Die Rumänin, die Ex-CS-Chef Tidjane Thiam zur Zahlung von 587’000 Franken genötigt haben soll, macht auf LinkedIn Werbung für ihre exklusiven Haushalt-Dienstleistungen.
Sie arbeite an mehreren Orten, so in Zürich, auch in Israel, England und sogar Florida. Ihre Klienten zählten zu den Vermögenden und Vielbeschäftigten.
Sie wiederum – sie nennt sich Personal Assistant – würde sich um alle deren Wünsche kümmern, was ihr Daheim und ihren intensiven Lebensstil angehe.
Sie sei eine Frohnatur, verstehe viel von guter Kleidung, achte auf die Details. Was sie derzeit suche, sei eine Langfristanstellung in der Schweiz.
Eine solche hatte sie offenbar bei Thiam – bis es zum Bruch kam. Wann dieser genau geschah und was der Auslöser dafür war, ist nicht bekannt.
Was hingegen aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft See-Oberland mit Sitz in Uster klar wird: Die 43-jährige aus Rumänien mit Aufenthaltsbewilligung B und Englisch als Sprache muss sich wegen „Nötigung“ vor dem Richter verantworten.
Am 2. März 2021 um Viertel vor Fünf am Abend soll sie von ihrem Handy aus der damaligen persönlichen Sekretärin von Thiam ein Mail geschickt haben.
Mit diesem habe sie den Ex-Topshot von Swiss Banking illegal unter Druck gesetzt, so die zuständige Staatsanwältin.
Sie habe im Email einen Vorschlag gemacht „für die Beilegung einer Auseinandersetzung betreffend aus ihrer Sicht noch offene Forderungen aus ihrem Arbeitsverhältnis“ bei Thiam.
In der Zuschrift spricht sie von einem hängigen Zivilverfahren zwischen den Streitparteien.
Noch bevor dort der Prozess stattfände, würde sie sich überlegen, das Internationale Olympische Komitee (IOK) und „die Gewerkschaften“ über „von ihr angegebene Missstände in Bezug auf die Arbeitsbedingungen“ bei Thiam zu informieren.
Als Summe zur Einigung schlug sie die erwähnten 587’000 Franken vor. In ihrer Email habe die Frau geschrieben, sie wolle Thiam nicht schaden.
Die Staatsanwältin sah das komplett anders. Mit dem Hinweis aufs IOK, das „in keinerlei Zusammenhang mit ihrem arbeitsrechtlichen Verfahren“ gegen Thiam stünde, habe die Angeklagte ein klares, unstatthaftes Ziel verfolgt.
Nämlich, dass Thiam die geforderte Summe zahlen würde, um die mit der Kontaktaufnahme zum IOK „möglicherweise (…) einhergehende Rufschädigung (…) zu verhindern“.
Doch sei dies nicht gelungen, „da (Thiam) die geforderte Summe nicht bezahlte“, so die Anklägerin in ihrer Anklageschrift vom 27. November 2023 unter „Nötigung“ und dem Hinweis auf „Art. 324 ff. StPO“.
Dort, also in der „Strafprozessordnung“, steht unter 324: „Die Staatsanwaltschaft erhebt beim zuständigen Gericht Anklage, wenn sie aufgrund der Untersuchung die Verdachtsgründe als hinreichend erachtet und keinen Strafbefehl erlassen kann.“
Mit anderen Worten: Die Staatsanwältin kam in der Untersuchung zum Schluss, dass sie Thiams Version Glauben schenken kann. Der sah sich durch das auf Englisch verfasste Email der Haushaltshilfe derart bedroht, dass er die Frau anzeigte.
Diese wohnt in einer Zürcher Vorortsgemeinde in der Flughafenregion in einem modernen Glas-Mehrfamilien-Bau, wie auf Google Maps zu sehen ist. Das würde zu ihrem Profil auf LinkedIn und den dortigen Versprechen einer Top-Haushälterin passen.
Demgegenüber passt nicht ins Bild, dass sich die Angeklagte von einem Pflichtverteidiger vertreten lässt. Sprich, sie verzichtet auf einen selber ausgewählten Anwalt, den sie dann auch aus der eigenen Kasse zu finanzieren hätte.
Das geforderte Strafmass erscheint auf den ersten Blick happig. Die Staatsanwältin will die Frau zu 7 Monaten bedingt verurteilt sehen, zusätzlich zu einer Busse von 1’200 Franken und 2’100 Franken für das ganze Verfahren.
Letztere Summe deutet auf ein Schnellvorgehen hin. Die Ermittlerin der Staatsanwaltschaft See-Oberland hat offenbar keine grossen Anstrengungen unternommen, sondern sich mehr oder weniger auf Thiams Vorwürfe abgestützt.
Kommentare
Kommentieren
Die beliebtesten Kommentare
-
Also um als mutmassliche Haushalterin für einen solchen Meister der Künste zu arbeiten, finde ich die Höhe der Forderung doch sehr anständig und bescheiden.
-
schon komisch: wohin der thiam auch geht, immer ist die polizei, ein gericht, ein bankrott oder ein staatscoup die folge. und immer war er unschuldig!
-
Das ganz grosse Problem welche alle Vermögenden in der Schweiz mit Haushälterinnen und Putzfrauen habenn ist, dass diese es nicht verkraften dass ihre Kunden so viel Geld haben und dann komplett durchdrehen vor Neid, und dann erpressen und klauen. Sowas nennt man Erpressung- Drohung mit Vermögensnachteil- leider sind sehr viele Haushälterinnen in der Schweiz leicht primitv und faul- klauen oft und arbeiten nicht gern- insbesondere jene aus Portugal und Brasilien.
-
Thiam Topshot? Wohl eher Top-Versager, Top-Günstling, Top-Absahner, etc.
-
nee, mckinsey.
-
-
Loomit sollte mal in dieses Cote d Azure in Afrika um bei Thiam nach dem Rechten zu sehen!!!
-
-
ein grosses “châpeau” dieser ermittlerin der staatsanwaltschaft, dass sie so wenig wie möglich steuergelder verbrennt für eine lappalie, die nie & nimmer der rede wert ist und sein wird. ich warte auf einen kommentar, der der geneigten leserschaft auf IP mitteilen wird, dass diese dame NICHT mehr am jetzigen bekannten domizil wohnhaft ist und die gleichen fz kz dort parkieren.
-
Arnold Schwarzenegger hatte auch mal eine Haushälterin, die hat ihn aber nicht erpresst, sondern dafür gesorgt, dass seine Freundin aus dem Kennedy Clan Pam Shriver die Segel gestrichen hat. So kommt es, wenn man sein Gehirn zwischen den Beinen hat. Wo der Ivorier sein Gehirn muss noch herausgefunden werden. Alle mal suchen!
-
Dann schauen wir mal, ob das „offenbar“ im letzten Satz tatsächlich reicht, Lukas vom nächsten Prozess wegen Rufschädigung zu bewahren.
Ich hoffe nicht.
-
Und Gleich gesellt sich gern
-
Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin ist durch die Mail der verzweifelten schwächeren Seite etwas ausgeartet. Wer weiss schon, dass solche Äusserungen strafbar sein könnten? Für die Staatsanwaltschaft endlich mal ein überschaubarer Fall. Wenig Akten und kein Herr Erni auf der Gegenseite, der alles zerzaust. Sollte doch möglich sein einen Sieg vor Gericht im Namen der Gerechtigkeit rauszuholen.
-
Man sollte Thiam keinen Vorwurf machen. Er kann nichts dafür für sein Scheitern. Ohne Bankerfahrung & ohne Ahnung von der schweizer Kultur war er von Anfang an eine Fehbesetzung.
-
er hat sich alles sehr gut bezahlen lassen!
-
-
In Genf wäre man anders vorgegangen seitens Justiz.
In Zürich & Kanton lässt man den Tod von 150 USZ-Patienten zu, um das Polit-Establishment zu schützen, während einer Hausangestellten – welche höchstwahrscheinlich als Haus- und Herhalterin des noblen Herrn fungierte, (deshalb die hohe „Lohn“-Forderung) Nötigung vorwirft, weil sie händerringend und etwas unbedarft nach ihrem Geld schreit.
Justitia ist hier blind, jedoch nur auf dem einen Auge.
-
Das USZ hat sich ja vor nicht langer Zeit durchgerungen, eine fachlich kompetente Untersuchung der Maisano-Zeit mit Vorfällen durchzuführen. Vorher hatte es ja nur eine (sicher teure) juristische Untersuchung gegeben, die in der Herzklinik- und USZ-Feststellung gipfelte, es sei niemand zu Schaden gekommen. Nun, die 150 Toten haben keinen Schaden, sondern ihre Ruhe. In der ZH-Gesundheitsdirektion wird man jetzt ohne Hast und Eile diese Ergebnisse abwarten. Das Doppel-Titelplagiat (Dr., Prof.) des damaligen Herzchefs hat man ja allseits akzeptiert. In D mussten für sowas Minister(innen) zurücktreten. Devise: Abwarten und Tee trinken. Vielleicht kommt ja noch was, z.B. von der Staatsanwaltschaft!
-
Einverstanden. In Genf hängt der Hammer höher.
-
-
Schnelle Erledigung, gut.
-
Wo die ihre zweifelhaften Tricks wohl gelernt hat.
-
Dass die Staatsanwaltschaft See-Oberland Ermittlungen eher „pragmatisch“ handhabt, scheint Methode zu haben. Die Staatsanwaltschaft See-Oberland scheint schnelle Verfahren zu bevorzugen oder Verfahren auch erst gar nicht eröffnen zu wollen und lehnt auch gern mal Strafanträge bei Offizialdelikten mit fadenscheinigen Begründungen ab, ohne wirklich ermittelt zu haben.
Es ist mühsam und langwierig, die Staaatsanwaltschaft See-Oberland dann vors Obergericht zerren zu müssen, damit sie ermittelt. Ich verstehe, dass die Staatsanwälte überlastet sind, aber Die Art und Weise, wie der Rechtsstaat inzwischen agiert ist bedenklich nahe an einer Bananenrepublik.
-
Was versteht man unter „Managed private diary“? So etwas wie ein Kapitän auf Hoher See? Oder doch nur ein paar Notizen in einem Heft?
-
Wer sich da heute alles in der Schweiz herumtreibt… was bietet die wohl in ihrem Rundumservice alles an? Tja, wem es an Bildung fehlt, der macht halt auf Einbildung („Top-Haushälterin für einen intensiven Lebensstil“… Hä?
-
„Exklusive Haushälterin“ ist eben ein dehnbarer Begriff. Die hat wohl nicht nur die Bettlaken vorgewärmt. So was kostet halt mehr. Also was soll’s. Der Thiam kann das schon zahlen – er hatte ja auch bei der CS kräftig abkassiert.
-
Für solche Leute wie Thiam zu arbeiten, ist
bestimmt kein Vergnügen.
"Exklusive Haushälterin" ist eben ein dehnbarer Begriff. Die hat wohl nicht nur die Bettlaken vorgewärmt. So was kostet halt mehr.…
Für solche Leute wie Thiam zu arbeiten, ist bestimmt kein Vergnügen.
In Genf wäre man anders vorgegangen seitens Justiz. In Zürich & Kanton lässt man den Tod von 150 USZ-Patienten zu,…