Manche Dinge beschäftigen einem erst, wenn man davon selbst betroffen ist. Gelegentlich sind sie so theoretisch, dass man sich fragen kann, ob sie überhaupt bedenkenswert sind.
Der Grundsatz „nulla poena sine lege“ mag für die meisten dazu gehören. Er besagt, dass es für den staatlichen Strafanspruch eine gesetzliche Grundlage braucht. Sonst ist die Strafe nicht gerechtfertigt.
Vielleicht beschäftigt sich aus aktuellem Anlass ein Solariumbetreiber aus St. Margrethen mit dieser Frage. Er wurde gemäss der Zeitung Blick mit einem Strafbefehl zu einer Busse von 1’000 Franken sowie Gebühren von 700 Franken verurteilt, weil er „entgegen den Weisungen, die der Bundesrat per 17. März angeordnet hatte“, sein Selbstbedienungssolarium noch zwei weitere Tage über das behördlich verfügte Schliessungsdatum hinaus geöffnet hatte.
Gemäss Staatsanwaltschaft beging er eine „krasse Verletzung der Covid-19-Verordnung 2“ und „gefährdete mit seinem egoistischen Verhalten die öffentliche Gesundheit“.
Das wurmte den Mann umso mehr, als offenbar in jenen zwei Tagen kein einziger Besuch im Solarium registriert wurde.
Tatsächlich gibt es in der COVID-19-Verordnung 2 eine Strafbestimmung in Art. 10f. Sie verweist auf ihren Art. 6, der festhält:
„Es ist verboten, öffentliche und private Veranstaltungen, einschliesslich Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten durchzuführen. Öffentlich zugängliche Einrichtungen sind für das Publikum geschlossen, namentlich Einkaufsläden und Märkte, Restaurationsbetriebe, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe …“ etc.
Genannt werden auch Ausnahmen wie die Lebensmittelläden, Imbiss-Betriebe und andere. Wer nun gegen dieses Veranstaltungsverbot oder gegen das Laden- und Betriebsschlussgebot verstösst, wird gemäss jenem Art. 10f mit „Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft“.
Ebenso hält dieser Artikel fest, dass mit Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft wird, wer gegen das Verbot von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum (also von aktuell mehr als 5 Personen) verstösst.
Soweit so gut, könnte man sagen, der Bundesrat kann ja nicht einfach Vorschriften in die Welt setzen, ohne dass ihre Verletzung nicht mit Strafe bedroht wird. Sonst hält sich ja vermutlich niemand dran.
Jetzt muss die geneigte Leserschaft leider mit etwas Theorie bemüht werden. Der Grundsatz „nulla poena sine lege“ besagt wie erwähnt, dass eine Strafe (wie beispielsweise das Auferlegen einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe) in einem formellen Gesetz geregelt sein muss.
Tatsächlich gibt es in diesem Bereich ein formelles Gesetz, nämlich das Epidemiengesetz. In dessen Art. 7 steht, dass der Bundesrat in ausserordentlichen Lagen für das ganze Land oder einzelne Landesteile die notwendigen Massnahmen anordnen kann.
Gemeint ist damit mehr oder weniger alles, was zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Gesundheit geeignet scheint.
Ebenso hält Art. 82 des Epidemiengesetz fest, dass mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird, wer sich beim Hantieren mit gefährlichen Krankheitserregern nicht an die Regeln hält.
Mit Busse wird dagegen gemäss Art. 83 bestraft, wer sich unter anderem Massnahmen gegenüber der Bevölkerung (wie zum Beispiel einem Verbot von Menschenansammlungen) widersetzt.
Man muss kein Staatsrechtler sein, um sich die Frage zu stellen, wie denn der Bundesrat zu einer Kompetenz kommt, in seiner Verordnung zusätzliche Strafbestimmungen hineinzuschreiben, wenn eigentlich das Epidemiengesetz bereits klar vorgibt, welche Handlung mit welcher Strafe bedroht ist.
Mit Notrecht hat das kaum etwas zu tun, denn das Epidemiengesetz erteilt ja dem Bundesrat bereits zusätzliche Kompetenzen in ausserordentlichen Lagen und regelt damit das Recht in Notsituationen.
Die COVID-19-Verordnung 2 stützt sich denn auch explizit auf Art. 7 des Epidemiengesetzes. Die Verordnung ihrerseits ist keine „lex stricta“ und kann daher nicht selbst die Rechtsgrundlage für die Strafbestimmung darstellen.
Erstaunlicherweise bedroht die COVID-19-Verordnung die Widerhandlung gegen Massnahmen gegenüber der Bevölkerung (und um eine solche dürfte es sich beim Ladenschlussgebot handeln) mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, während das formelle Gesetz dies nur beim regelwidrigen Umgang mit gefährlichen Krankheitserregern vorsieht.
Als interessierte Bürgerschaft fragen wir uns, woher also der Bundesrat seine Kompetenz nimmt, in seine Verordnung Strafbestimmungen hineinzuschreiben, die sogar noch strenger sind als das zugrundeliegende Epidemiengesetz.
Die Frage muss einen natürlich nicht beschäftigen, weil sie etwas theoretisch ist. Ausser man ist ein Solariumbetreiber.
Einer, der sein Solarium – notabene gemäss Blick im Einklang mit den Empfehlungen seines Branchenverbandes – geöffnet gelassen hatte und dafür einen Strafbefehl wegen „krasser Verletzung der Covid 19-Verordnung“ mit einer Massregelung von total 1’700 Franken kassierte, obwohl kein einziger Kunde in jenen zwei Tagen sein Etablissement besuchte und daher kaum eine Verbreitung gefährlicher Krankheitserreger stattgefunden haben kann.
Etwas offen ist die Frage, ob man gestützt auf die Verordnung wegen Verletzung des Schliessungsgebotes wirklich eine Busse anordnen kann, denn eigentlich ist diese nur wegen Verletzung des Verbots von Menschenansammlungen vorgesehen.
Bei Verstoss gegen das Ladenschlussgebot müsste stattdessen eine Freiheits- oder Geldstrafe angeordnet werden, aber die wäre ja wie erwähnt eigentlich ganz ohne Gesetzesgrundlage.
Man kann die Sache auch weiterdenken. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (vergleichbar mit einer Kantonsregierung) hat in einer Allgemeinverfügung vom 20. März 2020 entschieden, dass „das Verlassen der eigenen Wohnung (…) nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt“ ist.
Wer seine Wohnung ohne triftigen Grund verlässt, kann mit Busse bis zu 25’000 Euro, mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden.
Dies notabene, ohne dass der betroffenen Person irgendein Beitrag zur Weiterverbreitung eines gefährlichen Erregers nachgewiesen werden müsste.
Bestraft werden wohl selbst jene Fälle, in denen eine immune Person „ohne triftige Gründe“ ihr Haus verlässt, selbst wenn sie gar niemanden mehr infizieren kann.
Im Kanton Zürich finden seit dem Ausrufen der ausserordentlichen Lage am 16. März keine Gerichtsverhandlungen und Einvernahmen mehr statt ausser in denjenigen Fällen, die keinen Aufschub ertragen. Dazu gehören unter anderem diejenigen Verfahren, bei denen eine Person in Haft ist.
Das ist sehr löblich, aber man kann auch diese Sache weiterdenken. Gemäss einem Bericht des Online-Portals politico.com vom 21. März 2020 hat das US Justizdepartement „quietly asked Congress for the ability to ask chief judges to detain people indefinitely without trial during emergencies – part of a push for new powers that comes as the novel coronavirus spreads throughout the United States”.
Mit anderen Worten sollen in ausserordentlichen Lagen die Gerichtsverfahren sistiert werden, Personen für unbestimmte Zeit eingesperrt bleiben, Verjährungsbestimmungen ausser Kraft gesetzt werden und anderes mehr.
Wir sind in der Schweiz noch meilenweit von solchen Zuständen entfernt. Aber vielleicht nicht mehr so weit wie auch schon.
Gemäss einem Bericht der NZZ vom 27. März 2020 hat die (zu 51% in Bundeseigentum stehende) Swisscom eine Verfügung der Bundesbehörden erhalten und muss nun Handydaten ihrer Kunden abliefern.
Der Bund will anhand der Antennenstandorte überprüfen, ob sich die Bürger an das Verbot von Menschenansammlungen halten.
Keine Angst, sagt die Swisscom, die Daten sind aggregiert, anonymisiert, mindestens 24 Stunden alt und zeigen nur Gruppen von mehr als 20 Personen, man kann keine Rückschlüsse auf die individuellen Abonnenten ziehen.
Das mag alles stimmen, aber im Strafprozessrecht, in welchem solche Abklärungen regelmässig vorkommen, braucht es für die Ermittlung der sogenannten Randdaten immerhin einen dringenden Tatverdacht.
Man kann die Sache auch hier weiterdenken. Wann wird der Bund darauf bestehen, Daten in Echtzeit zu erhalten, weil nur so effektive Prävention betrieben werden kann? Und wann wird er verlangen, dass die Daten der Abonnenten übermittelt werden, damit sie wegen Verstosses gegen das Verbot von Menschenansammlungen gebüsst werden können?
Es gibt keinen Grund, den Bundesrat dafür zu tadeln, wenn er die Rolle des Krisenmanagers spielt und die Bevölkerung zu Vernunft und Solidarität anhält. Man mag bedauern, dass es dazu erst einer Krisenlage bedarf, bis solche Werte wieder eine Bedeutung erhalten.
Aber es sollte uns gleichzeitig nicht davon abhalten, den Bundesbehörden bei ihrem Krisenmanagement auf die Finger zu schauen. Vor allem dort, wo sie möglicherweise die zulässigen Grenzen überschreiten.
Wie die Geschichte zeigt, ist die Versuchung sonst gross, die in Notzeiten getroffenen Massnahmen einfach beizubehalten, auch wenn die Notlage vorüber ist. Und dann müssen wir alle mit den Folgen leben, selbst wenn wir kein Solarium betreiben.
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Corona lässt Amazon Umsätze explodieren
Jeff Bezos, Chef von Online-Riese Amazon, bekommt das Grinsen nicht mehr aus dem Gesicht. Die Corona Krise treibt seinen Umsatz spektakulär in die Höhe. Immer steiler, immer rasanter schnellen die Zahlen in ungeahnte Dimensionen. Während viele Einzelhändler weltweit auf eine drohende Pleite zusteuern, funkelt in seinen Augen offensichtlich ein goldenes Dollarzeichen.
In 10 Tagen 100 Milliarden…..
Der Konzern hat innerhalb von 10 Tagen seinen Marktwert um ca 100 Mrd Dollar gesteigert. Das heißt, der reichste Mann der Welt ist in nicht einmal zwei Wochen pro Tag um 10 Mrd Dollar reicher geworden.
Jeff Bezos verdient sich eine goldene Nase, während sich der globale Handel auf Kurzarbeit und Entlassungen vorbereitet
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Strafbefehle sind meiner bescheidenen Meinung nach ohnehin etwas, das in Lexika über Regierungskriminalität gehört. Der Staat sollte nur entweder ein richtiges Verfahren machen können oder keines.
Auch möchte ich etwas wiedergeben, das vor einigen Jahren von ein Nutzer in einem Internet-Forum geschrieben hat. Der Nutzer lebt(e) in Hong Kong. Er meinte, dass die Chinesen immer wieder erobert worden seien, und jeweils die, die sich wehrten, ausgelöscht worden seien. Daher seien in China nur Leute übrig, die sich alles gefallen liessen.
Ich finde, es ist seit langem Zeit dafür, dass niemand mehr ein Amt ausüben darf, der jemals in einer der grossen Schweizer Parteien Mitglied gewesen ist. Die grossen Parteien sind Sekten oder Banden. Es gibt ein paar Bandenführer und ein paar Leute, die Bandenführer werden wollen. Diese Menschen sollten kein Amt ausüben dürfen, weil sie verkommen sind. Die restlichen Mitglieder sind auf die Sekte/Bande hereingefallen, und sollten kein Amt ausüben dürfen, weil sie irrational sind und immerhin die Bandenführer in Ämter mithochhieven.
Vielleicht entstünden neue Banden, aber diese müssten wir uns auch nicht gefallen lassen. Und die Verkommenen mit ca. Alter 15+ wären ja gesperrt.
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„Strafbefehle sind meiner bescheidenen Meinung nach ohnehin etwas, das in Lexika über Regierungskriminalität gehört. Der Staat sollte nur entweder ein richtiges Verfahren machen können oder keines.“
Blödsinn! Erstens sind sie gesetzlich klar geregelt in der Strafprozessordnung. Zweitens hätte der Beschuldigte ja Einsprache dagegen erheben können. Wäre diese nicht gutgeheissen worden, wäre der Strafbefehl zu einer Anklageschrift geworden, als Grundlage für ein ordentliches Gerichtsverfahren.
Stellen Sie sich mal vor, man müsste jedes Mal die Gerichte bemühen, auch wenn bereits Einigkeit hinsichtlich der Strafsache und des Strafmasses herrscht. Dann müssten Sie bei jeder Parkbusse oder Geschwindigkeitsübertretung vor Gericht. Klingt nicht sehr praktikabel. Und dann würde der Lukas Hässig wieder (und in diesem Falle richtigerweise) reklamieren, die Behörden seien aufgebläht.
Ich bitte Sie. Zuerst denken, dann schreiben…
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In Prato (Italien) werden seit dem Mittelalter Stoffe hergestellt. Von 190’000 Einwohnern sind 34’000 Migranten, die Hälfte von ihnen kommen offiziell aus China. Die Zahl der nicht angemeldeten Einwanderer ist noch viel höher.
Die Chinesen arbeiten schnell und billig, produzieren in kürzester Zeit grosse Mengen an Kleidungsstücken minderer Qualität. Diese Kleidung darf sogar das Etikett „Made in Italy“ tragen. Es gibt dort etwa 3’000 von Chinesen geführte Bekleidungsfabriken. Die Arbeiter wohnen in den Werkhallen und arbeiten bis zu 18 Stunden täglich im Akkord. Der Stundenlohn ist weniger als ein Euro. Der grosse Teil ist Schwarzarbeit.
Quelle: https://www.zeit.de/2014/30/chinesen-italien-textil-industrie
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Danke für die detaillierte Information. Genau das richtige für meine Bettlektüre. Bitte übernehmen Sie doch den Fall und helfen all diejenigen die in die Busse-Falle tappen.
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BGE 123 IV 29 (Jugoslawien-Waffen-Verordung)
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Es gibt jetzt Wichtigers als eine Solarium-Busse in St.Gallen zum nationalen Rechtsfall empor zu stilisieren inmitten einer Pandemie.
Zeigt aber auch wie hierzulande noch immer isoliert aus der administrativen Komfortzone heraus Meinungen gebildet werden.
Das grosse Ganze wird in dieser kleinkarierten Denke völlig ausgeblendet. Gute Nacht und schlaft gut!
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Nach dem 2.ten Weltkrieg wurde auch zum Wiederaufbau der sogenannte Eigenmietwert eingeführt. Befristet auf 4 Jahre. Nun sind aber durch bürgerliche und weiter Kreise bis heute gegen die Abschaffung der Steuer. Auch dies ist ein Beispiel wie der Staat einfach klamm heimlich den zustand belassen hat. Passen wir auf was diesmal stehen bleibt.
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Ja der Eigenmietwert. Vor Ausbruch der Krise habe ich gelesen dass dieser im 2021 fallen wird und habe mich gefreut. Nun befürchte ich, dass es sein könnte, dass dieser nun bis zum „Sankt Nimmerleinstag“ beibehalten wird. Mit der Begründung diese Steuereinnahmen nun zu benötigen, zum Abtragen der Schulden welche durch die Coronakrise entstanden sind. Ich hoffe jedoch schwer, dass dies nicht so ist.
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@Beobachter: Gut beobachtet. Während des 2. WK wurde die sog. „Wehrsteuer“ eingeführt, danach einfach beibehalten (wegen kaltem Krieg und so) und später irgendwann in „direkte Bundessteuer“ umgetauft. Man wird so was nie mehr los.
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Um es auch für nicht Juristen auf den Punkt zu bringen: wenn es Idioten gibt, die den Ernst der Lage auch nach den klaren Mitteilungen des Bundesrats nicht begriffen haben, und die durch ihre Handlungen (oder Nicht-Handlungen, nämlich das Nicht-Schliessen des Solariums) das Leben von Mitbürgern in Gefahr bringen, dann erscheint mir 1000 Fr. gerade zu eine milde Buse.
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Für den halbwegs informierten sind die Beispiele Legion. Eines in Ihrer Nähe: unser Bundesrat, der sich nach Kriegsende über Jahre weigerte, seine Notrechtskompetenzen wieder abzugeben. Er musste schliesslich dazu gezwungen werden.
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Haben Sie auch noch ein sachliches Argument, oder nur solch dümmliche und arrogante Polemik?
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Ein guter Artikel. Es ist gefährlich, wie viele Bürger diktatorische, einem Rechtsstaat widersprechende Massnahmen bedenkenlos und wohl auch gedankenlos begrüssen. Ein Parlament, das sich in so einer Situation selbst in die Ferien schickt. Das muss man sich einmal vor Augen halten! Gleich werden alle Grundsätze über Bord geworfen. Wie sähe das wohl bei ernsthaften Bedrohungen des Landes aus? Kein Wunder, gelingen Machtübernahmen in Krisen so leicht. Auch unser Bundesrat weigerte sich nach Kriegsende beharrlich über Jahre, seine per Notrecht bestehende Alleinbefugnisse aufzugeben.
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Wer sich ein Bild machen möchte, was uns auch in der Schweiz erwarten könnte, der soll sich das in Kürze veranschidete Gesetz in England anschauen, die (Corona) Bill 122.
Zusammengefast bedeutet es etwa, dass man mehr oder minder willkürlich eine Person ab der Strasse ziehen und administrativ versorgen kann. Stirbt die Person in Haft, kann die Leiche kremiert werden – ohne jegliches Mitspracherecht der Angehörigen oder Beizug eines Anwaltes.
Wer sich dagegen wehren möchte, beispielsweise mittels Teilnahme an einer Demo, dem wird einfach in die Schuhe geschoben, dass er innerhalb der letzten 2-3 Wochen Kontakt zu einer „für die Öffentlichkeit gefährlichen Person“ hatte und man darf ihn bis zu 72 Stunden festhalten oder in Quarantäne schicken. Nicht daheim versteht sich. Die Daten hat man vom Telecomprovider.
Solche Szenarien kannte man bis dato nur von wilden Verschwörungstheorien her. Einmal mehr entpuppt sich das ganze nicht als Theorie sonder Realität.
Von Parteien wie der SVP dürfte man also erwarten, dass heftiger Widerstand gegen das Pandemiegesetz kommen müsste, respektive eine Revision angestrebt wird. Es ist abzuwarten, wie volksnah diese Partei wirklich ist. Zumindest setzt sie sich aktuell für eine Rückkehr zum Alltag ein.-
Gibt es dazu auch eine Quelle?
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Soso, Hollinger, Partner in seiner eigenen Kanzlei…
Habt ihr keinen Juristen mit Reputation und anerkanntem Leistungsausweis gefunden der eine genehme Meinung vertritt?
Kanzlei Zollinger, Wetzikon…
Man kann jeden Lacher brauchen in dieser Zeit, herzlichen Dank dafür.
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Mir schreckt wie schnell eine totalitäre Gesinnung aufkommt!
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Sehr geehrter Herr Zollinger
Danke für den interessanten Artikel.
Ich finde es ebenfalls bedenklich, dass Handydaten ausgeliefert werden sollen – anonymisiert oder nicht – weil sie auf jeden Fall die Grundlage für die Datenoffenlegung im Verdachtsfalle bilden (und damit einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen) könnten. Es wäre interessant von Ihnen zu hören, inwiefern dies vom Grundsatze her prozessrechtlich überhaupt zulässig wäre. Auf jeden Fall ist die technologische Aufrüstung des Staates in der Überwachung seiner Bürger sehr kritisch zu sehen. Glücklicherweise haben wir diesbezüglich (noch) nicht die Zustände anderer Länder. Aber ich bin einverstanden damit, dass sich die Lücke schnell zu schliessen scheint, auch aufgrund des internationalen Drucks.
Bei zwei anderen Punkt bin ich aber nicht so ganz mit Ihnen einverstanden: a) Die Kompetenzen des Bundesrates hinsichtlich der Festlegung der Strafbestimmungen, und b) die gesetzlichen Grundlagen für die Strafbestimmungen im Solarium-Fall.
Zur Erwägung hinsichtlich Punkt a)
Art. 182 der Bundesverfassung gibt dem Bundesrat ausdrücklich die Kompetenz, rechtsetzende Bestimmungen in Form der Verordnung zu erlassen, soweit er durch Verfassung oder Gesetz dazu ermächtigt ist. Im EpG ist dies verschiedentlich so vorgesehen. Auf dieser Basis scheint der Bundesrat im Rahmen seiner Kompetenzen zu handeln, wenn er Allgemeinbestimmungen i.S. des Gesetzes auf Stufe Verordnung („Corona-Verordnung“) weiter ausführt. Im vorliegenden Solarium-Fall scheint das aber gar nicht weiter relevant.
Zur Erwägung hinsichtlich Punkt b)
Wie es scheint, liegt der Verstoss nicht auf Verordnungs-Ebene vor (wie vom Blick suggeriert), sondern auf Gesetzesstufe. Aufgrund des Sachverhaltes vermute ich eine Übertretung i.S. von Art. 83 par. 1 EpG, wonach Gesetzes-Übertretungen gemäss par. 2 „mit Busse bis zu 5000 Franken bestraft“ werden können. Zwei mögliche Verstösse scheinen m.E. hier als die Rechtsgrundlage für die Busse in Frage zu kommen:– Art. 83 par. 1 lit. c („die Vorschriften über die Verhütung der Übertragung von Krankheiten“; weiter spezifiziert insbesondere in Art. 19 par. 2 par. b); und
– Art. 83 par. 1 lit. j („sich Massnahmen gegenüber der Bevölkerung widersetzt“; weiter spezifiziert insbesondere in Art. 40 par. 2 lit c).Kurzum: Die Rechtsgrundlage („nulla poena sine lege“) scheint formaljuristisch auf staats- und strafrechtlicher Ebene vollumfänglich erfüllt, und von der Staatsanwaltschaft dementsprechend sinngemäss umgesetzt. Zur Höhe der Busse kann ich nichts sagen. Der Solarium-Betreiber scheint aber noch gut davonzukommen, wenn im Urteil von „krasser Verletzung“ ausgegangen wurde. Weitere Hintergründe fehlen uns hier, um dies nachvollziehen zu können.
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Ich denke bei dem Solariumbetreiber wollte man ein Exempel statuieren, damit die Bürger wissen dass die Anordnungen kein Spiel sind. In Anbetracht dass der Solariumbetreiber jetzt keine Einnahmen hat und auch von etwas leben muss, sollte die büssende Behörde diese Busse stornieren. Wir wissen ja jetzt dass es Ernst ist. Die Datensammlung von Swisscom stört mich nicht. Sie sind ja anomysiert. Und sollten sie dereinst personalisiert werden würde es mich auch nicht stören. Wenn ich rausgehe würde (was ich aber nicht mehr mache, da Ue65) liesse ich einfach das Handy zuhause.
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Im Moment wäre es einfach gut, wenn die St.Galler Behörden über ihren Schatten springen könnten und die Busse annullieren. Schauen wir ob dies möglich ist, ansonsten wird das Verhältnis Bürger Staat weiter leiden im weiteren Verlauf der Krise.
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VERSAMMLUNGEN: 5 Personen stehen da. Eine Person kommt dazu. Bekommen alle eine Busse oder nur die 6te Person?
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Absurder Artikel!!! Krankheit und Tod sind auch nicht gerechtfertigt!
Wenn die Regierung eines Landes eine Anordnung gibt, muss diese such eingehalten werden. Es sind leider nicht alle intelligent genug, um sich korrekt zu verhalten und deshalb sind Bussen notwendig.
Freundliche Grüße-
Einer der dümmlichsten sachfreien Kommentare heute auf einen bedenkenswerten Artikel. Gefährlich, wenn man bei ersten Problemen gleich Allmachtbefugnisse verteilt. Solche nichtkrisenfeste Geister machen mir Angst
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Besondere Lagen erfordern besondere Massnahmen.
Gedeckt sind diese durch Generalklausel in der Bundesverfassung. Dies sollte auch einem Juristen klar sein.Hintergrund ist, dass zeitverzugslos gehandelt werden kann durch jene Instanzen, die demokratisch legitimiert sind. Denn wenn das Haus brennt müssen wir es löschen und können nicht warten, bis wir eine Bewilligung für Wasserbezug mit sieben Unterschriften und drei Stempeln bekommen.
Und wir können in diesen besonderen Zeiten auch nicht warten, bis alle Verordnungen im Parlamentsbetrieb in vierwöchiger Diskussion auf Verhältnismässigkeit hin durchdiskutiert worden sind. Wir haben eine Exekutive, die nach demokratischen Regeln gewählt wurde und dieser müssen wir vertrauen. Und eben diese Exekutive muss im Notrechtsfall handeln können und da ist es unvermeidlich, dass die in Normalzeiten strenge Gewaltentrennung dann und wann überschritten werden muss, um den höheren Auftrag zu erfüllen.
Unsere Gesellschaft beruht auf ausgeprägt liberalen individuellen Werten, die im courant normal durchaus ihre Berechtigung haben und weitgehend funktionieren, abgesehen von notorischen Selbstoptimierern. Nicht so in Zeiten, wo höhere Gewalt den Takt vorgibt.
Und last but not least verhindert unser überzogenes Datenschutzgesetz eine griffige Kohorten- und Quarantäne-Kontrolle. Diesbezüglich können wir von den Südkoreanern einiges lernen.
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Würde der Rechtsstaat funktionieren dann sollten auch Valentin Vogt und das SECO
zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn diese Personen und Organsationen dass „Distanz halten“ auf den Baustellen entgegen den medizinischen Seuchengrundlagen von sich auch aus aufheben, ist das nicht nur streng juristisch sondern auch realitätsbezogen möglicherweise ein Aufruf zur Körperverletzung! Das Bundesgericht, welches selber zu einer Weltanschaungsbehörde verkommen ist, schweigt oder macht noch mit!Es erstaunt in keinster Weise, dass sich der Staat weder an seine Gesetze noch an die Verfassung hält. Das Beispiel Gleichstellung: AHV 65 nur für Männer, Wehrpflicht nur für Männer…etc.
Artikel 10. der Verfassung wurde ohne Rechtsgrundlage für Männer gestrichen.
Die Nationalbank die ohne Rechtsgrundlage eine Vermögensteuer einzieht und an die Kantone ausschüttet. Alle Beispiele die schon vor der Machtübernahme der Bundesverwaltung ein juristisches Drecksspiel ohne Schamgrenzen war. Hier noch von Gewaltentrennung zu sprechen ist absurd. -
Zum Glück gibt es immer noch kluge Köpfe, die der Sache etwas auf den Grund und auch etwas von der Sache verstehen.
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Typischer Anwalt, viel Schreibe wenig Erkenntnis, aber Honorar förderlich. Insbesondere fehlt der Beweis zu seiner Aussage:
Wie die Geschichte zeigt, ist die Versuchung sonst gross, die in Notzeiten getroffenen Massnahmen einfach beizubehalten, auch wenn die Notlage vorüber ist.-
Es ist (leider) so wie es Herr Zollinger schreibt. Beispielsweise wurden Einkommens-, Gewinn- und Vermögenssteuern und der Vorläufer der Mehrwertsteuer (Warenumsatzsteuer, Wust) aufgrund der Weltkriege eingeführt (und nicht wieder aufgehoben).
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Stichwort: Bundessteuern
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Ich und viele andere stellen sich immer mehr Fragen über Ungereimtheiten in den Daten, die die Angemessenheit der Massnahmen in Frage stellen. Vergessen wir für einmal die Bilder aus Italien und dem Elsass und die mediale Hysterie. Gibt es wirklich Anzeichen für eine tödliche Seuche in den Fall- und Mortalitätszahlen?
Warum nimmt die Zahl der neuen Fälle in China am 12.02. überraschend zu, um dann noch überraschender einen Tag später drastisch zu sinken?
https://www.worldometers.info/coronavirus/country/china/Warum ist die Zahl der Opfer in Wuhan so niedrig (weniger als 3.000 Todesopfer bei einer Bevölkerung 11.000.000), obwohl der Lockdown dort erst spät erfolgte? Die Mortalität in Wuhan ist in keinster Weise ungewöhnlich. Pro Jahr sterben dort um die 1% der Bevölkerung, also über 100.000 Menschen.
Warum unterscheidet sich das von den Gesundheitsämtern ermittelte Durchschnittsalter der angeblichen Corona-Todesopfer in mehreren Ländern nicht signifikant von der Lebenserwartung der restlichen Bevölkerung? (Das BAG gibt einen Wert von 83 Jahren an.)
Warum führte der PCR-Test, der bei der angeblich an Corona verstorbenen 16-jährigen Julie in Frankreich durchgeführt wurde bei 3 Versuchen 2 mal zu einem negativen und 1 mal zu einem positiven Ergebnis?
https://www.la-croix.com/France/Covid-19-fiabilite-tests-question-2020-03-29-1201086676Warum explodieren die Fall- und Todeszahlen in Schweden nicht, obwohl das Land im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern keine draststischen Massnahmen verhängt hat?
https://www.worldometers.info/coronavirus/country/sweden/Warum unterscheidet sich die Mortalitätsrate unter den Ländern so stark?
Warum gibt es so gut wie keine Symptome bei 80% der positiv getesteten Patienten und dann widerum schwere Symptome bei 5%?
Warum ist das Spektrum des Covid-19 Symptome so breit gefächert?
Warum konnte bis heute auf euromomo.eu bislang keine statistisch signifikante Überschussmortalität in keinem europäischen Land festgestellt werden?
https://www.euromomo.eu/Warum zeigt der PCR-Test bei schwerkranken Corona-Intensiv-Patienten an einem Tag mal ein positives, an einem anderen Tag mal ein negatives Ergebnis?
Warum sind die Intensivstationen in der Schweiz nicht völlig ausgelastet, obwohl wir geographisch direkt neben dem europäischen Hotspot liegen?
Warum kommen renommierte Medizinstatistiker wie John Ioiannidis von der Standford University bei Analyse der Daten von der Diamond Princess zu Mortalitätsraten, die bereinigt um Alter und Komorbidität weit unterhalb der offiziell kommunizierten liegen und sich nicht sonderlich von denen einer Influenza unterscheiden?
https://www.statnews.com/2020/03/17/a-fiasco-in-the-making-as-the-coronavirus-pandemic-takes-hold-we-are-making-decisions-without-reliable-data/Eine mögliche Antwort auf diese Fragen liefert das folgende Video:
https://gloria.tv/post/EQ4CtBnm9bBt3cNMzGSNLa9S6Die darin ausgeführte Kritik an den PCR-Tests und den diagnostischen Kriterien bei Covid-19 ist durchaus plausibel. Die brisante These aus dem Video lautet, dass der PCR-Test kein „neuartiges“ Virus misst, sondern RNA, die auch sporadisch in Zellvesikeln vorkommen kann. Der Test würde somit bei einem Teil der getesteten Personen nach dem Zufallsprinzip ein positives Ergebnis liefern.
Somit wäre ein grosser Teil der Bevölkerung Covid-19 infiziert, selbst wenn keine Symptome vorliegen. Verstorbene, die an allen möglichen Erkrankungen gestorben sind und nachträglich mit diesem fehlerhaften Test getestet würden, wären plötzlich an Covid-19 gestorben.
Die Chinesen haben diesen Fehler mit den Tests wohl am 12. Februar bemerkt und die diagnostischen Kriterien für Covid-19 geändert. Von nun an mussten alle Patienten einen positiven Befund eines Lungen-CT’s aufweisen, um als Covid-19-Patienten zu gelten. Das führte an einem Tag zu einem Anstieg der Fälle, weil alle Patienten mit Lungenentzündung neu erfasst wurden und in der Folge zu einem deutlichen Absinken der Neuinfektionen, weil es nicht wirklich eine exponentiell wachsende Epidemie von Lungenentzündungen in Wuhan gab, allenfalls vielleicht eine Häufung im Januar. Und wie durch ein Wunder hat China seitdem die „Pandemie“ im Griff. In Italien werden alle positiv getesteten Opfer ohne Lungen-CT als Covid-19-Opfer erfasst, ohne dass die genaue Todesursache ermittelt worden wäre.
Ich kann mir damit noch nicht die vielen Särge und LKW-Ladungen mit Leichen in Norditalien erklären, die man uns im TV zeigt, ausser, dass durch diese von einem fehlerhaften Test erzeugte Krankheit dazu geführt hat, dass alte Menschen, die vorher zuhause und im Altersheim gestorben wären nun positiv getestet, auf die Intensivstationen verlegt wurden und damit schnell zu einer Überlastung der Krankenhäuser geführt haben (die auch in normalen Zeiten 70-90% ausgelastet sind). Vielleicht gibt es auch eine regional erhöhte Anzahl von Lungenerkrankungen. Ich habe allerdings starke Zweifel, dass diese im Zusammenhang mit dem PCR-Test stehen.
Die fehlerhaften Tests erklären auch die grossen Unterschiede in den Mortalitätsraten unter den Ländern. Wenn ein Test in einem Land wie Italien sagen wir in 20% der Fälle zu einem falsch-positiven Ergebnis führen, dann sind 20% der dortigen Verstorbenen plötzlich an Covid-19 gestorben. Die Qualität der Tests mag in Ländern wie Deutschland besser sein.
Ich habe jedenfalls immer mehr Zweifel, ob wir im Moment wirklich eine tödliche Pandemie erleben oder einfach nur eine normale Grippesaison mit Massenhysterie. In den Statistiken lässt sich jedenfalls nüchtern betrachtet keine Überschussmortalität feststellen. Sollte sich Covid tatsächlich als „one-in-a-century evidence fiasco“ erweisen, wie Ioannidis es bezeichnet, dann hätten wir mit Sicherheit den grössten gesellschaftlichen und politischen Skandal in der Geschichte der Menschheit.
https://www.ft.com/content/14df8908-6f47-11ea-9bca-bf503995cd6fIch hoffe doch sehr, dass Journalisten jetzt ihr bestes geben, um die Fakten und Zahlen kritisch zu hinterfragen. Wenn jetzt auf einmal die Fallzahlen sinken, könnten Politiker dies als Erfolg ihrer totalitären Massnahmen verkaufen, so wie in China. Wenn wir allerdings keinen Unterschied im Verlauf zwischen Ländern mit und ohne Lockdown sehen, dann müssen wir davon Ausgehen, dass wir nur einer Test-Fatamorgana erlegen sind!
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DANKE! Ich kann hier lediglich noch folgende PFLICHTLEKTÜRE dazu ergänzend erwähnen: https://swprs.org/covid-19-hinweis-ii/
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Wie dieser Beitrag zeigt, gibt es schon Mutationen des Virus. Diese schädigen nicht mehr die Lunge, sondern das Gehirn.
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@Experte: Warum, wenn den alles nur Fake News ist (ausser in Italien und Elsass), sind denn die Spitäler komplett überlastet?
Vermutlich alles mediengeile Hypochonder, die sich eiligst in die Intensivstation einliefern lassen!
Wie b..d (oder ohne Umlaute: …) kann man sein?
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Kleine Ergänzung:
Die WHO wird durch private finanziert. Hauptsächlich von Stiftungen. Von Bill Gates‘ Stiftung zB.
Die gleiche Stiftung ist Aktionär bei CureVac AG. Diese bringt bald ein Impfstoff auf den Markt.
Es ist ein Billionenmarkt.Fragen…?
Antwort:
Zurzeit wird das Gesundheitssystem manipuliert und Demokratien ausser Kraft gesetzt. Es ist ein Test für eine noch kräftigere Manipulation des Volkes. -
Mille gracie!
Auch die Schweiz liefert Zahlen zur Sterblichkeit:
https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/gesundheit/gesundheitszustand/sterblichkeit-todesursachen.htmlFrankreich und Chloroquine:
https://www.sott.net/article/431415-Chloroquine-vs-Big-Pharma-Why-France-is-Hiding-a-Cheap-and-Tested-Virus-CureSchade, dass unsere Medien noch nicht einmal im Ansatz versuchen offene Fragen zu beantworten:
https://swprs.files.wordpress.com/2020/03/sucharit-bhakdi-letter-merkel.pdf -
Sie misstrauen also den Daten, wollen aber selber die Bilder aus Italien, Spanien, dem Elsass, New York und Wuhan für Ihre These einmal ausblenden?
Die unmoralische Frage lautet welche Einbussen in der Wirtschaft uns die Alten und Schwachen wert sind.
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Auf die Frage mit den Bildern aus Italien kann man folgendes antworten:
Nehmen wir doch einfach mal rein hypothetisch an, wir hätten einen Covid-19 PCR-Test, der uns in ca. 20% der Fälle ein falsch-positives Ergebnis liefert. Plötzlich werden in norditalienischen Altersheimen alle Patienten mit unspezifischen Beschwerden auf Covid-19 getestet und 20% von denen in Krankenhäuser verlegt. Auch 20% des Krankenhauspersonals kann nicht zur Arbeit kommen, weil sie „positiv“ sind. Bestatter können wegen der Ausgangssperre nicht zur Arbeit kommen. Särge können nicht hergestellt werden. Pflegepersonal mit Kindern muss zuhause bleiben Kurzum. „Chaos“. Jetzt werden alle älteren Patienten mit Vorerkrankungen auf die Intensivstationen verlegt und man lässt sie dort sterben.
Das Militär muss beim Abtransport der Leichen helfen, weil die Bestatter fehlen. Durch den künstlich herbeigeführten Personalmangel und die Gabe von Medikamenten mit schweren Nebenwirkungen wie z.B. HIV-Medikamente an alle „positiv“ getesteten Patienten sterben vielleicht noch mehr Menschen. Die Intensivstationen sind auch in normalen Zeiten schon zu 70-90% ausgelastet.
Zu bedenken ist auch, dass die Berichterstattung von überfüllten Krankhenhäusern geographisch sehr eingeschränkt war. Aus Sizilien habe ich noch nichts gehört. Und die Medien neigen zu grossen Übertreibungen. Wenn z.b. irgendwo ein kleines Erdbeben passiert und 1 von 1000 Häusern einstürzt, dann gehen die Bilder dieses einen Hauses um die Welt. Selection bias eben. Wenn 10 Ärzte aus dem Spital kommen und einer im Interview behauptet, es sei die „Hölle“, dann wird eben nur dieses eine Interview gesendet.
Aus Wuhan gab es Bilder von Leichensäcken, aber rein statistisch gab es dort nicht viel mehr Tote als auch sonst in einer 11 Mio – Metropole (gerade mal um die 2500 Tote in 2-3 Monaten)
Es kann auch durchaus sein, dass es lokal eine Häufung von Lungenentzündungen gab, aber genau Zahlen dazu, welcher Anteil der Toten an Lungenentzündung gestorben ist haben die Gesundheitsämter nicht geliefert.
Wie auch immer, wenn die Covid-Hypothese real sein sollte, dann wird Schweden bald seine Apokalypse erleben. Ich bin gespannt darauf.
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@Selbernannter Experte
Verschwörungstheorien aneinanderreihen ist wirklich eine „Leistung“ par excellence… Wenn alle Dummschwätzer und Propheten sich als Freiwillige für Hilfe zur Verfügung stellen würden, wäre der Schweiz und der Bevölkerung wirklich geholfen. So aber wird nur heisse Luft abgesondert („produzieren“ ist aus meiner Sicht positiv zu sehen)…. Und am besten noch im Home Office, denn wenn man raus müsste, wäre doch viiiiel zu gefährlich…;-) -
Bester Artikel, welchen ich bis heute zum Corona gelesen habe. Danke!
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Lassen wir die Kirche doch einfach im Dorfe!
Wir befinden uns in einem globalen Ausnahmezustand und es geht um Menschenleben. Viele Menschenleben!
Für einmal ist es nicht „nur“ ein ökonomischer Schock.
Der BR macht bisher international betrachtet einen (erstaunlich) guten Job. Sicher, es mag Unschärfen geben, welche Nachjustierung erfordern (bspw. Transparenz bzgl. Datenerhebung Swisscom).
Leider, oder zum Glück, ist individuelle und ökonomische Dummheit nur beschränkt strafbar. Im Falle des Solariumbetreibers ist es völlig unerheblich ob er noch Gäste hatte oder nicht. Sein Verhalten ist wohl als qualifizierte Dummheit zu interpretieren und damit ist die Busse unter den gegebenen Rahmenbedingungen noch bescheiden.
Wesentlich ist der letzte Absatz. Ausserordentliche Lagen bedingen ausserordentliche Massnahmen – und die sind manchmal etwas holprig. Wer selber in Krisen schon geführt hat kennt das bestens. Lassen wir also die Zügel aktuell etwas lockerer und straffen diese wieder, wenn die Zeiten „besser“ sind.
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Anwälte, schlimmer als die Pest.
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Die Pest sind Leute die glauben dass die Pandemie- oder Notstandsgesetze im Sinne des „Ermächtigungsgesetz“ gehandhabt werden sollen. Es sind die selben Leute, die glaubten dass man „liederliche Frauen“ zwangsterlisieren darf, dass man Frauen das Wahlrecht verweigern darf, dass für Männer die Gleichstellungsgesetze nicht gelten dürfen..etc
Wenn sich dann Journalisten zwanzig Jahre später damit befassen aber zum Tatzeitpunkt feige schweigen darf man
ruhig von „Mittäterschaft“ sprechen.
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Das Epidemiegesetz als Ermächtigungsgesetz der Neuzeit. Am 13. März 2020 wurden sämtliche verfassungsmässig garantierten Grundrechte in der Schweiz ABGESCHAFFT – so, als wären sie optional, disponibel und entbehrlich.
14 Tage später merken es die Leute langsam und werden auch merken, dass, weil es in der Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit gibt, sie zero Chancen haben, die ebenfalls verfassunsmässig garantierte Rechtsweggarantie einzufordern/einzuklagen.
Die Schweiz ist nun Mini-China. Besonders intelligent sind Schweizer ja nicht – aber keine Sorge, andere EU Länder sind auch nicht besser dran was den IQ betrifft…-
Einschränkungen von Grundrechten (und nicht wie von Ihnen behauptet die Abschaffung) sind klar in Art. 36 der Bundesverfassung geregelt, wobei der Kerngehalt nie verletzt werden darf. Die fehlende Verfassungsgerichtsbarkeit ist übrigens gewollt, damit die Judikative nicht Entscheide der Legislative übersteuern kann. Es ist Audruck der schweizerischen Haltung, dass der Souverän entscheiden soll und nicht Gelehrte oder andere Personen, welche Macht auf sich konzentrieren können.
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Beim Blankoentscheid dass Sie zu Hause bleiben müssen (unter Strafandrohung) und ihren Beruf nicht mehr Ausüben dürfen als „Einschränkung“ ist schon arg verharmlosend. Man hat dazu nicht mal Rechtsmittel (u.a. weil Gerichte geschlossen wurden), womit ein weiter Verfassungsgarantie (die des Rechtsweges) KOMPLETT ABGESCHAFFT wurden! Es obliegt nun einzig und allein ein paar Faschos in Bern und ihren Experten ob und wann diese Rechte wieder „gewährt“ werden.
Wenn das nicht „im Kern verletzt“ ist, dann weiss ich auch nicht, wass Sie dazu brauchen um sich ihrer Rechte beraubt zu fühlen.
Im Übrigen ist die fehlende Verfassungsgerichtsbarkeit ganz klar gewollt – eben aus diesem Grund: Man kann solche Gesetze/Entscheide nun ÜBERHAUPT NICHT anfechten, was, wiederum aus dem Rechtsstaat ein Witz macht.
Schlofed sie witär, U. oahd, es isch wohl bessär so für sie!
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Die Analyse in Ehren, aber der Artikel ist einfach nur dumm.
Da wird eine Situation als ungerecht beschrieben (gebüsster Solarium-Betreiber) und diese zum Symbol für eine quasi unwiderrufbare Machtergreifung des Bundesrates über die Schweizer Bevölkerung heraufstilisiert. Dabei ist offensichtlich wer hier falsch liegt: Der Solarium-Betreiber, der sich nicht an die offensichtlich notwendigen Massnahmen des Bundes zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung hält.
Denn die abzuwägende Alternative ist ja, dass alle Solarium-Betreiber offen bleiben, womit es natürlich nicht getan ist. Dann wollen auch alle anderen Gewerbe mit Publikumsverkehr wieder öffnen. Und alle kleingeistigen Manager ihre Untergebenen zur täglichen Kontrolle ins Büro beordern, allmorgentlich möglichst in ein Sitzungszimmer gezwängt um ihnen die Tagesorder durchzugeben.
Das Resultat wäre verhehrend. Nach aktuellen Schätzungen würde sich das Virus innert Wochen auf die gesamte Schweizer Bevölkerung verbreiten. Rund 70% würden so infiziert – 6 Mio Menschen. Davon bräuchten rund 200’000 (5%) eine Intensiv-Spitalbehandlung. Es gibt aber nur etwa 1000 solche Betten, vielleicht mittlerweile 2000.
Rechne: Fast 200’000 Tote innert 4 – 6 Monaten wären die Folge. Was glaubt der Autor was DANN in diesem Land los ist? Fast jeder würde jemanden kennen, der an Corona erkrankt ist. Viele würden Bekannte oder Verwandte verlieren.
Massnahmen, insbesondere Strafen, müssen verhältnismässig sein. Das ist ein Grundsatz unserer Gesetzgebung. Ist es verhältnismässig die Grundrechte einzuschränken um 200’000 Menschenleben zu retten? Ist es verhältnismässig, einer Bevölkerung die Versammlungsfreiheit und einen Teil der Gewerbefreiheit vorübergehend (!) zu versagen, um 8.5 Millionen Menschen in diesem Land vor einer Krankheit zu schützen deren Auswirkungen man noch nicht einmal im Ansatz versteht? So sind z.B. Langzeitfolgen für Genesene noch nicht erforscht – es spricht jedoch einiges dafür dass die Fortpflanzungsfähigkeit danach eingeschränkt sein könnte.
Ich meine klar Ja, diese Massnahmen sind verhältnismässig, dringend notwendig, und überdies nach geltendem Recht verfügt. Ein Scharlatan wer anderes behauptet.
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Sie Lemming!
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Schauen Sie bitte das Alter der in Zürich verstorbenen nach.
Sehr erhellend.
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Offensichtlich ist es jetzt auch Anwälten langweilig.
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Lieber Herr Zollinger
Ich verstehe Ihre Punkte, aber wir sind im NOTRECHT. Im Grunde kann Sie der Staat nun auch als Landesverräter erschiessen. Natürlich alles nur im Sinne der Gesundheit ;-). Wir sind zurück in den Zuständen des Dritten Reiches, wenn es die Leute noch nicht gemerkt haben. Mit der Angstmache vor dem Virus macht man die Leute „gefügig“. Ich bin gespannt was als nächstes kommt.-
Warum können Versicherungen Zahlungen ablehnen für Versicherte gegen Epidemien. Die Versicherungen bestehen darauf, dass das Coronavirus eine Pandemie ist. Da stimmt doch etwas nicht. Ist es nun eine Pandemie oder eine Epidemie????
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Und die Grafen mit Mehrheitsbeteiligungen (XOM) sind dabei die Regierungs Gewalt zu übernehmen mittels kommenden Impfzwng für die Überbevälkerung.
Wie Warren Buffet sagte, die Reichen haben den Krieg gegen die Unterschicht gewonnen.
Es grüsst ihre Bill und Melind Gates Stiftung, mit Mehrheitsbeteiligungen an Glaxo, Bayer und Merck JNJ ect. -
Lieber von und zu,
Auch Notrecht ist Recht und steht nicht über dem Rechtsstaat. Gut, dass es noch Anwälte gibt, die Sorge tragen.
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Ich und viele andere stellen sich immer mehr Fragen über Ungereimtheiten in den Daten, die die Angemessenheit der Massnahmen in…
Lieber Herr Zollinger Ich verstehe Ihre Punkte, aber wir sind im NOTRECHT. Im Grunde kann Sie der Staat nun auch…
Das Epidemiegesetz als Ermächtigungsgesetz der Neuzeit. Am 13. März 2020 wurden sämtliche verfassungsmässig garantierten Grundrechte in der Schweiz ABGESCHAFFT -…