Am 13. August 2026 stellte ich gestützt auf das liechtensteinische Informationsgesetz ein Gesuch um Zugang zu Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit der IT-Plattform „Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen“ und deren externen Dienstleistern.
Der Einbruch war Ende Juli 2026 erfolgt. Wer war’s, wo sind die Daten, wer hat die lachhafte IT-Security zu verantworten?
Keine Antwort bis heute, man evaluiere einen externen Dienstleister, der das überprüfen solle. Ergebnisse irgendwann 2027.
Wir arbeiten dran, war die einzige Reaktion auf meine journalistisch begründete Anfrage.
Am 16. September erhob ich Aufsichtsbeschwerde bei der Regierung. Keine Reaktion.
Darauf erhob ich am 21. Oktober beim Verwaltungsgericht des Fürsten Beschwerde wegen Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung. Keine Reaktion, nicht mal eine Eingangsbestätigung.
Aber jetzt geruhte das Fürstliche Landgericht, sich bei mir zu melden. Kurz und knapp: „Gebühren Beschwerde ON 12 vom 22.10.2026“. Fr. 1’530.-, zahlbar innert 4 Wochen.
Dagegen könne zwar Beschwerde beim Präsidenten erhoben werden. Der komme aber keine aufschiebende Wirkung zu.
Natürlich wurde Beschwerde erhoben.
„Meine Eingabe an den Verwaltungsgerichtshof betrifft weder einen vermögensrechtlichen Anspruch noch einen Streit um eine Geldleistung.“
Es fehlt jegliche Begründung, wie das Fürstengericht zu dieser happigen Summe kam.
„Ein Bürger stellt ein gesetzlich vorgesehenes Informationsgesuch. Die zuständige Behörde erledigt es nicht. Auch eine Aufsichtsbeschwerde und eine ausdrückliche Fristsetzung führen zu keinem Ergebnis.“
Ausser einer Rechnung.
Das Fürstentum ist nicht nur durch diesen Datenklau gebeutelt. Der absolutistisch herrschende Erbprinz Alois hat mit seinem Veto einen Entscheid des Parlaments übersteuert, das eine Volksinitiative annahm, die die Aufhebung des mittelalterlichen Abtreibungsverbots forderte.
Mit diesem Entscheid sollte verhindert werden, dass es zu einer Abstimmung käme, die bei über 4’000 Unterschriften gute Chancen gehabt hätte.
Demokratie nur mit fürstlicher Erlaubnis.
Ein zweiter Datenskandal im Ländle betrifft 45’557 Kundendaten beim Goldgeschäft der Liechtensteiner TGI und ihrer Vorgängerin GGMT. Namen, Adressen, Kontodaten, Zahlungsbewegungen sollen abgeflossen sein.
Liechtenstein ist das Land der diskreten Vermögensverwaltung. Diskret ist vor allem, wer die Daten besitzt und wer daran schuld ist, dass sie abhanden kommen.
Dann gibt es noch die rund 800 Zombie-Trusts von reichen Russen, sanktioniert oder nicht, die seit zwei Jahren führerlos wie Untote herumstehen, während die rechtmässigen Besitzer nicht an ihr Vermögen kommen.
Familienmitglieder streiten über das neue Hausgesetz, Erbfolge, Stimmrechte und mögliche Titelentzüge. Ein Prinz stellte sogar rechtliche Schritte in Aussicht. Das Fürstenhaus bestreitet die Vorwürfe.
Man könnte meinen, die Familie habe genug damit zu tun, das Land zu regieren. Offenbar ist die interne Machtverteilung mindestens ebenso anspruchsvoll.
Die Finanzmarktaufsicht verhängte 2026 weitere Bussen gegen Finanzdienstleister. Allein fünf veröffentlichte Sanktionen summieren sich auf 245’000 Franken.
Und dann noch ein Amtsmissbrauchsverfahren im Umfeld des Amts für Umwelt, bei dem auch eine Magistratin in die Schlagzeilen geriet. Immerhin stellte die Staatsanwaltschaft klar: Gegen sie besteht kein Anfangsverdacht.
Liechtenstein hat rund 40’000 Einwohner. Dafür produziert es derzeit eine erstaunliche Menge an Affären.
Vielleicht sollte man den alten Werbespruch des Finanzplatzes aktualisieren: Liechtenstein. Klein, aber undurchsichtig.