Die Manöver der Anwälte von Pierin Vincenz und den weiteren Angeschuldigten erreichen eine neue Dimension.
Auf der Frontseite und im Wirtschaftsteil auf einer Doppelseite breitet die NZZ die Anklage der Zürcher Wirtschafts-Staatsanwaltschaft und die Gegenposition der Anwälte aus.
Dieses Volumen an NZZ-Storys wurde letztmals von der Dreierserie im Fall Khan und dem CS-Spy-Skandal erreicht.
Dort kam bahnbrechend Neues zum Vorschein. Hier aber kennt man die Anklageschrift längst. Dass die NZZ sie trotzdem auswalzt, legt die Taktik von Vincenz‘ Anwälten nahe.
Lorenz Erni, der Chefverteidiger von Team Vincenz, der als Meister alles Prozessualen gilt, scheint mit geübten Kniffen Teile der Vorwürfe in die Verjährung bringen zu wollen.
So schreibt die NZZ als einzig Neues von Brisanz, dass am Zürcher Bezirksgericht diskutiert würde, „wo der Prozess stattfinden wird, neben Zürich wäre auch St.Gallen möglich, der Hauptsitz der Raiffeisen Schweiz“.
Davon war bisher keine Rede. Vielmehr hat das Bezirksgericht sich viel Zeit ausbedungen, um sich in die Hunderten von Ordnern Akten einzulesen.
Der Prozess würde voraussichtlich im Herbst 2021 stattfinden, so der zuständige Richter in einer Eingabe am Obergericht, bei der es um Vergehen von Journalisten geht.
Diese hatten über die Redlight-Eskapaden von Vincenz berichtet, obwohl die Behörden den Medien einen Maulkorb umgelegt hatten.
Würde das Manöver von Erni&Co. gelingen und St.Gallen übernehmen, dann käme es wohl im Fall Commtrain zur Verjährung.
Die Aduno als Zahltochter der Raiffeisen und weiterer Banken kaufte mit Pierin Vincenz als Präsident und Beat Stocker als Delegiertem im Frühling 2007 die kleine Herstellerin von Zahl-Kästchen und Software.
Vincenz und Stocker hatten sich ab 2005 an der Commtrain privat beteiligt, dieses Engagement aber im VR der Aduno verschwiegen.
Ein späteres Gutachten von Professor Peter Forstmoser, bezahlt nicht von der Aduno, sondern von der Raiffeisen, fiel zwar kritisch aus. Weil der Preis für die Commtrain aber eher günstig gewesen sei, könne man Vincenz keine Vorwürfe machen.
Im Fall Commtrain hinterliessen Vincenz und Stocker Spuren. Bei späteren Vorab-Käufen agierten sie vorsichtiger.
Umso schwerer würde eine Verjährung für die Anklage wiegen, umgekehrt wäre eine solche für Vincenz&Co. der Hammer. Sie tritt spätestens im April 2022 ein.
Die Offensive der Anwälte könnte auch hinter der Webseite causa-vincenz.ch stecken. Dort schiessen anonyme Schreiber seit November, als die Anklage beim Zürcher Bezirksgericht eingereicht worden war, auf die Medien.
Diese würden die Angeklagten schon vor dem Prozess verurteilen, die Unschuldsvermutung würde „mit Füssen getreten“.
Immer wieder tauchen in den Beiträgen Details auf, die bisher nicht bekannt waren. Die Vermutung liegt nahe, dass die unbekannten Schreiber diese aus Kreisen der Angeklagten erhalten.
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Die beliebtesten Kommentare
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Auch der Verwaltungsrat der alles abgesegnet hat, sollte zur Verantwortung gezogen werden. Diese Personen haben es nicht gratis gemacht !!
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Habe nichts gegen ein Hobby, wie Häuser zu kaufen. Wurden die Vermögenswerte jedoch ergaunert, sollten seine Immobilien enteignet werden!
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Der arme macht nun Geldprobleme für seine Gebaren verantwortlich. Kunststück, wenn man(n) mit teuren Chamapner-Parties die Pumpen tanzen lässt 🤣🤭
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Krass wie dieser alte Bock agiert. Zuerst vögelt er sich dick und dumm durchs Niederdorf.. seine Nutten plaudern alles aus, hab mal eine an der Bar getroffen die hat mir über all seine Vorlieben erzählt – no condom etc… und das während er noch mit Nadja verheiratet war dieser alter Saftsack. Und jetzt dieses Theater. Vincenz gehört in die Vergangenheit Persona Non Grata..
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@safthirnquatsch: Ja ja, aber jetzt mal du, als Mensch, offenbar mit diesbezüglich hoher „Expertise“, bist du mehr als ein kläffiger Wadenbeisser, oder dessen Produkt? Ich denk drüber nach…!
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Die Schreiberlinge der NZZ schaffen es immer wieder neue journalistische Tiefstmarken zu setzen. Pierin Vincenz wird die Journis bestimmt einmal in einen Stripclub einladen!
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Unglaublich Unbeschreiblich
was da abzugehen droht.
Aber – verwundern wuerde dies alles leider nicht. -
Die Vinzenz-Anwälte lassen offensichtlich keinen Trick aus um ihren Klienten heil aus der Sache zu bringen. Auch da geht es nicht mehr um Gerechtigkeit, sondern nur noch darum wer am gerissensten ist. Und wer viel Geld hat wie Herr Vinzenz kann sich die Gerissensten leisten. Wie sagt man doch so wahr: Vor dem Gesetz sind alle gleich, aber einige sind gleicher. Zu denen gehört Herr Vinzenz. Man wird sehen ob seine Spielchen Erfolg haben.
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Wie jämmerlich ist das denn. Mit schmierigen Webseiten und grossspurigen und teuten Zeitungsinsraten die kriminellen und Puff-Machenschaften zu legalisieren zu versuchen. Auch mit feigen und schmierigen Winkelzügen eine Verjährun zu erreichen. Das scheint ja DIE Spezialtät von einigen Anwalts Kanzleien von SG zu sein. Ich habe persönlich vor langer Zeit mit diesen „erlauchten“ Herr zu tun gehabt. Ich habe danach nicht mehr viel von diesem grossspurigen Blender gehalten. Dieses Verhalten bestätigt meine Ansicht. Anstatt hinzustehen und die Konsequenzen zu tragen, lächerliche Reinwaschszenen veranstalten. Oder glaubt dieser Herr wirklich seine Räubergeschichten selber?
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Nein, aber er weiss, wie man vor den Richtern ein Opfer erhalten suggeriert, wo man selber ein Täter ist. Vor unserer Kuscjeljustitz werden regelmässig Täter zu Opfern gekürt.
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Weil Politik, Staat und deren Justiz von den Bankern finanziert werden, sitzen alle im gleichen Boot mit den Bankern!
Da wird immer viel Täuschung und Rummel organisiert organisiert um die Bevölkerung in die Irre zu führen.
Tatsächlich wird der ganze Rummel nur in die Verjährung getrieben, denn der Staat und seine Justiz wollen doch immer gute Freunde ihrer Finanzierer bleiben.Man täuscht der Bevölkerung via Medien vor das man die Leute scharf verurteilen wolle, und am Ende wird die Scheinjustiz die Scheinanklage im Sande verfallen lassen.
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Schlaffe Justiz. Gerade das Bezirksgericht und Obergericht in Zürich sind zu langsam. Verjährung – der neue Mannschaftssport der Schweizer Justiz?
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Ich frage mich, welche verbrecheraffine Schlaumeier die schweizerische Strafprozessordnung ausgearbeitet haben und noch mehr, welche Vollpfosten diese in Bern abgesegnet haben. Es wäre dringend Zeit, diese Grundlegend zu überarbeiten, damit vor allem Prozesse bei Finanzkriminalität effizienter ablaufen könnten.
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Die Beteiligungen an GCL, Investnet, Commtrain und Eurokaution waren millionenschwere Fehlinvestitionen. Mit rechtlich waghalsigen Manövern wollten sich die Hauptangeklagten nicht nur schadlos halten, sondern Kraft ihrer Positionen und Verbindungen und mit einem Heer von bezahlten Erfüllungsgehilfen privat zusätzlich auf die Rechnung kommen.
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*…zusätzlich fett abkassieren.
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Die Justiz darf die Unschuldsvermutung nicht „mit Füssen treten“. Jede Privatperson darf ihre Meinung frei äussern.
Frage mich, wo diese Anwälte Jus studiert haben, wenn sie das der causa-vincecenz.ch-Homepage zum Vorwurf machen? In Weissrussland oder in Kasachstan?
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Was für eine Schmierenoper um den gefallenen Bergrammler hier abläuft, ist kaum zu toppen.Und die Rechtsverdreher kassieren, dass deren Schatullen überlaufen. Von Ethik, Moral oder Gerechtigkeit weit und breit keine Spur.
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Danke! Ja, das zeigt die Verluderung der Gesellschaft auf wunderbare Art und Weise, so dass jeder/jede es versteht!
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Mein „Gefühl“ sagt mir auch, dass die Quellen aus dem Lager von Vincenz stammen.
Verjährung, Schaden, Fristen wird eben oft mit dem Datum der „Kenntnis“ verbunden.
Im thematisierten Prozess werden primär strafrechtliche Themen verhandelt – welche potentiell Folgeprozesse (Schaden) auslösen könnten.
Ganz Generell war Vincenz in seiner Funktion ein Vertrauensträger mit umfassenden Entscheidungsbefugnissen und Pflichten. Er kann sich daher nicht rausreden mit „habe VR mündlich informiert“ (Praxis oft eher: erwähnt worum es geht).
Die Verzögerungstaktik seitens des Lagers von Vincenz begünstigt in der Öffentlichkeit eher die Schuldvermutung als die Unschuldvermutung.
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Erledigt ist der PV sowieso. Eventuell kommt’s im Prozess noch zu einer Verurteilung. Ggf zu einer Busse, auch okay wenn dann durch die Gerichte festgelegt.
Doch wer wil sich noch mit PV sehen lassen? Selbst der letzte St.Galler Möchtegern-Promi will sich diese Schande nicht mehr antun. Und NC hat wohl auch Weite gesucht mit all den Kabaretbesuchen – legal oder nicht spielt hier keine Rolle mehr.-
Also die CHF 1.90 fürs Trambillet hätte Vincenz doch noch selber berappen können. Doch offenbar lassen sich dies diese alles von der Bude bezahlen. Er ist bei weitem nicht der einzige!
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Der lebt gut in seiner Blase voll von Narzisten, Egomanen, Machos und davon an- und ausgezogenen Frauen
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Die NZZ berichtet immer wieder aus dem Strafverfahren gegen Pierin Vincenz. Jedesmal berichtet sie Interna, welche sie nur von der Staatsanwaltschaft oder eben von der Verteidigung erfahren haben kann. Aber Frau Baches, welche zusammen mit Herrn Gallarotti etc. auf diese Berichte spezialisiert ist, würden ihre Quellen nie nennen. Sie nennen das Quellenschutz, dabei arbeiten sie für die PR-Abteilung der Verteidigungsmannschaft.
Die Leserinnen dieser Berichte erfuhren Erstaunliches, zum Beispiel dass die Staatsanwaltschaft Wirtschaftsdelikte verfolge, bei denen kein Schaden entstanden sei. Der Staatsanwalt wolle den angeblichen Schaden auch gar nicht beweisen. Lauter Dinge, bei deren Lektüre der Laie sich fragt, was eine solch abwegige Strafuntersuchung eigentlich solle. Die Berichterstattung zielt darauf, den Staatsanwalt als unfähig und am besten auch noch voreingenommen hinzustellen und so das „Gefechtsfeld“ für einen Freispruch vorzubereiten und dem Gericht einen Freispruch zu erschweren.
Wie das im Einzelnen geht, verrät ein Blick in das Handbuch für die Strafverteidigung, „§ 7 Zur Verteidigung in Wirtschaftsstraffällen“. Dort werden die Tricks des Starverteidigers Erni wie in einem Kochrezept für Gemüsesuppe Punkt für Punkt aufgelistet. Einige Highligths:
• Die Verteidigung solle schon vor Beginn der Untersuchung aktiv werden.
• Beweisakten seien zu siegeln, damit die Staatsanwaltschaft möglichst früh im Verfahren und in Unkenntnis der Details Prozesse führen müsse, um an die Beweismittel heranzukommen.
• In der Untersuchung sollen die Beschuldigten sich nicht absprechen. Jeder solle etwas Anderes erzählen, damit der Fall möglichst unübersichtlich werde.
• Es solle Druck gemacht werden wegen angeblicher Verzögerungen etc. durch den Staatsanwalt.
Und dann in Kapitel III, Abschnitt 6, kommt die Öffentlichkeitsarbeit:
• Kooperation mit der Staatsanwaltschaft solle zugesichert und die Staatsanwaltschaft von der Verteidigung nicht öffentlich angegriffen werden.
• Berichte an die Medien sollen nicht von den Verteidigern gemacht bzw. übermittelt werden, da ihnen Eigeninteressen unterstellt werden könne. Die Verteidigung solle „unabhängige“ PR-Spezialisten engagieren, denn diese könnten „im Gegensatz zu Verteidiger fast ohne Eigengefährdung auf dem Klavier der informellen Kontakte spielen und die Möglichkeiten der Selbstdarstellen abtasten, vorbereiten und allenfalls gar inszenieren.“
• Berichte an die Medien sollten sich auf Printmedien beschränken und „sachlich, leidenschaftslos und differenziert daherkommen“.
Die Chefredaktion der NZZ ist ja nicht mit Anfängern besetzt. Auch kennen sie ihre Pappenheimer von der PR-Branche und wissen, wie das Geschäft bei Strafprozessen mit Prominenten läuft. Die stetige, einseitige, Straftaten verschleiernde und die Staatsanwaltschaft als halbschlau hinstellende Berichterstattung im früheren Intelligenzblatt geschieht nicht, weil die Leute von der NZZ übertölpelt worden wären. Sie wurden von der Verteidigung und ihren PR-Leuten ausgesucht, bekommen lesbare Texte, die kaum Arbeit machen, und haben keine Mühe, einem früher bejubelten, durchgeknallten Wirtschaftskapitän beizustehen.
Zum Schluss: Nachdem die ganze Untersuchung geführt wurde, nachdem die Verteidigung dutzendfach Rechtsmittel einlegte, soll auf einmal im Raume stehen, dass die Staatsanwaltschaft die ganze Übung gemacht habe, ohne die örtliche Zuständigkeit zu klären? Im Ernst? Laien wundern sich. Die anderen wissen, dass die Frage der örtlichen Zuständigkeit vom Staatsanwalt geprüft und geklärt werden muss, bevor er überhaupt anfänt. Und sie wissen, dass der Staatsanwalt das nicht alleine für sich klärt, sondern auch sein Chef einverstanden sein muss. Und weiter wissen alle, die es wissen wollen, dass der Fall Vincenz ein sogenannter Schlüsselfall ist, bei dem auch die Oberstaatsanwaltschaft von allem Anfang an genau hinschaute und natürlich die Zuständigkeitsfrage geklärt haben wollte.
Und so entpuppt sich diese Zeitungsbombe als das was sie ist: eine Ente, die nicht schwimmen kann.
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Treffend, geist- und lehrreich. Merci.
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Was genau ist das „Handbuch für die Strafverteidigung“. Die Tricks tönen ziemlich professionell.
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Bleiben sie dran Herr Hässig.
Raiffeisen – Vincenz und Emix – Masken.
Es darf weder verjährt noch vertuscht werden.
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Neu kommt NZZ dazu!
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Wer sich über geschriebene und ungeschriebene Regeln der Gesellschaft hinwegsetzt und der erklärt, etwas besseres zu sein und besser zu wissen, wie Geschäfte abzuwickeln sind, der wird von der Gesellschaft beurteilt sobald Details an die Öffentlichkeit kommen. Und er wird verurteilt durch die Betrachter aufgrund der individuellen Beurteilung zwischen gesellschaftlich richtig und falsch. PV ist bereits verurteilt und schuldig gesprochen, von der Gesellschaft, die sich seine Entgleisung nicht erklären kann oder nicht erklären will. Es mag sein, dass PV juristisch nicht belangt werden kann und unschuldig gesprochen wird. Für die Gesellschaft und alle übrigen möchtegern PV’s, die glauben die geschriebenen und ungeschriebenen Regeln besser zu verstehen, wäre es ein gefährliches, wegweisendes Signal. Im Falle der Unschuld wird der Staat Geld bezahlen müssen. Das Bild von PV ist so oder so in Stein gemeisselt.
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Gerichte,die diesen Namen verdienen, sollten sich von den Medien und den PR Druckversuchen, die sich nur Gutbetuchte leisten können, nicht beeinflussen lassen. Wenn Erni auf Verjährung hinarbeiten sollte, ist die einzige richtige Antwort des kGerichtes,den Fall zügig zu behandeln und allfälligen Mäzchen der Verteidigung rigoros den Riegel zu schieben. Einmal kann sich ein Verteidiger vielleicht Trixereien leisten. Beim nächsten Fall wird man ihm die vermeintliche Ernsthaftigkeit nicht mehr abnehmen. Die Fakten stehen im Fall Vinzenz auf dem Tisch. Das Gericht wird sie objektiv und ohne Ŕücksicht auf die orchestrierten Jammerjaden des sich als vorverurteiltes Unschuldslamm darstellenden Angeklagten prüfen und eine dem Verschulden entsprechende Strafe aussprechen. Wichtig ist, das es handelt und sich von niemandem hinhalten lässt.
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Warum kann der Prozess eigentlich erst im Herbst 21 stattfinden? Verjährungen sind bei diesem Arbeitstempo vorprogrammiert. Das Gericht muss die Fakten ja nicht mehr zusammentragen. Die Anklage und die Verteidigung haben sie ihm ja schön präsentiert und jegliches Argument und Gegenargument vorgekaut. Natürlich sind es ein paar Ordner mehr als normal. Aber das müsste ein fähiger Richter mit dem nötigen Einsatz in zwei drei Monaten bewältigen können. Dafür wird er ja auch sehr gut bezahlt. Nicht um die Fälle verjähren zu lassen. An der Gerichtsverhandlung werden die Argumente ja erneut vorgekaut. Das Richter müssen dann nur noch entscheiden. Der Fall wird ja ohnehin ans obere Gericht weitergezogen.
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RED LIGHT WEALTH MGMT neu im HR eingetragen. OK irgend jemand muss ja das mit Nuttendiesel und dem drum herum verdiente Cash irgendwo hinbringen, oder? Die paar Saunatempel mit Catering bis zu den Kontaktbars auf dem Lande machen heftig Mist. Da kommt was zusammen, da kann man reinklotzen, da wird einen geholfen, nicht?
Nebst Gewerbeimmobilien oder Villen in Schindellegi am Hang sind die optimalen Anlagelisten reichlich gespickt. Wer sich wie PV in beiden Geschäftsbereichen auskennt ist da klar im Vorteil. Vielleicht kommt die fuchsschlaue Jur.-Bande ja auch noch auf die glorreiche Idee, die Red Light und Hot Legs – Besuche als „Anschauungstermine“ resp. Scouting für „Business Development“ einzustufen.
Also, what happend – voll abzugfähig – voll Persil. Nur die moralischen Hütter der Zeitungsspalten sehen da wieder ein uiuiui-Skandälchen, nitt? -
Man kann und darf wohl davon ausgehen, dass Herr Vincenz ein grosses Insider-Wissen über den Bankenplatz Zürich und die Banken-Lobby grossen politischen Einfluss hat. Bekanntlich werden die Schaltstellen der Justiz von gehorsamen politischen Partei-Soldaten besetzt, die wohl Karriere machen möchten. Herr Vincenz scheint gute und beschützende Karten zu haben keine Kost und Logis auf Staatskosten geniessen zu dürfen.
Gunther Kropp, Basel-
@Gunther Kropp, Basel
Man kann und darf wohl davon ausgehen,
dass auch Sie sich gute und beschützende Karten
wünschen um Kost und Logis auf Staatskosten
geniessen zu dürfen. -
@mb
Der griechische Dichter Sophokles meinte: „Das angenehmste Leben führen die, die nichts denken.“
Könnte wohl möglicherweise sein, dass Sie ein angenehmes in Marbella führen könnten?
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Zuerst mauern, dann Abstreiten, Gutachten (Parteigutachten) dann zu austeilen (Gegenangriff) sei es begründet oder nicht ev lässt sich so die Gegenpartei einschüchtern. Auch wilde Behauptungen x mal widerholt so tickt auch das Umfeld von PV. Nur nichts zugeben und eingestehen schuld sind immmmer die Anderen (System) !
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Wenn die Absicht zur Verjährung so offensichtlich ist, sollte das zuständige Gericht einen Riegel schieben. Sind hoffentlich genug professionell um solchen Anwälten die Stirn bieten zu können.
Solche Taktiken sind ja schon fast ein Schuldeingeständnis .. -
Was diese Schmuddelanwälte um Erni und Co. bieten, um so einen wie Vincenz heil aus der Affäre rauszuboxen nach all den schlimmen Erkenntnissen zu Lasten der Reputation von Raiffeisen und des Finanzplatzes Schweiz, grenzt wirklich an grobem Rechtsmissverständnis für die allermeisten Bürger (jedoch nicht für die schmierigen Rechtsleute, welche mit allen Wasser gewaschen sind und fast alles für Geld unternehmen.
Und dazu noch diesen Rüegg-Stürm als Ethik-Professor und grosses Vorbild der HSG dazu! – Ist er dort überhaupt noch geduldet und angestellt nach all seinen Verfehlungen zu Lasten von Raiffeisen und der Reputation des Vorzeige-Instituts… -
Wie schon beim FIFA Verfahren der Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit der Vergabe der Fussball WM 2006 an Deutschland ist das Wort ‹Rechtsstaat› in der Schweiz auch im Zusammenhang mit dem Fall Vinzenz nur noch eine Beleidigung. Wer sich die teuersten Anwälte leisten kann, kommt ungeschoren davon. Eine Verjährung wegen Prozessverschleppung darf es nicht geben. Der Prozess soll über alle Anklagepunkte erfolgen.
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interessant und offenbar neu ist der ansatz, die sache als retrozessionsthema abzuwickeln. nachdem dies jedoch primär ein zivilrechtlicher rechtsbehelf ist, scheint fraglich, ob er im strafrecht zum erfolg führen wird.
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Lasst den Vincenz doch laufen, hat ja keinen umgebracht. Wenn wir den Vincenz einsperren, müssten wir die ganze stöhlkersche A Schweiz einsperren. Konzentrieren wir uns lieber aufs Bussen verteilen für Parkplatzsünder, Grippeleugner und so gleichen. Dies schaffen unsere hochbezahlten Staatsdiener, intellektuell, auf jeden Fall.
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Das Zahlungsmonopol Aduno ist möglicherweise auch Dank Pierin nun in Franzosenhand. Darum müssen nun alle Bürger mehr für Ihre Debitkarten-Transaktionen bezahlen. Hauptsache der Vincenz konnte sich ein paar schöne Stunden auf Geschäftskosten gönnen, während er die Anwälte damit beauftragte, das man sich mit versteckten Beteiligungen eine goldene Riesennase verdienen konnte.
Diese HSG-Fritzen schaden der ganzen CH-Wirtschaft, dabei sind sie nicht mal im Controlling im Stande, einfache Rechnungen von Schlüsselpositionen kurz zu Googeln. Einfach nur noch unglaubwürdig und nicht vertrauensbildend. -
Was auch nach dem Prozess im Skandal um Pierin Vincenz rauskommt: Der Ruf und das Image von Pierin Vincenz ist BLEIBEND, für immer völlig ruiniert. In St. Gallen bspw. ist der zur kompletten „persona non grata“ geworden. Kaum einer will mit ihm noch etwas zu tun haben…
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Möglich. Nur ist St. Gallen leider nicht der Nabel der Schweiz. So, was soll’s?
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Seh ich nicht so, der Bankenplatz Schweiz ist ein Misthaufen und das findet jeder Gockel etwas zu picken.
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Herr Hässig, bleiben sie gwundrig und an dem Fall dran. Danke für Ihre Arbeit.
Und der Raupe Nimmersatt Pierin V. danke ich für die gute Unterhaltung.
Was für eine Schmierenoper um den gefallenen Bergrammler hier abläuft, ist kaum zu toppen.Und die Rechtsverdreher kassieren, dass deren Schatullen…
Die NZZ berichtet immer wieder aus dem Strafverfahren gegen Pierin Vincenz. Jedesmal berichtet sie Interna, welche sie nur von der…
Gerichte,die diesen Namen verdienen, sollten sich von den Medien und den PR Druckversuchen, die sich nur Gutbetuchte leisten können, nicht…