Kleinaktionäre der Bank Cler, der früheren Bank Coop, haben gestern Anzeige erstattet bei der Übernahmekommission und bei der Finanzmarktaufsicht Finma.
Sie lassen sich vertreten durch einen „Aktionärsverein“. Dieser will wissen, ob die Mehrheits-Aktionärin von Cler, die Basler Kantonabank, bei ihrem Übernahmeangebot für die Cler korrekt gehandelt hat.
Hintergrund sind viele Käufe von Cler-Aktien zu einem Preis von über 52 Franken, den die Basler KB für ihr 100-Prozent-Kaufangebot im Sommer offeriert hat.
Gemäss Regeln durfte die Basler KB an der Börse nicht mehr bieten als die 52 Franken. Wer also steckte hinter den Käufen zu über 52 Franken?
Wir nicht, meinte gestern ein Sprecher der Basler KB. „Die Basler Kantonalbank hat während dem laufenden Übernahmeangebot zu keinem Zeitpunkt für mehr als den Angebotspreis von CHF 52.- Aktien der Bank Cler käuflich erworben“, sagte gestern ein Sprecher der BKB.
Der Grossteil der Aktien, für die jemand in den letzten Wochen mehr als 52 Franken auf den Tisch blätterten, wurden zu unwesentlich höheren Preisen gehandelt.
In der ganzen Zeit von Juni bis Oktober wurden im Umfang von fast 5 Prozent Cler-Aktien zwischen 52,20 und 52,60 Franken über die Börse gehandelt.
Wo landeten die 4,88 Prozent Cler-Aktien? Auszug aus Anzeige bei Übernahme-Kommission
Eine Erklärung dafür wäre: Die Käufer dieser fast 5 Prozent Cler-Aktien hofften auf eine höhere Offerte der BKB; sie spekulierten.
Doch dann stellt sich die Frage, was mit diesen Aktien passierte, nachdem am Morgen des 4. Oktober klar wurde, dass dieses Kalkül nicht aufgegangen war. Damals informierte die BKB, dass sie über 98 Prozent der Cler besitze.
Wie kommt die BKB auf so eine hohe Beteiligung, wenn sie die knapp 5 Prozent „Spekulationsaktien“ nicht erworben hat? Wurden ihr diese Titel zu 52 Franken angedient, sprich akzeptierten die Verkäufen den sicheren Verlust?
Vor Wochenfrist passierte sogar noch Eigenartigeres. Da offerierte jemand am Abend im Nachbörsenhandel ab Viertel nach Fünf für knapp 5’000 Cler-Aktien einen Preis von 54 Franken.
Wer steckte hinter diesem Kaufangebot zu einem Preis, der weit weg liegt vom Übernahmeangebot? Und dies zu einem völlig unangemessenen Zeitpunkt, nämlich vier Tage, nachdem die BKB gemeldet hat, dass sie über 98 Prozent der Cler-Aktien besitze.
Die Hürde von 98 Prozent ist wichtig. Nur wenn die BKB diese überspringt, kann sie die restlichen Aktionäre, die ihre Cler-Titel bis jetzt nicht für 52 Franken angeboten haben, mittels Gesetzesgewalt an sich reissen, um so auf 100 Prozent zu kommen.
Hat die BKB aber wirklich die 98-Prozent-Hürde übersprungen, wie sie selbst behauptet? Wer steckt dann hinter dem Kaufangebot vom 8. Oktober spät am Börsenabend, wenn die BKB doch zu jenem Zeitpunkt längst gesagt hatte, dass sie die Hürde übersprungen hätte?
Beim Kaufangebot geht es nicht um Peanuts. Der Wert der Transaktion beträgt über eine Viertel Million Franken.
Es kommen weitere Ungereimtheiten dazu. In der eigenen Bilanz hat die Cler-Mehrheitsaktionärin BKB die Titel der Cler-Tochter mit knapp 72 Franken bewertet.
Nun hat sie 52 Franken für eine Cler-Aktie geboten. Sie begründet dies mit den schwierigen Aussichten und wendete dafür ein Modell mit zukünftigen Dividenden an.
Hätte sie eine Bewertung zu Marktpreisen gemacht, dann hätte die BKB einen weitaus höheren Preis bieten müssen.
Für den Aktionärsverein sind all das genügend Verdachtsmomente, um die Übernahme der Bank Cler durch die Basler Kantonalbank durch eine „vertiefte Untersuchung“ der Übernahmekommission unter die Lupe zu nehmen.
Der Aktionärsverein geht dabei mit voller Wucht vor. Mit einer Beschwerde unter dem Vermerk „Dringend“ haben die Initianten, die nach eigenen Worten betroffene Cler-Aktionäre vertreten, gestern die Finanzmarktaufsicht aufgefordert, den Deal abzuklären.
Es handelt sich somit um einen Zangenangriff des Aktionärsvereins, mit je einem Vorstoss bei der Übernahmekommission am Börsenplatz Zürich und bei der Finanzaufsicht in Bern.
Kommentare
Kommentieren
Die beliebtesten Kommentare
-
Gesendet: Sonntag, 21. Oktober 2018 12:24
An: ‚zurichreception@deloitte.ch‘ ; ‚info@takeover.ch‘ ; ‚info@finma.ch‘
Betreff: unfaire Übernahme der Bank Cler AG durch BKB
Priorität: HochSehr geehrte Damen
Sehr geehrte HerrenIn Swiss Takeover Board, Transaktion Verfügung 0699 / 01 – Bank Cler AG, ist Deloitte AG Zürich als Prüfstelle für die Übernahme der Bank Cler AG genannt.
Betreffend diese Übernahme deshalb Folgendes:
• Wie wir feststellen müssen, sind an der Börse seit 20.06.18 bis heute grössere Stückzahlen Cler IA zu >CHF 52.– bis CHF 54.– gehandelt worden (offenen Briefkurse gehen sogar noch immer bis CHF 56.–).
• Diese Käufe sind fragwürdig und können eigentlich nur durch den BKB-Konzern oder ihm nahestehende Personen erfolgt sein,
denn niemand ausserhalb dieser Gruppe kauft logischerweise zu diesen Kursen noch Cler IA mit dem Wissen, dass die BKB diese Aktien schlussendlich zu lediglich noch CHF 52.—übernimmt!
• Offenbar nutzen da Insider im Umfeld des BKB/Cler-Konzernes ihr Wissen aus. (Werden die IA bestimmter Personen über ‘Vermittler’ zu höheren Kursen übernommen?)
• Da Personen um den BKB-Konzern nun aber offenbar Cler IA an der Börse sogar für CHF 54.– gehandelt haben, sehen wir uns mit der unter psychologischem Druck (Steuerfolgen) erzwungenen Andienung unserer 2245 IA zu CHF 52.– betrogen.
• Wir bitten Sie deshalb dringend auch das Umfeld dieser Transaktionen mit den höheren Kursen als dem angebotenen Übernahmepreis von CHF 52.– genau zu überprüfen.
(Personen im Umfeld von Regierung und Verwaltung von Basel-Stadt sind nicht zwingend unabhängig, da es teilweise sicher enge Beziehungen zu den BKB-Organen gibt).In Swiss Takeover Board, Transaktion, Verfügung 0699 / 01 – Bank Cler AG, steht folgendes:
5. Best Price Rule und Bestätigung der Prüfstelle
[16] Gemäss Art. 10 Abs. 1 UEV müssen der Anbieter und die mit ihm in gemeinsamer Absprache handelnden Personen, die von der Veröffentlichung des Angebots bis sechs Monate nach Ablauf der Nachfrist Beteiligungspapiere der Zielgesellschaft zu einem über dem Angebotspreis liegenden Preis erwerben, diesen Preis allen Empfängern des Angebots anbieten (Best Price Rule).
3. Handeln in gemeinsamer Absprache
3.1 Grundsatz[7] Für Personen, die im Hinblick auf ein Angebot in gemeinsamer Absprache oder als organisierte Gruppe mit der Anbieterin handeln, gilt Art. 12 Abs. 1 FinfraV-FINMA sinngemäss (Art. 11 Abs. 1 UEV). Solche Personen haben die Pflichten nach Art. 12 UEV einzuhalten, was von der Prüfstelle zu überprüfen ist.
[8] Aufgrund der Transaktionsvereinbarung bzw. der seit dem 14. Februar 2000 bestehenden Beherrschung der Bank Cler durch die BKB (vgl. Sachverhalt Bst. A, zweiter Absatz) handelt die Bank Cler in gemeinsamer Absprache mit der Anbieterin im Sinne von Art. 11 Abs. 1 UEV.
[9] Der Kanton Basel-Stadt jedoch und die von diesem direkt oder indirekt kontrollierten Gesellschaften (mit Ausnahme der Zielgesellschaft) handeln nicht in gemeinsamer Absprache mit der Anbieterin, da der Kanton Basel-Stadt – wie nachfolgend dargelegt – weder auf die angestrebte vollständige Übernahme der Zielgesellschaft oder auf vorangegangene Entscheidungen tatsächlich Einfluss genommen, noch in allgemeiner Weise auf strategische Entscheidungen der Anbieterin eingewirkt hat (vgl. Verfügung 624/02 vom 7. März 2016 in Sachen Syngenta AG, Erw. 3.2.1; Verfügung 562/02 vom 3. Juli 2014 in Sachen PubliGroupe AG, Erw. 3.2.1):
Der Kanton Basel-Stadt ist mit Blick auf die Bereitstellung des Dotationskapitals (rund 85.8% des gesamten Gesellschaftskapitals, vgl. Sachverhalt Bst. B) gesetzlich dazu verpflichtet, eine Mehrheitsbeteiligung an der BKB zu halten (§ 7 Abs. 2 BKB-Gesetz).
Die strategische und operative Leitung der BKB obliegt ausschliesslich ? deren Organen. Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle der Geschäftsführung der BKB werden durch den Bankrat wahrgenommen (§ 12 Abs. 1 BKB-Gesetz), in den keine Magistratspersonen oder Vertreter mit Bindungen zum Kanton Basel-Stadt wählbar sind ? (§ 11 Abs. 5 BKB-Gesetz).
Der Regierungsrat erlässt alle vier Jahre eine primär an den Bankrat gerichtete Eignerstrategie für die BKB (Eignerstrategie) zwecks Vorgabe der Eckwerte für die strategische Ausrichtung der Bank (§ 19 Abs. 1 BKB-Gesetz und Ziffer 1 der Eignerstrategie). Die Umsetzung dieser Strategie obliegt alleine dem Bankrat (§ 19 Abs. 3 BKB-Gesetz), womit der Kanton Basel-Stadt trotz seiner Eigentümerstellung nicht in strategische Entscheidungen der BKB eingreifen kann, welche ihre unternehmerische Tätigkeit betreffen.??
Bei Entscheiden über den Erwerb von wesentlichen Beteiligungen ist lediglich eine Konsultations- bzw. Meldepflicht gegenüber der Eignervertretung vorgesehen (Ziffer 5 der Eignerstrategie). Die Kompetenz zur Fällung sämtlicher Entscheide in Zusammenhang mit der Unterbreitung des Übernahmeangebots liegt einzig und allein bei der BKB bzw. deren Bankrat (§ 5 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 1 BKB-Gesetz).
Gerne erwarten wir Ihren Bericht.
Besten Dank und freundliche Grüsse
-
Super Sache!
Herr Hässig, nach dem sehr guten Artikel zum Übernahmeangebot hier wieder ein hübscher Primeur.
An den Rest der Medien: Qualität zahlt sich eben aus. Irgendwie erstaunlich, dass man den besten Journalismus heutzutage auf einem Blog findet. -
BKB glaubt, dass die CLER Aktionäre diesen Murks je vergessen, so eine Schweinerei.
-
Korrektur zu meiner zweiten Mail von heute – am Schluss muss es heißen: … an anderer Stelle ….(an fehlt bisher)
-
Die BKB hat alle Bank Coop Aktionäre benutzt aber das gehört ja scheinbar zum Tagesgeschäft. BKB Aktien habe ich auch verkauft und werde nie mehr Kunde.
-
-
Man darf gespannt sein, mit welcher Intensität sich die Finma um die Aufklärung der Umstände bemühen wird, unter denen die über dem Angebot gekauften Aktien an die BKB weitergegeben worden sind. Womöglich endet der Fall dann wieder einmal mit der sattsam bekannten Floskel, dass sensible Informationen aus Gründen der Vertraulichkeit nicht herausgegeben werden dürfen.
-
Im Fall der Bank Cler kommt noch hinzu, dass jemand über Monate systematisch mehr geboten hat als die Abfindung von 52 CHF je Aktie. Danach geht er zur BKB und gibt ihr die Aktien zu 52 CHF, damit sie über 98 % kommt. Lassen wir offen, ob es eine mit der BKB „befreundete“ Bank war oder jemand, der sich dieses Zugeständnis anderer Stelle hat vergolden lassen.
-
Wieder einmal hat die berüchtigte schweizerische Übernahmepraxis dazu beigetragen, Minderheitsaktionären ihre Aktien mit einem minderwertigen Abfindungsangebot aus der Tasche zu ziehen. Alle Banken spielen da schön mit, z. B. indem alle Aktien der Kundschaft weggegeben werden, bei denen der Kunde passiv bleibt, also der Annahme des Abfindungsangebots nicht ausdrücklich widerspricht. In anderen Ländern läuft das nicht so, aber in der Schweiz wird diese umstrittene Praxis durch die Finma gedeckt.
-
Die mangelnden Kommentare zu diesem Beitrag zeigen doch schon, wie irrelevant Cler ist. Gut für die wenigen brauchbaren Mitarbeitenden, die rechtzeitig den stinkenden Fisch verlassen haben.
-
Aber völlig was von daneben. Pures Bashing.
Wenn schon Bashen dann der berücjtigte Chef der BKB, der GUI, welcher diesen Deal noch reinziehen wollte, mit allen Mitteln. Sicher auch Bonus-relevant.
-
-
Die BKB führt faktisch die Bank Cler. Sie ist verantwortlich für die neue Ausrichtung der Bank Cler und diese erweist sich als grosser Flopp.
Hat man das absichtlich in diese Richtung geleitet? Wollte man dadurch den Wert senken für die Übernahme? um dann alles wieder zu richten? -
Finde die ganze Preisbewertung nicht gemäss dem Slogan von Bank Cler „FAIR BANKING“. Für Fr 72.– in den eigenen Büchern – am Markt offeriert für 52.– hat dies etwas mit FAIR Banking zu tun. Zu hohe, nicht marktgerechte Belastungen von Services der BKB an die Bank Cler – daher sehr hohes Cost-Income Ratio. Neupositionierung mit grossem Aufwand – z Bsp. in Locarno MUSS die Bank Cler direkt an der Piazza Grande sein. Alle Umbauten usw. wurden zu Lasten der heutigen Aktionäre gemacht – und die BKB profitiert in Zukunft.
So ein CEO der Hauptaktionärin möchte von noch VRP der Raiffeisengruppe werden? Ist das wirklich das typische Schweizer Banking – einer Kantonalbank?
Da erübrigt sich jeglicher Kommentar..-
Aber wenn die BKB ja heute schon Mehrheitsaktionärin ist, dann sind ja alle teuren Umbauten etc auch jetzt schon zu den Lasten der BKB oder?
-
-
Ein weiterer Stolperstein für den kämpferischen Guy und seine PG-Connection?
-
Zeit, bei diesem Clervelat-Bänkli die Lichter zu löschen.
Finde die ganze Preisbewertung nicht gemäss dem Slogan von Bank Cler "FAIR BANKING". Für Fr 72.-- in den eigenen Büchern…
Ein weiterer Stolperstein für den kämpferischen Guy und seine PG-Connection?
Zeit, bei diesem Clervelat-Bänkli die Lichter zu löschen.