Zu unterscheiden ist zwischen der unvermeidbaren politischen Dimension jeder Rechtsprechung und einer darüber hinausgehenden Instrumentalisierung gerichtlicher Verfahren zur Durchsetzung politischer Ziele.
Politische Justiz liegt demnach vor, wenn Gerichte bewusst oder faktisch zur Umverteilung politischer Macht, zur Durchsetzung ideologischer Programme oder zur Einschränkung staatlicher Entscheidungsfreiheit beitragen.
Dies muss in einem breiteren Kontext gesehen werden: Stichworte sind kulturelle und ideologische Polarisierung sowie veränderte politische Mehrheitsverhältnisse.
Diese Faktoren erzeugen einen erhöhten Erwartungsdruck an Gerichte, politische Konflikte zu lösen, für die demokratische Institutionen keine stabilen Mehrheiten mehr finden.
Das Ergebnis ist eine stärkere Politisierung der Justiz insgesamt.
Die Rückkehr zu klassischen Auslegungscanones – Wortlaut, historische Auslegung, Systematik und Zweck – war nach 1945 eine bewusste Reaktion auf die Missbräuche der NS-Zeit.
Insbesondere die „unbegrenzte Auslegung“ von Generalklauseln hat damals in Deutschland zur ideologischen Pervertierung des Rechts geführt.
Zwar haben europäische Gerichte, insbesondere der EuGH und der EGMR, früh dynamische Auslegungsansätze entwickelt („effet utile“, „living instrument“). Insoweit waren sie stets politisch.
Entscheidend ist jedoch, dass traditionell keine feste Hierarchie der Auslegungskriterien bestanden hat.
Aktuelle Entwicklungen deuten jedoch darauf hin, dass dieses Gleichgewicht zunehmend aufgegeben wird zugunsten ergebnisorientierter Argumentationen.
Fünf Fallbeispiele sind Symptome einer problematischen Entwicklung. Das erste ist das Zofingia-Urteil des Schweizer Bundesgerichts.
Das oberste Schweizer Gericht untersagte 2025 einstimmig rein männlichen Studentenverbindungen die Nutzung universitärer Fazilitäten.
Dabei hat das Gericht frühere Rechtsprechung aufgegeben und die Gleichbehandlung über die Vereinigungsfreiheit gestellt, ohne die klassischen Auslegungscanones vollständig anzuwenden.
Ungeprüfte Annahmen, etwa betreffend eine angebliche Karriereförderung durch Verbindungsmitgliedschaft, haben eine zentrale Rolle gespielt.
Das Urteil ist ein Beispiel einer wertungsgetriebenen Rechtsprechung mit weitreichenden Implikationen für die Religions- und Vereinigungsfreiheit.
2 EuGH: Kommission gegen Malta. Dieses Urteil des EuGH zur Unzulässigkeit des maltesischen Programms der Möglichkeit des Erwerbs der Staatsbürgerschaft durch Investition ist besonders problematisch.
Der Gerichtshof hat weder die Stellungnahme des Generalanwalts noch die einhellige Fachliteratur angemessen gewürdigt und ist in einen Kernbereich staatlicher Souveränität eingedrungen.
Die rechtliche Begründung bleibt unklar. Die Frage stellt sich, ob der EuGH ultra vires (in Überschreitung seiner Kompetenzen) geurteilt hat.
3 Norwegen: NAV-Skandal. In Norwegen hat die Wohlfahrtsbehörde NAV-Berechtigten (Normalarbeitsverträge), welche norwegischen Boden verlassen haben, seit 1994 auf illegale Weise Leistungen aller Art verwehrt.
Obwohl der Rechtsbruch unbestritten ist, haben sich sämtliche Gerichte geweigert, eine Haftung des Staates anzuerkennen.
Besonders problematisch ist die Besetzung des Rechtsmittelgremiums des Obersten Gerichtshofs mit ehemaligen Verwaltungsbeamten.
Das wirft Fragen nach der institutionellen Befangenheit und der Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention auf.
4 Deutschland: „Bundesnotbremse“. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu pandemiebedingten Grundrechtseingriffen war unzureichend begründet.
Die Nähe zwischen Gericht und Regierung – symbolisiert durch ein gemeinsames Abendessen, bei dem relevante Fragen gemeinsam erörtert wurden – sowie die Zurückweisung von Befangenheitsgesuchen haben das Vertrauen in die Gewaltenteilung beschädigt.
Die vom Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts propagierte Idee einer „kooperativen Gewaltenteilung“ ist eine Abkehr vom klassischen liberalen Modell.
5 EGMR: Klimaseniorinnen gegen Schweiz. In seinem Klimaseniorinnen-Urteil hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof ein neues Klagerecht und ein neues Menschenrecht geschaffen. Die Klage wurde durch Greenpeace finanziert.
Die schwache dogmatische Fundierung nährt Zweifel an der gebotenen richterlichen Zurückhaltung. Der zunehmende Widerstand von Mitgliedstaaten des Europarats ist als Warnsignal für die institutionelle Legitimität des Gerichtshofs zu interpretieren.
Fazit: Ethikregeln für Richter sind unzureichend, um der in Rede stehenden Politisierung der Justiz Grenzen zu setzen. Wichtig ist Transparenz: Gerichte müssten ihre Werturteile in der Begründung offenlegen, insbesondere bei Rechtsprechungsänderungen.
Erforderlich sind sodann transparente Richterwahlen, offene Abstimmungen, das Recht überstimmter Richter, ein Sondervoten abzugeben, und eine Begrenzung des Einflusses von Regierungen auf die Justiz.
Gefragt sind Juristen mit intellektueller Unabhängigkeit, methodischer Disziplin und moralischem Rückgrat.
Wer heute lautstark „gegen eine politisierte Justiz“ ruft, beklagt weniger ein neues Problem als den Verlust der eigenen Deutungshoheit. Die Justiz war nie unpolitisch sie war nur bequemer, solange sie im gewünschten Sinne entschied. Wer echte Unabhängigkeit will, sollte weniger nostalgische Reinheitsphantasien pflegen und mehr Transparenz, Ehrlichkeit und methodische Redlichkeit einfordern. Alles andere ist Selbsttäuschung im Talar.
Wer heute vor einer „politisieren Justiz“ warnt, wirkt ein bisschen wie jemand, der erst dann den Schiedsrichter unfair findet, wenn die eigene Mannschaft plötzlich nicht mehr gewinnt. Die angebliche Sehnsucht nach „methodischer Disziplin“ klingt edel, ist aber vor allem ein eleganter Weg zu sagen: Früher haben die Gerichte gefälligst so entschieden, wie ich es mochte.
Transparenz wäre tatsächlich hilfreich vor allem darüber, wo die eigene Empörung endet und die gekränkte Erwartungshaltung beginnt.
Die Empörung über „politisierte Justiz“ klingt vor allem nach verletztem Besitzanspruch: Solange die Urteile ins eigene Weltbild passten, war alles angeblich neutral. Jetzt, wo das nicht mehr klappt, wird plötzlich nach Reinheit gerufen. Das ist weniger Prinzipientreue als nostalgische Selbsttäuschung im Professorenton.
Exakt. Dieses Geschrei über eine „politisierte Justiz“ ist meist nichts anderes als gekränkter Machtverlust. Solange Urteile ins eigene Weltbild passten, war alles wunderbar „neutral“. Wer heute Reinheit beschwört, flüchtet vor der Realität: Unabhängigkeit entsteht durch Transparenz und Redlichkeit, nicht durch nostalgische Selbstberuhigung. Alles andere ist Pose im Talar.
Übrigens war (ist?) Baudenbacher HSG Dozent.
In DE zumindest wird an den Unis heute (an den privaten und den öffentlichen) im Widerspruch zu seinen Ausführungen durchaus gelehrt, dass es eine Hierachie gibt bei den Auslegungen.
Das trifft den Kern unseres Rechtsstaates. Wenn das Gefühl entsteht, dass Gerichte nicht mehr unabhängig nach dem Gesetz entscheiden, sondern politische Ziele verfolgen, erschüttert das das Vertrauen in die Demokratie massiv.
Ich möchte kurz widersprechen: Das Vertrauen in den Rechtsstaat hängt nicht allein davon ab, ob Menschen das Gefühl haben, Gerichte könnten politisch handeln. Entscheidend sind die objektiven rechtsstaatlichen Strukturen unabhängige Richter, transparente Verfahren und klare gesetzliche Grundlagen. Subjektive Eindrücke können entstehen, ohne dass die Unabhängigkeit tatsächlich beeinträchtigt ist.
Viele Urteile haben politische Auswirkungen, aber das bedeutet nicht, dass Gerichte politische Ziele verfolgen.
Sind sie nicht alleine dadurch politisch dass sie an das geltende Recht gebunden sind?
Dieses ist per se politisch.
Erstaunlich, wie schnell Figuren wie Loomit, Panama Papes und Marcel Palfner von der Bildfläche verschwinden, sobald der Diskurs die Komfortzone des Banalen verlässt und echte geistige Flughöhe verlangt.
Oh, absolut. Sobald der Diskurs nicht mehr aus seichten Selbstbeweihräucherungen und Instagram-tauglichen Plattitüden besteht, sondern tatsächlich geistige Reibung verlangt, verdampfen diese Figuren schneller als Haarspray in der Mittagssonne. Kaum geht’s um Substanz, bleibt von manchen „Ikonen“ nur noch das Echo ihrer eigenen Bedeutungslosigkeit übrig.
Absolut einverstanden. Eun gutes Beispiel: Das Klimaseniorinnen-Urteil des EGMR verschiebt die Grenze zwischen demokratischer Klimapolitik und richterlicher Rechtskontrolle, indem aus nach dem 2. Weltkrieg gegen Nazi-Willkür völlig willkürlich staatliche Klimapflichten abgeleitet werden. Ein internationales Gericht ohne direkte demokratische Verantwortung greift damit vertieft in den politischen Gestaltungsspielraum eines souveränen Staates ein, was das Risiko erhöht, dass der Menschenrechtsschutz selbst als politisiert wahrgenommen wird und die Akzeptanz der EMRK erodiert.
Der Staat kann keine unabhängige Justiz besitzen, weil er selbst die größte und mächtigste Partei vor Gericht ist. Er definiert das Recht, bezahlt die Richter, ernennt die Staatsanwälte und finanziert das ganze System. Das ist kein neutraler Schiedsrichter – das ist der Spieler, der sich selbst die Karten austeilt und gleichzeitig das Casino betreibt.
In diesem Sinne gibt es auch keinen „Rechtsstaat“.
nemo iudex in causa sua
Die Justiz darf auf keinen Fall Weisungs- oder Politikgebunden sein.
Der Titel ist reisserisch. Nach 36 Jahren Prozessierens habe ich auch einige Prozesse verloren. Als guter Verlierer nehme ich es auf meine Kappe und mache nicht billige Richterschelte, weil das Urteil nicht in mein Weltbild passt. Zudem bestünden für emeritierte Professoren durchaus andere Websiten, um auf sich aufmerksam zu machen, wenn man ernst genommen werden möchte.
Auch die Richter gehen halt mit dem heutigen Zeitgeist. Die einen mehr, die andern weniger. Der Zeitgeist ist etwa: sich einbringen, etwas bewegen, die starke Frau markieren, etc.
So ist nicht mehr unbedingt das Wohl des Kunden, des Konsumenten, der Täter/Opfer, etc. im Vordergrund, sondern die Rolle der zuständigen Gremiums oder der Person. Wo früher eine gewisse Beisshemmung der Richter gegen die Volksmeinung da war, geht man heute wohl eher darüber hinweg. Es wird vermutlich viel eher Macht aufgrund des Amtes, der Position ausgespielt.
„Gefragt sind Juristen mit intellektueller Unabhängigkeit, methodischer Disziplin und moralischem Rückgrat“ : Völlig illusorisch! Es gilt nach wie vor die Justiz des stärkeren egal ob diese Justiz infiltriert und/oder politisch aufgezwungen wird. Siehe „Der Wolf und das Lamm“ von Jean de la Fontaine, 1621-1695
Gesetze sind immer ein politisches Konstrukt. Basierend auf der jeweils aktuell massgebend entscheidenden Mehrheit der gesetzgebenden Legislative. Je mehr Ermessensspielraum der Justiz eingeräumt wird, desto anwendungsinterpretierbar variabler die Urteile. Als gewählte Mitglieder einer Partei sind weder Staatsanwälte noch Richter unbefangen. Unabhängige Justiz ist eine gerne erzählte Mär.