Selten wurde ein Staatsanwalt so abgeklatscht wie Marc Jean-Richard-dit-Bressel. Der warf Pierin Vincenz und dessen Kompagnon für über hundert Tage in den Knast – Untersuchungshaft.
Dieser drakonischen Massnahme musste er anschliessend nachrennen, denn ein einfacher Spesenbetrug wäre wohl kaum ausreichend gewesen.
Also zwirbelte er die Sache zu ungetreuer Geschäftsführung hoch und rannte mit einer Riesenanklageschrift von über 350 Seiten der Verjährung der angeblichen Straftaten davon.
Endlich Verhandlung, tausendseitiges Urteil, Knaststrafen für Vincenz und Kompagnon. Hatte der zuvor mehrfach in grossen Prozessen gescheiterte Staatsanwalt gegen Karriereende endlich noch einen richtigen Coup gelandet?
Nur kurz konnte er sich darin sonnen, denn selbstverständlich wurde gegen das Urteil rekurriert. Darauf die Klatsche vom Obergericht: alles auf null, die Anklageschrift ist ungenügend, es muss nochmal angeklagt und in erster Instanz verhandelt werden.
Selten stand ein Staatsanwalt so wie ein begossener Pudel da. Aber obwohl das Obergericht umfänglich begründet hatte, dass gegen seine Entscheidung kein Widerspruch möglich sei, gelangte die Zürcher Staatsanwaltschaft mit Jean-Richard dennoch dagegen ans Bundesgericht.
Ist ja nur Steuergeld, dass er hier im Multipack verröstet. (Der Entscheid aus Lausanne steht noch aus.)
Vielleicht gibt es aber noch eine andere Erklärung für all diese Schludrigkeiten. Denn wer weiss schon, dass Jean-Richard ein Multitasking-Talent ist?
Nicht nur als Sänger. So bewarb er sich (vergeblich) um eine Teilnahme am European Song Contest, denn er sei „Musiker mit Leib und Seele“. Und frommer Christ.
Damit nicht genug. Dr. Jean-Richard ist auch noch Titularprofessor an der Universität Zürich. Seine Antrittsvorlesung hielt er neckisch zum Thema „Über den Nutzen des Schuldvorbehalts im Strafrecht“.
Dann lehrt der Jurist auch noch Strafrecht und Strafprozessrecht als ordentlicher Professor an der ZLS Zurich Law School.
Aber all das lastet ihn längst nicht aus. So führt er im Juni im Rahmen einer jährlichen Veranstaltung die 15. Schweizerische Tagung zum Wirtschaftsstrafrecht durch.
Zusammen mit David Zollinger, der auch schon durch krachende Fehleinschätzungen aufgefallen ist, aber das wäre ein anderes Thema.
Tagungsthema hingegen ist „Parteienkrieg und Verzögerungsbomben im Wirtschaftsstrafprozess“. Da könnte Jean-Richard aus eigener, leidvoller Praxis berichten.
Stattdessen findet er neben der Leitung noch Zeit, zu „Vermögens- und Urkundenstrafrecht“ zu referieren. Ein richtiger Knaller wird dann sicher sein zweiter Vortrag „Konzepte zur Beschleunigung und Konfliktverhütung“.
Ist das endlich alles? Aber nein, im Ankündigungs-Newsletter wird er als „LL.M., Soc.Sc, Reinsurance Manager, Casualty & Motor at If P&C Insurance, Helsinki“ angepriesen.
Das Europainstitut der Universität Zürich bezeichnet ihn schliesslich bei seiner Tagungsankündigung als LL.M., Staatsanwalt, Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich sowie als „Titularprofessor an der Universitt Zürich“.
Auch die scheint von so vielen Hüten dermassen überfordert zu sein, dass sie nicht mal ihren eigenen Namen richtig schreiben kann.
Ob es sich bei der Betitelung als finnischer Rückversicherungsmanager im Newsletter der Uni Zürich wohl um Stehsatz handelt? Aber dem Multitalent Jean-Richard kann man alles zutrauen.
Der eintägige Spass kostet übrigens eine Teilnahmegebühr von 760 Franken, immerhin Mittagessen, Pausenverpflegung und Unterlagen inbegriffen.
Obendrauf gibt’s noch 8 Credits gemäss Entscheid der Fachkommission SAV Strafrecht, aber nur bei persönlichem Erscheinen.
Allerdings erheben sich doch ein paar Fragen. Wieso hat ein Staatsanwalt, der gerade mit seiner Anklageschrift in einem Monsterprozess gescheitert ist, Zeit für solches Zeugs?
Und ist er als Veranstalter und Vortragender wirklich der geeignete Mann? Oder soll er vielleicht eher als abschreckendes Beispiel dienen?
Und schliesslich: Trägt er auf Wunsch seinen Eurovisions-Song „Ultreia“ vor? Das kommt einem Spanisch vor, ist’s auch und bedeutet „vorwärts, weiter“.
Diesen Gruss rufen sich die Pilger auf dem Jakobsweg zu. Bei Jean-Richard will es aber eher scheinen, dass er gewaltig vom Weg abgekommen und ins Gebüsch geraten ist, sich in zu vielen Tätigkeiten verzettelt.
Vielleicht hat er seinen Spass daran, der Steuerzahler eher weniger.
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Die beliebtesten Kommentare
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Eventuell wäre es besser Rene würde etwas singen als solchen Blödsinn schreiben
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Als Rechtslaie verstehe ich nicht, dass das erste Gericht zu einem klaren Urteil gelangte und die nächsthöhere Instanz dann alles umkippte. Herr Erni hat gute Arbeit geleistet – wie auch immer er dabei vorging. Und dass sich der angeblich überschuldete PV sich so einen Star leisten konnte, spricht Bände.
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Pierin lebt von der AHV, Erni kostet seine AHV in nicht mal einen halben Tag. Wers glaubt wird umbedingt selig
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Niemand behauptet dass beim Staat keiner arbeitet. Aber viele sind angestellt und wenige sind abends müde. Ich habe aus sicherer Quelle von höheren Kantonsangestellten gehört, die sich nach der ersten Stunde im Büro nicht mehr zu beschäftigen wissen und sich deshalb ins Bore-Out gerettet haben. Andere gehen ihren Freizeitbeschäftigungen nach. Damit bekommt die Verjährung in unsere Justiz wenigstens ihren Sinn. – Bravo Herr dit-„Bretzel“
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Es ist schlicht eine Zumutung,
dass solche Pfeifen wichtige öffentliche Aemter
bekleiden!Und gar noch an der Uni sich wichtig tun.
Und wie mit Steuergeldern umgegangen wird.
Wie sieht’s eigentlich in seiner Diss und seiner Habil aus?
Könnte sich jemand mal dieser Arbeiten annehmen? Danke. -
Herr Zeyers maliziöser Hinweis auf den Newsletter ist unnötig – ganz offensichtlich ist die Berufsbezeichnung irrtümlich erfolgt. Niemand wird vermuten, er sei auch noch für eine finnische Rückversicherung tätig.
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„Abgewiesene Asylsuchende bekommen Schadenersatz“. Neueste Wasserstandsmeldung über die Verblödung unserer Parteisoldaten in der Justiz. Wer das Offensichtliche leugnet, dem kann auch nicht mehr geholfen werden. Rette sich, wer kann!
https://www.blick.ch/politik/zu-lange-in-ausschaffungshaft-abgewiesene-asylsuchende-bekommen-schadenersatz-id19638455.html-
wer hat’s verkündet?
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Passt mittlerweile leider ins Bild bei unserem Staat, der kein Recht mehr beachtet, die ganze Zeit von Notrecht schwafelt, wo keine Not ist, die dringenden Probleme nicht löst, Ideologien nachläuft und internationalen Organisationen in den Hinter kriecht.
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zum Glück gehörst du keiner Ideologie an, Walter!
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Wann geht Vinzenz ins Zuchthaus?
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wenn du deinen Platz räumst, Sepperl!
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Nie
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Ein bisschen Cabaret auf Geschäftsspesen ist usus, solltest du wissen, Seppli
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Der war schon im Haus der Unzucht, da wird nun ab 65 auch nichts mehr gezüchtigt
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Die Antwort ist einfach: Ein Staatsanwalt in leitender Funktion hat einen Wellnessjob. Für alles hat er seine Hofsklavinnen und Hofsklaven. Wenn man mal Chef ist – man lese von Peter Noll, Der kleine Macchiavelli – dann weiss man definitiv, da wird kaum gearbeitet, sondern gewellnesst. Dafür ist das Gehalt deutlich höher. Es besteht kein Risiko, dass dieser Typ selber Unternehmer wird, er bleibt dem Staat und den Steuerzahlern erhalten; er weiss vermutlich, vom Arbeiten könnte man müde werden. Übrigens, wenn ein Haftfall vorliegt, darf ein Staatsanwalt selbstverständlich entspannt in die Ferien: Die Begründung lautet dann für die Haft, es müssten wegen Kollusionsgefahr noch ein paar Einvernahmen dringend stattfinden. Ziel der Haft ist immer das Gleiche: Erreichen eines Geständnisses. Alles andere ist Schönfärberei. Übrigens, wie die Zusatzeinkommen, die während der Arbeitszeit verdient werden, jeweils abgegolten werden, entzieht sich meiner Kenntnis. Denn bei leitenden Staatsanwälten gibt es keinerlei Leistungskontrolle.
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Klar das nennt man Beugehaft. Aber so was wiederrechtliches kann es und darf es im Super Rechstaat Schweiz natürlich nicht geben. Wir missachten im Genf und anderswo ja auch nicht die Menschenrechte.
Wir Schweizer sind einfach die geilsten, die besten und die Rechtstaatlichsten überhaupt wer etwas anderes Behauptet soll zuerst mal seine LSD Dosis erhöhen, vorher macht Diskutieren keinen Sinn.
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Es heisst doch immer, das Gewaltmonopol liege beim Staat. Wer hat denn das abgetreten? Dieses Monopol ist zum Strafen- und Bussengenerator verkommen, der fremde Richter anruft, um die Volksrechte zu hintergehen. In den 80ern hiess es: Macht aus diesem Staat Gurkensalat. Bei so viel Dekadenz vielleicht wieder aktuell.
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Ja, die Frage der Abtretung von Rechten, die man selbst nicht hat, ist die Grundfrage. Beispiel: Du darfst keine Steuern erheben. Wie kannst du dann ein solches Recht, welches du nicht selbst hast, dem Staat übertragen?
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Interessenkonflikt!
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René Zeyer’s Ausführungen bestärken den Eindruck, dass mit der Anklage viel Aufwand mit kläglichen Ertrag betrieben wurde. (btw:besagte Antritts-Vorlesung – welche JRdB weitgehend vom Blatt vorlas – war m.E. ziemlich chaotisch, sodass ich (MLaw) nach einer Viertelstunde die Wiedergabe abschalten musste).
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Ein wahrlich vielseitiger Staatsanwalt.
Der Titel „Casualty & Motor at If P&C Insurance, Helsinki“ sagt zudem, dass er auch als Opfer und Motor waltet.
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René Zeyer hat wieder eine tote Maus ausgegraben und findet diesen aufgeweichten Schrott scheinbar noch spannend.
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Ziemlich wirres Geschreibe. Soweit ich verstehe, wird Marc Jean-Richard-dit-Bressel hier einfach mit Dreck aus allen Richtungen beworfen. Irgendwas bleibt immer kleben. Haben Sie auch ein paar lesenswerte Fakten, Herr Zeyer, oder sammeln Sie einfach Klicks?
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Alli mini Pierin hocket schön im Knascht, 🎵
s Schwänzli isch im Eimer 🎶, s bricht eim s Härzli fascht.Hät er grosse Hunger, ♫ bschtellt er sich en Snack, 🎶
us de Chronehalle, denn Knaschtfood isch en Dräck.Mit sine Nagelschüeli tanzt er ♫ schampar nett,
und wiene chlises Chüeli 🎶 verchratzt er s Knascht-Parkett. -
das Orchester der Titanic soll auch bis zum endgültigen
Untergang heute vor 112 Jahren gespielt haben!Ein dressierter Robot macht das was man ihm einprogrammiert!
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Ein ausgezeichneter Artikel, was die inhaltliche Relevanz für die im Titel genannte Causa „Vinzenz“ betrifft:
Jetzt wissen wir, dass der in diesem Fall verantwortliche Staatsanwalt die wohl zu überarbeitende und zu kürzende Anklage-Schrift auch in Gesangsform vor Obergericht vortragen könnte, wenn dies denn gewünscht sein sollte!
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Ja, es hat einen Banker zurecht erwischt. Aber dies als einen Jahrhundertprozess zu bezeichnen ist reine Sensationsgier. Das ist halt, wenn man sonst über keine spektakulären Fälle schreiben kann….
Die Schadenssumme beim Postauto-Skandal war wesentlich höher und da spricht keine Sau mehr davon. Dieser liegt sogar weiniger lange zurück.-
Dazu nur eins: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“!
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Jeder braucht seine Hobbies und singen kann man auch unter der Dusche. Das braucht nicht viel Zeit (um am ESC Casting zu scheitern brauche ich nicht mal eine Minute).
Um beim ESC landen zu können müsste er aber auch noch eine Drag-Queen oder sich zumindest seines Geschlechts nicht ganz schlüssig sein. Zweiteres bräuchte auch nicht viel Zeit.
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Ce n’est pas grave, mais ce n’est pas chic non-plus.
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Anderen Bankern, die beispielsweise mit Buchhaltungstricks die CS an die Wand fuhren, laufen weiterhin frei herum. Andere Banker deren Ehefrauen Devisen kauften bevor die SNB den Mindestkurs einführen laufen ebenfalls frei herum.
Dr. Vincenz hat keine Bank an die Wand gefahren, kein privater Investor erlitt wegen Herr Dr. Vincenz Verluste, er verdiente keine 14 Millionen im Jahr und v.a. machte Herr Dr. Vincenz aus der kleinen Bauernbank Raiffeisen die Nummer 2 der Schweiz. Wenn dann hat die Raiffeisen ein paar Abschreiber die sind aber verkraftbar wenn man sieht was für eine Ertragsmaschine die Bank dank Herr Vincenz mittlerweile ist. Herr Dr. Vincenz sollte ein Denkmal in Sankt Gallen erstellt werden.
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Der zweite Schundbericht mit demselben Thema und Inhalt. Auf IP werden bestimmte Personen gezielt fertig gemacht. Gleichzeitig kommt Matilda und prangert die Verrohung der Kommentarspalten an.
Wie man in den Wald ruft….
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Der Kollege Staatsanwalt macht und braucht offenbar Schützenhilfe. Pardon, wollten Sie dieses Anfänger-Debakel schubladisieren?
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Echt jetzt IP?
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Das halt ich jetzt aber nicht mehr aus.
Ein Staatsanwalt auf dem Niveau von Conchita Wurscht. Da schnorrt mir der A…..
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Der ganze Artikel zeigt wie wenig der Schreibenden vom „Rechtstaat“ Schweiz versteht.
1. Staatsanwälte sind meist die Looser der Juristerei, 3x durch dir Anwaltsprüfung gefallen, fertig mit Anwalt, aber Staatsanwalt kann man noch werden.
2. in 99% aller Strafverfahren ist der Staatsanwalt auch Richter, diese Fälle, oft voll mit illegalitäten von Staat und Staatsanwalt kommen nie vor ein Gerichz, womit es auch keine Watchen geben kann.
3. die wenigen Fälle die wirklich verhandlet werden sind dann so: https://www.nzz.ch/zuerich/bezirksgericht-zuerich-ex-staatsanwalt-wegen-amtsmissbrauch-verurteilt-ld.1823955
4. Untersuchungshaft gibt es sehr sehr schnell wenn der Staatsanwalt das Gefühl (ja wohl Gefühl nicht Beweise oder Indizien) hat das hier was grösseres Läuft. War selbst schon 3 Wochen in Haft, hat geendet mit 500 Franken übertretungsbusse für
Mich & 30k Entschädigung für Überhaft.Man sollte sich schon informieren, diese Fälle sind Alltag, die dümmsten sind die die dem Staat vertrauen und Strafbefehle akzeptieren. Der Staat ist selbst Krimineller und ist daher gar nicht mehr legitimiert zum strafen.
Passt mittlerweile leider ins Bild bei unserem Staat, der kein Recht mehr beachtet, die ganze Zeit von Notrecht schwafelt, wo…
"Abgewiesene Asylsuchende bekommen Schadenersatz". Neueste Wasserstandsmeldung über die Verblödung unserer Parteisoldaten in der Justiz. Wer das Offensichtliche leugnet, dem kann…
Die Antwort ist einfach: Ein Staatsanwalt in leitender Funktion hat einen Wellnessjob. Für alles hat er seine Hofsklavinnen und Hofsklaven.…