Pierin Vincenz geht gegen 60 zu. Und noch immer lässt er im Swiss Banking die Puppen tanzen.
Doch Zug für Zug verliert der grosse Raiffeisen-Zampano an Unantastbarkeit. Das zeigt exemplarisch das heutige Schiedsgerichts-Urteil.
Die Zürcher Vontobel, welche Vincenz mit seiner Genossenschaftsbank vor zwei Jahren vor den Kadi gezogen hatte, gewinnt auf ganzer Linie.
Der Kooperationsvertrag umfasst eindeutig auch die Raiffeisen-Tochter Notenstein Privatbank, lautet das Urteil. Diese darf den riesigen Kanal der Raiffeisen-Kunden nicht für ihr Business nutzen.
Nur Drittkunden stehen der Notenstein für ihre Produkte und Services offen. Damit wird die gekaufte ehemalige Wegelin endgültig zum grossen Sanierungsfall.
Vincenz, der als Haudrauf es gewohnt ist, Kraft seiner Macht Fakten zu schaffen, erlebt einen rabenschwarzen Tag.
Er, der „David“ Vontobel eigentlich mit seinem grossen Kässeli als Ganzes einsacken wollte, liegt flach auf dem Boden.
Wie konnte das passieren? Was bedeutet die Schlappe für Vincenz und seine Raiffeisen-Gruppe? Kann sich der gefallene Bündner Superbanker wieder aufrappeln?
Vincenz überschätzte sich. Bei Vontobel hatte er von Beginn weg den Plan, die Zürcher Traditionsbank zu übernehmen.
Aus den 12,5 Prozent, die er im Gegenzug zur engen Wertpapier-Kooperation an Vontobel erhielt, wollte er einen Drittel machen. Dann hätte er sein Ziel erreicht.
Vincenz versuchte es mit allen Mitteln. Zuckerbrot und Peitsche, Drohungen und Schalmeienklänge.
Doch der alte Hans Vontobel liess sich nicht bezirzen. Er wies Vincenz die Tür.
Warte nur, sagte der bullige Bergler. Mit Wegelin-Notenstein griff er Vontobel, eigentlich seine Partnerin, ab Anfang 2012 frontal an.
[simple-google-ads-ad-tag id=“ip_content_middle“]
Diese schaute ein paar Monate lang zu. Ende 2012 griff sie zum letzten Mittel und zerrte Vincenz vor ein Schiedsgericht – im Wissen, dass sie damit ihren wichtigsten Kunden auf die Palme brachte.
Es war ein Schlag in den Magen des Heavy weights. Vincenz taumelte. Damit hatte er nicht gerechnet.
Wie kann man nur, ihn, den grossen Visionär und Dealmaker, mit einem Fetzen Papier auf die Anklagebank setzen?
Vincenz zürnte, tobte, leckte seinen Wunden. Es nützte alles nichts. Vontobel blieb hart. Vor dem dreiköpfigen Richtergremium sezierten die Vontobel-Anwälte den Vertrag von 2004.
Rasch wurde klar: Notenstein als 100-Prozent-Tochter der Raiffeisen fiel als Gruppengesellschaft unter die Abmachung. Weder mit ihr noch einer anderen Tochter durfte die Partnerschaft zwischen Raiffeisen und Vontobel ausgehebelt werden.
Vincenz merkte, wie ihm die Felle davonschwammen. Letzten Sommer ergriff er die Flucht nach vorn. Er kündigte den Deal mit Vontobel auf Mitte 2017 und hob eine neue Partnerschaft mit Avaloq aus der Taufe.
Wie sehr Vincenz mit dem Rücken zur Wand stand, darauf deutet die Tatsache hin, dass der Raiffeisen-Chef den Vertrag mit Vontobel ein Jahr vor der ordentlichen Kündigungsfrist auflöste.
Damit verzichtete die Raiffeisen auf eine letzte Dividende in einstelliger Millionenhöhe, welches das Aktienpaket an Vontobel jährlich in die Kassen in St. Gallen spülte.
Warum Vincenz diesen Batzen liegen liess, könnte mit finanzieller Klammheit zu tun haben.
Die Raiffeisen wurde im August von der Nationalbank als weitere Schweizer Bank zu Too Big To Fail erklärt. Mit dem Status einer systemrelevanten Bank sind deutlich höhere Anforderungen ans eigene Kapital verknüpft.
Woher nehmen?, lautete die Frage für Vincenz, als sich im Verlauf von 2014 die Systemrelevanz für seine Gruppe immer deutlicher abzeichnete.
Mit dem Rückverkauf seines Aktienpakets an Vontobel erzielte Vincenz einen schönen Zusatzgewinn. Damit konnte er rasch und ohne externe Spritze sein Kapitalpolster stärken.
Bei solchen Schnell-Manövern ist Vincenz unschlagbar. Doch sein Grundproblem, nämlich wie er seine Raiffeisen auf einen nachhaltigen Erfolgskurs bringen will, ist heute ungelöster denn je.
Vincenz, der ungestört von seinem Verwaltungsrat mit Bauern, Alt-Politikern und Professoren agieren kann, hat der Raiffeisen die grosse Diversifikation auf die Fahne geschrieben.
Das ist sicher nicht falsch. Doch in seinem Eifer und der eigenen Überschätzung packte er zu viel an. Nun drohen ihn die Baustellen zu erdrücken.
Die Sanierung von Notenstein, die Zusammenarbeit mit Leonteq, die Partnerschaft mit Avaloq, der Flop mit Vontobel, die überaltete IT, Aufbruch und Fall mit Beat Wittmann – alles ungelöste Fragen.
Vincenz wäre nicht Vincenz, wenn er nicht cool darüber hinwegsegeln würde. Nur löst er damit kein einziges Problem.
Kommentare
Kommentieren
Die beliebtesten Kommentare
-
Pingback aus Finews:
Vontobel und Raiffeisen: Wer hat denn nun wirklich gewonnen?Donnerstag, 29. Januar 2015 06:17
Im Streit um den Kooperationsvertrag mit Raiffeisen hat die Bank Vontobel den Sieg für sich reklamiert. Der Schiedsspruch zeigt allerdings: Der Zankapfel Notenstein Privatbank darf nach dem Urteil weitgehend frei schalten und walten. Der Zwist ist mitnichten zu Ende, wie Recherchen von finews.ch ergaben.
Mitte Januar hatte das Schiedsgericht sein Urteil im Verfahren Vontobel gegen Raiffeisen gesprochen und die Zürcher Privatbank jubelte: «Notenstein und ihren Tochtergesellschaften ist es grundsätzlich untersagt, die im Kooperationsvertrag vereinbarten Dienstleistungen und Produkte für Raiffeisen-Kunden bereitzustellen. Das Schiedsgericht bestätigt mit seinem nun vorliegenden Entscheid die Position von Vontobel in der zentralen Fragestellung.»
Raiffeisen teilte hingegen in einem dürren Communiqué mit, ihre Tochter Notenstein Privatbank sei teilweise vom inzwischen gekündigten Kooperation betroffen. Auf dem Finanzplatz war somit bald einmal klar: Vontobel hat gewonnen. Sogar die sonst eher zurückhaltend kommentierende «Neue Zürcher Zeitung» kam zum Schluss: «Schiedsgericht stützt Vontobel».
Raiffeisen lässt nochmals analysieren
In Tat und Wahrheit bedeutet der Schiedsspruch jedoch keineswegs ein Ende der Querele zwischen diesen beiden langjährigen Partnern, wie Recherchen von finews.ch ergaben. Hinter den Kulissen wird vielmehr heftig nachgetreten.
In Notenstein- und Raiffeisenkreisen beispielweise staunte man doch sehr, wie die Bank Vontobel den Schiedsspruch zu ihren Gunsten öffentlich interpretierte. Also beschloss man Gegenmassnahmen.
Wie finews.ch erfuhr, hat Raiffeisen-CEO Pierin Vincenz eine Zürcher Wirtschaftskanzlei damit beauftragt, den Schiedsspruch nochmals zu analysieren.
Vontobel im «Schlafzustand»
Die Bank Vontobel nutzte ihrerseits die vermeintliche Raiffeisen-Schwäche und äusserte öffentlich Übernahmegelüste für die Notenstein Privatbank. Deren CEO Adrian Künzi gab seinerseits in der «Handelszeitung» ein Interview und unterstellte Vontobel, die Bank befinde sich in einem Schlafzustand. Sie träume bloss von der Übernahme.
Tatsächlich haben weder Raiffeisen noch ihre Tochter Notenstein Anlass, den Schiedsspruch zu beklagen. Das Urteil ist in seiner Gänze zwar geheim. Doch finews.ch kann nach eigenen Recherchen einige Punkte nennen, welche den «Sieg» Vontobels relativieren.
Private Banking und Asset Management nicht betroffen
So wollte die Zürcher Privatbank beispielsweise erwirken, dass Notenstein keine Dienstleistungen in der Vermögensverwaltung (Private Banking) mehr für die eigenen Kunden mehr erbringen darf. Der Kooperationsvertrag sollte entsprechend ergänzt werden.
Das Schiedsgericht ging auf dieses Begehren jedoch gar nicht ein. Auch auf das Begehren von Vontobel, Notenstein dürfe kein Asset Management mehr für die eigenen Kunden betreiben, ging das Schiedsgericht nicht ein.
Anlageberatung ist Notenstein weiterhin erlaubt
Weiter wollte Vontobel erreichen, dass weder Raiffeisen noch Notenstein Dienstleistungen im Bereich Research & Advisory mehr selber erbringen dürfen. Das Schiedsgericht lehnte auch dieses Ansinnen ab.
Vielmehr ist die Zusammenarbeit zwischen Raiffeisen und Vontobel durch die Konstellation mit Notenstein nicht betroffen. Und Notenstein ist es auch ohne weiteres erlaubt, für ihre Kunden einen eigenen Bereich für Research & Advisory zu betreiben.
Auch Raiffeisen darf gemäss Schiedsspruch weiterhin mit ihrer Privatbanken-Tochter in diesem Bereich zusammenarbeiten. Raiffeisen darf nur nicht für die Notenstein-Dienstleistungen werben.
Aktiengeschäft nicht eingeschränkt
Auch die Vontobel-Forderungen für die Abwicklung des Aktiengeschäfts wurden abgelehnt. Wie Involvierte berichten, hielt das Schiedsgericht fest, dass diesbezügliche Einschränkungen oder gar Verbote im 2010 erneuerte Kooperationsvertrag gar nicht mehr enthalten seien.
Inzwischen hat Raiffeisen ohnehin mit dem Bankensoftware-Spezialisten Avaloq einen neuen Kooperationspartner gefunden. Und auch Notenstein ist die Abwicklung von Wertschriften weiterhin erlaubt, obschon Vontobel auch dies verhindern wollte.
Nur wenn Raiffeisen die Wertschriftenabwicklung nicht selber erbringen könnte, müsste sie diese von der Bank Vontobel beziehen.
Raiffeisen darf nur an Vontobel vermitteln
Zudem muss nur Raiffeisen sowohl private wie auch institutionelle Kunden an Vontobel vermitteln. Notenstein ist von dieser Pflicht ausgeschlossen. Auch in diesem Punkt sei das Schiedsgericht nicht auf das Begehren von Vontobel eingetreten, heisst es aus involvierten Kreisen.
Im für Vontobel wichtigen Geschäftsbereich Strukturierte Produkte hielt das Schiedsgericht fest, der Kooperationsvertrag betreffe ihren wichtigsten Konkurrenten Leonteq nicht.
Hingegen dürfen sowohl Notenstein wie auch Raiffeisen pro Jahr nur eine bestimmte Anzahl von Strukturierten Produkten für den eigenen Vertrieb emittieren. Von Kunden gewünschte Produkte «ab der Stange» sind von den Einschränkungen aber nicht betroffen.
Notenstein sollte verdrängt werden
Nach diesen Feststellungen ist das Fazit von Vontobel, ihre Position sei durch das Urteil bestätigt worden, doch etwas zu relativieren. Vontobel wollte mit dem Gang vor das Schiedsgericht erreichen, dass die Notenstein Privatbank faktisch aus ihren Kerngeschäften gedrängt wird.
Dieser Plan ist misslungen. Die jüngst geäusserten Übernahmeabsichten erscheinen so in einem neuen Licht. Denn nur eine stark geschwächte Notenstein wäre möglicherweise eine einfache Beute gewesen.
Streit kostete wertvolles Eigenkapital
Die Realität ist nun aber eine andere: Im Juni 2017 verliert Vontobel ihren bislang wichtigsten Kunden endgültig. Es gehen jährliche Erträge von rund 70 Millionen Franken verloren.
Für den Rückkauf des bei Raiffeisen liegenden Aktienanteils von 12,5 Prozent muss Vontobel rund 300 Millionen Franken aufbringen. Der ganze Streit kostet die Zürcher Privatbank also einiges an Eigenkapital.
Wenn man den Aussagen aus Raiffeisen- und Notensteinkreisen Glauben schenkt, wird Vontobel mit ihren Übernahmegelüsten auf Granit beissen.
Notenstein plant Übernahme
Raiffeisen-CEO Pierin Vincenz habe mit Notenstein ganz andere Pläne. Er wolle die Privatbankentochter zum Kompetenzzentrum in der Anlageberatung aufbauen. Dies bedinge eine stärkere Integration der Notenstein, was auch geschehen werde.
Zudem sehe Vincenz nun nach der Aufhebung des Euro-Mindestkurses auf dem Schweizer Markt noch grössere Chancen für Übernahmen. Notenstein wolle diese nutzen. finews.ch hatte bereits vergangene Woche von einer möglichen bevorstehenden Übernahme durch Notenstein berichtet.
Dabei soll es sich um eine kleine Schweizer Privatbank handeln. Die Verhandlungen stehen offenbar kurz vor dem Abschluss.
-
Wer sich wie ein Elefant im Glashaus benimmt, lässt die Kunden den Schaden bezahlen. Egotrip auf TEUFEL KOMM RAUS. Nur weiter so – solange man ihn gewähren lässt!
-
Die Kategorisierung in Gewinner oder Verlierer ist letztlich immer eine Frage des eigenen Standpunktes. Ihre Einschätzung greift aber leider viel zu kurz und ist deshalb kreuzfalsch, lieber Petzi.
Faktisch hat das Schiedsgericht den Vertragsbruch von Raiffeisen klar und unmissverständlich bestätigt. Notenstein darf zwar für die eigenen Kunden aktiv sein, der sehr viel attraktivere, weil volumenstärkere, Raiffeisen-Vertriebskanal bleibt ihr aber bis auf weiteres verwehrt. Das dürfte sich wesentlich auf den wirtschaftlichen Erfolg der PB-Tochter von Raiffeisen auswirken und zeigt, auf welchen wackligen Füssen die Strategie des Raiffeisen-Zampano steht. Notenstein ist vor diesem Hintergrund nicht lebensfähig, die Zeit läuft ihr davon. Die Kunden auch. Und die Cost-Income-Ratio verharrt auf (viel zu) hohem Niveau. Der jüngste SNB-Entscheid verschärft die Situation auch für Notenstein zusätzlich.
-
Gewinner: Raiffeisen
Verlierer: Vontobel
Unverändert: NotensteinWorum ging es eigentlich im Streit? Nicht um die offensichtlichen Vertragspunkte, welche hier als Grund aufgeführt wurden, sondern darum, dass Notenstein genau gleich wie Raiffeisen unter den Kooperationsvertrag fällt. Dies ist gemäss Schiedsgericht nicht der Fall!
Mehr gibt es nicht zu sagen.
-
PV hat Notenstein auch mit dem Ziel gekauft, den Raiffeisen-Kanal zu bedienen. Er hat damit wissentlich und ohne Not eine Konkurrenzsituation geschaffen und den Kooperationsvertrag mit Vontobel gebrochen. Das Schiedsgericht hat diesem unwürdigen Raiffeisen-Schauspiel nun ein Ende gemacht. Notenstein bleibt der Raiffeisenkanal bis 2017 verschlossen. Die Diversifikationsbemühungen des Raiffeisen-CEO scheinen an ihre Grenzen zu stossen. Verlierer sind PV und Notenstein, dafür sprechen auch die verzweifelten Verlautbarungen des Notenstein-CEO, der es eigentlich besser wissen müsste. Ende.
-
-
Feuert nun PV die Leiterin des Rechtsdienstes? Könnte Ärger geben zuhause…
-
-
Vontobel hat Recht bekommen. Da kann sich die Corporate Communication-Meldung von Raiffeisen noch so biegen und dehnen. Um Raiffeisen nicht ganz blosszustellen, haben die Schiedsrichter die Kosten immerhin beiden auferlegt. Raiffeisen seinerseits steht vor vielen grossen Problemen. Das wichtigste wird kaum je erwähnt. Raiffeisen hat zwar eine Boutique-Form wie Vontobel. Doch mehr als leere Worte sind es nicht. Raiffeisen hat keine Produkte, die die Sales der einzelnen Boutiquen verkaufen könnten. Das Raiffeisen-Experiment ist noch nicht gescheitert. Doch wenn nun noch die Märkte gegen Raiffeisen laufen, wird’s eng für Pierin Vinzenz Vision – und für ihn.
-
Vontobel wollte, dass Notenstein über ihre Plattform läuft sowie die VT-Anlagepolitik übernimmt –> und genau dies traf nicht ein!
And the winner is… Notenstein!
-
-
Eines ist klar: Gewonnen hat niemand!
Vontobel verliert den besten Kunden und diese Streitereien in der Öffentlichkeit schaden tendenziell beiden Parteien.
Eines ist klar, ein Sieg für VT ist es nicht –> habe selten gehört, dass beide Parteien die Gerichtskosten bezahlen müssen, wenn das Resultat eindeutig war.
Also ich persönlich baue lieber auf Raiffeisen als auf die Bank Vontobel. Die Zukunft wird es zeigen!
-
Caesar Vincenz
-
Beide Seiten behaupten, sie hätten „gewonnen“. Echt gewonnen haben hier zunächst vor allem die Anwälte, Auch weil das Schiedsgericht angesichts seines Kostenspruchs die Honoraraufwendungen der Parteianwälte nicht geprüft hatte bzw. nicht prüfen musste.
Aber: der Streit ging darum, ob Raiffeisen den Vertrag eingehalten hat oder nicht. Und nun steht fest, dass Raiffeisen den Vertrag zumindest zum Teil nicht eingehalten hat.
Wenn Raiffeisen die Tatsache, dass „nur“ teilweise der Vertrag nicht eingehalten wurde, als „Sieg“ feiert, stellt dies eine Verdrehung der Tatsachen dar. Eine Folge davon, dass bei Raiffeisen nicht nur Vinzenz allein herrscht, sondern der Rechtsdienst (welcher ja kritisch sein sollte) mit Vinzenz Tisch und Bett teilt!!?? (Den englischen Begriff Corporate Governance werden die Verwaltungsräte von Raiffeisen wohl sowieso noch nie gehört haben).
Wenn Raiffeisen die Tatsache, dass der Vertrag nur teilweise (aber doch in wesentlichen Punkten…) gebrochen sein soll, als Sieg vor dem Schiedsgericht wiedergibt, ist es dasselbe, wie wenn ein Finanzkrimineller frohlockt und als Sieg verkündet, dass er vom Strafgericht „nur“ wegen Veruntreuung, nicht aber wegen Betrug gerichtlich verurteilt worden sei. Oder: wenn Bering in der Oeffentlichkeit es als Sieg verkünden würde, wenn er nur wegen Betrugs, nicht aber wegen Geldwäscherei verurteilt wird.
Tatsache ist, dass das Schiedsgericht die Frage, ob Raiffeisen sich vertragsgemäss verhalten hat, verneint hat. Jemandem, welcher sich sogar rühmt, einen Vertrag teilweise eingehalten zu haben, sollte man nicht trauen…
Der naive Verwaltungsrat wird Vinzenz aber seine Version, welche von Vnzenz’s Rechtsdienst ……… sorry, dem Rechtsdienst der Raiffeisenbanken…… bestätigt wird, dennoch voll abnehmen.
Honni soit qui mal y pense!
-
Kompliment – zu 100% auch meine Interpretation.
>> Ich habe den Apfel nicht gegessen, nur abgebissen! <<
-
-
Ja, was nun, Pierin? Man darf gespannt sein, wie Du den Karren aus dem Dreck zu ziehen gedenkst. Eingebrockt hast Du Dir die Suppe allerdings selber.
Und Vontobel rufe ich zu, macht Euch mal keine Sorgen. Wenn Eure Produkte wirklich gut sind, was ich nicht bezweifle, werden die einzelnen Raiffeisen-Banken im Interesse ihrer Kunden und im Sinne der Open Architecture auch nach 2017 mit Euch zusammenarbeiten. Alles andere wäre fahrlässig und inakzeptabel.
-
Bitte bedenken Sie, Raiffeisen nutzt auch jetzt Produkte von allen Anbietern. Strukturierte Produkte sind Schuldverschreibungen, Maximalanteil von 20% pro Schuldner pro Portfolio. Ich glaube kaum, dass es im Streit darum ging. Vontobel wollte einzig und alleine Notenstein ausschalten – aus Angst!
-
Weshalb sollte Vontobel Angst vor einer maroden Notenstein haben? Verstehe ich überhaupt nicht.
-
-
Mein Kompliment an Lukas Hässig für seinen Artikel. Da betreibt ein gerissener Egomaniker auf dem Rücken von unzähligen wohlwollenden Genossenschaftern ein rücksichtloses Monopoly mit riesigen Einsätzen. Die Risiken sind enorm.
Erinnert sich denn niemand an die SLOAN-Krise vor schätzungsweise 30 Jahren in den USA, wo unzählige kleine Lokalbanken faillierten? Die Parallelen zur Situation bei der Raiffeisengruppe sind unübersehbar.
Die Eidgenössische Bankenkommission ist gefordert!-
Die Konkurrenz gibt sich als Genossenschafter aus – herrlich!!!! Da lachen ja die Hühner! Es sitzt dir wohl die Angst um deinen Arbeitsplatz im Nacken oder du befüchtest, bals bei Raiffeisen arbeiten zu dürfen/müssen.
-
Die Eidgenössische Bankenkommission? Die gibt’s ja gar nicht mehr.
-
-
Will auch ‚mal draufhauen!
-
Wenn ich eine Headline zum vorliegenden Artikel schreiben müsste:
„Einseitige Wahrnehmung aufgrund neidgenössischer Brett-vor-dem-Kopf-Weltsicht und Komplexen führt zu dilettantischer bis tendenziöser Interpretation und Berichterstattung eines mit etwas differenzierteren Sachverhalten offensichtlich überforderten bekannten Negativschreiberlings…“.
Weiter darauf einzugehen lohnt sich nicht, für interessierte Leser stehen objektive Berichterstattungen seriöser Medien zur Verfügung.-
… sprach der St. Galler PR-Büttel und verkroch sich wieder unter seine Stein.
-
Ein lahmes Miau vom Ofenbänkchen und schon döst Mietze wieder den lieben langen Tag vor sich hin 😉
-
Bei diesem Guinnessbuch-verdächtig ausladenden Schreibstiel wird das nichts mit dem Headline schreiben… Höchstens im eigenen Blog.
-
-
Da hat sich der Raiffeisen-CEO für einmal wohl verschätzt. Für die Leonteq-Beteiligung ist das möglicherweise auch kein gutes Zeichen. Fertig White Labeling für Notenstein bzw. für Raiffeisenkunden.
-
Sieht so als, als würde Pierin Vincenz das Ganze etwas entgleiten. Diversifikation ist ja schön und gut, allerdings sollten dabei bestehende Vertragswerke nicht völlig ausser acht gelassen werden. Ein sehr bedenkliches Raiffeisen-Geschäftsgebaren, welches von besagtem Schiedsgericht nun offenbar korrigiert wurde.
-
Mir scheint, Herr Hässig hat nur die Hälfte des Urteils gelesen. Sonst könnte er nicht von einem Sieg Vontobel’s auf der ganzen Linie sprechen. Dass er offensichtlich kein Freund von Herrn Vincenz ist, dürfte jedem Leser seiner durchaus unterhaltsamen Berichte klar sein. Aber eine einigermassen differenzierte Kommentierung der Geschehnisse dürfte man von einem seriösen Journalisten schon erwarten.
-
Pierin ist nicht nur ein Haudegen, er ist auch ausserordentlich intelligent. Man lese nur die heutige Pressemitteilung, wo u.a. steht:
„Aus Raiffeisensicht ist mit dem Urteil nun Klarheit für die verbleibende Zeit der Kooperation bis Ende Juni 2017 geschaffen worden.“
Wie sieht es wohl mit der Sicht von Vontobel aus?
Herrscht dort immer noch Unklarheit. Möglicherweise nach zu viel Genuss vom gestrigen Champagner!-
Freunde sind eben selten objektiv…. für Vontobel war schon immer klar, dass Notenstein unter den Vertrag fällt, P.V. brrauchte für diese Erkenntnis den Richter…
-
@Klarspühler: Notenstein fällt eben nicht unter den Vertrag – sie verstehen es wohl immer noch nicht! Sonst müsste Notenstein ja die Wertschriftenverwaltung über Vontobel abwicklen wie auch die Produkte von Vontobel verkaufen oder sehe ich was falsch!? Müsste die logische konsequenz sein, wenn Notenstein wirklich unter denselben Vertrag wie Raiffeisen fällt!
-
-
Wer Verträge bricht, muss sich nicht wundern, wenn er auf die Schnauze kriegt.
-
Wie Sie sehen, muss Notenstein ihre Wertschriftenabwicklung nicht über Vontobel abwickeln, Notenstein muss auch keine Vontobel Strukis verkaufen, Notenstein muss ebenfalls nicht die Vontobel Anlagestrategie übernehmen – voila – Raiffeisen hatte also doch recht… darum ging es ja im Streit!
-
@Jan S.: Nein darum ging es, soweit ich verstanden habe, eben nicht. Vontobel hat sich gegen die vertragswidrigen Notenstein-Aktivitäten für Raiffeisen-Kunden gewehrt. Und recht bekommen. It’s as simple as that.
-
@Jürgli: Welche Vertragswidrigen Notenstein-Aktivitäten? Bitte belehren Sie uns! Diese gibt und gab es nicht. Es geht genau um die von mir aufgeführten Punkte.
-
-
Der Lack bröckelt, lieber Pierin. Die überraschende Wittman-Trennung, eine serbelnde Privatbank an der Backe, ungelöste IT-Problem gigantischen Ausmasses und den Regulator in Sachen Eigenmittel im Nacken. Und jetzt auch noch von Vontobel vorgeführt. Das schmerzt.
-
Das schmerzt sicherlich waaaaaaaaaaaaaaahnsinnig 🙂 Uiuiuiui… All diese „Probleme“ und trotzdem so erfolgreich! Irgend etwas läuft wohl doch richtig bei PV 😉 Weiter so Pierin!
Notenstein serbelnd? Alles andere ist real… Nachhaltigkeit gewinnt
ungelöste IT Probleme? Arizon baut gerade die modernste Banking Plattform
Eigenmittel? Alle Anforderungen schon lange erfüllt
Vorgeführt durch Vontobel? Ich glaube im Gegenteil, die Tränen bei Vontobel fliessen spätestens im 2017 -
@Peter Pan: Sehe ich ganz ähnlich. P.V. hat sich ohne Not in eine schwierige Lage manövriert.
@Yvonne: Wenn Sie eine fundierte Meinung zum Thema haben (was sie offenbar nicht haben), gerne, aber bitte ohne Smilies. Wir sind hier nicht im Kindergarten.
-
Wenn man die Blick-artigen Berichte des Herrn Hässig liest, könnte man schon meinen, man sei hir im Kindergarten. Oder warum meinen Sie, ist IP als der „Banken-Blick“ bekannt? Ist euch allen, die ihr auf PV draufhaut eigentlich schon mal aufgefallen, dass ausser Herr Hässig niemand, aber wirklich niemand so negativ über Raiffeisen und Pierin Vincenz schreibt? Egal was er macht? Egal was er nicht macht? Wäre der Entscheid heute zugunsten von Raiffeisen ausgefallen, hätte LH sicher etwas negatives gefunden, worüber er berichten hätte können.
-
@Hans W.:
Lieber Hans, ich bin so froh, dass Sie sich so gut auskennen mit den Verträgen von RB und VT, hihihihihihi 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂 Oder eben gar nicht 😉
-
-
Wer in speziellen Szenarien denkt und sich in den hohen Bergen verirrt ruft jetzt wo möglich die REGA…
-
…oder Pierin, den Bergführer!
-
-
Hier dieselbe Geschichte, einfach von einem anderen Schreiberling (Quelle Finews):
Vontobel und Raiffeisen: Ende einer FehdeMittwoch, 14. Januar 2015 07:33
Das Schiedsgericht hat am Dienstag sein Urteil im Verfahren Vontobel gegen Raiffeisen erlassen. Die beiden Banken sehen den Entscheid höchst unterschiedlich.
Gemäss Raiffeisen-Gruppe ist deren Tochter, die Notenstein Privatbank, nur teilweise von der mittlerweile auf Juni 2017 gekündigten Kooperation erfasst. Die Wertschriftenabwicklung der Notenstein Privatbank müsse beispielweie nicht auf die IT-Plattform von Vontobel übertragen werden, heisst es in einem Communiqué vom Mittwoch.
Im Verhältnis zu ihren eigenen Kunden sei es Notenstein überdies erlaubt, ihre Geschäftstätigkeit ohne Einschränkung zu betreiben. Aber es würden gewisse Einschränkungen für den Vertrieb an Raiffeisenkunden gelten.
Salomonische Lösung?
Interessant ist auch die Feststellung: Das Schiedsgericht habe entschieden, die Gerichtskosten zwischen den Parteien zu teilen. Man könnte folglich von einer salomonischen Lösung sprechen.
Aus Raiffeisen-Sicht mist mit dem Urteil nun Klarheit für die verbleibende Zeit der Kooperation bis Ende Juni 2017 geschaffen worden, wie es in dem Communiqué abschliessend heisst.
Anders sieht man das Ganze bei der Zürcher Vontobel-Gruppe. Sie schreibt in ihrem Communiqué: «Notenstein und ihren Tochtergesellschaften ist es grundsätzlich untersagt, die im Kooperationsvertrag vereinbarten Dienstleistungen und Produkte für Raiffeisen-Kunden bereitzustellen. Das Schiedsgericht bestätigt mit seinem nun vorliegenden Entscheid die Position von Vontobel in der zentralen Fragestellung.»
Mehrere Vermittlungsversuche gescheitert
Weiter hält Vontobel fest: «Die Raiffeisen-Gruppe hat mit den Produkt- und Asset Management-Einheiten der Notenstein Privatbank Aktivitäten aufgebaut, die teilweise im Widerspruch zum bestehenden Kooperationsvertrag mit Vontobel stehen.»
Wie erinnerlich hatte Vontobel nach mehreren gescheiterten Vermittlungsversuchen und mit dem Anspruch, dass bestehende Verträge eingehalten werden, im November 2012 ein Schiedsverfahren eingeleitet. Vorrangige Ziele waren dabei die Wiederherstellung von Vertrags- und Rechtssicherheit bis mindestens Mitte 2017 sowie der Schutz von Aktionärsinteressen gewesen.
Divergierende Blicke in die Zukunft
Nach dem nunmehrigen Schiedsgerichtsurteil wird Vontobel dem weiteren Vernehmen nach wie bisher als Anlage-Kompetenzzentrum sämtliche Produkte und Dienstleistungen für Raiffeisen in unvermindert hoher Qualität bereitstellen. Allerdings dürfte dies wohl nur bis Ende Juni 2017 konsequent der Fall sein. Denn dannzumal endet der Kooperationsvertrag mit Raiffeisen.
Während Vontobel mit Blick nach vorn festhält: «Im Rahmen einer zeitgemässen offenen Distributionsstrategie werden die bewährten Vontobel-Produkte den Kundinnen und Kunden von Raiffeisen selbstverständlich auch nach 2017 uneingeschränkt zur Verfügung stehen», heisst es bei Raiffeisen selber: «Die eingeschlagene Diversifikationsstrategie mit Notenstein und (dem Derivate-Entwickler) Leonteq wird wie bisher weiterentwickelt.»
Leonteq selber nur leicht betroffen
Die Notenstein-Tochter Leonteq teilte ihrerseits mit, dass vom Schiedsgerichtsurteil einzig die Distribution von strukturierten Produkten der Notenstein Privatbank an die Raiffeisenbanken beschränkt würden. Dieses Geschäft habe 2014 weniger als 1 Prozent der Erträge von Leonteq ausgemacht. Die Emission strukturierter Anlageprodukte durch Notenstein könne über die Leonteq-Plattform unverändert weitergeführt werden. Ebenso sei der Vertrieb dieser Produkte ausserhalb des Raiffeisen-Kanals nicht vom Urteil betroffen
-
und die objektive Betrachtung der seriösen Medien:
(Quelle: NZZ)Raiffeisen muss Kooperationsvertrag bis 2017 einhalten
Schiedsgericht stützt Vontobel
Das im Herbst 2012 von der Bank Vontobel angerufene Schiedsgericht hat entschieden. Die Anfang 2012 von der Raiffeisengruppe über Nacht erworbene Privatbank Notenstein (ehemals Wegelin) fällt unter den bis 2017 laufenden Kooperationsvertrag zwischen Vontobel und Raiffeisen. Das 2004 ausgehandelte Vertragswerk legt fest, dass die Bank Vontobel für die Raiffeisen-Gruppe die gesamte Wertschriftenabwicklung übernimmt und sie als Kompetenzzentrum mit Anlageprodukten versorgt, die den Kunden unter dem Raiffeisen-Logo angeboten werden. Gemäss dem Entscheid des Schiedsgerichts ist es, wie Vontobel in einer Medienmitteilung festhält, Notenstein und ihren Tochtergesellschaften grundsätzlich untersagt, die vertraglich vereinbarten Produkte und Dienstleistungen in Konkurrenz zu Vontobel den Raiffeisen-Kunden anzubieten. Die Wertschriftenabwicklung muss jedoch, wie Raiffeisen in einem Communiqué betont, nicht auf die IT-Plattform von Vontobel übertragen werden.
Unverändertes Angebot
Während Vontobel der dezidierten Meinung war, dass Notenstein eine Gruppengesellschaft im Sinne des Kooperationsvertrags ist und damit die vertraglichen Bestimmungen auf sie anwendbar sind, betrachtete Raiffeisen die Privatbank und ihre Asset-Management-Tochtergesellschaften gleichsam als eine externe, ausserhalb des vertraglichen Geltungsbereichs agierende Tochtergesellschaft. Das nach mehreren gescheiterten Vermittlungsversuchen eingeleitete Schiedsverfahren hat nun die Sicht Vontobels gestützt. Die Zürcher Bank wird, wie sie in einer Medienmitteilung festhält, bis zum Auslaufen des Vertrags Mitte 2017 wie bisher sämtliche Produkte und Dienstleistungen in unveränderter Qualität bereitstellen.
Am Zug ist nun die Raiffeisengruppe, die den Kooperationsvertrag Mitte des vergangenen Jahres per 2017 gekündigt hat. Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz hätte zwar Notenstein gerne mit Vontobel zusammengeführt, und die Zürcher Bank wäre sogar bereit gewesen, ein solches Unterfangen zu prüfen. Aber die im Gegenzug von Raiffeisen geforderte Verdoppelung ihrer Vontobel-Beteiligung auf 30% stiess bei der Zürcher Privatbank auf Ablehnung. Wie man hört soll Raiffeisen ihre 12,5%-Beteiligung an Vontobel, die im Rahmen des Kooperationsvertrags übernommen worden war und einem Marktwert von rund 250 Mio. Fr. entspricht, bereits zurückgegeben haben. Dieses Geld ist Raiffeisen umso willkommener, als die Bankengruppe bis 2017 in Zusammenarbeit mit dem führenden Anbieter von Bankensoftware Avaloq eine neue IT-Infrastruktur für die über 200 Raiffeisenbanken aufbauen will. Diese soll nicht nur die bis dahin von Vontobel sichergestellte Wertschriftenabwicklung übernehmen, sondern auch alle übrigen Funktionen einer Retail-Bank abbilden.
Bitterer Nachgeschmack
Aber auch für Vontobel hat der Streit mit Raiffeisen, der Rückenstärkung durch das Schiedsgerichtsurteil zum Trotz, einen bitteren Nachgeschmack. Die Bank verliert spätestens ab 2017 einen Kunden, der ihr Erträge von schätzungsweise 50 Mio. bis 60 Mio. Fr. pro Jahr eingebracht hat. Hinzu kommt, dass der Plan, sich als IT-Dienstleistungsanbieter für Drittbanken zu etablieren, zurückgeworfen wird. Unklar bleibt zudem, ob Vontobel, welcher Form auch immer, Schadenersatzansprüche bei ihrem Noch-Kooperationspartner anmelden wird. Denn die Aushöhlung des Kooperationsvertrags durch Raiffeisen dürfte der Zürcher Privatbank Ertragsausfälle beschert haben. Denkbar wäre etwa eine Lösung, die eine Teilkooperation über das Jahr 2017 hinaus vorsähe und Vontobel, gleichsam als Entschädigung, einen Ertragsstrom sichern würde. Wie auch immer: Die beiden Parteien müssen ein gemeinsames Interesse haben, diese unglückliche Liaison möglichst anständig zu beenden.
-
-
Hier immerhin die Lösung zur IT: https://arizon.ch/
Die ARIZON Sourcing AG ist für den Aufbau und den Unterhalt der modernsten Retailbanking-Plattform der Schweiz für die Raiffeisen verantwortlich. Wir schaffen dabei ein einzigartiges integriertes digitales und physisches Kundenerlebnis, bei dem alle Vertriebskanäle auf einer Plattform verschmelzen. Die ARIZON Sourcing AG ist ein Gemeinschaftsunternehmen von Raiffeisen und Avaloq und ist seit dem 1. Januar 2015 operativ tätig.
Unsere zentralen Werte als Unternehmen widerspiegeln sich bereits im Namen. ARIZON setzt sich zusammen aus den englischen Wörtern «horizon» und «arise». Diese beiden Begriffe stehen für vorausschauendes Handeln und Innovation. Ausserdem stehen die beiden Buchstaben A und R am Anfang des Namens stellvertretend für die beiden Inhaber von ARIZON. Einerseits für Avaloq, den international führenden Anbieter für integrierte und umfassende Bankenlösungen. Und anderseits für Raiffeisen, die führende Schweizer Retailbank.
ARIZON hat den Auftrag, bis Ende 2017 alle Raiffeisenbanken auf die neue Plattform zu migrieren. Dabei obliegt uns die Verantwortung für die Verarbeitung aller heutigen und künftigen zentralen Prozesse wie beispielsweise Zahlungsverkehr, Wertschriften, Zentralbank oder Stiftungen. Wir beschäftigen insgesamt rund 200 Mitarbeitende an zwei Standorten in der Schweiz.
-
Aus einer Science Doku: durch diverse physikalische Effekte sehen wir die Sonne einige Minuten VOR ihrem eigentlichen Aufgang am Horizon.
Fingers crossed, dass Arizon sich nicht von diesem Phänomen blenden lässt. -
Ich lach mich kaputt , wer hat sich den das ausgedacht? Schade ist Arizon nicht kotiert, wäre ein 100% um mit put’s Geld zu verdienen!
-
Tönt alles sehr schön – ich glaube aber kaum dass dieses Ziel realistisch ist!
Man nehme als Vergleich eine Grossbank (nicht zwingend eine CH-Grossbank) und bedenke wie viele Mrd. diese Banken über die letzten Jahre in Ihre IT gepumpt haben… und dann schauen wir mal wo die heute stehen(?!)
Nun komm RB mit Avaloq und meinen sie können es besser und schneller als alle anderen… viel Erfolg!
Gewinner werden m.E. vor allem die Firmen sein welche von Arizon Aufträge erhalten und sich diese gut bezahlen lassen.
-
@Bamir:
also weder avaloq noch Raiffeisen zeichnen sich durch sehr erfolgreiche Projektleitung aus…die Kombination verheisst nichts Gutes. würde also kein Geld da investieren an eurer Stelle@GERI:
genau so ist es und Vontobel wird mitverdienen
-
-
Vontobel und Raiffeisen: Schiedsurteil ergangen
14.01.15
St. Gallen, 14. Januar 2015. Das Schiedsgericht hat gestern sein Urteil im Verfahren Vontobel gegen die Raiffeisen Gruppe erlassen. Danach ist die Notenstein Privatbank AG teilweise von der mittlerweile auf Juni 2017 gekündigten Kooperation erfasst. Die Wertschriftenabwicklung der Notenstein Privatbank AG muss jedoch nicht auf die IT-Plattform von Vontobel übertragen werden. Im Verhältnis zu ihren eigenen Kunden ist es Notenstein erlaubt, ihre Geschäftstätigkeit ohne Einschränkung zu betreiben. Aber es gelten gewisse Einschränkungen für den Vertrieb an Raiffeisenkunden. Das Schiedsgericht hat entschieden, die Gerichtskosten zwischen den Parteien zu teilen.
Die eingeschlagene Diversifikationsstrategie mit Notenstein und Leonteq wird wie bisher weiterentwickelt. Aus Raiffeisensicht ist mit dem Urteil nun Klarheit für die verbleibende Zeit der Kooperation bis Ende Juni 2017 geschaffen worden.
-
Medienmitteilung vom 14. Januar 2015
Schiedsgericht bestätigt Vontobel als Kompetenzzentrum für das Anlagegeschäft von Raiffeisen bis Mitte 2017 – Rolle von Notenstein geklärt
Notenstein und ihren Tochtergesellschaften ist es grundsätzlich untersagt, die im Kooperationsvertrag vereinbarten Dienstleistungen und Produkte für Raiffeisen-Kunden bereitzustellen. Das Schiedsgericht bestätigt mit seinem nun vorliegenden Entscheid die Position von Vontobel in der zentralen Fragestellung.
Die Raiffeisen Gruppe hat mit den Produkt- und Asset Management-Einheiten der Notenstein Privatbank AG Aktivitäten aufgebaut, die teilweise im Widerspruch zum bestehenden Kooperationsvertrag mit Vontobel stehen. Nach mehreren gescheiterten Vermittlungsversuchen und mit dem legitimen Anspruch, dass bestehende Verträge eingehalten werden, hat Vontobel im November 2012 das vertraglich von beiden Parteien vorgesehene Schiedsverfahren eingeleitet. Vorrangiges Ziel war die Wiederherstellung von Vertrags- und Rechtssicherheit bis mindestens Mitte 2017 sowie der Schutz von Aktionärsinteressen.
Vontobel wird wie bisher als Anlage-Kompetenzzentrum sämtliche Produkte und Dienstleistungen für Raiffeisen in unvermindert hoher Qualität bereitstellen. Im Rahmen einer zeitgemässen offenen Distributionsstrategie stehen die bewährten Vontobel-Produkte den Kundinnen und Kunden von Raiffeisen selbstverständlich auch nach 2017 uneingeschränkt zur Verfügung.
-
Damit ist Notenstein dann wohl am Ende. Das ist bedauerlich, zumal ein Schulterschluss mit Vontobel wohl für alle Beteiligten die beste Lösung gewesen wäre.
-
Für Notenstein ändert sich nach diesem Urteil nichts, bis ins Jahre 2017. Raiffeisenbanken haben bereits bis anhin keine Kunden Geschäfte an Notenstein vermittelt aufgrund des laufenden Schiedsgerichts.
Man bedenke, Notenstein respektive vormals Wegelin besteht schon länger als Raiffeisen. Ich glaube nicht, dass es Raiffeisen einer Privatbank dermassen viele Kunden liefern kann oder etwa schon? Liegen bei dieser Bauernbank lauter Multimillionäre rum?
-
@Yves Z.: klar, alle die vielen Bauern in den Aglomerationen, die durch Landverkäufe Millionen gemacht haben.
-
@Farmer: Glaube kaum, dass diese von Notenstein betreut werden möchten, sondern von ihrem Landbankangestellten von Raiffeisen.
-
Damit ist Notenstein dann wohl am Ende. Das ist bedauerlich, zumal ein Schulterschluss mit Vontobel wohl für alle Beteiligten die…
Medienmitteilung vom 14. Januar 2015 Schiedsgericht bestätigt Vontobel als Kompetenzzentrum für das Anlagegeschäft von Raiffeisen bis Mitte 2017 – Rolle…
Vontobel und Raiffeisen: Schiedsurteil ergangen 14.01.15 St. Gallen, 14. Januar 2015. Das Schiedsgericht hat gestern sein Urteil im Verfahren Vontobel…