Die Professoren Ernst Baltensperger sowie Reto Föllmi verbreiten in der Presse (NZZ) einmal mehr Behauptungen bezüglich der Schweizerischen Nationalbank (SNB), die so nicht unwidersprochen bleiben sollten.
Der emeritierte Professor Ernst Baltensperger ist der Doktorvater von SNB-Chef Thomas Jordan. Er leitete rund 25 Jahre als Direktor das Studienzentrum Gerzensee der Schweizerischen Nationalbank. Er kann als „Spiritus Rector“ der Untergrenze zum Euro bezeichnet werden. Baltensperger ist quasi der „Chefideologe“ unserer Nationalbank.
Nur drei Wochen vor Einführung des Mindestkurses im September 2011 war es Baltensperger, der ebenfalls in der NZZ explizit den Mindestkurs forderte. Zufall?
Die Rechtfertigung von Baltensperger ist ein Schlag ins Gesicht eines analytisch denkenden Ökonomen. Der absurde Titel seines Interviews lautete: „Die Nationalbank hat keine Limiten, wenn sie den Franken schwächen will.“
Das ist Volksverführung.
Baltensperger konkretisierte diese Behauptung mit den Worten: „Sie (die SNB) kann unbegrenzt Franken drucken“ (siehe NZZ, 14.8.2011, „Die SNB hat keine Limiten, wenn sie den Franken schwächen will“).
Nun plaudert auch Professor Reto Föllmi Professor Baltensperger dessen abstruse Behauptung in der NZZ nach. Eine Aufwertung des Frankens könne „durch Geldschöpfung dauerhaft verhindert werden (NZZ, 18.11.2013, „Die Geldpolitik darf nicht zur Quelle der Unsicherheit werden“).
Beide Professoren haben offenbar folgendes immer noch nicht begriffen: Die SNB kann wohl unbeschränkt Banknoten drucken und in den Keller legen. Aber sie kann nicht „unbeschränkt“ Banknoten in den Wirtschaftskreislauf bringen; sie kann diese nicht verbuchen.
Wollte die SNB „unbeschränkt“ Banknoten in den Wirtschaftskreislauf bringen und verbuchen, so müsste sie „unbeschränkt“ Konsumenten finden, welche ihr Vermögen „unbeschränkt“ in Banknoten anlegen wollen. Das ist unmöglich.
Niemand will praktisch sein ganzes Vermögen in Banknoten halten. Der Notenumlauf unserer Nationalbank kletterte denn auch von 49 Milliarden im Jahre 2008 auf bisher 60 Milliarden Franken (plus 22 Prozent).
Demgegenüber explodierten die Giroguthaben der Banken bei der SNB von 2008 bis heute von 37 Milliarden auf 319 Milliarden Franken. Das entspricht einer Multiplikation um 9.
Dies belegt, dass die Notenbank ihre Eurokäufe nicht finanziert, indem sie einfach Banknoten druckt, wie das die Professoren im Umfeld und bei der SNB behaupten. Nein – die SNB finanziert ihre Euros mit Krediten der Banken (Guthaben der Banken bei der SNB).
Weshalb hat denn die SNB ihre bisherigen Eurokäufe nicht mit Gelddrucken finanziert, wenn das so einfach sein soll, wie Baltensperger und Föllmi meinen? Weshalb behaupten die beiden Professoren etwas, das offensichtlich nicht wahr ist?
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Beide, Baltensperger und Föllmi, behaupten in der NZZ auch, die SNB könne mit Minuskapital operieren, so Föllmi „Eine Notenbank kann mit negativem Eigenkapital leben“ (Quelle siehe oben).
Auch hier plaudert Föllmi unüberlegt das nach, was Baltensperger und Jordan behaupten. „Schlimmstenfalls könnte die SNB ohne Eigenkapital operieren“, heisst es bei den beiden.
Die Geldökonomen haben sich offenbar noch nie überlegt, was bei negativem Eigenkapital der SNB mit jenen Banken geschieht, welche der SNB Kredit gegeben haben, um Euros zu kaufen. Diese müssten ihre Kredite an die SNB entsprechend abschreiben.
Fällt der Wert des Vermögens in der Bilanz der SNB unter den Wert ihrer Schulden, so entsteht in der Bilanz der SNB ein „Loch im Eigenkapital“. Dieses ist auf der Aktivseite der SNB-Bilanz zu verbuchen.
Die Aktivseite ist dann kürzer als die Passivseite. Ergo stellt die Differenz ein „Loch im Eigenkapital der SNB“ dar. Druckt die SNB nun Banknoten und bringt diese in den Umlauf, so verlängern sich Aktivseite und Passivseite gleichermassen.
Das „Loch im Eigenkapital der SNB“ kann so nicht „gestopft“ werden, wie die beiden Theoretiker meinen.
Ergo bleibt den Geschäftsbanken nur, die Verluste der SNB auf ihre Bücher zu nehmen, da ihre Guthaben bei der SNB entsprechend tiefer zu bewerten sind. Das kann zum Konkurs von Geschäftsbanken führen.
Wären der SNB tatsächlich keine Grenzen gesetzt, den Franken zu schwächen, wie Ernst Baltensperger behauptet, so müsste das logischerweise auch für die EZB und das FED gelten.
Meint aber Baltensperger im Ernst, dass die SNB stärker ist als die EZB oder die FED, falls diese einen tieferen Eurokurs oder Dollarkurs durchsetzen wollten?
Einfachste Überlegungen zeigen, dass in und um die Nationalbank Volksverführer am Werk sind – oder Leute, die ganz einfach nicht verstehen, wovon sie schwatzen.
Ähnlich einem älteren Bruder, der zu seinem jüngeren sagt: Komm wir plündern die Kreditkarte des Vaters, da ist immer wieder Geld drauf – genauso will die SNB dem Schweizer Volk weismachen, sie könne „unbeschränkt Geld erschaffen“ beziehungsweise „schöpfen“.
Die Rechnung für dieses Gehabe werden einmal wir alle – Schweizerinnen und Schweizer – präsentiert erhalten.
„Ihre Argumentation ist logisch, buchhalterisch korrekt und überzeugend. Wieso aber verschliessen sich … Geldtheoretiker und Ökonomen der Logik Ihrer Ausführungen? Ignoranz, mentale Trägheit, Herdenverhalten oder … Unterwerfungsgesten gegenüber der von der Zentralbank in Anspruch genommenen Lehrmeinungshoheit?“
Nun beklagt sich Professor Baltensperger, Ziehvater von SNB-Chef Jordan, in der NZZ über den „Machbarkeitswahn“, den er als überwunden geglaubt habe (NZZ, 18.11.2013, „Die SNB soll kommunizieren, aber nicht mit Detailplänen“).
Baltensperger übersieht, dass im Gegenteil seine Meinung einem Machbarkeitswahn unterliegt, wonach unsere Nationalbank „keine Limiten habe“.
Es geht um viel. Die SNB ist zum grössten wirtschaftlichen und politischen Risikofaktor für die Schweiz geworden.
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Die beliebtesten Kommentare
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@Blue Sky
Besten Dank für Ihren Kommentar, den ich leider erst heute gesehen habe, deshalb die späte Antwort.
Ich habe mir aber die Mühe genommen, das ganze Referat von SNB-Chef Prof. Dr. Thomas Jordan Punkt für Punkt zu analysieren (12 Punkte).
(„Braucht die Schweizerische Nationalbank Eigenkapital?“, Statistisch Volkswirtschaftliche Gesellschaft Basel
Mein Vorwurf, die Schweizerische Nationalbank verwechsle in ihrer Bilanz Aktiva und Passiva bzw. Eigenkapital und Fremdkapital, richtet sich in erster Linie an die Wirtschaftswissenschaft (Geldtheorie).
Dort wird seit Jahrzehnten behauptet, eine Zentralbank könne „Geld schöpfen“, indem sie den Banken günstige Kredite gewähre. Die Banken würden dann diese Kredite multiplizierend an die Wirtschaft weitergeben.
Am Anfang des sogenannten „Geldschöpfungsmultiplikators“ stünde also immer eine Kreditgewährung der Notenbank an die Geschäftsbanken.
Geld wird demzufolge als Aktivkredit, d.h. Vermögen, der Notenbank interpretiert. Das Eigenkapital ist nichts anderes als der Überschuss des Vermögens über die Schulden.
Könnte die SNB also durch „Geld drucken“ (Ausdehnung der Notenbankgeldmenge) ihre Aktivkredite (Aktiven) beliebig erhöhen, so würde das konsequenterweise auch bedeuten, dass sie auf diese Art und Weise beliebig Eigenkapital schaffen könnte.
Grund: Notenbankgeld wird als Kredit der SNB an die Banken interpretiert (Aktivkredit, Vermögen). Und je mehr die SNB „Geld schöpft“, bzw. „Banknoten druckt“, desto mehr Vermögen bzw. Eigenkapital würde sie schaffen.
Diese Behauptung ist tatsächlich „ungeheuerlich“ – sie zieht sich aber durch das ganze Referat von Jordan hindurch.
Die Geldtheorie wird in der Schweiz geldpolitisch umgesetzt durch die Schweizerische Nationalbank. Diese wird dadurch ebenfalls zur Ansprechpartnerin.
An exponierter Stelle befindet sich das Direktorium. Namentlich SNB-Chef Prof. Dr. Jordan.
Jordan kolportiert in seinem Referat die Behauptung, die SNB könne uneingeschränkt „Liquidität“ (liquide Mittel) schaffen, in mannigfacher Weise. D.h. er geht durch sein ganzes Referat hindurch davon aus, dass die SNB unbeschränkt „Liquidität“, sprich „Vermögen“ schaffen könne.
Daraus abgeleitet folgt konsequenterweise, dass er davon ausgeht, dass die SNB „unbeschränkt“ Eigenkapital schaffen könne.
1. In der Zusammenfassung seines Referats auf S.13 sagt Jordan wörtlich:
„Denn mit „Geld drucken“ kann Eigenkapital, wie gesagt, nicht nachhaltig aufgestockt werden.“
Daraus folgt konsequenterweise, dass Eigenkapital mit „Geld drucken“ aufgestockt werden könne, wenn auch „nicht nachhaltig“. Eigenkapital kann aber nur mit Eigenkapital aufgestockt werden, nicht mit Fremdkapital.
Ergo: Jordan betrachtet Banknoten mit Selbstverständlichkeit als Eigenkapital der SNB.
Und wohlverstanden: Es handelt sich hier um die Zusammenfassung seines Referats. Und Jordan betont auch: „wie gesagt“. Es handelt sich also nicht um einen einmaligen „Versprecher“. Das ganze Referat basiert auf diesem „ungeheuerlichen“ Fehler.
2. Gleich im nachfolgenden Satz begeht Jordan einen weiteren „kapitalen“ Überlegungsfehler (im wahrsten Sinne des Wortes):
Er sagt: „Die Geldschöpfung erlaubt lediglich, den Zahlungsverpflichtungen vollständig nachzukommen.“
Zur Erinnerung: Unter der angeblichen „Geldschöpfung“ wird verstanden, dass die SNB „Geld drucke“ sprich auch „Banknoten drucke“.
Könnte die SNB tatsächlich mit „Geldschöpfung“ den Zahlungsverpflichtungen vollständig nachkommen, so könnte es überhaupt nie zu negativem Eigenkapital der SNB kommen. Das wäre in diesem Fall gar kein Thema. Da die SNB alle Schulden durch die angebliche „Geldschöpfung“ begleichen könnte, könnte es auch gar keine Schulden der SNB geben – und somit kein negatives Eigenkapital.
Negatives Eigenkapital entsteht ja dadurch, dass die Schulden (Zahlungsverpflichtungen) grösser sind als das Vermögen. Und auch dieser Fall ist nur denkbar, wenn die SNB ihre Bilanz nicht deponiert, sobald das Eigenkapital der SNB aufgebraucht ist und negativ zu werden droht.
Weiter: Könnte die SNB sämtliche Schulden jederzeit durch „Geldschöpfung“ (Druck von Banknoten) begleichen, wie das Jordan behauptet, so müsste das Eigenkapital der SNB auch gar nie sinken. Die SNB könnte ja einfach „Geld schöpfen“.
Es macht aber keinen Sinn, zu behaupten, dass das Eigenkapital von beispielsweise 90 Milliarden auf 50 Milliarden fällt (heutiger Zustand) und dann weiter auf null und dort „stehenbleibt“ bzw. nicht weiter sinken kann. Es müsste logischerweise auch weiterfallen können.
Könnte die SNB ihre Schulden durch „Geldschöpfung“ jederzeit begleichen, so müsste sie nur Banknoten drucken, sobald das Eigenkapital sinken würde.
Weiter: Könnte die SNB durch Geldschöpfung das Eigenkapital am Sinken hindern, so könnte sie dieses auch „unbeschränkt“ aufstocken durch Geldschöpfung (Drucken von Banknoten).
Weiter: Könnte die SNB durch „Geldschöpfung“ Eigenkapital schaffen, so könnte sie unendlich viel Eigenkapital schaffen und damit „unbeschränkt“ Euros aufkaufen und den Euro stützen bzw. den Franken schwächen.
Das ist es, was ich als „Volksverführung“ betitle. Ja, die SNB könnte damit „die ganze Welt aufkaufen“.
Wenn die SNB das könnte, könnten dies die anderen Notenbanken aber auch. Hat also die EZB eine andere Vorstellung vom Wechselkurs, so wäre es vermessen, davon auszugehen, dass die SNB stärker ist als die EZB.
Wir könnten diese Überlegungen jetzt noch weiter ausführen. Sie verdeutlichen aber alle, dass die Behauptung des Ziehvaters von Prof. Jordan, von Prof. Baltensperger, die SNB hätte keine Limiten, den Franken zu schwächen, weil sie Banknoten drucken könne, fern der Realität ist.
Selbst wenn Banknoten Eigenkapital der SNB wären, würde diese Aussage nicht einmal Sinn machen.
3. Sie schreiben in Ihrem Kommentar:
„Jordan sagt doch auch, dass Eigenkapital nur über Gewinne aufgestockt werden kann…“
Das Wort „nur“ habe ich nirgends gefunden im Referat von Jordan.
Im Gegenteil. In seinem ganzen Referat weist Jordan mehrmals auf zwei Wege hin, wie die SNB negatives Eigenkapital der SNB aufzustocken gedenke:
Er argumentiert: „Zum einen kann eine Zentralbank nicht in Liquiditätsprobleme geraten. Zum anderen erwirtschaftet sie längerfristig immer wieder Gewinne…“ (S. 5)
Jordan schweben also zwei Wege vor zu Aufstockung von negativem Eigenkapital:
a) Geldschöpfung, Schaffung von „Liquidität“ durch Druck von Banknoten.
b) Gewinne zurückbehalten (Seigniorage)Da die SNB auf ihren Banknoten (Obligationsscheine der SNB) keine Zinsen (Passivzinsen) zu bezahlen hat, selber aber Aktivzinsen und ev. positive Kursveränderungen auf ihrem Vermögen verbuchen kann, kann sie möglicherweise einen Gewinn erwirtschaften.
Weil die Konsumenten auf ihren Banknoten, die sie halten, keinen Zins erhalten (technisch praktisch unmöglich) ist es aber nicht mehr als korrekt, dass die SNB einen Teil ihres Gewinns an Bund und Kantone abliefert (dafür habe ich mich bereits an der GV 1996 in Bern eingesetzt, was dann auch geschah).
Wenn die SNB nun einfach keine Gewinne mehr ausschüttet, um ihre Devisenverluste zu decken, so enthält sie dem Volk vor, was dem Volk gehört.
Kommt hinzu, dass bei einem Einbruch des Euro schnell ein Verlust in einem zwei- bis dreistelligen Milliardenbetrag entstehen kann. Durch Zinsdifferenz kann es Jahrzehnte dauern, bis dieser Verlust wieder erwirtschaftet ist.
Zudem ist kaum davon auszugehen, dass nach einem Einbruch des Euros, dieser sich bald wieder erholt. Man kann also nicht mit Selbstverständlichkeit davon ausgehen, dass die SNB bald nach ihren Verlusten wieder hohe Gewinne verbuchen würde, mit denen sie das negative EK der SNB wieder aufstocken könnte.
Was Jordan sagt ist etwa Folgendes: Fällt der Euro, so wird das Eigenkapital der SNB negativ. Der Euro wird dann aber wieder steigen. Und mit diesen Gewinnen (Seigniorage) kann dann das negative Eigenkapital wieder aufgestockt werden.
Diese Argumentation ist nicht durchdacht, weil es auch sein kann, dass der Euro fällt und nicht wieder steigt. In diesem Fall bleibt das Loch im Eigenkapital der SNB bestehen.
4. Kommen wir nun zum Hauptargument von Jordan, wie er negatives Eigenkapital wieder aufstocken will – zur angeblichen „Geldschöpfung“ bzw. zur angeblichen Schaffung von „Liquidität“ („liquide Mittel“), womit die SNB sämtliche Verbindlichkeiten jederzeit „bedienen“ könne.
Hier einige Zitate aus dem Referat:
„Zum einen kann eine Zentralbank nicht in Liquiditätsprobleme geraten. Zum anderen erwirtschaftet sie längerfristig immer wieder Gewinne…“ (S. 5)
„Zentralbanken haben kein Liquiditätsproblem“ (Untertitel, S. 5)
„Ein erster Grund für die Sonderstellung einer Zentralbank liegt darin, dass es bei ihr keine Liquiditätsengpässe – also kurzfristige Zahlungsprobleme – gibt. Die Zentralbank kann sämtlichen Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen, weil sie die benötigte Liquidität selber schaffen kann.“ (S.5)
„Zweitens hat die SNB zudem von Gesetzes wegen das Recht, ausstehende Forderungen mit der Schöpfung von Franken sozusagen „aus dem Nichts“ zu begleichen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch davon, dass eine Zentralbank „Geld drucken“ kann. Dank dieser autonomen Geldschöpfungsmöglichkeit, dem Notenmonopol, gerät die SNB nie in Liquiditätsengpässe.“ (S.6)
„Da ein Liquiditätsengpass in eigener Währung unmöglich ist, stellt sogar eine Situation, in der eine Zentralbank negatives Eigenkapital ausweist, für ihre Geschäftspartner kein Problem dar.“ (S.6)
„Denn im Unterschied zu anderen Unternehmen und Banken könnte sie auch in diesem Fall den künftigen Forderungen in eigener Währung immer nachkommen.“ (S.6)
„Die Fähigkeit einer Zentralbank, ihre Verbindlichkeiten fortwährend zu bedienen, hat weitreichende Konsequenzen: Zum einen bleibt die SNB handlungsfähig, auch wenn sie vorübergehend ein negatives Eigenkapital ausweisen muss.“ (S. 7)
„Zum anderen besteht bei negativem Eigenkapital kein rechtlicher Zwang zur Sanierung, geschweige denn zur Liquidation…“(S.7)
„Erstens kann eine Zentralbank auch bei vorübergehend negativem Eigenkapital nicht in eine Situation geraten, in der sie nicht mehr imstande ist, ihre Schulden vollumfänglich zu begleichen. Damit bleibt sie uneingeschränkt handlungsfähig.
Zweitens fallen bei der SNB in normalen Zeiten Überschüsse an, die zu einer kontinuierlichen Äufnung bzw. Wiederherstellung des Eigenkapitals beitragen.“
Gerade dieses letzte Zitat von Jordan belegt, dass er davon ausgeht, dass negatives Eigenkapital der SNB in erster Linie durch die sogenannte angebliche Geldschöpfung (Schaffung von „Liquidität“) wieder aufgestockt werden soll.
5. Rufen wir uns in Erinnerung: Die angebliche „Geldschöpfung“ durch die Zentralbank wird dadurch ausgelöst, indem die Zentralbank den Banken „günstige Kredite gewährt“ (die Wirtschaft mit „billigem Geld versorgen“, „lender of last resort“).
Die Banken geben dann diese günstigen Kredite an die Wirtschaft weiter. Das ist gemäss Lehrbuch (herrschender Lehre) „Geldschöpfung“.
Geld (Notenbankgeld) wird demzufolge als ein Aktivkredit der SNB an die Wirtschaft (Banken) interpretiert. Ein Aktivkredit gehört zum Vermögen.
Wird das Vermögen der Notenbank gemäss herrschender Lehre durch Geldschöpfung vergrössert, so nimmt die Aktivseite der SNB-Bilanz zu.
Daraus folgt, dass das Eigenkapital der SNB steigen müsste, da das Eigenkapital den Überschuss des Vermögens über die Verbindlichkeiten darstellt.
Notenbankgeld wird demzufolge fälschlicherweise als Vermögen (Aktivum der SNB) und damit als Eigenkapital der SNB interpretiert.
Wenn also Jordan argumentiert, die SNB könne aufgrund der „Geldschöpfung“ jeder Verbindlichkeit nachkommen durch „drucken von Banknoten“, so folgt daraus, dass er die bei der Geldschöpfung emittierten Banknoten als Eigenkapital der SNB interpretiert.
6. Immer wieder behauptet Jordan, die SNB könne nicht in „Liquiditätsschwierigkeiten“ geraten. Die SNB könne ihre Verbindlichkeiten fortwährend bedienen usw. Ein Liquiditätsengpass der SNB sei unmöglich. Die SNB hätte „keine Zahlungsprobleme“ usw.
„Verbindlichkeiten „bedienen“ heisst, die Verbindlichkeiten abzubauen. Die Passivseite wird dadurch verkürzt.
Entscheidend: Wenn die SNB jedoch „Geld druckt“, so wird die Passivseite der SNB-Bilanz keineswegs verkürzt, sondern im Gegenteil verlängert!
Daraus folgt: Die SNB kann durch Geld drucken ihre Verbindlichkeiten keineswegs „bedienen“ bzw. abbauen, wie Jordan behauptet. Im Gegenteil: Durch Geld drucken (Geldschöpfung) werden die Verbindlichkeiten der SNB nur noch vergrössert.
Die SNB kann allenfalls eine Umschuldung vornehmen und die Giroguthaben der Banken bei der SNB durch Banknoten ersetzten.
Allerdings ist fraglich, ob die Banken das akzeptieren müssen (Kollokationsplan!). Zudem muss man sich auch das Chaos vorstellen, wenn hunderte Milliarden Franken Banknoten in den Umlauf geschleust würden. Der Zahlungsverkehr würde zusammenbrechen!
Zudem sind Banknoten und Giroguthaben analog zu bewerten bei entsprechendem Vermögen der SNB. Der Austausch von Giroguthaben in Banknoten macht somit keinen Sinn. Er würde nur den Zahlungsverkehr zum Erliegen bringen und der Wirtschaft zusätzlich schaden.
7. Um eine Verbindlichkeit abzubauen, benötigt die SNB Vermögen, d.h. Aktiven (wie jedes andere Unternehmen auch). Fällt der Wert des Vermögens der SNB aber unter Wert ihrer Verbindlichkeiten, so kann auch eine Nationalbank durch Geldschöpfung (Geld drucken) kein Vermögen schaffen.
Denn Notenbankgeld sind Schulden der SNB.
Die Fehlargumentation von Jordan basiert auf der Verwechslung von Eigenkapital und Fremdkapital. Er stellt Banknoten als Eigenkapital der SNB dar und die Giroguthaben der Banken als Kredite der SNB an die Banken (Aktivkredite) anstatt umgekehrt als Fremdkapital der SNB (Passivkredite).
8. Jordan interpretiert auch den Ausdruck Liquidität falsch. Er interpretiert den Notenumlauf als Vermögend der SNB und damit als Eigenkapital der SNB anstatt als Fremdkapital der SNB:
Da der Bundesrat in seiner Antwort auf die SVP-Motion diesen Fehler ebenfalls begeht, soll er hier nochmals erläutert werden:
Bei „Liquidität“ handelt es sich immer – ich wiederhole – immer um Vermögen in der Bilanz. Es gibt nur liquides Vermögen – keine liquiden Schulden. Liquidität zeigt an, wie schnell ein Vermögenswert dazu gebraucht werden kann, Schulden zu begleichen.
Ein Wertpapier stellt immer nur Liquidität aus Sicht des Gläubigers dar – niemals aus Sicht des Schuldners.
Hält ein Leser / eine Leserin einen Geldbetrag auf einem Girokonto bei seiner / ihrer Bank, so stellt dieser Betrag Liquidität aus Sicht des Lesers / de Leserin dar. Nie und nimmer aber Liquidität aus Sicht der Bank. Die Bank darf mit den Kundengeldern keine eigenen Schulden begleichen.
Genauso darf die SNB nie und nimmer Schulden begleichen mit den Giroguthaben der Banken bei der SNB!
Wenn aber Jordan behauptet, die SNB könne durch Geldschöpfung (Giroguthaben der Banken bei der SNB) sämtliche Schulden begleichen, so verwechselt er Aktiven und Passiven bzw. Eigenkapital und Fremdkapital der SNB miteinander.
Er interpretiert den Notenumlauf fälschlicherweise als „Liquidität“ der SNB anstatt als Schulden der SNB.
Notenbankgeld ist nicht – ich wiederhole – nicht zur „Liquidität“ (nicht „liquide Mittel“) der SNB zu zählen.
Durch Drucken von Banknoten kann die SNB nicht selber eigene Liquidität („liquide Mittel“) schaffen, weil der Notenumlauf eben nicht zu den „liquiden Mitteln“ der SNB gehört. Das geht aus der Verbuchung des Notenumlaufs hervor.
Hingegen gehören die Devisenanlagen zu den „liquiden Mittel“n der SNB (links oben in der SNB-Bilanz verbucht). Aber die SNB kann beispielsweise keine Euros drucken.
Deswegen kann die SNB sehr wohl illiquide werden!
Denselben Fehler begeht unser Bundesrat in seiner Antwort auf Motion der SVP („Einführung einer Verschuldungslimite für die Nationalbank“).
9. Jordan beruft sich in seinem Referat auf das Gesetz, wonach Banknoten „gesetzliches Zahlungsmittel“ seien.
„…hat die SNB zudem von Gesetzes wegen das Recht, ausstehende Forderungen mit der Schöpfung von Franken sozusagen „aus dem Nichts“ zu begleichen…“ „Dank dieser autonomen Geldschöpfungsmöglichkeit, dem Notenmonopol, gerät die SNB nie in Liquiditätsengpässe.“ (S. 6)
Was Jordan übersieht ist folgendes: Banknoten sind gesetzliches Zahlungsmittel in der Schweiz für sämtliche Marktteilnehmer – ausser für die SNB selbst.
Warum?
Ein einfaches Beispiel: Ein Gutschein von z.B. Jelmoli ist ein Gutschein für sämtliche Marktteilnehmer, die einen solchen Gutschein besitzen – ausser für Jelmoli selbst. Für Jelmoli ist und bleibt dieser ein Schuldschein.
Genauso verhält es sich mit den von der SNB emittierten Banknoten:
Diese stellen ein Zahlungsmittel dar für sämtliche Marktteilnehmer ausser für die Nationalbank selbst. Für die SNB ist eine Banknote ein Schuldschein. Deshalb wird sie auf der Passivseite verbucht.
Auch hier interpretiert Jordan eine Banknote fälschlicherweise als Vermögen (Eigenkapital) der SNB anstatt als Schuld (Fremdkapital) der SNB.
10. Jordan behauptet in seinem Referat auch, die Marktteilnehmer hätten gegenüber der SNB nicht das Recht, eine Banknote gegen einen Vermögenswert zurückzugeben.
Das sehe ich anders:
Kauft eine Notenbank Devisen so lautet der Buchungssatz
Devisenanlagen / Notenumlauf
oder:
Devisenanlagen / Giroguthaben der Banken
Gemäss Nationalbankgesetz darf die SNB höchsten 4 Prozent der kurzfristigen Verbindlichkeiten der SNB als Mindestreserve einfordern. Dieser Betrag ist laut Angaben auf der SNB-homepage bereits um das 20-fache übertroffen.
Die SNB hat also nicht das Recht, so hohe zinslose Giroguthaben der Banken auf immer einzufordern oder zurückzubehalten.
Daraus folgt: Die Banken haben das Recht, ihre Giroguthaben zu einem grossen Teil abzuziehen. Genauso wie jeder Marktteilnehmer über sein Girokonto bei einer Bank verfügen kann.
„Guthaben“ heisst ja, man hat etwas zugute. Ansonsten wäre das kein „Guthaben“.
Wenn die Banken also ihre zinslosen Giroguthaben von der SNB abziehen wollen, so muss die SNB ihnen den entsprechenden Betrag überweisen.
Der Buchungssatz lautet dann:
Giroguthaben der Banken / Devisenanlagen
Und da Giroguthaben der Banken und Banknoten aus rechtlicher Sicht dasselbe sind und gegeneinander austauschbar sind, wie Jordan in seinem Referat auch sagt, so kann der Buchungssatz auch lauten
Notenumlauf / Devisenanlagen
Die SNB muss also reale Vermögenswerte veräussern, wenn die Wirtschaft das wünscht.
Verfügt die SNB über negatives Eigenkapital und auf der Vermögensseite bleibt nur noch Gold, so muss die SNB auch Gold verkaufen.
Notenumlauf / Gold
Nicht das Recht, von der SNB Gold zu beziehen, garantiert für den Werterhalt des Vermögens der SNB. Es ist die Bilanz, welche dafür garantiert, dass das Vermögen der SNB noch mit seinem erforderlichen Wert vorhanden ist.
11. Aufgrund der Verwechslung von Vermögen und Schulden der Nationalbank bzw. aufgrund der Verwechslung von Eigenkapital und Fremdkapital der SNB kommt Jordan in seinem Referat zum Schluss:
„Eine Zentralbank kann im Normalfall damit über die Zeit aus eigener Kraft wieder ein positives Eigenkapital erreichen. Deshalb besteht weder eine Sanierungspflicht noch ein Sanierungsbedarf.“ (S. 11)
Die Realität sieht aber anders aus:
Da die SNB im Falle von negativem Eigenkapital dieses nicht wieder aus eigener Kraft aufstocken kann, wie Jordan meint, weil Notenbankgeld nicht zum Vermögen (bzw. zum Eigenkapital der SNB zählt) wird die SNB bei negativem Eigenkapital sehr wohl zum Sanierungsfall.
Diesen Punkt haben wir ja schon früher miteinander diskutiert.
Zuerst wird der Steuerzahler die SNB rekapitalisieren müssen und / oder die Geschäftsbanken müssen ihre Kredite an die SNB entsprechend abschreiben, was zum Konkurs von Geschäftsbanken führen kann.
12. Bitte beachten Sie auch, dass SNB-Chef Jordan auf seiner Folie Nr. 2 negatives Eigenkapital auf der falschen Seite der Bilanz verbucht. Auf der Aktivseite anstatt auf der Passivseite.
Sie sehen: Im Referat von SNB-Chef Prof. Dr. Thomas Jordan verwechselt dieser nicht nur einmal Eigenkapital und Fremdkapital der SNB miteinander. Sein ganzer Vortrag basiert auf diesem „ungeheuerlichen“ Fehler.
Die Schlussfolgerung von Jordan: „Die Nationalbank hat auf Basis der heutigen Bilanzstruktur eindeutig kein strukturelles Bilanzproblem.“ ist eine auf Irrtümern beruhende Illusion.
Dasselbe gilt auch für seine weitere Aussage dass: „… die SNB auch bei negativem Eigenkapital vollumfänglich handlungsfähig bliebe…“ (S.11)
Zudem stellt sich unverändert die Frage, wie die SNB die Zinsen in der Schweiz steuern will, wenn sie in der Schweiz 99 mal mehr Schulden hat als Vermögen (momentaner Stand).
Die SNB stuft ihre finanzielle Situation und damit ihre Handlungsfähigkeit offensichtlich vollkommen falsch ein.
Mit freundlichen Grüsse
Marc Meyer
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Korrigenda:
In Punkt 12:
Korrekt:
12. Bitte beachten Sie auch, dass SNB-Chef Jordan auf seiner Folie Nr. 2 negatives Eigenkapital auf der falschen Seite der Bilanz verbucht. ER VERBUCHT ES auf der PASSIVSEITE anstatt auf der AKTIVSEITE.
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@ Herr Dr. Meyer
Einer Ihrer zentralen Vorwürfe an die SNB-Führung ist, die SNB (namentlich Herr Jordan) hätte behauptet, sie könne negatives Eigenkapital mit „Geld drucken“ ausgleichen.
Die Aussage wäre ungeheuerlich, weil dies – da sind wir uns einig – nicht möglich ist. Und es ist so offensichtlich nicht möglich, dass ich es mit eigenen Augen sehen wollte und mich auf die Suche nach der Aussage machte. Ich habe Jordans Referat vor der Statistisch-Volkswirtschaftlichen Gesellschaft aus dem Jahr 2011 gefunden und quergelesen. Wenn ich mich richtig erinnere, haben Sie in diesem Blog auf dieses Referat verwiesen.
Was ich gefunden habe, ist folgendes:
„Zum Wiederaufbau von Eigenkapital braucht es –
nicht anders als bei privaten Unternehmen – Gewinne. Denn mit „Geld drucken“ kann Eigenkapital, wie gesagt, nicht nachhaltig
aufgestockt werden. Die Geldschöpfung erlaubt lediglich, den Zahlungsverpflichtungen vollständig nachzukommen.“Basieren Sie Ihren Vorwurf auf dieser Textpassage? Jordan sagt doch auch, dass Eigenkapital nur über Gewinne aufgestockt werden kann – also auf dem umgekehrten Weg wie es aufgrund von Verlusten weggeschmolzen ist und schliesslich negativ geworden ist. Ich finde hier einzig das „nicht nachhaltig“ potenziell irreführend, denn ich bin der Meinung, Eigenkapital kann (mindestens direkt) gar nicht mit Geld drucken aufgestockt werden, also weder nachhaltig noch kurzfristig.
Jordan sagt weiter, dass die Geldschöpfung es der SNB lediglich erlaubt, jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. In andern Worten, die SNB kann gem. Ausssage von Jordan nicht illiquide werden. Dies scheint mir zumindest so lange wahr, wie die Gläubigerbanken Vertrauen haben in die SNB und das Resultat dieser Geldschöpfung – Guthaben auf den Girokonten und/oder Banknoten der SNB zu halten bereit sind. Im Moment ist dieses Vertrauen offensichtlich nicht in Frage gestellt, aber es gibt in der Historie Beispiele von Zentralbanken (resp. Staaten und Währungen), wo dieses Vertrauen irgendwann nicht mehr vorhanden war.
Somit bin ich nicht wirklich fündig geworden auf der Suche nach der ungeheuerlichen Aussage. Wenn Sie hier einen Verweis auf die Quelle posten könnten, würde ich das gerne nachlesen.
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@Blue Sky
Besten Dank für Ihren Kommentar, den ich leider erst heute gesehen habe, deshalb die späte Antwort.
Ich habe mir aber die Mühe genommen, das ganze Referat von Jordan Punkt für Punkt zu analysieren (12 Punkte).
Mein Vorwurf, die Schweizerische Nationalbank verwechsle in ihrer Bilanz Aktiva und Passiva bzw. Eigenkapital und Fremdkapital, richtet sich in erster Linie an die Wirtschaftswissenschaft (Geldtheorie).
Dort wird seit Jahrzehnten behauptet, eine Zentralbank könne „Geld schöpfen“, indem sie den Banken günstige Kredite gewähre. Die Banken würden dann diese Kredite multiplizierend an die Wirtschaft weitergeben.
Am Anfang des sogenannten „Geldschöpfungsmultiplikators“ stünde also immer eine Kreditgewährung der Notenbank an die Geschäftsbanken.
Geld wird demzufolge als Aktivkredit, d.h. Vermögen, der Notenbank interpretiert. Das Eigenkapital ist nichts anderes als der Überschuss des Vermögens über die Schulden.
Könnte die SNB also durch „Geld drucken“ (Ausdehnung der Notenbankgeldmenge) ihre Aktivkredite (Aktiven) beliebig erhöhen, so würde das konsequenterweise auch bedeuten, dass sie auf diese Art und Weise beliebig Eigenkapital schaffen könnte.
Grund: Notenbankgeld wird als Kredit der SNB an die Banken interpretiert (Aktivkredit, Vermögen). Und je mehr die SNB „Geld schöpft“, bzw. „Banknoten druckt“, desto mehr Vermögen bzw. Eigenkapital würde sie schaffen.
Diese Behauptung ist tatsächlich „ungeheuerlich“ – sie zieht sich aber durch das ganze Referat von Jordan hindurch.
Die Geldtheorie wird in der Schweiz geldpolitisch umgesetzt durch die Schweizerische Nationalbank. Diese wird dadurch ebenfalls zur Ansprechpartnerin.
An exponierter Stelle befindet sich das Direktorium. Namentlich SNB-Chef Prof. Dr. Jordan.
Jordan kolportiert in seinem Referat die Behauptung, die SNB könne uneingeschränkt „Liquidität“ (liquide Mittel) schaffen, in mannigfacher Weise. D.h. er geht durch sein ganzes Referat hindurch davon aus, dass die SNB unbeschränkt „Liquidität“, sprich „Vermögen“ schaffen könne.
Daraus abgeleitet folgt konsequenterweise, dass er davon ausgeht, dass die SNB „unbeschränkt“ Eigenkapital schaffen könne.
1. In der Zusammenfassung seines Referats auf S.13 sagt Jordan wörtlich:
„Denn mit „Geld drucken“ kann Eigenkapital, wie gesagt, nicht nachhaltig aufgestockt werden.“
Daraus folgt konsequenterweise, dass Eigenkapital mit „Geld drucken“ aufgestockt werden könne, wenn auch „nicht nachhaltig“. Eigenkapital kann aber nur mit Eigenkapital aufgestockt werden, nicht mit Fremdkapital.
Ergo: Jordan betrachtet Banknoten mit Selbstverständlichkeit als Eigenkapital der SNB.
Und wohlverstanden: Es handelt sich hier um die Zusammenfassung seines Referats. Und Jordan betont auch: „wie gesagt“. Es handelt sich also nicht um einen einmaligen „Versprecher“. Das ganze Referat basiert auf diesem „ungeheuerlichen“ Fehler.2. Gleich im nachfolgenden Satz begeht Jordan einen weiteren „kapitalen“ Überlegungsfehler (im wahrsten Sinne des Wortes):
Er sagt: „Die Geldschöpfung erlaubt lediglich, den Zahlungsverpflichtungen vollständig nachzukommen.“
Zur Erinnerung: Unter der angeblichen „Geldschöpfung“ wird verstanden, dass die SNB „Geld drucke“ sprich auch „Banknoten drucke“.
Könnte die SNB tatsächlich mit „Geldschöpfung“ den Zahlungsverpflichtungen vollständig nachkommen, so könnte es überhaupt nie zu negativem Eigenkapital der SNB kommen. Das wäre in diesem Fall gar kein Thema. Da die SNB alle Schulden durch die angebliche „Geldschöpfung“ begleichen könnte, könnte es auch gar keine Schulden der SNB geben – und somit kein negatives Eigenkapital.Negatives Eigenkapital entsteht ja dadurch, dass die Schulden (Zahlungsverpflichtungen) grösser sind als das Vermögen. Und auch dieser Fall ist nur denkbar, wenn die SNB ihre Bilanz nicht deponiert, sobald das Eigenkapital der SNB aufgebraucht ist und negativ zu werden droht.
Weiter: Könnte die SNB sämtliche Schulden jederzeit durch „Geldschöpfung“ (Druck von Banknoten) begleichen, wie das Jordan behauptet, so müsste das Eigenkapital der SNB auch gar nie sinken. Die SNB könnte einfach „Geld schöpfen“.
Es macht aber keinen Sinn, zu behaupten, dass das Eigenkapital von beispielsweise 90 Milliarden auf 50 Milliarden fällt (heutiger Zustand) und dann weiter auf null und dort „stehenbleibt“ bzw. nicht weiter sinken kann. Es müsste logischerweise auch weiterfallen können.
Könnte die SNB ihre Schulden durch „Geldschöpfung“ jederzeit begleichen, so müsste sie nur Banknoten drucken, sobald das Eigenkapital sinken würde.
Weiter: Könnte die SNB durch Geldschöpfung das Eigenkapital am Sinken hindern, so könnte sie dieses auch „unbeschränkt“ aufstocken durch Geldschöpfung (Drucken von Banknoten).
¨Weiter: Könnte die SNB durch „Geldschöpfung“ Eigenkapital schaffen, so könnte sie unendlich viel Eigenkapital schaffen und damit „unbeschränkt“ Euros aufkaufen und den Euro stützen bzw. den Franken schwächen.
Das ist es, was ich als „Volksverführung“ betitle. Ja, die SNB könnte damit „die ganze Welt aufkaufen“.
Wenn die SNB das könnte, könnten dies die anderen Notenbanken aber auch. Hat also die EZB eine andere Vorstellung vom Wechselkurs, so wäre es vermessen, davon auszugehen, dass die SNB stärker ist als die EZB.
Wir könnten diese Überlegungen jetzt noch weiter ausführen. Sie verdeutlichen aber alle, dass die Behauptung des Ziehvaters von Prof. Jordan, von Prof. Baltensperger, die SNB hätte keine Limiten, den Franken zu schwächen, weil sie Banknoten drucken könne, fern der Realität ist.
Selbst wenn Banknoten Eigenkapital der SNB wären, würde diese Aussage nicht einmal Sinn machen.3. Sie schreiben in Ihrem Kommentar:
„Jordan sagt doch auch, dass Eigenkapital nur über Gewinne aufgestockt werden kann…“
Das Wort „nur“ habe ich nirgends gefunden im Referat von Jordan.
Im Gegenteil. In seinem ganzen Referat weist Jordan mehrmals auf zwei Wege hin, wie die SNB negatives Eigenkapital der SNB aufzustocken gedenke:
Er argumentiert: „Zum einen kann eine Zentralbank nicht in Liquiditätsprobleme geraten. Zum anderen erwirtschaftet sie längerfristig immer wieder Gewinne…“ (S. 5)
Jordan schweben also zwei Wege vor:
a) Geldschöpfung, Schaffung von „Liquidität“ durch Druck von Banknoten.
b) Gewinne zurückbehalten (Seigniorage)Da die SNB auf ihren Banknoten (Obligationsscheine der SNB) keine Zinsen (Passivzinsen) zu bezahlen hat, selber aber Aktivzinsen und ev. positive Kursveränderungen auf ihrem Vermögen verbuchen kann, kann sie möglicherweise einen Gewinn erwirtschaften.
Weil die Konsumenten auf ihren Banknoten, die sie halten, keinen Zins erhalten (technisch praktisch unmöglich) ist es aber nicht mehr als korrekt, dass die SNB einen Teil ihres Gewinns an Bund und Kantone abliefert (dafür habe ich mich bereits an der GV 1996 in Bern eingesetzt, was dann auch geschah).
Wenn die SNB nun einfach keine Gewinne mehr ausschüttet, um ihre Devisenverluste zu decken, so enthält sie dem Volk vor, was dem Volk gehört.
Kommt hinzu, dass bei einem Einbruch des Euro schnell ein Verlust in einem zwei- bis dreistelligen Milliardenbetrag entstehen kann. Durch Zinsdifferenz kann es Jahrzehnte dauern, bis dieser Verlust wieder erwirtschaftet ist.
Zudem ist kaum davon auszugehen, dass nach einem Einbruch des Euros, dieser sich bald wieder erholt. Man kann also nicht mit Selbstverständlichkeit davon ausgehen, dass die SNB bald nach ihren Verlusten wieder hohe Gewinne verbuchen würde, mit denen sie das negative EK der SNB wieder aufstocken könnte.
Was Jordan sagt ist etwas Folgendes: Fällt der Euro, so wird das Eigenkapital der SNB negativ. Der Euro wird dann aber wieder steigen. Und mit diesen Gewinnen (Seigniorage) kann dann das negative Eigenkapital wieder aufgestockt werden.
Diese Argumentation ist zu wenig durchdacht, weil es auch sein kann, dass der Euro fällt und nicht wieder steigt. In diesem Fall bleibt das Loch im Eigenkapital der SNB bestehen.
4. Kommen wir nun zum Hauptargument von Jordan, wie er negatives Eigenkapital wieder aufstocken will – zur angeblichen „Geldschöpfung“ bzw. zur angeblichen Schaffung von Liquidität (liquide Mittel), womit die SNB sämtliche Verbindlichkeiten jederzeit „bedienen“ könne.
Hier einige Zitate aus dem Referat:
„Zum einen kann eine Zentralbank nicht in Liquiditätsprobleme geraten. Zum anderen erwirtschaftet sie längerfristig immer wieder Gewinne…“ (S. 5)
„Zentralbanken haben kein Liquiditätsproblem“ (Untertitel, S. 5)
„Ein erster Grund für die Sonderstellung einer Zentralbank liegt darin, dass es bei ihr keine Liquiditätsengpässe – also kurzfristige Zahlungsprobleme – gibt. Die Zentralbank kann sämtlichen Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen, weil sie die benötigte Liquidität selber schaffen kann. (S.5)
„Zweitens hat die SNB zudem von Gesetzes wegen das Recht, ausstehende Forderungen mit der Schöpfung von Franken sozusagen „aus dem Nichts“ zu begleichen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch davon, dass eine Zentralbank „Geld drucken“ kann. Dank dieser autonomen Geldschöpfungsmöglichkeit, dem Notenmonopol, gerät die SNB nie in Liquiditätsengpässe.“ (S.6)
„Da ein Liquiditätsengpass in eigener Währung unmöglich ist, stellt sogar eine Situation, in der eine Zentralbank negatives Eigenkapital ausweist, für ihre Geschäftspartner kein Problem dar.“ (S.6)
„Denn im Unterschied zu anderen Unternehmen und Banken könnte sie auch in diesem Fall den künftigen Forderungen in eigener Währung immer nachkommen.“ (S.6)
„Die Fähigkeit einer Zentralbank, ihre Verbindlichkeiten fortwährend zu bedienen, hat weitreichende Konsequenzen: Zum einen bleibt die SNB handlungsfähig, auch wenn sie vorübergehend ein negatives Eigenkapital ausweisen muss.“ (S. 7)
„Zum anderen besteht bei negativem Eigenkapital kein rechtlicher Zwang zur Sanierung, geschweige denn zur Liquidation…“(S.7)
„Erstens kann eine Zentralbank auch bei vorübergehend negativem Eigenkapital nicht in eine Situation geraten, in der sie nicht mehr imstande ist, ihre Schulden vollumfänglich zu begleichen. Damit bleibt sie uneingeschränkt handlungsfähig. Zweitens fallen bei der SNB in normalen Zeiten Überschüsse an, die zu einer kontinuierlichen Äufnung bzw. Wiederherstellung des Eigenkapitals beitragen.“
Gerade dieses letzte Zitat von Jordan belegt, dass er davon ausgeht, dass negatives Eigenkapital der SNB in erster Linie durch die sogenannte angebliche Geldschöpfung Schaffung von „Liquidität“ wieder aufgestockt werden soll.
5. Rufen wir uns in Erinnerung: Die angebliche „Geldschöpfung“ durch die Zentralbank wird dadurch ausgelöst, indem die Zentralbank den Banken „günstige Kredite gewährt“ (die Wirtschaft mit „billigem Geld versorgen“, „lender of last resort“). Die Banken geben dann diese günstigen Kredite an die Wirtschaft weiter. Das ist gemäss Lehrbuch (herrschender Lehre) „Geldschöpfung“.
Geld (Notenbankgeld) wird demzufolge als ein Aktivkredit der SNB an die Wirtschaft (Banken) interpretiert. Ein Aktivkredit gehört zum Vermögen. Wird das Vermögen der Notenbank gemäss herrschender Lehre durch Geldschöpfung vergrössert, so nimmt die Aktivseite der SNB-Bilanz zu. Daraus folgt, dass das Eigenkapital der SNB steigen müsste, da das Eigenkapital den Überschuss des Vermögens über die Verbindlichkeiten darstellt.
Notenbankgeld wird demzufolge fälschlicherweise als Vermögen (Aktivum der SNB) und damit als Eigenkapital der SNB interpretiert.
Wenn also Jordan argumentiert, die SNB könne aufgrund der „Geldschöpfung“ jeder Verbindlichkeit nachkommen durch „drucken von Banknoten“, so folgt daraus, dass er die bei der Geldschöpfung emittierten Banknoten als Eigenkapital der SNB interpretiert.
6. Immer wieder behauptet Jordan, die SNB könne nicht in „Liquiditätsschwierigkeiten“ geraten. Die SNB könne ihre Verbindlichkeiten fortwährend bedienen usw. Ein Liquiditätsengpass der SNB ist unmöglich. Die SNB hätte „keine Zahlungsprobleme“ usw.
„Verbindlichkeiten „bedienen“ heisst, die Verbindlichkeiten abzubauen. Die Passivseite wird dadurch verkürzt.
Entscheidend: Wenn die SNB jedoch „Geld druckt“, so wird die Passivseite der SNB-Bilanz keineswegs verkürzt, sondern im Gegenteil verlängert!
Daraus folgt: Die SNB kann durch Geld drucken ihre Verbindlichkeiten keineswegs „bedienen“, wie Jordan behauptet. Im Gegenteil: Durch Geld drucken (Geldschöpfung) werden die Verbindlichkeiten der SNB nur noch vergrössert.
Die SNB kann allenfalls eine Umschuldung vornehmen und die Giroguthaben der Banken bei der SNB durch Banknoten ersetzten.
Allerdings ist fraglich, ob die Banken das akzeptieren müssen (Kollokationsplan!). Zudem muss man sich auch das Chaos vorstellen, wenn hunderte Milliarden Franken Banknoten in den Umlauf geschleust würden. Der Zahlungsverkehr würde zusammenbrechen!
Zudem sind Banknoten und Giroguthaben analog zu bewerten bei entsprechendem Vermögen der SNB. Der Austausch von Giroguthaben in Banknoten macht somit keinen Sinn. Er würde nur den Zahlungsverkehr zum Erliegen bringen und der Wirtschaf zusätzlich schaden.
7. Um eine Verbindlichkeit abzubauen, benötigt die SNB Vermögen, d.h. Aktiven (wie jedes andere Unternehmen auch). Fällt der Wert des Vermögens der SNB aber unter Wert ihrer Verbindlichkeiten, so kann auch eine Nationalbank durch Geldschöpfung (Geld drucken) kein Vermögen schaffen.
Denn Geld sind Schulden der SNB.
Die Fehlargumentation von Jordan basiert auf der Verwechslung von Eigenkapital und Fremdkapital. Er stellt Banknoten als Eigenkapital der SNB dar und die Giroguthaben der Banken als Kredite der SNB an die Banken (Aktivkredite) anstatt umgekehrt als Fremdkapital der SNB (Passivkredite).
8. Jordan interpretiert auch den Ausdruck Liquidität falsch. Er interpretiert den Notenumlauf als Vermögend der SNB und damit als Eigenkapital der SNB anstatt als Fremdkapital der SNB:
Da der Bundesrat in seiner Antwort auf die SVP-Motion diesen Fehler ebenfalls begeht, soll er hier nochmals erläutert werden:
Bei „Liquidität“ handelt es sich immer – ich wiederhole – immer um Vermögen in der Bilanz. Es gibt nur liquides Vermögen – keine liquiden Schulden. Liquidität zeigt an, wie schnell ein Vermögenswert dazu gebraucht werden kann, Schulden zu begleichen.
Ein Wertpapier stellt immer nur Liquidität aus Sicht des Gläubigers dar – niemals aus Sicht des Schuldners.
Hält ein Marktteilnehmer einen Geldbetrag auf einem Girokonto bei seiner Bank, so stellt dieser Betrag Liquidität aus Sicht des Marktteilnehmers dar. Nie und nimmer aber Liquidität aus Sicht der Bank. Die Bank darf mit den Kundengeldern keine eigenen Schulden begleichen.
Genauso darf die SNB nie und nimmer Schulden begleichen mit den Giroguthaben der Banken bei der SNB.
Wenn aber Jordan behauptet, die SNB könne durch Geldschöpfung (Giroguthaben der Banken bei der SNB) sämtliche Schulden begleichen, so verwechselt er Aktiven und Passiven bzw. Eigenkapital und Fremdkapital der SNB miteinander.
Er interpretiert den Notenumlauf fälschlicherweise als „Liquidität“ der SNB anstatt als Schulden der SNB.
Notenbankgeld ist nicht – ich wiederhole – nicht zur Liquidität der SNB zu zählen.
Durch Drucken von Banknoten kann die SNB nicht selber eigene Liquidität („liquide Mittel“) schaffen, weil der Notenumlauf eben nicht zu den liquiden Mittel der SNB gehört. Das geht aus der Verbuchung des Notenumlaufs hervor.
Hingegen gehören die Devisenanlagen zu den liquiden Mitteln der SNB (links oben in der SNB-Bilanz verbucht). Aber die SNB kann beispielsweise keine Euros drucken.
Deswegen kann die SNB sehr wohl illiquide werden!
Denselben Fehler begeht unser Bundesrat in seiner Antwort auf Motion der SBN (Einführung einer Verschuldungslimite für die Nationalbank).
9. Jordan beruft sich in seinem Referat auf das Gesetz, wonach Banknoten „gesetzliches Zahlungsmittel“ seien.
„…hat die SNB zudem von Gesetzes wegen das Recht, ausstehende Forderungen mit der Schöpfung von Franken sozusagen „aus dem Nichts“ zu begleichen…“ „Dank dieser autonomen Geldschöpfungsmöglichkeit, dem Notenmonopol, gerät die SNB nie in Liquiditätsengpässe.“ (S. 6)
Was Jordan übersieht ist folgendes: Banknoten sind gesetzliches Zahlungsmittel in der Schweiz für sämtliche Marktteilnehmer – ausser für die SNB selbst.
Warum?
Ein einfaches Beispiel: Ein Gutschein von z.B. Jelmoli ist ein Gutschein für sämtliche Marktteilnehmer, die einen solchen Gutschein besitzen – ausser für Jelmoli selbst. Für Jelmoli ist und bleibt dieser ein Schuldschein.
Genauso verhält es sich mit den von der SNB emittierten Banknoten:
Diese stellen ein Zahlungsmittel dar für sämtliche Marktteilnehmer ausser für die Nationalbank selbst. Für die SNB ist eine Banknote ein Schuldschein. Deshalb wird sie auf der Passivseite verbucht.
Auch hier interpretiert Jordan eine Banknote fälschlicherweise als Vermögen (Eigenkapital) der SNB anstatt als Schuld (Fremdkapital) der SNB.
10. Jordan behauptet in seinem Referat auch, die Marktteilnehmer hätten gegenüber der SNB nicht das Recht, eine Banknote gegen einen Vermögenswert zurückzugeben.
Das sehe ich anders:
Kauft eine Notenbank Devisen so lautet der Buchungssatz
Devisenanlagen / Notenumlauf
Gemäss Nationalbankgesetz darf die SNB höchsten 4 Prozent der kurzfristigen Verbindlichkeiten der SNB als Mindestreserve einfordern. Dieser Betrag ist laut Angaben auf der SNB-homepage bereits um das 20-fache übertroffen.
Die SNB hat also nicht das Recht, so hohe zinslose Giroguthaben der Banken auf immer einzufordern.
Daraus folgt: Die Banken haben das Recht, ihre Giroguthaben zu einem grossen Teil abzuziehen. Genauso wie jeder Marktteilnehmer über sein Girokonto bei einer Bank verfügen kann.
Guthaben heisst ja, man hat etwas zugute. Ansonsten wäre das kein „Guthaben“.
Wenn die Banken also ihre zinslosen Giroguthaben von der SNB abziehen wollen, so muss die SNB ihnen den entsprechenden Betrag überweisen.
Der Buchungssatz lautet dann:
Giroguthaben der Banken / Devisenanlagen
Und da Giroguthaben der Banken und Banknoten aus rechtlicher Sicht dasselbe sind und gegeneinander austauschbar sind, wie Jordan in seinem Referat auch sagt, so kann der Buchungssatz auch lauten
Notenumlauf / DevisenanlagenVerfügt die SNB über negatives Eigenkapital und auf der Vermögensseite bleibt nur noch Gold, so muss die SNB auch Gold verkaufen.
Notenumlauf / Gold
Nicht das Recht, von der SNB Gold zu beziehen, garantiert für den Werterhalt des Vermögens der SNB. Es ist die Bilanz, welche dafür garantiert, dass das Vermögen der SNB noch mit seinem erforderlichen Wert vorhanden ist.
11. Aufgrund der Verwechslung von Vermögen und Schulden der Nationalbank bzw. aufgrund der Verwechslung von Eigenkapital und Fremdkapital der SNB kommt Jordan in seinem Referat zum Schluss:
„Eine Zentralbank kann im Normalfall damit über die Zeit aus eigener Kraft wieder ein positives Eigenkapital erreichen. Deshalb besteht weder eine Sanierungspflicht noch ein Sanierungsbedarf.“ (S. 11)
Die Realität sieht aber anders aus:
Da die SNB im Falle von negativem Eigenkapital dieses nicht wieder aus eigener Kraft aufstocken kann, wie Jordan meint, weil Notenbankgeld nicht zum Vermögen (bzw. zum Eigenkapital der SNB zählt) wird die SNB bei negativem Eigenkapital sehr wohl zum Sanierungsfall.
Diesen Punkt haben wir ja schon früher miteinander diskutiert.
Zuerst wird der Steuerzahler die SNB rekapitalisieren müssen und / oder die Geschäftsbanken müssen ihre Kredite an die SNB entsprechend abschreiben, was zum Konkurs von Geschäftsbanken führen kann.
12. Bitte beachten Sie auch, dass SNB-Chef Jordan auf seiner Folie Nr. 2 negatives Eigenkapital auf der falschen Seite der Bilanz verbucht. Auf der Aktivseite anstatt auf der Passivseite.
Sie sehen: Im Referat von SNB-Chef Prof. Dr. Thomas Jordan verwechselt dieser nicht nur einmal Eigenkapital und Fremdkapital der SNB miteinander. Sein ganzer Vortrag basiert auf diesem „ungeheuerlichen“ Fehler.
Die Schlussfolgerung von Jordan: „Die Nationalbank hat auf Basis der heutigen Bilanzstruktur eindeutig kein strukturelles Bilanzproblem.“ ist eine auf Irrtümern beruhende Illusion.
Dasselbe gilt auch für seine weitere Aussage dass: „… die SNB auch bei negativem Eigenkapital vollumfänglich handlungsfähig bliebe…“ (S.11)
Zudem stellt sich unverändert die Frage, wie die SNB die Zinsen in der Schweiz steuern will, wenn sie in der Schweiz 99 mal mehr Schulden hat als Vermögen (momentaner Stand).
Die SNB stuft ihre finanzielle Situation und damit ihre Handlungsfähigkeit offensichtlich vollkommen falsch ein.
Mit freundlichen Grüsse
Marc Meyer
-
@Blue Sky
Bitte gestatten Sie mir, auch noch kurz auf Ihr Argumentarium einzugehen:
Sie schreiben:
Zitat:
„…die SNB kann gem. Ausssage von Jordan nicht illiquide werden. Dies scheint mir zumindest so lange wahr, wie die Gläubigerbanken Vertrauen haben in die SNB und das Resultat dieser Geldschöpfung – Guthaben auf den Girokonten und/oder Banknoten der SNB zu halten bereit sind. Im Moment ist dieses Vertrauen offensichtlich nicht in Frage gestellt, aber es gibt in der Historie Beispiele von Zentralbanken (resp. Staaten und Währungen), wo dieses Vertrauen irgendwann nicht mehr vorhanden war.“
Zitat Ende:
1, Dass die SNB illiquide werden kann, habe ich in meiner vorherigen Antwort aufgezeigt:
Grund: Notenbankgeld gehört nicht zu den „liquiden Mitteln“ bzw. zur „Liquidität“ der SNB. SNB kann keine Euros, Dollars usw. drucken.
2. Sie schreiben: „…das Resultat dieser Geldschöpfung – Guthaben auf den Girokonten und/oder Banknoten der SNB…“
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass Geldschöpfung in der herrschenden Lehre als Kredit der Notenbank an die Banken gilt („lender of last resort“).
In Ihrem Argumentarium bezeichnen Sie das Resultat der Geldschöpfung aber umgekehrt als „Guthaben der Banken bei der SNB“. Sehen Sie den Unterschied?
Das ist mehr als eine sprachliche Unschönheit. Das ist ein „ungeheuerlicher“ Fehler in der Geldtheorie – seit Jahrzehnten schon.
3. Sie schreiben: „…nicht illiquid werden…solange die Gläubigerbanken Vertrauen haben in die SNB…“
Angenommen, das Eigenkapital der SNB würde negativ. In diesem Fall wäre die Aktivseite (Vermögen) der SNB geringer als deren Passivseite (Schulden).
Das beweist die Bilanz der SNB. Alle können das sehen.
Weiter angenommen, die ausländischen Investoren bei den Geschäftsbanken wollen nun Gewinnmitnahmen auf ihren Schweizerfranken-Positionen realisieren. Sie ziehen ihre Anlagen bei den Geschäftsbanken zurück.
Aus diesem Grund müssen die Geschäftsbanken ihre Giroguthaben bei der SNB deswegen ebenfalls abheben.
Die SNB verfügt aber nicht über genügend Vermögen (Liquidität), um alle Guthaben zurückzuzahlen.
Per Gesetz müsste die SNB alle Gläubigerbanken einander gleich stellen (Kollokationsplan).
D.h. die Banken müssen ihre Guthaben bei der SNB entsprechend abschreiben.
Würde die SNB jedoch einige Banken bevorzugen, so tritt der Fall ein, dass die SNB am Ende da steht mit Verbindlichkeiten auf ihrer Passivseite, ohne Vermögen auf der Aktivseite.
Nun zur Argumentation, die SNB könne nicht „illiquide“ werden:
Wenn die SNB neues Bargeld herausgibt, so lautet der Buchungssatz:
Devisenanlagen an Notenumlauf
Das Loch im Eigenkapital der SNB bleibt bestehen.
oder Devisenanlagen an Giroguthaben der Banken
Das Loch im Eigenkapital der SNB bleibt ebenfalls bestehenSie sehen: Die SNB kann sehr wohl illiquide werden. Das hat weniger mit Vertrauen zu tun als vielmehr mit der Analyse der öffentlichen Bilanz der SNB.
mfG
Marc Meyer
-
-
@Blue Sky
Da Ihr Text so wertvoll und wichtig ist, gestatte ich mir, diesen ganz hier oben nochmals zu „posten“, damit er gut ersichtlich ist für alle.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
TEXT VON BLUE SKY
@Marc Meyer und alle am Thema Interessierten
Wahrscheinlich bin ich nicht der erste, welcher sich auf Ihren Aufruf an die “Buchhaltungsexperten” äussert, aber ich erkläre es trotzdem gerne.
Es ist folgendermassen mit der Verbuchung der Banknoten in der Buchhaltung der SNB:
*** a) Anlieferung und Bezahlung der Banknoten ***
Aus dem Geschäftsbericht der SNB, 2012:
“Druckfrische, noch nie in Umlauf gesetzte Banknoten werden zu ihren Anschaffungskosten aktiviert und unter dem Banknotenvorrat ausgewiesen. Unter diese Position fallen zudem aktivierbare Entwicklungskosten. Im Zeitpunkt der erstmaligen Einspeisung einer Banknote in den Bargeldumlauf werden die aktivierten Kosten anteilmässig dem Notenaufwand belastet.“
Was bedeutet das? Die SNB stellt die Banknoten nicht selber her, sondern lässt diese von der Orell Füssli Sicherheitsdruck AG (OF) produzieren (auch das kann man im Geschäftsbericht nachlesen). Die OF liefert der SNB also gelegentlich frisch gedruckte Banknoten und stellt dafür eine Rechnung aus. Die SNB schreibt auf ihrer Website, dass die durchschnittlichen Herstellkosten einer Banknote rund 30 Rappen betragen. Nun hat die SNB grundsätzlich zwei Möglichkeiten, diese Rechnung zu bezahlen, entweder über ihre Erfolgsrechnung (als Aufwendungen für gekaufte Banknoten), oder über den Banknotenbestand. Sie hat sich für letztere entschieden, und „aktiviert“ die eingekauften Banknoten. Ihre betriebswirtschaftlich korrekte Argumentation dahinter ist, dass der sich die Auslagen für den Einkauf einer Banknote erst dann in der Erfolgsrechnung niederschlagen soll, wenn die Banknote in Umlauf gebracht wird. Würde die SNB die Rechnungen immer direkt in der Erfolgsrechnung belasten, würde der Notenaufwand (so heisst die Position) von Jahr zu Jahr schwanken: In jenen Jahren, in welchen die SNB neue Noten bestellt und ins Lager nimmt, hätte sie einen hohen Notenaufwand, in jenen Jahren, wo sie keine neuen Noten bestellt, sondern die zuvor eingelagerten Noten in Umlauf bringt, hätte sie einen tiefen Notenaufwand. Mit der Aktivierung und Abschreibung mit Einspeisung in den Notenumlauf glättet sich dieser Effekt. Daran ist nichts auszusetzen.
Der Buchungssatz lautet somit (am Beispiel einer 50-Note):
Banknotenvorrat an Kreditor OF 0.30
Wichtig: Die druckfrischen Banknoten sind also im Aktivposten Banknotenvorrat verbucht, zu ihren Herstellkosten, d.h. rund 30 Rappen pro Banknote.
*** b) Aufnahme von neuen Noten in die Tresore ***
Wenn die SNB die druckfrischen Noten von der OF geliefert bekommt, bezahlt sie nicht nur die Rechnung und aktiviert die Kosten, sondern sie muss die Banknoten auch in ihrer Buchhaltung verbuchen. Das ist der interessante, mitunter in diesem Blog auch etwas umstrittene und vielleicht nicht von allen korrekt verstandene Buchungsvorgang.
Der Buchungssatz lautet folgendermassen (wieder am Beispiel einer 50-Note):
Notenumlauf – Kasse an Notenumlauf – Emission 50.00
Die Verbuchung erfolgt zum Nominalwert der Note, d.h. eine Hunderternote wird zu 100.– eingebucht. Bei beiden Konten handelt es sich um Passivkonten, und beide Konten sind im Bilanzposten Notenumlauf subsummiert. Die SNB rapportiert nur die Nettogrösse, d.h. den Notenumlauf, nicht aber die Saldi der beiden Unterkonten.
Beim Konto „Notenumlauf – Kasse“ handelt es sich um die „interne Kasse“ des zitierten Buches von Christine Hirszowicz. Intern wohl deshalb, weil es nach aussen als Bilanzposten nicht in Erscheinung tritt.
Wichtig zu verstehen – und von Frau Hirszowicz richtig dargestellt – die „interne Kasse“ ist kein Aktivkonto in der Bilanz der SNB. Banknoten im Tresor der SNB haben keinen Wert (abgesehen von den aktivierten Anschaffungskosten). Zwar wird die Aufnahme der Banknoten in den Tresor über eine Buchung abgebildet, aber diese Buchung hat auf Ebene der Bilanz keine Veränderung zur Folge.
*** c) Erstmalige Ausgabe einer Banknote ***
Bei der erstmaligen Ausgabe einer Banknote passieren zwei Sachen. Erstens wird die Ausgabe nominal verbucht, und zweitens wird der Banknotenvorrat „abgeschrieben“.
Das Kassengeschäft mit der Geschäftsbank wird folgendermassen verbucht (immer noch die 50-Note):
Girokonten inländische Banken an Notenumlauf – Kasse 50.00
Dies ist ein Passiventausch in der Bilanz der SNB: Die Verbindlichkeiten gegenüber den inländischen Geschäftsbanken reduzieren sich, und der Notenumlauf wächst an. Dies reflektiert die Tatsache, dass nun eine Banknote über nominal 50.00 im Umlauf ist, und die Bank, welche die Banknote bezogen hat, dies zu Lasten ihres Girokontos bei der SNB getan hat.
Der Buchungssatz für die Abschreibung:
Notenaufwand an Banknotenvorrat 0.30
Erst jetzt schlägt sich also der Aufwand für die Herstellkosten in der Erfolgsrechnung der SNB zu buche.
Wichtig hier, und nichts Neues: Die Ausgabe der Noten bewirkt in der Bilanz der SNB keine Veränderung der Summe ihrer Aktiven, keine Veränderung ihrer Verpflichtungen und keine Veränderungen ihres Eigenkapitals. Dies natürlich mit Ausnahme der 30 Rappen Abschreibungen, und unter der Annahme, dass die Geschäftsbanken nur Banknoten gegen Belastung auf ihrem Girokonto beziehen können.
*** d) Vorbedingung, dass eine Geschäftsbank Banknoten beziehen kann ***
Wie erwähnt, kommen Banknoten über eine Auszahlung zu Lasten des Girokontos einer Geschäftsbank in Umlauf. Damit eine Geschäftsbank bei der SNB Banknoten abheben kann, muss sie also zuerst einen Saldo auf ihrem Girokonto haben. Aus der Sicht der Geschäftsbank stellt dieser Saldo ein Guthaben dar (also ein Aktivum in ihrer Bilanz), aus Sicht der SNB eine Verbindlichkeit (also ein Passivum).
Klammerbemerkung:
Leider schreibt und spricht die SNB gern von “Guthaben auf den Girokonten”. Sie nimmt dabei (wohl eher unbewusst denn absichtlich Verwirrung stiftend) die Sicht der Kontoinhaber ein – nur für die Kontoinhaber handelt es sich um Guthaben. Ich würde der SNB aber nicht unterstellen, dass ihr nicht klar ist, dass es sich hier aus ihrer Sicht um eine Verbindlichkeit handelt – sie bilanziert die Girokonten ja korrekt auf der Passivseite. Es handelt sich wohl um dieselbe sprachliche Unsauberkeit wie wenn die Geschäftsbanken von Sparguthaben sprechen – und damit selbstverständlich die Guthaben ihrer Kunden meinen. Für die Geschäftsbank handelt es sich aber bei den “Sparguthaben” ebenso um Verbindlichkeiten gegenüber ihren Kunden.Zurück zu den Girkonten:
Alimentiert werden diese über Geschäfte („geldpolitische Operationen“), welche die Geschäftsbanken mit der SNB machen können. Viele Jahre waren das vorwiegend Repo-Geschäfte. Per Ende 2012 hatte die SNB allerdings keine Forderungen aus Repo-Geschäften mehr auf der Bilanz. Naheliegender Schluss ist, dass ein Grossteil der Verbindlichkeiten gegenüber den inländischen Geschäftsbanken aus den Devisengeschäften stammt, welche zur Stützung des Mindestkurses getätigt wurden, und nun in Form von Devisenanlagen auf der Bilanz der SNB stehen.*** Fazit ***
Buchhalterisch liegt hier sicher nichts im Argen, was die Revisionsstelle oder den Bankrat auf den Plan rufen müsste. Unter dem Strich hat die SNB in den letzten Jahren mit ihrer Mindestkurspolitik ihre Bilanz aufgebläht: Auf der Aktivseite sind die Devisenanlagen explodiert (und haben der SNB das viel diskutierte Devisenkursrisiko beschert), auf der Passivseite sieht man, dass die SNB ihre Devisenkäufe über Kredite finanziert hat, welche ihr überwiegend die inländischen Geschäftsbanken gewähren.
Sorge bereitet eher die Tatsache, dass die SNB mit ihrer Strategie ein beträchtliches, nicht absicherbares Devisenkursrisiko in Kauf nehmen muss, was bei einem Kurszerfall des EUR schnell zu grossen Verlusten führen dürfte.
Ich hoffe, dass ich etwas zur Klärung der buchhalterischen Fragen beitragen konnte.
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@Blue Sky
Nur noch ganz kurz:
Was sie äusserst diplomatisch als „sprachliche Unschönheit“ bezeichnen, ist in Tat und Wahrheit DER Grundlagenfehler in der Geldtheorie seit Jahrzehnten schlechthin.
Seit Jahrzehnten (seit Schumpeter, Keynes, Galbraith, Monetaristen usw.) wird Notenbankgeld als ein Kredit der Notenbank an die Wirtschaft interpretiert anstatt als Kredit der Wirtschaft an die Notenbank.
Das ganze „Ammenmärchen der Geldschöpfung“ basiert auf der Behauptung, bei den Giroguthaben der Banken bei der SNB handle es sich um Kredite der SNB an die Banken anstatt umgekehrt als Kredite der Banken an die SNB.
Das ist mehr als eine „sprachliche Unschönheit“.
Alle Ihre Kommentare hier zeichnen sich durch allerhöchste Qualität aus. In diesem einen Punkt argumentieren Sie m.E. jedoch zu wohlwollend – zu diplomatisch.
Nochmals besten Dank und
Freundliche Grüsse!
Marc Meyer
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@Blue Sky
Vielen Dank, dass Sie sich die Mühe genommen haben, diesen klärenden Text zu schreiben bezüglich der internen Verbuchungen von Banknoten bei der Schweizerischen Nationalbank.
Die internen Buchungen scheinen also korrekt abgewickelt zu werden, wie Sie das hier einleuchtend aufzeigen.
Bitte erlauben Sie mir, noch einige Punkte anzusprechen, die Sie in Klammern oder erst ganz am Schluss ansprechen:
Sie schreiben:
Zitat:
„Damit eine Geschäftsbank bei der SNB Banknoten abheben kann, muss sie also zuerst einen Saldo auf ihrem Girokonto haben.Aus der Sicht der Geschäftsbank stellt dieser Saldo ein Guthaben dar (also ein Aktivum in ihrer Bilanz), aus Sicht der SNB eine Verbindlichkeit (also ein Passivum).
Klammerbemerkung:
Leider schreibt und spricht die SNB gern von „Guthaben auf den Girokonten“. Sie nimmt dabei (wohl eher unbewusst denn absichtlich Verwirrung stiftend) die Sicht der Kontoinhaber ein – nur für die Kontoinhaber handelt es sich um Guthaben. Ich würde der SNB aber nicht unterstellen, dass ihr nicht klar ist, dass es sich hier aus ihrer Sicht um eine Verbindlichkeit handelt – sie bilanziert die Girokonten ja korrekt auf der Passivseite. Es handelt sich wohl um dieselbe sprachliche Unsauberkeit wie wenn die Geschäftsbanken von Sparguthaben sprechen – und damit selbstverständlich die Guthaben ihrer Kunden meinen. Für die Geschäftsbank handelt es sich aber bei den „Sparguthaben“ ebenso um Verbindlichkeiten gegenüber ihren Kunden.“Zitat Ende
Diese „sprachliche Unsauberkeit“ enthält aber eine äusserst gefährliche Brisanz:
Banknoten und Giroguthaben der SNB bedeuten aus rechtlicher Sicht dasselbe. Das geht auch aus Ihren Ausführungen hervor: Es handelt sich um Verbindlichkeiten der Nationalbank gegenüber den Konsumenten bzw. gegenüber den Banken. Oder umgekehrt formuliert: Es handelt sich um Guthaben der Konsumenten bzw. der Geschäftsbanken bei der SNB.
Nun hat aber SNB-Chef Prof. Dr. Jordan in diversen Referaten Banknoten als Eigenkapital der SNB dargestellt. Eigenkapital ist der Teil des Vermögens, der die Verbindlichkeiten übersteigt.
Jordan interpretiert Banknoten demzufolge eindeutig als Vermögen der SNB anstatt als Schulden der SNB. Sein ganzes Referat basiert auf diesem Fehler („sprachliche Unsauberkeit“?)
In seinem Referat vor der Statistisch Volkswirtschaftlichen Gesellschaft Basel (Braucht die Schweizerische Nationalbank Eigenkapital? S.13) argumentierte er, die SNB könne negatives Eigenkapital „aufstocken“ (wörtlich), durch
a) „Druck von Banknoten“ (wörtlich)
b) SeigniorageIm Falle von Seigniorage würde das bedeuten, dass die SNB einfach über Jahrzehnte hinweg ihre Gewinne zurückbehält. Das ist ein untauglicher Weg (siehe meine Antwort auf den Kommentar der Oekonomin „ante-post-scriptum“ in diesem Blog weiter unten).
Mit anderen Worten: Jordan will negatives Eigenkapital der SNB in erster Linie aufstocken durch Druck von Banknoten.
Sein ganzes Referat basiert auf der Verwechslung von Schulden mit Vermögen bzw. von Fremdkapital mit Eigenkapital.
Jordan verwechselt die Rechtslage. Er verwechselt, dass die SNB bezüglich Banknoten und Giroguthaben der Banken nicht Gläubigerin ist, wie er meint, sondern im Gegenteil Schuldnerin.
Es geht aber nicht nur um die Referate des SNB-Chefs. Es geht um die masslosen Devisenkäufe der Nationalbank. Sie finanziert diese mit Fremdkapital und nicht mit Eigenkapital, wie sie behauptet.
Auch die Behauptung von Professor Baltensperger in der NZZ, wonach die SNB „keine Limiten habe“, um „unbeschränkt“ Euros zu kaufen mit neu gedruckten Banknoten basiert auf der Verwechslung von Fremdkapital mit Eigenkapital.
Es geht aber nicht nur um die Banknoten. Der zehnmal höhere Betrag betrifft die Giroguthaben der Banken bei der SNB.
Konsequent spricht die SNB von Guthaben, die sie, die SNB, bei den Banken habe (Aktivdarlehen). Dabei sind es umgekehrt Schulden der SNB bei den Banken – Staatsschulden.
Eine eindeutige Verwechslung der Rechtslage (Verwechslung oder Vertuschung?)
Wie oft wurde im Schweizer Fernsehen oder auch in der Presse irreführend behauptet, die SNB gewähre den Banken günstige Kredite in Form von Giroguthaben. Die SNB „versorge die Banken mit günstigem Geld, auf dem die Banken einen tiefen Zinssatz verlange“ (Tagesschau, 10vor10 usw.).
Ja selbst vor den Politikern macht dieser Irrtum keinen Halt. Bis zum Bundesrat hat sich dieser Irrtum verbreitet.
Auch dieser behauptete in seiner Motion an die SVP (Einführung einer Verschuldungslimite für die SNB), die SNB könne nicht illiquide werden in Franken. Dabei interpretiert auch der Bundesrat Banknoten fälschlicherweise als Vermögen der SNB („liquide Mittel“) anstatt als Schulden der SNB.
Und ganz gefährlich: Fällt der Wert des Vermögens der SNB unter den Wert ihrer Schulden, so müssen die Gläubiger der SNB ihre Guthaben bei der SNB entsprechend abschreiben.
Sie, „Blue Sky“, haben ja korrekterweise in diesem Blog darauf hingewiesen, dass zuerst noch die Steuerzahler – Sie, ich, wir alle – vorher belangt würden.Sobald also das Eigenkapital der SNB negativ wird, so werden wir Steuerzahler die SNB rekapitalisieren müssen. Dabei kann es sich schnell um hohe zweistellige Milliardenbeträge handeln. Selbst ein dreistelliger Milliardenbetrag ist möglich.
Die SNB ist dadurch zu unserem grössten „Too-big-to-fail“-Risiko geworden, was auch Sie geschrieben haben.
Ihre Argumentation, wonach der SNB dieser Fehler „unbewusst“ unterlaufe (bzw. „sprachliche Unsauberkeit“) ist nun die positivste Interpretation, die möglich ist bei einem Fehler in der Grössenordnung von 450 Milliarden Schweizerfranken.
Ich habe diesen Fehler hier als „Volksverführung“ betitelt. Man könnte auch fragen: Ist es Dummheit? Ist es Arroganz?
Ich selber habe vor bald 20 Jahren meine Stelle als UBS-Marktstratege verloren, weil ich gewagt hatte, die SNB als Privatmann (zuerst im Gespräch mit der Nationalbank, Georg Rich, Markus Lusser, Hans Meyer, Bruno Gehrig, Ernst Baltensperger u.a.) und später öffentlich, mehrere ganzseitige Artikel in der Finanz und Wirtschaft) auf diesen Fehler aufmerksam zu machen.
Tatsache ist heute: Die SNB besitzt über 450 Milliarden Franken Schulden, von denen sie behauptet, es handle sich um SNB-Vermögen.
Falsch! Es handelt sich um Schulden der SNB und da die SNB ein Staatsbetrieb ist, müssen ihre Schulden zu den Staatsschulden addiert werden.
Es ist höchst Zeit für eine PUK, die abklärt, wie die SNB dazu kommt, Banknoten als Eigenkapital der SNB zu betrachten und die Giroguthaben der Banken bei der SNB als Aktivkredite der SNB darzustellen.
Der SNB-Bankrat scheint bezüglich der Beantwortung dieser Fragen vollkommen überfordert. Er nimmt seine Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit nicht wahr.
Nochmal herzlichen Dank für Ihren wertvollen Kommentar.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer
Bei allem Respekt für Ihren interessanten Beitrag und die spannende Diskussion, die Sie lanciert haben.
Sie legen zu grossen Wert darauf von denen Recht zu bekommen, die Ihnen nun schon mehrfach erklärt haben, dass sie die Dinge nun mal anders sehen. Das Ihnen das Wohl der Schweiz am Herzen liegt ist offensichtlich. Dennoch sollten Sie andere Meinungen zu lassen und akzeptieren.
Fokussieren Sie sich auf die Unentschlossenen, die Diskussionsbereiten. Das wird in jedem Fall die Mehrheit sein. Beim Versuch einfach nur Recht zu bekommen laufen Sie Gefahr, die Leser/Zuhörer ohne konkrete Positon wieder zu verlieren. Sie werden bis zum eventuellen Melt Down der SNB ohnehin nicht alle überzeugen können. Ich bin als Laie geneigt Ihnen zu glauben. Und ohne abschliessende, allgemein gültige Sichtweise halte ich das Experiment der SNB wie Sie für zu riskant.
Ich danke Ihnen nochmals ausdrücklich für Ihren Beitrag und die Mühe, die Sie sich genommen haben alle Kommentare und Fragen zu beantworten. Diese Diskussion ist wichtig, muss aber auch offen für andere Meinungen sein.
Ich wünsche Ihnen weiter viel Elan und Überzeugungskraft für Ihr Anliegen. Geniessen Sie Ihr Wochenende.
MfG
Nobody-
@nobody
Bitte beachten Sie, dass ich geschrieben habe, ich hätte eine Frage „an alle Buchhaltungsexperten in diesem Lande.“
Bei der Frage, ob es sich bei den Giroguthaben der SNB um Kredite der SNB an die Banken handelt oder umgekehr um Kredite der Banken an die SNB gibt es nur eine richtige Antwort.
Die Giroguthaben der Banken bei der SNB sind entweder das eine oder das andere.
Sie können nicht beides sein – Vermögen und Schuld der SNB zugleich.
Tut mir Leid.
Ich würde auch lieber allen Recht geben. „Es allen Recht machen“. Das wäre schöner – angenehmer.
Wenn ich Sie frage, ob Sie erwarten, dass Ihr Lohn am Ende des Monats Ihrem Konto gutgeschrieben oder belastet werden soll, gibt es wohl auch nur eine Antwort.Oder?
mfG
und ein schönes Wochenende
Marc Meyer
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@nobody
Entschuldigung – noch etwas:
Die Zeit drängt. Wir haben keine Zeit mehr, lange darüber zu werweisen, ob die SNB nun 450 Milliarden Schulden hat oder 450 Milliarden Vermögen.
Wenn der Euro bei 1.20 nach unten ausbrechen sollte, so „schnappt die Euro-Falle zu“. Wir und die SNB sitzen dann fest.
Vor diesem H£intergrund können wir uns nicht mehr um die Befindlichkeit von jedermann kümmern.
Es muss die Warhheit auf den Tisch – je früher desto besser.
Wir müssen zu einem Resultat kommen.
Ich will nicht unfreundlich sein gegen irgendjemanden – aber die Zeit drängt!
Ich hoffe, Sie verstehen das.
mfG
Marc Meyer
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@nobody
Bitte beachten Sie, dass ich geschrieben habe, ich hätte eine Frage „an alle Buchhaltungsexperten in diesem Lande.“
Bei der Frage, ob es sich bei den Giroguthaben der SNB um Kredite der SNB an die Banken handelt oder umgekehr um Kredite der Banken an die SNB gibt es nur eine richtige Antwort.
Die Giroguthaben der Banken bei der SNB sind entweder das eine oder das andere.
Sie können nicht beides sein – Vermögen und Schuld der SNB zugleich.
Tut mir Leid.
Ich würde auch lieber allen Recht geben. „Es allen Recht machen“. Das wäre schöner – angenehmer.
Wenn ich Sie frage, ob Sie erwarten, dass Ihr Lohn am Ende des Monats Ihrem Konto gutgeschrieben oder belastet werden soll, gibt es wohl auch nur eine Antwort.Oder?
mfG
und ein schönes Wochenende
Marc Meyer
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Kapitalfehler in der internen Bilanz der SNB:
@Hardy, der Student
Sie schreiben:
Zitat:
„Auch das Geld, das frisch aus der Druckerei kommt, wird gleich auf diese “interne Kasse” gebucht und zwar so:
Kasse an Emission
…
Jeden berechtigten Auszahlungswunsch erfüllt die SNB aus dieser internen Kasse.
Weil die interne Kasse beliebig mit CHF gefüllt werden kann, kann die SNB in CHF praktisch nicht zahlungsunfähig werden.
Höchstens mal vorübergehend, falls irgendwas mit dem Drucken nicht richtig klappt.“Zitat Ende
Weil unser Bundesrat analog argumentiert wie Sie („…SNB kann nicht illiquide werden in Franken…“) möchte ich auf Ihre Argumentation näher eintreten.
Bitte lassen Sie mich dazu wie folgt Stellung nehmen:
Sie argumentieren also, dass die SNB die frisch gedruckten Banknoten direkt in die „interne Kasse“ legt und entsprechend verbucht.
Die entscheidende Frage ist nun die:
Zu welchem Wert verbucht die SNB diese frisch gedruckten Banknoten in ihrer internen Kasse?
Da Sie schreiben, alle Verbindlichkeiten der SNB würde diese mit der „internen Kasse“ bezahlen, geht daraus hervor, dass die SNB offensichtlich die frisch gedruckten Banknoten zu deren Nominalwert (Wert auf der Banknote) in der „internen Kasse“ verbucht.
Eine 100-Franken-Note wird demzufolge mit 100 Franken in der „internen Kasse gebucht“.
Und genau hier liegt offenbar der entscheidende Fehler in der Buchhaltung unserer Nationalbank!
Begründung: Druckt die SNB beispielsweise eine 100-Franken-Note, so darf diese intern maximal mit den Druckkosten für die Banknote eingebucht werden.
Das entspricht wenigen Rappen pro Banknote.
Banknoten in den Tresoren der SNB, die sich nicht oder noch nicht oder nicht mehr im Umlauf befinden, dürfen nicht – ich wiederhole – dürfen nie und nimmer zum Nominalwert eingebucht werden.
Banknoten erhalten ihren Wert erst, wenn damit Vermögenswerte erworben werden: Z.B. Gold oder eben Euros oder Dollars usw.Erst dadurch erhalten die Banknoten einen inneren Wert.
Bei Rückgabe der Banknoten durch das Publikum und die Banken werden die Realwerte durch die SNB wieder herausgegeben. Die Banknoten verlieren dadurch wieder ihren Wert.Werden die Banknoten direkt nach dem Druck in der „internen Kasse“ zum Nominalwert eingebucht, wie Sie das schildern, so würde aus dem Buchungssatz
Interne Kasse / Emission
folgen, dass das Konto „Emission“ Eigenkapital der SNB gleichkäme.
Begründung und Beispiel:
Druckt die SNB Banknoten für 100 Milliarden und verbucht
Interne Kasse / Emission 100 Milliarden Franken
So entspräche das Konto „Emission“ dem Eigenkapital der SNB.
Warum?
Die SNB besässe dann 100 Milliarden Vermögen in ihrer internen Kasse, ohne irgendeine Verbindlichkeit eingegangen zu sein.
Die SNB hätte also 100 Milliarden Vermögen ohne entsprechende Schulden.
Die SNB darf ihre Banknoten in der internen Kasse demzufolge maximal zu 0.05 Prozent bewerten, wenn man davon ausgeht, dass die Druckkosten für eine Banknote 5 Rappen betragen.
Ihre Argumentation, die SNB bezahle alle ihre Verbindlichkeiten mit der internen Kasse ist somit nicht möglich.
Offensichtlich liegt hier der entscheidende Fehler in der Buchhaltung unserer Schweizerischen Nationalbank.
Die Behauptung der SNB, beim Notenumlauf der SNB (Banknoten) bzw. bei den Giroguthaben der Banken bei der SNB handle es sich um Eigenkapital der SNB ist ein Kapitalfehler der SNB im wahrsten Sinne des Wortes!
Die Behauptung von SNB-Chef Jordan, negatives Eigenkapital der SNB könne aufgestockt werden durch das Drucken von Banknoten basiert auf diesem Fehler.
Ebenso die Behauptung von Prof. Baltensperger, die SNB könne „unbeschränkt“ Banknoten drucken und damit „unbeschränkt“ Euros kaufen.
Die resultierende Falschbehauptung der SNB basiert also mit grösster Wahrscheinlichkeit auf der Falschbuchung der sogenannten „internen Kasse“ durch die SNB, wie Sie das schildern.
Ich bitte Herrn Studer, Bankrat der SNB, zu prüfen, wie die SNB den Wert von Banknoten ausserhalb des Notenumlaufs bewertet – ob zu den Druckkosten oder zum Nominalwert.
Im letzteren Fall läge ein katastrophaler Fehler in der Bilanz der Notenbank vor.
Ich bitte auch die SNB-Revisionsgesellschaft PwC zu überprüfen, wie die SNB intern gelagerte Banknoten verbucht.
Weshalb kommt die SNB zum falschen Ergebnis, bei Banknoten handle es sich um Eigenkapital der SNB bzw. bei den Giroguthaben der Banken handle es sich um Kredite der SNB an die Geschäftsbanken.
Woher kommt dieser Kapitalfehler?
Ich bitte auch das Parlament, eine PUK bezüglich der Nationalbank einzuleiten und zu prüfen, wie die SNB zur falschen Behauptung gelangt, bei Banknoten handle es sich um Eigenkapital der SNB (Jordan) bzw. bei Giroguthaben der Banken handle es sich um Kredite der Banken an die Geschäftsbanken.
Schliesslich bitte auch den Bundesrat, seine Antwort auf die Motion der SNB, „Einführung einer Verschuldungslimite für die Nationalbank“ nochmals zu überprüfen.
Insbesondere sollte der Bundesrat prüfen, warum er den Notenumlauf der SNB den „liquiden Mitteln der SNB“ zuordnet, obwohl dieser auf der Passivseite der SNB-Bilanz verbucht ist (liquide Mittel werden auf der Aktivseite verbucht).
Der Bundesrat sollte auch prüfen, ob die SNB intern korrekt verbucht, oder woher sonst diese gravierenden Kapitalfehler der SNB herstammen.
Zur Erinnerung: Aufgrund des Irrtums der SNB, bei Banknoten handle es sich um Eigenkapital der SNB bzw. bei den Giroguthaben der Banken bei der SNB handle es sich um Kredite der SNB an die Banken, stuft die Schweiz (u.a. Bundesrat, Parlament, SNB-Bankrat) das Vermögen der SNB um 900 Milliarden Franken (!) falsch ein.
Anstatt Vermögen von 450 Milliarden (Banknoten und Giroguthaben Banken) zu besitzen hat die SNB und damit der Staat zusätzliche Schulden von 450 Milliarden Franken.
Ich finde, es lohnt sich, darüber nachzudenken.
mfG
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Korrigenda:
Leider ist mmir ein kleiner Fehler unterlaufen.
Der korrigierte Abschnitt lautet:
Ich bitte auch das Parlament, eine PUK bezüglich der Nationalbank einzuleiten und zu prüfen, wie die SNB zur falschen Behauptung gelangt, bei Banknoten handle es sich um Eigenkapital der SNB (Jordan) bzw. bei Giroguthaben der Banken handle es sich um Kredite der NATIONALBANK an die Geschäftsbanken.
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Hallo alle Interessierten, hallo Herr Dr. Meyer!
Sie schreiben:
> „Eine 100-Franken-Note wird demzufolge mit 100 Franken in der “internen Kasse gebucht”.“Ja.
Tut mir leid, ich muss aber darauf bestehen, dass es sich nicht um eine Banknote handelt, sondern um einen Geldschein.
Der Fehler der SNB besteht darin, dass die beiden internen Konti „Unterkonten“ der Passivaposition „Notenumlauf“ sind.Richtig wäre, die internen Konti „Kasse“ und „Emission“ als Unterkonten der Passivaposition „Verbindlichkeiten bei der Staatsschatzkamer“ anzulegen.
Lassen Sie sich von dem Begriff „Staatsschatzkammer“ nicht abschrecken, in früheren Zeiten war der völlig geläufig.
Schatzmeister und Schatzkanzler kommt auch daher.
Die Staatsschatzkammer ist quasi die Bank, bei der sich die SNB finanzieren kann.Wenn die SNB Schweizer Franken auszahlt, dann verschuldet sich die SNB bei der Staatsschatzkammer, deshalb ist es schon in Ordnung, dass die SNB eine entsprechende Schuldenposition ausweist
Es sind aber keine Schulden aus Notenemission.
> „Banknoten in den Tresoren der SNB, die sich nicht oder noch nicht oder nicht mehr im Umlauf befinden, dürfen nicht – ich wiederhole – dürfen nie und nimmer zum Nominalwert eingebucht werden.“
Würde die SNB wirklich Banknoten drucken lassen, also solche Scheine:
http://s7.directupload.net/images/130929/6w2y8fza.png
dann könnte die SNB diese Scheine z.B. auf die beiden internen Konti „Banknotenbestand“ und „Banknotenemission“ zum vollen Nennwert einbuchen.
Diese (!) beiden internen Konti müssten dann „Unterkonten“ der Passivaposition „Notenumlauf“ sein, in diesem Fall würde es sich ja wirklich um Banknoten handeln.Weil die SNB aber keine Banknoten (also Zettel, für die der jeweilige Halter noch eine Zahlung fordern kann)ausgibt, muss die Passivaposition „Notenumlauf“ mit null ausgewiesen werden.
> „Werden die Banknoten direkt nach dem Druck in der “internen Kasse” zum Nominalwert eingebucht, wie Sie das schildern, so würde aus dem Buchungssatz
Interne Kasse / Emission
folgen, dass das Konto “Emission” Eigenkapital der SNB gleichkäme.“Es handelt sich um Vermögen und Eigenkapital der Staatsschatzkammer, dem Sondervermögen des Staates Schweiz.
So funktioniert nun mal Staatspapiergeld.
Und mit Staatspapiergeld haben wir es zu tun.> „Die SNB hätte also 100 Milliarden Vermögen ohne entsprechende Schulden.“
Die Staatsschatzkammr (also der Staat) hat dieses Vermögen in der Tat schuldenfrei. Das Geld, also die Schweizer Franken, sind aber die Grundlage der Währung. Wird das Geld der Staatsschatzkammer verprasst, dann ist die Währung ruiniert, die Kaufkraft des Franken wäre dahin.
Deswegen ist es wichtig, dass die SNB, die ja als einzige über dieses Geld verfügen darf, „werthaltige“ Aktiva kauft.
> „Ihre Argumentation, die SNB bezahle alle ihre Verbindlichkeiten mit der internen Kasse ist somit nicht möglich.“
Die SNB zahlt mit Geld, nicht mit Banknoten.
Deshalb ist die Argumentation richtig.Sie können den Auszahlungsvorgang bei der SNB in zwei Schritte zerlegen:
1. Kreditaufnahme bei der Staatsschatzkammer. Der Buchungssatz wäre dann
„Aktiva-Kasse“ an „Interne Kasse“In der SNB-Bilanz sähe es dann z.B. so aus:
Aktiva
Euro 1.000
Aktiva-Kasse 1.000Passiva
Verbindlichkeiten bei Staatsschatzkammer 1.000
Verbindlichkeiten bei Bank 1.0002. Geldauszahlung an Bank.
Buchungssatz:
„Girokonto Bank“ an „Aktiva-Kasse“Diese beiden Buchungssätze können Sie zu einem Buchungssatz zusammenfassen:
„Girokonto Bank“ an „Interne Kasse“
Weil die SNB auf die Aktiva-Kasse völlig verzichtet und alle Zahlungen direkt auf die „Interne Kasse“ bucht, kann sie das „Interne“ weglassen, ohne dass es zu Verwechselungen kommt. Deshalb lautet der Buchungssatz dann:
Girokonto Bank an Kasse
Mit „Kasse“ ist bei der SNB eben immer die „Interne Kasse“ gemeint.
Nur wenn wir erkennen, dass es sich um Staatspapiergeld handelt, können wir die Vorgänge richtig verstehen, denn es handelt sich um Staatspapiergeld.
> „Offensichtlich liegt hier der entscheidende Fehler in der Buchhaltung unserer Schweizerischen Nationalbank.“
Die SNB muss nur die Passivaposition „Notenumlauf“ umbenennen, dann passt alles ausgezeichnet.
> „Ich bitte Herrn Studer, Bankrat der SNB, zu prüfen, wie die SNB den Wert von Banknoten ausserhalb des Notenumlaufs bewertet – ob zu den Druckkosten oder zum Nominalwert.“
Erklären Sie dem Herrn Studer lieber, dass keine Banknoten im Spiel sind, sondern Geldscheine.
Papiergeld, Staatspapiergeld.Die Bewertung an sich ist schon in Ordnung, denn Sie können CHF 100 nicht zu den Herstellkosten bewerten.
CHF 100 müssen mit CHF 100 bewertet werden, wenn in CHF bewertet wird.> „Ich bitte auch die SNB-Revisionsgesellschaft PwC zu überprüfen, wie die SNB intern gelagerte Banknoten verbucht.“
Fragen Sie die Leute von PwC, wie es sein kann, dass sie eine Bilanz testieren, die einen Notenumlauf ausweist, obwohl nicht eine einzige Banknote emittiert wurde.
Ich muss leider abkürzen, Termine warten.
Nur kurz noch zu Ihren 900 Milliarden. Ganz so schlimm ist es z.Zt. noch nicht.
Soviel Aktiva hat die SNB ja noch gar nicht.Freundliche Grüße!
-
@Hardy, der Student
Besten Dank für Ihren Beitrag.
Lassen Sie mich kurz dazu Stellung nehmen:
Noch selten habe ich etwas Verwirrenderes gelesen als Ihren erneuten Beitrag hier.
Ich mache mir wirklich Sorgen, dass Sie Leser vertreiben und die ganze Diskussion versandet.
Ganz ehrlich frage ich mich sogar, ob Sie das extra tun?
1. Ich sehe beim besten Willen keinen Unterschied zwischen einer Banknote und einem Geldschein.
2. Der Begriff „Staatsschatzkammer“ hat in der heutigen Geldtheorie nichts mehr zu suchen. Er erscheint auch nirgends in der Bilanz der SNB.
3. Die SNB finanziert sich nicht bei der „Staatsschatzkammer, wie Sie behaupten, sondern bei den Geschäftsbanken und bei den Konsumenten. Das beweist die SNB-Bilanz.
4. Die SNB weist keine entsprechende Schuldenposition aus, wie Sie behaupten.
5. Zu 90 Prozent bestehen die Schulden der SNB nicht aus Banknoten, sondern aus den Giroguthaben der Banken bei der SNB.
6. Der Halter einer Banknote darf diese der Bank zurückgeben und die Bank darf diese Banknote an die SNB weiter zurückgeben. Ihre Behauptung, Banknoten dürften der SNB nicht zurückgegeben werden trifft somit nicht zu.
7. Wenn eine Bank der SNB eine Banknote zurückgibt, so muss die SNB der Bank einen entsprechenden Gegenwert aus ihrem Vermögen übergeben (z.B. Euro, Dollar).
8. Die SNB kann nicht Vermögen schaffen durch Emission von Banknoten, da Banknoten Schuldscheine der SNB sind.
9. Nein, so funktioniert „Staatspapiergeld“ nicht, wie Sie behaupten. Geld funktioniert so, dass die SNB eine Banknote emittiert und dagegen einen Vermögenswert hereinnimmt.
10. Könnte die SNB unbeschränkt Staatsvermögen schaffen, so könnte die Schweiz damit ja die ganze Welt aufkaufen. Alle Notenbanken könnten dies tun.
11. Das Geld ist nicht die Grundlage der Währung, sondern das Geld ist die Währung.
12. Ich bin mit Ihnen einverstanden, dass die SNB werthaltige Aktiva zu kaufen hat.
13. Geld und Banknoten sind dasselbe. Banknoten sind eine Teil der Notenbankgeldmenge.
14. Die SNB nimmt keinen Kredit auf bei der „Staatsschatzkammer“, wie Sie behaupten, sondern bei den Geschäftsbanken. Das beweist die SNB-Bilanz.
15. Es handelt sich nicht um Staatspapiergeld, wie Sie argumentieren, sondern um Notenbankgeld.
16. Ihre Behauptung, dass keine einzige Banknote emittiert wurde, kann ich nicht nachvollziehen.
17. Eine Fehleinschätzung des Vermögens der SNB um 900 Milliarden (anstatt einem Plus von 450 Milliarden steht ein Minus von 450 Milliarden gegenüber) ist nicht schlimm? Es handelt sich fast um den neunfachen Betrag sämtlicher akkumulierten Schulden von Bund, Kantonen und Gemeinden zusammen.
mfG
Marc Meyer
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@ „Blue Sky“, „Oscar Hase“, „Nicht-Allwissend“, „Haeschen“, „Nauscheli“, „nobody“, „Cooper“ und alle Buchhaltungsexperten in diesem Lande:
FRAGE AN ALLE:
Der Kommentator „Hardy, der Student“, argumentiert, basierend auf dem Buch „Schweizerische Bankpolitik” von Christine Hirszowicz:
„Die SNB hat gar keine Aktiva-Kasse. Die SNB bucht sämtliche Ein- und Auszahlungen der CHF-Geldscheine direkt auf die “interne Kasse”.
Auch das Geld, das frisch aus der Druckerei kommt, wird gleich auf diese “interne Kasse” gebucht und zwar so:
Kasse an Emission
…
Jeden berechtigten Auszahlungswunsch erfüllt die SNB aus dieser internen Kasse.
Weil die interne Kasse beliebig mit CHF gefüllt werden kann, kann die SNB in CHF praktisch nicht zahlungsunfähig werden.
Höchstens mal vorübergehend, falls irgendwas mit dem Drucken nicht richtig klappt.AUCH UNSER BUNDESRAT argumentiert exakt wie Hardy, der Student!
In seiner Antwort auf die SVP-Motion „Einführung einer Verschuldungslimite für die Schweizerische Nationalbank“ antwortete der Bundesrat:
„…kann die Nationalbank nicht illiquid werden in Franken….“
Und nochmals: Es geht hier um rund 450 Mrd Franken ausstehende Verbindlichkeiten der SNB, von denen die SNB behauptet, diese gehörten zum Vermögen der SNB (Kredite der SNB an die Wirtschaft).
M.E. handelt es sich bei den Giroguthaben der Banken bei der SNB und bei den Banknoten aber im Gegenteil um Schulden der SNB – nicht um „liquides Vermögen“ der SNB!
Der Unterschied zwischen einem Plus und einem Vermögen von 450 Milliarden erreicht somit sagenhafte 900 Milliarden Franken.
Die Schweiz liegt also bei der Einschätzung ihres Vermögens bei der SNB um 900 Milliarden Franken falsch! Anstatt mit 450 Milliarden im Plus mit 450 Milliarden im Minus!
Was macht es für einen Sinn, wenn das Schweizervolk bemüht wird, über eine Autobahnvignette abzustimmen, wo es um einige Millionen geht, wenn daneben ein Fehler von 900 Milliarden vorliegt?
Und das wegen eines Fehlers in der Buchhaltung der Nationalbank!
Deshalb hier meine Frage an Sie alle:
Kann die SNB einfach Banknoten drucken und diese zu ihrem Vermögen bzw. zu Ihrem Eigenkapital zählen (SNB-Chef Jordan, Prof. Baltensperger)?
Ich sage Nein! – kann sie nicht!
Begründung: Banknoten und Giroguthaben der Banken bei der SNB sind Schulden der Nationalbank.
Was sagen die Buchhaltungsexperten in unserem Lande zu den Buchungsmethoden der Schweizerischen Nationalbank, bei den Banknoten als Vermögen der SNB dargestellt werden?
Nochmals: Es geht um viel! Die SNB hat angekündigt, „unbeschränkt“ Euros zu kaufen und mit „Geld drucken“ zu bezahlen. Sie habe dabei keine Limiten.
D.h. die Schulden (Vermögen?) der Nationalbank werden „unbeschränkt“ steigen!
Was sagen Sie dazu, meine Damen und Herren?
Besten Dank und freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Marc Meyer und alle am Thema Interessierten
Wahrscheinlich bin ich nicht der erste, welcher sich auf Ihren Aufruf an die „Buchhaltungsexperten“ äussert, aber ich erkläre es trotzdem gerne.
Es ist folgendermassen mit der Verbuchung der Banknoten in der Buchhaltung der SNB:
*** a) Anlieferung und Bezahlung der Banknoten ***
Aus dem Geschäftsbericht der SNB, 2012:
„Druckfrische, noch nie in Umlauf gesetzte Banknoten werden zu ihren Anschaffungskosten aktiviert und unter dem Banknotenvorrat ausgewiesen. Unter diese Position fallen zudem aktivierbare Entwicklungskosten. Im Zeitpunkt der erstmaligen Einspeisung einer Banknote in den Bargeldumlauf werden die aktivierten Kosten anteilmässig dem Notenaufwand belastet.“
Was bedeutet das? Die SNB stellt die Banknoten nicht selber her, sondern lässt diese von der Orell Füssli Sicherheitsdruck AG (OF) produzieren (auch das kann man im Geschäftsbericht nachlesen). Die OF liefert der SNB also gelegentlich frisch gedruckte Banknoten und stellt dafür eine Rechnung aus. Die SNB schreibt auf ihrer Website, dass die durchschnittlichen Herstellkosten einer Banknote rund 30 Rappen betragen. Nun hat die SNB grundsätzlich zwei Möglichkeiten, diese Rechnung zu bezahlen, entweder über ihre Erfolgsrechnung (als Aufwendungen für gekaufte Banknoten), oder über den Banknotenbestand. Sie hat sich für letztere entschieden, und „aktiviert“ die eingekauften Banknoten. Ihre betriebswirtschaftlich korrekte Argumentation dahinter ist, dass der sich die Auslagen für den Einkauf einer Banknote erst dann in der Erfolgsrechnung niederschlagen soll, wenn die Banknote in Umlauf gebracht wird. Würde die SNB die Rechnungen immer direkt in der Erfolgsrechnung belasten, würde der Notenaufwand (so heisst die Position) von Jahr zu Jahr schwanken: In jenen Jahren, in welchen die SNB neue Noten bestellt und ins Lager nimmt, hätte sie einen hohen Notenaufwand, in jenen Jahren, wo sie keine neuen Noten bestellt, sondern die zuvor eingelagerten Noten in Umlauf bringt, hätte sie einen tiefen Notenaufwand. Mit der Aktivierung und Abschreibung mit Einspeisung in den Notenumlauf glättet sich dieser Effekt. Daran ist nichts auszusetzen.
Der Buchungssatz lautet somit (am Beispiel einer 50-Note):
Banknotenvorrat an Kreditor OF 0.30
Wichtig: Die druckfrischen Banknoten sind also im Aktivposten Banknotenvorrat verbucht, zu ihren Herstellkosten, d.h. rund 30 Rappen pro Banknote.
*** b) Aufnahme von neuen Noten in die Tresore ***
Wenn die SNB die druckfrischen Noten von der OF geliefert bekommt, bezahlt sie nicht nur die Rechnung und aktiviert die Kosten, sondern sie muss die Banknoten auch in ihrer Buchhaltung verbuchen. Das ist der interessante, mitunter in diesem Blog auch etwas umstrittene und vielleicht nicht von allen korrekt verstandene Buchungsvorgang.
Der Buchungssatz lautet folgendermassen (wieder am Beispiel einer 50-Note):
Notenumlauf – Kasse an Notenumlauf – Emission 50.00
Die Verbuchung erfolgt zum Nominalwert der Note, d.h. eine Hunderternote wird zu 100.– eingebucht. Bei beiden Konten handelt es sich um Passivkonten, und beide Konten sind im Bilanzposten Notenumlauf subsummiert. Die SNB rapportiert nur die Nettogrösse, d.h. den Notenumlauf, nicht aber die Saldi der beiden Unterkonten.
Beim Konto „Notenumlauf – Kasse“ handelt es sich um die „interne Kasse“ des zitierten Buches von Christine Hirszowicz. Intern wohl deshalb, weil es nach aussen als Bilanzposten nicht in Erscheinung tritt.
Wichtig zu verstehen – und von Frau Hirszowicz richtig dargestellt – die „interne Kasse“ ist kein Aktivkonto in der Bilanz der SNB. Banknoten im Tresor der SNB haben keinen Wert (abgesehen von den aktivierten Anschaffungskosten). Zwar wird die Aufnahme der Banknoten in den Tresor über eine Buchung abgebildet, aber diese Buchung hat auf Ebene der Bilanz keine Veränderung zur Folge.
*** c) Erstmalige Ausgabe einer Banknote ***
Bei der erstmaligen Ausgabe einer Banknote passieren zwei Sachen. Erstens wird die Ausgabe nominal verbucht, und zweitens wird der Banknotenvorrat „abgeschrieben“.
Das Kassengeschäft mit der Geschäftsbank wird folgendermassen verbucht (immer noch die 50-Note):
Girokonten inländische Banken an Notenumlauf – Kasse 50.00
Dies ist ein Passiventausch in der Bilanz der SNB: Die Verbindlichkeiten gegenüber den inländischen Geschäftsbanken reduzieren sich, und der Notenumlauf wächst an. Dies reflektiert die Tatsache, dass nun eine Banknote über nominal 50.00 im Umlauf ist, und die Bank, welche die Banknote bezogen hat, dies zu Lasten ihres Girokontos bei der SNB getan hat.
Der Buchungssatz für die Abschreibung:
Notenaufwand an Banknotenvorrat 0.30
Erst jetzt schlägt sich also der Aufwand für die Herstellkosten in der Erfolgsrechnung der SNB zu buche.
Wichtig hier, und nichts Neues: Die Ausgabe der Noten bewirkt in der Bilanz der SNB keine Veränderung der Summe ihrer Aktiven, keine Veränderung ihrer Verpflichtungen und keine Veränderungen ihres Eigenkapitals. Dies natürlich mit Ausnahme der 30 Rappen Abschreibungen, und unter der Annahme, dass die Geschäftsbanken nur Banknoten gegen Belastung auf ihrem Girokonto beziehen können.
*** d) Vorbedingung, dass eine Geschäftsbank Banknoten beziehen kann ***
Wie erwähnt, kommen Banknoten über eine Auszahlung zu Lasten des Girokontos einer Geschäftsbank in Umlauf. Damit eine Geschäftsbank bei der SNB Banknoten abheben kann, muss sie also zuerst einen Saldo auf ihrem Girokonto haben. Aus der Sicht der Geschäftsbank stellt dieser Saldo ein Guthaben dar (also ein Aktivum in ihrer Bilanz), aus Sicht der SNB eine Verbindlichkeit (also ein Passivum).
Klammerbemerkung:
Leider schreibt und spricht die SNB gern von „Guthaben auf den Girokonten“. Sie nimmt dabei (wohl eher unbewusst denn absichtlich Verwirrung stiftend) die Sicht der Kontoinhaber ein – nur für die Kontoinhaber handelt es sich um Guthaben. Ich würde der SNB aber nicht unterstellen, dass ihr nicht klar ist, dass es sich hier aus ihrer Sicht um eine Verbindlichkeit handelt – sie bilanziert die Girokonten ja korrekt auf der Passivseite. Es handelt sich wohl um dieselbe sprachliche Unsauberkeit wie wenn die Geschäftsbanken von Sparguthaben sprechen – und damit selbstverständlich die Guthaben ihrer Kunden meinen. Für die Geschäftsbank handelt es sich aber bei den „Sparguthaben“ ebenso um Verbindlichkeiten gegenüber ihren Kunden.Zurück zu den Girkonten:
Alimentiert werden diese über Geschäfte („geldpolitische Operationen“), welche die Geschäftsbanken mit der SNB machen können. Viele Jahre waren das vorwiegend Repo-Geschäfte. Per Ende 2012 hatte die SNB allerdings keine Forderungen aus Repo-Geschäften mehr auf der Bilanz. Naheliegender Schluss ist, dass ein Grossteil der Verbindlichkeiten gegenüber den inländischen Geschäftsbanken aus den Devisengeschäften stammt, welche zur Stützung des Mindestkurses getätigt wurden, und nun in Form von Devisenanlagen auf der Bilanz der SNB stehen.*** Fazit ***
Buchhalterisch liegt hier sicher nichts im Argen, was die Revisionsstelle oder den Bankrat auf den Plan rufen müsste. Unter dem Strich hat die SNB in den letzten Jahren mit ihrer Mindestkurspolitik ihre Bilanz aufgebläht: Auf der Aktivseite sind die Devisenanlagen explodiert (und haben der SNB das viel diskutierte Devisenkursrisiko beschert), auf der Passivseite sieht man, dass die SNB ihre Devisenkäufe über Kredite finanziert hat, welche ihr überwiegend die inländischen Geschäftsbanken gewähren.
Sorge bereitet eher die Tatsache, dass die SNB mit ihrer Strategie ein beträchtliches, nicht absicherbares Devisenkursrisiko in Kauf nehmen muss, was bei einem Kurszerfall des EUR schnell zu grossen Verlusten führen dürfte.
Ich hoffe, dass ich etwas zur Klärung der buchhalterischen Fragen beitragen konnte.
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@nobody
Sie schreiben, es drehe Ihnen bald den „Magen um“ ab der Diskussion hier.
Ich habe Verständnis für Sie.
Aber bitte beachten Sie:
Es geht hier um über 400 Milliarden Franken, von denen die Schweiz nicht weiss, ob diese nun zum Vermögen der Schweiz zu zählen sind oder zu den Schulden der Schweiz.
Die SNB behauptet, bei den Giroguthaben der Banken bei der SNB handle es sich um Vermögen der SNB (Kredite der SNB an die Banken). Damit wären diese zum Vermögen der Schweiz zu addieren.
Mein Hauptpunkt ist aber, dass es sich bei diesen Giroguthaben der Banken bei der SNB um Schulden der SNB handelt.
Das wären dann Staatsschulden. Diese wären bereits doppelt so gross wie die Schulden von Bund, Kantonen und Gemeinden ZUSAMMEN! Sie wären zu diesen zu addieren.
Zudem hat die SNB angekündigt, „unbeschränkt“ Euros kaufen zu wollen. Daraus folgt: Die Schulden der SNB und damit der Schweiz werden „unbeschränkt“ steigen. Trotz Schuldenbremse!
Die Steuerzahler werden haften!
Wir haben nicht mehr viel Zeit. Die Schweiz muss sich jetzt endlich klar werden:
Gehören die Giroguthaben der Banken bei der SNB zum Vermögen der SNB oder zu den Schulden der SNB bzw. zum Vermögen der Schweiz oder zu den Schulden der Schweiz?
Das ist der entscheidende Punkt.
Keiner der Kommentatoren hier hat in irgendeiner Weise widersprochen, dass die Giroguthaben der Banken bei der SNB zu den Schulden der SNB und damit zu den Schulden der Schweiz zu zählen seien.
Viele Kommentatoren geben mir Recht. Andere wollen es nicht wahrhaben und suchen immer neuen „Nebenschauplätze“, um die SNB zu rechtfertigen.
Da muss die Schweiz und jetzt durch.
Magen hin oder her. Lieber jetzt als nachher Schulden in zwei- bis dreistelliger Milliardenhöhe zu haben, die wir – Sie und ich – bezahlen müssen. Das gibt noch viel grössere Magenschmerzen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@ Dr. Marc Meyer, Moneymoney, Hardy der Student
Sehr geehrte Damen und Herren
Vom drehen im Kreis wird mir fast schon flau im Magen. Vielleicht einigen Sie sich einfach darauf, dass Sie sich nicht einigen können. Wäre ein guter, helvetischer Kompromiss.
Ich danke Ihnen explizit für Ihre interessante, aufschlussreiche und umfangreiche Diskussion. Mag jeder seine eigenen Rückschlüsse ziehen. Nie war IP wertvoller. Besten Dank.
Nobody
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Ich komme auch langsam zu diesem Schluss…
Allen Beteiligten einen schönen Abend!
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@moneymoney
Also ich fasse zusammen:
Bei den Giroguthaben der Banken bei der SNB handelt es sich nicht um Kredite der SNB an die Banken, wie die SNB behauptet, sondern um Kredite der Banken an die SNB.
Das sind Schulden der SNB und damit auch Staatsschulden.
Fällt das Vermögen der SNB unter den Wert ihrer Schulden, so hat der Steuerzahler (u.a. Sie und ich) für die Verluste der SNB aufzukommen.
Kommt der Steuerzahler für diese Verluste nicht auf, so müssen die Banken ihre Kredite an die SNB entsprechend abschreiben. Das kann zu Konkursen bei den Banken (UBS, CS, PostFinance, Kantonalbanken u.a.) führen.
Die Argumentation der SNB, sie könne ihre Schulden begleichen, indem sie einfach Banknoten druckt, ist eine Illusion. Banknoten sind selber Schulden der SNB.
Die SNB ist zu unserem grössten „Too-big-To-Fail“ Risiko geworden.
Auch allen Beteiligten einen schönen Abend!
Mit freundlichen Grüßen
Marc Meyer
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@Oscar Hase
Ja genau.
Richtig.
So ist es.
Danke
Marc Meyer
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@moneymoney
Wenn Sie, moneymoney, z.B. bei der PostFinance ein Girokonto unterhalten und darauf Geld einzahlen, so haben Sie ein Giroguthaben bei der PostFinance. D.h. Sie können jederzeit über dieses Guthaben verfügen und es wieder abziehen (Girokonto).
Wenn nun die PostFinance ihrerseits ein Giroguthaben bei der SNB unterhält, und dort Geld einzahlt, so kann die PostFinance jederzeit über dieses Guthaben verfügen (Girokonto).
Die PostFinance besass per Ende Juni 19.4 Mrd Guthaben bei der SNB. Das sind Kundengelder, welche die PostFinance von Kunden wie Sie erhalten hat und dann ihrerseits bei der SNB parkierte.
Wenn also die Kunden Geld bei den Geschäftsbanken abziehen, so müssen die Geschäftsbanken ihrerseits ihr auch Geld bei der SNB auch abziehen können.
Andernfalls wären die Geschäftsbanken illiquide. Die PostFinance könnte Ihnen Ihr Geld auch nicht mehr auszahlen.
Guthaben heisst „zugute haben“.
Wenn die Geschäftsbanken der SNB hunderte Milliarden Franken Kredit gewähren in Form von Giroguthaben, so haben die Geschäftsbanken auch das Recht, diese Giroguthaben von der SNB zurückzufordern.
Ob die SNB die Devisen einer Drittpartei verkauft und den Erlös den Banken gutschreibt oder ob sie den Banken direkt die Devisen verkauft und gutschreibt ist unbedeutend.
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Hallo Herr Dr. Meyer!
Moneymoney liegt richtig, die SNB muss nichts verkaufen, wenn die Banken Geld von ihr fordern.
Sie schreiben:
„Wenn die Geschäftsbanken der SNB hunderte Milliarden Franken Kredit gewähren in Form von Giroguthaben, so haben die Geschäftsbanken auch das Recht, diese Giroguthaben von der SNB zurückzufordern.
Ob die SNB die Devisen einer Drittpartei verkauft und den Erlös den Banken gutschreibt oder ob sie den Banken direkt die Devisen verkauft und gutschreibt ist unbedeutend.“Zweifellos kann eine Bank von der SNB Geld, also Schweizer Franken, fordern, wenn die Bank ein Guthaben auf dem Girokonto hat.
Sollte eine Bank nun Schweizer Franken von der SNB fordern, dann bekommt die Bank eben die Schweizer Franken von der SNB.
Wo soll denn da ein Problem sein?
Der Buchungssatz lautet:Girokonto Bank an Kasse
Die SNB zahlt aus einer „internen Kasse“ das Geld, die Schweizer Franken, aus.
Da gibt es kein Problem.
Und nur diese Auszahlung von Schweizer Franken kann die Bank von der SNB fordern.
Sonst nichts. Es ist so, wie Moneymoney schrieb, die SNB verkauft Aktiva nur dann, wenn sie es möchte, wenn sie es für richtig hält.Ich bin im Moment ein bisschen ratlos, wie wir weiter voran kommen. In Ihren aktuellen Kommentaren haben sie leider schon wieder z.T. haarsträubende Aussagen gemacht.
Freundliche Grüße!
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@Hardy, der Student
Wenn die Geschäftsbanken ihre Giroguthaben bei der SNB zurückfordern, so ist die SNB gezwungen, den Geschäftsbanken deren Guthaben zurückzuzahlen.
Das kann sie tun, indem sie Devisen (oder Gold) einer Drittpartei verkauft und den Erlös den Banken gutschreibt oder indem sie den Banken direkt Devisen (oder Gold) verkauft.
Entscheidend: Die Initiative zur Rückzahlung geht von den Geschäftsbanken aus.
Genauso, wie wenn Sie Ihr Geld von Ihrem Girokonto abheben. Da geht die Initiative auch von Ihnen aus.
Wenn Sie von „haarsträubenden Aussagen“ sprechen, die ich hier Ihrer Ansicht nach angeblich mache, dann sollten Sie schon konkret werden.
Damit ich dazu Stellung nehmen kann.
mfG
Marc Meyer
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@Hardy, der Student
Es freut mich ja, dass Sie sich mit „moneymoney“ gefunden haben.
Ihr Buchungssatz
„Girokonto Bank an Kasse“
wird dadurch aber trotzdem nicht besser.
Dieser bleibt falsch.
Die SNB hat auf ihrer Aktivseite nicht genügend aktives Geld in ihrer Kasse, um die hunderten Milliarden Franken Schulden gegenüber den Banken zu bezahlen.
Dazu muss die SNB eben Devisen verkaufen, um Geld (Schweizerfranken) in ihre Kasse zu bringen.
Deshalb heisst der Buchungssatz
Giroguthaben der Banken / Devisenanlagen (oder Gold)
Oder kompliziert:
Zuerst:
Kasse / Devisenanlagen (Gold)
Und erst dann Ihr Buchungssatz.
Giroguthaben der Banken / Kasse
Das ergibt zusammen wieder den Buchungssatz
Giroguthaben der Banken / Devisenanlagen (Gold)
(Kasse herausgekürzt)
Und nun noch das Entscheidende:
Unsere Nationalbank behauptet ja immer, bei den Giroguthaben der Banken bei der SNB handle es sich um Kredite der SNB an die Banken – nicht umgekehrt.
Nun schreiben Sie aber wörtlich:
„Zweifellos kann eine Bank von der SNB Geld, also Schweizer Franken, fordern, wenn die Bank ein Guthaben auf dem Girokonto hat.“
Sie anerkennen damit, dass es sich bei den Giroguthaben der Banken bei der SNB um Kredite der Banken an die SNB handelt und nicht um Kredite der SNB an die Banken.
Sie widersprechen damit der SNB um 180 Grad und geben mir Recht! Bemerken Sie das nicht?
Es würde auch gar keinen Sinn ergeben, zu behaupten, die SNB gebe den Banken Kredite in Form von Giroguthaben. Aber die Banken dürften diese Kredite nur dann von ihrem Konto bei der SNB abziehen, wenn die SNB das gestatte.
Mit anderen Worten: Es bleibt dabei: Die Banken können über ihre Guthaben bei der SNB verfügen. Dazu muss – ich wieder hole – muss die SNB Devisen oder Gold verkaufen.
Entweder direkt an die Banken (Drittpartei) oder den Erlös an die Banken
Mit freundlichen Grüßen
Marc Meyer
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Hallo Herr Dr. Meyer!
Sie schreiben:
> „Ihr Buchungssatz
“Girokonto Bank an Kasse”
wird dadurch aber trotzdem nicht besser.
Dieser bleibt falsch.“Den Buchungssatz finden Sie hier:
„Die Geschäftstransaktionen der SNB im Lichte des finanziellen Rechnungswesens“
August 2001, Überarbeitete Fassung des Kapitels 17 des Buches „Schweizerische Bankpolitik“.
Das Buch ist von Christine Hirszowicz
(4. vollständig überarbeitete Auflage, Bern-Stuttgart-Wien)Dort heißt es zur Passiva-Position „Notenumlauf“:
„Die beim Publikum und bei den Banken in Umlauf stehenden Noten werden unter „Notenumlauf“ abgebildet. Die Position stellt den Saldo der beiden internen Konti Emission und Kasse dar.“In der genannten Quelle finden Sie viele Buchungsbeispiele zur SNB, ich kann Ihnen das Buch nur ans Herz legen, sollten Sie es noch nicht kennen.
> „Die SNB hat auf ihrer Aktivseite nicht genügend aktives Geld in ihrer Kasse, um die hunderten Milliarden Franken Schulden gegenüber den Banken zu bezahlen.“
Oje, Herr Dr. Meyer…
Die SNB hat gar keine Aktiva-Kasse. Die SNB bucht sämtliche Ein- und Auszahlungen der CHF-Geldscheine direkt auf die „interne Kasse“.Auch das Geld, das frisch aus der Druckerei kommt, wird gleich auf diese „interne Kasse“ gebucht und zwar so:
Kasse an Emission
Das habe ich u.a. hier auf IP schon erklärt:
https://insideparadeplatz.ch/videos/orell-fuessli-debakel-wird-zum-snb-problem/Sehr geehrter Herr Dr. Meyer, Sie dürfen meine Beiträge durchaus ernst nehmen.
Jeden berechtigten Auszahlungswunsch erfüllt die SNB aus dieser internen Kasse.
Weil die interne Kasse beliebig mit CHF gefüllt werden kann, kann die SNB in CHF praktisch nicht zahlungsunfähig werden.
Höchstens mal vorübergehend, falls irgendwas mit dem Drucken nicht richtig klappt.Also noch einmal das Fazit:
Die SNB muss keine Aktiva verkaufen, um CHF auszahlen zu können.(Bin bisschen knapp mit meiner Zeit, ich weiß nicht, ob ich es heute noch schaffe, auf weitere Punkte einzugehen.)
Freundliche Grüße!
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@Hardy, der Student
Die SNB kann nur Geld emittieren, wenn sie dagegen einen Vermögenswert hereinnimmt.
Die SNB kann NICHT, ich wiederhole NICHT Geld emittieren (Notenumlauf, Passivseite), wenn sie auf der Aktivseite nicht einen entsprechenden Vermögenswert auch verbucht (kauft).
Beide Seiten der Bilanz verlängern sich gleichermassen. Sie verkürzen sich auch gleichermassen.
Fordern die Banken ihre Giroguthaben zurück, so MUSS ich wiederhole MUSS die SNB einen Vermögenswert veräussern.
Beide Seiten der Bilanz gehen ja gleichermassen zurück.
Besitzt die SNB auf ihrer Aktivseite Devisen (oder Gold), so muss sie Devisen (Gold) verkaufen, um so die Aktivseite zu verkürzen und den Erlös den Banken gutschreiben.
Und nochmals: Sie anerkennen bisher wenigstens, dass es sich bei den Giroguthaben der Banken bei der SNB um Kredite der Banken an die SNB handelt und nicht um Kredite der SNB an die Banken.
Allein dies dreht die Geldtheorie um 180 Grad.
Bereits das ist entscheidend.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Meyer
Wenn sich die Aktivseite verkürzt, weil der Wert fällt (z.B. tieferer Euro), so
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@Hardy, der Student
Doch! Die SNB muss Aktiven verkaufen, um ihre Schulden begleichen zu können.
Sie kann nicht einfach Banknoten drucken und damit ihre Gesamtschulden verringern.
Warum nicht? Weil Banknoten selber Schulden der SNB sind.
Das habe ich Ihnen nun schon x-mal (auch in früheren Diskussionen) erklärt. Aber Sie wollen nicht hören.
Ich bin aber froh, dass Sie wenigstens nicht mehr mit der „Amazonasbuchhaltung“ argumentieren oder mit der „Staatsschatzkammer“ oder mit der Unterscheidung zwischen Banknoten und Papiergeld.
Sie wollen einfach unbedingt, dass die Nationalbank Recht behält.
Aber denken Sie daran: Es geht um viel – für uns alle.
mfG
Marc Meyer
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Nachtrag II: Die Bedeutung der SNB-Bilanz
Die Bilanz der SNB garantiert für die Sicherheit ihrer ausstehenden Verbindlichkeiten (Notenbankgeld, d.h. Banknoten und Giroguthaben der Banken).
Fällt das Vermögen der SNB gemäss Bilanz unter Wert des emittierten Notenbankgeldes, so ist dieses entsprechend tiefer zu bewerten.
Überweist nun die SNB den Banken anstelle von deren abgewerteten Giroguthaben einfach hunderte Milliarden Franken in Banknoten (wie Jordan vorhat, siehe Vortrag vor der Statistisch Volkswirtschaftlichen Gesellschaft Basel), und behauptet, die Banknoten seien zu 100 Prozent zu bewerten (also höher zu bewerten als die Giroguthaben), so verstösst die SNB gegen Treu und Glauben.
Die Banknoten weisen eine analoge Deckung auf wie die Giroguthaben und sind deshalb analog den Giroguthaben zu bewerten.
Zudem können die Geschäftsbanken nicht dazu verpflichtet werden, der SNB anstelle von Giroguthaben (Buchgeld) hunderte Milliarden Franken in Banknoten abzunehmen, von denen sie wissen, dass sie nicht mehr Wert sind als ihre Giroguthaben (Logistikprobleme!)
(siehe auch Kommentare von „NichtAllwissend“ im Beitrag „Die SNB und das Märchen von der Gelschöpfung).
Die Giroguthaben der Banken bei der SNB gewähren diesen einen sichereren Anspruch auf den Liquidationserlös der SNB als Banknoten.
Vor allem können auch die (internationalen) Kunden der Banken nicht gezwungen werden, anstelle von ihren Bankguthaben bei Schweizerbanken einfach Banknoten der SNB zu übernehmen.
Bei Buchgeldforderungen gegenüber den Banken haben sie im Falle eines Konkurses der Banken (wegen der Fehlspekulation der SNB) Anspruch auf das Eigenkapital der Geschäftsbanken. Bei Banknoten nicht.
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Nachtrag I: Goldrückgabepflicht der Nationalbank
Unsere Nationalbank argumentiert immer, sie sei nicht dazu verpflichtet, für eine Banknote Gold auszuhändigen.
Daraus könne abgeleitet werden, dass die SNB einfach Banknoten drucken könne, um „unbeschränkt“ Euros oder andere Währungen aufzukaufen (Jordan, Baltensperger).
Wäre das korrekt, so würde logischerweise folgen, dass jede Notenbank sämtliche Währungen der anderen Nationen aufkaufen könnte. Mit anderen Worten: Jede Notenbank könnte so die „ganze Welt“ aufkaufen.
Fazit: Es käme zu einem „Krieg der Notenbanken“, den jede gewinnen müsste. Unsinn!
Wo liegt also der Fehler im Argumentarium der SNB?
Angenommen, die SNB kaufe Euros und finanziere diese mit Giroguthaben der Banken.
Der Buchungssatz lautet:
Devisenanlagen / Giroguthaben der Banken
Die SNB hat kein Recht, von den Banken „unbeschränkt“ Guthaben einzufordern. Gemäss NBG darf sie lediglich 4 Prozent der kurzfristigen liquiden Verbindlichkeiten der Banken einfordern (4 Prozent). Dieses Mass ist gegenwärtig um das 20fache übertroffen.
Die Banken haben also das Recht, ihre Guthaben bei der SNB grösstenteils wieder zurückzufordern.
Der Buchungssatz lautet dann:
Giroguthaben der Banken / Devisenanlagen
D.h. die SNB muss, ist verpflichtet, den Banken Euros oder Dollars aushändigen, um ihre Schulden bei den Geschäftsbanken zu begleichen.
Gold musste sie in den letzten Jahrzehnten zu diesem Zweck nicht mehr veräussern, da sie über genügend Eigenkapital verfügt.
Fällt das Eigenkapital der SNB aber in den negativen Bereich und besitzt die SNB nur noch Gold, das mit Giroguthaben der Banken finanziert (gegengebucht) ist, so muss die SNB den Banken Gold übergeben, um ihre Schulden bei den Banken zurückzuzahlen.
Diese Überlegungen zeigen, dass es ein „Ammenmärchen“ ist, zu behaupten, die SNB könne „unbeschränkt“ Banknoten emittieren (Geldschöpfung“), weil keine Goldauszahlungspflicht bestünde.
Die Bilanz der SNB ist Beweis dafür, dass die SNB über genügend Vermögen verfügt, damit das emittierte Notenbankgeld seinen Wert behält.
Zeigt die SNB-Bilanz, dass die Notenbankgeldmenge nicht mehr mit genügend Vermögen gedeckt ist, so ist das Notenbankgeld entsprechend tiefer zu bewerten.
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Zitat Marc Meyer:
„Die Banken haben also das Recht, ihre Guthaben bei der SNB grösstenteils wieder zurückzufordern.
Der Buchungssatz lautet dann: Giroguthaben der Banken / Devisenanlagen
D.h. die SNB muss, ist verpflichtet, den Banken Euros oder Dollars aushändigen, um ihre Schulden bei den Geschäftsbanken zu begleichen.“Das stimmt nicht. Der Buchungssatz entspricht Devisenverkäufen der SNB. Solche werden von der SNB freiwillig gemacht, niemand kann sie dazu zwingen. Die SNB ist nicht verpflichtet, Euros oder Dollars auszuhändigen.
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@Daniel Müller
Die Schweizerische Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik ist die entscheidende wirtschaftswissenschaftliche Zeitschrift für die Schweiz – oder sollte es zumindest sein.
Eine kritische Analyse der volkswirtschaftlichen Bedeutung (Risiken) der masslosen Devisenanlagen der SNB gehört in diese Zeitschrift.
Aber diese ist es offenbar nicht wert.
Ist es nicht ein bisschen armselig, wenn Sie ein Argument nur dann akzeptieren können, wenn jemand anders vor Ihnen das akzeptiert hat?
Ich vertraue auf meinen eigenen analytischen Fähigkeiten. In der Diskussion mit meinen Mitmenschen überprüfe ich dann meine Analyse kontinuierlich (z.B. auch hier in diesem Forum) und überdenke dabei gerne Gegenargumente, die mich herausfordern – weiterbringen.
Falls ich falsch analysiert haben sollte, gebe ich das gerne zu. Es bringt mich wissenschaftlich weiter.
Das Argument, es sei nicht schon publiziert, oder ich sei der einzige, der das so sieht, hat bei mir kein Gewicht.
Ebenso haben persönliche Angriffe kein Gewicht.
mfG
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SNB hat eigentlich ein CHF maximal Kurs von 0,83333 EUR festgesetzt: sobald Spekulanten versuchen, den CHF über 0,833333 EUR zu treiben, dann verkauft SNB unbegrenzt CHF. Die Spekulanten können nur noch verlieren…
Sollten alle EUR in CHF umgewandelt werden, so würde Faktisch die SNB zu europäischen Zentralbank transformiert, was Vorteile bringt: wer eine 1000 CHF Note „besitzt“, besitzt eigentlich eine Zinslose Obligation unendlicher Dauer: er hat 1000 CHF der Schweiz geliehen!
Der Bundesrat könnte, wenn ganz Europa nur noch CHF Banknoten hätte, europäisch kaufen was er will, und nie zahlen!
Wie jetzt USA: USA zahlt seine Einkäufe mit echten Dollar Noten die in Zirkulation bleiben und nie zurückkommen!
Iran zahlt auch seine Einkäufe mit selbst geduckten super-Dollar Noten, die in Zirkulation bleiben und nie zurückkommen!
(deswegen sind USD Noten dem Iraner Volk total verboten)
Nord-Korea zahlt seine Einkäufe mit selbst gedruckten super-Dollar, die in Zirkulation bleiben und nie zurückkommen!
(Eigentlich deswegen ist es verboten, Waren zu Iran und Nord-Korea zu verkaufen)-
@Jean-Francois Morf
Will die SNB „unbegrenzt“ Euros kaufen, so braucht sie dafür Kapital. Die SNB behauptet, sie finanziere diese Euros mit dem Druck von Banknoten.
Die SNB-Bilanz beweist aber im Gegenteil, dass die SNB ihre Euros finanziert mit Einlagen der Banken bei der SNB (Giroguthaben der Banken).
Das sind Kredite der Banken an die SNB. Kein Unternehmen und kein Staat können sich unbeschränkt verschulden.
Auch unsere SNB nicht.
Deshalb kann die SNB nicht „unbeschränkt“ Euros kaufen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Oder anders gesagt: Die SNB kauft von den Geschäftsbanken (am Markt) Währungen bzw. in Währung denominierte Wertpapiere wie Staatsanleihen und schreibt diesen (den Geschäftsbanken) dafür CHF-Guthaben (= SNB-Verbindlichkeit) auf der Passivseite der SNB Bilanz gut (welche als Guthaben bei der Geschäftsbank auf der Aktivseite auftauchen). – Es ist also wohl nicht bloss so, dass die Geschäftsbanken der SNB zuerst „Kredit“ gewähren, so dass sie damit am Markt Währungen kaufen kann. Die SNB kann die Bilanz beliebig verlängern, schafft aber damit ständig höhere CHF-Verbindlichkeiten gegenüber den Geschäftsbanken. Werden die von der SNB gehaltenen Währungen abgewertet, dann macht die SNB einen buchhalterischen Verlust, den sie ausweisen muss und nicht mit Gelddrucken ausgleichen kann, weil das buchhalterisch gar nicht möglich ist.
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Hallo Herr Hase!
Sie schreiben:
> „Die SNB kann die Bilanz beliebig verlängern, schafft aber damit ständig höhere CHF-Verbindlichkeiten gegenüber den Geschäftsbanken.“Ja, wenn die Geschäftsbanken es beim Giroguthaben belassen, dann steigen die Verbindlichkeiten der SNB bei den Geschäftsbanken immer weiter an, wenn die SNB immer weiter Euro kauft.
Lassen die Geschäftsbanken sich allerdings CHF auszahlen, dann verringern sich die Verbindlichkeiten der SNB bei den Geschäftsbanken entsprechend.
Die SNB hat dann „andere Verbindlichkeiten“, sie hat keine bzw. weniger Verbindlichkeiten bei den Geschäftsbanken.Diese „anderen Verbindlichkeiten“ habe ich mehrfach erklärt, es sind Verbindlichkeiten bei der „internen Kasse“.
Nach Auszahlung von Schweizer Franken schuldet die SNB eine Rückzahlung von Schweizer Franken an die „interne Kasse“.Die „interne Kasse“ ist nichts anderes als die Staatsschatzkammer.
Staatspapiergeld.
Banknoten der SNB sind gar nicht im Spiel, Banknoten würden so aussehen:
http://s7.directupload.net/images/130929/6w2y8fza.pngWenn die SNB solche Banknoten ausgeben würde, dann wäre ja noch eine Zahlung in CHF an den Banknotenhalter offen.
Solche Banknoten gibt die SNB aber gar nicht aus, die SNB zahlt gleich die Schweizer Franken aus, das Staatspapiergeld.Freundliche Grüße!
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Herr Meyer hat nochmals sehr schön seinen zentralen Denkfehler präsentiert. Und damit gezeigt, dass er nicht begriffen hat, wie ein Papiergeldsystem funktioniert.
Eine Hunderternote ist 100 Franken wert, solange es den Franken gibt. Es ist bilanzmässig zwar ein Passivum der SNB, aber ich kann NICHT zur SNB gehen und „mein Guthaben zurückverlangen“. Die Hunderternote IST das Geld, ich kann von der SNB nichts anderes bekommen. Der Kommentator „Hardy der Student“ argumentiert (glaube ich) auch in diese Richtung, wenn er sagt, dass strenggenommen die Frankennoten „Geldscheine“ sind und nicht „Banknoten“. In der Umgangssprache wird diese Unterscheidung zwar nicht gemacht, wenn ich „Hardy der Student“ richtig verstehe möchte er aber darauf hinweisen, dass ich mit einer Hunderternote nicht ein Anrecht auf irgendetwas (das eigentliche Geld, z.B. eine bestimmte Menge Gold) habe, sondern dass die Hunderternote SELBST das Geld ist. Wenn man diesen fundamentalen Punkt einmal begriffen hat, bricht Herr Meyers Denkgebäude wie ein Kartenhaus zusammen.
100 Franken bleiben somit 100 Franken. Es gibt nichts abzuschreiben, sofern man in Franken bilanziert. Was hingegen passieren kann, ist ein Wertverlust des Frankens gegenüber anderen Geldeinheiten (EUR, USD, etc.) und Gütern (z.B. Gold). Auch gegenüber Konsumgütern kann ein Wertverlust des Frankens eintreten, das nennt man dann bekanntlich Inflation. Aber auch bei Inflation bleibt eine Hunderternote 100 Franken wert, ob in der Bilanz einer Geschäftsbank, sonst einer Unternehmung oder eines Haushaltes.
Der Wert eines Frankens wird auf den Devisen- und Gütermärkten ermittelt, nicht aufgrund von SNB-Bilanzkennzahlen. Wie viel kann ich damit kaufen, was ist der Wechselkurs gegenüber anderen Währungen? Der Wert des Frankens, ausdrückt in anderen Währungseinheiten wie EUR und USD, kann stark schwanken. Der Wert eines Frankens in Franken bleibt per Definition konstant.
Das EK der SNB verändert sich mit dem Wert der Aktiven in der SNB-Bilanz. Der Wert der Passiven ist weitgehend konstant, da der grösste Teil in CHF denominiert ist, während der Wert der Aktiven schwanken kann. Ein stärkerer Franken bedeutet, dass die Aktiven ausgedrückt in Franken an Wert verlieren, dass EK reduziert sich. Ein schwächerer Franken bedeutet umgekehrt, dass die Aktiven ausgedrückt in Franken an Wert gewinnen, dass EK erhöht sich. Stärkerer CHF, tieferes EK – schwächerer CHF, höheres EK. Das tönt zwar etwas paradox, folgt aber direkt aus der Struktur der SNB-Bilanz, die „long“ Fremdwährungen und Gold, „short“ CHF ist.
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@moneymoney
Erstens
Für den Wert einer Banknote ist es unbedeutsam, ob sie diese bei der SNB in Gold umtauschen können oder nicht.
Wenn Sie ein Guthaben bei einer Bank haben (Geldaggregate M1-M3), und die Bank kauft damit Aktien, so haben Sie auch kein Anrecht auf Bezug dieser Aktien.
Trotzdem haben Sie ein Guthaben bei der Bank. “Guthaben” heisst ja “zugute haben”.
Anstatt dass Sie die Aktien zum Beweis ihres Vorhandenseins beziehen können, ist die Bilanz da, sie beweist, ob das Vermögen noch bei der Bank ist oder nicht.
Genauso beweist die SNB-Bilanz, ob das Vermögen noch da ist, anhand dessen die Geldemission erfolgte oder nicht mehr.
Ein Goldbezug als Beweis seines “Vorhandenseins” ist deshalb nicht mehr nötig.
Zweitens:
Sie argumentieren: “Stärkerer Franken – tieferes Eigenkapital”
Richtig.
Das heisst genauso: “Schwächerer Euro – tieferes Eigenkapital”
Sie sagen also genau dasselbe wie ich: Ein fallender Euro führt zu fallendem Eigenkapital.
Da die SNB für über 400 Mrd Franken Devisen hält, bedeutet ein Anstieg des Frankens um 20 Prozent bzw. ein Absinken von Euro und Dollar um 20 Prozent, dass die SNB 80 Mrd Franken verliert.
Da das EK der SNB momentan bei rund 50 Mrd Franken liegt, würde dieses somit auf minus 30 Mrd fallen.
Die SNB hat angedroht, “unbeschränkt” Euros zu kaufen. Dazu müsste sie sich auch “unbeschränkt” über Giroguthaben der Banken bei der SNB verschulden.
Besitzt die SNB beispielsweise 1 Billion Euro und dieser fällt 20 Prozent, so steigt der Verlust auf 200 Mrd Franken. Das Eigenkapital der SNB beträgt jetzt minus 150 Mrd. Franken.
Die Geschäftsbanken müssen diese Fehlbeträge in der Bilanz der SNB zur Kenntnis nehmen. Da gemäss Gesetz die Aktiven wahrheitsgetreu zu veranschlagen sind, müssen die Banken eine Wertberichtigung von 150 Mrd Franken vornehmen.
Die Bilanz der SNB sieht nun wie folgt aus:
Aktiven:
Devisenanlagen: 800 Mrd Franken
Negatives: EK 200 Mrd FrankenPassiven:
Giroguthaben der Banken: 1 BillionNun drucke die SNB Banknoten im Wert von 200 Mrd Franken, um den Fehlbetrag wettzumachen.
Buchungssatz:
Devisenanlagen 200 Mrd / Notenumlauf 200 Mrd
Die Bilanz der SNB sieht nun wie folgt aus:
Aktiven
Devisenanlagen: 1 Billion Franken
Negatives EK: 200 Mrd FrankenPassiven
Giroguthaben der Banken: 1.2 Billionen FrankenSie sehen: Das negative EK der SNB von 200 Mrd ist immer noch da.
Die Behauptung von SNB-Chef Jordan, die SNB könne negatives Eigenkapital durch Emission von Banknoten wieder “aufstocken” ist somit falsch.
Die SNB argumentiert auch, sie könne die Giroguthaben einfach durch Banknoten ersetzen (Jordan).
Da sie alle Gläubigerbanken gleich behandeln muss, muss die SNB auf einen Schlag den Banken Banknoten im Wert von 1.2 Billionen (!) Franken überweisen.
Nun kommen wir zum Chaos!
1. Ist die SNB darauf vorbereitet? Bereits jetzt hat sie Mühe mit Ihrem Druck (Orell Füssli) – geschweige denn bei 1.2 Billionen! (erst Recht bei abgeschaffter 1000er Note?!)
2. Wo “bunkern” die Banken all diese Banknoten?
3. Der Zahlungsverkehr in unserem Land kommt zu erliegen: Es sind nur noch Zahlungen in Banknoten möglich (auch Ihr Lohn).
4. Da Buchgeld bei grossen Beträgen praktischer ist als Banknoten, sind die Banknoten allein aus diesem Grund schon entsprechend abzuschreiben.
5. Banknoten müssen belehnt werden. Wer will aber entwertete Banknoten belehnen?
6. Die Investoren aus dem Ausland wollen auch keine Banknoten. Deshalb haben sie in Geldmarktpapiere der Geschäftsbanken investiert. Diese garantieren mit ihrem Eigenkapital.
7. Und nun das Wichtigste: Da den Banknoten im Betrag von 1.2 Billionen lediglich Devisenanlagen im Wert von 1 Billion gegenüberstehen, müssen die Banken die von ihnen in ihren Tresoren gehaltenen Banknoten um 200 Mrd tiefer bewerten.
Das hat es noch nie gegeben in der Geschichte der Buchhaltung in der Schweiz – es hat es aber auch noch nie gegeben, dass die SNB negatives EK ausweist. Das ist alles neu!
Eine Illusion ist es jedoch, zu meinen, wenn Giroguthaben im Wert von 1 Billion ersetzt würden durch Banknoten, so steige deren Wert auf 1.2 Billionen.
Die Giroguthaben der Banken bei der SNB sind abzuschreiben von 1.20 Billionen auf 1 Billion.
Wie Ihnen Kommentatorin “Häschen” schon gesagt hat: Das “schleckt auch keine SNB-Geiss weg”.
Banknoten und Giroguthaben sind gegeneinander austauschbar. Also muss auch ihre Bewertung anlog vorgenommen werden.
Bitte lesen Sie auch meine Ausführungen an Kommentator “cooper”.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Meyer
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@moneymoney
Wenn Sie eine Obligation von Nestlé besitzen, ist der Wert dieser Obligation auch nicht davon abhängig, ob Sie aus dem Lager von Nestlé Waren holen dürfen oder nicht.
Sie dürfen nicht – und trotzdem behält Ihre Nestlé-Obligation ihren Wert.
Sie entnehmen der Bilanz von Nestlé, ob ihre Obligation noch zu 100 Prozent bewertet werden kann (Ihre Bank-Analysten tun das für Sie).
Banknoten sind Obligationsscheine der Schweizeischen Nationalbank.
Fällt der Wert des Vermögens der SNB unter den Wert der ausstehenden Giroguthaben und Banknoten, so sind diese entsprechend tiefer zu bewerten.
Banknoten und Giroguthaben sind rechtlich dasselbe.
Deshalb hat deren Bewertung (Tieferbewertung) analog zu erfolgen.
Es wäre neu, dass Banken ihre Kassabestände teilweise tiefer zu bewerten hätten.
Aber es wäre ja auch neu, dass unsere SNB negatives Eigenkapital ausweist.
Lesen Sie dazu bitte noch meinen nachfolgenden Beitrag an Sie.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Die Nestlé-Obligation erhält ihren Wert daraus, dass mir Nestlé bei Fälligkeit die Obligation zurückzahlen muss, z.B. in CHF.
Bei der Hunderternote ist es nicht so, die SNB muss mir nichts dafür „zurückzahlen“.
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@moneymoney
Das ändert nichts.
Es gibt Obligationen mit unendlicher Laufzeit.
Eine Banknote ist eine Obligation der SNB mit unendlicher Laufzeit ohne Zinssatz. (zero coupon perpetual bond)
Rechtlich ändert es gar nichts, ob die Laufzeit beschränkt ist oder nicht (Passivum ist und bleibt Passivum).
Zudem sollten wir nicht nur über Banknoten diskutieren, sondern vor allem über die Giroguthaben der Banken bei der SNB. Die sind zehn mal höher als der Notenumlauf.
Die Banken können ihre Guthaben von der SNB zurückverlangen. Ansonsten wären es ja gar keine Guthaben („etwas zugut haben“).
Sind diese aber nicht mehr voll gedeckt (weil der Euro gefallen ist), so kann die SNB den Banken deren Guthaben nicht mehr voll und ganz zurückerstatten.
Die Banken müssen deshalb eine Wertberichtigung vornehmen.
Versuchen Sie bitte, das mit Buchungssätzen nachzuvollziehen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@moneymoney
Wenn Sie bei der Bank ein Girokonto unterhalten und dort ist ein Betrag darauf, so hat dieses Girokonto auch nicht eine bestimmte Laufzeit. Trotzdem ist das ein Guthaben von Ihnen bzw. eine Verbindlichkeit der Bank.
Sie haben das Recht, von Ihrem Guthaben einen Teil zu beziehen (oder auch das Ganze), obwohl Sie nicht das Recht haben, von der Bank z.B. eine Aktie (oder Gold) zu beziehen.
Genauso haben die Banken von der SNB das Recht, Teile ihrer Guthaben oder ihre ganzen Guthaben (ausser 4 Prozent Mindestreserven, NBG), die sie bei der SNB investiert haben abzuziehen.
Das geht aber nur solange, als diese Guthaben der Banken bei der SNB auch mit entsprechendem Vermögen (z.B. Devisenanlagen) gedeckt sind.
mfG
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Herr Meyer
Vielen Dank für die ausgiebigen Antworten auf alle Kommentare. Da sehr viele Kommentare in kürzester Zeit vorlagen, ist Ihnen mein Beitrag wahrscheinlich entgangen. Ihre Antwort auf den untenstehenden Beitrag würd mich sehr interessieren:
ZITAT DR. MEYER:
“////Die SNB behauptet nun, wenn sie die wertlosen Giroguthaben der Banken durch Banknoten ersetze, so können die Banken diese Banknoten zum Nominalpreis von 20 Mrd Franken bewerten. Hundert Franken blieben immer hundert Franken (Vortrag Jordan).
Auch der Kommentator “moneymoney” gleich nebenan argumentiert so.
Nur:
Wenn die Giroguthaben der Banken bei der SNB wertlos sind, weil die SNB über keine Aktiven mehr verfügt, so kann es nicht sein, dass nun die Banknoten plötzlich einen Wert haben sollen.
Im ersten Fall stehen den 20 Mrd Guthaben der Banken auf der Passivseite der SNB-Bilanz 20 Mrd negatives Eigenkapital gegenüber. Deshalb sind die Guthaben der Banken bei der SNB wertlos.
Im zweiten Fall stehen den 20 Mrd Franken Banknoten auf der Passivseite der SNB-Bilanz genauso 20 Mrd Franken negatives Eigenkapital gegenüber. Deshalb sind auch diese Banknoten wertlos (Banknoten sind Kontoauszüge bei der SNB in Form von Inhaberpapieren).////”Ihr obigen Schilderungen sowie die dargelegte Argumentation der SNB führt also schlussendlich zur Frage, woraus eine Banknote/Währung ihren Wert bezieht. Nachfolgend habe ich versucht die beiden Argumentationen zum Wert der Banknote nachzuvollziehen:
Argumentation Dr. Jordan:
Theoretisch ist eine Banknote im Papiergeldstandard (im Gegensatz zum Goldstandard) kein Inhaberpapier mehr, welches die SNB verpflichtet irgendeine Leistung an den Inhaber zu leisten (Devisen, Gold etc.). Somit richtet sich der Preis auch nicht mehr nach der finanziellen Gesundheit der SNB. Der Preis einer Währung spiegelt sich im Währungskurs im Vergleich mit anderen Währung wieder und ist letztlich abhängig vom Verhältnis zwischen Geldmenge und Gütermenge. Somit würde die Banknote auch bei einer Überschuldung der SNB noch einen Wert haben.
Argumentation Dr. Meyer:
Eine Banknote ist eine/ein Bestätigung/Inhaberpapier für die Schuld der SNB bei einem Gläubiger (dem Inhaber der Note) ist. In diesem Fall wäre der Wert der Banknote abhängig von der finanziellen Gesundheit des Schuldners (hier SNB). Somit wäre diese bei einer Überschuldung der SNB wertlos.
Sind sie mit meiner Gegenüberstellung einverstanden Herr Meyer? Falls Nein bitte ich um Korrektur…
Freundliche Grüsse
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@Cooper
Bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihren interessanten Beitrag nicht sofort beantwortet habe. Ich war zeitlich am Limit, weshalb ich Ihren Text übersah.
Deshalb Danke für den nochmaligen Hinweis:
So wie Sie es zusammenfassen haben Sie Recht.
SNB-Chef Jordan argumentiert, 100 Franken seien immer hundert Franken wert, unabhängig von der finanziellen Lage der SNB (weil auf der Banknote CHF 100 steht).
Ich argumentiere, Banknoten seien Obligationsscheine der SNB. Und der Wert einer Obligation muss durch das Vermögen des Emittenten gedeckt sein. Ist dieser Wert nicht mehr gedeckt, so ist die Obligation entsprechend tiefer zu bewerten.
Bitte lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit nochmals kurz auf die Argumentation von SNB-Chef Jordan eingehen.
Er argumentiert analog der herrschenden Lehrmeinung: Da der Besitzer einer Banknote nicht mehr das Recht habe, eine Banknote bei der SNB gegen Gold einzulösen, folge, dass der Wert der Banknote nur noch vom Vertrauen in die Notenbank abhängig sei.
Eine Notenbank könne deshalb auch mit negativem Eigenkapital „funktionieren“. Das behauptet auch unser Bundesrat. Einzige Voraussetzung in den Wert einer Banknote sei das Vertrauen in die Notenbank.
Dazu möchte ich folgendes sagen:
1 Eine Banknote ist ein Kontoauszug bei der Schweizerischen Nationalbank in Form eines Inhaberpapiers. Wenn Sie ein Guthaben bei einer Bank haben, so können Sie einen Kontoauszug verlangen in Form eines Namenpapiers.
2. Wenn Sie einen Kontoauszug von ihrem Guthaben bei einer Bank haben, so haben Sie auch nicht das Recht, von dieser Bank einen realen Gegenwert, in den die Bank mit Ihrer Einlage investiert hat, zu beziehen.
Beispiel: Wenn Sie bei einer Bank CHF 1’000 einzahlen und die Bank kauft damit für 1’000 CHF Aktien, so können Sie von der Bank nicht 1 Aktie für Ihr Guthaben verlangen, um sich zu vergewissern, ob dieses noch da ist.
Trotzdem haben Sie ein „Guthaben“ bei der Bank im Wert von CHF 1’000 Franken.
Es ist jetzt die Bilanz des Unternehmens, welche Ihnen beweist (und dafür bürgt), dass ihr Guthaben auch tatsächlich noch bei der SNB vorhanden ist und einen Wert hat.
3. Wenn also das Recht nicht mehr besteht, Gold bei der SNB gegen eine Banknote zu beziehen, so ist es jetzt dafür die Bilanz der SNB, die beweist, dass Ihre Einlage bei der SNB (bzw. die Guthaben der Banken bei der SNB) noch in Form von Vermögen bei der SNB hinterlegt sind.
Ihre Banknote bzw. die Giroguthaben der SNB haben demzufolge solange einen Wert, wie die Bilanz der SNB beweist, dass das gegengebuchte Vermögen noch bei der SNB vorhanden ist.
4. Fällt der Wert des Vermögens der SNB unter den Wert ihrer ausstehenden Verbindlichkeiten (Obligationen), so fällt damit auch der Wert der ausstehenden Verbindlichkeiten. Die Obligationen der SNB (Banknoten) sowie die Guthaben der Banken bei der SNB wären somit tiefer zu bewerten.
Guthaben heisst ja, man hat etwas „zugute“.
5. Einfach zu behaupten, das „Vertrauen“ sei entscheidend ist grobfahrlässig.
Früher konnte man das Gold beziehen, um zu kontrollieren, ob es noch da sei. Heutzutage übernimmt die Bilanz diese Funktion. Sie zeigt, ob das Vermögen noch da ist. Aber es muss da sein, ansonsten hat die Banknote keinen Wert mehr.
Jeder Betrugsfall fängt mit ungerechtfertigtem Vertrauen an, welches missbraucht wird. Jemand behauptet: Hier ist Vermögen. In Tat und Wahrheit ist es aber nicht dort.
Fällt das Eigenkapital der SNB in den negativen Bereich und die SNB behauptet, 100 Franken seien nach wie vor 100 Franken wert, weil der Wert 100 auf der Banknote stehe, so wäre das Betrug der SNB am Schweizervolk.
6. Es geht bei der SNB bereits um dreistellige Milliardenbeträge. Und es ist einfältig, zu meinen, das Vertrauen in eine Schweizer Banknote sei unabhängig davon, ob die hunderten Milliarden Franken Vermögen nun bei der SNB seien oder nicht.
7. Allein gesunder Menschenverstand verdeutlicht, dass eine Notenbank nicht Vermögen schaffen kann, indem sie einfach Banknoten druckt ohne entsprechenden Gegenwert.
Wäre das so, so könnte jede Notenbank die ganze Welt aufkaufen. Die Notenbanken würden sich dann gegenseitig bekämpfen. Und jede müsste theoretisch gewinnen.
Die Notenbank erheben sich mit ihrer Behauptung, sie könnten „unbeschränkt “ Banknoten drucken und damit „unbeschränkt“ Euro (oder andere Währungen oder Investitionsobjekte kaufen), in einen „gottähnlichen“ Status.
Das steht ihnen nicht zu.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
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Schade dass der Beitrag von Herrn Meyer nicht das Gütesiegel ‚TOP-STORY‘ erhält. Dies obwohl die Diskussion höchst interessant und zudem kontrovers ist. Die Qualität der Beiträge schlägt alles was IP in den letzten 12 Monaten online gestellt hat.
@ Dr. Marc Meyer: Ihr nächster Beitrag sollte sich um Gratiskafi oder alte Kamellen drehen, dann klappts auch mit der TOP-STORY. Vergessen Sie nicht meine Idee mit einem eigenen Blog. Niemand erwartet täglich einen Beitrag von Ihnen. Aber Ihre Ansichten regen wichtige Diskussionen an.
Nobody
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@Nobody
Besten Dank für Ihren Kommentar.
Natürlich würde auch ich mich freuen, wenn einmal einer meiner Texte als „Top Story“ veröffentlicht würde.
Bitte schreiben Sie eine Mail an Herrn Lukas Hässig und fragen Sie ihn, ob das möglich sei.
Hier möchte ich aber gerne einmal etwas sagen:
Herrn Lukas Hässig gebührt ein riesiges Dankeschön (!), dass ich meine Texte überhaupt auf seiner Platzform publizieren darf!
Es ist jetzt bald 30 Jahre (!) her, seit denen ich erstmals versucht habe, beispielsweise in der „Schweizerischen Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik“ einen Text zu plazieren. Bisher ohne Erfolg. Das wäre die zuständige wissenschaftliche Zeitschrift für solche Beiträge.
Aber diese Zeitschrift hat ihr Büro bei der SNB. Sämtliche kritischen Artikel bezüglich SNB werden dort abgeblockt.
Im Forum „iconomix“ der SNB wurden alle meine Beiträge auf wenige Zeilen nachträglich einfach abgeschnitten.
In der NZZ findet man grundsätzlich keine SNB-kritischen Artikel zur SNB. Ich habe schon mehrmals versucht, in der NZZ zu schreiben. Unmöglich. Man kann die NZZ quasi zur Public Relations-Abteilung der SNB zählen.
Ulrich Bremi (alt-Ständerat und damals Herausgeber der NZZ) jedoch schrieb mit einmal einen Brief und dankte: Es sei das erste Mal, dass er verstehe, worum es bei der Nationalbank gehe.
Der Tagesanzeiger titelte im Jahre 1996 über mich „Ein Kopernikus der Geldtheorie?“ Das rechne ich dem Tagi hoch an. An diesem Tag sagte man mir jedoch bei der UBS, ich müsse gehen.
Heute ist der Tagesanzeiger aber nicht mehr so offen, wie damals.
Meine ersten ganzseitigen Artikel schrieb ich 1996 in der Finanz und Wirtschaft (Die SNB-Investitionspolitik ist zu überdenken“ u.a.). Diese lösten viel aus.
Rund drei Monate nach meinem ersten Artikel (31. Januar 1996) schrieb Phillip Hildebrand ebenfalls einen Artikel in der FuW. Er schrieb genau das Gegenteil von mir und propagierte hochriskante „currency carry trades“ (Kapitalexport durch die SNB). Das öffnete ihm den Weg ins SNB-Direktorium und ich verlor meine Arbeitsstelle.
Das Unheil der masslosen SNB Euro-Käufe nahm dort seinen Anfang.
Seit Peter Bohnenblust, der Unternehmer, bei der FuW weg ist, ist auch bei der FuW fertig mit meinen Beiträgen.
Im Jahre 1996 hätte ich ein Interview bei der Sendung 10vor10 geben können. Die Direktion der UBS drohte mir aber mit „grossen Schwierigkeiten“ sofern ich es wagen sollte, die Anlagepolitik der SNB zu kritisieren.
Ich musste das Interview absagen.
Heute meidet das Schweizer Fernsehen mich wie der „Teufel das Weihwasser“.
Schon mehrmals machte ich das Fernsehen darauf aufmerksam, dass es Falschmeldungen bezüglich der SNB verbreite. Jedesmal wurden meine Vorstösse abgeblockt.
Einzig bei Tele Basel konnte ich ein Interview geben.
Die Basler Zeitung veröffentlicht auch immer wieder Beiträge von mir.
Vor diesem Hintergrund werden Sie verstehen, dass ich Herrn Lukas Hässig sehr dankbar bin, dass ich auf Inside Paradeplatz schreiben darf.
Er ist der einzige (ausser BAZ und TeleBasel) der den Mut hat, eine Meinung zu verbreiten, die unserer Nationalbank widerspricht.
Ich habe schon auf anderen Internetseiten publiziert. Und ich weiss, dass hinter den Kulissen Druck auf die Betreiber ausgeübt wird, meine Texte nicht zu veröffentlichen.
Unsere Nationalbank hat nun über hundert Jahre Zeit gehabt und auch genutzt, gute Beziehungen zu den Medien aufzubauen.
Die SNB missbraucht ihre Macht.
Deshalb nochmals: Besten Dank an Lukas Hässig und die Leser von Inside Paradeplatz, welche sich mit der Materie auseinandersetzen.
Zum eigenen Blog:
Ich arbeite 100 Prozent und ich weiss nicht, wie ich das bewerkstelligen könnte.
Inside Paradeplatz scheint auch gut gestreut zu sein, so dass meine Beiträge von vielen Menschen gelesen werden.
Wer aber weiss, was die Zukunft bringen wird?
Nochmals vielen Dank für Ihren Kommentar.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@moneymoney
Besten Dank für Ihren Hinweis.
Es geht aber genau um diese eine entscheidende Frage: Kann die SNB negatives Eigenkapital durch das Drucken von Banknoten wieder aufstocken?
SNB-Chef Prof. Dr. Jordan und sein Ziehvater Prof. Dr. Baltensperger behaupten beide: Ja, die SNB kann negatives Eigenkapital durch das Drucken von Banknoten wieder aufstocken.
Eine Mehrzahl von Kommentatorinnen und Kommentatoren hier kommen jedoch – wie ich auch – zum Schluss, dass das nicht möglich sei.
Kommentatorin „Häschen“ hat Ihnen doch die Zusammenhänge optimal erklärt.
Ich ging davon aus, dass Sie das verstanden hätten.
Wenn es also auch Ihre Überzeugung ist, dass die SNB negatives Eigenkapital nicht aufstocken kann durch das Drucken von Banknoten, so sind wir uns ja einig.
Aus der Erkenntnis, folgt logischerweise, dass der Staat (Steuerzahler, u.a. Sie und ich) oder die Geschäftsbanken für die Verluste der Nationalbank aufkommen müssen.
Bitte lesen Sie dazu die Kommentare von „Blue Sky“
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@moneymoney
Also bitte:
Zeigen Sie anhand eines Buchungssatzes auf, wie es der SNB möglich sein soll, negatives Eigenkapital durch das Drucken von Banknoten wieder aufzustocken.
SNB-Chef Jordan behauptet ja, negatives Eigenkapital könne durch Geld drucken wieder aufgestockt werden. Er hat den betreffenden Buchungssatz bisher allerdings nicht zeigen können.
Können Sie es?
Ich warte auf diesen Buchungssatz.
mfG
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@ Herr Meyer
Das meine ich genau: Sie unterstellen mir Aussagen, die ich nie gemacht habe. Ich habe nie behauptet, dass durch das Drucken von Banknoten negatives Eigenkapital aufgestockt werden kann. Also hören Sie bitte auf, mir unsinnige Aussagen anzudichten, danke.
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Guten Morgen Allerseits!
Wenn Sie Geldscheine als Banknoten ansehen, dann werden Sie die Vorgänge nie richtig darstellen können. Kommentator Cooper ist indirekt auf dem richtigen Weg.
Sehr geehrter Herr Dr. Meyer, sie fragen Moneymoney nach einem Buchungssatz, wie die SNB durch das Ausgeben von Banknoten ihr Eigenkapital aufstocken könnte.
Einen solchen Buchungssatz gibt es natürlich nicht.Wir haben es aber nicht mit Banknoten zu tun, sondern mit Geldscheinen.
Die CHF-Geldscheine sind das Geld SELBST.
Vergleichbar z.B. mit den Brakteaten früherer Zeiten. Die „Brakteaten-Herrscher“ haben ihre Brakteaten völlig selbstverständlich aus ihrer Schatzkammer direkt ausgezahlt.
Die Schatzkammer ist keinesfalls eine Erfindung von mir. Die „Brakteaten-Herrscher“ hätten ohne weiteres eine Zentralbank gründen können, über die die Brakteaten ausgezahlt worden wären.Das Staatsschatzkammer-Zentralbank-Modell ist von mir. Es basiert auf der „Machttheorie des Geldes“ von Dr. Paul C. Martin.
Mit dem Staatsschatzkammer-Zentralbank-Modell lassen sich alle Vorgänge sauber und völlig widerspruchsfrei darstellen.Wenn der Staat es will, dann kann er die Zentralbank mit dem Geld ausstatten. Er kann die Zentralbank kapitalisieren, dann fällt gar kein negatives Eigenkapital an. Die Zentralbank macht aber auch in diesem Fall entsprechende Verluste, wenn sie sich verzockt.
Die Kaufkraft des Geldes steht auf dem Spiel, Ihre Bedenken sind also keinesfalls völlig unbegründet.
Sprechen Sie aber weiterhin von Banknoten, dann verhaspeln Sie sich in zum Teil grotesken Aussagen.
Freundliche Grüße
Geldprofessor (aka HdS)
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@Hardy, der Student
Banknoten und Geldscheine sind m.E. dasselbe.
Mit dem Ausdruck Staatsschatzkammer kann ich leider nichts anfangen. Wo taucht dieser in der Bilanz der SNB auf?
Aber wenn Sie auch der Ansicht sind, dass die SNB eine höchst riskante Strategie fährt, so sind wir uns da einig.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@moneymoney
Erstens
Für den Wert einer Banknote ist es unbedeutsam, ob sie diese bei der SNB in Gold umtauschen können oder nicht.
Wenn Sie ein Guthaben bei einer Bank haben (Geldaggregate M1-M3), und die Bank kauft damit Aktien, so haben Sie auch kein Anrecht auf Bezug dieser Aktien.
Trotzdem haben Sie ein Guthaben bei der Bank. „Guthaben“ heisst ja „zugute haben“.
Anstatt dass Sie die Aktien zum Beweis ihres Vorhandenseins beziehen können, ist die Bilanz da, sie beweist, ob das Vermögen noch bei der Bank ist oder nicht.
Genauso beweist die SNB-Bilanz, ob das Vermögen noch da ist, anhand dessen die Geldemission erfolgte oder nicht mehr.
Ein Goldbezug als Beweis seines „Vorhandenseins“ ist deshalb nicht mehr nötig.
Zweitens:
Sie argumentieren: „Stärkerer Franken – tieferes Eigenkapital“
Richtig.
Das heisst genauso: „Schwächerer Euro – tieferes Eigenkapital“
Sie sagen also genau dasselbe wie ich: Ein fallender Euro führt zu fallendem Eigenkapital.
Da die SNB für über 400 Mrd Franken Devisen hält, bedeutet ein Anstieg des Frankens um 20 Prozent bzw. ein Absinken von Euro und Dollar um 20 Prozent, dass die SNB 80 Mrd Franken verliert.
Da das EK der SNB momentan bei rund 50 Mrd Franken liegt, würde dieses somit auf minus 30 Mrd fallen.
Die SNB hat angedroht, „unbeschränkt“ Euros zu kaufen. Dazu müsste sie sich auch „unbeschränkt“ über Giroguthaben der Banken bei der SNB verschulden.
Besitzt die SNB beispielsweise 1 Billion Euro und dieser fällt 20 Prozent, so steigt der Verlust auf 200 Mrd Franken. Das Eigenkapital der SNB beträgt jetzt minus 150 Mrd. Franken.
Die Geschäftsbanken müssen diese Fehlbeträge in der Bilanz der SNB zur Kenntnis nehmen. Da gemäss Gesetz die Aktiven wahrheitsgetreu zu veranschlagen sind, müssen die Banken eine Wertberichtigung von 150 Mrd Franken vornehmen.
Die Bilanz der SNB sieht nun wie folgt aus:
Aktiven:
Devisenanlagen: 800 Mrd Franken
Negatives: EK 200 Mrd FrankenPassiven:
Giroguthaben der Banken: 1 BillionNun drucke die SNB Banknoten im Wert von 200 Mrd Franken, um den Fehlbetrag wettzumachen.
Buchungssatz:
Devisenanlagen 200 Mrd / Notenumlauf 200 Mrd
Die Bilanz der SNB sieht nun wie folgt aus:
Aktiven
Devisenanlagen: 1 Billion Franken
Negatives EK: 200 Mrd FrankenPassiven
Giroguthaben der Banken: 1.2 Billionen FrankenSie sehen: Das negative EK der SNB von 200 Mrd ist immer noch da.
Die Behauptung von SNB-Chef Jordan, die SNB könne negatives Eigenkapital durch Emission von Banknoten wieder „aufstocken“ ist somit falsch.
Die SNB argumentiert auch, sie könne die Giroguthaben einfach durch Banknoten ersetzen (Jordan).
Da sie alle Gläubigerbanken gleich behandeln muss, muss die SNB auf einen Schlag den Banken Banknoten im Wert von 1.2 Billionen (!) Franken überweisen.
Nun kommen wir zum Chaos!
1. Ist die SNB darauf vorbereitet? Bereits jetzt hat sie Mühe mit Ihrem Druck (Orell Füssli) – geschweige denn bei 1.2 Billionen! (erst Recht bei abgeschaffter 1000er Note?!)
2. Wo „bunkern“ die Banken all diese Banknoten?
3. Der Zahlungsverkehr in unserem Land kommt zu erliegen: Es sind nur noch Zahlungen in Banknoten möglich (auch Ihr Lohn).
4. Da Buchgeld bei grossen Beträgen praktischer ist als Banknoten, sind die Banknoten allein aus diesem Grund schon entsprechend abzuschreiben.
5. Banknoten müssen belehnt werden. Wer will aber entwertete Banknoten belehnen?
6. Die Investoren aus dem Ausland wollen auch keine Banknoten. Deshalb haben sie in Geldmarktpapiere der Geschäftsbanken investiert. Diese garantieren mit ihrem Eigenkapital.
7. Und nun das Wichtigste: Da den Banknoten im Betrag von 1.2 Billionen lediglich Devisenanlagen im Wert von 1 Billion gegenüberstehen, müssen die Banken die von ihnen in ihren Tresoren gehaltenen Banknoten um 200 Mrd tiefer bewerten.
Das hat es noch nie gegeben in der Geschichte der Buchhaltung in der Schweiz – es hat es aber auch noch nie gegeben, dass die SNB negatives EK ausweist. Das ist alles neu!
Eine Illusion ist es jedoch, zu meinen, wenn Giroguthaben im Wert von 1 Billion ersetzt würden durch Banknoten, so steige deren Wert auf 1.2 Billionen.
Die Giroguthaben der Banken bei der SNB sind abzuschreiben von 1.20 Billionen auf 1 Billion.
Wie Ihnen Kommentatorin „Häschen“ schon gesagt hat: Das „schleckt auch keine SNB-Geiss weg“.
Banknoten und Giroguthaben sind gegeneinander austauschbar. Also muss auch ihre Bewertung anlog vorgenommen werden.
Bitte lesen Sie auch meine Ausführungen an Kommentator „cooper“.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Meyer
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@Blue Sky
Besten Dank auch für Ihren zweiten Kommentar, der ebenfalls wohldurchdacht und wohlformuliert ist.
Es geht also um die Frage, wer bringt das Eigenkapital der SNB wieder in den positiven Bereich, sollte dieses Aufgrund von Verlusten auf den Eurobeständen der SNB in den negativen Bereich fallen.
Eine Bilanzanalyse sowie buchhalterische Überlegungen verdeutlichen, dass negatives Eigenkapital nicht „aufgestockt werden kann“, indem die SNB einfach Banknoten druckt, wie SNB-Chef Thomas Jordan und sein Doktorvater Prof. Baltensperger das behaupten.
Diese Ansicht wird von mehreren Kommentatoren in diesem Blog, u.a. auch von Ihnen, unterstützt. Ebenso wird klar, dass die SNB „mit dem Feuer spielt“ und „eine riskante Strategie fährt“.
Wer also trägt den Schaden?
Es stehen nur noch zwei Möglichkeiten offen:
A) Die Kreditgebenden Banken nehmen eine Wertberichtigung auf ihren Investitionen bei der SNB vor. Das kann zu deren Konkurs führen.B) Die SNB wird rekapitalisiert durch die Steuerzahler.
Möglicherweise haben Sie Recht, dass zuerst die Steuerzahler zur Kasse gebeten werden, bevor die kreditgebenden Geschäftsbanken ihre Guthaben bei der SNB tiefer bewerten müssen.
Sie haben auch Recht, dass unsere Nationalbank zum grössten „too-big-to-fail“ Risiko geworden ist für unser Land.
Ich habe immer argumentiert, dass es nicht sein kann, dass die SNB von den Geschäftsbanken eine Eigenkapitalquote von 19 Prozent verlangt, selber aber noch rund eine solche von 10 Prozent aufweist. Die SNB ist systemrelvanter als die Geschäftsbanken und sollte deshalb logischerweise eine höhere Eigenkapitalquote aufweisen als diese.
Kommt hinzu, dass möglicherweise das Gold bald unverkäuflich wird. Es könnte dann nicht mehr zur Befriedigung der Gläubigerbanken dienen. Das müsste mitberücksichtigt werden.
Sollte der Staat die SNB retten müssen aufgrund von einer Staatsgarantie, ist damit zu rechnen, dass die Schweiz das AAA-Rating sehr schnell verlieren wird.
Es ist erstaunlich, dass die Schweiz überhaupt noch ein so hohes Rating hat angesichts einer Notenbank, die angekündigt hat, sie beabsichtige, sich „unbeschränkt“ zu verschulden, um Euros zu kaufen.
Verliert die Schweiz wegen der SNB ihr AAA, dann ist mit einem rasanten Anstieg der Zinsen zu rechnen.
Als Oekonom kann ich lediglich eines mit Sicherheit sagen: Jeder Franken Verlust, den die SNB auf ihrem hochriskanten Devisenportefeuille verliert, geht zu Lasten der Schweizer Volkswirtschaft – ob auf Kosten der kreditgebenden Geschäftsbanken oder auf Kosten der Steuerzahler.
Bei den Geschäftsbanken könnte man allenfalls noch argumentieren, dass ausländischen Investoren „mitbluten“ würden.
Die Meinung, dass die SNB negatives Eigenkapital ausgleichen könnte durch das Drucken von Banknoten ist und bleibt eine Illusion.
Man kann nur hoffen, dass es Leser gibt, welche diese Zusammenhänge verstehen und Alarm schlagen, bevor es zu spät ist.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
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Tja, es muss wohl einen Grund geben, dass Ernst Baltensperger sowie Reto Föllmi beides anerkannte Professoren sind, die fähig sind in anerkannten wissentschaftlichen Journals zu publizieren und eben Dr. Meyer nicht.
Obiger Artikel beweist dies erneut.
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@Damiel Müller
Billiger geht es nicht mehr.
Und Sie sind Wissenschafter?
Warum wohl ist die SNB bestrebt, dass die Schweizerische Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik ihr Büro bei der SNB hat?
Und warum sitzen diverse Direktoren der SNB im Redaktionsauschuss dieser Zeitschrift?
Haben Sie in der Schweizerischen Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik schon einmal einen SNB-kritischen Artikel gelesen – oder in icononix?
Das nennt man „verkrustete Strukturen“.
Eine Verschwendung von Steuergeldern!
mfG
Marc Meyer
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Nein, ich bin kein Wissenschaftler, wäre es aber gerne.
Neben der Schweizerischen Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik gibt es noch hunderte weitere anerkannte Economic/Finance Journals.
Ihr genanntes gehört bestimmt nicht zu den renommiertesten (bzw. wenn ich ehrlich bin, kenne ich keinen einzigen bahnbrechenden Artikel der dort publiziert worden wäre).
Sie können Ihre „Story“ gerne bei irgendeinem dieser anderen Journals publizieren und mir damit beweisen, dass es zumindest einen weiteren ausgewiesenen Experten (Reviewer) gibt, der Ihre Meinung teilt.
Freundliche Grüsse
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@Züri-Essiggurke
Reines Spiel auf die Person.
Frustriert?
Ich wehre mich, wenn ich persönlich angegriffen werde. Jawohl, das tue ich.
Und wenn Sie mich persönlich angreifen, so erwarte ich, dass Sie ihren persönlichen Namen bekanntgeben.
Und nun habe ich wirklich keine Zeit für Polemik.
Schönes Wochenende und freundliche Grüsse:
Marc Meyer
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@Züri-Essiggurke
Take it easy. Mir hat Herr Meyer Aussagen angedichtet, die ich nicht gemacht habe; unterstellt ich hätte noch nie einen Kurs in Buchhaltung gemacht, etc.
Auf Argumente, die ihm nicht passen, wird gar nicht erst eingegangen, sondern es werden immer nur die gleichen Aussagen wiederholt, oft angereichert mit der Behauptung, der/die andere habe nichts begriffen….
Cheers!
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Absolut Ihrer Meinung. Achten Sie bitte wie Herr Meyer Argumenten, die nicht in sein Denkschema passen, ausweicht: Indem er die beleidigte Leberwurst spielt und sich in der Opferrolle suhlt! Auf meine Argumente 1-10 ist er zum Beispiel unter dem Vorwand der Polemik nicht eingetreten. Und wenn, dann folgen immer die gleichen Argumente, in etwas anderer Reihenfolge und Gewichtung. Dann jammert er, dass er auf anonyme Kommentare nicht antworte und tut genau dies, wenn er followers findet. Ich denke, dass eine Beurteilung solchen Verhaltens selbsterklärend ist.
mfg/
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@Züri-Essiggurke
Mit Ihrem Votum disqualifizieren Sie sich und Ihre Nationalbank. Ihr Kommentar verdeutlicht, dass die SNB und ihre anonymen, polemischen Fürsprecher fachlich am Ende sind.
Sie schiessen der Schweizerischen Nationalbank ein Eigentor.
Hat die SNB nur noch solche Fürsprecher wie Sie einer sind?
Das ist beschämend für unsere Nationalbank und ihre Volkswirtschafts-Professoren.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
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Herr Meyer
lösen Sie sich endlich einmal von der fixen Idee, dass alle, die von Ihnen abweichende Meinungen hätten, Vertreter der SNB seien.
Ich erlaube mir eine andere Meinung, und ich habe nichts mit der SNB zu tun. Sie legen andersdenkenden Kommentatoren jeweils Worte in den Mund, die diese so nicht gesagt haben. Ist dies Ihre Abwehrstrategie: Aussagen der Andersdenkenden zu verdrehen? Und bevor Sie wieder grossmäulig schreiben, dass allen andern die Argumente ausgegangen seien, beantworten Sie bitte zunächst einmal meine 10 Punkte. Sie nehmen die Worte „beschämend“ und „Polemik“ in den Mund: Genau so sind Ihre Antworten gegenüber Andersdenkenden!mfg
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@Blue Sky
Besten Dank für Ihren wertvollen Hinweis.
Sie sind offenbar vom Fach und kennen sich im Nationalbankgesetz besser aus als ich, was ich gerne akzeptiere.
Wichtig erscheint mir jedoch Folgendes:
Erstens:
Sie zweifeln auch nicht daran, dass es sich sowohl bei Banknoten als auch bei den Giroguthaben der Banken bei der SNB um Schulden der SNB bei der Wirtschaft handelt und keineswegs um Kredite der SNB an die Wirtschaft, wie die SNB behauptet. („Die Wirtschaft mit billigem Geld bzw. „Liquidität“ versorgen“ usw.)Zweitens:
Sollte gesetzlich nicht klar geregelt sein, dass die SNB bei Verlust ihres gesamten Eigenkapitals ihre Bilanz sofort deponieren muss, so bedeutet das eine grosse Gefährdung der Geschäftsbanken.Sollte der Euro wieder fallen, so kann das Eigenkapital sehr schnell sehr tief in den Negativbereich fallen. Es kann sich dann schnell um einen zwei- oder sogar dreistelligen negativen Milliardenbetrag handeln.
Die Banken müssen dann ihre Guthaben bei der SNB entsprechend abschreiben. Negatives Eigenkapital überträgt sich dann eins zu eins auf die kreditgebenden Banken.
Wie Sie sagen, werden dann die Steuerzahler zuerst noch zur Kasse gebeten werden. Das kann aber Jahre dauern und es ist keineswegs gesichert, dass auf diesem Weg schnell so hohe Milliardenbeträge über Steuern eingetrieben werden können.
Das gilt auch insbesondere deshalb, weil die SNB glaubhaft angedroht hat, dass sie „unbeschränkt“ Euros kaufen wolle. Dazu muss sie sich „unbeschränkt“ verschulden und die Abschreibungen der Banken steigen somit „unbeschränkt“.
Das „Loch im Eigenkapital der SNB“ wird somit „unbeschränkt“ grösser und wird die Banken in den Konkurs treiben.
Aus diesem Fall wäre es viel klüger, die Notenbank deponiert ihre Bilanz, sobald ihr Eigenkapital aufgebraucht ist.
Ansonsten droht, dass sie die ganze Wirtschaft mit in den Abgrund reisst.
Nachmals Danke und freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Marc Meyer, Dr.
Ja, zweifellos handelt es sich bei den Giroguthaben und dem Notenumlauf um Schulden (Verbindlichkeiten) der SNB gegenüber den Banken und dem Publikum.
Den zweiten Punkt – das Vorgehen im Falle einer Überschuldung der SNB – liesse sich aber durchaus noch etwas differenzierter betrachten. Ich schicke voraus, dass ich nicht weiss, was passieren würde. Aber gerade die Gesetzeslage spricht eher dagegen, dass die Dinge so mechanisch (und fast fatalistisch) ablaufen müssten, wie Sie es schildern. Warum das?
1. Wäre Art. 725ff OR auf die SNB anwendbar, hätten Sie Recht. Ein Schritt würde zwingend zum nächsten führen, und die SNB quasi in einer Abwärtsspirale in den Abgrund reissen.
Es wäre ja noch schlimmer als in Ihren „einfachen“ Zahlenbeispielen geschildert. Deponiert ein überschuldetes Unternehmen seine Bilanz, muss es seine Aktiven zu Liquidationswerten bewerten. So lange die Geschäftstätigkeit gesichert ist, bilanziert ein Unternehmen nach Fortführungswerten (Stichwort going concern). Eine Bilanzierung zu Liquidationswerten wäre eine Katastrophe für die SNB, weil Sie ihre riesigen Bestände an Gold und Devisenanlagen nicht mehr zum Marktwert bilanzieren könnte, sondern zu jenen Werten, welche Sie mit der Veräusserung maximal erzielen könnte. Weil die Veräusserung am freien Markt von solch grossen Beständen die Preise fallen liesse, stiege die Überschuldung der SNB im Falle eines Gangs zum Richter nochmals sprunghaft an. Zu den Devisenverlusten kämen garantiert markante, Gold- und Assetpreis-bedingte Bewertungsverluste hinzu.
2. Ich bin ferner überzeugt, dass der Bundesbeschluss, welcher dann auszuarbeiten wäre, aus andern Gründen keine Liquidation der Aktiven mit Rückzahlung der Schulden an die Gläubiger vorsehen kann. Mit einem solchen Vorgehen würde nicht nur die Bilanz der SNB zurückgefahren (bis sie nur noch den Verlustvortrag und ungedeckte Verpflichtungen beinhaltet, welche die Gläubiger letztlich abschreiben müssten), sondern quasi die Schweizer Wirtschaft (resp. zumindest deren Geldkreislauf) regelrecht eingedampft. Ich sehe keine wirklichen Alternativen dazu, dass der Steuerzahler die Verluste zu tragen hätte. Man erkenne die Ironie: Die SNB ist wohl selber schlicht „too big to fail“ und müsste durch alle Böden hindurch vom Staat gerettet werden.
3. Nun komme ich zur Frage, ob die Banken ihre Forderungen gegenüber der SNB abschreiben müssten. Gerade weil ich denke, dass die SNB faktisch nicht über ein geregeltes Konkursverfahren liquidierbar ist, gibt es mehr Spielraum für die Gläubiger als ich aus Ihren Voten herauslese. Nach den für die Geschäftsbanken anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften (entweder IFRS oder Bankengesetz, resp. die Ausführungsbestimmungen im RS-FINMA) müssten die Gläubigerbanken ihre Forderungen einem Impairment-Check unterziehen (d.h. prüfen, ob eine Wertberichtigung zu machen ist). Zentral dabei ist aber meines Erachtens nicht die Frage, ob in der Bilanz der SNB negatives Eigenkapital verbucht ist. Mit Ausnahme der SNB, welche regelmässig ihre Bilanzen publiziert, weiss ein Gläubiger i.d.R sowieso nicht, wie gross das Loch in der Kasse seines konkursiten Schuldners tatsächlich ist.
Die Banken müssen im Rahmen des Impairment-Tests eine andere Frage beantworten: Wie gross sind die Ausfälle, mit welchen Sie wahrscheinlich zu rechnen haben?
Zur Beantwortung dieser Frage machen die Gläubigerbanken einen Impairment-Test, welcher nichts anderes ist als der Vergleich der aktuell bilanzierten Forderung (in diesem Fall ggü. der SNB) und dem Net Present Value der geschätzen künftigen Rückzahlungen. Nur wenn die Gläubigerbanken aufgrund des Impairment-Tests zum Schluss kommen, dass die aktuellen Forderungen nicht vollständig einzubringen sind, muss sie Wertberichtigungen (sie nennen es „Abschreibungen“) verbuchen.
Ich kann mir vorstellen, dass aufgrund der faktischen Staatsgarantie der Eidgenossenschaft (mit AAA Rating) (ausgeführt in Punkt 2) die Gläubigerbanken in Treu und Glauben zum Schluss kommen können, dass ihre Forderungen ggü. der SNB nicht gefährdet sind. Sie könnten davon ausgehen, dass die Eidgenossenschaft für die Verluste der SNB einstehen wird und müsssten keine Wertberichtigungen verbuchen. Dann würde sich die Abwärtsspirale nicht so schnell und fatalistisch drehen, wie Sie es befürchten.
Verstehen Sie meine Ausführungen als Gedankenspiele, wie es auch ablaufen können – selbstverständlich weiss ich es nicht.
Wir müssen aber nicht darüber streiten, dass die SNB eine riskante Strategie fährt und der Schaden für die schweizerische Volkswirtschaft sehr gross werden könnte.
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@Marc Meyer, Dr.
Ich gehe mit Ihren Ausführungen weitestgehend einig, insbesondere was die ganzen buchhalterischen Fragen anbelangt. In der Frage, was im Falle einer Überschuldung der SNB passieren müsste, scheint mir der Verweis auf das subsidiär geltende OR allerdings nicht richtig.
Art. 29 NBG, auf welchen Sie in einem Ihrer Einträge verweisen, regelt nach meinem Dafürhalten lediglich, nach welchen Regeln Bilanz und Erfolgsrechnung zu erstellen sind. Selbst wenn hier das NBG noch etwas Interpretationsspielraum offen lässt, die Materialen zum Gesetz, namentlich die Botschaft über die Revision des NBG’s des Bundesrats (http://www.snb.ch/de/mmr/reference/snb_legal_docum_brbotschaft/source) wird in Abs. 2.4.2.1 deutlich. Art. 29 NBG verweist auf Art. 957-964 OR sowie Art. 662 ff. OR, nicht aber auf Art 725 ff. OR. Das scheint mir entscheidend, da Art. 957-964 OR und Art. 662 ff. OR zwar regeln, nach welchen Grundsätzen eine Überschuldung festzustellen ist, allerdings erst Art. 725 ff. OR festlegen, wie die Organe einer Unternehmung auf die Überschuldung zu reagieren haben (mit dem „Deponieren der Bilanz“).
Somit liefert erst Art. 32 NBG Hinweise auf das Liquidationsverfahren im Falle der Nationalbank. Auch wenn weder der Gesetzestext noch die Materialien (wieder die erwähnte Botschaft, Abs. 2.4.2.4) darauf schliessen lassen, dass die Verfasser an den Fall einer Liquidation als Folge einer Überschuldung gedacht haben, so wird doch klar, dass zur Auflösung der Nationalbank ein Bundesbeschluss (der eidgenössischen Räte) benötigt wird. Somit müsste in diesem Bundesbeschluss geregelt werden, ob das Kreditrisiko auf die Gläubiger-Geschäftsbanken abgewälzt würde, oder ob die öffentliche Hand mit einer Rekapitalisierung einspringen würde.
Ich tippe auf letzteres, auch wenn mir das als Steuerzahler nicht gefällt.
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@Betriebswirt
Danke für Ihren Beitrag
1.Richtig: Geldscheine sind per Gesetz Zahlungsmittel. Was Sie übersehen ist: Schweizerfranken Banknoten sind für sämtliche Marktteilnehmer in der Schweiz gesetzliches Zahlungsmittel – ausser für die Nationalbank selbst (solange sie die Banknoten auf der Passivseite unter Notenumlauf verbucht).
Ich gebe Ihnen ein anderes, einfaches Beispiel:
Angenommen ein Warenhaus (z.B. Jelmoli) stelle einen Gutschein aus für 100 Franken. Dieser Gutschein stellt für sämtliche Marktteilnehmer ein Gutschein dar ausser für Jelmoli selbst. Für Jelmoli ist und bleibt das das ein Schuldschein.
Genauso gehört der Notenumlauf der SNB nicht zu den liquiden Mitteln der SNB. Mit einer Vergrösserung des Notenumlaufs kann deshalb die SNB ihre Gesamtschulden nicht verringern. Der Notenumlauf ist selber eine Schuld der SNB.
2.Schulden reduzieren heisst, die Passivseite verkürzen. Sie schreiben, die SNB könne ihre Schulden gegenüber den Banken begleichen, indem sie diesen Geldscheine übergibt.
Das ist nicht korrekt: Emittiert die SNB Geldscheine, so lautet der Buchungssatz
Devisenanlagen / Notenumlauf
Die Passivseite der SNB-Bilanz wird dadurch nicht verringert, sondern vergrössert.
Die Schulden der SNB bei den Banken bleiben somit bestehen.
Würde die SNB die Guthaben der Banken bezahlen, indem sie den Banken Geldscheine überweist, so lautete der Buchungssatz:
Giroguthaben / Notenumlauf
Anstatt ungedeckte (wertlose) Giroguthaben in ihren Büchern hätten die Banken jetzt einfach ungedeckte (wertlose) Banknoten in ihren Tresoren.
Der Wert von Banknoten basiert auf dem Vermögen in der Bilanz der Zentralbank – nicht auf Vertrauen.
Nur eine gesunde Bilanz mit Eigenkapital gibt vertrauen. Das gilt sowohl für private wie auch für staatliche Banken.
Oder anders formuliert: Das gilt nicht nur für die Geldaggregate M1 – M3, sondern auch für das Notenbankgeld.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Meyer
Herzlichen Dank für Ihre Mühen alle Antworten, Kommentare und Fragen umfassend zu beantworten. Man kann Ihnen nur wünschen, dass Sie Gehör finden und eine breite öffentliche Diskussion einsetzt.
Ich rate Ihnen beginnen Sie einen eigenen Blog, damit Sie den nötigen Raum für Ihre Ansichten haben. Die seit Tagen laufende Diskussion hier bei IP zeigt Ihnen das Interesse der Leute für Ihre Themen.
Mich haben Sie auf jeden Fall überzeugt.
Viel Geduld beim Kampf gegen verkrustete Strukturen und alte Denkansätze.
Nobody
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Besten Dank.
Marc Meyer
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@Hardy, der Student
Sie schreiben: „Die Banken brauchen auch nichts abzuschreiben, wenn sie CHF in ihrer Kasse halten, denn CHF 100 sind CHF 100. Das ist unabhängig vom Eigenkapital der SNB.“ Und: „Keine Bank kann die SNB zwingen, Aktiva zu verkaufen, die SNB verkauft ihre Aktiva, wenn sie es für richtig hält.“
Das ist genau richtig, und es ist genau das, was Herr Meyer nicht begreift und nie begreifen wird. Ich habe auch in mehreren Beiträgen versucht, das zu erklären. Und letztlich ist es das, worauf sein Irrtümer beruhen. Aber er checkt es nicht, es ist hoffnungslos.
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Hallo Moneymoney!
Ja, ich habe Ihre Beiträge mit Interesse gelesen, wir sind fast vollständig deckungsgleich.
Nun, Herr Dr. Meyer nimmt sich sehr viel Zeit für das Thema und schreibt auch viel Passendes.
Vielleicht kommt man mit viel Geduld doch noch auf einen Nenner. Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht, mir persönlich ging das auch schon so.
Freundliche Grüße!
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@moneymoney
1. Angenommen, Sie besitzen eine Obligation im Nominalwert von 1000 Franken. Nun gehe das betreffende Unternehmen Konkurs, weil es keine Aktiven (Vermögen) mehr hat. Sie müssen ihre Obligation abschreiben. Ihr Wert fällt auf Null.
Banknoten sind Obligationsscheine der SNB bzw. Kontoauszüge bei der SNB in Form eines Inhaberpapiers.
2. Angenommen, Sie besitzen 1’000 Franken auf ihrem Girokonto bei einer Bank. Diese geht Konkurs, weil sie keine Aktiven mehr hat. Ihr Geld ist weg.
Dasselbe gilt für die Giroguthaben der Banken bei der SNB.
Fallen die Aktiven der SNB auf Null, so sind diese Giroguthaben wertlos. Dasselbe gilt für Banknoten (Obligationsscheine der SNB).
Besitzen Sie eine Banknote im Wert von 1’000 Franken und die SNB hat kein Vermögen mehr, so müssen sie diese Banknote (Obligation der SNB) abschreiben, genauso wie eine Obligation.
Banknoten und Giroguthaben der Banken in der Bilanz der SNB haben rechtlich denselben Status. Können gegeneinander ausgetauscht werden (Vortrag Jordan, Basel).
Wenn die Giroguthaben wertlos sind, so können die Banknoten nicht einen Wert haben.
Es geht hauptsächlich um über 300 Mrd. Giroguthaben der Banken bei der SNB, die abzuschreiben sind.
Die Banken werden Konkurs gehen. Die Schweizer Banken werden dadurch zum „Versuchskaninchen“ für die Wirtschaftswissenschaft!
Das hat es noch nie gegeben, dass eine Notenbank dermassen viel Kapital bei Privatbanken aufgenommen hat und möglicherweise verliert.
Und bitte schreiben Sie nicht, es sei hoffnungslos mit mir, bevor Sie nicht selber einmal einen Grundkurs in Buchhaltung besucht haben.
mfG
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@ Herr Meyer:
„Banknoten und Giroguthaben der Banken in der Bilanz der SNB haben rechtlich denselben Status. Können gegeneinander ausgetauscht werden (Vortrag Jordan, Basel).“
In diesem Punkt sind wir uns einig! Deshalb argumentiere ich manchmal mit Banknoten, genausogut kann man auch mit Giroguthaben argumentieren.
Mein Punkt ist: In CHF ausdrückt, sind Giroguthaben und Banknoten nie wertlos, solange es den Franken gibt, sondern ihr Wert entspricht immer genau dem Nominalwert (der Wert einer Hunderternote ist immer genau 100 Franken). Ausdrückt in anderen Einheiten (EUR, Gold, Güter…) kann der Wert natürlich schwanken. In einer Bilanz, die in CHF ausdrückt wird, ist der Wert von Banknoten und Giroguthaben jedoch konstant.
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@moneymoney
Sie behaupten, dass der reale Wert von Banknoten und Giroguthaben der Banken immer dem Nominalbetrag entspreche. Deshalb seien diese Schulden der SNB bzw. Guthaben der Banken bei der SNB immer zu 100 Prozent zu bewerten. Diese müssten demzufolge nie auch nur teilweise abgeschrieben werden.
Ein Konkurs der Banken aufgrund von Abschreibungen bei ihren SNB-Guthaben müsse deshalb nicht befürchtet werden (das wäre die logische Schlussfolgerung).
Dazu folgendes:
Angenommen: Der Wert einer Obligation betrage nominal 1’000 Franken. Fällt nun der Wert des Vermögens des emittierenden Unternehmens unter den Wert dieses Nominalbetrages der Obligation, so muss ein Investor die betreffende Obligation in seinem Portefeuille entsprechend tiefer bewerten (z.B. zu 90 Prozent oder 70 Prozent). Je nachdem wieviel der Wert des Vermögens gefallen ist.
Warum?
Wird das Unternehmen liquidiert, so resultiert aus dem Verkauf der Aktiven ein geringerer Betrag als die Obligation nominal Wert hat. Ergo fällt der reale Wert der Obligation – auch wenn der Nominalwert von 1’000 Franken immer noch auf der Obligation drauf steht.
Wenn also in der Bilanz eines Unternehmens auf der Aktivseite ein Vermögen von z.B. 70 000 Franken verbucht ist und auf der Passivseite eine Obligation mit dem Nennwert 100’000 Franken aussteht, so muss der Investor seine Obligation gemäss OR „fair and true“, d.h. zu 70 Prozent bewerten. Er darf sie nicht mit 100 Prozent bewerten.
Banknoten sind nichts anderes als Obligationsscheine der SNB (ohne Zinscoupon).
Wenn die SNB auf der Aktivseite ihrer Bilanz beispielsweise noch Euro besitzt im Wert von nur noch 70 Milliarden Franken, und auf der Passivseite hat sie noch ausstehende Schulden von 100 Milliarden Franken (sei es in Form von Giroguthaben oder Banknoten), so dürfen die 100 Milliarden von den Investoren (Banken) nur noch mit 70 Prozent des Nominalwertes bewerten werden.
Geschichtliches:
In der Wirtschaftsgeschichte ist es bisher schon oft vorgekommen, dass bei übermässigem Druck von Banknoten durch eine Notenbank eine Inflation oder gar Hyperinflation entstand. Die Banknoten verloren an Wert.
Der Zahlungsverkehr hat sich in den letzten Jahrzehnten aber vollkommen verändert:
Über 90 Prozent der Geldmenge bestehen aus Buchgeld. Und es dürfte neu und einmalig sein in der Wirtschaftsgeschichte, dass eine Notenbank zehn Mal mehr Buchgeld emittiert als Banknoten und „unbeschränkt“ weiter Buchgeld emittieren will, wie das die SNB glaubhaft angedroht hat.
Man kann nun nicht kommen und behaupten: Bei einer drastischen Expansion der Geldmenge fällt wohl der Wert der Banknoten, aber der Wert des Buchgeldes bleibe unverändert.
Das wäre unlogisch.
Ausstehende Banknoten und Giroguthaben der SNB verhalten sich in ihrem Wert analog. Sie können ja gegeneinander ausgetauscht werden (Jordan).
Zudem muss man sich auch bildlich vorstellen, was es heissen würde, wenn die SNB den Banken anstelle von deren Giroguthaben über 300 Milliarden Franken in Banknoten überweisen würde.
Der Zahlungsverkehr würde zusammenbrechen.
Und wenn die SNB dann noch behauptet, die Banknoten seien mehr wert als die Giroguthaben, so wäre der Betrug durch die SNB perfekt.
Die Banken müssten ihre hunderte von Milliarden Franken in Banknoten in ihren Büchern tiefer bewerten, wenn die SNB negatives Eigenkapital ausweist. Genauso wie Obligationen tiefer zu bewerten sind, wenn die Aktiven tiefer sind als die Schulden.
Last but not least:
Der tiefere Wert von Banknoten im Zahlungsverkehr manifestiert sich dadurch, dass die Preise steigen (Inflation).
Da aber niemand die Hunderten Milliarden Franken in Banknoten haben will, bleiben die Banken auf ihren Banknoten sitzen. Oder wollen Sie etwa Ihren Lohn usw. bar abholen? Ihr Auto, Ihre Miete usw. bar bezahlen? Kaum!
Den Banken wird es nicht gelingen, diese Massen von wertlosen Banknoten in ihren Tresoren in den Wirtschaftskreislauf zu pumpen. Deshalb müssen diese Massen von Banknoten entsprechend ihrem korrekten Wert („fair and true“) abgeschrieben werden.
Der korrekte Wert richtet sich nach dem Vermögen der Notenbank.
Zudem muss noch eine zusätzliche Abschreibung vorgenommen werden, da der Nutzen von Banknoten im Zahlungsverkehr bei hohen Beträgen drastisch geringer ist als der Nutzen von Buchgeld.
Wenn alle Zahlungen in einer Volkswirtschaft wieder bar getätigt werden müssen, so wird das die gesamtwirtschaftliche Produktivität massiv verschlechtern.
Das müssen Sie sich bei der Bewertung von Banknoten im Ausmass von Hunderten Milliarden ebenfalls überlegen.
Wissenschaftliches:
Jeder Wissenschafter freut sich über Experimente. Diese sind in der Wirtschaftswissenschaft äusserst rar.
Für die Volkswirtschaftslehre wird unsere Schweizerische Nationalbank immer mehr und mehr zu einem gewaltigen Experiment, das es noch nie gegeben hat.
Die ganze Welt wird zusehen. Nur die Schweizer werden leiden.
Als Wissenschafter wird es interessant zu sehen sein, was mit der SNB und den Schweizer Geschäftsbanken geschehen wird, wenn der Euro nach unten ausbricht und die SNB negatives Eigenkapital ausweisen wird.
Dieser Tag wird kommen. Früher oder später.
Hinterlegt die SNB ihre Bilanz bei negativem Eigenkapital? Wenn nicht: Schreiben die Banken ihre Guthaben bei der SNB entsprechend ab? Kommt es zu Bankenkonkursen? Was geschieht mit den Aktienkursen der Schweizerbanken? Kommt es zu Entlassungen? Kommt es zu einer Rekapitalisierung der SNB durch den Staat?
Wer zahlt?
Muss die Schweiz der EU beitreten, um einen höheren Euro-Wechselkurs auszuhandeln, um sich ihrer Schulden zu entledigen? undsoweiter undsofort.
Alles höchst interessante Fragen!
Als Wissenschafter fiebert man diesem Tag entgegen.
Ich bin aber vielmehr noch Schweizer und Volkswirtschafter aus Berufung.
D.h. ich betrachte Volkswirtschaftler als ein Instrument im Dienste der Menschheit. D.h. ich wünsche mir mehr, dass die Volkswirtschaftslehre den Menschen dient, als dass ich interessante wissenschaftliche Experimente „life“ miterlebe.
Ich möchte deshalb die Schweiz und insbesondere die Nationalbank davon warnen, dass sich das Experiment der SNB zu Anschauungsmaterial entwickelt, wie eine Notenbank einen ganzen Bankenplatz zerstören kann.
Anschauungsmaterial, das noch vielen Generationen von Studenten dazu dienen wird, zu verstehen, warum eine Notenbank sich nicht bei den Geschäftsbanken verschulden sollte, um dann mit diesem Kapital eine Wette auf dem Devisenmarkt einzugehen.
Es verwundert mich, wenn ich feststelle, dass die SNB sich dieser Diskussion hier vollkommen verschliesst und lieber über ihre „makroprudentiellen“ Ansätze parliert und stolz von einem Gammelhotel berichtet, das sie in Florida saniert hat.
Die SNB sollte endlich einmal der Realität in die Augen sehen. Die SNB hat immer noch nicht begriffen, in welche Gefahr sie die Schweiz und insbesondere die Banken bringt.
Sie träumt immer noch davon „keine Limiten“ zu haben, wie ihr „geistiger Übervater“ Professor Baltensperger unbedarft in der NZZ behauptet.
Ich hoffe, die SNB versteht mich.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Meyer
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@ Herr Meyer (Antwort auf Ihren Beitrag vom 21. November 2013 / 14:44)
Ich stimme Ihnen in einigen Punkten zu. Jedoch der folgende Satz ist m. E. nicht ganz richtig:
“Sie sehen: Wenn die SNB Banknoten druckt und dagegen die Guthaben der Banken bei der SNB abbaut, so entsteht dadurch keine Liquidität, wie Sie meinen. Es entstehen nur zusätzliche Schulden.”
Wenn die SNB Banknoten druckt und diese in ihre Bilanz aufnimmt, entsteht sehr wohl Liquidität. Jedoch entstehen dabei im selben Umfang Schulden in der Passivposition Notenumlauf.
Buchungssatz:
Liquide Mittel an NotenumlaufWerden die liquiden Mittel dann zur Rückzahlung der Giroguthaben der Geschäftsbanken verwendet, wird eine Umschuldung von der Passivposition “Giroguthaben GesBanken” in die Passivposition “Notenumlauf” vorgenommen.
Buchungssatz:
Giroguthaben GesBanken an Liquide MittelAuf die Ver- bzw. Überschuldung hat diese keinen Einfluss.
Somit entsteht kurzfristige schuldenfinanzierte Liquidität, welche anschliessend wiederum zur Schuldentilgung gebraucht wird, was ein Nullsummenspiel ist. Die Nettogesamtverschuldung bleibt immer gleich hoch. Man kann keine Schulden tilgen indem man andere aufnimmt.
Wie gesagt ist die Unterscheidung zwischen Illiquidität und Verschuldung unabdingbar.
Eine viel spannendere Frage haben Sie zudem mit folgendem Thema angerissen:
“////Die SNB behauptet nun, wenn sie die wertlosen Giroguthaben der Banken durch Banknoten ersetze, so können die Banken diese Banknoten zum Nominalpreis von 20 Mrd Franken bewerten. Hundert Franken blieben immer hundert Franken (Vortrag Jordan).
Auch der Kommentator “moneymoney” gleich nebenan argumentiert so.
Nur:
Wenn die Giroguthaben der Banken bei der SNB wertlos sind, weil die SNB über keine Aktiven mehr verfügt, so kann es nicht sein, dass nun die Banknoten plötzlich einen Wert haben sollen.
Im ersten Fall stehen den 20 Mrd Guthaben der Banken auf der Passivseite der SNB-Bilanz 20 Mrd negatives Eigenkapital gegenüber. Deshalb sind die Guthaben der Banken bei der SNB wertlos.
Im zweiten Fall stehen den 20 Mrd Franken Banknoten auf der Passivseite der SNB-Bilanz genauso 20 Mrd Franken negatives Eigenkapital gegenüber. Deshalb sind auch diese Banknoten wertlos (Banknoten sind Kontoauszüge bei der SNB in Form von Inhaberpapieren).////”Ihr obigen Schilderungen sowie die dargelegte Argumentation der SNB führt also schlussendlich zur Frage, woraus eine Banknote/Währung ihren Wert bezieht. Nachfolgend habe ich versucht die beiden Argumentationen zum Wert der Banknote nachzuvollziehen:
Argumentation Dr. Jordan:
Theoretisch ist eine Banknote im Papiergeldstandard (im Gegensatz zum Goldstandard) kein Inhaberpapier mehr, welches die SNB verpflichtet irgendeine Leistung an den Inhaber zu leisten (Devisen, Gold etc.). Somit richtet sich der Preis auch nicht mehr nach der finanziellen Gesundheit der SNB. Der Preis einer Währung spiegelt sich im Währungskurs im Vergleich mit anderen Währung wieder. Somit würde die Banknote auch bei einer Überschuldung der SNB noch einen Wert haben.
Argumentation Dr. Meyer:
Sie gehen davon aus, dass eine Banknote eine Bestätigung/Inhaberpapier für die Schuld der SNB bei einem Gläubiger (dem Inhaber der Note) ist (in unserem Beispiel eine Geschäftsbank). In diesem Fall wäre der Wert der Banknote abhängig von der finanziellen Gesundheit des Schuldners (hier SNB). Somit wäre diese bei einer Überschuldung der SNB wertlos.
Sind sie mit meiner Gegenüberstellung einverstanden Herr Meyer? Falls Nein bitte ich um Korrektur…
Freundliche Grüsse
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@Cooper: Interessant ist, sich zu überlegen, was passiert, wenn im Fall von negativem EK der CHF an Wert verlieren sollte, z.B. gegenüber EUR und Gold. EUR und Geld werden dann wertvoller (in CHF ausgedrückt), und da dies Aktiven der SNB sind, verbessert sich das EK – die Passiven sind ja konstant, ein Franken ist ein Franken.
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@Cooper
Ihre Aussage:
„Wenn die SNB Banknoten druckt und diese in ihre Bilanz aufnimmt, entsteht sehr wohl Liquidität. Jedoch entstehen dabei im selben Umfang Schulden in der Passivposition Notenumlauf.
Buchungssatz:
Liquide Mittel an Notenumlauf“ist so nicht ganz korrekt. Es gibt in der Bilanz einer Notenbank keinen Aktivposten „Liquide Mittel“ (mindestens nicht um Liquide Mittel in Landeswährung). Die Aufnahme von Banknoten in die Tresore der Notenbank wird zwar in deren Buchhaltung verbucht, aber der Posten „Liquide Mittel“ (wenn er denn so heisst) wird direkt im Notenumlauf verrechnet.
Der Passivposten „Notenumlauf“ verändert sich in seiner Höhe nur dann, wenn sich – wie sein Name schon sagt – der Umlauf an Noten (im Publikum) verändert – d.h. dann, wenn die Geschäftsbanken bei der Notenbank Banknoten abheben oder einzahlen.
Der Buchungssatz lautet in der Bilanz der Notenbank lautet, im Fall eines Banknotenbezugs einer Geschäftsbank:
Giroguthaben GesBanken an Notenumlauf
Also ein Passiventausch oder eine „Umschuldung“, wie Sie es genannt haben.
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@Hardy, der Student
Es geht um über 300 Milliarden Franken Girogutahben der Banken bei der SNB.
Die Banken haben einen Anspruch darauf, diese Guthaben von der SNB wieder vollständig zurückzuerhalten.
Ansonsten wären das ja gar keine „Guthaben“. Bei „Guthaben“ hat man etwas „zugute“.
Ein einfacher Vergleich:
Wenn Sie, Hardy, der Student, beispielsweise 10’000 Franken auf Ihr Girokonto bei Ihrer Bank einzahlen, so werden Ihnen diese „gutgeschrieben“. D.h. Sie können jederzeit darüber verfügen. Sie haben nun ein „Guthaben“ bei der Bank.
Es kann sein, dass Ihre Bank mit Ihrem Geld Aktien kauft und diese steigen im Wert auf 11’000 Franken. Wollen Sie Ihr Geld zurück, so haben Sie keinen Anspruch darauf, die Aktien zu erhalten. Sie haben aber Anspruch darauf, dass Sie Ihre 10’000 Franken wieder erhalten.
Genauso ist es mit den Guthaben der Geschäftsbanken bei der SNB. Wenn die Banken bei der SNB 100 Mrd. Franken anlegen, so haben die Banken dieses Geld jederzeit wieder zugute. Es sind ja Giroguthaben.
Wenn die SNB damit Gold kauft, so haben die Banken keinen Anspruch darauf, Gold von der SNB zu beziehen. Sie haben aber Anspruch darauf, die 100 Mrd. Franken wieder zurückzuerhalten.
Gehen wir wieder zum einfachen Beispiel zurück:
Angenommen, Ihre Bank kauft mit Ihrem Geld Aktien. Diese fallen auf 9’000 Franken. Wollen Sie nun Ihr Geld von der Bank zurück, so muss die Bank die Aktien verkaufen. Sie erhält dafür aber nur noch 9’000 Franken. D.h. die Bank kann Ihnen, Hardy, der Student, nur noch 9’000 Franken zurückzahlen.
Sie haben also einen Verlust von 1’000 Franken, den Sie abschreiben müssen.
Gehen wir nun wieder zurück zu den Giroguthaben der Geschäftsbanken bei der SNB:
Kauft die SNB mit den 100 Mrd. Franken Euro, und dieser fällt um 20 Prozent, so verliert die SNB damit 20 Mrd. Franken.
Fordern nun die Banken ihre Gurthaben von der SNB zurück, so erhalten sie nur noch 80 Mrd. Franken anstatt 100 Mrd. Franken.
Die SNB ist insolvent.
Die SNB besitzt ein negatives Eigenkapital von 20 Mrd Franken.
Sie kann nun den Banken nicht sagen: Gebt uns nochmals 20 Mrd Franken Kredit (in Form von Giroguthaben oder Banknoten) und dann ist die Schuld beglichen.
Wichtig: Banknoten sind ein Kredit der Wirtschaft an die SNB – nicht umgekehrt.
Wenn Sie, Hardy, der Student mir 100 Franken geben und ich habe nur noch 80 Franken, so kann ich Ihnen auch nicht sagen: Geben Sie mir nochmals 20 Franken und dann ist die Schuld beglichen. Oder?
Die Banken müssen demzufolge die 20 Mrd. Franken abschreiben und können Konkurs gehen.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
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Hallo Herr Dr. Meyer!
Weitgehend Konsens, aber noch nicht völlig.
Ja, wenn meine Bank sich verspekuliert, kann es sein, das meine Giroforderung nicht erfüllt wird, dann muß ich Abschreibungen vornehmen.> „Kauft die SNB mit den 100 Mrd. Franken Euro, und dieser fällt um 20 Prozent, so verliert die SNB damit 20 Mrd. Franken.
Fordern nun die Banken ihre Gurthaben von der SNB zurück, so erhalten sie nur noch 80 Mrd. Franken anstatt 100 Mrd. Franken.
Die SNB ist insolvent.
Die SNB besitzt ein negatives Eigenkapital von 20 Mrd Franken.“Negatives Eigenkapital, ja, und technisch insolvent, überschuldet.
Aber eben nicht illiquide.
Die SNB kann trotzdem die 100 Mrd. auszahlen.
Die SNB würde die CHF ohne Abschlag auszahlen, wenn die Banken es wünschen würden.> „Sie kann nun den Banken nicht sagen: Gebt uns nochmals 20 Mrd Franken Kredit (in Form von Giroguthaben oder Banknoten) und dann ist die Schuld beglichen.“
Die SNB nimmt das Geld aus ihrer „internen Kasse“. Unter der Voraussetzung, dass Geld gedruckt wurde, kann sie es auch auszahlen.
Woran sollte das Ihrer Meinung nach scheitern?> „Wichtig: Banknoten sind ein Kredit der Wirtschaft an die SNB – nicht umgekehrt.“
Die Geldscheine sind ja keine Banknoten. Wenn jemand wirklich eine Banknote hat, dann ist die Geldzahlung noch gar nicht erfolgt, der Halter einer Banknote hat nur den Anspruch auf eine Geldzahlung.
Der Halter von Geld hat keine Ansprüche mehr, er hat das Geld.
Bei Goldtalern ist der Unterschied zwischen Noten und Geld sofort einleuchtend.
Bei Papiertalern kommt es hier zur Verwirrung, die Verantwortung hierfür trägt hier insbesondere die SNB (bzw. die Zentralbanken), weil selbst diese Leute behaupten, die Geldscheine wären Banknoten.
Gleichzeitig sagen sie dann noch schnell: „April, April, fordern könnt ihr für unsere Banknoten aber nichts.“Daher kommt die Verwirrung.
> „Wenn Sie, Hardy, der Student mir 100 Franken geben und ich habe nur noch 80 Franken, so kann ich Ihnen auch nicht sagen: Geben Sie mir nochmals 20 Franken und dann ist die Schuld beglichen. Oder?“
Richtig, mich (!) brauchen sie nicht um die 20 Franken zu bitten, das klappt nicht.
Aber wenn Ihr Vater so nett ist…
Dann klappt es eben doch mit der vollständigen Auszahlung der 100 Franken an mich (!).> „Die Banken müssen demzufolge die 20 Mrd. Franken abschreiben und können Konkurs gehen.“
Nein, die Banken bekommen ihr Geld.
Die SNB holt es sich „vom Papa“, aus der internen Kasse.
Daraus resultiert die Schuldenposition „Banknotenumlauf“. Diese Schuldenposition ist falsch bezeichnet, die SNB schuldet die Rückzahlung der ausgezahlten CHF-Scheine nach dort, von wo sie die Scheine genommen hat.Die angeblichen Banknoten sind in Wahrheit Geldscheine. Staatspapiergeld.
Freundliche Grüße!
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@Züri-Essiggurke
Als anonymer Kommentator steht es Ihnen nicht zu, auf meine Person zu spielen; mich in meiner Persönlichkeit anzugreifen. Sie kaschieren damit lediglich Ihre fachliche Unzulänglichkeit. Das gilt insbesondere für den alles entscheidenden Punkt 9.
Wenn Sie mich persönlich angreifen, so erwarte ich zumindest von Ihnen, dass Sie auch den Mut haben, mit Ihrem persönlichen Namen dazu zu stehen.
Ich breche deshalb hier die polemische Diskussion mit Ihnen, Essiggurke, ab. Sie können sich unter Ihrem persönlichen Namen wieder melden.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
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Guten Tag Herr Meyer
Ihre Reaktion überrascht mich nicht und Ihre abermalige Wertung auch nicht. So reagiert man, wenn einem die Argumente ausgegangen sind (siehe Pkt 10).
Sie teilen aus, sind aber bei Rückmeldung mit gleichem Stil und wording („Ammenmärchen“ ist Ihre Wortschöpfung die Sie u.a .bei Andersdenkenden anwenden) jeweils zutiefst beleidigt und brechen unter dem Vorwand der Anonymität den Kontakt jeweils ab. Wenn Sie konsequent wären, Herr Meyer, dann müssten Sie auch den Kontakt mit allen übrigen anonymen Schreibern abbrechen. Tun Sie aber nicht, solange deren Ansichten in Ihr Denkschema passen. Wer austeilt, muss auch einstecken können!
mfg
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@Häschen
Vielen herzlichen Dank.
Tut gut.Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Vielen Dank, Dr. Meier, für Ihre Beiträge zum Thema und die Zeit, die Sie in Ihre Beiträge hier investierten. – Hoffe, auch ein paar SNB-Granden und Politiker versuchen zu verstehen resp. durchdringen gedanklich die Problematik. Es wäre uns allen zu wünschen.
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@Klaus Kastner
Doch. Es geht um die Zahlungsunfähigkeit der SNB.
Wenn die SNB auf ihrer Aktivseite nicht mehr genügend Vermögen besitzt, ist sie zahlungsunfähig.
Der Notenumlauf gehören NICHT zu den liquiden Mitteln der SNB.
Bei negativem Eigenkapital der SNB müssen die Gläubigerbanken deshalb ihre Guthaben bei der SNB entsprechend abschreiben.
Durch zusätzliche Ausdehnung der Schulden kann die SNB ihre Gesamtschulden nicht veringern.
mfG
Marc Meyer
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Hallo Herr Dr. Meyer!
Sie schreiben:
> „Doch. Es geht um die Zahlungsunfähigkeit der SNB.
Wenn die SNB auf ihrer Aktivseite nicht mehr genügend Vermögen besitzt, ist sie zahlungsunfähig.“Die Banken mit Giroguthaben bei der SNB haben einen Anspruch auf Zahlung in CHF.
Diesen Anspruch kann die SNB erfüllen, den Banken gegenüber ist die SNB nicht zahlungsunfähig.
Keine Bank kann die SNB zwingen, Aktiva zu verkaufen, die SNB verkauft ihre Aktiva, wenn sie es für richtig hält.Völlig falsch ist Ihre Aussage trotzdem nicht, denn es gibt tatsächlich einen Gläubiger der SNB, der die SNB zwingen könnte, Aktiva zu verkaufen. Dieser Gläubiger ist der Staat, die Staatsschatzkammer. Von dort hat die SNB das Geld, welches sie ausgezahlt hat, per Kredit bekommen.
Dieses Kreditverhältnis wird uns von der Obrigkeit nicht dargestellt, stattdessen wird uns ein Banknotenmärchen aufgetischt.Banknoten sind aber nicht im Spiel. Es handelt sich um Papiergeld, Staatspapiergeld.
Sollte die SNB tatsächlich z.B. 100 Milliarden CHF verzocken, dann hat sie Volksvermögen verzockt, denn das Geld in der Staatsschatzkammer ist Volksvermögen.
Das Geld in der Staatsschatzkammer ist ein Sondervermögen des Staates, es ist die Grundlage der Währung.
Mit diesem Sondervermögen muss sorgsam umgegangen werden, weil sonst die Währung ruiniert werden kann. (Siehe z.B. Mugabe, der ist nicht sorgsam mit seiner Währung umgegangen.)Können wir vielleicht so einen Schulterschluss herstellen?
> „Bei negativem Eigenkapital der SNB müssen die Gläubigerbanken deshalb ihre Guthaben bei der SNB entsprechend abschreiben.“
Nein, die Banken müssen nichts abschreiben, weil die SNB den Banken das Geld, auf das sie einen Anspruch haben, auszahlen kann.
Die Banken brauchen auch nichts abzuschreiben, wenn sie CHF in ihrer Kasse halten, denn CHF 100 sind CHF 100. Das ist unabhängig vom Eigenkapital der SNB.
Trennen Sie sich von der Banknotendenke, die passt nicht mehr. Notenbanken und Banknoten sind nicht mehr da, wir haben es mit Zentralbanken und Staatspapiergeld zu tun.Deshalb müssen wir anders argumentieren.
Sonst passt es nicht.Freundliche Grüße!
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Guten Abend
Es scheint eine Mehrheit zu geben, die ein negatives EK bei der SNB für tragbar hält, weil im Inland 100chf 100chf sind. Was wollen die Geschäftsbanken für ihre Giroguthaben auch anderes verlangen. Meine Frage wäre, kann man zwingend davon ausgehen, dass eine Bevölkerung im Inland CHF als werthaltiges Tauschmedium akzeptiert, wenn bekannt ist, dass die ausgebende Notenbank überschuldet ist. Besteht nicht die Gefahr, dass heutige 100chf nur noch bedrucktes Papier sind. Ist die Wette der SNB dieses Risiko wert? Eine Währung hat ja auch nach innen einen Wert, solange alle daran glauben. Wenn der Erste beginnt Chf in der CH abzulehnen, weil er meint die ausgebende Nationalbank ist ein Pleiteunternehmen, dann fällt das Papiergeldsystem zusammen. Es wurden hier andere Notenbanken mit neg EK in der Geschichte erwähnt. Wie ging es denn dort aus?
Nobody
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@nobody
Wenn dem Geld auf der Passivseite des Geldemittenten kein Vermögen auf der Aktivseite gegenübersteht, so ist das Geld wertlos.
Der weitaus grösste Teil der Geldmenge M1 – M3 (90 Prozent) besteht aus Buchgeld, das vom Bankensystem emittiert wird. Wenn Sie, nobody, Geld auf einer Bank angelegt haben, und diese Bank geht Konkurs, so ist Ihr Geld auch wertlos.
Das gilt nicht nur für das von den Geschäftsbanken emittierte Geld, sondern auch für das von der Notenbank emittierte Geld (Banknoten und Giroguthaben der Banken bei der SNB).
mfG
Marc Meyer
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@Nobody: Ein negatives EK ist sicher nichts Erstebenswertes, und es könnten Zweifel an der Glaubwürdigkeit der SNB aufkommen. Zu beachten ist jedoch, dass ein negatives EK entsteht, wenn die Aktiven (z.B. EUR) relativ zum CHF an Wert verlieren, der CHF also stark ist. Führen nun die erwähnten Zweifel an der Glaubwürdigkeit der SNB dazu, dass der CHF an Wert verliert, also EUR, Gold etc. relativ zum CHF an Wert gewinnen, so stärkt dies das EK. Die Aktiven werten sich auf (in CHF), auf der Passivseite ist ein Franken ein Franken, so dass das EK steigt. Der CHF kann nicht gleichzeitig stark sein (was eine Voraussetzung ist für negatives EK) und wertlos (wie von Herrn Meyer behauptet im Fall von negativem EK).
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Sehr geehrter Herr Meyer
Hier einige Fragen an Sie:
– Welches ist der Wert einer Hundert-Franken-Note, ausgedrückt in Franken, wenn sich die Notenbankgeldmenge massiv vergrössert (z.B. verzwanzigfacht)? (Meine Antwort: 100 Franken)
– Welches ist in diesem Fall der Wert von Giroguthaben in der Höhe von 100 Franken, ausgedrückt in Franken? (Meine Antwort: 100 Franken)
– Ich bin eine Geschäftsbank, habe eine Hunderternote, gehe zur SNB, und verlange „mein Geld zurück“. Was sollte mir die SNB da zurückgeben? (Meine Antwort: Nichts, ich habe keinen Anspruch auf die Assets in der Bilanz der SNB.)
– Angenommen, es gibt in der Schweiz eine hohe Inflation und der Franken verliert massiv an Wert gegenüber anderen Währungen und Gold. Was passiert mit dem Eigenkapital der SNB? (Meine Antwort: Es vergrössert sich, da die Aktiven an Wert gewinnen, ausgedrückt in CHF.)
Und ja Herr Meyer, ich habe Ihre Beiträge gelesen, erlaube mir aber eine andere Meinung zu haben als Sie.
Danke.
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@moneymoney
-Es gibt keinen linearen Zusammenhag zwischen Geldmenge und Geldwert. Wenn die Geldmenge steigt aufgrund einer Verschiebung der Nachfragekurve nach oben und rechts, so steigt der Geldwert bei steigender Geldmenge.
Wenn die Geldmenge steigt wegen einer Verschiebung der Angebotskurve nach rechts und unten, so fällt dabei der Geldwert.
Was ich Ihnen hier soeben vorgetragen habe ist eine Widerlegung der naiven Quantitätsgleichung von Irving Fisher.
Ich hoffe, dass ich diese Zusammenhänge einmal in einem weiteren „Standpunkt“ auf Insider Paradeplatz darlegen kann.
Wenn Sie diese Zusammenhänge wirklich interessieren, so schreiben Sie sich doch bitte einmal bei Herrn Lukas Hässig, Sie würden gerne mehr darüber erfahren.
-Der Wert von Giroguthaben hängt wesentlich von der Geschäftsbank ab, wo sie die Giroguthaben halten. Wenn Sie 100 Franken oder 100’000 Franken bei einer Geschäftsbank parkieren, so sind diese verloren, wenn die betreffende Geschäftsbank Konkurs geht.
Analog: Wenn die Geschäftsbanken hunderte Milliarden Franken bei der SNB anlegen, so ist dieses Geld weg, wenn die SNB keine Aktiven mehr besitzt.
-Es geht hier nicht darum, dass eine Hunderternote umgetauscht werden soll. Umgekehrt: Die SNB hat ihre Euros mit Giroguthaben der Banken finanziert. Fällt das Eigenkapital der SNB in den negativen Bereich, so sind die Giroguthaben wertlos. Grund: Auf der Aktivseite der SNB-Bilanz befindet sich kein Vermögen mehr. Ich habe Ihnen das in einer früheren Antwort ausführlich und mit Buchungssätzen beschrieben.
Auf der Aktivseite der SNB-Bilanz befindet sich negatives Eigenkapital. Auf der Passivseite Giroguthaben der Banken. Diese sind wertlos, weil die SNB kein Vermögen mehr besitzt.
Werden nun die Giroguthaben der Banken durch Banknoten ersetzt, so sind auch diese Banknoten wertlos, da die SNB auf ihrer Aktivseite kein Vermögen mehr besitzt.
Der Betrag, den die SNB in Devisen (Euro, Dollar usw.) hält ist rund zehn Mal grösser als ihr Eigenkapital in Schweizerfranken.
Sie schreiben, Sie erlauben sich, eine andere Meinung zu haben als ich. Ihr Recht.
Also gehen Sie doch auf meine Argumentation ein und zeigen Sie auf, wo und weshalb Ihre Meinung anders ist.
mfG
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Sehr geehrter Herr Meyer
besten Dank für Ihre Replik. Erlauben Sie mir vorweg folgenden persönlichen Kommentar: Mir ist aufgefallen, dass Sie sehr oft von Ihnen abweichende Darstellungen oder Meinungen werten mit Wörtern wie:“… sich haben nicht verstanden“ oder „… Sie liegen falsch“ etc. Dies erweckt den Anschein, dass Sie Ihre Position a priori als die richtige ansehen: eine ungünstige Voraussetzung für die Suche nach der Wahrheit und der für die Weitrführung einer fundierten Diskussion.
Nun zu Ihren Punkten 1 – 10:
1. Die Buchhaltungsregeln gelten in der Betriebsrechnung selbstverständlich für alle Unternehmen. Die Jahresrechnung einer Geschäftsbank muss aber anders interpretiert werden als der Notenbank-Ausweis, weil letztere einen verfassungsmässigen Auftrag erfüllt und daher nicht gewinnorientiert tätig ist.
2. Der Notenbank-Ausweis ist im Lichte der nationalen Buchhaltung zu interpretieren, weil die SNB einen volkwirtschaftlichen Auftrag zu erfüllen hat.
3. Der inländische Geld- und Kapitalmarkt ist zu klein, um die grossen Notenbank-Anlagen zu absorbieren, ohne kurssteigernde Effekte auszulösen. Nicht nur die Notenbank steht vor dem Problem die Anlagen zu diversifizieren, sondern auch die Geschäftsbanken. Hierzu genügt ein Blick in die CH-Kapitalvekehrsbilanz.
4. Sie beziehen sich nur auf das Jahr 2010. Um Ihre generelle Ausssage abzustützen sollten Sie die Referenzperiode erweiteren und eine Zeitreihe berücksichtigen. Hinzu kommt, dass die Exportunternehmen vermehrt Preiskonzessionen machen mussten. Dies erklärt auch den leichten Anstieg der Exporte. Allerdings können diese Preiskonzessionen nicht endlos gemacht werden.
5. Swatch Group exportiert vor allem in den asiatischen Raum. Die Asiaten bezahlen in Dollar oder in CHF und nicht in EURO. Swatch ist im Billiguhren-Segment, wo die Preiselastizität der Auslandsnachfrage geringer ist als bei Luxusuhren. Es gibt aber in der CH – ausser den mulitnationalen – eine grosse Anzahl von KMU im Maschinenherstellungsbereich. Dort sind die Zahlen anders. Es ist verfänglich die Argumentation nur an einem Sonderfall (Swatch) abzustützen.
6. Die tiefe Inflationsrate ist seit 2008 nicht ein CH-Sonderfall, sondern in allen Industrieländern zu verzeichnen. In Japan seit bald einem Jahrzehnt. Dies hängt mit der schleppenden internationalen Konjunktur seit der Finanzkrise zusammen. Dass wir aufgrund des starken Frankens im Ausland günstiger einkaufen ist ein willkommener Nebeneffekt, werden dadurch eben die Halbfabrikate billiger importiert, sodass auch der Export (=Endprodukte) dann günstiger erfolgen kann.
7. Das tiefe Zinsniveau in der CH ist u.a. das Ergebnis des starken Zuflusses an Auslandgeld in das CH-Bankensystem, was den Franken stärkt. Diese Situation hatten wir aber auch vor der Festlegung der Mindestkursgrenze. Für die exportorientierten KMU, die in en Euroraum exportieren ist jedoch der Wechselkurs für Erweiterungsinvestitionen und damit Arbeitsplätze entscheidend.
8. Jede Notenbank, ob ECB oder Fed oder SNB, hat einen volkswirtschaftlichen Auftrag zu erfüllen und da sie über die Geldhoheit und das Geldmonopol verfügt das Recht und die Pflicht, ihre Geld- und Wechselkurspolitik auf die Bedürfnisse der ganzen Volkswirtschaft auszurichten; dies beinhaltet auch den Auftrag, die Geldmenge zu erhöhen oder zu verkleinern. Daher mein Hinweis auf die Güterabwägung.
9. Die Geschäftsbanken müssen ihre Giroguthaben bei der SNB nie abschreiben, da es dort kein negatives Eigenkapital geben kann. Dies ist – mit Verlaub – Ihr Ammenmärchen, das sie mit dem Wort „Volksverführer“ so schön populistisch noch anreichern.
10. Leider haben Sie mit keinem Wort zur Input-Output-Analyse Stellung genommen. Im Gegensatz zu Ihnen habe ich versucht, sachlich zu antworten, und mich – mit Ausnahme von Pkt. 9. – einer persönlichen Wertung enthalten. Ihre Art wie Sie jedoch über Andersdenkende abwertend herfallen sollten Sie sich abgewöhnen, sonst schaden Sie sich selbst.
mfg
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Guten Tag Herr Meyer
besten Dank für ihre Antwort. Um es vorwegzunehmen: Ich bin nicht von der SNB wie Sie dies offensichtlich bei allen unterstellen, die anderer Meinung sind als Sie. Von dieser fixen Idee sollten Sie ich lösen.
Zu Ihren Hinweisen:
Ich bin mit Ihnen einig, dass die Geschäftsbanken die Regeln der doppelten Buchhaltung befolgen und dies in praxi auch tun. Wobei ich auch davon ausgehe, dass Ihnen die Problematik der buchhalterischen Erfassung von Eventualverpflichtungen und der Verbuchung von offenen Futures- und Derivatkontrakten bekannt ist.
Dagegen bin ich mit Ihnen nicht einig, dass Ihre einzelwirtschaftlichen Aussagen tel quel auf die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (früher Nationale Buchhaltung) anwendbar sind. Da die SNB eine volkswirtschaftliche Aufgabe erfüllt, gibt der Input- Output-Analyse-Ansatz Antworten zu Ihren Fragen. Diesem liegt das volkswirtschaftliche Kreislaufmodell zugrunde; d.h. es werden vor allem die Geld- und Realströme zwischen aggregierten Wirtschaftssubjekten inkl. Geschäftsbankensystem/SNB und Ausland analysiert.
In der volkswirtschaftlichen Gesamtbetrachtung geht es aber auch um Güterabwägungen, z.B. was ist für die CH-Volkswirtschaft schädlicher: Den Euro-Kurs mittels Mindestkurs festzusetzen oder die Arbeitsplätze in der Exportwirtschaft aufs Spiel zu setzen? Wie Sie selbst wissen, führen unmittelbare Anpassungsprozesse an erratische Wechselkursveränderungen zu grossen volkswirtschaftlichen Instabilitäten. Dies hat nichts zu tun mit der langfristigen Unterbindung der Marktkräfte; dieser Vorgang wird durch die Mindestkursfestsetzung nur geglättet, jedoch langfristig nicht verhindert.
Möchten Sie zur Durchsetzung der Regeln der doppelten Buchhaltung kurzfristig lieber Tausende von Arbeitsplätzen aufs Spiel setzen und die Verantwortung hierfür übernehmen ? Darf ich Sie bitten, hierzu einmal sachlich Stellung zu beziehen? Besten Dank.
mfg-
@Züri-Essiggurke
Schon lange erwarte ich, dass sich die SNB hier einmal zu Wert meldet. Das Thema scheint ihr aber zu unwichtig.
Sie „legten sich so ins Zeug“ für die Nationalbank, dass es mir wirklich vorkam, als seien Sie ein Notenbanker.
Aber da Sie sich deutlich von unserer Nationalbank distanzieren, bitte ich Sie natürlich in aller Form um Entschuldigung.
1, Es geht nicht darum, ob die Geschäftsbanken die Regeln der doppelten Buchhaltung einhalten. Da haben Sie etwas falsch verstanden. Es geht darum, ob die SNB begriffen hat, wie doppelte Buchhaltung funktioniert.
Der SNB-Chef behauptet, die SNB könne negatives Eigenkapital ausgleichen durch Druck von Banknoten. Die Aussage des SNB-Chefs belegt, dass die SNB die doppelte Buchhaltung nicht versteht.
2. Es geht hier nicht um die „Nationale Buchhaltung“, sondern um die „Buchhaltung der Nationalbank“. Auch da verwechseln sie zwei Dinge.
3. Sie erwähnen die Geldströme. Es ist Ihnen offenbar entgangen, dass die SNB 99 Prozent ihres (unseres) Vermögens ins Ausland exportiert (ausser den Goldreserven). Damit kurbelt sie die Wirtschaft im Ausland an auf Kosten der Schweiz. Nicht bemerkt?
Wenn die SNB die Arbeitslosigkeit in der Schweiz investieren will, so muss sie in der Schweiz investieren und nicht im Ausland, wie Sie behaupten. Auch das verwechseln Sie.
4. Offenbar ist Ihnen auch nicht aufgefallen, dass im Jahre 2010, als die massivsten Interventionen der SNB stattfanden (rund 200 Mrd), die Importe stärker zurückgingen als die Exporte. Das ist der Beweis dafür, dass der damalige Rückgang der Export nicht auf den starken Franken zurückgeführt werden kann. Vergessen?
5. Offenbar ist Ihnen auch entgangen, dass beispielsweise die Aktien des Exportunternehmens Swatch Group seit den ersten Interventionen der SNB bis heute sich rund versechsfacht haben. Der Grossaktionär bei Swatch, Hayek, war an diesem dubiosen „Franken-Rütli“ dabei, als der Mindestkurs beschlossen wurde.
Das nennt man „Jammern auf hohem Niveau.“
6. Sie haben sich offenbar auch noch nie Gedanken dazu gemacht, dass der starke Franken für die günstigen Importe verantwortlich ist, was die Inflation in unserem Lande dämpft.
7. Ganz „untergegangen“ ist bei Ihnen offenbar, dass der starke Franken die tiefen Zinsen in der Schweiz verursacht, was der Wirtschaft enorm hilft und viele Arbeitsplätze schafft.
8. Es geht hier nicht um die Durchsetzung der Buchhaltungsregeln als solche, wie Sie unterstellen. Da liegen Sie erneut ganz falsch. Es geht darum, zu zeigen, dass ein Volksverführer ist, wer behauptet, die SNB könne unbeschränkt Euros kaufen und mit Geld drucken selber Eigenkapital schaffen.
9. Auch noch nie überlegt haben Sie sich, dass die Geschäftsbanken ihre Kredite an die SNB abschreiben müssen, wenn das Eigenkapital der SNB negativ wird. Das kann zu grosser Arbeitslosigkeit führen.
10. Sollten nicht eher Sie sachlich Stellung nehmen zu diesen zehn Punkten, die ich Ihnen hier aufgezeigt habe?
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
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@an alle
Ich glaube die Diskussion hat schlüssig gezeigt, dass die SNB im Falle eines negativen Eigenkapitals, dieses nicht selbst beheben kann. Jedoch ist es ihr möglich, durch geeignete Massnahmen ihre Liquidität aufrecht zu erhalten.
Nun zum negativen Eigenkapital:
Technisch würde dies bedeuten, dass die SNB überschuldet ist und ihre Bilanz deponieren muss. Da die SNB aus stabilitätspolitischen nun nicht einfach „abgewickelt“ werden kann, was die Gläubiger treffen würde, müsste schlussendlich eine Sanierung via Rekapitalisierung durchgeführt werden. Dies bedeutet nichts anderes, als dass die öffentliche Hand (also der Steuerzahler) den Verlust ausgleichen muss.Entsprechend spielt die SNB so oder so mit dem Feuer, wenn sie ihre Bilanz mit Devisenkäufen verlängert und sich damit wohl fühlt, weil dies andere Zentralbanken auch tun. Entsprechend ist es verwunderlich, dass sich die Politik (unsere Volksvertreter) nicht dagegen wehrt und von der SNB verlangt, dass sie ihre Geldpolitik mit den richtigen Instrumenten umsetzt. Im Falle einer nicht realwirtschaftlich getriebenen Überschussnachfrage nach Schweizerfranken auf dem internationalen Kapitalmarkt, kann dies mit einer entsprechenden Negativverzinsung von CHF Guthaben erreicht werden. Die SNB besitzt dieses Instrument und hat es in der Vergangenheit auch schon eingesetzt! Damit könnte die SNB weiterhin eine sinnvolle und unabhängige Politik verfolgen, ohne Stabilitätsrisiken einzugehen und zum Spielball der grossen Währungsblöcke zu werden.
Der aktuelle Kurs der SNB entspricht in etwa der Ablösung der Schweizerfrankens durch den EURO, was definitiv nicht im Sinne der Mehrheit der Bevölkerung ist … in diesem Sinne kann man nur an die Aktionäre der SNB appelieren ihrer Aktionärspflicht nachzukommen und die notwendigen Kurskorrekturen der SNB herbeizuführen.
Hierbei ist auch die oberste Führung der SNB zu hinterfragen. Phillip Hildebrand hatte zweifellos den notwendigen Leistungsausweis, um die SNB durch den „Sturm“ zu navigieren. Der Leistungsausweis von Thomas Jordan sieht da ganz anderst aus …
http://www.snb.ch/de/ifor/media/cvs/id/snb_bodies_board#t3
… da kann sich jeder sein eigenes Bild machen.
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@Schlaumeier
1. Richtig. Die SNB kann negatives EK nicht selber beheben. Sie hat aber keine weiteren Massnahmen, ihre Liquidität aufrechtzuerhalten.
2. Richtig. Ist die SNB überschuldet, so muss sie ihre Bilanz deponieren.
3. Richtig. Es wird versucht werden müssen, zuerst die SNB zu rekapitalisieren.
4. Richtig: D.h. der Steuerzahler wird in Pflicht genommen werden. (Es könnte um hunderte Milliarden gehen).
5. Richtig: Die SNB spielt mit dem Feuer.
6. Richtig: Es ist verwunderlich, dass die Politiker nichts dagegen unternehmen.
7. Richtig: Negative Zinsen könnten wirksam sein. D.h. der Markt würde funktionieren. So viel ich weiss, erhebt die UBS beispielsweise auch negative Zinsen (wurde mir so von der UBS mitgeteilt).
8. Leider nicht richtig: Die Aktionäre (im Saal) haben überhaupt nichts zu sagen. Ich hielt mehrere Vorträge an der GV der SNB. Die Kantone könnten jedoch etwas ausrichten.
9. Richtig: Die oberste Führung der SNB ist seit langem schon zu hinterfragen. Alles Monetaristen: eine Sekte in der Oekonomie, deren Geldpolitik nur auf der Passivseite der SNB-Bilanz basiert (Geldmengenziele), die zudem Vermögen und Schulden der SNB miteinander verwechseln.
10. Falsch: Hildebrand war kein bisschen besser. Er verstand genauso wenig wovon er sprach, wie die heutige SNB-Führung. Er war es, der schon 1996 forderte, die SNB solle hochriskante currency carry trades abwickeln. Mit solchen Geschäften verspielte er 2010 höchst wahrscheinlich 20 Mrd Franken Volksvermögen. Jordan löffelt nun aus, was uns Hildebrand eingebrockt hat.
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Sehr geehrter Herr Meyer, Sehr geehrte Kommentatoren
Ich finde das in der Diskussion fälschlicherweise Illiquidität und Verschuldung als Synonyme verwendet werden. Eine Verschuldung kann zu einer Illiquidität führen, ist jedoch nicht mit einer solchen gleichzusetzen. Wenn eine Bank ein negatives Eigenkapital aufweist, so ist sie überschuldet. Bei einer Geschäftsbank führt eine zunehmende Verschuldung zu zunehmender Illiquidität (Geld durch Kreditaufnahme wird immer teurer und somit zunehmend vernunmöglicht). Kommt es schliesslich zu einer Überschuldung einer Geschäftsbank ist diese von Gesetzes wegen im Konkurs. Bei der Nationalbank gestalten sich die Abhängigkeiten zwischen Verschulung und Liquidität jedoch anders. Bei zunehmender Verschuldung verteuert sich die Geldaufnahme der Nationalbank nicht wie ich an folgendem Bespiel erläutere. ZITAT Dr. Meyer:
Durch die erstgenannte Buchung erhält eine überschuldete Nationalbank Liquidität indem sie ihre Verschuldung weiter ausdehnt. Dies wäre bei einer Geschäftsbank nicht möglich, da diese sich im Konkurs befinden würde. Blenden wir die gesetzliche Konkursregelung aus wäre es auch sonst für eine Geschäftsbank unmöglich bei einer Überschuldung noch Kredite zu erhalten, da die Rückzahlungswahrscheinlichkeit 0% betragen würden und somit kein rationaler Mensch sein Geld in diese Bank stecken würde. Da aber die Nationalbank mit obiger Buchung auch bei Überschuldung noch Geld aufnehmen kann (da SNB selbst entscheidet ob sie „Geld drucken“ will oder nicht), wird die SNB nie illiquide. Auf die Verschuldung hat dies jedoch wie Herr Meyer und Andere ausführen absolut keinen Einfluss. Neue Liquidität zum Abbau alter Schulden generiert neue Schulden und ist somit ein Nullsummenspiel (Umschuldung).
Freundliche Grüsse
Cooper
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Ich habe festgestellt, dass das Zitat von Herr Meyer nicht richtig angezeigt wird:
„Wenn die Zentralbank die Geldmenge vergrössert, so verbucht sie
Aktiva / Notenumlauf
oder
Aktiva / Giroguthaben der Banken“
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@Cooper
Der Notenumlauf der SNB gehört nicht zur Liquidität der SNB.
Die Liquidität der SNB besteht überwiegend aus Devisenanlagen und Gold (Aktivseite).
Fällt der Wert der Aktiven der SNB unter Wert ihrer Schulden (Notenbankgeldmenge plus Giroguthaben der Geschäftsbanken), so ist die SNB insolvent.
Deponiert sie die Bilanz nicht, so überträgt sich ihr negatives Eigenkapital auf die Geschäftsbanken.
Mit freundlichen Grüßen
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Herr Meyer
Folgenden Buchungssatz führen Sie an bei der Vergösserung der Geldmenge durch die Zentralbank:
Aktiva / Notenumlauf
Diese Buchung wirkt sich erhöhend auf ein Aktiva (Liquide Mittel, Devisenanlagen etc.) aus. Somit schlägt sich die Erhöhung des Notenumlaufs doch auch in der Liquidität nieder? Und die geschaffene Liquidität muss theoretisch nicht in Devisen angelegt werden, sondern kann auch im Tresor als Notengeld gelagert oder sonst irgendwie verwendet/angelegt werden. Die Notenumlaufmenge gehört keinesfalls zur Liquidität der SNB. Jedoch schafft bzw. vermehrt eine Erhöhung dieser Umlaufmenge gem. Ihrem Buchungssatz ein Aktivum.
Bei der Übertragung der Überschuldung der SNB auf die Geschäftsbanken stimme ich Ihnen zu jedoch war dies Kausalität nicht Thema meines Beitrags, sondern die differenzierten Betrachtung von Verschuldung und Illiquidität.
MfG
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@Cooper
Richtig:
Angenommen, die SNB kaufe für 120 Milliarden Franken Euros zum Kurs von 1.20. Sie erhält also 100 Milliarden Euro.
Der Buchungssatz lautet:
Devisenanlagen (Euro) / Giroguthaben der Banken 120 Milliarden FrankenSie haben Recht: Beide Seiten der Bilanz verlängern sich dadurch um 120 Milliarden Franken. Nicht nur die Schulden, sondern auch die liquiden Mittel der SNB (Liquidität) erhöhen sich dabei.
Die SNB-Bilanz sieht nun wie folgt aus:
Aktiven:
120 Milliarden Devisenanlagen (liquide Mittel)
Passiven:
120 Milliarden Giroguthaben der Banken (Schulden)Nun falle der Wert des Euro auf eins zu eins.
Der Wert der Devisenanlagen ist zu berichtigen.
Nun sieht die SNB-Bilanz wie folgt aus:Aktiven:
Devisenanlagen 100 Milliarden Franken
Negatives Eigenkapital 20 Milliarden FrankenPassiven:
Giroguthaben der Banken 120 Milliarden FrankenNun fordern die Banken ihre Giroguthaben zurück (Gewinnmitnahmen ihrer Kunden).
Buchungssatz:
Giroguthaben der Banken / Devisenanlagen 100 Milliarden FrankenDie SNB-Bilanz sieht nun wie folgt aus:
Aktiven:
Devisenanlagen 0
Negatives Eigenkapital 20 Milliarden FrankenPassiven
Giroguthaben der Banken 20 Milliarden FrankenDie SNB hat jetzt also offene Schulden bei den Banken im Betrag von 20 Milliarden Franken.
Umgekehrt haben die Banken offene Forderungen gegenüber der SNB im Betrag von 20 Milliarden Franken.
Die SNB besitzt aber keine „liquiden Mittel“ (Liquidität“) mehr, um diese Forderungen zu „bedienen“.
SNB-Chef Jordan und der Bundesrat behaupten aber, die SNB könne in diesem Fall einfach Banknoten drucken und jede Schuld jederzeit „bedienen“. Sie behaupten, Banknoten seien „Liquidität“ bzw. „liquide Mittel“ der Notenbank, deshalb könne die SNB nie illiquide werden und sämtliche Forderungen immer „bedienen“ (Originalwortlaut Jordan).
(siehe Vortrag von SNB-Chef Jordan vor der Statistisch Volkswirtschaftlichen Gesellschaft Basel: „Braucht die Schweizerische Nationalbank Eigenkapital?“; siehe auch Antwort des Bundesrates auf die SVP-Motion „Einführung einer Verschuldungslimite für die Schweizerische Nationalbank“, curia vista).
Wie haben nun die Geschäftsbanken ihre Guthaben bei der SNB zu bewerten, wenn aus der Bilanz der SNB ersichtlich ist, dass die SNB über keinerlei Vermögen und somit auch kein liquides Vermögen mehr besitzt?
Gemäss Obligationenrecht haben die Bewertungen wahrheitsgetreu, „fair and true“ zu erfolgen.
Dürfen nun die Geschäftsbanken ihre Guthaben bei der SNB unverändert mit 20 Milliarden Franken bewerten, obwohl sie genau wissen, dass die SNB keinen Franken Vermögen mehr besitzt?
Nein. Dürfen sie nicht!
Die Banken müssen ihre Guthaben bei der SNB im Betrag von 20 Milliarden Franken abschreiben.
Die SNB-Professoren behaupten nun aber, die SNB könne einfach Banknoten drucken und damit eigene „Liquidität“ bzw. eigene „liquide Mittel“ schaffen.
Das ist falsch. Druckt die SNB Banknoten, so gehören diese nicht zu den „liquiden Mitteln“ der SNB bzw. zur „Liquidität“ der SNB, sondern zu den Schulden der SNB.
Würde die SNB Banknoten drucken und wollte diese in den Umlauf bringen, so lautete der Buchungssatz:
Devisenanlagen / Notenumlauf 20 Milliarden.Die Bilanz der SNB sieht nun wie folgt aus:
Aktiven:
Negatives Eigenkapital 20 Mrd
Devisenanlagen 20 Mrd
Total 40 MrdPassiven:
Giroguthaben der SNB 20 Mrd
Notenumlauf 20 Mrd
Total 40 MrdSie sehen, das negative Eigenkapital der SNB ist immer noch da und die Banken müssen deshalb ihre 20 Milliarden Franken Guthaben bei der SNB trotzdem abschreiben.
Die SNB behauptet nun auch, sie könne den Banken einfach deren Giroguthaben durch Banknoten ersetzen (Jordan a.a.O.).
Der Buchungssatz in diesem Fall lautete:
Giroguthaben der Banken / Notenumlauf 20 Mrd.
Die Bilanz der SNB sieht nun wie folgt aus:Aktiven
Negatives Eigenkapital 20 MrdPassiven
Notenumlauf 20 MrdAnstatt Schulden in Form von Giroguthaben der Banken hat die SNB nun einfach Schulden in Form von Banknoten.
Die SNB behauptet nun, wenn sie die wertlosen Giroguthaben der Banken durch Banknoten ersetze, so können die Banken diese Banknoten zum Nominalpreis von 20 Mrd Franken bewerten. Hundert Franken blieben immer hundert Franken (Vortrag Jordan).
Auch der Kommentator „moneymoney“ gleich nebenan argumentiert so.
Nur:
Wenn die Giroguthaben der Banken bei der SNB wertlos sind, weil die SNB über keine Aktiven mehr verfügt, so kann es nicht sein, dass nun die Banknoten plötzlich einen Wert haben sollen.Im ersten Fall stehen den 20 Mrd Guthaben der Banken auf der Passivseite der SNB-Bilanz 20 Mrd negatives Eigenkapital gegenüber. Deshalb sind die Guthaben der Banken bei der SNB wertlos.
Im zweiten Fall stehen den 20 Mrd Franken Banknoten auf der Passivseite der SNB-Bilanz genauso 20 Mrd Franken negatives Eigenkapital gegenüber. Deshalb sind auch diese Banknoten wertlos (Banknoten sind Kontoauszüge bei der SNB in Form von Inhaberpapieren).
Die Behauptung, ungedeckte Banknoten hätten einen Wert im Gegensatz zu ungedeckten Giroguthaben ist reine Augenwischerei.
Es verstösst gegen Treu und Glauben, wenn die SNB den Banken anstelle ihrer Giroguthaben einfach Banknoten überweist und behauptet, diese hätten einen Wert, obwohl ihr Vermögen unverändert bei Null bleibt.
Sie sehen: Wenn die SNB Banknoten druckt und dagegen die Guthaben der Banken bei der SNB abbaut, so entsteht dadurch keine Liquidität, wie Sie meinen. Es entstehen nur zusätzliche Schulden.
Die Vermögensseite der SNB-Bilanz bleibt auf Null. Die SNB hat negatives Eigenkapital von 20 Mrd. Das müssen die Banken abschreiben. Da sind Sie ja mit mir einig!
Das kann zum Konkurs von Banken führen.
„Das schleckt auch keine SNB-Geiss“ weg, wie Kommentatorin „Häschen“ so schön formulierte.
Mit freundlichen Grüßen
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@ Herr Meyer
Ich stimme Ihnen in vielen Punkten zu. Jedoch der folgende Satz ist m. E. nicht ganz richtig:
„Sie sehen: Wenn die SNB Banknoten druckt und dagegen die Guthaben der Banken bei der SNB abbaut, so entsteht dadurch keine Liquidität, wie Sie meinen. Es entstehen nur zusätzliche Schulden.“
Wenn die SNB Banknoten druckt und diese in ihre Bilanz aufnimmt, entsteht sehr wohl Liquidität. Jedoch entstehen dabei im selben Umfang Schulden in der Passivposition Notenumlauf.
Buchungssatz:
Liquide Mittel an NotenumlaufWerden die liquiden Mittel dann zur Rückzahlung der Giroguthaben der Geschäftsbanken verwendet, wird eine Umschuldung von der Passivposition „Giroguthaben GesBanken“ in die Passivposition „Notenumlauf“ vorgenommen.
Buchungssatz:
Giroguthaben GesBanken an Liquide MittelAuf die Ver- bzw. Überschuldung hat diese keinen Einfluss.
Somit entsteht kurzfristige schuldenfinanzierte Liquidität, welche anschliessend wiederum zur Schuldentilgung gebraucht wird, was ein Nullsummenspiel ist. Die Nettogesamtverschuldung bleibt immer gleich hoch. Man kann keine Schulden tilgen indem man andere aufnimmt.
Eine spannende Frage haben Sie zudem mit folgendem Thema angerissen:
„Die SNB behauptet nun, wenn sie die wertlosen Giroguthaben der Banken durch Banknoten ersetze, so können die Banken diese Banknoten zum Nominalpreis von 20 Mrd Franken bewerten. Hundert Franken blieben immer hundert Franken (Vortrag Jordan).
Auch der Kommentator “moneymoney” gleich nebenan argumentiert so.
Nur:
Wenn die Giroguthaben der Banken bei der SNB wertlos sind, weil die SNB über keine Aktiven mehr verfügt, so kann es nicht sein, dass nun die Banknoten plötzlich einen Wert haben sollen.Im ersten Fall stehen den 20 Mrd Guthaben der Banken auf der Passivseite der SNB-Bilanz 20 Mrd negatives Eigenkapital gegenüber. Deshalb sind die Guthaben der Banken bei der SNB wertlos.
Im zweiten Fall stehen den 20 Mrd Franken Banknoten auf der Passivseite der SNB-Bilanz genauso 20 Mrd Franken negatives Eigenkapital gegenüber. Deshalb sind auch diese Banknoten wertlos (Banknoten sind Kontoauszüge bei der SNB in Form von Inhaberpapieren).“
Ihr obigen Schilderungen sowie die dargelegte Argumentation der SNB führt also schlussendlich zur Frage, woraus eine Banknote/Währung ihren Wert bezieht. Nachfolgend habe ich versucht die beiden Argumentationen zum Wert der Banknote nachzuvollziehen:
Argumentation Dr. Jordan:
Theoretisch ist eine Banknote im Papiergeldstandard (im Gegensatz zum Goldstandard) kein Inhaberpapier mehr, welches die SNB verpflichtet irgendeine Leistung an den Inhaber zu leisten (Geld, Gold etc.). Somit richtet sich der Preis auch nicht mehr nach der finanziellen Gesundheit der SNB. Der Preis einer Währung spiegelt sich im Währungskurs im Vergleich mit anderen Währung wieder. Somit würde die Banknote auch bei einer Überschuldung der SNB noch einen Wert haben.
Argumentation Dr. Meyer:
Sie gehen davon aus, dass eine Banknote eine Bestätigung/Inhaberpapier für die Schuld der SNB bei einem Gläubiger (dem Inhaber der Note) ist (in unserem Beispiel eine Geschäftsbank). In diesem Fall wäre der Wert der Banknote abhängig von der finanziellen Gesundheit des Schuldners (hier SNB). Somit wäre diese bei einer Überschuldung der SNB wertlos.
Sind sie mit meiner Gegenüberstellung einverstanden Herr Meyer? Falls Nein bitte ich um Korrektur…
Freundliche Grüsse
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@Nobody
Richtig!
Die Professoren im Umfeld der SNB sowie der Bundesrat behaupten, die SNB könne sämtliche Schulden der SNB begleichen durch das Drucken von Banknoten. Banknoten seien „Liquide Mittel“ (Liquidität“) der SNB.Das ist falsch: Banknoten gehören nicht zu den liquiden Mitteln der SNB sondern zu den Schulden der SNB.
Wenn also die SNB Schulden hat oder negatives Eigenkapital, so kann sie diese Schulden nicht verringern durch Emission von Banknoten, weil Banknoten selber Schulden der SNB darstellen.
Die SNB kann auch nicht negatives Eigenkapital ausgleichen durch Emission von Banknoten, wie SNB-Chef Jordan behauptet.
Dasselbe gilt für die Giroguthaben. Durch Aufnahme von Krediten bei den Banken in Form von Giroguthaben kann die SNB weder ihre Schulden verringern noch negatives Eigenkapital ausgleichen.
Diese Tatsache kann anhand einiger weniger Buchungssätze bewiesen werden (siehe meine Buchungsätze im Blog).
Es ist also damit zu rechnen, dass die SNB sehr rasch negatives Eigenkapital ausweist, wenn der Euro wieder gegen eins zu eins tendieren sollte.
Artikel 29 des Nationalbankgesetzes besagt: „Die Jahresrechnung der Nationalbank, bestehend aus der Erfolgsrechnung, der Bilanz und dem Anhang, wird nach den Vorschriften des Aktienrechts sowie nach allgemein anerkannten Grundsätzen der Rechnungslegung erstellt.“
Daraus folgt, dass die SNB ihre Bilanz bei negativem Eigenkapital zu deponieren hat. Es ist ein allgemein anerkannter Grundsatz, dass ein Unternehmen nicht mit negativem Eigenkapital operieren darf.
Das ist einleuchtend: Ansonsten würden die Verluste ins Unermessliche steigen und die Kreditgeber in den finanziellen Abgrund reissen.
SNB-Chef Jordan meint aber, die SNB könne negatives Eigenkapital durch das Drucken von Banknoten abwenden. Die SNB müsse deshalb bei negativem Eigenkapital ihre Bilanz nicht deponieren.
Bereits diese Aussage von Jordan ist in sich ein Widerspruch; denn könnte die SNB negatives Eigenkapital durch das Drucken von Banknoten tatsächlich abwenden, wie Jordan behauptet, so könnte es ja gar kein negatives Eigenkapital bei der SNB geben.
Fällt nun das Eigenkapital der SNB trotzdem in den negativen Bereich, was sehr schnell geschehen kann, wenn der Euro gegen eins zu eins tendiert, so müssen die Banken ihre Forderungen an die SNB entsprechend abschreiben.
Das Obligationenrecht will, dass die Aktiven wahrheitsgetreu bewertet werden.
Ist das Eigenkapital der SNB negativ und sind daher die Aktiven der Geschäftsbanken bei der SNB nicht mehr voll gedeckt, so können diese auch nicht mehr voll bewertet werden.
Die Banken müssen demzufolge ihre Guthaben bei der SNB entsprechend abschreiben. Die Bewertung muss „true and fair“ sein.
Nun stellen Sie sich vor: Das Eigenkapital der SNB falle beispielsweise auf minus 100 Milliarden Franken. Die Schweizer Banken (UBS, CS, Kantonalbanken, PostFinance) müssen nun Abschreibungen in der Grössenordnung von 100 Milliarden Franken vornehmen.
Das kann zum Konkurs dieser Banken führen!
Die SNB hat glaubhaft gedroht, dass sie „unbeschränkt“ Euros kaufe, falls dieser bei der Marke von 1.20 nach unten ausbrechen sollte. Daraus folgt, dass das Verlustpotential bei der SNB und damit auch bei den Geschäftsbanken „unbeschränkt“ hoch ist.
Es ist also entscheidend, dass sich die Professoren im Umfeld der SNB sowie Bundesrat, SNB-Bankrat und das Parlament darüber im Klaren werden, dass
a) Die SNB negatives Eigenkapital nicht beseitigen kann durch das Drucken von Banknoten
b) Negatives Eigenkapital der SNB die Kreditgeber der SNB, d.h. die Schweizer Banken, im höchsten Grade gefährdet.
Es gibt keinen einzigen Kommentator hier, welcher der SNB und dem Bundesrat Recht gäbe, die SNB könne negatives Eigenkapital durch Geldemission begleichen. Kein einziger.
Bleibt zu hoffen, dass SNB, Bundesrat, SNB-Bankrat und Parlament endlich auf den Boden der Realität kommen und zur Vernunft kommen. Volksverführer als solche erkennen.
Rechtlich wie auch vernunftmässig gesehen muss die SNB ihre Bilanz bei negativem eigenkapital deponieren.
Noch besser: Die SNB steigt vorher aus ihrer unvernünftigen Wette aus bevor es zu spät ist.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
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@moneymoney
1. Richtig: Giroguthaben können nicht nur, sondern müssen „wahrheitsgetreu“ bewertet werden. Konklusion: Wenn diese nicht mehr voll gedeckt sind durch Aktiva der SNB, sind sie entsprechend abzuschreiben. Das negative Eigenkapital der SNB überträgt sich somit eins zu eins auf die Geschäftsbanken. Diese könne Konkurs gehen.
2. Nein. Schulden der SNB haben keinen fundamental anderen Charakter als andere Schulden. Warum sollten Sie? Eine Behauptung von Ihnen.
3. Die SNB hat ihre Devisenanlagen nicht mit Banknoten finanziert, sondern mit Giroguthaben der Banken. Lenken Sie nicht immer wieder ab mit den Banknoten. Aber auch Banknoten müssten abgeschrieben werden, wenn sie nicht mehr gedeckt sind (das wäre neu, wie auch negatives EK der SNB neu wäre). Zudem würde der Zahlungsverkehr zusammenbrechen, wenn die SNB den Geschäftsbanken hunderte Milliarden Franken in Banknoten überweisen würde.
Stellen Sie sich das doch bitte einmal bildlich vor!
Wollen Sie Ihren Lohn bar am Bankschalter abholen? Geben Sie mir bitte auf diese Frage eine Antwort.
Banknoten müssten belehnt werden, um wieder zu Buchgeld zu kommen. Eine zusätzliche Abschreibung für die Banken und die Wirtschaft.
4. Bitte lesen Sie meine Antwort, die ich Ihnen soeben gegeben habe. Ich kann nicht alles immer wiederholen. Die Bilanz garantiert für den Werterhalt (Echtheit) der Noten.
5. Ja richtig. Banknoten und Giroguthaben sind gegeneinander austauschbar. Da haben Sie Recht. Deshalb: Wenn die Giroguthaben wertlos sind, macht es keinen Sinn, wenn die SNB den Banken dagegen wertlose Banknoten überweist. Lesen Sie bitte meine vorherige Antwort.
6. Nein. Es verstösst gegen Treu und Glauben, wenn die SNB bei wertlosen Giroguthaben den Banken einfach ebenfalls wertlose Banknoten überweist und behauptet, diese hätten Wert.
Zusätzlich würde der Zahlungsverkehr zusammenbrechen.
Bitte lesen Sie zuerst meine vorherigen Ausführungen, bevor Sie mir wieder schreiben.
Danke
Marc Meyer
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Guten Abend
Ich bin kein Ökonom, nur Interessierter Laie. Bei all der Diskussion, bei allen Argumenten… Soweit ich das verstehe, dreht sich alles um die Frage ‚Ist die Bilanz der Notenbank (SNB) wie die Bilanz einer Geschäftsbank anzusehen.‘ Oder anders gesagt, kann sie mit negativem EK operativ bleiben?
Aber wie lautet nun die Antwort? Diese Antwort muss doch eindeutig aus dem Gesetz zu beantworten sein? Oder nicht?
Nobody
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@Nobody: Das ist eine sehr gute Frage. Ich denke es gibt zwei Aspekte, einen juristischen und einen ökonomischen.
– Bei der juristischen Frage muss ich passen, ich weiss es nicht.
– Ökonomisch könnte die SNB problemlos operativ bleiben, und die Situation der SNB ist fundamental anders die die Situation einer Geschäftsbank. Der Grund dafür ist, dass Banknoten zwar auf der Passivseite der SNB-Bilanz stehen, aber nicht Schulden im herkömmlichen Sinn sind. Das heisst, als Inhaber einer Banknote kann ich nicht zur SNB gehen und verlangen, dass sie diese „Schuld“ (die Banknote) zurückzahlt. Was sollte ich denn dafür erhalten? Die Banknote selbst ist das gesetzliche Zahlungsmittel, ich kann dafür bei der SNB nichts anderes verlangen. Beim Goldstandard wäre es anders, da könnte ich Gold dafür verlangen; bei reinem Papiergeld nicht. -
@moneymoney
Ok. Verstanden. Aber das ändert nichts an den Buchungssätzen von Herrn Meyer. Richtig? Das EK wäre negativ bei einem Euro-Crash. Jede Firma könnte operativ bleiben, wenn im Gesetz nicht stehen würde, dass dies nicht erlaubt ist. Wenn aber im Gesetz steht, dass die SNB den allgemeinen Vorschriften und dem Aktienrecht folgend zu bilanzieren hat, dann bleibt auch gültig, dass gem. dieser Vorschriften die Bilanz bei negativem EK zu deponiere ist. Was wiederum die Banken zu massiven Abschreibern zwingt. Und die Schweiz als solches in Gefahr bringt.
Nobody -
@moneymoney
Mit Ihrer Antwort an „nobody“ bin ich nicht einverstanden:
1. Sie behaupten, die SNB könne auch bei negativem Eigenkapital „problemlos operativ bleiben“. Dasselbe behauptet auch SNB-Chef Jordan. Was Sie und Jordan unterschlagen ist, dass die Kreditgeber der Nationalbank, die Geschäftsbanken, ihre Guthaben bei der SNB wahrheitsgetreu bewerten müssen.
Bei negativem Eigenkapital der SNB müssen die Geschäftsbanken ihre Guthaben bei der SNB entsprechend abschreiben. Die SNB kann ihnen diese nicht mehr vollumfänglich zurückvergüten, mangels genügender Aktiven.
Negatives Eigenkapital der SNB überträgt sich deshalb eins zu eins auf die Geschäftsbanken. Bei einem „unbeschränkten“ Verlustpotential, welche die SNB aufgrund von „unbeschränkten Eurokäufen“ in Aussicht stellt, kann das den Konkurs von UBS, CS, den Kantonalbank oder der PostFinance bedeuten. Je nachdem, wieviel Kredit die einzelnen Banken der SNB in Form von Giroguthaben gewährt haben.
2. Die Situation ist keineswegs fundamental anders als bei Geschäftsbanken. Der Unterschied zu Geschäftsbanken ist der, dass bei der Nationalbank zusätzlich zum Eigenkapital die Steuerzahler noch zur Kasse gebeten werden. Sie, moneymoney (sofern Schweizer), müssen für die Schulden der SNB genauso geradestehen wie ich und die übrigen Schweizer Leserinnen und Leser hier.
3. Banknoten sind Schulden der SNB. Eine Banknote ist ein Kontoauszug bei der SNB in Form eines Inhaberpapiers. Sind Banknoten nicht durch Aktiven gedeckt, so sind sie wertlos. Ihr Vorschlag, die offenen Giroguthaben der Geschäftsbanken einfach umzutauschen gegen Banknoten bringt nichts. Die Banken hätten in diesem Fall anstatt wertlose Giroguthaben in ihren Büchern einfach wertlose Banknoten in ihren Tresoren.
4. Es hilft Ihnen und der SNB nicht weiter, wenn Sie Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnen. Die Banknoten sind gesetzliches Zahlungsmittel für sämtliche Marktteilnehmer ausser der Nationalbank selbst.
Warum? Weil der Notenumlauf nicht zu den liquiden Mitteln der SNB zählt, sondern zu deren Verbindlichkeiten. Und mit zusätzlichen Schulden können die Gesamtschulden nicht verringert werden.
5. Immer wieder argumentieren Sie mit den Banknoten. Darf ich Sie daran erinnern, dass die SNB ihre Euros nicht mit Banknoten finanziert, sondern mit Krediten der Geschäftsbanken (Giroguthaben der Banken).
6. Bei negativem Eigenkapital halten die Banken wertlose Guthaben bei der SNB in ihren Büchern und bei Banknoten halten sie wertlose Banknoten in ihren Tresoren. Stellen Sie sich zudem vor, die SNB würde für hunderte Milliarden Franken Banknoten den Banken überweisen. Diese hätten dann kein Buchgeld mehr, sondern praktisch nur noch Bargeld.
Wenn Sie dann, moneymoney, ihren Lohn wollen, so müssen sie diesen am Bankschalter in bar abholen. Oder wenn ein institutioneller Investor in Aktien investiert, so müssen diese bar bezahlt werden undsoweiter undsofort.
Ihr Vorschlag, und der Vorschlag von Prof. Baltensperger und SNB-Chef Prof. Jordan, bei negativem Eigenkapital den Banken einfach Banknoten zu überweisen ist ein vollkommener Unsinn: Ersten wären diese Banknoten wertlos, da nicht mehr gedeckt, und zweites würde unser Zahlungssystem vollkommen zusammenbrechen. Der Schaden würde dadurch noch um ein Vielfaches grösser.
Also hören Sie und Baltensperger und Jordan endlich auf mit ihren phantastischen Irrtümern. Hören Sie auf mit Ihrer Volksverführung!
mfG
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@nobody
Besten Dank.
Richtig.
Ich habe moneymoney eine ausführliche Antwort auch noch geschrieben.
mfG
Marc Meyer
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@Nobody
Das EK könnte tatsächlich negativ werden bei einem Euro-Crash. Was rechtlich passieren würde, weiss ich wie gesagt nicht. Ökonomisch würde wohl gar nichts passieren. Giroguthaben und Banknoten wären immer noch gleich viel wert, eine Hunderternote wäre immer noch hundert Franken wert. Der Wert der Giroguthaben und Notenbestände der Geschäftsbanken würde sich nicht verändern (in CHF ausgedrückt).
Als Gedankenspiel: Was würde passieren, wenn plötzlich das „Vertrauen in den Franken“ sinken würde? Der Franken würde sich abwerten (gegenüber anderen Währungen und Gold), der Wert der Aktiven in der SNB-Bilanz würde sich erhöhen, das EK der SNB weniger negativ oder wieder positiv werden.
Der Unterschied zu anderen Firmen besteht darin, dass andere Firmen zahlungsunfähig werden können, d.h. Gläubiger können ihr Geld zurückverlangen, und die Firma ist dazu nicht in der Lage. Bei der SNB ist es anders: Ich könnte mit einer Hunderternote zur SNB gehen und sagen: „Ich will für diese Hunderternote, die in Ihrer Bilanz ein Passivum ist, meine hundert Franken zurück.“ Und die SNB könnte antworten: „Sie wollen ihre hundert Franken zurück? Sie haben sie schon in der Hand.“ Das ist die einmalig komfortable Lage von Papiergeld-Emittenten, die deshalb nicht zahlungsunfähig werden können, auch wenn das EK negativ ist; was für jede andere Firma problematisch werden kann. -
@ Herr Meyer
Es wird Sie nicht überraschen, dass ich einige Punkte etwas anders sehe.
Zu 1: Die Geschäftsbanken können Giroguthaben (und Notenbestände) ganz einfach wahrheitsgetreu bewerten. In CHF bewertet, sind sie immer genau gleich viel wert (eine Banknote z.B. so viel wie dort aufgedruckt ist). Ich glaube, gedanklich gehen Sie davon aus, die Frankenbestände müssten sonst irgendwie bewertet werden (in EUR?, in USD?, in Gold?). Wer in CHF bilanziert, bewertet jedoch einen Franken mit einem Franken.
Zu 2: Die „Schulden“ (Passiven) der SNB haben fundamental anderen Charakter als übliche Schulden (s. andere Blog-Beiträge).
Zu 3: „Sind Banknoten nicht durch Aktiven gedeckt, so sind sie wertlos.“ Das stimmt so nicht bei reinem Papiergeld. Eine Hunderternote ist immer hundert Franken wert. Papiergeld kann natürlich an Wert verlieren relativ zu anderen Währungen, und relativ zu Gütern (Inflation). Wenn der Franken an Wert verliert relativ zu anderen Währungen (und Gold), werten sich die Aktiven der SNB, die in anderen Währungen denominiert sind, entsprechend auf. Das EK der SNB vergrössert sich in diesem Fall (z.B. Gewinne auf den Devisenpositionen).
4. Kann ich Ihrer Meinung nach mit einer Hunderternote zur SNB gehen und verlangen, dass sie mir „diese Schuld zurückzahlt“? Was sollte Ihrer Meinung nach da geschehen? Eine Hunderternote gibt mir keinen Anspruch auf irgend etwas, das in der SNB-Bilanz auf der Aktivseite steht.
5. Banknoten und Giroguthaben sind in gewissem Sinne austauschbar. Im Sinne der Klarheit ist es manchmal besser, mit Banknoten als Zentralbankgeld zu argumentieren.
6. „Bei negativem Eigenkapital halten die Banken wertlose Guthaben bei der SNB in ihren Büchern und bei Banknoten halten sie wertlose Banknoten in ihren Tresoren.“ Wie gesagt, eine Hunderternote ist immer 100 Franken wert. Es kann passieren, dass diese Banknoten an Wert verlieren relativ zu anderen Währungen, und relativ zu Gütern. Inflation ist aber etwas anderes als eine angebliche Zahlungsunfähigkeit einer Zentralbank.
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@moneymoney
Auch mit Ihrer neuerlichen Antwort an „nobody“ bin ich nicht einverstanden. Sie scheinen gar nicht zu lesen, was ich Ihnen geantwortet habe.
Sie behaupten, „bei negativem Eigenkapital der SNB würde wohl gar nichts geschehen“. Ihre Worte.
Gerne will ich Ihnen auf einfachste Weise erklären, was dann geschieht:
Gehen wir zurück in die Anfänge des Geldes: Angenommen, Goldschmied A erhalte einen Sack Gold und schreibe dagegen eine Quittung A, dass jeder, der diese Quittung A in Händen hat, diesen Sack Gold bei ihm abholen könne.
Das funktioniert. Alle haben Vertrauen in den Goldschmied A. Die Quittung A zirkuliert.
Nun denkt sich Goldschmied B: Das möchte ich auch gerne. Er stellt einfach Quittungen B aus. Zuerst „geschieht gar nichts“, wie Sie sagen. Die Quittung B zirkuliert auch. Aber früher oder später fliegt der Schwindel auf. Die Quittungen B von Go
ldschmied B sind wertlos. Alle, die solche besitzen, müssen diese abschreiben.Nun komme der Staat und lege fest: Nur noch der Staat darf Quittungen gegen Goldsäcke ausstellen, die dann als Zahlungsmittel zu gebrauchen sind.
Er nimmt Gold in die Tresore der Notenbank. Diese stellt Quittungen (Banknoten) aus, welche zirkulieren. Funktioniert gut.
Der Buchungssatz zu dieser Geldemission lautet aus Sicht der Notenbank:
Gold / Notenumlauf
Damit bewiesen ist, dass das Gold auch wirklich da ist, kann das Gold bei der Notenbank physisch abgeholt werden und dann wieder zurückgeben werden.
Steigt nun der Goldpreis, so gehen die Marktteilnehmer zu der Notenbank und holen ihr Gold ab, weil dieses mehr Wert hat als auf ihrer Banknote geschrieben steht. So geschehen mit den Silbermünzen in den 70er Jahren.
Was tut jetzt der Staat? Er sagt: Das Gold wird nicht mehr ausgeliefert. Wir gründen aber eine öffentlich rechtliche Körperschaft. Diese führt Bilanz nach den allgemein anerkannten Grundregeln des Aktienrechts.
Diese Bilanz wird publiziert und ist der Beweis dafür, dass das Gold auch wirklich da ist.
Das funktioniert.
Land B denkt: Gut, das tun wir auch. Wir haben kein Gold. Kein Vermögen. Nichts. Wir „schöpfen einfach Geld“ und schaffen so vermeintliches Vermögen.
Wie lautet der Buchungssatz?
Nichts / Notenumlauf
Funktioniert nicht.
Wir fälschen die Bilanz. Der Schwindel fällt auf. Land B kann nicht „aus Nichts“ Vermögen schaffen.
Bei Land A hat sich die Situation so verändert:
Anstatt Gold werden auch andere Vermögenswerte gehalten. Dagegen werden Banknoten ausgegeben.
Funktioniert.
Nun kaufen Land A aber in unglaublichem Umfang ausländische Währungen und Staatsanleihen.
Diese fallen im Wert. Der Wert der Aktiven der Notenbank ist nicht mehr so hoch, wie die ausstehenden Banknoten vorgeben.
Die Bilanz der Notenbank wird kontinuierlich angepasst und die Marktteilnehmer können der veröffentlichten Bilanz entnehmen, dass ihre Banknoten nicht mehr voll gedeckt sind.
Konklusion: Die Banknoten verlieren an Wert. Inflation.
Nun hat sich in der Zwischenzeit aber auch noch eine andere Entwicklung ergeben:
Buchgeld hat sich stark entwickelt. Geschäftsbanken können bei der Zentralbank Kapital „parkieren“. Gewähren damit der Notenbank also einen Kredit.
Der Zahlungsverkehr in der Volkswirtschaft wickelt sich jetzt überwiegend über Buchgeld ab.
Funktioniert.
Nun falle der Wert der Aktiven der Notenbank unter den Wert ihrer Schulden in Form von Banknoten oder Giroguthaben.
Die Banknoten verlieren an Wert. Inflation. Auch die Giroguthaben der Banken bei der SNB verlieren an Wert und sind deshalb entsprechend abzuschreiben.
Nun hat die Notenbank eine Idee: Sie druckt einfach Banknoten und übergibt diese anstelle der wertlosen Giroguthaben.
Wie verbucht sie diese neuerliche Geldemission?
Nichts / Notenumlauf
Funktioniert nicht.
Oder sie verbucht: Giroguthaben der Banken / Notenumlauf
Dabei behauptet sie. Wir ersetzen Euch Banken Eure wertlosen Giroguthaben bei uns einfach durch Banknoten. Die haben immer einen Wert. Ihr müsst uns nur vertrauen.
Der Bilanz der Notenbank können die Geschäftsbanken und deren Kunden aber entnehmen, dass auch diese Banknoten wertlos sind.
Die SNB hat einfach wertlose Giroguthaben gegen wertlose Banknoten ausgetauscht und behauptet nun, diese hätten einen Wert.
Betrug!
Die Notenbank schädigt dadurch die Wirtschaft auf zweifache Weise:
a) Sie verstösst gegen Treu und Glauben, indem sie wertlose Banknoten ausgibt und behauptet, damit mache sie gut, dass die Giroguthaben wertlos geworden sind.
b) Der Zahlungsverkehr kommt zum erliegen. Die Banken besitzen nur noch Bargeld. Alle Zahlungen sind in Bargeld abzuwickeln. Dadurch wrid die Wirtschaft zusätzlich massiv geschädigt.Sie sehen „moneymoney“: Ihre Behauptung, und die von den Herrn Prof. Baltensperger und Prof. Jordan geht davon aus, dass die Notenbank die eigene Wirtschaft betrügt. Sie gaukelt Vermögen vor, welches nicht existiert.
Jeder Betrugsfall läuft so ab.
Funktioniert nicht.
Negatives Eigenkapital der SNB reisst die Geschäftsbanken anstelle der SNB in den Abgrund.
So bitte nicht meine Herren Professoren!
mfG
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Sehr geehrter Herr Meyer
Wir könnten die Diskussion wohl noch lange weiterführen, wir würden uns trotzdem nicht einig. Nur noch ein Punkt, als Denkanstoss. Sie schreiben:
„Die Bilanz der Notenbank wird kontinuierlich angepasst und die Marktteilnehmer können der veröffentlichten Bilanz entnehmen, dass ihre Banknoten nicht mehr voll gedeckt sind. Konklusion: Die Banknoten verlieren an Wert. Inflation.“
Verlieren in Ihrem Szenario die Banknoten an Wert relativ zu den Aktiven in der SNB-Bilanz (wie Devisen und Gold)? Falls ja, dann würde dies bedeuten, dass mit der Zeit das EK wieder positiv wird, da die Aktiven an Wert gewinnen, ausgedrückt in CHF.
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@apocalypse soon?
Die SNB ist das grösste Risiko für uns Schweizer. Das von ihr ausgehende Risiko ist für uns grösser als die Risiken der anderen Notenbanken für ihre Volkswirtschaften darstellen.
Warum?
Die anderen Volkswirtschaften reinvestieren das durch die Geldemission aufgenommene Kapital im eigenen Land oder Währungsraum.
Die SNB hingegen exportiert ihr Vermögen vollumfänglich ins Ausland. Da kommt es anderen Volkswirtschaften zugute und trägt ein immenses Währungsrisiko.
Das ist bei den anderen Notenbanken nicht der Fall.
Der Eigenkapitalabbau bei der SNB kommt dem Ausland zugute. Bei den anderen Notenbanken der eigenen Volkswirtschaft.
mfG
Marc Meyer
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@moneymoney
Nun hat Ihnen die Kommentatorin „Häschen“ eine so gute Antwort gegeben und Sie haben geschrieben, Sie hätten es verstanden. Und nun fangen Sie wieder mit den alten Irrtümern an. Sie drehen sich im Kreis.
Gerne erkläre ich es nochmals:
Angenommen, die SNB habe auf ihrer Passivseite 20 Milliarden Franken Giroguthaben der Banken verbucht (Fremdkapital). Auf ihrer Aktivseite sind aber keine Vermögenswerte mehr vorhanden, weil der Euro gefallen ist und die SNB ihr ganzes Vermögen bereits dazu benötigt hat, den Geschäftsbanken deren Guthaben zurückzuzahlen.Aber: Eine Restschuld von 20 Milliarden in Form von Giroguthaben der Banken sei in der Bilanz der SNB noch offen.
Ergo: Auf der Aktivseite muss negatives Eigenkapital im Betrag von 20 Milliarden Franken verbucht werden.
Die SNB-Bilanz sieht also folgendermassen aus:
Soll (linke Seite, Aktiven)
Negatives Eigenkapital 20 Mrd.Haben (rechte Seite, Passiven)
Giroguthaben der Banken 20 Mrd.Einverstanden?
Weiter:
Nun soll das negative Eigenkapital der SNB beseitigt werden, indem die SNB Banknoten drucke und den Banken gebe.Das ist Ihre Behauptung und auch die Behauptung von SNB-Chef Thomas Jordan.
Ihr Buchungssatz lautet:
Giroguthaben der Banken / Notenumlauf 20 Mrd.
Wie sieht die SNB-Bilanz nun aus?
Soll:
Negatives Eigenkapital 20 MrdHaben:
Notenumlauf 20 Mrd.Sie sehen: Sie haben lediglich eine Umschuldung vorgenommen.
Die Banken haben jetzt anstatt wertlose Giroguthaben in ihren Büchern einfach wertlose Banknoten in ihren Tresoren.
Das negative Eigenkapital ist immer noch da. Die SNB hat ihre Schuld mit dem Druck von Banknoten keineswegs beglichen.
Sie und Herr Jordan sollten einmal Papier und Bleistift nehmen und diese Konten führen.
Würde die SNB verbuchen:
Giroguthaben der Banken / SNB-Bills 20 Mrd.
so bliebe das negative Eigenkapital der SNB weiterhin bestehen:
Auf der Passivseite hätten wir die offene Schuld der SNB in Form von SNB-Bills
Auf der Aktivseite wäre immer noch das negative Eigenkapital.
Zudem wären die SNB-Bills zu verzinsen.
Wie will die SNB Zinsen zahlen ohne Aktiven?
Mit Ihren Steuern!
Sie sehen: Sie können es drehen und wenden wie sie wollen:
Mit Emission von Notenbankgeld kann die SNB negatives Eigenkapital nie und nimmer ausgleichen.
mfG
Marc Meyer
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@moneymoney
Tut mir Leid. Bin mit einigen Punkten in Ihrem Argumentarium nicht ein verstanden.
1. Sie argumentieren immer damit, die Giroguthaben könnten mit Banknoten zurückbezahlt werden. Das wäre lediglich ein Passivtausch in der Bilanz der SNB. Das hat Ihnen „Häschen“ schon erklärt.
Banknoten sind selber Schuldscheine der SNB. Durch die Emission von Banknoten wird deshalb die Schuld der SNB nicht verringert, sondern vergrössert.
2. Wenn die Banken ihre Guthaben zurück wollen, so tun sie das ja, um ihrerseits ihre Kundengelder zurückbezahlen zu können (Investoren vor allem aus dem südlichen Europa). Die Banken wollen nicht Banknoten. Schon gar nicht im Wert von 400 Milliarden (!) Stellen Sie sich das vor!
Der Buchungssatz beim Verkauf von Devisen zwecks Rückzahlung der Giroguthaben lautet:
Giroguthaben an Banken / Devisenanlagen (Euro)
mfG
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Machen wir einmal ein einfaches Zahlenbeispiel. Das sei die Bilanz der SNB:
Aktiven:
Gold 50
Devisen 450
Passiven:
Notenumlauf 50
Giroguthaben 400
Eigenkapital 50Nun wollen die Banken ihre Guthaben zurück, der Buchungssatz lautet „Giroguthaben / Notenumlauf 400“, und die neue Bilanz sieht so aus:
Aktiven:
Gold 50
Devisen 450
Passiven:
Notenumlauf 450
Giroguthaben 0
Eigenkapital 50Angenommen, nun verlieren die Devisen an Wert, z.B. die Hälfte ihres Wertes (in CHF ausgedrückt). Die neue Bilanz ist:
Aktiven:
Gold 50
Devisen 225
Negatives Eigenkapital 175
Passiven:
Notenumlauf 450
Giroguthaben 0Und was passiert nun? Verliert deswegen der CHF an Wert, nur weil die SNB ein negatives EK hat? Falls der CHF tatsächlich an Wert verliert, bedeutet das umgekehrt, dass die Devisen an Wert gewinnen (ausgedrückt in CHF; die Bilanz der SNB ist ja in CHF). Falls sich der Wert des CHF halbiert, und falls sich auch das Gold relativ zum CHF entsprechend aufwertet, sieht die Bilanz wie folgt aus:
Aktiven:
Gold 100
Devisen 450
Passiven:
Notenumlauf 450
Giroguthaben 0
Eigenkapital 100
Daraus erkennt man beispielsweise, dass die Höhe des EK wesentlich vom Wert des CHF relativ zu den Währungen abhängt, die die SNB als Anlagen hält. Schwache Fremdwährungen – wenig Eigenkapital, starke Fremdwährungen – viel Eigenkapital. -
werte damen und herren
dann ist eigentlich die SNB the biggest risk of all. aber noch eine muecke im vergleich zu EZB, FED, BOC, BOJ und anderen blasenproduzenten?
muessen wir uns bald wieder auf tauschhandel einstellen und die alten saeumerwege herrichten? nicht ganz: fuer fussgaenger koennte die NEAT ja sofort geoeffnet werden. -
„Ein hoher Franken ist Beweis für die starke Nachfrage nach Schweizer Gütern“ – Na dann, hier ist einmal ein kreatives Argument!
Es erinnert mich an Griechenland, von wo aus ich diese Zeilen schreibe. Da macht ein Tavernenbesitzer 10.000 EUR Monatsumsatz und verdient darauf 1.000 EUR. Eines Tages beschließt er, dass er 2.000 EUR verdienen möchte. Ganz einfach! Er erhöht einfach seine Preise um 10%. Und am Ende des Monats ist er baff überrascht, dass er einen Bombenverlust eingefahren hat, weil ihm die Kunden bei den höheren Preisen abhanden gekommen sind.
Man muss berücksichtigen, dass der CHF selbst ein Produkt ist. Und im Gegensatz zu normalen Produkten, die in der ganzen Welt erhältlich sind, gibt es den CHF nur in der Schweiz.
Wenn also das Produkt CHF, auf das die Schweiz ein Monopol hat, teurer wird, dann werden auch die anderen Schweizer Produkte, für die es außerhalb der Schweiz Wettbewerb gibt, teurer; möglicherweise so teuer, das sie nicht mehr in der Schweiz gekauft werden.
Könnte dies vielleicht der Grund sein, weshalb die SNB den Kurs bei 1.20 eingrenzen möchte???
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Als Oekonomin schreibe ich hier mein ante – und post-scriptum.
Der Herr Meyer scheint nicht zu verstehen dass eine Notenbank (unsere Nationalbank) per se nicht insolvent gehen kann. Auch aus gesetzlicher Sicht: insolvent kann nur sein wer keine Möglichkeiten mehr hat Aktiven zu aktivieren. Eine Notenbank – ein Spezialfall – kann jederzeit Aktiven quasi -sich selbst- geben . Der Beispiele wären viele. Später eine Aufzählung dazu. Zudem gilt: Eine Notenbank verdient immer Geld – hat immer Einkommen, z.B. durch Seigniorage http://de.wikipedia.org/wiki/Seigniorage . Denn in der Bilanz stellt das Notenbankgeld eine Verbindlichkeit dar und wird als Passiva verbucht. Ihm stehen als Aktivposten zinstragende Positionen in gleicher Höhe gegenüber. Es handelt sich um eine fast unerschöpfliche Einkommensquelle. Deshalb: wer immer Einkommen hat kann nicht insolvent werden. Der Herr Meyer versteht das nicht. Er lenkt von den massiven Problemen der Geschäftsbanken ab die eine lächerlich geringe Eigenkapitaldecke haben (auch nach neuer Ordnung per 2018).Als das Währungssystem als Goldstandard organisiert war, mussten Notenbankbilanzen wasserdicht sein. Die umlaufende Geldmenge wurde durch Gold gedeckt. Damals konnte eine Zentralbank tatsächlich insolvent werden. Denn Negatives Eigenkapital signalisierte ein ernsthaftes Problem und drohte einen Run auf die Goldreserven auszulösen.
Im heutigen Papiergeldsystem (Fiat Money) spielt dieser Zusammenhang nicht mehr. Geld – der Banknotenumlauf – ist zwar auf der Passivseite der Bilanz verbucht, aber es wird nicht durch konkrete Aktiva gedeckt. Zentralbanken sind nicht gesetzlich dazu verpflichtet, diese Verbindlichkeiten zurückzuzahlen.
Inländisches Basisgeld ist nur eine Forderung der Zentralbank gegenüber sich s e l b s t und nicht gedeckt durch einen anderen physischen oder finanziellen Vermögenswert.
Der UBS-Ökonom Tao Wang verweist darauf, dass auch die übrigen Verbindlichkeiten wie Notenbank-Bills eine eventuelle Forderung gegen das Notenbankgeld sind. Sogar das Eigenkapital oder das Reinvermögen (Differenz zwischen Aktiven und Passiven) sei nur ein Buchungsposten, denominiert in heimischem Geld, also eine Forderung gegen die Notenbank selbst. Von einem rein makroökonomischen Standpunkt aus betrachtet spreche also nichts dafür, dass sie unbedingt positives statt negatives Eigenkapital aufweise.
Selbst wenn der Fall negatives Eigenkapital auftreten würde: keine Panik. Solche Fälle gab es immer. In den 70-er Jahren hatte unsere Nationalbank negatives Eigenkapital (nE). In verschiedenen Ländern hatten verschiedene Notenbanken nE, zum Beispiel Chile, Israel, Mexiko und Tschechien. Das ging alles ohne Probleme.
Der Fehlbetrag in der Bilanz führte weder zu Insolvenz noch zu einem Vertrauensverlust in der Öffentlichkeit.
Der Oekonom William White von der OECD Paris http://williamwhite.ca/content/biography stellt in einer Studie fest: „Es ist überhaupt nicht klar, ob Zentralbanken überhaupt Eigenkapital benötigen, um ihr Aufgaben zu erfüllen. In vielen Ländern haben Zentralbanken in den vergangenen Jahren ’negatives Eigenkapital“ gehabt“, konstatiert White. siehe http://dallasfed.org/assets/documents/institute/wpapers/2012/0126.pdf-
Auch hier, obwohl Sie Oekonomin sind, hege ich den Verdacht, dass Sie weder die Doppelte Buchführung begriffen, noch das „Nationalbanken-Gesetz“ gelesen haben, sondern bloss irregeleitete Autoren aus der „Oekonomen-Gilde“ (Wang & White) etwas unreflektiert zitieren.
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@ante-post-scriptum
Sehr verehrte Oekonomin
Sie behaupten: Eine Notenbank (unsere Nationalbank) könne nicht „insolvent gehen“, da „sie sich selber Aktiven geben könne“.
Ich fordere Sie auf: Bitte schreiben Sie hier auf diesem Blog den Buchungssatz auf, wie die SNB sich selber Aktiven geben kann (durch angebliche „Geldschöpfung“).
Dann können wir weiter diskutieren.
Bezüglich Seigniorage: Die Seigniorage gehört dem Volk. Sie entsteht aus dem positiven Zinsensaldo (die SNB bezahlt auf den Banknoten keinen Zins).
Deshalb habe ich mich im Jahre 1996 an der GV der SNB in Bern dafür eingesetzt, dass die SNB endlich höhere Ausschüttungen an Bund und Kantone vornimmt, was dann auch geschah.
Es scheint mir also etwas vermessen, wenn Sie hier nun kommen und behaupten wollen, ich wüsste nicht, was Seigniorage ist.
In seinem Vortrag vor der Statistisch Volkswirtschaftlichen Gesellschaft Basel behauptete der SNB-Chef Jordan: Die SNB könne negatives Eigenkapital der SNB ausgleichen durch
a) Druck von Banknoten
b) Durch Zurückbehaltung der Gewinne (Seigniorage)Was wir hier diskutieren ist Punkt (a), ob die SNB negatives Eigenkapital ausgleichen kann durch Geldemission (Druck von Banknoten) – nicht durch Zurückbehaltung ihrer Gewinne.
Ich zeige hier auf, dass das nicht möglich ist durch Geld drucken, wie Baltensperger behauptet (NZZ).
Nun kommen Sie und bringen die Seigniorage (b) ins Spiel.
Darum geht es hier nicht. Aber trotzdem:
Sollte das Eigenkapital der SNB beispielsweise auf minus 100 Milliarden fallen, so kann es Jahrzehnte dauern, bis die SNB diesen Betrag mit der Zinsdifferenz wieder verdient hat.
Sie schüttet dann einfach jahrzehntelang kein Geld an Bund und Kantone aus, bis der Verlust gedeckt ist.
Das kann es wohl auch nicht sein! Oder?
Dazu mögen Sie, verehrte Oekonomin, auch folgendes bedenken:
Die SNB hat ihr Vermögen in Euro, Dollars usw. angelegt und dazu noch in hoch riskanten ausländischen Staatsobligationen und auch Aktien.
Es gibt keine Seigniorage, wenn die SNB Verluste erwirtschaftet. Zudem kann es auch sein, dass die Zinsen in der Schweiz steigen. Dann kann die Seigniorage ebenfalls entfallen.
Ihre Argumentation, dass die SNB negatives Eigenkapital aufstocken könne, indem sie Bund und Kantonen deren rechtmässige Gewinnanteile über Jahrzehnte hinweg vorenthält, finde ich billig.
Ihre Behauptung (und auch die Behauptung der Prof. Baltensperger und Jordan), negatives Eigenkapital der SNB stelle kein Problem dar, beurteile ich als grobfahrlässig.
Ich habe in vielen Buchungssätzen in diesem Blog nun belegt, dass die SNB negatives Eigenkapital nicht ausgleichen kann durch Geldemission.
Gemäss OR ist die SNB dazu verpflichtet, bei Verlust ihres Eigenkapitals ihre Bilanz zu deponieren.
Jordan hat gesagt, die SNB würde das nicht tun.
In diesem Fall müssen die Banken ihre Kredite an die SNB (Giroguthaben) entsprechend abschreiben. Das OR verlangt eine korrekte und den Tatsachen entsprechende Beurteilung von Aktiven.
Negatives Eigenkapital der SNB überträgt sich somit eins zu eins auf die kreditgebenden Banken.
Wenn also der Euro fällt und das Eigenkapital der SNB wird negativ, so müssen die Banken ihre Guthaben bei der SNB entsprechend abschreiben.
Resultat: Konkurse von Grossbanken, Kantonalkbanken und Postfinance!
Das haben Sie vergessen zu berücksichtigen.
Vielleicht sollte sich das auch der OECD-Oekonom William White, den Sie zitieren, einmal überlegen.
Sie argumentieren, in den 70-er Jahren sei das Eigenkapital der SNB auch schon negativ gewesen. Hier vergessen Sie, dass die SNB damals hohe stille Reserven auf dem Gold hatte.
Dann führen Sie die Zentralbanken von Chile, Israel, Mexiko und Tschechien ins Feld und argumentieren, diese hätten auch schon negatives Eigenkapital ausgewiesen.
Seit wann orientiert sich unsere Schweizerische Nationalbank an der Zentralbank von Chile?
Weiter behaupten Sie: „Zentralbanken sind nicht gesetzlich dazu verpflichtet, diese Verbindlichkeiten zurückzuzahlen.“
Wo denken Sie hin? Die SNB darf Mindestreserven im Betrag von 4 Prozent der kurzfristigen Verbindlichkeiten der Geschäftsbanken einfordern. So will es das Notenbankgesetz.
Die Giroguthaben der Banken bei der SNB betragen nun schon ein Vielfaches davon. Die SNB hat keine rechtliche Handhabe, von den Banken Kredite in dreistelliger Milliardenhöhe einzufordern.
Wollen die ausländischen Investoren Franken verkaufen (z.B. Gewinnmitnahmen), so können sie ihre Guthaben bei den Schweizer Geschäftsbanken abziehen.
Dazu müssen die Schweizer Geschäftsbanken ihre Guthaben bei der SNB ebenfalls abziehen.
Was denken Sie? Die SNB könne nun die Guthaben der Geschäftsbanken einfach zurückbehalten? Dann wären das ja gar keine Guthaben der Geschäftsbanken bei der SNB!
Wenn die SNB beim Verkauf ihrer Euros nicht genügend Franken zurückwechseln kann, so kann sie den Geschäftsbanken deren Guthaben auch nicht mehr vollumfänglich zurückzahlen.
Die SNB ist dann zahlungsunfähig!
Also, verehrte Oekonomin: Ich erwarte von Ihnen den Buchungssatz, wie die SNB sich durch die angebliche Geldschöpfung „selber Aktiven geben“ kann, wie Sie behaupten.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Meyer
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@Züri-Seegurke
Bingo!
Danke!
Marc Meyer
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Herr Meyer schreibt: „Wenn die SNB beim Verkauf ihrer Euros nicht genügend Franken zurückwechseln kann, so kann sie den Geschäftsbanken deren Guthaben auch nicht mehr vollumfänglich zurückzahlen.“ Das stimmt nicht. Die SNB könnte die Guthaben der Banken jederzeit zurückzahlen, mit Papiergeld. Der Buchungssatz lautet „Giroguthaben / Notenumlauf“. In der Praxis wird das natürlich nicht so gemacht, die Giroguthaben selbst sind ja gesetzliches Zahlungsmittel, d.h. eine Geschäftsbank kann damit kaufen was sie will und muss nicht bei der SNB Papiergeld beziehen. Falls alle Geschäftsbanken ihre Giroguthaben reduzieren wollen, kann die SNB z.B. SNB-Bills emittieren („Giroguthaben / SNB-Bills“). Die Aktivseite der SNB-Bilanz muss nicht verändert werden.
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@Ante-Post-Scriptum: Sind Sie wirklich Oekonomin? Von welcher Uni? – Du heiliger Strohsack! – Sie schreiben zwar viel, aber der relevante, richtige bzw. reflektierte Gehalt Ihrer Schreibe verhält sich leider gerade umgekehrt proportional zur Länge! – Entschuldigen Sie, aber ich bin ein bisschen allergisch auf langes Nachgeplapper ohne Reflektion irgendwelcher (Gugus-)Gurus, seien diese nun Professoren, Bundes(un)räte, Konzernlenker oder selbsternannte oder von tumben Medien gehypte „Experten“.
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@ Züri- Seegurke
Mit Ihrer arroganten Antwort schiessen Sie gleich zwei Eigentore:
1) Heisst es nicht „Nationalbankengesetz“, sondern „Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank“. Damit Sie wissen, worum es geht, nachstehend der Link:
http://www.snb.ch/de/iabout/snb/legal/id/snb_legal_law#t3
2) Scheinen Sie Mühe zu haben, die von Ihnen zitierte „Doppelte Buchhaltung“ in den richtigen Kontext zu stellen..Also: Bevor Sie kritisieren im eigenen Stall misten!
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@moneymoney
Nun hat Ihnen die Kommentatorin „Häschen“ eine so gute Antwort gegeben und Sie haben geschrieben, Sie hätten es verstanden. Und nun fangen Sie wieder mit den alten Irrtümern an. Sie drehen sich im Kreis.
Gerne erkläre ich es nochmals:
Angenommen, die SNB habe auf ihrer Passivseite 20 Milliarden Franken Giroguthaben der Banken verbucht (Fremdkapital). Auf ihrer Aktivseite sind aber keine Vermögenswerte mehr vorhanden, weil der Euro gefallen ist und die SNB ihr ganzes Vermögen bereits dazu benötigt hat, den Geschäftsbanken deren Guthaben zurückzuzahlen.Aber: Eine Restschuld von 20 Milliarden in Form von Giroguthaben der Banken sei in der Bilanz der SNB noch offen.
Ergo: Auf der Aktivseite muss negatives Eigenkapital im Betrag von 20 Milliarden Franken verbucht werden.
Die SNB-Bilanz sieht also folgendermassen aus:
Soll (linke Seite, Aktiven)
Negatives Eigenkapital 20 Mrd.Haben (rechte Seite, Passiven)
Giroguthaben der Banken 20 Mrd.Einverstanden?
Weiter:
Nun soll das negative Eigenkapital der SNB beseitigt werden, indem die SNB Banknoten drucke und den Banken gebe.Das ist Ihre Behauptung und auch die Behauptung von SNB-Chef Thomas Jordan.
Ihr Buchungssatz lautet:
Giroguthaben der Banken / Notenumlauf 20 Mrd.
Wie sieht die SNB-Bilanz nun aus?
Soll:
Negatives Eigenkapital 20 MrdHaben:
Notenumlauf 20 Mrd.Sie sehen: Sie haben lediglich eine Umschuldung vorgenommen.
Die Banken haben jetzt anstatt wertlose Giroguthaben in ihren Büchern einfach wertlose Banknoten in ihren Tresoren.
Das negative Eigenkapital ist immer noch da. Die SNB hat ihre Schuld mit dem Druck von Banknoten keineswegs beglichen.
Sie und Herr Jordan sollten einmal Papier und Bleistift nehmen und diese Konten führen.
Würde die SNB verbuchen:
Giroguthaben der Banken / SNB-Bills 20 Mrd.
so bliebe das negative Eigenkapital der SNB weiterhin bestehen:
Auf der Passivseite hätten wir die offene Schuld der SNB in Form von SNB-Bills
Auf der Aktivseite wäre immer noch das negative Eigenkapital.
Zudem wären die SNB-Bills zu verzinsen.
Wie will die SNB Zinsen zahlen ohne Aktiven?
Mit Ihren Steuern!
Sie sehen: Sie können es drehen und wenden wie sie wollen:
Mit Emission von Notenbankgeld kann die SNB negatives Eigenkapital nie und nimmer ausgleichen.
mfG
Marc Meyer
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@Züri-Essiggurke
Einspruch!
Wir diskutieren hier darüber, ob Notenbankgeld zum Vermögen der SNB gehört (Liquidität) oder zu den Schulden.
Bitte lenken Sie nicht ab mit der lächerlichen Unterscheidung “Nationalbankengesetz”, sondern “Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank”.
Lachhaft.
Sie scheinen wohl von der Nationalbank zu sein.
Es ist absolut richtig:
Es geht hier um die doppelte Buchhaltung.
Weder die Oekonomin „ante-post-scriptum“ noch Baltensperger noch Jordan verstehen die doppelte Buchhaltung.
Ansonsten würden sie nicht dermassen abstruse Ideen verbreiten (SNB hat keine Limiten beim Geld drucken usw.)
mfG
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Meyer, bleiben Sie bitte bei den Fakten. Ich habe nie behauptet, ein allfälliges negatives Eigenkapital liesse sich durch die von mir beschriebenen Geschäftsfälle und Buchungssätze beseitigen. Die Frage war, wie die SNB ihre Schulden bei den Geschäftsbanken zurückzahlen könnte, und ich habe geschrieben, sie könnte Papiergeld (Banknoten) liefern. Das ist alles. Das Eigenkapital verändert sich dadurch natürlich nicht.
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@moneymoney
Tut mir Leid. Bin mit einigen Punkten in Ihrem Argumentarium nicht ein verstanden.
1. Sie argumentieren immer damit, die Giroguthaben könnten mit Banknoten zurückbezahlt werden. Das wäre lediglich ein Passivtausch in der Bilanz der SNB. Das hat Ihnen „Häschen“ schon erklärt.
Banknoten sind selber Schuldscheine der SNB. Durch die Emission von Banknoten wird deshalb die Schuld der SNB nicht verringert, sondern vergrössert.
2. Wenn die Banken ihre Guthaben zurück wollen, so tun sie das ja, um ihrerseits ihre Kundengelder zurückbezahlen zu können (Investoren vor allem aus dem südlichen Europa). Die Banken wollen nicht Banknoten. Schon gar nicht im Wert von 400 Milliarden (!) Stellen Sie sich das vor!
Der Buchungssatz beim Verkauf von Devisen zwecks Rückzahlung der Giroguthaben lautet:
Giroguthaben an Banken / Devisenanlagen (Euro)
mfG
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Meine Punkte sind, um es nochmals zu wiederholen:
– Die SNB ist nicht gezwungen, Devisen zu verkaufen, um die Giroguthaben zurückzubezahlen. Sie kann Banknoten liefern. Das ist ein Passivtausch, und niemand hat etwas anderes behauptet; ich schon gar nicht.
– Der Notenumlauf steht auf der Passivseite der SNB-Bilanz. Niemand hat etwas anderes behauptet, glaube ich.
– Inhaber von Banknoten haben keinen Anspruch darauf, diese Banknoten bei der SNB in irgendetwas umzutauschen, das auf der Aktivseite der SNB-Bilanz steht. Die SNB ist nicht gezwungen, die Aktivseite ihrer Bilanz anzutasten; ich habe den Eindruck, das ist der Knackpunkt, den die SNB-Kritiker nicht begreifen. (Banken können die Banknoten auf ihr Girokonto einzahlen – das wäre wiederum nur ein Passivtausch.)
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@ Marc Meyer
Ich habe ganz ehrlich versucht zu verstehen, weshalb die SNB einen Verlust (in Ihrem Beispiel 20 Mia) NICHT über Neudruck und Ausgabe von Franken ausgleichen kann. Aber das ist mir heute tatsächlich zu kompliziert. Ich hoffe, Sie lesen morgen auch noch in diesen Kommentaren. Könnte sein, dass ich diese Buchungssätze noch nachvollziehen will.
Dass mir das heute nicht gelingt, frustriert mich ein wenig, zumal ich seit rund 20 Jahren als Treuhänderin arbeite.
Andererseits kann es nicht so schlimm sein, sind doch die Herren Professoren offensichtlich nicht besser unterwegs als ich. Einzig mit dem Unterschied, dass meine Logik auch ohne konkrete Buchungssätze und mit massiv weniger Bildung erkennt, dass Geldschöpfung ohne entsprechende Wertschöpfung niemals endlos sein kann.Einzig eine Frage stellt sich: Wie soll das Ende der „kreativen Buchführung“ aussehen? So lange die Kreativität rein virtueller Natur bleibt, also 20 Mia auch mal ein wenig fantasievoller verbucht werden, kann dieses gefährliche Spiel nur schwer ein Ende finden. Wobei diese Frage vorerst noch auf meinem oben erwähnten Nicht-Verstehen basiert und sich eventuell beantwortet, sollte ich die BS doch noch begreifen.
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@Nauscheli
Ihre Frage trifft in den Kern der Problematik. Deshalb nehme ich mir gerne nochmals die Mühe, Ihnen zu erklären, weshalb die SNB einen Verlust auf ihren Europositionen im Betrag von 20 Milliarden nicht ausgleichen kann durch Neudruck und Ausgabe von Franken.
Auch SNB-Chef Prof. Jordan behauptet ja, die SNB könne einen Verlust einfach ausgleichen durch Neudruck von Banknoten (Vortrag vor der Statistisch Volkswirtschaftlichen Gesellschaft Basel).
Beispiel:
Angenommen, die SNB kaufe von einer Schweizer Bank 100 Milliarden Euro zum Kurs von 1.20. Dazu nimmt sie einen Kredit auf bei der Schweizer Bank im Betrag von 120 Milliarden Franken.
Der Buchungssatz aus Sicht der SNB lautet:
Devisenanlagen (Euro) / Giroguthaben der Banken 120 Milliarden Franken
Erklärung: Die SNB hat jetzt eine Schuld gegenüber der Schweizer Bank im Betrag von 120 Milliarden Franken. Bzw. die Bank hat ein Guthaben bei der SNB von 120 Milliarden Franken.
Nun falle der Wert des Euro auf eins zu eins zum Franken.
Die Banken fordern ihre Guthaben zurück (Gewinnmitnahmen). Die SNB muss ihre Euros verkaufen, um den Banken deren Guthaben zurückzuzahlen.
Die SNB verkauft ihre Euros und erhält dafür 100 Milliarden Franken zurück. Diese schreibt sie den Banken gut.
Der Buchungssatz lautet:
Giroguthaben der Banken / Devisenanlagen 100 Milliarden Franken
Die Banken wollen aber 120 Milliarden Franken zurück – nicht nur 100.
Es bleibt also ein offener Saldo bei den Giroguthaben der Banken von 20 Milliarden.
Die Bilanz der SNB sieht nur folgendermassen aus:
Auf der Aktivseite ist Null. Auf der Passivseite stehen 20 Milliarden Giroguthaben der Banken offen.
Konsequenz: Da beide Seiten der Bilanz gleich lang sein müssen, muss auf der linken Seite der SNB-Bilanz nun „negatives Eigenkapital 20 Milliarden“ verbucht werden.
Die Professoren Baltensperger und Jordan behaupten nun, die SNB könne einfach Banknoten drucken und so das negative Eigenkapital ausgleichen.
Warum geht das nicht?
Wenn die SNB Banknoten druckt und in den Umlauf bringt, so verbucht sie:
Devisenanlagen (Euro) / Notenumlauf 20 Milliarden.
Was geschieht in der Bilanz der SNB?
Diese verlängert sich auf 40 Milliarden:
Die Aktiven bestehen nun aus Devisenanlagen von 20 Milliarden plus dem „negativen Eigenkapital“ von 20 Milliarden. Ergibt 40 Milliarden.
Die Passiven setzen sich zusammen aus 20 Milliarden Franken offene Giroforderungen der Banken plus 20 Milliarden Franken Notenumlauf. Ergibt 40 Milliarden.
Sie sehen, der Verlust von 20 Milliarden kann nicht ausgeglichen werden durch Druck von neuen Banknoten.Das „negative Eigenkapital“ der SNB bleibt bestehen.
Genauso wenig kann der Verlust ausgeglichen werden, indem die SNB 20 Milliarden Franken zusätzliche Giroguthaben aufnimmt.
In diesem Fall würden die Giroguthaben der Banken sogar auf 40 Milliarden ansteigen.
Konklusion: Die SNB kann einen Verlust nicht ausgleichen durch Emission von Notenbankgeld.
Die Banken müssen deshalb ihre Kredite an die SNB entsprechend abschreiben und können Konkurs gehen.
Das wird das „Ende der kreativen Buchführung“ sein.
Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Meyer
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Ganz herzlichen Dank für die ausführliche Erklärung. @Häschen hat die Sache noch perfekt abgerundet und auf den Punkt gebracht.
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@Nauscheli
Es freut mich, dass Sie jetzt die Buchungen verstanden haben.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
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@Hardy, der Student
Liquidität ist per definitionem immer ein Aktivum in der Bilanz. Nie ein Passivum.
Liquidität bedeutet, dass man damit schnell eine Schuld begleichen kann.
Ein Wertpapier ist immer Liquidität aus Sicht des Gläubigers – niemals aus Sicht des Schuldners.
Sie können sich trösten: Die Herren Professoren Baltensperger und Jordan verstehen das bis heute auch nicht. Sie behaupten unbedarft, die Notenbankgeldmenge gehöre zu den „liquiden Mitteln“ der SNB.
Der Bundesrat schwatzt es ihnen leider nach. Und das Parlament hat sich mit dieser Begründung ebenfalls abspeisen lassen (siehe Antwort des Bundesrates auf SVP-Motion: Einführung einer Verschuldungslimite für die SNB).
Es scheint leider auch kein Parlamentarier etwas von doppelter Buchhaltung zu verstehen.
„Die SNB könne nie illiquide werden, weil sie eben Banknoten drucken könne“ behaupten Nationalbank und Bundesrat. Das Parlament glaubt’s.
Aber ich will es Ihnen hier einfach erklären:
Wenn Sie ein Giroguthaben bei einer Bank haben, z.B. ein Lohnkonto, so stellt dieses Liquidität aus Ihrer Sicht dar. Sie können damit schnell etwas bezahlen.
Aus Sicht der Bank stellt ihr Guthaben jedoch keine Liquidität dar, sondern im Gegenteil eine Verbindlichkeit.
Oder darf die Bank mit Ihrem Guthaben etwas kaufen oder eine eigene Rechnung bezahlen?
Ich denke nicht, dass Sie damit einverstanden wären!
Genauso darf die SNB mit den Giroguthaben der Banken auch nicht eigene Schulden begleichen.
Die Behauptung der SNB-Professoren, die SNB könne nie illiquide werden, da sie selber Geld drucken könne ist somit barer Unsinn.
mfG
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Klar sind Giroguthaben der Banken aus der Sicht der SNB Schulden. Illiquid werden kann die SNB trotzdem nicht. Sie kann die Schulden (sie lauten auf CHF) jederzeit zurückbezahlen. Sollte eine Bank auf die Idee kommen, „ihr“ Geld zurückzuverlangen, kann ihr die SNB problemlos einen Stapel bedrucktes Papier, bekannt als Banknoten, überreichen. In der Bilanz der SNB reduzieren sich damit die Giroguthaben der Banken, es erhöht sich der Notenumlauf. Beides steht auf der Passivseite der Bilanz, Bilanzlänge unverändert.
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Hallo Herr Dr. Meyer!
Sie schreiben:
> „Liquidität ist per definitionem immer ein Aktivum in der Bilanz. Nie ein Passivum.“Richtig, da sind wir uns doch einig!
In Bezug auf Geldforderungen ist das Geld die beste Liquidität, in der Schweiz sind die Schweizer Franken das Geld. Die Schweizer Franken befinden sich immer beim Eigentümer in der Aktiva-Kasse.Habe ich CHF in meiner Kasse, dann bin ich in der entsprechenden Höhe liquide.
Ich bin aber auch dann liquide, wenn meine eigene Kasse zwar leer ist, ich aber die Verfügungsmöglichkeit über eine fremde Kasse habe.Genau das passiert bei einer Zentralbank, sie verfügt über eine fremde Kasse. Wenn die Zentralbank Geld aus dieser fremden Kasse auszahlt, dann entschuldet sich die Zentralbank bei dem, dem sie das Geld gibt.
Gleichzeitig verschuldet sich die Zentralbank bei dem, dem die fremde Kasse gehört.Die fremde Kasse bei der Zentralbank gehört dem Staat, wir haben es mit Staatspapiergeld zu tun.
> „Liquidität bedeutet, dass man damit schnell eine Schuld begleichen kann.“
Ja, wieder Konsens, beachten Sie aber, bitte, die Möglichkeit der Umschuldung.
Beispiel:
Ich kaufe von Ihnen Euro für CHF 1.000, Sie geben mir die Euro und gewähren mir Kredit.
Ich habe jetzt aktiv die Euro und passiv CHF 1.000 Schulden bei Ihnen. Nun wollen Sie die CHF 1.000 von mir haben, meine Kasse ist aber leer, mein Kontostand vom Girokonto ist exakt null. Wir beide gehen trotzdem zu meiner Bank, ich tippe am Bankautomaten, trete einen Schritt beiseite, und Sie nehmen sich die CHF 1.000.Bei Ihnen (!) habe ich mich entschuldet, gleichzeitig habe ich mich bei meiner Bank verschuldet, ich habe mein Konto überzogen.
Ich habe umgeschuldet, ich habe jetzt einen neuen Gläubiger. Mit Ihnen bin ich quitt, Ihnen bin ich nichts mehr schuldig.Genau das passiert bei einer Zentralbank, die Zentralbank hat eine fremde Kasse, über die sie verfügen darf. Die fremde Kasse gehört dem Staat, in dieser fremden Kasse liegt das produzierte Staatspapiergeld.
Und ob Sie es nun wahrhaben wollen oder nicht, diese fremde Kasse kann beliebig mit Staatspapiergeld gefüllt werden. Das ist der Grund, warum Jordan Euro ohne Limit kaufen kann, er kann die Euro nicht nur kaufen, er kann den Kaufpreis auch bezahlen!
Die SNB zahlt aus der Kasse der Staatsschatzkammer!
Keine einzige Banknote ist im Spiel, eine Banknote sähe so aus:
http://s7.directupload.net/images/130929/6w2y8fza.pngKein einziger Mensch auf der Welt hat eine Banknote der SNB in seinem Portemonnaie.
> „Genauso darf die SNB mit den Giroguthaben der Banken auch nicht eigene Schulden begleichen.“
Ich bitte Sie, Herr Dr. Meyer, kein Mensch behauptet, dass die SNB mit den Giroguthaben der Banken eigene Schulden begleicht.
Die SNB begleicht ihre Schulden mit CHF-Scheinen, wenn der Gläubiger es verlangt.> „Die Behauptung der SNB-Professoren, die SNB könne nie illiquide werden, da sie selber Geld drucken könne ist somit barer Unsinn.“
Die „SNB-Professoren“ behaupten, dass die SNB Banknoten auszahlt.
DAS (!) ist der Skandal, das (!) ist die Falschaussage!
Die Aussage, dass die SNB in CHF nicht illiquide werden kann, ist richtig.Die SNB vergibt Druckaufträge, die Druckerei liefert die gedruckten CHF, mit diesen CHF wird die Kasse der Staatsschatzkammer gefüllt, die SNB darf auf diese Kasse zugreifen und ist deshalb (!) ohne Limit liquide in CHF.
Der einzige, der der CHF ein Limit setzen könnte, ist der Staat. Der Staat ist der Eigentümer der Staatsschatzkammer, der Staat selber gewährt der SNB Kredit.
Freundliche Grüße!
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Entschuldigung, kleiner Schreibfehler von mir:
> „Der einzige, der der CHF ein Limit setzen könnte, ist der Staat.“
Der einzige, der der SNB ein Limit setzen könnte, ist der Staat.
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@Moneymoney: Was Sie vergessen: Die SNB „druckt“ NICHT einfach so Geld und verteilt es dann (à la „Manna fällt vom Himmel“), OHNE im Gegenzug ein Asset (Geld, Devisen, Wertpapiere etc.) „hereinzunehmen“. Nimmt sie nun von den Geschäftsbanken bei der SNB parkiertes Geld und wandelt diese Aktivposition in z.B. Euro und fällt dann der Kurs der Devise zum Franken, dann bleibt das Guthaben der Geschäftsbanken in Franken bei der SNB (auf der Passivseite in der SNB-Bilanz) konstant während die analoge Aktivposition (in der SNB-Bilanz) tiefer bewertet werden muss. Also manifestiert sich ein Verlust auf dieser Position. Jetzt könnte die SNB die EINZELNE Geschäftsbank zwar schon vollständig ausbezahlen (und die Bilanz verkürzen), aber eben NICHT mehr ALLE Geschäftsbanken, die einen (latenten) Anspruch hätten. Sie müsste schliesslich mit dem „Anknabbern“ des Eigenkapitals für den Verlust geradestehen. Ist dieses aufgebraucht, dann wird es bitter. Gibt dann die SNB „frisch gedrucktes“ Geld heraus, dann muss sie dagegen wieder in gleichem Umfang bewertete Assets „hereinnehmen“. Oder anders formuliert: Selbst wenn die SNB sich selbst einerseits Franken im Aktivkonto gutschreiben würde (was sie nicht darf), dann müsste anderseits die exakt analoge Gegenposition auf der Passivseite der Bilanz stehen. Nun kann eine analoge Position des selben Assets nicht gleichzeitig auf der Aktivseite höher bewertet sein als auf der Passivseite. – Logisch, nicht wahr?
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@Hardy, der Student
Nein. Der Staat gewährt der SNB keinen Kredit. Die Geschäftsbanken gewähren der SNB Kredit(Girguthaben der Banken bei der SNB).
Da die SNB ein Staatsbetrieb ist, stellen die Schulden der SNB Staatsschulden dar.
Bitte besuchen Sie einmal einen Grundkurs in doppelter Buchhaltung.
mfG
Marc Meyer
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@Haeschen
SUPER!
SIE HABEN ES BEGRIFFEN!
mfG
Marc Meyer
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@Häschen: Beim Vorgang, den ich beschrieben habe („SNB bezahlt Geschäftsbanken aus“, wie sie es nennen, d.h. sie zahlt Schulden bei den Geschäftsbanken zurück), ist nur die Passivseite der SNB-Bilanz betroffen. Der Notenumlauf würde sich erhöhen, Giroguthaben werden reduziert. Wer ein Guthaben bei der SNB hat, hat keinen Anspruch, dafür irgend ein Asset (das auf der Aktivseite steht) zu bekommen, sondern nur bedrucktes Papier, aka Banknoten. Beim Goldstandard wäre es anders, da könnte man Gold verlangen.
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@Moneymoney, Replik 2: OK, was Sie Beschreiben ist am Ende bloss (aus der Sicht der SNB) ein Passivtausch. Ebenso ist es bloss ein Aktivtausch aus der Sicht der Geschäftsbank. Statt dass die Bank nun ein Guthaben gegenüber der SNB in Form einer Kontogutschrift hält, hält sie nun eine Schuldverschreibung, die Banknote der SNB, in Händen. Wie Sie richtig schreiben, stellen sowohl das Giroguthaben als auch der Notenumlauf Positionen auf der Passivseite der SNB-Bilanz dar. Soweit sind wir uns einig. Worauf Dr. Meyer aber hinauswollte ist doch folgende, auch von keiner SNB-Geiss wegzuschleckende, Tatsache: Damit eine Geschäftsbank überhaupt ein Guthaben bei der SNB, sei das in Form eines Girokonto-Guthabens oder verbrieft in Form von Banknoten im eigenen Tresor halten kann (die Banknote ist nur die physische Verbriefung der Notenumlaufsposition in der Bilanz der SNB), muss sie dagegen, quasi im TAUSCH, ein aequivalent bewertetes Asset „einliefern“, also Geld, Devisen, akzeptable (für die SNB) und bewertbare Assets (wie z.B. zuvor vom Staat erworbene „Bills, Notes und Bonds“). – Oder anders ausgedrückt: SNB-Geld fällt ja nicht wie Manna einfach vom Himmel und gewissen Leuten mal so in den Schoss, ohne Gegenposition bzw. -leistung! Oder nochmals anders ausgedrückt: Ohne Vor- bzw. Gegenleistung der Geschäftsbanken kann die SNB gar keine Giroguthaben den Geschäftsbanken gutschreiben und auch keine Banknoten drucken bzw. herausgeben. – Sind nun sämtliche „Klarheiten beseitigt“, wie mein alter, humorvoller Physiklehrer bei komplexeren Themen jeweils meinte?
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@Häschen: Mit Ihrer Replik 2 bin ich im Wesentlichen einverstanden. Solche Operationen (z.B. Käufe oder Verkäufe am Devisenmarkt) verlängern (Kauf von Devisen) oder verkürzen (Verkauf von Devisen) die SNB-Bilanz. Ich glaube so weit sind wir uns einig. Jetzt verstehe ich aber nicht mehr, mit welchen Aussagen von mir Sie nicht einverstanden waren….
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@moneymoney
Es geht um die Frage, ob die SNB negatives Eigenkapital (oder Schulden) der SNB abbauen kann durch Emission von Notgenbankgeld (Banknoten oder Giroguthaben der Banken).
SNB-Chef Jordan behauptet: Ja. (Vortrag vor der Statistisch Volkswirtschaftlichen Gesellschaft Basel).
Das ist sein entscheidender Fehler. Das ist Volksverführung.
Wenn Sie gleicher Ansicht sind wie ich, dass die SNB das nicht kann, dann ist es ja gut.
mfG
Marc Meyer
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Guten Tag Herr Meyer
Ich verfolge Ihre Ansichten interessiert. Was sagen Sie zur Argumentation von Klaus Kastner?
Besten Dank für diese angeregte Diskussion.
Nobody-
@Nobody
Herrn Kastner habe ich eine ausführliche Antwort geschrieben (siehe unten).
Sein Hauptirrtum liegt darin, dass er Notenbankgeld als Aktivum der Notenbank interpretiert anstatt als Passivum.
mfG
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Guten Abend Herr Meyer
Mir war die Thematik so nicht bekannt. Danke für ihre Mühe alle Fragen und Kommentare zu beantworten.
Worin sehen Sie die Ursache, dass so viele ‚Experten‘ und Professoren, ja sogar Herr Jordan so falsch liegen? Das beunruhigt mich doch. Als Bürger bringt man den Leuten ja ein gewisses Vertrauen entgegen.
Nobody
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@nobody
Besten Dank für Ihre Zeilen. Es freut mich, dass ich Ihnen die Materie habe etwas näher bringen können.
Es ist tatsächlich beunruhigend, dass SNB-Chef Prof. Jordan und die anderen Professoren im Umfeld der Schweizerischen Nationalbank dermassen gravierende fachliche Fehler begehen.
Die Nationalbank hat im letzten Jahrhundert seit ihrem Bestehen eine grosse Machtbasis in der Schweiz aufgebaut.
Kritiker werden mundtot gemacht.
So verlor ich meine Stelle als Strategist bei der UBS, weil ich es gewagt hatte, als Privatmann auf die Fehler in der Geldtheorie und Geldpolitik hinzuweisen.
Auf diese Art und Weise ist es der SNB möglich, Kritiker zum Schweigen zu bringen.
Diese Eiterblase muss jetzt endlich aufgestochen werden.
mfG
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@moneymoney
Wenn die SNB den Banken deren Guthaben zurückzahlen wolltemit frisch gedruckten Banknoten, so hiesse der Buchungssatz:
Devisenanlagen / Notenumlauf
Das Konto „Giroguthaben der Banken“ wird dabei nicht tangiert.
Die Schuld der SNB gegenüber den Geschäftsbanken bleibt somit unverändert bestehen.
mfG
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@moneymoney
Eine Notenbank kann illiquide werden, wenn sie nicht mehr genügend liquide Mittel auf ihrer Aktivseite hat.
Der Notenumlauf (SNB-Passivum) gehört eben nicht zu den liquiden Mitteln der SNB.
mfG
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Guten Abend Herr Dr. Meyer
Ich habe Ihre zahlreichen Artikel und Kommentare mit Interesse gelesen. Dabei hat sich mir folgende Frage aufgedrängt:
Weshalb kann die SNB nicht Geld schöpfen, indem sie Euros von Dritten (z.B. von südlichen Nachbarländern) direkt kauft und mit geschöpftem Geld bezahlt? Der Buchungssatz würde lauten: Devisenanlage (Euros) / Girokonto inländische Bank. Mit anderen Worten: Sie schreibt dem Dritten (z.B. südlichen Nachbarn) für seine Euros direkt Schweizerfranken auf einer Schweizer Bank gut. Die Schweizer Bank selbst ist nur ein Depot (ihr Buchungssatz lautet CHF / Kundenguthaben).
Was ist daran falsch?
MfG
Dominik Schmid-
@Dominik Schmid
Also es ist die reale Wirtschaft, die eine Wertschöpfung erbringt. Erst wenn dies geschieht, kann die Notenbank dagegen einen Geldschein (Banknote, Quittung) ausstellen.
Nun ist es so, dass ausländische Investoren (die Werte erarbeitet haben) ihr Vermögen gerne in Franken anlegen wollen – aus Sicherheitsgründen.
Würden sie ihr Vermögen über ausländische Banken direkt bei der SNB anlegen, so lautete der Buchungssatz
Devisenanlagen (Euro) / Girokonten ausländischer BankenDas gibt es auch in der Bilanz der SNB. Momentan sind das genau 12‘850.3 Millionen Franken, welche die SNB von ausländischen Banken in Form von Giroguthaben erhält.
Ihr Buchungssatz:
Devisenanlagen (Euro) / Girokonto inländische Banktrifft in diesem Fall m.E. nicht zu, da die SNB in diesem Fall ihren Kredit ja wieder von einer inländischen Bank erhalten würde.
Bei ihrem Buchungssatz ist die Schweizerbank die Gläubigerin gegenüber der SNB und nicht der ausländische Investor, wovon Sie ja eigentlich ausgehen.
Ganz entscheidend ist aber, dass sie offensichtlich auch erkennen, dass unsere Nationalbank bei einer Geldemission Fremdkapital aufnimmt. Sie sehen, dass „Notenbankgeld“ ein Kredit der Wirtschaft an die Notenbank darstellt und keineswegs ein Kredit der Notenbank an die Wirtschaft.
Das ist das Entscheidende.
Die Herrn Professoren bei der Nationalbank haben das bis heute immer noch nicht begriffen.
mfG
Marc Meyer
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Nach wie vor völlig unbegreiflich ist, dass die SNB Ihre Euro-Guthaben nicht reduziert, nachdem der Eurokurs einen Verkauf mit Gewinn zulassen würde. Dies ist sträflich!
Zudem hat die SNB inzwischen dermassen viel Verlust auf $ und Gold angehäuft, dass das Eigenkapital bereits weg ist. Mit buchhalterischen Tricks wird dies verschleiert.
Jedenfalls ist unwahrscheinlich, dass die SNB demnächst wieder Gewinn ausweist und die Kantone sollten für 2014 ihre Budgets ohne den SNB Zuschuss planen. Alles andere ist grobfahrlässig!-
@Steuerzahler
Sie schreiben, die die SNB könnte ihre Europositionen „mit Gewinn“ verkaufen.
Bitte bedenken Sie: Die SNB hat rund 200 Milliarden Euro bei 1.40 gekauft.
Möglicherweise musste sie diese kaufen, weil sie bei hochriskanten Optionsgeschäften im Jahre 2010 falsch lag.
Per Saldo resultiert also mit grosser Wahrscheinlichkeit ein Verlust.
Natürlich bin ich auch der Ansicht, die SNB sollte schleunigst verkaufen.
Sie liegt falsch in einer Wette, die sie nicht selber beeinflussen kann, wie sie meint („unbeschränkt“ Banknoten drucken und Euros kaufen).
Bei Einführung des Mindestkurses ging die SNB davon aus, der Euro würde innert weniger Monate wieder auf 1.30 steigen.
Wo sind wir heute?
Je länger diese Kursmanipulation dauert, desto gefährlicher wird sie m.E.
mfG
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,
wir haben diesbezüglich, meine ich, schon einmal ‚Klingen gekreuzt‘. Hier ist noch einmal ein Anlauf.
Der Ausdruck, dass eine Notenbank ‚Geld druckt‘, ist doch figurativ zu verstehen (Fiat Money). Warum setzen Sie ihn immer gleich mit dem Drucken von Banknoten? Das verschafft doch ein falsches Bild. Die Geldschöpfung seitens der Notenbanken erfolgt doch nicht via Bargeld.
Eine normale Firma könnte auch ohne Eigenkapital operieren, gäbe es da nicht zwei klitzekleine Erfordernisse: (a) von Gesetzes wegen muss eine Firma bei Unterschreitung gewisser EK-Grenzen Konkurs anmelden und (b) selbst wenn sie das nicht müsste, sie stirbt an Illiquidität, weil ihr niemand mehr Geld leiht.
Meines Wissens hat eine Notenbank kein gesetzliches EK-Erfordernis. Korrigieren Sie mich bitte, sollte das Schweizer Notenbankgesetz anders sein. Und eine Notenbank kann in ihrer Landeswährung nicht illiquide werden, weil sie eben diese Landeswährung selbst schöpfen kann.
Sie nennen die Verbindlichkeiten der SNB gegenüber den Banken. Warum nennen Sie nicht im gleichen Atemzug die Forderungen der SNB gegenüber den Banken? Wenn ich das richtig verstehe, dann schöpft die SNB via CHF-Stützung neue CHF im Bankensystem und schöpft sie gleichzeitig wieder ab. Richtig oder falsch?
Das Risiko der SNB-Politik sehe ich auf anderer Ebene. Massive Kursmanipulationen sind auf Dauer nur sehr schwer durchzustehen (es sei denn, die Märkte beruhigen sich). Ob die gewaltige Wette der SNB aufgeht, da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. In der Zwischenzeit häuft die SNB (und die Schweiz insgesamt!) phänomenale Auslandsvermögen auf. Meines Wissens hat die Schweiz ein Jahres-GDP um die 600 Mrd. CHF und die Brutto-Auslandsvermögen betragen 3.600 Mrd. CHF. Das klingt fast so, als hätte sich die Schweiz – finanziell betrachtet – außerhalb ihrer Landesgrenzen manövriert.
Viel mehr wiegt noch das Kursrisiko. Da die Auslandsvermögen in fremden Währungen sind, kann es da zu gewaltigen Bewertungsverlusten kommen; und das wären echte Verluste!
Der Gouverneur der österreichischen Nationalbank, ein langjähriger Freund, hat mir das einmal im Detail erklärt. Eine echte Notenbank (d. h. eine Notenbank, die wie die SNB oder EZB ihre eigene Währung schöpfen kann; nicht zu verwechseln mit den nationalen Notenbanken der Eurozone, die keine eigene Währung schöpfen können) braucht aus ökonomischen Gründen kein Eigenkapital, um normal zu operieren. Es sagte sogar, dass es einige Notenbanken außerhalb der Eurozone gibt, die ein negatives Eigenkapital haben. Es würde mich doch sehr wundern, wenn die SNB anders funktionieren würde, als eine echte Notenbank.
PS: glauben Sie denn wirklich, dass die EZB noch ein positives Eigenkapital hätte, würde sie die Staatsanleihen in ihren Büchern nach dem Niedrigstwertprinzip bewerten? No way!
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@Klaus Kastner
Besten Dank für Ihre interessanten und nachvollziehbaren Gedanken. Bitte lassen Sie mich dazu wie folgt Stellung nehmen:
1. Mit dem Ausdruck „Geld drucken“ müssen wir vorsichtig umgehen. Prof. Baltensperger und auch SNB-Chef Prof. Jordan bedienen sich wörtlich dieses Ausdrucks in grobfahrlässiger Weise. Sie fügen nicht an, dass das „bildlich“ zu verstehen sei.
Der „Mann auf der Strasse“ aber auch Kommentatoren hier weiter unten verstehen diesen Ausdruck jedoch wörtlich. Beispielsweise hat SNB-Gallionsfigur Peter Bodenmann in der NZZ argumentiert, die SNB solle „Banknoten drucken“, bis den Ausländern „die Ohren wackeln“.
Oder SNB-Bankrat (!) Daniel Lampard (SP) hat in diversen Interviews und Arena-Sendungen behauptet, die SNB könne „unbeschränkt“ Banknoten drucken und damit Euros kaufen.
Der „Mann auf der Strasse „glaubt das. Es leuchtet vorerst ein; ist plausibel. Er kann sich das auch bildlich gut vorstellen. Die SNB druckt Banknoten und bezahlt dann damit Euros oder offene Schulden.
Was heisst also „Geld drucken “ in der Realität? Es bedeutet, dass die SNB von den Geschäftsbanken Kredite aufnimmt. Die SNB wird dabei zur Schuldnerin – die Banken zu Gläubigern der SNB.
Das ist ein himmelweiter Unterschied! Die Untergrenze wurde dem Schweizervolk und den Politikern schmackhaft gemacht: Die SNB könne die Untergrenze bei 1.20 problemlos halten, da die SNB ja „unbeschränkt“ Banknoten drucken könne (Baltensperger, Jordan).
Realität ist: Die SNB kann nicht „unbeschränkt“ Banknoten drucken und in den Umlauf bringen (siehe Beitrag). Sie macht bei den Geschäftsbanken Schulden und kauft damit Euros.
Die SNB macht also Schulden, obwohl sie sich „lender of last resort“ nennt. Dabei gehören die Schulden der SNB zu den Staatsschulden. Kommt hinzu, dass die Schweiz eine Schuldenbremse hat.
Es ist also eine Irreführung des Volkes, wenn man behauptet, die SNB könne den Minimalkurs von 1.20 problemlos halten, weil sie „unbeschränkt“ und „unlimitiert“ Banknoten drucken könne. In Tat und Wahrheit muss sich die SNB „unbeschränkt“ verschulden, will sie den Euro bei 1.20 halten.
Kein Staat und kein Unternehmen kann sich „unbeschränkt“ verschulden. Auch unsere Nationalbank nicht. Die Untergrenze ist deshalb höchst riskant.
Wüsste das Schweizervolk, dass die SNB Staatschulden macht, um die Untergrenze zu halten, würde es dieser Währungsmanipulation niemals zustimmen.
2. Sie bagatellisieren negatives Eigenkapital der Notenbank.
Darf ich in Erinnerung rufen: Die SNB finanziert ihre Euros mit Krediten von den Geschäftsbanken. Fällt das Vermögen der SNB unter Wert ihrer Schulden, so nützt es nichts, wenn die SNB „Geld schöpft“. „Geld schöpfen“ heisst ja, dass die SNB Schulden macht. Das habe ich soeben erklärt. Auch Sie interpretieren offensichtlich „Geld“ fälschlicherweise als Vermögen der SNB anstatt als Schuld. Das kommt vom Ausdruck „Geld drucken“.
Die SNB kann nicht Schulden abbauen, indem sie zusätzliche Schulden macht. Fällt das Eigenkapital der SNB in den negativen Bereich, und die SNB emittiert Geld, so bedeutet das eine Verlängerung der SNB-Bilanz auf beiden Seiten. Das Loch im EK der SNB bleibt bestehen. Die Banken müssen entsprechend abschreiben. Bitte lesen Sie dazu meine Buchungssätze weiter unten an „Hardy, der Student“ oder meinen Artikel „Die SNB und das Märchen von der Geldschöpfung“ Da habe ich alle Buchungssätze zur angeblichen „Geldschöpfung“ aufgezeigt.
3. Wird das Eigenkapital der SNB negativ, so müssen die Gläubiger der SNB, die Geschäftsbanken, ihre Kredite an die SNB entsprechend abschreiben. Die SNB kann ihre Schulden bei den Geschäftsbanken nicht durch „Geld schöpfen“ abbauen, das Notenbankgeld eben selber eine Schuld der SNB bedeutet.
Negatives Eigenkapital der SNB überträgt sich eins zu eins auf die Geschäftsbanken. Das wird zu Konkursen bei den Geschäftsbanken führen. Das übersehen die Notenbanker.
4. Sie schreiben, die SNB könne nicht „illiquide“ werden.
„Liquidität“ ist per definitionem immer ein Aktivum. Nie ein Passivum. „Liquide“ bedeutet, dass ein Vermögenswert möglichst schnell zur Begleichung einer Schuld benützt werden kann.
Ein Wertpapier ist immer nur „Liquidität“ aus Sicht des Gläubigers – niemals aus Sicht des Schuldner.
Ein Beispiel: Wenn Sie auf einer Bank ein Giroguthaben z.B. in Form eines Lohnkontos besitzen, so stellt dieses aus Ihrer Sicht Liquidität dar. Sie können damit Rechnungen begleichen. Aus Sicht der Bank gehört jedoch Ihre Einlage bei der Bank niemals zur Liquidität der Bank.
Die Bank darf mit Ihrer Einlage keine eigenen Schulden begleichen.
Genauso gehören die Giroguthaben der Banken bei der SNB zu den liquiden Mitteln der Banken. Niemals aber zur Liquidität der SNB.
Wenn also die SNB „Banknoten druckt“ so heisst das, sie erhält von den Geschäftsbanken Kredite (Giroguthaben der Banken). Das sind liquide Mittel der Banken aber niemals Liquidität aus Sicht der SNB.
Hier sehen Sie das gewaltige Missverständnis, das aus dem Ausdruck „Geld drucken“ hervorgeht.
Die SNB kann keine „Liquidität“ schaffen, indem sie die Notenbankgeldmenge ausdehnt.
Hier liegt Ihr entscheidendes Missverständnis – und auch das von Baltensperger, Jordan und Bundesrat!
5. Sie beklagen sich darüber, ich erwähnte nie die Forderungen der SNB gegenüber den Banken.
Richtig!
Schauen Sie die Bilanz der SNB einmal an! Da sehen Sie, dass die SNB den Schweizer Banken keinen einzigen Franken Kredit gewährt!
Die SNB ist keineswegs ein „lender of last resort“ in der Schweiz, wie sie das immer und immer wieder beteuert. Nein! Die SNB ist ein „borrower of last resort“!
Die SNB ist zur grössten Schuldnerin unseres Landes geworden!
Und das in der Schweiz über die angebliche „Geldschöpfung“ aufgenommene Kapital exportiert sie zu fast 100 Prozent ins Ausland (ausser Goldreserven).
Eine Schande ist das!
6. Sie nennen den Mindestkurs eine „gewaltige Wette“ der SNB. Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht!
Kommt hinzu, dass die SNB mit einer Eigenkapitalquote von rund 10 Prozent zu einer äusserst schwachen Playerin geworden ist!
7. Sie sprechen das immense Kursrisiko an. Auch da gebe ich Ihnen Recht! Dieses hat das Potential, uns in den finanziellen Abgrund zu reissen.
Es handelt sich tatsächlich um echte Verluste, wie Sie schreiben.
8. Bezüglich des negativen Eigenkapitals habe ich ihnen bereits gesagt: Dieses würde sich eins zu eins auf die kreditgebenden Banken übertragen. Eine Katastrophe für unsere Wirtschaft!
Das übersehen die Volksverführer im Umfeld der Schweizeischen Nationalbank.
9. Mit IhremTrost, dass auch andere Notenbanken negatives Eigenkapital ausweisen würden, kann ich nichts anfangen. Tröstet mich nicht wirklich.
10. Bitte lesen Sie meinen Artikel auf Inside Paradeplatz: „Zentralbanken – die gigantischen Kreditwaschanlagen“. Dort habe ich beschrieben, dass die Zentralbanken schlechte Kredite zu guten Krediten „reinwaschen“. Ihre Befürchtung, dass die EZB auch bald (wenn nicht schon) negatives Eigenkapital aufweist, kann ich also nachvollziehen.
Deshalb umso mehr: Es kann nicht die Aufgabe unserer Nationalbank sein, mit hunderten Milliarden Schweizer Staatsschulden die Haushalte der EU zu
sanieren.Wechselkursrisiko plus das Schuldnerrisiko sind zu gross. Zudem erfolgt die ganze Wertschöpfung im Ausland anstatt in der Schweiz.
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Der grundsätzliche Unterschied zwischen uns beiden ist, dass Sie die Bilanz der SNB wie die Bilanz einer ’normalen‘ Bank betrachten und ich behaupte, dass das falsch ist. Eine normale Bank muss EK-Quoten einhalten (die Notenbank nicht) und eine normale Bank kann Schulden nur dann zurückzahlen, wenn sie über liquide Aktiva verfügt und/oder Ersatzschulden aufnehmen kann (eine Notenbank braucht weder liquide Aktiva noch Alternativschulden, um Schulden in ihrer Landeswährung zu tilgen; sie schöpft eben Landeswährung).
Beachten Sie bitte, dass die Schweiz als Volkswirtschaft gar nicht vermeiden kann, Kapital zu exportieren. Das ist die Konsequenz eines 2-stelligen Leistungsbilanzüberschusses. Irgendjemand in der Volkswirtschaft MUSS das Kapital ins Ausland überweisen. Wenn die Banken das nicht selbst mit ihrer überschüssigen Liquidität tun wollen, dann geben sie sie eben der SNB und die exportiert das Kapital ins Ausland. Somit tragen nicht mehr die Bankaktionäre das Auslandsrisiko, sondern die gesamte Gesellschaft.
Wo wir der gleichen Meinung sind, ist, dass die Kursstützungsstrategie der SNB ein sehr hohes Risiko darstellt, wo man jetzt noch nicht sagen kann, ob dieses Risiko einmal schlagend werden wird. Angenommen, eine Handvoll George Soros’s setzt sich zusammen und sagt „jetzt wollen wir einmal testen, ob die SNB das durchsteht“, dann könnte das sehr kritisch werden. Ich habe schon erwähnt, dass die Auslandsvermögen der Schweiz 6x dem Jahres-BNP entsprechen. Alles in Fremdwährung. Meine Herren!
Dass die Schulden der Notenbank den Staatsschulden zugerechnet werden, ist mir neu. Das muss eine ‚Schweizer Spezialität‘ sein. Stellen Sie sich vor, die Schulden der Fed würden der US Staatsschuld zugerechnet werden!?!
Wenn die Schweizer Bevölkerung nicht weiß, dass eine Kursstützungstrategie mit Schulden verbunden ist, dann ist das deren Problem. Womit glaubt sie denn, dass die Kursstützungen finanziert werden?
Sie sind vollkommen im Irrtum (und Sie informieren Ihre Leser fahrlässig falsch!), wenn Sie behaupten, dass eine nationale Bank jemals Forderungen in Landeswährung an die nationale Notenbank wertberichtigen und/oder abschreiben muss. Geben Sie auch nur ein Beispiel in der ganzen Welt, wo das je geschehen ist. Das einzige, was geschehen könnte, ist, dass es zu einer Währungsreform kommt.
Ich gebe zu, dass die Schweizer Politik es sich wohl nicht auf Dauer leisten könnte, ihre Notenbank mit negativem Eigenkapital operieren zu lassen. Rein technisch wäre dies kein Problem (oder hat die SNB ein gesetzliches EK-Erfordernis?).
Wie gesagt, die grundsätzliche Differenz ist meine Behauptung, dass die Bilanz einer Notenbank anders funktioniert als die Bilanz einer normalen Bank. Selbst mit doppeltere Buchhaltung! Alle anderen unsere Differenzen sind eine Konsequenz davon.
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@ Klaus Kastner
Sehr geehrter Herr Kastner
Es scheint mir, dass Sie sich in der doppelten Buchhaltung nicht auskennen.
Ihre Argumentation enthält deshalb Widersprüche. Sie stellen Behauptungen auf, die einer fundamentalen Analyse nicht standhalten.
Ich will nochmals versuchen, Ihnen den Sachverhalt korrekt darzustellen. Bitte Bemühen Sie sich um Verständnis der Buchungssätze.
1. Der einzige Unterschied zwischen einer Geschäftsbank und einer Zentralbank ist der, dass bei der Geschäftsbank das Eigenkapital für Verbindlichkeiten haftet und bei einer Zentralbank das Eigenkapital plus der Steuerzahler.
Die Buchführung der SNB hat nach den Richtlinien des Obligationenrechts zu erfolgen (Nationalbankgesetz). Artikel 29 NBG lautet: „Die Jahresrechnung der Nationalbank, bestehend aus der Erfolgsrechnung, der Bilanz und dem Anhang, wird nach den Vorschriften des Aktienrechts sowie nach allgemein anerkannten Grundsätzen der Rechnungslegung erstellt.“
Wenn eine private Geschäftsbank kein Eigenkapital mehr besitzt, geht sie Konkurs. Wenn die Zentralbank kein Eigenkapital mehr besitzt, so muss der Steuerzahler diese rekapitalisieren. Ansonsten wird auch die Notenbank zahlungsunfähig.
Durch Geldemission kann die Notenbank keine Liquidität schaffen (habe ich in diesem Blog bereits mehrmals erklärt; siehe diverse diesbezügliche Buchungssätze).
Da die SNB angekündigt hat, im Falle von negativem Eigenkapital ihre Bilanz nicht deponieren zu wollen, wie sie das gemäss OR müsste. Desehalb wird sich negatives Eigenkapital der SNB auf die Geschäftsbanken übertragen.
Diese gehen nun Konkurs an Stelle der SNB. Ich werde weiter unten
nochmals darauf zu sprechen kommen.2. Sie behaupten, die Zentralbank benötige keine liquiden Aktiva, da sie eben „Landeswährung schöpfe“.
Was heisst das?
Wenn die Zentralbank die Geldmenge vergrössert, so verbucht sie
Aktiva / Notenumlauf
oder
Aktiva / Giroguthaben der Banken
Angenommen, der Wert der Aktiva der Notenbank (Euro) falle nun unter den Wert ihrer Passiva.
Das Eigenkapital der SNB wird dadurch negativ (weil die SNB ihre Bilanz nicht deponiert hat).
Wenn nun die SNB erneut Banknoten druckt und in den Umlauf bringt, so verbucht sie
Aktiven / Giroguthaben der Banken
Dadurch wird die Bilanz der SNB beidseitig gleichviel verlängert.
Konklusion. Das negative Eigenkapital der SNB ist nicht beseitigt.
Auch die Kommentatorin „Haeschen“ hat das in ihrer Antwort an „moneymoney“ gut erklärt.
Lesen Sie es dort, wenn Sie mir nicht glauben wollen.
Ich habe die ganzen Buchungssätze auch an die Kommentatorin Nauscheli Punkt für Punkt dargelegt.
Ich habe gezeigt, dass beispielsweise ein Verlust der SNB auf ihren Eurobeständen von 20 Milliarden nicht beseitigt werden kann, wenn die SNB nochmals 20 Milliarden Franken Fremdkapital bei den Banken in Form von Giroguthaben aufnimmt.
Das Resultat bleibt: Die Banken haben gegenüber der SNB ausstehende Forderungen. Bzw. die SNB hat ausstehende Schulden gegenüber den Geschäftsbanken.
Die SNB kann diese Schulden nicht vermindern, wenn sie noch mehr Schulden bei den Geschäftsbanken aufnimmt.
Sie begehen den grundsätzlichen Fehler, dass Sie Banknoten als Vermögen der SNB interpretieren anstatt als Schulden.
3. In meinem Beitrag auf Inside Paradeplatz unter dem Titel: „In der Schweiz investieren statt in Euroland zu verlieren“, habe ich mehrere Möglichkeiten gezeigt, wie die SNB sinnvoll in der Schweiz investieren kann.
Und Herr Kastner: Bitte seien Sie ehrlich: Es kann doch nicht sein, dass die SNB über 99 Prozent ihres Vermögens im Ausland investiert!
Leider sind Sie auch nicht auf meine Argumentation eingegangen, dass die SNB den Schweizer Banken keinen einzigen Franken Kredit gewährt, obwohl sie sich als „lender of last resort “ bezeichnet.
Die ganze Wertschöpfung der SNB erfolgt im Ausland anstatt in der Schweiz. Dass Sie als Oesterreicher das bevorzugen ist ja klar.
Gerne wird die EU von der Schweiz subventioniert.
4. Die SNB ist ein Staatsbetrieb. Ergo gehören ihre Schulden zu den Staatsschulden. Das ist neu in der Geldtheorie. Die Gentheorie muss so oder so neu geschrieben werden. Die heutige Geldtheorie verwechselt nicht nur Aktiven und Passiven der Zentralbankbilanz miteinander. Sie hat auch nicht erkannt, dass beide Seiten der Zentralbankbilanz für die Geldpolitik entscheidend sind.
Die naiven Geldtheoretiker, Monetaristen und Keynesianer, gehen nur von der Passivseite der Zentralbankbilanz aus (Geldmengenziele).
5. Wenn jemand vollkommen fahrlässig und falsch informiert, so sind es die Notenbanken und Sie, Herr Kastner!
Sie wissen genau und jedes Kind weiss es auch: Wenn eine Notenbank den Notenumlauf übemässig ausdehnt, so verlieren die Banknoten an Wert.
In der Weltgeschichte gibt es solche Beispiele zuhauf.
Heutzutage ist der Anteil des Buchgeldes an der Notenbankgeldmenge massiv angestiegen. Die Buchgeldmenge ist rund zehn Mal so gross wie der Notenumlauf.
Da unsere Notenabank ihre Euros mit Giroguthaben der Banken finanziert (Buchgeld), und nicht mit Banknoten, ist es nur logisch, dass es die Giroguthaben sind, die an Wert verlieren, sofern sie nicht mehr mit Aktiven gedeckt sind.
Das können Sie nicht wegdiskutieren mit der Argumentation, es sei noch nie dagewesen.
Es ist dagewesen mit Banknoten und es wird wieder da sein mit den Giroguthaben der Banken.
Dass die SNB ihre geschuldeten Giroguthaben weder mit Ausgabe von Banknoten noch mit Aufnahmen weiterer Giroguthaben zurückbezahlen kann, habe ich in meinem Beitrag an „Nauscheli“ Punkt für Punkt aufgezeigt.
Ich kopiere hier nochmals diesen Beitrag, damit Sie ihn auch lesen:
Beispiel:
Angenommen, die SNB kaufe von einer Schweizer Bank 100 Milliarden Euro zum Kurs von 1.20. Dazu nimmt sie einen Kredit auf bei der Schweizer Bank im Betrag von 120 Milliarden Franken.
Der Buchungssatz aus Sicht der SNB lautet:
Devisenanlagen (Euro) / Giroguthaben der Banken 120 Milliarden Franken
Erklärung: Die SNB hat jetzt eine Schuld gegenüber der Schweizer Bank im Betrag von 120 Milliarden Franken. Bzw. die Bank hat ein Guthaben bei der SNB von 120 Milliarden Franken.
Nun falle der Wert des Euro auf eins zu eins zum Franken.
Die Banken fordern ihre Guthaben zurück (Gewinnmitnahmen). Die SNB muss ihre Euros verkaufen, um den Banken deren Guthaben zurückzuzahlen.
Die SNB verkauft ihre Euros und erhält dafür 100 Milliarden Franken zurück. Diese schreibt sie den Banken gut.
Der Buchungssatz lautet:
Giroguthaben der Banken / Devisenanlagen 100 Milliarden Franken
Die Banken wollen aber 120 Milliarden Franken zurück – nicht nur 100.
Es bleibt also ein offener Saldo bei den Giroguthaben der Banken von 20 Milliarden.
Die Bilanz der SNB sieht nur folgendermassen aus:
Auf der Aktivseite ist Null. Auf der Passivseite stehen 20 Milliarden Giroguthaben der Banken offen.
Konsequenz: Da beide Seiten der Bilanz gleich lang sein müssen, muss auf der linken Seite der SNB-Bilanz nun “negatives Eigenkapital 20 Milliarden” verbucht werden.
Die Professoren Baltensperger und Jordan behaupten nun, die SNB könne einfach Banknoten drucken und so das negative Eigenkapital ausgleichen.
Warum geht das nicht?
Wenn die SNB Banknoten druckt und in den Umlauf bringt, so verbucht sie:
Devisenanlagen (Euro) / Notenumlauf 20 Milliarden.
Was geschieht in der Bilanz der SNB?
Diese verlängert sich auf 40 Milliarden:
Die Aktiven bestehen nun aus Devisenanlagen von 20 Milliarden plus dem “negativen Eigenkapital” von 20 Milliarden. Ergibt 40 Milliarden.
Die Passiven setzen sich zusammen aus 20 Milliarden Franken offene Giroforderungen der Banken plus 20 Milliarden Franken Notenumlauf. Ergibt 40 Milliarden.
Sie sehen, der Verlust von 20 Milliarden kann nicht ausgeglichen werden durch Druck von neuen Banknoten.Das “negative Eigenkapital” der SNB bleibt bestehen.
Genauso wenig kann der Verlust ausgeglichen werden, indem die SNB 20 Milliarden Franken zusätzliche Giroguthaben aufnimmt.
In diesem Fall würden die Giroguthaben der Banken sogar auf 40 Milliarden ansteigen.
Konklusion: Die SNB kann einen Verlust nicht ausgleichen durch Emission von Notenbankgeld.
Die Banken müssen deshalb ihre Kredite an die SNB entsprechend abschreiben und können Konkurs gehen.
6. Wenn ausländische Investoren ihre Guthaben bei den Schweizerbanken zurückfordern (Gewinnmitnahmen in Franken), so müssen die Schweizerbanken dazu in der Lage sein, ihnen diese Guthaben zurückzuverbuchen.
Die Banken sind deshalb ihrerseits auch darauf angewiesen, dass die SNB ihnen sämtliche Guthaben ebenfalls zurückverbucht. Wenn aber die SNB auf ihren Devisenpositionen Verluste erlitten hat, so kann sie ihre Schulden in Form von Giroguthaben nicht mehr vollständig gutschreiben. (in obigem Beispiel 20 Milliarden)Deshalb müssen die Banken diesen Betrag von 20 Milliarden abschreiben.
7. Sie sehen, Herr Kastner. Es ist im Gegenteil grobfahrlässig und eine Volksverführung, zu behaupten, die SNB könne „unbeschränkt“ Banknoten drucken und so sämtlich Schulden jederzeit bedienen.
Nein! Kann sie nicht, weil Banknoten selber Schuldscheine der SNB darstellen.
Im Gegenteil. Es ist äusserst wichtig, dass das Schweizervolk weiss, dass die SNB ihre Euros mit Schulden finanziert hat (Staatsschulden).
Ein Durchbruch bei der Marke von 1.20 des Euro nach unten kann den Konkurs diverser Geschäftsbanken in der Schweiz bedeuten.
Das zu verheimlichen ist grobfahrlässig!
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
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Dr. Meyer
Wenn laut Notenbankgesetz für die SNB gilt, dass sie bei EK-Unterschreitung Konkurs anmelden muss, dann muss ich den Großteil meiner Behauptungen zurücknehmen.Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass das für die EZB (und für ’normale‘ Notenbanken) NICHT gilt. Die Satzungen der EZB verlangen weder ein Mindesteigenkapital noch beinhalten sie eine Nachschußpflicht für die Eigentümer.
Natürlich trägt bei einer Notenbank letztendlich immer der Steuerzahler das Risiko. Wenn es aber keine Mindest-EK oder EK-Nachschußpflicht gibt, dann müssen Verluste nicht zwingend sofort vom Steuerzahler finanziert werden. Sie können theoretisch bis zum St.-Nimmerleinstag in den Büchern der Notenbank bleiben (wenn die Politik das durchsteht).
Ich habe NIE behauptet, eine Notenbank könne via Gelddrucken ein negatives EK ausgleichen. Kann Sie nicht. Alles, was ich behaupte, ist, dass eine Notenbank (mit der möglichen Ausnahme der SNB) nicht wie eine normale Bank bilanzieren muss und dass sie deshalb mit einem negativen EK weiter operieren kann.
Der Knackpunkt sind die Fragen, ob die SNB satzungsmäßig ein Mindest-EK haben muss (oder überhaupt ein positives EK) und ob es seitens des Staates eine Nachschußpflicht gibt, falls dieses EK unterschritten wird. Wenn die Antwort auf dieses beiden Fragen ‚ja‘ ist, dann stimme ich Ihnen zu, dass die SBN ein Spiel mit dem Feuer macht. Wenn ’nein‘, dann ist es immer noch ein brandgefährliches Spiel, aber trotzdem ein Spiel, das den Schweizer Staat nicht unter Zugzwang setzen muss, auf die Schnelle einmal 50-100 Mrd. CHF an EK einschießen zu müssen.
Betreffend Geldmengen. Natürlich haben ALLE Notenbanken die Geldmengen fantastisch aufgebläht. Man sehe sich nur die jeweiligen Prozentsätze Bilanzsumme Notenbank/BNP an. Da wird einem mulmig. Das ist ja auch das (glaubwürdige) Argument der Inflationsbefürchter.
Was ein möglicher Durchbruch der 1.20 Marke für die Schweizer Geschäftsbanken bedeutet, hängt davon ab, wie sie ihre Devisenpositionen abgesichert haben. Ich gehe davon aus, dass das für sie gar nichts bedeuten würde. Für die SNB und die Schweizer Volkswirtschaft würde so ein Druchbruch natürlich zunächst einmal Chaos bedeuten.
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@Klaus Kastner
Besten Dank für Ihren Beitrag.
Lassen Sie mich ganz exakt argumentieren: Gemäss Nationalbankgesetz (Art. 29) wird die Buchführung der SNB „ nach allgemein anerkannten Grundsätzen der Rechnungslegung erstellt.“
Zu den anerkannten Grundsätzen der Rechnungslegung gehört auch, dass ein Unternehmen nicht mit negativem Eigenkapital operieren kann.
SNB-Chef Jordan bestreitet nun, dass die SNB ihre Bilanz bei negativem Eigenkapital deponieren muss. Er sagt der Verfassungsauftrag stünde über dem Nationalbankgesetz (siehe Vortrag „Braucht die Schweizerische Nationalbank Eigenkapital? Statistisch Volkswirtschaftliche Gesellschaft Basel).
Der Sinn der Deponierung der Bilanz ist ja, dass die Verluste nicht ausarten und andere Unternehmen mitreissen.
Entscheidend ist deshalb, wie die Bewertung der Aktiven der Kreditgeber der SNB zu erfolgen hat.
Gemäss OR müssen die Aktiven wahrheitsgetreu bewertet werden.
Wenn also das Eigenkapital der SNB in den negativen Bereich fallen solle, so können die kreditgebenden Banken ihre Guthaben bei der SNB nicht mehr voll bewerten. Sie haben diese entsprechend abzuschreiben.
Ansonsten wäre die Bewertung nicht „fair and true“.
Das negative Eigenkapital der SNB überträgt sich somit eins zu eins auf die kreditgebenden Geschäftsbanken (UBS, CS, Kantonalbanken usw.)
Sie können sich vorstellen, was das bedeutet, falls die SNB rasch einmal 100 Milliarden verlieren sollte.
Die SNB kann möglicherweise schon noch weiter operieren – aber die kreditgebenden Banken werden zugrunde gehen – anstelle der SNB.
Sie werden ihre Guthaben bei der SNB baldmöglichst abziehen. Die SNB muss sich dann über Schuldverschreibungen refinanzieren, was zu einem starken Zinsanstieg führen wird. Vorausgesetzt es finden sich Banken, die willens und dazu in der Lage sind, der SNB noch Kredit zu geben, um Euros zu kaufen.
mfG
Marc Meyer
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@Klaus Kastner
Besten Dank für Ihren Beitrag.
Hier verlassen wir die Geldtheorie und wenden uns der Preistheorie zu.
Preise können sich verändern wegen einer Veränderung der Nachfrage oder des Angebots.
Der Franken steigt wegen der grossen Nachfrage nach Schweizer Gütern (Konsum und Investitionsgüter). Wir haben es also mit einer Verschiebung der gesamtwirtschaftlichen Nachfragekurve nach oben und rechts zu tun.
Resultat: Menge und Preise steigen. Das ist in der Schweiz der Fall.
Wenn Sie in Griechenland möglicherweise ein Haus besitzen und es steigt die Nachfrage nach Immobilien: Freuen Sie sich dann nicht über den Wertzuwachs Ihrer Immobilie? Sicher!
Ihr Beispiel mit der Taverne hat eine andere Ursache.
Der Tavernenbesitzer ist Anbieter einer Immobilie (in Form einer Vermietung).
Bei einer Anhebung der Angebotskurve nach oben und links steigen Preise und die Menge fällt.
Je elastischer das Gut, desto stärker fällt die Menge.
Nun scheint diese Taverne ein besonders elastisches Gut zu sein (Substiutionsgüter!). Aus diesem Grund ist der Tavernenbesitzer auf die Nase gefallen.
Seit der Franken anstieg, boomt die Schweizer Wirtschaft und wir platzen fast aus allen Nähten.
Der Frankenanstieg ist also eindeutig auf eine erhöhte Nachfrage zurückzuführen. Die SNB interpretiert das falsch und geht von einer angebotsseitigen Teuerung aus.Ihre Beurteilung der Frankenstärke ist somit nicht korrekt. Bitte lesen Sie dazu meinen Beitrag auf Inside Paradeplatz: „Die SNB und ihr Big Mac Irrglaube.“
mfG
Marc Meyer
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Dr. Meyer – Ihr Beitrag von 19:49
Jetzt habe ich mir das Nationalbankgesetz angesehen und auch die Bilanz 2012. Das Aktienrecht habe ich mir nicht angesehen, aber ich vermute, dass es ähnlich dem deutschen und österreichischen ist (d. h. Frühwarnung bei teilweisem Verzehr des EK; Insolvenzanmeldungspflicht bei Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung).Da ist schon Einiges, was ich in dieser Form bei einer Notenbank noch nicht gesehen habe. So ist z.B. die SNB börsennotiert (!) mit fast 40% im Besitz von Privataktionären! Die Mehrheit liegt bei Kantonen und Kantonalbanken. Die Schweizerische Eidgenossenschaft selbst scheint gar nicht beteiligt zu sein. Normalerweise repräsentiert eine Notenbank „the full faith and creditworthiness of the republic“. Es sei denn, die Eidgenossenschaft haftet für die SBN, ist dieser ‚full faith‘ de jure nicht gegeben. Wie gesagt, das ist SEHR ungewöhnlich!
Dies – verbunden mit dem konkreten Hinweis auf die Anwendung des Aktienrechtes – könnte in der Tat so interpretiert werden, dass die SNB konkursfähig ist. Das ist der springende Punkt! Notenbanken (zumindest jene, die ich kenne) sind NICHT konkursfähig. M. E. dürfen Notenbanken auch nicht konkursfähig sein. Deswegen macht man ja Notenbankgesetze. Wenn die SNB konkursfähig ist, dann spielt ein positives EK natürlich eine herausragende Rolle. Die SNB kann zwar nicht zahlungsunfähig werden, sie kann jedoch ihr EK verlieren.
Mit 48 Mrd. CHF Rückstellungen für Währungsreserven hat die SNB natürlich einen gewissen Polster für CHF-Aufwertungen, sollte jedoch der Blitz einschlagen, dann sind selbst 10% Polster nicht übermäßig viel.
Jetzt frage ich mich, ob diese Rückstellungen auch für die Goldbestände gelten. Diese sind ja wohl zu Marktpreisen bewertet, derzeit 51 Mrd. CHF. Die Eigenmittel der SNB sind 9 Mrd. CHF. Bei einer 20%-igen Goldabwertung sind die Eigenmittel weg, wenn die Rückstellungen für Gold nicht gelten. Hmmm.
Es sieht also in der Tat so aus, als würde man die SNB so gegründet haben, als wäre sie eine normale Bank-Aktiengesellschaft. Allerdings eine Bank mit einer Leverage von 50:1 (das ist sogar noch schlechter als jene der Deutsche Bank!).
Wie gesagt, es ist nicht die Zahlungsunfähigkeit, um die es geht. Es ist ganz klar, dass die SNB nicht zahlungsunfähig werden kann. Es geht um die Konkursfähigkeit und ich bin total überrascht, dass die Konkursfähigkeit nicht klar geregelt ist (bzw. dass die Konkursunfähigkeit nicht bestätigt ist).
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Den schwachen Euro mit einer Ausdehnung der Schweizerfranken Geldmenge zu bekämpfen ist offensichtlich falsch und sehr riskant. Die SNB agiert wie ein staatlicher Hedge Fund und wurde zu recht auch schon mehrfach international kritisiert, da dieses Verhalten einer Marktmanipulation nahe kommt.
Das einzige vernünftige Instrument die starke Auslandnachfrage nach dem sicheren Schweizerfranken wäre es, ausländische Korrespondenzbankenguthaben mit einem Negativzins zu belasten. Damit würde sogar eine attraktive Basis für die Banken geschaffen, dank dem Negativzins auf dem Bilanzgeschäft trotz tiefer Zinsen wieder Geld zu verdienen.
Es ist erstaunlich, dass die SNB lieber das EURO Problem importiert, als nachhaltige Massnahmen zu ergreifen, welche wirkungsvoll wären und auch zur Sanierung des schweizerischen Finanzsystemes beitragen würde.
Kann es sein, dass die SNB sich international mit einer solchen Massnahme nicht zu exponieren getraut und sich wöhler fühlt, wenn die Geschäftsbanken weiterhin mit problemen zu kämpfen haben?
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@Schlaumeier
Wenn die Nachfrage nach Schweizer Exportgütern hoch ist, was die SNB ja wünscht, so ist es logisch, dass dann auch der Franken steigt. Die Güter aus der Schweiz müssen ja mit Schweizerfranken bezahlt werden.
Ein hoher Franken ist Beweis für die starke Nachfrage nach Schweizer Gütern.
Die SNB bekämpft sich selber.
Zudem: Jedermann ist froh, wenn er sein Gut, das er verkauft, teuer verkaufen kann. Wenn wir also den Schweizerfranken teuer verkaufen können, so ist das gut für die Schweiz.
Die SNB bekämpft sich selber.
Zudem: Der starke Franken verbilligt die Importe und dämmt dadurch die Inflation.
Auch hier: Die SNB bekämpft sich selbst.
Weiter: Der starke Franken verursacht die tieferen Zinsen. Davon profitieren wir alle.
Abermals: Die SNB bekämpft sich selbst.
Den Franken schwächen heisst, dem Franken schaden. Dem Franken schaden heisst, der Schweiz schaden.
Die SNB schadet der Schweiz.
mfG
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@MarcMeyer, Dr.
Der Saldo der Leistungsbilanz führt langfristig sicherlich zu Bewertungsanpassungen auf dem Devisenmarkt. Dieser Mechanismus ist jedoch nur für den langfristigen Trend verantwortlich und kann in der kurzen Frist durch Preisveränderungen am Devisenmarkt empfindlich gestört werden.
Genau dies ist nach der Finanzkrise passiert, da die Nachfrage nach Schweizerfranken auf dem Kapitalmarkt aus Sicherheitsüberlegungen stark angestiegen ist. In der Folge wurden Exporteure und Dienstleister unter Druck gesetzt … (in den Grenzregionen bleiben ganze Einkaufszentren leer) und es liegt in unser aller Interesse, dass dann die SNB reagiert.
Eine tendenziell starke Heimwährung ist etwas gutes, da sie die Exporteure fit hält, um bessere oder effizienter Produzierte Produkte anzubieten. Ein sprunghafter Anstieg aufgrund eines exogenen Schocks ist jedoch schädlich.
Die SNB sollte hier also durchaus eingreifen, um Stabilität sicherzustellen und starke Abweichungen vom langfristigen Trend zu korrigieren. Die Mittel die sie dazu einsetzt sind jedoch wohl falsch. Denn sie versucht als Währungshüter einer kleinen Volkswirtschaft das „EURO Meer“ auszutrinken, womit sie ihre Bilanz (auf Kredit) verlängert und ihre Eigentümer (die öffentliche Hand) finanziell gefährdet. Anderst ausgedrückt steckt sie mit ihrer Vorgehensweise den Schweizerfranken mit dem EURO Schuldenkrisen Virus an. Würde sie den Risikoprämienaufschlag des EURO mit einem Negativzins auf ausländische CHF Guthaben kompensieren hätte sie den Wechselkurs und die Geldmenge und somit das Risiko im Griff.
M.E. befinden wir uns seit längerem Volkswirtschaftlich in der Liquiditätsfalle, was schlichtweg heisst, dass Geldmengenpolitik keinen Einfluss mehr auf die Realwirtschaft hat und lediglich ein Systemrisikopotential aufgebaut wird, welches dann ersichtlich wird, wenn der geldpolitische Kurs wieder normalisiert werden soll.
Die SNB bekämpft sich also nicht unbedingt selber, sondern lässt sich als unabhängige Institution von den politischen Interessen in diesem Sinne misbrauchen, als dass sie die falschen Instrumente zur Zielerreichung benutzt!
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Könnte die SNB nicht eine 100-Mrd-Franken-Note drucken und diese an den Bund verkaufen, um sich so „unbeschränkt“ Geld für Devisenkäufe zu verschaffen?
Wobei der Bund dies über eidg. Oblis finanzieren würde? (Wäre vielleicht etwas happig)
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@Amateur
Der Bund erhielte in diesem Fall keine Zinsen von der SNB, müsste selber aber Zinsen auf der eidg. Obligation bezahlen. Das ist ein schlechtes Geschäft für den Staatshaushalt.
Der Steuerzahler gäbe dadurch der SNB einen zinslosen Kredit von 100 Milliarden für den Kauf von Euros.
Wir haben aber eine Schuldenbremse. Vom Volk beschlossen.
Bevor der Staat 100 Milliarden zusätzliche Schulden macht, die er dann via SNB in Euroland mit einem hohen Währungsrisiko investiert, soll der Staat im Inland investieren und die einheimische Wirtschaft (Export, Tourismus) ankurbeln.
Zudem: Was würden Sie sagen, wenn der Euro auf eins zu ein fällt und der Bund so 20 Milliarden (eine Gotthardröhre) abschreiben müsste?
Sind Sie nicht auch Steuerzahler?
mfG
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Der Ökonom Marc Meyer hat nicht begriffen, wie Notenbanken funktionieren. Beispiel: „Diese (die Banken) müssten ihre Kredite an die SNB entsprechend abschreiben.“ Unsinn, die SNB kann die Kredite selbstverständlich zurückzahlen, da sie das Geld ja selbst produziert. Das ist nun mal die Funktionsweise eines Papiergeld-Systems. Ebenso kann die SNB beliebig lange einen EUR-Kurs von 1.20 halten, inden sie ganz einfach offeriert, unbeschränkt EUR zu 1.20 zu kaufen. Womit bezahlt sie? Richtig, mit Geld das sie selbst produziert (und das die Gegenseite natürlich nicht in Papierform bezieht, sondern als Guthaben).
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Scheint mir eher, als hätten Sie die Grundlagen der doppelten Buchhaltung nicht begriffen. Sie verstehen offensichtlich auch nicht, auf welcher Seite der SNB-Bilanz das „ausgegebene“ Zentralbankengeld respektive die Guthaben der Geschäftsbanken verbucht werden (auf der Passivseite).
Natürlich kann die SNB beliebig Franken „ausgeben“ und dafür Euro „hereinnehmen“. Bloss, wenn die hereingenommenen Devisen auf der Aktivseite plötzlich in Franken weniger wert sind (auf Grund einer Kursänderung), dann steht plötzlich der Aktivseite eine grössere Passivseite (Verbindlichkeiten gegenüber). –> Verlust. Bei den riesigen Volumen an Devisen (hunterte von Milliarden), die die SNB gegen Franken gekauft hat, kann schon eine kleine Kurs-Aenderung grosse Verluste bescheren und das magere Eigenkapital auffressen. Je länger die SNB ihre Bilanz verlängert und Devisen gegen Franken kauft, desto höher wird logischerweise der potentielle Verlust bei einer Kursänderung. -
@Ramon Vegan
Ja, richtig: Die SNB-Professoren haben die Grundlagen der doppelten Buchhaltung nicht begriffen.
Die Giroguthaben der Banken werden in der SNB-Bilanz auf der Passivseite verbucht. Die SNB finanziert ihre Euros nicht mit Banknoten, sondern mit Krediten der Banken – eben mit diesen Giroguthaben der Banken.
Fällt der Euro, so kann die SNB ihre Schulden gegenüber den Banken in Franken nicht mehr begleichen, da sie nicht über genügend Vermögen in Franken (auf der Aktivseite) verfügt.
Druckt sie Banknoten, so verlängert sich dadurch die Passivseite der SNB-Bilanz. Sie verkürzt sich nicht, wie Baltensperger und Jordan meinen.
Dasselbe gilt, wenn die SNB noch mehr Kapital über Girokonten der Banken aufnimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Merc Meyer
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Ramon Vegan, dass das Geld auf der Passivseite steht habe ich natürlich schon verstanden, das ist elementar. Das widerspricht dem, was ich geschrieben habe, überhaupt nicht. Es ist auch richtig, dass die SNB auf den Assets Verluste erleiden kann, das EK kann theoretisch sogar negativ werden. Hingegen kann eine Zentralbank nicht zahlungsunfähig werden (solange sie sich nicht in anderen Währungen verschuldet).
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@moneymoney
Sie argumentieren wie Prof. Baltensperger und SNB-Chef Prof. Jordan.
Aber:
Notenbankgeld ist ein Passivum der SNB – eine Schuld. Die SNB kann ihre Schulden nicht verringern, wenn sie ihre Schulden vergrössert.
Durch Geldemission vergrössert die SNB ihre Schulden.
So einfach.
mfG
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@moneymoney
Doch – die Zentralbank kann illiquide werden!
Begründung: Der Notenumlauf gehört nicht zu den liquiden Mitteln der Notenbank.
(genauere Ausführungen: siehe oben bei meinen Antworten an „Hardy, der Student“ oder Herr Klaus Kastner).
mfG
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> „Weshalb hat denn die SNB ihre bisherigen Eurokäufe nicht mit Gelddrucken finanziert, wenn das so einfach sein soll, wie Baltensperger und Föllmi meinen?“
Na, warum wohl?
Die SNB ist nicht nur Käuferin der Euro, sie ist gleichzeitig kontoführende Bank der Geschäftsbanken.
Wenn die Geschäftsbanken es beim CHF-Guthaben belassen, dann halten sie halt die entsprechenden Guthaben.Möchten die Geschäftsbanken CHF ausgezahlt haben, dann bekommen sie die entsprechende CHF-Auszahlung.
Die SNB schuldet in diesem Fall einfach um.
Die Vorgänge hatte ich Ihnen kürzlich erst erklärt.
https://insideparadeplatz.ch/2013/09/25/die-snb-und-das-maerchen-von-der-geldschoepfung/#commentshttps://insideparadeplatz.ch/videos/orell-fuessli-debakel-wird-zum-snb-problem/
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@Hardy, der Student
Wenn die SNB Schulden bei den Geschäftsbanken in Franken hat (auf der Passivseite verbucht), so kann sie diese nur begleichen, wenn sie über entsprechendes Vermögen auf der Aktivseite verfügt.
Fällt aber der Wert des Vermögens der SNB unter Wert ihrer Schuloden, so besitzt sie nicht mehr über genügend Vermögen, um ihre Schulden bei den Banken zu begleichen.
Bringt sie dann Banknoten in Umlauf, so lautet der Buchungssatz:
Devisenanlagen / Notenumlauf
Die Schulden der SNB auf dem Konto „Giroguthaben der Banken“ werden dadurch nicht abgebaut (wie Sie, Baltensperger und Jordan meinen).
Dasselbe gilt, sofern die SNB meint, sie könne ihre Schulden bei den Geschäftsbanken vermindern, indem sie zusätzliche Schulden in Form von Giroguthaben aufnimmt.
Der Buchungssatz in diesem Fall lautete dann:
Devisenanlagen / Giroguthaben der Banken.
Die Schulden der SNB werden dadurch nicht verkleinert, sondern vergrössert.
mfG
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Hallo Herr Dr. Meyer!
Sie schreiben:
> „Wenn die SNB Schulden bei den Geschäftsbanken in Franken hat (auf der Passivseite verbucht), so kann sie diese nur begleichen, wenn sie über entsprechendes Vermögen auf der Aktivseite verfügt.“Diese Aussage ist leider falsch.
Die Liquidität der SNB ergibt sich aus den noch nicht (!) ausgezahlten CHF-Scheinen.
Ausführlich hier:
https://insideparadeplatz.ch/2012/12/03/thomas-jordan-wird-2014-chef-der-groessten-bank/#commentsDie CHF-Scheine sind Geldscheine, keine Banknoten. Es handelt sich um Staatspapiergeld.
> „Fällt aber der Wert des Vermögens der SNB unter Wert ihrer Schuloden, so besitzt sie nicht mehr über genügend Vermögen, um ihre Schulden bei den Banken zu begleichen.“
Um zahlungsfähig zu sein, braucht die SNB kein Vermögen, sondern Zugriff auf die noch nicht ausgezahlten CHF-Scheine. Dieser Zugriff steht der SNB offen. Selbst im rein hypothetischen Fall, dass ihre Aktiva-Seite ratzekahl leer sein sollte, könnte die SNB immer noch Zahlungen in CHF leisten.
Deshalb ist auch diese Aussage leider wieder falsch.
Freundliche Grüße!
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Es geht ja um die Abwehr eines zu starken Frankens also eines zu hohen Wechselkurses von Fremdwährungen in Franken.
Wenn das Problem eine hohe Nachfrage nach Franken ist, weil zum Beispiel die Anleger glauben, dass es in ihrer Heimwährung durch deren Heimzentralbank nicht ausreichend bekämpfte Inflation geben wird und im Franken weniger Inflation geben wird, dann kann man einen Anstieg es Wechselkurses bekämpfen in dem man das Angebot an Franken erhöht oder zumindest für die potentiellen Käufer von Franken glaubwürdig damit droht, dass man das Angebot an Franken erhöhen könnte.
Anscheinend ist das gelungen, denn es ist gelungen den Wechselkurs zu halten.
Solange die Anleger sicher sind, dass die Banken ihre Einlagen bei der SNB zurück erhalten und die Anleger keinen Run auf die Banken machen und die Banken keinen Run auf die SNB machen, gibt’s kein Problem. Es geht eben immer um Vertrauen.
Und wie wird das Drucken von Franken buchhalterisch verbucht? Vermögen gegen Eigenkapital? Durch die Erhöhung von Eigenkapital würde das „Loch im Eigenkapital“ buchhalterisch gestopft. Natürlich ist das eine Verlängerung der Aktiv- und der Passivseite der Bilanz genauso wie das ausborgen von Geld von Banken eine Verlängerung der Aktiv- und der Passivseite der Bilanz ist, nur das letztere keine Auswirkung auf die Höhe des Eigenkapitals hat.
Vielleicht ist der Kritiker ja auch ein Ideologe und kein Pragmatiker?
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> „Und wie wird das Drucken von Franken buchhalterisch verbucht?“
Wenn die SNB CHF-Scheine von der Druckerei erhält, dann bucht die SNB:
Kasse an Emission
Da es sich um „interne Konten“ handelt, ist dieser Buchungsvorgang ohne Auswirkung auf die Bilanz der SNB.
Ein „Loch im Eigenkapital“ lässt sich so (!) nicht stopfen. -
@Hardy, der Student
Erst wenn die Banknoten von der SNB in den Umlauf gebracht werden, erscheinen diese auch in der Bilanz. Richtig.
Der Buchungssatz lautet dann beispielsweise:
Devisenanlagen an Notenumlauf
Aus der Bilanz der SNB ist aber ersichtlich, dass die SNB ihre masslosen Euros und Dollars nicht mit Banknoten (Notenumlauf) finanziert (wie die Professoren behaupten), sondern mit Giroguthaben der Banken bei der SNB.
D.h. die Banken geben der SNB einen Kredit, womit diese dann Euros kauft.
Der Buchungssatz bei Eurostützungskäufen aus Sicht der SNB lautet deshalb:
Devisenanlagen / Giroguthaben der Banken
Die Geschäftsbanken verbuchen ihrerseits:
Giroguthaben bei der SNB / Einlagen von Kunden
Fällt nun der Wert des Euro, so wird der Zeitpunkt früher oder später eintreten, wo das Euro-Vermögen der SNB in Franken bewertet unter den Wert der Giroguthaben der Banken bei der SNB fällt.
So entsteht „negatives Eigenkapital“.
Die SNB hat dann nicht mehr genügend Vermögen (Aktiven) in Franken für die Rückzahlung ihrer Schulden (Passiven) bei den Geschäftsbanken in Franken.
Beispiel:
Kauft die SNB für 120 Milliarden Franken Euro beim Kurs von 1.20, so erhält sie dafür 100 Milliarden Euro.
Der Buchungssatz aus Sicht der SNB lautet dann:
Devisenanlagen / Giroguthaben der Banken 120 Milliarden Franken
Die Banken ihrerseits buchen:
Giroguthaben bei der SNB / Einlagen von Kunden 120 Milliarden Franken.
Fällt nun der Euro auf eins zu eins, so sind die 100 Milliarden Euro nur noch 100 Milliarden Franken wert.
Wollen nun die Kunden ihre Gelder in Franken bei den Geschäftsbanken abziehen (Gewinnmitnahmen auf ihren Frankenpositionen), und die Banken ihrerseits fordern ihre Giroguthaben bei der SNB ebenfalls zurück, so muss die SNB ihre Euro-Investitionen verkaufen.
Die SNB hat keine rechtliche Handhabe, von den Banken deren Giroguthaben zurückzubehalten (Nationalbankgesetz: Mindestreservesatz 4 Prozent der kurzfristigen Verbindlichkeiten der Banken).
Verkauft die SNB ihre 100 Milliarden Euro zum Kurs von eins zu eins, so erhält sie dafür noch 100 Milliarden Franken zurück. Den Geschäftsbanken schuldet sie aber 120 Milliarden Franken. D.h. der SNB fehlen nun 20 Milliarden Franken Vermögen (Aktiven).
Bezahlt sie den Banken diese 100 Milliarden zurück, so lautet der Buchungssatz aus Sicht der SNB wie folgt:
Giroguthaben der Banken / Devisenanlagen 100 Milliarden Franken
Der Saldo bei den Giroguthaben der Banken in der Bilanz der SNB beträgt nun 20 Milliarden Franken. D.h. die SNB hat gegenüber den Banken eine Restschuld von 20 Milliarden Franken. Diese ist durch keine Aktiven mehr gedeckt. Negatives Eigenkapital der SNB.
Die Banken ihrerseits verbuchen:
Einlagen von Kunden / Giroguthaben bei der SNB 100 Milliarden Franken
Die Banken haben nun Guthaben bei der SNB von 20 Milliarden Franken, welche die SNB nicht zurückbezahlen kann, da sie nicht über genügend Vermögen verfügt (negatives Eigenkapital).
Diese müssen deshalb gemäss OR von den Banken abgeschrieben werden.
Wollte die SNB nun Banknoten im Betrag von 20 Milliarden Franken drucken (wie Baltensperger und Jordan behaupten) und wieder in den Umlauf bringen (den Geschäftsbanken als Bezahlung geben), so verbucht sie:
Devisenanlagen / Notenumlauf 20 Milliarden Franken
Dadurch werden die Giroguthaben der Banken aber keineswegs verkleinert, wie die SNB-Professoren meinen und behaupten (insbesondere SNB-Chef Jordan).
Die offene Schuld der SNB gegenüber den Banken bleibt bestehen.
Dasselbe trifft zu, falls die SNB erneut Kredit für 20 Milliarden über Giroguthaben aufnehmen wollte und meint, sie könne so ihre Schuld begleichen (durch Aufnahme weiterer Schulden).
Der Buchungssatz lautete in diesem Fall:
Devisenanlagen / Giroguthaben der Banken 20 Milliarden Franken.
Dadurch würden die Schulden der SNB gegenüber den Banken aber nur noch vergrössert. Grund: Giroguthaben der Banken bei der SNB stellen ein Passivkonto in der Bilanz der SNB dar. Passivkonten nehmen auf der rechten Seite zu.
Konsequenz: Die Schulden der SNB gegenüber den Banken bleiben offen.
Die Banken müssen deshalb ihre Guthaben bei der SNB entsprechend abschreiben, und können ihre Schulden gegenüber ihren Kunden auch nicht mehr begleichen.
Es wird zu Bankenkonkursen kommen. Zudem werden wir gegenüber dem Ausland abhängig (erpressbar), da vor allem Investoren aus der südlichen Eurozone ihr Geld bei Schweizer Banken angelegt haben (Bericht von Standard and Poor’s).
Mit einem EU-Beitritt könnte dann das Problem gelöst werden (Verhandlungskurs von 1.20)
Um den Franken weiterhin stützen zu können, müsste sich die SNB dann über verzinsliche Schuldverschreibungen refinanzieren.
Das Resultat wäre ein massiver Anstieg der Zinsen in unserem Lande aufgrund des massiven Kapitalbedarfs der SNB. Die SNB selber würden dann wahrlich einen gefährlichen Immobiliencrash provozieren.
Anstatt über „makroprudenzielle“ Geldpolitik zu parlieren, würde sich die SNB lieber Gedanken über ihre eigene Verschuldung machen.
Deshalb schreibe ich, die SNB ist zum grössten wirtschaftlichen und auch politischen Risiko für unser Land geworden.
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@Betriebswirt
Erst wenn die SNB ihre gedruckten Banknoten emittiert, verbucht sie
Devisenanlagen / Banknoten
Aus der Bilanz der SNB ist aber ersichtlich, dass sie ihre Euros keineswegs durch Druck von Banknoten finanziert hat, sondern durch Kreditaufnahme bei den Banken.
Der Buchungssatz lautet deshalb:
Devisenanlagen / Giroguthaben der Banken
Bei den Giroguthaben der Banken bei der SNB handelt es sich um Fremdkapital der SNB.
Vergleich: Wenn Sie bei Ihrer Geschäftsbank ein Giroguthaben führen und Sie legen darauf Geld an, so stellt das Fremdkapital aus Sicht der Banken dar.
Die SNB (Jordan) bezeichnet aber Banknoten fälschlicherweise als Eigenkapital der SNB anstatt als Fremdkapital (Vortrag vor der Statistisch Volkswirtschaftlichen Gesellschaft Basel)
Hier liegt sein Kapitalfehler.
Ich bin ein Volkswirtschafter, der analytisch denkt und nach Lösungen sucht.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Meyer
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@Marc Meyer: Ich weiss wie eine Bank eine Kundeneinlage in ihrer Bilanz verbucht und, dass das auf der Passivseite eine Verbindlichkeit der Bank darstellt (Rechnungslegung war meine Spezialisierung, allerdings nicht die Rechnungslegung von Zentralbanken).
Gelscheine in Franken sind per Gesetz ein gesetzliches Zahlungsmittel.
Die SNB könnte jederzeit Geldscheine in Franken drucken. Die Banken könnten es nicht verweigern, dass die SNB Schulden gegenüber Banken (aus Guthaben der Banken bei der SNB in Franken) mit Geldscheinen in Franken begleicht.
Es gibt meines Wissens keine Rechnungslegungsregel im OR, die einen zwingt eine Wertberichtigung auf den Bestand von Geldscheinen in der eigenen Rechnungslegungswährung zu buchen wenn man als Bank oder Unternehmen Franken in der Kassa hat.
Ob die SNB tatsächlich Franken gedruckt hat oder direkt Franken verkauft, welche sie sich von Banken ausgeborgt hat, ist irrelevant. Relevant ist, dass die SNB jederzeit Franken drucken könnte und ihre Schulden gegenüber den Banken mit Geldscheinen in Franken bezahlen könnte.
Seit vor langer Zeit Zentralbanken nicht mehr verpflichtet waren irgendein Gewicht in Edelmetall (zum Beispiel ein Pfund = Pound Sterling Silber) für jeden Geldschein zu lagern und der Geldschein ein Versprechen war dem Überbringer des Geldscheins die darauf stehende Menge Edelmetall auszuhändigen, basiert der Wert eines Geldscheins nicht mehr auf dem Wert des gelagerten Edelmetalls, sondern auf „Vertrauen“. Auch der Wert eines Edelmetalls ist eigentlich subjektiv und schwankt. Sollte eine wirklich grosse Krise kommen haben Nahrungsmittel einen höheren Wert, da man Gold nicht essen kann und der Wert von Schmuck dann wohl eher tief ist, weil Schmuck im Gegensatz zu Essen nicht überlebenswichtig ist. Zentralbanken sind auch nicht verpflichtet für jeden emittierten Geldschein in der Heimwährung zwingend den Gegenwert in Fremdwährungen auf der Aktivseite zu halten.
Der Wert von Währungen basiert eben nur mehr auf „Vertrauen“, dass jemand diesen Geldschein akzeptieren wird und einem dafür eine Ware oder eine Dienstleistung geben wird. So lange dieses Vertrauen gegeben ist, ist alles in Ordnung und bis jetzt gab es kein Problem mit diesem Vertrauen und bis jetzt gab’s auch kein übermässiges Problem mit Inflation.
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Guter Artikel, der zeigt, dass die Spitzen-Oekonomen der SNB keine Ahnung von Doppelter Buchführung haben. – Das wäre eigentlich Teil der Grundstufe bzw. Voraussetzung des Oekonomie-Studiums (Abteilung BWL).
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Sehe ich auch so. Die von der SNB führen ein riskantes Spiel und plaudern ziemlich unbedarft herum. Nicht gerade glaubwürdig…
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@Häschen
Danke. Ich bin froh, dass es in unserem Lande offenbar doch noch einige Menschen gibt, die von doppelter Buchhaltung etwas verstehen. Leider gehören die Spitzen-Oekonomen der Notenbank nicht dazu. Deswegen ist unsere Wirtschaft in grosser Gefahr!
mfG
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@Mässi Dänn
Ja, es ist erstaunlich, wie unbedarft unsere Nationalbank argumentiert und agiert. Unglaublich! Unglaubwürdig!
Und die Politiker (auch der Bundesrat) schwatzen den Professoren der SNB einfach alles nach. Es geht um hunderte Milliarden Staatsschulden!
mfG
Marc Meyer
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Guter Artikel, der zeigt, dass die Spitzen-Oekonomen der SNB keine Ahnung von Doppelter Buchführung haben. - Das wäre eigentlich Teil…
Es geht ja um die Abwehr eines zu starken Frankens also eines zu hohen Wechselkurses von Fremdwährungen in Franken. Wenn…
> "Und wie wird das Drucken von Franken buchhalterisch verbucht?" Wenn die SNB CHF-Scheine von der Druckerei erhält, dann bucht…