2018 wollte ich als Unternehmer eine Unternehmensgruppe übernehmen und weiterentwickeln.
Der Kaufpreis beruhte auf wirtschaftlichen Zahlen, die sich später als erheblich problematisch erwiesen.
Ich investierte in die Sanierung, doch die operative Gesellschaft scheiterte. Was als unternehmerisches Vorhaben begann, wurde zu einem Rechtsstreit, der mein Leben bis heute bestimmt.
Am 1. Mai 2026 stellte das Obergericht Zug im Zivilverfahren unter anderem fest, dass das Jahresergebnis 2017 um CHF 824’182 überhöht ausgewiesen worden war.
Es sprach der Käufergesellschaft WeiTec Holding GmbH insgesamt 1 Million Franken Schadenersatz gegen die Verkäuferseite zu. Zugleich blieb das Verkäuferdarlehen bestehen.
Damit entstand für mich eine schwer verständliche Situation: Einerseits wurde die Verkäuferseite zu einer erheblichen Zahlung verpflichtet.
Andererseits macht sie weiterhin eine Forderung aus demselben Geschäft geltend, die inzwischen Gegenstand eines Konkursverfahrens gegen die Holding ist.
Und während ich seit Jahren versuche, die wirtschaftlichen Vorgänge vor dem Kauf aufarbeiten zu lassen, hat die Staatsanwaltschaft Zug nach Ermittlungen seit 2022 im Juli 2026 Anklage gegen mich erhoben.
Unter anderem wegen Urkundenfälschung, Misswirtschaft und Unterlassung der Buchführung.
Ich bestreite die gegen mich erhobenen Vorwürfe. Über die Anklage ist noch nicht entschieden; selbstverständlich gilt die Unschuldsvermutung.
Wie kann es sein, dass acht Jahre nach einem Firmenkauf so viele eng zusammenhängende Fragen in verschiedenen Verfahren behandelt werden.
Und ich trotz eines wichtigen, zivilrechtlichen Teilerfolgs noch immer um meine wirtschaftliche Existenz und meine Reputation kämpfen muss.
Ein Firmenkauf und seine Folgen: Der Aktienkaufvertrag wurde am 15. Oktober 2018, auf den Tag genau vor 8 Jahren, abgeschlossen.
Die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft BDO war nach meiner Darstellung am Verkaufsprozess beteiligt.
Ich kritisiere ihre Rolle bei der Aufbereitung und Verwendung der damaligen Finanzzahlen und fordere, dass ihre konkreten Pflichten und eine mögliche Verantwortung geprüft werden.
Eine rechtliche Haftung von BDO ist bislang nicht festgestellt. Dasselbe gilt für meine Fragen zur damaligen Revision der Jahresrechnung.
Nach der Übernahme traten erhebliche wirtschaftliche Probleme zutage. Es folgten Sanierungsversuche, die spätere Insolvenz der operativen Gesellschaft, Strafanzeigen gegen die Verkäuferseite sowie zivilrechtliche Auseinandersetzungen.
Die Strafanzeige gegen die Verkäuferseite von März 2019 wurde im November 2022 eingestellt. Die zivilrechtliche Klage war seit September 2019 hängig; bis zum Urteil des Obergerichts vom 1. Mai 2026 vergingen mehr als sechseinhalb Jahre.
Das Obergericht sah eine arglistige oder absichtliche Täuschung nicht als nachgewiesen an. Es beurteilte aber vertragliche Zusicherungen und fahrlässiges Verhalten und sprach Schadenersatz zu.
Das ist ein wesentlicher Unterschied, den ich anerkenne – auch wenn ich die Geschehnisse persönlich anders bewerte.
Ein Urteil löst nicht automatisch den ganzen Konflikt: Für Aussenstehende erscheint der Widerspruch besonders gross: Die Käufergesellschaft erhält einen Schadenersatzanspruch gegen die Verkäuferseite zugesprochen.
Gleichzeitig besteht das Verkäuferdarlehen nach der bisherigen gerichtlichen Beurteilung weiter. Über dessen Durchsetzung und die Folgen für die Holding wird gesondert gestritten.
Es handelt sich rechtlich um unterschiedliche Ansprüche. Doch wirtschaftlich stammen sie aus demselben Unternehmenskauf.
Am 13. Oktober 2026 fand vor dem Kantonsgericht Zug eine Konkursverhandlung betreffend die WeiTec Holding GmbH statt. Der Konkurs wurde eröffnet, dagegen werde ich vorgehen.
Ich erwarte nicht, dass verschiedene Gerichte und Staatsanwaltschaften ihre gesetzlichen Aufgaben vermischen.
Ich frage aber, wie die tatsächlichen Zusammenhänge in Verfahren, die sich gegenseitig beeinflussen, nachvollziehbar berücksichtigt werden – und weshalb ihre Aufarbeitung so lange dauert.
1,5 Millionen aus meiner Altersvorsorge: Die juristischen Aufwendungen und Vorschüsse belaufen sich nach meiner Aufstellung inzwischen auf rund 1,5 Millionen Franken:
Ungefähr 950’000 für Anwälte, 400’000 an Gerichtskostenvorschüssen und 150’000 an Parteientschädigungen an die Gegenseite.
Bei den Vorschüssen ist zu beachten, dass nicht jeder Betrag zwingend endgültig verloren ist.
Dieses Geld stammt aus meiner Altersvorsorge. Um weiterkämpfen zu können, musste ich zusätzliche Mittel über meine Wohnung und bei meiner Familie beschaffen.
Ich bin heute 66 Jahre alt. Statt meine unternehmerische Erfahrung in neue Projekte einzubringen und meinen Ruhestand finanziell abzusichern, muss ich weiterhin erhebliche Mittel für Rechtsverfahren aufwenden.
Ich frage mich, welche finanzielle Sicherheit mir im Alter bleibt.
Die menschliche Rechnung: Ich habe meine Firma verloren. Meine Ehe ist zerbrochen. Auch mein Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates hat schwer gelitten.
Ich weiss, dass Gerichte Rechtsfragen und nicht Lebensgeschichten beurteilen. Aber hinter jeder Akte steht ein Mensch, dessen Zeit, Beziehungen und Zukunft betroffen sind.
Ich suche weder Mitleid noch Sonderbehandlung. Ich habe zwei Söhne, Menschen, die mich unterstützen, und den Willen, nicht aufzugeben.
Doch was geschieht mit jenen, die keine solchen Ressourcen haben? Wer kann es sich leisten, über Jahre zu prozessieren?
Wie Bildung darf auch das Recht nicht vom Portemonnaie abhängen.
Aus eigener Erfahrung anderen helfen: Deshalb gründe ich die Vereinigung PREVUS.
Sie soll Menschen, die sich in langwierigen Auseinandersetzungen mit Unternehmen, Institutionen oder Behörden befinden, Orientierung und nach Möglichkeit praktische und finanzielle Unterstützung bieten.
Die Erfahrungen aus meinem Fall sollen nicht nur eine persönliche Geschichte bleiben, sondern anderen Menschen helfen.
Eine Frage an Politik, Justiz und Öffentlichkeit: Ich fordere keine politische Einflussnahme auf hängige Verfahren und stelle die richterliche Unabhängigkeit nicht infrage.
Ich wünsche mir eine sachliche Diskussion darüber, wie lange komplexe Verfahren dauern dürfen, wie die Abstimmung zwischen unterschiedlichen Verfahren funktioniert und ob der Zugang zur Justiz in der Praxis für alle bezahlbar bleibt.
Acht Jahre nach dem Unternehmenskauf ist die Auseinandersetzung noch nicht beendet. Eine Million Franken Schadenersatz wurde der Holding zugesprochen.
Gleichzeitig stehen weitere rechtliche und finanzielle Fragen im Raum. Wie viel Zeit, Geld und persönliche Widerstandskraft darf es in der Schweiz kosten, seine Rechte durchzusetzen?
Die acht Jahre umfassen mehrere miteinander verknüpfte Verfahren, nicht ein einziges ununterbrochen hängiges Verfahren. Angaben zu persönlichen Schäden und BDO sind die Darstellung des Verfassers.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Ich habe so das Gefühl dass aus einem Schnäppchen ein Schrotthaufen wurde. Sorry, aber da wurde beim Kauf nicht genügend hingeschaut
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
In der Schweiz ist Recht für alle käuflich, aber nur für Wenige erschwinglich.
Das ist Absicht des Bundes-Irrenhauses.
Aus meiner eigenen Erfahrung in unzähligen Fällen weiss ich es ganz genau: Der Rechtsstaat ist verlottert, verfilzt, verlogen und korrupt.
„…Auch mein Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates hat schwer gelitten…“
Siehe oben.
In 1 von unzähligen Fällen, das war dieses Jahr, hat der Rechtsstaat funktioniert. Eine Anzeige wegen Nötigung, die ich direkt bei der Staatsanwaltschaft eingereicht habe, wurde bearbeitet.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
„…Wie viel Zeit, Geld und persönliche Widerstandskraft darf es in der Schweiz kosten, seine Rechte durchzusetzen?…“
Sie sind ein Träumer.
Haben Sie nicht gewusst, dass in der Schweiz die Kaste der Feudalisten-Kapitalisten und diejenige der Sozialisten unantastbar ist?
Die Verfahren wurden absichtlich in die Länge gezogen, weil die Beschuldigten in obgenannter Kaste heimisch sind. Und Sie offenbar in der Kaste der Normal-Sterblichen.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Das stimmt, auf den Punkt
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Das muss nicht so sein.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Dies scheint doch wohl grösstenteils in unzulänglicher Due Diligence begründet zu sein, hohes Lehrgeld und wenn man nicht loslassen kann wird’s immer mehr. Gibt’s denn bei den Verkäufern überhaupt noch was zu holen?
Das IP dies als Artikel zulässt ist fragwürdig, es bleibt eine einseitig geschilderte Odysee eines Beteiligten ohne öffentliches Interesse.
Die Stiftung ist eine nette Idee jedoch wahrscheinlich eher eine Alibiübung um die Sache ehrbarerer als tatsächlich erscheinen zu lassen und Unterstützer breiter zu gewinnen. Es lebe Darwinismus des IQ!
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Roland Moser hat Recht!
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Kleinstaat und Rechtsstaat vertragen sich nicht.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
„Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen.“
„Vor den Richter zu treten, ist wie auf hoher See: Man begibt sich in Gottes Hand.“
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Das ist Gotteslästerung: Es heisst in Teufels Hand, speziell im Schweizer Rechtssystem.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Schlechte DD. Big regard.
Besser in den MSCI World investieren.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Hätten Sie das mal Peter Spuhler und Konsorten empfohlen…
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
unsere justiz erlaubt sich unglaubliches!
zb 6 monate warten auf ein gerichtstermin für geschiedenen mann
betreffend kinder sehen zu dürfen usw.
obwohl im scheidungsurteil alles geregelt.
wo leben eigentlich diese id…..!?
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Traue keinen Zahlen welche du nicht selber frisiert hast.
Alte thailändische Weisheit.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Wer kann es sich leisten, über Jahre zu prozessieren?
Asylbewerber & andere Sozialfälle denen alles bezahlt wird.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Und weshalb ist das jetzt für die Allgemeinheit interessant??
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Sie hatten bisher nur Glück im Leben.
Und deswegen den angeblichen Recht-Staat noch nie benötigt.
Die Schweiz ist eine Müllhalde.
Dass sie es nicht wissen, zeigt, dass sie nur Glück im Leben hatten. Was schön ist, aber sie realitäts-entfremdet macht.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Wer nach Corona noch an einen Rechtsstaat glaubt, sollte sich mal untersuchen lassen.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Wir sehen was wir schon lange wissen:
– in der kleinen Schweiz kennen sich die Juristen, die Staatsanwälte, die Gerichte.
– Wenn man in die Garagen der Juristen die Autos sieht… => alles claro!
– Wichtig: die Juristen haben NULL Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge, verlassen sich auf Rechtsgutachten, die Ihrerseits dem Auftraggeber gefällig dargestellt werden (man will ja wieder ein Gutachten bekommen)
– die Admin der Gerichte, Rechtsanwaltskanzleien, Staatsanwälte und Register sind auf dem Stand des Commodorte 1980 stehen geblieben => das verzögert Prozesse hüben und drüben
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Prozessökonmie nie ausseracht lassen! Als Privatmensch können Sie solche Kosten eben nicht als nicht-operativ von der P&L ausbuchen, weshalb man auch zu Recht sagt: Nie schlechten Geld noch gutes nachwerfen!
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Merkt es LH langsam ? Der looser Artikel vom TGV des supersmarten „Touristikunternehmers“ ist offline…warum ?
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Ich fordere keine politische Einflussnahme und stelle die richterliche Unabhängigkeit nicht infrage: Mit diesem Gedankengut hatten sie schon vor der ersten Anzeige „verloren“. Hatten Sie den keinen Anwalt der sich in der Schweizer Politik und Schweizer Justiz auskannte? Dumme Frage von mir, natürlich nicht. Am besten eine Beratung finden die sich im Schiessideckeli und Schissideckeli zu bestens auskennt. Es gibt einen Anwalt der sich in „Inside Justiz“ immer wieder mal über die St. Galler Justiz aufregt. Wünsche Ihnen viel Glück.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Ihre Geschichte ist lesenswert. Aber viele Bürger haben auf tieferer Ebene (Scheidung, Krankheit etc.) wiederum ebenso persönliche Schicksalsschläge erfahren. Viel hat auch mit Glück und Pech zu tun. Ich hätte das Verfahren schon längst einstellen lassen. Es bringt schlicht nichts. Man kann gerade auch das Fenster öffnen und das Geld aus dem Fenster werfen. Für so was opfert man doch keine Ehe!