Die UBS erhöht den Druck rund um die berühmt-berüchtigten AT-1. Diese Spezial-Papiere wurden bei der CS-Rettung ausradiert, es folgte ein KIage-Tsunami.
Mitten in den Sturm geraten Ex-CS-Mitarbeiter. Sie hatten kurz vor dem Untergang ihrer Bank vorab AT-1-Boni bezogen.
Jetzt droht ihnen CS-Käuferin UBS in eingeschriebenen Briefen mit einer „anteilsmässigen Rückzahlungsverpflichtung“.
Dies für den Fall, dass sie nicht bereit sind, einen „Waiver & Release“ zu unterzeichnen. Nur mit diesem könnten sie einen sogenannten „Clawback Event“ vermeiden.
Gemeint ist, dass die UBS das Recht hat, die im Voraus vergüteten Boni zurückzufordern.
Jeder Betroffene muss bezeugen, dass er „gegenüber der UBS Switzerland AG und deren Organen und Mitarbeitenden und sämtlichen anderen Gesellschaften der UBS Group AG (…) per Saldo all meiner Forderungen und Ansprüche vollständig und endgültig auseinandergesetzt“ sei.
Und dass er „dementsprechend keinerlei Ansprüche oder Forderungen“ habe gegenüber den erwähnten Gesellschaften und ihren Angestellten, respektive auf „bestehende Ansprüche und Forderungen verzichte“.
Die UBS wollte keinen Kommentar abgeben.
Dass der Finanzmulti gerade jetzt den Druck auf die AT-1-Begünstigten im Personal erhöht, passt ins Bild einer Grossoffensive rund um die Spezial-Kapital-Papiere.
Die Entscheidung steht vor der Tür – in Lausanne am Bundesgericht.
Der Einsatz ist gigantisch. Die alte CS hatte knapp 17 Milliarden AT-1s in den Büchern. Dank deren „Wipe-out“ erhielt die UBS die CS zum Schnäppchenpreis.
Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen – sprich die zweitletzte Instanz – hat mit seinem Entscheid vom letzten Oktober der UBS einen Strich durch die schöne Rechnung gemacht.

Die Unparteiischen gaben den unzähligen Klägern, darunter finanzstarke Investoren aus den Ausland mit teuersten Anwälten, recht. Auf ganzer Linie.
Es fehle die gesetzliche Grundlage für das Ausradieren der AT-1s, so die Richter.
Damit drohen die 17 Milliarden zurück in die Bilanz von New UBS zu kommen – und zwar als Schuld. Der ganze Traumdeal würde zum Stresstest der letzten Grossbank des Landes.
Die Aktie der UBS sinkt entsprechend. Täglich. Gestern erneut um über 1 Prozent.
Hinter den Kulissen hat die UBS über ihre Anwaltskanzlei Bär und Karrer zum Halali gegen die Bundesverwaltungsrichter geblasen.

„Freunde“ von Bär und Karrer mit honorigen Namen in der Juristenszene schreiben vermeintlich unabhängige Kommentare, welche die NZZ prominent publiziert.
Die Sanktgaller Richter hätten sich fundamental geirrt und die „Umstände“ der Notrettung schlicht ausgeblendet; das Bundesgericht in Lausanne müsse deren Entscheid unbedingt kassieren.
Die Einwände sind laut einer Quelle orchestriert von der UBS. Die NZZ-Chefetage unterbindet derweil kritische Artikel zum Kapitalproblem der Grossbank von Redaktoren, die sich nicht so leicht zum Mitmachen drägen lassen.


The master’s voice
Ein Arbeitgeber, der Vertrauen durch Einschüchterungsprosa ersetzt, spart vielleicht Prozesskosten aber sicher keine Reputation.
Einen Arbeitgeber, der Loyalität erwartet, aber im Zweifel nur noch die Unterschrift unter dem Verzicht sucht, braucht niemand.
Wer hätte das gedacht, die NZZ unter dem Erzliberalen Guyer wird zum Sozialistenblatt und spricht sich für Enteignung aus! Nächstens ist der Wermuth Cedric im VR des Unternehmen!
Ja! Auch wer sich betreffend Russland/Ukraine mit der NZZ informiert hat reibt sich nun die Augen… Die Medienlandschaft in der Schweiz ist kaputt.
Liber blick leesen in einvache sbrache!
Die UBS zeigt Führungsstärke:
AT-1? Weg.
Klagen, unerwünscht.
Ehemalige Mitarbeitende, bitte unterschreiben und schweigen.
So sieht also „Integration“ aus zuerst die Bilanz säubern, dann die Belegschaft juristisch entkernen.
AT-1 ausradiert.
Ex-CS-Leute eingeschrieben angeschrieben.
Verzicht bitte hier unterschreiben.
Man könnte fast meinen, die grösste Gefahr für die UBS seien nicht die Märkte sondern mögliche Ansprüche von Menschen, die man gerade übernommen hat.
Sehen wir das mal so: Solange die Banker gut angestellt waren, riesig abkassiert und mit Bonus zugeschüttet war alles OK. Man war arrogant gegenüber den bettelnden, auf Knien dahinkriechenden KMU und Hypotheken Bittstellern. Hat über Konsumkredite und Kreditkarten so richtig parasitär abkassiert und in Strategiesitzungen über mehr out of the pocket bei Kunden philosophiert.
Mit grenzdebilen Finanzprodukten wurde jeder über den Tisch gezogen. Und jetzt wundern sich diese Banker über das Verhalten ihres Arbeitgebers?????????
Nur so am Rande: Ich kenne etliche Bänkler (Back-Office), die selten einen Bonus erhalten haben. Und wenn doch, 500 oder 1’000 Schtutz.
Die wurden eher nicht zugeschüttet.
Einfach nur erbärmlich was sich diese UBS so alles leistet.
Mein Sozialarbeiter hat mich aufgefordert von der teueren UBS zur Bauernbank zu wechseln.
Der hat recht, auch die Sozialämter müssen sparen.
Tubelkommentar aus der March
Die UBS will nicht, dass diese MA weitere Forderungen an sie stellen können? Interessant …
Das Arbeitsklima bei der UBS muss ja erbärmlich sein.
Sagt sich direkt aus der sozialen Hängematte leicht..
Würde ich mir als Angestellter nie antun diese UBS.
Wann ist dein nächster Termin beim RAV?
Hast Du mal dort gearbeitet ?
ich hatte eine gute Zeit …
Das ist typisch NZZ: kritische Kommentare werden als reglementswidrig systematisch, wenn sie materiell der Redaktion nicht passen, aber auch dann wenn ein Gericht, z.B. in anderem Zusammenhang das Mietgericht oder das kantonale Verwaltungsgericht konkret kritisiert werden; solche Kommentare werden gelöscht; anders im Fall der UBS, dort vertritt die NZZ die Interessen der UBS, versteht sich. Übrigens, im Tagesanzeiger wird ebenso systematisch jede Kritik an Beiträgen der linken Journalisten als reglementswidrig nicht publiziert: ZH Stadtrat ist so unantastbar wie in Thailand der König.
Notrecht wird angewandt, wenn es keine valable(n) Alternative(n) zum Vorgehen gibt, welches nur mit Notrecht umgesetzt werden kann. Das dürfte bei der Credit Suisse nicht der Fall sein. Alternativen waren vorhanden. Die UBS hat sich mit der Übernahme der Credit Suisse ohne die Tier-1-Anleihen ungerechtfertigt bereichert.
Es war die Finma, welche diese Tier-1-Anleihen gestrichten hatte.
Man kann von der UBS nicht erwarten, dass sie für die Beibehaltung dieser Anleihen betteln sollte.
KKS hatte danach mit ihrem denkwürdigen ‚this is not a Bailout‘-Satz die schlafenden Hunde geweckt.
wer jetzt noch bei dieser bude arbeitet, hat die kontrolle über sein leben verloren. gleiches gilt für die künden der UBS.
In der Villa Germania in Pattaya hat es noch günstige Zimmer für Dauermieter.
Das Leben hat mehr als Arbeitssklaverei zu bieten.
In einem Tag in Pattaya erlebt man mehr als in einem Monat bei der Arbeit.
Wenn die Villa so outdated ist wie die Internetseite, dann bin noch gerne Arbeitssklave.
Die UBS geht unweigerlich den Weg der ehemaligen Swissair, sofern KKS mit ihrer absolut berechtigten Forderung nicht durch kommt.
Umso mehr: Keine verwässerten (Eigen-)Kapitalunterlegungsvorschriften, insbesondere betr. die ausländischen Tochtergesellschaften. Keine neuen AT1-Konstruktionen mehr. Dass dies die Wettbewerbsfähigkeit der UBS stark schwächen soll ist einfach nur Quatsch. Die Studie von Heinz Zimmermann und Pascal Böni beweist die Machbarkeit. Denn: Es ist nicht eine Frage „ob“, nur eine Frage „wann“ UBS sich an den Felsen fährt.
Das ist in der Tat schrecklich. Trotzdem meine Frage: Geht auch mal ein Tag ohne UBS? Machbar, oder?
Dann noch lieber zu Loomit nach Pattaya 🙂
Man darf ehemaligen Mitarbeitern der CS nicht trauen.