Es ist kurz nach 8 Uhr im Grossen Saal des Obergerichts des Kantons Zürich.
Die Richter und die vorsitzende Richterin, ein Angeklagter und sein Verteidiger, eine Klägerin und ihr Ehemann, Gerichtsreporter und verschiedene andere sind am Prozess vor Monatsfrist anwesend.
Es geht um einen eskalierten langjährigen Erbstreit, der in einem Brandanschlag auf das Haus einer der erbenden Geschwister mündete. Wer ihn verübt hat, ist unklar, das Gericht will dies klären.
Der Erblasser, ein Flüchtling vor dem Holocaust, der mit der Familie nach mehreren Anläufen von Wien über Italien in die rettende Schweiz gelangte.
Über die dramatische Geschichte der Flucht erfährt man im Wikipedia-Eintrag der Schwester oder in Zeitungsartikeln, unter anderem der Jüdischen Allgemeinen, der NZZ oder der WOZ.
Ihr grösstes Talent sei „das Überleben“, so sagt sie über die Flucht der Familie 1942 in die Schweiz in einem SRF-Beitrag und schildert, wie sie für den Geheimdienst eine Villa geführt hatte und Waffen über die Grenze nach Domodossola geschmuggelt hatte.
Ihr Bruder wurde zu einem der grössten Immobilienbesitzer in Zürich. Er setzte sich auch für das Kulturerbe ein, gründete Stiftungen.
Ihm verdankt die Stadt Zürich unter anderem ein Uhrenmuseum. Und um sein Erbe geht der Streit vor dem Zürcher Gericht.
Seit zwei Jahrzehnten bereits.
Klägerin und Kläger sind die Kinder des Erblassers. Also Geschwister: Sie Sachbearbeiterin in Rente, er tätig im Auto- und Bau-Gewerbe, ein wohlhabender Unternehmer.
Ein Brandanschlag um 4 Uhr morgens im Februar 2018, der den Keller entzündete. Über dem Keller das Haus mit der Wohnung der Schwester.
Das Gericht steht vor der schwierigen Aufgabe herauszufinden, wer Täter oder Täterin desselben ist.
Ob es tatsächlich ein richtiger Brandanschlag war oder – wie der Verteidiger des Beschuldigten später vorträgt – eher eine Inszenierung.
Es geht vor Gericht um Freispruch oder Verurteilung wegen Brandstiftung oder sogar in der Folge wegen versuchten Mordes.
Die Vorsitzende fragt den Angeklagten, wie viel Einkommen er habe. Danach wie viel Vermögen. Er weicht aus. Das wisse er nicht. Das mache alles sein Büro.
Die Frage, wie viel Erbteil er erwarte, beantwortet er konkreter. Um die 400 Millionen seien es etwa.
Das Gericht befragt den Beschuldigten, der nebst der Schwester noch einen eineiigen Bruder hat, wie das Verhältnis zur Schwester sei.
Dass der Bruder eineiiger Zwilling ist, wird später noch eine Rolle spielen; bei den DNA-Spuren am Tatort.
Der Ankläger erhebt schliesslich das Wort. Die vorsitzende Richterin unterbricht kurz und fragt ihn, wie lange er gedenke zu reden. Eine Stunde zirka, antwortet er.
Er bringt das Plädoyer so entflammend rüber wie ein nasses Stück Zeitungspapier.
Langfädig, Wort für Wort ablesend, ohne jegliche Energie in der Sprache kommt Punkt für Punkt.
Das Bundesgericht hätte befunden, dass Angeklagte auch aufgrund von Indizienbeweisen verurteilt werden könnten und es genügen schon zwei Indizien.
Dann beginnt er, die Indizien vorzutragen.
Schliesslich, nach einer gefühlten Ewigkeit, der Verteidiger und seine Ansprache.
Auch er spricht langsamer als zehn Berner gebündelt und liest Wort für Wort vom Blatt ab. Man möchte auch ihm einen Sprachbeschleuniger für schnelleres Sprechen einbauen.
Der Ankläger bringt vor, dass natürlich ein Tatmotiv bestanden habe.
Der Angeklagte habe sich über die letzte Erbauseinandersetzung geärgert, bei welcher es um Zugriff auf eine Stiftung gegangen sei, und dann im Affekt gehandelt.
Dies nach reichlichem Alkoholkonsum (welcher vom Beschuldigten nicht bestritten wird).
Der Verteidiger bringt vor, der Erbstreit daure schon 2 Jahrzehnte, und immer wieder sei es zu Auseinandersetzungen gekommen. Eine Affekthandlung sei nicht nachvollziehbar.
Dass bei einem Erbteil pro Geschwister von rund 400 Millionen Franken beim Tod eines der Geschwister die zurück bleibenden Anderen mehr erben würden – geschenkt.
Ein Hammer wurde gefunden auf der Treppe zum brennenden Keller. Mit DNA-Spuren, wobei die DNA-Spuren im wahrsten Sinne des Wortes zwiespältig sind.
Es gibt zwei eineiige Brüder, zu denen sie passen.
Wurde mit diesem Hammer die Scheibe zum Keller eingeschlagen?
Fest steht und unbestritten ist: Der Hammer gehörte ursprünglich dem angeklagten Unternehmer beziehungsweise seinem Betrieb.
Der Verteidiger stellt die Frage in den Raum, warum der Angeklagte denn bei einem Brandanschlag ausgerechnet einen Hammer, den man nachweislich ihm zuordnen könne, nehmen sollte.
Der Ankläger hingegen trägt vor, der Mann habe unter Alkoholeinfluss im Affekt gehandelt.
Die Kellerfenster-Scherben auf der Treppe sind allerdings russgeschwärzt. Eine Fotodokumentation belegt dies.
Kann also mit diesem Hammer das Fenster – von aussen – vor dem Brand eingeschlagen worden sein?
Die Verteidigung macht geltend, somit sei erstellt: Die Glasscheibe sei nach der Brandlegung von innen geborsten.
Durch den Druck des mit Brandbeschleuniger gelegten Feuers. Man beneidet die Richter kaum darum, darüber befinden zu müssen.
In der Nähe des Tatorts befindet sich auch eine Werkstatt des beschuldigten Unternehmers, hier könne der Hammer entwendet worden sein.
Oder auch in einem bekannten Zürcher Hotel, das die Erbengemeinschaft betreibe und in dessen Keller der Angeklagte und sein Zwillingsbruder immer wieder an Fahrzeugen gearbeitet hätten.
Notabene konnten die DNA-Spuren von der Forensik keinem der beiden eineiigen Zwillingsbrüder eindeutig zugeordnet werden.
Die Zwillinge liessen sich anhand der DNA-Spuren nicht unterscheiden, so die Genetikerin. Dies wäre zudem schwierig, sofern möglich.
Schon allein daher seien gemäss Verteidiger die DNA-Spuren nicht beweiskräftig.
Gefunden wurden PET-Flaschen, gefüllt mit Brenn-Spiritus als Brandbeschleuniger. Erst eine, dann noch zwei.
Und das ist das Skurrile.
Denn bei der Tatbestandsaufnahme wurde nur eine solche PET-Flasche gefunden. 3 Tage nach dem Brand hingegen wurden weitere solcher mit Brenn-Spiritus gefüllter PET-Flaschen entdeckt.
Durch die Klägerin und ihren Lebensgefährten. Dies in direkter Nähe der ersten gefundenen Flasche.
Der Anwalt der Verteidigung macht geltend, es spreche vieles dafür, dass der angebliche Brandanschlag fingiert worden sei.
Es also in Wahrheit gar keinen echten Brandanschlag gegeben habe. Es sei unrealistisch, dass diese Flaschen zuvor übersehen worden seien.
Der Brandanschlag fand zufällig just zu jener Zeit statt, da eine Zeitungszuträgerin täglich die Zeitungen austrägt. Sie läutete Sturm im Haus, in dem der Keller in Brand war.
Und: Sie sah ein grosses Fahrzeug wegfahren. In rasantem Tempo.
Aber das Fahrzeug konnte sie nicht klar benennen. Doch sie machte geltend, einen Mann am Lenkrad wahrgenommen zu haben. Und zwar einen Mann im Alter von 60 bis 65 Jahren.
Pikant daran: Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt 63 Jahre, wie der Klägeranwalt vortrug. Jedoch konnte die Zeugin später den Beschuldigten nicht identifizieren.
An den Haaren herbeigezogen? Anklage und Verteidigung streiten über Haare.
Die Verteidigung führt an, die Zeugin hätte den Mann als schwarzhaarig beschrieben, die Anklage macht geltend, der Mann (mit weiss-grauen Haaren) habe schwarze Haare eben genau durch den Brandanschlag bekommen.
Als ob all dies nicht genug ist, hat der Beschuldigte tatsächlich Brandverletzungen.
Allerdings bestätigen 2 Ärzte, dass seine Ausführungen, er habe sich diese bei Schweissarbeiten zugezogen, zutreffen können.
Was aber vom Verteidiger schliesslich vorgetragen wird, ist das sogenannte „Nach-Tat-Verhalten“. Er sei am Haus der Klägerin nach dem Tatzeitpunkt vorbeigegangen. Mit all seinen Brandverletzungen.
Würde dies ein Brandstifter machen? Schliesslich würden ja dann seine Brandverletzungen gesehen.
Die vorsitzende Richterin und ihre Richter-Kollegen sahen es – gleich wie zuvor laut Tages-Anzeiger das Bezirksgericht Zürich – nicht als erwiesen an, dass der Beschuldigte die Tat verübt habe. Die Indizienbeweise genügten nicht.
Es kommt zu einem Freispruch.
Das Obergericht sieht es nicht als erwiesen an, dass der Zwillingsbruder als Erbe zuungunsten seiner Schwester einen Brandanschlag verübt habe.
Die Brüder im Rentenalter, die Schwester mit über 75 Jahren schon weit darüber hinaus. Ein Erbe pro Kopf von 400 Millionen, das nicht wirklich angetreten werden kann, weil darüber gestritten wird:
Ein an Familien-Tragik und Traurigkeit kaum zu überbietender Prozess – mit bis heute Kosten von 2 Millionen allein für die Richter, getragen vom Steuerzahler.
Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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3 x 400K…..brutto oder netto..siss is se qwestion…!
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Und warum musste man erwähnen, dass es sich um einen Holocaustflüchtling handelt?
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Ich denke, wir sollten Martin Suter den nächsten Krimi über die Geschichte schreiben und ansonsten Jehova / den lieben Gott einen guten Mann sein lassen.
Titel wäre: „Allmen und Feuerhammer“ -
Lieber Herr Hässig,
Ich habe 2 Minuten versucht heruaszufinden wer mit wem um was streitet und warum – leider nicht geschafft. Allgemein bekommt man bei ihren Artikeln in der Regel einen Schlaganfall, weil man so viel mentale kaloriern verbrauchen muss, um zu verstehen um was es überhaupt geht – nur um dann herauszufinden, dass es um nichts geht. ABER ich lese weiter also das Produkt scheint ja zu funktionieren, das muss man Ihnen lassen. Guter Medien Boy sind sie! -
Bei so grossen Erbschaften und vielen Erben ist der Streit eigentlich vorprogrammiert.
Kluge Leute lösen das bereits zu Lebzeiten. Sonst kommt es so raus, wie in diesem Fall. -
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Offensichtlich scheint der Erblasser wieder mal „zu schlau“ gewesen zu sein, und irgendein kompliziertes Testament aufgesetzt zu haben.
Das logische Ergebnis: Jahrzehntelange Streitereien.
In meinem Fall wird das Geld einfach unter meinen 3 Kindern verteilt. Und zwar ganz ohne irgendwelchen Schnick-Schnack.
Wenn sie das Geld versaufen wollen: Völlig ok für mich. Man darf sich als Erblasser nicht in das Leben der Erben einmischen versuchen. -
„Harry, hol den Wagen!“
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Vermögen mit “Waffenschmuggel gemacht?
Karma?
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Ein Sonntagsrätsel ohne Namen? Was gibts zu gewinnen?
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Dieser Mann hat es doch gar nicht nötig zu solch primitiven Methoden zu greifen. Somit ist ziemlich klar, dass es sich vermutlich um eine vorgetäuschte Geschichte handelt. Klare Beweise fehlen sowieso.
Ausserdem ist das gesamte Justizsystem sowieso fragwürdig, denn es ist wie der eigentlich illegale Links-Staat und seine Regierung selbst, durch eine betrügerische Fiatwährung finanziert.
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Die Geschichte ist uninteressant wenn man nicht weiss um wen es geht.
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Geschwister lernt man erst wirklich kennen, wenn es um Erbschaften geht!
n.b.
Kann ich nur bestätigen!-
@Jemand
Kann auch ich bestätigen! -
kann ich auch bestätigen. Und wenn die zuständige Behörde auch noch befreundet ist mit diesen Geschwistern und du nicht…
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Wahrscheinlich ist dieser Text nur ein Versuchsbalon. Damit will man testen, was und wen man der Leserschaft noch alles zumuten kann. Einfach mal ein bisschen rumsuchen….
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Sie hat für die CIA italienische Kommunisten unterstützt, die später von derselben CIA mit Faschisten bekämpft wurden, er hat sich Immobilien und Hotels in Zürich zusammengekauft, und die Kinder liefern sich seit 20 Jahren einen Erbstreit mit dubiosen Brandanschlägen. Tja…
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Man muss die Verteilung zu Lebzeiten organisieren und dabei keinerlei Unklarheiten zulassen.
Als Willensvollstrecker einen Anwalt bestimmen mit einem vereinbarten Fixhonorar, damit es zackig vonstatten geht.
Komplizierte Strukturen (zB X und Y erben gemeinsam Haus Z) muss man vermeiden, wie der Teufel das Weihwasser (Besser: Haus Z wird verkauft, vom Erlös erhalten X und Y die Hälfte).
Alles andere ist das Schicksal herausgefordert. -
Erstaunlich ist, dass IP keine Namen nennt obwohl ein Gerichtsverfahren läuft welches ja offiziell ist.
Hat IP schiss verklagt zu werden?-
oder gar als antisemitisch zu gelten?
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Nein, die Angeklagten haben Schiss erkannt zu werden!
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… natürlich, sonst hätte man ja meinen Kommentar veröffentlicht!
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Entschuldigung! Ist dieser „Artikel“ für andere „Sterbliche“ denn tatsächlich von Belang! Herr Hässig, solche Beiträge bitte nicht mehr entgegennehmen!
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Mit solchen Schrottbeiträgen macht sich LH nur noch lächerlich.
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Sowas kann ja nur geschehen, wenn viel zu verteilen ist. Haben die Erben denn Nachkommen oder andere Erben im 2. und 3. Parentel? Falls nicht, müssten sie sich doch schnell einigen können. Die Richter könnten einen arbiträren Entscheid treffen, wie beim Eishockey. Dort kann man auch nicht ewig überlegen, das Spiel muss weiter gehen. Und es geht um viel mehr. Um Tabellenplätze. Nach dem Entscheid, irgendeiner, geht das ab an die nächste Gerichtsstufe und in 2 Jahren ist alles klar, wenn alle pronto und schnell arbeiten würden. Tun sie aber meistens nicht. Die hohe Kunst der Rechtsanwälte und der Gerichte ist es, Termine laufend zu verschieben. Das gibt dann mehr Honorare.
Also, einfach neue Regel: Streitfälle in Erbsachen müssen in 3 Jahren geregelt sein. Erfolgt keine Einigung, dann fällt die Erbschaft an den Staat oder an eine Stiftung mit dem Zweck der Förderung der Bildung junger Menschen. Die Erbschaft wurde ja sowieso nicht selbst erarbeitet. Das wäre mal ein Beschleunigungsgebot.
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Tages-Anzeiger
6.5.2024
Gut geschlafen, IP? -
Sonntagslektüre, mehr nicht.
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Zorn und Hass haben die Vernunft zerfressen, Gerechtigkeit verzehrt. Es bleiben Ohnmacht und Zerstörung.
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Woran erinnert mich das schon wieder…?
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Tatsächlich mehr als tragisch. In diesem Alter kümmert man sich doch eigentlich bereits um den eigenen Nachlass.Da heisst es halt warten, bis die Klägerin oder der Angeklagte gestorben sind. Vom Geld profitiert sowieso niemand mehr gross.
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Erfahrungsgemäss wird der Streit in der nächsten Generation (noch mehr Beteiligte, alle aufgehetzt und fehlinformiert durch die Eltern) erst richtig eskalieren.
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Hier müsste der Staat das Erbe kassieren und die Streitenden zwingen sich zu eingen ansonsten es gar nichts für niemanden gibt.
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Das könnte man eigentlich ganz generell so handhaben: Wenn innerhalb von zwei Jahren nicht alle Streitigkeiten beigelegt und die Erben einig sind, geht die Erbschaft an den Staat bzw. jene Teile der Erbschaft, um welche noch gestritten wird. Problematisch wären vermutlich die Verzögerungen durch Behörden und Gerichte.
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@ Heiri B
Damit es die SP Umverteiler sofort ausgeben können. -
Der Staat kriegt gar nichts. Sollen die doch streiten bis nichts mehr da ist. Die Anwälte kassieren und kaufen sich neue Autos. Der Staat, der kauft sich nur neue unnötige Verwaltungsbuettel, komplett nutzlos!
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Eines schönen Tages wird auch die letzte Partei nicht mehr unter uns weilen…. alle Probleme subtil gelöst. (Kommt Zeit kommt Rat)
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Kurz und praegnant erzaehlt
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Vielen Dank für diesen wunderbaren Artikel.
Es ist besonders traurig, wenn man bedenkt, was der Erblasser als durchmachen musste um seine Familie zu retten und ein ganz neues Leben aufzubauen. Nur damit die Familie sich dann gegenseitig zerfleischt – ausgerechnet wegen dem Vermögen des Erblassers.-
Wieso kommen unter jedem Gastbeitrag die im gleichen Schema formulierten „Danke für diesen Beitrag“ Kommentare? Wer kommt auf die Idee, so etwas zu schreiben? Soll das die immergleich viel zu langen Stories rechtfertigen?
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@Aha: du brauchst es ja nicht zu lesen.
Ich bin froh, dass es Leute gibt, die sich die Mühe machen, gut zu schreiben und Hintergrundinformationen darzulegen. Die meisten Journalisten sind sich leider heute zu schade dafür und schreiben nur noch Agenturmeldungen um. Deswegen bedanke ich mich beim Autor. -
Mich würde interessieren, wie der Erblasser zu diesem Vermögen gekommen ist!!!
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Noch einer…
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Also die Geschichte dreht sich um einen Juden die in der Schweiz sehr viel Geld gemacht hat und um die Nachkommen, die müssen ebenfalls Juden sein und die nun streiten wie die Kesselflicker. So fasse ich das zusammen.
Aber ob Juden, Christen oder Atheisten, was ich schon selber erlebt habe und sich mit dieser Geschichte deckt lässt nur einen Schluss zu. Wenn man vermögend ist muss man zu Lebzeiten dafür besorgt sein, dass alles verteilt ist bevor man in die ewigen Jagdgründe übergeht. Und ganz wichtig, nichts dem Staat überlassen.
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@Geldwechsler
Mazel Tov -
Wie wahr, dass die Erbschaft vorgängig geregelt sein müsste/muss.
Ansonsten………
Wobei in dieser „Causa“ die Tatsache nicht vergessen werden darf, dass es Gründe für dieses Zerwürfnis gibt. Garantiert, denn einiige Zwillinge, das spricht Bände, wenn da noch ein weiterer Störenfried „im Spiel“ ist.
Nolens volens! -
Richtig! Keine Beiträge an den Linken Umverteilungsstaat!
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@mb
mein Lieber, ich habe keine Ahnung was das heisst, ich bin ein strammer Eidgenosse und verstehe bei Deinem Kommentar nur Bahnhof. Klär mich bitte auf.
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@Geldwechsler
Lieber strammer Eidgenoss,
anstatt nur Bahnhof zu verstehen, und
solch ein Unverständnis noch publik zu
machen, gäbe es die Möglichkeit vorab das
Internet zu konsultieren.
Mazel Tov ist jiddisch bzw. hebräisch und bedeutet
viel Glück und/oder viel Erfolg. Tov bedeutet gut.In einer ähnlichen Redewendung „Masel (g)ha“ ist
das Wort auch im Schweizerdeutschen bekannt.Ohne Lebensplanung gibt es bei einem Erbgang nur
Probleme. Somit Gratulation zu Ihrem Kommentar.Es grüsst Sie ein waschechter, international
interessierter Eidgenoss, evang. reformiert
und mehrsprachig. -
@mb
Geht doch mein Lieber. Danke auch. Man lernt jeden Tag etwas dazu wenn man will.
Sie durften mir sogar etwas erklären und Ihre Überlegenheit öffentlich zur Schau stellen, in diesem Sinne, weiterhin Mazel Tov von Eidgenosse zu Eidgenosse.
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frisst Hirn
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Was hat der Text mit einem Finanzblog zu tun? Ist das ein Lückenbüsser oder eine verkappte Kritik an Menschen mosaischen Glaubens, die die sattsam bekannten Klischees bedient? Genauso traurig wie die beschriebenen Plädoyers ist die Zunahme an irrelevanten, themenfremden Beiträgen auf IP.
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IP hat schon lange nichts mehr mit einem Finanzblog zu tun.
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Mit Geld, Du Dreamer You!
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Na nennen Sie doch Ihren Namen und verstecken Sie sich nicht hinter annonym, dann wissen wir auch woher Ihre Kritik kommt.
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Was soll daran IP fremd sein. Jeder Banker reisst sich um die Familie. Ganz egal ob man Hypos geben darf oder ihr Vermögen verwalten oder zumindest in den Büchern haben…
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Also die Geschichte dreht sich um einen Juden die in der Schweiz sehr viel Geld gemacht hat und um die…
Tatsächlich mehr als tragisch. In diesem Alter kümmert man sich doch eigentlich bereits um den eigenen Nachlass.Da heisst es halt…
Vielen Dank für diesen wunderbaren Artikel. Es ist besonders traurig, wenn man bedenkt, was der Erblasser als durchmachen musste um…