Gegenwärtig ist in unserem Land eine hitzige Diskussion im Gange, wer denn nun als politisch verfolgt gilt und folglich Asyl erhält und wer nicht und das Land verlassen muss. Politiker aller demokratischen Parteien verkünden uns tagtäglich, dass politisch Verfolgte, kraft Gesetzes, in unserem Land einen Rechtsanspruch auf Asyl haben. Ein jeder Politiker und eine jede Politikerin verweisen diesbezüglich immer auf unser höchstes Gut: das Grundgesetz.
Werfen wir einen Blick in unser Grundgesetz. Dort steht in Artikel 16a ganz deutlich geschrieben: „Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, dass ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, dass er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.“
Konträr zum Grundgesetz und den Aussagen sowie dem oftmals masslos arroganten Auftreten unserer Regierungsvertreter bezüglich dieser Causa erhalten offensichtlich dennoch nicht alle politisch Verfolgten in unserem Land Asyl. Ansonsten können wir uns das gegenwärtige, schäbige und an Peinlichkeit nicht mehr zu überbietende Verhalten der Bundesregierung, aber auch aller anderen Regierungen der EU-Staaten in der Sache Edward Snowden, dessen in Moskau gestellter Asylantrag aus formalen Gründen von allen EU-Staaten abgelehnt wurde, nicht mehr erklären.
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Mittlerweile hat selbst das Europäische Parlament die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, dem ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiter Schutz zu gewähren. Das EU-Parlament appellierte in einer Resolution – für die 285 Abgeordnete dafür, 281 dagegen gestimmt haben bei 72 Enthaltungen – am 29. Oktober 2015, jegliche Strafverfolgung gegen Snowden fallen zu lassen und in Anbetracht seines Status als „Enthüller und internationaler Verteidiger von Menschenrechten“ seine Ausweisung oder Überstellung durch eine dritte Partei zu verhindern.
Mehr denn je heisst es übereinstimmend: Wir benötigen mehr Europa anstatt weniger. Wie kann es dann sein, dass diese Resolution von allen EU-Ländern schlichtweg ignoriert wird? Haben heute Resolutionen des vom Volk gewählten Europäischen Parlaments keinerlei Bedeutung mehr?
Wenn ja, dann sollten wir uns erstens fragen, wie weit es mit der EU gekommen ist, und zweitens, wofür wir uns dieses durchaus kostspielige, mit unseren Steuergeldern finanzierte Parlament in Brüssel und Strassburg überhaupt leisten.
Unserer Kenntnis nach ist jedoch bis heute nichts passiert. Stattdessen wird momentan darüber diskutiert, die Sanktionen ausgerechnet gegen das Land aufrecht zu erhalten, welches laut EU-Parlament einem „Enthüller und internationalem Verteidiger von Menschenrechten“ Asyl gewährt – Russland.
Es liegt uns fern, uns ein Urteil über die gegenwärtige politische Situation und Menschenrechtslage in Russland zu erlauben. Es sollte uns jedoch allen zu denken geben, dass ausgerechnet Russland, auf das unsere Politiker allzu gerne mit dem erhobenen Finger zeigen, Edward Snowden Asyl gewährt.
Als aufrechte Demokraten, überzeugte Europäer und Bürger dieses Landes ist für uns jedoch die an Scheinheiligkeit kaum mehr zu überbietende Asyl-Debatte der Regierung nicht mehr zu ertragen. Es muss endlich eine klare Antwort aus Berlin kommen, ob Schutz für den „Verteidiger von Menschenrechten“ gewährt wird und somit dem Sinn des Grundgesetzes entsprochen wird oder eben nicht.
Die beiden Ökonomen, Querdenker und Honorarberater Matthias Weik und Marc Friedrich schrieben 2012 zusammen den Bestseller „Der grösste Raubzug der Geschichte – warum die Fleissigen immer ärmer und die Reichen immer reicher werden„. Es war das erfolgreichste Wirtschaftsbuch 2013. Seit April 2014 gibt es eine aktualisierte und überarbeitete Taschenbuchausgabe. Im November 2015 ist die aktualisierte und überarbeitete Taschenbuchausgabe erschienen.
Mit ihrem zweiten Buch, „Der Crash ist die Lösung – warum der finale Kollaps kommt und wie Sie Ihr Vermögen retten„, haben sie es bis auf Rang 2 der Spiegel-Bestsellerliste geschafft sowie auf Rang 1 im Manager Magazin und Handelsblatt. In ihm haben sie unter anderem die EZB-Leitzinssenkung und Minuszinsen für die Banken, die Absenkung des Garantiezinses bei den Lebensversicherungen sowie den Ausgang der EU-Wahl richtig prognostiziert.
Weitere Informationen über die Autoren finden Sie unter www.friedrich-weik.de und bei Facebook.
Sehr geehrter Herr Friedrich. Danke, dass Sie uns darüber aufklären, dass die Schweiz per Gesetz niemandem Asyl gewähren muss. Das war mir bisher gar nicht bekannt, denn ich glaubte immer, es stehe im Grundgesetz. Vielleicht müsste man auch mal die Politiker darauf aufmerksam machen? Es kann ja nicht immer weitergehen wie bisher. Wir haben weder die Mittel, noch den Willen hier Kreti und Pleti aufzunehmen. Ich wünsche ein angenehmes Wochenende, Markus Eugster (Kanton St. Gallen)
Grundgesetz? Ich dachte, wir haben eine Verfassung. Bezieht sich dieser Artikel überhaupt auf die Schweiz? Ich zweifle daran.
In der Schweiz ist das Asylwesen in Art. 121 der Bundesverfassung geregelt. Der Beitrag von Marc Friedrich hat das Deutsche Grundgesetz in Auge.
Soviel ich weiss, hat Edward Snowden in der Schweiz nie einen Asylantrag gestellt. Wenn doch einmal, wäre die Diskussion interessant, aber ich glaube, dass auch die Schweiz im gebückten vorauseilenden Gehorsam untertänigst dem US-Hegemon die Referenz erweisen und das Gesuch ablehnen würde.