In der Affäre Hildebrand beschliesst das Zürcher Obergericht Grossartiges, findet Hans Geiger. Nämlich: Whistleblowers sind zu schützen und Philipp Hildebrands Tat ist als „moralisch höchst verwerflich“ zu qualifizieren.
Kommentare
Kommentieren
Die beliebtesten Kommentare
-
Leute, denkt doch einmal scharf nach. Glaubt Ihr wirklich, dass Hildebrand für ein paar Dutzen Tausender seine lukrative und prestigebeladene Position riskierte? Im Ernst? Ne, der Hildeschnaps hat noch ganz andere (Options-)Geschäfte gedreht, mit einem viel grösseren Ertrag. – Leider ist einem solchen erhärteten Verdacht nie jemand nachgegangen. – Welche Peinlichkeit dies doch gewesen wäre, wenn eine vom BR im Amt bestellte Person überführt worden wäre. Dies galt es mit allen Mitteln zu verhindern.
-
Sehr gut.
–
Obs nach 5 Jahren noch Wellen schlagen wird, ……ich denke kaum.
Ist das irgendwo in der Tageschau erwähnt worden ?
–
Für Ley immerhin ein Freispruch aller erster Klasse.
Bravo.
–
Und, ….. alle die Dummköpfe die daraus eine Affäre Ley / SVP / Blocher machen wollten sind damit höchstrichterlich auf die Nase gefallen.
–
Blackrock sollte Hildebrandt rauswerfen, wären die moralisch irgendwie Integer.
Aber wir wissen es ja, das sind sie nie und nimmer, der Hildebrandt weiss nun zu viel.-
Fehler…….
ich hab ein Wort vergessen.
–
Zitat :
Für Ley immerhin ein Freispruch aller erster Klasse.
————————-
Es sollte da stehen……Für Ley immerhin ein „moralischer“ Freispruch aller erster Klasse.
–
Denn er wurde ja verurteilt, aber eher pro Forma.
Wie die Richter wirklich gerne geurteilt hätten, sie aber nicht konnten, …….haben sie jedoch sehr gut ins Urteil eingeflochten.
Und das wiederum ist ein moralischer Freispruch für Reto T. und Hermann Ley.
Und das halte ich für viel wichtiger wie die Busse.
-
-
Sie behaupten, ein Richter habe explizit das Verhalten von Herrn Hildebrand als „moralisch höchst verwerflich“. Ich weiss nicht, auf welches Papier Sie Ihre Aussage stützen. Sie zeigen zwar ein Papier in die Kamera, das könnte aber auch einfach ein Fake sein.
Mir ist nur bekannt, dass das Verhalten von Herrn Lei in erster Instanz als „moralisch höchst verwerflich“ bezeichnet wurde, weil ihm Publicity um seine Person näher lag als der ordentliche Weg über die Aufsichtsgremien.-
[…] angesichts der Devisentransaktionen habe zumindest der Verdacht bestanden, dass ein «moralisch höchst verwerfliches Handeln» und damit ein «skandalöses Verhalten» vorgelegen habe, sagte der Oberrichter.
-
@ N.N.
.. was bis jetzt kausal weder erwiesen noch beurteilt wurde. Es gilt daher noch immer die Unschuldsvermutung (der betr. Richter machte keine affirmative Aussage, sondern hat explizit nur auf einen fiktiven Verdacht hingewiesen. Das weiss auch Herr Geiger. ) -
@ Beobachterli……
Zitat :
BeobachterII
29. August 2017 / 08:47
@ N.N.
.. was bis jetzt kausal weder erwiesen noch beurteilt wurde. Es gilt daher noch immer die Unschuldsvermutung (der betr. Richter machte keine affirmative Aussage, sondern hat explizit nur auf einen fiktiven Verdacht hingewiesen. Das weiss auch Herr Geiger. )
———————————–
Beobachterli, …..man könnte ihnen beipflichten, wären wir in einem anderen Kanton.
Aber in einem Linken Kanton wie Zürich, in dem beinahe alle Journalisten Links bis Linksextrem sind, ( siehe Res Strehle und Co. ) In so einem Kanton stehen im Urteil gegen SVP-Ley solche Sätze ……in Sachen Geschäftsgebaren eines SNB Hildebrandt, für mich ist das eine Sensation.
Denn auch die Richterschaft Zürichs ist zu grössten Teilen Linksorientiert.
Zudem hat man in der Affäre faktisch versucht, Hildebrandt zu einem Helden des Widerstandes gegen die SVP hochzustilisieren.
Denn gegen Rechts ist alles erlaubt.
–
Ich kann mich an die Kommentare in den Zeitungen damals erinnern.
Realitäten galten nichts, Emotionen und Willkür aber zählten als Fakt.
Für alle diese muss das Urteil als 1A-Niederlage gelten. -
@BeobachterII:
Dass Sie überhaupt noch tippen können, so weit wie Sie im Rektum von Hildebrand stecken… -
@ wakeup
Ihre rektale „Argumentation“ entstammt dem Rektum jener Partei, die Hildebrand aus politischen Gründen mit einer bis heute kausal unbewiesenen Story aus dem Amt geschmissen hat.
-
-
Beachtlich ist, dass ein Gericht gegen die SNB entscheidet (genauer gesagt gegen deren höchsten ehemaligen Exponenten).
Dennoch ist das „epochal“ und es lässt Hoffnung aufkeimen, dass diesem Institut, welches sich diktatorisch gebärdet, die Flügel endlich gestutzt werden.
Sollte das Eigenkapital der SNB einmal negativ werden, so dürften noch schwerwiegendere Gerichtsfälle auf die SNB und deren Bankrat zukommen. Denkbar wäre z.B. eine Klage gegen SNB-Chef Jordan, weil er behauptet hat, die Kreditgeber der SNB seien bei negativem Eigenkapital der SNB nicht schlechter gestellt als bei positivem Eigenkapital der SNB.
Wie werden die Banken reagieren, wenn sie grosse Wertberichtigungen auf ihren SNB-Guthaben vornehmen müssen und ev. deswegen selber Konkurs gehen? Und das, obwohl SNB-Chef Jordan verischert hat, dass sie bei negativem Eigenkapital der SNB keine Wertberichtigungen werden vornehmen müssen (steht im Vortrag von Herrn Jordan und stand auch so auf der home page (iconomix) der SNB, was jetzt gelöscht wurde von der SNB).
Marc Meyer
-
Hans Geigers Haltung kann man voll zustimmen. Blenden wir zurück: Hildebrand nutzt sein Wissen, um ein Insider-Geschäft zu tätigen. Ertappt, streitet er es zuerst ab uns schiebt es seiner damalige Frau zu. Daraus kann man schliessen, dass er sich sehr sicher fühlte. Erst als Beweise für sein schuldhaftes Verhalten präsentiert werden, gibt er es zu. Warum konnte er das? Weil er sicher war, den Schutz der damaligen Bundesrätin Widmer-Schlumpf zu geniessen. Und so war es, denn Widmer-Schlumpf hat sogar, nachdem sie die Tatsachen kannte, ihn noch in der freitagabendlichen „Arena“ beim Schweizer Fernsehen in Schutz genommen und als unschuldig erklärt. Warum verhielt sich diese Karrieristin, die sonst strikte darauf bedacht war, keine Fehler zu machen, die ihren politischen Plänen schaden konnten, dermassen unvorsichtig? Hat sie sich so sicher gefühlt, weil ihr damals von den sonst so auf Anständigkeit Erpichten ihre verräterischen Handlungen Polit-Kollegen wie Regierungsrat Peter Aliesch in GR und sogar Bundesrat Christoph Blocher gegenüber verziehen worden sind? Oder spiel starke Sympathien hier ein Rolle? Beachtenswert auf jeden Fall ist beim Fall Hildebrand, dass man Widmer-Schlumpfs unwahre Bekräftigung, Hildebrand sei unschuldig, so leicht glauben wollte.
Nun haben, trotz der Schuldminderung durch das Züricher Obergericht, zwei aufrechte Bürger den Schaden, weil sie ganz im Sinne der noch redlichen Schweizer gehandelt haben. Vielleicht hätte sie ein etwas taktisch klügeres Vorgehen vor Schuld und Strafe geschützt. Immerhin, es sei ihnen gedankt für ihren Mut, eine Sache in Ordnung gebracht zu haben, die in Ordnung gebracht werden musste. Es galt, wiederum eine Politintriege, im Stil ähnlich wie damals die Abwahl von Bundesrat Blocher, offen zu legen.
-
-
Scheint in der Schweiz übliches Verhalten von Spitzenkräften der Wirtschaft zu sein:
http://www.handelszeitung.ch/management/der-tiefe-fall-von-top-sanierer-hans-ziegler-1430025
Gab es früher so auch in der sog. Deutschland AG.
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland_AG
Wieviel ähnliche Formen der privaten Bereicherung blieben bisher unentdeckt?
-
-
Danke Herr Dr. Geiger, ich sehe das auch so und bin schon enttäuscht, dass es die Gerichte benötigt, um gewisse Banker wieder auf den richtigen Weg zu bringen. Ja, es ist teilweise ein epochales Urteil, ich vertrete jedoch immer noch die Meinung, dass Compliance Officer in einer Gesellschaft totale Unabhängigkeit (auch vom Verwaltungsrat und das ist zentral) haben müssen, um sich persönlich oder anonym in schweren Fällen an die Justiz zu wenden und damit auch den Verwaltungsrat übergehen dürfen. Whistleblowing darf nur ein Ausnahmefällen gerechtfertigt sein, denn das Risko, dass das gegenseitige Vertrauen in einem Unternehmen unnötigerweise massiv belastet wird oder das Unternehmen unberechtigterweise aufgrund eines solchen Vorfalls untergeht, ist einfach zu gross und deshalb ist Whistleblowing nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt, aber dann eben konsequent. Das letztere geschah am Zürcher Obergericht leider nicht!
-
Der verurteilte Systemprofiteur meint also, dass bla bla bla………
u.a. „um gewisse Banker wieder auf den richtigen Weg zu bringen…“ – Realsatire pur! -
@ Rudolf Elmer………….
–
Sind SIE der Elmer, oder verwenden sie nur dessen Namen als Nick ?
Sollten Sie Rudolf Elmer sein, würde ich vorschlagen sich der Diskussionen hier zu enthalten, denn für mich sind sie kein Wistleblower, sondern nur ein……
-
-
Man stelle sich vor, Alan Greenspan hätte vor der Ankündigung des QE privat in Devisen gehandelt und USD gegen EUR oder Yen getradet; der Aufschrei wäre gigantisch und nicht aufzuhalten gewesen, und der Reputationsschaden für das FED gewaltig! Zu Recht!
Die Tatsache allein, dass das Ganze noch über das Konto seiner Frau lief (mit allen Dementi und Verharmlosungsversuchen), lässt eindeutig drauf schliessen, dass Obergeck Ph.H. genauestens wusste, dass er damit eine Linie überschritt.
Nur ist einem alles verziehen, wenn man es schafft, in so einem Fall irgendwie Ch. Blocher in die Affäre zu involvieren und sich gegen diesen zu positionieren. Obwohl sogar Micheline Calmy-Rey ganz klar sagte, ihr damaliger BR-Kollege hätte das einzig Richtige getan, nämlich sich an sie zu wenden und ihm sei absolut nichts vorzuwerfen.
Willkommen in der Schweiz! -
Der Schutz der Whistleblower sollte demnach gesetzlich festgeschrieben werden. Aber da wehren sich die Bürgerlichen dagegen. Denn schon nach dem Freispruch von Herrn Blocher in der Causa Hildebrand wurde klar, dass das Bankgeheimnis offenbar zur Deckung von vermuteten Insidergeschäften nicht mehr relevant ist. Da können sich einige Finanzexponenten in der Politik auf etwas gefasst machen. Allerdings fehlt weiterhin eine klares diesbezügliches höchstrichterliches Urteil. Von einem „epochalen Urteil“ kann daher erst gesprochen werden, wenn auch das Bundesgericht die Sichtweise des ZH Obergerichts übernimmt.
Herr Lei hat jedoch von Anfang an den Weg über die mediale Aufmerksamkeit seiner Person vorgezogen. Das Gericht hat diesbezüglich klar die Meinung vertreten, dass der Whistleblower zunächst die institutionellen Möglichkeiten ausschöpfen solle; also den Weg über Aufsichtsbehörden. Herr Lei hat dies nicht überzeugend versucht. Ihm lag Publicity und Selbstdarstellung wohl näher als der Weg über die SNB-Aufsichtsinstanzen. Zumal er von Anfang an wusste, dass er bei seinen SVP-Kollegen auf offene Ohren stiess; da diesen die Fixierung eines Mindestkurses von Anfang an ein Dorn im Auge war. Daher war diese story ein gefundenes Fressen, um einen unliebsamen SNB-Chef loszuwerden.
-
Folgende Aussage ist unzutreffend: „Herr Lei hat jedoch von Anfang an den Weg über die mediale Aufmerksamkeit seiner Person vorgezogen.“
Richtig ist: Lei hat sich nicht an die Öffentlichkeit gewandt – im Gegenteil: er wandte sich an eine (möglicherweise die falsche) Aufsichtsinstanz. Lei wurde dann aber vom damaligen Bankratspräsidenten geoutet.
-
@ Hans Stark
Ihre Version ist nicht gemäss den Ausführungen. Präzis wäre, dass Herr Lei mit Hilfe von Herrn Blocher den Weg zu Weltwoche-Köppel geebnet bekam.
An welche Aufsichtsinstanz hat er sich denn gewendet? Und wer hat ihn geoutet? – Sie scheinen hier etwas zu verwechseln.
Aber wenn Sie mehr wissen, dann bitte outen Sie dies doch hier konkreter. -
@ hans Stark….. Richtig.
–
@ Beobachter II
Nein, es sind nicht die Bürgerlichen die sich gegen Transparenz wehren, sie schützen das Bankgeheimnis weil es immer schlecht war wenn Sozilisten genau wussten was die Bürger alles haben.
Zudem wollen Linke immer nur dann Transparenz wenn es um Steuerertrag geht oder wenn sie die Finanzierung der SVP einsehen wollen.
Sobald aber ihre Exponenten einmal Offenlegen sollten, mauern die seit eh und jeh. -
@ Beobachter…..
–
Als Alt-Bundesrat des Justizdepartementes halte ich den damaligen gang zu Blocher für den einzig richtigen.
–
Hätte er den Weg zu Widmer Schlumpf angetreten, was wäre da passiert….. NICHTS vermutlich.
Und bei einem SP Bundesrat, noch weniger wie NICHTS, die hätten sofort auf die Verteidigung Hildebrandts geschaltet, blind ohne Faktenwissen.
Erfolgversprechend war nur der Gang zu Blocher …….und der ist ja nicht sofort bei der Weltwoche vorstellig geworden, sondern versuchte es erst mit Bundesrätin Calmy-Ray.
Das Resultat kennen wir………..
Am Schluss gab es nichts anderes wie das veröffentlichen in der Weltwoche, sonst wäre das vertuscht worden. -
@ Walter Roth
…. und genau darum müssen whistleblower-Aktivitäten gesetzlich geregelt werden. Im übrigen auch im Verhältnis zum Bankgeheimnis. Darum geht es eben auch. Darüber ist hier aber kein Kommentar zu finden.
Herr Geiger irrt, wenn er meint, dass durch dieses Urteil das Bankgeheimnis für Whistleblower aufgehoben worden sei. Präjudizierend kann dies erst das Bundesgericht in seiner Rechtssprechung festlegen.
-
-
Sage nicht alles, was du weißt,
aber wisse immer, was du sagst.Matthias Claudius
* 15. August 1740 † 21. Januar 1815
Der Schutz der Whistleblower sollte demnach gesetzlich festgeschrieben werden. Aber da wehren sich die Bürgerlichen dagegen. Denn schon nach dem…
@ Hans Stark Ihre Version ist nicht gemäss den Ausführungen. Präzis wäre, dass Herr Lei mit Hilfe von Herrn Blocher…
Hans Geigers Haltung kann man voll zustimmen. Blenden wir zurück: Hildebrand nutzt sein Wissen, um ein Insider-Geschäft zu tätigen. Ertappt,…