Das Bankgeheimnis der Schweiz fusst seit 1934 auf einem einzigen Artikel. Jenem mit der Zahl 47 im Bankengesetz.
2015 wurde das Gesetz unter Buchstabe 47.1.c erweitert. Auch „Dritte“, sprich Nicht-Banker, fallen seither unter das Bankgeheimnis, wenn sie geschützte Informationen verbreiten.
Der hier Schreibende soll das getan haben, befand Beat Stocker, und zeigte den Journalisten an. Die Zürcher Staatsanwaltschaft eröffnete 2019 ein Strafverfahren, im Juni führte sie eine Razzia bei Inside Paradeplatz (IP) durch.
Jetzt hat sie entschieden: Das Strafverfahren wird beendet, die bei der Razzia beschlagnahmten Geräte und Notizbücher gehen ungeöffnet und unausgewertet an den Journalisten zurück.

Die den Ermittlern zur Verfügung stehenden Dokumente würden „keine Grundlage für einen zweifelsfreien Nachweis des Vorwurfs“ bilden, so der Entscheid der Behörde vom 8. Dezember 2025. Informiert hat die Oberstaatsanwaltschaft am Dienstag.
Der Beschluss hat Signalwirkung. Er stärkt den Journalismus und klärt, wie das ausgeweitete Bankgeheimnis – es handelte sich um dessen ersten Härtetest – greift oder eben nicht.
Beat Stocker, der mit dem vermeintlich letzten „Gut-Banker“ Pierin Vincenz kommenden August in zweiter Instanz gegen lange Freiheitsstrafen kämpft, wollte unbedingt ein hartes Verfahren gegen das Medium.
Sein Anwalt hatte via Zürcher Obergericht die Razzia faktisch erzwungen. Dass eine Redaktion, auch wenn es nur eine kleine ist, von der Staatsanwaltschaft gestürmt wurde, sorgte auch im Ausland für medialen Wirbel.
Die beschlagnahmten Unterlagen blieben auf Antrag von IP gesiegelt; das heisst, ein Gericht musste über die Verwendung entscheiden.
Die zuständige Richterin am Bezirksgericht Zürich, die von der SVP stammt, lehnte dann eine Öffnung und Verwendung der Dokumente und Geräte rundweg ab.
Es bestünde „kein auch nur ansatzweise hinreichender Tatverdacht“ für einen weitreichenden Eingriff wie eine Razzia mit folgenden Sicherstellungen, meinte sie im Juli.
Stärken Sie unabhängigen Journalismus:

Damit waren die Würfel faktisch gefallen. Die Staatsanwaltschaft prüfte dann noch, ob sie bei der Bank Julius Bär fündig werden könnte.
Stocker, der Kunde bei der Bär war und einige seiner umstrittenen Transaktionen mit Vincenz über die Zürcher Privatbank abgewickelt hatte, war stets überzeugt, dass IP von dort Unterlagen hätte.
Bär hatte nach der Publikation der Stories auf IP eine Zürcher Anwaltskanzlei mit einer Untersuchung beauftragt. Wie kamen die Informationen zum Medium, lautete die Fragestellung.
Strafverfahren gegen IP war
Die Bär-Anwälte erachteten ein internes „Memorandum“ als zentrales Schriftstück für die Artikelserie. Es bestünde eine „Ähnlichkeit“.
Doch das genüge nicht, befand die Staatsanwaltschaft.
Aus der in der Bär-Untersuchung gefundenen „Ähnlichkeit“ könne „nicht mit Sicherheit geschlossen werden, dass (der hier Schreibende, Anmerkung der Redaktion) seine Informationen aus diesen Memoranden“ bezogen habe.
Dessen Anwalt habe überzeugend ins Feld geführt, dass ein Journalist „zwecks Recherche über mehrere, voneinander unabhängige Quellen verfügen“ könne.
Dem sei das Zwangsmassnahmen-Gericht im Entsiegelungsverfahren gefolgt, so die Staatsanwaltschaft.
Das und die eigenen Einschätzungen liessen den „Vorwurf der Bankgeheimnisverletzung als unbegründet erscheinen“, folgert der zuständige Staatsanwalt in seiner Einstellungsverfügung.
Bär hatte den Bericht ihrer Anwälte der Staatsanwaltschaft nur stark geschwärzt überlassen, die dazu gehörenden Beilagen behielt die Bank gänzlich unter Verschluss.
Sie betonte bereits „in einem telefonischen Gespräch vom August 2020“, dass sie mit Berufung aufs „Anwaltsgeheimnis“ nicht mehr herausgeben würde, hält die Staatsanwaltschaft fest.
Es wäre darum gegangen abzuklären, „wie allenfalls eine interne Quelle des beschuldigten Journalisten bei der Bank ermittelt werden könne“.
„Eine solche Zusammenarbeit wurde durch die Bank rundweg abgelehnt und sie stellte unter Hinweis auf das Anwaltsgeheimnis auch keine weiteren Unterlagen für die Untersuchung zur Verfügung.“
Sackgasse – auch bei der Bank. Diese hatte sich als Privatklägerin respektive „Geschädigte“ im Verfahren konstituiert. Der Bär ging es stets darum zu wissen, wo die Behörden stünden. Was sie nicht wollte: den Ermittlern helfen.
„Weitere Untersuchungsansätze, um den Sachverhalt aufzuklären, sind nicht ersichtlich“, kommt die Staatsanwaltschaft III für Wirtschaftsdelikte, die auch den Fall Vincenz betreut, zum Schluss.
Sie hat mit ihrer Arbeit geklärt, was Journalisten rund um die vom Parlament vor 10 Jahren eingeführte, heikle Ausweitung des Bankgeheimnisses blüht.
Wenn diese ihre Quellen schützen und selber keine Spuren hinterlassen, dann können sie Wichtiges ohne Angst vor einer strafrechtlichen Verurteilung publizieren.
Damit hat das Strafverfahren gegen IP die Pressefreiheit gestärkt. Beat Stocker kann den Entscheid noch ans Obergericht weiterziehen.



Der Begriff „Journalist“ hat in den letzten Jahren massiv an Glaubwürdigkeit eingebüsst.
Zu viele lassen sich instrumentalisieren, übernehmen AP-Meldungen ungeprüft und verzichten auf eigene Recherche. Nachplappern statt Nachfragen – das ist zur Norm geworden. Umso wertvoller sind jene, die noch selbst hinschauen, hinterfragen und unbequeme Wahrheiten ausgraben. Weiter so, IP.
Diese pauschale Medienschelte wirkt ungefähr so differenziert wie die AP-Meldungen, die hier kritisiert werden. Viel Meinung, wenig Nachweis – aber immerhin mit dem beruhigenden Gefühl, es besser zu wissen.
Faszinierend, wie leicht sich komplexe Medienrealität auf ein paar wohlfeile Phrasen eindampfen lässt. „Alle instrumentalisierbar“, „keine Recherche“, „alles AP“ – fehlt nur noch das abschließende Schulterklopfen für die eigene Erkenntnistiefe. Belehrung gelungen, Differenzierung vertagt.
Wohl eher D u m m k o p f als
„Springbock“..
Im 2019 wurde ein Strafverfahren eingeleitet und im 2025 geschlossen. Was für eine Leistung, Hut ab vor diesem Arbeitseifer. Hoffentlich wird dadurch die Anklage gegen diese Beteiligten nicht dadurch in die Verjährung gerettet.
In Zürich können die Richter eben nur mit 30 km/h zur Arbeit fahren.
Und dann brauchten sie noch 5 Jahre um einen Parkplatz zu finden.
Der einzig richtige Enscheid!
Der Quellschutz muss gelten. Guter und unabhängiger Journalismus wäre sonst nicht möglich. Es geht hier auch um die Demokratie der Schweiz.
Erstaunlich ist das das Verfahren überhaupt an die Hand genommen wurde.
Sind wir mal ehrlich, viel schlimmeres als die Hausdurchsuchung wäre sowieso nicht mehr erfolgt, selbst beim Schuldspruch hätte es am Schluss eine Geldstrafe auf Bewährung gegeben.
Wer mal eine Horde Polizisten zuhause hatte die einem Schlaftrunken aus dem Bett reissen und dann deine ganz Wohnung umdrehen alles persönliche anschauen, wer dann sogar noch einige Tage in Uhaft muss hat einen Schock, alles was später noch folgt ist lächerlich gegenüber diesem Eingriff in deine Grundrechte.
Sind Symptome nicht das Ergebnis einer Ursache?
Das Kunstproduktsystem Geld wird nicht verstanden, weil die kognitiven Fähigkeiten auf den Niveau eines Kleinkindes beruhen und die Bildung dieses Niveau, staatlich verordnet nicht verändern darf! Wer die Behauptungen der Lehrmeinungen und Gesetzgebungen, die Banken und der Staat würden ihre Aufgaben mit dem von der Kundschaft bereitgestellten Geld abdecken, wie ich hinterfragt, kann nicht promoviert werden.
Wenn Stocker (und Vincenz) zu ihren offensichtlichen Fehlern stehen würden, wären sie als freie Männer schon längst wieder auf freiem Fuss – und mann müsste ihnen für ihre Einsicht Respekt zollen.
Mit dem Versuch der juristischen Klimmzüge kümmert es aber niemanden, ob sie vom Obergericht drei Monate mehr oder weniger kassieren. Sie bleiben ganz unten.
Vielleicht nehmen sie sich ein Beispiel von Uli Hoeness (ein wahrer Ehrenmann) … der einsah, einen „Scheiss“ gebaut zu haben, dafür in den Knast wanderte, und heute Ehrenpräsident des FC Bayern ist.
politisches desaster:
erstaunlich, die schweizer neutralität so leichtfertig aufs spiel zu setzen.
bedenke stehts das ende.
Hat dich die S p i t e x heute wieder vergessen!
Auch hier: Biden ist schuld.
Zu welchem Artikel ist der Kommentar?
Medikation erhöhen!
IP sei Dank.
Beat Stocker… Zürcher Staatsanwaltschaft eröffnete 2019 ein Strafverfahren… mit Razzia bei Inside Paradeplatz.
Jetzt ist Ende 2025.
Und noch kein Ende.
Was macht eigentlich Beat Stocker?
Guter Entscheid. Aufmunterung für Hässig aus IP wieder das zu machen was es früher einmal war. Ein anspruchsvolles Medium ohne Plapperi wie Stöhlker/Schälli/Frenkel/Geiger und anderen. Und eine Kommentarspalte mit Anspruch, mit Kommentaren die mit richtigen Namen versehen sind, nicht Tummelplatz für Feiglinge, Abgehängte, Loser, Kriecher und Schleimer!
Ah, der allwissende Oberlehrer meldet sich zu Wort. Faszinierend, wie man den Anspruch auf Kommentare auf sich selbst projiziert, während man alle anderen in „Feigling“, „Loser“ oder „Schleimer“ einsortiert ein echter Meister darin, die Welt zu belehren, ohne den Hauch von Selbstreflexion zu zeigen. Fast bewundernswert, wie viel Zeit man dafür aufbringen kann, andere zu degradieren, statt mal an sich selbst zu arbeiten.
Ach Luzia, wünsche Dir in deiner jämmerlichen Anonymität ein gutes 2026!
Gratulation, Lukas.
Ein Erfolg für deinen kritischen Journalismus.
Weiter so und bring uns wieder interessante Recherchen in 2026.
Die staatlichen Missstände und Willkür müssen bekämpft und beseitigt werden.
Es gibt noch gewaltig viel zu tun gegen die erpresserischen, freiheitsberaubenden Systeme auf dem Planeten.
Gratulation an Lukas Hässig, auch für seine Standhaftigkeit beim journalistischen Quellenschutz.
Chapeau!
Notorischer D u m m s c h w ä t z er!
Sehr geehrter Herr Hässig, ich gratuliere Ihnen zu Ihrem Erfolg. Ihr sportlicher Ehrgeiz und Ihre dicke Haut wünsche ich allen Journalisten, welche investigativ unterwegs sind. Missionarisch? ja, aber nicht für Ideologien, sondern für die Lauterkeit und Wahrhaftigkeit.
Das Gericht hat aus Mangel an Beweisen zugunsten des Angeklagten entschieden. Der Zusatz c zum Artikel 47 bleibt aber bestehen und könnte zukünftig noch viel Ärger verursachen. Der Gesetzgeber sollte in Betracht ziehen, das besser zu regeln, sonst haben nur Juristen daran Freude.
Besten Dank an IP für die Berichterstattung! Weiterhin viel Erfolg dort, wo die Mainstream-Medien den Kopf in den Sand stecken!
Gratulation, Lukas Hässig für Ihren Effort, der wegweisend sein wird.
Konsequenterweise sollten Sie hier auf IP auch endlich einmal einen positiven Beitrag zur Meinungsäusserungsfreiheit in der Schweiz zulassen und nicht nur Mainstream-Bashing.
Und kritische Sach-Kommentare zu Trump und Putin nicht so zensurieren wie Sie das seit Ihrem KI-Zensor notorisch tun.
Das passt dann nicht zu Ihrer liberalen journalistischen Haltung.
Und dem Stocker wünsche ich noch einen schönen Furunkel auf die Nase.
Vielen, vielen Dank Herr Hässig für Ihre unschätzbar wertvolle Arbeit, die Sie zugunsten mehr Transparenz und Offenheit auf dem Finanz- und Wirtschaftsplatz Schweiz seit vielen Jahren leisten.
Das was Ihnen in den letzten Jahren gelungen ist, hat eine ganze Armada von fixbesoldeten Lohnjournalisten nicht einmal ansatzweise auf die Reihe gebracht. DANKE!
Komisch, niemand spricht über die Diktatur Schweiz.
Aber die EU bleibt und ist eine Diktatur.
Wie wäre es, wenn man Jean Ziegler oder Rudolf Elmer auffordert, einen Beitrag über die Redefreiheit in der Schweiz bei IP zu publizieren.
Im Vergleich zum Quatsch, den man hier liest, wäre die Beiträge dieser Leute ausnahmsweise Premiumqualität.
Gratulation. Es fehlen aber immer das finale Urteil gegen Pierin und die 100 Verfahren gegen ehemale CS VRs, Management und Risk Takers. Somit ist nicht viel besser geworden.
Sind Symptome nicht das Ergebnis einer Ursache? Die Justiz sorgt für Gerechtigkeit, dabei deckt sie die Bildungsverwahrlosung im Zusammenhang mit dem verstehen des Geldsystems.
Das Kunstproduktsystem Geld wird nicht verstanden, weil die kognitiven Fähigkeiten auf den Niveau eines Kleinkindes beruhen und die Bildung dieses Niveau, staatlich verordnet nicht verändern darf! Wer die Behauptungen der Lehrmeinungen und Gesetzgebungen, die Banken und der Staat würden ihre Aufgaben mit dem von der Kundschaft bereitgestellten Geld abdecken, wie ich hinterfragt, kann nicht promoviert werden.
Sehrvgeehrter Herr Hässig vielen Dank für http://www.insideparadeplatz.ch (und „RZ“ 😀 EIE wir unseren „Mae5srz“ nennen für http://www.zackbum.ch (eine Medienseiten wie cnn.com) danke das sie mutig (Fremdwort für 20Millisekunden äh 20sec äh 20min 😉) bittet weiter so Hans Gerhard
Herr Hässig for President of the USA 😉
Wie bitte, Rückgabe gegen persönliches Erscheinen? Was der Staat – wie sich zeigte, grundlos – abholt, hat er auch wieder selber zurückzuerstatten. Oder Herrn Hässig Taxi & Stundenhonorar zu bezahlen. Das ist nicht nur Anstand, sondern üblich, ich kenne einen Fall, bei dem die Bundesanwaltschaft die Akten nicht etwa per Post von Bellinzona nach Zürich spediert, sondern, wie es sich gehört, persönlich nach Zürich überbracht hat.
An alle überschwenglichen Hässig Fans. Er wurde einmal mehr dafür bezahlt, dreckige Wäsche für Andere zu waschen. Nix Recherche, Quellenschutz etc. Es ist ein Skandal, dass auf derart unseriöser Basis „Journalismus“ betrieben werden darf.
Beispiel für die lächerliche Hässig-Denkweise? Als die CS Beschuldigten ihre Handys etc haben versiegeln lasswn, hat das Hässig hier als sonnenklares Schuldeingeständis hingestellt. Er hat spannenderweise genau dasselbe gemacht.