Lorenz Erni sei der grosse Sieger, einmal mehr, hiess es gestern beim Vincenz-Knaller mit der Rückweisung der Anklageschrift an den Sender.
Falsch. Der wahre Sieger heisst Fatih Aslantas. Fatih wie bitte?
Der Strafrechtler mit Sitz in Frauenfeld TG steckt hinter dem Etappensieg in der Causa um den gefallenen Ex-Raiffeisen-Boss.
Dies ausgerechnet als Vertreter eines Angeklagten, der wegen schwerer Krankheit nicht am Prozess vor 2 Jahren teilnehmen konnte und inzwischen verstorben ist.
Es geht um einen von zwei Gründern des KMU-Netzwerks Investnet, in das Pierin Vincenz und sein Kompagnon versteckt investiert und dann beim Ausbau durch die Raiffeisen im grossen Stil privat profitiert hätten.
Investnet war der grösste Brocken von mehreren Firmen-Deals der beiden Strippenzieher, die vor der ersten Instanz, dem Bezirksgericht Zürich, zu mehrjährigen Haftstrafen geführt hatten.
Aslantas kritisierte schon damals im grossen Saal des Zürcher Volkshauses, wohin der Prozess wegen des riesigen Medieninteresses verpflanzt worden war, dass die Anklageschrift zu unpräzise wäre.
Dies berichtet heute auch die NZZ. Das Zürcher Obergericht hielt in ihrem Rückweisungsentscheid, der gestern für grosse Wellen gesorgt hat, fest, dass die Staatsanwaltschaft bei Investnet …
„auf fast 60 Seiten in einer Art Plädoyer eine Geschichte“ dargelegt habe, „ohne dass dem Leser klar werde, welcher Teil davon ein strafbares Verhalten darstellen solle“.
Lorenz Erni, der gestern noch in den Ferien weilte, gilt als Meister im Ausnützen der strengen Strafprozessordnungen.
Im zentralen Vincenz-Prozess stiehlt ihm nun ein junger Strafrechtler aus der Ostschweiz die Show. Aslantas hat früh die Mängel der über 350 Seiten langen Anklageschrift erkannt.
Vor dem zuständigen Gerichtspräsidenten Sebastian Aeppli, dem Chef der 9. Abteilung am Zürcher Bezirksgericht, kam er damit nicht weit.
Aeppli verwarf die Einwände des Verteidigers. Nun sprachen die Oberrichter, quasi Aepplis Vorgesetzte, ein Machtwort. Damit sieht auch der hochgelobte Aeppli alt aus.
Die Staatsanwaltschaft will das Verdikt der Zweitinstanz nicht kampflos akzeptieren. Sie hat Rekurs vor Bundesgericht angekündigt.
Am Zwischenerfolg des Frauenfelder Strafrechtlers, den in der glamourösen Erstrunden-Auseinandersetzung im Unterschied zu Erni und Co. kaum einer wahrnahm, ändert das nichts.
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Die beliebtesten Kommentare
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Entgegen den meisten Kommentaren hier ist zu bedenken, dass die Rückweisung auch eine Chance für die Anklage resp. Staatsanwaltschaft ist. Sollte die Anklageschrift derart ausschweifend sein, dass eine klare Verurteilung für ein Obergericht (und sodann Bundesgericht) schwierig (bis unmöglich) wäre, so hat nun die Justiz die Gelegenheit die Anklage so zu verbessern, dass ein Schuldspruch auch durch die höheren Instanzen durchkommt. (Sofern dass tatsächlich Recht gebrochen wurde, was ja entsprechend publik gewordenen Informationen gut möglich ist).
Wie auch immer die Sache nun ausgeht, ist sie ordentlich schlimm für die Angeklagten – vielleicht auch gut so, das Verhalten jener geht einfach nicht. Ob kriminell oder nicht, es entspricht nicht unserer Kultur (zumindest nicht meiner gewünschten).
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Sieger? Wirklich? XY-Anwalt?
Es gibt nur einen grossen Verlierer: Der Glaube ans ein intaktes Zürcher Justizsystem.
Wie arrogant muss ein ganzes Obergericht sein, um derart verheerend kleingeistig zu handeln?
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Dieser vermeintliche Zwischenerfolg sagt über den Verfahrensausgang noch gar nichts aus. Es ist wie beim Eile-mit-Weile; man wird überholt, muss wieder ins Haus zurück und von vorne beginnen. Es ist ureigenste Aufgabe jedes Verteidigers, nach Verfahrensmängeln zu suchen (dafür werden sie ja auch von ihren Klienten bezahlt). Und sie werden – vor allem in derart grossen und komplexen Fällen – so gut wie immer fündig. Die Frage ist nur, wie das Gericht mit der „Entdeckung“ (hier: ungenügende Anklageschrift) umgeht. Dafür hatte das BezGer kein Gehör gefunden, das OG ZH hingegen schon. The show must go on – lassen wir uns überraschen, wie es weitergeht….
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Unzulässig auf massiv überhöhten Kosten der Glaubwürdigkeit und Steuern!
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Typish zurich Pfeiffen ..grosse klappe aber absolut Versageer …Swiss, CS und jetzt causa Vincenzs. Am besten den kanton aufloesen abwickeln und in Aarau integrieren.
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FRAGE:
Gibt es denn nun eine weitere Anklage weil hier von Anklageschrift gesprochen wird oder handelt es sich um das Urteil als Urteilsschrift ? -
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Wenn der arme Vincenz wegen des endlosen Verfahrens Privatkonkurs anmelden muss und am Schluss freigesprochen wird, dann wird es aber sehr, sehr teuer für den Staat.
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Sind wir doch ehrlich: Das Problem an dem ganzen Fall war ganz einfach:
Vincenz / Stocker waren transparent. In St.Gallen und bei Aduno wussten eigentlich alle genau Bescheid.
Sogar die Rotlicht-Spesen hat er sich einzeln abzeichnen lassen von einem „angesehenen“ Corporate Governance Professor.
Das heisst das Verhalten wurde mehr als nur geduldet. Das war ein gemeinsames Werk, mit zahlreichen weiteren Profiteuren und Mitwissern.
Die Staatsanwaltschaft ist die Sache völlig falsch angegangen, indem sie Vincenz, Stocker und ein paar andere Leute als „Einzeltäter“ behandelt haben, welche losgelöst von diesem Umfeld (und geheim) agierten!
Eigentlich hätten neben Vincenz & Stocker noch ganz viele weitere Leute auf der Anklagebank sitzen müssen. Dann wäre die Wahrscheinlichkeit auf Verurteilung viel grösser gewesen und auch die „Story“ einfacher. -
Als ich etwas über den Rechtsstaat lesen wollte, bin ich über folgenden Satz gestolpert: Ein Rechtsstaat ist demnach ein Staat, in dem man sich auf die Gesetze und deren Einhaltung verlassen kann, also … 😅 😂 🤣
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Ich kann mich an keinen definitiven verurteilten CEO oder Präsidenten einer grösseren Bank in der Schweiz erinnern !
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Soweit wird es auch nie kommen. Dafür sorgen die kaputten Gerichte schon.
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Also bei meiner Parkbusse hatte ich keine Chance auf Bewährung….werde es jetzt mit einem „Antrag zur Rückweisung“ versuchen….und natürlich auch eine Übersetzung auf französisch…!
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Und gleichzeitig befinde der Kantonsrat des Kantons Zürich, dass die Richter ein ius-Studium abgeschlossen haben müssen.
Dem Volk wurde schon vor längerer Zeit ungejubelt, dass nur Juristen die III. Gewalt kompetenet ausfüllen könnten. Daher müssen auch die Bezirksrichter Juristen sein.
In Fakt ist aber alles Brot für Brüder
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Gisela for Richter!
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Hääääää?
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Diejenigen Beamten welche die Anklageschrift verfassten, gehören entlassen (zur Erleichterung der Steuerzahler). Aber sowas geschieht bekanntlich in der Politik/Staat nie
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Bei diesen weltfremden Anforderungen des Obergerichts geht der eigentliche Job, Recht zu sprechen, auf der ewigen Zeitschiene verloren. Und Leute wie Vinzenz kommen letztlich mit ihrem Verhalten durch… Katastrophe.
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Die wahre Katastrophe sind Bünzlis wie sie: Primäre Informationsquelle Blick, Job bei der Gemeinde und keine Ahnung vom OR.
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Ja Blödsinn, was auch immer das OR hier zu suchen hat.
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bei diesem Spiel das ihr betreibt gibt es keine Sieger!
wer auf sein Recht pocht, mit allen Mitteln, hat schon verloren.Die eleganteste Art und Weise ein derartiges Spiel zu überleben liegt genau in der Mitte der Zuschauertribüne. Und so habe ich wie Waldorf & Stetler schon immer auf meiner Ehrenloge Platz genommen, um genussvoll das dumme Treiben der Vollidioten zu beobachten.
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Und jetz Harry, wotsch e Banane?
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Lieber Herr Hässig, ärgern Sie sich nicht! Sie wissen doch, mit welch bekannten CH-Personen Pierin Vincenz alles verkehrte und vernetz war. Eine solche „Pesönlichkeit“ muss doch geschützt werden! Herr Hässig: wissen wir welche Top-Beamte in Bern damals hinter den Insider-Aktienkäufen von Impfstoffherstellern, kurz vor Unterzeichnung der Kaufverträge, gestanden haben? Oder wissen wir wer damals den PostAutoAG-Bschiss – wie „Blick“ es nannte – gestanden hat und ggf, ob der geschönten Geschäftsergebnisse, noch Boni bezogen hat? Hier ging es immerhin um über 100 Millionen!
Herr Hässig, die CH-Justiz ist am Ende! Und was das für ein Land bedeutet müssen sich Ihre Leser selbst ausmahlen. Kürzlich beschwerte sich ein Freund von mir darüber, wie in Deutschland über die AfD – zu der ich keine Verbindungen habe – hergezogen werde. Nun: ich habe ihm als Antwort eine Liste der aktuellen Deutschen Regierung geschickt mit der Angabe welche Mitglieder sich bei den „Young Global Leaders“ des WEF von Klaus Schwab in Davos ausbilden liessen – fast alle die Einfluss haben! Ja, auf leisen Samtpfoten kommt ein neues totalitäres, sozialistisches Gesellschftsodell daher!
Aufmunternd habe ich ihm noch erläutert: die für das Desaster in Deutschland verantwortlichen Regierungspersonen seien nicht in Russland oder China, sondern in Davos ausgebildet worden!! Ich getraute mich nicht, ihm noch anzumerken: ….“wie vor fast 100 Jahren schon einmal.“https://www.business-leaders.net/wef-young-global-leaders-die-liste-der-deutschen-teilnehmer/
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Es geht nich um WEF oder impfen.
Aber im Gegenrecht trotzdem eine Frage dazu: was macht eigentlich Kollege Rainer Fuellmich?
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Ein angeblicher Dr. med., der ausmahlen mit h schreibt … da kann man sich ja alles mögliche ausmalen.
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Urteile, die auf tönernen Füssen beruhen werden immer weiter gezogen. Der Instanzenzug mit immer wechselnden Richtern, die die Formalien bestens kennen verhindert weitgehend Gefälligkeitsurteile. Zumindest ist das Bundesgericht diesbezüglich nicht so wie Herr Dr.med. Schlittler dies hier darstellt. Jede Partei kann übrigens die Einwendung bringen, dass ein Richter wegen Befangenheit zu ersetzen sei.
Es geht hier vor allem darum, ob ein beweisfähiges strafrechtlich relevantes Delikt geltend gemacht werden kann.
So wie es scheint, ist dies vorliegend nicht so einfach darzustellen.
Zivilrechtliche Geldansprüche sind dagegen einfacher zu belegen und zu beweisen.
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Grosses Bravo an die Staatsanwaltschaft! Unfähigkeit ist leider kein Dienstvergehen. Ey ey ey was das wieder kostet und absolut für die Tonne.
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Der Entscheid des Obergerichtes erachte ich als weltfremd. Die Anklageschrift mag zwar zu lang sein. Aber die Rechte der Angeklagten wurden damit in keiner Weise beeinträchtigt.Sonst hätten Vincenz bzw. sein Starverteidiger Erni sich wehren können.Es sind ja unbedarften juristischen Laien, die nicht in der Lage sind, eine Anklageschrift zu lesen und zu verstehen. Auch die fehlende franz. Übersetzung wurde von Genfer Angeklagten nicht beanstandet.Zum Glück wird jetzt das Bundesgericht ein definitives Urteil fällen
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Zum Glück für wen?
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Einmal mehr eine Klatsche für die Schweizer Justiz, bei der das Parteibuch bei der Wahl von Staatsanwälte und Richter mehr zählt als die Fähigkeiten. Ein Hoch dem jungen, vielversprechenden Anwalt.
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Welches Wahlsystem wäre besser?
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Wahlsystem? – gar keines!
warum muss man unfähigen und nutzlosen Honks eine Wahl geben?
Sie können ja nicht damit umgehen, wie die Geschichte lehrt! -
Das Problem der Schweizer Justiz ist, dass politische Urteile gefällt werden. Das Recht wird verbogen und gestreckt, umfasst gewünschte und vorbestimmte Urteil zu erzielen. Letztlich nach über 50 mehrstündigen Einvernahmen von diversen Staatsanwälten der wirtschaftskriminalitätsabteilung bin ich zum Schluss gekommen, dass keiner eine Ahnung hatte, den tatsächlichen Inhalt eine wirtschaftlichen Sachverhaltes zu begreifen bzw. Wiederzugeben und dies auch nach mehrfacher Erklärung. Ja, der Obergerichtspräsident musste zweimal an der Gerichtsverhandlung der Staatsanwaltschaft erklären, dass eine Stiftung kein Trust ist usw. Da überrascht die Vinzenz-Geschichte nicht!
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Schon die causa Behring verlief ähnlich unzufriedenstellend. In der causa Vincenz ist Ermittlungstätigkeit im Februar 2018 öffentlich gemacht worden. D.h. dieses Verfahren läuft nun schon seit mindestens 6 Jahren. Und das tragische an der Sache: Das Ende scheint nun in weite Ferne gerückt zu sein. Es ginge auch anders, wie etwa die causa Wirecard zeigt. Diese causa betrifft ein einstigstes deutsches Börsenschwergewicht, weist einen internationalen Bezug in aussereuropäische Staaten auf und die Schadensumme liegt bei 3,1 Milliarden Euro, also ein richtiger Jahrhundertfall. Gemessen an diesem Fall ist die causa Vincenz ein kleiner Fisch. Trotz der genannten Dimension arbeitet Staatsanwaltschaft München mit einer vorbildlich en Geschwindigkeit. Offenkundig eröffnete sie das Verfahren im Juni 2020 und reichte die 474-seitige Anklage bereits gegen Ende 2022 ein. Die Anklage wurde vom Gericht angenommen und die Sache wird nun in erster Instanz verhandelt. Auffällig ist einfach, dass in Deutschland äusserst grosse Wirtschaftstrafverfahren regelmässig zügig angeklagt und abgeurteilt werden, z.B. Fälle Siemens, Hoeness. Da sollte man sich fragen, weshalb dies in Deutschland besser klappt.
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Der Treppenwitz ist, richter und staatsanwälte sollten Unparteiische sein aber wenn sie nicht einer Parteii engehören werden sie gar nichz gewählt
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1200 Seiten für ein Urteil ist sehr viel. Da aber nicht anzunehmen ist, dass das aufgehobenen Urteil trölerisch, lausig, wirr und unstrukturiert ist, erscheint die Rückweisung ungerechtfertigt. Das gleiche gilt für die Anklageschrift. Irgendwann muss sich das Obergericht da durchbeissen. Besser früher als später.
Dafür ist es gewählt. Versuche zur Zei,freiwillig und unbezahlt, ein 1200 seitiges Buch (+ 300 Seiten Anhang) über den zweiten Weltkrieg zu lesen. Sehr schlecht strukturiert. Praktisch nach dem Zufallsprinzip muss man versuchen Stellen zu finden, die interessant sein könnten. Schade um die Herkulesaufgabe des renommierten Autors und der Übersetzer.
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Es verwundert nicht, dass das Obergericht das Urteil aufgehoben hatte, obwohl der Bezirksrichter, d.h. der Gerichtspräsident hatte die Verurteilung gutgeheissen. Das erinnert mich stark an meinen Fall, ich wurde einmal 2011 und dann 2014 der Schweizer Bankgeheimnisverletzung für schuldig befunden. Das Obergericht sowie das Bundesgericht hatten mich jedoch freigesprochen. Das ganze Gerichtsverfahren kostete den Staat ca. 4 bis 5 Mio. CHF; das Bankgeheimnis konnte nicht geschützt werden und wurde einmal mehr weltbekannt bzw. die Schweiz kann Kunden nicht beschützen ausser es sind Kriminelle (gab viele in den Daten z.B. auf WikiLeaks) und letztlich der Fall von 2005 ist juristisch bisher nicht abgeschlossen.
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Muppets Show der anderen ART! Hauptsache es geht alles langsam.
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wenn du etwas zu verbergen hättest, würdest du ja auch nicht hurtig-schnell an die Öffentlichkeit gehen, oder wie ist es mit deinen Schatten?
Ein Verbrecher und Schmarotzer ist halt eben zu feige um seine wahre Identität preiszugeben. Da hilft auch sämtliche Zeitlinien nix.
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… egal wo sich PV in der Schweiz in der Öffentlich zeigt.. es werden ihm sicher keine Rosen zugeworfen oder?? .. vielleicht sollte er es mit dem Sechseläuten versuchen 🙂
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So ein selten dümmlicher Kommentar.
Es geht hier nur in zweiter Linie um PV, vielmehr zeigt der Vorfall auf, dass es offensichlich noch einige Menschen gibt die ihr Handwerk vestehen und sich nicht beeinflussen lassen.
Also überlegen sie bitte in Zukunft, becor sie einen solchen Stuss in die Tasten hauen.
Sollte doch auch für einen Absolventen einer Kleinklasse möglich sein. Danke! 🙏 -
Vincenzli will keine Rosen, er will Geld!
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PV hat die Raiffeisen voran gebracht. Wenn ich ihn sehen würde könnte ich mich bei ihm bedanken.
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Herr Aslantas hat offenbar sehr verwirrte Eltern, denn Faith ist ein weiblicher Vorname.
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Der (die?) einzige, der hier verwirrt ist, scheinst du zu sein. Da kann man ja nur hoffen, dass du keine Kinder hast.
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Tja, und es gibt verwirrte Kommentarschreiber, die nicht mal richtig abschreiben können…
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Ohje, Herr Dental, der Name ist Fatih und nicht Faith.
Und weiblich ist dieser nicht: https://de.wikipedia.org/wiki/Fatih_(Vorname)
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@ Al Dente: Da hat wohl jemand zu viele Nudeln im Oberstübli gekocht: der Mann heisst Fatih und nicht Faith. Genau lesen hilft amix. Kaffee nehmen und zurück an die Büez!
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bevor ihr euch noch zerfetzt: keep the faith!
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Al Dente, aber nicht ganz dicht: Lass doch mal deine Legasthenie behandeln – vor dem nächsten Kommentar.
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Verfahrensmängel der Staatsanwalt kosten den Steuerzahler Millionen an Franken. Und spricht jemand von unqualifizierten, narzisstisch geprägten Juristen, welche für die grob fahrlässig verschleuderten Millionen nicht mal zur Haftung sprich finanziellen Verantwortung gezogen werden? Gleich weiter wie in anderen Strafprozessen, folgelos wie bei vielem anderen im Schweizerland!
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@ Verschleuderer
Vielleicht war das Obergericht auch zu faul, der ganz Sch…. durchzulesen, ob es Verfahrensmängel waren, sei mal dahingestellt? Und dem blöden Steuerzahler kann man alles auftischen. Unser Rechtsstaat ist so gut, dass sogar gefallene Banker für ihre Dummheit und Unfähigkeit noch belohnt werden, gesetzlich sind sie jedoch nicht strafbar. Misswirtschaft wird in unserem ach so herrlichen Rechtsstaat noch belohnt, Swissair lässt grüssen! Und das soll ein Rechtsstaat sein, glaubt doch keine Sau!
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Aeppli hatte ein anderes Ziel, entgegen meine Annahme löst sogar das Rückweisen and die sta die Verjährung nicht mehr aus. Obwohl ein Gericht feststellt das das Verfahren total rechtswidrig war, war das Erstinstanzliche Urteil wichtig für den Staat damit dir Verjährung nicht mehr eintreten kann ob dieses Rechtswidrig war oder nicht spielt in einem „Rechtstaat“ keine Rolle, es zeigigt auch als Rechtsbruch für die ja noch unschuldigen Ihre Wirkung, immerhin stimmt die Annahme das die sta zum BGE geht
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In der Schweiz geht es seit langem nicht mehr um „Recht“ (im Sinne von „Gerechtigkeit“).
Es geht um das Geldverdienen im Zusammenhang mit Prozessen und darum Verfahrensfehler auszunutzen um Verbrecher laufen zu lassen. Immer mehr Halunken (vor allem Rechtsverdreher) drehen dem Staat eine lange Nase.
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Recht gibt es für die, die das entsprechende Geld haben,
Gerechtigkeit bekommen die, die sich moralisch und vernünftig rein gegenüber Umwelt, Natur und anderen Lebewesen verhalten.
Ich kann leider nicht erkennen, dass Menschen das tun würden!Zu viel Umweltverschmutzung, Tierschlachtungen, Klimaschädigung und egoistisches Schmarotzerverhalten.
(auch wenn dieser Kommentar nur eine Pseudo-Freischaltung erhält, weiss ich, dass ich mein Leben lang schon ein gutes Vorbild bin.)
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und was mache mer nu?
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Schreibt die Staatsanwaltschaft eine umfassende Anklageschrift, jammern alle Verteidiger, die Anklageschrift sei zu ausführlich. Wird weniger geschrieben, jammern die gleichen Verteidiger, der Beschuldigte wisse nicht, was ihm vorgeworfen wird.
Selbst wenn die Anklageschrift stellenweise ausschweifende Züge tragen würde, was ich nicht beurteilen kann, würde dies keine Rückweisung der Anklage an die Staatsanwaltschaft zur Verbesserung rechtfertigen, zumal es dem Gericht obliegt, die relevanten Sachverhaltselemente herauszuschälen und zu prüfen, ob das Tatsachenfundament für die Tatbestandsmässigkeit der dem Beschuldigten vorgeworfenen Delikte hinreichend eingeklagt ist.
Fakt ist was folgt: Alle Verteidiger sahen sich vor der 1. Instanz offenbar in der Lage zu plädieren. Entsprechend konnten sie sich auch gegen die Vorwürfe verteidigen.
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wenn du ein wahrhaftiger Reality-Checker wärest, hättest du schon seit vielen Jahren erkannt, dass die Justiz, die Administration, die Politik, also die komplette Hure Babylon, ein gar lustig Spielchen mit dir spielt!
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Fakt ist was folgt: Alle Verteidiger sahen sich vor der 1. Instanz offenbar in der Lage zu plädieren. Auf was denn plädieren?
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@mikkesh
Alle Beschuldigten haben im Rahmen des Plädoyers zu den Tatvorwürfen Stellung genommen. Entsprechend ist erstellt, dass sie die Tatvorwürfe verstanden haben. Hätten sie diese nicht verstanden, hätten sie logischerweise auch nicht verteidigen können.
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formfehler häufen sich, bei unseren juristen.
offensichtlich nicht sauber trainiert worden!
viele titteli aber kein richtiges handwerk mehr. -
Getretener Quark wird breit nicht stark. Für das Volk ist Vincenz ein Halunke weil er sich Auschweifungen auf Kosten seines Arbeitgebers gegönnt hatte.
Was er genau er begangen hat, ist wirklich nicht klar. Die Raiffeisen hat immerhin überlebt und keine grossen Abschreiber produziert. Da seine Konten blockiert bleiben, liegt ein Besuch eine Etablissements kaum drin, höchstens mit einem begüterten Freund. Eigentlich ist er ein armes Sch…. Die Banken in der Schweiz haben viel aufzuarbeiten (CS Fall, Bär/Benko). Spart die Kosten und lasst den Vincenz springen – es laufen noch genug Halunken herum, die unser System belasten.-
jo, Checker – und wer kümmert sich um sie?
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Du bist so etwas von naiv. PV hat seine Schäfchen schon lange am Trocknen und geniesst sein Leben. Er hat Raiffeisen gross gemacht. Es gibt genügend strukturelle Möglichkeiten im nahen Ausland. Der ist doch nicht sooo blöd. ☺️
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Habe mir gestern die Begründung für die Rückweisung durchgelesen. Im Gegensatz zu den allermeisten Aufgeregten. Und sie klingt sehr logisch. Sowas zeichnet einen Rechtsstaat aus.
Der grosse riesengrosse Loser ist hier die Anklageseite. Sowas muss man doch wissen!
Auch das Gericht hätte deutlich früher Hinweise geben müssen.Panama Papers
Selbstdenkend, frei & unabhängig-
so merke dir: lege dich nicht mit einer an, sondern lass sie ihr Ding durchziehen bis zum bitteren Ende. Das schont Nerven und Herz. Aikido ist die Kunst des Siegens ohne zu kämpfen!
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Nun ja der Herr hat natürlich die Prozessakten bereits im Jahr 2022 mit Software, in einer Kombination von Intelligenter Suche und KI analysiert und machte dabei bereits seine Schlussfolgerung. So kommt man heute gegenüber staatlichen starren Strukturen auf die Ueberholspur.
https://www.aslantas.ch/post/interview-zu-vincenz-raiffeisen-prozess
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Prozesse die Jahrzente dauern werden. Typisch Schweiz. Weil im Grunde will Niemand diesen Prozess und schon gar nicht ein Resultat. Die Schweiz liebt wenn Gras wächst und das nicht nur in der Landwirtschaft.
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Die Schweizer lieben den Verrat, aber nicht den Verräter..
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Einmal mehr eine Klatsche für die Schweizer Justiz, bei der das Parteibuch bei der Wahl von Staatsanwälte und Richter mehr…
In der Schweiz geht es seit langem nicht mehr um "Recht" (im Sinne von "Gerechtigkeit"). Es geht um das Geldverdienen…
Schreibt die Staatsanwaltschaft eine umfassende Anklageschrift, jammern alle Verteidiger, die Anklageschrift sei zu ausführlich. Wird weniger geschrieben, jammern die gleichen…