Operation „Armstrong“ heisst die Untersuchung. Sie trägt das Aktenzeichen STA3-STR-2017-10041853. Es ist die Nummer zum grössten Wirtschaftsfall der Zürcher Strafjustiz – mit Abstand.
„Armstrong“, so wie der US-Velostar, der über Doping stolperte. Ein Grosser mit tiefem Fall ist auch hier das Thema: Pierin Vincenz, Bündner, Ex-Spitzenbanker der Raiffeisen, dann in U-Haft.
Und nun bald frei? Die NZZ spekuliert heute über eine mögliche Geldstrafe, die Vincenz und sein Kompagnon zahlen könnten, um ohne öffentliches Gerichtsverfahren aus dem Schneider zu sein.
Frei wäre auch da relativ. Die NZZ zitiert Fälle jüngeren Datums. So habe Viktor Vekselberg, ein russischer Oligarch, mit einer Geldstrafe von 10 Millionen Franken sein Strafverfahren beenden können. „Wiedergutmachung“, heisst das unter Juristen.
Die Zürcher Zeitung beruft sich auf einen Juristen, der am Rande mit dem Fall Vincenz zu tun habe und deshalb namentlich nicht genannt sein wolle. Was ist von der Spekulation zu halten?
Würde die Staatsanwaltschaft III, wie die Wirtschaftsjustiz in Zürich heisst, einen solchen Deal mit Vincenz und Stocker eingehen, wäre das eine grosse Überraschung – auch wenn in letzter Zeit immer wieder zu lesen war, dass am Ende wohl nur wenig am Ex-Bankenkapitän hängen bliebe.
Doch die Ermittler haben ein riesiges Team auf den Fall angesetzt. Der zuständige Staatsanwalt zählt zu den Besten der ganzen Abteilung. Er ist hoch studiert und kennt das Gesetz aus dem Effeff.
Ihm zur Seite stehen weitere Staatsanwälte plus Hilfspersonen. Ingesamt waren zeitweise gegen 10 Leute im Fall Vincenz-Stocker aktiv.
Sie haben es zu tun mit einem Heer von Anwälten. Auf Seiten von Vincenz gibt der bekannte Starverteidiger Lorenz Erni den Ton an. Dahinter sind die Anwälte der Zürcher Wirtschaftskanzlei Niederer Kraft Frey (NKF) am Werk.
Schon früh ging um, dass Erni, der auch der Verteidiger von Viktor Vekselberg gewesen war, im Zusammenspiel mit den teuren NKF-Anwälten eine uneinnehmbare Burg für die Angreifer des Staates Zürich aus ihren Bürofluren an der Weststrasse bildeten, wo einst Blechlawinen rollten.
Doch Kenner des Falls sahen stets das Momentum auf Seiten der nur in Insiderkreisen bekannten Staatsanwälte. Diese hätten nicht einfach so die Riesenuntersuchung vom Stapel gelassen.
Diese Kreise, die mit einer Anklage und darauf folgendem Strafprozess am Zürcher Bezirksgericht vor der dafür prädestinierten 9. Abteilung rechnen, sehen vor allem einen Moment als entscheidend.
Nämlich als der sogenannte Haftrichter vor Jahresfrist die U-Haft für Vincenz und seinen Kollegen verlängerte. „Das passiert nicht einfach so“, sagt die Quelle.
Damals waren die beiden Beschuldigten bereits seit über 2 Monaten in Untersuchungshaft. Für diese braucht es zwei Vorgaben: Verdunkelungsgefahr und dringenden Tatverdacht. Das dritte Element, die Fluchtgefahr, konnte in dem Fall ausgeschlossen werden.
Als es für den Haftrichter darum ging, die von den Ermittlern beantragte Verlängerung der harten U-Haft zu bewilligen oder abzulehnen, stand die Verdunkelungsgefahr nicht mehr im Vordergrund.
Also muss es um den dringenden Tatverdacht gegangen sein. Der Richter gab den Ermittlern die gewünschte Haft-Verlängerung, allerdings nicht mehr für lange.
Und doch: Es ist davon auszugehen, dass ein neutraler Richter vor einem Jahr aufgrund der Akten und der Vorwürfe zum Schluss gekommen war, dass bei Vincenz und Stocker ein begründeter Verdacht auf Kriminelles bestand. Sonst hätte der Richter das Risiko einer verlängerten U-Haft kaum in Kauf genommen.
Ein anderes Szenario ist somit möglich. Die Ermittler warten noch bis nach den Sommerferien auf die Entsiegelung jener Akten, welche die Beschuldigten unter Verschluss halten. Danach führen sie die Schlusseinvernahmen durch und erheben Anklage. Dann käme es zum Prozess, wohl im 2020.
Alles Andere wäre eine Überraschung. Und für die Ermittler eine Pleite. Eine solche zeichnet sich nicht ab. Sie sind im Fall Vincenz weit vorgestossen, sind neben vier Fällen in einem ersten „Kern“-Verfahren am Zusammentragen weiterer möglicher Vorkommnisse für eine zweite „Welle“.
Allein die hohen Spesen, welche von Vincenz zulasten seiner Raiffeisen getätigt worden waren, die mit Geschäftlichem nicht einfach zu erklären sind, sollten laut Juristen für ein Verfahren genügen. Das bleibt abzuwarten. Sicher ist, dass die Causa Vincenz für die Strafjustiz von Zürich und damit der Schweiz ein Fall von enormer Bedeutung darstellt. Ein Deal ohne Anklage und Prozess passt nicht zum bisherigen Verlauf.
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Die beliebtesten Kommentare
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Die krasse Fehlleistung der NZZ ist auch in St. Gallen ein grosses Reizthema:
https://www.dieostschweiz.ch/kolumnen/auch-du-nzz-Kv8RDPa -
Leiden werden die Angestellten der Bank. Dem Boss sollte bis auf das Exiszenzminimum alles wegenommen werden. Mindestens !! Also Bank wechseln .
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Wenn sich die verzweifelt gelangweilte ZH Staatsanwaltschaft da mal nicht die Finger verbrannt hat …
Die Hinweise verdichten sich, dass gegen Pierin Vincenz nicht besonders viel vorzuliegen scheint.Sollte Herr Vincenz nicht verurteilt werden, so bin ich dafür, dass die betreffenden Aparatschiks die Verfahrenskosten aus dem eigenen Sack berappen.
Dem geifrigen Luki empfehle ich bei diesen heissen Temperaturen: viel trinken!
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Letztlich ist es für LH weit wichtiger als für die gesamte Öffentlichkeit, dass es zu einer Anklage kommt. Alles andere wäre nicht nur für die Ermittler, sondern insbesondere für LH eine grosse Pleite. Schliesslich hat er sich seit Jahren an Pierin Vincenz fest gebissen. Der Pseudo Journalismus wird jedoch auch dann nicht enden, wenn die Akte einmal geschlossen ist. Schliesslich kann er nichts anderes als gegen alles und jedes zu schiessen. Vielleicht erfindet er dann eine neue Story über Peter Spuhler/Stadler Rail. Schliesslich war das ein Schuss in den Ofen!!
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Wetten PV bekommt noch Steuergelder wegen zu langer U-¨Haft
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erstaunlich mit welcher (Hitze bedingten) Energie hier spekulationen verbreitet werden…noch erstaulicher der Umstand das absolut vertrauliche Informationen ( Top secret) Herrn Hässig zugänglich sind (ARMSTRONG)
In dubio pro reo -
Vincenz schützt viele Mitwisser, resp. Mitprofiteure.
Raiffeisen Schweiz ist zwar Klägerin, unterstützt die Strafbehörden aber „anscheinend“ nur passiv bis defensiv, also so gesehen gar nicht.
Die Anklage ist wichtig, aber ich glaube Vincenz wird, wenn überhaupt nur sehr gering bestraft und sich danach als „Opfer“ inszenieren. Raiffeisen Schweiz wird diese Interpretation von Vincenz auch propagieren.
Eben, die Anklage an sich war aber sehr wichtig, weil es viele Grenzüberschreitungen gab (u.a. Firmenkäufe ohne Due Diligence etc.).
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Es gibt keine Anklage bis heute.
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Habe den Glauben in unsere Justiz schon lange verloren!
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Raiffeisen gewinnt BILANZ-Rating 2019: Beste Anlagebank in der Kategorie «national»
Das Wirtschaftsmagazin BILANZ zeichnet Raiffeisen als beste Bank für Anlagekunden in der Kategorie «national» aus. Dieser erste Rang bestätigt die Beratungs- und Anlagekompetenz und stellt Raiffeisen als starke Bankpartnerin dar.
«Besonders überzeugt hat Raiffeisen mit dem ganzheitlichen Ansatz der vorgeschlagenen Anlagelösung.»
Das Wirtschaftsmagazin BILANZ hat zum elften Mal die Dienstleistungen insbesondere im Anlagebereich von Schweizer Banken verdeckt getestet. Im Namen eines echten Kunden suchte die BILANZ eine Bank, die für sein Vermögen und seine Lebenssituation eine passende Anlagelösung unterbreitet. Neben einem umfassenden Anlagevorschlag galt es, dem Kunden hinsichtlich Immobilien, Finanzplanung und Vorsorgeleistungen zu beraten. Gut getarnt wurden so im Auftrag von BILANZ knapp 100 Banken angeschrieben. Unter den Finalisten wurde Raiffeisen am Ende durch eine hochkarätige Jury als beste Bank «national» ausgezeichnet.
«Im Zentrum der Lösung stand ein Vermögensverwaltungsmandat.»
Raiffeisen analysierte die Vermögenswerte sowie die Gesamtsituation des Kunden und erarbeitete – basierend auf einer Einschätzung der Ausgangslage sowie einer Risikoanalyse des Kunden – einen ganzheitlichen Lösungsvorschlag.
«Dabei konnte Raiffeisen Ihre Anlagekompetenz und starke Kundenorientierung unter Beweis stellen.»
Die BILANZ hat damit Raiffeisen in einem aufwendigen Test zu einer der führenden Anlagebanken der Schweiz ausgezeichnet. Diese Auszeichnung unterstreicht die überzeugende Leistung von Raiffeisen in der gesamtheitlichen Beratung und in der Ausarbeitung von Anlagelösungen.
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Ich kenne die Beratungsprozesse für Anlagekunden einiger Banken in der Schweiz (Credit Suisse, UBS, Valiant, CIC, Raiffeisen, usw) und der Beratungsprozess der Raiffeisen ist ein ABSOLUTER WITZ. Ein solcher Diletantismus ist selten zu treffen…. Man fragt sich, was die Raiffeisen der BILANZ geleistet hat, um so was zu publizieren…
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Ist gut jetzt! Und jetzt schön zurück aufs Zimmer und brav die Medikamente nehmen! Und um 21:30 ist Lichterlöschen!
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Die unabhängige Jury von echten Experten beweist, dass Raiffeisen die beste Vermögensberatung national liefert.
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Wen interessiert denn hier das Bilanz Rating der Raiffeisen?
Und was hat das damit zu tun, ob Pierin Vinzenz sich von all den Dingen, die er ja gar nicht verbrochen hat (Unschuldsvermutung!!!), mit einer grösseren Geldsumme allenfalls freikaufen könnte?
Nebenbemerkung: Denkt also die NZZ – genauer der Autor des Artikels und die NZZ Redaktion – dass Pierin etwas getan haben könnte, von dem er sich freikaufen müsste? Interessant …
Also, lieber Raiffeisen PR Heinis: Schaltet doch irgendwo ein Inserat, wie toll ihr seid. Und verschont uns hier von eurem Corporate Bullsh*t.
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@tubarao: Spielt hier etwas Neid mit? Wurden Sie bei Raiffeisen entlassen, weil sie zu schlecht waren? Ohhhhhhhhhhhhhh…. Armes Tröpfchen.
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Die Italiener würden sagen „e tutto finisce a tarallucci e vino“… Was für einen Schämmer!!!!
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Ich denke der Staat und seine Anwälte tut gut daran, falls PV und seine Kumpanen einwilligen, sich mit einem „Freikauf“ zu begnügen. Damit akzeptiert nämlich PV und Konsorten auch, dass sie grundsätzlich schuldig sind. Und damit könnten auch sämtliche Schadenersatzforderungen von PV und Anderen ausgeschlossen werden.
Im Regelverfahren steht nämlich immer noch das Risiko im Raum, dass PV und seine Mitangeklarten Dutzende von Millionen Franken an Entschädigungen/Schadenersatz usw. kosten könnten. Zu Lasten des Steuerzahlers wohlgemerkt. Von den Kosten all der Experten/Expertisen usw., welche die Staatsanwaltschaft wohl noch machen müsste, mal abgesehen.
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Wenn ich das auch nicht immer alles gelesen habe, dreht es sich mehrheitlich um die ev. Geschäftchen von Vini, Stocki und Blindenhund Gisel mit der Investnet; domiziliert in Herisau Appenzell Ausserhoden. Vini wohnt in Niederteufen was ebenso in AR liegt. Man kann wenn man will, die Kohlen eh Dicke hat, jahrelange Prozesse führen inwieweit Art 8 StGB *Begehungsort auszulegen ist.
1 Ein Verbrechen oder Vergehen gilt als da begangen, wo der Täter es ausführt oder pflichtwidrig untätig bleibt, und da, wo der Erfolg eingetreten ist.
Bis das mal durch alle Instanzen geklärt ist, ist auch schon die Verjährungsfrist nahe.Zu Vini, wenn er die Ivestnet als Vehikel benutze, dann ist der Erfolg (sofern überhaupt) wohl in Herisau AR und auf dem Privatkonto mit Wohnsitz Niederteufen AR eingetretenb. Bei Stocki weiss ich das nicht und irgendwem wird man es ja anhängen müssen. Schrieb schon Dürrenmatt in seinem Buch Justiz. Gisel blieb pflichtwidrig in Herisau (wenn es doch nur dort alleine gewesen wäre:)) ) untätig.
Als Anwalt würde ich Dit-Bressel mal ganz unschuldig fragen: ja seid ihr Züricher denn überhaupt zuständig für den ganzen Krempel und mal über BGER 6B_102/2011 schwurbeln.
Dit Bressel wird dann vermututlich Art 31 Abs2 Strafprozessordung zurückschwurbeln: “ Ist die Straftat an mehreren Orten verübt worden oder ist der Erfolg an mehreren Orten eingetreten, so sind die Behörden des Ortes zuständig, an dem zuerst Verfolgungshandlungen vorgenommen worden sind.“
Meine persönliche Einschätzung – würde sogar Wetten annehmen – und Erfahrung mit Bananistan Schweiz und Seuhäfeli Seudeckeli Appenzell Ausserhoden. Ausser die 3 Mte. U-Haft wage ich zu behaupten, dass das Ding für Vini und auch die anderen 2 GELAUFEN ist. Auf ewig.
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Eine riesige Farce, dass das Herr von Staatsanwälten es trotz erdrückend eindeutiger Aktenlage nicht schafft Vinzenz und Stocker anzuklagen und sich stattdessen von Vinzenz Rechtsanwalt duckmäuserisch in die Knie zwingen lassen um einen „Deal“ vor Verfahrenseröffnung zu begehen.
Wir sprechen hier von knallharten Insider Trading und Upfront running Vorwürfen – jeder kleine Hobby trader kommt rasch dran-
aber , aber, die staatsanwälte nehmen auch gerne den fürstlichen absolutionsobolus in die staatskasse, das garantiert beförderung, lohnerhöhung und sprungbrett in privatindustrie im multipack
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Die Zürcher Strafverfolger mögen zwar hochstudiert sein, doch tatsächlich vom wirklichen Bankgeschäft d.h. wie es abläuft verstehen sie sehr wenig. Mir ist bis heute kein Strafverfolger begegnet, dem ich wie den Fall Vincenz nur schon ansatzweise zutrauen würde, genügend belastende Umstände zusammenzutragen zu können und eine Anklageschrift mit einer langen Haftstrafe zu verfassen, die unumstösslich ist. Ich denke, ein Deal ist für diese Staatsanwaltschaft die beste Lösung und natürlich auch für die Schweiz, obwohl wie üblich Herr und Frau Schweizer die gesamten und tatsächlichen Verfahrenskosten tragen müssen.
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Soso. Als ob der liebe Herr Vincenz der erste wäre. Und als ob die Staatsanwaltschaft III nicht gerade deswegen existiert. Meinen Sie ernsthaft Urner Behörden könnten das besser? Also
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Für einmal könnte der sonst gern Unsinn absondernde Herr Elmer hier richtig liegen.
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An Herr Michael: Das Problem liegt darin, dass die Arbeit in der schweizerischen Staatsanwaltschaften nicht wirklich attraktiv ist und ja auch keine besondere Auszeichnung für das spätere Berufsleben. Die Attraktivität besteht eben nicht und deshalb haben wir nur 2. und 3. Klassejuristen in diesem Bereich. Schade, aber wahr und letztlich werden die Staatsanwälte für Fehler nicht zur Verantwortung gezogen, sondern mit allen Mitteln der Kunst bzw. des Verbrechens geschützt. Das ist die Realität … keine Fehlerkultur! Sie haben IMMER RECHT auch WENN SIE UNRECHT HABEN!!!!
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Es ist gilt eines zu beachten. Wir haben nie unseren Finanzplatz mit einer griffigen Behörde gegen Betrug abgesichert. Wohl sagte das Gesetz, Betrug geht nicht in Finanz-Strafsachen, aber es zu beweisen, damit unsere Strafverfolgungsbehörden überhaupt tätig wurden, war eine Sisyphus Arbeit und führte deshalb zu nichts. Es wurden nur die Kleinen verfolgt, man kann fast sagen eine Klassenjustiz.
Erst die USA haben in dieses Paradies unserer Finanzgewaltigen ohne Haftung eingegriffen, zuerst wegen Insider-Delikten. Seitdem nähert sich unsere Behörde in Finanz-Strafsachen, was zum Beispiel in Deutschland üblich ist, aber dazu ist noch ein langer Weg vor uns.
Wenn natürlich die NZZ solche Artikel veröffentlicht, zeigt dies, dass unsere Macht-Elite das Rad zurückdrehen möchte
und den alten Zustand wieder zu beleben versucht. Was ist die Konsequenz? Der Finanzplatz Schweiz ist dann einfach der Betrugsplatz Schweiz, ob dies den Beschäftigten den Arbeitsplatz sichert, ist eine offene Frage. -
In St. Gallen glaubt kein Mensch, dass der Skandal-Vincenz bald „aus dem Schneider“ ist:
https://www.dieostschweiz.ch/artikel/freikauf-fuer-vincenz-gjAbmkL -
Wie sollte den PV ohne Verurteilung davon kommen? Etwa mangels Beweisen? Sollte er sich tatsächlich freikaufen können… dann wäre das für die Schweizer Justiz als Ganzes ein Fiasko. Hier steht das Vertrauen in den Rechtsstaat auf dem Spiel. In Südkorea kann man es verstehen, wenn sich die Chaebol-Bosse alle paar Jahre mit exorbitanten Spenden (teils schon bei 1 Mrd. USD) aus dem Gefängnis rauskaufen. Dort muss sich der moderne Rechtsstaat erst noch seine Position in den Köpfen seiner Bürger erarbeiten. Aber hier, bei uns? Kann das wirklich sein?
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Es kann! Man darf weiterhin gespannt sein..
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Sollte die beiden HH Vinzens und Stocker sich tatsächlich quasi „freikaufen“ können, wäre das Schweiz. Rechtssystem definitiv auf Stufe einer Bananenrepublik angelangt! Auch wenn der heilvolle RA Lorenz Erni einmal mehr alles versuchen wird diese HH „rauszuhauen“ muss die Staatsanwaltschaft unbedingt ALLES versuchen, dass diese zwei sauberen Burschen ungeschoren davon kommen!
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Ich hoffe sehr, dass in ihrem Statement ein Wort vergessen gegangen ist……warum sollen „sie“ ungeschoren davon kommen ? Vielleicht ist ja die Sommerhitze schuld……
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Hat das Michi Lauber nicht schon vorbesprochen mit Pierin?
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@veritas
Falls Sie es vorbesprochen haben sollten, dann gäbe es jedenfalls keine Gesprächsnotiz. Und beide könnten sich nicht mehr daran erinnern …
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Nur Unbegabte stehlen, gescheite Leute (Banker) machen „Geldgeschäfte“… und welcher Idiot überfällt heute noch eine Bank, nein, er erkämpft den CEO Stuhl einer Bank, dann hat er legal den Selbstbedienungsladen und muss (fast) nichts mehr fürchten.
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Der Beitrag in der heutigen NZZ zum Vincenz-Skandal ist ein klassischer Beitrag von tendenziösem Journalismus – reine Stimmungsmache!
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@Mornin‘ Coffee
Alternative Facts in the NZZ!
Congrats, Buddies! And thanks for taking a leaf right out of my book!
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Ob und wie stark Vincenz verurteilt wird, ist für mich nicht mehr so wichtig. Hauptsache, dass alle seine Vasallen nicht mehr weiter ihr primitives Geschäft betreiben können: Gisel, Kurtz, Lüscher, … es sind alle bekannt.
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Was heisst hier die Vasallen nicht mehr weiter ihr…../ bzw. mit auf die Anklagebank kommen? Bei Raiffeisen werden die ehemaligen Weggefährten auch noch in die Geschäftsleitung befördert, da lachen auch nicht mehr die Hühner!!!
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So erdrückend kann die Faktenlage nicht sein, sonst wäre Herr Vincenz schon lange angeklagt oder verurteilt. Doch nichts von alledem… Wissen Sie was das bedeutet? Wahrscheinlich war alles gar nicht so schlimm!
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@Pepe
Sie treue Seele.
Sie dürfen Ihren Glauben, unabhängig vom Urteil selbstverständlich behalten.
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Spekulation, wir werden es sehen. Wenn ich mir allerdings die Visagen der zwei Protagonisten ansehe, dann muss da schon etwas dran sein. – Übrigens: sind die Akten jetzt endlich entsiegelt?
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Außer Spesen nichts gewesen!
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Ist alles wie bisher?
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Der Beitrag in der heutigen NZZ zum Vincenz-Skandal ist ein klassischer Beitrag von tendenziösem Journalismus - reine Stimmungsmache!
Ob und wie stark Vincenz verurteilt wird, ist für mich nicht mehr so wichtig. Hauptsache, dass alle seine Vasallen nicht…
Hat das Michi Lauber nicht schon vorbesprochen mit Pierin?