Sebastian Aeppli hat die Angeklagten im Vincenz-Prozess am Montag nach der Länge ihres Plädoyers gefragt. Gestern, weniger als eine Woche vor Beginn, erkannte er die Lage.
Die Reden von Anklage und Verteidigung sprengen alle Dimensionen. Allein der Staatsanwalt für Wirtschaftsdelikte will 7 Stunden plädieren.
Hinzu kommen die Auftritte der Verteidiger des halben Dutzends Angeklagter, die nächsten Dienstag vor den Schranken von Aepplis 9. Abteilung des Zürcher Bezirksgerichts erscheinen. Der 7. ist krankheitshalber absent.
Der Monsterprozess wurde vom Gerichtsgebäude in den grossen Konzertsaal des nahe gelegenen Volkshauses verschoben, eine beliebte Stätte der Sozialdemokraten. Die Fläche hilft nicht – es geht um die Zeit.
Aeppli zieht nun die Notbremse. Sämtliche Plädoyers zusammen kämen auf 39 Stunden Redezeit. Dabei fehle noch ein Angeklagter, plus die Raiffeisen als Privatklägerin.
Er bitte die Anwälte der Angeklagten, Mass zu halten, liess Aeppli die Verteidiger gestern wissen.
Wenn sie „verdichtete Plädoyers“ halten würden und so auf maximal 4,5 Stunden Redezeit pro Auftritt herunterkämen, dann würde man den Rahmen nicht vollends sprengen.
Auch so sei schon jetzt klar, dass die vier eingeplanten Gerichtstage von nächster Woche – also von Dienstag bis Freitag – voll genutzt würden, ebenso wie der bereits fixierte Reservetag am 9. Februar.
Würden die Verteidiger ihre Auftritt jedoch nicht „verdichten“, dann bräuchte es aller Voraussicht nach zusätzliche Verhandlungstage. Diese wären dann Ende Januar und Anfang Februar.
Richter Aepplis Mitteilung an die Beschuldigten im grössten Wirtschaftsprozess der Schweiz seit dem Fall Swissair vor 15 Jahren wirkt wie ein Klassen-Treffen.
Kommenden Dienstag, dem ersten Prozesstag, müsse man den grossen Theatersaal im Volkshaus „bereits um 17 Uhr verlassen“, teilt der Unparteiische mit. Es gäbe dann einen „anderen“ Event.
Giacobbo&Müller?
Man wähnt sich in einer Provinzposse. Was wirklich wichtig wäre, nämlich was Aeppli mit den „Vorfragen“ für den Prozessauftakt meint, bleibt umgekehrt im Dunkeln.
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Die beliebtesten Kommentare
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Redezeit kürzen, und fertig!
Hört sich eh jeder Anwalt gerne sprechen, wenn er pro Stunde einen Wochenlohn eines durchschnittlichen Vamilienvaters kassiert.
Schande über solche ungerechten Systeme, ist nicht besser als bei Gaddafi, Ciaocescou, oder in einer spanischen Militärplanwirtschaft.-
der Familienvater !!!!!
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War dieser Herr nicht anfangs schlicht der Boss vom SVRB. Tönt natürlich nicht wirklich sexy. Und ein Milliöndli als Salär, da musste man sich doch schämen, bei’s Kollegen Grossbänkers. Also kreiren wir Raiffeisen Schweiz mit ein paar Banken in grösseren Städten und lassen den SVRB gleich auch noch in der Raiffeisen Schweiz aufgehen, und voila der feine Herr ist jetzt CEO der Raiffeisen der Schweiz. Das interessanteste an der ganzen Chose ist aber die Tatsache, dass all die lokalen Genossenschaftsfürsten diesem Treiben so lange zugeschaut, bzw. weggeschaut haben.
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Wollte am grossen Rad drehen, hat aber in die Speichen gegriffen. Schlussendlich nichts als „en arme Siech“ der sich nicht im Griff hatte. Da gibt es doch ganz andere Kaliber, die viel eher in den Knast gehörten. Aber psst…
an die wagt man sich aus politischen Gründen nicht. -
Wenn kritische Kommentare nicht mehr aufgeschaltet werden braucht es IP nicht mehr.
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Lügen ist per se nicht verboten, es geht darum, den Angeschuldigten ein ganzes „Lügengebäude“nachzuweisen. Eine aufwendige Sache, wie die 364 Seiten dicke Anklageschrift zeigt. „Gewerbsmässiger Betrug als einer der Anklagepunkte ist ein schwerer Vorwurf, aber eben auch schwer nachzuweisen“.
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Schlagen wir vor die Redezeit von 7 Stunden auf 6 Stunden und 59 Minute zu verkürzen!
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Zu Beginn jedes Strafprozesses wird geprüft, ob es Vorfragen (prozessuale Themen) gibt. Das ist Pflicht.
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Der Prozess ist sicher spanender als Giacobbo&Müller
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Wer kommt eigentlich für die Miete des Volkshauses von CHF 20´000.- auf?
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Lieber Pierin
Lieber BeatIch bin Euch beiden unendlich dankbar, dass Ihr mir Gelegenheit bietet, an diesem Spektakel im Volkshaus teil zu nehmen. Das wird sogar die drei Herr der Ringe-Filme in den Schatten stellen, welche in in der Extended Edition 11 Stunden und 35 Minuten dauerten.
Bis bald
Sam -
Vorfragen sind im Strafprozess etwas ganz Normales und liegen nicht „im Dunklen“, wie das IP suggeriert (ist das nun das neue Investigationsniveau?)
Art. 339 III StPO (das ist die schweizerische Strafprozessordnung, ja sie kann völlig gratis überall gratis heruntergeladen werden):
Anschliessend können das Gericht und die Parteien Vorfragen aufwerfen, insbesondere betreffend:
a.
die Gültigkeit der Anklage;
b.
die Prozessvoraussetzungen;
c.
Verfahrenshindernisse;
d.
die Akten und die erhobenen Beweise;
e.
die Öffentlichkeit der Verhandlung;
f.
die Zweiteilung der Verhandlung. -
So wie wir die Elite und deren Verhalten kennen, vor allem auch die Richter, wird es höchstens zu einem „bedingten Mei Mei“ gegen Vincenz kommen. Während man die Kleinen förmlich jagt und mit aller Härte bestraft, ist man bei der richtig grossen Betrügen meist sehr tolerant. Allein die Tatsache, dass Vincenz unter tatkräftiger Mithilfe eines Anwalts (auch der wird straffrei bleiben) eine zweite Lohnbuchhaltung führen liess und sich darüber hunderttausende Franken Spesen für private Vergnügen (Ferien, Reisen, Nutten, Puffbesuche, etc.) auszahlen liess und so an der AHV und dem Fiskus vorbeischmuggelte, zeigt, wie unsere Schweiz funktioniert. Bei jedem Handwerker werden Pauschalspesen von 500 – 1’000 Franken nicht akzeptiert und beim Einkommen grösstenteils wieder aufgerechnet, während man dann bei Mächtigen wie Vincenz auf beiden Augen blind ist. Solche Dossiers sind bei den Steuerbehörden jeweils „Chefsache“.
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Es stimmt nicht, dass die Toleranz bei grossen Fällen höher ist als bei kleinen!
Die Frage ist nur die Komplexität des Falls und die (finanzielle) Möglichkeit des Angeklagten. Und diese sind leider bei den grossen Fällen (häufig) ausgeprägter vorhanden.Gerecht? Nein, überhaupt nicht.
Aber Fakt! -
… in der Regel werden, dann die falsch verbuchten, nicht geschaeftsmaessig begruendeten privaten Bezüge von PV gem. der Beweiswürdigung im zivilrechtlichen Verfahren in einem separaten Nachsteuerverfahren nochmals beurteilt und steuerlich erfasst werden. Diese Verfahren laufen unter Ausschluss der Öffentlichkeit , dafür mit hohen Strafzuschlaegen, Zinsen und AHV…
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Wenn man schon nicht planen kann (und einen Saal reserviert, der am Abend anders genutzt wird), dann sollte man doch wenigstens Phantasie walten lassen. Warum nicht um 6.30 Uhr am Morgen anfangen – ab 6.00 Uhr fahren bereits die Trams, und wenn es nicht anders geht, dann muss halt ein Hotelzimmer gebucht werden.
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Das wird ein richtiger „Blablabla Gerichtsprozess“ d.h. verwirren, verdunkeln, verschleiern und dann ein Urteil, das niemand wirklich versteht.
Ich erinnere an denn „Elmer Prozess“ mit Gerichtspräsident Dr. Sebastian Aeppli als er im Urteil schrieb: „«Ein Fondue bleibt auch dann ein Schweizer Gericht und wird nicht zur karibischen Spezialität, wenn es auf Grand Cayman gegessen wird, und zwar selbst dann, wenn Käse und Brot dort erworben wurden.»
Das war die Begründung für die Verurteilung betreffend meiner schweizerischen Bankgeheimnisverletzung! Siehe
https://www.nzz.ch › zuerich › aktuell › zweitaegiger-ber…
Die strafrechtliche Aufarbeitung der Causa Rudolf Elmer ist noch in … in einer Klammerbemerkung: «Ein Fondue bleibt auch dann ein Schweizer Gericht und …Letztlich eine Redezeitbeschränkung ist auch deshalb zwingend, denn das ganze „Theater“ wird schliesslich auf Kosten des Steuerzahlers gehen!
Das rechtliche Gehör muss deshalb auch seinen Grenzen haben, hoffe ich.-
Das rechtliche Gehört darf eben gerade keine Begrenzung erfahren (Ausnahme: Blabla…).
Sage mir ‚mal einer, dass bei dieser Komplexität seitens der Verteidigung „Blabla“ notwendig sein muss … da hängt genügend Fleisch am Knochen um faktenbasiert Zeit zerreden zu können.Und der Prozess ist a.A. … toll gemacht, Herr Dr. iur. Sebastian Aeppli!!
Dann doch lieber kleine Journalisten und Täterli jagen.
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Die Schweizer Clowjustiz bekleckert sich mal wider mit Ruhm. Wer vertiefte Kenntnisse der schweizer Justiz hat, und nicht davon wirtschaftlich abhängig ist, kann nur staunen wie hierzulande Verfahren geführt werden, aber von unseren Halbgöttern den Staatsanwälten die 3 mal durch die RA Prüfung gefallen sind, darf man auch nicht viel mehr erwarten.
Der Prozess ist sowieso völlig Bedeutungslos, das geht durch alle Instanzen das ist eh schon klar, und am Schluss wird nichts aber gar nichts übrigbleiben, und das nicht weil keime strafbaren Handlungen passiert wären, weil die Richter und Staatsanwälte Pfeiffen sind die Säuhäfeli Säudeckli spielen und das später korrigiert wird. In Wirtschaftsdelikten gabs noch nie substantielle Verurteilungen, die Schweizer Verfolgungsbehörden sind gerade noch fähig Kiffer und Covididioten zu ermitteln für alles andere fehlts an der geistigen Kompetenz
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… substantielle Verurteilungen sind nur dann möglich, wenn die USA Druck ausüben.
Potentielle Täter sollen sich hüten, über die CH-Grenzen hinaus tätig zu werden: kommt für sie nicht gut. Also dann doch lieber die CH ausnehmen.
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Allein die Ausdrucksweise „Chef-Richter“ spricht Bände über deren Autor.
Schlagen wir vor die Redezeit von 7 Stunden auf 6 Stunden und 59 Minute zu verkürzen!
Wenn kritische Kommentare nicht mehr aufgeschaltet werden braucht es IP nicht mehr.
So wie wir die Elite und deren Verhalten kennen, vor allem auch die Richter, wird es höchstens zu einem "bedingten…