Pierin Vincenz muss sich vor dem Zürcher Richter verantworten. Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat ihre Anklage dem Gericht überreicht.
Morgen (Dienstag) wird sie die Öffentlichkeit informieren. In den Augen des Chefermittlers der Strafbehörde hat Vincenz eine Straftat begangen.
Zusammen mit seinem langjährigen Kompagnon Beat Stocker, einem Anwalt und Treuhänder sowie Geschäftspartnern und Beratern machte sich der Ex-Wirtschaftskapitän schuldig.
Es geht um Vorabinvestments in mehreren Firmen sowie um exorbitante Spesen. Vincenz vervielfachte seinen Einsatz, den er vor seinen damaligen Arbeitgebern geheimgehalten hatte.
In den Augen der Justiz hätte Vincenz diese Investitionen offenlegen und den daraus erzielten Ertrag abliefern müssen. So berichtete kürzlich die NZZ. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Zudem könnte Vincenz gegen Treu und Glauben verstossen haben. Das hängt davon ab, ob seine Taten die Raiffeisen und die Aduno, die heute Viseca heisst, geschädigt haben.
Mit der Anklageerhebung geht eine der intensivsten Straf-Ermittlungen zu Ende, nächstes Jahr entscheidet das Gericht.
Die Staatsanwaltschaft hatte vor bald drei Jahren in einer konzertierten Polizeiaktion in den Kantonen Zürich, Appenzell, St.Gallen und Bern um 6 Uhr in der Früh gleichzeitig zugeschlagen.
Vincenz, Stocker, deren Vertrauensanwalt B. sowie zwei weitere Geschäftsleute wurden mitgenommen und befragt.
Letztere drei kamen rasch wieder auf freien Fuss. Vincenz und Stocker mussten über 100 Tage in Untersuchungshaft bleiben.
Im Verlauf der Ermittlungen wurden weitere Geschäftsleute beschuldigt, darunter zwei Immobilientycoons aus Genf und Wallis.
Später kamen noch zwei Berater dazu, einer hat sich mit den Behörden durch einen Deal geeinigt.
Somit müssen sich voraussichtlich Mitte des nächsten Jahres acht Angeklagte vor dem Gericht verantworten.
Das Augenmerk wird auf Vincenz liegen, in zweiter Linie auf Stocker.
Für den St.Galler Banker und Versicherer – er war nach seinen 20 Jahren bei der Raiffeisen noch bis Ende 2017 Präsident der Helvetia – geht es um Gefängnis.
Aber auch für die Staatsanwaltschaft steht viel auf dem Spiel. Vielleicht deshalb hält sie den Maulkorb weiter aufrecht. Die Anwälte der Angeklagten dürfen weiterhin keine Auskunft geben.
Der Fall der Firma Commtrain, die Kästchen für bargeldloses Zahlen am Verkaufsort herstellte, droht, nächsten August zu verjähren.
Die Aktionen von Vincenz und Stocker rund um Commtrain sind gut dokumentiert. Vincenz konnte sein Investment von rund einer halben Million im 2005 auf 1,7 Millionen mehr als verdreifachen.
Dies innert weniger als 2 Jahren. Vincenz machte seinen Einstieg laut einem extra bestellten Gutachten von 2009 von Peter Forstmoser, einem Zürcher Anwalt, von einer engen Kooperation mit der Aduno abhängig.
Bei dieser war Vincenz Präsident, Kompagnon Stocker CEO. Vincenz zahlte seinen Einsatz in Commtrain auf ein Konto von Beat Stocker respektive einer gemeinsam gehaltenen Beteiligungsfirma bei der Julius Bär ein.
Für die Justiz ist Commtrain ein Vorzeigefall. Doch dieser könnte wegen Verjährung durch die Maschen fallen. Im August 2021 sind es 15 Jahre, seit Commtrain an die Aduno verkauft worden war.
Dann aber gilt ein Straffall als absolut verjährt. Die weiteren Deals, insbesondere Investnet und EuroKaution, gingen später über die Bühne. Bei ihnen liegt die Verjährung weiter in der Zukunft.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat mit einem Grossaufgebot an Juristen Vincenz et al. verfolgt. Um auf Nummer Sicher zu gehen, werfen sie Vincenz auf einem „Nebenschauplatz“ illegale Spesenreiterei vor.
Vincenz ging auf Kosten von Raiffeisen, Aduno und Leonteq, wo er im VR sass, in den Ausgang und haute dort über die Stränge. Im Zürcher Hotel Hyatt belegte er oft eine Suite. Dort empfing er Gäste.
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Kommentare
Die beliebtesten Kommentare
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Wie lange geht das noch? Der Kunde bezahlt die Hobbys der Spitze und merkt immer wie mehr, wie er über den Tisch gezogen wird? Ich frage mich, warum nicht mal die Frage gestellt wird, warum der Kunden mit zu hohen Gebühren betrogen wird, damit solche Gestalten alles machen können, was überhaupt möglich ist…
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«Es gilt die Unschuldsvermutung.»
Was Unschuldsvermutung??? Wenn es derart ins Auge springt, dass bewusst gesetzeswidriges Verhalten an den Tag gelegt wurde, dann kann ja sicher nicht angenommen werden, dass Unschuld im Spiel ist. Nein, dann gilt in erster Linie, das schuldhafte Verhalten beweiskräftig nach Recht und Gesetz nachzuweisen. Wenn solche Menschen seitens der Rechtsprechung willentlich milde behandelt werden, dann ist davon auszugehen, dass diese Angeklagten munter so weitermachen, einfach noch ein bisschen raffinierter. Schliesslich wollen sie aus ihren Fehlern lernen.
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Oh Schreck, hab ich doch beim zweitletzten Satz statt Suite Stute gelesen.
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…das war vermutlich auch gemeint
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Vinzenz, der Bündner Zampano, hat so viele Helfer und Helfershelfer,
dass ihm auch dieses Mal nichts passieren wird und er der Strafe
(harter Knast bei Wasser und Brot) entrinnen kann und
sich auf seiner Jacht vergnügen und hämisch lachen kann über das large Schweizer Kuschel-Justizwesen.Kommentar melden -
Juristisch bewegt sich die Staatsanwaltschaft auf dünnem Eis, für Betrug fehlt es bezüglich der Kaufobjekte am Irrtum, zudem dürfte ein Schaden für den Käufer nur schwer beweisbar sein. Deshalb wohl auch die lange Untersuchungshaft, um wenigstens indirekt eine Strafe zu realisieren.
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Sehr schön.
Kein Deal mit der Staatsanwaltschaft, sondern eine richtige harte Anklage.
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Pirmin geniesste politischen Schutz, denn der teilte sich mit der Vogelscheuche Widmer-Schlumpf die selben Moral und Ethikkurse an der HSG St. Gallen.
Politischer Schutz von Anfang bis Schluss. Ein kleines Vergehen (sich selber mit fremden Genossenschafts-Millionen zu beschenken) wird anschliessend als kleines Vergehen betrachtet. Er wird am Ende noch entschädigt werden, weil er 69 Tage zu lang im Untersuchungshaft war, anstelle im Puff, auf Spesenkosten der Raiffaisen-Genossenschafter und Mitarbeiter. Der alte Geier vlgelze alles, was auf 3 nicht auf den Bäumen war, erzählten mir seine Bürokollegen.Kommentar melden -
Schon länger sei der Pierin auf Tauchstation gegangen. In St. Gallen wird er auch kaum noch gesehen, seitdem sein ewiger Gastro-Freund, der Kultbeizer Köbi sich de facto verabschiedet hat und sein Geschäft ziemlich heruntergefahren hat. Nur punkto seiner noch relativ neuen Partnerin, der blonden C., jagen sich die wildesten Gerüchte in der katholischen Gallusstadt…
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Naja – ein bisschen mehr über diese Gerüchte wüsste ich schon noch gerne!
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was fuer geruechte denn?
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Das sich Köbi altersbedingt zurückziehen wird und das Geschäft an seinen Sohn weitergeben wird dürfte auch dem Morgenkaffee bekannt sein, sei er den überhaupt von St. Gallen und das der Betrieb heruntergefahren wurde wie jeder Gastrobetrieb in der Stadt Covid bedingt ebenfalls.
Die Gallusstadt einst freie Reichsstadt ist übrigens nicht wirklich katholisch sondern traditionell reformiert was aber nicht für den Kanton zutrifft.
Kleiner Tipp: Weniger Schnaps im Kaffee
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Darauf zu wetten, dass niemand dieser ehrenhaften Gesellschaft ernsthaft verurteilt werden wird, könnte recht lukrativ sein! Ich jedenfalls würde nicht dagegen wetten!
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Ich wäre nicht im geringsten überrascht, wenn der Prozess wie das Hornberger Schiessen ausgehen würde. Ausser Kosten (die der Staat resp der Bürger) bezahlt ist nichts gewesen!
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Weil der emeritierte Herr Professor Forstmoser für sein Gefälligkeitsgutachten nicht auch ein wenig zur Kasse gebeten wird, mosere ich nun im Forst. Denn genau solche Gutachten sind es, welche die sogenannten Eliten in diesem Land einsetzen, um Dinge zu tun, die bestenfalls am Rande der Legalität sind.
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Zitat: JRDB
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Staaten, Regierungen deren Finanzverwaltung und Justiz, welche sich selbst über ein Falschgeldsystem (Kreditschneeballsystem) der Banker finanzieren, und sich somit nur dank Betrug aufrechterhalten und existieren, sind selbst illegal und haben keine Legitimation Menschen zu verurteilen.
Voraussichtlich würden die Geschädigten (wie so oft) sowieso nicht entschädigt werden. Der Staat, seine Regierung und Justiz sind ja vorwiegend daran interessiert möglichst hohe Bussen, Strafgelder und Gerichtskosten auszusprechen, die sie selbst einkassieren um sich zu bereichern.
Vincenz braucht nur dies geltend machen, dann können das befangene Gericht und seine befangenen Richter gleich wieder einpacken, beziehungsweise brauchen die Sitzung erst gar nicht eröffnen.
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Gut so.
Einzig, dass der devote VR von damals leer ausgeht, stört das Bild etwas. „Naivlinge“ hätten definitiv eine Abreibung verdient.
Aber mit B.Stocker steht der ExVR von Netcetera im Scheinwerferlicht,deren Geschäfte auch beleuchtet gehören…Kommentar melden -
Man kann jeden Ladendieb, Einbrecher, Bankräuber ( wo keine Personen verletzt wurden ), Steuerhinterzieher, Kreditbetrüger usw laufen lasen resp befragen wie Kundenfreundlich seine tat war und ob Opfer was besser machen könnte. Bspl während des Banküberfalls einen Kaffee anbieten.
Ich glaube PV kommt nicht nur freigesprochen sondern noch x Mio. Entschädigung für Untersuchungshaft und Anwälte.
Ja in der Heutigen Zeit wird einer der keine Maske im öv trägt härter angefasst.
Die Versklavung des Volkes geht in grossen schritten voran.Kommentar melden -
Die können auf Bankkosten Milliarden-Bussen bezahlen und gut ging es. Es ist unglaublich, wie man das aufbauscht. Hier geht es um 1 Millionen, die anderen verlochen Milliarden und es passiert gar nichts. Komisch…
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Ist der Angeklagte ein Schweizer ? Ich meine, das muss man sagen, oder, weil der SVP will ja immer wissen dass es ein Schweizer ist damit sich die Leser über die Schweizer ein Meinung bilden können, oder ?
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Ach Fredi, wissen Sie, es gibt auch viele Schweizer, für die man sich fremdschämen darf.
Sie sind dafür ein wunderbares Beispiel.Kommentar melden
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Der Berg wird eine Maus gebären
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St. Gallen hofft schon viele Monate, dass der profane Täuscher Pierin endlich vor Gericht gestellt wird!
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Komisch, offenbar darf der Anwalt B nicht mehr beim Namen genannt werden. Zu Zeiten seiner Beratung von Pierin Vincenz handelte es sich bei diesem auch nicht gerade um eine leise und diskrete Person, besonders nicht beim archivieren…
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Ich trau meinen Augen nicht! Da lese ich doch tatsächlich:
„In den Augen des Chefermittlers der Strafbehörde hat Vincenz eine Straftat begangen.“
Eine Straftat? EINE?! Hat der besagte Jean-Marc Richard Pflaumen auf den Augen? Oder zuviel Marc intus?
Den aus-welchen-Gründen-auch-immer-noch-unschuldig-vermuteten Pierin?
Was mir nicht bewusst war: Aduno hiess später Viseca. Ach so. War dort nicht der famose B. Fruitcake dabei?
Und zum Thema Gutachten von 2009: Kann man dem kreidewerfenden Professor Frustmoser nicht auch gleich unter die Lupe nehmen? Denn die hätte er alleine aufgrund seines überaus erfolgreichen Wirkens bei einem grösseren schweizer Rückversicherer mehr als nur verdient. Als Bonus gewissermassen.
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Ach Junge, man ost halt Unschuldig bis man Rechtskräftig verurteilt ist!
Der Staatsanwalt darf auch als Ankläger nicht Vorverurteilen! Den er muss auch entlastende Beweise zusammentragen, wenn er aber Vorverurteilt ist der Staatsanwalt befangen und kann ausgetauscht werden denn dann kan man davon ausgehen das er nur brlsatendes Material und nichts entlastendes zusammentragen würde….
Man sollte das Rechtsystem schon kennen bevor man solche Kommentare abgibt….
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Sehr geehrter Herr Hässig
Wenn Sie schon das Gefühl haben, im letzten Absatz einen relativ harmlosen Satz abschwächen zu müssen – was ich durchaus verstehe und akzeptiere, selbst wenn ich nicht glücklich darüber bin – könnten Sie dann bitte wenigstens die verwendeten Casi und Relativpronomen korrekt anpassen? Danke!
Hochachtungsvoll, Ihre Morgengülle
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am schluss gibt es ein ‚mei mei.herr vinzenz… sie dürfen jetzt gehen!‘
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Karma, mehr gibts dazu nicht zu sagen.
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Wenn die Politik wollte, wäre das Gesetz mit 15 Jahren Frist zur definitiven Verjährung problemlos veränderbar. Z.Bsp. 20 Jahre. Ja, wenn die Politiker wollten, nur ….
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Die Verjährungsfristen wurden ja erst gerade verlängert….
Es geht darum das dies hier Vergehen sind und bei Vergehen liegt die Verjährung halt bei 15 Jahren, das sind keine Verbrechen, da wäre die Verjährung bei 30 Jahren!
Das ist also vom Strafrechtsgehalt so wie wenn du mit 0.9 Promille Auto fährst oder
Wenn du auf der Autobahn mit 160 Fährst (ohne Alkohol)
Oder wenn du jemanden 1 Joint schenkst und ihn nicht gleich mit Ihm konsumierst!Das sind alles auch vergehen, da stehen die genau gleichen Strafen drauf wie für das oben erwähnte…
Findet ihr das gerecht? Das ergaunern von mio wird am Schluss etwa gleich bestraft wie Autofahren mit 0.9 Promille oder das verschenken eines Joints
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Vincenz hat so viel Dreck am Stecken, wäre er ein normaler Bankdirektor dann würde er wohl lange in den Knast kommen. So aber geniesst er Vorschusslorbeeren, CEO-Protektion und Samthandschuhe des Gerichts. Man wird einknicken vor König Vincenz und ihn am Ende verwarnen. Immer dasselbe in der Schweiz, Dieter Behring etc.
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Leider werden diese Bankdirektoren nicht im Knast landen sondern erhalten noch Millionenboni auf Kosten der Aktionäre.
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Na, dann schaun‘n mer mal. Ich bin sicher, die Anwälte hauen den Pierin da raus, trotz den Schweinereien. Moral und Recht sind unterschiedliche Paar Stiefel.
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Leider wahr.
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Das Spiel ist weltbekannt, vielfach erfolgreich erprobt und heisst:
„Anwälte bezahlen, bis zur Verjährung“Die Politik will es auch nicht anders, sonst wären die Verjährungsfristen bei Wirtschaftsdelikten deutlich anders festgelegt.
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Blocher:
Ist er ein Ehrenmann?
Aber wenn er ein Ehrenmann ist, wieso ist dann Vincenz angeklagt?
Hat Vinzenz schlimmeres gemacht?
Und Matter?
Wieso nimmt sich Lukas diese Beiden nicht genauer unter die Lupe?
Genau, Matter und Blocher sind Ehrenleute.
Geiger bestätigt dass und wir alle auch. Inklusive Köppel und SommKommentar melden-
Was hat dies denn mit Blocher zu tun?
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Ich bin kein Fan von Blocher. Noch von Köppel, Matter, Somm, Glarner, Aeschi und so weiter.
Aber alle die genannten haben sich meines Wissens bis anhin gesetzeskonform verhalten. Vielleicht schlitzohrig. Und/oder clever genug, um nicht aufzufliegen.
Und dass einer von Ihnen mit dem Fall Vinzenz zu tun hätten, wäre mir nicht bekannt …
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Blocher und Matter, Köppel und Somm. Namen zum Vergessen.
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Danke für deinen Kommentar, Pierin
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@Abendgülle aus Sankt Kaffee
… wurde 1996 wegen ungetreuer Geschäftsführung zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 20 Tagen verurteilt.
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And the Winner is: Gratulation zum dümmsten Kommentar des Jahres!
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@ Abendgülle aus Sankt Kaffee
Bei Matter würde ich an Ihrer Stelle mit Ihrer exkulpierenden Generalaussage etwas vorsichtiger sein.
Recherchieren Sie doch im Netz bevor Sie Generalablässe verkünden.Kommentar melden -
Bei meinem Kommentar fehlt: Andreas Glaner …
Die Aargauer Zeitung berichtete am 30.07.2015:«Unschön – aber Tatsache»
Doch auf Glarners Website ist auch nachzulesen, dass der SVP-Fraktionschef einst selber mit dem Gesetz in Konflikt kam. Etwas versteckt, unter dem Menüpunkt «Mehr», findet sich die Rubrik «was Sie auch noch wissen dürfen.» Wer dort klickt, gelangt auf eine Seite mit dem Titel «Unschön – aber Tatsache.» Darunter ein Urteil des Aargauer Obergerichts aus dem Jahr 1996 – damals wurde Glarner wegen ungetreuer Geschäftsführung zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 20 Tagen verurteilt.
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@andy j
Bin ganz ver-Datter-t. Danke für den Hinweis.
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@PK Experte
Danke für Ihren Hinweis.
Und wenn Sie meinen Post genau gelesen UND AUCH VERSTANDEN hätten, wüssten Sie sogar, dass ich „alle die genannten haben sich meines Wissens bis anhin gesetzeskonform verhalten“ geschrieben hatte …
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gier
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Grauenhafte Schweinerei was alles passiert. Der lacht sich ins Fäustchen und nichts passiert. Aber die Vorbilder wie Collardi, Rohner, Thiam uva kommen auch ohne Strafe aus diesen charakterlosen Taten raus und kassieren noch Millionenboni.
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Der beste, treffendste und lustigste Schlusssatz eines, ein Mal mehr, aufschlussreichen Artikels. Gratulation!
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was für welche Gäste
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Empfing er nicht viel mehr Gästinnen?
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…Gäste, meist stundenweise.
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Die roten Slips (Wenn sie dann hatten) der Vogel-Damen sind als Corpus Delicti beim Staatsanwalt, verschweisst, hinter-legt.
Das Hyatt lieferte Kopien der Verlustierungen, samt Miete und Body Gards. Man will nicht gestört werden!
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Gästinnen?
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Die Gäste waren weiblich, oft blond mit russischem Akzent. Sie haben in der Suite selbstverständlich nur intellektuelle Gespräche geführt:-)
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Nicht ganz günstige Edelmuttern, verchromt und mit kreuzschliff versehen
Finanzieren lassen durch Raiffeisen, während Harvard-Compliance Mutti und interne Revision wegschauten.
Gegengezeichnet und bewilligt von den GL-Speichelleckerkollegen, die den Champagner leertrinken, oder vielleicht beim Rammeltheater zuschauen durften.Kommentar melden -
McGrinsey: Die blonden Damen wollten wohl erfahren, wie sie ihr Geld am besten anlegen, also Anlageberatung.
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Es bleibt zu hoffen, dass diesem Bänkler jetzt das Handwerk gelegt wird und diesen zu einer drakonischen Strafe verdonnert!
Leider nähern sich Verjährungsfristen- und der Gesetzgeber hätte es längst in der Hand diese auszuweiten….
Tut es aber nicht, warum ist klar!
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Endlich ein CEO, der das Gewicht des unternehmerischen Risikos zu spüren bekommt. Darum erhalten die CEOs ja auch die Boni. Oder waren die Boni etwa gar nicht eine Versicherungsprämie für Anwälte und eine Arbeitslosenversicherung? Ich bin etwas verwirrt.
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So ein Blödsinn was Sie da von sich geben…das hat dovh nichts mit dem Unternehmerischen Risiko zu tun! Das sind Straftaten, zum Geschäftsmodell von Raiffeisen, gehören meines Wissens keine Straftaten entsprechend handelt es sich dabei auch nicht um das unternehmerische Risiko.
Klar kann das Unternehmen von Straftaten betroffen sein, die Verantwortung für das zu übernehmen heisst zB zu gehen oder auf Geld/Boni/Lohn zu verzichten, so wie Grübel das tat nach dem riesen Verlust in London.
Aber das einer Straftaten begeht und dann verfolgt wird, hat nichts mit dem Unternehmerischen Risiko zu tun, Vinzencz hat seinen Lohn ja behalten um den geht es hier auch nicht, es geht alleine um das was er sich ggf ertrogen hat.
Eigentlich sogar ganz im Gegenteil, er hat erst viele Unternehmerische Risiken geschaffen wo er profit daraus gezogen hat und das Unternehmen nun ggf teilweise Schaden hat, also mehr oder weniger das Gegenteil von Unternehmerischer Verantwortung.
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Der beste, treffendste und lustigste Schlusssatz eines, ein Mal mehr, aufschlussreichen Artikels. Gratulation!
Vincenz hat so viel Dreck am Stecken, wäre er ein normaler Bankdirektor dann würde er wohl lange in den Knast…
Grauenhafte Schweinerei was alles passiert. Der lacht sich ins Fäustchen und nichts passiert. Aber die Vorbilder wie Collardi, Rohner, Thiam…