Ein Leser dieses Mediums erlebte in den letzten Monaten einen Spiessrutenlauf, wie ihn nur der Schweizer Service public in Hochform zustande bringt.
Die Geschichte beginnt harmlos, beinahe lehrbuchmässig: Ein Boot, seit Jahrzehnten brav an Land am Zürichsee gelagert, kein Trailer, kein Seewechsel, keine Abenteuerlust.
Und dann kam die Quaggamuschel.
Der Kanton beschloss, dem invasiven Tier mit einer Melde- und Reinigungspflicht den Kampf anzusagen.
Gute Sache. Nur: Das Gesetz ist offenkundig auf mobile Trailerboote zugeschnitten – weniger auf kleine Boote, die seit Jahren unbeweglich auf Trockenplätzen stehen.
Dass es solche auch gibt, scheint in der Praxis nicht ausreichend berücksichtigt worden zu sein.
Der betroffene Bootshalter wollte alles richtig machen. Er füllte die Selbstdeklaration online aus.
Doch der berühmte Senden-Button tat, was er in digitalen Behördenportalen gelegentlich tut: nichts.
Also tat der Mann, was Bürger tun, wenn die Technik versagt: Er schickte einen Screenshot per E-Mail.
Prompt kam die Antwort – allerdings nicht inhaltlich, sondern als Abwesenheitsmeldung. Ferien. Sommer. Service public auf Sparflamme.
Der Bootshalter ging davon aus, dass sich nach den Ferien schon jemand melden würde. Tat niemand.
Eine Einwasserungs-Freigabe erhielt er nie. Wochen später wurde er auf dem See kontrolliert.
Was folgte, war kein Hinweis, keine Nachfrage, kein „bitte klären Sie das noch“, sondern ein Strafbefehl.
Der erste Betrag hatte es in sich: rund 2’150 Franken – Busse plus Verfahrenskosten. Eine Summe, die wirkt.
Später wurde sie reduziert. Ohne neuen Strafbefehl. Ohne transparente Aufschlüsselung.
Am Ende standen 930 Franken im Raum. Warum genau dieser Betrag, bleibt bis heute unklar.
Nun zum verfahrensrechtlich interessanten Teil. Der Strafbefehl respektive eine erste Mahnung wurden eingeschrieben verschickt.
Der Brief wurde nicht abgeholt und an die Behörde zurückgesandt. Was man dann erwarten würde: Erneute Zustellung, vielleicht ein Telefon, vielleicht ein normaler Brief.
Was stattdessen kam: nichts – bis zur zweiten Mahnung mit Betreibungs-Androhung.
Mit anderen Worten: Der Staat wusste gemäss Postnachweis, dass seine Sendung den Adressaten nicht erreicht hatte – und erhöhte trotzdem den Druck.
Der Betroffene zahlte. Nicht aus Einsicht, sondern aus Angst vor der Betreibung. Der Fall war damit erledigt.
Die Fachstelle äussert sich nicht zum Einzelfall und verweist für Busse, Strafmass und Rechnungsstellung an das Statthalteramt.
Das System der Selbstdeklaration sei vollständig automatisiert und funktioniere unabhängig von Ferien oder Abwesenheiten; grössere Probleme seien nicht bekannt, bislang seien rund 10’300 Einwasserungs-Freigaben erteilt worden.
Ferien spielten keine Rolle. Das mag im Idealfall stimmen. Nur war dies kein Idealfall. Das System griff hier nicht.
Der Bürger wich aus und landete damit in einer Grauzone, für die offenbar niemand zuständig ist.
Das ist der Kern der Geschichte: Ein Behördenapparat, der für den Normalfall gebaut ist und im Ausnahmefall mit Sanktionen statt mit Service reagiert.
Automatisierte Prozesse ohne Fallback – und am Ende ein Bürger, der zahlt, obwohl die Sache nie sauber geklärt wurde.
Man kann das alles formal korrekt nennen. Der Service public funktioniert, solange nichts schiefgeht. Geht etwas schief, wird es teuer – für den Bürger.


Es ist sowieso zu spät. Die Muscheln bekommt man niemals aus dem See.
Wie der inzwischen heimische Sonnenbarsch.
Die Strafe ist so übertrieben wie das Corona Theater.
Unser Mitleid hält sich in Grenzen , der Gemeinde Bootsplatz ist sowieso zu tief Bemessen .
@ Relax and take it easy @Patty🇹🇭 🏆
So ist das nun mal im Leben. Auch Leute, welche seit vielen Jahren Bootsbesitzer im Zürichsee sind müssen Bussen zahlen.
Der langen Rede kurzer Sinn: Er hat sein Boot ohne Freigabe eingewassert und wurde desshalb gebüsst. Alles andere kann sein oder kann auch nicht sein, dass der „Senden“ Button versagt hat ist eine schöne Geschichte, mehr nicht. Sich hier für den armen Böötlibesitzer vom Zürichsee stark zu machen ist edel, aber vielleicht etwas übertrieben. Mein Mitleid hält sich in engen Grenzen.
Bis zum Ende wird nicht klar für was die Busse den ausgestellt wurde.
Schweizer Bürger müssen für den Gesslerstaat immer erreichbar sein, wer Post nicht anholt hat Pech gehabt, am 7 Tag greift die Zustellfiktion, das ist bequem für die verblödeten Staatsanwälte, sonst könnten die kaum Fälle gewinnen.
februar und sommerloch? diese erderwärmung geht ja rasant.
Ohne Zulassung eben keine Einwasserung. Mühsam, aber so ist das eben, selber schuld.
Arbeitet der Staat eigentlich für den Bürger oder gegen ihn? Leider bleibt diese Frage für mich immer häufiger offen…
Eingeschrieben gilt als Zugestellt! Auch wenn der Brief nicht abgeholt wurde. Aber die Vorgehensweise des Staates ist ja wieder geil….und der Bürger verliert, Pech gehabt oder Klagen…
Wer ein Bööötli im Zürichsee hat kennt die Regeln. Strafzahlungen sind Zusatzsteuern für Unwillige und Leute die einfach Pech hatten.
Aber wer will schon mit gefühlt 30000 anderen Bööötlern auf dem Zürichsee dahindümpeln. Zum genau gleichen Preis kann man sein Boot auch in einem richtigen Meer versenken. Sich selbst einzuschränken kostet, zumindest in der Schweiz.
Nicht abgeholt Behördeneinschreiben gelten als zugestellt – das kennst du noch Luki😊
Warum kennen wir keine Invasiven Einwanderer, aber Muscheln und Käfer?
In der CH wird alles immer blöder – mit und ohne diesen Gaga-Muscheln. 🎪
Als nächstes kommt die körperliche Untersuchung wegen Bilharziose der Schwimmer, Badenden und Seepinkler.
Was ich bestätigen kann: Das Zürcher Schiffahrtsamt ist nicht in der Lage, ihre Adressdatenbank à jour zu halten. Sie können nicht einmal einen simplen Bootshalterwechsel eines kleinen Ruderbootes (ohne Motor) korrekt mutieren. Trotz Schriftverkehr, Telefonieren und Online-Portal etc. Sehr bedenklich.