Jede Stiftung in Liechtenstein braucht einen lokalen Stiftungsrat. Diese Einkommens-Beschaffungs-Massnahme für die paar Dutzend Treuhänder und Anwälte ist gesetzlich vorgeschrieben.
In einem Stiftungsmodell ist es von höchster Wichtigkeit, dass auch der Begünstigte der Stiftung im Stiftungsrat sitzt.
Nur so kann er die Gefahr bannen, dass die Stiftung ausgeplündert, dekantiert und ihr Inhalt seinem Zugriff entzogen wird. Denn nicht zuletzt aus steuerlichen Gründen gibt es einen Artikel in der Stiftungsurkunde, der meistens besagt:
„Der Stiftungsrat hat die Befugnis, die Begünstigten, die Voraussetzung für eine solche Begünstigung sowie deren Inhalt zu bestimmen und diese wiederum zu entziehen und zwar nach freiem Ermessen.“
Das heisst auf Deutsch: Wenn Vater Müller in Liechtenstein für seine beiden Söhne eine Stiftung errichtet, die zuerst ihm selbst und nach seinem Ableben alleine seinen Söhnen zur Nutzniessung dienen soll, tut er gut daran, dass die Begünstigten auch im Stiftungsrat sitzen.
Denn einerseits hat diese Distanz zwischen Stiftung und Begünstigten steuerliche Vorteile. Wird von ihr beispielsweise ein Milliardenvermögen wie von der Rum-Dynastie Bacardí verwaltet, sind die Begünstigten nur dafür steuerpflichtig, was sie entnehmen.
Konkret: Macht die Stiftung 100 Millionen Gewinn, die begünstigte Bacardí-Tochter braucht als Taschengeld aber nur eine Million, dann muss sie nur diese versteuern. Ausser, sie wird ganz rausgekübelt, aber das wäre eine andere Skandalgeschichte.
Der neuste Skandal besteht aus den Worten „Anschein eines möglichen Interessenskonflikts“. Im Unterschied zu „Manifestierung eines massiven Interessenskonflikts“.
Das mag für den Laien gehupft wie gesprungen sein. Ist aber der Unterschied zwischen Rechtsstaatlichkeit und Wildwest.
Denn eine Manifestierung von etwas Massivem, das ist nachvollziehbar, braucht einen konkreten Beweis. Also der Stiftungsrat und Nutzniesser Müller hat sich unter Ausnützung seiner Position einen Vorteil gegenüber anderen Nutzniessern verschafft, zum Beispiel schlichtweg ins Kässeli gegriffen und das weder begründet noch bekanntgegeben.
Das könnte dazu führen, dass er als Stiftungsrat abberufen würde.
Etwas anders sieht es beim „Anschein eines möglichen Interessenskonflikts“ aus. Ein Anschein ist keine Tatsache, möglich ist nicht wirklich.
Auf das Beispiel übertragen: Wenn der Stiftungsrat den Anschein erweckt, er könnte möglicherweise ins Kässeli greifen, reicht das für seine Absetzung.
Das wäre absurd? Das war absurd. Bis zum Urteil des Fürstlichen Landgerichts vom 2. März 2021. Das stützte den Antrag auf Abberufung eines Stiftungsrats. Wegen dem „Anschein eines möglichen Interessenskonflikts“.
Der sei entstanden, weil der Stiftungsrat Rechnungslegung für Entnahmen aus dem Stiftungsvermögen gefordert hatte. Daraus schloss das Gericht messerscharf: Würde dadurch eine Rückzahlung erfolgen, wäre der Stiftungsrat als Nutzniesser davon begünstigt – Interessenskonflikt.
Dass eine blosse Aufforderung zur Rechenschaft noch keine Rückzahlung bedeutet, dass eine solche keine Bereicherung der Stiftung wäre, sondern die Zurückführung eines vormals ungerechtfertigten Entnahme – was soll’s.
Nun könnte der Laie meinen, dass ein solch abstruses Urteil selbst in Liechtenstein von den oberen Instanzen gekippt würde. Das meint er aber höchstens bis am 22. September 2021.
Da bestätigte das Fürstliche Obergericht den erstinstanzlichen Entscheid. Aber es gibt doch noch den Liechtensteinischen Staatsgerichtshof, wo auf höchster Ebene Recht gesprochen wird.
Oder auch nicht. In geheimer Sitzung Ende Juni 2022 bestätigte auch dieses Fürstengericht das Fehlurteil – und teilte es dann gelegentlich dem abberufenen Stiftungsrat mit.
An seiner Statt amtieren nun zwei Liechtensteiner Anwälte als Stiftungsräte. Und versorgen sich selbst mit üppigen Honoraren in der Höhe von monatlich rund 50’000 Euro.
Dafür tun sie zwar nicht viel, aber auf Kritik an ihrer Tätigkeit reagieren sie eher unwirsch. Und winken auch schon mal mit den entsprechenden Stiftungsparagraphen, die den abgesetzten Stiftungsrat auch noch als Begünstigten entfernen könnten.
Wer nun sagt, dass das halt etwas Pech für einen Einzelnen ist, täuscht sich schon wieder. Denn seit dieser neuen Rechtsprechung herrscht in Liechtenstein wieder Wildwest im Stiftungsrecht.
Damit ist jeder Stifter und jeder Begünstigte gefährdet, der meint, auf der sicheren Seite zu sein, wenn er auch noch im Stiftungsrat sitzt.
Das ist eine beliebte Sicherheitsmassnahme, um das Dekantieren einer Stiftung zu verhindern.
Hat der Begünstigte keinen Einblick in die Entscheidungen des Stiftungsrats, ist es schon mehr als einmal passiert, dass er mit der unangenehmen Nachricht konfrontiert wird, dass das Stiftungsvermögen leider nicht mehr der einbezahlten Million entspricht, sondern wundersam auf null geschrumpft ist.
Wo es denn hin sei? Da zuckt der Stiftungsrat bedauernd mit den Schultern. Anwaltsgeheimnis. Geschäftsgeheimnis. Treuhänder sind der Verschwiegenheit verpflichtet. Nein, Akteneinsicht gibt’s auch nicht.
Wendete sich der Geprellte an die Justiz, teilte ihm die Staatsanwaltschaft mit, dass ohne Dokumente und Beweise leider kein Anfangsverdacht existiere, und ohne den könne man schlecht eine Strafuntersuchung beginnen.
Sitzt der Stifter aber im Stiftungsrat, kann er solch kriminelles Verhalten unterbinden. Ausser, er wird rausgekübelt. Wegen dem „Anschein eines möglichen Interessenskonflikts“, dem jeder zum Opfer fallen kann.
Das wird neuerdings von der fürstlichen Gerichtsbarkeit geschützt. Das ist so, wie wenn der ertappte Dieb die Polizei ruft. Und die führt den Nachtwächter ab, der Alarm geschlagen hat.
Anschein eines möglichen Interessenskonflikts, denn der könnte sich ja vielleicht am sichergestellten Diebesgut bereichern.
Das Unrecht, das hier einem Einzelnen widerfährt, ist eine Bedrohung für alle. Nicht nur für Bacardí, nicht nur für die deutsche Familie Birkenstock. Sondern für alle, die meinen, in Liechtenstein ginge es im Stiftungsrecht nach Gesetz und Ordnung zu.
Denn am Schluss ist das Ländle ein Fürstentum. Wo in letzter Instanz nur das passiert, was der Fürst genehmigt oder zulässt. Höchste Zeit für seine Durchlaucht, tätig zu werden.
Dieser Artikel erschien am 26. September 2022 in „Die Ostschweiz“.
Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Danke an Herrn Zeyer für seine Beiträge und zur Aufklärung der
Missstände im Ländle.Zieht Euch warm an in Liechtenstein wir werden Eure Taten und die aller Beteiligten genau durchleuchten Ihre Durchlaucht! -
Oh, da scheint aber jemand keine Freude gehabt zu haben, sein Geschäftsmodell so öffentlich präsentiert zu bekommen. Die Website mit den Daten wurden leider gelöscht. Kann man sonst noch herausbekommen, wie diese Schlammschlacht enden wird?
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Herr Welti
Gute Nachricht. Die Website ist immer noch zugänglich. Eine Form des Wiederstandes? -
Die Webseiten sind wieder online. Aber besser downloaden, wer weiss.
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Wie denken Sie ist Liechtenstein gross geworden und dutzende Treuhänder damit? Nur auf diese Weise. Das ist altbekannt in Liechtenstein, dass das Stiftungssystem so funktioniert. Nepotismus wird auf höchster Ebene ganz gross geschrieben. Jeder selbst Schuld der glaubt er hätte noch einen Vorteil wenn er sein Geld nach Liechtenstein bringt. Geld ist sicher wo auch eine gerecht Rechtsstaatlichkeit durch die ganze Bevölkerungsschicht besteht. Das ist in Liechtenstein wohl nicht der Fall. Wie sagen Sie Wild Wild West.
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„Oh wie schön ist Panama…“
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Man kann nur jedem, der beabsichtigt, eine Stiftung zu gründen, diese in Panama zu eröffnen. In Liechtenstein wird man sie schnell wieder los! Also Finger weg von diesem Vorhaben dort.
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Wenn man Dr. Martin Batliner als Suchbegriff eingibt, bekommt man die Details.
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Liechtenstein muss ganz dringend etwas unternehmen, um ein Rechtsstaat zu werden und nicht nur so tun als sei es ein Rechtsstaat. Sonst versinkt es im Sumpf der Vetternwirtschaft zwischen der Justiz und den Treuhändern.
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Korrekt zusammengefasst.
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Das war ein guter Tipp: Einfach „Abberufungsantrag“ und „Vaduz“ googeln – und dann staunen über die „Treuhänder“. Liechtenstein sollte ganz dringend etwas unternehmen, möchte es noch als Rechtsstaat gelten wollen.
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Wer „Abberufungsantrag“ und „Vaduz“ in Googel eingibt findet sehr schnell die Daten zu diesem Fall. Über 600’000 in nur 6 Monaten haben 2 Heren eine Stiftung gekostet mit sehr fraglichen Leistungen.
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Was ich auch nach mehrmaligem Lesen der Entscheidung nicht verstehe, ist, wo der vermeintliche Interessenkonflikt liegen soll, wenn ein Stiftungsrat seiner Sorgfaltspflicht nachkommt und Rechnungslegung verlangt. Dieser Argumentationslinie und Begründung kann ich nicht folgen.
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Wohin soll denn ein Interessenskonflikt liegen, wenn ein Stiftungsrat Rechnungslegung, also Auskunft über die Verwendung von Entnahmen aus dem Stiftungsvermögen fordert? Eine Forderung auf Rechnungslegung führt doch nicht zu einem Profit bei der Stiftung. Und deswegen wurde ein Stiftungsrat abberufen? Die Entscheidung ist absurd.
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Ein Entscheid ist immer absurd wenn keine objektive Rechtsstaatlichkeit besteht.
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Worin soll denn ein Interessenskonflikt bestehen, wenn ein Stiftungsrat Rechnungslegung, also Auskunft über die Verwendung von Entnahmen aus dem Stiftungsvermögen liegt? Eine Forderung auf Rechnungslegung führt doch nicht zu einem Profit bei der Stiftung. Und deswegen wurde ein Stiftungsrat abberufen? Die Entscheidung ist absurd.
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Na das ist jetzt wirklich keine Überraschung!
Ich würde dieser Bananen-Monarchie keinen Franken anvertrauen. -
Stiftungen und Trusts im Ländle bergen ein gewisses Risiko. Die Bevölkerung ist so klein, dass jeder mit jedem irgendwie verbandelt oder verwandt ist. Eine unabhängige Justiz ist da kaum möglich. Wer eine solche Struktur möchte, lässt die lieber in der Schweiz pflegen, zumal FINIG hier doch recht hohe Standards setzt.
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zeit, dass man solche steueoasen trocken legt.
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Ich bin kein Leuchtensteiner ich bin Habsburger.
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wirklich, in diesem Fall haben Sie keine Ahnung von nichts. Pures Rotlichtmilieugeschwätz in Reinkultur!
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Ihr Kommentar hat aber auch nicht gerade fürstliches Niveau.
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Für den Stiftungsstandort Liechtenstein ein massiver Verlust an Rechtssicherheit und Vertrauen. Die Folgen fehlender Rechtssicherheit und fehlenden Vertrauens sind katastrophal für Liechtenstein.
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Sumpfgebiet mit Schloss
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Cui bono?
Deutschland, USA & Cie.
Liechtenstein liefert sich hingegen, nach 2008, zum zweiten Mal selbst ans Messer. Damals gewzungen. Und heute? Begeht Liechtenstein Selbstmord? Warum sollten sie? Oder wurden sie von Hochsteuer-Staaten wieder gezwungen gegen eigene Interesen und gegen Finanz-Kundne zu arbeiten, im Interesse der Hochsteuer-Staaten?
Nur, dass sie aus 2008 gelernt haben, den Zwang zu verschleiern?
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Ich bin zu arm für eine Stiftung.
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Was Zeyer hier als neue Entwicklung verkauft ist in Liechtenstein schon längstens traurige Realität. 50-jährige zinslose Darlehen an sich selbst, Einsetzen der eigenen Tochter als Begünstigte einer Stiftung, Kauf eines Jagdschlosses in Ungarn auf Rechnung einer Stiftung eines Kunden und anschliessende Vermietung desselben für EUR 1.- p.a. an sich selbst, – ich (Staatsanwalt in angrenzendem Kanton) habe in diesem „Land“ schon alles gesehen und bin immer wieder fassungslos über die Ignoranz (…oder Mittäterschaft) der liechtensteinischen Justiz (welche zu 90 % mit Österreichern besetzt ist). Der Filz in Liechtenstein schaufelt der Reputation des Landes das Grab. Da überrascht es auch nicht, dass jeder zweite Treuhänder/Anwalt gleichzeitig Ersatzrichter, Mitglied einer staatlichen Kommission, Sportfunktionär oder noch Verwaltungsrat eines vom Staat kontrollierten Unternehmens ist. Liechtensteinische Stiftungen und Trusts sind heute nicht mehr als ein Selbstbedienungsladen für die liechtensteinischen Stiftungsräte und ihre Familienangehörigen, – mit dem Segen von Behörden und Gerichten.
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Ich bin selber Liechtensteiner Treuhänder und schäme mich jeden Tag für das, was bei uns seit ein paar Jahren abläuft. Leider kann man bei uns nicht mehr von ein paar faulen Äpfeln sprechen, sondern nur noch von ein paar Gesunden in einer Kiste voller Fauler. Und ja, die vermeintlich „liechtensteinische“ Justiz schaut tatenlos zu. Allerdings lügen die Zahlen nicht: Es werden kaum mehr Stiftungen in Liechtenstein gegründet. Offensichtlich aus gutem Grund.
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Und ? Das ist in vielen Ländern so, recht so der gierige Staat mit seinen inkopetenten Staatsanwälten die sich als Götter fühlen und schalten und walten können wie Sie wollen ist klar das das nicht passt wenn etwas Ihrem Zugriffsbereich entzogen wird.
Sich über ein Land auszulassen während das eigene Land über 90% der Straferfahren ohne unparteiisches Gericht und damit in Missachtung der Gewaltentrennung vollzieht, also 0,00 Rechtstaatlichkeit existiert, kommt auch nur einem Günstling dieses Systems in den Sinn zuerst mal vor der eigenen Türe wischen, Aufsichtsstelle und Beschwerdeinstanz gegen Staatsanwälte schaffen, ein Verfassungsgericht einführen (die Direkte Demokratie ist immer die Diskriminierung der Minderheit) & Strafbefehlsverfahren abschaffen. untersuchungsrichter wieder einführen.
Aber dann könnten unsere Staatsanwälte die nicht mal ein RA Patent schaffen gar keinen mehr Anklagen….daher muss der Staat massive Vorteile haben das nennt man das in Staaten die Vorgeben ein Rechtstaat zu sein ein faires Verfahren….
Lächerlich
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Alter! Unglaublich!
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Find ich gut, wenn Steuervermeider und -hinterzieher geschröpft werden können.
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Liechtenstein Stiftung? Never ever – damit sich jemand legal- illegal die Kohle in der Stiftung unter den Nagel reisst und ins Fäustchen lacht? Gibt besseres als das
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Nun, ich habe vor allem die Erfahrungen gemacht, dass diese Treuhänder Trustees in LI nur sehr ungerne schriftliche Sitzungsprotokolle oder Belege zu Ausschüttungen vorweisen (weil Tax effectiv?)!!!! Frau J. Hamburger hatte einer Begünstigten Ehefrau das Trust-Geld geplündert (liess den Mann mit der fetten Anwältin gewähren), um die Freundin des eingeheiratteten Gatten zu beglücken. Ja, so ticken die geldgierigen Juristen und Teile des UVV/EAM/FIM Tribes. Der Stifter/Settler würde sich im Grabe drehen.
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Wenn das wirklich so ist,sind das Halunken und die Gesetze von Liechtenstein solche eines Schurkenstaates.
Ratschlag: Versteckt euer Geld in Amerika, Delaware Heimat von Biden, z.Beispiel. Da sind die Steuern minimal und das Vermögen wird nicht ins Wohnsitzland gemeldet.
Erinnerung: Die Amis haben die Schweiz gezwungen das Bankgeheimnis aufzugeben. -
Bergelstern. Seit geraumer Zeit.
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Liechtensteiner Treuhänder sind üble Abzocker, tun wenig und belasten hohe Gebühren. Spitze der Frechheit, wenn sie dann noch die Bankgebühren drücken wollen, selber aber zugreifen. Schaue dem Treiben seit +35 Jahren im Banking täglich zu.
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Schade eingentlich: Das Fürstentum war mir bezüglich der Rechte des Einzelnen bisher nicht negativ aufgefallen. Gerade diese Woche dachte ich einmal, da würde es sich noch Leben lassen, weil hier der Bund ja inzwischen fast hemmungslos aufs Gesicht, in den Backofen und in die Dusche übergreift, keine Hüsli mehr etwas abseits gebaut werden können oder abseits alles mit Solar-Panells zubauen will. Musste übrigens schmunzeln, als ich die Bodenmann-Replik gesehen habe, Herr Zeyer:).
Da dacht ich Liechtenstein. Wenn ich unsere Politiker so betrachte, spricht auch nicht wirklich etwas gegen Monarchie. Auch bei uns gibt es ganze Generationen Ungeeigneter, die einfach nicht gehen wollen. Auch bei uns schaffen es immer etwa die gleichen in die Räte, teils halbe Dynastien. Wasserfallen, Blocher, Schlumpf – sollte, würde es um den Geeignetsten gehen, gar nicht möglich sein…
In die Situation, aus einen Stiftungsrat geschmissen zu werden, werde ich zwar nicht so schnell kommen… Bleibt zu hoffen, dass der Fürst greift ein. Finde ich übrigens hochfunktional, im Gegensatz zu ganzen Stäben an Anwälten, die sich dann doch in den Paragraphen verirren…-
@ Ernst Bächler
Well done !
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Meinen Sie wirklich Herr Zeyer Liechtenstein sei heute der alleinige Gesetzgeber als Schlaumeier, um reiche Leute zu verwöhnen und ihre Anwälte und Treuhänder zu bereichern. Dasselbe Vorgehen wird auch jetzt auf eidgenössischer Ebene kopiert und deshalb müssen wir Schweizer nicht unbedingt auf Liechtenstein ausweichen, unsere Anwälte und Treuhänder können dies auch in der ganzen Schweiz einrichten. Es braucht nicht mehr eine teure kantonale Familienkutsche irgendwo in der Innerschweiz, um so etwas einzurichten. Fragen Sie, Herr Zeyer, unsere Anwälte in den berühmten Zürcher Anwaltskanzleien, Sie werden da bestens bedient, schweizerisch nicht liechtensteinisch. Ich hatte diesbezüglich ein Erlebnis, dass hat mir die Augen geöffnet.
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Das Aktenzeichen lautet 07 HG.2021.6, die Entscheidung ist auf http://www.liechtensteinupdate.org, dort auf Seite 44 unter Ziffer 8.6.2. Damit wird legalisiert, dass jeder Stiftungsbeteiligte, also z.B. der lokale liechtensteinische Stiftungsrat, jeden Stiftungsrat, der zugleich Begünstigter ist, abberufen lassen kann und dadurch die Stiftung ganz legal kapern kann. Dann kann er sie genüsslich „dekantieren“, wie man es in Liechtenstein nennt, wenn der wertvolle Inhalt einer Stiftung eben umverteilt wird. Liechtenstein demontiert sich als Stiftungsstandort damit selbst.
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Es ist traurig, jetzt müssen wir hier wöchentlich Renes Demenz miterleben, ich finde es wiederlich kranke Menschen so zur schau zu stellen. Ich meine man sieht ja das Rene gar nicht mehr merkt was abgeht, Geistig umnachtet ist, und dann auch nich krankhaft versucht mit zu kommentieren mit vielen Pseudonymen, ich befürchte Rene schlittert uns hier voll in die Shizodemenz. Gut Rene ist ja scho Jahre renitent seine Medikamente zu nehmen…es musste so kommen….
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LH hat sich leider auf solche Typen festgelegt. Die ersten 10 Jahre waren super und nun müssen wir diese Proleten und Egomanen erdulden. Von 50 Beiträgen sind etwa 5-10 interessant.
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Die Entscheidung 07 HG.2021.6 ist auf http://www.liechtensteinupdate.org, die entscheidende Passage ist auf Seite 44 unter Ziffer 8.6.2. Damit kann ab sofort selbst jeder lokale Stiftungsrat jeden anderen Stiftungsrat, der zugleich Begünstigter ist, aus der Stiftung abberufen lassen, die Stiftung völlig legal „kapern“ und dann genüsslich „dekantieren“, also den wertvollen Inhalt der Stiftung umverteilen. Liechtenstein demontiert sich als Stiftungsstandort damit selbst.
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Der Entscheid ist richtig.
@ Adam Fürst
Die wesentliche Passage zu diesem Urteil lassen Sie weg.„ Die Stiftung begehrte vom Antragsteller und Vermögensverwalter Rechnungslegung über die Verwendung eines bestimmten Geldbetrages, den der Vermögensverwalter der Kontoverbindung der Stiftung entnommen hat. Der Vermögensverwalter verweigerte die Rechnungslegung, sodass die Stiftung Klage einreichen musste. “
Quelle:
https://www.liechtensteinupdate.org/Das hat nichts mit Wildwest zu tun, sondern mit der Rechtssprechung eines entwickelten Landes.
Wildwest ist der Bereicherungsversuch des fraglichen Vermögensverwalters.
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Ist IP nun zur Zweitverwertungsstelle von Zackbumm und Ostschweiz verkommen?
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Danke, Marc Oh Prolo. Dass IP eine solche Räuberpistole veröffentlicht, lässt an dessen Seriosität ernsthaft zweifeln, reinster Revolverblatt-Stil. Mit nur geringstem Rechercheaufwand wäre IP diesem Humbug nicht aufgesessen. Schade …
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„Das heisst auf Deutsch: Wenn Vater Müller in Liechtenstein für seine beiden Söhne eine Stiftung errichtet, die zuerst ihm selbst und nach seinem Ableben alleine seinen Söhnen zur Nutzniessung dienen soll, tut er gut daran, dass die Begünstigten auch im Stiftungsrat sitzen.
Denn einerseits hat diese Distanz zwischen Stiftung und Begünstigten steuerliche Vorteile. Wird von ihr beispielsweise ein Milliardenvermögen wie von der Rum-Dynastie Bacardí verwaltet, sind die Begünstigten nur dafür steuerpflichtig, was sie entnehmen.“
–> Zum einen ist hier gar keine Abhängigkeit gegeben. Und zum anderen darf für solche Spielchen keine Steuererleichterung gewährt werden. Diese Tricksereien der Super-Reichen muss Einhalt geboten werden! Stiftungen und Trusts und ähnliche Vehikel sollen darum durchleuchtet werden und compliance-mässig die effektiven BOs gemeldet werden (das unterlassen die meisten Banken, da sie die Beneficiaries einfach nicht erfassen) und zum anderen sollen die Steuerämter das Vermögen und die Erträge sowohl dem Stifter als auch dem Begünstigten zurechnen.
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Höchste Zeit für seine Durchlaucht, nach Wien zu ziehen, denn in Wien beginnt der Balkan. Und der reicht bis nach Malta.
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„Das Unrecht, das hier einem Einzelnen widerfährt, ist eine Bedrohung für alle.“
Genau. Schadenfreude ist nicht angebracht. Wir müssen auf alle Szenarien vorbereitet sein.
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Weltweit ist das Treuhandrecht in der fiktiven Öffentlichkeit das höchste Recht. Das Treuhandrecht beruht auf Treu und Glauben. Wenn jemand gegen Treu und Glauben verstößt, dann ist das viel schlimmer
als ein Verbrechen. Die Rede ist von der Untreue, Treuhandbetrug, Treuhandbruch, Verrat und Vertrauensbruch.Die Werte eines Stifters (Treugebers) werden über die virtuellen Personenkonten in der doppelten Buchhaltung verwaltet. Der so
genannte Treuhänder hat einen 10%-gen Anspruch bezüglich seine Verwaltungstätigkeit. Wenn die Werte eines Stifters verkauft
werden, dann hat der Stifter das Recht entlöhnt zu werden.Wo liegt der eigentliche Haken?
Der Mensch als Stifter und der Mensch als angebliche Treuhänder haben keine Prokura und andere Rechtsgrundlagen bezüglich herausgegebene virtuelle Personen. Das heisst, dass beide lediglich tolerierte und illegale Nutzer von virtuellen Personen sind.Der kritische Mensch wird sich fragen, wer ist der tatsächliche Herausgeber und Eigentümer von virtuellen Personen. Oder warum
werden alle Rechtsgeschäfte über die virtuellen juristischen
Personen abgewickelt.Der Herausgeber von virtuellen Personen hat sogar das *Enteignungsgesetz* herausgegeben, weil alle virtuelle
Personen sein geistiges Eigentum sind. Das heisst, dass
die betrogene Menschen (Treugeber) in FREMDEN NAMEN und
ohne Rechtsgrundlagen (Vertragsbestandteile) toleriert
„ihre“ Rechtsgeschäfte abwickeln.Ob sich der Herausgeber (Treuhandverwaltung) zutrauen wird alle Treugeber (Menschen) auf einmal zu enteignen ist dahingestellt.
Wichtig ist zu wissen, dass virtuelle Personen nicht euer
geistiges Eigentum sind. Personen sind ein fremdes Produkt,
dass dem internationalen Wertpapierrecht unterliegt.Personen sind unter anderem handelbare Wertpapiere. Gesetze, Verfassungen und internationale Abkommen ebenso. Hoppla, wie
bitte? Genau so ist es. Das heisst, man lässt die ahnungslosen
Menschen einfach im dunkeln tappen.Zudem könnt ihr euch die Frage stellen, warum jemand zu jedem Zeitpunkt die hinterlegten Kollateralansprüche betreffend Personenkonten pfänden kann. Wenn also eine Kontopfändung stattfindet, dann wird nicht das Konto gepfändet, sondern die hinterlegten Kollateralansprüche.
Diese Kollateralwerte gehören den betrogenen Menschen. Die Bank wird euch lediglich die Verfügungsberechtigung auf das Konto entziehen, bis sich die Bank bei einem US Unternehmen neue Kollateralwerte beschafft und bei sich verbucht habe.
Nun, zu den so genannten „Rechtsanwälten“:
Wenn der Absolvent eine Diplom betreffend Anwaltstätigkeit erwirbt, dann kann er nicht automatisch der Anwaltstätigkeit nachgehen. Zuerst muss er ein Antrag stellen, um die erforderliche Lizenz zu erwerben. Was der Anwalt im Auftrag nicht weiss, dass die Lizenz eine handelbare Obligation ist, für die er ahnungslos in der kollateralen Haftung genommen wird.
Der Anspruch auf die Rendite wird ihm verschwiegen. Das heisst,
die Anwaltskammer verdient sich dumm und dämlich. Die Rede ist von Millionenbeträge – und wenn der angebliche Anwalt nicht spurt, dann wird ihm entweder die Lizenz entzogen oder ein Betreuungsverfahren bezüglich der erworbenen Anwaltsperson (handelbare Obligation) auferlegt.Anwälte & Mandate
Wenn der so genannte Rechtsanwalt die Lizenz erworben hatte, ohne die erforderliche Prokura, dann arbeitet er toleriert und illegal, im Auftrag der Anwaltskammer. Die Anwaltskammer lässt ihn einfach machen. Die erwähnte Anwaltskammer ist die Herausgeberin und Eigentümerin bezüglich der Anwaltsperson.Zudem haben die angebliche Rechtsanwälte keine Prokura für die so genannten Gesetze. Im Hintergrund gibt es einen Herausgeber, der die so genannten Gesetze unter seiner kollateralen Haftung versichert. In der virtuellen Öffentlichkeit müssen alle virtuelle Verfassungen, Gesetze, Personen und internationale Abkommen versichert sein.
Das heisst, es werden keine natürliche Menschen, sondern virtuelle Produkte versichert. Lebende Menschen kann man nicht versichern,
weil der Wert eines lebenden Menschen nicht ermittelt werden kann.Ein natürlicher Mensch kann einem „Rechtsanwalt“ keine Prokura und noch weniger ein Mandat erteilen. Denn der betrogene Mensch hat keine Prokura für die ihm zugeteilten virtuellen Person. Euer Rufname und vor langer Zeit zugeteilter Nachname ist diese geheime virtuelle Person.
Damit ein Mandat rechtmässig vergeben werden kann, muss dieser beim Notar beglaubigt werden. Ein Mandat bedeutet, dass der „Rechtsanwalt“ in euren angeblichen Namen und auf eure Rechnung handeln darf. Der
Name der virtuellen Person gehört nicht euch, sondern dem Herausgeber der Person.Personen werden im Standesamt „geboren“ und der Mensch inkarniert sich durch den Bauch seiner leiblichen Mutter. Die betrogenen Menschen wurden im 17. Jahrhundert von mächtigsten Königshäusern zu virtuellen Personen umdefiniert, damit man sie regelrecht täuschen und plündern kann. Kurzum gesagt, das „Rechtssystem“ basiert auf Betrug.
Die Königshäuser sind die geheimen Treuhänder des gegenwärtigen Treuhandsystems. Jetzt wisst ihr, wovon die so genannte Königsfamilien und ihre angebliche sowie bankrotte Regierungen ihren Hausunterhalt finanzieren. Wer die Vergangenheit kennt, der beherrscht die Gegenwart.
Gerichtsverfahren:
Bei einem Gerichtsverfahren geht es nicht um Recht oder Unrecht, sondern lediglich um die Haftung. Während einer Gerichtverhandlung
wird über die Person (Sache, Wertpapier) verhandelt und nicht über
den lebenden Menschen. Dem externen Vermittler mit Begebungsvertrag (Richter) ist scheissegal, wer was verursacht hat. Hauptsache ist,
dass er seine treuhänderische Haftung auf andere übertragen kann.
Jedes richterliche Urteil ist eine verbriefte (versicherte)
handelbare Obligation. Dem Verurteilten wird die ihm zustehende
Rendite verschwiegen. So viel in kürze.-
Was haben Sie geraucht?
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Gut geschrieben! In der Kürze ist dieses Thema allerdings fast nicht zu verstehen, dass alle massif betrifft!
Wer sich informieren möchte, findet unter den Begriffen; Kommerz, Kollateralkonten, natürliche (virtuelle) Person, Admirals-/ Seerecht erste Einstiegsthemen.
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Ich gratuliere Ihnen, das wird easy Geldmandate regnen. Bitte Spenden sie davon auch etwas für Schweizer Familien, die keinen DAZ Lehrer vom Staat gesponsert bekommen!
Was die Birkemstocks, Dasslers, Thyssens, von Siemens (trading with the Adolf enemy) angeht, ist es mir egal, welcher selbsterlesene Stiftungsrat diese Milliarden schweren Raubritter bestiehlt. Wir an der Basis kämpfen nämlich täglich ums Überlebeb, ohne dass eine Millionenschwere Dividenden Ausschüttung über und regnet.
Diese wird von den Geizhälsen dann ausbezahlt an die BVI od Panama Briefkastenfirma, um die Tax bei Ausschüttungen zu 100% zu umgehen!!!! Ja, so läuft das eben. Stellt man schriftliche Fragen an die Compliance, ist man schnell weg vom Fenster. Astala Vista, gleich und gleich gesellt sich gern, bleibt ruhig unter Euch Parasiten (im Ländle und den CH-Gerichten) !-
…schreib nicht soviel Unkraut!
…und rauch nicht soviel davon.
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Liechtenstein ist halt ein Voralpen-Panama.
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Gibt es ein Aktenzeichen für eines dieser Urteile? Ich würde dies gern aus eigenem Interesse nachlesen. Dies wäre eine massive Rechtsunsicherheit für Stiftungen in LI mit unabsehbaren Folgen.
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Stiftungen sollen verboten werden!
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Die Entscheidung hat das Aktenzeichen 07 HG.2021.6 des Fürstlichen Obergerichts und ist unter http://www.liechtensteinupdate.org abrufbar. Die entscheidende Textstelle findet sich auf Seite 44 unter Ziffer 8.6.2. Damit kann jeder Stiftungsbeteiligte wie z.B. der lokale Stiftungsrat jeden anderen Stiftungsrat, der zugleich Begünstigter ist, abberufen lassen und die Stiftung kapern. Das ist jetzt vom Fürstlichen Obergericht legalisiert worden. Nach dem Kapern kann dann das „Dekantieren“, also das Umverteilen des wertvollen Inhalts beginnen. Das ist das Ende der Sicherheit liechtensteinischer Stiftungen.
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http://www.liechtensteinupdate.org hat die Entscheidung veröffentlicht, S. 44 Ziffer 8.6.2.
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Herr Friedrich,
was empfehlen Sie Ihren Anlegern, bzw. haben Sie ihnen empfohlen?
Wie ist die mittlere Performance 2022 in Ihren Mandaten?
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Meine ist bei 5% seit 2022.
Gerne können Sie mich günstig als unbestechlichen und Stiftungsrat anwerben.
BG -
Nicht nur Stiftungen sollten verboten werden, sondern auch Staaten, Zentralbanken und Banken.
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Hochinteressanter Artikel für alle, die eine Liechtensteiner Stiftung haben. Gähn.
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Lesen Sie doch lieber das Uetikoner Käseblatt…
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Besser in einen echten Roy Lichtenstein investieren…
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Um Bedeutung und Intention des Stiftungsrechtes zu verstehen, genügt ein „Zackbum“-Kurzlehrgang nicht. Nagelkosmetik lässt sich vielleicht an einem Wochenende erlernen, Stiftungsrecht nicht. Rhetorik kann Expertise nicht ersetzen.
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Ehrlich, mühsamer gehts immer noch bei Zeyer. Ich finde das schon eine Frechheit und Luki gibt das frei.
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Warum, Güte, was ist nicht zu verstehen an den Ausführungen des Herrn Zeyer?
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Ja, das ist halt kein Beitrag für einen Dummkopf…
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Zeyers Dementes geschreibsel ist vorallem eine Tragödie für ihn selbst, er sollte sich ein Hobby suchen….
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Die Entscheidung 07 HG.2021.6 ist auf www.liechtensteinupdate.org, die entscheidende Passage ist auf Seite 44 unter Ziffer 8.6.2. Damit kann ab…
Was Zeyer hier als neue Entwicklung verkauft ist in Liechtenstein schon längstens traurige Realität. 50-jährige zinslose Darlehen an sich selbst,…
Höchste Zeit für seine Durchlaucht, nach Wien zu ziehen, denn in Wien beginnt der Balkan. Und der reicht bis nach…