Gerichte lassen sich von Presseartikeln, in denen angeblich erfahrenste Strafrechtsexperten im Land, „die am Rande in die Untersuchungen“ involviert waren (wie, erfahren wir leider nicht; somit kennen wir auch die konkrete Interessenlage nicht und deshalb ist Vorsicht angebracht), nicht beeindrucken.
Gerichte sehen es als das, was es in Tat und Wahrheit ist: ein Versuch der Manipulation und der Beeinflussung durch öffentliche Stimmung. Sie ignorieren es.
Strafgerichte entscheiden nicht aufgrund solcher Stimmungsbilder. Sie entscheiden aufgrund der Akten, sie stellen Fragen, zum Beispiel, ob die Anklageschrift genügt, ob der Sachverhalt so wie angeklagt erstellt beziehungsweise bewiesen ist und ob und welche Straftatbestände erfüllt sind.
Ein Gericht prüft, ob die Verfahrensregeln eingehalten wurden und hört selbstverständlich der Verteidigung zu und zieht deren Argumente in Erwägung. Das Strafprozessrecht bestimmt zusammen mit dem Strafgesetzbuch das Vorgehen.
In der Presse gibt es das trial by public opinion, an einem Gericht jedoch nicht. Öffentliche Vorverurteilungen können bei der konkreten Strafzumessung ein Thema sein, öffentliche Freisprüche oder Schönfärbereien sind heisse Luft und spielen keine Rolle. Lesen Sie es am besten nicht.
Auch für die Strafzumessung gibt es Vorgaben im Gesetz sowie aufgrund der Praxis des Bundesgerichts. Es sind Tat- und Täterkomponenten zu benennen, zu berücksichtigen und zu bewerten.
Konkret: Soeben war Herr Vincenz und ein allfälliger Freikauf durch Wiedergutmachung das Thema im Wirtschaftsteil eines Blattes, das nicht zum Boulevard zählt. Im Beitrag wurden, angeleitet eben durch die unbekannte Expertenperson, dargelegt, dass der ehemalige Bankchef sich freikaufen kann.
Nur wurde – das ist bemerkenswert – unterlassen, die allererste und unabdingbare Voraussetzung dafür zu nennen: Herr Vincenz müsste nämlich anerkennen, dass er einen Normbruch begangen hat. Das ist gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung die unverzichtbare Voraussetzung für die Anwendung des fraglichen Artikels 53 des Strafgesetzbuchs.
Das heisst, Herr Vincenz müsste die ihm vorgeworfenen Taten anerkennen mit den ganz konkreten Tatbestandselementen. Es würde also nicht genügen, wenn er bloss sagen würde, er gäbe zu, in irgendeiner Weise falsch gehandelt zu haben.
Also: Die Gretchenfrage lautet somit eigentlich: Gesteht er oder gesteht er nicht.
Sodann finden wir im Zeitungsbeitrag auch noch gleich einiges zur vermutlichen Strafe. Darüber ernsthaft sich zu äussern, verbietet sich, wenn man die Akten und die Beweislage nicht genau kennt.
Es wird anhand der bisher öffentlich bekannten Vorwürfe suggeriert (aha: wie bekannt und wem? Der nicht genannte Experte ist doch ein Insider), es gäbe noch eine bedingte Strafe, also eine solche bis zu 24 Monaten.
Dass eine Deliktsmehrheit besteht, was strafverschärfend ist, dass der Deliktsbetrag ein Parameter ist, der bei Vermögensdelikten stark ins Gewicht fällt, dass die Beweggründe für die Tat näher betrachtet werden müssen – davon nichts.
Reine Spekulation, reine Manipulation. Lassen wir doch die Strafverfolgungsbehörden arbeiten. Der Strafprozess wird ja öffentlich sein.
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Die beliebtesten Kommentare
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Schweiz, 2019: Alle Menschen sind gleich, manche sind gleicher.
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Die Schweizer Justiz ist durchdrungen durch die Freimaurerei, von wegen nicht befangen, wo lebt die Dame mit solch einem Umfang von Unkenntnis und Naivität?
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Frau Prof. Roth: Weshalb versuchen Sie hier was zu widerlegen, was gar keiner bestreitet. Weshalb untersagen Sie anderen das, was Sie sich hier aber für sich selbst herausnehmen. Weshalb erklären Sie uns etwas zu unbedarft die Funktionsweise der Strafjustiz, obwohl Sie – Irrtum vorbehalten – selber nie als Richterin tätig waren?
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Weil Frau Roth kompetenter ist als der Hammer
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Sie irren sich hammermässig. Frau Prof. Roth ist seit 2000 Richterin am Strafgericht des Kantons Basel-Landschaft und seit April 2010 dort Vizepräsidentin.
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OK. Frau Roth ist sogar Strafrichterin. Bin jetzt noch mehr erstaunt über ihren Lehrbüchliaufsatz.
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Danke Frau Professor Roth für diese klärenden Worte! Lassen wir die Behörden ihre Arbeit machen, damit sich Herr Vinzenz einem Gerichtsverfahren stellen kann.
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PV wird frei kommen, vielleicht mit einer Zahlung, aber er wird frei kommen. Wer glaubt, wir hätten einen Rechtsstaat, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.
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…und der Schraubenzieher Schrauben zieht…
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Natürlich wird Pierin Vinzenz korrekt vor Gericht gestellt und ebenso korrekt beurteilt. Wer davon nicht überzeugt ist, darf auch nicht mehr wählen gehen. Gibt auch wieder mehr Freizeit.
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Schäme Dich NZZ, einen solchen Mist zu veröffentlichen.
Schickt bitte den Verfasser in die Nachhilfestunde.
Danke Frau Roth für die Richtigstellung!-
Absolut richtig, was die Juristen-Eier meinen. Zur NZZ: Kann man sie innenpolitisch überhaupt noch als unabhängig wahrnehmen?
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In den Augen der St. Galler Kaffeerunde ist die grob tendenziöse NZZ bald ähnlich abgrundtief gefallen wie deren vor dem baldigen AUS stehenden einstiger Ableger St. Galler „Tagblatt“…
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Danke!
Dann können wir uns also nicht bereits jetzt empören …
Das bringt aber verschiedene Kommentatoren durcheinander. Auch ich muss demnach heute den Tagesablauf umplanen.
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Sehr geehrte Frau Prof. Roth, es ist sehr schön zu lesen, was Sie da über die Gerichte schreiben nur habe ich in der „Causa Elmer“ Schweizer Bankgeheimnis mehrfach (über 70 Beschwerden geführt) total andere Erfahrungen gemacht. Entlastende Umstände werden ignoriert und belastende Umstände systematisch in den Vordergrund geschoben. Schlampig und schludrige Arbeit der Strafverfolgungsbehörden geschützt. Na ja, man kontrolliert sich ja selbst und richtet auch noch selbst über die Berufskollegen, heisst, „Unabhängigkeit“, was nur lächerlich ist!) Unsere Strafjustiz zumindest in der „Causa Elmer“ ist einfach politisch gefärbt und wäre in einem Rechtsstaat kriminell! In der Strafjustiz fehlt es ganz grundsätzlich an einer Fehlerkultur, um die Richter zu Göttern zu machen. Uebrigens die Zürcher Strafjustiz, die ich bestens kenne, ist einfach nur der verlängerte Arm der Politik und der Finanzwelt, ansonsten hätte man in meinem Fall nie und nimmer die kriminellen Kunden unter den Schutz des Schweiz. Bankgeheimnis gestellt, Steuerhinterziehung und -betrug zulasten des Schweizer Steuerzahlers nicht untersucht usw.
Natürlich wird der juristische Teil der „Causa Elmer“ todgeschwiegen, aber das ist einmal mehr ein Qualität der Schweizer Strafjustiz und der Schweizer Presse. Finanzielle. politische und persönliche Interessen stehen über allem auch dem Gesetz, auch wenn man damit ein Kind in den Selbstmordversuch drängt! Schade, aber auf dies Art und Weise verludert das Rechtssystem noch mehr und verliert Glaubwürdigkeit (z.B. Freikauf HSBC Schweiz für 40 Mio betreffend Beihilfe und Geldwäscherei).
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Die Causa wird politisch entschieden und unsere bürgerliche Machtelite mit der SVP zuvorderst, findest es ist nun genug Transparenz und der Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden, Leute, die enorm gierig waren als Chefs ihren Arbeitgeber zu schröpfen, noch weiterhin zu verfolgen. Es könnte ja einem selber treffen.
Nein, wir leben in den besten aller Welten und es geschieht zu unserem Besseren, wenn die grossen Chefs unserer Schweizer Konzerne ohne Leistungsausweis ihren Arbeitgeber nutzen. Schliesslich könnten ja die Konzerne sogar Bankrott gehen und dies geschieht nachweislich selten.
Seien wir also froh, dass sie ihren Arbeitgeber am Leben lassen und sich die Aktien gerade nicht zu Non-Valeurs entwickeln. -
Sehr geehrte Frau Prof. Roth,
ich schätze Ihre Ausführungen im Regelfall sehr und sicher wäre!es so, wenn Sie da sässen (hope so) aber auch meine Erfahrung mit dem Schweizer Justizsystem ist eine gänzlich andere. Ohne zu tief einzusteigen, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist mal ein kurzer Abriss.
Lassen Sie mich nachstehende Person als Narzisst betiteln.
– Narzisst führt drei Unternehmen, jeweils mit mehreren Angestellten.
– Narzisst ist aber nirgends im Handelsregister eingetragen, sondern stellt Geschäftsführer ein.
(jaja es gibt eine Holding irgendwo in irgendeinem Steuerparadies)– Narzisst behält aber volle Kontrolle über ALLE Finanzen also Zahlungen, Rechnungen an Kunden, Gehaltszahlungen und… und…und…
Das geht sehr viele Jahre „gut“, da der Narzisst natürlich ein sehr guter Kommunikator, Charmeur und Lügner ist und sich dessen was er da im Hinterstübchen anrichtet gar nicht gewahr ist. Dazu immer wieder fähig ist brennende Feuer mit Umschuldungen zu löschen.
An einem schönen Frühlingsmorgen im Jahr 2017 platzt die Bombe trotzdem. Ausgerechnet einem der kleinsten Kunden ( dem Blumenlieferanten) platzt der Kragen und bringt Unfassbares ins Rollen. ( Ps: Monsieur Narzisst hat natürlich auch immer alle Post abefangen)
– Banken betrogen
– Kunden massiv betrogen
– Geschäftspartner massiv betrogen
– Bilanzen gefälscht
– Angestellte massiv betrogen. Gefakte Gehaltsabrechnungen ( nie wurden Pensionskassengelder, Sozialversicherung, Quellensteuer etc.) gezahlt. Es stand zwar offiziell auf den Payslips wurde aber nie abgeführt.
– geprellte Hotels
– geprellte Freunde (der Narzisst macht auch davor nicht halt)und so weiter und so fort. Die Liste ist sehr lang.
Narzisst kommt in Untersuchungshaft ( die Kommissare, das Betrugsdezernat sowie das Amt für Wirtschaftsdelikte in Zürich haben HERVORRAGENDE Arbeit geleistet. Und ich weiss nicht wie viele Stunden sehr viele Menschen dort sassen um auszusagen, das Puzzle zusammenzusetzen, Beweise zu liefern etc. Sogar die IT Forensik wurde bemüht. Es ist also ALLES nachweisbar und erwiesen.
Narzisst kommt für 14 Tage in Zürich in U-Haft. Gesteht ein bisschen, heult ein bisschen, zeigt sich ein bisschen reumütig ( wie Narzissten halt so ticken) und seit diesem Zeitpunkt ist das grosse Warten angesagt.
NICHTS PASSIERT. Die offizielle Verhandlung und Anklage wird seit Herbst 2017 von Quartal zu Quartal verschoben. Die Staatsanwaltschaft ist genervt, wenn man sich erkundigt wann denn nun was passiert.
Klagen vor dem Arbeitsgericht wegen ausstehender Zahlungen scheitern (obwohl persönlich von Herrn Narzisst als Lohnsicherheit unterschrieben), da als Person nie im Handelsregister eingetragen.
Und Herr Narzisst ( übrigens ein waschechter Schweizer 😉 hat summa summarum 6 Millionen Schulden / Verbindlichkeiten angehäuft ( aber er hat ja die Unternehmen nie offiziell geführt), man sagt mir ( ich lebe nicht mehr in CH) , dass er nach wie vor fröhlich mit seinem schicken Oldtimer durch Zürich kutschiert, nach wie vor in seiner Villa am See lebt und auf unfassbare Weise und nachweislich einen Job in einer Führungsposition bekommen hat.
Diese Geschichte ist KEIN Einzelfall. Ich habe sie oft genug in verschiedenen Variationen gehört. Die Polizei macht hervorragende Arbeit, sind genau, interessiert daran alles aufzudröseln und exakt in dem Moment in dem es weiter an die Staatsanwaltschaft geht PASSIERT NIX. Aus was für Gründen auch immer.
Sagen darf man/sollte man öffentlich nichts, da das Verfahren ja noch läuft, machen kann man auch nichts, fragen soll man nicht. Der Narzisst generiert Geld, zahlt aber null komma null Cent zurück, da ja noch kein Urteil gesprochen.
Da stimmt doch was ganz gewaltig nicht im System. Und ich betrachte das was ich erlebt habe aufgrund vieler ähnlich gelagerter Geschichten nicht als Einzelschicksal.
Und so manchem, incl. mir, juckt es gewaltig in den Fingern öffentlich Namen zu nennen.
Dieses Geklüngel in Zürich ist erschreckend. Und das man es zulässt, dass solche Betrüger weiterhin Champagner saufend in ihren Villen am See hocken anstatt für ihren Dreck gradezustehen ist kein gutes Signal an ehrliche Menschen.
=======Und wegen all dieser „kleinen“ und grossen Dinge ist ein Blog wie dieser hier von immenser Bedeutung. Auch wenn die Wortwahl einem manchmal nicht gefallen mag. Ohne investigativen Journalismus würden wir alle noch mehr betrogen werden. Egal in welchem Land.
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Ich kann Ihren Fall nicht kommentieren, da ich ihn nicht kenne. Nach meiner Erfahrung funktioniert der Schweizer Rechtsstaat jedoch vergleichsweise sehr gut. Auch bei Organhaftung – den Fall, den Sie u.a. beschreiben – greifen die Gerichte nach der Verschärfung der entsprechenden Gesetze durch, unaghängig von Rang, Namen, oder Schein. In den seltesten Fällen gelangen diese Prozesse jedoch in die Medien.
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Geschätze Headhunterin
(…)und exakt in dem Moment in dem es weiter an die Staatsanwaltschaft geht PASSIERT NIX. Aus was für Gründen auch immer(…)
Das ist ganz einfach: Die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwaltschaft_(Deutschland)#Weisungsgebundenheit
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/staatsanwaltschaft-richter-fordern-abschaffung-des-weisungsrechts-13735928.html -
Schade, dass Sie die Namen nicht nennen können. Ein italienischer Politiker (Giovanni Giolit,gest. 1928) sagte: Für Feinde wird das Recht angewendet für Freunde wird es interpretiert. Zu gut Deutsch: Die Grossen (Freunde) lässt man laufen und die Kleinen (Feinde) hängt man. Das scheint systemimmanet zu sein. Das Freispruch von alt Bundesrätin Kopp lässt grüssen, getreu dem Motto: was nicht sein darf kann nicht sein.
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@Bürger: das Bestreben ist ja gar nicht in die Medien zu gelangen ( das ist eher die Wut 🙂 – das Bestreben ist Fairness und Gerechtigkeit wieder herzustellen und ja, ich hätte auch gerne meine knapp 20.000 CHF die mir geschuldet werden. Schon alleine, weil ich NULL Reue sehe.
@Informatiker: danke für den Artikel. Gilt also auch für CH ?
@Mirkol: noch nicht.
Übrigens noch ein kleines „Bonbon“ am Rande. Um ÜBERHAUPT irgendwelche geartete Infos zu bekommen ( Arbeitsgericht, Termine etc.) musste ich doch tatsächlich nach meinem Wegzug aus CH eine Schweizer Adresse eines Freundes angeben. Da weder eine Mail geschrieben wird, noch Post ins Ausland versendet wird oder kurz angerufen wird.
Das heisst als Gläubiger, Zeuge ist man in permanenter Bringschuld und dauerbeschäftigt damit nicht einfach alles in Vergessenheit gerät ( das mag subjektiv sein )
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Eine saubere Auslegeordnung. Ist nötig bei den berechtigten Zweifeln über das allein tatsachenbezogene Handeln und Urteilen der Gerichte in der Schweiz.
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Danke!
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@ Headhunterin
Ich zitiere aus https://www.ur.ch/gerichte/68, Teil Staatsanwaltschaft:
(…)Die Staatsanwaltschaft besteht aus dem Oberstaatsanwalt, dessen Stellvertretung und den Staatsanwälten und Staatsanwältinnen. Der Oberstaatsanwalt ist für die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs im Kanton verantwortlich. Er leitet die Staatsanwaltschaft und vertritt diese gegen aussen. Er ist den Staatsanwälten und Staatsanwältinnen gegenüber weisungsberechtigt und hat deren Einstellungs- und Nichtanhandnahmeverfügungen bei Verbrechen und Vergehen zu genehmigen.(…)
Noch etwas: Die Staatsanwälte in der Schweiz gehören nicht nur der Exekutive sondern gleichzeitig der Judikative an. Sie können Ermittler UND Richter in einer Person sein (Strafbefehle!). Nennt sich Inqusitiuonsverfahren. Gewaltenteilung? *Kicher* Natürlich können Sie sich gegen einen Strafbefehl wehren: Es wird sie eine Stange Geld kosten.
Es gibt in der Schweiz auch noch andere Institutionen welche von sich aus Bussen oder Strafen verhängen können, z.B. Strassenverkehrsämter oder das BAKOM.
Rechtssicherheit gibts hier vorallem gut vernetzte Akteure. Die haben Sicherheit vor Rechtsverfolgung.
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@Informatiker
vielen Dank. Sehr interessant und aufschlussreich.
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Sollte Frau Roth’s Rechtslage zutreffen, so bleibt die Justiz glaubhaft.
Sollte es zu einem Freikauf kommen, so ist die Schweizerjustiz in 2 Klassen geteilt
VIP Urteile und rechtliche Urteile
Dann hat die Schweiz eine Nustiz nach Modell afrikanische und lateinamerikanische Staaten
NZZ stehen Sie imSilde vin Pietin Vincenz? -
Frau Prof. Monika Roth
Ales blablabla und Sie wissen es besser ! Das ist reine Theorie = In der Praxis ist die Schweizer Justiz völlig versifft, versaut und verkorrumpiert = Da wird Politik mit anderen Mitteln betrieben = Das bestätigen einige ex Bundesrichter öffentlich !
Hier die Kronzeugen:
3. https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Das-Ansehen-der-Justiz-leidet/story/31843203
Merke: Die Schweiz ist kein Rechts-Staat und war es vermutlich noch nie !
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Schon mal darüber nachgedacht, dass der Experte auf der Seite der Verteidigung am Prozess beteiligt war, z.B. als (Mit-)Gutachter? Da wird via „seriöse“ NZZ der Boden dafür weichgemacht, dass eine solche Lösung von der Oeffentlichkeit akzeptiert wird (auch eine Voraussetzung für den „Deal“: geringes Interesse der Oeffentlichkeit an einem Prozess). Denn wenn PV die Wahl zwischen schwedischen Gardinen und einem Zivilprozess in Kombination mit der Bezahlung derjenigen Summe, welche ihm in selbigem Prozess drohen würde hat, dann ist klar, welches Ergebnis er vorziehen wird. Zumal er dank der U-Haft weiss, was ihm blüht.
Für den Staatsanwalt wäre es eine Risikominimierung betreffend Prozessniederlage, für PV eine Optimierung der wirtschaftlichen Situation in Kombination mit einer „aus dem Gefängnis Karte“. Bei einem Schuldeingeständnis wäre auch die Oeffentlichkeit in beiden Fällen entlastet: Es würde weder (bei einem Freispruch) eine Haftentschädigung noch (bei einer Verurteilung) Haftkosten für einen „VIP-Insassen“ anfallen.
Ob eine bedingte -oder gar vollzogene- Haftstrafe der Oeffentlichkeit und/oder der „Gerechtigkeit“ etwas Gutes tun würde, das ist eine rein philosophische Frage. -
In einem mir bekannten Fall geschah Folgendes:
– Nachdem der Staatsanwalt allen Verteidigern mitgeteilt hatte, dass er Anklage erheben wolle, rief ein Verteidiger an und empfahl dem Staatsanwalt, er solle seine E-Mail kontrollieren: die Oberstaatsanwaltschaft befahl Verhandlungen mit den Beschuldigten bei der Oberstaatsanwaltschaft.
– Genau solche Kuhhändel hatte die Oberstaatsanwaltschaft ein halbes Jahr zuvor abgelehnt. Weil das Strafverfahren kein Verfahren der Oberstaatsanwaltschaft war, sondern eines der Staatsanwaltschaft, war der Befehl unrechtmässig und blockte der Staatsanwalt zunächst.
– Als er einwilligte, ging es nur ein paar Tage, bis die betroffene Bank zwei Lehrstühle spendierte (Medienmitteilungen).
– Der Staatsanwalt machte zur Bedingungen, dass seine Sekretärin die Verhandlungen protokolliere, denn es war ja sein Verfahren. Die Oberstaatsanwaltschaft verbot das.
– Dann begann die Propaganda: In den Medien hiess es, es gehe darum erpresserische Forderungen des Staatsanwaltes abzuwehren. Und so weiter und so fort.
– Weil der Staatsanwalt weiterhin Anklage erheben wollte, prüfte ein von der Oberstaatsanwaltschaft eingeschalteter Fachmann das Verfahren und die Beweislage und kam zum Ergebnis, dass alle Beschuldigten höchstwahrscheinlich verurteilt würden. Die Oberstaatsanwaltschaft stritt es zunächst ab, doch gab es der Fachmann schriftlich.
– Am Freitag nach der Gerichtsverhandlung gab der Justizdirektor ein Interview, worin er über das Verfahren herzog.
– Und so weiter und so fort. Alle wurden freigesprochen. Teilweise ohne ein Wort der Begründung.
– Der Staatsanwaltschaft erhob Berufung. Die Oberstaatsanwaltschaft prüfte seine Berufungs-Beanstandungen einlässlich, verlangte da und dort Verbesserungen und genehmigte sie schliesslich.
– Hierauf verfügte ein Oberrichter, die Berufungsbeanstandungen seien sehr schlecht, man solle dem Staatsanwalt den Fall wegnehmen. (Derselbe Oberrichter war vom Bundesgericht mehrfach in den Ausstand versetzt worden, weil er Berufungskläger unter Druck gesetzt hatte. Im krassesten Fall tat er es wieder und erklärte anschliessend seinen Ausstand.)-
Genau so korrupt geht es in der Schweiz zu und her.
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Kennen sie die StPO, Frau Roth,ä? bei einem abgekürzten Verfahren, neudeutsch „Deal“ hat das Gericht beinahe nichts, die Öffentlichkeit rein gar nichts zu sagen.
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falsch – gericht muss den allfälligen deal prüfen und genehmigen.
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Die NZZ, zum (in vielfacher Hinsicht) unseriösen Manipulationskäseblatt verkommen.
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Algebra in der NZZ
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Man nehme und stehle während 10 – 15 Jahren angenommen eine Summe von CHF 19 – 24 Mio. aus unrechtmässigen Transaktionen zulasten eines oder mehrerer Arbeitgeber(s).
Der Teufel will, dass die Missetaten – eine um die andere – ans Tageslicht kommen. Pech gehabt.
Die stets hehre schweizerische Gerichtsbarkeit offeriert, angeleiert durch eine mit allen Wassern gewaschenen Verteidigung, eine Ablass-Lösung im Umfange von CHF 1 – 2 Millionen.
NZZ – Resultat: Es hat sich doch gelohnt.
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Am Ende des Tages wird es nur noch darum gehen, wie hoch die Haftentschädigung ausfällt.
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Bananenrebpublik Kuhhandel. Nichts anderes wäre das.
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Die NZZ, zum (in vielfacher Hinsicht) unseriösen Manipulationskäseblatt verkommen.
Algebra in der NZZ ------------------------------------------------------- Man nehme und stehle während 10 - 15 Jahren angenommen eine Summe von CHF 19…
Am Ende des Tages wird es nur noch darum gehen, wie hoch die Haftentschädigung ausfällt.