Ein Leser dieses Mediums erlebte in den letzten Monaten einen Spiessrutenlauf, wie ihn nur der Schweizer Service public in Hochform zustande bringt.
Die Geschichte beginnt harmlos, beinahe lehrbuchmässig: Ein Boot, seit Jahrzehnten brav an Land am Zürichsee gelagert, kein Trailer, kein Seewechsel, keine Abenteuerlust.
Und dann kam die Quaggamuschel.
Der Kanton beschloss, dem invasiven Tier mit einer Melde- und Reinigungspflicht den Kampf anzusagen.
Gute Sache. Nur: Das Gesetz ist offenkundig auf mobile Trailerboote zugeschnitten – weniger auf kleine Boote, die seit Jahren unbeweglich auf Trockenplätzen stehen.
Dass es solche auch gibt, scheint in der Praxis nicht ausreichend berücksichtigt worden zu sein.
Der betroffene Bootshalter wollte alles richtig machen. Er füllte die Selbstdeklaration online aus.
Doch der berühmte Senden-Button tat, was er in digitalen Behördenportalen gelegentlich tut: nichts.
Also tat der Mann, was Bürger tun, wenn die Technik versagt: Er schickte einen Screenshot per E-Mail.
Prompt kam die Antwort – allerdings nicht inhaltlich, sondern als Abwesenheitsmeldung. Ferien. Sommer. Service public auf Sparflamme.
Der Bootshalter ging davon aus, dass sich nach den Ferien schon jemand melden würde. Tat niemand.
Eine Einwasserungs-Freigabe erhielt er nie. Wochen später wurde er auf dem See kontrolliert.
Was folgte, war kein Hinweis, keine Nachfrage, kein „bitte klären Sie das noch“, sondern ein Strafbefehl.
Der erste Betrag hatte es in sich: rund 2’150 Franken – Busse plus Verfahrenskosten. Eine Summe, die wirkt.
Später wurde sie reduziert. Ohne neuen Strafbefehl. Ohne transparente Aufschlüsselung.
Am Ende standen 930 Franken im Raum. Warum genau dieser Betrag, bleibt bis heute unklar.
Nun zum verfahrensrechtlich interessanten Teil. Der Strafbefehl respektive eine erste Mahnung wurden eingeschrieben verschickt.
Der Brief wurde nicht abgeholt und an die Behörde zurückgesandt. Was man dann erwarten würde: Erneute Zustellung, vielleicht ein Telefon, vielleicht ein normaler Brief.
Was stattdessen kam: nichts – bis zur zweiten Mahnung mit Betreibungs-Androhung.
Mit anderen Worten: Der Staat wusste gemäss Postnachweis, dass seine Sendung den Adressaten nicht erreicht hatte – und erhöhte trotzdem den Druck.
Der Betroffene zahlte. Nicht aus Einsicht, sondern aus Angst vor der Betreibung. Der Fall war damit erledigt.
Die Fachstelle äussert sich nicht zum Einzelfall und verweist für Busse, Strafmass und Rechnungsstellung an das Statthalteramt.
Das System der Selbstdeklaration sei vollständig automatisiert und funktioniere unabhängig von Ferien oder Abwesenheiten; grössere Probleme seien nicht bekannt, bislang seien rund 10’300 Einwasserungs-Freigaben erteilt worden.
Ferien spielten keine Rolle. Das mag im Idealfall stimmen. Nur war dies kein Idealfall. Das System griff hier nicht.
Der Bürger wich aus und landete damit in einer Grauzone, für die offenbar niemand zuständig ist.
Das ist der Kern der Geschichte: Ein Behördenapparat, der für den Normalfall gebaut ist und im Ausnahmefall mit Sanktionen statt mit Service reagiert.
Automatisierte Prozesse ohne Fallback – und am Ende ein Bürger, der zahlt, obwohl die Sache nie sauber geklärt wurde.
Man kann das alles formal korrekt nennen. Der Service public funktioniert, solange nichts schiefgeht. Geht etwas schief, wird es teuer – für den Bürger.


Es ist sowieso zu spät. Die Muscheln bekommt man niemals aus dem See.
Wie der inzwischen heimische Sonnenbarsch.
Die Strafe ist so übertrieben wie das Corona Theater.
Unser Mitleid hält sich in Grenzen , der Gemeinde Bootsplatz ist sowieso zu tief Bemessen .
@ Relax and take it easy @Patty🇹🇭 🏆
Zürich braucht Geld. Ich begrüsse es, wenn man sich dieses von den reichen Böötlern holt.
So ist das nun mal im Leben. Auch Leute, welche seit vielen Jahren Bootsbesitzer im Zürichsee sind müssen Bussen zahlen.
Der langen Rede kurzer Sinn: Er hat sein Boot ohne Freigabe eingewassert und wurde desshalb gebüsst. Alles andere kann sein oder kann auch nicht sein, dass der „Senden“ Button versagt hat ist eine schöne Geschichte, mehr nicht. Sich hier für den armen Böötlibesitzer vom Zürichsee stark zu machen ist edel, aber vielleicht etwas übertrieben. Mein Mitleid hält sich in engen Grenzen.
Bis zum Ende wird nicht klar für was die Busse den ausgestellt wurde.
Schweizer Bürger müssen für den Gesslerstaat immer erreichbar sein, wer Post nicht anholt hat Pech gehabt, am 7 Tag greift die Zustellfiktion, das ist bequem für die verblödeten Staatsanwälte, sonst könnten die kaum Fälle gewinnen.
februar und sommerloch? diese erderwärmung geht ja rasant.
Ohne Zulassung eben keine Einwasserung. Mühsam, aber so ist das eben, selber schuld.
Arbeitet der Staat eigentlich für den Bürger oder gegen ihn? Leider bleibt diese Frage für mich immer häufiger offen…
Solche Organisationen werden, je nach geografischer Verortung, auch Juntas oder Kartelle genannt.
Die Frage ist doch beantwortet. Sicher nicht für.
Eingeschrieben gilt als Zugestellt! Auch wenn der Brief nicht abgeholt wurde. Aber die Vorgehensweise des Staates ist ja wieder geil….und der Bürger verliert, Pech gehabt oder Klagen…
Wer einem Anderen ohne ausreichende Rechtsgrundlage eine Betreibung androht begeht gemäss StGB 181 eine Nötigung, dies ist auch durch ein Bundesgerichtsentscheid bestätigt. Dieser Passus gilt auch für Behörden und Firmen die nicht sauber arbeiten. Hier war das ja offensichtlich der Fall denn die Busse wurde später ohne weitere Erklärungen reduziert. Ein Staat der so arbeitet hat vergessen weshalb es ihn gibt und v.a. auch was Anstand heisst.
Drehen jetzt alle Juristen und Beamten durch? Woher kommt diese Regelung „Eingeschrieben gilt als zugestellt“?? Das gehört schleunigstens geändert, subito. Für was soll ich denn unterschreiben bei dieser Zustellungsart? Das ist wieder so ein Thema, das unsere lieben Politiker mal aufgreifen sollten – sie möchten ja alle gewählt/wiedergewählt werden in den nächsten anderthalb Jahren… Los, a d’Seck, ihr Superstars!
Abgesehen davon, dass diese Muschelgeschichte bzw. deren Handhabung durch die Behörden an sich eine unsägliche Story ist.
Wer ein Bööötli im Zürichsee hat kennt die Regeln. Strafzahlungen sind Zusatzsteuern für Unwillige und Leute die einfach Pech hatten.
Aber wer will schon mit gefühlt 30000 anderen Bööötlern auf dem Zürichsee dahindümpeln. Zum genau gleichen Preis kann man sein Boot auch in einem richtigen Meer versenken. Sich selbst einzuschränken kostet, zumindest in der Schweiz.
Nicht abgeholt Behördeneinschreiben gelten als zugestellt – das kennst du noch Luki😊
Warum kennen wir keine Invasiven Einwanderer, aber Muscheln und Käfer?
Super!!! Perfekte Antwort. Die Beamten werden sie zwar nicht verstehen. Dafür bräuchte es Geist
In der CH wird alles immer blöder – mit und ohne diesen Gaga-Muscheln. 🎪
Nicht ganz korrekt: Das ist schon pathologisch dumm – Tendenz: steil bergauf.
Währenddessen wird das Fussvolk ausgepresst, um den Mist der Behörden zu finanzieren.
Nicht ganz korrekt: es ist schon pathologisch dumm – Tendenz: steil bergauf.
Währenddessen wird das Fussvolk ausgepresst, um den M i s t der Behörden zu finanzieren.
Als nächstes kommt die körperliche Untersuchung wegen Bilharziose der Schwimmer, Badenden und Seepinkler.
Urin desinfiziert. Der See würde also sauberer …
Was ich bestätigen kann: Das Zürcher Schiffahrtsamt ist nicht in der Lage, ihre Adressdatenbank à jour zu halten. Sie können nicht einmal einen simplen Bootshalterwechsel eines kleinen Ruderbootes (ohne Motor) korrekt mutieren. Trotz Schriftverkehr, Telefonieren und Online-Portal etc. Sehr bedenklich.
Die Quagga Muschel ist wohl die einzige invasive Einwanderungsform, welche in der Schweiz bekämpft wird.
Alle anderen profitieren von einem all-inklusive Angebot.
Das soll einer nun verstehen. Unsere Seen sind wichtiger als unsere Bürger.
mir schnurz! Hauptsache MEINE Kiste qualmt und
röhrt noch, damit ich die anderen nerven kann.
Beamten an werken….🙄.
Man hört immer „es gibt keinen Beamten mehr“…..kann sein.
Aber die Mentalität, Kultur, Arroganz und Inkopetenz ist immer noch da….das wird nie verschwinden.
Ich habe auch CHF 930 bekommen und Einsprache eingelegt. Eine Strafbefehl ohne Anhörung unter Androhung von 5 Tagen Gefängnis ist sicherlich nicht die feine Art. Gemäss Aussage des Statthalteramts sind rund 300 offene Fälle mit dem gleichen Vergehen und den gleichen Beträgen offen. Man rechne! Busse CHF 500.-, Schreibgebühren CHF 430.-!! 10 Tage nach der Einsprache wurde mein Fall adacta gelegt und ein Entlastungsschreiben versandt. Lucky me!
„Eine Einwasserungs-Freigabe“
… in einem angeblich am wenigsten bürokratisierten Länder der Welt ?
Wann führt Strassenamt eine Bewilligungspflicht um mit eigenem PW die Kantonsgrenze zu überqueren, samt obligatorische Reinigungspflicht der Reifen als Schutzmassnahme gegen tödliche Covid Viren, an der Kantonsgrenze durchgeführt ?
Ich habe letzten Sommer mein Schiff von einem anderen See in den Zürisee verlegt. Es wird deutlich darauf hingewiesen, dass bei Verstoss eine Busse droht bis CHF 10’000.-. Der Prozess ist zwar etwas umständlich aber es hat alles funktioniert. Die Person im Bericht hatte mit der niedrigen Busse also viel Glück!
Schöne neue Zeit. Wir haben bald nur noch reinen Kommunismus in der Verwaltung. Gut bin ich so alt und muss mir das hoffentlich nicht mehr all zu lange mit ansehen.
Wichtig ist, dass die Schiffs-Beamten im Sommer ihre Ferien einziehen können. Die Bündner Skilehrer fliegen bekanntlich im Winter auch alle auf die Malediven. Und die Höhe der Busse ist für ein bürokratisches Versäumnis eine reine Schikane. Bei solcher staatlicher Willkür muss man prozessieren statt bezahlen.
Ich zahle über CHF 2000,- pro JAHR Steuern für eine Immobilie die mir nicht gehört – die Behörden sollten mal gründlich durchgeschüttelt werden mit ihrer Willkür.
@Zirkus, sorry mein Kommentar wird immer zensuriert…
Nicht ganz korrekt: es ist schon pathologisch blöd – Tendenz: steil bergauf.
Währenddessen wird das Fussvolk ausgepresst, um den M… der Behörden zu finanzieren.
Bekanntlich wird vom Tsürisee in das Trinkwasser eingespeist, man sollte die Beamten mal untersuchen und schauen ob die nichts vom Trinkwasser oder beim Böötlen eingefangen haben, z.b. wegen Würmer im Gehirn.
Die Staatliche Verwaltung dient dem Bürger, nicht umgekehrt, aber das ist wohl seit Jahren aus dem Ruder gelaufen!
Die Bürger müssen ihre Verantwortung jetzt wahrnehmen und es wieder in die Richtigkeit bekommen.