Der „Herr mit den sexuellen Anzüglichkeiten“: Dieser Ausspruch in einem Mail einer HSG-Professorin über einen Ex-Assistenten der Universität hat nun zu einem Schuldspruch geführt.
Das Strafgericht in Dietikon (ZH) urteilte nämlich am 1. April gegen die hochrangige Wissenschaftlerin für Personalwesen. „Die Beschuldigte ist schuldig der üblen Nachrede“, hält es fest.
Strafmass sind 15 sogenannte Tagessätze zu je 330 Franken. In Rechnung gestellt wird vorerst nichts, die Verurteilte erhält die Strafe auf Bewährung; Probezeit: 2 Jahre.
Das Urteil beendet einen Fall, den die Behörden von St.Gallen und Zürich nicht an die Hand nehmen wollten. Die Untersucher sahen keinen Grund, Strafrechtliches zu vermuten.
Der Ex-Assistent liess nicht locker. Er klagte auf Rechtsverzögerung. Und erhielt Recht.
Das Obergericht des Kantons Zürich im Sommer 2018 und auch das Bundesgericht im Herbst 2019 hätten eine „Rechtsverzögerung festgestellt“, schreibt das Bezirksgericht Dietikon im Urteil.
Es habe aber keine „Verletzung des Beschleunigungsgebots“ gegeben.
Die strafrechtliche Verurteilung der Professorin am renommierten Arbeitsinstitut ist ein nächster Schlag für die HSG.
Die Hochschule war zuvor bereits durch Spesen- und andere Skandale in die Schlagzeilen geraten.
Trotzdem sieht die Elite-Universität keine Veranlassung, im Fall der Professorin Massnahmen zu ergreifen.
Der ehemalige Mitarbeiter des Instituts für Arbeit und Arbeitswelten habe das Institut „bereits Ende Mai 2016 verlassen“, meint ein Sprecher.
„Dieser hat gegen Prof. Dr. … im Kanton Zürich eine Strafanzeige wegen Ehrverletzung eingereicht. Eine gleichlautende Strafanzeige des ehemaligen Mitarbeitenden gegen (eine zweite Professorin) wurde im Kanton St.Gallen mit einer rechtskräftigen Nichtanhandnahmeverfügung abgeschlossen.“
Bei der anderen Professorin handelt es sich um eine Kollegin der jetzt verurteilten Professorin innerhalb des HSG-Arbeitsinstituts. Der Sprecher führt weiter aus:
„Der Universitätsrat hat sich im April 2019 über den Sachverhalt in Kenntnis setzen lassen. Aufgrund der Sachlage bestand für den Universitätsrat keine Veranlassung, aufsichtsrechtliche Massnahmen gegen (die beiden Professorinnen) zu ergreifen.“
Und auch jetzt, nachdem ein Strafgericht zu einem Urteilsspruch gegen eine der beiden Frauen gelangt ist, findet die HSG die Welt in Ordnung.
„Frau … hat die Universität über das sie betreffende, mündlich eröffnete und begründete Urteil (von Anfang April, AdR) informiert. Die Universität hat das Urteil zur Kenntnis genommen.“
„In Kenntnis des Falles und des Urteils sieht die Universität keinen Anlass, personalrechtliche Massnahmen gegen Prof. … in Erwägung zu ziehen.“
Schwamm drüber. Damit sagt die HSG explizit, dass das Problem sicher nicht bei der Professorin liegt.
Wo es dann aber zu verorten ist, lässt sie offen.
Strafurteil wegen „übler Nachrede“ gegen eine Professorin, dies ausgerechnet am Arbeitsinstitut, das sich die „Zukunft der Arbeit“ auf die Fahnen schreibt („Praxisprobleme und Spitzenforschung (sind) untrennbar – eine Kombination aus Leidenschaft“).
Aber hey, alles Ok. Die Hochschule St.Gallen – ein Planet für sich.
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Die beliebtesten Kommentare
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„Der Universitätsrat hat sich im April 2019 über den Sachverhalt in Kenntnis setzen lassen. Aufgrund der Sachlage bestand für den Universitätsrat keine Veranlassung, aufsichtsrechtliche Massnahmen gegen (die beiden Professorinnen) zu ergreifen.“
Warum auch?! Üble Nachrede ist eine Straftat. Was solls! Und ist der Ruf erst ruiniert….
Au weh -
Gender lässt grüssen. Schliesslich ist der hetero- Mann das einzige nicht benachteiligte Geschlecht von ca. 74 Geschlechter.
Um die Benachteiligten aufzuwerten soll der Mann abgewertet werden.
Wer es nicht glaubt, der soll aich ins Gender- Thema einlesen. -
Gab es eigentlich wegen der Spesengeschichte eine Verurteilung von Professoren? Oder sollte hier auch nicht durchermittelt werden?
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Die Reaktion der HSG lässt tief blicken. Einer Frau scheint alles erlaubt zu sein. Sehr schäbig. Man schadet damit der HSG und auch den Frauen dort, da angenommen werden muss, dass für diese niedrigere Standards gelten.
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Die HSG setzt in Sachen Frauenquote auf ein gutes Erscheinungsbild, weshalb man bei dieser Professorin sicher etwas nachsichtiger sein sollte.
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Von def HSG heute als « Elite-Universität » zu sprechen, das ist etwa so, als bezeichnete man die im Artikel nichtgenannte, (warum eigentlich?) Verurteilte und ihre brustschwachen Vorgesetzten als « ernstzunehmende Vorzeigelehrkräfte“.
Bestenfalls naiv, schlimmstenfalls dumm und unbegründet!
Freue mich, einigen am Studium in St. Gallen Interessierten zu einer kritischeren Sicht der heute bestenfalls austauschbaren Uni verholfen zu haben.
Und ja, wie überall und in solchen Fällen immer, stinkt der Fisch vom Kopf her.
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Habe bereits vor einer ganzen Weile im Tagi und heute im St. Galler Tagblatt von diesem Fall gelesen. Im Vergleich dazu finde ich es erschreckend, wie einseitig und mit unvollständigen Informationen dieser Fall von Herrn Hässig geschildert wird. Ist der Fall wirklich so straight forward und der Kläger das Opfer, so wie hier geschildert wird? Der Tagi-Artikel «Wie eine Professorin in die Fänge der Justiz geriet» und der Artikel im St. Galler Tagblatt scheinen den Fall einiges differenzierter zu betrachten:
https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/hsg-professorin-akzeptiert-urteil-ld.1218799
Mir scheint, Herr Hässig hats mit der HSG und vernachlässigt relevante Infos zum Sachverhalt.
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Komisch, der Artikel vom Tagblatt wurde zunächst mit anderem Inhalt publiziert und danach wieder gelöscht (in der Google Suche nicht mehr auffindbar). In der zweiten Fassung wird dann plötzlich viel HSG-freundlicher berichtet. Was ist geschehen?
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Ich habe auch gemerkt dass in der zweiten Version plötzlich gegen den Assistenten gewettert wird, was er anscheinend alles gemacht haben soll. Bin mir da nicht so sicher ob das stimmt. Mir scheint es aber die HSG hat beste Beziehungen zum Tagblatt und nutzt diese für ihre Zwecke…!
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Eigenartige Story! Toent doch sehr nach reichem verwoehnten Bubi das rot sieht, sobald es sich einer Frau unterstellen muss.
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Wenn Sie meinen, das Gericht habe zu Unrecht einen „reichen verwöhnten Bubi“ Recht gegeben. Üble Nachrede ist eine Straftat, ob das Opfer reich, verwöhnt oder ein Bubi, eine Frau, auch reich oder ein Meitschi ist.
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Ist die Täterin ein Schweizerin oder Ausländerin ? Der SVP will es doch immer wissen, oder ?
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Frauen in Führungspositionen machen viel Ärger. Das ist in Unternehmen genau dasselbe. Überall, wo wir mit weiblichen Führungskräften zu tun haben, gibts andauernd Ärger. Sie wollen sich beweisen, was gar nicht nötig wäre in diesen Positionen.
Männer, das muss ich hier leider sagen, sind unendlich viel entspannter, meine Erfahrung, und deshalb bin ich gegen mehr Frauen im Management.
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Was für eine überaus Intelligente Aussage!!! Ich bin mir sicher, sie haben es sehr weit gebracht. Wir warten nur so auf Leute wie sie, ihr macht das Leben so viel besser …. 😱😱 Ich habe Mitleid
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Das war mal schöne Ironie! Danke
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Solange Sauhäfeli/Saudeckeli schon bei der obersten Etage, dem Unirat, gelebt wird, wird sich auch in den Chargen darunter nichts ändern.
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*hüstel der Assistent hat sich ins E-Mail Konto der Professorin gehackt und diese Mail „gefunden“
Arbeitskolleginnen des Assi hatten sich über Ihn wegen sexueller Avancen beschwert
Lieber Herr Hässig, also entweder erfindet der Tagi Geschichten oder Ihrem Artikel fehlen noch ein, zwei zusätzliche Zeilen…
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Anscheinend wurde der Tagi-Artikel seitens der Verurteilten initiiert und enthält Aussagen, um dem Geschädigten eins auszuwischen. Ich konnte dem Tagi-Artikel auch keine Stellungnahme des Assistenten zu den Vorwürfen entnehmen. Nicht gerade Vorzeigejournalismus, aber was kann man vom Tagi schon erwarten… Dann lieber IP.
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„hochrangige Wissenschaftlerin für Personalwesen????“
Da lacht ja die Kuh und macht nicht mehr muh. Das Personalwesen als Wissenschaft zu taxieren ist ein Affront und Ohrfeige fuer jeden echten Wissenschafler aus dem Bereich z.B. Naturwissenschaften. Im Schnorrer und Mischler Verein, die sich UNI und HSG nennt, scheint zur Zeit alles möglich zu sein. War diese „UNI“ nicht mal die Handelsschule SG?
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Mutmassung: „Der Herr mit den sexuellen Anzüglichkeiten“ wollte allenfalls nur ein Kompliment machen oder die betreffende Professorin gar privat kennenlernen. Leider goutierte sie dies offenbar nicht…wenn man nun alle Männer, die eine Frau „anbaggern“, anzeigen oder per übler Nachrede beschimpfen müsste, hätte man viel zu tun. Wird normalerweise auch nicht gemacht; offenbar ist hier aber einer an die Falsche geraten – kurz bevor sie dann auch an den Falschen geriet…Gruss aus St. Gallen
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Früh übt sich, wer zu den höheren Gelehrten der Abzockerschmiede (genannt „Universität St. Galen“ gehören will.
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So ein Umgang von Assistenten ist überhaupt nichts Besonderes. Das geschieht an allen Hochschulen, in Firmen, überall. Ich habe solche Dinge an der Uni x-fach mitangesehen. Die Profs sind kleine Götter im Feudalsystem der akademischen Hierarchie, schalten und walten. Assistent können Lieblinge der Götter sein, oder einfach geduldet, als Arbeitsdiener benützt werden oder gepampert mit allen möglichen Wohltaten von Gottes Gnaden. Oft kommt es vor, dass Assis plötzlich in Ungnade fallen. Dann steht für den Betroffenen einiges auf dem Spiel, viele Jahre Arbeit und Einsatz stehen plötzlich in Frage, öfter müssen sich solche Gefallenen an einer anderen Uni schnell einen neuen Doktorvater suchen, um zu retten, was zu retten ist … Die Macht der Götter ist fast unbegrenzt. Und Aufbegehren führt in der Regel nicht wirklich zum Ziel. Denn die Gefahr ist gross, dass man im ganzen Unizirkus geschnitten wird, mit einem „Querulanten“ will die Götterwelt allgemein lieber nichts zu tun haben. Bleibt die Abwanderung der Gefallenen in die Wirtschaft. (Das ist ja auch das geheime Ziel, Ausschaffung von Talenten). Der Wirtschaftsflüchtling stellt dann aber bald fest, dass es in den Firmen auch nicht anders läuft, besonders in den grossen, internationalen. Da bekommt man es dann auch mit den Teutonen und Anglosachsen zu tun. Aber immerhin kriegt man in der Wirtschaft zusätzlich zur Unbill noch einigermassen Kohle nachgeschmissen, was an der Uni im Mittelbau nicht der Fall ist.
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Kenne ich aus eigener Erfahrung, „…dass Assis plötzlich in Ungnade fallen“. Ich war vor 40 Jahren auch mal so ein Assi und mein Doktorvater meinte dann eines Tages, dass „die Schnittmenge meiner Diss mit einer anderen Diss zu gross sei…“. Nota bene: Meine Arbeit war zu 90% fertig, diejenige der bevorzugten Assi nicht wirklich. Dass dann etliche Textteile meiner Arbeit später in der (anderen) Diss auftauchten, bestätigte meine Einschätzung: Es gibt Studierende, die Karriere aufgrund anderer Qualitäten machen. Egal, ist lange her. Schade, dass solche Dinge heute noch vorkommen.
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Was wollt Ihr eigentlich noch? Die Frau wurde verurteilt. Was soll den die HSG noch tun? Sie entlassen? Das ist doch die pure Heuchelei. Wer ohne Fehler ist, werfe den ersten Stein.
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Das wäre wohl das Korrekte. Aber mit Glaubwürdigkeit hat es die HSG ja nicht so. Den Rest der HSG Spasten kann man gleich hinterher schicken.
Dass es an der HSG ein Institut für Arbeit gibt ist sowieso höchst fragwürdig, ich halte das für ein Gerücht (Genauso wie, dass die HSG angeblich eine Universität sei).
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Es ist doch völlig irrelevant, dass der ehemalige Assistent nicht mehr dort tätig ist. Es kann dich nicht sein, dass so jemand als Professorin an einer Universität geduldet wird. Was für ein Zeichen wollt ihr eigentlich damit setzen? Das spricht im höchsten Maße gegen die Berufsethik und ist höchst dilettantisch!!!
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Der Fall zeigt in aller Deutlichkeit, dass sexuelle Belästigung immer kompromisslos aufgearbeitet, beurteilt und angemessen sanktioniert werden muss. Der Professorin wurde die lasche Haltung zum Verhängnis, nicht das Bullying.
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Man kann nach dem Herrn googeln und findet dann die ganze Geschichte, z.B. im Tagi vom 15.4.
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habe nicht gefunden
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Dass üble Nachrede nicht zu einer Kündigung führt ist schon verständlich, nur leider möchte ich mir den Spiessroutenlauf nicht vorstellen wenn die Rollen vertauscht wären und ein Mann einer Frau so nachgeredet hätte…
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HSG? Elite-Schule? Bwwwahahahahaha!
Macht den Laden doch endlich zu!
So spart sich der Kanton St. Gallen nicht nur einen Haufen Geld, sondern vermeidet auch dauernden Reputationsschaden.
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Diese Geschichte erstaunt nicht und passt wunderbar ins Bild der Rolle, welche HSG Professoren beim „Raiffeisen Desaster“ gespielt haben. Und unter den Tisch kehren ist ja ein bekannter Teil dieser Kultur. Da hat es an der ETH doch etwas anders und nachhaltiger ausgesehen.
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Die HSG ist schon lange nicht mehr, was sie einmal war. Leider. Beliebigkeit auf Durchschnittsniveau. Verantwortungsbewusstsein? Fehlanzeige
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…ist nicht mehr wie früher. Seit den 90er-Jahren haben sich dort viele Dummschwätzer eingenistet. Aber hey, irgendwo müssen ja all diese „Akademiker“ auch arbeiten.
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Ob es sich beim FAA um ein „renommiertes Arbeitsinstitut“ handelt, wie der Autor suggeriert, lasse ich mal offen.
Dass eine Professorin für Personalmanagement sich derart im Ton vergreift, und völlig uneinsichtig ist, deutet aber auf eine klare Fehlbesetzung hin.
Und das Prof. Geiser, selbsternannter Guru für Arbeitsrecht, die Klage des Assistenten als „äusserst abwegig“ und „völlig haltlos“ bezeichnet hatte, sagt einiges über die fachlichen Qualitäten von HSG-Professoren aus.
(Das ist aber keine wirklich neue Erkenntnis: a gab es ja früher schon HSG-Professoren, welche die Raiffeisen an den Abgrund geführt haben).-
Wenn Sie Jurist wären, wüssten Sie, dass Prof. Geiser (zusammen mit Roland Müller) der renommierteste Arbeitsrechtler in der Schweiz ist, da können Sie jetzt erzählen was Sie wollen.
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@The Judge: Geiser und Müller sind wirklich genial. Jetzt wollen wir aber den von Kaenel nicht vergessen. Der wird noch häufiger zitiert. Aber Max hat sicher keine Ahnung und all diejenigen, die hier über die HSG herziehen, sind wohl deprimiert, weil sie selber an einer „No-Name-Universität“ studieren mussten.
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Immerhin ist die Frauenquote an diesem „Arbeitsinstitut“ (über-)erfüllt. Und damit ein Minenfeld für den (hetero-)sexuellen Mann. Diversity? Sicher, aber mit deutlicher Über- bzw. Unterrepräsentanz. Zudem dürften dort À-la-carte-Anstellungsverträge die Regel sein. Ganz wie von Madame gewünscht. Typisch für die schweizerischen und europäischen Schönwetterpolitiker und -wissenschaftlerinnen, die sich immer noch als Dirigentinnen des Weltorchesters sehen. Quelle illusion!
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Female Leadership und Arbeitsrecht in Turbokombination, und dann so was. Ich weiss nicht ob ich lachen oder heulen soll.
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Das ist ja nicht gerade das Gleiche wenn jemand zu schnell oder besoffen Auto fährt, sondern strafrechtlich relevantes Fehlverhalten am Arbeitsplatz. Das man das einfach so beiseite legt kann ich mir nicht vorstellen.
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Da hast Du aber ein eingeschränktes Vorstellungsvermögen.
Dooooch, es geht ja!Und da frage ich mich ganz doll, was sagt die / der Genderbeauftragte der HSG dazu? Kein Aufschrei, keine Gewerkschaftsdemo, kein Männlichkeitsbeauftragter?
Wo sind die ganzen hochbezahlten Gender*Ix der HSG?
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Es ist jetzt für jeden offensichtlich, dass Vorwürfe von Vorgesetzten in Firmen von oben angeordnet oder zumindest toleriert wird (weil es normal ist) und von Behörden gegenüber dem Bürger genauso angewendet wird. Deshalb will niemand solche Fälle an die Hand nehmen, weil es alle selbst auch machen. Fängt schon auf dem Schulhof an, geht im Verein und am Arbeitsplatz weiter und hört auch im „Rechtsstaat“ nicht auf…
Bürger haben nur die Illusion von Rechten, sobald sie diese auch wahrnehmen wollen werden sie „diszipliniert“ (d.h. gemobbt).-
So ist es in unserem sogenanten Rechtsstaat. Ein schmieriger Club mit Nullnummern der sich Rechte rausnimmt, die nicht verdient sind. Schaut man die einzelnen Mitglieder genauer an, kommt die erschreckende Tatsache hervor, dass es sich um Persönlichkeiten mit sozialen Defiziten auf allen Ebenen handelt.
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Renommiertes Arbeitsinstitut? Da hat sich Lukas Hässig wohl im Duden verirrt. Das korrekte Adjektiv wäre berüchtigt, was der vorliegende Fall ja auch bestätigt.
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Interessantes Urteil und die Reaktion der HSG zeigt (wieder einmal), dass der Föderalismus auch falsch verstanden werden kann. Protektion in eigener Sache sozusagen – dabei steht der immer noch ausgezeichnete Ruf der HSG in Frage. Schade!
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Der „immer noch ausgezeichnete Ruf der HSG“?
Falsch weil die HSG schon laaange keinen auch nur halbwegs positiven Ruf hat.
Falsch weil die HSG noch *** G A R N I E *** (never ever) einen ausgezeichneten Ruf hatte!
Ausser natürlich bei den sich selbs beweihräuchernden Absolventen. Und wie war das noch mit Eigenlob? Ah, ja, es fällt mir gerade wieder ein: Er stinkt!
PS: Ja, „clueless“ schreibt man mit „c“, nicht mit „g“. Aber ich habe ja meinen Doktor humoris causa an der Landeslotterie als Trostpreis gewonnen. Immerhin noch wertvoller als irgendein Abschluss der HilfsSchule Gossau …
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Die HSG einen guten Ruf? War früher einmal….
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Leider eine sehr einseitige Berichterstattung die den Hintergrund wie es zu dieser Aussage kam nicht aufzeigt.
Der „Herr“ dem diese Aussage galt ist nicht unbedingt so unschuldig wie im Artikel dargestellt.
Hier sollte zwingend auch die beiden anderen Geschichten der zwei involvierten Frauen aufgezeigt werden.-
Ich glaube doch, dass das Gericht dies beachtet hat und es kam dann auch offensichtlich zu einer Verurteilung…
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Ich bin Studentin an der Hsg und bin froh dass es Professorinnen gibt die ein solches Verhalten eines Assistenten ansprechen.
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„.nicht unbedingt unschuldig?“ Wie geht das?
Hätten Sie sich ein Vorgehen wie bei Kachelmann gewünscht?
Nachweislich Unschuldiger wird aufgrund erfundener Vorwürfe einer Durchgeknallten im Gender-Kampfmodus beruflich vernichtet.
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Ob es sich beim FAA um ein "renommiertes Arbeitsinstitut" handelt, wie der Autor suggeriert, lasse ich mal offen. Dass eine…
Immerhin ist die Frauenquote an diesem "Arbeitsinstitut" (über-)erfüllt. Und damit ein Minenfeld für den (hetero-)sexuellen Mann. Diversity? Sicher, aber mit…
...ist nicht mehr wie früher. Seit den 90er-Jahren haben sich dort viele Dummschwätzer eingenistet. Aber hey, irgendwo müssen ja all…