Es heisst natürlich: Bussen dürfen nicht mehr von den Steuern abgesetzt werden. So unlängst das Bundesgerichtsurteil im Fall einer Schweizer Beratungsfirma, die von der Europäischen Wettbewerbskommission mit einer halben Million Franken für die Beihilfe bei Kartellabsprachen gebüsst wurde.
Angestrengt wurde das Urteil vom Kantonalen Steueramt Zürich.
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Eigentlich erstaunlich, dass man bis jetzt auf ein solches Urteil warten musste, und die Firmen aufgrund der Gesetzeslücke in diesem Bereich verschonte. Vor allem erinnern wir uns natürlich an die Grossbank Credit Suisse mit ihrer Jahrhundertbusse vor 2 Jahren.
Dürfen wir nun eine SVP Initiative mit dem Titel ‚Keine Steuern auf Bussen‘ erwarten? Um die Abwanderung bussengefährdeter Firmen aus der Schweiz zu verhindern? Oder gar eine Initiative ‚japanisches Recht vor Schweizer Recht‘, da in Japan nach wie vor keine Steuern auf Bussen erhoben werden?
Ganz sicher wird aber ein internationaler Bussenwettbewerb einsetzen, ähnlich dem heutigen Steuerwettbewerb. Führend dabei könnte Nevada werden, das gerade dabei ist, in Reno ein neues, international operierendes Finanzzentrum aufzubauen, wo grosse Vermögen vor dem Fiskus versteckt werden können. Die Genfer Bank Rothschild ist bereits vor Ort. Um wie viel attraktiver wird der Wüstenort, wenn dort auch Bussen von der Steuer abgesetzt werden können, die Schweizer Grossbanken würden wohl sofort dislozieren.
So könnte in Zukunft der amerikanische Staat einer Bank helfen, Steuern zu hinterziehen, die bei ihnen wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung als kriminelle Organisation eingestuft wurde und eine hohe Busse zahlen musste. Wenn das nicht clever, ja geradezu absurd clever ist.
„Europäischen Wettbewerbskommission mit einer halben Million Franken für die Beihilfe bei Kartellabsprachen“
Apropos Kartellabsprachen.
Es ist ja wissenschaftlich erwiesen, dass die Eigentümer der Banken alle miteinander vernetzt sind und die Banken gegenseitig Anteile halten.
Das nennt man auch ein Kartell.
Dazu sind die grössten Eigentümer der grossen Banken auch Eigentümer der grossen Zentralbanken.
Diese legen ja den jeweiligen Zins fest.
Wie kann so etwas keine Kartellabsprache sein?
Nun ja, dumm sind die nicht. Die Gewinne werden natürlich nicht in den ZB generiert sondern in den Konstrukten welche nicht als Feigenblatt ihren Gewinn an den Staat abliefern.
Es geht hier nur um den Abzug von Bussen bei Steuern, egal was für eine Busse. Im konkreten Bundesgerichtsurteil ist eine Treuhandfirma betroffen, die administrative Dienstleistungen, also quasi ‚Beihilfe‘ zu Kartellabsprachen, erbracht hat. Aber eine Busse wie diejenige der CS vor 2 Jahren wäre auch betroffen. Die war ja auch nicht für Kartellabsprachen, sondern für die Beihilfe zur Steuerhinterziehung.
Die SVP wird uns allen (d.h. der Bevölkerung) mit Sicherheit mitteilen, was „das Volk“ dazu meint.