
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Ein sehr wahrer Artikel. Auffällig ist, dass bis jetzt so wenige Kommentare geschrieben wurden. Anscheinend haben Politik und Banken zu grosse Furcht vor Reputationsverlust, um das Thema offen und ehrlich anzugehen. Es gibt keine Einzelperson, die die unangenehme Entscheidung trifft. Schade.
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Und wo ist nun der Sinn und Zweck dieses Artikels und der angeblich smarten Strategie? – Korrekterweise dürfte ma gar keine Daten an die USA herausgeben!
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Herr Hässig scheint die Pressemitteilung des US Department of Justice (DoJ) nicht gelesen zu haben (http://www.justice.gov/opa/pr/2013/July/13-tax-861.html).
Dort steht im drittletzten Absatz klar, dass die Vereinbarung keine Strafklage zu erheben (Non-Prosecution Agreement) sich NICHT auf die Tochtergesellschaften und sich nicht auf natürliche Personen (individuals = Mitarbeiter und Führungskräfte) bezieht und, dass die Liechtensteinische Landesbank für mindestens drei weitere Jahre mit dem DoJ kooperieren muss (= Informationen liefern muss).
Die Strafe ist nur deshalb so tief weil es anscheinend nur 200 Konten von US-Kunden gab und der Höhe der Gebühreneinnahmen der Bank mit dies US-Kunden der ungefähren Höhe der von den US-Kunden hinterzogenen Steuern entspricht. Zudem musste die Bank ihr Verhalten und ihr Verschulden eingestehen. Zudem wird berücksichtigt, dass die LLB bereits in 2008 bevor das DoJ und das IRS die Untersuchung bei der LLB starteten die US-Kunden aufgefordert hat ihr Einkommen bei der US-Steuerbehörde zu deklarieren und Massnahmen ergriffen hat um US-Kunden nicht mehr dabei zu helfen Steuern zu hinterziehen.
Die LLB hat also keineswegs eine Garantie herausgeholt, dass keine Mitarbeiter und Führungskräfte der Bank angeklagt werden. Die LLB hat schlicht und einfach voll kooperiert, den USA den durch die Steuerhinterziehung der US-Kunden entstandenen Schaden ersetzt und mit der Rückzahlung der Gebühreneinnahmen sich so gestellt, wie wenn sie von Anfang an die Finger von unversteuerten US-Kunden gelassen hätte. Das liechtensteinische Parlament hat eben auch brav kooperiert.
Ich empfehle Herrn Hässig einmal das im Internet öffentlich zugängliche US Attorney’s Manual, insbesondere das Kapitel über die Prinzipien zur Strafverfolgung von Organisationen und die Richtlinien für die Strafzumessung für Organisationen der US Sentencing Commission zu lesen (Federal Sentencing Guidelines for organizations). Dort steht drinnen unter welchen Umständen man nicht angeklagt wird und von welchen Faktoren die Höhe der Strafe eines Unternehmens abhängt.
Die 16,3 Millionen Dollar an Gebühreneinnahmen aus US-Kunden wurden laut Pressemitteilung zwischen 2001 und 2011 verdient. Wenn man also durch die Division durch 11 Jahre die durchschnittlichen Gebühreneinnahmen pro Jahr ausrechnet und grosszügig geschätzt von 1 % Gebühren der verwalteten Vermögen ausgeht, entspricht das nur 148,3 Millionen Dollar Vermögen von US-Kunden bei der LLB bzw. einem durchschnittlichen Vermögen pro US-Kunden von nur 741’636 Dollar. Die LLB war im US-Kundengeschäft eben nur ein kleiner Fisch. Das und ihre Kooperation mit dem DoJ erklärt die tiefe Strafe.
Ich rechne damit, dass viele schweizer Banken ähnlich kleine Fische sind und mit ähnlich tiefen Strafen davonkommen, wenn sie kooperieren.
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@ Betriebswirt
Gratuliere. Dies ist doch ‚mal ein fundierter Kommentar mit echtem Mehrwert!
Und offenbar nicht einmal von einem stud. Juristen geschrieben….
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Swisspartner gehörte ursprünglich Julius Bär und wurde dann LLB verkauft. Es geht dabei um sogenannte „wrapped insurances“. Hier der Link zu WikiLeaks, welche die Details zeigt:
https://wikileaks.org/wiki/BJB_-_Swisspartner_Offshore_Tax_Scheme_-_USD_150_mil
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Es ist nur noch eine Frage der Zeit bis der Finanzplatz gewaltigen Schaden erfahren wird, denn die halbe Welt hat mittlerweilen verstanden, dass Schweizer Bank Offshore-Konstrukte wie Trusts, Companies, Stiftungen etc in Steueroasen aufsetzen und dann für diese Schweizer Bankkonten in der Schweiz eröffnen. Das war brilliant, denn die Kundeninformation standen dann z.B. unter dem Cayman Islands Confidentiality Law (Trust) und die Bankkonten unter dem Schweizer Bankgeheimnis, was doppelte Sicherheit bedeutete. Das wird nun auffliegen im Gegensatz zu Liechtenstein, das die Gefahr erkannte und für das USA-Geschäft abgewendet hat.
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Soso.
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Als ob der Schweizer Finanzplatz der einzige war/ist, wo derartige Strukturen verwendet werden. Sie haben Ihren Zenit langsam überschritten Herr Elmer. Geniessen Sie mal den schönen Sommer
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Ach der Elmer schon wieder! Geistern Sie immer noch durch die Landschaft und Blogs?!
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Danke Herren Kaulitz und Roduner für Ihre persönliche Einschätzung und geniesen Sie den Beitrag im ARD mit Rudolf Elmer
http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/432744_plusminus/16267258_steueroasen-500-000-euro-vorbei-am-fiskus
Da lernen auch Sie dazu. Schöenes Wochenende R. Elmer
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Es ist nur noch eine Frage der Zeit bis der Finanzplatz gewaltigen Schaden erfahren wird, denn die halbe Welt hat…
Swisspartner gehörte ursprünglich Julius Bär und wurde dann LLB verkauft. Es geht dabei um sogenannte "wrapped insurances". Hier der Link…
Herr Hässig scheint die Pressemitteilung des US Department of Justice (DoJ) nicht gelesen zu haben (http://www.justice.gov/opa/pr/2013/July/13-tax-861.html). Dort steht im drittletzten…