Roger Studer war lange der bestbezahlte Banker der Zürcher Vontobel. Mit den vielen Boni leistete er sich unter anderem einen blauen Bentley.
Diesen musste Studer vor 2 Jahren während 5 Monaten in der Garage lassen. Nach einem schweren Verkehrsdelikt war ihm bis zum 13. Mai 2012 der Fahrausweis entzogen worden.
So lange wollte Studer nicht warten. Drei Tage vor Fristablauf missachtete er die staatlich verordnete Einschränkung seines Privatvergnügens.
Das Risiko zahlte sich nicht aus. Am 10. Mai 2012 blieb Studer in einer Kontrolle hängen.
Erwischt worden war der Vontobel-Boss, als er in seinem Bentley zwischen seinem Zürichsee-Wohnort und dem Vontobel-Büro in der Stadt Zürich unterwegs war.
Studers Limitenüberschreitung wird bekannt, nachdem der Blick gestern die Story „Banker droht Mega-Busse“ publiziert hatte..
Die Zeitung schrieb von einem „Zürcher Top-Banker (47)“, gegen den die Staatsanwaltschaft „eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu jeweils 3000 Franken“ beantragen würde, total also 540’000 Franken.
Gemäss Blick sei der Prozess vor dem Gericht in Meilen am rechten Seeufer aus unbekannten Gründen verschoben worden. Der Name des Verkehrssünders blieb unbekannt.
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Die Sparte war jahrelang die Cashcow der Privatbank. Sie erzielte mit saftigen Margen die höchsten Gewinne. Das Private Banking und das Asset Management blieben zurück.
Die Verantwortlichen des Zürcher Familieninstituts, das öffentlich gerne moralische Werte predigt, wollen Studer offenbar sowohl in der 6-köpfigen Geschäftsleitung als auch in seiner Funktion als oberster Handelschef belassen.
Als Chef des Investment Bankings ist Studer tagtäglich verantwortlich für die Begrenzung von Risiken bei grossen Positionen. Zentral sind Limiten, die sakrosankt im Trading sind.
Mit seinem schweren Verkehrsdelikt entpuppt sich Studer als jemand, der im Privaten Limiten überschreitet. Bewusst nahm er in Kauf, beim Fahren ohne Ausweis geschnappt zu werden.
Studer war vorgewarnt. Dass der Vontobel-Spitzenmann seinen Ausweis für 5 Monate abgeben musste, deutet auf ein schweres Verkehrsdelikt hin.
Dieses steht am Anfang dieser Geschichte. Um was es dabei geht, ist nicht bekannt.
Zu vermuten ist zu schnelles Fahren. Aus Vontobel-Kreisen ist jedenfalls zu vernehmen, dass bei Studers Delikt keine Personen zu Schaden gekommen seien.
Klar ist, dass Studer nun eine „schwere Widerhandlung gegen die Verkehrsvorschriften“ begangen hat. Ohne Ausweis fahren gehört ebenso in diese Kategorie wie Alkohl am Steuer oder Fahrerflucht nach einem schweren Unfall mit Menschenschäden.
Als Wiederholungstäter muss der Vontobel-Chef nicht nur viel Geld und den Eintrag ins Strafregister gewärtigen. Ihm droht auch ein nochmaliger langer Ausweisentzug.
„Wurde (…) in den letzten fünf Jahren bereits ein Ausweisentzug wegen einer mittel-schweren Widerhandlung vollstreckt, beträgt die Entzugsdauer mindestens 6 Monate“, heisst es auf eine Polizeiseite.
Und weiter: „Weist die betroffene Person in den letzten 5 Jahren einen Führerausweisentzug wegen einer schweren Widerhandlung auf, beträgt die gesetzliche Mindestentzugsdauer sogar 12 Monate.“
Studer wollte sich nicht zu seinem Fall äussern. Ein Sprecher der Bank Vontobel sagte gestern, man nehme „keine Stellung“.
Bei Vontobel machte der einstige Lehrling der Privatbank eine steile Karriere. Anfang der 1990er Jahre baute er für die Zürcher den Handel mit Optionen und anderen Derivaten auf.
Nach Abstechern zu anderen Banken und zur Swiss Life kehrte Studer nach der Jahrtausendwende zu Vontobel zurück. Dort leitete er das Riskmanagement und baute den Derivatebereich weiter aus.
Seit 2008 ist Studer Chef des Investment Bankings und gehört zur operativen Spitzencrew unter CEO Zeno Staub.
2011 war Roger Studer bei Vontobel der bestbezahlte Banker. Neben seinem Fixsalär von 500’000 Franken erhielt er fast 2 Millionen Bonus und weitere Leistungen, insgesamt über 2,4 Millionen.
Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Neid hin oder her: Hier geht’s darum, dass der gutbetuchte Herr S. gern zeigt was er hat. Das schöne Auto ist ihm wichtig. Es soll nicht nur rumstehen und Wert verlieren.
Ausserdem gibt er noch einen Fahrer einen Job – ist ja sehr löblich, vorausgesetzt er bezahlt ihn privat.
Fahren ohne Ausweis, da muss der Gute mit Häme rechnen. Wird er doch auf jeder ZH-Party nur noch so vorgestellt, das ist der, welcher fuhr ohne Ausweis, weisch? Hätte er also den Fahrer früher eingestellt, hätte er sich alles erspart.
Das Image der Bank leidet immer mit. Erwartet man doch etwas mehr IQ und Vernunft bei den Herren Chefs und Bescheidenheit – mindestens werktags.
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ihm droht gemäss Art. 95 Strass.v.gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und oder eine saftige Busse. Da vorbestraft, dürfte ihm die Gefängnisstrafe auf sicher sein.
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Widerlich. Leider in der Schweiz, vor allem in Raum Zürich und an beiden Seeufern, immer mehr Protzentum. Und dann wundern sich die Emporkömmlinge, wenn eine Abzocker-Initiative durchkommt. Diese Protzen verachten das Volk, doch wenn sie wüssten, wie sehr sie verachtet sind, hätten sie ungute Nächte. Da ihnen jedoch das Gewissen fehlt, schlafen sie bis auf weiteres gut; denn auch wenn man sie speicht, bekommen sie immer noch schöne Abfindungen. Und das nennt sich seriöses Bankengewerbe.
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Es ist schon wahnsinnig geil, wenn man etwas tun kann, was anderen verboten ist. Etwa so wie im Insiderhandel… Einigen fällt es eben schwer, den beruflichen Erfolg zu verdauen; hierzu braucht es neben Bodenhaftung noch Intelligenz und vor allem Stil: „but money does excuse it“ meinen diese Kreise. Die Vorbildfunktion war dabei noch nie ein Thema. Etwa so wie wenn der Kadi mit den grössten Süffeln die Nacht durchzecht und am andern Morgen den Ausgang bei den andern kürzt (nur nicht bei sich selber!).
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Tja, Ethik scheint zumindest privat nicht sein Ding gewesen zu sein. Ist aber inline mit einer Studie vom CFA Institut.
http://www.bankingundfinance.ch/geschaeftsmodelle-und-management/ethik-bremst-bankerkarrieren/ -
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und mit so einer Bank hat die seriöse Raiffeisen eine Kooperation, kein Wunder macht der Vincenz alles um vertragsbrüchig zu werden und den Vertrag auflösen zu können
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Tja der Herr wollte sich wohl selbstherrlich über die Gesetze stellen, oder er ist zu dämlich die Resttage zu zählen…Wäre wohl günstiger gekommen, wenn er einem Stellensuchenden einen Chauffeurjob gegeben hätte.
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Ja, ja, der Bleifuss-Roger. Dass sich sein mitunter ungezügeltes Temparament gerne im Durchdrücken des Gaspedals manifestiert, ist sattsam bekannt und nun eben auch gerichtsnotorisch. Der Roger ist ja einer, der im Leben auch konstant auf der Überholspur ist – ras(s)ig und wenig zurückhaltend – wer will es ihm verübeln, er ist doch nicht allein mit dieser Charakterschwäche, die vor allem Vertreter unserer hochgelobten und schützenswerten Finanzindustrie befallen hat. Die Bänkler hätten es verdient, dass für sie andere – oder besser gar keine – Verkehrsregeln gelten. Eigentlich genauso wie beim Bänkleren, wo Regeln auch nur hinderlich sind. Drück weiter wacker durch das Pedal, Roger Furioso!
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@ Freyburger
Diese Charakterbeschreibung erinnert mich irgendwie an Hampi Bachmann. Der „fuhr“ sogar beim dem Trottoir auf der Ueberholspur.
Bei welcher Bank war der schon wieder?
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Lächerlich so eine Strafe. Hat er jemanden geschädigt oder Leben bedroht? Ein Schläger der einen anderen Menschen fast umbringt bekommt für 29000 Sozialunterstützung und darf sein Hobby auf Staatskosten nachgehen. Justitia, mach mal langsam Deine Augen auf. Wenn der Staat Geld von den Reichen holen will macht es über Steuern oder Sozialversicherungen, aber das was da abgeht ist nicht ok. Aber alle Neider freuen sich jetzt. In einem wirklichen Rechtsstaat, die Schweiz zähle ich mittlerweile nicht mehr dazu, muss die Strafe dem Vergehen angemessen sein. Wenn dann 3 Jahre Ausweisentzug, dass ist angemessen und hat wohl mehr erzieherische Wirkung als die Geldstrafe.
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Ich will den Herrn hier jetzt nicht verteidigen aber schon zu dichtes Auffahren ist ein „grobes Verkehrsdelikt“ welches mit bis zu 3 Monaten Entzug und Einzug ins Strafregister geahndet wird.
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@Stephan, Sie waren vermutlich noch nie betroffen. Bemühen Sie doch mal Ihre Phantasie sowie allfällig vorhandene Physikkenntnisse, um sich die möglichen Szenarien eines Auffahrunfalls bei z.B. Tempo 100 auszumalen.
Zur Erinnerung: Der Abstand ist hinreichend, wenn das hintere Fahrzeug bei überraschendem (verkehrsbedingt erlaubtem) Bremsen des voranfahrenden Fahrzeugs noch rechtzeitig zu halten vermag.
Faustregeln:
1. „Zwei-Sekunden-Regel“: 21-22 zählen
2. „halber Tacho-Regel“: halber Tacho zum vorausfahrenden Auto Abstand haltenEin einfaches Bsp. für Sie:
Tacho = 100 km/h -> Mindestabstand = 50m
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Er hat viel Geld für wenig und ohne gross nachhaltige Arbeit gewonnen (nicht verdient), jetzt wird es ihm halt wieder genommen. Eine solche Busse ist zwar verglichen mit dem wofür man Gewalttäter bestraft oder besser gesagt nicht bestraft zwar schizophren, in diesem Fall ist aber trotzdem kein Mitleid am Platz.
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Wenn es um die Bussenhöhe geht ist eben in der CH vor dem Gesetz NICHT jeder gleich. Der Staat muss ja schliesslich das Geld dort holen wo es ist und denen geben wo es nicht ist (siehe Fall Carlos)! Das ist gerecht im Sinne der Sozialisten ! Wer diese Art von „Gerechtigkeit“ so auch ich selber nicht will, sollte halt keine Sozialisten und Grüne wählen.
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Mit diesen Kommentaren habe ich echt Mühe!
In diesem Zusammenhang sei erwähnt: Sind Tagessätze-Bussen gerecht? Oder ist es eine Abzockerei für das gleiche Vergehen mit verschiedenen Massstäben zu bestrafen? Es heisst doch so schön: „Jeder ist vor dem Gesetz gleich“-
Sie finden es demnach fair, wenn jemand mit CHF60k Einkommen die gleiche Busse kassiert, wie jemand mit CHF 2.4Mio? Das kann ja nicht sein! Ich meine, dass er in Relation zu seinem Einkommen gleich behandelt wird, wie jemand mit CHF 60k p.a., somit ist alles korrekt..
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Ja, das ist gerecht! Ansonsten würde der Gutverdienende die vergleichsweise tiefe Busse bewusst in Kauf nehmen. Und er soll gleich stark bluten wie der kleine Mann, somit wird er im Vergleich zu ihm gleich behandelt.
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@ Mark: Ja absolut unkorrekte Beamtenwillkür ist diese Tagessatz-Abzockerei.
So, don’t worry and be happy – and enjoy
that situation as long as it lasts! -
Es bezahlt ja auch jeder gleich viel Steuern. Stupid!
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Trudi können sprechen und schreiben sehr gut Deutsch. Genauso, wie die wo wer Carlos heisst.
Unfassbar, welche Deppen hier Kommentare abgeben. Aber „dumm“ und „Rassist“ lag in der Geschichte immer eng zusammen.
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Gibt’s einen IQ für Haie? Noch nicht gemerkt, dass Trudi -es lebe sie- nur so tut als ob?
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Ueber Dummheit lässt sich ja bekanntlich streiten. Aber Rassist hmmm. da muss ich den Haifisch fragen ob Bänkler eine Rasse sind, oder ob er Dummheit auf sich bezieht?
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Ein „Bänkler“ mehr wo hart am Ruf arbeitet.
Und mit „Carlos“ Anwalt kriegt der noch ein Sondersetig Bspl. Golfunterricht für 20T im Monat auf Staatskosten. -
Ich frage mich wie gut er die Handelslimiten bei Vontobel im Griff hat, wenn er nicht einmal in der Lage ist, den Ablauf seiner Sperrfrist auf seiner Agenda zu vermerken. Das mit dem „Value at Risk“ hat er scheinbar auch nicht begriffen, sonst hätte er gewusst, was auf dem Spiel steht! Was soll’s, so können wenigstens wohltätige Organisationen an überhöhten Bankerboni teilhaben 🙂 …..
Er hat es ja!!!-
@Peter: Wir sollten sein Risikogebahren nicht vorverurteilen ohne zu Wissen was für einen Gewinn er durch den vorzeitigen Gebrauch des Bentleys hatte. Solche Ausdrücke wie „im Griff“ oder „nicht begriffen“ können leicht missverstanden werden und gleich wie bei anderen Bankern die Gewährsfrage stellen.
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@peter kuster:
Kennen Sie die Definition von Value at Risk (VaR)? VaR[t,p] ist die maximale Geldmenge, die man mit Wahrscheinlichkeit p im Zeitraum t verliert – gemäss dem Risikomodell, mit dem man rechnet. Z.B. könnte Roger Studer am 10. Mai 2012 (also am Tag, als er erwischt wurde), ermittelt haben, dass sein persönlicher VaR[1 Tag, 99%] = 1000 Franken sei. Was schliessen wir daraus? Entweder war sein Risikomodell falsch, oder er hat nicht die „günstigen“ 99% erwischt, sondern die ungünstigen 1%. Ob Roger Studer dies begriffen hat oder nicht ist mithin unklar …
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Ich predige ja schon seit längerem: Für die Reichen sollten die Gesetze nicht gelten. Beim Fussvolk hingegen muss zunehmend mit übertriebener Härte vorgegangen werden.
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Gnadenlos, bin ich voll einverstanden!
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das ist ja ein kapitales Verbrechen, Fahren ohne Ausweis!
Dafür werden dann Gewaltverbrecher und Kinderschänder mit Samthandschuhen angefasst.
Quo vadis justitia? -
Fürchte ‚mal, dass andere Spitzen-Banker ganz anderes begingen/begehen, das nie geahndet wurde/wird. – Man denke nur an das Boni-Programm der CS und die damit verbundenen, schriftlich festgehaltenen Tricks, welches nun revidiert werden muss.
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Vontobel: Go hard or go home !!!
Lächerlich so eine Strafe. Hat er jemanden geschädigt oder Leben bedroht? Ein Schläger der einen anderen Menschen fast umbringt bekommt…
Tja der Herr wollte sich wohl selbstherrlich über die Gesetze stellen, oder er ist zu dämlich die Resttage zu zählen...Wäre…
@ Freyburger Diese Charakterbeschreibung erinnert mich irgendwie an Hampi Bachmann. Der "fuhr" sogar beim dem Trottoir auf der Ueberholspur. Bei…