Wolfgang Wohlers zählt zu den Top-Wirtschaftsstrafrechtlern. Jus-Studium in Hamburg, Staatsexamen in der Hansestadt, dann in die Schweiz, Professor an der Uni Zürich, seit 2015 Uni Basel.
Dort ist Wohlers inzwischen Dekan der Juristischen Fakultät, also deren Leiter.
Nun haben ihn die beiden Investnet-Gründer Peter Wüst und Andreas Etter mandatiert. Sie sind angeklagt, zusammen mit Beat Stocker und Pierin Vincenz die Raiffeisen hintergangen zu haben.
Wohlers zerpflückt in seinem „Rechtsgutachten“ für den „Jahrhundert“-Prozess von Ende Januar die Anklage der Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte, welche mehrjährige Gefängnisstrafen für Vincenz und Stocker und bedingte Strafen für Wüst und Etter fordert.
Das Dokument des renommierten Strafrechts-Professors umfasst 52 Seiten und wurde vom Juristen im letzten Oktober fertiggestellt.
Laut Wohlers bleiben „die Thesen der Anklageschrift spekulativ“. „Die Anklageschrift scheint anzunehmen, dass von Anfang an eine Konspiration der massgebenden Personen BS, PV, PW und AE vorgelegen habe.“
Die Initialen stehen für Beat Stocker, Pierin Vincenz sowie die beiden Mandanten von Wohlers, Peter Wüst und Andreas Etter. Sie hatten die Investnet Ende der Nullerjahre gegründet, ab Frühling 2012 betrieben sie das Private Equity-Vehikel zusammen mit der Raiffeisen.
Die Bank hatte 60 Prozent, Etter und Wüst 40 Prozent. Was damals offiziell niemand wusste und nun vor dem Zürcher Bezirksgericht abgehandelt wird ist, dass an den 40 Prozent von Etter und Wüst noch ein dritter, versteckter Teilhaber beteiligt war.
Beat Stocker, der wohl engste Weggefährte von Pierin Vincenz. Stocker hielt 13,3 Prozent an der Investnet, Wüst und Etter je ebenso viel. Total eben die 40 Prozent.
Stockers Beteiligung wurde in einem Treuhandvertrag geregelt. Will heissen: Dessen Beteiligung blieb versteckt, sie sollte nie nach aussen sichtbar werden.
Als es zur ersten Gewinnausschüttung bei der Investnet kam, gingen im Sommer 2015 bei Stocker knapp 6 Millionen ein.
Unmittelbar nach dem Zahlungseingang überwies Stocker Vincenz 2,9 Millionen auf dessen Joint-Account mit seiner damaligen Frau, der Legal-Chefin der Raiffeisen Schweiz Nadja Ceregato.
Das sei ein Darlehen für einen Hauskauf im Tessin gewesen, so Stocker und Vincenz. Der Immo-Deal war dann nie zustande gekommen.
Wusste Vincenz von der geheimen Investnet-Beteiligung von Stocker? Agierten Vincenz und Stocker im Duett? Wussten Wüst und Etter von so einer Konspiration? Haben sie aus Eigeninteresse solches Treiben zugelassen?
Gutachter Wohlers verneint all das. „PV und BS waren für PW und AE zwei verschiedene Personen in verschiedenen Fuktionen, und über deren interne Beziehungen wussten sie nur, dass sie gut zusammenarbeiteten.“
Es habe keine Geheimniskrämerei gegeben, weder seitens seiner beiden Mandanten noch seitens Vincenz und Stocker.
„Die Beteiligung von BS wurde PV von PW schon Ende 2011 mitgeteilt. PV hat anschliessend unverzüglich ein Verhandlungsteam ohne BS bestellt.“
Laut dem Gutachter sei dann auch Vincenz-Nachfolger Patrik Gisel, in dessen Arbeit kurz PG genannt, schon vor Jahren ins Bild gesetzt worden.
„PG ist 2016 von PwC (die Raiffeisen-Revisionsstelle, AdR) in Kenntnis gesetzt worden, dass es an Investnet eine weitere Beteiligung gebe.“
Spätestens im Herbst vor 4 Jahren sei mit dem „Deloitte-Bericht“ der Finma die ganze Raiffeisen (RCH) vollständig informiert gewesen über alles, was rund um Investnet und Stockers Treuhandvertrag vorgefallen war.
„Obschon RCH somit allerspätestens Ende Oktober 2017 detaillierte Kenntnis hatte vom Treuhandverhältnis, reichte sie erst mehr als vier Monate später mit Schreiben vom 5. März 2018 Strafantrag gegen die Beschuldigten ein.“
Tatsächlich wollte Raiffeisen trotz Insiderwissen zum Fall nie strafrechtlich gegen ihren Ex-CEO Vincenz und dessen „lebenslangen“ Partner Stocker mit dem harten Strafrecht vorgehen.
Warum die Bank sich so verhielt, darüber kann man nur spekulieren. Gisel informierte den VR der Raiffeisen sowie die Finma in Bern, nachdem ihm Revisorin PwC die Unterbeteiligung bei der Investnet berichtete. Diese war zuvor in diesem Medium zum Vorschein gekommen.
Sicher ist: Die Raiffeisen fordert heute zweistellige Millionensummen zurück von den Investnet-Minderheitsaktionären. Grund ist, dass die Berechnungen zur Gewinnverteilung einseitig zu deren Gunsten ausgefallen seien.
Allein für die erste Investnet-Phase konnten Wüst und Etter sowie ihr Third Man Stocker mit 30 bis 100 Millionen Franken für sich rechnen. Hinter Stocker durfte gemäss Anklageschrift Vincenz mitprofitieren – und der hatte einen grossen Cash-Verschleiss.
Um all das kümmert sich Wohlers naturgemäss weniger. Sein Fokus liegt auf der rechtlichen Würdigung. Er sieht die Ermittlungen der Zürcher Staatsanwaltschaft kritisch.
Deren erste Idee, dass es sich im Fall Vincenz um klare ungetreue Geschäftsbesorgung handle, habe sich als schwierig erwiesen.
Deshalb hätten die Ermittler schon nach wenigen Monaten „die Richtung komplett gewechselt“ und sodann versucht, mittels eines Retrozessions-Urteils des Bundesgerichts zum Ziel zu kommen, indem sie das Auftragsrecht mit Strafrechtsartikel 158 verbanden.
Vincenz und Stocker hätten als Auftragnehmer ihre Gewinne der Raiffeisen herausgeben müssen. Das nicht zu tun sei strafrechtlich.
Das Retrozessions-Urteil stammt allerdings aus jüngerer Zeit und kam in einem völlig anderen Zusammenhang zustande. Nur schon bei Stocker sei das Konstruktur Auftrags-Strafrecht untragbar.
„Bezogen auf BS bleibt festzuhalten, dass dieser nicht im Auftrag der Raiffeisen tätig geworden ist, als er sich an der Investnet beteiligt hat, sondern dass er als Privatmann bzw. als eigenständiges Wirtschaftssubjekt gehandelt (…) hat.“
„Und bezogen auf PV bleibt festzuhalten, dass dieser – ohne Wissen von PW und AE über den Inhalt etwaiger Abreden – möglicherweise von BS an dessen aus der stillen Beteiligung herrührenden Vorteilen partizipierte.“
„Angesichts dessen, dass die RCH im Jahr 2015 dann eine Beteiligung von PV genehmigte, wird man auch bezogen auf PV nicht davon sprechen können, dass PV bei alledem als Organ bzw. in seiner Funktion als Organ handelte.“
Also auch Vincenz kein klassischer „Agent“.
Professor Wohlers verwendet deshalb so viel Zeit auf Stocker und Vincenz, weil deren „Unschuld“ seinen Mandanten Wüst und Etter helfen würde.
Ohne ein Komplott der beiden Haupt-Angeklagten gäbe es keinerlei Schuld für die untergeordneten „Mitläufer“, Wohlers Auftraggeber.
Wohlers entscheidende Aussage ist, dass das Retrozessionsurteil des Bundesgerichts auf Vincenz-Stocker nicht angewendet werden könne, da ein „Irrtum denkbar“ sei, „insbesondere sog. Bestandespflegekommissionen“.
Deshalb treffe zu, dass Stocker und Vincenz „davon ausgehen mussten (und durften), dass sie nicht verpflichtet waren, die von ihnen vereinnahmten Vermögensvorteile offenlegen und herausgeben zu müssen“.
Und: „Da PV und BS nicht vorsätzlich gehandelt haben, fehlt es damit bereits an einer vorsätzlichen Haupttat“, so Wohlers. Damit scheide bezogen auf seine beiden Mandanten Wüst und Etter „die Annahme einer strafbaren Gehilfenschaft“ aus.
Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Da irrst sich der gute Prof. Diese 2 Männer sind schuldig. Aber der gute Stocker bezahlt einen hohen gesundheitlichen Preis für seine Machenschaften. Moral haben diese Herren keine gezeigt, wie sich Stocker als Teenager kleidet und es völlig normal findet in diese Hurenlöcher zu gehen bleibt uns Leser fremd. Aber der gute Vincenz hat dies wohl von seinem Vater gelernt, auch dieser nahm es mit der Wahrheit nicht so genau. Und wer Frauen so ausbeuten und sexuell nötigt, hat ebenso keine Moral.
Sollen Sie in ihrer kleinen Zelle schmoren und Körbe flechten für den Markt! -
Ganz ehrlich gesagt halte ich von PW und Etter sehr viel. Was Investnet aufgebaut hat ist überragend. Auch die Fairness in der Zusammenarbeit war Makellos. Ich sehe das ehrlich gesagt so wie der Strafrechtler. Die Investnet und das Lebenswerk von Wüst und Etter ist im Zuge der PV Affaire zerstört worden. Auch wenn dei beiden frei gesprochen werden ist das nur ein kleiner Trost. Leider wurden sie im Sog der Vorverurteilung hineingezogen.
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Andreas bist du es?
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Wolfgang Wohler kann nur gewinnen: Prominenz, künftig weitere gut bezahlte Gutachten
Reminder:
Die Richter sind Juristen, nicht Betriebswirtschafter. Ich hoffe, dass sie aber zumindest die Gesunde Überlegung machen, dass Raiffeisen auch ohne Bewertungsgutachten für den Preis des Unternehmens, 1. kaum Gründe hatte das Unternehmen zu kaufen, denn Raiffeisen hatte genug Mittel um das Unternehmen mindestens 1:1 nachzubauen 2. kaum Gründe hatte einen so hohen Preis zu zahlen – denn die Konkurrenz hätte kaum so viel bezahlt. -
Let’s talk Jus (Uni Basel) – Das ist ein unsympathischer Mann, dieser „Professor“
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Selbst ein Blinder erkennt hier doch deutlich die Interessenkonflikte zum Schaden der Bank. Es ist doch völlig irrelevant, wie man es am Ende formaljuristisch nennen will oder ob die Bank dies nun strafrechtlich verfolgen hat lassen wollen oder nicht.
Selbstbereicherung in dieser Form kann doch unmöglich legal sein, ansonsten muss ich die Legimität unseres Rechtsstaats ernsthaft anzweifeln. -
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Vincenz aus dem Graubünden :
Schon der Alte hatte Sünden!
Wurde Raiffeisen’s übler Zocker,
Für den Erfolg half ihm Stocker.Dieser Tip von Halsabschneider,
Beschäftigt die Gerichte leider!
Wolf im Schafspelz deliquierend,
zig Millionen für sich akquirierend.Alle kennen den sturen Bösewicht,
kämpft verwegen: ich wusste nicht!
Der Strahlemann und sein Gehilfe;
Verirren sich hochgradig im Schilfe!Der Skandal, es ist zum Schiessen:
Die Ganoven wollen niemals büssen,
Wissen gar nichts von Unterschlagen,
Sollen doch die Ankläger weiter tagen!Die Quintessenz dieser üblen Gschicht
Hast du Namen, Geld und viel Gewicht
Bist du zu Lebzeiten niemals kriminell, das schwöre ich bei Wilhelm Tell! 😂ORF
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Hoffe ja nur nicht, dass diese Gierlinge am Ende doch noch freigesprochen werden und Vinzenz/Stocker auf Kosten der Steuerzahler noch eine happige Haftentschädigung ausgerichtet werden muss.
Hoffe die Staatsanwaltschaft hat ihre Hausaufgaben gründlich gemacht und dass auch kein Kuschelrichter das Urteil fällt. -
Widerlich dass dieser Möchtegern Professor für den Frauenschläger Vincent und den Egomanen Stocker seine Glaubwürdigkeit komplett das WC runterspühlt. Hoffe das ganze Pack kommt in den Knast
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Wo ist das Problem?! Im Interview von 2013 hat er doch klar gesagt, dass alles in der Gesellschaft nur „..klar verträglich sein muss…“ Offensichtlich ist einfach nur die Gesellschaft falsch! 😉
Ab Minute 2:30
https://www.youtube.com/watch?v=KsJRf_wzQ64 -
In einem anderen Wirtschafts-Strafprozess vor gut zehn Jahren passierte dasselbe – allerdings weniger anständig: eine Bank, welche für ihre straffälligen Manager hätte haften müssen, besorgte sich reihenweise Parteigutachten von Professoren, die – für sehr gutes Geld – allesamt erklärten „die durften das“. Dabei hatte die Revisionsstelle der Bank ein Gutachten erstellt, wonach die krummen Geschäfte nichtig waren und die Bank sie folglich rückabwickeln müsse. Die Gutachten wurden erst am Tag vor der Gerichtsverhandlung eingereicht, so dass niemand sie rechtzeitig lesen konnte.
Für die arme Richterin bedeuteten die Gutachten, dass sie ganz alleine alles würde analysieren und den Weg finden müssen. Die anderen Richter kannten den Fall wegen des Referentensystems viel zu wenig und der Staatsanwalt durfte nur in derselben Gerichtsverhandlung kontern und konnte folglich nicht.
Es hat schon seinen Grund, dass beim Paragraphen-Zeichen § der untere Haken nach oben gebogen ist und der obere Haken nach unten: Am unteren Haken hängt man die Kleinen auf und am oberen Haken die Grossen. Reiner Zufall, dass das Seil bei den Grossen immer abrutscht.
Vor vielen Jahrzehnten lieferte ein Professor, den wir den Coiffeur nannten, ein solches Parteigutachten ab. Dieses war derart krass einseitig, dass die Besteller, eine grosse Versicherungsgesellschaft, es nie verwendeten. Der Professor klagte bis vor Bundesgericht für ein gigantisches Honorar mit der Begründung, dass sein Gutachten extrem wertvoll sei, weil die Versicherungsgesellschaft nun in vielen Fällen nicht mehr werde bezahlen müssen. Ein satter Stundenlohn, wie ihn die Gesellschaft bezahlen wollte, reiche da überhaupt nicht. Und der Coiffeur landete auf dem Bauch.
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Das wird ein weiteres Desaster werden für die Schweizer Justiz, die leider „im Zweifelsfall für den Angeklagten“ immer höher bewertet. Bin gespannt, wie fit der Staatsanwalt ist nach 4 Jahren Aufarbeitung.
Kann man eigentlich Karten für die Vorstellung kaufen? Der Prozess ist doch öffentlich?
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„Bestandespflegekommission“, das muss ein Scherz sein! Was Banken im Fall von grossen Fondsanbietern noch einigermassen glaubhaft behaupten können, verkommt hier nur zu einem durchsichtigen Ablenkungsmanöver.
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Treuhand bzw. Strohmannverhältnisse sind rechtlich zulässig, ob diese transparent waren kann indes ganz einfach geprüft werden, in der Privaten Steuererklärung sind indes nähmlich die wahren Besitzverhältnisse offen zu legen, schliesselich muss jeder für seine eigenen Vermögenssteuern gerade stehen (nur schon wegen Progression etc) insofern wird sich dies einfach bestätigen bzw. wiederlegen lassen
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Keine Chance. Die Indizien sind derart offensichtlich und die nachträglichen Erklärungen dafür derart weltfremd, dass eine Konspiration für das Gericht klar sein werden. Einfach klassische Insiderdelikte mit Interessenkonflikten gespickt und heimtückisch getarnt. Einfacher Fall für betrügerisches Verhalten.
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Prof. Wohlers‘ CV ist zweifellos beachtlich, wie auch seine Publikationsliste.
Bei seinem Gutachten muss man aber gut achten, wer es – fürstlich – bezahlt hat, nämlich due Beschuldigten.
Deshalb ist es genau so oberpeinlich wie Stockers‘ erbärmliches Gesülze in der NZZ, wenn auch hier verzweifelt versucht wird, via medialen Druck das Gericht vor dem Prozess zu beeinflussen.
Ich bin überzeugt, dass diese Schüsse hinten hinaus gehen werden.
PS: Ist Peter Spuhler als Chef der börsenkotierten Stadler Rail eigentlich noch tragbar? Wenn er schon privat so leichtfertig mit Geld umgeht?
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Dass der feine Herr Professor ausschliesslich für seine Auftraggeber schreibt ist begründungsfrei. Zu begründen wäre dagegen, weshalb seine private Nebentätigkeit nicht weisungskonform veröffentlicht wurde? Hier gucken: https://www.unibas.ch/de/Universitaet/Universitaet-Gesellschaft/Nebentaetigkeiten.html
Oder feiern sie in Basel bereits das ganze Jahr Fasnacht? -
Offenbar sind die Rückforderungen in der Anklageschrift vorgängig durchgesickert. Irgendwo gab es mal einen Artikel, der über fällig gestellte Darlehen von P.V. berichtet hat, den man merkwürdigerweise nicht mehr findet.
Gibt es doch Leute, die auf einen Schuldspruch spekulieren? P.V. im Privatkonkurs wäre ähnlich demütigend wie im Knast. -
Das kannst Du zu 100% vergessen Amigo; erstens haben die zu 100% beweisbar vorsätzlich gehandelt resp. haben den involvierten Arbeitgebern/Compliances etc. nicht im Detail aufgezeigt, wie die Rollen gespielt wurden. Aus dieser Nummer kommen die Jungs nicht raus; auch nicht über ein theoretisches (Gefälligkeit????-Gutachten????). PS Inhaber der Aktienanteile sieht man „selten“im HR etc.
Danke -
WW sollte sich kein Beispiel an Professörchen Hans Ueli Vogt nehmen, der mit seinen Prognosen schon einmal auf dem Holzweg gelandet ist.
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Ja der Vogt mehr Schein als Sein…..
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Ob er dann auch anfängt zu heulen, wenn es nicht so läuft, wie er es gerne hätte?
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Sehr geehrter Herr Wehlers
Könnten Sie mir kurz erklären, wie es zur wundersamen Bewertung der Investnet kam?
2012 musste der mangelnde Cash Flow der Investnet gemäss Berichten mit einem Darlehen finanziert werden. Ausserdem werden für ähnliche Gesellschaften ca 2.5-4% der AuM (Assets under Management gezahlt. Bei einer Bewertung von 100 Mio müss dies also 100Mio x25 gewesen sein. D.H. dass die Gruppe etwa 2.5 Milliarden Assets verwaltete. Wenn dies stimmt geht der Preis in Ordnung…falls nicht ????
Ausserdem nehme ich an, dass dieser Kaufpreis (Bewertung!) mit dem Aktionärsbindungsvertrag abgestimmt ist und gemäss Verwaltungsrechtlichen Plichten seitens Ihrer Mandanten andere Offerten eingeholt wurden.
Sollten weitere Offerten in ähnlicher Höhe vorliegen geht der Preis in Ordnung…Die Antworten können Sie ganz einfach in diesem Forum angeben, 1 Seite genügt.Nicht dass Ihr Bericht noch mit dem sehr langen Bericht von Herrn Forstmoser bei der verdeckten Beteiligung von Herrn Vincenz verglichen wird….
Bewertungsspezialist
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Bin voll und ganz ihrer Meinung. Aber der damalige VR der RAICH war eben Vincenz-hörig und diese zu Belangen dürfte vorbei sein.
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Seit wann sieht man die Inhaber der Aktienanteile im Handelsregister? Naja, was will man hier mehr erwarten.
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Ein „Top-Strafrechtler“ aus dem großen Kanton, der Lacher des Jahres!
Hauptsache große Klappe, alles andere scheint Nebensache. -
Jaja, da scheit jemand die AG mit der GmbH zu verwechseln – nur bei letzterer werden die Gesellschafter im Handelsregister namentlich aufgeführt, nicht aber die Aktionäre einer AG.
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So ist es. Diese Kommentare zeugen von Unwissen, geschrieben von Neidgenossen und losern. Keine Ahnung und grosse Klappe in der Anonymität.
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Ein Parteigutachten im Auftrag und bezahlt von den Beschuldigten?
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ein Parteigutachten ist immer eines das von einer der beiden Parteien erstellt und bezahlt wurde…einem Parteigutachten kommt dann jedoch auch nicht wirklich mehr Kraft als einer Parteibehauptung zu. Jedoch darf man natürlich nicht vergessen das Wohlers zu vorherscheden Lehre im Strafrecht gehört, das Bezirksgerichtli wird es kaum vagen gegen die vorherrschende Lehre zu Entscheiden, das öffnet dann sonst Tür und Tor für Berufungen und Beschwerden….
Auf der anderen Seite schreiben Personen wie Wohlers auch nicht einfach gefälligkeitsgutachten, dafür haben Sie in Sachen Ruf zuviel zu verlieren, das was dort verfasst wird wird durchaus Hand und Fuss haben
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Genau. Sehr klug!
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Ein Parteiengutachten ist immer von der beauftragenden Partei zu bezahlen und stellt in rechtlicher Hinsicht nichts anderes als eine Parteienbehauptung dar. Der Gutachter wird vom Gericht auch nicht unter Strafdrohung angehalten, nach bestem Wissen und Gewissen zu „urteilen“. Er kann einzig seinen Ruf ruinieren.
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Wohlers ist immer auf der Seite des Angeklagten und alle sind immer unschuldig. Dass er die gleiche Meinung vertritt, wenn er dafür bezahlt wird, erstaunt natürlich nicht. Würde mich wundern, wenn irgendein Gericht dieses Gutachten ernst nimmt.
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Mich auch, das ist aber nun wirklich kein Qualitätszeugnis für die Schweizer Rechtsprechung wo es viele Gerichte gibt wo nicht mal Juristen drin Sitzen sondern Laienrichter…..
Wenn solche Laienrichter und Clows Richterli (welche nie in der Privatwirtschaft tätig waren, weil man Sie schlicht nicht brauchen kann) auf die Lehre hören würden, wäre das wirklich erstaunlich….
Der Fall wird sowieso vor BGE landen, und das BGE wird der vorherschende Lehre durchaus Gehör schenken, wir sind ja schliesslich in einer Bannenrepublik
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@Eric Holder
Mit Verlaub, Ihre Aussagen zeugen nicht gerade von einem profunden Verständnis der Juristerei, Herr Holder.
1. Wohlers ist nicht immer auf der Seite des Angeklagten. Sondern Wohlers ist immer auf der Seite, die ihn bezahlt. Ob jemand schuldig ist, oder eben nicht, das dürfte ihn bestenfalls am Rande interessieren. Zumal er nicht als Strafverteidiger auftritt und somit nicht verlieren kann.
2. Ein Gericht wird ein solches Gutachten ernst nehmen. Sprich: Ein Geriht wird
– Fakten, Argumente und Schlüsse juristisch überprüfen bzw. hinterfragen
– berücksichtigen, welche Seite dies vorbringt, nämlich die Verteidigung
– eigene Schlüsse daraus in die Urteilsfindung einfliessen lassen
Und gleich bewertet das Gericht die Anklageschrift, andere Gutachten, Zeugenaussagen etc.
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Zitat: „Stockers Beteiligung wurde in einem Treuhandvertrag geregelt. Will heissen: Dessen Beteiligung blieb versteckt, sie wurde nicht offengelegt im Handelsregister.
Versteckte Beteiligung, alles klar… und defintiv sehr sehr „sauber“…
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Es geht hier nicht um „sauber“. Sondern nur um „legal“. Punkt.
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Das nennt man Strohmannverhältnis und ist weit verbreitet, gegenüber den Steuerbehörden müssen jedoch die wahren Besitzverhältnisse offen gelegt werden
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Stocker bezog sehr hohe Honorare von Raiffeisen – sogar ohne Arbeitsvertrag blieb Stocker Raiffeisen, seinem Arbeitgeber verpflichtet – dieser Punkt ist aber vermutlich nicht Teil der Anklage – weil Raiffeisen Schweiz immernoch sehr mit System „Buddy“ funktioniert und Stocker war und ist demnach eben ein Buddy.
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„…Stockers Beteiligung wurde in einem Treuhandvertrag geregelt. Will heissen: Dessen Beteiligung bleibt versteckt, sie wird nicht offengelegt im Handelsregister…“
Seit wann sind bei einer Aktiengesellschaft die Beteiligungsverhältnisse im HR publiziert. Aktiengesellschaft heisst auf französisch nämlich nicht umsonst „Société anonyme“. Eine freiwillige Offenlegung ist möglich, wird aber in der Praxis so gut wie nie gemacht (jede Änderung müsste mittels Statutenanpassung nachgezogen werden).
Bei einer nicht börsenkotierten Gesellschaft (z. B. SIX) sind zudem die bedeutenden Aktionäre auch nicht im Anhang zu erwähnen (OR 663c 1 und FinfraG).
Die effektiv wirtschaftlich berechtigten Anteilsinhaber sind lediglich durch die Verwaltung der Aktiengesellschaft im Aktienbuch aufzuführen und zu dokumentieren. Zudem wäre B. Stocker zusammen mit den anderen zwei Minderheitsaktionären ebenfalls zur Offelegung eines solches Treuhandvertrages gegenüber der Verwaltung verpflichtet gewesen (OR 697j). Falls dies nicht korrekt gemacht wurde, liegt hier allenfalls ein Gesetzesverstoss vor, der aber strafrechtlich kaum von Belang sein dürfte.
Aber gemäss Text wurde das ja offenbar sowieso alles offen gelegt.
Falls die Anklage hier wirklich auf solchen „Tatbeständen“ aufbaut, dann gute Nacht. Ein guter Verteidiger zerpflückt solche Anklagepunkte innert Minuten. Und auch Indizien müssen belegt werden können.
Die Angeklagten waren sicherlich so schlau, allenfalls wirklich strafrechtlich relevante Tatbestände nicht auch noch zu dokumentieren und mit Unterschriften zu versehen.
Es bleibt also zu hoffen, dass die Anklage noch bessere Straftatbestände hat, welche auch gut belegt sind. Sonst kostet uns Steuerzahler die Angelegenheit noch xMillionen an Verfahrenskosten, Parteientschädigungen und Entschädigungen für die unbegründeteten Untersuchungshaften und allenfalls sogar noch einige Millionen an entgangenen Lohnzahlungen.
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Hat der Herr Professor aus Schland nichts anderes zu tun? Oder ist er gekauft von Vincenz und Stocker?
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@Beobachter
Sie fragen: „Ist er [der Herr Professor aus Schland] gekauft von Vincenz und Stocker?“Nein, mein Lieber. Er ist gekauft von Wüst und Etter.
Woher ich dies weiss? Nun, wer lesen will und kann – und das Gelesene sogar versteht (!) – zieht aus dem vierten Satz dieses Artikels gewisse Schlüsse. Dort steht nämlich:
„Nun haben ihn die beiden Investnet-Gründer Peter Wüst und Andreas Etter mandatiert.“
Aha. Und weil ein Anwalt auch mal vergeblich aber sicherlich nie umsonst arbeitet …
PS: Schon mal gedacht, sich für den Bundesrat zu bewerben, lieber Beobachter? Denn die beobachten ja auch. Mit Argus-Augen!
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Zusammenfassung:
Vermutlich kommen Vinzenz und Stocker – wie auch Wüst und Etter – straffrei davon. Weil ja keiner irgend etwas wusste. Und die Staatsanwaltschaft das Gegenteil nicht beweisen kann.
Ob und wer da allenfalls ein Gesetz übertreten haben könnte ist völlig irrelevant. -
Prof. Wohlers hin oder her! Ich bin schon seit Längerem überzeugt, dass diese schlauen Hasen höchstwahrscheinlich „juristisch rausgehauen“ werden. Wie immer in diesen Sphären…die Kohle wird es sicher richten. Übrigens: Ich schreibe dies aus eigener Erfahrung!
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Dieses verdammte Schmierentheater hört nie mehr auf und die Schweizer Grossbanken leisten sich immer mehr Flops und Abzocke. Wir haben es weit gebracht.
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Wenn ich diesen Bericht so lese, wird mir bewusst, wie wichtig dieser Gerichtsfall für IP ist. Sollten die Angeklagten in vollem Umfang freigesprochen werden (wovon ich nicht ausgehe), wäre jegliche Daseinsberechtigung von Inside Paradeplatz verschwunden. Auf diesem einen Fall sind die Klicks von IP aufgebaut. Alles andere und spätere waren und sind nur irgendwelche herbeigeschriebenen, schlecht recherchierten und überinterpretierten Berichte, in denen alles was mit Banken zu tun hat, einfach schlecht geredet wird und alle Banker als bös dargestellt werden und unzufriedene Mitarbeiter ihren Frust mittels „Insiderinformationen“ rauslassen. Vom neuen Weg als Telegramm-Kopie bzgl. Corona möchte ich da gar nicht anfangen… In diesem Sinne, viel Glück beim Prozess, Luki 😉
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Der Gedanke, dass die Entscheidung in diesem Gerichtsfall für IP wichtig sein könnte, ist mir auch schon gekommen. Und falls eine der beiden Hauptfiguren, die finanziell offenbar etwas klamme, für unschuldig erklärt wird, könnte es für IP sogar ans Eingemachte gehen …
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Dir au, Beat!
PS: Rosa Kondome helfen gegen kalte Füsse
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@Sandro: Sollten die Angeklagten in vollem Umfang freigesprochen werden (was nicht auszuschliessen ist), wäre wohl eher jegliche Daseinsberechtigung der Schweizer Justiz als Solche verschwunden. In diesem Sinne, viel Glück beim Prozess, Justizia Helvetica 😉
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Wow – Sie sind ein Plauderi…extrem reflektiert, informiert – jedenfalls: möchtegern.
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Warum lesen sie denn was Herr Hässig schreibt? Weil eben, die Geschäftsführung von Aktiengesellschaften die nicht einen klaren Besitzer haben, zu Selbstbedienungsladen der Angestellten geworden sind. Weil unsere Pensionskassen Milliarden in diesen Firmen angelegt haben und sie keinerlei Kontrolle ausüben. Nur aus diesem einen Grund hat IP bereits eine volle Daseinsberechtigung.Danke Herr Hässig für Ihre Aufsässigkeit.
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Um wie viele Millionen wurde in die eigene Tasche abgezwackt? Rotlicht Ausflüge auf Bankkreditkarte. Suite verwüstet, Frau geschlagen, untreue Geschäftsführung. Einfach lächerlich bei einem Millionensalär darf man was anderes erwarten. Wenn das alles sauber und legal sein soll, dann kann jeder Straffrei betrügen klauen, lügen! Und jeder der Angeklagt wird kommt frei und bekommt noch eine Millionen Entschädigung ! Zum dies zu finanzieren schaffen wir dann die Gerichte ab. So wird der Falschparker dann auch nicht mehr belangt!
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Am Schluss läuft es auf das hinaus, dass die Juristen viel Geld verdienen, Stocker und Vinzenz mehr oder wenig unschuldig gesprochen werden und der Staat eine Unsumme diesen Leuten zu Lasten der Steuerzahler bezahlen muss. Unfähige Staatsdiener oder gerissene Diebe? Wir werden sehen.
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Damit die Beteiligungen von Vinzenz und Stocker an Investnet möglichst werthaltig waren, musste eine Super-Bewertung von Investnet her. Die 100m-Bewertung für Investnet (ein Beteiligungs-Vehikel an KMU’s) war lächerlich hoch. Aber das kam den Investnet-Aktionären zugute und ging zulasten von Raiffeisen.
Aus meiner Warte ist klar, dass sich die Investnet-Aktionäre entsprechend abgesprochen haben müssen, um den Reibach sicherzustellen. Sie waren sich bewusst, dass ein überteuertes Vehikel an Raiffeisen verscherbelt wurde. Es gilt Unschuldvermutung. -
Es ist lächerlich, dass sich ein solcher „Professor“ als Experte zum Reinwaschen von „Kriminellen“ hergibt. Das Vorgehen erinnert an den Psychopathen Trump, der auch versucht hat, seine kriminellen Taten durch „Experten“ reinzuwaschen. Es ist fragwürdig, dass wir in juristischen Fakultäten unserer Schweizer Unis solche „Weisswäscher“ haben, die mit formaljuristischen Haarspaltereien klar kriminelle Banker reinzuwaschen versuchen. Vinzenz und Stocker sind gesellschaftlich erledigt und geächtet. Dafür sollen sie „schmoren“. Was für ein korruptes System dieser „Professor“ darstellt. Widerlich, dass die Uni Basel einen solchen Dekan hat. Unprofessionell und käuflich. Pfui Deibel.
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Sequenzweise muss ich Ihnen massiv widersprechen. Solang es Wiederverwerter gibt wie Spuhler etc., nützen auch gesellschaftliche Ächtungen nicht nichts, aber nicht viel. Leider.
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Keine Ahnung, leider. Aber dafür extrem viel Meinung.
Juristen (egal ob nun Professor oder gar Dekan oder nicht) verdienen ihr Geld, in dem sie ihre Gesetzeskenntnisse, ihre Fähgkeiten zum logischen Denken (na ja) und schön reden oder gar schreiben anbieten (bzw. verkaufen). Selbst an kaltblütige Mörder.
Und dass „Recht haben“ und „Recht bekommen“ nicht unbedingt das gleiche ist ist auch nichts neues. So ist das nun mal.
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Voila, so ist es! Viel Luft um (fast) nichts! Jedenfalls hat man viel mehr Staub aufgewirbelt, als der Fall wert ist. Man würde besser die Manager solcher Banken belangen, welche der Substanz der Banken durch Bussen etc. schaden –> denen passiert jedoch nichts.
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Es ist mittlerweile jedem klar, PV und seine Entourage (da gehört leider auch Patrik Gisel hinzu – leider – ) konnten nicht mehr unterscheiden zwischen „mein ist mein“ und „dein ist mein“….
Wohlers Auslegung ist eine rein juristische – die Juristikation hinkt leider immer hinter der Praktika hinterher.
Wenn PV + Co mit einer Pseudo Verurteilung davonkommen, dann beweist dies eigentlich nur, dass die Juristikation wirklich der Praktika um Meilen hinterherhinkt – (Swissair, ABB, Russische Oligarchen am Genfersee, FinanzVehikel in Zug…. – deren Exponenten fühlen sich in der CH sauwohl)-
Klar in der Schweiz ist alleine Wichtig das wir Kiffer und Maskenverweigerer Bestrafen, das können unsere Strafverfolgungsbehörden beurteilen, für alles andere wirds zu kompliziert.
Wenn ich dir ein Auto abkaufe und es nicht bezahle, ist das dein Problem, du musst den Zivilrechtlichen Weg gehen, wenn ich es dir klaue dann kannst du zur Polizei gehen…
Das zeigt schon, ein kleiner Vertrag schützt den kriminellen vor Strafverfolgung….
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Gibt es das auch noch auf „Deutsch“?
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Ich wusste es schon immer: Vincenz ist das Opfer einer hinterhältigen, von Raiffeisen gesteuerten Aktion, mit dem Ziel, einen der grossartigsten Wirtschaftsführer dieses Landes fertig zu machen.
Ich hoffe sehr, dass Vincenz grosszügig für sein erlittenes Leiden entschädigt werden wird!
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Nur gut, dass am Ende nicht die vielen in diesem Verfahren involvierten Gutachter über Schuld oder Unschuld der Angeklagten entscheiden, sondern ein unabhängiges Gericht. Wir können wohl darauf vertrauen, dass dieses Gericht sowohl die Fakten als auch die Rechtsfragen selbständig überprüfen und sich nicht von Interviews, Gutachten und tendenziösen Zeitungsberichten beeinflussen lassen wird.
Es ist lächerlich, dass sich ein solcher "Professor" als Experte zum Reinwaschen von "Kriminellen" hergibt. Das Vorgehen erinnert an den…
Um wie viele Millionen wurde in die eigene Tasche abgezwackt? Rotlicht Ausflüge auf Bankkreditkarte. Suite verwüstet, Frau geschlagen, untreue Geschäftsführung.…
Ein Parteigutachten im Auftrag und bezahlt von den Beschuldigten?